wollensäußerungen und Versprechungen für eine ferne Zukunft be⸗ gnügt, sondern zur That übergegangen ist und die Hoffnung hegt, daß Sie mit ihr eine Gesetzgebung inaugurieren werden, die zum Nutzen des Handwerks gereicht.
Meine Herren, wir sind der Ueberzeugung, daß die gewerbliche Frage heute nicht mehr wie früher nur die ist, wie am besten und billigsten erzeugt und wie am besten, billigsten und schnellsten die Industrieprodukte den Konsumenten zugeführt werden, sondern daß heute die gewerbliche Frage in ernsthaftester Weise mehr und mehr auch die Existenzfrage des gesammten gewerblichen bürgerlichen Mittelstandes geworden ist. (Sehr richtig! rechts und aus der Mitte.) Wir sind der Meinung, daß eine Organisation des Handwerks zwar die Lebens⸗ kraft und die wirthschaftlichen Verhältnisse des Handwerks allein nicht heben kann, aber daß sie doch die isolierten schwachen Kräfte des Einzelnen mit den Berufsgenossen zusammen⸗ führt, die Assoziation, die ich für eine der wesentlichsten Faktoren für die Gesundung des Handwerkerstandes halte, erleichtert und ermöglicht, daß sie die wirthschaftlich schwachen Elemente zu⸗ sammenfügt, und daß das Zusammenrathen und Zusammenthaten mit den Berufs⸗ und Erwerbsgenossen dem Handwerk einen Kitt giebt, der den heutigen Innungen fehlt, und zwar fehlt, weil immer nur wenige und einzelne Theile des Handwerkerstandes den Innungen an⸗ gehören, nicht aber die Gesammtheit des Handwerkerstandes. (Bravo! rechts und aus der Mitte.)
Abg. Jacobskötter (dkons.): Nach den Aeußerungen des et (gtenele Redners vom Montag hoffe ich, daß seine Partei nicht bloß für die Idee der Handwerkerkammern, sondern auch für die anderen Forderungen des Handwerks eintreten wird. Die Aeußerungen von seiten der Regierung zu der Angelegenheit waren ziemlich plato⸗ nischer Natur, namentlich, wenn man die fast gleichlautenden Erklä⸗ rungen von 1891 danebenhält. Allerdings klangen die Erklärungen des preußischen Handels⸗Ministers Freiherrn von Berlepsch wesentlich anders, als die des Staatssekretärs Dr. von Boetticher. Nach dem Handels⸗Minister glaube ich die Erwartung hegen zu dürfen, daß dem Schutzdach der Handwerkerkammern, wenn ich mich so ausdrücken darf, der Unterbau der organisierten Innungen folgen wird. Das ist er⸗ freulich; denn die Handwerkerkammern können die Aufgaben nicht er⸗ füllen, die erfüllt werden müssen. Aber weshalb denn Zwang? fragt man. Zwang existiert im ganzen Leben von der Wieger bis zur Bahre. Z verlangt aber auch den Befähigungsnachweis. Wir lehnen ja das, was uns die RFesefr bietet, nicht ab, aber wir bleiben doch auf unserer Forderung bestehen, daß das Handwerk auf der geschichtlichen Grundlage organisiert werden soll. Es ist dringende
füicht des Staates, den Mittelstand zu stärken, und das kann er
auptsächlich durch die Förderung des Handwerks. Wir vertreten keine Sonderinteressen, sondern wünschen die Erhaltung eines ehr⸗
würdigen Standes. “
Abg. Bock⸗Gotha (Soz.): Nationalliberale und Konservative sind Vertreter der äg durch die der Handwerkerstand zu Boden gedrückt wird. Die Nationalliberalen sind für die Gewerbe⸗ freiheit verantwortlich, und es ist tragikomisch, wenn gerade sie sich jetzt als Handwerkerfreunde ausgeben. Wir haben mindestens ebenso⸗ viel warmes Herz für die Handwerker wie Sie, aber wir täuschen sie nicht. Wir sagen ihnen, daß mit solchen kleinen Mitteln dem Handwerk nicht geholfen werden kann, sondern daß die Grundlage der bürgerlichen Gesellschaft geändert werden muß, weil innerhalb der kapitalistischen Entwickelung kein Raum für das Handwerk ist. Die Regierung mag den besten Willen haben, aber was kann sie denn thun? Auch die Abgg. Hitze, Freiherr von Ham⸗ merstein oder Freiherr Heyl zu Herrnsheim könnten nicht angeben, wie der Befählgungsnachweis in der Praxis durchzuführen wäre. Ich habe auf den Tisch des Hauses ein Paar mit der Hand gearbeitete Schuhe und ein Paar, das vollständig mit Maschinen hergestellt ist, niedergelegt. bin überzeugt, daß Sie nicht in der Lage sein werden, irgend einen Unterschied an den Schuhen zu finden. Die technischen maschinellen Einrichtungen der bv sind es, die den Handwerker drücken. Der Groß⸗ industrielle kauft das Rohmaterial um 25 bis 30 % billiger als der Handwerker, er spart an Arbeitslohn über die Hälfte, er braucht ver⸗ möge des großen Umsatzes nur einen geringen Gewinn — was können unter diesen Umständen Zwangsinnungen und Befähigungsnachweis nützen? Das ist nur ein Köder, den Sie dem Handwerk hinhalten. Sie selbst, meine Herren, — davon bin ich überzeugt — kaufen zum größten Theil Ihre Waaren in den Bazaren. Die Maschinen, die große r8 kation, die Konkurrenz kann nicht verboten werden; alles Andere aber ist nebensächlich. Mit den Innungen hat man schon recht schlechte Er⸗ fahrungen gemacht. Die Chikanen gegen die fähigen Handwerksmeister seitens der unfähigen nehmen kein Ende. Innungsleiter verwenden die Gelder zu persönlichen Zwecken, für die Lehrlinge aber eschieht auch in den Innungen nichts. In Oesterreich, wo die Zünftler alles haben, was sie wünschen, ist das Handwerk auch zurückgegangen. Die Lehrlingskalamität rührt daher, daß die Handwerker keine Gesellen mehr bezahlen können. Der Befähigungs⸗ nachweis garantiert keineswegs eine gute Ausbildung der Lehrlinge. Es gehört dazu auch eine moralische Qualifikation. Führen Sie Zwangsinnungen ein, soviel Sie wollen — in fünf Jahren
aben Sie keine Zünftler mehr. Warum schlägt man nicht auch Arbeiterkammern vor? Die Entwickelung ist nicht aufzuhalten; der Großindustrie sind keine Schranken zu ziehen. Nur dann werden die Leiden und Schmerzen des Handwerks aufhören, wenn die kapitalistische Wirthschaftsordnung durch die sozialistische ersetzt ist.
Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. von Boetticher:
Ich würde versucht sein, wenn es nicht so spät wäre, auf die einzelnen Ausführungen des Herrn Vorredners näher einzugehen; so aber glaube ich mich ihm gegenüber auf einige allgemeine Bemerkungen beschränken zu sollen.
Meine Herren, wenn es wirklich um das Handwerk so trübe be⸗ stellt ist, und bezüglich der Organisationen, deren sich das Handwerk bisher bedient hat, so schlecht aussieht, wie der Herr Vorredner es geschildert hat, dann sage ich, ist für alle staatserhaltenden Parteien ein um so dringenderer Anlaß gegeben, keine Zeit zu versäumen, um diesen Mißständen ein Ende zu machen. Und wenn es wahr ist, was der Herr Vorredner behauptet, daß die Vertreter von Innungen gemeinsame Gelder zu ihren persönlichen Zwecken verwenden; wenn es wahr ist, daß die Handwerksmeister in größerer Zahl um die Ausbildung der Lehrlinge sich nicht bekümmern, sie zu wirth⸗ schaftlichen Arbeiten benutzen, und sich der Pflicht entziehen, die Lehr⸗ linge in der Ausbildung des von ihnen gewählten Berufs zu fördern, dann, sage ich, hat nicht allein das Handwerk die Aufgabe, aus sich selbst heraus zu helfen, sondern dann ist es auch dringend erforderlich, daß der Staat eingreift, daß der Gesetzgeber nicht thatenlos diesen Zuständen gegenübersteht. (Sehr richtig! rechts.)
Und wenn uns der Herr Vorredner auf die Erfahrungen, die man in Oesterreich mit der von den Vertretern des korporierten Handwerks erstrebten Organisation gemacht hat, verweist, so entgegne ich ihm darauf: Hat diese Organisation Uebel⸗ stände gezeitigt, so werden diese Uebelstände für uns ein Anlaß sein, die in Oesterreich gemachten Erfahrungen zu benutzen und bei uns die bessernde Hand an unsere eigenen Organisationen zu legen.
Meine Herren, es ist überhaupt verfehlt, zu sagen: ich will die eine Organisation, die man als obligatorische Innung bezeichnet, wegen der bei ihrer Durchführung anderswo wahrgenommenen Mängel nicht, oder ich will die andere Organisation nicht, die man Fach⸗ genossenschaft nennt. Es wird immer darauf ankommen, wie die Organisation ausgestaltet wird, und vor allem darauf, in welche Hände die Leitung gelegt wird. Und darüber ist mir gar kein Zweifel, daß es vorwiegend die Aufgabe des deutschen Hand⸗ werks sein wird, aus sich heraus die Kräfte heranzubilden, die das erforderliche Zeug dazu haben, verständnißvoll die Orza⸗ nisation zu handhaben und zu entwickeln, welche der Gesetzgeber vorgezeichnet hat. Wenn endlich der Herr Vorredner sich darüber beschwert hat, daß wir nicht gleichzeitig uns bereit erklärt haben, auch Arbeiterkammern zu errichten, und wenn er darauf hingewiesen hat, daß vor einigen Jahren, als uns ein sozialdemokratischer Antrag, solche Arbeiterkammern einzurichten, vorlag, wir darauf nicht ein⸗ gegangen sind, so habe ich darauf nur zu erwidern, daß es nicht Auf⸗ gabe der verbündeten Regierungen ist, sozialdemokratische Organisationen zu fördern. (Heiterkeit.) Jener Antrag aber lief auf nichts Anderes hinaus, als darauf, eine der Sozialdemokratie förderliche Einrichtung zu schaffen. Also, meine Herren, wir werden uns zwar mit den Vertretern der sozialdemokratischen Partei über die Hand⸗ werkerorganisationen schwerlich einigen. Die Ausführungen des Herrn Vorredners haben uns darüber keinen Zweifel gelassen, daß seine Parteigenossen nicht mitmachen wollen, und wenn ein gewisser Triumph darüber aus seinen Ausführungen herausklang, daß das deutsche Handwerk doch der Sozialdemokratie anheimfallen werde oder schon anheimgefallen sei, so hoffe ich, daß dieser Ausspruch dem deutschen Handwerk die Augen öffnen wird, und daß es sich, wenn es darüber noch im Zweifel sein sollte, klar machen wird, wo Heil und Segen für seine Zukunft zu finden ist. Jeden⸗ falls ist das nicht bei der Sozialdemokratie zu finden. (Sehr richtig!)
