1895 / 20 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 23 Jan 1895 18:00:01 GMT) scan diff

nehme, ist er auch nicht zufrieden. Diesen gewaltig klar sprechenden Thatsachen gegenüber, daß das Reich seine Finanzen um etwa 100 Millionen verschlechtert hat, daß infolge dessen und nur infolge dessen Preußen in diese Defizitsjahre hineingekommen ist, daß niemand angeben kann, wie diese kolossale Verschlechterung der Reichsfinanzen ohne Vermehrung der Steuern beseitigt werden kann, sind alle diese Reden in den Wind gesprochen, einen verständigen Menschen können sie nicht überzeugen. (Sehr richtig! rechts.)

Meine Herren, der Herr Abg. Rickert scheint der Sache auch doch ein wenig geneigt zu sein; er hat doch offenbar ein gewisses Gefühl, diese Finanzpolitik könne schief gehen. Die freisinnige Partei im

Rieichstag hat eine solche Erfahrung noch nicht gemacht, denn sie hat

zwar gegen alles sich erklärt, was seit 1870 und 1866 Entscheidendes für die Reichspolitik geschehen ist; aber sie war glückl cherweise immer in der Minorität; die Folgen haben sie nicht ge⸗ troffen. (Heiterkeit rechts.) Als sie stimmte gegen die nord⸗ deutsche Bundesverfassung, gegen die Reichsverfassung, als sie stimmte gegen die Militärverfassung (Zuruf des Abg. Rickert) ich spreche von der freisinnigen Partei, Herr Rickert! Sie gehören ja garnicht mehr zur freisinnigen Partei! (große Heiterkeit) ich sage: bei allen diesen negativen Aktionen hat sie noch keine Ver⸗ antwortlichkeit getroffen, weil sie immer das Glück gehabt hat, in der Minorität zu sein (große Heiterkeit) und sich hinterher die Arbeit der Maiorität gern aneignet. Aber jetzt könnte die Sache doch anders kommen; wenn dieser Zustand fortdauert, wenn die Verhältnisse immer schwieriger werden, wenn das Reich immer unpopulärer wird in den einzelnen Staaten, wenn die Gegensätze zwischen den einzelnen Staaten und dem Reiche immer weiter verschärft werden, wenn schließlich die Konsequenzen gezogen werden: dann würden diejenigen Parteien, die diesen Zustand herbeigeführt haben, allerdings eine sehr lebendige Ver⸗ antwortung tragen! (Bravo! rechts.)

Meine Herren, der Herr Abg. Bachem hat nun, wie ich es ganz natürlich finde von seinem Standpunkte aus, auch bei dieser Gelegenbeit und er hat uns ja gesagt, er werde dies bei allen Gelegenheiten thun sich über den Mangel an Parität beklagt, in diesem Falle über den Mangel an Parität bei der Verwendung der Staatsmittel. Er hat uns dies dadurch zu beweisen gesucht, daß er in diesem Etat die Verwendungen für die verschiedenen Konfessionen mit einander verglichen hat. Ich will Ihnen darüber ganz offen meine Meinung sagen: Ich als Finanz⸗Minister komme bei dieser Frage der Verwendung der Mittel auch mit in Betracht; wie überhaupt, wenn es sich um die Fürsorge des Staats für die Bevölkerung des Landes handelt, um die Verwendung der Mittel, die entweder allein einer Konfession oder allen Konfessionen zu gute kommen, bin ich auch auf dem Gebiete des reinen Finanzwesens der Meinung, daß der Finanz⸗ Minister absolut keinen Katholiken, keinen Protestanten und keine Konfession überhaupt kennen darf (sehr richtig! rechts), sondern einfach zu fragen hat: wo ist das stärkste Bedürfniß für die Bevölkerung, und wie können und müssen die Mittel des Staats gerecht vertheilt werden? Da darf man nicht fragen, ob es einem Evangelischen oder einem Katholiken zu gute kommt; es sind die Steuerzahler, die die Mittel wieder genießen sollen, die sie selbst herbeischaffen. Das ist die Stellung, die das Finanz⸗Ministerium, das Kultus⸗Ministerium und die ganze Staatsregierung einnehmen muß und, wie ich bestimmt behaupten kann, auch stets eingenommen hat. (Sehr richtig! rechts.)

Meine Herren, wenn der Herr Abg. Bachem sich beklagt hat, daß die katholischen Interessen keine genügende Vertretung finden in dieser Beziehung, daß die evangelische Kirche eine bestimmte, wohlgeordnete Vertretung habe, und daß diese Vertretung auch für materielle Interessen geltend gemacht würde, so glaube ich doch, daß es auch der katholischen Kirche nicht an einer genügend aufmerksamen Vertretung fehlt. (Sehr richtig! rechts.) Denn ich glaube, es wird der Herr Abg. Bachem den katho⸗ lischen Kirchenoberen und den Bischöfen nicht vorwerfen, daß sie in dieser Beziehung nicht die berechtigten Interessen der katholischen Kirche in vollem Maße verträten oder zu vertreten geeignet wären.

