Verdingungen im Auslande.
Rumänien.
1. . Bürgermeisteramt von Romanatzi: Justizgebäudes. Kostenanschlag 154 451 Fr.
5. Februar. Präfektur von Romnie⸗Sarat: Regierungs⸗ und Justizgebäudes. Kostenanschlag 400 000 Fr.
13. Februar. Kriegs⸗Ministerium in Bukarest:
ebruar.
gleichen in Slatina. Kostenanschlag 178 550 Fr. Egypten.
31. Januar. Hafen, und Leuchtfeuer⸗Verwaltung Alexandrien: Lieferung folgender zur Ausrüstung eines Dampfbaggers erforderlichen Gegenstände: 1 Theodolith, 1 Planimeter, 1 Pentagraph, 3 Zentri⸗ fugalpumpen, 1 Taucher⸗Axparat, 100 Faden B. B. 5/8*, 100 Faden B. B. 1/2“ ungetheerter Kette, 80 glatte Kesselröhren, 34 Kesselröhren
mit Schraubengewinde. Näheres beim Ober⸗Ingenieur.
2. Februar. Verwaltung der Postschiffahrtsgesellschaft Khedivieh in Alexandrien: Lieferung von 878 Eisenplatten, 590 Eisenkränzen (corniches), 150 Quintal eiserne Nieten, 55 Quintal runde Eisen⸗ stäbe, 20 Quintal eiserne Bolzen und Schraubenmuttern. Näheres an Ort und Stelle.
Theater und Musik.
Konzerte.
Der stets gern gehörte Pianist Herr Max Schwarz, Direktor des Raff⸗Konservatoriums in Frankfurt a. M., gab vorgestern im Saale der Sing⸗Akademie einen Klavier⸗Abend, in welchem er nur Werke von Beethoven ausführte. Seine oft an dieser Stelle anerkannte technische Fertigkeit und seine verständnißvolle Vortragsweise kamen in der Es-dur⸗Sonate op. 27, in den an⸗ muthigen Variationen op. 34, und besonders in der großen Sonate op. 57 (F-moll) und in der C-moll⸗Sonate op. 90 vortrefflich zur Geltung. Den Beschluß machten das Rondo op. 129 (G-dur) und die Sonate op. 111 (C-moll). Der Konzertgeber wurde von dem Publikum mit wohlverdientem Beifall ausgezeichnet.
Die Königliche Kammersängerin Frau Lilli Lehmann gab am Montag in der Philharmonie einen populären Liederabend, den sie unter Mitwirkung des Fräuleins Olive Fremstadt mit drei Duetten von Rubinstein eröffnete. Am meisten gefiel von diesen Kompositionen Wanderers Nachtlied „Ueber allen Wipfeln ist Ruh“. Die Stimme der Altistin erwies sich als weich und wohlklingend, wenn auch eine mäßigere Anwendung des Tremolierens zu wünschen blieb. Die Konzertgeberin sang hierauf mit bezauberndem Vortrag zwei russische Lieder von Rubinstein sowie einige Lieder von Schumann und Schubert, unter denen „Der Nußbaum“ und „Das Waldesgespräch“ von Schumann auf Wunsch wiederholt wurden. Auch fühlte sich die unermüdliche Sängerin zum Dank für den gespendeten Beifall be⸗ wogen, noch Schubert'’s „Erlkönig“ zuzugeben. Die vortreffliche Klavierbegleitung des Herrn Professors Mannstädt verdient noch besonders lobend erwähnt zu werden.
Der dritte Kammermusik⸗Abend der Herren Halir, Markees, Müller und Dechert, welcher gestern im Saal Bechstein stattfand, wurde mit einem neuen Streichquartett (op. 27) des Grafen Bolko von Hochberg eröffnet. Das Werk folgt dem Vorbilde Haydn's und ist in allen vier Sätzen reich an melodiösen Motiven, die klar und stilgerecht durchgeführt sind. Die Wahl der harmonischen Verbindungen ist eine sehr einfache. Diesem mit allgemeinem Beifall aufgenommenen Werk folgte das öfter gehörte Klavierquintett (op. 34) von Brahms, das sich durch Gedankenreichthum auszeichnet und bis zum Finale den Hörer dauernd fesselt. Der Pianist Herr Robert Freund betheiligte sich an der Ausführung in sehr anerkennenswerther Weise. Den Beschluß des Abends machte Haydn's Quartett in D-dur (op. 76 Nr. 5), welches gleich den voraus⸗ gegangenen Werken mit großer Präzision des Zusammenspiels und mit feinsinniger Schattierungsweise vorgetragen wurde.
Bau eines Bau eines
. Febru 8 tin n Bau einer Infanterie⸗Kaserne in Tergu⸗Jin. Kostenanschlag 139 300 Fr. Des⸗
Im Königlichen Opernhause wird morgen Mozart's „Don Juan“ unter Kapellmeister Dr. Muck's Leitung mit folgender Besetzung gegeben: Don Juan: Herr Bulß, Donna Anna: Frau
ierson, Donna Elvira: Frau Herzog, Zerline: Fräulein Rothauser,
on Octavio: Herr Sommer, Leporello: Herr Krolop, Masetto: Herr Schmidt, Comthur: Herr Stammer. Richard Wagner's „Ring des Nibelungen“ geht an folgenden Tagen in Scene: Montag, 14. Januar: „Rheingold“; Mittwoch, 16. Januar: „Walküre“; Freitag, 18. Januar: „Siegfried“; Dienstag, 22. Januar: „Götter⸗ dämmerung“.
