Fonds und Pfandbriefe.
Zf.] Z-⸗Tm. Stücke zu ℳ
Kottb. St.⸗A. 89,3 ½ 1.4.10 Dortmund. do. 93,3 ½ 1 Duisburger do. 3 ½ 1 Hildesheim do. 3 ½ M.⸗Gladb. do. 3 ½ o. do. ühlh., Ruhr, do. 3 ½ Stralsunder do. Wandsbeck. do. 91 ¼
1.
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Mein. Hp.⸗Pfdbr. Bern. Kant.⸗Anl.⸗ Christiania St. A. Oesterr.⸗Ung. Bk. Schweiz Eisb RA.
Eisenbahn⸗ Fetberdbsce . 3 ½ 1.4. rölthal⸗Oblig. 4 ½ 1.4. Rjäsan⸗Uralsk 4 1.3. North. Pac. ICert 6
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3000—
4500 - 450—,
500 404 1000 5
0 s5000/100 flP. —,— 9 8080 — 808—,—
bligationen. [1000 u.500 Fr. 103,10 bz
104,00 G 101,30 G grf. 111,80 B
Eisenbahn⸗Stamm⸗ und Stamm⸗Prior.⸗Aktien. Dividende pro 1893,1894 Zf. Z.⸗T. Stücke zu⸗
Brölthal⸗Eisenb. 5 — 4 Gaisbergbahn. 0. — 4 Paul.⸗Neu⸗Rupp. 5 ½ — 4
100,0 b E klf
1.4 200 flP16,75 bz G
1.1 1200-306 ft 500 ℳ
Bank⸗Aktien.
Dividende pro 1893,1894 Zf. Z.⸗T. St. zu *ℳ“
18
Erfurt. Bk. 66 8 %˖ 3 ½
Kieler Bank.. osen. Sprit⸗Bk. reuß. Leihh. kv.
Rhn.⸗Wstf. Bk. kv.
Sächsisch. Bankges
Schwarzb. B. 40 %
Obligationen
bOo 890 .—2
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300
105 25 G 95,00 bz G
S. 99,75 G
industrieller Gesellschaften.
Zf. 8⸗T.] Stücke zu ℳ
Berlin. Zichor. rz. 103/4 s 17
s. Dtsch. Asph. rz. 105 4 ½ 1.4 Portl. Zem Germania 4 11.4.
1000
Industrie⸗Aktien. 3 (Dividende ist event. für 1893/94 resp. für 1894/95 angegeben.) Dividende pro 11893,1894,Zf. Z.⸗T. Stck. zuℳ]
Aach. Kleinbahn. 2 ½ — 4 Alfeld⸗Gronau 3 ½ — Allg. Häuserbau. 3 Anhalt Kohlenw. 0 Annener Gßst. kv. 1 Ascan., Chem.kv. 8 ½ Bauges. CitySP 0 do. f. Mittelw. — Bauges. Ostend. 0 Berl. Aquarium 1 do. Zementbau 12 do. Zichorienf. 8 do. Wkz. Snk. Vz 6 Birkenw. Baum. 2 ¼ BraunschwPfrdb 5. Brsl. Br. Wies. k. Brodfabrik . .3 Carol. Brk. Offl. 6 Cartonnage Ind. 20 Centr.⸗Baz. f. F. 3 ½ Chemnitz. Baug. 3 ½ do. Färb. Körn. 2 Concord. Spinn. 14 Contin.⸗Pferdeb. 5 Cröllwtz. Pap. kv. 4 Dessau Waldschl. 12 Deutsche Asphalt 5 do. Ind. A. St.⸗g. — do. Ver. Petrol. 0 do. St.⸗Pr. 0 Eilenbrg. Kattun 0 Eppendorf. Ind. 0 ehahc St.⸗P. 0
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rankf. Brau. kv. 4 GelsenkGußstahl 2 Glückauf konv. 0 Gr. Berl. Omnib. 6.85 Gummi Schwan. 12 ½ 8 ve.aefet er.
rburg Mühlen 6 rz W. St. P. kv. ein, Lehm. abg. einrichshall .. ein. Bw. Kahla, eehn Karlsr. Durl. Pfb König Wilh. Bw. Königsbg. Masch.
do. Pfdb. Vz. A. do. Walzmühle Langens. Tuchf. ko Leyk. Joseft. Pap. Lind. Brauerei kv. Lothring. Eisenw Masch. Anh. Bbg. Mckl. Masch. Vz. db. II Möbeltrges. neue Niederl. Kohlenw Nienburger Eisen Nürnb. Brauerei Oranienb. Chem.
do. St.⸗Pr. 8 Masch. F.
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do. kv. Rathen. Opt. F. Redenh. St.⸗Pr. Rh.⸗Westf. Ind. Sächs. Gußstahlf 1
es. Dpfr Prf. Spofk exhaf Br. Schön. Frid. Terr Sinner Brauerei Stobwass. Vz. A. StrlsSpilkst.⸗P. Sudenbg. Masch. Südd Imm. 40 % 7 Tapetenf. Nordh. 4 —
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55,50 bz G 70,00 bz G 84,50 bz G 188,75 bz B
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51,75 bz G 159,00 bz G
149,00 bz G 61,50 bz G
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102,50G 217,00 bz G
88,50 bz G 65,25 G
120,25 G
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128,60 bz G
2,75 G 53,00 bz G 69,00 bz G 117,00 bz G 72,00 G
129,50 bz G 182,00 bz G 95,50 bz G
32,50 bz 76,10 G 133 75 G 4,60 bz G 186,75 bz G
62,00 bz G 53,00 B 109,50 G
76,00G
348,00 B 37,90 G
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7
82,75 bz G 79,50 G 113,00 bz G 119,00 bz G 80,75 bz G 46,00 G 102,25 bz 88,00 bz G 29,60 bz 111,80 bz G 173,25 bz 88,00 bz 72,00 bz G
166,00 bz G 118,00 bz G 217,50 G 106,00 bz 121,75 bz G 249,40 bz B
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45,00 bz G 114,75 G 45,50 bz G 152,50 bz G 116,00 G 66,90 bz 32,00 bz G 12,25 G 269,00 bz G
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Wissener Bergw. Zeitzer Maschin.
Versicherungs⸗Gesellschaften.
Kurs und Dividende = ℳ pr. Stck.
