können sehr wohl zufrieden sein mit dem, was unter den schwierigsten Verhältnissen bisher geschehen ist. Wir betrachten über⸗ dies diese Sache nicht als abgeschlossen, sondern werden nach Maßgabe der Mittel, die uns zu Gebote stehen, in dieser Beziehung weiter gehen.
Für die Verwaltung des Innern ist ein Mehrbedarf von 1 589 000 ℳ veranschlagt, — wesentlich infolge der Nothwendigkeit der Vermehrung der Gendarmerie und der Erhöhung der Ausgaben für die Polizei⸗Verwaltung in Berlin und in den Provinzen. Daneben aber sind die allgemeinen Ausgaben im Interesse der Polizei um 103 569 ℳ erhöht, darunter die Mittel zu geheimen Ausgaben um 80 000 % Ich habe mich der Richtigkeit der Ansicht nicht ver⸗ schließen kͤnnen, die das Ministerium des Innern geltend macht, daß in den heutigen Zeiten bei den wachsenden Schwierigkeiten, welche die Polizei⸗Verwaltung zu überwinden bat, der bisherige Betrag der Aus⸗ gaben für die geheime Polizei ein zu geringer war (sehr richtig!), daß damit absolut nicht auszureichen sei und daß die allgemeine Sicherbeit eine Vermehrung der Mittel in dieser Beziehung erfordert. Ich hoffe, daß Sie sich dieser Auffassung anschließen. Wir haben bisher, nachdem namentlich der Welfenfonds verschwunden ist, ja gar keine anderen als etatsmäßige Mittel, und diese sind bei uns noch immer niedriger bemessen als in allen größeren Staaten, sodaß man von einer unnützen Verausgabung von Mitteln für diese Zwecke bei uns am allerwenigsten sprechen kann.
Meine Herren, eine starke Vermehrung der Mittel bat das land⸗
wirthschaftliche Ministerium erfahren. Im Ordinarium sind die Aus⸗ gaben um 331 581 ℳ gestiegen und im Extraͤordinarium ist eine Er⸗ böbung eingetreten von 347 361 ℳ Wir haben dei eingebender Prüfung der bisberigen Verwendungen für die Landeskultur, für die Förderung der Viebzucht, für Beibilfen an Vereine und gemeinnützige Unternehmungen in der Landwirtbschaft u. s. w. u. s. w., und bei ein⸗ gebender Vergleichung der Ausgaben, die wir in Preußen dbisher zu Gunsten der Landwirthschaft gemacht baben, mit den gleichartigen Verhältnissen in den übrigen deutschen Ländern gefunden, daß bisher nach dieser Richtung din die Verwendungen für die Landwirthschaft bei uns unverhältnißmäßig niedrig waren. Wir haben dann aber auch geglaubt, daß die schwierige Finanzlage uns nicht abhalten dürfe, gerade in der gegenwärtigen, für die Landwircthschaft so drangvoll schwierigen Zeit mit diesen Mehrverwendungen vorzugehen. Wir waren davon durchdrungen, daß es Pflicht des Staats ist, gerade in solchen Zeiten dem am schwersten getroffenen Erwerbszweige, soweit es in unseren Kräften steht, entgegenzukommen. (Sehr richtig! rechts.) Anderer⸗ seits hat das landwirthschaftliche Ministerium aber auch durch die Vermehrung seiner eigenen Einnahmen wesentlich dazu beigetragen diese Erhöhung zu ermöglichen. Denn die Einnahmen sollen sich ver⸗ mehren nach dem Anschlag um 456 000 ℳ, und zwar, abgesehen von dem Mehraufkommen von Schulgeldern, vorzugsweise aus den Ge⸗ bühren für Untersuchung für Vieh an der Grenze. (Bravo! Heiter⸗ keit.) diesen Gebühren wird eine Einnahme erwartet für Preußen von 430 000 ℳ. Meine Herten, wir haben uns dazu in jeder Weise berechtigt gehalten, diese Gebühren einzuführen. (Sehr richtig!) Denn da die Ausgaben des Staats für die WVeterinär⸗Polizei, für den Schutz gegen Einschleppung von Seuchen in einem Grade wachsen, der geradezu erschreckend ist, so kann man die Gebühren nicht vermindemn; im Gegentheil wir werden genöthigt sein, diese Gebühren zu erhöhen. Wenn wir für die Untersuchung des eingeführten Viehs Gebühren nehmen, wie wir von unseren eigenen Unterthanen solche Gebühren auf fast allen Ge⸗ bieten erheben — wenn wir sie nun auch von den auswärtigen Impor⸗ teuren für ihr Vieh an der Grenze erheben, so ist das in jeder Weise berechtigt. (Sehr richtig! rechts.) Das ist eine geringe Kompen⸗ sation für die großen Mehrausgaben, die der Staat im Interesse dieser Importeure selbst übermimmt; denn wenn das Vieh nicht unter⸗ sucht ist, so darf es ja überhaupt nicht zugelassen werden. Das ist aber die Bedingung der Zulassung dieses auswärtigen Viehes: eine genaue Unterfuchung des Gefundheitsstandes desselden.
Bei dieser Gelegenbeit will ich erwähnen, was, glande ich, anch früher geüußerten Wünschen dieses Hauses entspricht, daß nunmedr die Landwirthschaftlichen Fortbäldungsschulen ans dem Ministerium für Handel und Gewerbe an das Lundwärthschaftluche Ministerium übergehen sollen. Wir haben geglaudt, daß das Landwürthschaftlüche Ministerium sich mehr rigne für eine solche Verwaltung, die ja ein gemeinsumes Zusammenwirken mit den Landwirthen und gemeinnützigen Mäünnern erfordert, denen die Landwürchschaftliche Verwaltung viel näher steht als das Ministerium sür Handel und Eewerde. Es ist daher der erforderliche Betrag in dieser Bezichung ank dem Etat des Ministeriumt fin Handel umd Sewerbe hgeznrügt.
Im Extranrdinnrium ist der Prude zur Hetmmng der Lamdarürth⸗ schaft in den öftlichen Peopninzun erhüött und ffind erfßerdem Irschüssse zu den Ordinarienfonds fin mifsersscheftliche und Lehrzmecke, zur Ge⸗ mührung von Pröämien, zur Findenung der Thierzucht und Unten⸗ ftüpung landwirchschafflicher Wercint Engrstullt.