Im Königlichen Schauspielhause geht morgen Shake⸗ speare's „Was ihr wollt“ mit Frau Clara Meyer als Viola in Scene. (Malvolio: Herr Grube, Olivia: Fräulein Lindner, Bleichen⸗ wang: Herr Vollmer). .
Im Deutschen Theater findet, wie schon mitgetheilt, am Sonnabend die erste Aufführnng von Ibsen’s „Klein Eyolf“ statt. Die Besetzung ist folgende: Alfred Allmers: Emanuel Reicher, Rita Allmers: Agnes Sorma, Klein Pauli, Asta Allmers: Martha Hachmann⸗Zipser, Ingenieur Borgheim: Rudolf Rittner. In der Rolle der „Rattenmamsell“ wird Frau Auguste Wilbrandt⸗ Bau dius ihr Engagement antreten.
In dem Schwank „Der Raub der Sabinerinnen“, den das Berliner Theater am Donnerstag in seinen Spielplan auf⸗ nimmt, wird Franz Guthery den Striese spielen; derselbe leitet auch die Inscenierung. Die erste Aufführung von Ernst Wichert’s Schauspiel „Marienburg“ ist für Ende dieses Monats in Aussicht genommen.
Im Lessing⸗Theater werden in dem dreiaktigen Schauspiel „Nach dem Manöver“ von Georg Freiherrn von Ompteda, das am Freitag zur ersten Aufführung kommt, die Hauptrollen von Teresina Geßner, Arthur Wehrlin und Otto Sommerstorff dargestellt werden. In dem dreiaktigen Lustspiel „Ein goldenes Herz“ von Labiche sind die beiden komischen Hauptcharaktere den Herren Carl Waldow und Ernst Horn anvertraut. Der Novitätenabend wird, obwohl er sechs Akte umfaßt, die normale Dauer von drei Stunden nicht überschreiten, da jedes der beiden Werke ohne Pausen in einem Zuge gespielt wird.
Der Philharmonische Chor wird am Freitag unter Leitung seines Dirigenten, Herrn Siegfried Ochs, in der Philharmonie die Berlioz'sche Todtenmesse (Requiem) zur Auf⸗ führung bringen, die seit ihrer einzigen durch Paver Scharwenka hier veranstalteten Aufführung infolge der großen Schwierigkeiten ihrer Wiedergabe nicht wieder auf den Konzert⸗ programmen erschienen ist. Abgesehen von dem umfang⸗ reichen Vokalpart, sind fünf Orchester erforderlich, von denen vier außerhalb des Podiums, im Saäale selbst, Platz finden. Die Hauptorchestermasse besteht diesmal aus der durch eine große Zahl von Streichern, Bläsern und u. a. sechzehn Paukern bis auf 102 Mitglieder verstärkten Philharmonischen Kapelle, während die vier Nebenorchester aus Mitgliedern anderer Justrumental⸗Vereinigungen zusammengesetzt sind. Insgesammt werden bei der Aufführung fünfhundert Musiker mit⸗ wirken, darunter der Philharmonische Chor mit 350 singenden Mit⸗ gliedern. Das Tenorsolo singt Herr Paul Kalisch. — Das Programm des Klavierabends, welchen der Herzoglich sächsische Hofpianist Herr Georg Liebling morgen in der Sing⸗ kademie veranstaltet, wird durch Beethoven's fünfzehn Variationen mit Fuge op. 35 eingeleitet, bringt sodann Schumann’'s Phantasiestücke op. 12 sowie drei Werke von Chopin und schließt mit Liszt's Don⸗Juan⸗Phantasie. — Der Pianist Moritz Mayer⸗Mahr, Lehrer am Klindworth⸗ Scharwenka⸗Konservatorium, veranstaltet an demselben Abend im Saal Bechstein ein Konzert, für welches Frau Marianne Schar⸗ wenka⸗Stresow (Violine) und Herr Heinrich Grahl (Tenor) ihre Mitwirkung zugesagt haben. 8
Mannigfaltiges.
Dem Magistrat von Berlin ist von Seiner Majestät dem 4 Kaiser und König nachstehende Allerhöchstes Dankschreiben
zugegangen:
. „Der Magistrat Meiner Haupt⸗ und Residenzstadt Berlin hat Mir zum Jahreswechsel wiederum freundliche Glück⸗ und Segens⸗ wünsche dargebracht. Ich vertraue, daß die sie begleitenden Worte
treuer Liebe und Anhänglichkeit sich auch in der That bewähren
werden, und gebe dem Magistrat für diese Kundgebung gern Meinen wärmsten Dank zu erkennen. Jahre auf der Reichshauptstadt ruhen, auf daß die Arbeiten der
städtischen Behörden zum wahren Wohle der Bürgerschaft in leiblicher 3
wie geistiger Hinsicht gereichen. Neues Palais, den 7. Januar 1895.
An den Magistrat zu Berlin.
In der biesigen Militärischen Gesellschaft fällt auf Allerhöchsten Befehl Seiner Majestät des Kaisers und Königs der
für morgen angekündigte Vortrag des Generals Freiherrn von Bissing aus und findet erst im Februar statt. hausen ist dienstlich verhindert, seinen Vortrag zu halten.
London, 9. Januar. Nach einer Aoyd⸗Depesche aus Calais ist der englische Postdampfer „Empreß“ (vergl. Nr. 4 d. Bl. wieder flott gemacht und steuerte dem Hafen zu.