1 Dividende pro 1893/ 1894 1 Aach.⸗M. Feuerv. 20 % v. 1000 lr 430 — [9900 G Aach. Rückvers.⸗G. 20 % v. 400 Tlr 75 — Berl. Lnd.⸗ . Wssv. 200/0v. 500 Nlr. 120 — Berl. Feuerv.⸗G. 20 % v. 1000 Nhr 144 2380 G Berl. Hagel A. G. 20 % v. 1000 ℳr 25
Berl. Lebensv. G. 20 % v. 1000 Nlr 187 Colonia, Feuerv. 200 % v. 1000 Shlr. 300 Concordia, Lebv. 20 % v. 1000 lr 48 — Dt. Feuerv. Berl. 20 % v. 1000 lr 100 Dt. Eloyd Berlin 20 % v. 1000 Shlr. 200 Deutscher Phönix 20 % v. 1000 fl. 100 Dtsch. Trnsp. V. 26 ½ % v. 2400,ℳ 80 1375G Dresd. Allg. Trsp. 10 % v. 1000 h.. 300 3200 bz G Düsseld. Transp. 100 % v. 1000 Nlr 255 g Elberf. Feuervers. 20 % v. 1000 M. 180 — — v. 1000 Nhlr 200 — ermania, Lebnsv. 200 % v. 500 Thlr 45 1080 G 450 G
1860G 3050 G
Gladb. Feuervers. 20 %vu. 1000 S7hr. 0 Köln. Hagelvers. G 20 % v.500 lr 90 Köln. Rückvers. G. 20 % v. 500 Sulr. 0 Leipzig Feuervers. 600 % . 1000 hlr 720 — Magdeb. Feuerv. 20 % v. 1000 lr 150 Magdeb. Hagelv. 33 ½ % v. 500 Thlr 100 Magdeb. Lebensv. 20 % v. 500 ThMr 21 Magdebg. Rückvers.⸗Ges. 100 hlr 40 Niederrh. Güt.⸗A. 10 % v. 500 Thℳr. 45 Nordstern, Lebv. 20 % v. 1000 hlr 116 Oldenb. Vers.⸗G. 20 % v. 500 lr 60 Preuß Feben her..20 2n.200G. 40 reuß. Nat.⸗Vers. 250 % v. 400 Sulr. 15 Frovidentia, 10 % von 1000 fl. 35 Kh.⸗Westf. Lloyd 10 % v. 1000 Nhlr 36 Rh.⸗Westf. Rückv. 100 % v. 400 Tlr 24 Sächs. Rückv.⸗Ges. 5 % v. 500 Thlr 75 Schles. Feuerv.⸗G. 20 % vu. 500 Nlr 80 Thuringia, V.⸗G. 20 % v. 1000 Thlr 150 Transatlant. Güt. 202 % v. 1500 ℳ 90 Union, Hagelvers. 20 % v. 500 Nhlr 90 Viktoria, Berlin 20 % v. 1000 Nlr 171 Westdtsch. Vs. B. 200 v. 1000 ℳ] 24 Wilhelma, Magdeb.Allg. 100 Tlr 33
Fonds⸗ und Aktien⸗Börse.
Berlin, 7. Januar. Die heutige Börse er⸗ öffnete in fester Haltung und mit zum theil etwas höheren Kursen auf spekulativem Gebiet.
Die von den fremden Börsenplätzen, besonders aus Wien vorliegenden Tendenzmeldungen lauteten Cehsans günstig, boten aber geschäftliche Anregung nicht dar.
Hier entwickelte sich das Geschäft im allgemeinen ruhig, gewann aber anfangs in einigen Ultimo⸗ werthen größeren Belang. 8
Im weiteren Verlaufe des Verkehrs machte sich infolge von Realisierungen eine leichte Abschwächung bemerklich, doch trat bald wieder ziemlich allgemein eine Befestigung der Haltung hervor.
Der Kapitalsmarkt bewahrte feste Gesammthaltung für heimische solide Anlagen bei mäßigen Umsätzen; Deutsche Reichs⸗ und preußische konsol. Anleihen fest, nur 3 ½ % Konsols unbedeutend abgeschwächt.
Fremde festen Zins tragende Papiere waren zumeist behauptet und ruhig; Italiener abgeschwächt, russische 4 % Staatsrente und ungarische Goldrente schwach, Kronenrente fester, Mexikaner nach schwachem Beginn befestigt.
Der Privatdiskont wurde mit 1 ½ % notiert.
Auf internationalem Gebiet setzten Oesterr. Kreditaktien etwas höher ein und schlossen nach einer Abschwächung wieder fest; Franzosen und italienische Bahnen abgeschwächt; Gotthardbahn und andere schweizerische Bahnen nach festerem Beginn schwächer.
Von inländischen Eisenbahnaktien “ Lübeck⸗ Büchener schwächer, Dortmund⸗Gronausfest, Marien⸗ burg⸗Mlawka und Ostpreußische Südbahn anfangs fest, dann schwächer. “ 8
Bankaktien in den Kassawerthen fest und ruhig; die spekulativen Devisen anfangs fester und lebhafter, später schwankend oder schwächer und schließlich wieder befestigt. 1 .
Industriepapiere zumeist fest, aber nur vereinzelt lebhafter; Schiffahrtsaktien fester, Kohlenaktien nach festem Beginn abgeschwächt, aber schließlich wieder befestigt, Eisen⸗ und Hüttenaktien schwächer.
Breslau, 5. Januar. (W. T. B.) (Schluß⸗Kurse.) Neue 3 % Reichs⸗Anl. 96,40, 3 ½ % Landsch. Pfandbr. 101,70, Kons. Türken 25,65, Türk. Loose 112,75, 4 % ung. Goldr. 101,75, 4 % do. Kron⸗Anl. 95,40, Bresl. Diskontobank 107,00, Bresl. Wechslbk. 104,00, Kreditakt. 246,50, Schles. Bankverein 115,75, Giesel Zement 96,50, Donnersmark 120 35, Kattowitzer 143,80, Oberschles. Eis. 82,60, Oberschles. Portl.⸗ Zem. 98,75, Oppelner Zement 114,75, Kramsta 130,00, Schles. Zement —,—, Schles. Zink 186,75, Laurahütte 126,25, Verein. Oelfabr. 84,00, Oesterr. Banknoten 164,40, Russ. Bankn. 219,90, Italiener 86,50, Bresl. elektr. Straßenb. 166,75, Caro Hegen⸗ scheidt Aktien 88,50, Deutsche Kleinbahnen —,—, Breslauer Spritfabrik 123,25.