In öühnlicher Weise ist verfcümen mwrder Hei dem Gestithmessen. Wirr schlagen Fhnen vnr, in zwettes Langestin in Westrraußen zu erricUhten und da Zcgeftir in Meuftum wiederherzuftallen. [(munp! rects 180 900 bezw. 21 990 ℳ
Non
— 9UU
Der Kulltus⸗Erat zeigt eine geringe Steigenung, ingbesmhere nn
82 900 ℳ für Universttüten untd 1³99090 ℳ für weie hüheren Arbr⸗
anstalten, von 1 330 000 ℳ für vs Elemerte Ürtterrinamesen.
dann füur Kultus⸗ und Unterricht gemeinsum 278 – 900 Mℳ., wührend es
Extraordinarium um 747 000 ℳ erhüht ift
Den Ausgaben zu Beihilfen für Elementarschillbauten, wie in diesem Etat veranschlagt worden sint, treten nun zum ersten Mell hinan — ich bitte Herrn von Eynern, das zu Verüfksichtigen — vire Zinsern pesjenigen Mehrauflommens von Einkommensteuern, welcher wir bisher als Kapital angesammelt haben. Wir baben Über die Zinsen in diesem Jahre in der Weise verfügt, daß wir bei dem betreffenden Etatssondes KMap 121 Tit 38 Line Bemerkung gemacht haben, nach ver das Kultus⸗Ministerium ermächtigt wird, auch diese Zinsen in der Hube in welcher sie auftommen, für Schulbauten zu verwenbven. Ueber das Kapital selbst haben wir Ihnen noch Leine Vorschläge gemacht. Wir lonnten vas in hiesem Jahre noch nicht thun, weil wir dae Ergehntß ver Steuerveranlggung für den 1. April noch nicht lennen. Wir wervden uns in der Busggetlommission über die Art und Weise der Verwen⸗ dung bieses Ravitale — mag es 100 ober 146 ober 120 Millionen betrggen
verstandigen. Ee wird sich wesentlich darum handeln, ob wir diesen Belrac⸗ zur Schuldentilgung perwenden, oder ob wir eine Lücke, die bicher in vnserm Pinanzwesen bestand, ausfüllen, nämlich, der gaoßen
8 8 Eisenbahnverwaltung einen Betriebsfonds gewähren, den sie bisher noch nicht hatte. Bei der Verstaatlichung der Bahnen sind die bis⸗ herigen Betriebsfonds der einzelnen verstaatlichten Bahnen einfach verwendet worden für Neubauten und andere Zwecke, und die große Eisenbahnverwaltung, die einen Betriebsfonds von 80 bis 100 Millionen braucht, hatte bisher überhaupt keinen. Dieser Betriebsfonds wurde wesentlich durch Vorschüsse aus der General⸗Staatskasse gegeben. Die General⸗Staatskasse konnte diese Vorschüsse gewähren, weil Jahr aus Jahr ein im Anfang des Jahres sehr große Anleihen aufgenommen werden, und weil sie durch diese Anleibes, die ja nicht gleich zur Verwendung kamen, Mittel in der Hand hatte, um der Eisenbahn⸗ verwaltung Vorschüsse zu leisten. Wenn, wie ich hoffe, — und wir sind ia in dieser Bewegung begriffen — allmählich dieses Uebermaß von Schuldenmachen aufhört und die Anleibebeträge von Jahr zu Jahr geringer werden, so wird die General⸗Staatskasse nicht mehr in der Lage sein, die erforderlichen Beträge vorzuschießen, oder sie müßte denn zu einer über⸗ mäßigen Ausgabe von Schatzanweisungen greifen, was immerhin sehr bedenklich ist und keineswegs zu wünschen wäre. Wir werden in der Budgetkommission uns über diese Frage näher unterhalten. Die Staatsregierung besteht in keiner Weise auf ihrem Schein, und es wird nicht zweifelhaft sein, daß wir uns hierüber verständigen. Wenn nun auf die eine oder die andere Weise diese Kapitalien verwendet werden, so kommen sie natürlich dauernd dem Lande zu gute, jeden⸗ falls aber nicht der Finanzverwaltung. Man kann uns doch nicht ferner darauf hinweisen, daß wir diese Kapitalien, wenn mit ihnen Schulden getilgt oder wenn sie zur Herstellung eines Betriebsfonds für die Eisenbahnverwaltung verwendet werden, noch einmal für andere Zwecke verwenden. Mir ist dies Mißverständniß immer vöͤllig unerklärlich geblieben. Die Zinsen dieses Kapitalfonds haben wir ja beschlossen, für den Fall, daß die Ergänzungssteuer den veranschlagten Betrag bringt, für Schulzwecke zu verwenden. Also darauf kann die Finanz⸗ verwaltung auch nicht mehr rechnen. Sie hat also in Zukunft weder Kapital noch Zinsen in der Hand. Aber, meine Herren, die Thatsache, daß dieser Fonds bisber angefammelt ist, ohne Verwendung zu finden für die Erleichterung der Steuerpflichtigen, hört jetzt auf. 40 Millionen ursprüngliches Mehraufkommen in den ersten Jahren sind bisber den Steuerpflichtigen nicht zu gute gekommen. Jetzt am 1. April kommt dieser ganze Betrag den Steuerpflichtigen unmittelbar zu gute und, wie wir hoffen, in möglichst hohem Grade den Steuer⸗ pflichtigen, die diese große Steigerung der Einnahmen aus der Ein⸗ kommensteuer aufgebracht haben, und nicht allein denjenigen Steuer⸗ pflichtigen, die dazu nichts oder wenig beigetragen haben. Das ist die große Frage, um die es sich nun bei der Gemeindebesteuerung handelt, über welche ich schon vorber gesprochen habe.
Meine Herren, interessieren könnte Sie vielleicht auch noch im Kultus⸗Etat eine Ausgabe von 274 739 ℳ, welche neu eingestellt ist als Staatszuschuß zu dem Pfarr⸗Wittwen⸗ und Waisenfonds, um an diesen Fonds die evangelischen Landeskirchen der neuen Provinzen anzuschließen. Ich werde jetzt auf die Sache nicht näher eingehen; es ist ja nicht zweifelhaft gewesen, daß diese Pfarr⸗Wittwen⸗ und Waisen⸗ fonds der Kirchen der neuen Provinzen ebenso Zuschüsse empfangen sollten, wie sie bekanntlich die Wittwen⸗ und Waiseninstitutionen der Landeskirche längst erhalten haben. Das wird jetzt durchgeführt und es wird eine gemeinsame Verwaltung eingerichtet und für diesen Zweck nunmehr der erwähnte Fonds eingestellt.
