1895 / 2 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 03 Jan 1895 18:00:01 GMT) scan diff

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Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗Samml. S. 357) sind bekannt gemacht: 8

1) das am 23. Oktober 1894 Allerhöchst vollzogene Statut für den Ent⸗ und Bewässerungsverband Herzberger Außenfeld im Danziger Deichverbande, Kreises Danziger Niederung, durch das Amtsblatt der Königlichen zu Danzig Nr. 48 S. 415, ausgegeben am 1. Dezember 1894; 1

2) das am 23. Oktober 1894 Allerhöchst vollzogene Statut für den Ent⸗ und Bewässerungsverband Herzberger Binnenfeld im Danziger Deichverbande, Landkreises Danziger Niederung, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Danzig Nr. 48 S. 419, ausgegeben am 1. Dezember 1894;

3) der am 23. Oktober 1894 Allerhöchst vollzogene Nachtrag zu dem Statut der Deichgenossenschaft Sperlingsdorf⸗Schönau im Danziger Deichverbande vom 26. November 1888 durch das Amts⸗ 8 der CE11““ zu Danzig Nr. 48 S. 422, aus⸗

egeben am 1. Dezember 8

g 4) der Allerhöchste Erlaß vom 9. November 1894, betreffend eine Abänderung des Statuts des Mühlberger Deichverbandes vom 29. November 1851, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Merseburg Nr. 49 S. 369, ausgegeben am 8. Dezember 1894;

5) das Allerhöchste Lrieücegtum vom 14. November 1894 wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt Essen im Betrage von 1 900 000 durch das Amtsblatt der König⸗ lichen Regierung zu Düsseldorf Nr. 50 S. 495, ausgegeben am 15. Dezember 1894.

Abgereist:

Seine Excellenz der Staats⸗Minister und Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen, nach Geestemünde und Helgoland. 8

Personal⸗Veränderungen.

Königlich Preußische Armee. 8

Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Exnennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Neues Palais, 29. Dezember. v. Stünzner, Gen. Major und Ober⸗Quartiermeister vom Generalstab, zum Mitglied der Studien⸗ kommission der Kriegs⸗Akademie ernannt. Thiede, Major und Bats. Kommandeur vom Gren. Regt. König Friedrich I. (4. Ostpreuß.) Nr. 5, dessen Kommando zur Dienstleistung bei dem Kriegs⸗ Ministerium bis auf weiteres verlängert. Uebe, Pr. Lt. von dem⸗ selben Regt., unter Beförderung zum Hauptm. und Komp. Chef, in das Inf. Regt. Nr. 141, Frhr. v. Hofmann, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 130, unter Entbindung von dem Kommando als Adjutant bei der 31. Inf. Brig., in das Gren. Regt. König Friedrich I. (4. Ostpreuß.) Nr. 5, versetz. v. L'Estocg, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Graf Bülow von Dennewitz

6. Westfäl.) Nr. 55, als Adjutant zur 31. Inf. Brig. kommandiert.

enninghoff, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 140, unter vorläufiger Belassung in dem Kommando als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Bensberg, in das Inf. Regt. Graf Bülow von Dennewitz (6. West⸗ fälisches) Nr. 55 versetzt. v. Bonin, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 140, zum Pr. Lt. befördert. v. Chorus, Sec. Lt. vom 2. Garde⸗ Regt. zu Fuß, in das Inf. Regt. Graf Barfuß (4. Westfäl.) Nr. 17, v. Hochwächter, Sec. Lt. vom 3. Garde⸗Ulan. Regt., in das Inf. Regt. Graf Bülow von Dennewitz (6. Westfäl.) Nr. 55, versetzt. v. Pr. Lt. vom 3. Garde⸗Regt. zu Fuß, unter Entbindung von dem Kommando als Insp. Offizier bei der Kriegsschule in Hannover, als Bureau⸗Chef und Bibliothekar zu derselben Kriegsschule kommandiert. Morgen, Pr. Lt. vom Inf. Regt. von Winterfeldt (2. Oberschles.) Nr. 23, als Insp. Offizier zur Kriegsschule in Hannover kommandiert. Thiel, Major z. D., zuletzt Hauptm. und Komp. Chef vom Füs. Regt. General⸗Feldmarschall Graf Moltke (Schles.) Nr. 38, komman⸗ diert zur Dienstleistung bei dem Bekleidungsamt des VI. Armee⸗ Korps, unter Ertheilung der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des genannten Regts., zum Mitglied des gedachten Bekleidungs⸗ amts ernannt. v. d. Heyde, Sec. Lt. von der Res. des Gren. Regts. König Friedrich III. (1. Ostpreuß.) Nr. 1, zur Dienstleistung

bei dem Inf. Regt. Nr. 136 vom 1. Januar 1895 ab auf ein Jahr

kommandiert. Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Neues alais, 29. Dezember. Bartsch, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 99, cheidet behufs Uebertritts zur Schutztruppe für Kamerun mit dem 6. Januar 1895 aus dem Heere aus. Lehmus Port. Fähnr. vom eld⸗Art. Regt. von Scharnhorst (1. Hannov.) Nr. 10, zur Res. ent⸗ assen. Maraun, Hauptm. a. D., zuletzt im Pion. Bat. Fürst Radziwill (Ostpreuß.) Nr. 1, die Erlaubniß zum Tragen der Uniform des Hess. Pion. Bats. Nr. 11 ertheilt. v. Manteuffel gen. Foslasn, Pr. Lt. a. D., zuletzt Bezirksoffizier bei dem Landw. Bezirk oldap, unter Verleihung der Aussicht auf Anstellung im Zivildienst, die Erlaubniß zum Tragen der Armee⸗Uniform ertheilt.

Im Beurlaubtenstande. Neues Palais, 29. Dezember. Siegert, Hauptm. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Königsberg, mit Pension und der Landw. Armee⸗Uniform, Kempe, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Lennep, mit Meißner, Hauptm. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Straßburg, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Zivildienst und der Londw. Armee⸗Uniform, der Abschied bewilligt.

Beamte der Militärverwaltung.

Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 18. De⸗ zember. Krampe, Rehfeldt, Unter⸗Roßärzte vom 2. Hannov. Ulan. Regt. Nr. 14 bezw. Feld⸗Art. Regt. Nr. 31, zu Roßärzten, Hartmann, Goerlitz, Unter⸗Roßärzte der Res., zu Roßärzten des Beurlaubtenstandes, ernannt. Goebels, Roßarzt vom Hol⸗ stein. Feld⸗Art. Regt. Nr. 24, zum Drag. Regt. von Arnim (2. Brandenburg.) Nr. 12 versetzt. 1

22. Dezember. Strauch, Zahlmstr. Aspir., zum Zahlmstr. beim XV. Armee⸗Korps ernannt.

24. Dezember. Fleck, Zahlmstr. vom 1. Bat. Fuß⸗Art. Regt. von Hindersin (1. Pomm.) Nr. 2, auf seinen Antrag zum 1. Januar 1895 mit Pension in den Ruhestand versetzt.

Königlich Bayerische Armee.

Offiziere, Portepee ⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im Beurlaubten⸗ stande. 16. Dezember. Befördert: Findeisen, Pr. Lt. in der Res. des 2. Pion. Bats., zum Hauptm.; die Sec. Lts.: Stappel

in der Res. des 1. Pion. Bats., Tröltsch (Gunzenhausen) bei der Inf., Graneß (Bamberg) bei der Kav., Besold (Ingolstadt) bei den Pionieren, in der Landw. 1. Aufgebots, Wachter (Dillingen) in der Landw. Inf. 2. Aufgebots, zu Pr. Lts.; die nachgenannten Vize⸗Feldw. und Vize⸗Wachtm. ꝛc. aus den beigesetzten Landw. Bezirken zu Sec. Lts.: in der Res.: Westermayer (Rosenheim), Bonn (Landau), Schmidt (Bayreuth), v. Wachter (Mindelheim), Hübler

(I München) im Inf. Leib⸗Regt., Feichtinger, Koch, Lauden⸗ bach (I München) im 1. Inf Regt. König, Somm er, Baust, Fries (I. München), Ponader (Rosenheim), Hartmann J. München) im 2. Inf. Regt. Kronprinz, Wölcke, Karmann Augsburg), Schielin, Gloggengießer (Kempten), Schmidt,

am berger, Münzenthaler Pllnssburg) im 3. Inf. Regt. Prinz Karl von Bayern, Merk (Amberg), Hart (Aschaffenburg), Köhl (1 München), Wächtler, Hausmann (Amberg), Hoff⸗ mann (Landshut). Küfner (Passau), Roth (Amberg), Lauten⸗ eee (Regensburg), Rentsch (Bayreuth), im 6. Infanterie⸗

Regiment Kaiser Wilhelm, König von Preußen, Gerber (Weiden Heinel (Augsburg), Schröppel (Bayreuth),

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Walther, ier (Nürnberg) im 7. Infanterie⸗Regiment

Prinz Leopold, Kneschke (Würzburg) im 8. Infanterie⸗Regiment vakant Pranckh, Ritter v. Tettenborn, Sauer (Würzburg), Scherer, Schäfer, Wemmer (Aschaffenburg), Weingarten (Würzburg) im 9. Inf. Regt. Wrede, Schmid (Regensburg) im 10. Inf. Regt. Prinz Ludwig, Meier, Hirschmann, Höpfl (Rezensburg) im 11. Inf. Regt. von der Tann, Wagner (Augs⸗ burg), (Port. Fähnr.) Narciß (Regensburg), Schreiner (Dil⸗ lingen) im 12. Inf. Regt. Prinz Arnulf, Kroder ( Süehtegen Rauh (Wasserburg), Meixner . im 13. Inf. Regt. Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, Hinlein (Erlangen), Kappeller, Stenglein, Leuchs (Nürnberg) im 14. Inf. Regt. Herzag Karl Theodor, Geipel (Bayreuth), Dörfler (Erlangen), auber (Ingolstadt) im 15. Inf. Regt. König Albert von Sachsen, Wagner (Straubing), Rehaber (Passau) im 16. Inf. Regt. Großherzog Ferdinand von Toskana, Knopf (Ludwigshafen) im 17. Inf. Regt. Orff, Kohlborn (Landau), Paqué (Zweibrücken), Wadlinger, Schönewald (Landau), Schöpf (Hof), Wand Pc) im 18. Inf. Regt. Prins Ludwig Ferdinand, Dörrer, eister (Kitzingen) im 19. Inf. Regt., Wagner (Iee fte im 2. Jäger⸗Bat., Grüner (Nürnberg) im 2. Ulan. Regt. König, Würker (Nürnberg), Hürner (Ansbach) im 1. Chev. Regt. Kaiser Nikolaus von Rußland⸗ Fahr (Zweibrücken) im 5. Chev. 85 Erzherzog Albrecht von Oesterreich, Humann (Bayreuth) im 6. Chev. Regt. vakant Großfürst Konstantin Nikolajewitsch, Kr v. Welser 1 München „Westhoff (Landshut) im 1. Feld⸗Art. Regt. Prinz⸗Regent uitpold, Schießl (Würzburg), Escherich (Landshut) im 2. Feld⸗ Art. Regt. Horn, Spengelin (Kempten), v. Glaß egensburg), Zöller (Zweibrücken) im 3. F lo⸗Art. Regt. Königin Mutter, Wanka (Aschaffenburg), Levy (Nürnberg) im 4. Feld⸗Art. Regt. König, Schneider (Zweibrücken), de Obregon (Würzburg), Schranck (Landau), Reichard, Marx, Eckel (Ludwigshafen) im 5. Feld Art. Regt., Fromm (Landau) im 1. Fuß⸗Art. Regt. vakant Bothmer, Spitta, Hoffmann (I München) im 2. Fuß⸗Art. Regt., Keller (Nürnberg) im 1. Pion. Bat., Wagmüller (I München), Gebhardt (Nürnberg) im Eisenbahn⸗Bat., Dinges (Landshut), Werner, Ackermann (Straubing) im 1. Train⸗Bat., Grießinger (Bayreuth) im 2. Train⸗Bat.; in der Landw. 1. Aufgebots: Berrsche (Landau), Vize⸗Feldw. bei der Inf. Militär⸗Justizbeamte.

14. Dezember. Schellerer, Ober⸗Stabsauditeur und Direktor des Militär⸗Bezirksgerichts Würzburg, der Charakter als Ober⸗Auditeur, Hauer, Stabsauditeur beim Militär⸗Bezirksgericht Würzburg, der Charakter als Ober⸗Stabsauditeur, verliehen.

Beamte der Militär⸗Verwaltung.