Weshalb ich mich zum Wort gemeldet habe, das ist wesentlich um deswillen geschehen, weil ich aus den Aeußerungen des Herrn Abg. Jacobskötter die Ueberzeugung gewonnen habe, daß meine gestrigen Ausführungen einigen Mißverständnissen begegnet sind, die ich nicht unwidersprochen lassen möchte. Mein preußischer Herr Kollege hatte Ihnen bereits mitgetheilt, daß wir bei der Berathung der Pläne für die Organisation des Handwerks durchaus Hand in Hand gegangen sind. Die sogenannten Berlepsch'schen Vorschläge sind vom Reichsamt des Innern und dem preußischen Handels⸗Ministerium gemeinschaftlich vorbereitet worden. Wir haben sie festgestellt, wir haben an der Hand der Kritik, die diese Vorschläge erfahren haben, gemeinsam erwogen, was zu ändern oder zu bessern sein möchte, und wenn jetzt von den augenblicklich zur Erörterung stehenden Maßnahmen zwei in den Vordergrund getreten sind: einmal die Untersuchung der that⸗ sächlichen Verhältnisse und zweitens der Entwurf eines Gesetzes, be⸗ treffend die Errichtung von Handwerkerkammern — so ist das eine das Verdienst meines verehrten Herrn Kollegen, und der andere Gedanke ist aus meinem Kopf entsprungen. Wir sind beide der Meinung, daß auf diese Weise zu Nutz und Frommen des Handwerks vor⸗ gegangen werden kann. Also eine Differenz zwischen uns be⸗ steht nicht, und wenn der Herr Abg. Jacobskötter aus meinen gestrigen Ausführungen den Eindruck gewonnen hat, als ob man ein Dach schaffen wolle ohne Unterbau, so glaube ich durch meine Erklärung ihm zu dieser Auffassung keine Veranlassung gegeben zu haben. Ich habe nur sagen wollen und meiner Meinung nach auch gesagt, daß die Gestaltung des Unterbaues für die Handwerker⸗ kammern vorbehalten bleiben soll. Ueber diesen Unterbau will man gerade die demnächst herzustellenden autoritativen Organe in den Handwerkerkammern hören; man will erfahren, wie sie über die Ge⸗ staltung dieser Dinge denken. Ohne jede Unterlage bleibt aber darum die Handwerkerkammer, die wir Ihnen vorschlagen werden, doch nicht; der Unterbau ist das gesammte Handwerk. Das gesammte Handwerk soll die Mitglieder der Handwerkerkammer wählen.
Nun kann man ja diese Institution — und damit komme ich auf einen Punkt, den der Herr Vorredner berührt hat — als eine pro⸗ visorische ansehen, man kann sie aber auch demnächst zu einer definitiven machen. Ich hatte mir die Sache so gedacht, daß man in allen den⸗ jenigen deutschen Ländern, in denen bereits Handwerkerkammern vor⸗ handen sind, diese zunächst bestehen läßt, daß man aber durch ein Reichsgesetz — und das bemerke ich auch zur Beseitigung eines Zweifels des Herrn Abg. Hitze — diese Institution zu einer obligatorischen macht in dem Sinne, daß, wo keine Handwerkerkammern bestehen, sie einzuführen sind, und zwar auf Grund von Wahlen des Handwerkerstandes. Es wird dann die Aufgabe der Handwerkerkammern sein, sich schlüssig zu machen und gutachtlich zu äußern über die weiter nothwendigen Organe. Man kann hierbei dazu kommen, daß es sich empfiehlt, den jetzt zu schaffenden Zustand zu einem definitiven zu gestalten, wenn man nämlich die Ueberzeugung gewinnt, daß es vorzuziehen ist, sämmtliche selbständigen Handwerker ohne Mittelglied zu den Wahlen zu den Handwerkerkammern zuzulassen. Man kann aber auch zu einem anderen Ergebniß kommen: man kann nämlich einen genossenschaftlichen Unter⸗ bau für nothwendig halten. Das ist aber eine Frage, deren Entschei⸗ dung vorbehalten bleiben soll nach Maßgabe der Aeußerungen, die uns über die Organisationen zugehen.
Im übrigen habe ich mich sehr gefreut darüber, daß sowohl von dem Herrn Redner aus dem Zentrum wie von dem Herrn Redner der konservativen Partei der Gedanke, Handwerkerkammern jetzt unter Vorbehalt der Frage der definitiven Organisation des Handwerks in Angriff zu nehmen, eine sympathische Aufnahme gefunden hat. Ich glaube allerdings, meine Herren, daß wir auf diesem Wege am kürzesten zu einem heilsamen Ziel kommen werden. (Bravo! rechts und aus der Mitte.)
Abg. Cegielski (Pole) spricht sich prinzipiell für den Be⸗ fähigungsnachweis aus, bezweifelt aber, ob er zur Zeit durchführbar sein werde. Im allgemeinen wünscht auch er eine Organisation des Handwerks. 8
Damit ist die Interpellation erledigt. Schluß 5 ³ Uhr.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrun 1“ Maßregeln.
1“ Portugal. 88 1 Durch Verfügung des Koͤniglich vortugiesischen Ministeriums des Innern ist der Hafen von Rio de Janeiro seit dem 20. v. M. für choleraverseucht erklärt worden. Die übrigen Häfen der gleichnamigen inz in Brasilien gelten als verdächtig.
8
Norwege “
Durch Verordnung der Königlich norwegischen Regierung vom
10. d. M. sind die Bukowina, die Nordküfte von Klein⸗Asien und
Se für rein von Cholera erklärt worden. Vergl „R.⸗Anz.“
r. 154 vom 3. und Nr. 170 vom 21. Juli, sowie Nr. 192 vom 16. August v. J.)
Handel und Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 15. d. M. gestellt 11 360, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. 1 In Vberschlesien sind am 14. d. M. gestellt 4741, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.
