1895 / 21 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 24 Jan 1895 18:00:01 GMT) scan diff

9903

FwRe

Direktoren befindet sich nicht ein einziger Katholik. Wenn wir miß⸗ trauisch sind, so ist das nicht unsere Schuld. Man kann das Ver⸗ trauen des katholischen Volks dadurch wiedergewinnen, daß man auch katholische Beamte an die Spitze der Verwaltung stellt. h Abg. Dr. Friedberg (nl.): Wenn man der katholischen Kirche ihre jetzigen Forderungen erfüllt, so wird sie immer wieder mit neuen Forderungen kommen. Es ist allerdings nicht richtig, Vorgänge im eichstag hier zu kritisieren, aber der Ausdruck des abg. Gröber hat können. nicht nur im Reichstag, sondern in allen protestantischen Kreisen Preußens den größten Unwillen erregt. Deshalb war Herr von Eyner - . 1 1 - berechtigt, diesen Ausdruck, hier zurückzuweisen. Wenn wir Gustav] Gesetzentwürfe, betreffend die Gerichtskosten und die Gebühren⸗ Adelf als den, Retter des Protestantiemus feiern, so kann ordnung der Notare, Novelle zur Hinterlegungsordnung.) das keinen Katboliken verletzen, das geht die Katholiken garnichts an. Wenn Sie (zum Zentrum) nach Trier wallfahren und den heiligen Rock verehren, und von protestantischer Seite Kritik geübt wird, dann rufen Sie nach dem Staatsanwalt. Aber wenn wir Gustav Adolf feiern, dann sprechen Sie von verletzten Gefühlen, weil Gustav Adolf ein Ausländer ist. Das protestantische Volk wird immer begeistert zu dem Mann aufblicken, der den Protestantismus gegenüber der römischen Unterdrückungssucht gerettet hat. Wir widersetzen uns jeder Auszählungspolitik. wie sie Herr Bachem anwendet. 2 Beamten in den Ministerien auszählen wollen, wie viel Katholiken und wie viel Protestanten darunter sind, dann reißen Sie den Staat auseinander. Wir stellen die Beamten an nach ihrer Tüchtigkeit und Brauchbarkeit. Wir haben in den letzten Jahren fortdauernd Fried⸗ fertigkeit gegenüber dem Zentrum bethätigt; das alles hat nichts ge⸗

bösen Nachbar nicht gefällt!“

Die wichtigeren Positionen des Etats werden

hierauf der Budgetkommission überwiesen.

Schluß 4 ½ Uhr.

Der Präsident theilt mit, daß er mit dem Vorsitzenden der Budgetkommission Rücksprache genommen habe, und daß diese Kommission schon am Donnerstag in die Berathung ein⸗ treten werde, um dem Hause möglichst schnell Material für die zweite Berathung zu liefern, s b aber der Eisenbahn⸗Etat, rechtzeitig werde fertig gestellt werden

Folgendes als

eenn Sie die

Literatur. Rechts⸗ und Staatswissenschaft.

Das zweite Heft des XIII. Bandes der von Gustav Schmoller herausgegebenen „Staats⸗ und sozialwissenschaftlichen Forschungen“ Verlag von Duncker und Humblot in Leipzig) bringt eine gelehrte

rbeit von Dr. Georg Küntzel, die den Titel führt: „Ueber die Verwaltung des Maß⸗ und Gewichtswesens in Deutsch⸗ land während des Mittelalters.“ Die Schrift beschäftigt sich vornehmlich mit den Arbeiten von Below's und nimmt Stellung zu den Streitfragen über die Regelung des Maß⸗ und Gewichtswesens n bet B im Mittelalter, die sich zwischen Schmoller und von Below erhoben fruchtet. 85 kann der Beste nicht im Frieden leben, wenn es dem haben. Der Verfasser bringt ein reiches Quellen⸗ und literarisches Material bei, mit dem er den Nachweis zu führen sucht, daß die 1 Maß⸗ und Gewichtsregelung Aufgabe der öffentlichen Gewalt schon in 8 vorkarolingischer Zeit gewesen und bis einem gewissen Grade in

der Zeit nach Karl dem Großen geblieben ist. Küntzel stellt

seine Ansicht hin: „Ursprünglich, hauptsächli

unter Karl dem Großen, erscheint die Maß⸗ und Gewichtsregeknch 82 Regal. Recht g⸗ r in 27 anzen aen. olgezeit niemals ganz von der öffentlichen Gewalt aufgegeben, wen odaß der Etat, mindestens in steigendem Maße, gemäß der thatsächlichen L 4 staatlichen Gewalt, auf diesem Gebiet Ordnung zu halten, zunächst die geistlichen und weltlichen Grundherrschaften, alsdann auch die Land⸗ gemeinden in dieses Recht neben der öffentlichen Gewalt eindringen, Nächste Sitzung: Freitag 11 Uhr. (Tagesordnung: Lnaie Einfluß im wesentlichen nur auf den öffentlichen ärkten behielt. Raths über Maß und Gewicht eine Erbschaft aus der Landgemeinde sein; sie knüpft, wie das gesammte übrige Marktwesen vielmehr an die Kompetenzen öffentlicher Organe an, ist ein Erbstück der öffentlichen Gewalt.“ Besonders die im letzten Satz ausgesprochene Anschauung wendet sich gegen von Below, der die Stadtgemeinde als eine Fortsetzung der Landgemeinde ansehen will. In einem Schlußkapitel stellt der Ver⸗ fasser die Unterschiede zwischen der Landgemeinde und der Stadt⸗ gemeinde grundsätzlich dar: „Die Landgemeinde war und blieb auch stets eine Organisation für die Zwecke des agrarischen Lebens: ge⸗ meinsame Feldbestellung resp.⸗Beweidung, Viehhaltung stehen absolut beherrschend im Vordergrund. Die Stadtgemeinde ist eine Organi⸗ sation für überwiegend merkantile Angelegenheiten.“ Endlich enthält dies Schlußkapitel noch sehr interessante Beobachtungen über die Gründe für die im dreizehnten Jahrhundert erfolgte dichte Be⸗ siedelung Deutschlands mit Städten und die Kolonisation, die im Osten Deutschlands, hauptsächlich im späteren Ordenslande, erfolgte.

