Berkehrs⸗Anstalten.
8 (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Reichs⸗Postdampfer „Prinz⸗Regent Luitpold⸗ ist am 17. Januar Morgens in Antwerpen angekommen. Der Post⸗ dampfer „Pfalz“ hat am 17. Januar Morgens Dover passiert. Der Schnelldampfer „Lahn“ hat am 17. Januar Vormittags die Reise von Southampton nach New⸗York fortgesetzt. Der Reichs⸗ Postdampfer „Gera“' hat am 17. Januar Vormittags die Reise von Singapore nach Colombo fortgesetzt. Der Reichs⸗Postdampfer „Sachsen“ hat am 17. Januar ea Vlissingen passiert. Hamburg, 17. Januar. (W. T. B.) Hamburg⸗Amerika⸗ nische Packetfahrt⸗Aktien⸗Gesellschaft. Der Schnelldampfer „Augusta Victoria“ ist heute Morgen in New. York ein⸗ getroffen. Der Postdampfer „Hercynia“ ist heute in St. Thomas
2 ◻Ꝙ☛ Bremen, 18. Januar.
Im Königlichen Schauspielhause wird morgen das Lust⸗ spiel „Halali“ (Frau Schramm, Fräulein Poppe, Fräulein von Map⸗ burg, Herren: Keßler, Grube) und der Schwank Die stille Wache (Herren: Hertzer, Hartmann, Keßler, Oberländer, Fräulein von Map⸗ burg) gegeben. Die erste Aufführung des neuen Lustspiels „Zum wohlthätigen Zweck“ von Schönthan⸗Kadelburg findet am Montag statt. In den Hauptrollen sind die Damen Schramm, Seebach, von Mayburg, und die Herren Vollmer, Blencke, Keßler, Oberländer, Link beschäftigt.
Die morgige 50. Aufführung der „Weber“ im Deutschen Theater wird in einigen Hauptrollen v 75— bringen. Am nächsten Donnerstag gelangt Grillparzer’'s „Weh' dem, der lügt“ neu zur Aufführung. d 8 1““
Das fünfaktige Schauspiel „Böse Zungen“ von Heinrich Laube, das seit vielen Jahren von dem Spielplan der Berliner Bühnen ver⸗
eingetroffen. T 1 New⸗York eingetroffen. 8
London, 17. Januar. (W. T. B.) Der Der Union⸗Dampfer „Trojan“ Kapstadt abgegangen.
8 FTheater und Musik.
Konzerte.
Das zweite Abonnements⸗Konzert der Herren Florian Zajiec und Heinrich Grünfeld, welches am Mittwoch im Saale war gleich den früberen
der Singakademie stattfand, zahlreich besucht. 4 . eröffnet, an dessen Ausführung sich außer die Herren A. Grünfeld, Kilian und reich betheiligten. Herr H. Grünfeld (Cello) Soli von Volkmann, Saint⸗Saëns v Herr Alfred Grünfeld (Klavier) Stücke von S und Chopin, denen er einen kleinen Komposition hinzufügte, zum Vortrag
damit gleichfalls beifällige Anerkennung.
Lied: „Ich bin der Schneider Kakadu.
Gestern Abend fand im Saale der Philharm onie das erste Herrn Waldemar Mevyer Auf dem Progra
Abonnements⸗Konzert des der Frau Amalie Joachim statt Fran. 8 Kompositionen von Mar Bruch. Nac Oper „Lorelei“, das durch melediösen strumentation sich auszeichnet, sang 8 9 nnrR *. 29 aus „Achilleus“: „Noch lagert ] „ Sprbana- 218 8828 929.
K 8 d- Mnn eHoerbolt urde welches letztere auf Wunsch wiederdolt wurde.
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8 5 3 „ Ssm ghüisrseohe Nuß Bruch’'schen Konzerte, die seine brilante Techuik und seine geistvolle Auf⸗ wren rauschender App
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2) Gestern Regen. ³) Gestern und
6) Nachts
Nachts — Abends Regen. ³) Nachts Regen.
ebersicht der Witterung. Während das barvmetrische Minimum, welches gestern über Südschottland lag, mit rasch ahnebmender iese norduordoftmärts nach den Shetlands fort⸗ en ist, ist das Barumater über West⸗Europa — Ein Hochevuckgebiet liegt über der Alpen⸗
Dementsprechend weßen über Zentral⸗Eurvpa
und füdwestliche Winde, welche meistens nur
—
auftneten. In Deutschland ist das Wetter
mild und trüde, im Binnenlande ist meistens etwas Miederschlag gefallen, an der ostdautschen Grenze ist
die Temgeratur wieder gesunken und ist wieder
leichter Froft eingetreten. Das barometrische Maximum
im Süden scheint sich weiter nordwärts auszubreiten,
Der Postdampfer „Slavonia“ ist heute Mittag in
Union⸗Dampfer „Gotbh“ ist auf der Ausreise gestern von Lissabon abgegangen. ist auf der Heimreise
Es wurde mit dem A-dur. Quintett von Dvokaͤk den Konzertgebern
Krelle Süe.; trug ferner ne
und Popper zumann, Brahms Walzer . 11“ Herr Zazie Das für morgen angekündigte Konzert der Altistin Fräulein Ida
der Künstlerin erst an Bereits gelöste Karten behalten
gewählt datte. spielte eine Fuge von F. W. Rust und eine Polonaise von Wilhelmp. Zwischen diesen mit großem Beifall Zufgenommenen Instrumental- piècen sang Fräulein Matia von Niessen mehrere Lieder und fand Den Beschluß des Abends 8 bildeten die wenig gehörten Trio⸗Variationen don Beethoden über das
mm standen ach einem kurze⸗ und Joachim mit wohlklingen⸗ außerdem nug „Carmoscnella“
Der stets gern ge⸗
8 2 5 H 85 2 Snn „ ₰ . *† 2,82* 2 börte Violinvirtuos Waldemar Mever glänzte durch den Vortrag zweier
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Mauk und Weingrn
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zur Aufführung. brüder Willy und sehr — D D-dur, St. Saësns Variationen 0p. 35, und — positionen für zwei Klaviere. die gesangliche Mitwirkung
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mit vor, wäbrend veigener Vortrag gelangen.
