1895 / 4 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 05 Jan 1895 18:00:01 GMT) scan diff

Stellung à la suite dieses Truppentheils, mit der Wirksamkeit vom 1. Januar 1895 zum persönlichen Adjutanten Seiner Königlichen Hoheit des Herzogs Ludwig in Bapern ernannt.

25. Dezember. Weber, Pr. Lt. vom 1. Feld⸗Art. Regt. Prinz⸗Regent Luitpold, bisher kommandiert zum Traindepot II. Armee⸗ Korps, zum zweiten Traindepot⸗Offizier bei diesem Traindepot ernannt. di Bello, Sec. Lt. vom 3. Inf. Regt. Prinz Karl von Bagyern, zum 8. Inf. Regt. vakant Pranckh versetzt.

Abschiedsbewilligungen. Im Beurlaubtenstande. 28. Dezember. Süß⸗Schülein, Pr. Lt. von der Landw. Inf. 2. Aufgebots (Ingolstadt), der Abschied bewilligt.

Beamte der Militärverwaltung. .

25. Dezem ber. Stengel, Kupferstecher alter Norm beim Topographischen Bureau des Generalstabs, zum Kupferstecher mit der Eigenschaft eines oberen Zivilbeamten der Militärverwaltung ernannt.

27. Dezember. Weigl, Musikmeister des 2. Jäger⸗Bats, der Titel eines Königlichen Militär⸗Musikdirigenten, Mülter, Intend. Rath bei der Intend. II. Armee⸗Korps, der Titel und Rang eines Geheimen Kriegsraths, Laur, Spahn, Geheime erxpedierende Sekretäre im Kriegs⸗Ministerium, Schwalb, Proviantmeister in Germersheim, Volkmann, Lazareth⸗Ober⸗Insp. in Neu⸗Ulm, Kremer, Administrator des Remonte⸗Depots Schwaiganger, Augustin, Fortifikations⸗Sekretär a. D., der Titel eines Rechnungs⸗Raths, Breitenbach, Gebeimer Kanzlei⸗Sekretär a. D., der Titel eines Kanzlei⸗Raths, verliehen.

XII. (Königlich Sächsisches) Armee⸗Korps.

Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 31. Dezember. v. Wilsdorf, Oberst und Flügel⸗Adjutant Seiner Majestät des Königs, zum Kommandeur des 1I. Feld⸗Art. Regts. Nr. 12, v. Larisch, Hauptm. und Battr. Chef vom 1. Feld⸗Art. Regt. Nr. 12, zum Flügel⸗Adjutanten Seiner Majestät des Königs, ernannt. Ludewig, Hauptm. und Battr. Chef vom 3. Feld⸗ Art. Regt. Nr. 32, in gleicher Eigenschaft in das 1. Feld⸗Art. Regt. Nr. 12 versetzt. Dammmüller, Pr. Lt. vom 3. Feld⸗Art. Regt. Nr. 32, zum Hauptme und Battr. Chef, vorläufig ohne Patent, befördert. Die Unteroffiziere: Frhr. v. Marschalck, v. Einsiedel, Graf Vitzthum v. Eckstädt, v. Zanthier vom 1. (Leib⸗) Gren. Regt. Nr. 100, Seeck vom 3. Inf. Regt. Nr. 102 Prinz⸗Regent Luitpold von Bavern, Kahmann vom 7. Inf. Regt. Prinz Georg Nr. 106, v. Plate vom 1. Ulan. Regt. Nr. 17 Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn, Möckel, Schroeder, Haber⸗ korn, Swoboda vom 1. Feld⸗Art. Regt. Nr. 12, zu Port. Fähnrs. ernannt.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 31. De⸗ zember. Teichmann, Oberst und Kommandeur des 1. Feld⸗Art. Regts. Nr. 12, Netto, Major à la suite des 1. (Leib⸗) Gren. Regts. Nr. 100, in Genehmigung ihrer Abschiedsgesuche mit Pension und der Erlaubniß zum Forttragen der bisherigen Uniform mit den vorgeschriebenen Abzeichen zur Disp. gestellt. Meinhold, Sec. Lt. vom 10. Inf. Regt. Nr. 134, der Abschied bewilligt.

Beamte der Militär⸗Verwaltung.

Durch Allerhöchsten Beschluß. 24. Dezember. Göllnitz, Rechnungs⸗Rath und Kriegs⸗Zahlmstr., anläßlich dessen Versetzung in den Ruhestand der Charakter als Kriegsrath verliehen.

Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 17. De⸗ zember. Göllnitz, Rechnungs⸗Rath und Kriegs⸗Zahlmstr, Gräf, Rechnungs⸗Rath im Kriegs⸗Ministerium, auf ihren Antrag mit Pension in den Ruhestand versetzt. 1 24. Dezember. Neumann, Zahlmstr. vom 1. Bat. 7. Inf. Regts. Prinz Georg Nr. 106, zum 1. Jäger⸗Bat. Nr. 12 kom⸗ mandierkt. Henneberg, Zahlmstr. vom 3. Bat. 6. Inf. Regts. Nr. 105 König Wilhelm II. von Württemberg, zum 3. Bat. 9. Inf. Regts. Nr. 133 versetzt.

Nichtamtliches. Deutsches Reich. Prenßen. Berlin, 5. Januar. Seine Majestät der Kaiser und König nahmen heute im Neuen Palais die Vorträge des Chefs des General⸗

stabs und des Chefs des Militärkabinets entgegen und wohnten Nachmittags einer Felddienstübung der Garnison Potsdam bei.

In der gestrigen Berathung des durch Zuziehung des General⸗Synodalvorstandes erweiterten Kollegiums des Evan⸗ gelischen Ober⸗Kirchenraths über die infolge der Vor⸗ gänge bei dem im Herbst v. J. in Bonn abgehaltenen Ferien⸗ ursus in kirchlichen Kreisen entstandene Beunruhigung gelangte nan zu dem Schlusse, daß zuvörderst noch die zur Beurtheilung erforderlichen thatsächlichen Unterlagen der Vervollständigung 888

Der bisher beim Polizei⸗Präsidium in Frankfurt a. M.

eschäftigte Regierungs⸗Rath Steffens ist mit der kom⸗

missarischen Verwaltung des Landrathsamts im Kreise Fulda, Regierungsbezirks Cassel, beauftragt worden.

Der Regierungs⸗Assessor Serlo zu Charlottenburg ist er Königlichen Direktion für die Verwaltung der direkten 12. v zu Berlin zur dienstlichen Verwendung überwiesen orden.

Der neuernannte Regierungs⸗Assessor Schilling ist der Königlichen Regierung zu Bromberg zur dienstlichen Ver⸗ wendung überwiesen worden.

