1895 / 25 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 28 Jan 1895 18:00:01 GMT) scan diff

(Seite 1 und 2 des Gewerbebogens.)

Durch die Gewerbebogen sollen die Grundlagen für eine Statistik der gewerblichen Betriebe nach Personenzahl, An⸗ wendung von Motoren und Maschinen gewonnen werden. Die Gewerbetreibenden sind nach dem 1 vom verpflichtet, die zur Ausfüllung der Gewerbebogen erforderliche Auskunft zu ertheilen.

Anleitung zur Ausfüllung des Gewerbebogens.

Gewerbebogen werden angewandt für Handwerks⸗, Industrie⸗, Bau⸗, Handels⸗, Gast⸗ und Söhankwirthschafts⸗ und Verkehrsgewerbe und sind für alle diejenigen Gewerbebetriebe aufzustellen, in denen mehr als eine Person beschäftigt ist oder elementare Kraft für Um⸗ triebsmaschinen (Motoren) oder Dampfkessel, Dampffässer verwendet werden. Auch für zeitweilig ruhende (unterbrochene) Gewerbebetriebe (Kampagne⸗, Saisonbetriebe) ist ein Gewerbebogen aufzustellen (vergl. die Erläuterungen zu Spalte 13 und 14 der Haushaltungs⸗Liste).

In den 5 Fällen ist über jeden solchen Betrieb ein Ge⸗ werbebogen auszufüllen.

Stod aber verschiedenartige Gewerbe zu einem Betriebe ver⸗ einigt, d. h. stehen sie unter gemeinsamer Leitung und findet für sie eine gemeinsame Buchführung statt, so sind zunächst für die ver⸗ schiedenen Zweige getrennte Angaben zu machen, und zwar dergestalt, daß für jeden Betriebszweig ein besonderer Gewerbebogen aufgestellt wird, so z. B. für Getreidemühle und Sägemühle; Baumwoll⸗ und Woll⸗Spinnerei; Leinen⸗Spinnerei, ⸗Weberei und Fär⸗ berei; Stahlwerk, Eisenwalzwerk, Eisengießerei und Maschinen⸗ fabrik; Buchhandel und Buchdruckerei weil die Gewerbestatistik den Zustand der einzelnen Gewerbszweige zeigen soll. Das Geschäfts⸗ personal ist in solchen Fällen bei Frage 10 zu theilen. Dies muß so geschehen, daß jede Person nur auf einem Gewerbebogen vorkommt, und zwar bei dem Gewerbszweige, wo sie allein oder hauptsächlich beschäftigt wird. Dem sachgemäßen Ermessen des Geschäftsleiters muß es überlassen werden, obiger Regel bestens nachzukommen und auch in schwierigen Fällen die der Wirklichkeit am meisten ent⸗ sprechende Vertheilung des Personals vorzunehmen. Gleiches gilt für die Vertheilung der motorischen Kraft bei Frage 12; die bei den einzelnen Gewerbszweigen verzeichneten Pferdekräfte müssen zusammen die Summe der im Geschäft wirklich verwendeten Pferdekräfte er⸗

eben. Ueber das Gesammtgeschäft sind dann Angaben bei Frage 14, ie auf dem Gewerbebogen des hauptsächlichsten Gewerbszweiges zu beantworten ist, zu machen. 1u 1

Ueber jeden Gewerbebetrieb oder Betriebszweig ist nur ein Gewerbe⸗ bogen, und zwar am Sitze des Gewerbebetriebs, auszufüllen. Filialen (Zweiggeschäfte) sind als selbständige Betriebe zu betrachten.

1) Name des Gewerbetreibenden oder des Geschäftsleiters:

Etwaige davon verschiedene Firma (oder Name des Unter⸗ nehmens): ““ des Gewerbetreibenden: Gemeinde (Ortschaft): Straße: Haps⸗Nr. 1“ für Landorte: Poststation: —— Sitz des Gewerbebetriebs (Geschäfts): Straße und Haus⸗Nr. ———— ba . ffalls in einer anderen Gemeinde oder Ortschaft, ist diese hier nebst Bezirk zu nennen) Gemeinde (Ortschaft): 1“

für Landorte: Poststation: (Kreis, Bezirksamt c.): . . Für Zweiggeschäfte (Filialen) ist hier auch der Sitz des Haupt⸗ geschäfts anzugeben: Gemeinde (Ortschaft): Wenn Wohnung und Sitz des Geschäfts (Betriebsstätte) von einander entfernt sind, so ist der Gewerbebogen nur am Sitze des Betriebes auszufüllen, in der Wohnung des Gewerb⸗ treibenden nur dann, wenn der Betrieb gerade ruht. Genaue Angabe der Art des Gewerbes: —— Genügt die übliche Bezeichnung des Geschäfts nicht, um die besondere Art (Spezialität) des Gewerbes ersichtlich zu machen, so ist dieselbe durch Nennung der hauptsächlichen Gegenstände der Bearbeitung oder der Erzeugung oder des Handels oder sonst näher zu bestimmen, z. B. Seidenspuler, Seidenbandweberei, Weberei für Konfektionsstoffe, Seidengarnfärberei, Baum⸗ wollzeugdruckerei, Appretur leinener Gewebe, Lokomotivfabrik, Nähmaschinenfabrik, Fabrik landwirthschaftlicher Maschinen u. s. w. 1 vlin das Gewerbe nicht während des ganzen Jahres in gleichmäßigem Betrieb ist, wollen Sie die Monate des vollen Betriebs angeben:

Zur Haushaltungs⸗Liste Nr. 1— S Zu derselben Haushaltungs⸗Liste sind von demselben Gewerbetreibenden außer dieser noch (wieviel ²)

Gewerbebogen. Zählbezirk Nr.

