Erfüllung dieses Zwecks voraussichtlich hinreichenden Betra sollte, zur Tilgung von Reichsschulden verwendet werden soll. Auch vpic ich der Ergänzung der Einnahmen des Reichs durch zeitweilige Erhebung von Zuschlägen zu den Stempel⸗ und Verbrauchs⸗ abgaben behufs der Balancierung des Reichshaushalts⸗Etats in dem all, wenn dazu der vorgedachte Fonds nicht die Mittel bietet oder einer Zweckbestimmung nach nicht in Anspruch zu nehmen ist, wieder⸗ holt der vorliegende Entwurf die früheren Vorschläge.
— —
en
Entscheidungen des Reichsgerichts.
3 Ein auf Kredit bestellender Kaufmann ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IV. Strafsenats, vom 18. September 1894, nicht ohne weiteres deshalb wegen Betrugs zu bestrafen, weil er bei der Bestellung eines größeren Waarenpostens dem Vertragsgegner seine ungünstige Vermögenslage verschwiegen und diesen da⸗ durch ge n hat. „Der Umstand, daß moralische Pflichten, Treue und Glauben im Handelsverkehr die Angabe der Wahrheit geboten, macht das bloße Verschweigen derselben noch nicht zur Unterdrückung von Thatsachen im Sinne des § 263 St.⸗G.⸗B. Letztere kann in ihm nur ge⸗ funden werden, wo eine Rechtspflicht in dieser Richtung besteht. Eine Rechtspflicht aber, unaufgefordert, dem Vertragsgegner Mit⸗ theilung über die eigene Vermögenslage“ zu machen, liegt dem auf Kredit bestellenden Kaufmann lediglich um deswillen, weil er Kredit in Anspruch nimmt, nicht ob. Es kann diese Rechtspflicht deshalb auch nicht dadurch begründet werden, daß der Kredit in höherem Maß in Anspruch genommen wird. Daß aber andere Umstände dem Verschweigen den Charakter einer Unterdrückung verliehen, ist von der Berbnsgans nicht dargelegt und aus der Sachlage nicht erkennbar...“ 5/94.
Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.
Hinsichtlich der Stadtverordneten⸗Wahlen hat das Ober⸗ Verwaltungsgericht, II. Senat, durch Urtheil vom 19. September 1894 folgende bemerkenswerthe Rechtssätze ausgesprochen:
1) Die Aufstellung und Auslegung von Wählerlisten zu der Stadtverordneten⸗Versammlung ist im Gebiet der Städte⸗ ordnung vom 30. Mai 1853 Sache des Magistrats, und dieser braucht nicht ohne weiteres die von den Mitgliedern der Stadt⸗ gemeinde nicht beanstandete Liste der Stadtverordneten⸗Versammlung oder deren Kommissionen zur Prüfagg vorzulegen.
2) Die Anfertigung der ählerlisten durch einen ge⸗ eigneten Beamten unter der Kontrole des Bürgermeisters ist zulässig, wenn das Magistrats⸗Kollegium die vorschriftsmäßige Auslegung der so festgestellten Liste bekannt macht und amtlich bescheinigt.
3) Eine über die Grenzen des Erlaubten hinausgehende Wahl⸗ agitation kann regelmäßig nur dann die Ungültigkeitserklärung der Stadtverordnetenwahlen zur Folge haben, wenn dadurch das Wahl⸗ ergebniß selbst in Frage gestellt worden ist.
4) Hat der Bürgermeister einen Stellvertreter als Vor⸗ sitzenden des Wahlvorstands ernannt, so ist er doch befugt, die Leitang der Wahlen, unter Verdrängung des berufenen und anwesenden Stellvertreters, selbst zu übernehmen.
Bei den Wahlen zu der Stadtverordneten⸗Versammlung in X. (Provinz Brandenburg) wurden neun Personen gewählt, deren Wahlen saäͤmmtlich von der Stadtverordneten⸗Versammlung von Amtswegen für ungültig erklärt wurden, und zwar aus folgenden Gründen: Die Stadtverordneten⸗Versammlung hätte nach den Wahlen den Magistrat um Aushändigung der Wählerliste behufs Prüfung durch eine Kom⸗ mission ersucht, aber der Magistrat hätte die Vorlegung der Liste ab⸗
elehnt. Die Wählerliste wäre nicht dem Magistrat zur Be⸗ ee vorgelegt, sondern auf bloße Weisung des Bürgermeisters Ferner wären die Wahlen
von einem Beamten angefertigt worden. Weise beeinflußt
durch den Bürgermeister in unzulässiger 1 worden, auch hätte der Bürgermeister die von ihm als Vor⸗ sitzende des Wabhlvorstands ernannten Vertreter, die Stadträthe W. und Z., vom Wahltisch abtreten lassen und selbst den Vorsitz uͤbernommen, was ebenfalls als Agitationsmittel gedient hätte, um bei einer bedeutenden Anzahl wirthschaftlich schwacher Wähler das freie Wahlrecht zu erschweren. — Der Magistrat klagte auf Auf⸗ hebung des Beschlusses der Stadtverordneten⸗Versammlung, und der Bezirksausschuß erkannte auf Gültigkeitserklärung sämmtlicher Wahlen. Auf die Berufung der Beklagten bestätigte das Ober⸗Verwaltungs⸗ gericht die Entscheidung des Bezirksausschusses, indem es begründend ausführte: „Das von der Stadtverordneten⸗Versammlung in Anspruch enommene Recht, über alle Gemeindeangelegenheiten zu beschließen, besteht nach § 35 der Städteordnung für die östlichen Provinzen vom 30. Mai 1853 insoweit nicht, als diese Angelegenheiten aus⸗ schließlich dem Magistrat überwiesen sind. Die Aufstellung und Auslegung der Listen ist aber nach §§ 19, 20 a. a. O. Sache des Magistrats, und nur in dem Falle, daß Einwendungen gegen die Liste erhoben worden sind, ist hier die Stadtverordneten⸗Versammlung zu Beschlüssen berufen; auch bilden lediglich die Einwendungen dann den Gegenstand der Beschlußfassung. Ob andererseits das allgemeine Recht der Kontrole, wie es der § 37 a. a. O. der Stadtverordneten⸗ Versammlung einräumt, die Beklagte zu einem solchen Verlangen berechtigte, kann offene Frage bleiben. Denn selbst bejahenden Falls und weiter vorausgesetzt, es sei der Kläger der vollen Ausübung dieses Rechts durch Vorenthaltung der