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5 einem späteren Termin ihre Gültigkeit.
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Theater⸗Anzeigen.
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aus. 18 Cavalleria rusticana. 3 Spb „„ in 1 Inbmm oe Fg— Banern Ehre.) Over in 1 Anfmg don Pietro — Text nach dem gleich amtgen Volksstück Verga. S gesetzt vom Ober⸗ Regisseur Tetzlaff. gent: Kapellmeister Dr. Muck. — Der Barbier von Sevilla. Komische Oper mnach Beaumarchais, don Cesar Sterdini, übersetzt von Ignaz Kollmann. Dirigent: Kapellmeister Halali. Lust⸗
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Weingartner. Anfang 7 ½ Uhr.
Schaufpielbaus. 18. Vorstellung. spviel in 4 Aufzügen don Richard Storervnnek. Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. — Die stille Wache. Schwank in 1 Aufiug vdon Richard Skowronnek. In Scene gefeßt dom Ober⸗ Regifseur Mar Grube. Anfang 7 ½ Uhr.
Sonntag: Opernhaus. 19. Varstellung. häuser und der Sängerkrieg auf Romantische Oper in 3 Akten don Richard Ballet von Emil Graeb. Anfang 7 Uhr.
Mittags 12 Uhr: Matineée. Hänsel und Gretel. — Ballet⸗Divertissement.
Schaufgielhaus. 19. Vorstellung. Die Her⸗ mannsschlacht. Ein Drama in 3 Aufzügen von Heinrich von Kleist. Anfang 7 8 Uhr.
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artburg. Wagner.
Deutsches Thenter. Sonnabend: Zum 50. Mal⸗
Die Weber. Anfang 7 ¼ Uhr.
Saal Bechstein veranstalten, bringt u. a.
Weber’'s Introduktion Fräulein 2
Junkers kann infolge ploͤtzlicher Erkrankung stattfinden.
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(25.) Ausstellung von
Wachsen, nicht allein aus den Kreisen der Gesellschaft, sondern seiten der Künstler, die immerr noch Bei „
aße 10 pt statt. * Ans Anlaß der großen Kanarien⸗A cröffnet dat,
schwunden ist, wird am Montag nach sorgfältigen Vorbereitungen im Berliner Theater zur ersten Aufführung kommen. 3 land wird bei dieser Gelegenheit an dieser Bühne zum ersten Mal
Im Theater Unter den Linden gelangt morgen nach der Milloͤücker'schen Operette „Der Probekuß“ ein großes T anz⸗Divertisse⸗ ment, arrangiert vom Balletmeister Louis Gundlach, unter M itwirkung der Prima Ballerina Fräulein Carolina Elia, des Primo Ballerino Herrn Poggiolest, des Solopersonals und des gesammten Corps de Ballet
Das Programm des Konzerts, welches die Klaviervirtuosen Ge⸗ Louis Thern aus Wien am Montag im Mozart’s ein Beethoven'sches Thema, und enes
delina Herms übernimmt
über
Liedern von
Rubinstein. C. Löwe und einer Reihe von Gesangs⸗Kompositionen Hans Hermann’s, welche letzteren bei dieser Gelegenheit erstmalig zum
Mannigfaltiges.
In der gestrigen Sitzung der Stadtverordneten wurden nach dem Bericht der „Nat.⸗Itg.“ dem hiesigen, unter dem Protektorat Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Friedrich Karl stehenden „Cypria städtische Preise für die von dem Verein in der Zeit vom 1. bis 4. Februar in dem Hause „An der Stechhahn 20,21 1 lter
Geflügel aller Art bewilligt.
98
Berlin
Verein Berliner Kaufleute und Industrieller wird am Mittwoch, den 23. Januar. Herr Geheimer Regierungs.Rath, Professor Dr. H. Aron (im großen Saale des „Kaiserdofs“, Abends bereits angekündigten
n der Philbarmonie ist in stetigem
amenspende“ die Maler G. L. Meyn, udwäg Noster, A. Blunck (der das Ti Beigtländer und A. Friese 8 1
täglich im Bureau des Redakteurs Vormittags von 11 dis 12 und
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vor Herren und Damer „Errungenschaften auf dem Gebiet der Elektrizität“ (mit erlänternden Experimenten).