Paris, 8. Januar. Nach Meldungen aus Foix ist dort aufs
neue Schneefall eingetreten; die Nachrichten aus jener Gegend
lauten noch immer sehr ungünstig. Toulouse, 8. Januar. Das kalte Wetter hält an; das Thermometer ist bis 17 Grad unter Null gefallen. sind erfroren. ““ Turin, 8. Januar. Bei Uebungen der Artillerie in der ehe maligen Zitadelle platzte, wie „W. T. B.“ meldet, eine Granate wodurch zwei Soldaten getödtet und zwei verletzt wurden.
Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.
Budapest, 9. Januar. (W. T. B.) Im Unterhause theilte heute Dr. Wekerle mit, daß bisher die Bildung
eines neuen Kabinets noch nicht beendet sei, worauf das Haus beschloß, sich bis nach vollendeter Kabinetsbildung
zu vertagen. Die äußerste Linke stellte für die Sitzung, in welcher das neue Kabinet sich vorstellen werde, eine Kritik des ganzen Verlaufs der Krisis in Aussicht, die mit den kon⸗ “ Begriffen der Volksvertretung im Widerspruch stehe.
Hiroshima, 8. Januar. (R. T. B.) Der japanische Landtag ist heute wieder zusammengetreten. Der Minister⸗ Präsident Graf Ito hob die wiederholten Erfolge der japa⸗ nischen Waffen hervor und betonte die Nothwendigkeit der Einmüthigkeit der Nation. Nur dringende Vorlagen würden eingebracht werden; er fordere daher das Haus auf, die Re⸗ gierung in dem Entschluß zu unterstützen, alle Vorlagen, die nicht eine sofortige Erledigung verlangen, zu verschieben.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
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9
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Januar, Morgens.
I.
Theater⸗Anzeigen. Königliche Schauspiele. Donnerstag: Opern⸗
haus. 9. Vorstellung. Don
Neues Theater.
2 in 4 Akten von C. Karlweis. Iunan. Oper in
Schiffbauerdamm Donnerstag: Der kleine Mann. Wiener Schwank Anfang 8 Uhr: Konzert von Moritz Mayer⸗ 8 2 s. In Scene gesetzt von Sigmund Lautenhurg. Anfang 7 ½ Uhr.
Saal Bechstein. Linkstraße 42. Donnerstag
4 a./5.
Mahr, unt. gütig. Mitw. der Frau Marianne Scharwenka⸗Stresow (Viol.) und des Herrn
Möge Gottes Gnade auch im neuen
General Freiherr von Falken⸗
Einige Personen
4⁰9
Bar. auf 0 Gr. u. d. Meeressp red. in Millim.
in ° Celsius
Temperatur 50 C.
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1 wolkenlos 5 Schnem: 6 bedeckt
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¹) Abends und Nachts Schnee. ²) Bis 6 Uhr Abends Schnee. ³) Seit Nachts Schnee. ⁴) Gestern Vormittag etwas Schnee. ⁵) Nachts Schnee. 6) Nachts Schnee.
Uebersicht der Witterung.
Ein Hochdruckgebiet erstreckt sich von Nordskandi⸗ navien südwestwärts nach der Kanalgegend hin, während eine tiefe Depression jenseits der Alpen liegt, welche wahrscheinlich nordostwärts nach dem Ostseegebiet hin sich fortpflanzen wird, in welchem Fall weitere Scheeefälle für Oesterreich und Ostdeutschland zu erwarten sind. Ueber Nordwest⸗Europa ist der Luftdruck wieder in Abnahme begriffen. In Deutsch⸗ land ist bei schwacher Luftbewegung das Wetter an⸗ dauernd kalt und trübe mit häufigen Schneefällen, Schneehöhe zu Hamburg 13, Neufahrwasser 28, Cassel 18 cm. An der Adria fanden stellenweise Gewitter statt. 8
Deutsche Seewarte.
2 Akten mit Tanz von Wolfgang Amadeus Mozart. Text von Lorenzo Daponte. Dirigent: Kapellmeister Dr. Muck. Anfang 7 ½ Uhr.
Schauspielhaus. 10. Vorstellung. Was ihr wollt. Lustspiel in 4 Aufzügen von William Shakespeare. Nach August Wilhelm von Schlegel's Uebersetzung, mit Benutzung der Text⸗Einrichtung von Wilhelm Oechelhäuser. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Anfang 7 ½ Uhr.
Freitag: Opernhaus. 10. Vorstellung. Hänsel und Gretel. Märchenspiel in 3 Bildern von Engelbert Humperdinck. Text von Adelheid Wette. — Die Puppenfee. Pantomimisches Ballet⸗ Divertissement von Haßreiter und Gaul. Musik von Josef Baper. Anfang 7 ½ Uhr.
Schauspielhaus. 11. Vorstellung. Die Nibe⸗ lungen. Ein deutsches Trauerspiel in 3 Abtheilungen von Friedrich Hebbel. Erster Abend. Erste Ab⸗ theilung: Der gehörnte Siegfried. Zweite Ab⸗ theilung: Siegfrieds Tod. ÄAnfang 7 ½ Uhr.
Deutsches Theater. Donnerstag: Blau. Cyprienne. Anfang 7 ½ Uhr.
Freitag (außer Abonnement): Die Weber.
Sonnabend: Zum ersten Male: Klein Eyol Schauspiel in 3 Aufzügen von Henrik Ibsen.