Liste ohne zulänglichen Grund hindernd entgegengetreten, ist doch darüber kaum ein Zweifel möglich, daß dadurch nicht die Wahlen — wenn sie einmal an sich gültig voll⸗ zogen waren — wieder ungültig werden konnten; es fehlt an jedem Kausalnexus zwischen dem rechtlichen Bestand des Wahlergebnisses und einer späteren Verkümmerung des Wahlprüfungsrechts, wenn man überhaupt eine solche in dem ablehnenden Verhalten des Klägers erblicken will. — Was die Herstellung der Liste betrifft, so ist es durch §§ 19, 20 der Städteordnung keineswegs ausgeschlossen, daß die Anfertigung, wie hier geschehen, unter der Kontrole des Bürgermeisters durch einen geeigneten Beamten erfolgt, hier umsoweniger, als die grund⸗ legende Bürgerliste bereits durch einen Magistratsbeschluß richtig gestellt war. Im übrigen bedarf es eines näheren Eingehens auf den Modus der weiteren Erledigung des dem Magistrat obliegenden Geschäfts nicht, weil es nach dem oben mitgetheilten Sachverhalt „der Magistrat“ gewesen ist, welcher die öffentliche Auslegung der Liste der “ Bürger für das Jahr 1893 bekannt gemacht, auch die uslegung dieser Liste in der gesetzmäßigen Zeit amtlich bescheinigt hat. — Seitens der Beklagten ist mit besonderem Nachdruck auf die Agitation hingewiesen, welche im großen und ganzen auf eine Wieder⸗ wahl des bisherigen Bürgermeisters hingewirkt haben und in wenig taktvoller Weise betrieben worden sein soll. Indeß kann eine solche allgemeine Einwirkung für sich allein nicht zu dem Ergebniß einer Ungültigkeitserklärung der Stadtverordnetenwahlen führen, selbst da nicht, wo im einzelnen Fall über die Grenze des Erlaubten hinaus dem Willen des Wählers beispielsweise durch Androhung der Arbeits⸗ und Kundschafts⸗ entziehung Zwang anzuthun versucht wurde. Eine solche Agitation ist vielmehr erst dann zu beachten, wenn im einzelnen Falle der Ver⸗ such der Beeinflussung das Wahlergebniß selbst in Frage gestellt hat. Dabei würde übrigens nicht gerade ein strenger Nachweis des ursäch⸗ lichen Zusammenhangs gefordert werden, sondern die freie richterliche Ueberzeugung über den inneren Vorgang entscheiden dürfen. — Der Bürgermeister ist nach § 24 St.⸗O. der gesetzliche Wahlvorstand und kann daher von einer Stellvertretung nach seinem pflichtmäßigen Er⸗ messen auch wieder absehen. Der von seiner Stellung als Bürger⸗ meister ausgehende Einfluß ist vom Gesetz selbst nicht als ein Grund angesehen worden, um ihm die Leitung des Wahlverfahrens zu ent⸗ ziehen, da er pielmehr zum Vorsitzenden bestimmt ist.“ (II 1226.)
gegebenen
Auswärtiger Handel des deutschen Zollgebiets. Das Dezemberheft der vom Kaiserlichen Statistischen Amt heraus⸗ „Monatlichen Nachweise über den auswärtigen Handel des deutschen Zollgebiets“ hat soeben die Ein⸗ und Ausfuhr des Jahres 1894 nach Mengen und nach vorläufiger Werthberechnung veröffent⸗ licht. Hiernach ergiebt sich folgendes Resultat:
Die Einfuh in den deutschen Sgfglhanbeh betrug: 8
320 224 521 (100) kg 298 155 571 (100) kg, also im Jahre 1894 mehr 22 068 950 (100) kg. 1 Nach Abzug der Edelmetalle beträgt die Gesammt⸗Einfuhrmenge 320 215 844 (100) kg gegen 298 147 763 (100) kg des Vorjahrs. Die Ausfuhr⸗Menge betrug: 1894 1893
228 830 188 (100) kg. 213 615 442 (100) kg, also im Jahre 1894 mehr 15 214 746 (100) kg. “ Nach Abzug der Edelmetalle verbleiben als Gesammt⸗Ausfuhr⸗ 228 825 680 (100) kg gegen 213 610 221 (100) kg des Vor⸗ jahrs. 8 Der vorläufigen Werthberechnung nach ergab sich f fuhr ein Werth von: .
1894 4 605 755 000 ℳ 4 134 070 000 ℳ, also in 1894 mehr 471 685 000 ℳ b Auf den Edelmetallverkehr treffen 359 641 000 ℳ gegen 172 332 000 ℳ im Vorjahre und auf die übrigen Handelsartikel 4 246 114 000 ℳ gegen 3 961 738 000 ℳ im Vorjahre.
Der Ausfuhrwerth wurde berechnet mit: 1894 1893
3 277 375 000 ℳ 3 244 562 000 ℳ, also in 1894 mehr 32 813 000 ℳ 1 8
Auf den Edelmetallverkehr entfallen 99 150 000 ℳ gegen 152 604 000 ℳ im Vorjahre und auf die übrigen Handelsartikel 3 178 225 000 ℳ gegen 3 091 958 000 ℳ im Vorjahre.
Die Einfuhr von Getreide und landwirthschaftlichen Erzeugnissen hat sich gegen das Vorjahr um 157 728 000 ℳ und die Einfuhr von Vieh um 55 932 000 ℳ gesteigert; die Ausfuhr hat bei den Textil⸗ waaren der Tarifposition 2 (Baumwolle und Baumwollenwaaren) um 4 143 000 ℳ, der Tarifposition 22 (Leinengarn und Leinen⸗ waaren) um 6 561 000 ℳ, der Tarifposition 30 (Seide und Seiden⸗ waaren) um 29 407 000 ℳ, der Tarifposition 41 (Wolle und Wollenwaaren) um 17 035 000 ℳ, also für die ganze Textilbranche um 57 146 000 ℳ abgenommen. 8
Gesteigert hat sich hauptsächlich die Ausfuhr von Eisenwaaren (um (15 219 000 ℳ), von Instrumenten, Maschinen und Fahrzeugen (um 14 272 000 ℳ) und von Droguerie⸗, Apotheker⸗ und Farbewaaren (um 12 112 000 ℳ). 18 4 3
Die Einfuhr von Getreide hat sich bei Weizen von 7 034 530 (100) kg des Vorjahrs auf 11 538 374 (100) kg, bei Roggen von 2 242 624 (100) kg auf 6 536 245 (100) kg, bei Hafer von 2429 460 (100) kg auf 4 025 503 (100) kg und bei Gerste von 8 517 404 (100) kg auf 10 974 970 (100) kg gehoben, während die Ausfuhr in⸗ folge der Einfuhrscheine bei Weizen von 2931 (100) kg des Vor⸗ jahrs auf 791 907 (100) kg, bei Roggen von 2705 (100) kg auf 497 118 (100) kg, bei Hafer von 2760 (100) kg auf 227 594 (100) kg und bei Gerste von 82 349 (100) kg auf 194 047 (100) kg gestiegen ist.
