4 Unzufriedenheit, namentlich in ländlichen Kreisen. Wenn ich 18- zum Organ dieser Beschwerden mache, so muß ich vorausschicken, da ich kein prinzipieller Gegner der Arbeiter⸗Versicherung bin; ich er⸗ kenne wohl die echt humane und echt christliche Tendenz dieser Einrichtung an. Auch den Schöpfern der einzelnen Versicherungs⸗ gesetze kann ich keinen Vorwurf machen, da sie unmöglich die Wirkungen voraussehen konnten, die eingetreten Jetzt aber, wo das Dunkel gelichtet ist und manche nachtheilige Wirkungen eine grelle Beleuchtung erfahren haben, darf man keinen Anstand nehmen, an⸗ merkennen, daß die Gesetze in der gegenwärtigen Gestalt den praktischen Bedürfnissen nicht entsprechen. Namentlich erregen die hohen Ver⸗ waltungskosten, die den verschiedenen Berufsständen, besonders aber der Landwirthschaft durch die Versicherungen auferlegt werden, Be⸗ denken. In der Verwaltung des Ungllversicherungsgese es waren 1893 33 661 Personen beschäftigt. Welch ein Apparat und welche Inanspruch⸗ nahme der Thätigkeit der betreffenden Verwaltungsergane! Die Ent⸗ schädigungen überhaupt bei dieser Versicherung betrugen 1893 34 Millionen, während die Verwaltungskosten 8 086 000 ℳ aus⸗ machten, d. h. 23 ½ % an Verwaltungskosten bei sämmtlichen Berufs⸗ genossenschaften des Deutschen Reichs. Bei einzelnen Berufsgenossen⸗ schaften betragen diese Koösten sogar 30 bis 40 % und mehr: eine Ziffer, die besonders interessiert mit Rücksicht auf die Landwirthschaft, bei der 17 Millionen Personen versichert waren, und zwar viele davon doppelt. Denn wo in einer Landwirthschaft eine Ziegelei, Brennerei oder ein Torfbetrieb vorhanden ist, müssen die Arbeiter sogar auch in der gewerblichen Berufsgenossenschaft ver⸗ ee werden. Dieser Nachtheil bezieht sich nicht nur auf die Föheren Beiträge, sondern auch auf die Komplikation der Lohnlisten. Denn der Landwirth weiß nicht, auf welche der Betriebe er die Ar⸗ beiter vertheilen soll, und die Lohnlisten entsprechen dann in der That nicht der Wahrheit. Es ist deshalb eine durchaus berechtigte
orderung, daß man die Landwirthschaft in der Versicherung aus⸗ scheidet aus der Gemeinschaft mit den anderen Gewerben. Noch be⸗ denklicher steht es bei der Alters⸗ und Invaliditätsversicherung. Es war kein glücklicher Gedanke, diese Versicherung, die für die Groß⸗ industrie gewiß einen hervorragenden Werth hat, auch auf die Land⸗ wirthschaft zu übertragen. Denn es ist ein goßer Unterschied zwischen Invalidität und Erwerbsunfähigkeit durch Alter in Industrie und Landwirthschaft. Solch ein Invalidenthum wie in der Industrie kommt in der Landwirthschaft gar nicht vor, und der ländliche Arbeiter wird auch im hohen Alter immer noch zu Beschäftigungen heran⸗ zuziehen sein, die ihm mehr als ein Drittel des bisherigen Lohnes — bekanntlich die erforderliche Grenze für Erwerbung der Altersrente — einbringen. Deshalb die große Abneigung der ländlichen Bevölkerung gegen das Gesetz. Außerdem besteht auch noch die Bestimmung des Verlustes der Rente bei einer mehrjährigen Arbeitslosigkeit. Vielfach sind daher die Alrbeitgeber in ländlichen Bezirken ge⸗ zwungen, die Beiträge ganz aus ihrer Tasche zu be⸗ zahlen. Sobald das aber geschieht, so ist ein Grundgedanke des Gesetzes durchbrochen, daß nämlich der Anspruch auf die Rente als ein aus eigener Kraft erworbenes Recht und nicht als Armen⸗ unterstützung angesehen werden soll. Es wird dadurch auch eine ge⸗ wisse Animosität zwischen beiden Theilen hervorgerufen, indem man, wo von Arbeitern die Beiträge gefordert werden, das als Chikane des