16. Dezember. Friedrich (I München), Ober⸗Apotheker der Landw. 1. Aufgebots, der Abschied bewilligt.

19. Dezember. Ochsenkin, Bureaudiätar für den Sekretariatsdienst bei der Intend. I. Armee⸗Korps, zum Sekretariats⸗ Assistenten ernannt. Seeberger, Bureaudiätar für den Sekretariatsdienst bei der Intend. II. Armee⸗Korps, zum Sekretariats⸗ Assistenten, Leix, Kanzleifunktionär von der General⸗Militärkasse, zum Kassen⸗Assistenten bei der Zahlungsstelle II. Armee⸗Korps, Müller, Militär⸗Anwärter, zum Rechnungsführer beim Remonte⸗ depot Fürstenfeld, ernannt. Henn, Schmitt, Sekretariats⸗ Assistenten von der Intend. II. Armee⸗Korps, zu Sekretären bei dieser Intend. befördert.

XIII. (Königlich Württembergisches) Armee⸗Korps.

Im Sanitäts⸗Korps. 28. Dezember. Die Assist. Aerzte 1. Kl.: Dr. Krauß der Landw. 2. Aufgebots vom Landw. Bezirk Ulm, Dr. Andrassy, Dr. Baumann der Landw. 1. Aufgebots vom Landw. Bezirk Leonberg, Dr. Koch der Res. vom Landw. Bezirk Stuttgart, Dr. Steinacker der Res. vom Landw. Bezirk Reutlingen, Dr. Rödelheimer der Landw. 1. Aufgebots vom Landw. Bezirk Ehingen, Dr. Baur der Landw. 1. Aufgebotz vom Landw. Bezirk Ulm, Dr. Gayler der Res. vom Landw. Bezirk Reutlingen, Dr. Cleß der Landw. 1. Aufgebots vom Landw. Bezirk Stuttgart, zu Stabsärzten befördert.

Beamte der Militär⸗Verwaltung.

28. Dezember. Jahnke, Zahlmstr. Aspir., beauftragt mit Wahrnehmung der Zahlmeisterstelle bei der 4. Abtheil. 2. Feld⸗Art. Regts. Nr. 29 Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern, zum Zahlmstr. ernannt.

Aiichtamtliches. 8 Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 3. Januar.

Seine Majestät der Kaiser und König nahmen

heute im Neuen Palais die Vorträge des Kriegs⸗Ministers und des Ministers für Landwirthschaft, Domänen und Forsten entgegen.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin er⸗ theilten der Gemahlin des niederländischen Gesandten Dr. Jonkheer van Taets van Goudriaan im Neuen Palais die erbetene Audienz.

Die Ober⸗Hofmeisterin Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin, Gräfin Brockdorff empfängt von jetzt ab am

Montag, Donnerstag und Sonnabend von 3 bis 5 Uhr,

mit Ausnahme von Donnerstag, den 10. Januar.

Die sozialdemokratische „Bremer ürger geining⸗ vom

15. November 1894, Nr. 268, bringt in ihrer Beilage unter der Rubrik „Todtenliste der Partei“ nachstehende Sätze: In St. Johann a. d. Saar starb der Parteigenosse Schneider Hase im Alter von 26 Jahren. Leidend als Opfer seines Berufs, wurde derselbe dieses Jahr auch noch zu einer militärischen Uebung einberufen und mußte diese bis zum Schluß aushalten, trotz dem Zu⸗ geständniß, daß er keinen Tornister zu tragen brauchte, oder, um ich vorsichtiger auszudrücken, zu tragen vermochte.“

Der thatsächliche Sachverhalt, soweit es sich um die militärische Uebung handelt, ist folgender:

Der Schneider Hase wurde am 1. September 1894 mit

noch 96 Reservisten der 15. Kompagnie des Infanterie⸗Regi⸗ ments Graf Werder in Saarlouis als gesund und übungs⸗ fähig überwiesen. Während der 20tägigen Uebungszeit hat sich derselbe niemals krank gemeldet, und auch bei der ärztlichen Untersuchung, welche unmittelbar vor der Entlassung stattfand, ist er weder krank befunden worden, noch hat er bei der be⸗ sePlichen Befragung und Belehrung sämmtlicher Reservisten siünerfeits etwas davon verlauten lassen, daß er sich krank ühle. Dem Gesundheitszustand der Uebungsmannschaften wurde täglich die größte Sorgfalt zugewendet. Wenn Ruͤcksichtnahme irgendwo angezeigt erschien, haben dienstliche Erleichterungen stattgefunden, namentlich auch in der Richtung, daß Leuten ihre Tornister gefahren wurden. Daß auch dem ꝛc. Hase besondere Erleichterungen häͤtten zu theil werden müss ist dem betreffenden Kompagnieführer nicht erinnerlich.

in Marokko Fez nach Tanger zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Mission wieder übernommen.

ch bayerische Gesandte am hiesigen Aller⸗ ist von

1 Kaiserliche Gesandte Tattenbach ist von

Der Königli r höchsten Hofe Graf von Lerchenfeld⸗Köfering kurzem Urlaub nach Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäft

chaft wieder übernommen.

Württemberg.

. er König hat, wie de für Württemberg“ meldet, anläßlich des Jahreswech folgende Telegramm an Seine Majestät den

r „Staats⸗

demselben die

Der österreichisch . stein überreichte gestern in Ssarskoje⸗Sselo dem Kaiser sein aubigungsschreiben und wurde später von der erin empfangen.

Fuad⸗Pascha wird heute von der Kaiserin⸗Wittwe empfangen werden.

Der Minister des Auswärtigen, Wirkliche Geheime Rath von Giers ist, wie die „St. Petersburger krankt, muß das Zimmer hüten und darf au arb

Der „Regierungsbote“ veröffentlicht nachstehendes Kaiser⸗ liches Rescript an den Grafen Schuwalow:

„Mein in Gott ruhender Vater hatte Sie in gerechter Würdigung Ihrer glänzenden und hervorragenden militärischen Thaten, sowie der Jahre 1885 zum außer⸗ ordentlichen und bevollmächtigten Botschafter bei Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser, König von Preußen ernannt. Ihre mehr als neunjährige Thätigkeit in der Diplomatie hat nach jeder Richtung ie gesetzte Vertrauen und die Hoffnungen, welche man von Ihnen hegte, gerechtfertigt. Während dieser haben Sie als treuer und eifriger Ausführer der Pläne Ihres Kaisers Freundschaft gepflegt, welche Rußland seit langer Zeit mit seinem mäͤchtigen Nachbar vereinen, und haben dadurch bei⸗ etragen zu dem Erfolge des erhabenen, wohlthätigen Werks der

ufrechthaltung des allgemeinen Friedensz, welcher dem Herzen⸗ ebenso theuer war, wie Indem ich Sie jetzt zum Wohle des Reichs auf den wichtigen Posten des General⸗Gouverneurs von Warschau und ommandeurs der Truppen des Militärbezirks von Warschau be⸗ rufe, will ich Ihnen meine aufrichtige Anerkennung für Ihre dem Thron und dem Vaterlande geleisteten glänzenden Dienste sichere Hoffnung auf die Ersprießlichkeit Ihrer Bemühungen aus⸗ sprechen, welche Sie in Zukunft dem Wohle und der Entwickelung des Ihrer Verwaltung anvertrauten Landestheils widmen werden.“

Infolge der Gerüchte, welche über Unregelmäßigkeiten im umlaufen, hat der s⸗Kommission eff ängeorgn

auszeichnenden Fähigkeiten

die Bande der

unvergeßlichen Vaters meinigen ist.