Fürsorge für die Handweber. Im Hinblick auf die guten Erfolge, die mit dem Wanderunterricht und der Verbesserung der Webestühle bei den Hauswebern des Glatzer und Eulengebirges bisher erzielt worden sind, hat Seine Majestät der Kaiser und König zur Hebung der Lage der Handweber in den Kreisen Glatz, Neurode, Reichenbach, Waldenburg und Schweidnitz ein neues Gnadengeschenk von 45 000 ℳ bewilligt.
Zur Arbeiterbewegung. 3 1
Aus Budapest meldet „W. T. B.“-: Gestern fand hier eine zweistündige Kundgebung von Arbeitslosen statt, welche die Straßen der Stadt durchzogen. Neunzehn Verhaftungen wurden wegen Widerstands gegen die Anordnungen der Polizei vorgenommen. In Groß⸗Beecskerck wurden aufreizende Druckschriften konfisziert und ein Hauptagitator verhaftet. In verbot die F gestern eine Arbeiterversammlung, die das Wahlrecht der Arbeiter auf ihre Tagesordnung gesetzt haftte
In Szegedin beschlagnahmte die Polizei, als sie Haus⸗ suchungen bei sozialistischen Agitatoren vornahm, aufreizende Druckschriften und verhaftete drei aus Alfoeld zugereiste Agitatoren. Vor dem Rathhause perlangten etwa 50 Arbeiter die Freilassung der Verhafteten. Da die Arbeiter eine drohende Haltung annahmen, griff die Polizei ein und verhaftete drei Rädelsführer, worauf die Menge sich ruhig zerstreute.
Literatur.
Geschichte.
fk. Die Begründung des Deutschen Reichs durch Wilhelm 1I. Von Heinrich von Sybel. 7. Bd. München und Leipzig, R. Oldenbourg, 1894. — Wie der sechste*), so be⸗ handelt der vorliegende siebente Band des Werks einerseits den innern Ausbau des Norddeutschen Bundes und die Fortentwicklung des Ein⸗ heitsgedankens, andererseits das Verhältniß Preußens zum Auslande, ve. x aexna zu Frankreich. Im Innern war die erste Session des Zollparlaments (1868) ein großer Schritt vorwärts; in die Debatte über die vorgelegten Gesetzentwürfe wirthschaftlicher Natur spielten die politischen Gegensätze hinein, aber gerade dieser heiße Redekampf trug viel dazu bei, manche Vorurtheile hüben und drüben zu mindern. Die legislatorischen Resultate waren befriedigend; zwar wurden einige wichtige Regierungsanträge wie die Erhöhung der Taback⸗ steuer und des Petroleumzolls abgelehnt, aber die bedeutendsten, die Handelsverträge mit Spanien, Oesterreich und dem Kirchenstaat, wurden angenommen. Im Norddeutschen Reichstag desselben Jahres war es vor allem die Bundesschuldenklausel, die die Gegensätze auf⸗ einander platzen ließ. Die Linke und die Mittelparteien verlangten für den Reichstag das Recht, gegen die Beamten der Bundes⸗ Schuldenverwaltung fhefenic. einschreiten zu können, was die Regierung als unmöglich bezeichnete. Bismarck, von Moltke unter⸗ stützt, entgegnete: diese Bestimmung würde den Bundeskanzler unter den Kreisrichter stellen und jede selbständige finanzielle Thätigkeit des Ministeriums, die in Zeiten der Noth, wie im letzten Kriege, unver⸗ meidlich sei, lahmlegen. Nach langen Debatten einigte man sich endlich auf einen Kompromißvorschlag Camphausen's: die Verwaltung der 1867 vom Reichstag für Marinezwecke bewilligten Anleihe sollte bis zum Erlaß eines definitiven Gesetzes der Hauptverwaltung der preußischen Staatsschulden unter d1.J-nvenge 2 einer aus Reichstags⸗ und Bundesrathsmitgliedern bestehenden Kommission übertragen werden. Hierdurch wurde endlich der Marinebau ermöglicht, der längere Zeit suspendiert worden war, da der Reichstag nur unter jener unannehmbaren Bedingung die Anleihe dazu bewilligen wollte. Frucht⸗ bar war die Session ferner auf dem Gebiet der “ die Schuldhaft wurde abgeschafft, die Rechtsverhältnisse der von chulze⸗ Delitzsch begründeten Genossenschaften geordnet und die Gewerbefrei⸗ heit durch Beseitigung des Zunftzwangs angebahnt. Späterhin wurde ein einheitliches Strafgesetz für den Bund entworfen, in dem Bis⸗ marck, entgegen dem Verlangen der Linken, die Beibehaltung der Todesstrafe durchsetzte. In der Pflege des nationalen Eeicershen⸗ war die Regierung wie früher bemüht, jede schädliche Ueberhastung zu vermeiden. So stellte einst Lasker an den Kanzler die An⸗ frage, warum er dem Wunsche Badens, in den Nordbund aufgenommen zu werden, nicht stattgebe. Bismarck erwiderte, die Hauptsache sei die militärische Verbindung mit
*) S. d. Besprechung in Nr. 300, 1894, d. Bl.