Wenn wir schließlich den Gesammt⸗Etat überblicken, so kann man doch wohl trotz des vorhandenen Defizits die Genugthuung empfinden, daß unsere preußischen Finanzgrundlagen eine Elastizität bewiesen haben, wie sie wenige Staaten und wenige Finanzverwaltungen aufzuweisen im stande sind. Während, wie gesagt, in wenigen Jahren der Bezug großer Ueberschüsse vom Reich sich verwandelt hat in die Zahlung großer Beträge an das Reich, — in diesem Jahre be⸗ tragen die Matrikularumlagen etwa 20 Millionen mehr als die Ueber⸗ weisungen — während kolossale Verschlechterung der Reichs⸗ finanzen eingetreten ist in einer Zeit, wo wir selbdst bei uns zum Be⸗ mwußtsein kamen, daß wir auch in Preußen in einer unvorsichtigen Weise vielfach schwankende Einnahmen verwandelt haben in danernde Ausgaben, wo nun der Rückschlag kam, wo die Aukgaden nicht mehr vermindert werden konnten, aber die Einnahmen aufhörten — während, sage ich, dieser Zustand noch verschlimmert warde dadurch, daß wir gleichzeitig in eine Zeit der allgemeinen Gererdedepressiem gericthen und auf vielen Gebieten frühere Einnahmen — auch eigene Einnahmen Preußens — verloren veranschlagten Desizit vom 34 Millionen zu überwinden. die große Elastäzität mnserer Finanzen, die solide Fundierung; das bexcist, welche Verdäenste unsere Vorfahren sich durch Sparsamkeit vund Genhgsankeit ermorbem haben, um einen so soliden Finanzzustand schlesssen scim müsssen, unseren Nachkommen mit gutem Gewissen dur fiimmellen Irsstämnde, die wir überkommen haben, zu erhalten. Zukunstt, mush der Durchführung der Stenerresorm, über cinen staat⸗ Eichan Steuerdeuck HIlngen. Ich kemne kamm ein Land in der Welt, wo dir figenen ETinnochmen ans Befitz. Domünen und Forsten, Berg⸗ merfan, uns Giserechnen füinen so großen Anktheil bildeten von dem Eesammeinkommen der Stuants mür in Preußen, und mo die Summet ver Smauerauftnmmenk in dem Beitragsverhültniß zu den E. vsgaben nienriger müne dils in Preußen. Miär ist mweder in Deutsch⸗ land noch außer Deutsallund züun Sttaat beiunnt, der in dieser B.
Otobs Diese
diese
echung günftiger stchhlt. Wir beuufhen alsp, meüne Herren, selbst wenn
unsere Syfinungen in Pezichung anuf eine andermeitäge
ver Meiche-Finanzmesens getüuscht werden sollten, Leinekmege zn zwetfeln. Wir in Preußen werden wohl in der Lage sein, unt selbst zu velfen, und es Meibt dann auch nichte Anderes sIürüg. Dars bosße Haus hat im geoßen und gangen mich in den Arschenungen, von welchen aus ich die Finanzverwaltung leite, bisher trer ungergtiche das bobe Haus hat mit mir das lbermüßige Drüngen auf permanente Steigerung der Ausgaben abgewiesen, bat mit mir ge⸗ sagt: es hilft nichts wenn wir Leine Mehreinnchmen mehr be⸗ tounnen, so müssen wir uns nach der Decle strecken. Wenn ich hoffen darf, daß das Haus dieselbe Stellung betült, vaß io die schwierigen Ausgaben des Finanzministert exleicmert werden, 19 gebe ich guten Muthe den schwierigen Aufgaben der Zukunst enzgegen. Wir müssen uns leiten lassen von vem Gefüchl ver Pflichten, die jeder Eingelue in so schwzeriger Zeit dem Stogt gegenliber zu erfülllen Las, und die Hoffnung jesthalten, daß die Erleantniß wieder durchneiggt,
daß das Wohl der Gesammtheit zugleich auch das Wohl des Einzelnen ist, und daß die Neigung, lokale und Klassenvortheile auf Kosten der Gesammtheit zu erreichen, mit Erfolg bekämpft werden wird. Dann aber zweifle ich auch nicht, daß wir demnaͤchst wieder das Gleichgewicht zwischen den Einnahmen und den Ausgaben des preußischen Staatz werden hergestellt haben. (Lebhafter Beifall.) 8 .
8 Höhe der Schneedecke in Zeutimetern am Montag, den 14. Januar 1895, um 7 Uhr Morgen
“ Mitgetheilt 8 vom Kööniglich preußischen Meteorologischen Institut.
(Die Stationen sind nach Flußgebieten geordnet.)
Oestliche Küstenflüsse. .“ Memel (Dange) 25, Tilsit (Memel) 21, Insterburg (Pregel) 18 Heilsberg (Pregel) 25, Königsberg i. Pr. (Pregel) 14. 8
Groß⸗Blandau (Bobr. Narew) 15, Czerwonken (Bohr Narew) 24, Marggrabowa (Bobr, Narew) —, Klaussen (Pissa) —
Neidenbux (Wkra)] 22, Osterode (Drewenz) 17, Altstadt (Drewenz) 11,
Konitz (Brahe) 31, Bromberg (Brahe) 18, Berent (Ferse) — Marienburg (Nogat) —.
Kleine Flüsse zwischen Weichsel und Oder. Lauenburg i. P. (Leba) 12, Köslin (Mühlenbach) 23, Schivelbein (Rega) 15. Oder.
Leobschütz (Zinna) 29, Ratibor 21, Beuthen Oppeln 31, Habelschwerdt (Glatzer Neisse) 39, Neisse) —, Reinerz (Glatzer Neisse) 63, Glatz (Glatzer Neisse) 33, Görbersdorf (Glatzer Neisse) 40, Friedland (Glatzer Reig) 61, Weigelsdorf (Glatzer Neisse) 34, Rosenberg (Stober) p
Liegnitz (Katzbach) 20, Fraustadt (Landgraben) f „Krummhübel (Bober) —, Wang (Bober) 66, Eich⸗ —, Schreiberhau (Bober) 50, Warmbrunn (Bober) 25, „Ostrowo
(Klodnitz) 26, Brand (Glatzer
Breslau 26, Grünberg berg (Bober) Bunzlau (Bober) —, Görlitz (Lausitzer Neisse) 27, Frankfurt (Warthe) 15, Posen (Warthe) 12, Tremessen (Warthe) 9, Samter (Warthe) 9, Paprotsch (Warthe) —, Neustettin (Warthe) 23 Oeutsch⸗Krone (Warthe) 26. Landsberg (Warthe) 9. Stettin 12, Pammin (Ibna) 15, Prenzlau (Uecker) 18, Demmin (Peene) 14. Kleine Flüsse zwischen Oder und Elbe.