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Sonate in sämmtlich Kom⸗
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300 ℳ als
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auch für das prächtige g einiger hundert en wird. Neuer⸗ schen., Karl d gezeichnet M. Rabes, äge geschickt.
welche der
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Medaille dem bekannten Züchter Gustav Barthel, Lindenstraße 10, für eine Kollektion von Kanarien zuerkannt, welche erst vor wenigen Tagen in Dresden gleichfalls mit der goldenen Medaille ansgezeichnet worden ist. Außerdem wurden eine ganze Reihe silberner und bronzener Medaillen und Diplome vertheilt. Die Ausstellung welche im ganzen mit 335 Thieren beschickt ist, wird bis zum 22. d. M. geöffnet bleiben.
Köln, 17. Januar. Wie der „Köln. Ztg.“ aus Dortmund gemeldet wird, verurtheilte das dortige Schwurgericht den Berg⸗ mann Robert Wecker aus Unna wegen Dynamitverbrechens zu zehn Jahren Zuchthaus.
Köln, 17. Januar. Der „Voss. Ztg.“ wird gemeldet: Bei fort⸗ dauerndem starken Steigen ist die Mosel, bereits Mittags aus den Ufern getreten und hat weite Strecken überschwemmt. Dabei ist heftiger Eisgang eingetreten, sodaß verschiedene Flecken in großer Gefahr, schweben. Die Saar richtet gleichfalls große Ueber⸗ schwemmungen an. Das Rheineis hat sich bei St. Goar gestellt. Auch von der Nahe wird bei starkem Eisgang schnell steigender Wasserstand gemeldet.
Leipzig. 17. Januar.
Die A welche der Mitteldeutsche Papier⸗Verein alllährlich in An
ehnung an die
Ostermesse veranstaltet, findet auch in diesem Jahre und zwar in der
ersten Woche der Vormesse, an den Tagen vom 5. bis 7. März, in den Räumen des Kaufmännischen Vereinshauses hierselbst statt. Die Ausstellung wird, wie bisher, Erzeugnisse des Papier⸗ und Schreib⸗ waarenfachs, ferner Papiere jeder Art, Luxuspapiere (Schachtel⸗ packungen), Pappen, Briefumschläge u. s. w., einschlägige graphische Erzeugnisse und Maschinen umfassen. Sie bezweckt in erster Linie eine Erleichterung des geschäftlichen Verkehrs der meßbesuchenden Ein⸗ und Verkäufer genannter Berufszweige. Anmeldeformulare, Aus⸗ stellungsprogramme und kostenfreie Eintrittskarten versendet der Vereinsvorsitzende Bruno Nestmann in Leipzig.
Während der heutigen Sitzung des Land⸗ tags durchbrachen, wie „W. T. B.“ meldet, Schneemassen das Glasdach über den Couloirs und fielen auf eine Gruppe von Ab⸗ geordneten herab. Der Abg. Fournier wurde dadurch leicht verletzt. Die Sitzung wurde nicht unterbrochen.
Prag, 17. Januar.
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Mailand, 17. Januar. „W. T. B.“ meldet: Heute Nach⸗ mittag um 1 ½ Uhr wurde der General⸗ Staatsanwa lt des biesigen Axvellhofes Celli in seinem Kabinet durch ein Individuum rmordet, das ihn unter falschem Namen zu sprechen verlangte. Der Moͤrder faßte Celli an der Kehle und durchschnitt ihm die Schlagader. Celli starb nach einigen Augendlicken. b Moͤrder wurde alsbald verbaftet; er nennt sich Attilius Bellochio, stellt sich irrsinnig und antwortet nicht auf die an ihn gerichteten Fragen. Nach einer späteren. Meldung desselden Bureaus deißt der Mörder Anton Realini. Derselbe verbrachte seit 1873 infolge von vierzehn Verurtheilungen achtzehn Jahre im Gefängniß. Am 8. d. M. batte er eine wegen Diebstahls und Sittlichkeitsverbrechens verhängte vierjährige Gefängnißstrafe ver⸗ büßt; gesterm verschwand er aus seiner Wohnung, wo er besonders
überwacht wurde.
Audlevy, 17. Januar. Die Rettungsversuche in dem überschwemmten Bergwerk (vergl. Nr. 12 u. 13 d. Bl.) sind,
laut Meldung des „W. T. B.“, wegen erneuter Hindernisse aufgegeben worden.
( Der
Der
Bern, 18. Januar. Der Verkehr der Personenzüge auf der Gotthardbahn ist jetzt wieder bergestellt. Von vielen Seiten, ganz besonders aus dem Tessin werden große Verbeerungen und Verkehrsstörungen durch Lawinen gemeldet. Auch Verluste an Menschenleben sind mehrfach zu beklagen. 17. Januar. Im Maggio⸗Thal verschüttete eine Lawine ein Haus. Ein zweijähriger Knabe und ein Mädchen von zwanzig Jahren wurden getödtet, ein junger Bursche am Kopf schwer verletzt.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
B 1 Bellinzona, &£ 2* e. dem „W. T. B.“ zufolge
2 — 2* D
cuntag
Julius Federmann.
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Freund. § Uhr.