im Kriegsfalle, und hierfür sei gesorgt; im übrigen könne Baden außerhalb des Bundes im Süden besser als Pionier der deutschen Einheit wirken, denn als Bundesglied. 8 Der interessanteste Theil des Buches ist ohne Zweifel die Ge⸗ schichte der auswärtigen Politik und der Entstehung des Krieges von 1870. Ein großer Raum ist den Verhältnissen in Frankreich ge⸗ widmet. Wie bereits im sechsten Band neeeh. war Napoleon's Stellung sehr prekär geworden; mit den Mißerfolgen nach außen hatte sich im Innern eine starke chauvinistisch⸗ antidynastische Strömung geltend gemacht. Freilich war keineswegs die ganze Nation kriegslustig gesinnt; die Mehrheit der Bürger und Bauern war ohne Frage für den Frieden und die Er⸗ haltung der Dynastie, aber die rührige Minorität vertrat entschieden aggressive Tendenzen, denen überdies ein Theil der “ des Kaisers zugethan war. Napoleon, der ohne kriegerische Neigungen war, suchte auf diplomatischem Wege Erfolge, aber vergeblich: alle seine Aktionen, insbesondere sein Versuch eines Dreibundes zwischen Frankreich, Oesterreich und Italien mit antipreußischer Spitze und ein Eisenbahn⸗ und Handelsvertrag mit Belgien, der das Nachbar. land unter französischen Einfluß bringen sollte, mißlangen, zum theil sogar nicht ohne neue Demüthigung. Desto eifriger suchte der Kaiser seinen Thron durch innere Reformen zu befestigen: er umgab sich mit verantwortlichen Ministern, führte die Preßfreiheit ein und berief end- lich den deutschfreundlichen liberalen Deputirten Ollivier an die Spitze der Regierung in der Hoffnung, so seine Dynastie populär machen und alle kriegerischen Verwickelungen vermeiden zu können. In der That schien im Sommer 1870 jede Gefahr eines nahen Krieges beseitigt zu sein, zumal da eine heftige Erkrankung Napoleon's alle plötzlichen Entschlüsse der Pariser Regierung unmöglich zu machen schien. 8 Wie bekannt, war es die Kandidatur Hohenzollern, die das Kriegsfeuer entzündete. Ausführlich erzählt der Herr Verfasser, wie dem Prinzen Leopold von Hohenzollern seit dem Jahre 1868 die spanische Krone wiederholt angeboten worden war, aber von ihm jedesmal abgelehnt wurde. Der König von Preußen, den der Prinz als Familienhaupt jedesmal davon in Kenntniß setzte, billigte seinen Entschluß stets; Bismarck hatte gelegentlich einige politische Gründe für die Annahme geltend ge⸗ macht. Nun kam im Jahre 1870 ein neues Anerbieten von Spanien an den Prinzen, und diesmal nahm er die Krone an, ohne vorher dem König, der ihm übrigens nach Hohenzollern’'schem Familien⸗ recht die Annahme weder befehlen noch verbieten konnte, Mittheilung gemacht zu haben. Welche Gründe ihn zu seinem veränderten Ent⸗ schluß bestimmt haben, ist unbekannt; als er aber bekannt wurde, war die Ueberraschung allgemein. In Frankreich, wo Regierung und Volk die spanische Thronfrage stets mit großer Aufmerksamkeit verfolgt und namentlich die Kandidatur Hohenzollern mißgünstig betrachtet hatten, war man empört; man erblickte in dem Heimfall des spanischen Throns an einen preußischen Prinzen eine Verletzung der Interessen Frank⸗ reichs, das so auf beiden Seiten von der Dynastie Hohenzollern einge⸗ schlossen sei. Man war fest überzeugt, daß alle vorhergegangenen Ab- lehnungen nur Schein gewesen seien und der Ausgang der An⸗ elegenheit auf eine Intrigue Bismarck's zurückzuführen sei. Fn diesem Glauben blieben die französischen Minister auch, als ihrem Botschafter Benedetti in Berlin erklärt wurde, die letzte Aufforderung des Prinzen Leopold und seine Zusage seien ohne Vorwissen der preu⸗ ßischen Regierung geschehen, ja der König sei selbst über den Entschluß befremdet gewesen. Die weitere Entwicklung der Dinge ist bekannt. Man befestigte sich in Paris immer mehr in der Anschauung, daß Frankreichs Ehre durch Preußen bloßgestellt sei und eine entscheidende E gefordert werden müsse: eine Auffassung, die schließlich nach dem freiwilligen Rücktritt des Prinzen in der Doppelforderung an König Wilhelm, die Wiederholung der Kandidatur für immer zu verbieten und einen öffentlichen Entschuldigungsbrief an Napoleon zu schreiben, ihren Ausdruck fand. Die Forderung wurde auf die bekannte Weise vom König in Ems zurückgewiesen und, wie Herr von Sybel vortrefflich auseinandersetzt, auf des Königs Befehl Forderung und Ablehnung veröffentlicht. Diese sogenannte „Emser Depesche“ hatte in Frankreich und Deutschland ungeheur Wirkung; dort sah man darin eine neue Verletzung der französischen Ehre, hier war man empört über die Zumuthungen an den König und forderte eklatante Sühne für diese Beleidigung des Staatsober⸗ haupts. Eine friedliche Beilegung des Streits war jetzt nicht mehr mö lich, und wenige Tage darauf erfolgte die formelle Kriegs⸗ erklärung. 1“ 1 1 8 Der Herr Verfasser schildert dieses diplomatische Vorspiel des großen kriegerischen Dramas aufs eingehendste; von Tag zu Tag, ja von Stunde zu Stunde beschreibt er die Entwicklung der Dinge, wobei er naturgemäß am längsten bei der Darstellung der Pariser Ereignisse verweilen muß, da dort die Scenen fortwährend wechselten.
— 5 8 8 5* 8*
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Sehr scharf charakterisiert er die Pariser Machthaber: Der Minister des Auswärtigen, der Herzog von Grammont ist ein eigensinniger, beschränkter Kopf, befangen in nationaler und religiöser Abneigung gegen Preußen, ein persönlicher Feind Bismarck'; kriegslustig und überzeugt von der Un⸗ besiegbarkeit Frankreichs, thut er alles, um den Bruch herbeizuführen wobei er weder brutale Beleidigungen des Gegners noch die Täuschung seines Kaisers und der übrigen Regierungsmitglieder scheut; Napoleon schwankt rathlos hin und her, bald fügt er sich widerwillig seinem kriegerischen Minister, bald widerspricht er ihm oder sucht heimlich seine Pläne zu durchkreuzen — stets ohne kurz er ist ein geistig völlig gebrochener Mann, der das dem Fürsten Bismarck zugeschrieben Wort, er sei stets „eine große verkannte Unfähigkeit“ gewesen, für die letzte Zeit seiner Regierung voll bestätigt. Auf der anderen Seite dagegen stehen König und Minister vereint in ihrer Politik: strenge Defensive und Achtung vor fremden Rechten, aber unbedingte Wahrun
der eigenen — v n den Formen, stets entschieden in der Sache
Handel und Gewerbe.
Vor nachstehend aufgeführten Amsterdamer Firmen wird seitens der dortigen Polizeibehörde gewarnt: T. Berger u. Co., J. van der Kamp Ir., 1 Henri Averkamp, der sich als Zivil⸗Ingenieur und Händler in Velocipeden ausgiebt. 8 8 1 Kwaak u. Co., Herausgeber der Schmähschrift „Klappei“, früher „de Vlinder“. 1
Tägliche Wagengestellung für Kohler Koks 3 8 und 1 Oberschlesien. An der Ruhr sind am 28. d. M. gestellt 9208, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. 1 8 In Oberschlesien sind am 26. d. M. gestellt 2866, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.
Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlacht⸗ viehmarkt vom 26. Januar 1895. Auftrieb und Marktpreise nach Schlachtgewicht mit Ausnahme der weine, welche nach Lebendgewicht gehandelt werden. Rinder. uftrieb 3105 Stück. (Durchschnittspreis für 100 kg.) I. Qualität 120 — 128 ℳ, II. Qualität 104 — 116 ℳ, III. Qualität 88 — 96 ℳ, IV. Qualität 80 — 86 ℳ — Schweine. Auftrieb 6143 Stück. (Durchschnittspreis für 100 kg.) Mecklenburger 104 ℳ, Landschweine: a. gute 100 — 102 ℳ, b. geringert 94 — 98 ℳ, Galizier — ℳ, leichte Ungarn — ℳ bei 20 % Tara, Bakonver 84 — 86 ℳ bei 27,5 kg Tara pro Stück. — Kälber. Auftrieb 894 Stück. (Durchschnittspreis für 1 kg.) I. Qual. 1,12 — 1,20 ℳ, II. Qual. 0,92 — 1,10 ℳ, III. Qualität 0,76 — 0,90 ℳ — Schafe. Auftrieb 7231 Stück. (Durchschnittspreis für 1 kg.) I. Qualität 1,00 — 1,12 ℳ, II. Qualität 0,88 — 0,96 ℳ III. Qualität — ℳ
Essen a. Ruhr, 28. Januar. (W. T. B.) Der Kohlen versandt ist durch Störungen in der Schiffahrt abgeschwächt. Nächste Börse am 27. Februar. ,
Würde und Abweisung aller unberechtigten Ansprüche;
8 Meodehn 8 28 — (W. X. B.) ornzucker „ von o —, neue 9,80 — 10,10. 88 % Rendement 9,25 — 9,40, neue 9,30 — 9,45.
. Ham
Mai —. Fest.
Leipzig, 28. Januar. handel. La Plata. Grundmuster B. pr. März 2,62 ½ ℳ, pr. April 2,62 ½ ℳ, pr.
2,77 ½ ℳ, pr. Januar —.— ℳ Umsatz 15 000 Bremen, 28. Januar. (W. T. B.) Raffiniertes Petroleum. (Offizielle
—. — Wolle. Ambalema. Hamburg, 28. Januar.
tember 78 ¼, pr. Dezember 75 ¼. Fest Zuckermarkt. bbeis
Wien, 28. Januar.
1. Untersuchungs⸗Sachen.
2. Aufgebote, Brstelangen u. dergl.
3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 4. Verläfe Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
Zuckerbericht.
Nachprodukte 5 75 % Rendement 6,50 — 7,20. Fest. Brotraffinade 1 21,25. Vell. raffinade II 21,00. Gem. Raffinade mit Faß 21,25 — 21,50. Gem. RMah⸗ mit Faß “ Ar 8 Salg Produkt Transito 2 urg pr. Januar 9,42 „ 9,4 r., pr. Februar 9,35 Gd., 9,45 Br., pr. März 9,37 ⅓ bez., 9,42 ½ Br., 8
(W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ 6874 2,62 ½ 2àb pr. ai 2,65 ℳ, pr. Juni 2,67 ½ ℳ, pr. Juli 2,70 ℳ, pr. August 2,70 ⸗ r. September 2,72 ½ ℳ, pr. Oktober 2,75 ℳ, pr. November ——
(Börsen⸗Schlußbericht.) 3 ol Notierung der Feleaene e sen Sehr fest. Loko 5,0. — Baumwolle.
land middl. loko 28 ¼ J. — Schmalz. Sehr fest. Wilcox 36 ₰, Armour shield 35 ½ ₰, Cudahy 36 ¼. ₰, Fairbanks 29 ½ ₰. — Speck. Sehr fest. Short clear middling loko 32 ¾, Januar⸗Februar⸗Abladung
Umsatz 37 Ballen. — Taback. Umsatz:
Kentucky, 382 Packen Brasil, 16 Seronen Carmen, 8
(Schlußbericht.) Rüben⸗Rohzucker I. Produkt Basis 88 % Rendement neue Usance, frei an Bord 5 9,52 ½, pr. März 9,52 ½, pr. Mai 9,62 ½, pr. August 9,85.
(W. T. B.) Die Brutto⸗Einnahmen der Orientbahnen betrugen in der 52. Woche (vom 24. Dezember bis 31. Dezember 1894) 374 091,32 Fr., Zunahme gegen das Vorjahr 62 797,72 Fr. Seit Beginn des Betriebsjahres (vom 1. Januar bis
Kornzucker exkl., FLVondon, 28. Januar. (W. fest, Preise behauptet.
April⸗ Glasgow, 28. Januar. (
Bradford, 28. Januar. Merinos kaum behauptet,
Amsterdam, 28. good ordinary 52 ½. — Bancazi
kg. New⸗York, 28. Januar. (W. T. B.) Die Börse eröffnete mit weichender Tendenz, wurde lebhaft und im ’ xaft gee
Bremer
een schloß schwach mit niedrigeren Ku
trug 1ee Stück. ie 51 773 173 Dollars oder 416 317
12 Faß
Seronen
wegs befindlichen Zufuhren. Dan
erkäufe ab. Visible supply an We Mais 12 654 000 Bushels. . Waarenbericht.
mburg pr.
5,75, do. rohes 6,50 nom., do.
stetig, do. p.
Januar 48 ¾, do. Weizen fest, 8
1) Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbriefs⸗Erneuerung. Der gegen den Geschäftsführer Gustar Dietloff, geboren 14. August 1842 zu Potsdam, wegen schwerer Urkundenfälschung in den Akten J. I. c. 999/90 unter dem 5. Oktober 1892 erlassene Steckbrief wird hierdurch erneuert. Berlin, den 24. Januar 1895. 11“ Königliche Staatsanwaltschaft I.
[64452] Beschluß. In der Untersuchungssache gegen Lesser und Ge⸗
nossen werden die Beschuldigten 1) Kaufmann Eugen Lesser, 3 Kaufmann Marcus,
die verehelichte Kaufmann Marcus, Minna, geb. Lesser, wegen der Anschulvigung des versuchten Betruges aus dem thatsächlichen Grunde des mangelnden Be⸗ weises dem Antrage der Königlichen Staatsanwalt⸗ schaft gemäß außer Verfolgung gesetzt. Fernerhin wird das “ gegen den Kauf⸗ mann Marcus wegen Vergehens gegen § 211 Konkursordnung wegen Abwesenheit des Angeschul⸗ digten vorläufig eingestellt. v1““ Prenzlan, den 2. Januar 1895. 1 Königliches Landgericht. Strafkammer Schmeißer. Krüger. Knitschky.
[64453] K. Staatsanwaltschaft Rottweil. Bekanntmachung.
