1“
von demselben acceptierten Wechsels vom 11. Januar 1893 über 300 ℳ, zahlbar am 11. März 1893 — von dem Giranten und Inhaber Fabrikanten Robert Reichelt hier, 1
23) der unter dem 11. Juni 1866 ursprünglich auf 5 % Zinsen ausgefertigten, vom 1. April 1872 ab auf 4 ½ %, vom 1. Januar 1882 ab auf 4 % und vom 1. Oktober 1889 ab auf 3 ½ % Zinsen herab⸗ gesetzten Berliner Stadt⸗Obligation Litt. G. Nr. 44 533 über 25 Thlr. = 75 ℳ — von dem Kellner Georg Tennigkeit hier.
beantragt worden.
Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 20. September 1895, Vorm. 10 ¼ Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Neue Friedrichstraße 13, Hof Flügel B.,
rt., Saal 32, anberaumten Aufgebotstermine ihre
echte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.
Berlin, den 7. Januar 1895.
Das Königliche Amtsgericht I. Abtheilung 82.
1“
[61067] Alunufgebot. “ Der Bergmann Josef Kies zu Gelsenkirchen, “ 38, hat das Aufgebot des Sparkassen⸗ uchs Nr. 18 961 der städtischen Sparkasse zu Gelsen⸗ kirchen über einen Bestand von 541,59 ℳ für den Antragsteller lautend, welches angeblich verloren oder gestohlen ist, behufs Kraftloserklärung desselben beantragt. Es wird daher der Inhaber des Buches aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 21. September 1895, Mittags 12 Uhr, Zimmer Nr. 1 (altes Rathhaus) bei dem unter⸗ zeichneten Gerichte anzumelden und das Sparkassen⸗ buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird. 1
Gelsenkirchen, den 7. Januar 1895.
Königliches Amtsgericht.
[34503] Aufgebot. — Der Gastwirth und Postagent L. Oetting in Neukloster hat das Aufgebot des auf seinen Namen ausgestellten Quittungsbuches Nr. 22 481 der Spar⸗ kasse zu Buxtehude über 2003 ℳ 03 ₰ beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf den 3. April 1895, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Buxtehude, den 7. September 1894. Königliches Amtsgericht.
[61071] öe.“ 1) Die Barmer Volksbank, Aktiengesellschaft in Baimen,.,. 8 1
2) Herr Kaufmann S. Joachimsthal in Halle ag. S. haben das Aufgebot behufs Kraftloserklärung
zu 1 des abhanden gekommenen, von August Zier⸗ fuß in Leipzig, d. d. Leipzig, den 11. September 1894, an eigne Ordre gestellten, von H. Heinig in Leipzig, Emilienstr. 44, acceptierten, Ende Oktober 1894 zahlbaren und durch Giro auf die Antragstellerin übertragenen Primawechsels über 100 ℳ, und
zu 2 des abhanden gekommenen, von ihm unter dem 15. August 1894 ausgestellten, am 15. Novem⸗ ber 1894 zahlbaren, von dem Kaufmann J. Joachims⸗ thal in Leipzig acceptierten und mit dem Blankogiro des Antragstellers versehenen Primawechsels über 910 % 50 ₰ beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spatestens in dem auf den 30. September 1895, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer 206, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Leipzig, den 8. Januar 1895. 8 Koönigliches Amtsgericht.
Steinberger.
[61108] Aufgebot. b
Der Fabrikant Hermann Kümpers zu Rheine, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Froning, gt. Havirbeck, daselbst, hat das Aufgebot des ihm angeblich eigen⸗ thümlich gehörigen Grundstücks der Steuergemeinde Stadt Rheine Flur 3 Nr. 1757/0.287, welches bisher noch nicht zum Grundbuch übernommen ist. zwecks Uebernahme für ihn ins Grundbuch beantragt. Es werden daher alle Uebrigen welche das Eigen⸗ thum des genannten Grundstücks in Anspruch nehmen, hierdurch aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche auf dasselbe spätestens im Aufgebotstermine den 2. Mai 1895, Vormittags 9 Uhr, an der Gerichtsstelle bei Vermeidung ihrer Ausschließung mit denselben anzumelden. 1“
Rheine, 7. Januar 1895.
Königliches Amtsgericht. [61066] Aufgebot.
Auf Antrag der Stadt Gandersheim, welche glaub⸗ haft gemacht hat, daß sie als Besitzerin des in der Baderstraße hierselbst zwischen den Wohnhäusern No. ass. 140 und 144 belegenen auf der überreichten Handzeichnung mit a., b., c., d. bezeichneten Garten⸗ grundstücks zur Größe von 2,26 a das Eigenthum dieses Grundstücks erworben habe, werden alle die⸗ jenigen, welche ein Recht an dem fraglichen Grund⸗ stüche zu haben vermeinen, damit öffentlich auf⸗ efordert, ihre desfallsigen Ansprüche und Rechte folteftenz in dem auf den 9. März 1895, Morgens 10 ½ Uhr, vor unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufzebotstermine anzumelden, bei Meidung des Rechtsnachtheils, daß nach Ablauf der Frist die Stadt Gandersheim als Eigenthümerin des gedachten Grundstücks in das Grundbuch eingetragen werden wird, und daß, wer die ihm obliegende An⸗ meldung unterläßt, sein Recht gegen einen Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das Grundstück qu. erworben hat, nicht mehr geltend machen kann. 8
Gandersheim, den 7. Januar 1895.
FHSHKeerzogliches Amtsgericht. 1 8 (gez.) Seebaß. Zur Beglaubigung: (L. S.) Bremer, Sekretär, Geri
[60969] Aufgebot. Auf den Antrag der Arbeiterfrau Maria Frohnert, geborenen Castelan, hierselbst, vertreten durch den Rechtsanwalt Nötzel hier, wird der Ehemann der ꝛc. Maria Frohnert, der am 10. Oktober 1844 ge⸗ borene Arbeiter Anton Frohnert, Sohn der Ein⸗ wohner Peter und Elisabeth, geborenen Grieser,
88
5 chen Eheleute zu Heinrichsdorf, welcher im ahre 1 von Bischofstein verzogen ist, auf⸗ gefordert, sich spätestens in dem Aufgebotstermin, den 11. Dezember 1895, Vorm. 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle zu widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen
wird. Bischofstein, den 5. Januar 1895. Königliches Amtsgericht.
