1895 / 2 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 03 Jan 1895 18:00:01 GMT) scan diff

[58297] 8 8

Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗

gerichts Neumittelwalde vom 17. Dezember 1894 ist dahin erkannt: 1

SI dubeanmeten ““ hinsichtlich folgender Hypothekenforderungen:

8 der 8 dem Grundstück Nr. 29 Gaffron Ab⸗ theilung III Nr. 2 eingetragenen Post: 100 Thaler zu 4 % Zinsen und dreimonatlicher Kündigung Kauf⸗ gelderrückstand an den Rittergutsbesitzer Hugo von Roth zu Kraschen aus dem gerichtlichen Kontrakt vom 21. Juni 1847 unter Hypothekbestellung dieses Grundstücks für Kapital, Zinsen und Kosten, ein⸗ getragen ex decr. vom 28. Dezember 1849,

2) der auf dem Grundstück Nr. 19 Gaffron Ab⸗ theilung III Nr. 5 eingetragenen Post: 5 Thaler rechtskräftige Forderung des früheren Besitzers von Kraschen v. Roth an die Besitzer Michael Menzel'schen Erben nebst 18 Silbergroschen 6 Pfennig vorge⸗ schossene Kosten und die Eintragungskosten sind auf Grund n rechtskräftigen Mandats vom ³. Noveander e infolge der Requisition des Prozeßrichters vom 3. April 1851 ex decreto vom 12. April 1851 eingetragen worden,

3) der auf den Grundstücken Nr. 129 Pawelau, Nr. 98 Pawelau und Nr. 26 Pawelau Abthei⸗ lung III Nr. 18 bezw. 18 bezw. 8 eingetragenen

ost: 100 Thaler 26 Silbergroschen 2 Pfennig Rest von 250 Thalern hat Besitzer Gottfried Milde laut gerichtlicher Verhandlung d. d. Medzibor, W1 den 19. Juli 1848 dem Tuchfabrikanten Leberecht Staberow zu Benjaminsthal als Darlehn schuldig zu sein bekannt, mit 6 % zu verzinsen, auch nach halbjähriger Kündigung zurückzuzahlen versprochen und für Kapital, Zinsen, Schäden und Kosten das 1 pfändet. Eingetragen infolge Verfügung

28. Juli 1848, 8 1 4) der auf dem Grundstück Nr. 29. Kalkowski Abtheilung III Nr. 1 a. und b. eingetragenen Post: 11 Thaler 2 Silbergroschen ½ Pfennig und 4 Thaler 28 Silbergroschen 8 Pfennig Kaufgelderforderung mit 5 % verzinslich, eingetragen für die Geschwister Susanna und Maria Kahla zu Kalkowski auf Grund des Kaufvertrags vom 8. Januar 1844 und der Erb⸗ theilungsverhandlung vom 8. November 1847 am 22. Dezember 1847, werden mit ihren Ansprüchen auf die bezeichneten Hypotheken ausgeschlossen. 1

I1. Folgende Hypothekeninstrumente werden für kraftlos erklärt:

a. das über die Darlehnsforderung von 900 des damals minderjährigen Karl Berger zu Granowe, jetzt in Frankfurt a. O., haftend auf dem Grund⸗ stuͤck Nr. 29 Ossen Abtheilung III Nr. 12, gebildete Hypothekeninstrument,

b. das Hypothekeninstrument über die für Johann Gonschorek zu Kalkowski im Grundbuch von Nr. 16 Kalkowski Abtheilung III Nr. 3 haftende Restpost von 88 Thalern 14 Silbergroschen 9 Pfennig, welche laut notarieller Zession vom 18. Februar 1893 auf die Wittwe Johanna Wohlfart zu Alsdorf ge⸗

diehen ist.

Neumittelwalde, den 18. Dezember 1894.

Königliches Amtsgericht

vom

[58292] Bekanntmachung.

In der Aufgebotssache Woerde ist durch Urtheil vom 21. Dezember 1894 für Recht erkannt:

Die sämmtlichen unbekannten Eigenthumspräten⸗ denten des Grundstücks Flur II Nr. 527/290 der Steuergemeinde Eppenhausen eines im wasserlosen Thal gelegenen Gartenstücks, bisher im Grundbuche von Eppenhausen Band I11 Blatt 70 für die Ehe⸗ leute Kaffeemühlenschmied Friedrich Pütter und Elisabeth, geb. Boos, eingetragen, werden mit ihren Ansprüchen auf dieses Grundstück ausgeschlossen.

Hagen, den 22. Dezember 1894.

Königliches Amtsgericht. [58280] Ausschlußurtheil. Verkündet am 25. September 1894. Referendar Czygan, als Gerichtsschreiber.

In der Weich'schen Aufgebotssache erkennt das Königliche Amtsgericht Tapiau durch den Amtsrichter; Merten für Recht:

I. Der Gläubiger der auf dem Grundstück Gold⸗ bach Bd. II Blatt 59 Abth. III Nr. 1 eingetragenen Hypothekenforderung von 15 Thalern 29 Sgr. 2 Pf., Gottlieb Woronkewitz, bezw. dessen Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf diese Hypotheken⸗ post ausgeschlossen.

II. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens trägt die Grundstückseigenthümerin. Königliches Amtsgericht Tapian.

1 Merten.

½ 8 1 9

[58302] 8

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 18. Dezember 1894 ist a. die über die im Grundbuche von Lochtum Band V Blatt 124 Abth. III Nr. 4 für Klempner Aug. Marheine zu Vienenburg eingetragene Hypothek von 120 gebildete Hypo⸗ thekenurkunde vom 28. Februar 1887 für kraftlos erklärt, b. der Anspruch des Ackermanns Bormann zu Bettingerode bezw. der Rechtnachfolger desselben auf die daselbst Abth. III Nr. 1 auf Grund der Urkunde vom 15. April 1834 eingetragene Hypothek von 100 Thalern ausgeschlossen worden.