Durch Beschluß der Strafkammer des K. Land⸗ gerichts Rottweil vom 17. Oktober 1894, 29. De⸗ zember 1894 und 23. Januar 1895 ist das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen der nachstehend näher bezeichneten, der Verletzung der Wehrpflicht angeschuldigten Personen auf Grund des § 140 des St⸗G.⸗Bs. und der §§ 326 und 480 der St.⸗P.⸗O. mit Beschlag belegt worden. „Verfügungen, welche von den Angeschuldigten über ihr mit Beschlag belegtes Vermögen nach dieser Veröffentlichung vorgenommen werden, sind der Staatskasse gegenüber nichtig.
1) Christian Baldenhofer, Mechaniker von Freudenstadt, geb. den 10. Februar 1874, zuletzt wohn⸗ aft in Freudenstadt,
2) Ulrich Baumann von Böhringen, O.⸗A. Rott⸗ weil, geb. den 1. Juli 1874, zuletzt wohnhaft in Bösingen, O.⸗A. Rottweil,
3) Johannes Blust, Maler von Deißlingen, O.⸗A. Rottweil, geb. den 25. September 1874, zu⸗ letzt wohnhaft in Deißlingen,
4) Johann Bock, Schreiner von Nordstetten, O.⸗A. Horb, geb. den 12. Juni 1873, zuletzt wohnhaft in Nordstetten,
5) Heinrich Bosch, Schlosser von Hausach, Gr. Bad. Bezirksamts Wolfach, geb. den 20. Januar 1872, zuletzt wohnhaft in Oberndorf a. N.
6) Johannes Bosch, Schlosser von Weitingen, O.⸗A. Horb, geb. den 13. Oktober 1873, zuletzt wohnhaft in Weitingen,
7) Matthäus Erler, Bäcker von Dormettingen, O.⸗A. Rottweil, geb. den 14. September 1874, zuletzt wohnhaft in Dormettingen,
8) Jakob Gaiser, Säger von Sohlberg, Ge⸗ meinde Baiersbronn, O.⸗A. Freudenstadt, geb. den 25. Juni 1874, zuletzt wohnhaft in Sohlberg,
9) Adolf Alban Gehweiler, Schlosser von Rott⸗ weil, geb. den 17. Januar 1874, zuletzt wohnhaft in Rottweil,
10) Karl Jakob Haas, Zimmermann von Sulz a. N., geb. den 11. November 1874, zuletzt wohnhaft in Sulz a. N.,
11) Johann Georg Harr, Bäcker von Wittlens⸗ weiler, O.⸗A. Freudenstadt, geb. den 25. April 1872, zuletzt wohnhaft in Wittlensweiler,
12) Wilhelm Jauch von Schwenningen, O.⸗A. Rottweil, geb. den 9. Januar 1874, zuletzt wohnhaft in Schwenningen,
13) Heinrich Katz von Sulz a. N., geb. den 4. Februar 1874 in Basel, zuletzt wohnhaft und
imathberechtigt in Sulz a. N.,
14) Johann Peter Leptich, Weber von Geislingen,
.A. Balingen, geb. den 24. Oktober 1872 zu reienbach in der Schweiz, zuletzt wohnhaft in
31. Dezember 1894) betrugen die Brutt 11 244 222 0s 1 Abnahme gegen das Vorjahr 1 315 572,76 Fr. egge.
96 % Javazucker loko 11 ¼ ruhig, Rüben⸗R. 9 ¼ ruhig. — Chile⸗Kupfer 40 ⁄18, pe.1 Monat 7e 88
von Rohreisen betrugen in der vorigen W 5605 Tons gegen 2869 Tons in derselben Woche des vorigen Heh⸗ 88
(W. T. B.) ri ebe Croßbreds englische unregelmäßig. Garne und Stoffe thätiger. Januar.
Goldreserve des Staatsschatzes beträgt gegenwärtig
„Weizen eröffnete sterig, stieg auf bedeutende Exporte und Ge⸗ rüchte von der Ausgabe von Bonds sowie auf Abnahme der unter⸗
schwächerer Kabelberichte und Verkäufe Reaktion ein.
(W. T. B.) Kaffee (Nachmittags. — M.
berichk) Good aberage Santos ur März 79 ½, dr Miei (84,n ecs⸗ ais ging nach Eröffnung infolge großer Käufe und Deckungen
öher, schwächte sich aber später auf Realisierungen und umfangreiche
Baumwolle Orleans 51/16, Petroleum matt, do. New⸗York 5,80, do. Philadelphia
Schmalz West. steam 6,85, do.
rother Winterweizen 58 ⅛,
Oeffentlicher Anzeiger.
1
57 ½⅛, do. p. Getreidefracht do. Rio Nr. Spring clears
T. B.) Wollauktion. Tendenz
W. T. B.) Die Verschiffungen
B. Wolle unverändert, stetig, Mohairwolle ruhig,
(W. T. B.)
un . Java⸗Kaffee
B. rsen. Der Umsatz der Aktien be⸗ Reichs⸗
Dollars weniger als je zuvor. London, „Moor“ ist wie men. Der U n trat infolge allgemeiner Liquidation, Schluß fest. „Tantallon Southampt
izen 84 655 000 Bushels, do. an New⸗York 5⁄, do.
sich mehrere D New⸗
Pipe line cert. p. Februar 100 ⅛, Rohe & Brothers 7,10, Mais p. Februar 48 ⅞, do. p. Mai 48v⅜,
do. Weizen p. Januar unpassierbar.
Chicago, 28. Januar. auf lebhafte Verkäufe und bedeutende Goldverschiffungen, stieg dann aber infolge ausländischer Käufe und Ernteberichte aus Argentinien und schloß auf Deckungen der Baissepartei fest. — während des ganzen Börsenverlaufs mit wenigen Reaktionen infolge bedeutender kontraktmäßig gelieferter Lagervorräthe und großer Ver⸗ käufe und Verkaufzordres.
Weizen pr. Januar 50 ½, pr. Mai 53 ½. Mais pr. Januar 41 ⅞. Speck short clear nomin.
Der Reichs⸗Postdampfer Australien bestimmt, ist am 26. Januar, 5 Uhr Nachmittags, in Genua angekommen.
Reval, 28. Januar. Eisdecke, die den Dampferverkehr nicht behinderte.
den Verkehr der Dampfer nicht behinderndes Eis ist. hat das Eis wieder abgetrieben, sodaß der Schiffsverkehr in Reval und Baltischport völlig unbehindert ist.