Putbus —, Rostock (Warnow) 8, Kirchdorf auf Poel 30, Sege⸗ berg (Trave) 25, Lübeck (Trave) 25, Eutin (Schwentine] 20, Schleswig (Schlei) 9. Flensdurg 11, Gramm (Fladsau) —, Westerland auf Sylt —, Wyk auf Föͤhr 6, Husum 11, Meldorf —.
2 E ' b c.
Dessan (Mulde) 29, Rudolstadt (Saale) 21, Stadtilm (Saale) 26, Dingelstädt (Saale) 34, Erfurt (Saale) 28, Sondershausen (Saale) 31, Nordhausen (Saale) 29, Halle (Saale) 33, Klostermansfeld (Saale) 25, Bernburg (Saale) 29, Quedlinburg (Saale) 61, Harzgerode (Saale) —, Magdeburg 20, E (Havel) 23, Kottbus (Havel) 24, Dahme (Havel) 20, Berlin (Havel) 14, Blankenburg bei Berlin (Havpel) —, Spandau (Havel) —, Heinersdorf, Kr. Teltow (Havel) —, Potsdam (Havel) 19, Brandenburg (Havel) 21, Kyritz (Havel) 27, Gardelegen (Aland) 28. Jeetze (Aland) 26. Waren (Elde) 18, Marnitz (Elde) 28, Schwerin (Elde) 25, Uelzen (Ilmenau) 25, Lüneburg (Ilmenau) 27, Neumünster (Stör) 23, Bremervörde (Oste) 17.
Torgau 30, Jena (Saale) 26,
Weser. Mieeningen (Werra) 21, Liebenstein (Werra) 30, Fulda (Fulda) 31, Schwarzenborn (Fulda) 33, Cassel (Fulda) —, Uslar (Werre) 23, Herford (Werre) 28, Scharfenstein (Aller) —, Ilsenburg (Aller) 65, Braunschweig (Aller) 37, Celle (Aller) 24, Göttingen (Aller) 29, “ Aller) 36, Klausthal (Aller) 78, Seesen (Aller) 38, Han⸗ nover (Aller) 29, Bremen 15, Oldenburg (Hunte) 5, Elsfleth 7.
Kleine Flüsse zwischen Weser und Ems. Ems. Gütersloh (Dalke) —, Münster i. W. 14, Lingen 18, (Haase) —, Löningen (Haase) 11, Aurich 7, Emden 8.
Rhein.
Darmstadt 19, Coburg (Main) 25, deeagn; (Main) 36, Frankfurt (Main) 11, Wiesbaden —, isenheim 9, Birkenfeld Rab⸗ 15, Schweinsberg (Lahn) 15, Rauschenberg (Lahn) 19, Mar⸗ zurg (Lahn) 15, Weilburg (Lahn) —, Schneifel⸗Forsthaus (Mosel) 40, Bitburg (Mosel) 13, von der Heydt⸗Grube (Mosel) 18, Trier (Mosel) 6, Neuwied 10, Siegen (Sieg) —, Hachenburg (Sieg) 22, Köln 13, Krefeld 10, Arnsberg (Ruhr) 25, Brilon (Ruhr) 30, Lüdenscheid (Ruhr) 55, Alt⸗Astenberg (Ruhr) 105, Mülheim (Ruhr) —, Kleve 14, Ellewiek (Yssel) —, Aachen (Maas) 16
Der Höhe von 1 em Schneedecke entsprachen: am 13. Januar 1895 in — Marggrabowa e,n — 12. Neidenburg Weichsel) 1.4 12. Altstadt 1.8 10. Schivelbein (Rega) 14. Leobschütz
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zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußi
Zweite Beilage
Berlin, Donnerstag, den 17. Januar
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Entscheidungen des Reichsgerichts.
Gegenstände, hinsichtlich deren die besonderen Voraussetzungen einer ausnahmsweisen Zollfreiheit zur Zeit der Einfuhr thatfächlich vorliegen, sind, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, I. Strafsenats, vom 30. Juni 1894, zollfrei, auch wenn nicht der Nachweis des Vorhandenseins dieser Voraussetzungen bei der Einfuhr beschafft wird. Versagt der Zolleinnehmer den zoll⸗ freien Einlaß von Gegenständen, die ausnahmsweise zollfrei sind, obgleich die Voraussetzungen der Zollfreiheit so ersichtlich vorliegen, daß der Beamte bei ausreichender Prüfung der thatsächlichen Um⸗ stände sich deren bewußt werden mußte, so befindet er sich bei der Versagung des zollfreien Einlasses nicht in rechtm äsager Amtsausübung und der Widerstand gegen ihn ist nicht strafbar. — In dem zum Grunde liegenden Falle handelte es sich um die Einfuhr von Nutzhölzern aus der Waldwirthschaft von einer außerhalb der Zollgrenze gelegenen Waldparzelle eines Bewoh⸗ ners des inländischen Grenzbezirks, des G. Th., welche seit langen Jahren, und zwar schon vor 1879, Zubehör des inländischen Acker⸗ guts des Genannten war. Diese Hölzer wurden von G. Th. und seinem Sohn P. Th. mit einem Zugthier direkt aus dem Walde zur Zollstelle angefahren, wo zollfreier Durchlaß begehrt wurde, da jene Hölzer in doppelter Richtung — entsprechend einerseits dem § 5 Ziffer ! des Zollgesetzes, andererseits der Anmerkung a zu Nr. 13 c 1 des Zolltarifs zollfrei waren. Der Zollbeamte verlangte aber die Beibringung eines Ursprungsattestes und den sonstigen Nachweis des