Hannover, 5. Januar. Seine Königliche Hoheit der Breias Albrecht von Preußen, Regent des Herzogthums

aunschweig, ist, wie der „Hann. Kur.“ meldet, mit Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Albrecht gestern Nach⸗ mittag, von Braunschweig kommend, zu mehrtägigem Aufent⸗

halt hier eingetroffen.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. 11.“ andtag ist auf den 27. d. M. einberufen worden.

1

b Frankreich.

Der Marine⸗Minister Felix Faure, dem von mehreren Deputirten die Kandidatur für die Kammer⸗Präsident⸗ schaft angetragen worden war, deren Annahme seine Demission als Minister herbeiführen müßte, konferierte gestern Nachmittag lange Zeit mit den übrigen Ministern. Das Er⸗ gebniß dieser Besprechungen war, wie „W. T. B.“ berichtet, daß Fnur. die Kandidatur für die Kammer⸗Präsidentschaft ab⸗ gelehnt hat.

die Degradation des Hauptmanns Dreyfus

Heute Vormittag um 9 Uhr erfolgte in der Ecole In dem Augenblick, als der Adjutant sich Dreyfus näherte, um die Degradation vorzunehmen, rief Dreyfus: „Ich schwöre, daß ich unschuldig bin. Es lebe Frankreich!“ Die außerhalb der Ecole stehende Menge, welche vernahm, daß Dreyfus seine Unschuld betheuerte, schrie: „Tod dem Verräther!“ und von allen Seiten ertönte Pfeifen. Darauf vollzog der Adjutant die Degradation. Als er den Degen zerbrach und die Stücke zu Boden warf, rief Dreyfus von neuem: „Ich bin unschuldig! Es lebe Frankreich!“ Nach erfolgter Degradation mußte Dreyfus vor der Front der Truppen vorbeischreiten. Als er bei einer Gruppe von Journalisten vorbeikam, rief er: „Sagen Sie dem ganzen Frankreich, daß ich unschuldig bin!“ Einige Reserve⸗Offiziere erwiderten: „Nieder mit dem Judas! Schweig', Verräther!“ Bei diesen Worten wandte sich Dreyfus aufbrausend mit drohender Miene nach den Rufern um. Die Artilleristen, die ihn begleiteten, zogen ihn jedoch fort, und ohne ferneren Zwischenfall war um 9 ³¼ Uhr die Handlung beendet. 8 Rußland.

Die Kaiserin⸗Wittwe beabsichtigt, wie „W. T. B.“ aus St. Petersburg meldet, sich am 21. d. M. nach Abbas⸗ Tuman n begeben, dort einige Zeit zu verweilen und dann mit dem Großfürsten⸗Thronfolger nach Mentone zu reisen.

Am 20. Dezember a. St. hat das Gutachten des Reichsraths, betreffend die Bestätigung der Statuten der Nüchternheitskuratorien in den Gouvernements Samara, Ufa, Orenburg und Perm, in denen vom 1. Ja⸗ nuar ab der staatliche Branntweinverkauf in Kraft tritt, die Kaiserliche Bestätigung erhalten. Die Kura⸗ torien bestehen aus geistlichen und weltlichen Mitgliedern und den hervorragendsten Vertretern aller Volksklassen. Ihr Zweck ist, im Einklang mit den neuen Bestimmungen über den Ver⸗ kauf von Brar wein, der Trunksucht zu s

E .“ Italien.

Die Einnahmen in der ersten Hälf 1894/95 an Octroi sowie Fabrikations⸗ und Ver⸗ kaufssteuern lassen voraussehen, daß die Einnahmen des ganzen Betriebsjahres die Voranschläge 4 Milli übersteigen werden.

Spanien.

Der Marschall Pavia ist nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Madrid gestorben. Die Beisetzung findet heute statt.

Belgien.

Die Rechte der Kammer hat vorgestern über die Frage der Annektierung des Congostaats durch Belgien berathen. Der Minister⸗Präsident legte dar, daß die Schwierigkeiten, welche der Annexion entgegengestanden hätten, nicht mehr beständen, und betonte, daß die Mächte keine Einwendungen erheben würden. Die Angelegenheit wird die Kammern im Februar beschäftigen. 1 2

Der General Pantelic ist seiner Stellung als Direktor der Kriegs⸗Akademie enthoben worden. Dem „W. T. B.“ zufolge verlaute in Belgrad, derselbe sei zum Gesandten in

Bulgarien. 2 1

Wie die „Agence Balcanique“ meldet, im Prozeß geg Georgjiew, der zur Zeit der Minister⸗Präsidentschaft Stambulow's wegen angeblicher Mitschuld an der Ermordung Beltschew's verurtheilt und später von dem Appellgericht frei⸗ gesprochen wurde, sei der Untersuchungsrichter zu der Schlußfolgerung gelangt, daß Stambulow an der Er⸗ mordung Beltschews betheiligt gewesen sei; damit sei die Aufgabe des Untersuchungsrichters beendigt gewesen. Derselbe habe am 2. d. M. die betreffenden Akten⸗ stücke an den Platzkommandanten abgegeben, der sie dem Kriegs⸗Minister übermittelt habe. Der Kriegs⸗Minister werde die Akten untersuchen lassen. Wenn die Anzeichen der Schuld für Stambulow sich als gravierend erweisen sollten, werde die Angelegenheit dem Untersuchungsrichter des Geschworenen⸗ gerichts überwiesen werden. Die Meldung, daß man Stam⸗ bulow gegenwärtig verhaften wolle, wird von der „Agence Balcanique“ als unbegründet bezeichnet. Die Verhaftung könne ausschließlich das Zivilgericht veranlassen.

Zankow wurde gestern nach seiner Ankunft in Sofia von der Volksmenge nach der Kirche geleitet, in welcher anläßlich der Befreiung von Sofia ein Gottesdienst abgehalten wurde. Hierauf begab sich die Menge zum Wohnhause Karawelow's, der sich bereits auf freiem Fuß befand.

Montenegro.

Der Papst hat dem Fürsten von Montenegro für das Telegramm, worin dieser von der Zelebrierung der ersten römisch⸗katholischen Liturgie in slavischer Sprache in Monte⸗ negro Mittheilung machte, seinen Dank für den Schutz der katholischen Kirche im Fürstenthum ausgesprochen Schweden und Norwegen.

