Pappritz, Pr. Lt. von der Res. des 1. Brandenburg. Drag. Regts. Nr. 2 (Frankfurt a. O.), zum Rittm., Wolff, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Frankfurt a. O., zum Hauptm., Schulz, Sec. Lt. von der Kav. 2. Aufgebots des Lanw. Bezirks Frankfurt a. O., zum Pr. Lt., Liebe, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk ankfurt a. O., zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. von Alvens⸗ eben (6. Brandenburg.) Nr. 52, v. Stünzner, Vize⸗Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Ulan. Regts. Kaiser Alexander II. von Rußland (l. Brandenburg.) Nr. 3, Francke, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Cüstrin, zum Sec. Lt. d. Res. des Gren. Regts. Prinz Carl von Preußen (2. Brandenburg.) Nr. 12, Lingk, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Guben, Kleemann, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Kottbus, Dietrich. Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Prenzlau, Delbel, Pr. Lt. von der Res. des Inf. Regts. General⸗Feldmarschall Prinz Friedrich Karl von Preußen (8. Branden⸗ burg.) Nr. 64 (I. Berlin), Balzer, Hansen, v. Heyne, v. Kracht, lorian, Frhr. v. Kleist, Pr. Lts. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks I. Berlin, — zu Hauptleuten, Hagemeister, Hennig, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk I. Berlin, zu Sec. Lts. der Res. des Kolberg. Gren. Regts. Graf Gneisenau (2. Pomm.) Nr. 9, Franz, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Großherzog Friedrich Franz II. von Mecklenburg⸗Schwerin (4. Brandenburg., Nr. 24, Braun, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Infanterie⸗Regiments Graf Kirchbach (1. Niederschles.) Nr. 46, Bader, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des 3. Niederschles. Inf. Regts. Nr. 50, Froehlich, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Herzog Ferdinand von Braunschweig (8. Westfäl.) Nr. 57, Küster, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. General⸗Feldmarschall Prinz Friedrich Karl von Preußen (8. Brandenburg.) Nr. 64, Otto, Pr. Lk. von der Res. des Gren. Regts. König Friedrich Wilhelm I. (2. Ostpreuß.) Nr. 3 (II. Berlin), Maron, Pr. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Großherzog Friedrich Franz II. von Mecklenburg⸗ Schwerin (4. Brandenburg.) Nr. 24 (II. — zu Hauptleuten, Schwensky, Sec. Lt. von der Res. des Füs. Regts. Graf Roon (Ostpreuß.) Nr. 33 (II. Berlin), zum Pr. Lt., Stoeckel, Pr. Lt. von der Reserve des 3. Magdeburgischen Infanterie⸗ Regiments Nr. 66 (II. Berlin), Treichel, Pelckmann, Stöhr, Pr. Lts. von der Inf. 1. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks II. Berlin, — zu Hauptleuten, Sandow, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Herwarth von Bittenfeld (1. Westfäl.) Nr. 13, Wawrzik, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Keith (I1. Oberschles.) Nr. 22, Rabbel, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des 3. Niederschles. Inf. Regts. Nr. 50, Nimbach, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, Koch, Sec. Lt. von der Kav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks IV. Berlin, zum Pr. Lt., — befördert. Wurl, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Frankfurt a. O., zum Sec. Lt. der Res. des Brandenburg. Train⸗Bats. Nr. 3, Salomon, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk IV. Berliz, zum Sec. Lt. der Ref. des Magdeburg. Train⸗Bats. Nr. 4, — befördert. Gravenstein, Pr. Lt. von der Reserve des Inf. Regts. von Goeben (2. Rhein.) Nr. 28 (I. Berlin), als Res. Offizier zum Kaiser Franz Garde⸗Gren. Regt. Nr. 2 versetzt. Engelhardt I., Pr. Lr. von der Kav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Magdeburg, zum Rittm., euer⸗ herdt, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Peinz Friedrich der Niederlande (2. Westfäl.) Nr. 15, Friesland, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Aschersleben, zum Hauptm,, Goetze, Vizefeldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des 3. Magdeburg. Inf. Regts. Nr. 66, Hoerning, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Herzog Friedrich Wilhelm von Braunschweig (Ostfries.) Nr. 78, Jüttner, Schraube, Pr. Lts. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Halberstadt, Kitzinger, Pr. Lt. von der Res. des Anhalt. Inf. Regt . Nr. 93 (Dessau), Rosenthal, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Dessau, — zu Hauptleuten, Hallström, Pr. Lt. von der Kav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Bernburg, zum Rittm., Saran, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Halle, zum Sec. Lr. der Res. des Magdeburg. Füs. Regts. Nr. 36, Völlmer, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des 4. Thüring. 2 Regts. Nr. 72, Dietze, Vize⸗Wachtm. von demselben Landw. ezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Kür. Regts von Seydlitz (Magde⸗ burg.) Nr. 7, Mücke, Pr. Lt. von der Res. des 5. Thüring. Inf. Regts. Nr. 94 (Großherzog von Sachsen) (Bitterfeld), Scherer, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Bitterfeld, Roters, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Mühlhausen i. Th., — zu Hauptleuten, Gnüchtel, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Altenburg, zum Pr. Lt., Koch, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Brzirk Gera, zum Sec. Lt. der Res. des Thüring. Feldart. Regts. Nr. 19, Wendenburg, Sec. Lt. von der Res. des Thüring. Hus. Regts. Nr. 12 (Sangerhausen), zum Pt. Lt., Walther, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Erfurt, zum Sec. Lt. der Res. des Magdeburg. Train⸗Bats. Nr. 4, Meuß, Pr. Lt. von der Res. des Leib⸗Gren. Regts. König Friedrich Wilhelm III. (1. Brandenburg.) Nr. 8, Sonntag, Pr. Lt. von der Inf. 1. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks Glogau, — zu Hauptleuten, Keller, Pr. Lt. von der Kav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Jauer, zum Rittm., Niegisch, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Liegnitz, zum Hauptm., Krampf, Sec. Lt. vom Train 1. Aufgebots es. Landw. Bezirks Liegnitz, zum Pr. Lt., Butschkow, Losch, Pr. Lts. von der Inf. 1. Aufgebote des Landw. Bezirks I. Breslau, v. Boltenstern, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, — zu Hauptleuten, Gneist, Vize⸗Feldw. von demselben Laudw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Gren. Regts König Friedrich Wilhelm II. (1. Schles.) Nr. 10, Kayser, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des 4. Oberschles. Inf. Regts. Nr. 63, v. Brackel, Pr. Lt. von der Feldart. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Glatz, Nitschke, r. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw Bezirks Schweidnitz, Jüngling, Pr. Lt. von der Vnf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks II. Breslau, — zu Hauptleuten, Jonas, Sec. Lr. von der Kav. 1. Auf⸗ ebots desselben Landw. Bezirks, zum Pr. Lt., Brandrup, Reiche, r. Lts. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Oels, zu Hauptleuten, Scheffler, Vize⸗Wachtm. von demselben Landw. Be⸗ zirk, zum Sec. Lt. der Res. des Feldart. Regts. von Podbielski (Niederschles.) Nr. 5, Pieszczek, Pr. Lr. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Ratibor, zum Hauptm., Coates, Pr. Lt von der Kav. 1. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, zum Rittm., Staroste, Zeplin, Pr. Lts. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Gleiwitz, zu Hauptleuten, Lischke, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Kattowitz, zum Sec. Lt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, v. Muschwitz, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks II. Münster, zum Hauptm., Heilmann, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Kolbergschen Gren. Regts. Graf Gneisenau (2. Pomm.) Nr. 9, Sommer, Vize⸗ e von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des iederrhein. Füs. Regts. Nr. 39, Ost, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Recklinghausen, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Prinz eec der Niederlande (2. Westfäl.) Nr. 15, Kramer, Vize⸗ Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Freiherr von Sparr (3. Westfäl.) Nr. 16, Leonhard, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks I. Bochum, zum Hauptm., Wulff, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Hagen, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Prinz Friedrich der Niederlande 2. Westfäl.) Nr. 15, Curth, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Zezirk zum Second⸗Lieutenant der Reserve des Infanterie⸗ Regiments Graf Kirchbach (I. Niederschles.) Nr. 46, — befördert. Becker, Vize⸗Felow. vom Landw. Bezirk Solingen, zum Sec. Lt. der Res. des 8. Rhein. Inf. Regts. Nr. 70, Leverkus, Vize⸗Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Hus. Regts.
König Wilhelm I. (1. Rhein.) Nr. 7, van Gember, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Geldern, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Herzog Ferdinand von Braunschweig (8. Westf.) Nr. 57, Heye, Sec: Lt. von der Res. des Westf. Ulan. Regts Nr. 5 (deNe zum Pr. Lt., Killmeier, Flamm, Zander, Berenbrock, Wolf, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Düsseldorf, zu Sec. Lts. der Res. des Niederrhein. Füs. Regts. Nr. 39, Thiel, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Krefeld, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Graf Werder (4. Rhein.) Nr. 30, Clarenbach, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Lennep, Hal bach, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Düsseldorf, — zu Sec. Lts. der Res. des Westfäl. Train⸗Bats. Nr. 7, van Vloten, Sec. Lt. von der Res. des 1. Hannov. Inf. Regts. Nr. 74 (Montjoie), zum Pr. Lt., Herrmann, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Montjoie, zum Hauptm., Langen⸗ berg, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des 7. Rhein. Inf. Regts. Nr. 69, Groethuysen, Sec. Lt. von der Res. des 1. Brandenburg. Drag. Regts. Nr. 2, (Erkelenz), zum Pr. Lt., de Haas, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Erkelenz, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Herzog Ferdinand von Braun⸗ schweig (8. Westfäl.) Nr. 57, Herrmann, Vize⸗Feldw. von dem⸗ selben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. von Voigts⸗Rhetz (3. Hannov.) Nr. 79, Graeff, Vize⸗Feldw. von dem⸗ selben Landw. Bezirk zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 135, Rottländer, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Siegburg, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. von Voigts⸗Rhetz (3. Hannov.) Nr. 79, Derichsweiler, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Bonn, zum Hauptm., v. Königslöw, Vize Feldw. von dem⸗ selben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Frei⸗ herr von Sparr (3. Westfäl.) Nr. 16, Kloubert, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. von Goeben (2. Rhein.) Nr. 28, Lützeler, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des 6. Rhein. Inf. Regts. Nr. 68, Feldmann, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Köln, zum Hauptm. Frhr. von Oppenheim, vom Rath, Sec. Lts. von der Kav. 1. Aufgebots desselben Landw. Bezirks zu Pr. Lts., Engels, Strack, Rose, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zu Sec. Lts. der Res. des Füs. Regts. Fürst Karl Anton von Hshenzollern (Hohenzollern.) Nr. 40, Bank, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des 5. Westfäl. Inf. Regts. Nr. 53, Kniesche, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Herzog Ferdinand von Braunschweig (8. Westfäl.) Nr. 57, Klein⸗ jung, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des 5. Rbein. Inf. Regts. Nr. 65, Sugg, Vize⸗Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des 2. Rhein. Hus. Regts. Nr. 9, Cappel, Vize⸗Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Schleswig⸗Ho stein. Ulan. Regts. Nr. 