hnmacht der

Niemals aber kann die Kompetenz des städtischen

1. Untersuchungs⸗Sachen. 2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl.

3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.

4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

1 1) Untersuchungs⸗Sachen.

[61173] 1 Die Wehrpflichtigen: 8 1 1) der Schlosser Johann August Gawlitta, geb. am 2. Dezember 1871 zu Kempen, 2) der Gärtner Paul Robert Menzel, geb. den Juli 1871 zu Görlitz,

3) der Musiker Fritz Eugen Hermann Baum,

geb. am 30. Januar 1871 zu Görlitz,

4) Johann Friedrich Richard Grau, geb. den 1. Februar 1872 zu Görlitz, 8

5) Oskar Otto Ludwig, geb. den 5. Dezember 1872 zu Görlitz, .

6) Bruno Feiedrich Wilhelm Schnieber, geb. den 12. März 1872 zu Görlitz, 8

7) Heinrich Josef Jentsch, geb. den 7. Juli 1872 zu Goͤrlit; .

8) Johann Karl Ernst Lorenz, geb. den 6. August 1872 zu Görlitz,

9) Ernst Gustav Paul Schulze, geb. den 6. Juni 1872 zu Görlitz,

10) Alfred Hermann Paul Hartmann, geb. den 20. November 1872 zu Görlitz,

11) Adolph Paul Rudolph, geb. am 15. Dezember 1872 zu Görlitz,

12) Karl Gustav Scholz, geb. den 7. August 1872 zu Görlitz,

13) Paul Alexander Hugo Scholz, geb. am 23. April 1872 zu Görlitz,;

14) Paul Rudolph Friedrich Pilz, geb. den

1. September 1872 zu Görlitz,

15) Felix Schie, geb. am 28. April 1872 zu Görlitz, 3

16) Max Arthur Alfred Erdmann, geb. am 9. November 1872 zu Görlitz,

17) der Kutscher Karl Robert Max Lange, geb. am 12. Mai 1871 zu Görlitz,

werden beschuldigt, als Wehrpflichtige in der Ab⸗ sicht, sich dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundes⸗ ebiets aufgehalten zu haben, Vergehen gegen 8 140 Abs. 1 Nr. 1 Str.⸗G.⸗B. Dieselben werden auf den 3. April 1895, Vormittags 9 Uhr, vor die I. Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Görlitz, Postplatz 18, Zimmer 34, zur Haupt⸗ verhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Aus⸗ bleiben werden dieselben auf Grund der nach § 472 der Strafprozeßordnung von den Zivilvorsitzenden der Ersatzkommissionen des Aushebungsbezirks Görlitz⸗ Stadt und des Kreises Kempen über die der Anklage n Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Er⸗ ärungen verurtheilt werden. M. 199/94.

Görlitz, den 31. Dezember 1894.

Königliche Staatsanwaltschaft.

11

2) Aufgebote, Zustellungen 8 und EE“““

[63511] ALlufgebot.

Die Wittwe Bäckers August Quabeck, Wil⸗ helmine, geb. Mattheis, zu Hattingen, hat das Auf⸗ gebot der angeblich verloren gegangenen, am 1. No⸗ vember 1875 ausgestellten, auf den Inhaber und über je 300 lautenden Aktien Nr. 226 und 227 der Aktien⸗Gesellschaft Hattinger Wasserwerk zu Hattingen, zu welchen Talons mit Dividendenscheinen zuletzt am 1. November 1885 auf 10 Jahre aus⸗ gegeben sind, beantragt. Die Inbaber der betreffen⸗ den Aktien werden hiermit aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin am 7. August 1895, Vorm. 11 Uhr, ihre Rechte bei Gericht anzumelden und die Aktien vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Aktien erfolgen wird.

Hattingen, 10. Januar 1895.

Königliches Amtsgericht.

[50262] Alufgebot. Auf Antrag des Rechtsanwalts Hach in Altona, als Konkursverwalter im Konkursverfahren über das Vermögen des Schlachtermeisters August Capobus in Altona, jetzt unbekannten Aufenthalts, werden die etwaigen Inhaber eines dem letzteren von der Königlichen Justizhauptkasse in Kiel ausgestellten, angeblich verloren gegangenen Kautionsempfangscheins d. d. Kiel, den 15. April 1893 unter der Be⸗

zeichnung:

V Oeffentlicher Anzeiger.

6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch 7. Erwerbs⸗ und 8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten 9. Bank⸗Ausweise. 8 10. Verschiedene Bekanntmachungen.

irthschafts⸗Genossenschaften.

