Inha I der Bekanntmachung
Firma und Sitz
der inserierenden Gesellschaft
des Reich
und S at.
Anzeiger
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n Al.
Der Brzugspreis beträgt vierteljährlich 4 ℳ 50 Alle Host-Anstalten nehmen Bestellung an;
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Insertionspreis für den Raum riner Druckzeile 30
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Inserate nimmt an: die Königliche Expedition
für Berlin außer den Post-⸗Anstalten auch die Expedition
SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelune Uummern hosten 25 “
des Zeutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
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Berlin, Mittwoch, den 23. Januar, Abends.
Nr. 121 und dem ständigen Hilfsarbeiter
Vereinsbank Mühlhausen, Thüringen — Müuhlhausen i. Thür..
Waaren KFsgtt c 8 Seeen — 1 . ions⸗Casse in “ xöö Aktiengesellschaft für Fabrikation von Manu⸗ fakturwaaren & Färberei zu Rappoltsweiler iE. .. .. A. Wilhelmj, Aktiengesellschaft zu Hattenheim im Rheingau
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Verloosung
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Generalversammlung
Kapitalherabsetzung Kapitalherabsetzung, Gläubigeraufforderung
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Verlag der E. Druck der noszzertscen Buzargens
Scholz) in Berli Fde ge aeen hlt. Serie
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Königlich württembergischen Hauptmann Vischer im Infanterie⸗Regiment Alt⸗Württemberg (3. Württembergisches) im Auswärtigen Amt, Konsul Dr. phil. Zimmermann den Rothen Adler⸗ Orden vierter Klasse zu verleihen.
11“ 8. vW“ 8 — Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Allerhöchstihrem Hof⸗Marschall Freiherrn von und zu Egloffstein die Erlaubniß zur Anlegung folgender, ihm ver⸗ liehener, nichtpreußischer Insignien zu ertheilen, und zwar: des Kommenthurkreuzes erster Klasse des Königlich württem⸗ bergischen Friedrichs⸗Ordens, des Kommandeurkreuzes erster Klasse des Großherzoglich badischen Ordens vom Zähringer Löwen, des Ehren⸗Großkomthurkreuzes des Großherzoglich olden⸗ burgischen Haus⸗ und Verdienst⸗Ordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig, des Ehrenkreuzes erster Klasse des lippischen Haus⸗Ordens und des Großkreuzes des Königlich serbischen Takowo⸗Ordens.
Fürstlich schaumburg⸗
Deutsches Reich.
Auf Grund der Bestimmungen des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete („R.⸗G.⸗Bl.“ 1888 S. 75), des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870, betreffend die Eheschließung und die Beurkundung des Personenstandes von Reichsangehörigen im Auslande („B.⸗G.⸗Bl.“ S. 599, )und des § 18 der Kaiserlichen Verordnung vom 1. Januar 1891, betreffend die Rechtsverhältnisse in Deutsch⸗Ostafrika („R.⸗G.⸗Bl.“ S. 1), sowie auf Grund der Kaiserlichen Verordnung vom 2. Mai 1894 ist dem Stations⸗Chef von Eltz für seine Person und die Dauer seiner amtlichen Thätigkeit in Langenburg in Deutsch⸗Ostafrika die allgemeine Ermächtigung ertheilt worden, innerhalb seines Amtsbezirks, bezüglich aller Personen, die nicht Eingeborene sind, bürgerlich gültige Eheschließungen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle zu beurkunden.
8 Königreich Preußen. 8
Des Königs Majestät haben Allergnädigst geruht, den Provinzial⸗Landtag der Provinz Brandenburg zum 17. Februar d. J. nach der Stadt Berlin, und
den Provinzial⸗Landtag der Provinz Sachsen zum 29. Januar d. J. nach der Stadt Merseburg zu berufen.
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Auf Ihren Bericht vom 31. Dezember 1894 will Ich dem Kreise Sorau, Regierungsbezirks Frankfurt a. O., welcher eine Chaussee von Gassen über Liesegar, Brinsdorf, Grabow, Tzscheeren, Zilmsdorf bis zum Bahnhofe Teuplitz zum An⸗ chluß an die non dort nach Triebel führende Chaussee erbaut hat, gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unter⸗ haltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des Chausseegeld⸗ Tarifs vom 29. Februar 1840 (Gesetz⸗Samml. S. 94 ff.) einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften — vorbehaltlich der Abänderung der sämmtlichen voraufgeführten Bestimmungen — verleihen. Auch ollen die dem Chausseegeldtarif vom 29. Februar 1840 ange⸗ ängten Bestimmungen wegen der Chaussee Polizeivergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. Die eingereichte Karte erfolgt anbei zurück. “
Neues Palais, den 7. Januar 1895.
8 Wilhelm R. Thiele An den Minister der öffentlichen Arbeiten. 8
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
— Am Schullehrer⸗Seminar zu Petershagen ist der Lehrer Schmidt von der Bürgerschule zu Münster i. W. als ordent⸗ icher Seminarlehrer angestellt worden.