[61175] Vorbescheid.
Nr. 264. Schmied Peter Georg Großkopf, ge⸗ boren am 16. Februar 1860 zu Unterschwarzach und zuletzt wohnhaft daselbst, wird seit 2. November 1884 vermißt und ist dessen Verschollenerklärung beantragt. Der Vermißte wird hierdurch aufgefordert, binnen Jahresfrist Nachricht von sich anher gelangen zu lassen. Desgleichen werden alle diejenigen, die über Leben oder Tod des Vermißten Auskunft zu ertheilen vermögen, aufgefordert, hiervon binnen Jahresfrist anher Anzeige zu erstatten. Eberbach, den 9. Ja⸗ nuar 1895. Gr. Amtsgericht. (gez.) König. Dies veröffentlicht: Heinrich, Gerichtsschreiber.
[60968] Aufgebot.
Die unbekannten Erben der am 11. Juli 1892 verstorbenen, hier wohnhaft gewesenen verwittweten Schlossermeister Schiller, Caroline Henriette, geb. Kaempff, werden auf Antrag des Nachlaßpflegers Kaufmanns Albert Henning hier aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf den 10. Janunar 1896, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richte, Neue Friedrichstraße 13, Hof Flügel B., part., Saal 32, anberaumten Aufge otstermine sich zu melden, widrigenfalls der Nachlaß dem sich legitimierenden Erben zur freien Disposition verabfolgt werden wird, und der nach erfolgter Präklusion sich etwa erst meldende nähere oder gleich nahe Erbe alle Handlungen und Dispo⸗ sitionen jenes Erben anzuerkennen und zu übernehmen schuldig, von ihm weder Rechnungslegung noch Ersatz der gehobenen Nutzungen zu fordern berechtigt, son⸗ dern sich lediglich mit dem, was alsdann noch von der Erbschaft vorhanden sein wird, zu begnügen ver⸗ bunden sein soll.
Berlin, den 8. Januar 1895.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 82
[61140] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom 9. Januar 1895 sind die Inhaber der im Grundbuch von Steinheim Vol. 6 Fol. 305 Abtheilung III Nr. 1 für den Wilhelm Düwel zu Belle eingetragenen Post von 146 Thalern Darlehn und der im Grundbuch von Rolfzen Band I Blatt 38 Abtheilung III Nr. 1 und Band 2 Blatt 5 Abthei⸗ lung III Nr. 2 für die Minorennen Anton Breker, nämlich Anna Maria und Johann Anton Josef Breker zu Rolfzen eingetragenen Wohnungs⸗ und sonstigen Rechte mit ihren Ansprüchen auf die be⸗ treffenden Posten ausgeschlossen, ferner sind die Hypothekeninstrumente über folgende Posten, welche eingetragen sind:
a. im Grundbuche von Sandebeck Band 2 Blatt 12 Abtheilung III Nr. 1 und 2: 100 Thaler und 30 Thaler für die Kapelle zu Eichholz aus den ““ vom 10. Juni 1811 bezw. 12. Dezember 1823, 1“
b. im Grundbuche von Ottenhausen Band 2 Blatt 13 Abtheilung III Nr. 2: 50 Thaler Darlehn für die Kapelle zu Eichholz aus der Urkunde vom 18. Januar 1784, 8
c. im Grundbuche von Kempen⸗Feldrom Band 1 Blatt 44 Abtheilung III Nr. 2, 3, 5, 6: 7 Thaler 28 Sgr. 9 Pf. Judikat für den Kaufmann C. Klemme zu Horn i. L. aus dem rechtskräftigen Mandat vom 5. April 1854; 14 Thaler Abfindung u. s. w. für Maria Sprenger zu Feldrom auf Grund des Auseinandersetzungsvertrags vom 8. Januar 1858; 50 Thaler Forderung und 11 Thaler 6 Sgr. 6 Pf. Kosten laut rechtskräftiger Agnitoria vom 21. Dezember 1858 für den Oekonomen Anton Langen zu Neuenheerse; 2 Thaler 21 Sgr. Judikat⸗ rest und 1 Thaler 18 Sgr. 6 Dt. Kosten für den Minorennen Karl Klemme zu Horn i. L. auf Grund des rechtskräftigen Mandats vom 11. November 1865,
d. im Grundbuche von Hagedorn Band I Blatt 18 Abth. III Nr. 1: 500 Thaler Kaution für die Minorennen Friedrich Sieck zu Hagedorn auf Grund der Urkunde vom 22. März 1828,
e. im Grundbuche von Hagedorn Band I Blatt 12 Abth. III Nr. 1 A. und B.: für jedes der Ge⸗ schwister Amalie Sophie Elisabeth und Anna Elisa⸗ beth Siecks zu Hagedorn laut Urkunde vom 14. April 1836 157 Thlr. 14 Sgr. 3 Dt., sowie 50 Thlr. und Naturalien,
f. im Grundbuche von Steinheim Bd. 9 Bl. 410 und Bd. 14 Bl. 29: 71 Thlr. 21 Sgr. Abfindung für Maria Catharina Pollmann zu Steinheim aus der Urkunde vom 11. Juli 1822
für kraftlos erklärt worden. Steinheim, den 9. Januar 1895 Kohnigliches Amtsgericht.
v“ ee“ W““ [60895] Bekanntmachung. 1.
Das Königliche Amtsgericht zu Neustadt O.⸗S. hat heut für Recht erkannt:
1) die Geschwister Adolf und Anton Wieczorek aus Klein⸗Pramsen und der Arbeiter Franz Fuhr⸗ mann aus Neustadt O.⸗S. werden für todt erklärt.
Neustadt O.⸗S., den 8. Januar 1895.
Königliches Amtsgericht.
[60834] Bekanntmachung. Der am 13. April 1859 hierselbst geborene Fleischer Hermann Paul Schmidt ist durch Urtheil des unter⸗ zeichneten Gerichts vom heutigen Tage für todt er⸗ klärt worden. Weißensee i. Th., 31. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.
Im Namen des Königs!
Verkündet am 4. Januar 18905. Weich, Gerichtsschreiber.