Die Mehrheit des Zollausschusses des Storthings stellt es, wie „W. T. B.“ aus Christiania berichtet, anheim, die Abgaben der direkten Schiffahrt zwischen Nor⸗ wegen und Schweden, die jetzt nur 30 Oere per Tonne für ein⸗ und ausgehende Schiffe betragen, auf die für die andere ausländische Schiffahrt geltende Taxe zu erhöhen; jedoch sollen diese Abgaben aufgehoben oder herabgesetzt werden, sobald Schweden entsprechende Maßnahmen in Ueber⸗ mit dem schwedisch⸗norwegischen Handelsvertrag

1“

Amerika. ““ 8

Der „Times“ wird aus Buenos Aires von gestern gemeldet, der Kongreß habe in geheimer Sitzung zwei Millionen Dollars für Kriegsmaterial bewilligt. Hiervon seien 300 000 Doll. zu sofortigen Ausgaben für Bewaffnungen bestimmt; der Rest stehe zur Verfügung der Regierung für den Fall, daß sie mit Ruͤcksicht auf die möglicherweise mit Chile in der Grenzfrage eintretenden Schwierigkeiten Geld nöthig haben sollte.

Nach einer in Paris eingetroffenen Depesche aus Santiago de Chile hat im dortigen Senat der Minister des Auswärtigen die Gerüchte von einer Verschlechterung der Beziehungen zwischen Chile und Argentinien als unbegründet er⸗

klärt.

Wie der „Kölnischen Zeitung“ aus Tanger gemeldet wird, ist Abd Elkadar, einer von den drei Mördern des deutschen Kaufmanns Franz Neumann, am 31. Dezember v. J. in Casablanca in Gegenwart des deutschen Vize Konfuls und zweier Zeugen hingerichtet worden.

Nach einer Meldung der „Agenzia Stefani“ aus Massowah von gestern ist der General Baratieri mit seinen Truppen nach Adingri zurückgekehrt. Es herrscht überall Ruhe. Die Derwische sollen si noch immer zwischen El⸗Fascher und Osobri 1 828

Parlamentarische Nachrichten.

Für die am nächsten Dienstag, Nachmittags 2 Uhr, stattfindende 9. Plenarsitzung des Reichstags ist die erste Berathung des Ge⸗ setzentwurfs, betreffend Aenderung und Ergänzungen des Strafgesetzbuchs, des Militär⸗Strafgesetzbuchs und des Gesetzes über die Presse, auf die Tagesordnung gesetzt.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Die gewerbsmäßige Vermittelung von Grundstücks⸗ An⸗ und Verkäufen ist, nach einem Urtbeil des Reichsgerichts, IV. Strafsenats, vom 1. Juni 1894, an sich kein Handels⸗ geschäft. Der Vermittler erlangt durch diesen Gewerbebetrieb nicht die Eigenschaft eines Kaufmanns, und er ist wenn er nicht durch seinen sonstigen Geschäftsbetrieb Kaufmann ist gesetzlich nicht zur Führung kaufmännischer Bücher und Ziehung von Bilanzen ver⸗ pflichtet. „Daß die Vermittelung von Verträgen über unbeweg⸗ liche Sachen, auch wenn sie gewerbsmäßig betrieben, an sich kein Handelsgeschäft ist, darüber herrscht kein Streit; es ergiebt sich dies aus der Vorschrift des Art. 272 Ziff. 4 H.⸗G.⸗B. in Verbindung mit Art. 275 a. a. O., nach welcher nur die gewerbsmäßig betriebene Vermittelung von Handelsgeschäften für andere Personen unter den Begriff der Handelsgeschäfte fällt, Verträge über unbewegliche Sachen aber nach Art. 275 a. a. O. keine Handelsgeschäfte sind. Streiti dagegen ist in der Literatur wie in der Judikatur die Frage, ob au die von einem Kaufmann innerhalb seines Handelsbetriebes aus⸗ Geschäfte, betreffend die Vermittelung von Verträgen über

rundstücke, der Art. 274 a. a. O. anwendbar sei und diese dem⸗ gemäß als zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehörig, als 2 ab⸗ geleitete Handelsgeschäfte anzusehen seien eine Frage, die insbeson⸗ dere vom früheren preußischen Ober⸗Tribunal verneint, vom Reichs⸗ Ober⸗Handelsgericht aber und auch vom Reichsgericht bejaht worden ist. Welcher dieser Rechtsansichten beizutreten sei, kann unerörtert bleiben, da der vorliegende Fall zu dieser Erörterung keinen Anlaß bietet. Denn auch nach der letzteren, die Frage bejahenden Rechts⸗ ansicht ist die Qualität des auf Verträge über Grundstücke sich be⸗ ziehenden Vermittelungsgeschäfts als eines abgeleiteten Handelsgeschäfts dadurch bedingt, daß der Vermitteler und zwar an sich und ganz abgesehen von dem Vermittelungsgeschäft die Eigenschaft eines Kaufmanns hat. Es vermag dagegen ein solcher gewerbsmäßiger Be⸗ trieb, wenn er von einem Nichtkaufmann ausgeht, diesem an⸗ gesichts des Art. 4 H.⸗G.⸗B. die Qualität eines Kaufmanns nicht zu verschaffen.“ (1280/94.)

Alle Verträge, welche Hauskinder nach erlangter Groß⸗

jährigkeit in Ansehung ihres freien Vermögens schließen,

sind nach § 165 II 2 des Preußischen Allgemeinen Landrechts auch ohne Beitritt des Vaters gültig. Hierauf folgt in § 166 die Be⸗ stimmung:

„Doch muß der, welcher einem noch unter väterlicher Gewalt stehenden, obwohl Urogjährigen Kinde auf sein freies Vermögen Kredit geben will, sich dasselbe durch Eintragung in das Hypo⸗ thekenbuch oder durch Uebergabe des Obligationsinstruments oder der verpfändeten beweglichen Sache besonders versichern lassen.“

Diese Bestimmung umfaßt, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IV. Zivilsenats, vom 22. Oktober 1894, alle Verträge mit Haus⸗ kindern, welche von letzteren nicht sofort erfüllt werden, und die Nicht⸗ beobachtung der Bestimmung des § 166 hat die Ungültigkeit des Vertrags zur Folge. „Zunächst erscheint es unbedenklich, daß die Worte „Kredit geben“ in § 166 nicht im engeren Sinne zu verstehen sind, sondern alle Verträge mit Hauskindern umfassen, die von letzteren nicht sofort erfüllt werden. Streitig ist es aber in der Rechtsprechung und Literatur, ob und in welchem Umfang die Gültigkeit des Ver⸗ trags von der Beobachtung der Vorschrift des § 166 a. a. O. ab⸗ hängt.. .CEs kann indessen nicht für statthaft erachtet werden, auf Grund der Vorschrift des § 319 des A. L.⸗R. II 1 zu einer anderen Auslegung des § 166 II 2 a. a. O. zu gelangen, als derjenigen, welche dem sinngemäßen, aus dem klaren Wortlaut des Gesetzes in Verbindung mit den in Betracht kommenden sonstigen Vorschriften über das eigenthümliche Vermögen der Kinder zu entnehmenden Ver⸗ ständniß entspricht. Diese Erwägung führt aber zu dem von dem Ober⸗Tribunal in dem Erkenntniß vom 30. April 1868 ausgesprochenen Rechtssatz, daß großjährige Hauskinder aus lästigen Verträgen bei fehlendem Konsense des Vaters nur unter der Voraussetzung, daß die Verträge sich auf das freie Vermögen beziehen und nur mit dem⸗ jenigen Gegenstande und Betrage des letzteren haften, in Betreff dessen sie dem Gläubiger gemäß § 166 Sicherheit bestellt haben. Diese Auslegung entspricht der bedingungslosen und zwingenden Fassung des § 166 und dem Zusammenhange dieser Vorschrift mit der des § 165 und ihrer Beziehung zu den allgemeinen Bestimmungen der §§ 125 und 131 a. a. O.“ (110,94.)