Frankfurt a. M., 5. Januar. (W. T. B.) (Schluß⸗Kurse.) Londoner Wechsel 20,387, Pariser Wechsel 81,066, Wiener Wechsel 164,35, 3 % Reichs⸗ Anl. 96,30, Unif. Egypter 103,50, Italiener 86,40, 3 % port. Anl. 24,50, 5 % amt. Rum. 97,80, 4 % russ. Konsols 102,50, 4 % Russ. 1894 65,50, 4 % Spanier 74,00, Gotthardb. 184,00, Mainzer 120,40, Mittel⸗ meerbahn 93,10, Lombarden 8885, Franzosen 330 ⅞, Berliner Handelsgesellschaft 156,00, Darmstädter 152,80, Diskonto⸗Kommandit 208,90, Dresdner Bank 159,00. Mitteld. Kredit 105,00, Oest. Kredit⸗ aktien 332 ⅛½, Oest.⸗ung. Bank 850,00, Reichsb. 158,50, Laurahütte 126,30, Westeregeln 159,80, 6 % kons. Mex. 70,40, Privatdiskont 1 ⅛.
Frankfurt a. M., 5. Januar. (W. T. B.) Effekten⸗Sozietät. (Schluß.) Oesterr. Kreditakt. 332 ⅜, Franzosen 330, Lomb. 88 ½, Gotthardb. 184,40, Diskonto⸗Kommandit 208,50, Bochumer Gußstahl 140,80, Portugiesen 24,50, Laurahütte 126,30,
4100 5; 654 B 490 G 890 B
19106
800G 1750 B
1200 G
1045 G
Italien. Mittelmeerbahn 92,90, Schweizer Nordost⸗
bahn 131,20, Ital. Meridionaux 124,70, Mexikaner —, Italiener 86 50, Nationalbank 131,40, Schuckert Elektrizität 181,50.
Leipzig, 5. Januar. (Schluß⸗Kurse.) 3 % sächsische Rente 95,00, 3 ½ % do. Anleihe 102,25, Oesterr. Banknoten 164,35, Zeitzer Paraffin⸗ und Solaröl⸗Fabrik 70,00, Mansfelder Kuxe 252,00, Leipziger Kreditanstalt⸗Aktien 190,25, Kredit, und e zu Leipzig 117,00, Leipziger Bankaktien 138,00, Sächsische Bankaktien 119,75, Leipziger Kammgarn⸗Spinnerei⸗Aktien —,—, Kammgarn⸗ spinnerei Stöhr u. Co. —,—, Altenburger Aktien⸗ Brauerei 186,00, Zuckerfabrik Glauzig⸗Aktien 96 50,
uckerraffinerie Halle⸗Aktien 137,75, „Kette“ Deutsche
lbschiffahrts⸗Aktien 86,00, Thüringische Gas⸗Gesell⸗ schafts⸗Aktien 174.50.
Hamburg, 5. Januar. (W. T. B.) (Schluß⸗ Kurse.) Deutsche Bank 173,50, Diskonto.⸗Komm. 208,60, Berl. Handelsges. 155,50, Dresdn Bank 158,40, Natb. f. Dtschl. 131,25, H. Kommerzb. 110,90, Nordd. Bank 132,00, Lüb. Büch E. 148,00, Marb. Mlawkg 80,20, Ostyr. Südb. 90,25, Laura⸗ bütte 125,70, Nordd. J.⸗Sp. 115,00, A.⸗C. Guano W. 132,00, Hmbg. Pktf. A. 83,00, Dyn.⸗Trust A. 142,00, Privatdiskont 1 ⅛.
Hamburg, 5. Januar. (W. T. B.) Abend⸗ börse. Oesterr. Kredit. 332,70 bez., Packetfahrt 82,65 bez. Fest. 1
Wien, 5. Januar. (W. T. B.) (Schluß⸗Kurse.) Oest. 4 6 % Papierr. 100,60, do. Silberr. 100,55, do. Goldr. 124,80 do. Kronenr. 100,15, Ungar. Goldr. 123,75, do. Kron.⸗A. 98,70. Oest. 60 Loose 157 50, Türk. Loose 72,90, Anglo⸗Austr. 180,75, Länderbank 278,50, Oest. Kredit 406,50, Unionbank 314,75, Ung. Kreditb. 496,50 Wien Bk.⸗V. 154,75, Böhm. Westb. 413,00, do. Nordbahn 309,00, Buschtierader 544,50, Elbethalbahn 273,50, Ferd. Nordb. 3480,00, Oest. Staatsb. 397,35, Lemb. Czer. 293,50, Lom⸗ barden 106,00, Nordwestb. 246,50, Pardubitzer 207,50, Alvp.⸗Montan. 100,50, Taback⸗Akt. —,—, Amsterdam 102,55, Dtsch. Plätze 60,80, Lond. Wchs. 124,00, Pariser do. 49,30, Napoleons 9,85 ½, Marknoten 60,80, Russ. Bankn. 1,33 ¼, Bulgar. (1892) 124,50, Silberkup. 100,00. 1.1““
Wien, 7. Januar. (W. T. B.) Kreditaktien steigend. Ung. Kreditaktien 499,25, Oest. do. 410, Franzosen 397,75, Lombarden 106,00, Elbethalbahn 273,50, Oest. Papierrente 100,70, 4 % ung. Goldrente 123,90, Oest. Kronen⸗Anleibe 100,10, Ung. Kronen⸗ Anleihe 98,90, Marknoten 60,76, Napoleons 9,85 ½, Bankverein 156,50, Tabackaktien 232,00, Länderbank 280,80, Buschtierader Litt. B. Aktien 545,50, Türk. Loose 73,25.