Ministerium für Verkehrswege Kaiser die Einsetzung einer Untersuchun unter dem Vorsitze des Senators Tagantz

Die gestern in R

Massowah und erklären,

„Tribuna“ erklären, der rische Demonstration gewesen. den Rückmarsch auf Keren angetreten. die Behauptung des „Journal des Débats“ zurüͤck, daß der Marsch auf Aduah eine Usurpation bedeute, da Aduah wie Tigre und Aethiopien zum italienischen Schutzgebiet gehöre und das italienische Protektorat über dies Mächten anerkannt worden sei.

Bulgarien

Das von der Sobranje angenommene B uüdget beläuft sich in Einnahme wie Ausgabe auf 89 700 000 Fr. Entgegen der von dem Finanz⸗Minister vertretenen Anschauung, sind von der Kammer ungefähr 2 Millionen neue Ausgaben für öffent⸗ liche Arbeiten, Unterricht und Sanitätsdienst die durch eine Erhöhung der Gewerbesteuer, ölle und durch Erhöhung der Acc ikel gedeckt werden sollen.

e Gebiete von allen

ise⸗Gebühren für

Korrespondent b [Hiroshima meldet, daß die Ei

chiffung

Graf von 8

Anzeiger sels das Kaiser

Beim bevorstehenden Jahreswechsel, zu welchem ich Dir meine innigsten und herzlichsten Glückwünsche sende, ist es mir Bedürfniß, Dir nochmals meinen wärmsten Dank auszusprechen für die unvergeßlich schönen Tage, welche ich in dem abgelaufenen Jahre bei dem Manöver in Ost⸗ und Westpreußen durch Deine Güte verleben durfte. Möge das anbrechende Jahr Dir und dem gesammten Vaterlande nur gute und segensreiche Tage bescheiden, möge es mir wiederum die Freude er⸗ neuter persönlicher Begegnung bringen.

Hierauf ist nachstehende Antwort Seiner Majestät des Kaisers eingetroffen:

Einpfange meinen aufrichtigsten Dank für Dein freundliches 8 Telegramm, dessen Inhalt mich mit wahrhafter Freude erfüllt. Von ganzem Herzen erwidere ich Deine guten Wünsche für das kommende Jahr. Unvergeßlich sind auch mir die Tage, die es uns vergönnt war, in treuer Kameradschaft zusammen zu verleben, und mit Dir hoffe ich auf ein frohes Wiedersehen im neuen Jahre, das mit Gottes Hilfe Dir und Deinem schönen Lande reichen Segen bringen Wilhelm.

Wilhelm.

Der russische General⸗Adjutant, Vize⸗Admiral von Kraemer wurde heute Mittag 12 Uhr von Seiner König⸗ lichen Hoheit dem Großherzog empfangen, um Höchst⸗ Thronbesteigung des Kaisers Nikolaus zu notifizieren. Eine halbe Stunde später überreichte der russische Gesandte von Kotzebue seine Accreditive. wurden nach der Audienz von Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin empfangen. Abends findet ein Galadiner statt.

Beide Herren

arische Botschafter Prinz Liechten⸗

tg.“ meldet, er⸗ nicht arbeiten.

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er dem

und die

erschienenen Abendblätter dementieren das Gerücht von einer Entsendung von 1000 Mann nach General Baratieri habe der Regierung wiederholt versichert, daß er keiner Verstärkungen Die Blätter fügen hinzu, die Derwische hätten noch keinen Versuch gemacht, 1 n führen und Kassala anzugreifen; wenn ihre Unthätigkeit noch etwa zwanzig Tage fortdauere, so werde die Jahreszeit den Derwischen nicht mehr gestatten, einen Rachezug zu unternehmen. Der Marsch des Generals Baratieri auf Aduah vollständig erreicht, die Häuptlinge in den Grenzdist . selig zu werden drohten, einzuschüchtern. Die „Riforma“ und die arsch auf Aduah sei nur eine militä⸗ General Baratieri habe bereits Die „Trihuna“ weist

Drohungen auszu⸗

abe seinen Zweck istrikten, die feind⸗

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enehmigt worden, urch Maheveccise isse

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und Verwundeten der zweiten japanischen Armee nach Japan nicht mehr möglich sei, weil das Eis die Schiffe hindere, sich der Küste zu nähern; diese Kranken und Verwundeten würden bis zum Frühjahr in den Feldlazarethen gepflegt werden. Die Kranken und Verwundeten der ersten Armee würden fortgesetzt nach Japan geschickt.

8 Nos in Paris eingelaufene Auf dem Postwege vom Congo in Paris eingelauf

Nach lufen Se daß die Eingeborenen am 31. Cep⸗ tember den Posten Cetama am oberen Ubanghi angegriffen und dabei einen Sergeanten, fünf Tirailleurs und einen Agenten der Belgischen Gesellschaft getödtet hätten. Eine zur Bestrafung der Eingeborenen entsandte Kolonne habe im Oktober die Dörfer der bei dem Angriff Betheiligten zerstört,

wobei etwa 100 Eingeborene getödtet worden seien.