Bern, 26. Januar. Infolge der heftigen Schneestürme ist dem „W. T. B.“ zufolge nunmehr auch der Eisenbahnverkehr über den Jura beinahe vollkommen eingestellt. Die Bergpässe sind
9. Bank⸗Ausweise. 10. Verschiedene Bekanntmachungen.
Februar 57 ½, do. p. März 58, do. p. Mai 58 ½, nach Liverpool 1 ½, Kaffee fair Rio Nr. 7 16 ½, 7 p. Februar 14,85, do. do. p. April 14,85, Mehl, 2,30, Zucker 211 ⁄16, Kupfer 10.
(W. T. B.) Weizen fiel anfangs
Mais fallend
Pork pr. Januar 10,32.
Verkehrs⸗Anstalten.
„29. Januar. (W. T. B.) Norddeutscher Llopd. „Prinz⸗Regent Luitpold“, nach
28. Januar. (W. T. B.) Der Uniondampfer auf der Ausreise Sonnabend in Kapstadt angekom⸗ niondampfer „Athenian“ ist auf der Ausreise
Sonnabend von Southampton abgegangen. Der Castledampfer
Castle“ ist auf der on abgegangen. (W. T. B.) Die Rhede hat eine dünne 1 8 Gleichwohl zogen ampfer nach Baltischport zurück, wo ebenfalls duͤnnes Der Landwind
Ausreise Sonnabend von
6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗ Gesellsch. 7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften. 8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.
8
— 15) Bernhard Lutz, Schreiner von Vollmaringen, O.-A. Horb, geb. den 17. August 1873, zuletzt wohn⸗ haft in Vollmaringen, 16) Karl Roller, Spengler von Balingen, geb. den 1. Februar 1872, zuletzt wohnhaft in Balingen, 17) Matthias Schaber, Dienstknecht von Rodt, O.⸗A. Freudenstadt, geb. den 27. November 1874, zuletzt wohnhaft in Rodt, 18) Johannes Schatz von Rothenzimmern, O.⸗A. Sulz, geb. den 14. Februar 1874, zuletzt wohnhaft in Ebingen, O.⸗A. Balingen, 19) Theodor Schelling von Rosenfeld, O.⸗A. Sulz, geb. den 15. Dezember 1874 in Zürich, zuletzt wohnhaft und heimathberechtigt in Rosenfeld, 20) Philemon Ernst Schick, Fabrikarbeiter von Bitz, O.⸗A. Balingen, geb. den 22. September 1872, zuletzt wohnhaft in Bitz, 21) Johann Georg Schuhmacher, Schneider von Oberbrändi, Gem. Wittendorf, O.⸗A. Freudenstadt, geb. den 4. September 1874, zuletzt wohnhaft in Oberbrändi, 22) Friedrich Wilhelm Solleder, Schuhmacher von Sulz a. N., geb. den 3. Februar 1874, zuletzt wohnhaft in Sulz a. N., 23) Ernst Eberhard Wagner von Balingen, geb. den 10. Oktober 1872, zuletzt wohnhaft in e 24) Friedrich Wein, Erdarbeiter von Murgbrücke, Gem. Baiersbronn, O.⸗A. Freudenstadt, geb. den 23. November 1874, zuletzt wohnhaft in Murgbrücke, 25) Konrad Widmann, Gipser von Wellendingen, O.⸗A. Rottweil, geb. den 16. November 1874, zuletzt wohnhaft in Wellendingen, 26) Ernst Wirth, äcker von Freudenstadt, geb. den 7. Juni 1874, zuletzt wohnhaft in Freudenstadt, 27) Franz Joseph Wirth, Sattler von Mühl⸗ heim, O.⸗A. Tuttlingen, geb. den 17. Februar 1872, zuletzt wohnhaft in Mühlheim, x28) Karl Wilhelm Wirth, stadt, geb. den 22. Januar in Freudenstadt. . Den 24. Januar 1895. Erster Staatsanwalt
Metzger von Freuden⸗ 2, zuletzt wohnhaft
Friker.
[64451] Bekanntmachung.
Durch Beschluß der Strafkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Zabern vom 22. Januar 1895 wurde das im Deutschen Reiche besfindliche Vermögen des der Entziehung der Wehrpflicht angeklagten Meyns, Johann Emil, geboren am 2. Dezember 1871 zu Kirchwärder, zuletzt in Ottersthal bei Zabern wohn⸗ haft, mit Beschlag belegt.
Zabern, den 24. Januar 1895.
Der Kaiserliche Erste Staatsanwalt.
“
[64450]
K. Württb. Staatsanwaltschaft Ellwangen. Die am 10. Mai 1894 gegen den Bäcker Karl Friedrich Betz von Steinenberg. Oberamts Schorn⸗ dorf, ausgesprochene Vermögensbeschlagnahme wurde
1895, Vormittags 10 ¼ Uhr, vor dem unter⸗
uUrtheil über am 5. April 1895, Vormittags 11 ¼ Uhr,
Stelle des Grundstücks tritt.
Mittags 12 Uhr, verkündet werden.
Berlin, den 19. Januar 1895. 1“
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 86.
[64565) Zwangsversteigerung. 8 Im Wege der See iteereh soll das im Grundbuche von den Umgebungen im Kreise Nieder⸗ barnim Band 81 Nr. 3419 auf den Namen des Bureauvorstehers Franz Raßmussen eingetragene, hier, Burgsdorf⸗Straße 15, belegene Grundstück am 2. April 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Erdgeschoß, Eingang C., Saal 40, versteigert werden. Das Grundstück ist bei einer Fläche von 0,02,62 ha mit 3910 ℳ Nutzungswerth zur Gebäude⸗ steuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachwei⸗ sungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Eingang D. Zim⸗ mer 17, eingesehen werden. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 5. April 1895, Vormittags 11 Uhr, im vorangegebenen Saal 40 verkündet werden. Berlin, den 19. Januar 1895. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 88.
[64566] Zwangsversteigerung. “
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen im Kreise Nieder⸗ barnim Band 43 Nr. 2112 auf den Namen des Bau⸗ Unternehmers Max Zingelmann eingetragene, hier, Koloniestraße Nr. 27 belegene Grundstück am 2. April
zeichneten Gericht, Neue Friedrichstraße 13, Erdgeschoß, Eingang C., Saal 40, versteigert werden. Das Grundstück ist bei einer Fläche von 0,14,42 ha mit 1080 ℳ Nutzungswerth zur Ge⸗ bäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer⸗ rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf⸗ bedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda, Eingang D., Zimmer 17, eingesehen werden. Das die Ertheilung des Zuschlags wird
Hof,
im vorangegebenen Saal 40 verkündet werden. Berlin, den 20. Januar 1895. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 88.