Berliner Theater. Donnerstag: Zum ersten Male: Der Raub der Sabinerinnen. Schwank in 4 Akten von Paul und Franz von Schönthan. Anfang 7 ½ Uhr.
Freitag (18. Abonnements⸗Vorstellung): Der Raub der Sabinerinnen.
Sonnabend: Der Kompagnon.
Lessing⸗Theater. Donnerstag: Ghismonda. Anfang 7 ½ Uhr.
Freitag: Zum ersten Male: Nach dem Manöver. Schauspiel in 3 Akten von Georg von Ompteda. — Hierauf: Ein goldenes Herz. Lustspiel in 3 Akten von E. Labiche.
Sonnabend: Ghismonda.
Residenz⸗Theater. Blumenstraße Nr. 9. Direktion: Sigmund Lautenburg. Donnerstag: Zum 66. Male: Der Unterpräfekt. Schwank in 3 Akten von Leon Gaudillot. Deutsch von Max Schönau. — Vorher: Villa Vielliebchen. Lust⸗ spiel in 1 Akt von Benno Jacobson. Anfang 7 ½ Uhr.
Freitag und Sonnabend: Der Unterpräfekt. — Villa Vielliebchen.
Sonntag: Zum ersten Male: Fernand’s Ehe⸗ kontrakt. Schwank in 3 Akten von Georges
Feydeau.
Freitag: Andrea. Komödie in 5 Akten von Victorien Sardou.
Sonnabend: Zum ersten Male: Die geschiedene Frau. (Mariage d'hier.) Schauspiel in 4 Akten von Victor Jaunet.
Friedrich-Wilhelmstüdtisches Theater. Chaußeestraße 25/26.
Donnerstag: In durchaus neuer glänzender Aus⸗
stattung. Neue Bearbeitung: Orpheus. Große
Jacques Offenbach. Anfang 7 ½ Uhr. Freitag: Orpheus.
Theater Unter den Linden. Bebrenstr. 55,57. Direktion: Julius Fritzsche. — Donnerstag: Neu einstudiert: Der Vogelhändler. Operette in 3 Akten nach einer Idee des Bieville von L. Held und M. West. Musik von Carl Zeller. Regie: Herr Ober⸗Regisseur Julius Epstein. Dirigent:
8 Herr Kapellmeister Baldreich. Anfang 7 ½ Uhr.
Freitag: Der Vogelhändler.
Zentral⸗Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. Direktion: Richard Schultz. — Donnerstag: Emil Thomas a. G. Anna Bäckers. Josefine Dora. Zum 130. Male: O, diese Berliner! Große Posse mit Gesang und Tanz in 6 Bildern (nach Salingré's „Reise durch Berlin“) von Julius 555 Musik von Julius Einödshofer. Anfang
Freitag: O, diese Berliner!
Adolph Ernst⸗-Theater. Donnerstag: Auf⸗ treten der Grotesktänzerin Miß Rose Batchelor vom Prince of Wales⸗Theater in London. Zum 17. Male: Ein fideles Corps. Große Gesangs⸗ posse mit Tanz. Nach dem englischen „A Gaiety Girl“ von Jonas Sidney frei bearbeitet von Eduard Jacobson und Jean Kren. Anfang 7 ½ Uhr
Freitag: Dieselbe Vorstellung.
Konzerte.
Konzert-Haus. Donnerstag: Karl Meyder⸗ Konzert. Fest⸗Ouv. v. Volkmann. Ouv. „Die diebische Elster“, Rossini. „Zampa“, Herold. Phantasie a. „Das Nachtlager in Granada“ v. Kreutzer. „Air varié“ f. d. Violine v. Vieurtemps Feß Carnier). „An der Weser“ f. Piston v.
ressel (Herr Werner).
Sing-Akademir. Donnerstag, Anfang 7 ½ Uhr:
Klavier⸗Abend von Georg Liebling.
Ausstattungsoperette in 4 Akten (12 Bildern) von
Heinrich Grahl (Ten.).
ZBirkus Renz (Karlstraße). Donnerstag: Kon⸗ kurrenz⸗Gala⸗Vorstellung. Jede Nummer dovppelt besetzt. U. A.: Grand double Pas de deux sérieux zu Pferde von Miß Rose u. Mr. Frankoni u. Mlle. Mathilde Renz u. Mr. Fassio. Doppel⸗ Jonglerie zu Pferde von Miß Agnes und Mr. Alfred. Doppel⸗Voltigeure Hrn. Fassio u. Gustav. Konkurrenz⸗Schule, geritten von den Damen Frl. Wally Renz und Frau Renz⸗Stark in Husaren⸗
Uniform mit den Schulpferden Cromwell u. Masstoso
und den Steigern Alep u. Solon. 6 trakehner Rapphengste, vorgeführt von Herrn R. Renz. Zweites Auftreten des Herrn Gustav Hüttemann (als Gast) mit seinem von ihm selbst in allen
Gangarten der hohen Schule dressierten englischen
Vollblut⸗Fuchswallach „Cincinatus“ aus dem Gestüt des Fürsten Esterhazv. Zweites Auftreten der Herren Vasilesku und Banola am dreifachen Reck.