8 Entscheidungen des Reichsgerichts.

Unterläßt der Fahrgast einer Eisenbahn im Einverständniß mit dem Schaffner, den Fahrschein, welcher für eine Fahrt auf der angegebenen Strecke innerhalb einer normierten Frit gültig ist, ord⸗ nungsgemäß entwerthen zu lassen, um den Fa rschein noch einmal innerhalb der Frist für diese Strecke benutzen zu können, so ist er, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, III. Strafsenats, vom 11. Juni 1894, wegen Betruges zu bestrafen. Mehrere Personen, R. und Genossen, hatten sich sogenannte Rückfahrtskarten mit 45⸗ oder 60 tägiger Gültigkeitsdauer zu verschaffen gewußt und auf ihren Fahrten auf der angegebenen Eisenbahnstrecke bei sich geführt. Es bestand aber zwischen ihnen und den mit ihnen kolludierenden isenbahnschaffnern Einverständniß darüber, daß die fraglichen Rückfahrtskarten für die fragliche Fahrt mittels Durchlochung nicht entwerthet wurden, diese für jede innerhalb der normierten Frist gültigen Karten also ihren vollen Verkehrswerth behielten. R. und Genossen wurden wegen Betruges verurtheilt, und die von einem der Verurtheilten ein⸗ gelegte Revision wurde vom Reichsgericht verworfen, indem es be⸗ gründend ausführee:e: . Das Vermögen der Eisenbahn wurde nicht erst in dem Moment geschädigt, da die unentwerthet geblie⸗ benen Fahrkarten für eine spätere Fahrt benutzt wurden, sondern schon in dem Augenblick, da die erste Fahrt ohne Entwerthung der Fahrkarten, also ohne Liberierung der Eisenbahn von der Transport⸗ verpflichtung, d. h. ohne jedes Aequivalent bewirkt wurde. Dem angefochtenen Urtheil war aber ferner auch darin beizu⸗ pflichten, daß das im Komplott mit den Eisenbahnschaffnern aus⸗ eführte Manöver der Beschwerdefübrer das gesetzliche Merkmal der CTuuua falscher bezw. EE11““ wahrer Thatsachen im Sinne des § 263 St.⸗G.⸗B. erfüllt. Es ist weder praktisch nach Maßgabe der den Eisenbahnverkehr regelnden Betriebs⸗ reglements, noch strafrechtlich ein Unterschied findbar, ob der eine gar keine Fahrkarte besitzende Fahrgast sich so gebärdet, als besäße er eine Fahrkarte, oder der andere im Besitze einer für beliebige andere Fahrten gültigen Karte befindliche Passagier im Einverständ⸗ nisse mit dem Schaffner den Schein nach außen erweckt, als hätte er durch vorschriftsmäßige Entwerthung seines für diese Fahrt verbrauchten Scheins die Fahrt reglementsmäßig bezahlt .. ..“ (1752/94.)

Eine im Auslande verübte Anstiftung zu einer im Inlande beengehen Strafthat beispielsweise einer Zolldefraude ist nach einem Urtheil des Reichsgerichts, I. Strafsenats, vom 14. Juni 1894, als eine im Inlande verübte Anstiftung zu be⸗ handeln, und es bedarf demnach zur Bestrafung des Anstifters nicht des Nachweises, daß seine That auch nach dem Gesete des Ortes, an welchem sie begangen wurde, strafbar war. „Das Reichsgericht hat bezüglich der im Auslande bethätigten Beihilfe zu einer im Inlande begangenen Hauptthat angenommen, daß dieselbe als eine im Gebiet des Deutschen Reichs begangene strafbare Handlung anzusehen ist. Dasselbe, was von der Beihilfe zutrifft, gilt auch von der Anstiftung. Die Anstiftungshandlung an sich ist regel⸗ mäßig ein strafloser, strafrechtlich indifferenter kt. Dieselbe wird erst strafbar, wenn sich kausal als deren Wirkung die Hauptthat, die nach dem Willen des Anstifters ausgeführt werden sollte, anreiht. Wollte daher der im Auslande seine Willensbethätigung entwickelnde Anstifter, daß die Hauptthat seinem Willen entsprecheng im Inlande zur Ausführung gelangte, und erfolgte diese Ausführung nach seinem Willen, so wurde seine Thätigkeit als strafbares Handeln auch erst im Inlande existent, und war daher die in seinem Gesammthandeln zur Erscheinung gelangte strafbare That auch im Inlande verübt, also ausschließlich nach den Gesetzen des Deutschen Reichs zu bestrafen. Diese Rechtsauffassung steht auch in Uebereinstimmung mit der ferne⸗ ren Rechtsprechung des Reichsgerichts, wonach konstant angenommen worden ist, daß, wenn die Begehung einer strafbaren Handlung verschiedene Raumverhältnisse umfaßt und sich nacheinander auf mehrere Orte erstreckt, diese sämmtlich als Ort der begangenen That anzusehen sind, und zwar auch dann, wenn der Thäter bei seinem Handeln an dem einen Ort fremde Kräfte in Bewegung geseßt hat, die erst an einem anderen Ort sein Handeln zur Verwir lichung bringen sollten. Ohne Rechtsirrthum hat daher das Urtheil die Anstiftungsthätigkeit des Angeklagten im Auslande Luxemburg, die bezweckte, daß die Angestifteten Zolldefraudationen im Inlande, dem Deutschen Reich, verübten und diesen Zweck auch erreichten, als eine im Inlande verübte strafbare Handlung angesehen, und fiel damit die Verpflichtung des Nachweises fort, daß * Handlung gleichzeitig nach dem für Luxemburg geltenden Gesetz strafbar war.“ (895/94.)

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

8 Ist jemand, welcher nicht im Kreise, sondern anderwärts im Inlande seinen Wohnsitz hat, in einem zum Kreise gehörigen Ort zu den direkten persönlichen Staatssteuern veranlagt, so ist, nach einem Urtheil des Ober⸗Verwaltungsgerichts, II. Senats, vom 27. Februar 1894, diese Veranlagung nicht geeignet, einen Wohnsitz am Veranlagungsort zu begründen und den Betreffenden zu den persönlichen Kreisabgaben heranzuziehen. Der Rittergutsbesitzer K. zu Halle an der Saale hat ein Gut bei R. im Kreise B. und ist in R. zu den direkten persönlichen Staatssteuern veranlagt, da X. bei der Staatssteuer⸗ veranlagung R. als Mehastt angegeben hatte. Demzufolge glaubte der Kreisausschuß des Kreises B., den X. als Kreisan ehörigen zu den persönlichen Kreisabgaben heranziehen zu können, wäbbent X. geltend machte, daß er seinen Wohnsitz in Halle a. S. habe und deshalb in R. nur als Forense nach Miß abe des § 14 der Kreisordnung zu den Kreisabgaben herangezogen werden könne. Auf die Klage des X. gegen den Kreisausschuß ermäßigte der Bezirksausschuß den Bei⸗ trag des Klägers zu den Kreisabgaben, und auf die Revision des Beklagten bestätigte das Ober⸗Verwaltungsgericht diese Entscheidung, indem es begründend ausführte: . . Es ist im Besonderen kein Rechtsirrthum, wenn der Vorderrichter von dem Umstand abgefehen hat, daß Kläger in R. zu den direkten persönlichen Staatssteuern veranlagt ist. Denn die Veranlagung an sich ist nicht eeignet, einen Wohnsitz am Veranlagungsort zu begründen. Hiernach at es bei der Feststellung des Vorderrichters, daß Kläger nur einen Wohnsitz, und zwar in Halle hat, zu bewenden. Mithin gehört er zu den Forensen im Sinne des § 14 der Kreisordnung und kann nur nach Maßgabe der dort gegebenen Vorschriften zu treisabgaben

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herangezogen werden.“ (I1 322.)

