1895 / 7 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 09 Jan 1895 18:00:01 GMT) scan diff

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Inhalt der Bekanntmachung

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San Jorge Plantagen⸗Gesellschaft Hamburg .. . Sankt Anna⸗Brauerei München München.. . Sattler & Bethge „A. G.“ Quedlinburg . Skaskaer Kohlenwerke & SaEö Berlin. Stadtbrauerei Wurzen vorm. F. A. Richter Wurzen Stadttheater⸗Gesellschaft in Hgamburg ... Stadt⸗Theater Kaiserslautern Kaiserslautern... Sternbräu Dettelbach Dettelbach . . . . . . . . ... Stolber Z14“ Glashütte Jordan 8“ ö11X“ (vormals Ph. Fritsch) g1353525252 8 Straßen Eihancch . Grjelschaft in Hamburg . Süddeutsche Dampfteigwaarenfabriken A. G. vorm. Gebr. Hüther, München Hall i/;W.... 1

Tondernsche Victoria Brauerei zu Tonden. ..

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Uelzener Bierbrauerei⸗Gesellschaft 1124811“; Unionsbrauerei 4444*

Vereinigte Papier⸗ & Pergamentpapier Fabriken, Aktiengesellschaft

in Liquidation Düsseldorrrfrt.. 3 Vereinsbank in ödX““ Vereinsbrauerei Apolda Aktiengesellschaft Apolda.. Vereins⸗Brauerei der 11. Gastwirthe

Hamburg Verlagsanstalt & Druckerei G. (vorm. J. F. Richter) in

Wagenfeder u. Wagenfabrik Aktiengesellschaft vorm. Schomäcker & Co, Wf. Fab. 9 Hamburg u. Altenmelle.. Walzwerk Germania zu Neuwied. . . .. Werkzeugmaschinenfabrik „Vulkan“ in Chemnitz.. Werra Eisenbahn Gesellschaft Meiningen... Winterhuder Bierbrauerei Hamburg .. Württemb. Cattunmanufactur Heidenheim.

oologische Gesellschaft Hamburg Zoclehische Maingau Hattersheim

uckerfabrik Obernjesa Obernjesa ugerfabri Othfresen Othfresen. uckerfabrik Stuttgart Stuttgart brik zu Nörten..

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Generalversammlung

Bilanz, Aufsichtsrath Generalversammlung

Generalversammlung

Generalversammlung

Generalversammlung Generalversammlungen Ausgabe von Obligat.

Kapitalerhöhung, Ausgabe neuer un

Generalversammlung

Bilanz Verloosung

Bilanz

Verlvosung

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Prospekt Bilanz

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Verlag der Expedition (Scholz) in Be Vuchbrugkerei und Verlags⸗Anstalt, Ber

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rlin. lin SW., Wilhelmstr. Nr.

32.

Zer Bezugspreis beträgt vierteljährlich 4 50 ₰. Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;

für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition

SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Nummern kosten 25 ₰.

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tittwoch, den 9. Januar, Abends.

Berlin,

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰. Inserate nimmt an:

die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers

und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers

Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

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Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Landgerichts⸗Präsidenten a. D., Geheimen Ober⸗ Justiz⸗Rath Schmieder zu Torgau den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub, 8 dem Geheimen Regierungs⸗Rath a. D. Flies zu Merse⸗ burg den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife, dem ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität zu Greifswald Dr. Reifferscheid und dem Direktor der Königlichen Lehranstalt für Obst⸗ und Weinbau, Oekonomie⸗Rath Goethe zu Geisenheim im Rheingaukreise den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, dem Eisenbahn⸗Werkmeister Bote zu Lingen den König⸗

lichen Kronen⸗Orden vierter Klasse,

dem pensionierten Ober⸗Aufseher bei den Königlichen Museen Joseph Huck, dem Gerichtsvollzieher a. D. Roter⸗ mund zu Achim und dem Landgerichts⸗Botenmeister a. D. 88 zu Elbing das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold, owie

dem Gerichtsdiener a. D. August Eisfeld zu Kelbra im Kreise Sangerhausen und dem städtischen Steuer⸗Erheber a. D. Wilhelm Hosenfelder zu Berlin das Allgemeine Ehren⸗ zeichen zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten, bei Allerhöchstihrem Militärkabinet fungierenden Beamten des Kriegs⸗Ministeriums die Erlaubniß zur Anlegung der von Seiner Königlichen Hoheit dem Groß⸗ herzog von Hessen und bei Rhein ihnen verliehenen Ordens⸗ Insignien zu ertheilen, und zwar: des Ritterkreuzes erster Klasse mit der Krone des Verdienst⸗Ordens Philipp's des Großmüthigen: dem Geheimen Hofrath Schulz; sowie des demselben Ordenaffiliierten silbernen Kreuzes: dem Geheimen Kanzleidiener Seeliger.