Sonutag
Sonntag, 2 ½ Uhr: Tie Weber. — 7 ¼ Uhr: Klein Enolf. Montag: Die Weber.
Berliner I. Sonnabend: Der Pfarrer von Kirchfeld. Anfang 7 ½ Uhr.
Sonntag, 2 Uhr: Die Hanbenterche. 7t Uhr: Ter agnuun. Zum ersten Male. Böse Akten von Heinrich Laube.
—
Montag: Schauspiel in 5
Lessing Theuter. Sonnabend: Male Die wilde Jags. Lustspiel in 4 von Ludwig Fuldau. Anfang 7 ½ Uhr. 8
Sonntag Bhigmunng.
Montag Die mwilde Jags.
Zum ersten
Idolph Ernst Thenter. Sennabens⸗ Aaf⸗ der Groteskrängerin
veri Nose n n f , im Lundon.
vom Prince of
treten
26. 3
Sonnabend:
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Cdaunfseraße 25.
Herr Ober⸗R.
Die Fledermauns.
— 88
Theater Unter den Linden. Bebrenstr. 55,57. neuer Ausstattung. Der Probekuß. 3 Akten von Hago Wittmann und Julins Baner. Musik von Carl Miläcker. In Scene gesetzt von
—
Der Probekuß. — Tanz⸗Divertisse⸗
O, diese Berlimer!
Ein meles Corpe.
vosse mit Tanz.
Nach dem engkischen „ Girl“ von Janas Sihney fret bearbeitet Jacubson und Jean Kren. Pafang 7 ½
Sonntag
Diefelbe Vorstellung
3 26. Die Fledermaus. 3 Akten nach Meilhac und Halévy C. Haffner und Richard Genée. Musi trigent: Herr Kapellmreister Ado fang 7 ½ Uhr
Hert — Hierauf. Tanz⸗Divertissement. arrangiert vom Balletmeister Louis Gundlach. — 8
zert der Altistin Ida Iunkers güt. Mitw. des Herrn Dr. Otto
₰ 2
stellung. Auf, auf zur fröhlichen Jagd! Original. Sports⸗Schaustück vom Direktor Franz Renz Außerdem: Der ostpr. Hengst Blondel und Monstre⸗Tableau von 60 Pferden, vorgeführt von irektor Fr. 2 El Bolero, ne. v. 6 Damen und 6 Herren in svpanischen Original⸗Pracht⸗Kostümen mit 12 Schulpferden, angeführt vom Direktor Franz Auftreten des Herrn Gustav Hüttemann (als
Gast) mit seinem Schulpferde „Cincinatus“. Auf⸗ der exzentrischen Clowns Gebrüder Permané.
hilde Renz. jeu de ö Mr
Mit Operette in
— , KFrellmer — — E
ꝛc. c. Anfang 7 ½ Uhr. 1 Nachmittags 4 Uhr 2 Die lustigen Heidelberger. Auf, auf zur fröhlichen Jazd! 8 Auf, auf zur fröhlichen Jagd!
—
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt⸗ Frl. erswaldt
mit Hrn. Landrath Albert von Puttkamer (Rothen⸗
von Gra 22 Elsbeth Schweinitz (Groß⸗Sür⸗
ding Klein⸗ ). b Ein Sohn⸗ em/Lieut Jebens G. Berehres 59 — Fe. es er: Prn. Prediger
Gestorben⸗ vn. i. Schl.)
Berelelicht⸗ feldt mit
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Zing Akagemte. Sonnabend, Aafong 78 lthe.
Longerr der Pianistin X 2 3 Antwerven unt. Mitw. 8. er
3. B. Siemenrkoth in Verlin, JNBeulag bi Gmesition (Echol8) in Herlin
Sr der Rha ve cvrvdtrAt unh N. 8 se, Wenh 82 „ Haahcg⸗ NIr. 22. Innf Weilaen sczliclich mbnlené- hietlg⸗/
zum De
Anzeiger und Königlich Pr
Berlin, Freitag, den 18. Januar
B Deutscher Reichstag. 1 Sitzung vom Donnerstag, 17. Januar, 1 Uhr.
Ueber den Beginn der Sitzung ist bereits in der gestrigen Nummer berichtet worden.
Nach Erledigung der zweiten Lesung des Antrags der Abgg. Graf von Hompesch und Genossen (Zentr.) auf Auf⸗ hebung des Gesetzes über den Orden der Gesellschaft Jesu vom 4. Juli 1872 folgt die erste Berathung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend Aenderungen und Ergä nzungen des Gerichtsverfaffungsgesehes und der Straf⸗ prozeßordnung. Es nimmt dazu das Wort der
Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts Nieberding:
Meine Herren! Der Versuch, welcher durch die gegenwärtige Vorlage unternommen werden soll, die Strasprozeßordnung und die darauf Bezug habenden Theile des Gerichtsverfassungsgesetzes einer Revision zu unterziehen, welche den Bedürfnissen des praktischen Lebens mehr entgegenkommt, als das gegenwärtige Gesetz dies thut, ist nicht der erste Versuch dieser Art. Bereits im Jahre 1884 hatte die preußische Regierung die Initiative ergriffen, um eine solche Revision herbeizuführen. Sie scheiterte damals; sie scheiterte bereits im Bundesrathe, als die Mehrzahl der Bundes⸗ regierungen sich nicht bereit zeigte, dem Vorschlage Preußens wegen Einführung der Berufung gegen die Urtheile der Straf⸗ kammern zuzustimmen; sie scheiterte aber auch hier im Reichs⸗ tag, als demnächst der Entwurf eingebracht wurde ohne Bestimmungen über die Berufung; der Entwurf kam hier nicht einmal zu Lesung.