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

Hat jemand zwei Wohnsitze in zwei Gemeinden, und wird diejenige Gemeinde, in welcher er den zweiten Wohnsitz hat, einer dritten Gemeinde einverleibt, so tritt, nach einem Urtheil des Ober⸗Verwaltungsgerichts, II. Senats, vom 20. Juni 1894, regel⸗ mäßig die so vereinigte Gesammtgemeinde hinsichtlich der Kommunal⸗ Einkommenbesteuerung vollständig an die Stelle der einver⸗ leibten Gemeinde, sie ist als die zweite Wohnsitzgemeinde zu erachten, in welcher der Abgabenpflichtige im Laufe des Vorjahres länger als drei Monate sich aufgehalten hat, wenn er sich im Vorjahr in der erst später einverleibten Gemeinde thatsächlich länger als drei Monate aufgehalten hat. Eine Dame hatte zwei Wohnsitze, den einen in M., den anderen in S., woselbst⸗sie eine Villa besaß, in der sie sich regelmäßig während der Sommermonate aufhielt. S. (in der Provinz Schleswig⸗Holstein) wurde am 1. April 1893 mit dem Flecken Gl. vereinigt und ging in diese letztere Ge⸗ meinde auf. Die Dame hatte nunmehr ihren zweiten Wohnsitz in Gl., und der Gemeindevorstand zu Gl. veranlagte sie für das Steuerjahr 1893/94 in Höhe von 720 zur Kommunal⸗Einkommensteuer. Die Veranlagte erhob Einspruch, indem sie geltend machte, daß ihr Aufenthalt zu Gl. im laufenden Steuerjahre 1893/94 nicht von derjenigen Dauer llänger als drei Monate) ge⸗ wesen wäre, welche § 8 des Freizügigkeitsgesetzes vom 1. Ro⸗ vember 1867 erfordert. Der Gemeindevorstand beschied sie ablehnend, indem er behauptete, daß Zensitin im Jahre 1892, als S. noch nicht in Gl. einverleibt war, in ihrer Villa in S. sich länger als drei Monate aufgehalten hatte, und demnach gemäß § 11 des Kommunalabgabegesetzes vom 27. Juli 1887 für das Jahr 1893/,94 jedenfalls zur Einkommensteuer in S. veranlagt werden konnte, welche Befugniß durch die Einverleibung auf die Gemeinde Gl. übergegangen wäre. Auf die Klage der Zensitin gegen den Gemeindevorstand Gl., wurde vom Bezirksausschuß die Klägerin von der veranlagten Steuer

8 reigestellt, aber auf die Revision des Ortsvorstands hob das Ober⸗

der Landwirthe deutlich genug kam die Herstellung vertragsmäßiger fester Handelsbeziehungen mit verschiedenen Staaten, namentlich mit Rußland, und später die Mil⸗ derung verschiedener Positionen des Einfuhrzolltarifs der Vereinigten Staaten zu statten, doch reichte der günstige Einfluß dieser Ereignisse 8 e hin, um der Sachlage eine allgemein befriedigende Wendung zu geben.

Verwaltungsgericht die Vorentscheidung auf, indem es begründend aus⸗ führte: .. Es läßt sich nicht sagen, die Klägerin könne sich in dem der Be⸗ steuerung für 1893/94 vorangegangenen Jahre 1892/93 um deshalb nicht in Gl. aufgehalten haben, weil sie in S. aufhaltsam gewesen, diese Ge⸗ meinde damals aber noch nicht ein Bestandtheil von Gl. gewesen sei, die Vereinigung vielmehr erst mit Beginn des Steuerjahres 1893/94 stattgefunden habe. Höchstens läßt sich sagen daß sich die Klägerin m Laufe des Vorjahres in demjenigen Theile des heutigen Gl. auf⸗ ehalten habe, der damals noch eine selbständige kommunale Existenz esaß. Nachdem aber dieser Zustand aufgehört hat und S. ein Be⸗

standtheil von Gl. geworden ist, und da andererseits ein Streit nur darüber obwaltet, wie lange sich die Klägerin im Vorjahre zu S. aufgehalten hat, besitzt die Gemeinde Gl. einen wohlbegründeten An⸗ spruch nicht allein darauf, daß sie der Klägerin gegenüber als Wohnsitz⸗ gemeinde in Betracht kommt,

komt sonderg auch, daß sie als Wohnsitz⸗ eemeinde angesehen wird, in der die Kl. im Vorjahre Aufenthalt ge⸗ bt hat.“ (II. 902.)

Statistik und Volkswirthschaft.

Das Wirthschaftsjahr 1894. 8

Ueber die allgemeine Lage von Handel und Industrie äußert si die Handelskammer zu Koblenz in ihrem Jahresbericht für 1894 folgendermaßen: Das Jahr 1894 hat nur einen sehr kleinen

Theil der Hoffnungen in Erfüllung gehen lassen, die Handel und Ge⸗ werbe auf eine endliche Wendung zum Bessern gesetzt hatten. Man kann Um⸗ und Absatz tikeln, wie

Eisenfabrikaten,

häufig an rbeit, an Verkehr in vielen Ar⸗ Erzen, Roheisen und Artikeln des Web⸗ lebhaft, aber

sagen, daß es gefehlt habe; der namentlich in Kohlen, sowie in zahlreichen vielmehr zeitweise recht

nicht

waarengewerbes war

der entfalteten Thätigkeit und Anstrengung entsprach nicht der Lohn. Die Arbeit blieb mehr oder weniger unfruchtbar, das Angebot noch über die Nachfrage hinausging. für das inländische Geschäft als für die Ausfuhr. wirthschaft und die von ihr unmittelbar abhängigen Gewerbe in

weil fast überall Dies gilt sowohl Die deutsche Land⸗

kleinen Städten und Landorten leiden unbestritten unter dem an⸗ dauernden Tiefstand der Getreidepreise. Das ist im Osten vielleicht in noch höherem Masße der Fall; immerhin macht sich aber auch hier im Westen die rückgängige Kaufkraft wahrnehmbar. Der Ausfuhr