In Sachen, betreffend die Todeserklärung des Matrosen Max Julius Ferdinand Krössel, zuletzt in Königsberg, erkennt das Königliche Amtsgericht XVI. sn esgsbens durch den Gerichts⸗Assesser Eckert ür Recht:
Der Matrose Max Julius Ferdinand Krössel, uletzt auf dem deutschen Schoner Ella (Kapitän
[60826]
Lormann), wird für todt erklärt.
Albert Spindler, Wilhelmine, Leipzig, lautende Legeschein der Providentia,
Verfahrens sind aus dem Nachlasse des Verschollenen zu entnehmen. 8 ai
— 8
1 868 8* [61189] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil vom 28. Dezember 1894 ist der auf den Namen der Wittwe des Friedrich Ernst geb. Möritz, zu ein d Fan furter Versicherungsgesellschaft dahier, vom 18. August 1883, betreffend die Verpfändung der Police dieser Gesellschaft Nr. 14 447, für kraftlos erklärt.
Frankfurt a. M., den 28. Dezember 1894. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. IV.
[60838] Bekanntmachung. 1 Durch Ausschlußurtheil vom 9. Januar 1895 ist der nachfolgend im Wortlaut angegebene Wechsel: Schneidemühl, den 1. April 1893. 3 Am 1. Februar 1894 zahlen Sie gegen diesen Wechsel an Herrn Gastwirth Julius Bandlow hier die Summe von 92 ℳ 75 ₰. Valuta habe ich erhalten. Herrn Eigenthümer 8 Heinrich Pischke hier für kraftlos erklärt. 8 Schneidemühl, den 9. Januar 1895. Koönigliches Amtsgericht.
[61142) Bekanntmachung.
Die Hypothekenurkunde über die im Grundbuche von Bischofsburg Band III Blatt Nr. 127 in Ab⸗ theilung III Nr. 26 für den Schneidermeister Felehn Schaffrinna zu Bischofsburg eingetragene Darlehns⸗ forderung von 1500 ℳ ist durch Ausschlußurtheil von heute für kraftlos erklärt.
Bischofsburg, den 5. Januar 1895.
Königliches Amtsgericht.
ch Pischke
Angenommen
einri
Julius Bandlow
Bekanntmachung. Verkündet am 5. Januar 1895.
Collatz, Gerichtsschreiber.
Durch Ausschlußurtheil vom 5. Januar 1895 ist die Hypothekenurkunde über die in Abtheilung III. unter Nr. 1 bezw. Nr. 3 des Grundbuches von Persanzig Nr. 7, Nr. 92 und Nr. 262 eingetragenen
[61144]
(Erbgelderforderung von 5822 ℳ 80. ₰ und 5 %
Zinsen, bestehend aus den Hypothekenbriefen der be⸗ lasteten drei Grundstücke vom 26. Januar 1891 und der Ausfertigung des Erbvergleiches nach dem Halb⸗ bauern Johann Pirsig zu Persanzig vom 21./22. De⸗ zember 1885, sowie den Zessions⸗Verhandlungen vom 3./12. Januar 1891 nebst gerichtlichem Ge⸗ nehmigungsvermerk vom 16. Januar 1891, für kraftlos erklärt. 8 Neustettin, den 8. Januar 1895. 6 Königliches Amtsgericht. [61148] Im Namen des Königs! Verkündet am 7. Januar 1805. Kriewitz, als Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Seeilermeisters Friedrich Reiche zu Senftenberg, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Quaßnigk daselbst, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Senftenberg durch den Gerichts⸗ Assessor von Muschwitz für Recht:
1) das Hypothekendokument vom 14. Februar 1864 über die im Grundbuche von Senftenberg Bl. Nr. 82 in Abtheilung III Nr. 17 für den Hüfner Matthäus Hilschenz zu Buͤckgen eingetragene Kaufgeldforderung von 200 Thalern wird für kraftlos erklärt;
2) die Kosten des Aufgebots fallen dem Antrag⸗ steller zur Last. 8 [61147]
Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts, Abtheilung I, in Schleswig vom 12. De⸗ zember 1894 ist die im Grundbuch von Tolk Band 1 Blatt 50 in Abtheilung III unter Nr. 1 eingetragene Obligation des Zimmer⸗, Maurer⸗ und Tischler⸗ meisters Peter Jürgensen in Tolk vom 10. Juni 1858 über 640 Dänische Reichsthaler für den Bürger und Schlachtermeister Peter Lohse in Schleswig, protokolliert am 15. Juni 1858, für kraftlos erklärt.
Schleswig, den 4. Januar 1895.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung I. Posselt.
[61149] Bekanntmachung. “
Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Gerichts vom 4. Januar cr. ist die Hypothekenurkunde über noch 900 ℳ Darlehn, eingetragen für den minorennen Emil Neubauer in Gollubien unter Vorbehalt des Zinsgenusses für den Besitzer Ernst Neubauer in Bollubien in Abtheilung III Nr. 3 des dem Gast⸗ wirth Julius Hoffmann in Schönberg gehörigen Grundstücks Patull Band I Blatt 23 auf Grund der notariellen Urkunde vom 19. Oktober 1872 für kraftlos erklärt.
Karthaus, den 8. Januar 1895.
Königliches Amtsgericht.
Bekanntmachung.
usschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Kyritz vom 9. Januar 1895 ist der Hypo. thekenbrief vom 17. September 1881 über die auf Band I1 Blatt Nr. 16 von Bantikow Abtheilung III Nr. 6 für den Vorschuß⸗ und Sparverein zu Wuster⸗ hausen a. D. eingetragene Forderung von 1325,30 ℳ für kraftlos erklärt.
Kyritz, den 9. Januar 1895. . Königliches Amtsgericht.
[611435 Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 3. Januar 1895 ist die Hypothekenurkunde über 40 Thaler Darlehn nebst 5 % Zinsen seit 16. Juli 1869, eingetragen aus der Schuldurkunde vom 16. Juli 1869 am gleichen Tage für die Anna, ver⸗ wittwete Auszügler Nawrath, geb. Janotta, zu Hult⸗ schin, in Abtheilung III Nr. 2 auf Blatt Nr. 58 V. Hultschin, gebildet aus der Ausfertigung der Schuld⸗ urkunde, dem Ingrossationsvermerk und dem Hypo⸗ thekenbuchsauszug vom 16. Juli 1869, zwecks Löschung der Post für kraftlos erklärt.