[64579]
am 19. d. M. aufgehoben. Den 26. Januar 1895. H.⸗Staatsanwalt Kre
2) Aufgebote, Zustellungen
und dergl.
zöeee . Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Niederbarnim Band Nr. 3688 auf den Namen des Schlossermeisters Friedrich Heinrich Feen Thiele zu Berlin eingetragene, in der Beusselstr. 62 belegene Grundstück am 20. März 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte — an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstr. 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 40, versteigert werden. Das Grundstück ist bei einer Fläche von 8 a 5 am mit 9750 ℳ Nutzungs⸗ werth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grund⸗ buchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie be⸗ sondere Kaufbedingungen können in der Gerichts⸗ schreiberei ebenda, Zimmer 41, eingesehen werden.
[64567]
In Sachen der Wittwe des Waldarbeiters Zacharias Querfurth, Friederike, geb. Prinzler, in Thale, vertreten durch Rechtsanwalt Kuntzen in Blankenburg, Klägerin, wider den Waldarbeiter Wilhelm Querfurth in Allrode, Beklagten wegen Forderung wird, nachdem auf Antrag der Klägerin die Beschlagnahme der dem Beklagten gehörigen Grundstücke, als: 1) des Wohnhauses No. ass. 94 zu Allrode sammt Zubehör, 2) 9 ar 7 qm obere Brunshals Nr. 74b des Plans, pne) 54 ar 6 qm im Langenhaufen Nr. 239 des ans, 4) 142 Ruthen 50 Fuß Herbstwiese am Stieger Fußwege Nr. 9, zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 20. Januar 1895 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche an demselben Tage erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den 14. Mai 1895, Nachmittags 3 ½ Ubr, vor E Amtsgerichte Hasselfelde in der Lerche⸗ schen Gastwirthschaft zu Allrode angeseßt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu über⸗ reichen haben. Die Versteigerungsbedingungen, laut welcher jeder Bieter auf Verlangen eines Betheiligten Sicherheit bis zu 10 % seines Gebotes durch Baar⸗ zahlung, Niederlegung kursfähiger Werthpapiere oder “ Bürgen zu leisten hat, sowie die Grund⸗ uchauszüge können innerhalb der letzten zwei Wochen
eislingen,
Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks
beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die . 8 Das Urtheil über die
Ertheilung des Zuschlags wird am 20. März 1895, — an Gerichtsstelle, wie oben,
schreiberei eingesehen, auch die Grundstücke selbst b sichtigt werden. Hasselfelde, den 23. Januar 1895. Herzogliches Amtsgericht. Wegener.
[64575]
In Sachen des Schlachtermeisters A. Wahrendo 8 dessen Ehefrau, beide in Braunschweig, Gläubiger wider
1) die unverehelichte Amanda Römer, 8
2) die unverehelichte Dina Römer, G .3) die unverehelichte Bertha Römer, sämmtlich in Braunschweig, Schuldnerinnen, wegen Forderung, wird, nachdem auf Antrag der Gläubiger die Beschlagnahme der den Schuldnerinnen gehörige drei ideellen Viertheile des Grundstücks No. ass. 7 zu Beddingen nebst Zubehör zum Zwecke der Zwan versteigerung durch Beschlüsse vom 11. und 16. Janua 1895 verfügt, auch die Eintragung dieser Beschlüss im Grundbuche am 12. und 16. Januar 1895 erfol ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den 7. M 1895, Nachmittags 3 Uhr, vor Herzogliche Amtsgerichte Wolfenbüttel in der Brüdern'’sche Gastwirthschaft zu Beddingen angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu über⸗ reichen haben. 8 Der in Sachen der Ehefrau des Kohlenhändler Heinrich Borchers in Braunschweig, Gläubigerin,
wider 1) die unverehelichte Amanda Römer, 2) die unverehelichte Dina Römer, in Braunschweig, Schuldnerinnen, wegen Forderung, auf den 19. März cr. anberaumte Versteigerungs termin wird aufgehoben und gleichfalls auf de 7. Mai cr., Nachmittags 3 Uhr, verle Wolfenbüttel, den 24. Januar 1895. Herzogliches Amtsgericht.
Kaulitz.
[64571] 1 In Sachen des Steinbruchsbesitzers Otto Körner in Velpke, Klägers, wider die Ehefrau des Abdeckers Fritz Meyer, Emilie, geb. Flohr, in Vorsfelde, Be⸗ klagte, wegen Forderung, ist der auf den 26. März 1895, Morgens 10 Uhr, in der Oehlmann’schen Gastwirthschaft in Vorsfelde angesetzte Termin zur Zwangsversteigerung aufgehoben. 1 Vorsfelde, den 23. Januar 1895.
“ Herzogliches Amtsgericht.
orenburg.
“
8 “ “ 8
[64583] Bekanntmachung. 1 In Sachen: Bayer. Hypotheken⸗ und Wechselbank in München gegen Pius Sedlmaier, Söldner in Iffelkofen, 8 Subhastation, hat das K. Bayer. Amtsgericht allersdorf als Vollstreckungsgericht nach durchgeführter Zwangsversteigerung des An⸗ wesens Haus Nr. 19 in Iffelkofen das Vertheilungs⸗ verfahren eingeleitet und Vertheilungstermin auf Montag, den 11. Februar 1895, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale des K. Amtsgerichts dahier anberaumt. Die in dieser Sache als Pfandgläubigerin betheiligte Dienstmagd Maria Limmer in München, nun verehelicht an Lorenz Stock von Amberg und z. Z. unbekannten Aufenthalts, wird hiermit unter — auf die Bestimmungen in Art. 97 Abs. 1
iff. 1 und 2 der B. S.⸗O. aufgefordert, ihre An⸗ sprüche an die Vertheilungsmasse bei dem obigen Vollstreckungsgerichte sofort anzumelden und im obigen Vertheilungstermin bei Vermeidung der in Art. 97 Abs. 1 Ziff. 2 d. S.⸗O. bezeichneten Folgen zu erscheinen. Mallersdorf, den 25. Januar 1895. Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts Mallersdorf. (L. S.) Witzigmann, K. Sekretär.
[40962]1 Aufgebot. 892 vece Rechtsanwalt Dr. jur. Otto Meier: is
e in Vollmacht des Johannes Julius Martin napp,
6) in Vollmacht des Kaufmanns Hermann Wil⸗
helm Georg Ihde und
7) in Vollmacht des Jacob Mohr in Mittel⸗
kirchen im Altenlande,
hat unter der nachstehenden Begründung den
get, ng Kollektiv⸗Aufgebots beantragt:
) bis
5) Das Kontrabuch der St. Pauli⸗Credit⸗Bank
vor dem Versteigerungstermine auf der Gerichts⸗
Nr. 19 350 über ℳ 600.—, lautend auf Namen von