— Die „Zeitschrift für Lüftung und Heizung“, Fach⸗ blatt der Lüftungs⸗ und Heizungskunde mit Einschluß der Feuerungs⸗ technik und des Ofenbaues, herausgegeben von Fr. Herm. Haase in Berlin (Verlag von Carl Marhold in Halle a. S.), hat im zweiten Heft des ersten Jahrgangs folgenden Inhalt: Der unlautere Wett⸗ bewerb. — Die Grundprinzipien einer zweckmäßigen Lüftung. — Heizungsgesetze. Von Ingenieur Haase. — Einiges über elektrische
eizung. — Ofenausstattungen. — Mittheilungen: Die preußischen
ndelskammern. — Hochofenschlacken als Baumaterial für Schorn⸗ steine. — Beseitigung des Rauchs in Schmiedewerkstätten. — Nach⸗ richten über Patente und Gebrauchsmuster. — Bücherschau. — An⸗ fragen. — Beantwortungen. 3 1“
— Die Einnahmen der Prinz Heinrich⸗Bahn betrugen, wie „W. T. B.“ aus Brüssel meldet, in der ersten Dekade des Januar d. J. aus dem Bahnbetriebe 111 878 Fr., aus den Minen 9676 Fr., zusammen 121 554 Fr. Mehreinnahme gegen die ent⸗ sprechende Dekade des Vorjahrs 13 345 Fr. 1
Danzig, 15. Januar. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen loko matt, Rerseh 400 t, do. inländ. hochbunt und weiß 132 — 136, do. inländ. hellbunt 130 — 131, do. Transit hochbunt und weiß 97 — 98, do. hellbunt 96, do. Termin zu freiem Verkehr, per April⸗ Mai 136,50, do. Transit per April⸗Mai 102 — 102,50, Re⸗ gulierungspreis zu freiem Verkehr 133,00. Roggen loko unverändert, do. inländ. 107 — 108, do. russischer und polnischer zum Transit 74,50, do. Termin pr. April⸗Mai 113, do. Termin Transit pr. April⸗Mai 79 — 79,50, do. Regulierungspreis zum freien Verkehr 108. Gerste große (660 — 700 g) 113—123. Gerste kleine (625 — 660 g) 90,00. 1 inländischer 98. Erbsen inländische 110. Spiritus loko kontingentiert
51,00, nicht kontingentiert 31,00.
Magdeburg, 15. Januar. (W. T. B.) Zuckerbericht. Kornzucker exkl., von 92 % —, neue 9,15 — 9,30. Kornzucker erkl., 88 % Rendement 8,70 — 8,85, neue 8,75 — 8,90. Nachprodukte exkl., 75 % Rendement 5,85 — 6,55. Ruhig. Brotraffinade I —. Brot⸗ raffinade II. —,—. Gem. Raffinade mit Faß 20,37 ½ — 21,50, Gem. Melis I mit Faß —,—. Ruhig. Rohzucker I. Produkt Transito f. a. B. Hamburg pr. Januar 8,70 Gd., 8,77 ½ Br., pr. Februar 8,72 ½ Gd., 8,77 ½ Br., pr. März 8,77 ½ Gd., 8,82 ½ Br., pr. April⸗Mai 8,87 ½ bez., 8,90 Br. Ruhig.
Leipzig, 15. Januar. (W. T. B.) Kammzu Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. pr. Januar 2,72 ½ ℳ, pr. Februar 2,72 ½ ℳ, pr. März 2,75 ℳ, pr. April 2,75 ℳ, pr. Mai 2,77 ½ ℳ, pr. Juni 2,80 ℳ, pr. Juli 2,82 ½ ℳ, pr. August 2,82 ½ ℳ, pr. September 2,85 ℳ, pr. Oktober 2,87 ½ ℳ, pr. November 2,90 ℳ, pr. Dezember 2,90 ℳ Umsatz 10 000 kg. 8
Bremen, 15. Januar. (W. T. B.) (Börsen⸗Schlußbericht.) Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer Petroleum⸗Börse.) Fest. Loko 5,35 Br. — Baumwolle. Williig. Upland middl. loko 28 ½ 4. — Schmalz. Fest. Wilcox 37 ¾ ₰, Armour shield 37 ₰, Cudahy 38 ₰, Fairbanks 30 ₰. — Speck.
est. Short clear middling loko 35 ½, Januar⸗Abladung 34. — olle. Umsatz 114 Ballen. Taback. Umsatz: 342 Seronen Carmen. 1 1
Hamburg, 15. Januar. (W. T. B.) Kaffee (Nachmittags⸗ bericht.) Good average Santos pr. März 74 ¼, pr. Mai 74 ¼, pr. Sep⸗ tember 74 ½, pr. Dezember 73. Behauptet.
Zuckermarkt. (Schlußbericht.) Rüben⸗Rohzucker I. Produkt Basis 88 % Rendement neue Usance, frei Bord Hamburg pr. Januar 8,75, pr. März 8,82 ½, pr. Mai 8,95, pr. August 9,20. Ruhig.
London, 15. Januar. (W. T. B.) Die heute eröffnete Wollauktion war gut besucht. Australische und Caowolle pari bis 5 % billiger gegen die letzte Auktion. Das Totalangebot betrug 257 000 Ballen.
An der Küste 2 Weizenladungen angeboten.
96 % Javazucker loko 11 ⅜ rußig, Rüben⸗Rohzucker loko 8 ⅛ ruhig. — Chile⸗Kupfer 40⅛, pr. 3 Monat 41.
Manchester, 15. Januar. (W. T. B.) 12r Water Taylor 4 , 30r Water Taylor 6, 20r Water Leigh 5 ½, 30 r Water Clayton 5 ⅜, 32r Mock Brooke 5 ¾, 40r Mavyoll 6 ½, 40r Medio Wilkinson 6 ¼4 32r Warpcops Lees 5 ½, 36r Warpcops Rowland 6, 36r Warpcops Wellington 6 ½, 40r Double Weston 6 ¾, 60r Double courante Qua⸗ lität 9 ½, 32* 116 vards 16)716 grey Printers aus 32 r/461 144. Stetig.
St. Petersburg, 15. Januar. (W. T. B.) Produkten“⸗ markt. Talg loko 52,00, pr. August —. Weizen loko 8,00. Roggen loko 5,40. Hafer loko 3,30. Hanf loko 44,00. Leinsaat loko 11,00.
Amsterdam, 15. Januar. (W. T. B.) Java⸗Kaffee good ordinary 52 ¼. — Bancazinn 36. 8
New⸗York, 15. Januar. (W. T. B.) Die Börse er⸗ öffnete recht fest; im weiteren Verlaufe gaben die Kurse nach; der Schluß war ruhig. Der Umsatz der Aktien betrug 112000 Stück.