Die bedeutenden Bezüge Rußlands nach dem 20. März, unter anderen auch in Eisen und Eisenfabrikaten, gaben dem Markte für längere Zeit Festigkeit und befreiten den Westen erheblich von dem Mitbewerb Schlesiens auf Gebieten, nach denen von dort aus früher

icht oder doch nicht beträchtlich geliefert worden war. Manche Fabriken im Westen konnten auch wieder nutzenbringende Verbindungen mit Rußland anknüpfen; aber was nach dieser Seite gewonnen wurde, ging nach anderen Richtungen hin wieder verloren. Der Handel war im allgemeinen wenig einträglich, weil die Preisbildung bei den meisten Artikeln eine weichende Richtung verfolgte und die dem Zwischenhandel ungünstige Strömung fortdauerte. Die ungünstige konnte auch nicht ohne Einfluß auf den Verdienst der Arbeiter bleiben. Eine allgemeine Feräbsetzung der Löhne hat zwar nicht stattgefunden, und in den meisten der sonst gutgestellten Unternehmungen ist eine

eränderung der Lohnsätze überhaupt nicht eingetreten; aber in manchen Betrieben mußte entweder die Arbeiterzabt verringert oder eine Verkürzung des Verdienstes herbeigeführt werden, um die Aus⸗ gaben für Arbeitslohn einigermaßen in Uebereinstimmung mit dem

rtrag des Unternehmens zu bringen. Dies war weniger der 2 bei den großen als bei manchen kleineren Betrieben in Gewerben, die ihrer Natur nach von dem allgemeinen Geschäftsgang stark beeinflußt werden.

c“ In Solingen soll nach einer Mittheilung des „Vorwärts“ zwischen den Federmesserreidern und ihren Arbeitgebern ein Lohnstreit ausgebrochen sein. Aus Budapest meldet „W. T. B.“: Gestern Mittag durch⸗ pogen arbeitslose Tischlergehilfen, verstärkt durch andere rbeiter und Arbeitslose, demonstrativ unter Hochrufen auf die inter⸗ nationale Sozialdemokratie und unter Absingung der Marseillaise einige Straßen der Stadt. Nach 12 ½ Uhr zerstreuten sie sich, ohne eine Ruhestörung zu veranlassen.

Nach Mittheilung des Statistischen Amts der Stadt Berlin

sind bei 82 Standesämtern in der Woche vom

23. Dezember bis inkl. 29. Dezember cr. zur Anmeldung gekommen:

Tees Lebendgeborene, 360 Eheschließungen, 33 Todtgeborene, 626 erbe

Kunst und Wissenschaft.

Der Verein für deutsches Kunstgewerbe veranstaltete am Donnerstag einen lehrreichen Fach⸗Abend für Korbflechterei, an welchem Herr profegsor Dr. Brinckmann, Direktor des Museums für Kunst und Gewerbe in Hamburg, einen Vortrag üper Korb⸗ flechterei hielt. Die Korbflechterei, so etwa führte der Redner aus, gelte mit Unrecht als das Aschenbrödel unter den Kunstgewerben. Die Mehrzahl der heutigen Arbeiten und Vorlagen zeige, daß die Stil⸗ gesetze dieser Kunst, die sich aus dem Material und der Technik ergeben, meist völlig verkannt werden. Die Korbflechterei sei vielfach bestrebt, in falscher Prunksucht die Formen anderer Techniken nachzuahmen; sie vergesse darüber, daß die mannigfachen Stoffe, welche beim Flechten verwendet werden können, und die verschiedenen Techniken die reizvollsten Wir⸗ kungen aus sich selbst heraus ermöglichen und die Gebilde dauerhaft machen. So müßten die Handhaben und Henkel nicht angenagelt, sondern in den übrigen Körper verflochten werden. Unter den Möbeln machten auch die amerikanischen Korbstühle oft den Fehler, zuviel Folfonftruktian zu verwenden. Als vortreffliche Vorbilder der

orbflechterei könnten die japanischen Körbe dienen, welche dort früher und n. heute echt handwerklich gestaltet würden. Es wäre zu wünschen, daß auch die Korbflechter und namentlich das Publikum den Lehren, welche diese Vorbilder geben, Rechnung tragen. Daß es wohl möglich ist, in diesem Sinne auch heute gute Arbeiten zu schaffen und zu verkaufen, bewiesen z. B. die Arbeiten von Henning Ahrens in Hamburg, welcher auf Grund und im Anschluß an japanische Vorbilder eine Reihe vortrefflicher Arbeiten hergestellt und zur Aus⸗ stellung gebracht batte. Auch die Berliner Firmen: Ancion u. Co., F. Blume und Schultze u. Reichel hatten eine ansehnliche Zahl guter Arbeiten beigesteuert. Lehrsat ie Humboldt⸗Akademie eröffnet am Montag in beiden 1 jrstätten ihr Lehrquartal Januar —März mit 49 populärwissenschaft⸗ v. Vortragscyelen und Unterrichtskursen aus allen Wissensgebieten, Be che in den Abendstunden von namhaften Dozenten vor Herren und amen gehalten werden; der erste Vortrag jedes Cyelus ist auch ohne 6 zugänglich. Es beginnen in NW., Georgenstraße 30/31 Kanf Bahnhof Friedrichstraße): Montag 5 ½ bis 7 Uhr Dr. A. Chr. Falischer, Lateinisch KKursus); 7 bis 8 Uhr derselbe, Geschichte der Ethik; 75 2. Treitel, Die Sprache und ihre Störungen; Dozent Ch. Marelle, 1 ittérature frangaise; 8 bis 9 Uhr Dr. Th. S. Flatau, Anatomie ds Menschen (mit Demonstrationen); Baumeister Dr. D. Joseph, riechische Baukunst (mit Abbildungen und Museumsbesuch); 8 ½ bis 7 15 Dr. Moritz Meyer, Geld und Werthpapiere. Dienstag, 8. Januar: is 8 Uhr Dr. G. Galland, Rubens und Rembrandt (mit Abbildungen ); Dr. P. Oestmann, Einführung in die Rechts⸗ or Dr. F. Kirchner, Stilistik und Rhetorik (Kursus);

Lit jun e Deutschland; 1I

Dr. M. Klein, philosophische Uebungen; Dr. P. O und Wechselrecht. In W., Lützowstraße 84 d. (nahe

straße) beginnen: Montag 7 bis 8 Uhr Dr. H. Gravpelius, Einleitung in die Himmelskunde; 7 bis 8 ½ Uhr Dozent G. Sacerdoti, italie⸗ nische Grammatik; 8 bis 9 Uhr Dr. E. Friedemann, neueste Geschichte 1850 bis 1866. Dienstag 6 bis 7 Uhr Dr. L. Selb, Philo⸗ sophie der Sitten; 7 bis 8 Uhr derselbe, Grundzüge der Ethik. (Die anderen 3 Cyelen dieses Abends beginnen in W. erst am 15. Ja⸗ nuar.) Alles Nähere enthalten die ausführlichen Programme, welche in bekannten Buchhandlungen, im „Invalidendank“ und in den Bureaus der Akademie, Zentralbuchhandlung (Zentralhotel Laden 14) und Buchhandlung Haase u. Mues (Potsdamerstraße 116 a.) unentgeltlich ausgegeben werden.