Arbeitgebers ansieht. In der Provinz Posen haben wir dabei noch mit einem besonderen Uebelstand zu kämpfen; dort sind nämlich viele russisch⸗polnische Arbeiter beschäftigt, die, obwohl sie keinen Anspruch auf Rente haben, dennoch die Beiträge zahlen müssen. Diese Leute entfernen dann die Marken von den Karten und veräußern sie. Die Klebemarken sind eine unpraktische und höchst belästigende Einrichtung. Dazu kommt nun noch die ungleichmäßige Belastung, die bei einem in der Stadt wohnenden Banquier bei der Haltung weniger Dienst⸗ boten eine minimale ist, dagegen bei einem Handwerker mit mehreren Gesellen, noch mehr aber bei einem Landwirth stark ins Gewicht fällt, und zwar um so stärker, je extensiver die Wirthschaft ist und je weniger Maschinen er an Stelle von Menschenkräften anwendet. Bei einem Landwirth im Besitz von 300 — 400 Morgen macht diese Be⸗ lastung etwa jährlich 120 ℳ, und wenn er die Beiträge beider Theile trägt, 240 ℳ aus, also etwa das Vierfache resp. das Achtsache der Ein⸗ kommensteuer. Von den Versicherungspflichtigen entfallen auf die übrigen Gewerbe 3 ½ Millionen, auf die Landwirthschaft 8 Millionen. Die letztere hat also von den 90 Millionen Mark des Bedarfs an Klebemarken etwa 60 Millionen Mark zu zahlen; davon entfallen auf die Arbeit⸗ geber 30 Millionen und, wenn man nur 10 Millisnen auf die doppelt gezahlten Beiträge rechnet, sogar 40 Millionen, das ist der Betrag der ganzen früheren Grundsteuer. Wie ist da nun zu reformieren? Ich will meine dahin gehenden Vorschläge nur skizzieren. Um die Verwaltungskosten zu ermäßigen, ist eine Vereinfachung des Apparats durch Verbindung beider Versicherungen anzustreben. Sodann würde ich eine Aufhebung der Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern vorschlagen. Die Beiträge der ersteren müßten nach Provinzen, und zwar nach der Grundsteuer, Gewerbesteuer und der halben Einkommensteuer aufgebracht werden, die Beiträge der letzteren durch indirekte Steuern. Wenn man diesen Varsche als einen eminent sozialistischen rshcs. so ist ja in der ganzen Arbeiterversicherung ein Tropfen sozialistischen Oels; also das kann uns nicht abschrecken. Jeder Arbeiter hätte dann bei der Inanspruchnahme einer Rente nur nachzuweisen, daß er so und so viele Wochen gearbeitet habe. Ich bitte, dieser Frage Ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden. Kleine Reparaturen am Gesetz können nichts helfen; will man etwas von Bedeutung schaffen, so muß man die Versicherung auf neuer Grund⸗ lage aufbauen, nur so wird sie der ausgleichenden Gerechtigkeit und dem praktischen Bedürfniß mehr als bisher dienen.
8 Sieg (nl.): Die hohen Behörden, insbesondere die Herren Regierungs⸗ und Ober⸗Präsidenten müssen sich mehr als bisher um die landwirthschaftlichen Verhältnisse des Ostens kümmern. Was die Staffeltarife anlangt, so muß gesagt werden, daß dieselben, wenn sie nur bis Berlin ausgedehnt werden, der Landwirthschaft entschieden schaden. Den Herrn Landwirthschafts⸗ Minister möchte ich fernerhin bitten, einmal der Frage einer Entschädigung für die an Milzbrand zu Grunde gegangenen Thiere näher zu treten. Diese Krankheit hat sich gerade in neuerer Zeit ziemlich weit verbreitet, und der Besitzer eines vom Milzbrand er⸗ griffenen Thieres hat nach den gesetzlichen Bestimmungen kein Recht weiter auf dasselbe als das, es begraben zu lassen. Die Vorschläge bezüglich der Zuckerfabrikation begrüße ich mit Freuden, und was das Spiritusgesetz betrifft, so ist dasselbe für die Spiritusindustrie das beste, das uͤberhaupt gefunden werden konnte.