6) Sind außer Ihnen noch andere Geschäftsleiter (Mitinhaber, 1 Mitdirektoren ꝛc.) beim Betrieb dieses Gewerbes betheiligt? (Ja oder Nein. t

Wenn mehrere Geschäftsleiter für einen Betrieb vorhanden sind, wollen diese sich darüber verständigen, wer von ihnen den Gewerbebogen auszufüllen hat; hier wolle man Namen und Wohnung Kesjenen angeben, der die Ausfüllung übernommen

hat:

Wird das Gewerbe betrieben von einer einzelnen Person oder mehreren Gesellschaftern, einem Berein oder einer Kom⸗ mandit⸗, Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien oder einer eingetragenen Genossenschaft, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Junung, einer Gewerk⸗ schaft, oder einer anderen wirthschaftlichen Korporation, oder der Gemeinde, oder einer anderen kommunalen Kor⸗ poration, oder dem Staat, oder dem Reich? 4 (Von den fett gedruckten Wörtern ist das Zutreffende zu unterstreichen.) 8 8) Sind Sie Inhaber, Pächter oder sonstiger Geschäfts⸗ leiter (Direktor, Administrator ꝛc.) des Gewerbebetriebes? (Das zutreffende Wort ist zu unterstreichen) Arbeiten Sie in Ihrer eigenen Wohnung für ein fremdes Geschäft, für einen Unternehmer, Fabrikanten, Verleger, Kaufmann, für ein Magazin, ein Kenfektions⸗, Kleider⸗, Wäsche⸗ ꝛc. Geschäft (zu Haus für fremde Rechnung)? Ja oder —, Arbeiten Sie ausschließlich mit Familienangehörigen? (Ja 9) Bildet die Ausübung dieses Gewerbes Ihren Hauptberuf oder ist dieselbe für Sie nur eine Nebenbeschäftigung? (Das zutreffende Wort ist zu unterstreichen.) 10) A. Innerhalb der Betriebsstätten des Geschäfts, d. h. in den Werkstätten, Fabrik⸗, Bau⸗ und Arbeitsräumen und Plätzen, Speichern, Niederlagen, Geschäfts⸗ und Schreibstuben (Komtors und Bureaux), auf den Schiffen und anderen Fahrzeugen ꝛc. sind in dem bei 4 genannten Gewerbe beschäftigt.) Am 14. Juni (Durch Eintrag in die folgenden Spalten zu 1895 beantworten. Der Inhaber oder sonstige Ge⸗ 3 1 schäftsleiter führt sich unter a auf, wenn [männ⸗ weib⸗ die Ausübung dieses Gewerbes seine haupt⸗ liche liche sächliche Thätigkeit ausmacht; im anderen wenn er also ein anderes Gewerbe oder andwirthschaft als Hauptberuf ausübt bringt er sich für seine Person hier nicht in Ansatz; ebenso ist es mit den etwaigen Mit⸗ inhabern und Mitdirektoren zu halten): a. thätige Inhaber, Mitinhaber, Pächter, Geschäftsleiter b. Verwaltungs⸗, Komtor⸗ u. Bureau⸗ personal (Prokuristen, Disponenten, Buch⸗ halter, Rechnungsführer, Schreiber, Lehr⸗ linge ꝛc., auch Handlungsreisende) .. 8 darunter Lehrlinge: männliche, weibliche. technisches Aufsichtspersonal und höhere Techniker (Ingenieure, Chemiker, Werkführer und sonstige Betriebsbeamte) . . . .anderes Personal (Gehilfen), mit Einschluß der gewerbsmäßig und regelmäßig als Gehilfen, Gesellen, Lehr⸗ linge im Betriebe beschäftigten Familien⸗ ansebörigen* Für dieses Personal ist die thatsächliche Beschäftigung auf nebenstehender Seite an⸗ zugeben. (Unten, Seite 3.) männ⸗ weib⸗

liche liche

Von dem Personal unter d sind

1) unter 16 Jahre alt..

16 Jahre alt und darüber. 2) Lehrlinge. 11u1X““ von ihnen wohnen im Haus⸗ halte des Betriebsunter⸗ nebiIiA6“ 3) weibliche Personen verheirathet ..

Summe a bis d

(Seite 3 des Gewerbebogens.)

Genaue Bezeichnung der thatsächlichen Beschäftigung der unter Nr. 10. A. d. aufgeführten Personen. Von dem 6 10. 1 d. cthassüchen Personal waren am 14. Juni 1895 thatsächlich beschäftigt als (anzugeben die

sächli Beschäfti die sie in diesem Betriebe ausüben, z. B. Maurer, 4 2 that ach iche Fuhrmann [Kutscher), Hausknecht, Zimmermädchen in Gastwirthschaften,

Färber, Verkäufer, Kommis, Kellner, Köchin, Handlanger,

Speicherarbeiter u. s. w.):

Schlosser, Schreiner [Tischler]), Spinner, Weber,

gelernte Arbeiter und Lehrlinge (gelernte Arbeiter sind solche, die in der nebenbezeichneten Beschäftigung eine Lehrzeit durchgemacht haben)

männlich weiblich

ungelernte

Arbeiter

männ⸗ weib⸗

lich lich

gelernte Arbeiter und Lehrlinge (gelernte Arbeiter sind solche, die in der nebenbezeichneten Arbeiter Beschäftigung eine Lehrzeit durchgemacht rzg männ⸗ weib⸗ weiblich lich lich

Bezeichnung der thatsächlichen

Beschäftigung

ungelernte

männlich

Schlächterei (Metzgerei): Schlächtergehilfen

Scchlächterlehrling

Hausdiener und Kutscher

Spinnerei: Spinner Maschinenschlosser 11““

Verkäuferin

Kutscher, Fuhrleute

Jrc0&

Dienstmädchen für das eschäft

Arbeiter für wechselnde

Uebertrag.

zusammen.