Goslar, den 19. Dezember 1894.

Königliches Amtsgericht.

[58324] Im Namen des Königs! 3 Verkündet ank 22. Dezember 1894.

Wagner, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Mühlenbesitzers Carl Schönert zu Hohengrape bei Bernstein erkennt das Königliche Amtsgericht zu Berlinchen durch den Amtsrichter Kommallein für Recht:

Die unbekannten Berechtigten der im Grundbuche von Hohengrape Band 1 Blatt Nr. 9 in Abtheilung 1II unter Nr. 11 aus der Schuldurkunde vom 22. April 1840 eingetragenen Hypothekenpost von 2100 werden mit ihren Ansprüchen auf diese Post aus⸗ geschlossen. b

[58293] Bekanntmachung. In der Aufgebotssache Elvers ist durch Urtheil vom 18. Dezember 1894 für Recht erkannt:

conf. de 5 ejusd.

Grundstück ver⸗

8

1) Abth. II Nr. 63: auf Flur VII Nr. 15 147/13 und 14, zufolge Vertrages vom 30. Juli 1817 das Recht zum 5 Fabt und Düngerweg für den

eter Caspar Krägeloh,

Pen Abrbh. II Ne. 8: auf Flur VI Nr. 38, 106, 148/36 und 39 ein Erbpachtskanon von 2 Reichs⸗ thalern 30 Stüber gemein Geld für Johann Heinrich Kirchhoff gnt. Deitermann zu Eppenhausen, 1

3) Abthl. III Nr. 2: auf Flur XXXVI Nr. 35, 36 und 37 ein Darlehn von 50 Reichsthalern gemein Geld nebst 5 % Zinsen zum Vertheile des Kreis⸗ Chirurgen Fabricius zu Hagen ex obl. jud. des Peter Münster de 7. Mai 1821, 8

4) Abthl. III Nr. 3 und 7: auf Flur VII.

Nr. 123/5 und 124/5 vierhundert Thaler nebst 5 %

Zinsen für den Apotheker Christian Belli zu Hagen, als Bürgschaft für ein diesem von den Eheleuten Rothfärber Theodor Asbach in der Vahrenbecke aus der Obligation vom 2. Mai 1835 geschuldetes Kapital,

5) Abthl. III Nr. 8: auf Flur VII Nr. 129/5 ein Darlehn von 100 Thalern Preuß. Kurant zu 5 % Zinsen für den Schullehrer Johann Caspar Schem⸗ mann zu Hagen ex obl. de 1. Mai 1786 et. jud.

Posten

werden mit ihren Ansprüchen auf diese

ausgeschlossen.

Hagen, den 22. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.

1[58286] Verkündet am 21. Dezember 1894.

Macketanz, Referendar, als Gerichtsschreiber. In der Marienfeld'schen Aufgebotssache F. 10/94 erkennt das Königl. Amtsgericht zu Guttstadt durch den Amtsgerichts⸗Rath Meixner für Recht: Die unbekannten Rechtsnachfolger der verstorbenen ypothekengläubiger, der Eigenkäthnerfrau Rosalia reuß, geb. Beuth, zu Althoff, der Instmannsfrau Veronica Schrade, geb. Beuth, zu Schönwiese, der Einwohnerfrau Appolonia Thiel, geb. Evert. ebenda, werden mit ihren Ansprüchen auf die für jene in Abth. III Nr. 1 des dem Besitzer Martin Marien⸗ feld gehörigen Grundstücks Althoff Nr. 12 aus dem Erbrezesse de confirmato den 25. Mai 1839 zu gleichen Antheilen mit je 7 Thlr. 1 Sgr. haftende Erbtheilsforderung von 21 Thlr. 3 Sgr., eingetragen ex decreto vom 19. Juni 1855 mit dem Bemerken, daß die Erbtheile erst nach dem Tode der Eigen⸗ käthnerwittwe Gertrudis Braun, geb. Hoffmann, zu zahlen sind, und übertragen bei Abschreibung einer Parzelle auf Band II Blatt Nr. 36 des Grundbuchs von Althoff, hiermit ausgeschlossen. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens hat der Antragsteller zu tra Meixner.

[58301]

Durch Ausschlußurtheil vom 18. Dezember 1894 sind die unbekannten Berechtigten der auf dem Grundstück Nr. 40 Pilgramsdorf, Kreis Pleß, Ab⸗ theilung III Nr. 3 für Josef Zielesnik aus dem Vertrage vom 22. September 1852 eingetragenen, mit 5 % verzinslichen Erbe⸗ bezw. rückständigen Kaufgelder von 50 Thlr. = 150 mit ihren An⸗ sprüchen auf die Post ausgeschlossen worden.

Sohrau O.⸗S., den 18. Dezember 1894.

Königliches Amtsgericht. [58527] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Luise Göritz, geb. Lau, hier, Skalitzer⸗ straße 60, IV, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Calm hier, Leipzigerstraße 37, II, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Glaser Otto Göritz, zuletzt in Berlin, dann unbekannten Aufenthalts, in den Akten R. 140. 94 Z.⸗K. 20, wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen und Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten wiederholt zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 20. Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts I zu Berlin, Jüdenstr. 59, 2 Treppen, Zimmer 139, auf den 27. März 1895, Vormittags 10 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 22. Dezember 1894.

Feder, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I. Zivilkammer 20. [58543]

In der Rechtssache der Anna Marie Schößler aus Oberzella gegen Heinrich Kaspar Schößler, unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, ist Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung auf Freitag, den 22. Februar 1895, Vor⸗ mittags 10 Uhr, und Termin zur Eröffnung einer Entscheidung auf Freitag, den 8. März 1895, Mittags 12 Uhr, anberaumt. Der Be⸗ klagte wird hierzu mit der Aufforderung geladen, sich in diesen Terminen durch einen beim hiesigen Landgericht zugelassenen Anwalt vertreten zu lassen.