Abg. Herold (Zentr.): In den westlichen Provinzen hat die Verschuldung stärker zugenommen als in den östlichen. Da die Re⸗ gierung gewillt ist, die Handelsverträge aufrecht zu erhalten und aus⸗ zuführen, können auch die Staffeltarife nicht wieder eingeführt werden. Denn die Staffeltarife sind aufgehoben worden infolge eines Kom⸗ promisses. Dafür wurde auch der Identitätsnachweis aufgehoben und die Handelsverträge wurden angenommen. Der Antrag Kanitz hat zwar mehr Anhänger gefunden als im vorigen Jahre; aber es ist doch selbstverständlich, daß, wenn ein vertrauenswürdiger Mann in der jetzigen allgemeinen schlechten Stimmung im Lande sagt: Ich weiß ein Mittel gegen den Nothstand — daß er da leicht Zustimmung findet. Es giebt eine Anzahl anderer Mittel, die zwar nicht radikal belfen, aber in ihrer Gesammtheit nicht ohne Wirkung sind. Vor allem muß auf die Viehzucht mehr Gewicht gelegg und müssen unsere Grenzen vor jedem Eindringen der 2 iehseuche ge⸗ schützt werden. In der Zuckerindustrie dürfen wir, nachdem das Ansland unserer Aufforderung, die Exportprämien herabzusetzen oder abzuschaffen, nicht nachgekommen ist, die Exportprämien nicht fallen lassen. Daß der Staat in erster Linie den Kleinbahnbau in seine Hand nehmen vill, finde ich nicht richtig. Die Provinzen und Kreise sind in erster Linie berufen, den Kleinbahnbau auszuführen. Die schon bestehenden Eisenbahnen müßten in größerem Umfange für die Landwirthschaft nutbar gemacht werden. Die Eisenbahnverwaltung sträubt sich vielfach, Güterbahnhöfe anzulegen, wo sie für den land⸗ wirthschaftlichen Betrieb erforderlich sind, weil ihr die Rentabilität nicht ge⸗ nügend erscheint. Auch bei der Ausführung des tmund⸗Ems⸗
kanals ist auf die Landwirthschaft zu wenig Rücksicht genommen worden. Die Reichsbank müßte ebenfalls in höherem Maße der Land⸗ wirthschaft nutzbar gemacht werden. Das Rentengütergesetz findet auch im Westen immer mehr Anklang, obwohl die Belastung für die Rentengutsübernehmer vielfach zu hoch ist. Am wichtigsten ist eine Regulierung des Erbrechts, die dringend nothwendig ist. Auch die Börsenreform muß mit aller Kraft und Energie durchgeführt werden. Abg. Richter (fr. Vp.): Ich verwahre michs dagegen, daß ich an einer ’ Krone Kritik geübt habe. Für die Handlungen der Krone sind die Minister verantwortlich, und nur gegen diese habe ich mich gewendet. Nach der Darstellung des Finanz⸗Ministers könnte es scheinen, als hätte ich behauptet, Fürst Bismarck habe im Staats⸗ rath gesagt, er wolle ihn als Hemmung gegen die Krone benutzen. Ich habe nur auf eine Aeußerung des Fürsten Bismarck Bezug genommen, die dieser in Friedrichsruh im Juli 1890 gegenüber dem Redakteur eines nationalliberalen Blattes, Julius Rittershaus, gethan hat und in der er obige Behauptung zugegeben hat. Diese ö damals unwidersprochen durch die gesammte Presse gegangen. Der Landwirthschafts⸗Minister hat mir vorgeworfen, ich hätte seine Aeußerungen falsch dargestellt, um, wie gewöhnlich, die Regierung zu verdächtigen. Da nun der Herr Präsident den Minister wegen des Ausdrucks „Verdächtigungen“ nicht zur Ordnung gerufen hat — viel⸗ leicht weil er ihn nicht gehört hat —, sehe ich mich genöthigt, ihn hiermit als das zu bezeichnen, was er ist, als eine grobe Ungebühr. Präsident von Köller ruft den Redner wegen des usdrucks
„grobe Ungebühr“ zur Ordnung. Abg. Richter⸗ Ich habe von dieser Aeußerung nur zur noth⸗
wendigen Abwehr Gebrauch gemacht, weil der Herr Minister nicht zur Ordnung gerufen wurde.