London, 5. Januar. (W. T. B.) (Schluß⸗Kurse.) Engl. 2¾ % Kons. 103 ⅞, Preuß. 4 % Konsols —,—, Ital. 5 % Rente 84 ½, Lombarden 9 , 4 % 1889 Russ. 2. S. 102 ¼, Kv. Türken 25 ½, 4 % Span. 73 ½, 3 ½ % Egypt. 100 ½, 4 % unifiz. do. 102 ½, 4 ½ % Trib.⸗Anl. 98 ¼, 6 % kons. Mex. 70 ½, Ottomanbank 16 ¾, Kanada Pacific 57 ½, De Beers neue 19 ¾, Rio Tinto 15, 4 % Rupees 55 ½, 6 % fund. argent. Anl. 69, 5 % Arg. Goldanleihe 65 ½, 4 ½ % äußere do. 40 ½, 3 % Reichs⸗ Anl. 95 ½, Griech. Sler Anl. 29 ¾, do. 87er Monopol⸗ Anl. 31 ½¼, 4 % Griech. 89er Anl. 25 ½, Brasil. 89er Anl. 75 ½, 5 % Western Min. 80 ½, Platzdk. 8, Silber 277⁄18. Anatolier 2 ¼¾ % Agio.
In die Bank flossen 75 000 Pfd. Sterl. .
Paris, 5. Januar. (W. T. B.) (Schluß⸗Kurse.) 3 % amort. Rente —,—, 3 % Rente 101,92 ½, Ital. 5 % Rente 87,42 ½, 4 % Ungarische Goldrente 102,56, 4 % Russen 1889 102,10, 3 % Russen, 1891 88,70, 4 % unif. Egypter 103, 20, 4 % span. Anleihe 74 ½¼, Banque ottomane 681,00, Banque de Paris 765,00, De Beers 504,00, Crédit foncier 935, Huanchaca⸗Akt. 185, Meridional⸗Akt. 621,00, Rio Tinto⸗Akt. 379,30, Suezkanal⸗Akt. 3110,00, Créd. Lyonn. 843,00, Banque de France 3660, Tab. Ottom. 476,00, Wechsel a. deutsche Plätze 122 ¼, Lond. Wechsel kurz 25,14, Chequ. a. Lond. 25,15 ½, Wechsel Amsterd. kurz 206,18, do. Wien kurz 200,62, do. Madrid kurz 446,00, do. auf Italien 5 ⅞, Robin⸗ son⸗Aktien 199,00, 5 % Rumänier von 1892 u. 93 98,25, Portugiesen 24,43, Portug. Taback⸗Oblig. 428,00, 4 % Russen 94 64,80, Privatdiskont 2 ⅛.
Paris, 5. Januar. (W. T. B.) Boulevard⸗ Verkehr. 3 % Rente 101,97 ½, 4 % Ungar. Goldrente —,—, Türken 25,85, Türkenloose —,—, Spanier 74,31, Banque ottomane 680, Rio Tinto 379,30.
Mailand, 5. Januar. (W. T. B.) Italien. 5 % Rente 90,92 ½, Mittelmeerbahn 492, Meridionaux 649, Wechsel auf Paris 106,55, Wechsel auf Berlin 131,50, Banca Generale 20, Banca d'Italia 761,00.
Amsterdam, 5. Januar. (W. T. B.) (Schluß⸗ Kurse.) 94r Russ. (6. Em.) 97 ⅞x, 4 % do. v. 1894 62 ⅛, Konv. Türken —, 3 ½ % holl. Anl. 101 ½, 5 % gar. Transv.⸗E. 106, 6 % Transvaal —, Warsch. Wiener 143 ½, Marknoten 59,15. Russ. Zollkup. 191 ⅛.
New⸗York, 5. Januar. (W. T. B.) (Schluß⸗ Kurse.) Geld für Regierungsbonds Prozentsatz 1, Geld für andere Sicherheiten Prozentsatz 2, Wechsel auf London (60 Tage) 4,87 ½, Cable Transfers 4,89, Wechsel auf Paris (60 Tage) 5,16 ¼, Wechsel auf Berlin (60 Tage) 95 ⁄16, Atchison Topeka & Santa
F Aktien 4 ½, Canadian Pacific Aktien 55 ¾, Zentral
Hacific Aktien 13 6, Chicago Milwaukee & St. Paul
ktien 55 ½, Denber & Rio Grande Preferred 33 ½, Illinois Fentral Aktien 81 ¼, Lake Shore Shares 135 ½, Louisville & Nashville Aktien 52 ⅝, New⸗York Lake Erie Shares 9 ⅜, New⸗York Zentralbahn 97 ⅞, Northern Pacific Preferred 17 ½, Norfolk and Western Hesn 17 ½, Philadelphia and Reading 5 % I.
nc. Bds. 22 ¼, Union Pacific Aktien 11, Silbver, Commercial Bars 59 ¾. Tendenz für Geld: Leicht.
Buenos Aires, 5. Januar. (W. T. B.) Gold⸗ agio 258.
Rio de Janeiro, 5. Januar. (W. T. B.) Wechsel auf London 10 ½.
Produkten⸗ und Waaren⸗Börse.
Berlin, 7. Januar. (Amtliche Preisfest⸗ stellung von Getreide, Mehl, Del, Pe⸗ troleum und Spiritus. 1
Weizen (mit Ausschluß von Rauhweizen) per 1000 kg. Loko still. Termine weiter gestiegen. Gek. — t. Kündigungspreis — ℳ Loko 116— 140 ℳ nach Qualität. Lieferungsqualität 136 ℳ, per diesen Monat —, per Mai 141,25 — 142 bez., per Juni 142 — 142,75 bez., per Juli 142,75 bis 143,25 bez.
Roggen per 1000 kg. Loko unbelebt. Termine höher. Gek. 50 t. Kündigungspr. 115 ℳ Loko 110 — 116 ℳ n. Q. Lieferungsqual. 114,5 ℳ, inländ. guter 114 — 114,5 ab Bahn bez., per diesen Monat —, per April —, per Mai 119,5 — 119 — 119,25 bez.
Futtergerste 92 — 175 ℳ n. QO. . Hafer per 1000 kg. Loko kaum behauptet. Termine fest. Gek. — t. Kündigungspr. — ℳ Lokol07 142 ℳ
mittel bis guter 113 — 122 bez. feiner 123— 128 bez., geringer 108—112 bez., preußischer mittel bis guter 113 — 122 bez., feiner 123 — 128 bez., geringer 108 — 112 bez., schlesischer mittel bis guter 112 — 124 bez., feiner 126 — 130 bez., russischer —, per diesen Monat —, per Mai 116 bez., per Juni 117 — 117,25 bez.
Mais per 1000 kg. Loko unverändert. Termine still. Gek. 50 t. Kündigungspr. 109 ℳ Loko 111 — 131 ℳ nach Qual., runder 111 — 114, amerit. 128 — 131 frei Wagen bez., per diesen Monat —, per Mai 108 bez.