Julius Paver, der Leiter der ersten österreichischen Nordpol⸗ Expedition, wird, laut einer Wiener Meldung des „W. T. B.“, im Juni 1896 mit einem österreichischen Schiff von Bremerhaven aus eine Fahrt nach Nordost⸗Grönland für künstlerische Zwecke antreten. Die Dauer der Expedition wird auf ein bis zwei Jahre angenommen.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Ernteergebniß in Großbritannien.

Finer unter dem 15. v. M. von dem „Board of Agriculture“

in London veröffentlichten vorläufigen Uebersicht über den Ertrag der

Weizen⸗, Gerste⸗ und Haferernte in England und Schottland im Jahre 1894 entnehmen wir folgende Angaben:

Geschätzter Durchschnitts⸗ ertrag für Acker in Busheln. 1894 1893

Geschätztes Anbaufläche

7 192 30.69 72 . 97 34.50 9 3 253 401 3 17 41.64

1

25.95 28.69 35.59

Weizen. 59 172 801 49 2472 Gerste. 72 295 066 59 535 3 Hafer .s135 462 931/112 8873

9 8 1 7

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Nachweisung über den Stand von Thierseuchen im Deutschen Reich am 31. Dezember 1894. (Nach den Berichten der beamteten Thierärzte zusammengestellt im Kaiserlichen Gesundheitsamt.)

Nachstehend sind die Namen derjenigen Kreise (Amts⸗ ꝛc. Bezirke) verzeichnet, in welchen Rotz, Maul⸗ und Klauenseuche oder Lungen⸗ seuche am 31. Dezember herrschten. Die Zahl der betroffenen Ge⸗ meinden und Gehöfte sind letztere in Klammern bei jedem Kreise vermerkt.

A. Rotz (Wurm).

Preußen. Reg.⸗Bez. Königsberg: Heiligenbeil 1 (1). Reg.⸗ Bez. Marienwerder: Löbau 4 (4). Stadtkreis Berlin 1 (2). Reg.⸗Bez. Potsdam: Stadtkreis Charlottenburg 1 (1), Teltow 2 (2), Niederbarnim 2 (2). Reg.⸗Bez. Frankfurt: Stadtkreis Kottbus 1 (1). Reg.⸗Bez. Steitin: Ueckermünde 1 (1), Pyritz 1 (1), Naugard 1 (1). Reg.⸗Bez. Köslin: Belgard 2 (2). Reg.⸗Bez. Posen: Posen Ost 1 (1), Samter 1 (1), 1 (1), Rawitsch 1 (2), Koschmin 1 (1), Krotoschin 1 (1). Reg.⸗Bez. Bromberg: Znin 1 (1), Witkowo 2 (2). Reg.⸗Bez. Breslau: Neumarkt 3 (3), Neurode 1 (2). Reg.⸗Bez. Liegnitz: Grünberg 2 (2), Schönau 1 (1). Reg.⸗Bez. Oppeln: Ryvbnik 1 (1), Falkenberg 1 (1), Grottkau 1 (1). Reg.⸗Bez. Erfurt: Langensalza 1 (1). Reg.⸗Bez. Hildesheim: Zellerfeld 1 (1). Reg.⸗Bez. Arnsberg: Iserlohn 1 (1). Reg.⸗ Bez. Trier: Prüm 1 (1). Reg.⸗Bez. Aachen: Stadtkreis Aachen 1. (1), Landkreis Aachen 1 (1). Reg.⸗Bez. Sigmaringen: Gammertingen 1 (1). Bayern. Reg.⸗Bez. Oberbayern: Stadtbezirk München 1 (1), Landbezirk Landsberg 1 (1), Landbezirk Traunstein 1 (1). Reg.⸗Bez. Niederbayern: Landbezirk Deggendorf 2 (2), Grafenau 2 (2). Reg.⸗Bez. Schwaben: Landbezirk Augsburg 1 (1). Sachsen. Kreishauptm. Leipzig: Rochlitz 2 (2). Hessen. Provinz Oberhessen: Friedberg 2 (2). Elsaß⸗Lothringen. Ober⸗Elsaß: Mülhausen 1 (1). Lo⸗ thringen: Stadtkreis Metz 1 (1). Zusammen 57 Gemeinde ꝛc. und 60 Gehöfte.