Deposital⸗Manual 8 542 Masse Nr. 507 Ge⸗ schäftsnummer K 157 über den Empfang der Schuld⸗ verschreibung der konsolidierten 3 ½ % Staatsanleihe Litt. C. Nr. 313049 von 1000 nebst Zinsscheinen Reihe I Nr. 15 20, fällig am 1. Oktober 1897 bis 1. April 1900, 1 8 bei Vermeidung der Kraftloserklärung dieses Empfangscheins aufgefordert, ihre Rechte an dem⸗ selben spätestens in dem auf den 18. Juni 1895, Mittags 12 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin 8

anzumelden und die Urkunde vorzulegen.

Kiel, den 24. November 1894. Königliches 1 Abtheilung I. Brockenhuus. Veröffentlicht: Wiese, Gerichtsschreiber.

[36378] Aufgebot.

Die Wittwe Emilie Klaus, geb. Lausch, zu Siegelsdorf hat das Aufgebot des auf ihren Namen lautenden Sparkassenbuches Nr. 31 130 der Kreis⸗ sparkasse zu Bitterfeld über 358 47 beantragt. Ebenso hat der Bahnarbeiter Friedrich Richter zu Greppin das Aufgebot des auf seinen Namen lautenden Sparkassenbuches Nr. 33 142 der Kreis⸗ sparkasse zu Bitterfeld über 78 31 beantragt. Die Inhaber dieser Sparkassenbücher werden daher aufgefordert, spätestens in dem auf den 16. April 1895, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte Zimmer Nr. 18 anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Sparkassenbücher vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung derselben erfolgen wird.

Bitterfeld, den 9. September 1894.

Königliches Amtsgericht.

[44279] Aufgebot.

Auf Antrag der unverehelichten Maria Ortmann zu Willebadessen wird der Inhaber des angeblich verloren gegangenen Quittungsbuchs Nr. 21 868 der Kreissparkasse zu Warburg über 360 aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin den 20. Juni1895, Vorm. 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte seine Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls dessen Kraftloserklärung erfolgen wird.

Warburg, den 22. Oktober 1894.

Königliches Amtsgericht.

[61384] Aufgebot.

A. Auf dem Grundbuchblatt des dem Ziegelmeister August Seifert zu Nieder⸗Oelsa gehörigen Grund⸗ besitzes Förstgen Nr. 40 steht in Abtheilung III unter Nr. 5 folgende Hypothek eingetragen:

M 111“

[49032]

Nachdem bei den unten aufgeführten Hypothelforderungen di 1 der letzten auf diese Forderungen sich beziehenden Handlungen an gerechnet dreißi

8 Thlr. 18 Sgr. 3 Pf. und 1 Kosten

9 Thlr. 7 Sgr. 3 Pf. und die Exnexuations⸗ und Eintragungskosten sind auf Requisition des Prozeßgerichts vom 27. Januar 1859 für den In⸗ wohner Karl Bräunig zu Trebus ex decreto vom 2. Februar 1859 eingetragen worden. Die Post ist angeblich getilgt, der Gläubiger aber nicht zu er⸗ mitteln. Die Post soll im Grundbuche gelöscht werden.

B. Folgende Sparkassenbücher der Oberlausitzer Provinzial⸗Nebensparkasse zu Niesky

1) Litt. M. Nr. 1221 über 4,81 nebst 3 ½ % Zinsen seit 1. Januar 1893, ausgefertigt für den Schankwirth Gustav Beyer in Trebus,

2) Litt. M. Nr. 16 487 über 83,35 nebst 3 % Zinsen seit 1. Januar 1893, ausgefertigt für Christiane Beyer, geborene Walter, zu Neu⸗

ersdorf (jetzt in Trebus), 8

3) Litt. M. Nr. 8342 über 28,22 nebst 3 ½ % Zinsen seit 1. Januar 1893, ausgefertigt für die minorenne Helene Beyer zu Trebus, 1

4) Litt. M. Nr. 1488 über 247,72 nebst 3 ½ % 8. seit 1. Januar 1893, ausgefertigt für August

ald Walter in Prauske,

sind angeblich im Februar 1893 den Eigenthümern gestohlen worden.

Auf Antrag der Eigenthümer zu A. und B. 1—3 und der zu B. 2 genannten Frau Beyer zu B. 4 soll das Aufgebot der Post zu A. und der 4 Sparbücher zu B. erfolgen. 1

Es werden deshalb aufgefordert

a. der zu A. genannte Gläubiger bezw. seine un⸗ bekannten Rechtsnachfolger, ihre Ansprüche und Rechte auf die Post bis zum 15. Mai 1895, Vor⸗ mittags 9 Uhr, beim unterzeichneten Gericht an⸗ zumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen auf die Post ausgeschlossen werden,

b. die Inhaber der zu B. genannten Bücher, spätestens bis zum 6. August 1895, Vormittags 9 Uhr, beim unterzeichneten Gerichte ihre Rechte auf dieselben anzumelden und die Bücher vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird.

Niesky, den 5. Januar 1895.

Königliches Amtsgericht. Hahn.

[359402 1

Das Kgl. Amtsgericht Stadtsteinach hat nach⸗ stehendes 8 erlassen: Gemäß Artikel 123 Ziffer 3 des Ausführungsgesetzes zur R.⸗Z.⸗P.⸗O. ergeht auf Antrag der Besitzer der hypothezierten Sachen an diejenigen, welche auf die nachaufgeführten

1“

8

8 Aufgebot.

Oeffentliche Bekanntmachung.