Erbsen per 1000 kg. nach Qual., Viktoria⸗Erbsen 145 — 185 ℳ, Futter⸗ waare 115 — 130 ℳ nach Qual.
Sack. Termine fest. Gek. — Sack. Kündigungspr. — ℳ, per diesen Monat 15,85 bez., per Februar 15,90 bez., per März —, per Mai 16,15 bez., per Juni. . Rüböl per 100 kg mit Faß. Termine behaupten Gek. — Ztr. Kündigungspr. —X,— ℳ Loko m Faß —, ohne Faß —, per diesen Monat 43,4 ℳ, per Mai 44—43,9 bez. . 8
Petroleum. (Raffiniertes Standard white) p 100 kg mit Faß in Posten von 100 Ztr. Termine —. Gekündigt — kg. Kündigungspreis — ℳ Loko —, per diesen Monat —. 2
Spiritus mit 50 ℳ Verbrauchsabgabe per 100 1 à 100 % = 10 000 % nach Tralles. Gekünd. — 1. Kündigungspreis — ℳ Loko ohne Faß 51,4 — 51,3 — 51,4 bez.
Spiritus mit 70 ℳ Verbrauchsabgabe per 100 1 à 100 % = 10 000 % nach Tralles. Gekündigt — 1. Kündigungspreis — ℳ% Loko ohne Fa 31,7 bez., per diesen Monat — ℳ 3
Spiritus mit 50 ℳ Verbrauchsabgabe per 100 1 à 100 % = 10 000 % nach Tralles. Gekündig — 1. Kündigungspreis — ℳ Loko mit Faß —
Spiritus mit 70 ℳ Verbrauchsabgabe. Loko matter. Gek. 1. Kündigungspreis — ℳ Loko mit Faß —, per diesen Monat 36,2 bez., per Februar —, per März —, per April 37,3 bez., per Mai 37,6 — 37,4 — 37,5 bez., ver Juni 37,9 — 37,8 bez., ver Juli 38,2 — 38,1 bez., per August 38,5 — 38,4 bez., per September 38,8 — 38,7 bez.
Weizenmehl Nr. 00 19,00 — 17,00 bez., Nr. 0
Roggenmehl Nr. 0 u. 1 16,00 — 15,50 bez., do. feine Marken Nr. 0 u. 1 16,75 — 16,00 bez., Nr. 0 1,5 ℳ höher als Nr. 0 u. 1 pr. 100 kg br. inkl. Sack.
Bericht der ständigen Deputation für den Eier⸗ handel von Berlin. Normale Eier je nach Qualität von 3,60 — 3,75 ℳ per Schock, extra große über Notiz bezahlt. Aussortierte kleine Waare je nach Qualität — per Schock. Kalkeier je nach Qualität von 3,35 — 3,45 ℳ per Schock. Sehr fest.
lung des Königlichen Polizei⸗Präsidiums. Höchste öre
8
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☛‿‿ —20 8. 8 4 ₰ S 8
— — ₰ — 05
Gerste per 1000 kg. Ruhig. Große, kleine und
nach Qualität. Lieferungsqual. 116 ℳ, pommerscher
Kochwaare 140 — 170 ℳ
Roggenmehl Nr. 0 u. 1 per 100 kg brutto inkl.
16,75 — 15,25 bez. Feine Marken über Notiz bezahlt.
Berlin, 5. Januar. Marktpreise nach Ermitt 8
III8Isssss
SbwboSPbbowoohrod
Per 100 kg für: ℳ 2₰ I1 C11“ Erbsen, gelbe, zum Kochen 40 — “ 8 —
von der Keule 1 kg.
Bauchfleisch 1 kg. 8 Kalbfleisch 1 kg. .. V Hammelfleisch I kg.. 8 Fier 60 Stuc⸗ “
arpfen g. 8
8 2 80 Zander 40 Hechte 60 70 Schleie ““ 40 20 Bleie 1“
Stettin, 5. Januar. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen loko unv., neuer 120 — 134, per loko unv., 111 — 114, pr. April Mai 118, pr. Mai Juni 119,00. Pommerscher Hafer loko 104—110. Mai 43,50. Spiritus loko fester, mit 70 ℳ Konsumsteuer 30,80. Petroleum loko 9,85. loko ohne Faß (50er) 48,70, do. loko ohne Faß (70er) 29,20. Fest. .
(W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen 12,50, fremder loko 14,00. Roggen hiesiger loko 11,50, fremder loko 13,00. Hafer 48,00, pr. Mai 46,10 Br.
Hamburg, 5. Januar. (W. T. B.) Getreide⸗ 124 — 134. Roggen loko ruhig, mecklenburg. neuer 124 — 128, russischer loko fest, loko neuer ruhig, loko 45. Spiritus ruhig, pr. Jan.⸗Febr. 18 ½ Br., pr. Febr.⸗März 19 ½ Br., pr. April⸗ fest. Umsatz 2500 Sack. Petroleum loko ruhig, Standard white loko 5,35 Br. markt. Weizen pr. Frühjahr 6,75 Gd., 6,77 Br. pr. Mai⸗Juni 6,85 Gd., 6,87 Br. Roaßgen pr. 5,81 Gd., 5,83 Br. Mais pr. Mai⸗Juni 6,44 Gd., 6,46 Br. Hafer pr. Frühjahr 6,18 Gd., 6,20 Br. wolle. Umsatz 8000 B., davon für Spekulation und Export 500 B. Stetig. Middl. amerikan. Februar⸗März 2864 do., März⸗April 31 ⁄64 Ver⸗ käuferpreis, April⸗Mai 3 12 Käuferpreis, Mai⸗Juni August⸗September 3 ½ d. Verkäuferpreis.
Amsterdam, 5. Januar. (W. T. B.) Ge⸗ pr. März —, pr. Mai —. Roggen loko —, do. auf Termine fest, pr. März 95,00, pr. Mai 98,00.