Die wahrheitsgemäße Ausfüllung dieses Gewerbebogens bescheinigt:

(Unterschrift)

(Seite 1 und 2 des Gewerbebogens.)

Gewerbebogen aufgestellt.

oe. Für das unter d bezeichnete Personal ist in einer Summe auch noch anzugeben, wie viel in der Regel, im Jahresdurch⸗

männliche, weibliche f. Familienangehörige, die im Jahresdurchschnitt oder in der Betriebszeit) zwar regel⸗ mäßig (nicht bloß gelegentlich) im Geschäft mitarbeiten, aber nicht als eigentliche Gehilfen, Gesellen, Lehrlinge bei a bis d aufgeführt sind 22

unter 16 Jahre alt: männliche, weibliche

16 Jahre alt u. darüber: männliche, weibliche.

8 eee oder im Durch⸗ Am 889 schnitt des Jahres oder der Betriebszeit *) männ⸗ weib⸗

liche

B. Außerhalb der Betriebs⸗ stätten, aber für Rechnung des Geschäfts werden in dem bei 4 genannten Gewerbe be⸗ schäftigt: . Personen in deren eigener Woh⸗ nung (Hausindustrielle, Heim⸗ arbeiter, Platzgesellen u. s. w.) Gehilfen oder Mitarbeiter derselben (wenn nöthig nach Schätzung anzugeben) . . . . im Umherziehen thätige Per⸗ sonen (Hausierer). . .. c. Personen in Straf⸗ und Besse⸗ 8 rungsanstalten**+) .. .. e Benutzen Sie in dem bei 4 genannten Gewerbe eine Umtriebs⸗ oder Kraftmaschine, welche durch elementare Kraft, nämlich Wind, Wasser, Dampf, Gas, Petroleum, Benzin, Aether, Heiß⸗ luft, Druckluft, Elektrizität bewegt wird, oder einen Dampf⸗ kessel ohne Kraftabertre ung, oder ein Dampf⸗ schiff, Segelschif Ja oder Nein.) need- Befobungefalle wollen Sie von den fett gedruckten Wörtern das zutreffende oder die zutreffenden unterstreichen.

12) Kraftleistung bei regelmäßigem Betriebe der benutzten Dampf⸗ maschine —— Pferdekräfte, Gasmaschinen . Pferdekräfte, Petroleummaschinen ——— Pferdekräfte, Benzin⸗ oder Aethermaschinen Pferdekräfte, Heißluftmaschinen Pferdekräfte, Druckluftmaschinen tf Pferde⸗ kräfte. 3 (Anzugeben für das bei 4 genannte Gewerbe. Für Triebwerke,

die durch Wind, Wasser oder Elektrizität bewegt werden, findet eine Angabe der Pferdekräfte nicht statt.) 8

13) Wenn in dem bei 4 bezeichneten Gewerbebetriebe Arbeits⸗ maschinen, Oefen u. s. w. der im Verzeichniß auf der letzten Seite genannten Art verwendet werden, so wollen Sie an der betreffenden Stelle deren Zahl angeben. 1

14) Wenn Sie Gewerbebogen über verschiedene Gewerbszweige aus⸗ füllen, so wollen Sie angeben, ob diese Gewerbszweige sämmt⸗ lich oder ob mehrere derselben einen Gesammtbetrieb bilden? (Ja oder Nein; wenn Ja, sind die Gewerbszweige, die den Ge⸗ sammtbetrieb ausmachen, hier zu nennen.)

weib⸗

liche

männ⸗

liche

m Bejahungsfalle geben Sie auf dem Bogen des hauptsäch⸗ damt ö“ die gewerbliche Bezeichnung des Ge⸗ sammtbetriebs, sowie die Gesammtzahl der darin beschäftigten Personen und die Gesammtkraft der Dampf⸗ ꝛc. Maschinen an: Bezeichnung des Gesammtbetriebs: Gesammte Personenzahl: ——. Gesammtzahl der Pferde⸗ kräfte der Dampf⸗, Gas⸗, Petroleum⸗, Aether⸗ und Heißluft⸗ maschinen

*) Bei Gewerben, die nur während einer gewissen Zeit des Jahres betrieben werden, wie z. B. bei den Baugewerben, sollen sich die Angaben auf diese Betriebszeit (Saison, Kampagne) beziehen. 3

**) Seitens der Straf⸗ und Besserungsanstalten selbst ist hier kein Eintrag zu machen, sondern, sofern sie Arbeiten für eigene Rechnung ausführen lassen, bei A a bis d.

(Seite 4 des Gewerbebogens.) ZBu Frage 13. Verzeichniß der zur Verwendung kommenden Arbeitsmaschinen, Apparate, Oefen u. s. w., welche bei dieser Aufnahme berücksichtigt werden sollen. 1““ einer nochmaligen Prüfung unterworfen werden.)