15, Sieger, Vize⸗Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Feld⸗Art. Regts. von Holtzendorff (1. Rhein.) Nr. 8, Jagenberg, Sec. Lt. von der Ref. des 2. Bad. Drag. Regts. Nr. 21. (Neuwied), zum Pr. Lt., Kessel, Vizefeldw. vom Landw. Bezirk Andernach, zum Sec. Lt. der Res. des Füs. Regts. Fürst Karl Anton von Hohenzollern (Hohen⸗ zollern.) Nr. 40, Pothe, Vizefeldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des 8. Rhein. Inf. Regts. Nr. 70, Schütz, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Saarlouis, zum Sec. Lt. der Res. des Schleswig⸗Holstein. Ulan. Regts. Nr. 15, Mecker, Vizefeldw. vom Landw. Bezirk II. Trier, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. von Horn (3. Rhein.) Nr. 29, Sartorius, Sec. Lr. vom Train 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Deutz, zum Pr. Lt., Roehr, Pr. Lt. von der Res des 3. Posen. Inf. Regts. Nr. 58 (Hamburg), Leopold, Pr. Lt. von der Res. des Inf. Regts. von Manstein (Schleswig.) Nr. 84 (Hamburg), Brandt I., Wilms, Pr. Lts. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Hamburg, zu Hauptleuten, Günther, Vze⸗Feldw. von demselben Landw Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. von Courbière (2. Posen.) Nr. 19, Kelter, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Beirk, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Graf Bose (1. Thüring.) Nr. 31, Braband, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des 4. Niederschles. Inf. Regts. Nr. 51, Kabisch, Ruhle, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zu Sec. Lts. der Res. des 2. Hanseat. Inf. Regts. Nr. 76, Meyer, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Oldenburg Inf. Regts. Nr. 91, Philippi, Vize⸗Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Holstein. Feldart. Regts. Nr. 24, — befördert. Muus, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Lübeck, zum Sec. Lt. der Res. des 2. Hess. Inf. Regts. Nr. 82, Stuhr, Peters, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Schwerin, zu Sec. Lts. der Res. des Großherzogl. Mecklenburg. Gren. Regts. Nr. 89, v. Ferber I., Pr. Lt. von der Kav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Waren, zum Rittm. Noltenius, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks k Bremen zum Hauptm., Lehmann, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk II Bremen, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Graf Dönhoff ö Nr. 44, Harbeck, Meyer, Vtze⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Schleswig, zu Sec. Lts. der Res. 1. Hannoo. Inf. Regts. Nr. 74, Brünig, Pr. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Herzog von Holstein (Holstein.) Nr. 85 (Flensburg), Bartel, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Flensburg, — zu Hauptleuten, Sach, vom Landw. Bezirk Flensburg, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Herzog von Holstein (Holstein.) Nr. 85, Böhmcker, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Kiel, zum Sec. Lt. der Res. des Hess. Inf. Regts. Nr. 82, Zerbel, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk I. Altona, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. von Borcke (4. Pomm.) Nr. 21, Heine, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des 2. Hanseat. Inf. Regts. Nr. 76, Bahn, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Inf Regts. Herzog von Holstein (Holstein.) Nr. 85, Holtfreter, Vize⸗Feldw. von Hesselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Füs. Regts. Königin (Schleswig⸗Holstein.) Nr. 86, Lorenz, Pr. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Herzog von Holstein (Holstein.) Nr. 85 (II. Altona), zum Hauptm., Janus, Vtze⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk II. Altona, zum Sec. Lt. der Res. des Hannov. Hus. Regts. Nr. 15, Hillmann, Sec. Lt. von der Reserve des Schleswig⸗Holstein. Train⸗Bats. Nr. 9 (Wismar), zum Premier⸗Lieutenant, — befördert. Logsch, Sec. Lt. von der Res. des 3. Posen. Inf. Regts. Nr. 58 (Hamburg) als Res. Offizier zum 2. Hanseat. Inf. Regt. Nr. 76 versetzt. Koch, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Aurich, zum Sec. Lt. der Res. des 2. Hess. Inf. Regts. Nr. 82, Nickisch, Pr. Lt. von der Inf. 1. Ausgebots des Landw. Bezirks Lingen, zum Hauptm, Dreßler, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk II. Oldenburg, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. von der Goltz (7. Pomm.) Nr. 54, Böhmcker, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec Lt. der Res. des 2. Hess. Inf. Regts. Nr. 82, Zeidler, Vize⸗Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des 2. Hannov. Feldart. Regts. Nr. 26, Deetjen, Pr. Lt. von der Inf. 1. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks Osnabrück, zum Hauptm., Halberstadt, Sec. Lt. von der Res. des Füs. Regts. General⸗Feldmarschall Prinz Albrecht von Preußen (Hannov.) Nr. 73 (Hannover), zum Pr. Lt., Merx, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Hannover, zum Sec. Lt. der Res. des 2. Thüring. Inf. Regts. Nr. 32, Wanner, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des 1. Hannov. Inf. Regts. Nr. 74, Scheele, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Hildesheim, zum Hauptm., Fischer, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, Wedemeyer, Vize Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Füs. Regts. General⸗Feldmarschall Prinz Albrecht von Preußen (Hannov.) Nr. 73, Gerstenberg, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. von Voigts⸗Rhetz (3. Hannov.) Nr. 79, Plathner, Dannhausen, Daubenspeck, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zu Sec. Lts. der Res. des Braunschweig. Inf. Regts. Nr. 92, Freyer, Vize⸗ Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Feldart. Regts. von Scharnhorst (1. Hannov.) Nr. 10, Nieschke, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Göttingen,
zum Hauptm., Ferber, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Celle, zum
Ser. Lt. der Res. des Braunschmeig. Inf.