Eisenach, 29. Dezember 1894. Der Gerichtsschreiber beim Großherzogl. Landgericht.

[58537] Oeffentliche Zustellung. 56 Die verehelichte Schuhmacher Jacobi, Emilie, geb.

Neumann zu Lippehne, vertreten durch den Rechts⸗

anwalt Seidler in Landsberg a. W., klagt gegen den Schuhmacher Friedrich Jacobi, früher zu Lippehne, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung mit dem Antrage: das zwischen den Parteien be⸗ stehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Landsberg a. W. auf den 6. April 1895, Vormittags 11 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zuge⸗ lassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 1

Landsberg a. 28., den 28. Dezember 1894.

Herfarth, Sekretär, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[58544] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen des Schauspielers Adam Hofmann früher in Stettin, jetzt zu Olmütz, Klägers, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Dr. Mann zu Stettin,

Die unbekannten Berechtigten aus den nach⸗ stehenden, im Grundbuche von Hagen Band IX Blatt 36 auf Grundstücken der Firma Gebr. Elbers zu Hagen eingetragenen Kypothekenposten, ruhend auf Grundstücken, welche in der Steuergemeinde Hagen belegen sind

4

gegen seine Ehefrau Devora, genannt Dorka Hof⸗ mann, geb. Ostermann, früher zu Berlin, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, ladet der Kläger die Beklagte von neuem zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die V. Zivil⸗

die

vollstreckbar erklärt.

[cand. theol. Otto Bastian, früher zu Aschersleben, zletzt in Jahnsfelde bei Landsberg a. W. wohnhaft [gewesen, dessen jetziger Aufenthaltsort unbekannt ist, wegen eines am 9. Juni 1892 käuflich gelieferten

auf den 17. April 1895, Vormittags 9 Uhr,

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese Ladung bdekannt gemacht.

Schultz,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[58551] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau des Arbeiters Ehlers, Johanna Dorothea Christiane, geb. Drossel, in Meinsdorf, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Vermehren in Lübeck, klagt gegen ihren Ehemann Jochim Heinrich Diedrich Ehlers, zuletzt in Liensfeld wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Herstellung des ehe⸗ lichen Lebens, mit dem Antrage, den Begeklagten schuldig zu erkennen, ihr zwecks Fortsetzung des ehe⸗ lichen Lebens seinen gegenwärtigen Aufenthalt anzu⸗ zeigen und ihr die zur Uebersiedelung erforderlichen Mittel zu übersenden, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Landgerichts zu Lübeck zu dem auf Freitag, den 5. April 1895, Vor⸗ mittags 10 ¼ Uhr, angesetzten Termine, mit der Aufforderung, einen bei dem Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Lübeck, 27. Dezember 1894. Der Gerichtsschreiber 1 der zweiten Zivilkammer des Landgerichts.

[58547] Bekanntmachung. 8 In Sachen der Goldarbeitersgattin Mathilde Stadler, zur Zeit in Ansbach, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Keyl hier, Klagetheil, gegen den Goldarbeiter Nikolaus Alois Stadler, früher in München wohn⸗ haft, nun, unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Alimentation, wurde die öffentliche Zustellung der Klage bewilligt, und ist zur Verhandlung über diese Klage die öffentliche Sitzung der III. Zivil⸗ kammer des Kgl. Landgerichts München I vom Freitag, den 5. April 1895, Vormittags 9 Uhr bestimmt, wozu Beklagter mit der Auf⸗ forderung geladen wird, rechtzeitig einen bei dies⸗ seitigem Kgl. Landgerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Der klägerische Anwalt wird bean⸗ tragen, zu erkennen: v“ 1) Beklagter ist schuldig, an die Klägerin für die Zeit vom 10. März 1894 bis zum 10. März 1899 einen in vierteljährigen Raten vorauszahlbaren Unter⸗ haltsbeitrag von monatlich 100 zu bezahlen und Streitskosten zu tragen bezw. zu erstatten; 2) das Urtheil wird, soweit zulässig, für vorläufig München, am 31. Dezember 1894. Gerichtsschreiberei des Kgl. Landgerichts München I. Rid, Ober⸗Sekretär.

[58557] Oeffentliche Zustellung. 3

Der Kaufmann J. Neumann, in Firma Gust. Liebau Nachf., zu Aschersleben, vertreten durch den Rechtsanwalt Bamberger daselbst, klagt gegen den

Kammgarn⸗Anzuges zum vereinbarten und angemessenen Preise von 80 mit dem Antrage den Beklagten zu verurtheilen, an Kläger 80 achtzig Mark nebst 6 % Zinsen seit 4. September 1892 zu zahlen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht zu Aschersleben auf den 2. März 1895, Vormittags 9 Uhr, zum Zwecke der öffentlichen Züftelumng wird dieser Auszug der Klage bekaännt ge⸗ macht.

Aschersleben, den 31. Dezember 1894.

Donat, Sekretär, . Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[58526] Oeffentliche Zustellung.

Der Bauunternehmer Heinrich Lönholdt zu Frank⸗ furt a. M., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Sternau daselbst, klagt gegen den Kaufmann Carl Reiß jun., zuletzt in Frankfurt a. Main, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, aus Miethsvertrag vom 26./27. April 1894, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 750 nebst Zinsen und Kosten, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die II. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Frankfurt a. M. auf den 21. März 1895, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Frankfurt a. M., den 29. Dezember 1894. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[58542] 8 Auszug.