Nun, meine Herren, seit jener Zeit sind zehn Jahre verflossen, die Strafprozeßordnung ist seit 15 Jahren in praktischer Anwendung; in Theorie und Praxis hat man ihre Vorzüge und ihre Schatten⸗ seiten kennen und würdigen gelernt. Die öffentliche Meinung und dier der Reichstag haben verschiedentlich Wünsche zum Ausdruck ge⸗ bracht, welche auf eine Ergänzung, theils auch auf eine Abänderung des geltenden Rechts hingehen, und die Justizverwaltungen der einzelen Bundesstaaten sind ebenfalls in der Lage gewesen, Wahrnehmungen zu sammeln, welche eine Aenderung mancher Bestimmungen dringend er⸗ wünscht erscheinen lassen. Unter dem Eindruck dieser Verhältnisse hat die preußische Regierung abermals die Initiative ergriffen, um eine Revision herbeizuführen; sie ist mit ihren Vorschlägen dem Bundes⸗ rath gegenüber diesmal glücklicher gewesen, und das Ergebniß der Verständigung zwischen den verbündeten Regierungen ist der Ihnen vorliegende Entwurf.
Meine Herren, wenn ich mir erlaube, die wichtigsten Grundsätze diesss Entwurfs mit einigen Worten bei Ihnen einzuführen, so werde ich alle diejenigen Punkte bei Seite lassen, die nach Auffassung der verbündeten Regierungen nur Fragen weiter Ordnung einschließen. Dahin gehören die Bestimmungen über die Vereinfachung des Verfahrens, vor allem durch eine veränderte Bebandlung der Kontumaz, die Bestimmungen über die Beschleunigung des Verfahrens namentlich in den Fällen, wo der Thäter auf der That ergriffen wird; ferner die Bestimmungen über die veränderte Abnahme der Eide, endlich die Bestimmungen, welche den Zweck haben, die jährliche Zusammensetzung und Geschäfts⸗ dertheilung der Kammern und der Senate bei den Gerichts⸗ höfen zu regeln. Diese letzteren Bestimmungen, betreffs einer Frage, die gewöhnlich mit der Frage des Präsidiums bezeichnet wird, haben allerdings einen weiten Raum in der öffentlichen Dis⸗ kussion eingenommen, mehr als die Frage verdient. Man hat in den diesbezüglichen Vorschlägen, die auf die Abschaffung des Präsidiums in seiner erheblichsten Bedeutung hinausgehen, eine capitis dimi- nutio det Gerichtshöfe erblickt; man hat die Gelegenheit ergriffen, um Rückblicke zu werfen auf manche Dis⸗ positionen früherer Zeit seitens der Justizverwaltungen in einzelnen Bundesstaaten, die unter erregten politischen Verhältnissen stattfanden und auf die Entscheidungen der Gerichte eine Einwirkung auszuüben bezweckten — eine Praxis, die wir, wie man sie im übrigen auch beurtheilen mag, vom politischen Standpunkt der Jetztzeit be⸗ klagen müssen, weil wir nachträglich die Mißstimmung, das Miß⸗ trauen und die Verbitterung zu fühlen haben, die aus jenen Ereignissen bervorgegangen ist. Man hat an jenen Rückweg in eine Vergangen⸗ heit, die nach meiner Meinung niemals in solcher Art wiederkehren kann, Besorgnisse für die Zukunft geknüpft, dahin gehend, daß, wenn die Vor⸗ schläge der verbündeten Regierungen in diesem Punkt Rechtens werden sollten, die Justizverwaltungen wiederum verleitet sein könnten, gelegentlich in unzulässiger Weise Einfluß auf die Besetzung der Ge⸗ richte zu üben. Die verbündeten Regierungen können es nur bedauern, daß an eine Frage, die für sie nur eine Frage rein geschäftlicher Ordnung ist, derartige politische Betrachtungen geknüpft wurden; sie wollen in diesem Punkt nichts Anderes als Mißstände beseitigen, die weifellos für jeden Kenner, bei der Personal⸗ und Geschäftsvertheilung in manchen Gerichten aufgetreten sind, und die, wenn sie andauern, wohl geeignet sind, die Gefahr hervorzurufen, daß die Rechtsfindung erschwert werde und die Autorität der Gerichtshöfe selber leide.