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Statistik und Volkswirthschaft.

Das Wirthschaftsjahr 1894.

In der Einleitung ihres Jahresberichts für 1894, den die Handels kammer für den Kreis Mannheim bereits in der Plenarsitzung vom 31. Dezember v. J. einstimmig angenommen hat, finden sich folgende Bemerkungen über die allgemeine Lage und die Entwickelung von Handel und Industrie: Von einer Reihe schwerer Gefahren, die das wirthschaftliche Leben im Jahre 1893 bedrohten und dem Geschäftsgang in Handel und Industrie ihren Stempel aufdrückten, war das Jahr 1894 frei, wenngleich die Wirkungen dieser Gefahren zum theil noch fortdauern; die Futternoth hatte eine starke Ein⸗ schränkung der Viehbestände und eine bedeutende, naturgemäß auch im Jahre 1894 in die Erscheinung tretende Steigerung der Fleischpreise im Gefolge; der russische Zollkrieg hat seine Endschaft erst am 20. März 1894 erreicht und die Wunden, die er geschlagen, sind noch keineswegs vernarbt. Mit Rumänien und Serbien sind zwar seit dem 1. Januar 1894 Handelsverträge in Kraft, allein die ungünstige wirthschaftliche Lage dieser Staaten ermuthigt nicht zur Anknüpfung neuer Beziehungen; der Fall des berüchtigten Maec⸗Kinley⸗Tarifs, der am 28. August 1894 dem milderen Wilson⸗Tarif weichen mußte, hat zwar die Beziehungen zu den Vereinigten Staaten von Nord⸗Amerika ge⸗ bessert, das Land hat sich jedoch von der wirthschaftlichen Krise des Jahres 1893 noch keineswegs erholt. Die auch für diesen Handels⸗ kammer⸗Bezirk mißlichen Wirkungen der Unterbrechung des Handels⸗ ö mit Spanien sind durch den am 15. Mai 1894 ausgebrochenen erheblich verstärkt worden. Die Entwerthung des Silbers, die bereits um die Mitte des Jahres mit dem Aufhören der heftigen Schwankungen ihres gefährlichen Charakters zum guten Theil entkleidet wurde und neuerdings einem kleinen Aufschwun des Silberpreises gewichen ist, äußert auf verschiedene Erwerbszweige des Bezirks geradezu entgegengesetzte Wirkungen; so wird z. B. einerseits das Auf⸗ hören der Ausfuhr von Spiegelglas nach den Vereinigten Staaten von Nord⸗Amerika, die Erschwerung des Exports mancher Artikel der Farben⸗ und Gummi⸗Industrie nach Indien und China, von Seilerwaaren und Leder nach allen Silberländern der Silber⸗ entwerthung zur Last gelegt, während andererseits 188. en Zweige des Handels und der Industrie, die Rohstoffe aus Silber ändern be⸗ ziehen oder Silber als Rohstoff verbrauchen, aus den niedrigen des Silbers nennenswerthe Vortheile zogen. Nicht zu ver⸗ eennen ist, daß im Jahre 1894 manche Momente zur Geltung gekommen sind, die auf das Gesammtergebniß der wirthschaftlichen hätigkeit einen günstigen Einfluß ausüben mußten. In erster Linie ist hier die Fortsetzung der Handelsvertragspolitik im Abschluß des Handels⸗ vertrags mit Rußland zu nennen, der mit der Wiedereröffnung des russischen Markts vielen Zweigen des Handels⸗ und Großgewerbes auch in dem Handelskammer⸗Bezirk Mannheim Vortheile gebracht und nur an wenigen Stellen begründete Hoffnungen getäuscht hat. In Gemeinschaft mit der Aufhebung des Identitätsnachweises und der Staffeltarife hat der Vertragsabschluß dem Getreidehandel und der Mühlenindustrie die Befreiung von der durch die differentielle Zollbehandlung russischer Waare bedingten Beschränkung in der Bewegung und von dem Wettbewerb des für unsere Gegenden wenig geeigneten norddeutschen Getreides und Mehls gebracht. Theils mittelbar, theils unmittelbar sind Eisen⸗ handel und Maschinenindustrie an den Vortheilen betheiligt: mittelbar der Eisenhandel, indem der Druck der ostdeutschen Pro⸗ duktion vom Markte genommen ist, unmittelbar durch die Ermöglichung der Ausfuhr z. B. die Fabrikation von landwirthschaftlichen Maschinen, Zerkleinerungsmaschinen und hydraulischen sowie Brauerei⸗ apparaten und Maschinen. Hopfen und Gewürze, zahlreiche Er⸗ zeugnisse der chemischen Industrie, insbesondere Anilinfarben und Theerprodukte, Zellstoff, schwarzes und braunes Kalbleder, die Er⸗ zeugnisse unserer Dampfseilereien, Celluloid und Waaren daraus fanden wieder Absatz in Rußland. Der Handel mit Fässern sah sich durch die Mehreinfuhr russischer Mineralöle gefördert, die Holzsäge⸗ und Hobelwerke konnten wieder russische Weißhölzer einführen u. a. m. Nirgends hat der Vertrag nachweisbar schädlich gewirkt. Aehnliche, wenn auch nicht in gleichem Maße vortheilhafte Wirkungen haben die Verträge mit Serbien und Rumänien erkennen lassen. Hier haben die Erzeugnisse der Fabriken landwirthschaftlicher Maschinen und der Schiffs⸗ und Maschinenbau⸗Anstalt, Anilinfarben und Fabrikate einer Korsetfabrik Eingang gefunden, während andere Erzeugnisse, wie Seilerwaaren, Leder u. a. nur durch den ungünstigen Ernteausfall und die wenig Vertrauen erweckende wirthschaftliche Lage der beiden Länder zurückgehalten werden. Alles in allem zeigte das abgelaufene Jahr, wenn es auch weit entfernt ist, mit seinen Ergeb⸗ nissen alle ö Wünsche zu erfüllen, doch einen Ansatz zur Besserung in der Lage der Industrie. Im Handel dagegen lassen die Berichte im allgemeinen von einer Besserung der ungünstigen Gesammt⸗ lage nichts erkennen.