Der Schirmfabrikant Xaver Schneider in Mengen hat durch seinen Prozeßbevollmächtigten, Rechts⸗ anwalt Max Götz in Sanulgau, durch Schriftsatz vom 29. Dezember 1894 gegen Reinhard und Julie Schroer, Hausiererseheleute in Karlsberg, zum Königl. Amtsgerichte Grünstadt Forderungsklage er⸗ hoben. Kläger ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung vor das Königl. Amtsgericht Grünstadt zu dem bestimmten Termin vom 19. Februar 1895, Morgens 19 Uhr, mit dem Antrage das Gericht wolle ein vorläufig vollstreckbares Ur⸗ theil dahin erlassen, daß die Beklagten schuldig seien, dem Kläger 71 40 für gelieferte Regenschirme nebst 6 % Zins seit 2. Juni 1891 zu bezahlen und die Kosten des Rechtsstreites zu tragen. Gegen⸗ wärtiges bezweckt die durch das genannte Gericht heute bewilligte öffentliche Zustellung an die Be⸗ klagten.

Grünstadt, den 31. Dezember 1894. 3

Der Amtsgerichtsschreiber: Fitz, K. Sekretär.

[58201] In Sachen 8 1. des Theodor Schumacher, Gastwirth zu Sieg⸗ burg⸗Mülldorf, Il. der Eheleute Mathias Alfter, Ackerer, und Lucia, geborene Schumacher daselbst, Berufungskläger, vertreten durch Rechtsanwalt Justiz⸗Rath Cardauns,

gegen I. Sophia Birkhaeufer, Ehefrau des Kaufmannes Johann Fußhoeller zu Siegburg, II. die Erben und Rechksnachfolger der Anna Maria Birkhaeuser, Ehefrau Rudolph Uhrmacher

a. Peter Joseph b. Christian Uhr⸗ macher, c. Johann Uhrmacher, d. Heinrich Uhr⸗ macher, alle zu Obercassel, e. Margaretha Uhr⸗ macher, Ehefrau des Metzgers Heinrich Pannes zu Bonn bezw. auch deren Ehemann, f. Wittwe Adam Uhrmacher, Barbara, geb. Franz, e dlde g als Mutter und Vormünderin ihres Sohnes Heinrich Uhrmacher, III. die Erben der verstorbenen Barbara Birk⸗ haeuser, Wittwe Fritz Frembgen, zeitlebens zu Bonn, nämlich: a. Elisabeth Frembgen, Wittwe Schepp zu Beuel, b. Peter Jofeph Frembgen, Lokomotiv⸗ führer zu Köln⸗Nippes, c. Catharina Elisabeth Wilhelmine Frembgen, Ehefrau des Malers Fuchs zu Honnef, d. Johanna Helene Frembgen, Ehefrau des Bäckers Quentius zu Philadelphia, e. Maria Mathilde Johanna Modesta Frembgen, ohne Ge⸗ schäft daselbst, 1 IV. Elisabeth Birkhaeuser, Ehefran des Guts⸗ pächters Kaspar Schaafhausen zu Niederaußem, Kreis Bergheim, V. Maria Margaretha Birkhaeuser, Ehefrau des Oekonomen Joseph Heckelsberg zu Hangelar, jetzt deren Erben und Rechtsnachfolger: a. Peter Heckelsberg, Staatsanwalt zu Frankfurt a. M., b. Albert Heckelsberg, Oekonom zu Hangelar, c. Wilhelm Heckelsberg, Oekonom deafelbst, d. Joseph Heckelsberg, Landwirth zu Wipphahn, e. Setta Heckelsberg, Ehefrau des Lehrers Johann Kurth zu Hangelar,

VI. den Privatdozenten Dr. Joseph Klein zu Darmstadt, als Erbe der Eheleute Joseph Klein und Maria Elisabeth Birkhaeuser zu Bonn, VII. die Erben des Ferdinand Jochemich zu Moren⸗ hoven: a. Agnes Jochemich, Wittwe J. Neckel zu Duisdorf, b. Gertrud Jochemich, Ehefrau Haupt

in Amerika mit unbekanntem Wohn⸗ und Auf

zu Morenhoven, d. Marianne Jochemich, ohne Ge⸗ schäft zu Euskirchen, jetzt nach deren Tode deren Erben und Rechtsnachfolger: die Eheleute Schaffner Heinrich Schumacher und Anna Maria, geborene Jochemich, zu Bonn, e. Johann Jochemich, Kutscher zu Iserlohn, f. Elisabeth Jochemich, Ehe⸗ frau des Maurers Peter Schmitz zu Obercassel, g. Christian und Elisabeth Koch, minderjährige

frau des Kohlenhändlers und Tagelöhners Heinrich Koch zu Obercassel, vertreten durch ihren genannten Vater, 1u““

VIII. Elisabeth Küpper, Wäscherin zu Bonn, Berufungsbeklagte, zu I, IIIa bis e, IV, Va bis e, VIIa und c bis g und VIII, vertreten durch Rechtsanwalt Kausen, zu IIa bis f und VI, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Wachendorf, zu VII b nicht vertreten, wegen Erbschaftsansprüche, theilen die durch Rechtsanwalt Kausen vertretenen Berufungsbe⸗ klagten der Getrud Jochemich Ehefrau Haupt in Amerika mit unbekanntem Wohn⸗ und Aufenthaltsort mit, daß 1) die Marianne Jochemich (VII d.) gestorben und von den Eheleuten Heinrich Schumacher beerbt worden ist, daß diese den Prozeß aufnehmen und den Rechtsanwalt Kausen zum Anwalt bestellt haben,

2) der Anwalt der Berufungskläger, Justiz⸗Rath Cardauns, gestorben ist und die Berufungskläger bis jetzt verabsäumt haben, einen neuen Anwalt zu be⸗ stellen, f

3) der Berufungskläger Mathias Alfter gestorben ist und folgende Erben bezw. Rechtsnachfolger hinter⸗ lassen hat: a. Wittwe M. Alfter, Lucia, geb. Schu⸗ macher, zu Siegburg⸗Mülldorf, b. Eheleute Schreiner⸗ meister Schumacher und Anna, geb. Alfter, zu Vilich⸗Mülldorf, c. Eheleute Bäcker und Spezerei⸗ händler Heß und Elisabeth, geb. Alfter, daselbst, d. Heinrich Alfter, ohne Geschäft, daselbst, e. die minderjährige Katharina Alfter daselbst, unter der Vormundschaft ihrer unter a. genannten Mutter stehend.