Vize⸗Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum des Feldart. Regts. von Scharnhorst (1. Hannov.) Nr. 10, Ri 7 Vize⸗Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der. 8 des Hannov. Train⸗Bats. Nr. 10, Schweitzer, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Wiesbaden, zum Sec. Lt. der Res. des Drag. Regan von Wedel (Pomm.) Nr. 11, Faber, Vize⸗Wachtm. von demsell 1 Landw. Bezirk, zum Sek. Lt. der Res. des 2. Bad. Feldart. Regts. Nr 30 Grau, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Fulda, zum Sec. .“ Res. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 35, Gieseke, Pr. Lt. von der Re des 2. Hess. Inf. Regts. Nr. 82 (Frankfurt a M.), Blum 1125
r. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Frant⸗ furt a. M., — zu Hauptleuten, Eberhard, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Beit, Sec. Lt. von der Rer des Drag. Regts. König Albert von Sachsen (Ostpreuß) Nr. 8 FFeseckna a. M.), Tilmann I., Sec. Lt. von der Res. des Hus
egts. Kaiser Nikolaus II. von Rußland (1. Westfal.) Ns h (Meschede), — zu Pr. Lts., — befördert. Cammann, Sec. Lt von der Kav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Wetzlar, zum Pr. g. Wiskemann, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Be⸗ zirks Limburg, zum Hauptm., Offenberg, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks I. Cassel, zum Pr. Lt., Hüne Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk I. Cassel, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. von Lützow (I1. Rhein.) Nr. 25, Adam, Knauff, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zu Sec. Lts. der Res. des 2. Thüring. Inf. Regts. Nr. 32, Steinfeld, Vize⸗Feldw. von dem⸗ selben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Füs. Regts. von Gersdorff (Hess.) Nr. 80, Renner, Vize⸗Feldw. von demfelben Landw. Bezirk, zum Sec. Lr. der Res. des 7. Bad. Inf. Regts. Nr. 142 Zinn. Vize⸗Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. 8. der Res. des Magdeburg. Feldart. Regts Nr. 4, Ebert, Vize⸗Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Hess. Feldart. Regts. Nr. 11, Dehnhardt, Vize⸗Feldw. vom Landw. Be⸗ zirk Hersfeld, zum Sec. Lt. der Res. des 2. Hannov. Inf. Regts Nr. 77, Wegener, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk E.⸗senach, zum Sec. Lt. der Res. des Füs. Regts. Prinz Heinrich von Preußen (Brandenburg) Nr. 35, Blankenhorn, Sec. Lt. von der Neß des 2. Bad. Drag. Regts. Nr. 21 (Lörrach), zum Pr. Lt., Wittmer Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Donaueschingen, Sutter, Pr. Lt, von der Inf. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks — zu Hauptleuten, Gerber, Sec. Lt. von der Res. des 5. Westfäl. Inf. Regts Nr. 53 (Stockach), zum Pr. Lt., — befördert. Bege⸗ mann, Pr. Lt. a. D. im Landw. Bezirk Colmar, zuletzt von der Inf. 1. Aufgebots desselben vandw. Bezirks, in der Armee, und zwar als Pr. Lt. mit einem Patent vom 9. Juni 1890 bei der Landw. Inf. 1. Aufgebots wiederangestellt. Roese, Pr. Lt. von der Res. des 2. Hess. Inf. Regts. Nr. 82 (Saargemünd), zum Hauptmann, Mayer, Vize⸗Wachtmeister vom Landwehr⸗Bezirk Straßburg, zum Second⸗Lieutenant der Reserve des Feldartillerie⸗Regiments Nr. 15 Kutscher, Sec. Lt. von der Res. des Hus. Regts. Fürst Blüͤcher von Wahlstatt (Pomm.) Nr. 5 (Konitz), zum Pr. Lt., Deittert, Pr. Li. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Konitz, Wiese, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Thorn, Sinzingr, Pr. Lt. von der Res. des Füs. Regts. Fürst Karl Anton von Hohenzollern (Hohenzollern.) Nr. 40 (Danzig), Tiburtius, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Danzig, — zu E“ Pfützenreuter, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Küstrin, zum Sec. Lt. der Res. des 2. Schles. Jäger⸗ Bats. Nr. 9, v. Bassewitz, Pr. Lt. vom 1. Aufgebot der Garde⸗ Landw. Schützen (Woldenberg), zum Hauptm., Holtzinger, Vize⸗ Feldw. vom Landw. Bezirk 1V. Berlin, zum Sec. Lt. der Res. des Brandenburg. Jäger⸗Bats. Nr. 3, Michaelis, Pr. Lt. von der Rej. des Pomm. Jäger⸗Bats. Nr. 2 (Göttingen), Kalk, Pr. Lt. von den Jägern 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Wiesbaden, Zoch, Premier⸗ Lieutenant vom 1. Aufgebot der Garde⸗Landwehr Schützen (Konitz), v. Hof f, Pr. Lt. von den Jägern 1. Aufgebots des Landw. Bezirtz Graudenz — zu Hauptleuten, Merkel, Vize Feldw. vom Landu. Bezirk Straßburg, zum Sec. Lt. der Res. des Rhein. Fußart. Regts. Nr. 8, List, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk zum Ser. Lt. der Res. des Fußart. Bats. Nr. 13, Behrendt, Sec. Lt. von der Fußart. 1. Aufgebots des Landw. Bezirk Rastenburg, zum Pr. Lt., Eichapfel, pr Lt. von den Pionieren 1. Aufgebots des Landw. Bezirks I. Cassel, zum Hauptm., Höfinghoff, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Hagen, zum Sec. Lt. der Res. des Bad Pion. Bats. Nr. 14, Ricklefs, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk II. Oldenburg, zum Sek. Lt. der Res. des Hann. Pion. Bats. Nr. 10, Schwörer, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Gießen, zum Sec. Lt. der Res. des Pef. Pion. Bats. Nr. 11, Przygode, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk III. Berlin, zum Sec. Lt. der Res. des Eisenbahn⸗Regts. Nr. 1, v. Hoven, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sek. Lt. der Res. des Eisenbahn⸗Regts. Nr. 2, — befördert.
Handel und Gewerbe.
Zywangs⸗Versteigerungen.