Vorhandenseins der zollbefreienden Voraus⸗ etzungen, und da dieser überhaupt nicht sofort geführt werden konnte, o versagte er das zollfreie Einpassieren und suchte es zu verhindern. Der Sohn P. Th. widersetzte sich thätlich gegen den Beamten und erzwang die Durchfuhr. Vater und Sohn wurden wegen Zoll⸗ defraudation und wegen Widerstandes gegen den Beamten angeklagt. Die Strafkammer sprach sie frei, nachdem im Strafverfahren der Nachweis erbracht worden war, daß die Voraussetzungen der Zoll⸗ freiheit zur Zeit der Einfuhr thatsächlich vorgelegen haben, und ferner festgestellt worden war, daß der Beamte sich nicht in rechtmäßiger Ausübung seines Amts befunden habe, da die Bestimmung der Hölzer zum Gebrauche in der Th.’schen Wirthschaft offensichtlich vorlag, als der zollfreie Einlaß begehrt wurde. Die dagegen vom Provinzial⸗ Steuer⸗Direktor und vom Staatsanwalt eingelegten Revisionen wurden vom Reichsgericht verworfen, indem es begründend ausführte: „Die Revision des Provinzial⸗Steuer⸗Direktors vertritt den Stand⸗ punkt, als seien Gegenstände, hinsichtlich deren die besonderen Voraus⸗ setzungen einer ausnahmsweisen Zollfreiheit zur Zeit der Einfuhr thatsächlich vorliegen, dennoch zollpflichtig, wenn nicht der Nachweis des Vorhandenseins dieser Voraussetzungen alsbald bei der Einfuhr beschafft wird. Dem kann nicht beigetreten werden. Sind im Gesetz die thatsächlichen Umstände bezeichnet, durch deren Vorhandensein — nicht: durch deren Nachweisung eine Zollfreiheit bedingt sein soll, so ist letztere dementsprechend ohne weiteres die rechtliche Folge des Vorhan⸗ denseins der bezeichneten Umstände. Um eine solche Folge auszuschließen oder dieselbe von weiteren Erfordernissen abhängig zu machen, hätte es einer desfallsigen ausdrücklichen Vorschrift bedurft, wie sie aber weder im Zollvereinsgesetz, noch in dem Zolltarifgesetz zu finden ist. — — Die Entscheidung der Vorinstanz (hinsichtlich der Anklage wegen Widerstandes) wird getragen durch die Feststellung, daß die Voraus⸗ setzungen der Zollfreiheit nach Anmerkung a zu Nr. 13c 1 des Zoll⸗ tarifs, namentlich auch die Bestimmung der fraglichen Holzstangen zum Gebrauche in der Th.'schen Wirthschaft, offensichtlich vor⸗ lagen, als der zollfreie Einlaß begehrt wurde. War dies der Fall, so handelte der Zollbeamte, welcher den Inhalt der Anmerkung a kennen mußte, und in Ansehung desselben an eine besondere Anordnung der vorgesetzten Behörde ersichtlich nicht gebunden war, nicht pflichtgemäß, befand sich also nicht in einer rechtmäßigen Aus⸗ übung seines Amts, wenn er gleichwohl das zollfreie Einpassieren ver⸗ sagte und zu verhindern suchte. Gewiß ist im allgemeinen an dem Grundsatz festzuhalten, daß die Amtshandlung eines Beamten, deren Vornahme vom Gesetz insofern in das Ermessen des letzteren gestellt ist, als dieselbe im Gesetz von dem Vorhandensein gewisser materieller
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Voraussetzungen abhängig gemacht und dem Beamten die Prüfung zu⸗ gewiesen ist, ob im konkreten Fall diese Voraussetzungen gegeben sind, als eine in rechtmäßiger Amtsausübung erfolgte, trotz etwaiger mate⸗ rieller Unrichtigkeit anzusehen ist, wenn der Beamte das ihm zur P
flicht gemachte Ermessen hat walten lassen und nach dem Ergebnisse der angestellten Prüfung sein amtliches Handeln eingerichtet hat. Vor⸗ ausgesetzt ist aber hierbei unter allen Umständen ein pflichtmäßiges Er⸗ messen des Beamten, welches bedingt erscheint durch Anwendung einer solchen Aufmerksamkeit, mit welcher ein sorgfältiger Beamter seiner Kategorie unter den vorliegenden Verhältnissen sein Amt zu verseben hatte; dasselbe erscheint dann ausgeschlossen, wenn der Beamte bei Vornahme der Handlung entweder das Bewußtsein hatte, daß eine genügende Veranlassung zu derselben nicht vorlag, oder doch bei aus⸗ reichender Prüfung der thatsächlichen Umstände, soweit eine solche nach Lage der Sache möglich war, dieses Bewußtsein hätte erlangen müssen.“ (1604/94.)
8 Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.