Die durch Rechtsanwalt Kausen vertretenen B rufungsbeklagten laden sodann die genannte Gertrud Jochemich, Ehefrau Haupt, in Amerika mit unbe⸗ kanntem Wohn⸗ und Aufenthaltsort in die Sitzung

gerichts zu Köln vom 22. April 1895, Vor⸗ mittags 9 Uhr, zur mündlichen Verhandlung über die gegen das Urtheil des Königlichen Landgerichts zu Bonn vom 18. Januar 1894 eingelegte Berufung, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten König⸗ lichen Ober⸗Landesgerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird vorstehender Auszug bekannt gemacht.

Knabben, Gerichtsschreiber des Königlichen Ober⸗Landesgerichts.

[58222] Oeffentliche Bekanntmachung. Der Rentier Friedrich Heise in Körlin a. vertreten durch den Rechtsanwalt Koeppel zu Bel⸗ gard a. Pers., klagt wider 8 8 1) die Wittwe Seelmacher zu Körlin a. Pers., 2) die Kinder des verstorbenen Arbeitsmanns Carl Seelmacher aus Körlin a. Pers., nämlich: a. Anna Seelmacher, unbekannten Aufenthalts, b. Otto Albert Carl Seelmacher, Dienstknecht in Leickow bei Bauerhofsbesitzer Paul Treptocr, c. Dienstknecht Albert Paul Carl Seelmacher in Körlin a. Pers., d. Bertha Ida Emilie Seelmacher in Nord⸗ Amerika, e. Louise Emilie Auguste Seelmacher in Körlin a. Pers. 8 8 und d. und e. vertreten durch ihren Vor⸗ mund Kaufmann Georg Pumplun in Körlin a. Pers., wegen 83,93 ℳ, einer Forderung für Reparaturen an dem Hause der Erstbeklagten und deren Kinder, den Beklagten zu 2, zum gütergemeinschaftlichen Nachlasse des verstorbenen Arbeitsmanns Carl Seel⸗ macher zu Körlin gehörig, welche durch Zession auf den Kläger übergegangen ist, mit dem Antrage: die Baklagten werden verurtheilt, und zwar die Beklagten zu zwei nach Kräften des Nachlasses des verstorbenen Arbeitsmanns Carl Seelmacher an Kläger 83,93 zu zahlen, die Kosten des Rechts⸗ streits zu tragen und das Urtheil für vorläufig poll⸗ streckbar zu erklären, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Körlin auf den 29. März 1895, Vormittags 11 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Bekanntmachung wider Anna Seel⸗ macher, Beklagte 2. wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 1 1 20. Dezember 1894.

Körlin a. Pers., den Schünemann,

kammer des Königlichen Landgerichts zu Stettin,

senior zu Obercassel, nämlich:

Gerichtsschreiber des Königlichen

enthaltsort, c. Elisabeth Jochemich, ohne Geschäft 8

Kinder der verstorbenen Barbara Jochemich, Ehe⸗

hn⸗ thaltso tret 8 des III. Zivil⸗Senats des Königlichen Ober⸗Landes⸗ geten durdt Kecht auwget Nacer haf lbft, Klagt gegen

Perf.,

Berlin, Donnerstag, den 3. Januar

zeiger. 1895.

1. Untersuchungs⸗Sachen. 3 2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl. 3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

[58197] Oeffentliche Zustellung. David Weil, Privatmann, in Oberlustadt wohn⸗ haft, als Vormund der entmündigten Mathilde Weil, Ehefrau des Handelsmanns Julius Weil I. von Oberlustadt, klagt gegen ihren Ehemann auf orderung von 16 577 nebst 5 % Zins vom 7. April 1894. Termin zur Verhandlung ist be⸗ stimmt auf 22. März 1895, Vormittags 9 Uhr, beim K. Landgerichte Landau. Landau i. Pf., 28. Dezember 1894. Kgl. Landgerichtsschreiberei.

Fath, Kgl. Sekretär.

[58541] Oeffentliche Zustellung. Die Firma G. D. Bücking in Marburg ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Rohde daselbst, klagt gegen den Gastwirth Ludwig Faßhauer, zuletzt in Fritzlar, jetzt unbekannt wo wegen Rest für im Jahre 1 889, 1890 und 1891 käuflich gelieferte Waaren mit dem Antrage auf Zahlung von 80 30 nebst 6 % zinsen seit 6. März 1891, auch das Urtheil für vor⸗ äufig vollstreckbar zu erklären und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Fritzlar auf den 4. März 1895, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus⸗ zug der Klage bekannt gemacht. 1 Nielebock, Sekretär, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [58536] Oeffentliche Zustellung. Nr. 37 157. 1) Schuhmachermeister Fr. Vetter,

Amalienstr. 47, 2) Weinhandlung G. Benzinger, Herrenstr. 12,

.3) Kaufmann Paul Roder, Kaiserstraße 82a., sämmtliche hier, vertreten durch Bruno Koßmann, hier, Amalienstr. 14, klagen gegen den Privatier Emil Becker, seither hier, zur Zeit an unbekannten Orten, Kläger 1 aus Waarenkauf und gelieferter Schuhmacherarbeit vom Jahre 1894, Kläger 2 aus Weinkauf vom Jahre 1894, Kläger 3 aus Waarenkauf vom Jahre 1894, mit dem Antrag auf vollstreckbare Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 40 50 an Kläger 1, von 61 80 an Kläger 2, von 45 75 an Kläger 3, nebst jeweils 5 % Zinsen vom Klag⸗ zustellungstage und Tragung der Kosten des Rechts⸗ treits, einschließlich derjenigen des Arrestverfahrens, und laden den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Gr. Amtsgericht zu Karlsruhe auf Dienstag, 5. März 1895, Vormittags 9 Uhr, Akademiestr. 2, II. Stock, Zimmer Nr. 13. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ henhng wird dieser Auszug der Klage bekannt ge⸗ macht.