Verschiedene Redner haben die Frage der Konvertierung unserer Konsols berührt. Ich habe absichtlich diese Frage in meiner ersten Rede garnicht erörtern wollen, und zwar weil ich glaube, daß nichts dabei herauskommt. (Sehr richtig! rechts.) Ich bin seit vielen Mo⸗ naten fortwährend gedrängt worden von Interessenten und Nicht⸗ interessenten, vielleicht bloß Neugierigen (Heiterkeit), hinter welchen man aber doch auch bisweilen Interessenten vermuthen kann, ich solle mich bestimmt erklären: will der Staat konvertieren, will er nicht konvertiere? das sei zur Beruhigung der Bevölkerung durchaus nothwendig; denn es könnten ja sonst Wittwen und Waisen auf den Gedanken kommen, ihren 4 %0igen Konsolbesitz zu veräußern, während sie es vielleicht garnicht nöthig gehabt hätten, sondern ruhig in dem Besitz hätten bleiben können. Oder aber die nothwendigen Operationen der Börse und des großen Kapitalmarktes, der bei einer so gewaltigen Maßregel in Scene gesetzt werden muß, seien nicht genügend vorbereitet, und es liege im eigenen Interesse des Staats, sich hier bestimmt auszusprechen. Ich habe auf alle diese Fragen bisher weder Ja noch Nein geantwortet, und ich glaube, das war auch die richtige Stellung. (Ganz richtig! rechts.) Von einer solchen Frage darf meines Erachtens die Regierung draußen überhaupt nur sprechen, wenn sie gleichzeitig handelt. Man kann sehr wohl der Ansicht des Herrn Abg. Rickert sein, daß auf ewige Zeiten der jetzige Zustand hoher Zinszahlung, sofern man das Kapital billiger bekommen könnte, nicht gerechtfertigt sein kann; gleichzeitig kann man aber auch sehr wohl der Meinung sein, daß die Frage nach der dauernden Stellung unseres Zinsfußes heute noch garnicht entschieden ist, daß noch nicht zu über⸗ sehen ist, ob der jetzige niedrige 3 % ige Zinsfuß dauernd bleiben will, oder ob er entstanden ist durch vorübergehende Ursachen, die wieder verschwinden können und einen ganz anderen landesüblichen Zinsfuß herbeiführen. Ich verstehe es vollständig, daß Männer, die in dieser Frage nichts weiter als eine fiskalische Frage sehen, mir Vorwürfe machen, daß ich nicht schon längst beim Staats⸗Ministerium be⸗ antragt habe, zur sofortigen Konvertierung überzugehen. Ich bin auch der Meinung das sage ich ganz offen —, daß, wenn das geschähe, in diesem Augenblick eine solche Konversion unter gewissen Voraus⸗ setzungen selbst auf 3 % gelingen würde. Aber ich sage: diese Frage ist nicht bloß eine rein fiskalische Frage. (Sehr richtig! rechts.)

Ich nehme den Vorwurf auf mich, daß ich diese Frage aus einem weiteren Gesichtspunkte ansehe, und zweifle nicht, daß man mir vielleicht später einmal vorwerfen wird: warum hast du den

um ein gutes Geschäft für die Staats⸗

kasse zu machen? Wenn möglicherweise demnächst bei den historisch genug bekannten Schwankungen des Zinsfußes, wo bisweilen Jahr⸗ zehnte Jahrzehnte ablösen, für längere Zeit der Zinsfuß sich doch wieder höher stellen würde, und dann unsere konvertierten 3 %igen wieder auf 80 heruntergehen, dann, bin ich überzeugt, würden diejenigen Leute, die heute mir zu einer solchen Maßregel rathen, sich händeringend über die Unfähigkeit des damaligen Finanz⸗Ministers äußern. Also die Staatsregierung hat zu der Frage noch keine Stellung genommen, folglich auch ich nicht. (Große Heiterkeit.) Das Haus kann ich nicht für ewige Zeiten beruhigen; das ist unmöglich. Ich kann diejenigen, die die Konvertierung vielleicht aus rein geschäftlichen Rücksichten für den Augenblick wünschen und für nothwendig halten, ebenso wenig beruhigen, und ich werde es von der zukünftigen Entwickelung ab⸗ hängig machen, was wir demnächst für Beschlüsse fassen. (Heiterkeit.) . Meine Herren, der Herr Abg. Rickert und auch Herr Dr. Bachem halten noch immer die Ansicht fest: jede neue Anspannung der wenn einmal eine solche Steueranspannung überhaupt stattfinden muß der direkten Steuern ist gerecht und jede Verschärfung und Er⸗ höhung der jndirekten Steuern ist ungerecht. Ich bedaure, daß gerade der Herr Abg. Bachem, der in dieser Beziehung, wenn auch nicht mehr Autorität, so doch etwas mehr Gewicht hat wie der Abg. Rickert (Heiterkeit), dieser Auffassung sich zu nähern scheint. Diese alte Theorie von der Verderbniß aller indirekten Steuern und von der Berechtigung ausschließlich der direkten Steuern kann man sich gerade hier an dem praktischen Beispiel so recht vergegenwärtigen. Ich habe Ihnen gezeigt, daß etwa 97 % aller Steuerpflichtigen in Preußen unter 6000 Einkommen haben und daß ein ganz kleiner Bruchtheil nur übrig bleibt für diejenigen, die mehr zahlen. Diese 96 bis 97 % würden, wenn wir die Ausgabenerhöhung im Reich und die Verminderung der Einnahmen des Reichs durch direkte Steuern decken wollen, gezwungen sein zu zahlen; und dies wären aber die Mittelklassen, ob wir die Steuer im Reich erheben oder ob wir sie in Preußen erheben das ist ganz die gleiche Sache, das ist Hans wie Kunz. Nun, beim Taback da⸗ gegen haben wir jetzt die ungerechteste Steuerform: einfach nach dem Gewicht wird bezahlt, bei einem Objekt, wo wir Differenzen haben zwischen 1000 Zigarren zu 15 und 1000 Zigarren zu 1000 Wenn wir nun eine Reform einführen, wenn wir dabei dem inneren Tabackbau Luft geben, daß der kleine Bauer Arbeit und Beschäftigung findet, an der es ihm so sehr fehlt (sehr richtig! rechts), so ist das an sich schon eine sehr wünschens⸗ werthe Sache. Aber die Härte einer solchen Steuer ist gar nicht zu vergleichen mit der Zwangssteuer der Einkommensteuer, da doch jeder billig sder theuer, wenig oder gar nicht rauchen kann. Wenn man also so große Fragen, wie eine richtige Herstellung des Finanzver⸗ hältnisses zwischen Reich und Einzelstaaten von solchen doch mindestens zweifelhaften Erwägungen das muß doch der größte Fanatiker des direkten Steuersystems anerkennen abhängig macht, so handelt man verkehrt, unstaatsmännisch und auf die Dauer für Deutschland nach⸗ theilig. (Sehr richtig! Bravo!)