Statistische Nachrichten über die evangelische Kirche im Großherzogthum Hessen im Jahre 1892.

Am 1. Dezember 1890 betrug die evangelische Bevölkerung des Großherzo thums Hessen 658 ,345 Seelen, einschließlich der Alt⸗ lutheraner, welche bei der Volkszählung nicht besonders ausgeschieden wurden und sich auf rund 1100 Köpfe belaufen haben dürften. Außerdem wurden noch 64 Dissidenten, 864 Mennoniten, Baptisten ꝛc., 57 Me⸗ thodisten und 3261 Freiprotestanten, zusammen also 4246 von der evange⸗ lischen Landeskirche Getrennte ermittelt. Im Laufe des Jahres 1892 traten 127 Personen (gegen 145 im Vorjahre) zur evangelischen Landeskirche über, nämlich 59 von der katholischen Kirche, 48 von anderen christlichen Konfessionen und 20 Andersgläubige; dagegen traten 36 (1891: 21) aus der Landeskirche aus, und zwar 12 zur katholischen Kirche, 17 zu anderen christlichen Konfessionen und 7, ohne zu einem anderen Bekenntniß überzutreten.

Ddie Zahl der Kommunikanten war im öffentlichen Gottes⸗ dienst 367 398, privatim 9144, zusammen 376 542 oder 57,2 auf 100 evangelische Einwohner (gegen 55,4 im Jahre 1891); die Zahl der privaten Kommunikanten hat dabei besonders erheblich zuge⸗ nommen. Würde man der Berechnung der Prozente die Zahl der Erwachsenen zu Grunde legen, so erhöhten sich, da nach den Ergeb⸗ nissen der Volkszählung von 1890 die Bevölkerung aus etwa 32 % Kindern unter 14 Jahren und 68 % Erwachsenen (von 14 Jahren und darüber) bestand, die angegebenen Verhältnißzahlen der Kom⸗ munikanten beilaͤufig um die Hilft

Die Zahl der bürgerlichen Eheschließungen zwischen rein evangelischen Paaren oder Mischpaaren belief sich 1892 auf 6083; die Zahl der kirchlichen Trauungen durch ebangelische Geistliche betrug 5439. Auf 100 bürgerliche Eheschließungen der gedachten Art kamen mithin 89,4 kirchliche Trauungen (1891: 88,7). Bei den rein evangelischen Ehen (4966) war der Prozentsatz natürlich viel größer, nämlich 99,0 %.

Ein ähnliches Verhältniß wie zwischen den Eheschließungen und Trauungen besteht zwischen den aus rein evangelischen Ehen bezw. evangelischen Mischehen oder von evangelischen Müttern unehelich Geborenen und den von ö Geistlichen Getauften. Denn 22 334 betreffenden Lebendgeborenen des Jahres 1892 standen 19 911 Getaufte gegenüber; auf 100 Lebendgeborene kamen also 89,2 (im Vorjahre 89,6) von ebangelischen Geistlichen Getaufte; bei den Kindern aus rein evangelischen Ehen stieg der Antheil der Getauften auf 98,0 %. Die allgemeine Taufziffer würde höher sein, wenn die in den ersten Wochen nach der Geburt ungetauft gestorbenen Kinder außer Berechnung gelassen werden könnten.

Konfirmiert wurden im Berichtsjahre 14 632 Kinder (1891: davon 13 796 aus rein evangelischen Ehen und 836 aus

ischehen.

ie Zahl der verstorbenen Evangelischen betrug 14 342, und zwar waren darunter 5299 Kinder unter 6 Jahren und 9043 ältere Personen. Von ersteren wurden 2767 oder 52,2 %, von letzteren 8736 oder 96,6 %, insgesammt 11 503 oder 80,2 % unter Mit⸗ wirkung evangelischer Geistlichen beerdigt. Die nicht⸗kirchlichen Beerdigungen betreffen demnach überwiegend Kinder unter 6 Jahren,

Politurgrbeiter der dortigen Goldleistenfa

bei we in sehr vielen Gemeinden eine kirchliche Begräbnißfeier nicht Sitte ist. 1

Ehescheidungen rein evangelischer Paare bezw. evangelis Mischpaare kamen 62 vor (gegen 64 im Vorjahre), und zwar bei ersteren 44, bei letzteren 18.

ur Arbeiterbewegung. Aus Barmbeck wird dem „Vorwärts“ vFphec daß die tigen rik von Kehr⸗ erg u. Tempel die Arbeit niedergelegt haben, weil das Zwischen⸗ meister⸗System wieder eingeführt werden soll.

Aus Lüttich berichtet man dem „H. T. B.“, daß der Ausstand in der Waffenfabrik beendet sei (vgl. Nr. 1 d. Bl.). Innerhalb einiger Tage soll ein Mindestlohn festgesetzt werden; Lohnabzüge werden nicht vorgenommen. Die Vertheilung der Arbeit unter den Arbeitern soll geregelt werden.

In Braddock (Pennsylvanien) sind, wie dem „W. T. B.“ aus New⸗York gemeldet wird, sechshundert Arbeiter auf den Carnegie⸗ Stahlwerken wegen einer Lohnherabsetzung in den Ausstand ein⸗ getreten. Die Werke werden polizeilich bewacht. Man befürchtet eine des Ausstands auf die Arbeiter der Carnegie⸗Werke in

omestead.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

E“ in Ontario. Dem von dem landwirthschaftlichen Departement in Toronto unter dem 20. November v. J. veröffentlichten Bericht über das Ernteergebniß in der Provinz Ontario entnehmen wir folgende

Angaben: Gesammtergebniß Ertra in Bushel per Acker Winterweizen 1894 oX“ 1893 17 545 248 19,2 Sommerweizen 1894 3 367 854 14,6 1893 4 186 063 11,7 1894 10 980 404 22,6 1 1

1894 69 867 716 3 1893 58 584 529 3 1894 1 386 606 1893 994 771

6

1893 9 806 088 21,0 0,0

5,4

4,5.