Die excentrischen Clowns Gebrüder Villaud, Alfons
und Estio. Zum Schluß: TIo Ni En. (Beim Jahreswechsel in Peking.) Neue Musikeinlagen. Neue überraschende Lichteffekte. Anfang 7 ½ Uhr. Freitag und folgende Tage: TIo Ni En. Sonntag: Zwei Vorstellungen. Nachmittags 4 Uhr und Abends 7 ½ Uhr. 112141.“ Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Lisa Dobert mit Hrn. Dr. phil. Ernst Asbrand (Berlin — Charlottenburg). — Frl. Hertha von Bäckmann mit Hrn. Lieut. Rudolf Reinecke (Argenau —Schneidemühl). — Frl. Ida von Meien mit Hrn. Rittergutsbesitzer Alfred Tenge (Detmold — Heinzebortschen bei Guhrau).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hans von Stuckrad
(Charlottenburg). — Hrn. Oberlehrer Dr. Gercken
(Perleberg). — Hrn. Oberförster Lutter (Katto⸗ witz O.⸗S.). — Hrn. Amtsrichter Kunze (Beer⸗ berg bei Marklissa). — Hrn. Pastor Paul Mücke (Pfarrhaus Schönau, Kr. Glogau). — 1 Tochter: Hrn. Regierungs⸗Rath Bechmeier
(Frankfurt a. O.). Gestorben: Hr. Major a. D. Ernst von Claer
(Bonn). — Hr. Geh. Regierungs⸗Rath Rang
(Köln). — Verw. Fr. Professor Mathilde Dill⸗ mann, geb. Leo (Berlin).
Verantwortlicher Redakteur: J. V.: Siemenroth in Berlin. Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗
Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Sechs Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).
Eine
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 9. Januar.
Der Minister für Handel und Gewerbe hat die andelskammern und die kaufmännischen Korporationen sowie die höheren Verwaltungsbehörden mit der Begutachtung der Frage der Neuordnung der preußischen Handels⸗ kammern und der dabei in Betracht kommenden Gesichtspunkte beauftragt. Die bezüglichen, vom 1. Januar d. J. datierten Erlasse des Ministers lauten:
Nach dem Gesetz über die Handelskammern vom 24. Fe⸗ bruar 1870 (Ges.⸗Samml. S. 134) ist die Bildung von Handelskammern in Preußen der Initiative der Handels⸗ und Gewerbetreibenden überlassen und die Einwirkung der Staats⸗ verwaltung darauf beschränkt, daß die Errichtung einer Handelskammer der Genehmigung des Handels⸗Ministers unterliegt (§ 2 a. a. O.). Das Gleiche gilt für Aenderungen der Bezirksgrenzen einer Handelskammer.
Danach haben sich die preußischen Handelskammern sehr ungleichmäßig entwickelt, indem einerseits für weite Landes⸗ theile Handelskammern überhaupt nicht errichtet worden sind, andererseits die bestehenden Handelskammern in ihrer Aus⸗ dehnung und wirthschaftlichen Bedeutung die größten Ver⸗ schiedenheiten aufweisen.
Die Entwicklung der Handelskammern ist ferner dadurch gehemmt worden, daß das Gesetz (§ 36) die durch besondere Ver⸗ ordnungen organisierten kaufmännischen Korporationen aufrecht erhalten hat, die im allgemeinen die gleichen Aufgaben wie die Handelskammern zuerfüllen haben, sich von diesen jedoch wesentlich dadurch unterscheiden, daß der Beitritt zu ihnen auf Frei⸗ willigkeit beruht, während die Handelskammern Zwangskörper⸗ schaften sind.
Die beiliegende Nachweisung des Bestands der Handels⸗ kammern und der kaufmännischen Korporationen am 1. Juli 1894 giebt ein Bild von der Ungleichmäßigkeit der Entwicklung, die die Handelskammern in den einzelnen Theilen der Monarchie genommen haben. Danach ist allein die Provinz Hannover voll⸗ ständig in Handelskammerbezirke gegliedert. Der Osten der Monarchie hat eine Vertretung in Handelskammern nur in geringem Umfange gefunden. In den Provinzen Ost⸗ und Westpreußen sind neben den meist auf das Gebiet einer Stadt beschränkten kaufmännischen Korporationen Handels⸗ kammern nur für die Stadt Braunsberg und die Kreise Inster⸗ burg und Thorn errichtet worden. In der Provinz Posen sind nur die Städte Posen und Bromberg, in der Provinz Pommern, in der für Stettin eine kaufmännische Kor⸗ poration besteht, nur die Städte Swinemünde und Stral⸗ sund als Handelskammern organisiert. In Brandenburg steht der Regierungsbezirk Potsdam und etwa die Hälfte des Frankfurter Bezirks außerhalb der Handels⸗ kammerorganisation, während die Vertretung von Handel und Industrie in Berlin einer kaufmännischen Korporation obliegt. In der Provinz Schleswig⸗Holstein bestehen neben dem Kommerz⸗Kollegium in Altona Handelskammern nur für die Städte Flensburg und Kiel. In den übrigen Provinzen hat die Entwicklung der Handelskammern zwar einen größeren Umfang erreicht, sich jedoch meist in der Weise vollzogen, daß die Handelskammern, auf den Bezirk einer Stadt und etwa noch deren unmittelbare Umgebung beschränkt, Vertretungen rein lokaler Interessen bilden.