Bekanntmachu
Um Personen aus gebildeten Ständen, welchen die Mittel zu einer Badekur ganz oder theilweise fehlen, den Gebrauch 1 Heilquellen und Väder zu Marienbad in Böhmen zu er⸗ woglichen oder zu erleichtern, wird denselben seitens der mjedrich⸗Wilhelms⸗Stiftung für Marienbad eine
eldunterstützung von je 100 ℳ gewährt und Erlaß der Kur⸗
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Dem unterzeichneten Minister steht der Vorschlag zur Verleihung dieser Beihilfen von jährlich zwei zu.
Hierauf reflektierende Bewerber werden aufgefordert, ihre Gesuche mit den nöthigen Zeugnissen versehen alsbald und spätestens bis Anfang März d. J. einzureicen.
Berlin, den 19. Januar 1895.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. 1““ von Bartsch.
Bekanntmachung.
Des Königs Majestät haben zu genehmigen geruht, daß der Provinzial⸗Landtag der Provinz Sachsen 18 29. Januar d. J. nach der Stadt Merseburg berufen werde.
Die Eröffnung des Provinzial⸗Landtags wird an diesem Tage, Mittags 12 Uhr, im Saale des Schloßgarten⸗Pavillons zu Merseburg, nach einer kirchlichen Feier in der Schloß⸗ und Domkirche, erfolgen, welche um 10 Uhr beginnt.
Magdeburg, den 22. Januar 1895.
Der Ober⸗Präsident der Provinz Sachsen
als Königlicher Kommissarius. von Pommer Esche.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 23. Januar.
Seine Majestät der Kaiser und König besichtigten Vormittag im Langen Stall zu Potsdam die Rekruten er Leib⸗, 2., 4., 7., 10., 11. und 13. Kompagnie des Ersten Garde⸗Regiments z. F
hre Excellenz die Ober⸗Hofmeisterin Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin Frau Gräfin von Brockdorff hat wegen schwerer rankung ihres Vaters Berlin für kurze Zeit verlassen müssen. Ihre Majestät die Kaiserin und Königin haben mit der Vertretung der Frau Ober⸗ Hofmeisterin Ihre Excellenz die Frau Gräfin zu Eulenburg, geborene von Alvensleben, Gemahlin des Staats⸗Ministers Grafen zu Eulenburg zu betrauen geruht.
Der Empfang bei der Frau Ober⸗Hofmeisterin am Don⸗ nerstag, den 24. Januar, fällt aus, dagegen wird Ihre Excellenz die Frau Gräfin zu Eulenburg den gewöhnlichen Empfang der Frau Ober⸗Hofmeisterin am Sonnabend, den 26. Januar, im Königlichen Schlosse abhalten.
Der Kommunal⸗Landtag der Kurmark hielt gestern seine vierte Plenar⸗Versammlung ab und erledigte darin 4 Gut⸗ achten des I. und 13 Gutachten des II. Ausschusses. Die ersteren betrafen Wahlen von Kreis⸗Direktoren und deren Stell⸗ vertretern bei der Landes⸗Feuer⸗Sozietät der Kurmark und der Niederlausitz, die sämmtlich die Bestätigung des Landtags fanden, ein Gesuch um Beihilfe zu einer fahrbaren Feuer⸗ spritze, das in Höhe von 25 Prozent bewilligt wurde, und wei Rekurse in Brandentschädigungssachen, die den
nträgen der Landes⸗Feuer⸗Sozietäts⸗Direktion entsprechend entschieden wurden. Der II. Ausschuß berichtete über die Ver⸗ waltung des Kurmärkischen Kriegsschulden⸗Steuerfonds im Jahre 1893/94 und über zwölf Gesuche von Vereinen, milden Stif⸗ tungen und Korporationen um Zuwendungen aus dem Dis⸗ positionsfonds der Kurmärkischen Hilfskasse, von denen zehn bewilligt und nur zwei abgewiesen wurden: das eine, weil der antragstellende Verein sich in guter Vermögenslage be⸗ findet, das andere, weil das herzustellende Bauwerk noch nicht vollendet it.. ““
Der Kaiserliche Botschafter in Paris Graf zu Münster ist von kurzem Urlaub auf seinen Posten zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Botschaft wieder übernommen.
Der Regierungs⸗Assessor Graf von Spee zu Frank⸗ furt a. O. ist mit der kommissarischen Verwaltung des Land⸗ rathsamts im Kreise Rees, Regierungsbezirk Duͤsseldorf, be⸗ auftragt worden. 1
Dem Regierungs⸗Assessor von dem Knesebeck in Magdeburg ist die kommissarische Verwaltung des Landraths⸗ amts im Kreise Lüchow übertragen worden.
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Laut telegraphischer Mittheilung an das Ober⸗Kommando der Marine ist S. M. S. „Arcona“, Flaggschiff des Chefs der Kreuzer⸗Division, Kontre⸗Admirals Hoffmann, am 21. d M. in Nagasaki eingetroffen und S. M. S. „Alexandrine“, Kommandant Kapitän zur See Schmidt, am 22. d. M. von Nagasaki nach Chefoo in See gegangen.