Verdingungen im Auslande.

Niederlande. 111“ Jan Het bestuur der Dorpsv. „Eendracht bindt“ in Nienwerkerkop D.: Lieferung von mindestens 114 700 kg Superphosphat, 8700 kg Peruguano und 16 200 Xg Chilesalpeter. Bedingungen bei dem Sekretär D. Koopman Pz. erhältlich.

9. Januar, 1 Uhr. Departement van Kolonien in einem der Lokale der Maatschappy tot Nut van ¹t Algemeen in Amster⸗ dam, N. Z. Vorburgwal Nr. 212: Lieferung von Gußeisen, guß⸗ eisernen Röhren, Eisen⸗ und Stahldraht, Zink, Gasröhren, Nägeln u. s. w. in 58 Abtheilungen. Bedingungen für 0,20 Fl. per Loos bei Gebr. van Cleef im Haag, Spui 28 a, erhältlich.

15. Januar. De Coöperatie der Stoomzuivelfabriek in Ried: Lieferung von ungefähr 30 500 kg Peruguano, 13 300 kg Super⸗ phosphat und 7600 Ammoniak⸗Superphosphat. Bedingungen bei dem Landwirth Renze Brems in Minnertsga erhältlich.

15. Januar, ebenda: Lieferung von ungefähr 27 650 kg Peru⸗ guane, 11 500 kg Superphosphat und 5700 kg Ammoniak⸗Super⸗ hosphat. Bedingungen ebenda.

Verkehrs⸗Anstalten.

Bremen, 3. Januar. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd.

Der Schnelldampfer „Kaiser Wilhelm II.“ und der Postdampfer „Hohenzollern“ sind am 31. Dezember Abends in New⸗York angekommen. Der Postdampfer „Graf Bismarck“ ist am 31. De⸗ zember Nachts auf der Weser angekommen. Der Postdampfer „Pfalz“ ist am 1. Januar Morgens in Antwerpen angekommen. Der Postdampfer „Roland“ ist am 31. Dezember Nachmittags in Antwerpen angekommen. Der Reichs⸗Postdampfer „Hohen⸗ staufen“ hat am 31. Dezember Nachmittags die Reise von Genua nach Neapel fortgesetzt. Der Reichs⸗Postdampfer „Sachsen“ hat am 1. Januar Morgens die Reise von Port Said nach Neapel fortgesetzt. Der Schnelldampfer „Elbe“ hat am 2. Januar Vor⸗ mittags Dover passiert.

London, 2. Januar. (W. T. B.) Der Castle⸗Dampfer „Norham Castle“ ist am Montag auf der Heimreise in London angekommen.

Belgrad, 3. Januar. (W. T. B.) Die Orientzüge treffen wegen starker Schneefälle mit großen Verspätungen ein. 1

Theater und Musik. 8

Im Königlichen Opernhause gelangt morgen Otto Ni⸗

li's Oper „Die lustigen Weiber von Windsor“ unter Kapellmeister Weingartner’'s Leitung zur Aufführung. (Falstaff: Herr Stammer, Fluth: Herr Betz, Frau Fluth: Frau Herzog.) G

Im Königlichen Schauspielhause geht morgen als zweiter Abend von Friedrich Hebbel's deutschem Trauerspiel „Die Nibelungen“ dessen dritte Abtheilung „Kriemhild's Rache“ zum ersten Mal mit folgender Besetzung in Scene. Gunther: Herr Arndt, Hagen Tronje: Herr Molenar, Dankwart:

err Heine, Volker: Herr Keßler, Giselher: Herr Hertzer, Gerenot Herr Purschian, Rumolt: Herr Siegrist, König Etzel: Herr Ludwig, Dietrich von Bern: Herr Nesper, Hildebrandt: Herr Kahle, Markgraf Rüdiger: Herr Klein, Iring: Herr Hartmann, Thüring: Herr von Hochenburger, Werbel: Herr Plaschke, Swemmel:

eerr Link, Ute: Frau Kahle, Kriemhild: Fräulein Poppe, Götelinde:

rau Stollberg, Gudrun: Frau Sauer, Pilgrim: Herr Herrmann In Scene gesett ist das Werk vom Ober⸗Regisseur Grube. Di dekorative Einrichtung rührt vom Ober⸗Inspektor Brandt her.

Die morgige 150. Aufführung des „Talisman“ im Deutschen Theater weist folgende Besetzung auf: König Astolf: Josef Kainz; Berengar: Hermann Müller; Diomed: Arthur Kraußneck; Panfilio: Fehan⸗ Fischer; Ferrante: Max Marx; Maddalena: Paula Worm;

iccola: Emanuel Reicher; Stefano: Ernst Pittschau; der Hofkoch: Georges Stollberg; Omar: Josef Jarno; Habakuk: Paul Pauli; Rita: Paula Eberty.

In dem Konzert der Sängerin Frau Friederike Reiff⸗ S. welches morgen, Abends 7 ½ Uhr, im Saal Bechstein tattfindet, übernimmt der Violinvirtuosfe Herr Ossip Schnirlin die Mitwirkung mit einer Legende von Wieniawsky, Intro⸗ duktion und Rondo capriccioso von St. Saöns und 8 einer von ihm selbst komponierten Mazurka. Fräulein Rosa Olitzka von der Royal Italian Opera in London wird in ihrem übermorgen, Abends 8 Uhr, in der Sing⸗Akademie stattfindenden Konzert Gounod's „Stanzen der Sappho“, Arien von Gluck und Haendel sowie Gesänge von Schubert, Schu⸗- mann, Brahms, Graf Hochberg, Richard Strauß, Julius 89 Seppilli und Mackenzie zu Gehör bringen.

eer jugendliche Violinvirtuose Boris Kamenski wird in seinem Konzert an demselben Tage um 7 ½ Uhr Abends im Saal Bechstein Werke von Vieuxtemps und Wieniawsky, die „Airs hon- grois“ von Ernst sowie Stücke von Tschaikowsky und Svendsen spielen. Die gesangliche Mitwirkung übernimmt Fräulein Clara Schäffer aus Frankfurt a. M.

Mannigfaltiges.

Dem Bericht über die geschäftliche Lage der Kaiser Wilhelms⸗Spende, Allgemeinen Deutschen Stiftung für Alters⸗

Renten⸗ und Kapital⸗Versicherung zu Berlin, welcher in der fünften Generalversammlung am 19. Dezember 1894 erstattet worden ist,

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