Karlsruhe, 28. Dezember 1894.

Rapp, Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts.

158539] Oeffentliche Zustellung. Der Kaufmann Albert Latz zu Euskirchen, ver⸗ den Kaufmann und Ingenieur Eduard Elbers, 189 „früher zu Köln⸗Ehrenfeld wohnhaft, jeßt ohne ekannten Aufenthalt, aus einem im Juni 1894 ab⸗ eschlossenen Tauschvertrage mit dem Antrage, den eklagten kostenfällig durch vorläufig vollstreckbares Urtheil zu verurtheilen, dem Kläger die gegen eine Doggenhündin „Imperia“ vertauschte, gut schießende Diana⸗Büchsflinte mit Wechselläufen, Kaliber 16, aus der Fabrik von Pieper zu Lüttich, sofort zu über⸗ liefern und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gerichts zu Köln auf den 26. März 1895, Vor⸗ mittags 9 Uhr. Fenn Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Köln, den 21. Dezember 1894. Dahlmann, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abtheilung 3.

158540]) SOeffentliche Zustellung.

Die Firma Hübel & Denck in Leipzig, vertreten durch deren Inhaber C. Friedr. Hübel und Glieb, Fern Denck das., im Prozesse vertreten durch die

echtsanwalte Otto Emil Freytag und Bernhard Freptag ebendas., klagt gegen die Schriftstellerin Wilhelmine Hulda Esser, genannt Marie Romany, früher in Altona, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus

inem Verdingungsvertrage mit dem Antrage: der klagenden Firma 1500 sammt Zinsen zu 5 % om 7. Jannar 1893 ab zu bezahlen und das Urtheil egen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar u erklären und ladet die Beklagte zur mündlichen erhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Leipzig auf den 19. März 1895, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ ichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke er öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der lage bekannt gemacht. Leipzig, den 29. Dezember 1894.

Exped. Unger, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. Bekanntmachung. 3

In Sachen des in ters J. Winter in München, Blüthenstraße 21, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Dr. Sepp hier, Klagetheil, gegen den Bild⸗ hauer Karl Günther, früher in München wohnhaft, nun unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen For⸗ derung, wurde die bfeeh. Zustellung der Klage bewilligt und ist zur Verhandlung über diese Klage die öffentliche Sitzung der II. Zivilkammer des K.

den

und dessen Ehefrau. Margarethe Friederike, He. echts⸗

Oeffentlicher Anzeiger.

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Bank⸗Ausweise. . Verschiedene Bekanntmachungen.

Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. . Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften.

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sG ederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.

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gelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Anwalt wird beantragen, zu erkennen:

Klagszustellung zu bezahlen; tragen beziehungsweise zu erstatten;

vorläufig vollstreckbar erklärt. München, den 31. Dezember 1894.

Rid, Ober⸗Sekretär. 8

Oeffentliche Zustellung.

[58545] 8 in Oldenburg

Der Schneidermeister H. C. Harfst

Jürgens, daselbst, vertreten durch Herrn R anwalt Carstens in Oldenburg, klagen gegen den Bäcker Johann Gerdes, zuletzt in Oldenburg wohn⸗ haft, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Schadens⸗ ersatz wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrags seitens des Beklagten, mit dem Antrage: den Beklagten zu verurtheilen, ihnen die Summe von 613 10 zu bezahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, und laden den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung dieses Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Großherzoglichen Landgerichts hierselbst zu dem von dem Herrn Vorsitzenden auf Montag, den 11. März 1895, Vormittags 10 Uhr, an⸗ beraumten Termine, mit der Aufforderung, einen bei dem genannten Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zum Vertreter zu bestellen. Zum Zwecke der öffent⸗ wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Oldenburg, den 24. Dezember 1894.

Gerichtsschreiberei ö“ Landgerichts.

üh le.

[58218] E Die Ehefrau des Metzgers Franz Hubert Darius, Therese, geb. Melchers, ohne Geschäft, zu Linnich, vertreten durch Rechtsanwalt Kux zu Aachen, klagt gegen ihren vorgenannten Ehemann mit dem Antrage auf Gütertrennung Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der II. Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Aachen ist auf den 21. März 1895, Vormittags 9 Uhr, bestimmt. Aachen, den 20. Dezember 1894. Schlemmer, Aktuar, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[58219)9) Bekanntmachung. Die Ehefrau des Messerschmieds Johann Lersch, Adelheid, geb. Hansen, ohne Gewerbe, zu Duren, zum Armenrechte belassen, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Middeldorf zu Aachen, klagt gegen ihren genannten Ehemann zu Düren mit dem Antrage auf Gütertrennung. Termin zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor der II. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Aachen ist auf den 21. März 1895, Vormittags 9 Uhr, bestimmt. Aachen, den 23. Dezember 1894. Schlemmer, Aktuar, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[58212]

Die Ehefrau des Sattlers Hermann Josef Esch⸗ weiler, Anna Maria, geb. Titz, zu 8 treten durch Rechtsanwalt Klein in Bonn, klagt gegen ihren Ehemann auf Gütertrennung. Zur mündlichen Vesbehsgen. des Rechtsstreits vor der I. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Bonn ist Termin auf den 26. Februar 1895, Vormittags 9 Uhr, bestimmt.