Hultschin, den 7. Januar 1895.
Königliches Amtsgericht.
Bekanntmachung. ilhelm Krahmer, ein⸗ deberg Bd. I.
[60830] Auf Antrag des Besitzers n getragenen Eigenthümers von Mä
Die Kosten des
29. Dezember 1894 folgendes Ausschlußurtheil er⸗
lassen:
Die Hypothekenurkunde über folgende im Grund⸗ buche des obengenannten Grundstücks eingetragene Post: Abthl. III Nr. 7: 300 ℳ, dreihundert Mark, nebst 5 % jährlicher Zinsen rückständige Kaufgelder für die unverehelichte Heinriette Krueger in Mägde⸗ berg laut Verträgen vom 22. Mai und 14. Juni 1867 eingetragen hier und auf dem Grundstück Ulpesch Nr. 26 zufolge Verfügung vom 15. Juli 1867 zu gleichen Rechten mit dem Altentheile ru⸗- brica II Nr. 9 wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.
Kaukehmen, den 31. Dezember 1894.
Königliches Amtsgericht.
[6083630 Im Namen des Königs! Verkündet 21. Dezember 1894.
In der Aufgebotssache der Wittwe Kötters
Bernard Heeke, Anna, geb. Tümler, zu Rodde, ver⸗
treten durch Rechtsanwalt Froning, gt. Havixbeck zu Rbheine, betreffend Aufgebot von angeblich getilgten Hypothekenposten zwecks Löschung derselben im Grundbuch sowie betreffend Kraftloserklärung einer Hypothekenurkunde hat das Königliche Amtsgericht zu Rheine für Recht erkannt: 8
I. Die unbekannten Rechtsnachfolger der Gläubiger bez. die Gläubiger nachstehender Hypothekenposten:
1) Hundert Reichsthaler Kapital, nämlich fünfzig Reichsthaler in einzelnen Berliner Thalern und das Uebrige in ⅛h6 und % Stücken Preußisch Kurant für den Königlichen Land⸗ und Stadt⸗Richter Michael Melchers zu Tecklenburg gegen 4 Prozent Zinsen und halbjährige Loskündigung aus der Obligation vom 17. März 1823, eingetragen im Grundbuch von Rheine rechts der Ems Band 73 Blatt 25 Ab⸗ theilung III Nr. 3,
2) Fünfzig Reichsthaler Berliner Kurant für den Heuermann Bernhard Helmer zu Rodde gegen 4 Prozent Zinsen und halbjährige Loskündigung aus der Obligation vom 29. April 1829, eingetragen im Grundbuch von Rheine rechts der Ems Band 73 Blatt 25 Abtheilung III Nr. 4 und Band 82 Blatt 25 Abtheilung III Nr. 2,
3) Siebenzig Reichsthaler für Bernhard Heinrich
Jütte, zahlbar bei der Verheirathung oder Einrich⸗ tung eines eigenen Etablissements an Brautschatz nebst Kistenfüllung zum 4. und einer Kuh, aus dem Auseinandersetzungsvertrag vom 18. August 1832, eingetragen im Grundbuch von Rheine rechts der Ems Band 73 Blatt 25 Abtheilung III Nr. 5 und Band 5 Blatt 73 Abtheilung III Nr. 2,
werden mit ihren Ansprüchen auf die genannten Posten ausgeschlossen.
11. Die über folgende im Grundbuch von Rheine
rechts der Ems Band 73 Blatt 25 Abtheilung III Nr. 5 und Band 5 Blatt 73 Abtheilung III Nr. 2 eingetragene Hvypothekenpost: „280 Reichsthaler oder
70 Reichsthaler an jeden der vier Geschwister Jütte,
Namens: 1 1“ a. Bernhard Heinrich, volljährig,
b. Anna Katharina, geboren den 26. Mai 1810,
c. Johann Hermann, geboren den 30. November 1812, Maria Theresia, geboren den 20. Dezember zahlbar bei der Verheirathung oder Einrichtung eines eigenen Etablissements an Brautschatz nebst Kistenfüllung zum 4. und eine Kuh, auch außerdem noch 25 Reichsthaler an den jüngsten ruder Johann Hermann, sowie ferner ein Verpflegungs⸗ recht, alles nach näherer Maßgabe des Auseinander⸗ vertrages de dato Rheine, den 18. August 1832, eingetragen ex decreto vom 10. September 18324,
gebildete Hypothekenurkunde, bestehend im wesent⸗
lichen aus Ausfertigung des genannten Auseinander⸗ setzungsvertrages wird für kraftlos erklärt.
III. Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsteller zur Last gelegt.
Von Rechts Wegen.
[608333Ä Im Namen des Königs!
In Sachen, betreffend das Aufgebot der auf dem Grundstücke Kanitzken Blatt 47 Abtheilung III Nr. 2 für Gustav Adolf Gaeble eingetragene Post von 33 Thalern 10 Sgr. erkennt das Königliche Amts⸗
85 zu Marienwerder am 3. Januar 1895 für 8
Der eingetragene Gläubiger Gustav Adolf Gaeble, die Auguste Ottilie Roßmann und Otto Gustav Adolf Roßmann sowie deren unbekannte Rechtsnach⸗ folger werden mit ihren Ansprüchen auf die in das Grundbuch von Kanitzken Blatt 47 in Abtheilung III Nr. 2 eingetragene Post von 33 Thalern 10 Sgr. ausgeschlossen. Die Kosten trägt der Antragsteller.
[61136] Bekanntmachung.
Durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage sind die Gläubiger und etwaigen Rechtsnachfolger derselben betreffs der auf dem Grundbuchblatte des im Grundbuche des Amts⸗ gerichts I zu Berlin von der Louisenstadt Bd. IX Bl. Nr. 261 verzeichneten Grundstücks in der dritten Abtbeilung unter Nr. 1 für die drei Geschwister Lauffer, Johann Friedrich Wilhelm, Eleonore Christine Henriette und Carl August Ferdinand am 23. Juli 1790 eingetragene Post von 67 Thaler 5 Silbergroschen 3 Pfennig mit ihren Rechten auf die vorerwähnte Post ausgeschlossen, und ist diese Post für kraftlos erklärt. 8
Berlin, den 3. Januar 1895.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 81.