Bei der Reichsbank sind ernannt worden: die bisherigen Buchhalter der Reichs⸗Hauptbank Seydel und Drucker sowie der bisherige Bank⸗Buchhalter Scheffner, sämmtlich in Berlin, zu Kassierern der Reichs⸗Hauptbank; die bisherigen Bank⸗Buchhalter Joh. Neumann und Thomas in Berlin zu Buchhaltern der Reichs⸗Hauptbank; die bisherigen Bank⸗Kalkulatoren Schlubeck und Franz Schulz in Berlin zu Kalkulatoren der Reichs⸗Hauptbank; der bisherige Unter⸗Kalkulator Schroeder in Berlin zum Bank⸗Kalkulator; die bisherigen Geheimen Registratur⸗Assistenten Kramer, Pithe und Naether in Berlin zu Bank⸗Registratoren; bisherigen Buchhalterei⸗Assistenten Hoffmann, Momber, Hirsekorn, Vorkert und Geyer in Berlin, Herzig in Aachen, Bublitz und Kern in Breslau, Worbs in Köslin, Braun in Forst, Guttzeit in Duisburg, ö in Erfurt, Zachariae in Frankfurt a. Main, Buchholtz und Raabe in Hamburg, Rust in Lands⸗ berg a. W., Leggewig in Leipzig, Dietz in Metz, Buhrow

in München, Soönderop in Nuͤrnberg, Kathe in Stettin,

Böttcher in Stuttgart zu Bank⸗Buchhaltern.

Bekanntmachung. 8—

Am 14. d. M. wird der an der Linie Mülhausen —Alt⸗

münsterol der Reichs⸗Eisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen an⸗ W Haltepunkt Walheim i. Els. für den Personen⸗, epäck⸗ und Expreßgutverkehr eröffnet. 1“ Am 15. Februar d. J. wird im Bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion in Erfurt der an der Strecke Berlin Zossen gelegene Haltepunkt Südende B. D. aufgehoben und statt dessen an dem Kreuzungspunkt der Berlin⸗Dresdner Eisenbahn mit den Kreischausseen Mariendorf —Südende Steglitz und Tempelhof— Lankwitz ein neuer Haltepunkt een für den Personen⸗ und Gepäckverkehr eröffnet werden. Berlin, den 8. Januar 1895. Der Präsident des Reichs⸗Eisenbahnamts: Schulz.

Bekanntmachung. Mit Bezug auf die landespolizeiliche Anordnung vom 11. Februar v. J. (Extrabl. zu Nr. 6 des Reg.⸗Amlsbl. für 1893) bringe ich nachstehend ein anderweites, nach dem Stande der Lungenseuche aufgestelltes Verzeichniß derjenigen Sperr⸗ gebiete in Oesterreich⸗Ungarn zur öffentlichen Kenntniß, aus

welchen eine Einfuhr von Rindvieh in das Inland nicht statt⸗

finden darf. Breslau, den 27. Dezember 1894. Königlicher Regierungs⸗Präsident. von Heydebrand und der L

1““ Werzeihniß der von der Lungenseuche betroffenen Sperrgebiete in Oesterreich⸗Ungarn, aus welchen die Einfuhr von Rind⸗ vieh auf Grund Art. 5 des Viehseuchen⸗Uebereinkommens vom 6. Dezember 1891 sowie Ziffer 5 des Schlußprotokolls zu untersagen ist. Ausgegeben im Kaiserlichen Gesundheitsamt zu Berlin, am 22. Dezember 1894. A. Oesterreich. frei. B. Ungarn. Die Komitate Arva, Szepes (Zips), Liptö (Liptau), Turöcz, Trentschin, Pozsony (Preßburg), Nyitra ( Rentra), Z6lyöm (Sohl), Bars, Hont und Saros.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Provinzial⸗Steuer⸗Direktoren, Geheimen Ober⸗Finanz⸗

Räthen Peine in Cassel und Girth in Magdeburg den

Charakter als Wirklicher Geheimer Ober⸗Finanz⸗Rath mit dem Range der Räthe erster Klasse, sowie

dem bei der Provinzial⸗Steuer⸗Direktion in Cassel an⸗ gestellten Regierungs⸗Rath Berndt und dem Regierungs⸗Rath und Stempelfiskal Bacher in Frankfurt a. M. den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath zu verleihen.

Finanz⸗Ministerium.