Forderungen ein Recht zu haben glauben, die Aufforderung zur Anmeldung innerhalb sechs Monaten, spätestens aber in dem auf Freitag, den 27. April 1895, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale des unterfertigten Gerichts an⸗ beraumten Aufgebotstermine. Im Falle der Unter⸗ lassung der Anmeldung werden die Forderungen für erloschen erklärt und im Hypothekenbuche gelöscht.

Die Forderungen sind:

1) 425 Fl. Kapital des Bauern Georg Weiß von Waldbuch, eingetragen am 18. Juli 1826 auf dem Anwesen der Oekonomen⸗ und Ziegeleibesitzersehe⸗ leute Johann und Kunigunda Waldmann in Seibels⸗ 8„ Hypothekenbuche für Seibelsdorf Bd. III 553,

2) 200 Fl. Erbtheilskapital der Wirthswittwe Kunigunda Rucker von Hohenberg, eingetragen am 4. Juni 1862 auf dem Anwesen der Oekonomen⸗ eheleute Michael und Barbara Haas von Hohenberg im Hypothekenbuche für Hohenberg Bd. IV S. 156,

3) 100 Fl. Darlehen des Oekonomen Georg Sesselmann von Höferänger, eingetragen am 8. No⸗ vember 1834 auf dem Anwesen der Oekonomenehe⸗ leute Peter und Karolina Vogel in Feldbuch im Hypothekenbuche für Rugendorf Bd. IV S. 183,

4) 62 ½ Fl. Forderung der Schullehrerswittwe Schaupert von Kulmbach, eingetragen am 4. De⸗ zember 1826 auf dem Annesen der Oekonomenehe⸗ leute Nikolaus und Friederika Hahn in Untersteinach, im Hypothekenbuche für Untersteinach Bd. II, S. 656,

5) 125 Fl. Forderung des Bauern Georg Breu von Untersteinach, eingetragen am 25. Mai 1827 auf dem Anwesen der Oekonomeneheleute Nikolaus und Friederika Hahn in Untersteinach, im Hypo⸗ thekenbuch für Untersteinach Bd. II S. 656,

6) 49 Fl. 14 Kr. ärztliche Deservitenforderung des Landarztes Valentin Popp von Kupferberg, ein⸗ getragen am 1. März 1839 auf dem Anwesen des Schuhmachers und Oekonomen Georg Leithner in Kupferberg im Hypothekenbuche für Kupferberg Bd. III S. 557,

7) 400 Fl. väterliches Vermögen der Hoffmann⸗ schen Kinder von Hohenberg, nämlich Margaretha, Paul, Matthäus, Johann sen., Maria Margaretha und. Johann jun., eingetragen am 25. Juli 1827 auf dem Anwesen des Oekonomen Andreas Wiedel

dorf S. 5

von Hohenberg im Hypothekenbuch für Hohenberg

Bd. 1V S. 130. Stadtsteinach, am 6. September 1894. Königliches Amtsgericht. (L. S.) (gez.) Schoeller. Für die 1 S88 8 Stadtsteinach, am 11. September 1894. Gerichtsschreiberei des K. Amtgerichts (L. S.) Denk, Kgl. Sekretär.

e Nachforschungen nach den rechtmäßigen Inhabern fruchtlos geblieben und vom Tage g Jahre verstrichen sind, so werden auf Verlangen der nachbenannten Hypothek⸗

objektsbesitzer gemäß § 82 des Hyp.⸗Ges. und § 823 der R.⸗Z.⸗P.⸗O. diejenigen, welche auf diese Forderungen Rechte zu haben glauben, zur Anmeldung inner⸗

halb sechs Monaten und spätestens in dem auf Dienstag, den 11. Juni 1895, Vo Amtsgerichts stattfindenden Aufgebotstermine öffentlich aufgefor

Forderungen für erloschen erklärt und im Hypothekenbuche gelöͤscht werden:

dert, und zwar unter dem Rechtsnachtheile,

rmittags 9 Uhr, anberaumten, im Sitzungszimmer des hiesigen

daß im Falle der Unterlassung der Anmeldung die

. Hr Band Seite

Besitzer des Hypothekenobjekts

Zeit des Eintrags V

Bezeichnung der Forderung und des Gläubigers

Blöcktach 1 114

Friesenried 1857 do. 2057 do. 1088

Immenthal 377

Obergünzburg —V 26 Ludwig do

b

do. Reinhardsried 25 Ronsberg 1000

OSOoœ Imcwhgecohr¼e

002 0

—,— R̃hnh⸗

Oktober 1894.

Michael Lang Jakob Gantner Faver Schmuck Michael Immerz

Andreas Hartmann Maier 24. Januar 1853 102 Thaddäus Schwarz do. 23 Joh. Bapt. Traut 768 Maria Anna Möck Michael Stoeckle Georg Breher

1252 ZJosef Demmeler 123 Franz Josef Haering

1242 Martin Knauer 931 / FIJosef Melder

22. März 1827

23. März 1858 24. Juli 1852 24. Januar 1852 26. April 1852

4. Januar 1854 23. Mai 1826

20. April 1854 31. Mai 1853

Kgl. Amtsgericht Obergünzburg.