[611460 Im Namen des Königs! Verkündet am 3. Januar 1895. 1 Mensch, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag der Wirth Jacob und Hedwig, geb. Kuroch, Liß'schen Eheleute zu Nabyszyce erkennt das Königliche Amtsgericht zu Adelnau durch den Amtsrichter Giese für Recht:
1) Die etwaigen Berechtigten der in Abtheilung III Nr. 1 im Grundbuch des den Jacob und Hedwig⸗ geb. Kuroch, Liß'schen Eheleuten gehörigen Grund⸗ stücks Nabyszyce Nr. 100 auf Grund des Erkenntnisses vom 25. August 1831 und des Immissionsdekrets vom 11. August 1832 für den Ackerwirth Siy zu Wierzbno eingetragenen Forderung von 90 Thaler Kapital und 9 Thaler 18 Sgr. und 6 Pf. gerichtlichen Kosten und Mandatariengebühren 88 Ansprüchen auf die gedachte Post aus⸗ geschlossen.
2) Die Kosten des Verfabrenz werden den Antrag⸗ stellern, den Jacob und Herwig, soeb. Kuroch, Liß sche⸗
Bl. Nr. 1 hat das unterzeichnete Autsgericht am
Eheleuten, auferlegt.
160837)
Kolonats 30. Oktober 1841 bestellt hat.
Berlin, Montag, den 14. Januar
1895.
1. Untersuchungs⸗Sachen. 2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl. 3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosrang ꝛc. von Werthpapieren.
2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.
Im Namen des Königs! Verkündet am 28 Dezember 1894. Specking, Gerichtsschreiber. In der Feldhaus'schen Aufgebotssfache erkennt das Königliche Amtsgericht zu Borken durch den Amts⸗
richter Vogelsang für Recht:
I. Die unbekannten Berechtigten folgender im Grundbuch von Wesecke Band 25 Blatt 38 Ab⸗ theilung III eingetragenen Posten und zwar:
a. unter Nr. 6: 57 Thlr. Kur., als eine Kaution, welche der Zeller Hermann Feldhaus für das den Kindern I. Ehe des Theodor Bernard Holtkamp durch den Einkindschaftsvertrag vom 28. Oktober 1841 ausgesetzte Präzipuum unter Verpfändung des Feldhaus durch den Kontrakt vom Eingetragen ex decret. vom 17. November 1841 auf Nr. 1 bis 32
inkl. des Titelblatts;
b. unter Nr. 10: eine Kaution von unbestimmter Größe, dem Kaufmann Heinrich Ohters in Wesecke in dem Kaufkontrakte vom 7. Oktober 1852 dafür bestellt, daß ihm das von dem Zeller Gerhard Hein⸗ rich Feldhaus verkaufte Grundstück Flur 13 Nr. 220 der Katastergemeinde Wesecke wegen Realansprüche
dritter Personen nicht entzogen werden soll.
Eingetragen auf die Parzellen 1 bis 6 inkl., 8 bis 23 inkl., 25 bis 29 inkl., 31 und 32 des Titelblatts ex decret vom 19. Nopember 1852,
werden mit ihren Ansprüchen auf diese Posten aus⸗ geschlossen, jedoch werden der Wittwe Heinrich Ohters in Bocholt und der Wittwe Ohters, Maria, geb. Butenweg, zu Borken ihre Rechte auf die unter I b.
aufgeführte Post vorbehalten.
nämlich: a.
Eheleute Kolon Hermann Joseph Feldhaus
II. Das Hypotheken⸗Dokument über folgende ebendaselbst unter Nr. 8 eingetragene Post:
700 Thlr. Pr. Kur. Abfindung vom elterlichen Vermögen für die beiden minorennen Kinder der und Anna Maria, geb. Schwering, zu Kirchspiel Wesecke, Bernard Feldhaus, b. Maria Anna
Feldhaus und zwar für jedes derselben 350 Thlr., zahlbar bei der Heirath resp. Großjährigkeit, nebst
dem Aus⸗ und Eingangsrecht auf dem Hofe, alles nach näherer Bestimmung des gerichtlichen Uebertrags⸗
vertrages vom 30. September 1846 eingetragen auf
die Stücke 1 bis mit 6, 8 bis inkl. 29, 31 und 32
des Titelblatts zufolge Verfügung vom 12. Juli 1850, wird für kraftlos erklärt.
W., den 28. Dezember 18.
Borken i. Kbönigliches Amtsgericht.
60827]
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage sind folgende Hypotheken⸗
urkunden:
meister
1) über 1000 Thaler Darlehn nebst 5 ½ % Zinsen, eingetragen für Ernst Paul Reinhold Krampf zu Liegnitz in Abtheilung 11I Nr. 4 des dem Fleischer⸗ Herrmann Robert Schmiechen gehörigen Grundstücks Kniegnitz Nr. 26, gebildet aus der Schuldurkunde vom 22. Dezember 1871 und dem
Hppothekenbuchsauszuge vom 8. Januar 1872;
2) über 100 Thaler Darlehn nebst 5 % Zinsen,
eingetragen für den Gartenauszügler Christian Härtel in Ober⸗Lobendau in Abtheilung III Nr. 2 des der
verwittweten Zimmermann Christiane Peibst, geb. Anders, gehörigen Grundstücks Nr. 89 Ober⸗Langen⸗ waldau, gebildet aus der Schuldurkunde vom 21. Ja⸗
nuar 1856, den Eintragungs⸗ und Abtretungsver⸗ merken vom 26. Januar 1856 bezw. vom 7. Fe⸗
bruar 1859, sowie den Hypothekenbuchsauszügen vom
7. Februar 1859
3) über 80 Thaler rückständige Kaufgelder nebst
4 % Zinsen, eingetragen für den Bauergutsbesitzer
Christian Gottlieb Ferdinand Schenk zu Groß⸗
Beckern in Abtheilung III Nr. 1 des dem Kräuterei⸗
besitzer Ewald Otto gehörigen Grundstücks Groß⸗ Beckern Nr. 89 — jetzt 28 a. —, gebildet aus der
Schuldurkunde vom 10. März 1826 und dem Hypo⸗
thekenscheine vom 20. Januar 1827,
für kraftlos erklärt worden. Liegnitz, den 2. Januar 1895. 3 Königliches Amtsgericht.