Das preußische Gesetz, betreffend die Aenderung des Wahlver⸗ fahrens, vom 29. Juni 1893, bestimmt in § 1 Abs. 2, daß bei der Bildung der Wähler⸗Abtheilungen für die Wahlen zum Abgeordnetenhause für jede nicht zur Staats⸗Einkommensteuer veranlagte Person an Stelle dieser Steuer ein Betrag von 3 ℳ zum Ansatz zu bringen ist, und im § 5, daß für die Wahlen zur Gemeindevertretung, die Wähler⸗Abtheilungen fortan allge⸗ gemein in der durch die §§ 1 bis 3 des Gesetzes für die Abgeordnetenwahlen vorgeschriebenen Weise gebildet werden. In Bezug auf diese Bestimmungen hat das Ober⸗Verwaltungsgericht, II. Senat, durch Urtheil vom 6. Oktober 1894 ausgesprochen, daß bei der Bildung der Wählerabtheilungen für die Wahlen zur Gemeindevertretung nur die von den Gemeindewahl berechtigten zu entrichtenden Steuern in der Weise in Betracht kommen, daß die nicht zur Staats⸗Einkommensteuer veranlagten Gemeindewahl⸗
berechtigten mit 3 ℳ Staats⸗Einkommensteuer in Ansatz m
bringen sind. Dagegen ist hinsichtlich der nichtwahlberechtigten Orts⸗ einwohner ein fingierter Satz von 3 ℳ bei der Bildung der Ab⸗ theilungen nicht in Anfatz zu bringen. — Der Kaufmann R. in C. hatte gegen die offengelegte Gemeinde⸗Wählerliste der Stadt C. in der Rheinprovinz Nasgeuch erhoben, weil bei der Bildung der Wähler⸗ abtheilungen nur mit den Steuern der Wahlberechtigten gerechnet worden 8 während nach dem Gesetz vom 29. Juni 1893 bei Bildung der Abtheilungen in die durch drei zu theilende Gesammtsumme der Steuern von den Personen, welche zwar, weil das erforderliche Steuerquantum nicht zahlend, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, sonst aber wahlberechtigt sein würden, G 38 ℳ eingesetzt werden müßten, Die Klage des R. wurde vom 2 aietsanesschu abgewiesen, und auf die Berufung des Klägers bestätigte das Ober-Verwaltungs⸗ gericht die Vorentscheidung, indem es begründend ausführke: . Der h 1 Abs. 2 des Gesetzes vom 29. Juni 1893 sagt, daß für jede Nicht zur Staagte⸗Einkommensteuer veranlagte „Person
an Stelle dieser Steuer 3 ℳ zum Ansatz zu bringen sind; allein diese Bestimmung bezieht sich nach dem Zusammen⸗ hange immer auf die in Abs. 1 des § 1 genannten Urwähler, also die thatsächlich wahlberechtigten Personen; sie kann mithin bei⸗ Anwendung auf die Gemeindewahlen keinenfalls eine weitere Be⸗ deutung haben, als daß die nicht zur Staats⸗Einkommensteuer ver⸗ anlagten, thatsächlich zur Ausübung des Gemeindewahlrechts befugten Personen mit 3 ℳ Staats⸗Einkommensteuer in Ansatz zu bringen seien. Es ist auch kein Grund abzusehen, aus dem etwa die fingierte Steuer von Personen, die überhaupt nicht Gemeindebürger sind, bei Vertheilung der letzteren auf die Abtheilungen der Bürgerrolle in Ansatz gebracht werden sollte. Diejenigen Gemeindeangehörigen, mesche nicht Gemeindebürger sind, kommen gar nicht in Betracht — gleichviel ob sie das Bürgerrecht aus dem Grunde, weil sie nicht den erforderlichen Betrag an Steuern zahlen Grunde entbehren.“ (II 1332.)
Kunst und Wissenschaft.
† Die Kunsthandlung von Amsler und Ruthardt bat in ihren oberen Ausstellungsräumen eine recht ansehnliche Sammlung von Gemälden, Zeichnungen und Radie⸗ rungen Daniel Chodowiecki’'s aus Privatbesitz zusammen⸗ gestellt, die ein lebendiges Bild von dem künstlerischen Schaffen des großen Sittenschilderers der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts giebt. Ein Theil der ausgestellten Blätter soll demnächst zur Ver⸗ seigerung kommen, das Uebrige ist aus dem Familienbesitz der Nach⸗ Chodowiecki's mit dankenswerther Bereitwilligkeit für Verfügung gestellt worden. Selten wird sich eine günstigere Gelegenheit bieten, das besonders auch für die Berliner Kültüsgeschicsts so bedeutsame Oeuvre Chodowiecki's zu studieren. Der schwerpunkt der Aus⸗ stellung liegt freilich weniger in der Zusammenstellung des Radier⸗ werks in auserlesenen Abdrucksgattungen, als vielmehr in der Fülle von zeichnerischen Entwürfen (für diese Radierungen, selbständigen Zeichnungen, Miniatur⸗, Email⸗ und Oelbildern des Künstlers. Sie dildet dadurch eine werthvolle Ergänzung zu den reichen Schätzen, die in dem Königlichen Kupferstichkabiner dem Studium und Genuß zur Verfügung stehen und im Jahre 1891 zu einer Ausstellung kamen, während einige private Chodowiecki⸗Sammlungen Berlins und Leip⸗ zigs begreiflicherweise nur wenigen Kunstfreunden bekannt und zu⸗ gänglich sind. 8
Daniel Chodowiecki wurde im Jahre 1726 in der freien Hansestadt Danzig als Sohn eines Kornhändlers geboren. Seine Mutter stammte aus einer französischen Emigrantenfamilie, in der ohne Zweifel der Trieb zur Kunstübung zur Familientradition ge⸗ hörte. Wenigstens war Chodowiecki's Tante, Mademoiselle Ayrer eine beliebte Emailmalerin, die Daniel's Talent durch ihre Unterweisung förderte; doch auch der Vater des Künstlers trieb die Miniaturmalerei zu seinem Vergnügen und ertheilte seinem Sohn den ersten Unterricht darin, zwar nicht in der Absicht, vie Berufswahl desselben zu beeinflussen. Vielmehr wurde die Kunstübung nur als Nebenbeschäftigung angesehen, als Chodowiecki früh in eine Spezereihandlung eintrat, und auch nach seiner Uebersiedelung nach Berlin (1743) blieb er der kaufmännischen Laufbahn treu. In seinen Mußestunden aber beschäftigte er sich unablässig mit Miniatur⸗ und Emailmalerei, bis er zu der Einsicht kam, daß die autodidaktischen Ver⸗ suche doch unzulänglich seien, und endgültig sich ganz der Kunst zu⸗ wendete. Im Verkehr mit Pesne, Falbe, Rode und Lesueur, so be⸗ richtet der Künstler selbst, „wurd' ich's noch mehr inne, wie so gar⸗ nichts ich konnte; ich ließ mich das nicht abschrecken, verließ das fabrik⸗ mäßige Dosenmalen, zeichnete fleißig, übte mich in eigenen