111121¹*“ Speisebohnen, weiße. Rindflei fleisch 88 Schweinefleisch 1 kg 3. 7 Butter 1 kg.. 40 Aale V V 80 Barsche V V 30 80 Krebse 60 Stück. —. 10 —1; 2 50 April⸗Mai 139,00, pr. Mai⸗Juni 140,00. Roggen Rüböl loko still, pr. Jan. 43,00, pr. April⸗ Posen, 5. Januar. (W. T. B.) Spiritus Köln, 5. Januar. hiesiger loko 13,00, fremder 13,50. Rüböl loko markt. Weizen loko fest, holsteinischer loko neuer 78— 80. Hafer ruhig. Gerste ruhig. Rüböl (unv.) Mai 19 ¾ Br., pr. Mai⸗Juni 19 v8 Br. Kaffee Wien, 5. Januar. (W. T. B.) Getreide⸗ Frühjahr 5,70 Gd., 5,72 Br., per Mai⸗Juni Liverpool, 5. Januar. (W. T. B.) Baum⸗ Lieferungen: Januar⸗Februar 281⁄32 Käuferpreis, 3 8¼34 do., Juni⸗Juli 35⁄84 do., Juli⸗August 3 31 do., treidemarkt. Weizen auf Termine vheschästalog⸗ Rüböl loko —, pr. Mai —, pr. Herbst —. 8
Zer Bezugsprris brträgt vierteljährlich 4 ℳ 50 ₰. Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition
SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Unmmern kosten 25
8
₰
8
Insertionspreis für den Raum einer Druckzeilr 30 ₰ Inserate nimmt an:
8 und Königlich Breußischen Staats-Anzeigers
die Königliche Expedition des Zeutschen Reichs-Anzeigers
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Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
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Abends.
1895.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Landgerichts⸗Rath a. D. Nebelung zu Halberstadt
und dem Amtsgerichts⸗Rath a. D. Dr. von Welling zu Frankfurt a. M. den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife, dem Direktor der Universitäts⸗Bibliothek in Greifswald, Professor Dr. Gilbert, dem Gymnasial⸗Oberlehrer a. D. Gsell zu Hagenau, dem Landmesser a. D. Sembritzki zu Weimar, bisher zu Merseburg, und dem Steuer⸗Einnehmer erster Klasse a. D. Oertel zu Senftenberg im Kreise Kalau den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, dem Stadtrath, und Kämmerer Malsch zu Spandau und
dem Polizei⸗Inspektor Böttcher zu Bochum den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, den evangelischen Lehrern und Kantoren Sührer zu Wahlershausen im Landkreise Cassel, Schlitzberger zu Gottsbüren im Kreise Hofgeismar und Dittmar zu Ober⸗ rieden im Kreise Witzenhausen den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern, sowie dem Grenz-Aufseher a. D. Sabrowsky zu Danzig, dem Gerichtsvollzieher a. D. Habricht zu Breslau, dem Arbeiter Wilhelm Schwabe zu Berlin und dem Nachtwächter a. D. Erdmann Thiele zu Brädickow im Kreise Westhavelland das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen. —
“ S “
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem General⸗Lieutenant Wernher, General⸗Adjutanten Seiner Königlichen Hoheit des Großherzegs von Hessen und bei Rhein, und dem Major von Wedderkop, Flügel⸗ Adjutanten Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs von Oldenburg, die Erlaubniß zur Anlegung der von des Kaisers von Rußland Majestät ihnen verliehenen Insignien zu er⸗ theilen, und zwar ersterem: des Weißen Adler⸗Ordens, letzterem: des St. Stanislaus⸗Ordens zweiter Klasse mit dem
Stern.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität Bonn Dr. Johann Justus Rein den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath,
dem Vorsteher der Geheimen Kalkulatur im Justiz⸗ Ministerium, Rechnungs⸗Rath Müller den Charakter als Geheimer Rechnungs⸗Rath, und dem Geheimen Kanzlei⸗Direktor, Kanzlei⸗Rath Sommer daselbst den Charakter als Geheimer Kanzlei⸗Rath zu verleihen.
Finanz⸗Ministerium.
Unter Bezugnahme auf unseren Runderlaß vom 20. d. M. I B 9409 M. d. J. “ III 17 017 II 18925 F. M⸗ betreffend die Uebertragung der uns nach § 77 Abs. 3 Litt. a —c. K. A. G. zustehenden Zustimmungsertheilung zur Genehmigung von Geneinde⸗ beschlüssen, senden wir Euer Hochwohlgeboren die Anlagen des gefälligen Berichts vom 17. v. M. — 1 32 5067 1 und II — zur weiteren Verfügung anbei zurück. 2 geben uns indessen zu folgenden Bemerkungen Anlaß: .
1. Der von dem Kreisausschuß des Kreises Neuwied er⸗ theilten Genehmigung von Steuerordnungen, betreffend eine Besteuerung von Klavieren und anderen Musikinstrumenten, Fahrrädern, Wagen, Pferden und Automaten in den Gemeinden Dierdorf, Erpel und Unkel, ist die Zustimmung schon um des⸗ willen zu versagen, weil es sich um kleine Gemeinden handelt, in denen derartige Steuern nur eine sehr geringe Anzahl von Personen treffen und daher den Charakter einer unzulässigen Sonderbesteuerung einzelner individuell bestimmter Personen an⸗ nehmen; auch, wennsie nicht bis zu einer unverhältnißmäßigen Höhe der Steuersätze gehen sollen, nur geringfügige Erträge bringen, die zu den Belästigungen in keinem Verhaltniß stehen und noch dazu wegen der nicht außer Acht zu lassenden Möglichkeit des Wegzuges der wenigen Steuerträger bezw. der Abschaffung der besteuerten Gegenstände äußerst unsichere sind.