Ob Uebelstände auf dem Wege beseitigt werden, welchen die verbuündeten Regierungen Ihnen vor⸗ sc=lagen, oder obh sich dafüör werden Wege finden, ist für sie eine Frage untergeorbneter Dedeutung. Wenn der Reichs⸗ tag der Meinung ist, daß das Mihtrauen gegen die Justizverwaltung der Jetztzeit oder der Zufunft noch so groß ist und daß das Vertrauen in die Ehrenhaftlgkeit und Unabbängtgkeit der Richter so gering ist, daß man es nicht wagen varf, die Morschläge der verbündeten Re⸗ gierungen in diesem Punkt, nem Gesetze zu erbeben danm, meine Herren, suchen Ele anbere vWege, um jenen Mihstanden zu begegwen!
verbündeten Regterungen werben gersh wit Ahnes besett seim, in verurtheilgfreler Weife auch onbere Mittel uuab Abhitfe e diefem
unkte zu erwägen., veas sie bezwesken, ist nicht etn Einftuh auf die Thaͤtigkeit der Gerichte, fonpeen ichte Unberes ahh, biee rbile
Mängel, die n diesen Pünkten tbatsächtich varbanben siab.
nun diese
eußischen
1895.
Meine Herren, unter den Fragen, die hiernach für mich zu be⸗ handeln bleiben, spielen vier die Hauptrolle. Das ist die Einführung der Berufung gegen die Urtheile der Strafkammern; das ist zweitens die Beseitigung gewisser prozessualischer Formen, die man gemeiniglich unter dem Namen „Garantien des Verfahrens“ zusammenzufassen pflegt, obwohl die Praxis sie als Garantien eigentlich nicht hat be⸗ währen lassen; das ist drittens eine Einschränkung des jetzigen Wieder⸗ aufnahmeverfahrens gegenüber rechtskräftig Verurtheilten; und endlich die Frage der Entschädigung solcher Personen, die in diesem Wieder⸗ aufnahmeverfahren freigesprochen sind, nachdem sie vorher rechtskräftig verurtheilt worden waren.
Meine Herren, diese vier Fragen stehen im Sinne der verbün⸗ deten Regierungen nicht etwa unabhängig und zerstückelt neben ein⸗ ander, sondern sie bilden ein Ganzes, dessen engen Zusammenhang bei der Berathung zu würdigen die Regierungen auch von Ihnen be⸗ sonders wünschen müssen. Wenn von seiten der verbündeten Regie⸗ rungen zugegeben wird, daß die Einführung der Berufung nicht länger vermieden werden kann, so dürfen sie auf der anderen Seite doch der Erkenntniß sich nicht verschließen, daß sich an dieses neue Rechtsmittel eine Belastung des Prozesses knüpft, die in Anbetracht der Schwerfälligkeit und Langsamkeit, die unserem Prozeßverfahren jjetzt schon eigen ist, schwer in das Gewicht fällt. Die verbündeten Regierungen haben deshalb nach Mitteln suchen müssen, die in dieser Beziehung einen Ausgleich bieten; und sie haben diesen Ausgleich gefunden einmal in der Be⸗ seitigung der sogenannten Prozeßgarantien, die eingeführt worden sind als ein Ersatz für die nicht eingeführte Berufung, und zweitens in einer Einschränkung des Wiederaufnahmeverfahrens gegenüber rechts⸗ kräftig Verurtheilten, dessen Zulässigkeit im Jahre 1876 so weit ge⸗ griffen wurde, weil man auf die Berufung verzichten mußte. Diese Beschränkung des Wiederaufnahmeverfahrens ist auf der anderen Seite auch deshalb geboten, weil wir übergehen wollen zu einer gesetzlichen Regelung des Anspruchs auf Entschädigung im Falle einer Frei⸗ sprechung im Wiederaufnahmeverfahren.
So, meine Herren, hängen die Fragen zusammen. Wir können zu einer befriedigenden Regelung der Entschädigung unschuldig Ver⸗ urtheilter nicht gelangen ohne eine Einschränkung des Wiederaufnahme⸗ verfahrens; wir können nicht daran denken, eine Einschränkung des Wieder⸗ aufnahmeverfahrens vorzusehen, ohne gleichzeitig die Beruf ung einzuführen; und wir können die Berufung nicht einführen, ohne zum Ausgleich der dadurch für die Gerichte und den Prozeß erwachsenen Belastungen eine Vereinfachung anderer prozessualischer Formen vorzunehmen.
Meine Herren, was die Berufung selbst betrifft, so glaube ich mich nicht zu täuschen, wenn ich annehme, daß sie in diesem Hause die Mehrheit für sich hat. Der Reichstag hat bereits bei der Be⸗ rathung der Strafprozeßordnung nur unter dem Druck der besonderen Verhältnisse dem Standpunkt der Regierungen nachgegeben und auf die Berufung verzichtet. Die öffentliche Meinung hat sich mit diesem Verzicht nie völlig zufriedenstellen können.