Weizen anfangs stetig und darauf einige Zeit steigend auf Käufe von Platzspekulanten, später Reaktion auf geringen E portbegehr, fowie auf lebhafte Verkäuse für lokale Rechnung. Schluß träge. — Mais einige Zeit steigend nach Eröffnung infolge der Erwartung einer Abnahme der Ankünfte, später Reaktion auf Mattigkeit in den Weizenmärkten. Schluß schwach.
Weizen⸗Verschiffungen der letzten Woche von den atlantischen Häfen der Vereinigten Staaten nach Groß⸗ britannien 78 000, do. nach Frankreich 4000, do. nach anderen Häfen des Kontinents 36 000, do. von Kalifornien und Oregon nach Großbritannien 40 000, do. nach anderen Häfen des Kontinents
— QOrts.
Waarenbericht. Baumwolle, New⸗PYork 5 ¾, do. New⸗ Orleans 5 ½, Petroleum träge, do. New⸗York 5,80, do. Philadelphia 5,75, do. rohes 6,50 nom., do. Pipe line cert. p. Februar 100, Schmalz West, steam 7,05, do. Rohe & Brothers 7,30, Mais willig, do. p. Januar 51 ¼, do. p. Februar 51 ⅜, do. p. Mai 51 ½, Weizen kaum behauptet, rother Winterweizen 62 ¾, do. Weizen p. Januar 61, do. p. Februar 61 ¼, do. p. März 62,“ do. p. Mai 62 ⅛½, Getreidefracht nach Liverpool 1 ¼, Kaffee fair Rio Nr. 7 15 ⅞, do. Rio Nr. 7 p. Februar 14,20, do. do. p. April 14,10, Mehl, Spring clears 2,55, Zucker 2 ⅜, Kupfer 10. 8
Der Werth der in der vergangenen Woche aus eführten Waaren betrug 7 616 723 Dollars gegen 7 346 560 Dollars in der Vorwoche. 1 .
Chicago, 15. Januar. (W. T. B.) Weizen fallend wäh⸗ rend des ganzen Börsenverlaufs mit wenigen Reaktionen auf schwächere Kabelberichte, reichliche Verkäufe und auf Schätzung der sichtbaren Vorräthe der Welt. — Mais, entsprechend der Mattigkeit in den Weizenmärkten, fallend währeno des ganzen Börsenverlaufs mit wenigen Reaktionen. .
Weizen pr. Januar 54 ½, pr. Mai 57 ½. Mais pr. Januar 45 %. Speck short clear nomin. Pork pr. Januar 11,32 ½.
Verkehrs⸗Anstalten.
London, 15. Januar. (W. T. B.) Der Union⸗Dampfer „Guelph“ ist auf der Heimreise heute in Southampton gekommen.
[61595]
Herichtsschreiber des Königlichen
13.
—
zum Deutschen Reichs⸗
Zweite Beilage Anzeiger und Königlich Preußischen
Berlin, Mittwoch, den 16. Januar
s⸗Anzeiger.
1895.
1. Untersuchungs⸗Sachen. 2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl. .Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
Oeffentlicher Anzeiger.
6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Akti 1“] .Niederlassung ꝛc. von Rechts eceahg
9. Bank⸗Aubwer e. “
10. Verschiedene
ekanntmachungen.
1) Untersuchungs⸗Sachen.
[61606] Steckbrief.
Gegen den Handelsmann Leopold Strauß, geboren am 19. Oktober 1856 zu Unterleinach, Kreis Würz⸗ burg, in Bayern, welcher sich verborgen hält, soll eine durch Urtheil des Königlichen Schöffengerichts I zu Berlin vom 27. Februar 1894 erkannte Gefängniß⸗ strafe von zwei Monaten vollstreckt werden. Es wird Fersucht, denselben zu verhaften und in das nächste Gerichtsgefängniß abzuliefern.
Berlin, den 9. Januar 1895.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 138.
Steckbriefs⸗Erledigung.
Der gegen den Buchhalter resp. Kaufmann Adolf Löwenheim, am 21. April 1839 zu Fraustadt ge⸗ boren, in den Akten U. R. II. 190. 85 wegen wiederholten Betruges am 7. März 1885 erlassene und am 9. Januar 1890 erneuerte Steckbrief wird zurückgenommen.
Berlin, den 9. Januar 1895.
Staatsanwaltschaft bei dem Königlichen Landgericht I.
[58074]
Der Wehrmann (Hausknecht) Carl Friedrich Wil⸗ helm Wilke, geboren am 12. Oktober 1861 zu Berlinchen, zuletzt in Klausdorf wohnhaft, wird be⸗ schuldigt, als Wehrmann der Landwehr ohne Er⸗ laubniß ausgewandert zu sein; Uebertretung gegen § 360 Nr. 3 des Strafgesetzbuchs. Derselbe wird auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts hier⸗ selbst auf den 28. März 1895, Mittags 12 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht zu zu Berlinchen zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach § 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Bezirks⸗Kommando zu Küstrin ausge⸗ stellten Erklärung verurtheilt werden.
Berlinchen, den 22. Dezember 1894.
Wagner, Amtsgerichts.
158071]
Der Handschuhmacher Karl Gustav Julius Deckert, geboren am 17. Februar 1871 zu Alten⸗ burg, zuletzt wohnhaft zu Gr. Siem;z, wird beschul⸗ digt, als Ersatzreservist ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, Uebertretung gegen § 360 Nr. 3 des Straf⸗ gesetzbuchs. Derselbe wird auf Freitag, den 15. März 1895, Vormittags 10 Uhr, vor das Großherzogliche Schöffengericht zu Schönberg in Meckl. zur Hauptverhandlung geladen. Bei unent⸗ schuldigtem Ausbleiben wird derfelbe auf Grund der nach § 472 der Strafprozeßordnung von dem Be⸗ zirks⸗Kommando zu Lübeck ausgestellten Erklärung verurtheilt werden.
Schönberg i. Meckl., den 28. Dezember 1894.