50 Fl. Kapital für Josef und Barbara Naegele von Blöcktach. 14. November 1843 25 Fl. für Bernhard Schmid von Salenwang. 10. Februar 1827 25 Fl. 11 Kr. für Martin Hefele von Friesenried. 18. August 1841 50 Fl. für Joh. Martin Immerz von Mehl. 16. Oktober 1840 20 Fl. 36 Kr. für Josef2 restele von Wineden. 1 Wohnungsrecht des Joh. Baptist Landerer von Obergünzburg. Wohnungsrecht des Carl Schöllhorn von Obergünzburg. Wohnungsrecht des Josef Klingensteiner. Wohnungsrecht des Benedikt Ramminger von Obergünzburg. Wohnungsrecht des Josef Anton Loechle von Reinhardsried. 30. Juli 1852 20 Fl. Heimsteuer für Michael Hohl von Ronsberg. Wohnungs⸗ u. WE“ für Michael u. Josef Hohl von Ronsberg. 198 Fl. 25 Kr. und Woh 1377 Joh. Bapt. Demmeler 15. Februar 1853 100 Fl. für Creszenz Leutherer von Hartmannsberg. 75 1 der Wagner'schen Kinder von Oberweiler. Wohnungsrecht des Josef Maier von Baiersried. 360 Fl. Kaution für den Erbtheil des vermißten Anton Koepfle von Eggenthal

nungsrecht für Andreas Kohler von Ronsberg.

ocham. Zur Beglaubigung: Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts. (L. S.) Schmidt, K. Sekr.

zum Deutschen R

No. 21.

1111a64*² eichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Donnerstag, den 24. Januar

1“

88

1. Untersuchungs⸗Sachen.

2. Zustellungen u. dergl. 3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

V Oeffentlicher Anzeiger.

1

6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. 7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften. eee 8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. 9. Bank⸗Ausweise.

0. Verschiedene Bekanntmachungen.

2) Aufgebote, Zustellungen

[59825] n. Erbberechtigter.

Der Pastor a. D. Theodor Hermann Diedrich Schmedes in Rastede ist daselbst am 9. Januar 1892 verstorben und hat in seinem am 27. Januar 1892 publizierten gerichtlichen Testament zu Erben seines Nachlasses ohne Namhaftmachung derselben eingesetzt:

1) die Kinder seines Bruders J. W. Gerhard Schmedes, welcher als Zollinspektor in Vechta ver⸗ storben ist,

2) die Kinder seines Bruders Gottfried A. A. Schmedes, welcher auf der dänischen Insel Seeland Pächter des Hofes Assendrup war und dort ge⸗ storben ist, 8

3) die Kinder seines Bruders Carl K. W. Schme⸗ des, welcher in Köln a. Rh. Kaufmann war und dort gestorben ist.

Durch die angestellten Nachforschungen sind fol⸗ gende Erbberechtigte aufgetreten bezw. ermittelt:

zu 1 1 Kind: Hedwig Emilie Friederike Cäcilie Schmedes, verheirathet mit Anton Korte in St. Louis,

zu 2 4 Kinder:

a. Hugo Otto Johannes Schmedes, Dr. med. in Saby in Dänemark,

b. Wilhelmine Schmedes in Kopenhagen,

c. Peter Adam Wilhelm Schmedes, Kreisarzt in Thisted in Dänemark,

d. Carl Friedrich August Schmedes in Saro in Dänemark,

zu 3 2 Kinder:

a Carl Wilhelm Heinrich Schmedes aus Köln, jetzt Fabrikarbeiter in Odessa,

b. Carl Theodor Ferdinand Schmedes aus Köln, jetzt unbekannten Aufenthalts.

Auf Antrag der aufgetretenen Erbberechtigten werden alle diejenigen, welche ein näheres oder gleich nahes Erbrecht als die vorgenannten Personen an den oben bezeichneten Nachlaß zu haben glauben, aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche in dem auf den 5. März 1895 vor dem unterzeichneten Amtsgericht angesetzten Angabetermin schriftlich oder zu Protokoll des Gerichtsschreibers anzumelden und zu begründen, widrigenfalls die obengenannten Erbberechtigten als die alleinigen Erben angenom⸗ men werden sollen und der nach dem Ausschlusse sich meldende und legitimierende Erbberechtige alle nach dem Ausschlusse bis zur Anmeldung in Betreff der Erbschaft getroffenen Verfügungen anerkennen muß und keine Rechnungsablage fordern kann, sondern sein Anspruch sich auf die Bereicherung der auf⸗ etretenen Erbberechtigten unter Ausschluß der er⸗ obenen Nutzungen beschränken soll.

Ausschlußbescheid erfolgt am 9. März 1895 in den Oldenburgischen Anzeigen.

Oldenburg, 1895, Januar 3.

Großherzogl. Oldenburg. Amtsgericht. Abth. II.

(Unterschrift.)

8

[63543] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtel vom 19. d. M. ist die von der Lebensversicherungs⸗Aktiengesellschaft „Germania“ hier unterm 15. Dezember 1890 für den Buch⸗ druckerei Karl Naumburg zu Kindelbrück ausgestellte Police Nr. 348 295 über 1000 kraftlos erklärt.

Stettin, den 19. Januar 1895. 1

Königliches Amtsgericht. Abtheilung XI.

[63552] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtel vom 19. d. M. ist die von der Lebensversicherungs⸗Aktiengesellschaft „Germania“ hier unterm 13. Februar 1865 für den Tapezier Conrad Schlözer zu Nürnberg ausgestellte Police Nr. 107 232 über 1000 Gulden S. W. für kraftlos erklärt.