1 Beim Königlichen Amtsgericht I Berlin standen am 26. Januar die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Schwedterstraße 52 und Oderbergerstraße, dem Beääcker⸗ meister Cark Deckert zu Magdeburg gehörig; Fläche 5,20 a; Nutzungswerth 8560 ℳ: für das Meistgebot von 171 000 ℳ wurde der Rittergutsbesitzer Wilh. Ehrlich Ersteher. — Colonie⸗ straße 102, dem Kaufmann Richard Bruck gehörig; Fläche 4,62 a, Nutzungswerth 1140 ℳ; für das Meistgebot von 12 000 ℳ wurde die Norddeutsche Grundkredit⸗Bank zu Berlin Ersteherin.
Beim Königlichen Amtsgericht II Berlia standen die nachbenannten Grundstücke zur Versteigerung: Das im Grundbuche von Weißensee Band 43 Blatt Nr. 1246 auf den Namen des Zimmerpoliers Ferdinand Leu zu Neu⸗Weißensee eingetragene, ju Neu⸗Weißensee belegene Grundstück; Fläche 5,61 a; Nutzungs⸗ werth 5900 ℳ; Mindestgebot 63 119 ℳ Für das Meistgebot von 63 120 ℳ wurde der Kaufmann Julius Lange, Badstr. 10 a, Er⸗ steher. — Das im Grundbuche von Weißensee Band 8 Blatt Nr. 197 auf den Namen des Bäckers Carl Hoerstel zu Weißensee eingetragene, zu Neu⸗Weißensee, Rölkestr 127, belegene Grundstück; Fläche 7,27 a; Nutzungswerth 2574 ℳ; Mindestg bot 709 ℳ; für das Meistgebot von 42 000 ℳ wurde der Restaurateur Karl Merkel zu Berlin, Georgenstr. 33, Ersteher. — Das im Grund⸗ buche von Schöneberg Band 39 Blatt Nr. 1471 auf den Namen des Bildhauers Menche zu Berlin eingetragene, zu Schöͤne⸗ berg, Ecke der Kyffhäuserstr. 13 und Barbarossastr. 8 belegene Grund⸗ stück; Fläche 6,75 a; Mindestgebot 1076 ℳ; für das Meistgebot von
198 700 ℳ wurde der Rentier Johann Ebers zu Schöneberg,
Kyffhäuserstr. 12, Ersteher. 1
Magdeburg, 26. Januar. (W. T. B.) Zuckerbericht. Kornzucker exkl., von 92 % —, neue 9,70 — 9,90. Kornzucker extl⸗ 88 % Rendement 9,15 — 9,35, neue 9,25 — 9,35. Nachprodukte erkl, 75 % Rendement 6,50 — 7,20. Stetig. Brotraffinade 1 21,00. Brot⸗ raffinade II 20,75. Gem. Raffinade mit Faß 20,75 — 21,50. . Melis I mit Faß 20,25. Fest. Rohzucker I. Produkt Transito f. a. B. Hamburg pr. Januar 9,22 ½ Gd., 9,30 Br., pr. Februar — 88 15 Br., pr. März 9,25 Gd., 9,30 Br., pr. April⸗
ai —. Fest.
Leipzig, 26. Januar. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. pr. Januar —.— 8, Rn
ebruar 2,60 ℳ, pr. März 2,60 ℳ, pr. April 2,62 ½ ℳ, pr. ci 2,65 ℳ, pr. Juni 2,67 1 ℳ, pr. Juli 2,67 ½ ℳ, pr. August 2,70 ℳ, pr. September 2,72 ½ ℳ, pr. Oktober 2,72 ½ ℳ, pr. November 2,75 ℳ, pr. Dezember 2,75 ℳ Umsatz 35 000 kg. 8
Amsterdam, 26. Januar. (W. T. B.) „Kaffee good ordinary 52 ½. — Bancazinn 37 ⅛. 6
Ja
88
einen Beruf haben, a
Berlin, Montag, den 28. Januar
(Seite 1 u. 4 Haushaltungs⸗Liste.)
6
Berufs⸗ und Gewerbezählung vom 14. Juni. 1895.
Ortschaft oder Wohnplatz:
Straße:
Um die Grundlagen zu einer neuen Statistik der volkswirth⸗ schaftlichen Verhältnisse des Deutschen Reichs zu gewinnen, ist durch Reichsgesetz vom. .eine neue Berufszählung angeordnet worden, die mit einer Erhebung über Landwirthschafts⸗, Forst⸗ wirthschafts⸗ und Gewerbebetriebe zu verbinden ist. Die Angaben werden nicht zu Zwecken der Besteuerung, sondern nur zu stati⸗ stischen rsammensgeöngen benutzt werden. Wer die Fragen wissentlich wahrheitswidrig beantwortet oder die vorgeschriebenen Angaben zu machen sich weigert, wird mit Geldstrafe bis zu 30 ℳ bestraft (§ ... des Gesetzes).
Anleitung zur Ausfüllung der Haushaltungs⸗Liste.
Eine Haushaltungs⸗Liste wird in jede Haushaltung gegeben; falls mehr als 15 Personen zu verzeichnen sind, wird der Zähler Ergänzungs⸗ listen verabfolgen. — ““
Unter Haushaltung sind die zu einer Wohn⸗ und hauswirthschaft⸗ lichen Gemeinschaft vereinigten Personen zu verstehen. Einer Haus⸗ haltung gleich geachtet werden einzeln lebende Personen, die eine be⸗ sondere innehaben und eine eigene Hauswirthschaft führen. Andere alleinstehende Personen, z. B. Zimmerabmiether ohne eigene Herrnanseübsehat Schlafgänger u. s. w., gehören zu der daushaltung,
ei welcher sie wohnen und welche für sie die Hauswirthschaft führt, auch wenn sie in derselben keine Beköstigung empfangen.