Und außerdem kann Herr Rickert diese Politik ja leicht befolgen im Reichstag, denn er weiß ja genau, daß für eine direkte Reichs⸗ steuer, die das ganze föderative System Deutschlands über den Haufen werfen würde, niemals im Reichstag eine Mehrheit zu finden wäre. Also mit solchen Trostgründen kann ich, wenn ich auch sonst die Reden des Herrn Abg. Rickert sehr gern höre (Heiterkeit), mich nicht befrie⸗ digt fühlen. Der Herr Abgeordnete sagt: das Reich wird balancieren; wir haben das vorige Mal schon dafür gesorgt, wir werden auch in Zukunft dafür sorgen. Nun, ich werde abwarten, wie weit die Zu⸗ kunft noch entfernt liegt, wo es dem rücksichtslosesten Streichen und dem willkürlichsten Indiehöhesetzen der Einnahmen nicht mehr ge⸗ lingen wird, zu balancieren. Aber ich nehme die Herren beim Wort. Wenn Sie so sicher sind, das Reich ist in der Lage, seine Ausgaben und Einnahmen zu balancieren, dann thun Sie doch den Einzelstaaten den Gefallen, ihnen dafür auch eine Garantie zu geben. (Sehr wahr!) Dann nehmen Sie die Finanzreform an, die heute ja weiter nichts will als dieses; dann werden Sie doch einen großen Gewinn auch den Einzelstaaten gebracht haben, ohne daß es Sie etwas gekostet hätte. Denn daß das für die Einzelstaaten im höchsten Grade wichtig ist, einigermaßen eine Rechnung bezüglich ihrer Finanzlage machen zu können und nicht immer mit Angst und Schrecken nach der Stellung des Reichstags sehen zu müssen, wie sich der Reichs⸗Etat stellt, das kann doch nicht dem geringsten Zweifel unterliegen. Und doch bin ich heute sicher, wenn ich dem Herrn Abg. Rickert den Vorschlag mache: gut, wir wollen die Tabackfabrikatsteuer gar nicht bewilligen, aber die Finanzreform des Reichs soll die Garantie übernehmen, daß in Zukunft die Matrikularumlagen die Ueberweisungen nicht überschreiten, so bin ich überzeugt, nach einem kurzen Besinnen würde der Herr Abg. Rickert sich dafür auf das allerschönste bedanken; dann würde es ihm doch unsicher werden, ob das Reich wohl in der Lage ist, ein solches Ver⸗ sprechen zu geben und auch zu halten.

Ich komme nun noch auf emige weniger wichtige Punkte. Ver⸗ schiedene Herren haben sich, ich glaube auf Grund Kenntniß der Sachlage, darüber beschwert, daß bei der steuer die einzelnen Theile eines Werth des Guts im ganzen. das in den einzelnen Fällen, die vielleicht den Herren vorschweben, ich weiß das nicht absolut gegen die Instruktion regierung und gegen das Gesetz gescheben sein. 2 nicht die Rede sein, daß man die einzelnen Theile des selbständige Individuen ablöst und unn machher zu einer summe, als Ergebniß den Gutswerth darstellend, addiert; f selbstverständlich muß das Gut als ganzes eingeschätzt werden, dazu gehören vor allem auch die Gebände und Inventarien. Alle Theile, die für die Bewirthschaftung eines ländlichen Besitzes erforderlich sind, bilden eben eine Einheit.

Aber noch mehr! Hier kommt die schwierige und große Frage des jeweiligen Inhalts des Begriffs „gemeiner Werth“ in Frage, und ich habe Vorsorge getroffen, ich beziehe mich auf diejenigen Herren, die diese allerdings etwas schwierig zu verstehende Instruktion gelesen haben in dieser Beziehung mit der größten Vorsicht zu verfabren. Wir haben aus dem Lande Nachrichten, wo Mitglieder der Kom⸗ missionen, Landräthe, Regierungs⸗Präsidenten und Oter⸗Pröäfidenten mit der größten Anerkennung über diese Instruktionen und die darauf erfolgte Art der Einschätzung sich aussprechen sogar im Gegensatz zu dem, was einige von den Herren meinten, daß die alten Lantmirth⸗ schaftlichen Taxen doch besser wären, den Wunsch ausgesprochen haben, in Zukunft diese hier sich ergebende Werthermittelung an die Stelle

der alten Taxe zu fetzen. Wir werden ja Gelegenheit haben, auf

diesen Punkt näher einzugehen.

Sie werden mich durchaus bereit finden, das Gesetz nach allen Richtungen durchaus loyal anzuwenden, und ich bin gewiß der aller⸗ letzte, der es in einer übertriebenen Weise gegenüber der Landwirth⸗ schaft anwenden würde. (Bravo! rechts.)

Meine Herren, ich glaube nur meine Ueberzeugung wiederholen zu können, daß die große Mehrheit dieses Hauses nach und nach zu der festen Ueberzeugung gelangt ist, daß der gegenwärtige Finanzzustand, wie auch in der Thronrede klar genug ausgesprochen ist, nicht lange mehr dauern darf, und daß es uns immer schwieriger sein wird, aus ihm wieder herauszukommen, je länger wir mit der Hei⸗ lung warten. Das ist der erste Satz, den ich ausspreche. Sie sind zweitens in der großen Mehrheit wie im Vorjahre überzeugt, daß, nachdem das Reich noch in den letzten Jahren 35 Millionen Mark Zölle auf Getreide und Vieh preisgegeben hat, dagegen 60 Millionen neue Ausgaben für die Militärreform bewilligen mußte, es nun am Reich ist, wieder den Vortritt zu nehmen und einen mäßigen Ersatz für diese aufgegebenen indirekten Steuern durch eine neue Luxussteuer eintreten zu lassen.