I. Industrie der Steine und Erdenu. Ziegelressen: ; Röhrenpressen: ; Ringöfen für EEETETö Glashüttenbetrieb mit Hafen? —f (Ja oder Nein!) Glasstrecköfe: . II. Nahrungsmittel⸗Industrie. Mahlgänge

mit Wanne?

(Steingänge): —— ; Walzenstühle (Walzen⸗ gänge): t. 1 1 III. Holzindustrie. Sägegatter mit Sägen; sa :Holz⸗, Hobel⸗ und Fräsmaschinen: 5 V18 ; Zinkenschneid⸗ und Stemm⸗

Kreis⸗ und Band⸗

IV. Textilindustrie. Feinspindeln (Mule⸗ und Waterspindeln): TEETEEe

; Spulen für

mit Kraft⸗ mit Hand⸗ betrieb betrieb Jacquard⸗Stühle . . . . . . . . .. Stühle ohne Jacquard⸗Vorrichtung. Spinnmühlen für leonische Waaren Bandstühle 11“ Zwirnmaschinen . . . . . Klöppel⸗ unr Flechtmaschinen. ö 1“ tickmaschinen. . . . . . .. Mehrnadel⸗Stickmaschinen (Heilmannsche) . Strumpfstühle .. . . . . B ““ Englische Rundwirkstühle: ——— Zahl der Köpfe: t Französische Rundwirkstühle: Walkmaschinen: Walzendruckmaschinen:

V. Metall⸗ und Maschineuindustrie. 1 ;Schweißöfen: ——; Puddelöfen: ; Kupol⸗

8 ; Flammöfen für Eisenguß: —; Tiegelöfen für Gußstahl: —; Converters für Bessemerstahl:

Thomasöfen: ; Zinköfen: —; Wallzenstraßen: —; Dampshämmer: —;

Schmiedepresse: ——; Scheren und Lochmaschinen: —— ; Fräsmaschinen: ——

schnitt oder in der Betriebszeit“) beschäftigt sind:

liche

64265]

nzeiger und Königlich Preußischen Stag

Berlin, Montag, den 28. Januar

1. Untersuchungs⸗Sachen.

„Aufgebote, Zustellungen u. dergl.

.Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung

.Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. Verloosung ꝛc. von Werihpapieren⸗

Oeffentlicher Anzeiger.

6. Kommandit⸗Gesells 7. Erwerbs⸗ und 8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. 9. Bank⸗Ausweise.

10. Verschiedene

een auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. irthschafts⸗Genossenschaften.

ekanntmachungen.

2) Aufgebote, und dergl.

[64267] Oeffentliche Aufforderung.

Alle die, welche Ansprüche irgend welcher Art an die auf dem Namen Johannes Kneipp III. von Ober⸗Seemen stehenden, in der Gemarkung Mittel⸗ Seemen gelegenen Grundstücke Fl. IV Nr. 262 und 264 zu bilden haben, werden aufgefordert, diese Ansprüche so gewiß binnen 6 Wochen vom ersten Erscheinen dieser Aufforderung ab bei unterzeichnetem Gericht geltend zu machen, widrigenfalls die Grund⸗ stücke Fl. IV Nr. 262 und 264 den derzeitigen Be⸗ sitzern auf deren Antrag mit dem Erwerbstitel „Ersitzung“ im Grundbuch werden werden.

Ortenberg, 18. Januar 1895.

SFSFroßzh. Hess. Amtsgericht.

Roemhild. Aufgebot.

Der Ober⸗Regierungs⸗Rath Max von Wehren in Magdeburg hat das Aufgebot des als ehelicher Sohn des Majors Anton Friedrich von Kerssenbrock und dessen Ehefrau Josepha Rosalie, gebor. von Wehren, in Erfurt am 14. Oktober 1835 geborenen Georg Franz Ferdinand von Kerssenbrock, welcher angeblich im Jahre 1851 in Seedienst getreten und nach Australien ausgewandert ist, und von welchem seit dem Jahre 1878 keine weitere Nachricht eingegangen ist, beantragt. Infolge dessen wird der Georg Franz Ferdinand von Kerssenbrock hierdurch aufgefordert, spätestens in dem auf den 12. November 1895, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 58, anberaumten Aufgebots⸗ termine sich zu melden, widrigenfalls seine Todes⸗ erklärung erfolgen wird.

Erfurt, den 20. Januar 1895.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung VIII.

[64258] Aufgebot.

Auf den Antrag des Stellenbesitzers August Wiesner zu Heidewilxen, als Vormundes, und des Stellenbesitzers Carl Schönfeld zu Striese, als Gegen⸗ vormundes, wird der Drechslergesell Georg Maximi⸗ lian Wilhelm Mai, der zuletzt in Striese sich auf⸗ 18. November 1858 zu Breslau

86

hielt und am

1 geboren ist als Sohn des Müllergesellen Wilhelm

Mai und seiner Ehefrau Rosina, geb. Schönfeld, aufgefordert, nachdem er seit dem Jahre 1880 ver⸗ schollen ist, sich spätestens im Aufgebotstermine am 6. Januar 1896, Mittags 12 Uhr, Zimmer Nr. 1, bei dem unterzeichneten Gericht zu

melden, widrigenfalls er für todt erklärt werden wird.

Trebnitz, den 21. Januar 1895. Königliches Amtsgericht.