88
[61151] Fetasedsrierr. ““ Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Kyritz vom 9. Januar 1895 ist das Hy⸗
pothekendokument vom 21. Januar 1868 über die
—
auf Band XVIII Blatt Nr. 1311 von Kyritz Ab⸗
theilung III Nr. 13 für den Lehrer Johann Friedrich
Wietstruck
kraftlos erklärt worden.
60828)
8
8
B G Feaah eingetragene Kaufgelder⸗ rückstandsforderung von 553 Thlr. 15 Sgr. 1 Pf. für
Kyritz, den 9. Januar 1895. Königliches Amtsgericht
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage sind die etwaigen Berechtigten: 1) der Hypothekenpost von 8 Thalern zu 5 % ver⸗ zinslich, eingetragen im Grundbuche des dem König⸗ lichen Ober⸗Regierungs⸗Rath a. D. und Ritterguts⸗ esäcer Freiherrn von Richthofen⸗Damsdorf auf Kohlhöhe gehörigen Ritterguts Groß⸗Pohlwitz in
Abtheilung III Nr. 34 81 für die Kittel'sche Vor⸗
mundschaftskasse,
8 8
8
y2) der Hypothekenpost von 400 Thalern nebst 5 % insen, eingetragen eeöa; des dem Stellen⸗ esitzer Herrmann Triebs zu Pahlowitz gehörigen Grundstücks Nr. 21 in Abtheilung III kr. 1 für den Zolleinnehmer Wilhelm Bremer zu Seiffersdorf und abgetreten an den Auszügler Jo⸗
hann David Langner zu Neudorf bei Goldberg,
6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch.
Oeffentlicher Anzeige9rr. mss
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
3) der Hypothekenpost von a. 40 Thaler nebst 5 % Zinsen, eingetragen im Grundbuche des dem Stellmacher Karl Friebe zu Fellendorf gehörigen Grundstücks Nr. 33 Fellendorf 1 le bei Liegnitz verstorbenen Wege⸗ zolleinnehmers Johann Gottlob Simprich und zwar:
a. die Wittwe Johanne Eleonore Simprich, geb. Grimmer,
5. seine Kinder:
Karoline Friederike verehelichte Wegebauaufseher Seldel, geb. Simprich,
Friedrich Wilhelm und Louise Pauline, Geschwister Sumprich,
b. von 10 Thaler Kurant nebst 5 % Zinsen, ein⸗ getragen auf dem zu a bezeichneten Grundstücke in Abtheilung III Nr. 8 für die verwittwete Zollein⸗ nehmer Johanne Eleonore Simprich, geb. Grimmer, zu Fellendorf,
4] der Hyvothekenpost von 200 Thaler nebst 4 ½ % Zinsen, eingetragen im Grundeuche des dem Stellenbesitzer Karl Friedrich Wilhelm Schreiber zu Fellendorf gehörigen Gru dstücke Nr. 5 Fellendorf in Abtheilung I1I Nr. 3 für den Kutscher August Melzer zu Boberau, und abgetreten an den Aus⸗ zügler Johann Ehrenfried John zu Fellendorf,
5) der Hypothekenpost von 32 Thaler nebst 5 % Zinsen und 24 Sgr. 6 Pf. Eintragungskosten, ein⸗ getragen im Grundbuche des dem Fleischermeister und Gasthofsbesitzer Robert Grüttner zu Rosenau gehörigen Grundstücks Nr. 32 Rosenau in Ab⸗ theilung III Nr. 7 für den Brauer Gottlob Prietzel zu Groß⸗Jänowitz,
6) der Hypothekenpost von 27 Thaler 8 Silber⸗ groschen 4 Pfennige, eingetragen im Grundbuch des dem Dampfziegeleibesitzer August Anders zu Liegnitz gebörigen Grundstücs Nr. 219 Vorstadt Liegnitz in Abtheilung 1II Nr. 16 für Gustav Wilhelm Rudolph und Karoline Auguste Pauline, Geschwister Mavwald, sowie Karl Albert Clemens zu gleichen Antheilen,
7) des im Grundbuche des dem Gutsbesitzer Ernst August Ullrich zu Liebenau gehörigen Grundstücks Nr. 19 Liebenau in Abtheilung II Nr. 7 c. für die am 23. Juni 1881 verstorbene Johanne Eleonore Christiane Schüttner, verehelicht gewesene Inwohner Herrmann zu Wildschütz, eingetragenen Anspruchs auf eine Kuh bei ihrer Verheirathung,
mit ihren Ansprüchen auf die vorerwähnten Posten ausgeschlossen worden.
Liegnitz, den 2. Januar 1895.
Königliches Amtsgericht
Im Namen des Königs!
Verkündet am 18. Dezember 1894.
Brüning, Gerichtsschreiber.