Erfindungen, fing an, Bilonisse in Miniatur zu malen und fand Beifall. Mit dieser Art Malerey beschäftigte ich mich lange beynahe einzig und allein, außer daß ich in meinen Erholungsstunden zuweilen in Oelfarbe Ver⸗ suche machte. Eine Reihe Miniatüren, darunter das Bildniß Friedrich's des Großen, ist in einer Vitrine ausgestellt, auch finden wir einige jener Dosen⸗ und Emailmalereien hier vereinigt. Im Jahre 1756 machte C. den ersten Radierversuch — „ein muthwilliger Einfall“, wie er es nannte — das jetzt selten gewordene und wohl hauptfächlich deshalb geschätzte Blatt: „le passe dixe. Es stellt einen im damaligen Berlin durch seine groteske Gestalt bekannten Stempel⸗ schneider Fonvielle beim Würfelspiel dar. Immer noch sah unfer Künstler seine Arbeiten mehr als einen Zeitvertreib an aber die scharfe Beobachtungsgabe, die ihn jedes bemerkens⸗ werthe Vorkommniß, jede charakteristische Gestalt seiner Um⸗ gebung schnell und sicher erfassen ließ, die wachsende Gewandtheit, mit Zeichenstift und Radiernadel ermöglichten ihm nicht nur eine über⸗ reiche Produktion, sondern schufen ihm in derfelben auch eine ergiebige Einnahmequelle. Der glänzende Erfolg der größeren Radierung „Der Abschied des Calas von seiner Familie“, zu dem neben der Aktualität des Vorwurfs wohl auch die Vorliebe der Zeit für weichherzige Sen⸗ timentalität beigetragen und der uns heute nicht mehr in gleichem Maße erwärmen kann, veranlaßte ihn, sich ganz der Radierung zuzu⸗ wenden. Jetzt entstanden jene unzähligen Almanach⸗ und Kalender⸗ kupfer, die so beredtes Zeugniß von der empfindsamen Zeit⸗ stimmung ablegen. Seit dem Jahre 1764 gehörte C. bereits der Berliner Akademie der schönen Künste an; Berliner und Leipziger Verleger bestürmten ihn mit Aufträgen. Zum theil konnte er nur die Zeichnungen für die Illustrationen liefern, die dann von anderen in Kupfer gestochen wurden. Mögen dieselben den Literaturfreund noch so sehr interessieren, wie die Kupfer zu Lessing's Minna von Barnhelm, die für die Kulturgeschichte des Jahrhunderts so bedeutsamen Illustrationen zu Basedow s Elementar⸗ buch, die Radierungen, mit denen er den Roman des ihm geistes⸗ verwandten Nicvlai „Sebaldus Nothanker“, Gellert’s Fabeln, Goldsmith's „Vicar of Wakefield“, Jung⸗Stilling's „Jünglings⸗ jahre“ und zahllose andere Literaturerzeugnisse jener so pro⸗ duktiven Epoche schmückte — den modernen Beschauer fesselt er erheblich mehr durch die von literarischer Anregung unabhängigen Sittenschilderungen, die uns unmittelbar in das Leben und Treiben Berlins am Ende des 18. Jahrhunderts versetzen. Da ist die Haupt⸗ promenade der Residenz vor den Zelten mit ihren tänzelnden Habituss, die Fahrt nach Französisch Buchholz, die Lhombrepartie, die Schilde⸗ rung des behaglichen Familienlebens im „Cabinet d'un peintre“, eine türkische Kavalkade. alles gezeichnete und radierte Memoiren von einer Frische und Unmittelbarkeit, wie sie von keiner schriftlichen Auf⸗ zeichnung erreicht wird. Wie lebendig führen uns die moralisierenden Kupferfolgen Fortgang der Tugend und des Lasters“, „Natur und Affktation“, „Heirathsanträge und Heirathen, „Modethorheiten’, „Erziehungtrefultate’“ . in die Lebens⸗ auffassung der Aufklärungsepoche ein! Rein technisch genommen, stehen sie trotz aller Sauberkeit der Ausführung hinter den fran⸗ zosischen Illustrattonen und Vignetten einigermaßen zurück, aber wenn wir die zablreichen in der Ausstellung vertretenen Vorzeichnungen zu diesen Radierungen in Röthel und Fedee betrachten, überzeugen wir uns von der Gesundheit seiner Naturanschauung, der Preus und Liebe⸗ mit der er seine Umgebung zu studieren und wiederzugeben verstand, Auch über Chodowteckt hal Goethe das maßgehende Urrheil gesprochen; er nennt und schätzt ihn als den Schllderer einer gesunden Natur, die sich entwickelt, zweckmäßigen Bildung,
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kommen die Ausstellung zur
ruhig einer
oder aus einem sonstigen
eines treuen Ausdauerns, eines gefälligen Strebens nach Werth und Schönheit.“ Weniger vermögen wir die großen, in Röthel ausgeführten hontazts seiner Hand zu schätzen, das Format drängt hier die Phili⸗ trosität und Nüchternheit seiner Auffassung allzusehr in den Vorder⸗ grund. Auch seine Oelbilder halten einen Vergleich mit den zierlichen Stichen nicht aus, wenngleich auch hier uns die Liebenswürdigkeit des Charakters in der schlichten Schilderung behaglichen Familienlebens entgegentritt. Das Bildniß des Künstlers, von seinem Freunde Feton sgraff gemalt, giebt ein treues Spiegelbild dieses sympathischen Charakters.
“
Literatur.
Prachtwerke.
Die N. G. Elwert'sche Verlagsbuchhandlung in Marburg kündigt eine zweite verbesserte und vermehrte Auflage von dem „Bilder⸗ Atlas zur Geschichte der deutschen Nationalliteratur 9 Ergänzung zu jeder deutschen Literaturgeschichte, nach den