[64257] Aufgebot.

Auf den Antrag der verwittweten Ziegelmeister Johanna Fleischer, geb. Gans, zu Herdain, Kreis Breslau, werden die Nachlaßgläubiger und Ver⸗ mächtnißnehmer des am 5. Juni 1894 zu Herdain, Kreis Breslau, seinem Wohnorte, verstorbenen Ziegel⸗ meisters Gottfried Fleischer aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine am 1. April 1895, Vor⸗ mittags 10 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte gegen den Nachlaß unter Angabe des Grundes mit Ein⸗ reichung etwaiger urkundlicher Beweisstücke oder deren Abschrift bei dem unterzeichneten Gerichte, am Schweidnitzer Stadtgraben Nr. 4, Zimmer Nr. 89 des 2. Stockwerkes anzumelden, widrigenfalls sie gegen die Benefizialerbin ihre Ansprüche nur noch soweit werden geltend machen können, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nutzungen durch Befriedigung der angemeldeten Ansprüche nicht erschöpft wird.

Breslau, den 18. Januar 1895.

Königliches Amtsgericht

[64303] Bekanntmachung.

Etwaige unbekannte Erben des dahier am 27. April 1893 verstorbenen Taglöhners Johannes Schmidt, Fbüren dahier am 7. August 1814, Sohnes der Margarethe Schmidt von Hanau, werden auf Antrag des auf Grund des § 89 der Vormundschaftsordnung vom 5. Juli 1875 bestellten Nachlaßpflegers auf⸗ gefordert, ihre Ansprüche am Nachlaß des Johannes Schmidt bis zum 1. Juli d. J. beim unterzeich⸗ neten Gericht anzumelden und zu begründen, widri⸗ genfalls anderweit über den Nachlaß des Schmidt verfügt werden wird.

Hanau, am 21. Januar 1895.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.

[64348]

Der ledige großjährige Student Alois Pfister von hier wurde mit Beschluß des K. Amtsgerichts München I, Abth. A. f. Ziv.⸗Sachen, vom 21. De⸗ zember 1894 wegen Verschwendung entmündigt und wurde für denselben der Rechtsanwalt Freiherr Her⸗ mann von Stengel hier als Kurator bestellt.

München, 24. Januar 1895.

er K. Amtsrichter: v. Gruben.

[64305] Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen mtsgerichts vom 24. Januar 1895 ist der uh⸗ macher Josef Ullrich aus Hüttenguth für todt erklärt. Reinerz, den 24. Januar 1895. Koönigliches Amtsgericht.

Nr. 988. Das Großh. Amtsgericht dahier hat unterm Heutigen „Endbescheid“ dahin erlassen, daß der am 22. August 1859 zu Külsheim seee und sele t in Scranton, Nord⸗Amerika, als Küfer be⸗ chäftigte und wohnhafte Aloys Seubert, nachdem

Zustellungen

zugeschrieben

durch die angestellten Ermittelungen dessen Leben oder Tod nicht festgestellt werden konnte, unter Ver⸗ fällung desselben in die Kosten des Verfahrens für verschollen erklärt werde. Wertheim, den 19. Januar 1895. Gerichtsschreiberei Großh. Amtsgerichts: (1. S.) Keller.

[64341] Bekanntmachung.

Das K. Amtsgericht Marktheidenfeld hat am 9. d. M. folgendes Ausschlußurtheil erlassen: 1. Johann Philipp Breunig, lediger Dienst⸗ knecht, geb. am 27. Juli 1849 zu Röttbach, K. Be⸗ zirksamts Marktheidenfeld, und zuletzt daselbst wohn⸗ haft, Sohn der verlebten Schäferseheleute Valentin und Christine Breunig, letztere eine geborene Albert von da, seit Dezember 1881 verschollen, wird für todt erklärt.

üh Als Todestag hat der 9. Januar 1895 zu gelten.

III. Die Kosten des Verfahrens sind aus dem

Vermögen des für todt erklärten Johann Philipp

Breunig zu ersetzen.

Marktheidenfeld, 24. Januar 1895. Gerichtsschreiberei des K. Amtegerichts. Hercher, K. Sekretär.

[63794]

Auf den Antrag der Wittwe Therese Adlung, geb. Tantz, und des Gottwin Heinemann, sowie unter Zustimmung des Abwesenheitsvormundes Friedrich August Grün, sämmtlich in Ingersleben, erkennt das Herzogliche Amtsgericht zu Gotha durch den Amts⸗ gerichtsrath Fleischhauer für Recht:

Der Schmied Ludwig Carl Fürchtegott Albin Tautz, geboren am 25. Januar 1839 als Sohn des Ackermanns Johann Christoph Tantz und der Do⸗ rothea Marie, geb. Böttner, in Ingersleben, wird für todt erklärt und es ist sein Vermögen an die Wittwe Therese Adlung, geb. Tantz, und Gottwin Heinemann, beide in Ingersleben wohnhaft, welche sich als legitime Erben ausgewiesen haben, abzu⸗ gewähren. Diejenigen erbberechtigten Personen, welche sich nicht gemeldet haben, werden mit ihren Erb⸗ ansprüchen ausgeschlossen. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen S nicht statt.

95

leischhauer.

[64313] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil vom 22. Januar 1895 ist das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Schweidnitz Nr. 3508 über 57,43 ℳ, ausgefertigt für Anna Hanisch, für kraftlos erklärt. 1

Schweidnitz, den 23. Januar 1895.