Diese der Einheitlichkeit entbehrende Entwicklung der Handels⸗ kammern hat nicht zu einer befriedigenden Vertretung der in⸗ dustriellen und Handelsinteressen geführt. Das ist in den be⸗ theiligten Kreisen wiederholt empfunden und die Einrichtung obligatorischer, wie ein Netz das ganze Staatsgebiet umspan⸗ nender Handelskammern von gleichmäßigerer Leistungsfähigkeit angeregt worden. So auch in den Verhandlungen der Dele⸗ girtenversammlung des Zentralverbands deutscher Industrieller uͤber die Frage der Organisation der wirthschaftlichen Inter⸗ essenvertretung aus dem Jahre 1882, als deren Ergebniß die reichsgesetzliche Einrichtung obligatorischer Vertretungskörper für Handel, Industrie und Gewerbe, die in der Regel den Bezirk einer höheren Verwaltungsbehörde umfassen sollten, empfohlen wurde.
Nachdem nunmehr durch das Gesetz über die Landwirth⸗ schaftskammern die Grundlagen für eine korporative Or⸗ ganisation des Berufsstands der Landwirthe in Preußen geschaffen worden sind, ist die Frage einer Reform der Handels⸗ kammern dringlich geworden. Da anzunehmen ist, daß die Interessen der Landwirthschaft in den auf Grund jenes Ge⸗ setzes zu errichtenden Landwirthschaftskammern eine ebenso kraftvolle wie leistungsfähige Vertretung finden werden, so wird das Bestreben von Handel und „Industrie darauf gerichtet sein müssen, ihre wirthschaftlichen Vertretungen so zu organi⸗ sieren, daß sie in ihrer Wirksamkeit und Leistungsfähigkeit hinter den Landwirthschaftskammern nicht zurückbleiben — eine Anforderung, der die Handelskammern in ihrer gegenwärtigen Zersplitterung und durchschnittlich nur geringen Leistungs⸗ fähigkeit nicht entsprechen.
Noch nach einer anderen Richtung hat sich die Einrich⸗ tung der Handelskammern nach dem Gesetz vom 24. Februar 1870 als reformbedürftig erwiesen. Die Bestimmung dieses Gesetzes, die die Handelskammern auf Grund allgemeinen gleichen Wahlrechts aller Wahlberechtigten entstehen läßt, dem Kleinbetriebe ein Uebergewicht über Groß⸗
andel und Großindustrie, das an Bedeutung ge⸗ wonnen hat, seit infolge des Inkrafttretens des Ge⸗ werbesteuergesetzes vom 24. Juni 1891 die von den größeren Betrieben für die Handelskammern aufzubringenden Beiträge eine sehr erhebliche Steigerung erfahren haben. Wenn diesem Uebergewicht auch in gewissem Umfange dadurch entgegen⸗ getreten werden konnte, daß für viele Handelskammern das Wahlrecht gemäß § 3 Abs. 2 des Gesetzes von der Veranlagung in einer bestimmten Klasse oder zu einem bestimmten Satze der Gewerbesteuer abhängig gemacht worden ist (vergl. die bei⸗ liegende Nachweisung), so kann dieser Ausweg doch deshalb nicht für erwünscht erachtet werden, weil er dem Kleinhandel
Berlin, Mittwoch, den 9. Januar
“
Staats⸗Anzeiger. 8 1895. b
Erserdesesrsce Nxeete.
und der Kleinindustrie durch ihren Ausschluß aus den Handelskammern jede Vertretung ihrer wirthschaftlichen Inter⸗ essen entzieht.
Nach alledem wird die Reformbedürftigkeit des Handels⸗ kammergesetzes vom 24. Februar 1870 anerkannt werden müssen.
Die Delegirtenversammlung des Zentralverbands deutscher Industrieller hat es bei ihren obenerwähnten Verhandlungen im Jahre 1882 für erwuͤnscht erklärt, daß die Frage der wirthschaftlichen Vertretungskörper einheitlich für das Deutsche Reich durch Reichsgesetz geregelt werde. So beachtenswerth diese Anregung ist, so spricht gegen sie doch die Erwägung, daß bei den Schwierigkeiten, die die Ver⸗ schiedenartigkeit in der Entwicklung der wirthschaftlichen Vertretungskörper in den einzelnen Staaten Deutschlands einer einheitlichen Regelung entgegenstellt, ein entsprechendes Reichs⸗ gesetz, wenn überhaupt, so nur nach langwierigen Verhand⸗ lungen zu stande gebracht werden könnte, insbesondere wenn es sich darum handelt, den Handelskammern weitere, auch auf dem Gebiete der Verwaltung liegende Aufgaben zuzuweisen. Auch der Umstand, daß die Organisation der Landwirthschaft in Preußen durch Landesgesetz erfolgt ist, spricht dafür, bis auf weiteres an der landesgesetzlichen Regelung der Handels⸗ kammern festzuhalten.
Um die für eine Neuordnung der preußischen Handels⸗ kammern erforderlichen Unterlagen zu gewinnen, sind im Folgenden diejenigen Gesichtspunkte zusammengestellt, die dabei von ausschlaggebender Bedeutung sein werden.
I. Sind obligatorische Handelskammern über das ganze Staatsgebiet einzurichten, und wie sind deren Bezirke abzugrenzen⸗
In der Regelung, die die Errichtung der Handelskammern dem Belieben der Betheiligten überläßt, steht Preußen vereinzelt da. In anderen Ländern, die organisierte Vertretungen von Handel und Gewerbekennen, sind diese entweder unmittelbar durch Hesetz für das ganze Staatsgebiet im Anschluß an dessen politische Eintheilung errichtet (Bayern und Oesterreich), oder ihre Er⸗ richtung und Abgrenzung ist der Bestimmung einer staatlichen Instanz (Ministerium — Staatsoberhaupt) zugewiesen und dann meist in der Weise erfolgt, daß gleichartige Vertretungs⸗ körper für das ganze Staatsgebiet eingerichtet sind (Württem⸗
berg, Baden, Königreich Sachsen, Frankreich, Italien, Ungarn).