b Minister für Landwirthschaft ꝛc. Freiherr von Hammer⸗ tein:
Meine Herren! Ich erinnere mich nicht, das Wort „verdächtigen“ gebraucht zu haben; da sich dasselbe indessen in der stenographischen Aufzeichnung befand, habe ich es sofort korrigiert. Im meiner Absicht hat es nicht gelegen, durch diesen Ausdruck einen Abgeordneten hier im Hause zu verletzen. Wenn der Herr Abg. Richter den steno⸗
falls ich den Ausdruck gebraucht habe, was ich aber mit Bestimmtheit nicht ableugnen und nicht zugestehen kann, weil ich so genau nicht weiß, was ich gesagt habe, ich jedenfalls nicht die Absicht gehabt habe, eine Verletzung eines Abgeordneten auszusprechen. (Bravo! rechts.)
Finanz⸗Minister Dr. Miquel:
Meine Herren! Der Herr Abg. Richter sagt, ich hätte seine Be⸗ merkungen anscheinend so wiedergegeben, als wenn daraus hergeleitet werden könne, daß der Abg. Richter behauptet hätte: der Fürst Bismarck hat im Staatsrath erklärt, daß er den Staatsrath eigentlich nur berufen habe gegen den Willen des Königs. Nun, meine Herren, wenn ich das hätte sagen wollen, und wenn ich geglaubt hätte, daß der Herr Abg. Richter das wirklich gesagt hätte, so würde ich ihm in einer ganz anderen Weise erwidert haben. (Sehr richtig! rechts.) Dann würde ich mich für verpflichtet gehalten haben, den abwesenden Fürsten Bismarck gegen solche Insinuationen zu vertheidigen. (Bravo! rechts.) Außerdem: ich will die Sache garnicht so ernst nehmen. Der Herr Abg. Richter und ich sind gewiß darüber einig, daß, von jeder Pflichtenfrage, die in der Sache liegen würde, abgesehen, man dem Fürsten Bismarck diese Dummheit nicht zutrauen kann. (Große Heiterkeit. Bravo! rechts.)
Meine Herren, ich habe mich verpflichtet gehalten, auf diese Staatsrathsfrage etwas einzugehen, weil nämlich erstens, wenn einem Minister des Königs vorgeworfen wird, daß er eine Handlung thut gegen den Willen und Wunsch des Königs, um seine Intentionen zu nichte zu machen, das doch wohl einige Vertheidigung verdient, namentlich auch, wenn es der Fürst Bismarck ist. Zweitens aber hat der Herr Abg. Richter auf meine Frage, woher er namentlich wisse, daß Fürst Bismarck den ersten Staatsrath lediglich berufen habe, um den Kron⸗ prinzen in seine Politik hineinzuziehen, überhaupt nicht geantwortet. Der Herr Abg. Richter wird aber auch darauf nicht anworten können. (Bravo! rechts.)