Königliches Amtsgericht. Abth. V.

[64311] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil gerichts zu Wormditt vom 15. Januar 1895 ist das Hypothekeninstrument vom 5. November 1883 über vie Elternerbtheilsforderung der Geschwister Bern⸗ dard, Auguste und Anton Schröter von noch 900 ℳ, eingetragen im Grundbuch von Kaschaunen Nr. 70 in Abth. III Nr. 5, mitübertragen auf Kaschaunen Nr. 36 (eingetragen daselbst in Abth. III Nr. 5) und auf Kaschaunen Nr. 119 (eingetragen daselbst in Abth. III Nr. 1) für kraftlos erklärt worden. Wormditt, den 20. Januar 1895. 8 Königliches Amtsgericht.

Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts Abtheilung I in Schleswig vom 16. Januar 1895 sind die im Grundbuch von Brekling Band I Blatt 8 in der III. Abtheilung unter Nr. 1 ein⸗ getragenen Urkunden, als:

1) die Obligation des Hufners Claus Otzen in

Brekling vom 1. November 1857 über eine Schuld

von 1600 Thalern dänisch an den Hufner Hans Fäntzen in Brekling, protokolliert am 24. November

.2) die Zessionsakte des Hufners Hans Fintzen über die unter Nr. 1 bezeichnete Forderung an den Hufner Johann Jacob Johannsen in Brekling vom 23. No⸗ vember 1867,

3) die Zessionsakte des Hufners J. J. Johannsen über die unter Nr. 1 und 2 bezeichnete Forderung 1 8. Antragsteller Johannes Otzen vom 15. Junt

86 7

für kraftlos erklärt worden.

Schleswig, den 16. Januar 1895.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung I. [64307 Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil vom 19. Januar 1895 ist die Hypothekenurkunde über die im Grundbuche von

immelpforten Band III Blatt 105 in Abtheilung III

r. 2 eingetragene Forderung von 600 für kraftlos erklärt. 8

Stade, den 23. Januar 1895.

Königliches Amtsgerich G weeeee; .“ b

Auf den 68* 1) der ittwe Christine eb. Wohler, 2) der minderjährigen

eschwister Marie und Wilhelmine Puschaddel in Giebitten, vertreten durch ihren Vormund, Besitzer Johann Lerbs in Schönborn, vertreten durch den Rechtsanwalt Passarge in Pr. Holland, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Mühlhausen Ostpr. durch den Amtsrichter Lentz für Recht: b

Die Hypothekenurkunde über 300 Pflegekapital und ein Ausgedinge, eingetragen aus dem Kaufvertrage vom 26. Juli 1851 am 29. September 1856 für die Wittwe Christine Marquardt, geb. Grunwald, in Abtheilung III Nr. 2 bez. Abtheilung II Nr. 2 des der Besitzerwittwe Christine Puschaddel, gehörigen

Stand gegen dieses Urtheil findet

des Königlichen Amts⸗

[64308)

Grundstücks Giebitten Nr. 5, gebildet aus einer Ausfertigung des gerichtlichen Kaufvertrages d. d. Pr. Holland, den 26. Juli 1851 nebst Hypotheken⸗ auszug und darauf gesetzten Eintragungsvermerk wird für kraftlos erklärt. Die Kosten fallen den Antragstellern zur Last.

Königliches Amtsgericht.

Der Hypothekenbrief über 100 Thaler Darlehn,

eingetragen in Abtheilung III Nr. 1 des dem Stellenbesitzer Thomas Dylla gehörigen Grundstücks Nr. 16 Petershof für die drei Geschwister Thekla, Josef und Franz Gansera in Skrzidlowitz, gebildet aus dem Hypothekenbuchsauszuge vom 7. März 1862 und der Verhandlung vom 4. März 1862, ist für

kraftlos erklärt. Guttentag, den 19. Januar 1895. Königliches Amtsgericht.

[64 253] Bekauntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Sagan vom 16. Januar 1895 sind:

I. Folgende Hypothekenurkunden:

1) das Hypothekendokument vom 21./27. Juni 1865 über die auf dem Bauergute Nr. 21 Kottwitz Abth. III Nr. 2 für den Gärtner Gottfried Vortisch zu Kunzendorf eingetragenen 200 Thlr. Darlehn nebst

4 % Zinsen, 15. Juli 185

2) a. das Hauptdokument vom 2.. September

und 25. November 1859 über die auf dem Grund⸗ stücke Nr. 22 Loos Abth. III Nr. 3 eingetragenen 320 Thlr. rückständige Kaufgelder, von 120 Thaler ohne Zinsen dem Johann Christoph Borisch zu Loos gehören und 200 Thaler, verzinslich zu 4 %, dem Weber Johann August Borisch zu Loos überwiesen sind, 15. Juli

b. das Zweigd S 185 das Zweigdokument vom 24. September 1856,

25. November 1859, 23. Februar 1872 und 11./14. Juni 1872 über die auf dem Grundstücke Nr. 22 Loos Abth. III Nr. 3 für Emil Borisch zu Tschirndorf eingetragene, an denselben abgetretene Restforderung des Johann August Borisch von 100 Thalern nebst

Zinsen, 3) das Hypothekendokument vom 5 85

über die auf dem Grundstücke Nr. 696 Sagan Stadt Abth. III Nr. 5 für die Geschwister Hermann und