Bei der oben geschilderten Entwicklung der preußischen Handelskammern wird der hauptsächlichste Zweck dieser Ver⸗ tretungen, die Beziehungen zwischen Handel und Industrie einerseits und den Staatsbehörden andererseits zu vermitteln, nur unvollkommen erreicht. Wenn etwa die Hälfte des Staats⸗ gebiets der organisierten Vertretung von Handel und Industrie entbehrt, so entspricht dieser Zustand ebensowenig dem Inter⸗ esse der nicht vertretenen Landestheile wie dem des Staats, dem daran liegen muß, über die Lage und die Bedürfnisse von Handel und Industrie in seinem ganzen Gebiet gleichmäßig unterrichtet zu werden. Auch ist eine nach verschiedenen Richtungen hin wünschenswerthe Ausdehnung der Verwaltungsaufgaben der Handelskammern (s. unter Ziffer V) durch eine Organisation derselben bedingt, die das ganze Staatsgebiet umfaßt.
Die gleichen Erwägungen, die für die Errichtung obliga⸗ torischer, das ganze Land umspannender Handelskammern sprechen, führen zu der Forderung der Einrichtung von Handels⸗ kammern von annähernd gleichmäßiger Leistungsfähigkeit. In dieser Hinsicht hat die mehrerwähnte Delegirtenversammlung des Zentralverbands deutscher Industrieller Vertretungs⸗ körper, die in der Regel den Bezirk einer höheren Verwaltungs⸗ behörde umfassen sollen, mit der Maßgabe empfohlen, daß es der Regierung überlassen bleiben müsse, mehrere höhere Ver⸗ waltungsbezirke zu einem Kammerbezirk zu vereinigen oder in dem Bezirk einer höheren Verwaltungsbehörde mehrere Kammern zu errichten oder auch einzelne Theile eines solchen Bezirks der Kammer eines benachbarten Verwaltungs⸗ bezirks zuzutheilen. Es fragt sich, ob dieser Vorschlag nicht dahin einzuschränken oder zu erläutern sein wird, daß bei der Abgrenzung der Handelskammern in erster Linie die wirth⸗ schaftliche Zusammengehörigkeit berücksichtigt wird, und wo diese mit der politischen Eintheilung nicht übereinstimmt, letztere zu verlassen ist.
II. In welchem Umfange sollen Handel und Gewerbe
in den Handelskammern vertreten sein’
Soll insbesondere Wahlrecht und Beitrags⸗ pflicht begründet werden
a. für alle Gewerbetreibenden, oder
b. für die gewerbesteuerpflichtigen Gewerbe⸗ treibenden, oder —
c. für die als Firmeninhaber in die Handels⸗ register eingetragenen Kaufleute und Gesell⸗ schaften, oder 8
d. für die unter ce aufgeführten Kaufleute und Gesellschaften unter der ferneren Einschränkung, daß sie gewerbesteuerpflichtig sind, oder
e. für die unter c aufgeführten Kaufleute und Gesellschaften unter der weiteren Einschränkung, daß sie zu einem bestimmten, nicht zu niedrig zu bemessenden Mindestsatz der Gewerbesteuer ver⸗ anlagt sind?
Nach dem Handelskammergesetz vom 24. Februar 1870 ist die Wahlberechtigung und damit korrespondierend die Bei⸗ tragspflicht zu den Handelskammern grundsätzlich für die als Firmeninhaber in die Handelsregister eingetragenen Kaufleute und Gesellschaften begründet. Die Handelskammern vertreten darnach den Handel mit Ausnahme desjenigen der sogenannten Minderkaufleute (Höker, Trödler, Hausierer und dergleichen Handelsleute) und das die Fabrikation betreibende Gewerbe, soweit es über den Umfang des Handwerksbetriebs hinausgeht (vergl. Art. 10 des Handelsgesetzbuchs).
Das Handwerk hat gegenüber Handel und Industrie stets eine selbständige Stellung eingenommen und für die Vertretung seiner Interessen eigene Organe besessen. Neuerdings noch sind Verhandlungen eingeleitet worden, um dem Handwerk in der
Errichtung obligatorischer Handwerkerkammern eine eigene leistungsfähige Organisation zu verschaffen.
Gegenüber diesen Thatsachen und der Sonderstellung, die as Handwerk durch sein Lehrlings⸗ und Gesellenwesen und die besonders für ersteres bestehenden eigenthümlichen Aufgaben einnimmt, wird es nicht rathsam sein, das Handwerk auch in die Organisation der Handelskammern einzubeziehen. Dazu würde die Ausdehnung des Wahlrechts, sei es auf alle Gewerbetreibende (Frage a), sei es mindestens auf die gewerbe⸗ steuerpflichtigen Gewerbetreibenden (Frage b), erforderlich sein.
Im Gegensatz hierzu ist mehrfach eine Einschränkung des nach § 3 Abs. 1 des Handelskammergesetzes in den Handelskammern vertretenen Interessentenkreises angeregt worden. Am weitesten geht in dieser Richtung das Verlangen, die Handelskammern als Vertretungen der großen und etwa noch der mittleren kaufmännischen und industriellen Betriebe zu organisieren und das Wahlrecht demgemäß auf die zu den ersten zwei oder höchstens drei Klassen der zur Gewerbesteuer Veran⸗ lagten gesetzlich zu beschränken (Frage e). Eine solche Maßregel wuͤrde die Schaffung besonderer Vertretungskörper für die Gewerbetreibenden, die darnach weder in den Handelskammern noch in den Handwerkerkammern vertreten sein würden, also namentlich für den Kleinhandel erforderlich machen, da diesem Berufszweige eine Interessenvertretung billiger Weise nicht versagt werden kann, wenn eine solche dem Großgewerbe und Großhandel, der Landwirthschaft und dem Handwerk gewährt wird.