Verschiedene Redner haben ihre Unzufriedenheit damit aus⸗ gesprochen, daß der preußische Staat wie die verbündeten Regierungen auf die vorjährige Forderung von Mehrüberweisungen verzichtet haben. Meine Herren, ich kann da nur darauf erwidern, daß wir da aus der Noth eine Tugend machen mußten, mit schwerem Herzen und ungern, und auch ohne Anerkennung, daß es billig war, daß die Einzelstaaten

das thaten.

Endlich darf ich wohl den Satz behaupten, daß die große Mehr⸗ heit der preußischen Landesvertretung, wenn die ganze Lage der Dinge sich im Reich nicht ändert, wenn wir dafür keine Aussichten haben, dort eine Aenderung zu erreichen, entschlossen ist, den gegenwärtigen Finanzzustand nicht bestehen zu lassen, sondern mit eigener Kraft Preußens Wandel zu schaffen. Meine Herren, wenn dies nicht bloß Worte sind, sondern das, was die verschiedenen Redner in dieser Be⸗ ziehung gesprochen haben, Wahrheit ist, so ist das schwere Uebel eines Stockens des Finanzwesens im Reich zwar für uns vielleicht zum theil überwindbar, dennoch aber wird es immer bleiben ein schwerer Schaden des gesammten Deutschen Reichs, und unter diesem Schaden werden wir dennoch mit leiden müssen. (Bravo!)

Abg. Freiherr von Erffa (kons.): Der Passus der Thronrede, der von der Nothwendigkeit spricht, der deutschen Landwirthschaft zu helfen, ist im ganzen Lande mit großer Freude aufgenommen worden. Die deutsche Landwirthschaft verläßt sich aber auch auf das Ver⸗ sprechen, daß nunmehr gehandelt werden soll. Daß die Lage der Landwirthschaft eine sehr beklagenswerthe ist, erkennt zwar Herr Richter nicht an; das sind wir von ihm gewohnt. Dagegen hat er⸗ freulicherweise der Abg. Bachem die Nothlage, besonders im Westen anerkannt. Aber wir wünschen, daß er mit seinen politischen Freunden dieser Ueberzeugung auch im Reichstag Ausdruck verleiht und seine Worte in Thaten umsetzt. Was die Paritätswünsche des Abg. Bachem anlangt, so stehen wir auf dem Standpunkt des Finanz⸗Ministers. Man sollte doch übrigens meinen, daß sich Herr Bachem zufrieden geben könnte, wo wir jetzt mit Ein⸗ schluß eines Staatssekretärs der ja auch Minister ist drei katho⸗ lische Minister haben, darunter den Herrn Minister⸗Präsidenten. Frei⸗ lich, wenn alle Wünsche des Abg. Bachem erfüllt werden sollten, würden wir bald keinen evangelischen Minister mehr haben. Die Auf⸗ wendung, die im vorliegenden Etat für die Landwirthschaft gemacht wird, ist zwar mit Freuden zu begrüßen; man muß aber sagen daß der Prozent⸗ satz für die Landwirthschaft immer noch niedrig genug ist; man pergleiche in dieser Beziehung den . Etat mit dem Etat Württem⸗ bergs oder Badens. Erfreulich ist auch das Bestreben, die deutsche Viehzucht zu heben, wie es im Etat zum Ausdruck kommt. Aber auch für Viehprodukte muß in noch weiter gehendem Maß als bisher gesorgt werden. Wir verlangen ferner die energische Inangriffnahme der Börsenreform, vor allem eine Beschränkung des Terminhandels. Die Börsenenquste giebt hierzu Mittel und Wege genügend an die Hand. Es ist nicht zu glauben, wie sogar der einfachste Wunsch, wie z. B. die Einführung des Börsen⸗ registers bei der freisinnigen Partei auf Widerspruch stößt. Ich erinnere an den Fall, meine Herren, wo ein Mitglied der Aeltesten der Berliner Kaufmannschaft, der Geheime Kommerzien⸗Rath Frentzel, in Börsenkreisen einfach dadurch unmöglich wurde, daß er diesem Wunsche mit Ueberzeugung Ausdruck verlieh. Nothwendig ist ferner, daß etwas für die Spiritusindustrie geschieht. Auch auf dem Gebiet der Zuckerindustrie ist dringend Hilfe von nöthen, besonders da hier noch weit mehr Kreise der Bevölkerung betheiligt sind. Einer Verlängerung und Erhöhung der Prämien muß man angesichts der allgemeinen Nothlage unbedingt zustimmen; gleichzeitig ist jedoch eine

ingentierung der Zuckerfabrikation nöthig. Alles dies muß aber schnell geschehen; es ist die letzte Stunde. Endlich nenne ich als letzten Punkt den Antrag Kanitz. Es kann kein Zweifel darüber herrschen, daß in der öffentlichen Meinung in der e Zeit ein 12⸗ E. Gunsten dieses Antrags eingetreten ist. Mit einer e. bueisung steht .. K. 1 1 k25 regierung ein Interesse daran die einzelnen des Antrags zu prüfen und bei der im Reichstag eventuell Vorschläge zu machen. Was der Abg. Rickert von dem sczia⸗ listischen Element sagte, das in diesem Antrag enthalten sei, berührt mich nicht. Warum stimmen denn dann die Sozialdemokratie und der Freisinn gegen alle derartigen Anträge? Monopole haben sich in anderen Ländern bewährt, ohne daß sozialistische Elemente

erwiesen hätten. Jedenfalls ist mir das Staats in viel lieber als das Privatmonopol, wie ä Börse herrscht. Herr Richter hat unter den Elementen, die sich in S Zeit mit besonderer Begehrlichkeit hervorgedrängt haben, die örse vergessen. Der Herr ister Miquel hat am Schlusse seiner Rede einen Appell an den Patriotismus des Landtags und der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß die große Mehrheit des Hauses der orm zustimmen und eventuell auch für die A 5 eintreten werde. Aber ich bin der Meinung, daß

nicht ensac, den se so mißlich, wie es Mittel und finden, werden ihr dazu ihre

1. Untersuchungs⸗Sachen. 2. zustellungen u. dergl. 3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

4

6. Kommandit⸗G snlchatten auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. 7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts

8. Niederlassung ꝛc. von 9. Bank⸗Auswei

e. 10. Verschiedene “]

1) Untersuchungs⸗Sachen.