Bertha Lange in Sagan eingetragenen 498 Thaler ruͤckständige Kaufgelder nebst 5 % Zinsen, 8. 9a. q. ypothekendokumen om 30. Mai

über die auf dem Grundstücke Nr. 112 Loos Abth. II Nr. 1 für den Häusler Karl Fuchs in Loos einge⸗

tragenen 200 Thaler Darlehn nebst 5 % Zinsen,

5) das Hypothekendokument vom 8. Juli 1871, 24. September 1872 und 14. Oktober 1872 über die auf der Häuslernahrung Nr. 6 Loos Abth. III Nr. 10 für Emilie Anna Ida Lemsky in Loos ein⸗ getragenen 70 Thaler nebst Zinsen,

6) das Hypothekendokument vom 11., 19. und 27. März 1856 über die auf dem Grundstücke Nr. 30 Kosel Abth. III Nr. 5 für Johanne Juliane Auguste, Johanne Rosine, Johanne Juliane Henriette, Karl Friedrich und Friedrich Wilhelm, Geschwister Hell⸗ wig, eingetragenen 254 Thaler 13 Sgr. 8 Pfennig Darlehn nebst 4 % Zinsen,

7) die Hypothekenbriefe vom 18./26. Oktober 1867 und 18. September 1876, vom 26./29. Juni 1869

und vom 10. Juli 1873 über die auf dem Grund⸗ 6. August

stücke Nr. 204 Sagan Abth. III Nr. 9, 10 und 12 für die Handlung A. Beisert zu Sprottau einge⸗ tragenen resp. 300 Thaler nebst 5 % Zinsen Zessionsvaluta für eine Wechselforderung und Dar⸗ lehn, 800 Thaler nebst 5 % Zinsen Waarenkauf⸗ forderung und Darlehn und 500 Thaler Waaren⸗ kaufforderung nebst 5 % Zinsen, für kraftlos erklärt worden. II. Hinsichtlich folgender werden: 8 1) a. die Kinder erster Ehe des Besitzers Johann Heinrich Voland, bezw. deren Rechtsnachfolger, mit ihren Ansprüchen auf die für erstere auf dem Bauer⸗ gute Nr. 26 Eckersdorf städt. Abth. III Nr. 2 auf Grund der Erbtheilung vom 19. März 1800 und der Erklärung vom 2. Mai 1805 zufolge Verfügung

Hypothekenposten

vom 4. Februar 1808 eingetragene, und nach Löschung von 60 8

haler 17 Sgr. 2 Pf. noch in Höhe von 22 Thaler 12 Sgr. 10 Pf. validierende Post von 83 Thaler Muttergut,

b. die sechs Geschwister Raethel Namens Johanne Karoline Ernestine Wilhelmine, Johanne Christiane Ernestine Florentine, Karl Friedrich Wilhelm, Karl Adolf Eduard, Christiane Karoline Mathilde Bertha und Karl Friedrich Hermann, bezw. deren Rechts⸗ folger, mit ihren Ansprüchen auf die auf dem Grundstück zu 1 a. Abth. III Nr. 3 auf Grund der

1 31. Oktober 1833 bung von vügebeser 5 Schuldverschreibung vom 24. Juni 1831 ursprüng lich für die Johanne Eleonore Rothe eingetragen gewesene, nach Löschung von 350 Thlr. nur noch in Höhe von 350 Thlr. validierende Illatenforderung, welche nach dem Tode der Gläubigerin auf Grund der gerichtlichen Verhandlungen vom 2. November und 13. Dezember 1849 den vorgenannten sechs Kindern derselben als mütterliches Erbtheil gleich⸗ antheilig überwiesen und für dieselben nebst 4 % Zinsen von der erlangten Großjährigkeit an zufolge Verfügung vom 15. Januar 1850 umgeschrieben ir⸗ c. der Fleischhauer Karl Herrmann in Sagan, bezw. dessen Rechtsnachfolger, mit ihren Ansprüchen auf die auf dem Grundstück zu 1 a. Abth. III Nr. 4 auf Grund der Schuldverschreibung vom 18. März

denen

1835 zufolge Verfügung vom 18. März 1835 für den Einwohner Johann Christoph Borisch in Ober⸗ Küpper eingetragene, laut Zession vom 1. April 1848 zufolge Verfügung von demselben Tage für Karl Herrmann umgeschriebene Post von 400 Thlr. Dar⸗

lehn nebst 4 % Zinsen,

2.,) das Seminarium St. Josephi zu Sagan, bezw.

dessen Rechtsnachfolger, mit ihren Ansprüchen auf die

auf der Bauernahrung Nr. 4 Ober⸗Küpper Königl. Abth. II Nr. 4 eingetragene Post: dem Seminario St. Josephi zu Sagan 1 S

1 Viertel Korn, 1 Scheffel 1 Viertel Gerste, 1 Scheffel 1 Viertel Hafer alt Sagan’'sches Maß und 24 Silber⸗ groschen an Gelde,

3.,) die verwittwete Johanne Preß und deren Sohn, der Phet Karl Preß zu Kosel, bezw. deren Rechts⸗ nachfolger, mit ihren Ansprüchen auf die auf dem Hausgrundstücke Nr. 541 Sagan Abth. III Nr. 5

auf Grund des Kaufvertrages vom 17. Oktober 1812,

bestätigt den 21. Januar 1813, zufolge Verfügung vom 21. Januar 1813 eingetragene Post von 14““ rückständige Kaufgelder nebst 5 % Zinsen,