Aus diesen Gründen werden diese und Luxussteuern, wenn überhaupt, höchstens für große Gemeinden in Frage kommen können. Im allge⸗ meinen darf bei Beurtheilung der Luxussteuern nicht über⸗ sehen werden, daß sie ihre Berechtigung als Sonderbesteuerung der wohlhabenderen Klassen gegenüber einer theils degressiven theils progressiven Einkommensteuer mit Deklarationspflicht in Staat und Gemeinde mehr oder weniger verloren haben. Daher werden auch für große Gemeinden nur ausnahmsweise und aus besonderen Gründen, z. B. gegenüber einer Gemeinde⸗ Einkommensteuer, welche die Progression der Staatssteuer auf⸗ gegeben oder abgeschwächt hat, lecnisch genügend ausgestaltete
uxussteuern, welche auch ein für den Gemeindehaushalt ins
ähnliche
Bei einer Besteuerung der Klaviere, Harmortflums, Fahr⸗ räder und Automaten in dem Umfang, wie sie die vor⸗ liegenden Steuerordnungen wollen, kann aber überhaupt von einer wirklichen Luxussteuer, d. h. einer die wohlhabenden Klassen ihrer größeren Leistungsfähigkeit angemessen treffenden Besteuerung entbehrlichen Aufwandes, nur sehr beschränkt die Rede sein. Denn Klaviere und Harmoniums werden bekanntlich sehr vielfach durchaus nicht als Luxus, sondern des Erwerbes wegen oder zur Ausbildung im Berufe gehalten, und auch das Fahrrad findet in steigendem Maße fuͤr Berufsgeschäfte Anwendung. Die Aufstellung von Wiege⸗ und Verkaufsautomaten charakterisiert sich fast immer, sei es als selbständiger Gewerbebetrieb, sei es als Theil eines solchen. Aehnliches gilt von einer Steuer, die sich, wie in Dierdorf, auf „jeden zur Personenbeförderung eingerichteten Wagen, welcher auf Federn ruht“, erstrecken soll. Aber auch eine Unterscheidung, wie sie sich in den Steuerordnungen von Erpel und Unkel findet, zwischen Wagen und Pferden, die zum Er⸗ werb, und solchen, die zum Vergnügen dienen, würde schon im Hinblick auf die zahlreichen, z. B. bei Landwirthen und Gewerbtreibenden vorkommenden Fälle, in denen das Fuhr⸗ werk sowohl dem Betriebe als auch dem Vergnügen dient, erfahrungsmäßig zu unhaltbaren Zuständen führen. 88 Auch in andern Beziehungen weisen die in Rede stehenden Steuerordnungen Mängel auf, welche schon von dem Kreis⸗ ausschuß hätten gerügt werden sollen, wie z. B. die Aus⸗ dehnung der Steuerpflicht auf das „leihweise“ Halten eines Klaviers ꝛc. in der Steuerordnung von Dierdorf u. a. m. Da, wie oben ausgeführt, von einer Zustimmung zu diesen Steuerordnungen schon aus allgemeinen Gründen nicht die Rede sein kann, braucht auf die durchgehende Mangelhaftigkeit und Ungenügendheit derselben im einzelnen hier nicht weiter eingegangen zu werden.
II. Ist schon aus dem zu I Ausgeführten eine Steuer auf das „Halten“ von Klavieren oder Fahrrädern nicht zu⸗ zulassen, so erscheint es vollends verfehlt, dieselbe, wie dies seitens der Gemeinden Hönningen, Niederhammerstein, Ober⸗ hammerstein und Rheinbrohl geschehen ist, in den Rahmen der Lustbarkeitssteuer zu bringen, da das Halten von Klavieren und Fahrrädern nicht unter den in dem K. A. G. und in dem Muster einer Lustbarkeitssteuer⸗Ordnung ins Auge ge⸗ faßten Begriff der „Lustbarkeit“ fällt und in den Rahmen der Steuerordnung überhaupt nicht paßt. Wegen der Unzulässigkeit der Ausdehnung der Lustbarkeits⸗ steuern auf die Veranstaltung von Straßenmusik durch Dreh⸗ orgelspieler ꝛc., wie sie sich in einzelnen Steuerordnungen findet, wird auf unsern Runderlaß vom 23. Dezember 1880 (M. d. J. IB 8902 „ .
(F M. II 15790 verwiesen. “
Wenn ferner in einzelnen Lustbarkeitssteuer⸗Ordnungen eine Befreiung der Kriegervereine vorgesehen ist, so erscheint eine derartige Begünstigung eines bestimmten Vereins zu Miß⸗ bräuchen, andererseits aber auch zu Mißstimmung zu führen geeignet und daher die Beseitigung dieser Bestimmung an⸗ gezeigt. Dagegen steht nichts im Wege, Befreiungen oder Er⸗ mäßigungen allgemein oder in beschränktem Umfang für die an bestimmten Tagen, namentlich bei patriotischen Feiern stattfindenden Lustbarkeiten zuzulassen. Des weitern wird in Steuerordnungen, welche eine ver⸗ schiedene Abstufung der Steuer nach der Dauer der Lustbarkeit enthalten, wie sie unter Nr. 1 und Nr. 5 des § 1 des mit der Ausführungsanweisung zum K. A. G. mitgetheilten Musters vorgesehen ist, eine dem Absatz 1 des § 2 des Musters ent⸗ sprechende Vorschrift aufzunehmen sein.
III. Was die Hundesteuern anlangt, so muß an der Freilassung der zur Bewachung oder zum Gewerbe unentbehr⸗ lichen Hunde festgehalten und die Zustimmung zu Steuer⸗ ordnungen von der Aufnahme einer dem ersten Absatz des § 5 des mitgetheilten Musters entsprechenden Bestimmung abhängig gemacht werden. Dagegen steht nichts im Wege, daß die Steuerordnungen sich auf eine solche beschränken, eine dem Absatz 2 a. a. O. entsprechende Vorschrift hingegen weg⸗ lassen, wodurch die Frage, welche Hunde als zur Be⸗ wachung oder zum Gewerbe unentbehrlich zu erachten sind, der praktischen Ausführung bezw. der Entschei⸗ dung der Veranlagungsorgane und gegebenenfalls der Rechts⸗ mittelinstanzen vorbehalten wird. Wird aber auch eine dem Abs. 2 a. a. O. entsprechende Bestimmung beliebt, so darf sie jedenfalls den Kreis der steuerfreien Hunde nicht weiter als dieser einschränken.
IV. Die vorgelegten Ordnungen, betreffend die Be⸗ steuerung des Bieres, beschränken sich zumeist auf eine solche des eingeführten Bieres, enthalten dagegen keine Vor⸗ schriften üͤber die Besteuerung des in der Gemeinde gebrauten Bieres, und Euer Hochwohlgeboren erklären dies damit, daß in diesen Gemeinden sich Brauereien nicht befinden, auch die Errichtung von solchen nicht zu erwarten ist. Nichts desto⸗ weniger muß grundsätzlich daran festgehalten werden, daß auch in solchen Faͤllen durch die Steuerordnung Bestimmungen über die esteuerung des in der Gemeinde gebrauten Bieres getroffen werden, da immerhin nicht ausgeschlossen
Gewicht fallendes Erträgniß mit Sicherheit erwarten lassen, in Betracht kommen.