B. Manl⸗ und Klauenseuche. . Preußen. Reg.⸗Bez. Königsberg: Osterode 12 (15). Stadtkreis Berlin: 1 (1). Potsdam: Teltow 1 (1), Niederbarnim 2 (3), Jüterbog⸗Luckenwalde 1 (1), Osthavelland 1 (1), Westhavelland 1 (1). Reg.⸗Bez. Stettin: Ueckermünde 1 (1). Reg.⸗Bez. Posen: Schildberg 1 (1), Kempen 1 (1). Reg.⸗Bez. Breslau: Trebnitz 2 (2), Militsch 1 (1), Strehlen 1 (1), Franken⸗ stein 3 (3), Waldenburg 1 (2). Reg.⸗Bez. Liegnitz: Bolkenhain 1 (1), Rothenburg i. d. O.⸗L. 2 (2). Reg.⸗Bez. Oppeln: Rosen⸗ berg i. O.⸗S. 1 (1), Tarnowitz 1 (1), Leobschütz 2 (3), Rybnik 1 (2), Grottkau 5 (7). Reg.⸗Bez. Magdeburg: Jerichow I 2 (2), Kalbe 1 (2), Wanzleben 2 (2), Wolmirstedt 1 (1), Neuhaldensleben 5 (8), Oschersleben 1 (1), Aschersleben 1 (1). Reg⸗Bez. Merseburg: Bitterfeld 2 (12), Querfurt 1 (2), Merseburg 11 (17), Weißenfels 1 (1). Reg.⸗Bez. ET 1 (1). Reg.⸗Bez. Lüne⸗ burg: Gifhorn 2 (3). Reg.⸗Bez. Münster: Borken 1 (1). Reg.“Bez. Cassel: Gersfeld 1 (1). Reg.⸗Bez. Wiesbaden: Wester⸗ burg 1 (1), Obertaunuskreis 1 (2), Landkreis Frankfurt a. M. 1 (1). Reg.⸗Bez. Koblenz: St. Goar 1 (4). Reg.⸗Bez. Düsseldorf: Kleve 1 (1), Landkreis Krefeld 2 (4), Geldern 1 (1), Neuß 1 (1). Reg.⸗Bez. Trier: Saarbrücken 1 (1). Reg.⸗Bez. Sigmaringen: Gammertingen 1 (4), Hechingen 6 (17), Haigerloch 8 (21). Bayern. Reg.⸗Bez. Pfalz: Bergzabern 1 (1), Kusel 1 (3), Landau 1 (22), Ludwigshafen a. Rh. 1 (3), Reg.⸗Bez. Oberfranken: Naila 2 (3); Reg.⸗Bez. Mittelfranken: Landbezirk Ansbach 2 (2), Landbezirk Fürth 1 (1), Hilpoltstein 1 (1), Neustadt a. A. 2 (2), Landbezirk Rothenburg a. T. 2 (2). Scheinfeld 1 (5), Uffenheim 10 (35), Land⸗ bezirk Weißenburg 1 (6); Reg.⸗Bez. Unterfranken: Landbezirk Aschaffenburg 3 (109), Gerolzhofen 5 (5), Hammelburg 1 (1), Karl⸗ stadt 1 (3), Marktheidenfeld 3 (6), Miltenberg 2 (6), Neustadt a. S. 3 (3), Obernburg 2 (5), Ochsenfurt 1 (4), Landbezirk Schweinfurt 4 (6), Landbezirk Würzburg 4 (5). Sachsen. Kreishauptm. Dresden: Stadtbezirk Dresden 1 (1), Meißen 5 (7). Kreishauptm. Leipzig: Landbezirk Leipzig 1 (1), Grimma 1 (1), Döbeln 1 (1), Rochlitz 1 (1), Kreishauptm. Zwickau: Zwickau 1 (1). Württemberg. Neckar⸗ kreis: Backnang 4 (18), Böblingen 2 (3), Cannstatt 1 (1), Eßlingen 2 (2), Heilbronn 1 (7); Schwarzwaldkreis: Balingen 2 (4), Calw 6 (36), Freudenstadt 5 (20). Herrenberg 4 (4), Horb 4 (20), Nagold 7 (25), Nürtingen 2 (11), Oberndorf 1 (2), Reutlingen 3 (12), Rottenburg 1 (1), Rottweil 5 (20), Spaichingen 2 (6), Sulz 1 (6), Tübingen 8 (20), Tuttlingen 1 (2), Urach 1 (6); Jagstkreis: Crailsheim 1 (2), Gerabronn 4 (10), Künzelsau 3 (11), Mergent⸗ heim 6 (55), Welzheim 2 (4); Donaukreis: Biberach 5 (14), Blau⸗ beuren 2 (7), Ehingen 1 (1), Geislingen 1 (1), Göppingen 1 (1), Kirchheim 3 (24), Leutkirch 1 (1). Baden. Landeskommiss. Konstanz: Donaueschingen 2 (4), Triberg 1 (1); Landeskommiss. Freiburg (Breisach): 1 (1), Emmendingen 3 (4), Ettenheim 1 (1), Lahr 1 (1), Wolfach 1 (1); Landeskommiss. Mannheim: Wein⸗ heim 1 (4), Heidelberg 4 (26), Buchen 1 (2), Mosbach 1 (3), Tauber⸗ bischofsheim 8 (15), Wertheim 2 (3). Hessen. Provinz Starken⸗ burg: Darmstadt 5 (7), Bensheim 2 (4), Dieburg 11 (59), Erbach 7 (31), Groß⸗Gerau 11 (22), Heppenheim 2 (3). Provinz Rhein⸗ hessen: Mainz 2 (3), Alzey 3 (5), Worms 6 (6). Sachsen⸗ Weimar. Neustadt a. O. 2 (3). Braunschweig. Braunschweig

1 (2), Wolfenbüttel 3 (3), Helmstedt 2 (3). Sachsen⸗Meiningen. 8 ö6“

Sonneberg 1 (1). Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Herzogthum Coburg: Landbezirk Coburg 1 (1). Anhalt: Cöthen 1 (1), Bernburg 2 (2). Reuß älterer Linie: 1 (1). Elsaß⸗Lothringen. Unter⸗Elsaß: Stadtkreis Straßburg 1 (1), Landkreis Strasburg 3 (4), Erstein 1 (1), Molsheim 2 (3), Weißenburg 3 (35). Ober⸗Elsaß: Rappolts⸗ weiler 1 (1). Zusammen 406 Gemeinden ꝛc. und 1042 Gehöfte. 8 8 88 6 reußen. Reg.⸗Bez. Posen: omst 1 (1). Reg.⸗Bez. Magdeburg: Kalbe 1 (1), Wanzleben 2 (4), Wolmirstedt 3 (6), Neuhaldensleben 3 (3). Reg.⸗Bez. Hildesheim: Duderstadt 1 II), Landkreis Göttingen 1 (1), Einbeck 1 (1). Reg.⸗Bez. Köln: Land⸗ kreis Köln 1 (1). Bayern. Reg.⸗Bez. Oberfranken: Rehau 2 (2). Sachsen. Kreishauptm. Leipzig: Borna 1 (2), Kreishauptm. wickau: Schwarzenberg 1 (1), Oelsnitz 2 (2). Anhalt: then 2 (4). Zusammen 22 Gemeinden ꝛc. und 30 te.

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 4. d. M. gestellt 10 679, nicht rechtzeitig iiaie Ie r; Srir f 88 er esien sind am 3. d. M. gestellt 4757, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen. 8 8 8

Zwangs⸗Versteigerungen. G „Beim Königlichen Amtsgericht I Berlia stande 3. Januar die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Keith⸗ straße 18, dem Fabrikanten Hugo Winther zu Stettin gehörig; Nutzungswerth 17 660 ℳ; für das Meistgebot von 288 400 wurde der Direktor Bendix Meyer zu Gleiwitz Ersteher. Eichen⸗ dorffstraße 17 und Schlegelstraße ll, dem Kaufmann H. F. W. Kühne und der Frau Registrator Emmy Eckstein, geb. Franzke, gehörig; Nutzungswerth 12 360 ℳ; für das Meistgebot von 199 000 wurde der Restaurateur Ad. Möller zu Bonn Ersteher. An⸗ tonstraße 27/28, dem Kaufmann Herm. Jahrsetz gehörig; Nutzungswerth 8800 ℳ; für das Meistgebot von 107 530 wurde 2 Frau Dombaumeister Alma Schwartzkopff zu Berlin Er⸗ steherin.

Beim Königlichen Amtsgericht Berlin standen am 4. Ja⸗ nuar die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Stettiner⸗ straße 56a., dem Kaufmann Max Pauls und Frau gehörig; Nutzungswerth 13 210 ℳ; mit dem Gebot von 211 300 blieb der Dr. Sally Alexander, Fehrbellinerstr. 86, Meistbietender. Thurmstr. 48 und Straße 5, dem Fuhrherrn Waldemar Schüler gehörig; Nutzungswerth 33 470 ℳ; für das Meistgebot von 391 000 wurde der Rittmeister George Detring zu Zehlen⸗ dorf Ersteher.