[63311] Steckbrief.

Gegen den Bäckergesellen Gustav Kleist, geboren am 7. Juni 1862 in Deutsch⸗Krone, welcher sich verborgen hält, soll eine durch Urtheil des König⸗ lichen Schöffengerichts zu Massow vom 11. Juli 1894 erkannte Gefängnißstrafe von 2 Wochen voll⸗ streckt werden. Es wird ersucht, denselben zu ver⸗ haften und in das nächste Gerichtsgefängniß abzuliefern. Ein Signalement kann nicht angegeben werden. Von dem Geschehenen bitten wir um Nachricht zu den Akten B. 3 94.

Massow, den 18. Januar 1895. Koönigliches Amtsgericht.

89 [63495] Steckbrief.

Gegen den Kutscher Karl Kihn von Michelbach, zuletzt wohnhaft in Hanau, 24 Jahre alt, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Diebstahls verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften * in das Landgerichtsgefängniß zu Hanau abzu⸗ iefern.

Hanau, den 19. Januar 1895.

Der Untersuchungsrichter bei dem Königl. Landgericht.

[631511 Im Namen des Königs! In der Strafsache gegen 1) den Gutsbesitzer und Landrath Karl Freiherr von Thüngen zu Roßbach bei Zeitloffs in Bayern, gebsren am 5. November 1839 zu Roßbach, protestantisch, 2) den Redakteur Heinrich Oberwinder zu Berlin, geboren am 14. März 1845 zu Weil⸗ burg (Hessen⸗Nassau), evangelisch, wegen öffentlicher Beleidigung hat die neunte Straf⸗ kammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin in der Sitzung vom 31. Mai 1894, an welcher theilgenommen haben: 3

1) Hoppe, Landgerichts⸗Direktor,

2) R Landgerichts⸗Räthe, Lautherius, .

4 5) Dr. Felisch, Landrichter, als RNichter, 1 Drescher, Ober⸗Staatsanwalt, als Beamter der Staatsanwaltschaft, Dr. Leander, Referendar, . als Gerichtsschreiber, 8 für Recht erkannt: 3 daß die Angeklagten, Freiherr von Thüngen un Oberwinder, der öffentlichen Beleidigung schuldig und deshalb der Angeklagte von Thüngen mit einer Geld⸗ strafe von sechshundert, der Angeklagte Oberwinder mit einer Geldstrafe von einhundert und fünfzig Mark zu bestrafen, welchen Strafen im Nichtbeitreibungs⸗ falle für je fünfzehn Mark ein Tag Haft zu sub⸗ stituieren, die Nr. 299 der Zeitung „Das Volk“, Heecthlet vom 21. Dezember 1893, sowie die zur erstellung derselben bestimmten Platten und Formen unbrauchbar zu machen, dem Beleidigten, Reichs⸗ kanzler Grafen von Caprivi, das Recht zuzusprechen, den verfügenden Theil des Urtheils binnen vier Wochen nach Zustellung des rechtskräftigen Urtheils durch einmalige Einrückung in die Zeitung „Das Volk“ und den „Deutschen Reichs⸗Anzeiger“ auf Kosten der verurtheilten Angeklagten öffentlich be⸗ kannt zu machen, 8

die Kosten soweit Freisprechun Staatskasse, im übrigen den veeenc zur Last zu legen.

Die Richtigkeit der Abschrift der Urtheilsformel wird beglaubigt und die Vollstreckbarkeit des Urtheils bescheinigt. 88

Berlin, den 12. Januar 1895. 8

(L. S.) Heise, Gerichtsschreiber 8 des Königlichen Landgerichts I, Strafkammer IX.

9

1) Hermann Julius Havenstein, geboren am 4. Juni 1874 zu Gottberg, Kreis Pyritz, letzter Auf⸗ enthaltsort Granow, Kreis Arnswalde, jetziger Auf⸗ enthalt unbekannt,

2) August Friedrich Eckert, geboren am 17. Juni 1872 zu Grützort, Kreis Saatzig, letzter Aufenthalts⸗ ort Glambeck, Kreis Arnswalde, jetziger Aufenthalt schuldigt, als Wehrpflich der Abst

werden beschuldigt, als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des NH2 22 8— oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen zu haben oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundes⸗ Fer aufzuhalten Vergehen gegen 140

r. 1 Str.⸗G.⸗B. Dieselben werden auf den 1. April 1895, Vormittags 9 Uhr, vor die Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Lands⸗ ba a. W. zur ———— geladen. Bei un⸗ entschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund er 98 472 der Strafprozeßordnung von den Herren ivilvorsitzenden der Kreis⸗Ersatzkommissionen zu Pyritz und Stargard i. Pomm. über die der An⸗ nasf zu Grunde lahenden Thatsachen ausgestellten Erklärungen verurtheilt werden. II M1 66 h0. Landsberg a. W., den 2. Januar 1895.

Königliche Staatsanwaltschaft.

2) Aufgebote, Zustellungen

erfolgt ist, der eilten Angeklagten

8

und dergl. (6320660 5

g8In achen der Frau Minna Kunze, verwittweten Frauwer hier, Klägerin, wider den Kaufmann dmund Meyer hier, Beklagten, wegen Hypothek⸗ dhisen, wird, nachdem anf Antrag der Klägerin die Beschlagnahme des dem Beklagten gehörigen Nr. 17

latt III des Feldrisset Hagen an der Gliesmaroder⸗ saße zu Braunschweig belegenen Grundstücks zu 3 a 36 on sammt Gebäude zum Zwecke der wangsversteigerung durch Beschluß vom 3. Januar

1895 perfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 4. Januar 1895 erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den 7. Mai 1895, Morgens 10 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte Braunschweig, Auguststraße 6, ia ne Nr. 37, angesetzt, in wel die Hypotherkgläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben. Braunse ehden 2. 1895. rzogliches Amtsgericht. NX. Nolte. .—

[63506]

In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung des dem Arbeiter Albert Stövesand zu Grabow früher gehörigen Wohnhauses Nr. 200 b. daselbst hat das Groß herzogliche Amtsgericht zur Abnahme der Rech⸗ nung des Sequesters, zur Erklärung über den Thei⸗ lungsplan sowie zur Vornahme der Vertheilung Termin auf Freitag, den 8. Februar 1895, Vormittags 11 ½ Uhr, Zimmer Nr. 6, bestimmt. Der Theilungsplan und die Rechnung des Sequesters werden vom 30. d. M. an zur Einsicht der Be⸗ theiligten auf der Gerichtsschreiberei, Abtheilung für Zwangsvollstreckungen und Konkurse, niedergelegt sein.