Die Gäste in Gasthäusern und Herbergen, sowie die In⸗ sassen von Anstalten aller Art (Kasernen, Klöstern, Erziehungs⸗, Versorgungs⸗, Armen⸗, Kranken⸗, Strafanstalten, Gefängnissen u. s. w.) 85 unter einer entsprechenden Ueberschrift entweder in
esonderen Haushaltungs⸗Listen oder zusammen mit der Haushaltung des Gastgebers oder Vorstehers (Verwalters, Aufsehers u. s. w.) der Anstalt, jedoch deutlich von dieser getrennt, zu verzeichnen. B
Die Haushaltungs⸗Liste ist am 14. Juni Vormittags auszufüllen. In das Verzeichniß A. der Anwesenden sind alle Personen einzutragen, die vom 13. auf den 14. Juni in der Wohnung des Haushaltungsvorstandes und den zugehörigen Räumlichkeiten über⸗ nachtet haben, gleichviel ob sie ständig oder vorübergehend anwesend, Inländer oder Ausländer, Militär⸗ oder Zivilpersonen sind. Für eine Person, die sich in der Zählungsnacht in verschiedenen Wohnungen aufgehalten hat, gilt als Ee die eigene Wohnung, oder wenn sie nur in fremden Wohnungen war, diejenige, in der sie sich zuletzt aufgehalten hat. Personen, die in der Zählungsnacht in keiner Wohnung übernachtet haben (solche, welche die Nacht hindurch auf Reisen waren, insbesondere auch Eisenbahn⸗ und Postbedienstete, Arbeiter, Wächter u. s. w., die in der Nacht außerhalb ihrer Woh⸗ nung beschäftigt waren), werden in der Liste derjenigen Haushaltung verzeichnet, in der sie am Vormittag des 14. Juni ankommen.
Für die Aufzeichnung der ini der Nacht vom 13. zum 14. Juni Geborenen und Gestorbenen ist entscheidend, ob sie die Mitternacht⸗ stunde erlebt haben. Mithin sind die vor Mitternacht Geborenen und die nach Mitternacht Gestorbenen einzutragen. 1
Vorüberge hend Abwesende sind im Verzeichniß B. aufzu⸗ führen. Insbesondere ist auch der Haushaltungsvorstand, wenn er aus vorübergehendem Anlaß abwesend ist, hier mit Angabe seines Berufs
zu verzeichnen. Erlänterungen zu einzelnen Spalten der Haushaltungs⸗Liste.
Zu Spalte 8. Fan sebe — oder für Personen, die nur einiger Beruf — ist derjenige, auf dem haupt⸗ sächlich die Lebensstellung beruht und von dem der Erwerb oder dessen größter Theil herrührt. Er ist so genau wier möglich anzugeben, damit die Eintheilung der Bevölkerung nach Berufsarten richtig und eingehend geschehen kann. Ausdrücke wie Fabrikant, Kaufmann, Arbeiter sind hierfür unzureichend; es muß vielmehr der besondere Zweig der Fabrikation, des ndwerks, Handels oder sonstigen Berufs, in welchem der (oder die) Betreffende thätig ist, üungege en werden, also z. B. Strumpfwaarenfabrik, tärke⸗ abrik, Torfgräberei, Materialwaarenhandlung u. s. w., ebenso für ersonen, welche land. oder forstwirthschaftlich thätig sind, Land⸗ wirthschaft oder Forstwirthschaft, ferner für Schiffer und Fischer, ob auf See oder in Binnengewässern. Insbesondere sollen rbeiter und Tagelöhner stets den Arbeits⸗ oder Geschäftszweig angeben, in dem sie ständig oder meistens arbeiten (ob in Landwirth⸗ schaft, bei Garten⸗, Forst⸗, Bau⸗, Eisenbahn⸗, Chaussee⸗, Hafen⸗, Kanalarbeiten u. s. w.), Dienstboten: ob für häusliche Dienste, persönliche Bedienung, oder aber ob für Landwirthschaft, Handel, Gastwirthschaft oder für welches andere Gewerbe. Bei aktiven Militärpersonen ist das Wort aktiv der Berufsbezeichnung beizufügen. Für Personen, welche keinen erwerbenden Beruf ausüben, aber aus dem Ertrage ihres landwirthschaftlichen, gewerblichen oder FSöö oder sonst von eigenem Vermögen, von Renten, eensionen oder Unterstützung leben, ist eine Bezeichnung zu wählen, welche ersichtlich macht, daß sie nicht berufs⸗ oder erwer sthätig sind, z. B. Gutsbesitzer nicht in Landwirthschaft thätig, vormaliger Kaufmann, Rentner, Privatier, Pfründner, Auszügler, Leibgedinger, Altentheiler, Unterstützungsempfänger. Verabschiedete ilitär⸗ personen und Beamte machen dies durch den Zusatz: a. D., z. D. oder pens. kenntlich. “
Zählbezirk Nr.
Für Ehefrauen, sonstige weibliche Familienangehörige und Kinder ist immer dann in Sp. 8 ein Eintrag zu machen, wenn sie selbst regelmäßig eine Erwerbsthätigkeit ausüben und wenn diese Thätigkeit nicht bloß eine nebensächliche ist (letzteren Falls erfolgt die Angabe in Spalte 10 und 11). Die Besorgung des Hauswesens ist als Erwerbs⸗ thätigkeit nicht anzusehen.
Schüler und Studierende sind als solche zu bezeichnen.
Im übrigen erhalten Haushaltungsangehörige ohne Berufsaus⸗ übung und ohne eigenes Einkommen hier keine Bezeichnung.