Aber, meine Herren, wenn die verbündeten Regierungen Ihnen die Einführung der Berufung in den Prozeß vor den Strafkammern vorschlagen, so verkennen sie dabei nicht die schweren Bedenken, die daran sich knüpfen — Bedenken, die die Regierungen bisher eben ab⸗ gehalten haben, diesen Weg zu beschreiten. Es ist zweifellos richtig, daß die Einführung der Berufung gegen die Urtheile der Straf⸗ kammer, also gegen das Gros unserer Strafprozesse, nicht leicht zu vereinbaren ist mit den Grundsätzen der mündlichen Verhandlung, die unser Prozeß in erster Reihe statuiert. Es ist auch sicher, daß infolge der Einführung der Berufung in der Organisation sehr schwierige Auf⸗ gaben der Justizverwaltung gestellt werden, namentlich in denjenigen Staaten gestellt werden, in welchen die Bezirke der Ober⸗Landesgerichte sehr groß sind, an welche die Berufung gehen soll. Und endlich, meine Herren, müssen wir uns sagen, daß es nicht erwöünscht ist, in unseren schwer arbeitenden, langsam vorwärtsschreitenden Prozeß eine neue Instanz überhaupt einzuführen. Meine Herren, die Regierungen thun es gleichwohl, weil sie anerkennen, daß die Strömung der öffent⸗ lichen Meinung, die gerade auf dem Gebiet des Strafprozesses, um die Autorität des Strafgesetzes und der Strafgerichte zu sichern, besondere Beachtung verdient, beharrlich in dieser Richtung geht. Sie haben aber außerdem eine Thatsache nicht außer Acht lassen können, die praktisch schwer ins Gewicht fällt, und das ist die Wahrnehmung, daß unter dem jetzigen Prozeß die Zahl der Revisionen in Strafsachen beim Reichsgericht in einer Weise sich vermehrt, und diesen höchsten Gerichtshof des Reichs in einem Um⸗ fange belastet, daß daraus ernste Besorgnisse für die Zukunft geschöpft werden müssen. Angesichts einer Entwickelung, welche dahin führt, daß der höchste Gerichtshof nur mit Mühe im stande ist, die Re⸗ visionsfälle in Strafsachen gründlich zu erledigen, die dahin führt, daß er mit dieser Erledigung immer mehr in Rückstand kommt, — sieht sich die Reichs⸗Justizverwaltung vor die Nothwendigkeit gestellt, nach Mitteln zu suchen, um den Gerichtsbof zu entlasten, und eine solche Entlastung würde sie allerdings erhoffen von der Einführung der Berufung.
Meine Herren, ich komme nunmehr zu der Frage der Prozeß⸗ garantien. Ich verstehe darunter namentlich drei Kautelen unseres Gesetzes: das ist die Besetzung der Strafkammern mit fünf statt mit drei Richtern, das ist zweitens die Vorschrift der Strafprozeßordnung, wonach die Eröffnung des Hauptverfahrens vor den Strafkammern nicht geschehen darf, bevor dem Angeklagten eine besondere Frist gegeben ist, um seine Anträge und Einwendungen zum Vortrag zu bringen. Und das ist endlich die Bestimmung, welche es dem Richter verschließt, auf den Umsang der Beweiserhebung einen Einfluß zu üüben, die ihn verpflichtet, den Anträgen des Angeklagten bezüglich der Beweiserhebung unbedinglich zu folgen.
Ich glaube, man darf sagen, daß bei der Berathung der Straf⸗ prozeßordnung, als man diese Garantien in das Verfahren einführte, und zwar ausdrücklich als Ersatzmittel für die Berufung, man sich über die Beveutung ihrer praktischen Wirksamkeit getäuscht hat.
Erfahrene Männer haben das damals bereits vorausgesehen; kein Geringerer als der Abg. Windthorst war es, der bei der
Berathung der Prozeßordnung in dritter Lesung die Bemerkung machte, daß diese Prozeßgarantien von ganz untergeordneter Bedeutung seien gegenüber der Wichtigkeit der Berufung. Und als im Jahre 1884 die Revision der Prozeßordnung im Reichstag zur Diskussion stand, da erörterte der Herr Abg. Munckel, zweifellos eine Autoritäat auf diesem Gebiet vermöge seiner großen praktischen Erfahrungen, ebenfalls den Werth dieser Prozeß⸗ garantien gegenüber der Berufung, und auch er kam zu dem Schluß, daß unsere, wie er sich ausdrückte, von Prozeßgarantien „Pnstarrte“ Prozeßordnung, so lange keinen genügenden Schutz dem Angeklagten gewähre, als die Berufung nicht da sei. Er hat durch seine Worte zwar die Beseitigung der Garantien nicht befürworten wollen; sie werfen aber ein bezeichnendes Licht auf die Bedeutung, die in der Praxis die Garantien behaupten. Ebenso sind auch hervor⸗ ragende juristische Schriftsteller einstimmig darin, daß diese Garantien die praktische Bedeutung in der That nicht gewonnen haben, die man früher von ihnen erhofft hatte.
Was die Einzelheiten der prozessualischen Kautelen betrifft, so brauche ich mich wohl in diesem Moment nicht weiter auszulassen. Ich glaube, niemand im Hause wird darüber zweifelhaft sein, daß, wenn wir die Berufung einführen, also Berufungssenate, die doch nur mit fünf Richtern besetzt sein können, herstellen, wir die erste Instanz nur mit drei Richtern besetzen können. Das ist übrigens früher im Reichstag bereits anerkannt worden. Ich glaube auch, ich werde keinem großen Widerstand begegnen, wenn ich behaupte, daß das sogenannte Zwischenverfahren, welches vor Eröffnung des Hauptverfahrens zu Gunsten des Angeklagten Platz greifen muß, wegfallen darf, ohne den Angeklagten thatsächlich zu schädigen. Es wird von dem Recht des Angeklagten, im Laufe dieses Zwischenverfahrens Anträge zu stellen, wirklich nur in einem sehr geringen Maße wirksam Gebrauch gemacht, und so hat denn auch schon im Jahre 1885 der Abgeordnete Reichensperger kein Bedenken getragen, auf diese Kantel zu verzichten.