Stettin, den 19. Januar 1895.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung XI.

[63549] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtel vom 19. d. Mts. ist die von der Lebensversicherungs⸗Aktiengesellschaft „Ger⸗ mania“ hier unterm 26. Oktober 1889 für den Land⸗ briefträger Andreas Schier zu Neupassarge aus⸗ ane Police Nr. 449 375 über 1000 für kraftlos

ärt.

Stettin, den 19. Januar 1895. Königliches Amtsgericht. Abtheilung XI.

[63550] Bekanntmachug. Durch Ausschlußurtel vom 19. d. M. ist die

von der Lebensversicherungs⸗Aktiengesellschaft „Ger⸗

mania“ hier unterm 23. Dezember 1871 für den Kauf⸗

mann Franz Wilhelm Odenthal zu Berg.⸗Glad⸗

bach ausgestellte Police Nr. 223 464 über 1090 Thlr.

für kraftlos erklärt. . Stettin, den 19. Januar 1895.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung XI. . 82 1 8999

(63536) Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtel vom 19. d. Mts. ist die von der Lebensversicherungs⸗Aktiengesellschaft „Ger⸗ mania“ hier unterm 18. März 1885 für den Koch ch Friedrich Franz Topp und dessen Ehefrau es Elise Hulda, geb. Krösche, zu Berlin aus⸗ büelte Police Nr. 413 910 über 1500 für kraft⸗

Stettin, den 19. Januar 1895. Königliches Amtsgericht. Abtheilung XI.

[63544] Bekanntmachung. .

Durch Ausschlußurtel vom 19. d. Mts. ist der von der Lebensversicherungs⸗Aktiengesellschaft „Ger⸗ manig“ hier unterm 15. Februar 1885 für Herrn G. Wolff ausgestellte Prämien⸗Rückgewährschein zur Police Nr. 297 957 über 576 für kraftlos erklärt.

Stettin, den 19. Januar 1895.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung XI. [63535] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtel vom Sorns M. sind die von der Lebensversicherungs⸗Aktiengesellschaft „Germania“ hier ausgestellten zweimal acht und vierzig Stück Prämien⸗Rückgewährscheine und zwar: 38 Stück vom 23. Februar 1867 bis 23. Mai 1876 über je 1 Thaler 25 Sgr. 3 Pf. und 10 Stück vom 23. Mai 1877 bis 23. Mai 1886 über je 5,53 zur Police Nr. 153 180 für Frau Bleibaum, 38 Stück vom 21. Februar 1867 bis 21. Mai 1876 über je 2 Thlr. 19 Sgr. 9 Pf, 10 Stück vom 21. Mai 1877 bis 21. Mai 1886 über je 7,98 zur Police Nr. 153 041 für den Ehemann Bleibaum für kraftlos erklärt.

Stettin, den 19. Januar 1895.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung XI.

[63531] Oeffentliche Zustellung. 1““ Der Arbeiter Claus Hinrich Timm zu Stellingen, vertreten durch Justiz⸗Rath Schmidt in Altona, klagt gegen seine Ehefrau Auguste Wilhelmine Timm, verw. gewes. Osterburg, geb. Bock, unbekannten Auf⸗ enthalts, aus böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Trennung der zwischen den Parteien bestehenden Ehe vom Bande und Erklärung der Beklagten für den schuldigen Theil, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Altona auf den 27. April 1895, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem edachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. um Zwecke der öffentlichen Zustellunz wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8 Altona, den 16. Januar 1895.

Leißnig, Gerichtsschreiber des Königlichen Lande

[63530] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Emma Witthöft, geborene Meyer, zu Allermöhe, vertreten durch Rechtsanwalt Schwenck in Altona, klagt gegen den Musikus Adolph Witt⸗ höft, unbekannten Aufenthalts, aus böslicher Ver⸗ lassung, mit dem Antrage auf Trennung der Ehe der Parteien vom Bande und Erklärung des Beklagten für den schuldigen Theil, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Altona auf den 27. April 1895, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemachlhtt6t. 8 Altona, den 16. Januar 18905. 8

Leißnig, 8 8

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

9 *

[63534] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Tischlers Hendrik Wewers, Johanne, geb. Jordan, zu Bremen, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Krimke hierselbst, klagt gegen ihren genannten Ehemann, zuletzt in Hemelingen, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung wegen böslichen Verlassens, mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe der Parteien dem Bande nach und Erklärung des Beklagten für den schuldigen Theil, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer 2 des Königlichen Landgerichts zu Verden a. Aller auf Donnerstag, den 9. Mai 1895, Vor⸗ mittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Verden, den 17. Januar 1895.

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[63522] Oeffentliche Zustellung.

Der Kolon Palsherm zu Oesterwiehe Nr. 116, als Vormund des minderjährigen Otto Albertfrickenstein zu Oesterwiehe, vertreten durch den Rechtsanwalt Klostermann zu Gütersloh, klagt gegen den Heinrich Ewerdwalbesloh bei Kötter Otto Mascord zu Liemke, wegen Vaterschaft und Verpflegungskosten, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Gütersloh zu einem neuen Termin auf den 5. April 1895, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus⸗ zug der Klage bekannt gemacht.

Woiske, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[63520] Oeffentliche Zuste .