Abg. Richter: Die Worte des Herrn Landwirthschafts⸗Ministers habe ich dem unkorrigierten Stenogramm seiner Rede entnommen. Ich erkenne gern an, daß der Herr Minister aus eigenem Antrieb diese
Aeußerung korrigiert hat. Um 4 ½ Uhr wird die weitere Berathung auf Donnerstag
11 Uhr vertagt.
Statistik und Volkswirthschaf
Die Dampffaß⸗Explosionen in Preußen 1893 und 1894.
(Stat. Korr.) Während auf Grund des Bundesrathsbeschlusses vom 14. Dezember 1876 durch das Kaiserliche Statistische Amt seit 1878 alljährlich eine genaue Statistik der Dampfkessel. Explosionen im deutschen Reich veröffentlicht wird, sind die Explosionen der Dampffässer hiervon ausgeschlossen; nur ausnahmsweise wird der ge⸗ waltsamen Zerstörung eines Dampffasses dabei Berücksichtigung zu theil. Wegen der Gefahren aber, denen der Betrieb der Dampf⸗ fässer nicht minder als derjenige der Dampfkessel ausgesetzt ist, wurde in Preußen durch die Erlasse des Ministers für Handel und Gewerbe vom 14. April 1888 und 20. März 1889 gleichzeitig mit einer all⸗ jährlichen statistischen Aufnahme der Dampffesser auch eine solche der Dampffaß⸗Explosionen angeordnet, auf Grund deren seit dem 1. Ja⸗ nuar 1890 über jede Explosion eines Dampffasses dem Königlichen statistischen Bureau ein ausgefüllter Fragebogen zugeht, wovon nur die Dampffässer ausgeschlossen sind, welche der Verwaltung des Land⸗ heeres und der Kriegsmarine unterstehen.
Es haben sich nach Ausweis dieser Fragebogen im preußischen Staat während der fünf Jahre 1890 — 94 im ganzen 14 Dampffaß⸗ Explosionen ereignet, wovon drei auf das Jahr 1890, ebensoviel auf 1891, eine auf 1892, fünf auf 1893 und zwei auf 1894 entfielen. Unseren früheren Mittheilungen über die Vorjahre entsprechend, be⸗ schreiben wir hier die in den beiden letzten Jahren stattgehabten Dampffaß⸗Explosionen. 2
Ein Gefäß zum Erwärmen eiserner Preßplatten für Appretur⸗ zwecke, in einer Färberei und Avppreturanstalt zu Berlin aufgestellt, explodierte am 23. Februar 1893. Dasselbe war von zylindrischer Gestalt und aus Schmiedeeisen gefertigt; nur der Deckel bestand aus Gußeisen. Es war für einen höchsten Dampfdruck von 4 Atmosphären erbaut und vom Besitzer alt gekauft. Die Explosion äußerte sich nur in einer Verletzung und Fortschleuderung des Deckels, während das Dampffaß selbst unverletzt blieb; als Ursache ist mangelhafte Be⸗ festigung des Deckels anzunehmen. 1
Ein Lumpenkocher in einer Papierfabrik zu Westig (Kreis Iser⸗ lohn) explodierte am 10. März 1893; er war kugelförmig und aus Schmiedeeisen im Jahre 1889 für einen höchsten Druck von 5 Atmosphären erbaut. Bei der Explosion wurde der Kocher in viele Stücke zerrissen, welche zum Theil weit fortgeschleudert wurden; als Fache ergab sich die geringe Haltbarkeit des zu schwachen und schlechten
eches.
Ein zur Lösung von Rohweinsteinsäure bestimmtes Gefäß, in einer chemischen Fabrit zu Reichenbach i. O.⸗L. (Landkreis Görlitz) verwendet, explodierte am 7. Juli 1893, nachdem es erst vier Wochen im Betriebe gestanden hatte. Dasselbe stellte 2) Zylinder dar, dessen Mantel aus Eisenblech, dessen Boden aus Guß⸗
graphischen Bericht nachgesehen hätte, würde er gefunden haben, daß,“
einen stehenden 8 1 Haag, Nobelstraat 18, für 10 Fl.
eisen gefertigt war; es war sür einen höchsten Druck von 6 Atmosphären bestimmt und alt gekauft. Bei der Explosion wurden
der Boden sowie der Flansch am Mantel zerstört und Mantel
nebst einem Theil des Bodens weit über einen 23 m hohen Schorn⸗ stein Finweg fortgeschleudert. Die muthmaßliche Ursache bildete die
mangelhafte Konstruktion des Gefäßes und das schlechte, blasige
Material des Bodens.