Zu Spalte 9. Die Berufsstellung (das Arbeits⸗ und Dienst⸗ verhältniß) ist so deutlich anzugeben, daß man genau erkennen kann, ob der (oder die) Betreffende selbständig, Geschäftsleiter (als Eigen⸗ thümer, Pächter, Meister, Direktor, Administrator) ist,
oder zum geschäftlichen Bureau⸗ und Aufsichtspersonal gehört (als Verwalter, Inspektor, Prokurist, Buchhalter, Rechnungsführer, Werkführer oder sonstiger Betriebsbeamte),
oder in einem anderen Arbeitsverhältniß steht (als Geselle, Ge⸗ hilfe, Lehrling, Fabrikaärbeiter, Knappe, Ladendiener, Verkäufer, Kellner, Tagelöhner, Scharwerker, Hsfgänger, Austräger, Kutscher, Fuhrknecht, Knecht, Hausknecht, Magd, Köchin, Zimmermädchen u. s. w.).
Bei aktiven Militärpersonen ist hier die Charge anzugeben.
Für Personen, die im Gewerbe des Haushaltungsvorstandes regelmäßig als Hilfspersonen thätig sind, ohne eigentliche Gewerbs⸗ gehilfen zu sein, ist „hilft“ zu schreiben (und das betreffende Ge⸗ werbe in Spalte 8 zu nennen). Einzelne Handleistungen und nur ausnahmsweise erfolgende Hilfsleistungen kommen nicht in Betracht.
Zu Spalte 10 und 11. Als Nebenberuf (Nebenerwerb) gilt jede erwerbende Thätigkeit, die neben einem Hauptberuf, sei es zur Zeit der Zählung oder zu einer anderen Jahreszeit, ausgeübt wird und einen wesentlichen Theil des Gesammteinkommens aus erwerbender Thätigkeit bringt. Auch die nebensächliche Erwerbsthätigkeit von solchen, die in der Hauptsache nicht erwerbend thätig sind, sondern aus anderen Quellen leben (wie Hausfrauen oder anderen Familien⸗ angehörigen, Rentnern, Pensionären), ist anzugeben. Die Bezeichnung des Berufszweigs und der Berufsstellung muß ebenso genau erfolgen wie für den Hauptberuf.
Zu Spalte 12. Einträge sind zu machen:
1) von selbständigen Geschäftsleuten (Gewerbe⸗ und Handel⸗ treibenden), die ihren Betrieb nicht in einer festen Werkstatt ꝛc. oder einem Laden, sondern im Umherziehen, als Hausierer ausüben; dabei haben sich als Hausierer nur diejenigen Personen anzugeben, die selbst ihre Thätigkeit im Umherziehen ausüben, z. B. als Topf⸗ (Hafen⸗)binder, Scherenschleifer, Hausierer mit Kurzwaaren, nicht diejenigen, welche Waaren durch Hausierer (z. B. Gipsfigurenhändler) absetzen; ebenso haben sich nicht als Hausierer anzugeben Näherinnen, Sattler ꝛc., die im Hause der Kunden für Lohn arbeiten;
2) von selbständigen Gewerbetreibenden, die in der eigenen Woh⸗ nung für einen Unternehmer, Fabrikanten, Verleger, Kaufmann, für ein Magazin, ein Kleider⸗, Wäsche⸗, Kurzwaaren⸗ oder anderes Ge⸗ schäft u. s. w. — zu Haus für fremde Rechnung — arbeiten. In solchen Fällen ist einzutragen: z. H. f. fr. R.; und zwar auch von solchen, die zwar theilweise auf eigene Rechnung (unmittelbar für Kunden), vorwiegend aber für fremde Rechnung arbeiten. Falls mehrere Gewerbe nebeneinander betrieben werden, ist durch Hinweis auf die betreffende Spalte anzudeuten, welches Gewerbe hausindnstriell betrieben wird. 8
Andere Selbständige lassen diese Spalte unausgefüllt.
Zu Spalte 13 und 14. Wer selbständig (als Eigen⸗ thümer, Pächter, Meister, Direktor, Administrator oder sonstiger Ge⸗ schäftsleiter, Hausierer, Hausindustrieller, Heimarbeiter) ein Gewerbe nachbezeichneter Art, wenn auch in kleinem Umfange, oder nur als land⸗ oder forstwirthschaftliches Nebengewerbe oder neben sonstigem Haupterwerb betreibt, nämlich:
— andwerks⸗, Industrie⸗ und Fabrikationsgewerbe irgend welcher 1 rt (auch Näherei, Putzmacherei, Wäscherei und dergl.), ferner Bau⸗, künstlerisches und Kunstgewerbe, Bergbau, Hütten und Salinen, Kunst⸗ und Handelsgärtnerei, Fischerei, gewerbsmäßige
Zucht von Bienen, Seidenraupen, Fischen, Singvögeln, Hunden
u. dergl. Thieren, sodann Bankgeschäft, Handel und Handels⸗ vermittelung, Versicherung, Versteigerung, Verleihung, Ver⸗ miethung (auch Dampf⸗ und Dreschmaschinen⸗Vermiethung), Stellenvermittelun „Dienstmannsunternehmen Leichenbestattung,
Fracht⸗ und einschließlich Posthalterei und Straßen⸗ bahnbetrieb, Schiffahrt als Rheder oder Schiffsinhaber, Flößerei
und LPlen⸗ und Lootsendienst und andere Verkehrsgewerbe sowie Beherbergungs⸗, Beköstigungs⸗ und Schankgewerbe, 8 3
hat die Spalten 13 und 14 nach Maßgabe der Spaltenüberschrift mit
Ja oder Nein zu beantworten. Dasselbe Ellt von Personen, welche als Beamte ein staatliches,
kommunales, Gesellschafts⸗ ꝛc. Unternehmen dieser Art leiten, z. B als Baubeamte, Vorsteher einer Eisenbahn⸗ oder Telegraphenwerk⸗ stätte. Ebenso haben Direktoren (oder Betriebsvorsteher) einer Straf⸗ oder Besserungsanstalt Ja zu schreiben, wenn in der Anstalt zum
Verkauf oder für fremde Rechnung gearbeitet wird. “ — .