nellen bearbeitet von Dr. Gustav Könnecke)“ an. Diese neue Auflage ist insofern verbessert, als darin die erklärenden Texte zu den Abbildungen möglichst auf den Stand der heutigen literarhistorischen Forschung gebracht und auch Abbildungen, für die inzwischen bessere quellenmaͤßige Vorlagen bekannt geworden sind, durch Nachbildungen solcher ersetzt wurden. Ferner ist eine Reihe von Bildern, die beim Erscheinen der ersten Auflage technisch noch nicht so vollkommen wiedergegeben werden konnten, wie es die seitdem bedeutend verbesserten Reproduktionsverfahren heute gestatten, nach den alten Vorlagen aufs neue reproduziert, so⸗ daß an die Stelle von verschiedenen, weniger gelungenen, nunmehr klare und schöne Wiedergaben getreten sind. Vermehrt ist die neue Auflage, wie das der ersten Lieferung beigefügte Verzeichniß ergiebt, um mehr als 500 neue Bilder, sodaß sie jetzt 2200 Abbildungen ent⸗ hält. Außerdem sind ihr noch 14 Kunstbeilagen beigegeben, davon zwei in Heliogravüre, fünf in Farbendruck hergestellt. Von diesen 2200 Abbildungen kommen auf das Mittelalter gegen 450, auf die Zeit der Renaissance gegen 250, auf das XVII. Jahrhundert gegen 200, auf die vorklassische und klassische Literaturperiode gegen 800, auf die neuere Zeit gegen 450; gegen 50 Abbildungen bringt die Abtheilung „Deutsche Sprachforscher und Literarhistoriker“. Alle Perioden der deutschen Literatur sind bei dieser Vermehrung der Abbildungen möglichst gleich⸗ mäßig bedacht; besondere Berücksichtigung fand jedoch die Geschichte des deutschen Schauspiels und Schauspielwesens, von Hroswitha und dem ersten nationalen Drama, dem lateinischen Antichristspiele aus dem Ende des XII. Jahrhunderts, an bis zum Ende der klassischen Zeit, die mit dem Tode Ludwig Devrient's (1832) abschließt. Die ganze Ent⸗ wickelung des Schauspiels und Schauspielwesens wird in dieser alle Epochen der Literatur umfassenden Periode durch einestattliche Reihe quellenmäßiger Abbildungen zur Anschauung gebracht. Aus dem reichen Inhalt des Beess nüF.⸗ der neuen Abbildungen verdient ferner eine neue Gruppe hervorgehoben zu werden: es sind dies die Proben von sämmtlichen vorhandenen resp. bekannt gewordenen Handschriften und Handschriften⸗ bruchstücken unseres wichtigsten nationalen Schriftdenkmals aus dem Mittelalter, des Nibelungenliedes und der dazu gehörigen Klage. Sogar die verschiedenen Hände, die sich in diesen Handschriften zeigen, sind berücksichtigt. Durch diese Vollständigkeit der Wiedergabe aller Handschriften unseres deutschen Nationalepos hat auch der wissen⸗ schaftliche Werth des Werks eine weitere Erhöhung erfahren. — Die neue Auflage des „Bilderatlas“ erscheint in 11 Lieferungen von 6 resp. 5 Bogen zum Preise von je 2 ℳ Die erste Lieferung von 6 Bogen wird in zwei Halblieferungen zu je 1 ℳ ausgegeben. Alle 14 Tage erscheint eine Lieferung. Das ganze Werk kann auch komplet auf einmal bezogen werden; der Preis desselben beträgt un⸗ gebunden 22 ℳ, gebunden (in reichem stilgemäßen Einband) 28 ℳ
— Eine illustrierte Ausgabe ausgewählter Werke von Jeremias Gotthelf (Albert Bitzius) veranstaltet der Verlag von Tarl Rupprecht in München (20 bis 22 monatliche Lieferungen; Sub⸗ skriptionspreis je 1,20 ℳ). Diese Ausgabe soll die Hauptwerke des vortrefflichen Volksdichters in einer von Professor Otto Sutermeister in Bern mit liebevollem Verständniß vorgenommenen Kürzung dar⸗ bieten, welche auf den Geschmack unserer Zeit in soweit Rücksicht nimmt, als es sich mit der Pietät gegenüber der ursprünglichen Fassung vereinbaren läßt. Die von einem Vorwort des schweizerischen Bundesraths Dr. K. Schenk begleitete Edition ist mit zweihundert sorgfältig reproduzierten Originalzeichnungen von der Hand der schweizer Künstler A. Anker (Bern), H. Bachmann (Luzern), W. Vigier (Solothurn) geschmückt. Die neue illustrierte Gotthelf⸗ Ausgabe wird enthalten: Leiden und Freuden eines Schulmeisters, Uli der Knecht, Uli der Pächter, Der Bauernspiegel, Anne Bäbi Fowäger und Elsi die seltsame Magd. Das Werk verspricht, nach den vorliegenden ersten beiden Lieferungen zu urtheilen, ein schönes Haus⸗ und Familienbuch zu werden.
Heilkunde.
Das von Frau Dr. med. H. B. Adams, praktischer Aerztin an der Lungenheilanstalt in Nordrach, verfaßte „Frauenbuch, ein ärzt⸗ licher Rathgeber für die Frau in der Familie und bei Frauenkrank⸗ heiten“ (Stuttgart, Süddeutsches Verlags⸗Institut) liegt mit der kürzlich erschienenen 13. Lieferung in seinem ersten Theil (Preis geb. 7 ℳ 50 ₰) fertig vor. In 11 Kapiteln wird darin eine An⸗ Lnna zum Verständniß des Baues des menschlichen Körpers, speziell des weiblichen, sowie zur Pflege der Gesundheit der Mädchen und Frauen gegeben. Mit Hilfe emer großen Zahl erläuternder Ab⸗ bildungen schildert die Verfasserin das Knochen⸗ und Musfelsystem des weiblichen Körpers, den Blutkreislauf, die Athmung, das Nerven⸗ gewebe und die Sinnesorgane; dann widmet sie dem wichtigen Faktor der Ernährung und den Ernährungskrankheiten, der Infektion und der Erkältung je einen Abschnitt und belehrt im letzten Kapitel über alles Erforderliche zur ersten Hilfe bei Verletzungen und Vergiftungen. In dem 10,von der Erkältung handelnden Abschnitt nimmt Frau Dr. Adams Anlaß, ihre englischem Vorgang folgenden Ansichten über eine Raform der Frauenkleidung darzulegen, welche praktischen hygienischen Anforderungen beffer enc⸗ spreche als die bisherige. Der eingehenden Ausführung, walche Daman in hohem Maße interessieren dürfte, ist eine Reihe von Abbildungan und Schnittmustern zur Anfertigung dieser Refvemfleidung beigegeben. Der noch zu erwartende zweite und wichtigste Theil des Buches wird speziell den Frauenkrankherten und ihrer B. lung gewidmet fein. Im ganzen soll sich das Werk auf ca. 20 Lieferungen zum Proise vun ie 50 ₰ ausdehnen.
Verschiedenes.
Die Erziehung des Hundes. Ven C. Fraihermmn von Kochtizkv. 3. Aufkage. Mit 23 Raffebildern. Oranianhung, Gd. Freyhoff’s Verlag. (Preis 2 ℳ) — Das gefällig ausgeftattetm Buch lehrt die verschirdenen Hunderaffen erkennen, unactavistent duren Krank. n unter Angabe der Keilmittel und ertheilt Anmeifung Uchen das Abrichten.
Huellenkunde Sihre von den Bildung und vam Var⸗ kommen der Quellen und des Grundmaffers dom Pyvufeffan Dm. Hüm⸗ volyt S. Haas. Mit 40 de dem Tantt gednuckdem Abbilungen.
4 ℳ 90 ₰. in Leinmand gebundemn 6 ℳ Vewsng wen §. J. Weber in Leipzig. — Der Vanfaffun hat alle naucenen Fanschungen. Über die Natur der Duellan und der Gnundmafferg im — Veziehung berikkfichtigt, der Darsteilumg aüen demmc din Aüleemin