Ein zum Abscheiden des Ammoniaks aus dem Schmieröl einer Kühlmaschine verwandtes Gefäß, welches zu einer Eismaschinenanlage rlin gehörte, wurde am 29. Sep⸗ tember 1893 zekstört; es hatte zylindrische Form mit halbrundem Deckel, war aus Gußeisen von dichtem Gefüge gefertigt, im Innern mit einer Dampfschlange versehen und erst in demselben Jahre in
in der Zentral⸗Markthalle zu
Betrieb gesetzt. Der Betriebsdruck schwankte von 6 bis 10 Atmosphären
Die Explosion äußerte sich durch zu hohen Druck infolge fehlerhafter Bedienung des Gefäßes.
Ein kugelförmiger Holzkocher, in einer Papierfabrik zu Peters⸗ ( erstellung von Holzmasse dienend, explodierte am 23. Dezember 1893; er war alt gekauft und aus Eisen⸗ blech für einen Betriebsdruck bis zu 6 Atmosphären erbaut. Bei der Explosion wurde der Kocher in drei ziemlich gleiche Theile zerrissen; nach der Besichtigung war das Material an den Bruchstellen bis auf 2 mm Stärke von der ursprünglichen Stärke von 9 mm abgenutzt,
dorf (Kreis Hirschberg) zur
sodaß zu geringe Blechstärke bezw. Blechschwächung sich als Explosions⸗ ursache ergab. — .
Zur Extraktion von Zeresinrückständen diente ein Gefäß in einer
zu Kattowitz; es wurde am 6. April 1894 zerstört.
asselbe war im Jahre 1892 aus Schweißeisen erbaut, besaß zvlin⸗
drische Form und im Innern mehrere Siebe. Der Deckel wurde durch 50 Hakenschrauben festgehalten. ½ Atmosphäre. Bei der Explosion blieb das Gefäß selbst an seinem
Standort, dagegen wurde der Deckel hochgeschleudert; er fiel auf das Gefäß zurück, während auf ihm umgekehrt zwei zur Aufnahme des 3 G Den Grund dieser Zer⸗ störungen bildete die zu schwache Herstellung und fehlerhafte Befesti⸗
Extraktstoffs bestimmte Siebschalen lagen.
gung des Deckels mittels Hakenschrauben.
Ein zylindrisches endlich explodierte in einer Brauerei zu
eebrauch zur Reinigung und Sterilisierung
Görlitz bei seinem ersten Juni 1894; es war aus verzinntem Kupfer
von Filtermasse am 19.
für einen höchsten Betriebsdruck von 2 Atmosphären hergestellt. Bei
der Explosion blieb das Gefäß selbst ohne wesentliche Beschädigung, ebenso der Deckel, welcher nur etwa 1 ½ m vom Avpparat fort⸗ eschleudert wurde; dagegen waren von den 10 bronzenen Be⸗ estigungsschrauben des Deckels 9 Stück abgebrochen. Den Grund der Explosion bildeten Konstruktionsfehler und dadurch bedingte höhere Beanspruchung des Materials der Schrauben, indem letztere nicht wie gewöhnlich auf Zug, wofür sie berechnet zu sein schienen, sondern auf Druck und Biegung beansprucht wurden.
Nähere Einzelheiten über diese Dampffaß⸗Explosionen, ins⸗ besondere auch über die Verunglückung von Personen bei denselben, bringt demnächst ein Aufsatz im laufenden Jahrgang der „Zeitschrift des Königlich preußischen Statistischen Bureaus“.
Zur Arbeiterbewegung.