Kein Eintrag ist in Spalte 13 und 14 zu machen bei
Land⸗ und Forstwirthschaft, Jagd, Zucht landwirthschaftlicher
Nutzthiere, Musik⸗, Theater⸗ und Schaustellungsgewerben;
ebensowenig bei Aerzten und Geburtshelfern, Heil⸗, Kranken⸗,
Erziehungs⸗ und Unterrichtsanstalten und beim Eisenbahn⸗,
185 und Telegraphenbetrieb (wohl aber bei Eisenbahn⸗ und 11ö6“ Posthalterei und Straßenbahnbetrieb
— s. oben).
Für die Angabe in Spalte 13 ist zu beachten, daß als Gehilfen auch die im Gewerbebetriebe beschäftigten Arbeiter, Fuhrleute, Schiffer u. s. w., auch die regelmäßig im Gewerbebetriebe thätigen Familienangehörigen und Dienstboten, sowie die außerhalb der Be⸗ kriebsstätten des Unternehmers (also in ihrer eigenen Wohnung oder als Hausierer oder in Straf⸗ und Besserungsanstalten) für Rechnung des Geschäfts arbeitenden Personen in Betracht kommen.
Mit Ja ist auch dann zu antworten, wenn zwar nich am 14. Juni 1895, wohl aber sonst in der Regel Gehilfen beschäftigt werden.
Zu Spalte 15. Diese Frage ist für jede männliche und weib⸗ liche Person zu beantworten, die in den Spalten 8 und 9 mit einem “ und in diesem als Arbeitnehmer — nämlich als
rbeiter oder Tagelöhner in einem bestimmten Erwerbszweig oder wechselndem Erwerbszweig, als Geselle, Gehilfe, Dienstbote oder als Angestellter irgend einer Art eingetragen ist.
Kein Eintrag ist zu machen: 1] für Ehefrauen ohne eigenen auptberuf, 2) für Zivil⸗ und Militärpersonen, welche aus Reichs⸗ taats⸗ oder Kommunalkassen Pension beziehen, und für Wittwen
von solchen, 3) für Empfänger von Invaliden⸗Rente, 4) für Em pfänger von Unfallrente, sofern diese wegen dauernder völliger Erwerbsunfähigkeit gewährt wird. In Arbeit und Stellung sind alle in Lohn und Arbeit Be schäftigten, solange das Lohnverhältniß dauert. .
Zu Spalte 17. Hier ist insbesondere bei Beschäftigungslosig⸗ keit infolge von Krankheit mit Ja zu antworten.
Zu Spalte 18. Für Arbeitnehmer aller Art (auch für weib liche und für Dienstboten, sowie in der Landwirthschaft oder sonst im Geschäft thätige Familienangehörige), welche Baarlohn beziehen, ist Ja zu schreiben. Dagegen ist Nein zu schreiben für solche, z. B Bö“ Töchter, Lehrlinge, welche lediglich gegen freien Unterhalt
eschäftigt werden. Kleinere Geldzuwendungen, die neben dem freien Unterhalt zur Befriedigung geringfügiger Lebensbedürfnisse gewährt werden (sogen. Taschengeld), gelten nicht als Baarlohn.
Zu Spalte 19. Eine auf Grund des Invaliditäts⸗ Altersversicherungsgesetzes ausgestellte Quittungskarte ist als in Ge brauch befindlich auch dann zu betrachten, wenn das Versicherungs verhältniß durch Kränkheit, Militärdienst oder vorübergehende Be⸗ schäftigungslosigkeit (z. B. bei Saisonarbeit) unterbrochen ist, also zur Zeit aus diesem Grunde keine Marken verwendet werden.
Besondere Frage betreffend Landwirthschaftsbetrieb oder Forstwirthschaftsbetrieb.
Wird von einem oder mehreren Mitgliedern der Haushaltun Landwirthschaft oder Forstwirthschaft betrieben, d. h. eine Bodenfläche⸗ wenn auch vom kleinsten Umfange, landwirthschaftlich oder forstwirth⸗ schaftlich — als Acker, Gartenland, Wiese, Weide, zum Wein⸗, Obst⸗, Gemüse⸗, Taback⸗ ꝛc. Bau, als Wald⸗ oder Holzland — bewirth⸗ Kaftft oder werden Kühe zu Molkereizwecken gehalten? (Ja oder mumth) —
““ auch solche, in denen nebenher ein unbedeutender Anbau von Nutzpflanzen stattfindet, kommen nicht in Betracht.
Wird die Frage bejaht, so ist eine Landwirt schaftskarte, velche 5 Zähler aushändigt, nach der darauf gedruckten Anleitung aufzustellen.
Die Aufstellung von Gewerbebogen betreffend.
Wer die Frage in Spalte 13 oder 14 der Haushaltungs⸗Liste oder in beiden mit Ja beantworten mußte, hat einen oder mehrere Gewerbebogen, welche der Zähler in der erforderlichen Zahl aus⸗ händigt, nach der darauf abgedruckten Anleitung aufzustellen. Auch für vorübergehend Abwesende (Verzeichniß B), die ein Gewerbe mit Mitinhabern, Gehilfen oder Motoren selbständig betreiben, hat dies zu geschehen, dagegen nicht für vorübergehend Anwesende.
Hier ist anzugeben, ob ein oder mehrere Gewerbebogen ausgefüllt sind (Ja oder Nein!) Wenn Ja, wieviele? —
Wenn mehrere Mitinhaber oder sonstige Geschäftsleiter vorhanden sunh. ist hier Name und Wohnung desjenigen anzugeben, der die Aus⸗ üllung übernommen hat: 1
Falls die Ausfüllung des Gewerbebogens nicht in der Wohnung, sondern an der davon entfernten Betriebsstätte erfolgt, ist letztere
anzugeben: —
e. Daß die Angaben in dieser Haushaltungs⸗Liste vollständig und der Wahrheit gemäß gemacht worden sind, bescheinigt: (Haushaltungsvorstand oder für denselben) “