Gegen die Errichtung solcher besonderer Vertretungen für den Kleinhandel und andere gewerbliche Kleinbetriebe neben den Handelskammern spricht die voraussichtlich geringe Leistungs⸗ fähigkeit solcher Vertretungen und die Erwägung, daß in vielen Fällen die Interessen des Kleinbetriebs und des Großbetriebs, soweit ihre Wahrung durch örtliche Vertretungen in Frage steht, völlig gleichartige sind.
Weniger weit geht die Anregung, das Wahlrecht zu den Handelskammern auf diejenigen in die Handelsregister eingetragenen Firmeninhaber zu beschränken, die der Veranlagung zur Gewerbesteuer unterliegen (Frage d). Es wird sich fragen, ob gegen diese Einschränkung, die das Wahl⸗ recht und die Beitragspflicht nur solchen in die Handelsregister eingetragenen Kaufleuten versagen würde, deren jährlicher Ertrag aus ihrem Gewerbebetriebe hinter 1500 ℳ und deren Anlage⸗ und Betriebskapital hinter 3000 ℳ zurückbleibt, die selben Bedenken wie die vorstehend erwähnten obwalten.
III. Wie soll das Wahlrecht zu den Handelskammern geregelt werden?
Es ist bereits darauf hingewiesen worden, daß die im Gesetz vom 24. Februar 1870 vorgesehene Gewährung gleichen Wahlrechts an alle Wahlberechtigten den Kleinbetrieden bei der Zusammensetzung der Handelskammern ein Uebergewicht gewährt, das zu deren Leistungen für die Kammern, zumal seit der Neuregelung der Gewerbesteuer, in einem bedenklichen Mißverhältnisse steht. Ein Beispiel wird dies darthun. Eine Provinzialhauptstadt bildet mit ihrer Umgebung einen Wahlbezirk für die daselbst domizilierte Handelskammer. In diesem Wahlbezirke sind 1706 Firmen wahlberechtigt, die sich auf die Gewerbesteuerklassen und die Handelskammerbeiträge in folgender Weise vertheilen:
Handelskammerbeiträge (7 % der Gewerbesteuer
Gewerbe Firmen
der Zahl in
nach Prozenten im Betrage von in Prozent
4,396 99,24 ℳ 50,119 9,261 3 454,4. 19,455 42,263 ,20 23,283 44,080 1 268,26 „ 7,143 1 706 100 17 756,13 ℳ 100
Während die zur Handelskammer Wahlberechtigten in Klasse I und II hiernach in der Zahl 13 ½ Prozent der Ge⸗ sammtheit darstellen, haben sie 69 ½ Prozent der Lasten der Handelskammer aufzubringen.
Dieses Beispiel, das als typisch gelten kann, beweist, daß, wenn die Handelskammern Vertretungen des gesammten Han⸗ dels und des nicht handwerksmäßig betriebenen Gewerbes sein sollen, bei allgemeinem gleichen Wahlrecht die Vertreter der mittleren und kleinen Firmen die Macht haben, Großhandel und Großindustrie von der Vertretung in der Kammer völlig auszuschließen, während deren Lasten vornehmlich auf diesen letzteren ruhen. Wenn dieses Ergebniß bisher im allgemeinen nicht eingetreten ist, und in vielen Handelskammern sogar der Großbetrieb zu über⸗ wiegen scheint, so wird das auf das geringe Interesse zurück⸗ zuführen sein, das die kleineren Gewerbetreibenden der Ein⸗ richtung bislang entgegenbrachten. Doch ist hierauf für die Zukunft nicht zu rechnen; vielmehr sprechen sichere Anzeichen dafür, daß auch der Kleinbetrieb die Vortheile einer organi⸗ sierten Vertretung zu schätzen lernen und seinen Interessen dienstbar zu machen versuchen wird.
Die Zusammensetzung der Handelskammern wird deshalb auf einer Grundlage erfolgen müssen, die Gewähr dafür bietet, daß Groß⸗ und Kleinbetrieb darin in gleicher Weise zu ihrem Recht gelangen. Im Anschluß an die Vorschrift im § 9 des Gesetzes über die Landwirthschaftskammern, wo die Abstufung des Wahl⸗ rechts nach dem — zugleich den Maßstab für die Umlage der Abgaben für die Landwirthschaftskammern bildenden (§ 18 a. a. O.) — Grundsteuerreinertrage vorgesehen ist, könnte daran gedacht werden, auch das Wahlrecht zu den Handels⸗ kammern konform der Abgabenpflicht der Wahlberechtigten zu regeln: sei es so, daß jeder Wahlberechtigte ein seinem Handelskammerbeitrag entsprechendes Stimmrecht erhielte, oder so, daß auf eine bestimmte Beitragssumme stets eine Stimme entfiele und dadurch den höher Besteuerten eine mit dem zu⸗ nehmenden Abgabensatz sich steigernde Zahl von Stimmen ein⸗ geräumt würde.
steuer⸗
klasse