In Sachen, betreffend das Aufgebot nachfolgender Grundstücke
A. zum Zwecke der Besitztitelberichtigung:
1) der im Grundbuche von Paderborn Bd. 86 Bl. 147 bisher auf den Namen des Kaufmanns Meyer Jonas Katz zu Paderborn eingetragenen Grundstücke der Steuergemeinde Paderborn:
a. Flur 8 Nr. 94 — Schulbreite — Garten — 1 M. 49 R. 43 ◻ F.,
b. Flur 8 Nr. 95 — Schulbreite — Garten — 8 R. 40 ◻ F.,
2) des im Grundbuche von Lippspringe Bd. 114 Bl 35 bisher auf den Namen des Jacob Desenberg zu Lippspringe eingetragenen Grundstücks der Steuer⸗ gemeinde Lippspringe:
Flur 9 Nr. 288 — Ueber der mittleren Trift — Garten — 3 a 50 qm — 0,13 Thlr. R.⸗E.,
3) der im Grundbuch von Lippspringe Bd. 73. Bl. 78 bisher auf den Namen des Jacob Desenberg zu Lippspringe eingetragenen Grundstücke der Steuer⸗ gemeinde Lippspringe:
a. Flur 9 Nr. 314 — Ueber der mittleren Trift — Acker — 76 R. 50 ◻ F.,
b. Flur 21 Nr. 43/24 — Am Taubenteiche — Acker — 6 Morgen,
B. zum Zweck der Anlegung eines Grundbuchblatts:
der zum Grundbuch noch nicht übernommenen Grundstücke der Steuergemeinde Neuhaus:
a. Flur 8 Nr. 345 — zwischen Schlengel und Henkel — Acker — 8 a 35 qm — 0,25 Thlr. R.⸗E.,
b. Flur 8 Nr. 347 — zwischen Schlenger und Böse — Acker — 5 a 32 qm — 0,21 Thlr. R.⸗E.,
c. Flur 8 Nr. 349 — zwischen Böse und Lenge⸗ ling — Acker — 14 a 87 qm — 0,58 Thlr. R.⸗E.,
d. Flur 8 Nr. 352 — am Wege — Acker — 3 a 93 qm — 0,15 Thlr. R.⸗E.,
hat das Königl. Amtsgericht zu Paderborn durch den Amtsgerichts⸗Rath Deumling für Recht erkannt:
Alle Eigenthumsprätendenten werden mit ihren Ansprüchen und Rechten auf diese Grundstücke aus⸗ Pschlosfen und der Besitztitel der zu A. genannten Grundstücke für die Antragsteller berichtigt. Die Kosten fallen den Antragstellern zur Last.
Paderborn, den 21. Dezember 1894. Gerichtsschreiberei II des Königlichen Amtsgerichts.
[61117] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Schmied Josef Frein, Elise, geb. Foerster, zu Essen, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Wallach I., klagt gegen ihren Ehemann Schmied Josef Frein, unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage, das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die III. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Essen auf den 1. April 1895, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
in Abtheilung 92 Nr. 6 für die Intestaterben des in der halben Mei
[60888]
oack, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. b
1611148 SOeffentliche Zustellung. Die Frau Martha Anna Antonie Scholz, geb. Büttner, hier, vertreten durch den Rechtsanwalt Harry Priester hier flagt gegen ihren Ehemann, den Schneider Franz Scholz, zuletzt in Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Ehescheidung, die Ehe der Parteien zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ihm die Prozeß⸗ kosten aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 22. Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts I zu Berlin, Jüdenstr. 59 1I, Zimmer 119, auf den 9. April 1895, Vormittags 10 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zuge⸗ lassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Berlin, den 3. Januar 1895.
8 Funke, Gerichtsschreiber
des Königlichen Landgerichts I. Zivilkammer 22. [61116] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Otto Müller, Elisabeth Maria, geb. Visser, zu Essen, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Wolff, klagt gegen ihren Ehemann, Kauf⸗ mann Otto Friedrich Wilhelm Müller, früher zu Essen, jetzt unb kannten Aufenthalts, mit dem Antrage, das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtestreits vor die III. Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Essen auf den 4. März 1895, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Noack, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[61115] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Seefahrers Diedrich Hunten⸗ burg, geb. Kohl, zu Hemelingen, vertreten durch den Rechtsanwalt Justiz⸗Rath Böhmer in Verden, Nagt gegen ihren genannten Ehemann, zuletzt in Lehe, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehe⸗ scheidung, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage, die bestehende Ehe der Parteien dem Bande nach zu trennen und den Beklagten als schuldigen
Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer 2
des Königlichen Landgerichts zu Verden a. d. Aller auf Donnerstag, den 9. Mai 1895, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Verden in Hannover, den 7. Januar 1895.
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[61135] Oeffentliche Zustellung.
Nr. 199. Das unebeliche Kind der ledigen und volljährigen Fanny Kirchenbauer in Baden, Wilhel⸗ mine Kirchenbauer, minderjährig. daselbst, vertreten durch den Klagvormund Schneider Johann Hasen⸗ fratz in Baden, dieser vertreten durch die Rechts⸗ anwalte Dr. Friedrich Weill und Dr. Ludwig Weyl in Karlsruhe, klagt gegen den ledigen und voll⸗ jährigen Bauführer Wilhelm Wenz von Söllingen, z. Zt. an unbekannten Orten abwesend, aus den §§ 2 und 3 des Gesetzes vom 21. Februar 1851, „Ernährung unehelicher Kinder ber.“, mit dem An⸗ trage auf kostenfällige Verurtheilung des Be⸗ klagten zur Bezahlunz eines wöchentlichen in viertel⸗ jährlichen⸗Raten vorauszahlbaren Ernährungsbeitrags von 1 ℳ 71 ₰ an die Klägerin, evtl. eines ge⸗ ringeren nach richterlichem Ermessen festzusetzenden Betrags bis zum vollendeten 14. Lebensjahre des klägerischen Kindes, sowie das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großherzogliche Amtsgericht zu Baden auf Freitag, den 8. März 1895, Vormittags 110 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Baden, den 4. Januar 1895. —
(L. S.) Lutz, Gerichtsschreibers des Großherzoglichen Amtsgerichts.
[61113] Oeffentliche Instellung.
Der Rittergutsbesitzer Julius Heimann zu Berlin, Neue Friedrichstraße Nr. 49 wohnhaft, vertreten durch den Rechtsanwalt Lilienthal ebenda, klagt gegen den Herrn Carl Martiny, früher zu Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus der im Grundbuche des Königlichen Amtsgerichts Posen auf dem Ritter⸗ gut von Sobiesiernte Band 1 S. 1 Bl. Nr. 1 Ab⸗ theilung III Nr. 30 eingetragen gewesenen Hypothek von 140 000 ℳ, welche später bei der Subhastation in Höhe von 109 226 ℳ ausgefallen ist, mit dem Antrage auf Zahlung eines Theilbetrages von 5000 ℳ%ℳ Darlehn nebst fünf Prozent Zinsen seit dem 4. Dezember 1894, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Achte Zivilkammer des Königlichen Land⸗ 8 I zu Berlin, Jüdenstr. 59, I Tr., Zimmer Nr. 55, auf den 10 April 1895, Vormittags 11 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht unter dem Akten⸗ zeichen O. 318. 94. ö1’1 8 Berlin, den 9. Januar 1895.