Schwieriger, meine Herren, ist die Stellung bezüglich der dritten Garantie, das ist die Frage, in welchem Umfange dem Angeklagten das Recht zustehen soll, Beweise erheben zu⸗ lassen. Das jetzige Recht verlangt vom Richter, daß er den Anträgen des Angeklagten unbedingt entspreche. Wenn in allen Fällen der Angeklagte so objektiv wäre, um nur in dem Umfange von diesem Recht Gebrauch zu machen, wie es die Sache erforderte, dann würden wir diese Garantie sicher bestehen lassen können. Wir würden berechtigt sein, zu sagen: das ist in der That ein vollkommener Zustand. Aber leider, meine Herren, liegen die Dinge nicht derart in der Wirklichkeit, sondern ganz anders. Wenn man die sensationellen Prozesse der letzten Jahre sich wieder in die Erinnerung zurückruft, wenn man sich der Art erinnert, wie Angeklagte durch Benennung vo Zeugen, die schwer oder garnicht zur Gerichtsstelle zu schaffen waren, Prozesse ins Endlose zu verschleppen suchten; wenn man sich derjenigen Fälle erinnert, in denen der Angeklagte die gesetzlich ihm geb Gelegenheit benutzte, um in Gegenmart des Gerichtshofes, ja durch seine Vermittelung an die Zengen, die doch nur erschienen sind, um ihre staatsbürgerliche Pflicht zu erfüllen, eine Pflicht, die unter keinen Umständen angenehm ist, an die Zeugen, sage ich, Fragen ju richten, die wohl geeignet waren, auf das peinlichste das Ehrgefühl und die sittliche Empfindung dieser undetheiligten Persomen zu berühren wenn es zuweilen dahin gekommen war, daß Zeugen und mit ihnen die öffentliche Meinung die Frage haben aufwerfen können, wer denn in diesem Prozeß der Angeklagte sei: derjenige, der auf der Aa⸗ 1 klagebank saß, oder die Personen, die als Zeugen aumefend maren — wenn man sich dieser Dinge erinnert, meine Herren, so wird man m. geben müssen, daß in s Zuständen, die geradezmn in Skandale ausarten können, im Interesse der Gerechtigkeit der Sache. der Autorität der Gerichte und der Ordnung dor den Gerichten Abbilfe geschaffen werden muß.
Ich glaube, Sie werden, nachdem die Motide ju der Prozes· ordnung ausdrücklich hervorgehoben hatten, daß diese Kautelen wesent⸗ lich dazu dienen sollten, einen Ersatz für die Bexufung ju bilden, nachdem der Bericht der Kommission des Reichstags zur Prozeß⸗ oronung diese Auffassung bestätigt hatte, jetzt, wenn Sie konsequent sind, mit der Einführung der Bernfung auch genöthigt sein, die Garantien fallen zu lassen.
Was den dritten Punkt meines Vortrags betrifft, die Wieder⸗ aufnahme des Verfahrens, so bewegen sich die Vorschläge der ver⸗ bündeten Regierungen im großen und ganzen auf dem Boden, auf dem die Anträge gestanden haben, die hier im Hause verschiedene Male bereits zur Verhandlung gekommen sind, und ich glaube, ich darf Gleiches auch sagen von den Vorschlägen der verbündeten Regie⸗ rungen bezüglich der Entschädigung unschuldig Verurtheilter. Der Entwurf hat die Absicht, die Entschädigung einzuführen für jeden, der im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen wird. Wenn wir nun verhindern wollen, daß nicht auch solche Personen zu einer Entschädigung gelangen, bei denen sie ein Hohn gegenüber dem wahren Rechte darstellen würde, also Personen, die in der That nur freigesprochen worden sind, weil ihre Schuld nicht nachgewiesen war, auf denen aber immerhin ein starker Verdacht ruhen bleibt, so wird es nöthig, das Wiederaufnahmeverfahren in einer Weise zu beschränken, daß nur solche Verurtheilte freigesprochen werden können, deren Un⸗ schuld als dargethan gelten darf. Das ist der Standpunkt, auf dem früher auch der Reichstag stand, und der Entwurf hat ihn acceptiert.
Meine Herren, die Vorschläge über die Entschädigung unschuldig Verurtheilter sind von den Regierungen nur ungern gemacht worden, und zwar aus den Motiven heraus, die die Regierungen in früheren
Jahren ihnen gegenüber entwickelt haben, als sie sich in der Lage sahen, Anträgen des Reichstags, die auf die gesetzliche Regelung der Materie gingen, nicht zuzustimmen. Sehr leicht kann aus einem Vor⸗ schlag, welcher eine gesetzliche Regelung der Entschädigung herbeiführen will, die Folgerung und der Vorwurf hergeleitet werden, als sei bis dahin in Deutschland den früher Verurtheilten und dann Frei⸗ gesprochenen gegenüber nicht mit der ihrem Unglück gebührenden Rück⸗
sicht verfahren worden.