Grabow, den 22. Januar 1895.

Möller, Ger.⸗Dtr.,

Gerichtsschreiber des Großherzogl. Mecklenburg⸗

Schwerinschen Amtsgerichts. 8

[63321] Aufgebot.

Nr. 1940. Die minderjährigen Georg Felix Ben⸗ kert und Arthur Leonhard Benkert, vertreten durch ihre Vormünderin Melitta Benkert, wohnhaft zu Washington, Distrikt Colombia, Nord⸗Amerika, diese vertreten durch das Bankhaus Christian Metz in i. B., hat das Aufgebot für die 4 % Bad.

sfenbahn⸗Obligation von 1875 Litt. B. Nr. 6240 zu 1000 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 3. September 1895, Vormittags 9 Uhr, vor dem Großh. Amtsgerichte hierselbst, Akademie⸗ straße 2, II. Stock, Zimmer Nr. 14, anberaumten

ufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Karlsruhe, den 19. Januar 1895. Gerichtsschreiberei v“ Amtsgerichts:

app.

[63324] Aufgebot.

Die Frau Ida Johanna Düyssen, geborene Sönchsen, in Friedrichstadt, Wittwe des am 29. Juni 1894 daselbst verstorbenen Rentiers A. T. Düyssen, hat für sich und als gerichtlich bestellte Vormünderin ihres einzigen, in der Ehe mit dem verstorbenen A. T. Dicger Kindes Anna Maria Sophie Margaretha Düyssen, das Aufgebst der auf den Inhaber lautenden Aktie Nr. 104 der Aktien⸗Brauerei Phiedrichstadt über 300 ℳ, welche nach glaubhafter Angabe der Antragstellerin verloren gegangen ist, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 30. April 1895, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Friedrichstadt, den 18. Januar 1895

Königliches Amtsgericht.

[63511] 8 Aufgebot.

Die Wittwe Bäckers August Quabeck, Wil⸗ helmine, geb. Mattheis, zu Hattingen, hat das Auf⸗ gebot der angeblich verloren gegangenen, am 1. No⸗ vember 1875 ausgestellten, auf den Inhaber und über je 300 lautenden Aktien Nr. 226 und 227 der Aktien⸗Gesellschaft Hattinger Wasserwerk zu Hattingen, zu welchen Talons mit Dividendenscheinen zuletzt am 1. November 1885 auf 10 Jahre aus⸗ gegeben sind, beantragt. Die Inhaber der betreffen⸗ den Aktien werden aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin am 7. Aungust 1895, Vorm. 11 Uhr, ihre Rechte bei Gericht anzumelden und die Aktien vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Aktien erfolgen wird. 8

Hattingen, 10. Januar 1895.

. Königliches Amtsgericht.

[626800) Aufgebot.

Die Wittwe Juliane Finke, geb. Ritter, für sich und als Vormünderin ihrer Tochter Emilie, und der Gürtler Gustav Finke, beide zu Berlin, haben das Aufgebot der von der Lebensversicherungs⸗Aktien⸗

esellschaft „Germania“ zu Stettin für Frau Juliane inke, geb. Ritter, zu Berlin zu dem Sterbekassen⸗ buch Nr. 64 705 und für August Friedrich Wilhelm inke zu Berlin zu dem Sterbekassenbuch

r. 64 704 unterm 21. Mai 1879 ausgestellten Depo⸗ sitalscheine beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 27. Sep⸗ tember 1895, Mittags 12 Uhr, vor dem unter⸗ eichneten Gerichte, Elisabethstraße Nr. 42, Zimmer

tr. 53, anberaumten -,dengeene 2”- seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen⸗ d die Kraftloserklärung der Ürkunden erfolgen wird. Stettin, den 24. Dezember 1894.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung XI.

[63208] Aufgebot.

Auf Antrag des Pantoffelmachers August Beihl aus Märk.⸗Friedland, als Vormundes der minder⸗ säbrigen Elise Emma Mann und des minderjährigen

tto Reinhold Schulz aus Märk.⸗Friedland werden die Inhaber der Sparkassenbücher der Kreissparkasse zu Dt.⸗Krone:

1) Neue Folge Nr. 18 679, lautend über 221,64 2 88 Elise Emma Mann zu Märk.⸗Friedland,

für Otto Reinhold Schulz zu Märk.⸗Friedland aufgefordert, ihre Ansprüche spätestens in dem auf den 12. September 1895, Vormittags

10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine bei dem

Oeffentlicher Anzei ger.

eue Folge Nr. 16 032, lautend über 135,12

unterzeichneten Gericht anzumelden und die Spar⸗ kassenbücher vorzulegen, widrigenfalls diese für kraft⸗ los werden erklärt werden. Dt⸗Krone, den 15. Januar 1895. Königliches Amtsgericht.

[627590] Bekanntmachung. 8 Auf Antrag des Musketiers Erns Voigt von der 5. Kompagnie des 6. Pommerschen Infanterie⸗Regi⸗ ments zu Gnesen wird der Inhaber des Sparkassen⸗ buchs der Kreissparkasse zu Franzburg Nr. 2523 über 137 89 J, ausgefertigt für die Arbeiter Carl riedrich Voigt'schen Minorennen zu Neu⸗See⸗ agen, aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine am 18. September 1895, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Amtsgerichte an der Gerichts⸗ stelle seine Rechte anzumelden und das vorerwähnte Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung dieses Sparkassenbuchs erfolgen wird. Franzburg, den 9. Januar 1895. Königliches Amtsgericht.