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Steuerordnung in der Gemeinde eine Brauerei entsteht und ein begründeter Anlaß für die Gemeinden, auf die Besteuerung in der Gemeinde gebrauten Bieres bezügliche Bestimmungen in die Steuerordnungen nicht aufzunehmen, nicht vorliegt.
Unter allen Umständen muß ferner das aus §§ 1 und 5 des Musters sich ergebende Verhältniß zwischen dem Steuer⸗ satze für das in der Gemeinde gebraute zu demjenigen für das eingeführte Bier innegehalten werden, was nicht geschieht, wenn z. B. die Gemeinde Dierdorf von dem ersteren 40 Proz. der Brausteuer, von dem letzteren 50 ₰ pro Hektoliter er⸗ heben will.
Im übrigen wird hinsichtlich der Zustimmung zur Ge⸗
nehmigung von Biersteuerordnungen auf unsern eingangs er⸗ wähnten Runderlaß verwiesen. — V. Mehrere Gemeindebeschlüsse erstrecken sich auch auf eine als „Wassersteuer“ bezeichnete Abgabe, ohne daß aus⸗ reichend zu ersehen wäre, wofür dieselbe zu entrichten ist. Soweit dieselbe, wie nach dem Beschlusse der Gemeinderäthe zu Bonefeld und Ehlscheid, lediglich von denjenigen zu ent⸗ richten ist, „die sich im Genusse der Wasserleitung befinden“, trägt sie den Charakter einer Gebühr und ist auch hinsichtlich der Genehmigung dementsprechend zu behandeln. Es ist aber offensichtlich, daß Bestimmungen, wie diejenigen in dem er⸗ wähnten Gemeindebeschlusse, wohl die Grundsätze für eine Gebührenordnung enthalten, dagegen keineswegs selbst schon als eine ausreichende Gebührenordnung angesehen werden können.
In andern Gemeinden, wie in Rheinbreitbach, Scheuren
u. a. m., soll die „Wassersteuer“ als ein besonderer Zuschlag 338 Theil zur Gebäudesteuer, zum andern Theil zu allen irekten Staatssteuern erhoben werden. Nachdem jedoch das K. A. G. gerade zur Deckung derartiger Kosten, wie für Wasser⸗ leitungen, den Weg der Gebühren und unter Umständen der Beiträge gezeigt und geebnet hat, erscheint es nicht angezeigt, statt dessen die Kosten durch besondere Zwecksteuern aufzubringen, zumal diese geeignet sind, das Verhaltniß der Steuerarten zu einander (§ 54 K. A. G.) zu verschleiern und zu entstellen. Es wird daher darauf hinzuwirken sein, daß, soweit überhaupt besondere Abgaben für derartige Ausgabezwecke entrichtet werden sollen, die Form der Gebühren, gegebenenfalls in Ver⸗ bindung mit Beiträgen, gewählt wird. WVI. Unzutreffend erscheint die dortseitige Auffassung, daß, sofern die Land⸗Bürgermeisterei von der ihr nach § 6 K. A. G. zustehenden Befugniß, fuüͤr die Genehmigung und Beaufsichtigung von Bauten ꝛc. Gebühren zu erheben, keinen Gebrauch mache, die einzelnen Gemeinden der Land⸗ Bürgermeisterei zur Erhebung solcher Gebühren befugt seien.
Aus der Begründung zu §G des K. A. G., wie namentlich aus Art. 6 Abs. 2 der Ausführungs⸗Anweisung vom 10. Mai d. J, ergiebt sich vielmehr, daß die Berechtigung der Amts⸗ bezirke, Aemter und Land⸗Bürgermeistereien zur Gebühren⸗ erhebung die Erhebung von Gebühren seitens der Gemeinden ausschließt, ohne Rücksicht darauf, ob der Amtsbezirk ꝛc. von seiner Berechtigung thatsächlichen Gebrauch macht. Die Er⸗ hebung solcher Gebühren durch eine einzelne Gemeinde für Geschäfte einer für mehrere Gemeinden zuständigen Polizei⸗ behörde würde auch, selbst wenn jene die Kosten der Polizeiverwaltung zu tragen hat, dem Charakter der Verwaltungsgebühren nicht entsprechen und zu Unzuträglichkeiten führen. Euer Hochwohlgeboren wollen daher dafür Sorge tragen, daß derartige Gebühren seitens der einzelnen Gemeinden, Eö nicht eine Land⸗Bürgermeisterei für sich bilden, nicht erhoben werden. Euer Hochwohlgeboren Aufmerksamkeit wollen wir auch darauf lenken, daß eine Gemeinde (Unkel) die Aufhebung der bisher erhobenen Marktstandsgelder beschlossen hat, was im allgemeinen den Intentionen des K. A. G. nicht entspricht. Daß endlich Gemeindebeschlüsse über die Vertheilung des Steuerbedarfs, wie sie im Kreise Neuwied vielfach gefaßt sind, dahin gehend, von der Grund⸗, Gebäude⸗ und Gewerbe⸗ steuer den gleichen Prozentsatz zu erheben „und von der Einkommensteuer, wie es gesetzlich zulässig ist,“ gegen⸗ über den Bestimmungen des § 54 K. A. G. zu unbestimmt sind, dürfte Euer Hochwohlgeboren nicht entgangen sein. Indem wir Euer Hochwohlgeboren um Beachtung der vorstehend erörterten Gesichtspunkte bei Entscheidung über die Ihnen übertragene Zustimmung zur Genehmigung von Ge⸗ meindebeschlüssen in den vorliegenden wie in andern gleichartigen Fällen ergebenst ersuchen, bemerken wir noch, daß in Berichten, betreffend die Nachsuchung der Zustimmung zu besonderen direkten oder indirekten Steuern, Angaben über das voraussichtliche finanzielle Erträgniß der⸗ selben und dessen Bedeutung im Haushalt der einzelnen Ge⸗ meinde im allgemeinen wie im Verhältniß zu den Erträgnissen der andern Steuern nicht entbehrt werden können. 1 Berlin, den 22. Dezember 1894.
Der Finanz⸗Minister. Der Minister des Innern. In Vertretung:
Miquel. Braunbehrens.
ist, daß während der Gültigkeitsdauer der betreffenden
An den Königlichen Regierungs⸗Präsidenten Herrn von Irtzenplitz, Hochwohlgeboren, Koblenz. 8