Zur Beseitigung von Zweifeln über das dienstliche Ver⸗ hältniß der Vorsitzenden der Einkommensteuer⸗Veranlagungs⸗ und Berufungskommissionen zu den ihnen nachgeordneten Behörden und Beamten sehen wir uns veranlaßt, auf die Vor⸗ schriften in den §§ 35, 42 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juni 1891, §§ 25, 34 des Ergänzungssteuergesetzes vom 14. Juli 1893, § 100 des Disciplinargesetzes vom 21. Juli 1852 und § 50 Abs. 3 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 hinzuweisen, und be⸗ merken dazu Folgendes:

1) Nach der Bestimmung im § 35 Abs. 1 des Einkommen⸗ steuergesetzes und § 25 Abs. 1 des Ergänzungssteuergesetzes hat der Vorsitzende der Veranlagungskommission, welcher zu⸗ gleich die Interessen des Staats vertritt, innerhalb seines Ver⸗ anlagungsbezirks (Kreises) das Veranlagungsgeschäft zu leiten und ist dafür verantwortlich, daß die gesammte Veranlagung in seinem Bezirk nach den bestehenden Vorschriften zur Aus⸗ führung gelangt. Demgemäß hat er die Geschaftsführung der als oͤrtliche Veranlagungsorgane ihm unterstellten Ge⸗ meinde⸗ und Gutsvorstände zu beaufsichtigen, und zwar nicht nur in ihrer Eigenschaft als Vorsitzende der Voreinschätzungs⸗ kommissionen 8 31 des Einkommensteuergesetzes), sondern auch mit Bezug auf die ihnen sonst bei der Veranlagung der Ein⸗ kommensteuer und Ergänzungssteuer übertragenen Geschäfte (8§ 21, 23, 61 des Einkommensteuergesetzes, §§ 21, 41 Abs. 3 des Ergänzungssteuergesetzes).

Vermöge seines Aufsichtsrechts ist der Vorsitzende der Veranlagungskommission als solcher befugt, die Gemeinde⸗ Vorsteher (Bürgermeister, G und Gutsvorsteher seines Bezirks mit Anweisungen zu versehen, sie zur Erfüllung ihrer Pflichten anzuhalten und nöthigenfalls zur Durchführung der innerhalb seiner Zuständigkeit getroffenen Anordnungen die nach Maßgabe der allgemeinen Bestimmungen und der Verfügung vom 5. Juli 1866 (M.⸗⸗Bl. d. i. V. S. 133) zu⸗ lässigen Zwangsmittel anzuwenden.

2) Die Aufsicht über die Geschäftsführung der Vorsitzen⸗ den der Veranlagungskommissionen führt gemäß § 42 des Einkommensteuergesetzes, § 34 des Ergänzungssteuergesetzes der Vorsitzende der Berufungskommission, welchem zu diesem Zwecke die oben zu Nr. 1 Abs. 2 angegebenen Befugnisse egenüber den Shee der Veranlagungskommissionen innerhalb seines Bezirks in gleicher Weise zustehen.

3) Liegen nach dem Ermessen des Vorsitzenden der Berufungskommission Umstände vor, welche ein disciplina⸗ risches Vorgehen mit Ordnungsstrafen (§§ 15, 18, 19 des Disciplinargesetzes vom 21. Juli 1852) gegen den Vorsitzenden einer Veranlagungskommission angezeigt erscheinen lassen, so hat er unbeschadet der ihm zustehenden Zwangsbefugnisse (s. oben zu 2) die Vermittelung des Regierungs⸗Präsidenten anzurufen.

Das gleiche Verfahren hat der Vorsitzende der Ver⸗ anlagungskommission hinsichtlich vibeiplinaisscher Maßregeln egen Gemeinde⸗ oder zu beobachten, insoweit ihm nicht die Verhängung von Ordnungsstrafen gegen die⸗

selben in seiner Eigenschaft als Landrath in Gemäßheit des § 36 des Zuständigkeitsgesetzes vom 1. August 1883 zusteht. Hiernach wollen Euer Hochwohlgeboren in Zukunft ver⸗ fahren und die Vorsitzenden der Veranlagungskommissionen mit entsprechender Weisung versehen. Berrlin, den 17. Dezember 1894. Der Finanz⸗Minister Der Minister des Innern In Vertretung: Braunbehrens.

An die sämmtlichen Herren Vorsitzenden der Einkommen steuer⸗Berufungskommissionen.