“] [63505] Aufgebot.

Das Dienstmädchen unverehelichte Therese Marie Noffz in Neu⸗Jugelow, jetzt in Berlin, hat das Aufgebot des verlorenen Guthabenbuchs Nr. 4058 der Kreissparkasse zu Stolp, in welchem für die Therese Noffz in Neu⸗Jugelow (Vormundschafts⸗ masse) schließlich 30,84 eingetragen stehen, bean⸗ tragt. Der Inhaber des Sparkassenbuchs wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 18. September 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte, Zimmer 37, anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des Buchs erfolgen wird.

Stolp, den 14. Januar 1895.

Königliches Amtsgericht

[48759] Aufgebot.

Die Ehefrau Ackersmann Hermann Wilmers, Sophia, geb. Thormann, zu Nienberge bei Münster, namens ihrer unverehelichten Tochter Anna Thor⸗ mann, hat das Aufgebot des auf den Namen „Sophia Thormann für Anna Gertrud Thormann Hoetmar“ ausgefertigten Sparkassenbuchs Nr. 2082 der Kreissparkasse zu Warendorf, dessen Guthaben am 24. Januar 1894 im ganzen 303,18 betrug, unter der Behauptung, daß dasselbe bei einem Brande mitverbrannt sei, beantragt. Es wird daher der unbekannte Inhaber des Sparkassenbuchs Nr. 2082 der Kreissparkasse zu Warendorfaufgefordert, spätestens in dem auf den 13. Juli 1895, Vormittags 10. Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls dieses für kraftlos erklärt wird.

Warendorf, den 12. November 1894.

Königliches Amtsgericht.

[49611] Aufgebot.

Das Sparkassenbuch Nr. 2197 der städtischen Sparkasse zu Liebenthal über 160,08 ℳ, aus⸗ gefertigt für die Gärtnertochter Marie Heller in Ullersdorf, ist angeblich verloren gegangen und soll auf Antrag der Eigenthümerin, verehel. Marie Sellig, geb. Heller, in Ullersdorf⸗Liebenthal für kraftlos erklärt werden.

Der Inhaber des Buches wird daher aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine am 11. Juni 1895, Vormittags 11 Uhr, bei dem unter⸗ zeichneten Gericht, im Geschäftsgebäude, Zimmer Nr. 7, seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt werden wird.

Greiffenberg i. Schl., den 17. November 1894.

8 Königliches Amtsgericht.

[48811] Aufgebot.

Auf Antrag des Kaufmanns F. A. Friedrich in Fabne wird der Inhaber des vom Kaufmann

.A. Friedrich in Zahna auf die Frau Gutsbesitzer Emilie Richter und deren Ehemann Wilhelm Richter 2. Löbnitz gezogenen, von diesen acceptierten, beim

ussteller F. A. Friedrich am 1. Oktober 1893 zahl⸗ baren, angeblich verloren gegangenen Prima⸗Wechsels de dato Zahna, den 8. Juli 1893, über 600 auf⸗ gefordert, seine Rechte auf diesen Wechsel spätestens im Aufgebotstermine den 12. Juni 1895, Vorm. 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 12, anzumelden und den Wechsel vorzulegen, b die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.

Wittenberg, den 12. November 1894.

Königliches Amtsgericht. III. Abtheilung.

[6320727 Aufgebot. Auf Antrag nachbenannter Personen: 1) des Webers Karl Moritz Wagner zu Tauben⸗

heim,

2) des Gartennahrungsbesitzers Karl August Emil de Le 1 b b besit 8 st

es eingartennahrungs ers ristian

Gottlob Herrmann daselbst, b 8 Arhes Grundstücksbesitzers Gustav Emil Herbrig aselbst, 8 ube⸗ Fuhrwerksbesitzers Friedrich August Horn 2— 9 des Bahnarbeiters Karl August Wagner daselbst, 85 Wirthschaftsbesitzers Karl August Loschke aselbst, 8) des Leinwebers Johann Ernst Adler daselbst, 9) der Amalie Auguste verw. Panitz, geb. Wendler, daselbst, 3 Uhe des Grundstücksbesitzers Adolf Emil Opitz afelbst, 882 88 Häuslers Christian Gotthelf Wendler

12) des Grundstücksbesitzers Karl Gottlieb Freitag in Niedertaubenheim, 13) des Webers Karl Heinrich Emil Wagner

daselbst,

14) des Kleingärtners Karl Gustav Wilhelm Hohl⸗ feld 9 19) es Grundstücksbesi ers Karl Herold daselbst, 16) des Hausbesitzers Karl August Kretschmar in Taubenheim,

17) des Webers Karl August Kuhne in Nieder⸗ taubenheim,

18) des Grundstücksbesitzers Karl August Eduard Kretschmar daselbst,

19) des Häuslers Ernst Leberecht Römer in

Wassergrund, Ernst Wilhelm

20) des Grundstücksbesitzers Kretschmar in Wassergrund,

21) des Fuhrwerksbesitzers Karl Emil Klippel in Beiersdorf, 1

wird das Aufgebotsverfahren eingeleitet, um fol⸗ gende Hypotheken, deren Inhaber unbekannt sind, für ungültig zu erklären:

zu 1. unbezahlte Kaufgelder, eingetragen auf Fol. 123 des Grundbuchs für Obertaubenheim unter dem 24. November 1819 und zwar:

a. 11 Thlr. 9 Ngr. 2 Pf. für Georg Adler zu Obertaubenheim,

b. 53 Thlr. Ngr. 5 Pf. für Gottfried Gutschen zu Niedertaubenheim,

c. 20 Thlr. 16 Ngr. 7 Pf. für Gottlieb Wagner

allda,

d. 7 Thlr. 23 Ngr. 8 Pf. für Pastor Brückner zu Taubenheim,

e, 22 Thlr. 18 Ngr. 3—f. für Michael Opitz allda,

f. 2 Thlr. 13 Ngr. 3 Pf. für vorige Gutsherr⸗ schaft allda, als Karl August, Johann Adolf, Georg Ernst, Friedrich Wilhelm Emil und Josef Wolde⸗ mar von Zezschwitz,