Nr. 1568. Johann Leonhard Borst, geboren am 23. September 1894, uneheliches Kind der ledigen Dienstmagd Apollonia Borst von Krensheim, ver⸗ treten durch den Prozeßvormund Lorenz Kuhn, Straßenwart von Krensheim, klagt gegen den Dienst⸗ knecht Andreas Scheiner von Ilmspan, z. Zt. an unbekannten Orten, aus Alimentation auf Grund des Gesetzes vom 21. Februar 1851 mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung eines in vierteljährigen Raten an den jeweiligen gesch⸗ lichen Vertreter des Klägers vorauszahlbaren Ernä rungsbeitrags von wöchentlich einer Mark vom Zu⸗ stellungstage der Klage an bis zum zurückgelegten 14. Lebensjahre des Klägers, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das

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urtheilen, an Klägerin die Sum b11116“ 5

Großh. Amtsgericht Tauberbischofsbeim auf Donners⸗ tag, den 21. März 1895, Vormittags 49 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Tauberbischofsheim, den 21. Januar 1895.

1““ Gerichtsschreiber Großh. Amtsgerichts. [63515] Oeffentliche Zustellung.

Die Anna Maria Elisabethe Gerbig zu Cassel, Wörthstraße 24, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Epbraim hier, klagt gegen den Gärtner Friedrich Wilhelm Schröder, früher hier, Eschenheimerland⸗ straße 31, jetzt mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, wegen Alimentation mit dem Antrage, den Beklagten kostenfällig zu verurtheilen,

1) bis zum 7. Lebensjahre des Kindes monatlich 10 und von da an bis zum 14. Lebensjahre monatlich 14 ℳ,

2) an Klägerin 24 38 zu zahlen,

3) das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Frankfurt a. M. auf den 12. März 1895, Vor⸗ mittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung wird dieser der Klage bekannt gemacht.

ehrung, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. 15.

Königliches Amtsgericht München I. Abtheilung A. für Zivilsachen.

In Sachen Mages, Franziska Anna, fil. nat. der ledigen großjährigen Bremserstochter Anna Mages in München, Klagetheils im Armenrechte, vertreten durch den Vormund Gastwirth Alois Lermer in München, gegen Weinberger, Johann, Wirth, früher in München wohnhaft, nun unbekannten Auf⸗ enthalts, Beklagten, wegen Alimentenforderung, wird letzterer nach Bewilligung der öffentlichen Zustellung zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits in die öffentliche Sitzung des obenbezeichneten Prozeßgerichts vom Donnerstag, den 14. März 1895, Vor⸗ mittags 9 Uhr, in das Sitzungszimmer 45/I1 (Augustinerstock) geladen. Klagetheil wird bean⸗ tragen, in einem, soweit gesetzlich zulässig, für vor⸗ läufig vollstreckbar erklärten Urtheile auszusprechen, Beklagten sei kostenfällig schuldig, für das am 18. März 1893 außerehelich geborene Kind Franziska Anna Mages für die Zeit vom 18. November 1894 bis zu dessen zurückgelegten 13. Lebensjahre einen

monatlichen vorauszahlbaren Unterhalts⸗ und Klei⸗

dungsbeitrag von 12 2ℳ, sowie die Hälfte allenfallsiger 9 und Leichenkosten und des Schulgeldes zu ent⸗ richten. München, den 19. Januar 1895. Der Kgl. Gerichtsschreiber: Rapp.

[63519] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Kaufmanns Wilhelm Gottfried, Louise, geb. Grahl, zu Staßfurt, klagt gegen den Bäckermeister Ernst Grahl, früher in Staßfurt, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus dem Schuldschein vom 1. Oktober 1893 über 600 Darlehn, ver⸗ zinslich zu 4 ½ %, mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von 300 nebst 4 ½ % Zinsen seit 1. Juli 1894 zu verurtheilen und das Urtheil auch für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Staßfurt auf den 22. März 1895, Vormittags 9 ½ Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8

Staßfurt, den 18. Januar 1895.

8 ö Paschen, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[63518] Oeffentliche Zustellung.

Henriette Rosa Breith, Rentnerin, in Pirmasens wohnend, Wittwe des daselbst verlebten Kaufmannes Goswin Lang, als Rechtsinhaberin der früher in Pirmasens bestandenen Firma „David Koenig Sohn“, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Gießen in Zweibrücken, klagt gegen:

die Wittwe, Kinder und Erben des in Pirmasens wohnhaft gewesenen und allda verlebten Schuh⸗ fabrikanten Johann Philipp Uhl, als:

a. dessen Wittwe Sophie, geb. Kröher, eigenen Namens, der zwischen ihr und ihrem verlebten Ehe⸗ manne bestandenen Gütergemeinschaft wegen;

b. dessen Kinder und Erben:

1) Elisabetha, genannt Bettchen Uhl, diese noch minderjährig und vertreten durch ihre vorgenannte Mutter als gesetzliche Vormünderin und bei der⸗ selben domiziliert,

2) Luise Uhl, gewerblose Ehefrau von Johann Preißer, Fabrikarbeiter,

8. Sophie Uhl, Ehefrau von Jakob Jünger, ergipser,

4) Philipp Uhl, Schuhfabrikant,

5) Maria Uhl, gewerblos, in Gütern getrennte Ebefrau des zur Zeit in Konkurs befindlichen Schlossers Wilhelm Schaefer,

die genannten Ehemänner sub 2 und 3 der ehe⸗ lichen Gütergemeinschaft wegen,

alle in Pirmasens wohnhaft,

6) Franz Uhl, früher Schuhhändler in Pirmasens, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort in Amerika sich aufhaltend, Beklagte,

wegen Forderung, mit dem Antrage:

„Gefalle es dem K. Landgericht, Zivilkammer, die Beklagten, und zwar die Wittwe Ühl der zwischen ihr und ihrem verlebten Ehemanne bestandenen Gütergemeinschaft wegen zur Hälfte, und die übrigen Mitbeklagten für das Ganze unter sich, jedoch nur nach Maßgabe ihrer Erbantheile haftend, zu ver⸗ me von eintausend

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sechs und sechszig Mark 25 Pfennig nebst Zinsen zu fünf Prozent, und zwar aus 853 vom 18. De⸗ zember 1894 und aus dem Reste vom Tage der Klagezustellung, und die Prozeßkosten einschließlich der Kosten eines Zahlungsbefehls und dessen Zu⸗ stellung zu bezahlen, auch das ergehende Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären.“

Klägerin ladet den Mitbeklagten Franz Uhl in die zur mündlichen Verhandlung der Sache unter Abkürzung der Einlassungsfrist auf fünfzehn Tage bestimmte öffentliche Sitzung der Z vilkammer des K. Landgerichts Zweibrücken vom 29. März 1895, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem Ge⸗ richte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen, vor. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an obigen unbekannt wo abwesenden Mitbeklagten Franz ÜUhl wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Zweibrücken, den 19. Janvar 1895.

K. Landgerichtsschreiberei. Wirth, K. Sekretär.

[63521] Oeffentliche Zustellung.

Der Schneidermeister G. Zapf zu Cassel klagt gegen den Chorsänger Siegfried Bruck, früher zu Cassel, jetzt in unbekannter Ferne, aus Lieferung eines Anzuges und Ueberziehers sowie aus Zahlungs⸗ versprechen aus 1891, mit dem Antrage auf Zahlung von 102 nebst 6 % Zinsen seit dem 1. Februar 1892 sowie auf vorläufige Vollstreckbarkeitserklärung des Urtheils, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das König⸗ liche Amtsgericht zu Cassel, Zimmer Nr. 10, auf den 30. März 1895, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8

Castenholz, Gerichtsschreiber

des Königlichen Amtsgerichts. Abtheilung XII. [63529] Oeffentliche Zustellung.

Nr. 488. Der Kaufmann Ludwig Fuchs zu Frei⸗ burg, vertreten durch den Rechtsanwalt Ruckmich in Freiburg, klagt gegen den Zahntechniker M. G. Gschwind von Freiburg, zur Zeit unbekannte Aufenthalts, aus Miethvertrag vom 5. Februar 189 mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 312 20 nebst 5 % Zins aus 80 50 vom 1. Juli 1894 und aus 180 50 vom 1. Oktober 1894, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Zwvilkammer des Großherzoglichen Landgericht zu Freiburg auf Dienstag, den 26. März 1895, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der offentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Freiburg, 18. Januar 1895.

Schäfer, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.

[63528] Oeffentliche Zustellung.

Der Spar⸗ und Vorschußverein e. G. zu Gräfinau vertreten durch Ad. Baumbach sen. in Königsee klagt gegen Louise Friederike, jetzt verw. Pabst, geb. Seyffert, aus Friedersdorf, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, aus einer unterm 31. März 1886 hypothekarisch sichergestellten Darlehnsschuld 1250 mit dem Antrage, die Beklagte kosten pflichtig zur Zahlung von 160 20 ₰, auf die Zeit vom 1. April 1891 bis 1. April 1894 rück. ständige 5 % Zinsen, zu verurtheilen, auch das Uͤrtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Fürstliche Amtsgericht zu Königsee auf den 25. März 1895, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellun wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Königsee, den 21. Januar 1895.

1 M. Boettger,

Gerichtsschreiber des Fürstlichen Amtsgerichts.

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[63524]

Die Ehefrau des Möbelfabrikanten Johann Kauf⸗ mann, Maria, geb. Fehring, zu Düsseldorf, vertreten durch Rechtsanwalt, Justiz⸗Rath Frings, klagt gegen den Möbelfabrikanten Johann Kaufmann zu Düssel⸗ dorf auf Gütertrennung. Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits ist vor der Ersten Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Düssel⸗ dorf auf den 19. März 1895, Vormittags 9 Uhr, bestimmt.

I“ Bartsch, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [63514]

Kaiserliches Landgericht Straßburg i. E.

Die Johanna Leblanc, Ebefrau des Schreiner⸗ meisters Jacob Mühl in Brumath, vertreten durch Rechtsanwalt Mechling, klagt gegen ihren genannten Ehemann mit dem Antrage: die Gütertrennung zwischen den Parteien auszusprechen. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits ist die öffent⸗ liche Sitzung der II. Zivilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Straßburg i. Els. vom 6. März 1895, Morgens 10 Ühr, bestimmt.

Der Landgerichts⸗Sekretär: (L. S.) Weber. [63516]

Durch Urtheil der III. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld vom 7. Dezember 1894 ist die zwischen den Eheleuten Wagenbauer Gustav Zabel zu Elberfeld und der Christine, geb. Bäumler, daselbst bisher bestandene eheliche Gütergemeinschaft mit Wirkung seit dem 13. Oktober 1894 für aufgelöst erklärt worden.

als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.