Ramm, Gerichtsschreiber.
des Königlichen Landgerichts I. Zivilkammer 8.
[61109] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau General⸗Lieutenant Anna Marie von Gottberg, geb. Ahrens, zu Berlin, Kronprinzen⸗Ufer Nr. 29, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Koffka daselbst, Mauerstraße Nr. 12, klagt gegen: 8
1) die Frau Kunstgärtner Krägenbrink, Marie,
geb. Brack, zu Berlin, Koloömestraße 98,
2) deren Ehemann, den Kunstgärtner Karl Krägenbrink, früher zu Berlin, Kolonie⸗ straße 98, jetzt unbekannten Aufenthalts,
wegen Hypothekenforderung, mit dem Antrage: die Beklagten zu verurtheilen und zwar:
.1) die Beklagte zu eins, zur Vermeidung der zu⸗ nächst in das hierselbst Koloniestraße 98 belegene, im Grundbuche des hiesigen Königlichen Amts⸗ gerichts eins von den Umgebungen Berlins im Kreise Nieder⸗Barnim Band 21 Blatt Nr. 1128 verzeichnete Grundstück, demnächst aber in ihr übriges Vermögen auszuführenden Zwangsvollstreckung an die Klägerin 10 000 ℳ, in Buchstaben: Zehntausend Mark, nebst 4 ½ Prozent Zinsen vom 1. Juli 1894 bis zum Tage der Zustellung der Klage und 5 Prozent Zinsen vom Tage der Klagezustellung ab zu zahlen,
2) den Beklagten zu zwei, sich wegen der Forderung der Klägerin von 10 000 ℳ nebst 4 ½ Prozent Zinsen vom 1. Juli 1894 bis zum Tage der Klagezustellung und 5 Prozent Zinsen seit dem Tage der Klage⸗ zustellung die Zwangsvollstreckung in das Vermögen seiner Ehefrau gefallen zu lassen,
den Beklagten auch die Kosten des Rechtsstreits zur Last zu legen und das Urtheil gegen Sicherheits⸗ leistung durch Hinterlegung eines der jedesmal durch Zwangsvollstreckung beizutreibenden Summe gleich⸗ kommenden Betrages für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zu zwei zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Siebente Zivilkammer des Königlichen Landgerichts I zu Berlin, Jüdenstraße Nr. 59 I Treppe, Zimmer 55, auf den 2. April 1895, Vormittags 12 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwcke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Aktenzeichen: O. 455. 94.
„K. 7.
Berlin, den 9. Januar 1895.
Arendt, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I. Zivilkammer 7.
[611122 Oeffentliche Zustellung.
Der Schneidermeister und Kaufmann Otto Knoll zu Halle a. S., Leipzigerstraße Nr. 87, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. jur. Alander zu Halle ag. S., klagt gegen 1) den Landwirth Julius Schrey, früher in Halle a. S., wegen 33,50 ℳ, 2) den Herrn Julius Hammer, früher in Halle a. S., wegen 31 ℳ, 3) den Kellner Heinekin aus Holleben wegen 19,35 ℳ, 4) den Koch Heinri Schwartz, früher in Halle a. S., wegen 41,90 ℳ, 5) den Barbiergehilfen Paul Zeitz, früher in Halle a. S., wegen 20,85 ℳ, 6) den Maler Richard Bech⸗ maun, früher in Halle a. S., wegen 44,80 ℳ, 7) den Kaufmann Otto Berger, früher in Halle a. S., wegen 41,50 ℳ, jetzt sämmtlich in unbe⸗ kannter Abwesenheit mit dem Antrage:
1) die Beklagten zu verurtheilen, und zwar:
a. Schrey, an den Kläger 33,50 ℳ nebst 6 % Verzugszinsen von 26 ℳ seit dem Tage der Klage⸗ zustellung zu zahlen,
b. Hammer, an den Kläger 31 zugszinsen von 27 ℳ seit dem zustellung zu zahlen,
zc. Heineking, an den Kläger 19,35 ℳ nebst 6 % Verzugszinsen von 16 ℳ seit dem Tage der Klage⸗ zustellung zu zahlen,
d. Schwartz, an den Kläger 41,90 ℳ nebst 6 % Verzugszinsen von 35 ℳ seit dem Tage der Klage⸗ zustellung zu zahlen,
e. Zeitz, an den Kläger 20,85 ℳ nebst 6 % Ver⸗ zugszinsen pon 15 ℳ seit dem Tage der Klage⸗ zustellung zu zahlen,
f. Bechmann, an den Kläger 44,80 ℳ nebst 6 % Ver⸗ zugszinsen von 35 ℳ seit dem Tage der Klage⸗ zustellung zu zahlen,
g. Berger, an den Kläger 41,50 ℳ nebst 6 % Ver⸗ zugszinsen von 25 ℳ seit dem Tage der Klage⸗ zustellung zu zahlen,
2) den Beklagten die Kosten des Rechtsstreites nach dem Verhältniß ihrer Betheiligung am Rechts⸗ streite aufzuerlegen und zwar mit der Naßgabe, daß jeder der Beklagten für denjenigen Betrag an Ge⸗ bühren und Auslagen haftet, welcher entstanden sein würde, wenn er nur allein verklagt wäre,
3) das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht zu Halle a. S., kl. Steinstr. Nr. 7, Zimmer Nr. 18, auf den 16. März 1895, Vormittags 9 ½ Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Halle a. S., den 8. Januar 1895.
Krüger, Sekretär, Gerichtsschreiber
des Königlichen Amtsgerichts. Abtheilung 13
[61137] Oeffentliche Zustellung.
Der Schneidermeister Franz Zachrau hier, Stein⸗ damm Nr. 90, klagt gegen den früheren Versiche⸗ rungs⸗Agenten Julius Mahl, fruben hier, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen eines Restes für die in der Zeit vom 23. März bis 1. April 1892 gelieferten Kleidungsstücke, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 47,50 ℳ nebst 5 % Zinsen vom 3. Mai 1893 und vorläufigen Voll⸗ streckbarkeitserklärung des Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtsgericht zu Königsberg auf den 22. März 1895, Vormittags 10 Uhr,
st 6 % Ver⸗ d
er Klage⸗
ℳ Ta
Zimmer Nr. 34. Zum Zwecke der öffentlichen