84 Thlr. 3 Ngr. 3 Pf. für Gottfried Wendler ebenda,

h. 10 Thlr. 21 Ngr. 1 Pf. für Hans George Wagner allda,

8 3 Thlr. 2 Ngr. 5 Pf. für Gottfried Herrmann allda,

k. 6 Thlr. 24 Ngr. 3 Pf. für Johann Michael Förster's Erben allda⸗

1. 102 Thlr. 23 Ngr. 3 Pf. für Hans George Berger zu Obertaubenheim,

m. 98 Thlr. 20 Ngr. Pf. für die Mattheß⸗ schen Erben allda,

zu 2. unbezahlte Kaufgelder s. A., eingetragen 2 Fol. 9 für Obertaubenheim unter dem 29. August 1824 und mitverpfändungsweise auf Fol. 196 des⸗ selben Grundbuchs am 18. März 1861 und zwar:

a. 14 Thlr. 11 Ngr. 7 Pf. für die Erben des Pastor Fritsche zu Taubenheim,

b. 6 Thlr. 5 Ngr. Pf. für George Förster zu Obertaubenheim,

c. 2 Thlr. 1 Ngr. 7 Pf. für die verw. Fris ande. 6 1 Thlr. 24 Ngr. Pf. für Gottlob Wagner allda, e. 60 Thlr. 11 Ngr. 4 Pf. für Christian Gott⸗ lieb Hauptmann allda,

zu 3. unbezahlte Kaufgelder, eingetragen unter dem 9. Oktober 1823 auf Fol. 40 für Obertauben⸗ heim, und zwar:

a. 20 Thlr. 16 Ngr. 7 Pf. für Gottlob Ehren⸗ fried Noack zu Obertaubenheim, 8 b. 10 Thlr. 8 Ngr. 3 Pf. für Zieschen zu Sprem

c. 6 Thlr. 15 Ngr. 3 Pf. für Hempel allda,

8 5 Thlr. 4 Ngr. 2 Pf. für Gottlieb Herrn. allda,

88 5 Thlr. 4 Ngr. 2 Pf. für Gottlob Wagner allda,

f. 4 Thlr. 22 Ngr. 6 Pf. für Gottlob Herbrig

allda,

g. 20 Thlr. 16 Ngr. 7 Pf. für Christiane Elisa⸗ beth Herrmann, geb. Noack, allda, und Herberge für Christiane Gottliebe Herrmann allda, eingetragen unter demselben Tage auf demselben Folio,

zu 4. unbezahlte Kaufgelder, eingetragen auf Fol. 79 für Obertaubenheim unter dem 9. Oktober 1823, und zwar:

a. 35 Thlr. 15 Ngr. 1 Pf. für vorige Gutsherr⸗ schaft zu Obertaubenheim, Karl August, Johann Adolf, Georg Ernst, Friedrich Wilhelm Emil und Joseph Woldemar von Zezschwitz,

828 102 Thlr. 23 Ngr. 3 Pf. für Gotthelf Herbrig allda, c. 101 Thlr. 18 Ngr. 7 Pf. für Johann Gottlieb Herbrig allda,

zu 5. 20 18 6 Pf. unbezahltes Kaufgeld, ein⸗ getragen für Tischler Paul zu Taubenheim auf Fol. 20 für Obertaubenheim unter dem 19. August 1828,

zu 6. Herberge für die abwesende Marie Elisabeth

Kuhne, eingetragen auf Fol. 66 für Obertaubenheim unter dem 25. Juli 1824, „zu 7. 18 Thlr. 15. Ngr. unbezahltes Kaufgeld, eingetragen für Christian Berger's Erben zu Ober⸗ taubenheim auf Fol. 8 für Obertaubenheim unter

dem 21. November 1811,

zu 8. 89 Thlr. 22 Ngr. 8 Pf. unbezahltes Kauf⸗ geld, eingetragen für Marie Elisabeth Adler zu Ober⸗ taubenheim auf Fol. 64 für Obertaubenheim unter dem 20. August 1820 und auf Fol. 195 desselben Grundbuchs am 12. März 1861,

zu 9. 4 Thlr. 3 Ngr. 3 Pf. unbezahltes Kaufgeld für Gottfried Tietzen zu Obertaubenheim, Herberge für Johann Gottlob Wendler, allda, beides ein⸗ getragen auf Fol. 115 für Obertaubenheim unter dem 19. Juli 1823, 1

zu 10. 10 Thlr. 8 Ngr. 3 Pf. s. A. unbezahltes Kaufgeld, eingetragen für Christian Friedrich Herr⸗ mann zu Obertaubenheim auf Fol. 127 für Ober⸗ taubenheim unter dem 12. Oktober 1834,

zu 11. unbezahlte Kaufgelder, eingetragen auf Fol. 153 für Obertaubenheim unter 8 26. No⸗ vember 1835 und zwar:

32 Thlr. 13 Ngr. 8 Pf. für die Erben Gottlob Ehrenfried 8 zu Obertaubenheim,

1 Thlr. Ngr. Pf. für den Kramer Gruhl zu Kunewalde, zu 12. 29 Thlr. 22 Ngr. 8 Pf. s. A. Darlehn, eingetragen für Daniel Freitag zu Niedertaubenheim auf Fol. 7 für Niedertaubenheim unter dem 26. Sep⸗ tember 1811.

zu 13. unbezahlte Kaufgelder s. A. und zwar:

15 Thlr. für Johanne Christiane Weickert in Niedertaubenheim,

6 Thlr. 20 Ngr. Pf. für Anna Rosine Kuhne,

geb. Weickert, allda,