(L. S.) Taentzscher,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[58209]

Die Ehefrau Wilhelm Bell, Sihilla, geb. Hein⸗ richs, zu Düsseldorf, vertreten durch Rechtsanwalt Justiz⸗Rath Frings, klagt gegen ihren Ehemann Wilhelm Bell zu Düsseldorf, auf Gütertrennung. Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits ist vor der Ersten Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Düsseldorf auf den 26. Fe⸗ bruar 1895, Vormittags 9 Uhr, bestimmt.

rEI1I1“ Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[58210]

Die Ehefrau des Kaufmanns Josef Ludwigs Maria, geb. Vasen, zu Düsseldorf, vertreten durch Rechtsanwalt Justiz⸗Rath Kramer, klagt gegen den Josef Ludwigs, Kaufmann zu Daͤßerborf auf Gütertrennung. Termin zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits ist vor der Ersten Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf auf den 5885 ““ 1895, Vormittags 9 Uhr, an⸗ eraumt.

Bartsch, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[58531]

Die Ehefrau Friedrich Wilbelm König, Wittwe erster Ehe von Albert Otto Noelle, Henriette, geb. Sinziger, zu Krefeld, vertreten durch Rechtsanwalt Justiz⸗Rath Schiedges hier, klagt gegen ihren genannten Ehemann, Agent daselbst, mit dem Antrage auf Güter⸗ trennung. Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits ist vor der 2. Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Düfseldorf auf den 26. Februar 1895, Vormittags 8 Ten bestimmt.

April 1895, Vormittags 9 Uhr, bestimmt, wozu Beklagter mit der Aufforderung geladen wird, rechtzeitig einen bei diesseitigem K. Landgerichte zu⸗ Der klägerische

1) der Beklagte ist schuldig, an Klagetheil 420 Hauptsache, 5 % Zinsen hieraus seit dem Tage der

2) derselbe hat die Kosten des Rechtsstreits zu 3) das Urtheil wird gegen Sicherheitsleistung für

Gerichtsschreiberci des Kgl. Landgerichts München I. 8 Anna Catharina Gertrüud, geb. Gathen, zu Bettrath,

[585300 Die Ehefrau des Schneiders Diedrich Doyen, Henriette Selma Adele, geb. Dülfer, zu Opladen, vertreten durch Rechtsanwalt Schleipen hierselbst, klagt gegen ihren genannten Ehemann daselbst mit dem Antrage auf Gütertrennung. Termin zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits ist vor der 2. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf auf den 26. Februar 1895, Vor⸗ mittags 9 Uhr, bestimmt. Ochs,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[58529] Die Ehefrau des Kohlenhändlers Peter Kauertz,

(Gemeinde Neuwerk, vertreten durch Rechtsanwalt Cohen hierselbst, klagt gegen ihren genannten Ehe⸗ mann daselbst mit dem Antrage auf Gütertrennung. Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits ist vor der 2. Zivilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts zu Düsseldorf auf den 26. Februar 1895, Vormittags 9 Uhr, anberaumt.

8, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[58528]

Die Ehefrau des Johann Peter Schneider, Maria Sibilla, geb. Heh. zu Fischeln, vertreten durch Rechtsanwalt Justizrath Schiedges hierselbst, klagt gegen ihren genannten Ehemann, Kohlenhändler und Handelsmann daselbst mit dem Antrage auf Güter⸗ trennung. Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits ist vor der 2. Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Düsseldorf auf den 26. Fe⸗ bruar 1895, Vormittags 9 Uhr, anberaumt.

1“ Ochs, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Die Ehefrau des Steinbrucharbeiters Robert Pack zu Wülfinghausen bei Wiehl, Bertha, geb. Hütte⸗ mann, Prozeßbevollmächtigter Rechtsanwalt Justiz⸗ Rath Landwehr in Köln, klagt gegen ihren Ehemann auf Gütertrennung. Termin zur Verhandlung ist be⸗ stimmt auf den 1. März 1895, Vormittags 9 Uhr, vor dem. Königlichen Landgerichte zu Köln, III. Zivilkammer. Köln, den 28. Dezember 1894. Der Gerichtsschreiber: Schulz.

[58535] Gütertrennungsklage.

Marie Raeuber, Ehefrau des Restaurateurs Karl Gries, zu Mülhausen i. Els. wohnhaft, hat gegen legteren die Gütertrennungsklage bei dem Kaiser⸗ lichen Landgerichte hierselbst durch den Rechtsanwalt Herrn Goldmann eingereicht. Termin zur münd⸗ lichen Verhandlung ist auf Dienstag, den 5. Fe⸗ bruar 1895, Vormittags 9 Uhr, im Zivil⸗ sitzungssaale des genannten Gerichts anberaumt. Mülhausen i. E., den 31. Dezember 1894.

Der Landgerichts⸗Sekretär: (L. S.) Stahl.

[58213] Die Barbara Weber, Ehefrau des Heinrich Ben⸗ necke, Schneider, beide zu Altenkessel wohnhaft, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Dörmer zu St. Johann, klagt gegen ihren genannten Ehe⸗ mann auf Gütertrennung. Zur Verhandlung ist die Sitzung der I. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Saarbrücken vom 3. April 1895, Vormittags 9 Uhr, bestimmt. 8 Saarbrücken, den 19. Dezember 1894.

Koster, ““ Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[58214] Die Katharina Weinmann, ohne Stand, Ehefrau des Jakob Heinrich Ludt, Fuhrmann, beide früher zu Bischmisheim, jetzt zu Schafbrücke wohnhaft, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Leibl zu St. klagt gegen ihren genannten Ehemann auf ütertrennung. Zur Verhandlung ist die Sitzung der I. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Saarbrücken vom 3. April 1895, Vormittags 9 Uhr, bestimmt. Saarbrücken, den 24. Dezember 1894.

Koster, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[58538]

Kaiserliches Landgericht Straßburg i. E. Die Ehefrau des Gäͤrtners Philipp Hamm, Adele, geb. Müller, in Brumath, vertreten durch Rechts⸗ anwalte Meyer und Dr. Schmoll, klagt gegen ihren genannten Ehemann mit dem Antrage: die Güter⸗ trennung zwischen den Parteien auszusprechen und dem Beklagten die Kosten zur Last zu legen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits ist die öffentliche Sitzung der III. Zivilkammer des Kaiser⸗ lichen Landgerichts zu Straßburg i. Els. vom 2. März 1895, Mittags 10 ÜUhr, bestimmt. Der Landgerichts⸗Sekretär: (L. S.) Hörkens.