Berlin, 4. Januar. Amtliche Preisfeststellung für Butter, Käse und Schmalz. Butter: (Preise im Berliner Großhandel zum Wochendurchschnitt per komptant) per 50 kg. Hof⸗ und Genossenschafts⸗Butter Ia. 95 ℳ, IIa. 85 ℳ, III a. —,—, do. abfallende 75 ℳ, Land⸗, Preußische —,— ℳ, Netzbrücher —X,— ℳ, Pommersche —,— ℳ, Polnische —,— ℳ, Bayerische Sennbutter —,— ℳ, do. Landbutter —,— ℳ, Schlesische —,— ℳ. Galizische —X,— ℳ, Margarine 33— 63 Käse: Schweizer, Emmenthaler 85 90 ℳ, Bayerischer 60 68 ℳ, Ost⸗ und Westpreußischer Ia. 60 70 ℳ, do. II a. 45 55 ℳ, Holländer 78 85 ℳ, Limburger 37 40 ℳ, Quadrat⸗Mager⸗ käse Ia. 18 23 ℳ, do. II a. 8 12 Schmalz: Prima Western 17 % Tara 42,50 43,00 ℳ, reines, in Deutschland raffiniert 44 45 ℳ, Berliner Bratenschmalz 46 47 Fett, in Amerika raffiniert 36 ℳ, in Deutschland raffiniert 3 Tendenz: Butter: matt. Schmalz: etwas lebhafter.

Vom Berliner Pfandbrief⸗Institut sind bis zum 20. Dezember 1894 18 766 800 3 ½ %, 21 545 400 4 %, 45 675 600 4 ½ %, 9 706 500 5 %, zusammen 95 694 300 Pfandbriefe ausgegeben worden, wovon noch 16 656 900 3 ½ %, 13 044 600 4 %, 13 485 000 4 ½ % und 2 330 100 5 %, zusammen 45 516 600 Pfandbriefe von den Grundbesitzern zu ver⸗ zinsen sind. Angemeldet zur Beleihung in Neuen Berliner Pfand⸗ briefen sind 24 Grundstücke mit einem Feuerversicherungswerthe von 4 474 700 Zugesichert aber noch nicht abgehoben sind 4983 200

Aus Frankfurt a. M. meldet „W. T. B.“, daß Wilhelm Meister, der Begründer der Höchster Farbwerke „Meister, Lucius und Brüning“ gestorben ist.

Aus Bern wird der Frkf. Ztg.“ gemeldet: Die Gott⸗ hardbahn hat den schweizerischen Bundesrath um die Genehmigung ersucht, ihr gesammtes Netz sammt dem Betriebsmaterial und Zubehör zur Sicherstellung der neuen Anleihe von 125 Millionen Francs an erster Stelle verpfänden zu dürfen. Die neue Anleihe soll zur Rückzahlung der vier⸗ prozentigen Anleihe im Betrage von 100 Millionen und zur Deckung verschiedener Bauten verwendet werden. Bis zu ihrer bevorstehenden Löschung im Pfandbuch werden die restierenden Titel der sämmtlichen zur Rückzahlung gekündigten älteren Anleihen den neuen Obligationen

im Range einstweilen vorgehen. (W. T. B.) Zuckerbericht.

Magdeburs, 4. Januar.

Kornzucker exkl.⸗ von 92 % —, neue 9,00 9,10. Kornzucker erkl., 88 % Rendement 8,50 8,60, neue 8,50 8,65. Nachprodukte exkl., 75 % Rendem. 5,75 6,45. Schwach. Brotraffinade I 21,00. Brot⸗ raffinade II 20,75. Gem. Raffinade mit Faß 20,25 21,50, Gem. Melis I mit Faß 19,50. Ruhig. Rohzucker I. Produkt Transito f. a. B. Hamburg pr. Januar 8,55 Gd., 8,60 Br., pr. Februar 8,60 Gd., 8,65 Br., pr. März 8,70 bez. und Br., pr. April⸗Mai 8,75 Gd., 8,80 Br. Flau. Wochenumsatz im Rohzuckergeschäft 209 000 Ztr.

Leipzig, 4. Januar. (W. T. T.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. pr. Januar 2,82 ½ ℳ, pr. Februar 2,82 ½ ℳ, pr. März 2,82 ½ ℳ, pr. April 2,85 ℳ, pr. Mai 2,85 ℳ, pr. Juni 2,87 ½ ℳ, pr. Juli 2,90 ℳ, pr. August 2,92 ½ ℳ, pr. September 2,95 ℳ, pr. Oktober 2,97 ½ ℳ.

Bremen, 4. Januar. (W. T. B.) (Börsen⸗Schlußbericht.) Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer Petroleum⸗Börse.) Ruhig. Loko 5,25 Br. Baumwolle. Stetig. Upland middl. loko 28 ½ 4. Schmalz. Fester. Wilcox 3 „, Armour shield 36 ¼ ₰, Cudahy 37 ¾ ₰, Fairbanks 30 ₰. Wolle. Umsatz 203 Ballen. Speck. Fest. Short clear middling loko 35 ½, 88 8

Hamburg, 4. Januar. T. B.) Kaffee (Nachmittags⸗ bericht.) Good average Santos pr. März 71 ½, pr. Mai 70 ¾, pr. —s tember 70 ¼, pr. Dezember 69. Fest.

Zuckermarkt. (Schlußbericht.) Rüben⸗Rohzucker I. Produkt Basis 88 % Rendement neue Usance, frei Bord Hamburg pr. Ja⸗

ar 8,55, pr. März 8,70, pr. Mai 8,80, pr. August 9,02 ½. Matt.

Verkehrs⸗Anstalten.

Die Taxe für Postpackete bis 5 kg nach Serbien ist von jetzt ab von 1 40 auf 1 20 für jedes Packet herabgesetzt, o 8 daß in den sonstigen Versendungsbedingungen Aenderungen ein⸗ treten.

Laut Telegramm aus Herbesthal sind die erste und vexette englische Post uüber Ostende vom 4. Januar aus⸗ geblieben. Grund: Sturm auf See. Auch die dritte englische Post über Ostende vom 4. Januar ist aus⸗ geblieben; Grund: Stürmisches Wetter. .

Der Postdampfer „Schiedam“ der Niederländisch Amerikanischen Dampfschiffahrts⸗Gesellschaft ist am 3. in 8ene.) 8

remen, 5. Januar. T. B.) orddeutscher Lloyd. Der Postdampfer Rola nd“ hat am 3. Januar Nachmittags di