14) a. der Ausgedinger Anton Harmuth zu Schön⸗ brunn, bezw. dessen Rechtsnachfolger, mit ihren An⸗ sprüchen auf die auf der Häuslernahrung Nr. 68 Schönbrunn Abth. III Nr. 4 aus der Schuldver⸗ schreibung vom 31. Oktober 1851 zufolge Verfügung vom 8. November 1851 für den Schuhmachermeister

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Heinrich Wiesner zu Sagan eingetragene, und dem⸗

6 nächst auf Grund der Zession vom 28. Dezember

1859 zufolge Verfügung vom 8. September 1834 auf Anton Harmuth umgeschriebene Post von 100 Thlrn. Darlehn nebst 5 % Zinsen, b. der Häusler Anton Harmuth zu Schönbrunn, bezw. dessen Rechtsnachfolger, mit ihren Ansprüchen auf die für ersteren auf dem Grundstücke zu 4a. Abth. III Nr. 6 auf Grund der Urkunde vom 29. Dezember 1859 zufolge Verfügung vom 8. Fe⸗ bruar 1860 eingetragene Post von 100 Thlrn. Dar⸗ lehn nebst 5 % Zinsen, 5) der Friedrich Wilhelm Hellwig, bezw. dessen Rechtsnachfolger, mit ihren Ansprüchen auf den dem ersteren zustehenden Antheil an den auf dem Bauer⸗ gute Nr. 30 Kosel Abth. III Nr. 5 auf Grund der gerichtlichen Verhandlung vom 11. März 1856 zu⸗ folge Verfügung vom 19. März 1856 für ersteren und seine vier Geschwister eingetragene Post von 254 Thalern 13 Sgr. 8 Pf. Darlehn nebst 4 % Zinsen,

6) das Seminarium St. Josephi zu Sagan, bezw. dessen Rechtsnachfolger, mit ihren Ansprüchen auf die auf der Banernahrung Nr. 2 Küpper Königl. Abth. II. Nr. 2 eingetragene Post: Zinset dem Seminario St. Josephi in Sagan an Gelde jähr⸗ lich 20 Silbergroschen, an Getreide 1 ¼ Scheffel Korn, 1 Scheffel Gerste, 1 Scheffel Hafer, alt Maß,

7) der Johann Josef Klamt, bezw. dessen Rechts⸗ nachfolger, mit ihren Ansprüchen auf die für ersteren auf der Freikutschnernahrung Nr. 31 Ober⸗Hirsch⸗ feldau Abth. III Nr. 3 auf Grund des gerichtlichen Kaufvertrags vom 27. November 1855 zufolge Ver⸗ fügung vom 21. Januar 1856 eingetragene, noch in Höhe von 40 Thlrn. nebst 4 % Zinsen validie⸗ rende Post

ausgeschlossen. Die Kosten des Verfahrens fallen den Antragstellern zur Last. 114“X“

Sagan, den 16. Januar 1895.

v“ Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[64306] Bekanntmachung.

In der Aufgebotssache F. 5/93 ist auf Antrag des Kaufmanns Okto Bartsch in Reichenbach durch Aus⸗ schlußurtheil vom 23. Januar 1895 für Recht erkannt:

1) Alle unbekannten Realberechtigten werden nicht berücksichtigt werden mit ihren Ansprüchen bei An⸗ legung des Grundbuchblatts für das im Gemeinde⸗ bezirk Reichenbach an der Pforte belegene, unter 188 1 Kartenblatt 5 Parzellen Nr. 460/39,

.465

463/45 der Gemarkung Reichenbach ver⸗ zeichnete Zwingergrundstück, welches einen Flächen⸗ raum von 15 a 93 qm, einen Nutzungswerth von 72 und einen Grundsteuer⸗Reinertrag von 2,10 Rthlr. hat einschließlich der auf diesen Parzellen stehenden Gebäude, jedoch ausschließlich der Stadtmauern und des auf Parzelle 464/44 stehenden Mauerthurmes des sogenannten St. Georgs⸗ thurmes.

2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens hat Antrag⸗ steller zu tragen.

Reichenbach u. Eule, den 23. Januar 1895.

Königliches Amtsgericht.

[64309] Bekanntmachung. 2

„Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom heutigen Tage sind die Inhaber der nach⸗ stehend bezeichneten Hypothekenpost:

57 Thlr. 15 Sgr. 3 Pf. (= 172,52 ℳ) Vatererbtheil, verzinslich zu 5 vom Hundert, eingetragen für den Anton Morawski auf Grund des obervormundschaft⸗

de 12. Dezember 1864 lich bestätigten Erbrezesses vom 14. Februar 1865

in Abtheilung III Nr. 3 des Grundbuchs von Chytrowo Nr. 24 zufolge Verfügung vom 8. Mai 1865, von diesem Grundstücke übertragen mit einer Parzelle nach Chytrowo Nr. 59 und nach Zuschrei⸗ bung dieser Parzelle zum Rittergute Chytrowo auf dasselbe übertragen nach Abtheilung III Nr. 58 zu⸗ folge vom 25. April 1868 und von dem Rittergute Chytrowo übertragen mit einem Trenn⸗ stück nach Chytrowo Nr. 112 Abtheilung III Nr. 1 8 zufolge Verfügung vom 12. November 1889 mit ihren Ansprüchen auf diese 1 ausgeschlossen. 5.

Schrimm, den 23. Januar 1 FKFKFhönigliches Amtsgericht.

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