Der Amtsanwalt: A. Hufft.
[60069) SOeffentliche Ladung.
Nachgenannte Personen:
1) Hermann Julius Havenstein, geboren am 4. Juni 1874 zu Gottberg, Kreis Pyritz, letzter Auf⸗ enthaltsort Granow, Kreis Arnswalde, jetziger Auf⸗ enthalt unbekannt,
2) August Friedrich Eckert, geboren am 17. Juni 1872 zu Grützort, Kreis Saatzig, letzter Aufenthalts⸗ ort Glambeck, Kreis Arnswalde, jetziger Aufenthalt unbekannt,
werden beschuldigt, als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des seee Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen zu haben oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundes⸗ aufzuhalten — Vergehen gegen § 140 Nr. 1 Str.⸗G.⸗B. Dieselben werden auf den 1. April 1895, Vormittags 9 Uhr, vor die Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Lands⸗ berg a. W. zur Hauptverhandlung geladen. Bei un⸗ entschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach § 472 der Strafprozeßordnung von den Herren Zivilvorsitzenden der Kreis⸗Ersatzkommissionen zu Pyritz und Stargard i. Pomm. über die der An⸗ klage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärungen verurtheilt werden. II M ¹ 69/94.
Landsberg a. W., den 2. Januar 1895.
Königliche Staatsanwaltschaft.
[61594] Beschluß.
In der Kontumatial⸗Desertions⸗Prozeßsache gegen den Kapitän⸗Lieutenant Julius Ludwig Hobein, ge⸗ boren zu Schwerin, wird auf Antrag des Gerichts der Marinestation der Nordsee zu Wilhelmshaven in Grundlage der Multärstrrsgerschzzo⸗dnen 236, Gesetz vom 11. März 1850, cfr. St.⸗P.⸗O. 88 325, 326, das im Deutschen Reich befindliche Vermögen des Angeschuldigten, insbesondere die demselben ge⸗ hörigen in hiesiger Stadt belegenen Häuser Nr. 511 F., Marienstraße 10, und Nr. 873, Burgstraße 1 A., mit Beschlag belegt, soweit dasselbe zur Deckung der den vnseschundigten möglicherweise treffenden höchsten Geld trafe und der Kosten des Verfahrens in Ge⸗ sammthöhe von dreitausend Mark erforderlich ist.
Schwerin, den 14. Januar 1895.
Großherzogliches Amtsgericht.
[615960) Garnison Ludwigsburg. 8 Beemsgensbechiagnahme oner (Soldat II. Kl.) Johann roth aus Magstadt, O.⸗A. Böblingen, wurde Schs hrza 9 Kgl. Militär⸗Rev.⸗Gerichts Stuttgart vom “ Fahnenflucht i. S. des § 69 Mil.⸗
und das ihm zustehende und künftig anfallende Ver⸗ mögen mit Beschlag belegt. Den 12. Januar 1895. Dragoner⸗Regiment Königin Olga (1. Württ.) Nr. 25.
2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.
[61682] Zwangsversteigernng.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Niederbarnim Band 90 Nr. 3674 auf den Namen des Malermeisters Stephan Schur hier eingetragene, in der Beusselstraße, nach dem Kataster Nr. 42 be⸗ legene Grundstück am 18. März 1895, Vormit⸗ tags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtestelle, Neue Friedrichstr. 13, Hof, Flügel C., parterre,. Saal 36 versteigert werden. Das Grund⸗ stück ist mit 93 ₰ Reinertrag und einer Fläche von 13,30 a nur zur Grundsteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedinaungen können in der Gerichts⸗ schreiberei ebenda, Flügel D., Zimmer 41, eingesehen werden. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermens die Einstellun des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlaas wird am 18. März 1895, Nachmittags 12 ¾ Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben angegeben, verkündet werden.
Berlin, den 3. Januar 1895.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 85.
[61683] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von der Königstadt Band 32 Blatt Nr. 1716 A auf den Namen des Fräuleins Johanna Hube eingetragene, in der Alexanderstraße Nr. 37 und Kaiser⸗Straße Nr. 25 a belegene Grundstück am 15. März 1895, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstr. 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 36, versteigert werden. Das Grundstück ist mit 22 410 ℳ Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grund⸗ buchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie beson⸗ dere Kaufbedingungen können in der Gerichts⸗ schreiberet ebenda, Flügel D., Zimmer 41, eingesehen werden. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach er⸗ folgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 15. März 1895, Nachmittags 12 ¾ Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben angegeben, verkündet werden.
Berlin, den 3. Januar 1895.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 85.
[61684] Zwangsversteigerung.
„Auf Antrag des Verwalters im Konkursverfahren über das Vermögen der Aktiengesellschaft „Alt⸗ Berlin“ früher Berliner Waarenbörse zu Berlin soll das zur Konkursmasse gehörige, im Grundbuche von Berlin Band 17 Nr. 1255 auf den Namen der Aktiengesellschaft „Alt. Berlin“ eingetragene, in der Heiligen Geiststr. Nr. 5/5 a. und Burgstr. Nr. 22, be⸗ legene Grundstück am 2. März 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstr. 13, Hof, Flügel C., part., Saal 40, zwangsweise versteigert werden. Das Grundstück ist bei einer Fläche von 28 a 73 qm mit 90 900 ℳ Nutzungswerth zur Ge⸗ bäudesteuer vedah Auszug aus der Steuer⸗ rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedin⸗ gungen können in der Gerichtsschreiberei, ebendaselbst, Zimmer 41, eingesehen werden. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden auf⸗ efordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die instellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigen⸗ falls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 23. März 1895, Vormittags 11 Uhr, an Gerichtsstelle, verkündet werden.
Berlin, den 7. Januar 1895.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 86.