[58534]

Katharina Philippine Siecard, Ehefrau des Gastwirths Gustav Adolphs Lehmann zu Zabern, klagt gegen ihren genannten Ehemann auf Güter⸗ trennung. Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der I. Zivilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Zabern den 26. Februar 1895, Vormittags 10 Uhr. Der Landgerichts⸗Sekretär: Berger. [58305 Bekanntmachung.

Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu A vom 15. No⸗

Landgerichts München 1 vom Dienstag, den 16.

des Königlichen Landgerichts.

lvember 18984 11 0

den Ebeleuten Dachdeckermeister Leyendecker und Margaretha, geb. Cremer, zu Langerwehe bestandene gesetzliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt, Gütertrennung ausgesprochen, und sind die Parteien zur Auseinandersetzung über ihre Vermögensverhältnisse vor den Königlichen Notar Leibl zu Düren verwiesen worden.

Aachen, den 21. Dezember 1894.

. Schlemmer, Aktuar, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[5830⁴] Bekanntmachung.

Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Aachen vom 29. No⸗ vember 1894 II O. 181/94 ist die zwischen den Eheleuten Metzger Gustav Höflich und Helene, geb. Schlaechter, zu Stolberg bestandene Güter⸗ gemeinschaft für aufgelöst erklärt, und sind die Parteien zwecks Auseinandersetzung über ihre Vermögensver⸗ hältnisse vor den Königlichen Notar Doemens zu Stolberg verwiesen worden.

Aachen, den 23. Dezember 1894.

Schlemmer, Aktuar, 8

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[58308]

Durch rechtskräftiges Urtheil der I. Zivilkammer des Königl. Landgerichts zu Bonn vom 4. Dezember 1894 ist zwischen den Eheleuten Friseur Heinrich Brillen in Bonn und Adelheid, geb. Delphenich, daselbst die Gütertrennung ausgesprochen.

(L. S.) Taentzscher,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[58307] 11“ Durch rechtskräftiges Urtheil der I. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Bonn vom 4. De⸗

Grün, daselbst die Gütertrennung ausgesprochen. (L. S.) b Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[58311]

Durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Land⸗ gerichts, Zivilkammer 2, zu Düsseldorf vom 28. No⸗ vember 1894 ist zwischen den Eheleuten Jacob

beide zu Krefeld, die Gütertrennung mit rechtlicher Düffeldorf, den 1894.

Ochs, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[58310]

Durch rechtskräftiges Urtheil Landgerichts, Zivilkammer 2, zu Düsseldorf vom 28. November 1894 ist zwischen den Eheleuten Wilhelm Großbecker, Anstreicher, und Klara, geb. Schloßmacher, beide zu Krefeld, die Gütertrennung

des Königlichen

1894 ausgesprochen. Düsseldorf, den G 1894.

chs, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [58291]

gerichts Zivilkammer 2 zu Düsseldorf vom 28. No⸗ vember 1894 ist zwischen den Eheleuten Georg Kröll, Schreinermeister, und Wilhelmine, geb. Becher beide zu M.⸗Gladbach, die Gütertrennung mit rechtlicher

Düsseldorf, den 1894. 8, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[58300] Bekanntmachung.

Durch Urtheil der 1. Zivilkammer des Kaiserlichen hierselbst vom 10. Dezember 1894 ist die Gütergemeinschaft zwischen den Eheleuten Karl Rheinhardt, früher zu Metz, jetzt unbekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, und Elisabeth, geb. Braun,

für aufgelöst erklärt worden. Metz, den 28. Dezember 1894. Der Landgerichts⸗Sekretär: Bach.

[58318] Bekanntmachung. Durch Urtheil der 1. Zivilkammer des Kaiserlichen Landgerichts hierselbst vom 11. Dezember 1894 ist die Gütergemeinschaft zwischen den Eheleuten Karl Leunert, Schreiner, in Montigny, und Mathilde, geb. Dillon, in Montigny, für aufgelöst erklärt worden, und zwar mit Wirkung vom 4. Ok⸗ tober 1894. Metz, den 29. Dezember 1894.

Der Landgerichts⸗Sekretär: Bach.

[58283] Gütertreunnng. Durch Beschluß des Kaiserlichen Landgerichts zu Mülhausen i. E. vom 21. Dezember 1894 ist zwischen Antoinette Hauptmann in Mülhausen i. Els. und deren Ehemann Otto Bernhard Backofen, Uhren⸗ s daselbst, die Gütertrennung ausgesprochen, worden. Mülhausen i. E., den 27. Dezember 1894. Der Landgerichts⸗Sekretär: (L. S.) Stahhb EE111“ 1

eFehe g eere ur eschluß des Kaiserlichen Landgerichts zu Mülhausen i. E. vom 21. Dezember 1894 ist ct⸗ V Ida Barthel in Mülhausen i. E. und deren Ehe⸗ mann Robert Barthel, Kaufmanv, daselbst, die Gütertrennung ausgesprochen wordern.

Mülhausen i. E., den 27. Dezember 1894.

178/94 ist die zwischen

Der Landgerichts⸗Sekretär; (L. S.) Stahl.

zember 1894 ist zwischen den Eheleuten Schweine⸗ händler Fei Ce Pler in Bonn und Gertrud, geb.

Wirkung seit dem 13. Oktober 1894 ausgesprochen.

Iohann Jofevb

Meyers, Ziegeleibesitzer, und Mathilde, geb. Platen, Wirkung seit dem 29. September 1894 ausgesprochen.

mit rechtlicher Wirkung seit dem 29. September

Durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Land-

1*

in Metz, mit Wirkung vom 9. November 189b3

Gütertrennung. M.