Abschrift erhalten Euer Hochwohlgeboren zur gefälligen Kenntnißnahme. Berlin, den 17. Dezember 1894. Der Finanz⸗Minister. Der Minister des Innern. Miquel. In Vertretung. Braunbehrens. 2) An die sämmtlichen Herren Regierungs⸗Präsidenten (ausschließlich Sigmaringen). 3) An die Königliche Regierung zu Trier

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Der Second⸗Lieutenant von der Reserve des 1. Garde Dragoner⸗Regiments Königin von Großbritannien und Irland eiher von Senden ist zum Gestüt⸗Direktor ernannt und ihm die Direktion des Westpreußischen Landgestüts zu Marien⸗ werder übertragen worden.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung.

Bei der heute öffentlich in Gegenwart eines Notars be⸗ wirkten Verloosung der 4proz. Potsdam⸗Magde⸗ burger Eisenbahn⸗Obligationen Litt. A. sind folgende Nummern gezogen worden: 558, 560, 561, 565, 567, 568, 571 bis 574, 576, 579, 583, 584, 586 bis 589, 599, 600, 604, 606, 616 bis 620, 624, 627, 630, 632 bis 634, 636 bis 638, 640, 646, 654, 664 bis 666, 671 bis 673, 677, 680, 682, 688, 691, 694, 708, 711, 713, 718, 719, 721, 722, 729, 734, 744 bis 746, 748 bis 751, 761, 764, 765, 767, bis 772, 774 bis 776, 778 bis 782, 787 bis 790, 792, 795 bis 798, 800, 804, 806, 807, 811, 814, 1803, 1806, 1807, 1809, 1810, 1815, 1819 bis 1821, 1823, 1825, 1827, 1829, 1830, 1832, 1834, 1840, 1844, 1850, 1853, 1856, 1857, 1859, 1860, 1862, 1863, 1865, 1866, 1868 bis 1871, 1875, 1876, 1880, 1881, 1886, 1888, 1891, 1892, 1895, 1897, 1904, 1909, 1917, 1921, 1922, 1924, 1927, 1928, 2172, 2176, 2178 bis 2184, 2187, 2191, 2196 bis 2196, 2200, 28966 2207, 2710, 2213, u4, 232 2220, 2221, 2223, 2224, 2226, 2228 bis 2252, 2234, 2235, 2238, 2242, 2243, 2246, 2248, 2254, 2255, 2258, 2269, 2273, 2275, 2277, 2278, 2282 bis 2284, 2286, 2401 bis 2403, 2405 bis 2408, 2411, 2414, 2416, 2417, 2419, 2422 bis 2424, 2426, 2428, 2431, 2434, 2436 bis 2439, 2443, 2446 bis 2448, 2450, 2451, 2453, 2457 bis 2462, 2464, 2466, 2468, 2473, 2476 bis 2478, 2480, 2483, 2487 bis 2489, 2493, 2495, 4194, 4196, 4200, 4203, 4205, 4208, 4209, 4214, 4216, 4217, 4219, 4221, 4224 bis 4226, 4230, 4231, 4235, 4239 bis 4241, 4243, 4249, 4254, 4257, 4259 bis 4261, 4265, 4269, 4270, 4274, 4276, 4278, 4279, 4281, 4285, 4288, 4290, 4291, 4293, 4297, 4302, 4303, 4305 bis 4307, 4311, 4314, 4315, 4905, 4906, 7295, zusammen 303 Stück über je 200 Thaler = 60 600 Thaler oder 181 800

Dieselben werden den Besitzern zum 1. Juli 1895 mit der Aufforderung gekündigt, die in den ausgeloosten Nummern verschriebenen Kapitalbeträge vom 1. Juli 1895 ab gegen Quittung und Rückgabe der Obligationen und der nach diesem Termin zahlbar werdenden Zinsscheine Reihe IX. Nr. 4 bis 12 nebst Anweisungen zur Abhebun der nächsten Reihe bei der Staatsschulden⸗Tilgungskasse in Berlin, Taubenstraße 29, zu erheben. Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats.

Die Einlösung geschieht auch bei der Bank für Handel und Industrie in Darmstadt und deren Filiale in Frankfurt a. M., bei sämmtlichen Regierungs⸗Hauptkassen sowie in Frankfurt a. M. bei der Kreiskasse. Zu diesem Zweck können die Effekten einer dieser Stellen schon vom 1. Juni 1895 ab eingereicht werden, welche sie der Staatsschulden⸗Tilgungskasse zur Prüfung vor⸗ zulegen hat und nach erfolgter Feftsteluns die Auszahlung vom 1. Juli 1895 ab bewirkt.

Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapital zurückbehalten.

Vom 1. Juli 1895 ab hört die Verzinsung der verloosten Obligationen auf. 8

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