[61685] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von Alt⸗Schöneberg Band 3 Nr. 167 auf den Namen des jetzt verstorbenen Tischlermeisters Wilhelm Louis Ferdinand Voß hier eingetragene, Potsdamerstraße 64 belegene Grundstück am 11. März 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gerichte, an Gerichtsstelle Neue Friedrich⸗ straße 13, Hof, Flügel C., Erdgeschoß, Zimmer 40, versteigert werden. Das Grundstück hat eine Fläche von 14 a 3 qm und ist mit 29 980 ℳ Nutzungs⸗ werth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf⸗ bedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Zimmer 42, eingesehen werden. Diejenigen, welche
aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens E widri⸗ genfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grund⸗ stücks tritt. Das ÜUrtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 14. März 1895, Vormittags 11 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben angegeben verkündet werden. Berlin, den 8. Januar 1895. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 87
61607] Berichtigung. 1
Die in dem durch die Nr. 297 bekannt gemachten Aufgebot vom 12. Dezember 1894 genannte Antrag⸗ stellerin heißt nicht Marie Geidler, sondern Marie
Seidler. Königliches Amtsgericht Loslau. [61639] Aufgebot.
Das Sparkassenbuch der hiesigen städtischen Spar⸗ kasse I Nr. 25 713 über 63,62 ℳ nebst Zinsen seit dem 1. Januar 1892 ausgefertigt für die Bertha Grigath, ist angeblich verloren gegangen nnd soll auf den Antrag der genannten Eigenthümerin zum Zweck der neuen Ausfertigung für kraftlos erklärt werden. Es wird daher der Inhaber des Buchs aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin den 21. September 1895, Vm. 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 36, seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird. 1
Königsberg, den 8. Januar 1895.
Königliches Amtsgericht. IX
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[616388 Alnufgebot. Das Sparkassenbuch der Kreissparkasse des Kreises Rosenberg O.⸗S. Nr. 4109, welches ultimo März 1894 über einen Bestand von 103,72 ℳ lautete und angeblich verloren, verbrannt ist, soll auf Antrag der Eigenthümerin, minderjährigen Pauline Sofka in Pfurow, vertreten durch ihren Vormund, den Gärtner Jacob Kuliberda von dort, und dieser vertreten durch den Konzipienten Theodor Greupner in Rosen⸗ berg O.⸗S. zum Zwecke der Erlangung einer neuen Ausfertigung für kraftlos erklärt werden. Der Inhaber dieses Sparkassenbuches wird demgemäß aufgefordert, spätestens in dem vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 11, auf den 23. September 1895, Vormittags 19 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte bei Gericht anzumelden und das Sparkassenbuch vor⸗ zulegen, widrigenfalls dessen Kraftloserklärung erfolgen wird. IV. F. 6/94. Rosenberg O.⸗S., den 9. Januar 18955. Königliches Amtsgericht. 1t Schirmer. G
[61067] Aufgebot.
Der Bergmann Josef Kies zu Gelsenkirchen, Friedrichstraße 38, hat das Aufgebot des Sparkassen⸗ buchs Nr. 18 961 der städtischen Sparkasse zu Gelsen⸗ kirchen über einen Bestand von 541,59 ℳ, für den Antragsteller lautend, welches angeblich verloren oder gestohlen ist, behufs Kraftloserklärung desselben beantragt. Es wird daher der Inhaber des Buches aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 21. September 1895, Mittags 12 Uhr, Zimmer Nr. 1 (altes Rathhaus) bei dem unter⸗ zeichneten Gerichte seine Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung desselben erfolgen wird.
Gelsenkirchen, den 7. Januar 1895.
Königliches Amtsgericht.
[45417] Aufgebot.
1) Die Wittwe Heinrich Giesen, Gertrud, geb. Mühlens, jetzige Ehefrau Peter Hamacher zu Köln, Scyerinswa I
2) die Wittwe Peter Kuhl, ohne Geschäft zu Köln, Severinstraße Nr. 136, “
3) der Fabrikarbeiter Hermann Heckmann zu Köln⸗ Bickendorf, Deichstraße Nr. 18,
4) der Lagerarbeiter Heinrich Schmitz zu Köln⸗ Deutz, Tempelstraße Nr. 97,
die sub 1— 4 Vorgenannten vertreten durch Rechts⸗ anwalt Justiz⸗Rath Riffart zu Köln, 5) die Wittwe Magdalena Ludwig, ohne Geschäft zu Köln, Salierring Nr. 67, 6) die Dienstmagd Katharina Strünker zu Köln, Johannisstraße Nr. 63, 7) der Hausierer Hubert Heiden zu Köln, Krahnen⸗ bäumen 46, 3 haben das Aufgebot nachstehender Urkunden be⸗ antragt: zu 1 des Quittungsbuches der städtischen Spar⸗ kasse zu Köln Litt. B. 6 Fol. 170 Nr. 1946 bezw. 41 513 über 1027,95 ℳ, lautend auf Giesen, Maria, Ehefrau Peter Hamacher, Severinswall 4, zu 2 des Quittungsbuches der städtischen Spar⸗ kasse zu Köln Nr. A. 5. 62 12 009, 15 402 über 21,07 ℳ, lautend auf Kuhl, Peter, Bierbrauer, Weberstraße 8, später Josefstraße 16 zu Köln, zu 3 des Quittungsbuches der städtischen Spar⸗ kasse zu Köln Nr. 5506 über 160,74 ℳ, lautend auf Heckmann, Hermann, Fabrikarbeiter in Köln⸗ Ehrenfeld, zu 4 des Quittungsbuches der städtischen Sparkasse zu Köln Nr. 64 646 über 240,65 ℳ, lautend auf Schmitz, Hch., Tagelöhner zu Köln⸗Bavyenthal, Martinstraße 64, zu 5 des Quittungsbuches der Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse des Landkreises Köln Nr. 4971 B. über 513,33 ℳ, lautend auf Ludwig, Magdalena, Ww., ohne Geschäft, zu Köln, Salierring 67, zu 6 des Quittungsbuches der Spar⸗ und Dar⸗