Hessen.
Die Zweite Kammer teat gestern in die Einzelberathung des Einkommensteuergesetzes ein. Die §§ 1 bis 13½ wurden mit geringen Abweichungen in der Fassung der Regierungsvorlage, ⸗§ 13 mit einer von dem Abg. Hechler beantragten Abänderung, wonach in den höheren Klassen die Steuer gegen den Entwurf beträchtlich erhöht wird, an⸗
genommen. Oldenburg.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog ist der „Wes. Ztg.“ zufolge gestern nach Dresden abgereist, von wo Höchst derselbe sich nach Berlin begeben wird, um an der Feier des Geburtstags Seiner Majestät des Kaisers theilzunehmen.
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Oesterreich⸗Ungarn.
Das ungarische Unterhaus setzte gestern die Debatte ⸗ über das Programm des neuen Kabinets fort. ay besprach die Lage der siebenbürgischen Sachsen und bemerkte, daß diese die ungarische Staatsidee stets hochgehalten hätten und stets hochhalten würden. In dem Programm der säͤchsischen Volkspartei sei nichts enthalten, was gegen den ungarischen Nationalstaat und gegen die Einheit der Länder der ungarischen Krone ver⸗ stoße. Die Sachsen hielten es für ihre Pflicht, die liberale Partei ohne Rücksicht der Personen zu unterstützen, da sie die besten Garantien hinsichtlich des prinzipiellen Standpunktes der Sachsen biete. Der Minister⸗Präsident Baron Banffy er⸗ klärte, er wolle bei den Wahlen volle Gesetzlichkeit wahren. Es sei nicht nöthig gewesen, mit den sächsischen Abgeordneten, die der liberalen Partei angehört hätten und ihr auch gegen⸗ wärtig angehörten, einen Pakt zu schließen. Das Programm der sächsischen Volkspartei enthalte keine staatsfeindlichen Tendenzen und nichts, was dem Programm der liberalen Partei wider⸗ spreche; er könne jedoch das Zustandekommen des Programms nicht billigen. Den Ausgleich von 1867 werde die Regierun
egen jedermann vertheidigen. Er erachte die Fusion der staatsrechtlicher Grundlage stehenden Parteien für wünschens⸗ werth und werde gewiß nichts verabsäumen,
1 wenn sich die günstige Gelegenheit hierzu darbiete, er halte es jedoch nicht für richtig, die Frage hier im Hause zu diskutieren. Die Kirchengesetze, fuhr der Minister⸗Präsident fort, würden in dem Geiste, in welchem sie geschaffen seien, durchgeführt und die Integrität der Grundsätze der noch nicht erledigten Kirchenvorlagen gewahrt werden. Die Ausführungen des Minister⸗Präsidenten wurden von wiederholtem Beißal seitens der liberalen Partei begleitet.
Der Budapester Korrespondenz zufolge, hätte die Regierung beschlossen, die beiden noch unerledigten kirchen⸗ politischen Vorlagen noch im Laufe dieses Monats auf die Tagesordnung des Oberhauses zu setzen.
Der dalmatinische Landtag lehnte gestern einen dringenden Antrag des Abg. Bianchini, eine Zivilperson zum Statthalter von Dalmatien zu ernennen, ab. Beim Schluß der Sitzung betonte Bianchini die Nothwendigkeit der Auf⸗ hebung der Weinzollklausel und bezeichnete die Vereinigung Dalmatiens, Istriens, Bosniens, der Her egowina und Kroatiens im Rahmen der Monarchie als einziges Mittel zur ökonomischen Rettung. 3
Das „Fremdenblatt“ bespricht das bulgarische Accisengesetz und sagt, Oesterreich⸗Ungarn ha gegen diese kaum noch verschleierten Zollzuschläge mit Recht protestiert. Die Sachlage sei dadurch kompliziert, daß die Türkei die Anerkennung des neuen Werthzollgesetzes abgelehnt habe. Wenn die Türkei an diesem Standpunkte festhalte, müsse die Meistbegünstigung der Provenienzen aus der Türkei auch für die Waaren anderer Länder eintreten. Die Vertragsstaaten Europas brächten dem jungen Staats⸗ gebilde alles Wohlwollen entgegen, und es werde die Aufgabe der schwebenden Verhandlungen sein, die durch das Vorgehen Bulgariens geschaffenen Schwierigkeiten nachträglich zu be⸗ heben. Die Kechenfeuge könne nur im Einvernehmen mit den Mächten, nicht aber von Bulgarien allein gelöst werden. Wenn Bulgarien die Zollsätze durch angebliche Accisen erhöhe und gleichzeitig gesetzzgeberisch an der Verdrängung auslän⸗ discher Waaren systematisch arbeite, so könne dies die öster⸗ reichisch⸗ungarische Exportindustrie ebensowenig gleichguͤltig lassen wie jene anderer Staaten. 8 1
Großbritannien und Irland.
Der Staatssekretär des Innern Asquith hat in Hull eine Rede gehalten, worin er dem „W. T. B.“ zufolge aus⸗