in contumaciam für schuldig erklärt! das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden
S— 8 86
lehnskasse des Landkreifes Köln Nr. 2586 B. über
52,57 ℳ, lautend auf Strünker, Katharina, Dienst⸗ - Se. b 63, st zu 7 des Quittungsbuches der Spar⸗ und Dar⸗ ö ; “ Köln Nr. 6581 8 über 50,00 ℳ, lautend auf Heyden, Hubert, Haust⸗ zu Köln, Krahnenbäumen Nr. 46. 8 9 Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf Samstag, den 25. Mai 1895, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte an ordentlicher Gerichtsstelle an⸗ beraumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Köln, den 22. Oktober 1894. Königliches Amtsgericht. Abtheilung 8. * [61676] Aufgebot. L Ses. Personen: Kolon Friedrich Wilhelm Hildebrand zu Overbeck, Gem. Ladbergen he. 2) Kolon Hermann Wilhelm Stork, daselbst
r. 6, 3) Kolon Adolf Wilhelm Bremer Höl Gem Ladbergen Nr. “ Cö haben das Aufgebot nachstehender Grundstücke der Gemeinde Ladbergen zum Zwecke der Besitztitel⸗ berichtigung beantragt, und zwar zu 1 bezüglich der
Parzellen: Flur 13 Nr. 80, Althaus Toschlag, Holz, 18,15 a, Toschlag, Holz, 68,26 a,
0,07 Thlr. Reinertrag, Toschlag, Holz, 34,81 a,
Flur 13 Nr. 81, Althaus 0,27 Thlr. Reinertrag, Toschlag, Holz, 50,87 a,
Flur 13 Nr. 82, Althaus 0,14 Thlr. Reinertrag, Flur 13 Nr. 83, Althaus
. 0,,20 Thlr. Rfinertrag, eingetragen im Grundbuch von Ladbergen Band II Blatt 526 für den Heuerling Heinrich Kuck zu Overbeck, zu 2 bezl. der Parzelle Flur 18 Nr. 84, Althaus Toschlag, Holz, 78,77 a, 0,31 Thlr. Reinertrag, eingetragen wie zu 1,
zu 3 bezl. der Parzelle Flur 12 Nr. 208 a., An Elshofs Tabackszuschlag, Weide, 1,36 a, 0,01 Thlr. Reinertrag.
Alle Eigenthumsprätendenten bezüglich der vor⸗ bezeichneten Grundstücke werden hierdurch aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf den 27. März 1895, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte an der Gerichtsstelle anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und zu be⸗ scheinigen, widrigenfalls der Ausschluß derselben er⸗ folgen und die Eintragung des Besitztitels bezl. der aufgebotenen Grundstücke für die Antragsteller be⸗ wirkt werden wird.
Teckleuburg, den 9. Januar 189
Königliches Amtsgerich
[57155] Alufgebot.
Auf Grund der Kaiserlichen Verordnung, betreffend Landansprüche im südwest⸗afrikanischen Schutzgebiete vom 2. April 1893, wird folgendes Aufgebot von Amtswegen erlassen:
Dieienigen, welche in den nachstehend bezeichneten Gebieten, nämlich:
des rothen Volkes (Kapitän Manasse Noreseb von Hoakhanas), der Khauas⸗Hottentotten (Gobabis, Naosanabis], der Bastards von Rehoboth, sowie in dem Gebiete bis zur südlichen Grenze des Herero⸗ landes, welche bedingt wird durch den Tsoakhaub⸗ Fluß, den sogenannten Windhoeker Tsoakhaub, bis Otyiseva, weiter von Okapuka durch eine parallel mit dem zweiundzwanzigsten Breitengrade s. Br. über Witpley und von da in nordöstlicher Richtung weiterlaufenden Linie, sowie in allen westlich von den genannten Gebieten gelegenen Länderstrecken bis zum Meere beziehungsweise dem englischen Walfisch⸗ Bai⸗Territorium vor dem Erlaß der Verfügung des Kaiserlichen
über den Erwerb von Grundeigenthum, sowie vor dem Erlaß der Verfügung des stellvertretenden Kaiser⸗ lichen Kommissars vom 1. Mai 1892 aus Pacht⸗
spätestens bis zum 1. Mai 1895, Vormittags 9 Uhr, bei der Gerichtsbehörde erster Instanz des
(Nordbezirk) anzumelden.
Die Versäumung der rechtzeitigen Anmeldung hat den Verlust der Landansprüche zur Folge. „Anmeldende, welche nicht in dem Schutzgebiete ihren Wohnsitz oder Aufenthalt haben, müssen für das Verfahren einen im Schutzgebiet sich dauernd aufhaltenden Vertreter bestellen und der Gerichts⸗ behörde in Windhoek namhaft machen.
Hierbei wird gleichzeitig bemerkt, daß diejenigen Ansprüche, welche aus mündlich ertheilten Ver⸗ leihungen oder lediglich aus der Besitzergreifung von
berührt werden.
sichtigen sind, bleibt späterer Entscheidung, Gelegenheit der allgemeinen Regelung des Immobiliar⸗ rechts im Schutzgebiete, vorbehalten. Windhoek, den 1. Januar 1895.
Der Kaiserliche Landeshauptmann (L. S.) Leutwein, Major.
[616800) Aufgebot.
„Der Rentier Carl Joel Kitzitaff zu Berlin, York⸗ straße Nr. 12, hat das Aufgebot behufs Todes⸗ erklärung seines am 30. Mai 1828 in Minden ge⸗ borenen Bruders Adolph Kitzitaff, welcher im Jahre
schollen sein soll, beantragt. Der Adolph Kitzitaff
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1851 nach Amerika ausgewandert und seitdem ver⸗
Kommissars vom 1. Oktober 1888 aus Verträgen
1.“
verträgen Ansprüche rechtsgültig erworben zu haben glauben, werden hiermit aufgefordert, diese Ansprüche
südwest⸗afrikanischen Schutzgebietes in Windhoek
Grundstücken und dem langjährigen Besitze derselben hergeleitet werden, durch vorstehendes Aufgebot nicht
Die Frage, inwieweit solche Ansprüche zu berück- bei
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