Aus Aachen wird der „Köln. Ztg.“ über den inzwischen beendeten Ausstand bei der Firma F. u. M. Meyer (vergl. Nr. 27. d. Bl.) “ Die Weber der Tuch⸗ und Buckskin⸗Fabrik F. u. M. Meyver aben am Dienstag vollzählig die Arbeit wieder aufgenommen. Sie tten folgende Forderungen gestellt: 1) Anschlag des Lohn⸗ tarifs in den Webesälen. 2) Der Stopflohn, der für die Stücke bewilligt wird, soll auf diesem Tarif bekanntgegeben werden. 3) Aenderung der elektrischen Beleuchtung. 4) Der für zwei Sorten vor drei Monaten herabgesetzte Lohn soll in der frühern Höhe wieder hergestellt werden. — Forderung 1 und 2 wurden sofort bewilligt.
hatten
Zu Forderung 3 wurde eine Aenderung zugesagt, wenn die Sag als urt⸗
berechtigt anerkannt werde und andere Tuchfabriken in Aachen⸗ scheid hierin Besseres aufzuweisen hätten. Dagegen wurde Forderung 4
abgelehnt. Der höhere Lohn stammte noch aus den Jahren 1889/90, war jedoch wegen des steten Preisrückgangs, den gewisse Tucharten er⸗
fahren haben, nicht mehr zu halten. Es wurde dem Ausschuß der Weber bezüglich der Lohnfrage gleich bemerkt, daß, sofern sie den Be⸗ weis erbrächten, daß andere Firmen in Aachen⸗Burtscheid bei gleicher Waare besser bezahlten, der Lohn dieser Firmen aufgenommen werden würde. Die Weber haben dann schließlich in der Lohnfrage ihre Forderungen fallen lassen, während die Firma ihr Entgegenkommen wieder dadurch bewies, daß sie für die Folge auch Vergütung für Arbeiten leistet, deren Bezahlung bisher nicht Prauch war.
In Leipzig verhandelte, wie die „Lpz. Ztg.“ berichtet, eine Ver⸗ sammlung der Steinmetzgehilfen am Dienstag über die Tarif⸗ frage. Der jetzt gültige Tarif läuft im Sommer ab; die Innung hatte deshalb die Aufstellung eines neuen Tarifs angeregt. Die Ver⸗ sammlung beschloß, nicht die Verlängerung des jetzigen, sondern die Wiedereinführung des 1888er Tarifs, der günstigere Sätze für die Gehilfen enthielt, zu beantragen, und wenn dies nicht angenommen würde, lieber auf jeden Tarif zu perzichten.
In Ottensen ist, einer Mittheilung des „Vorwärts“ zufolge, in der Papierwaaren⸗Fabrik Lehmannu. Hildebrandt wegen Streitigkeiten ein Ausstand ausgebrochen.
Aus Brüssel schreibt man der „Voss. Ztg.“: Die Genter Groß⸗ industriellen haben gegen die Enthüllungen des Sozialistenführers Anseele in der Repräsentantenkammer (vgl. Nr. 23 und 27. d. Bl. unter Belgien) als unbegründet Einspruch erhoben. Inzwischen ist in den Webereien Deporre⸗Cruyplants, Vandewalle⸗Vessaert und Deweeze⸗ Brabant ein Ausstand ausgebrochen, weil die Arbeiter die Beauf⸗ sichtilung bei dem Messen der gelieferten Stücke und eine Lohn⸗ erhöhung fordern. Dazu hatte ein aus sozialistischen, liberalen und antisozialistischen katholischen Arbeitern Gents zusammengesetzter Aus⸗ schuß auf Montag Abend alle Weber Gents zu einer Versammlung berufen, und diese hat nicht nur die Anseele’schen Enthüllungen be⸗ stätigt, sondern auch im Interesse aller Weber die Unterstützung der Ausständigen beschlossen.
Verdingungen im Auslande.
Niederlande.
6 Februar. De commissie voor coöperatieven aankoop van kunst meststoffen in Uithuizer meeden (Groningen): Lieferung von ungefähr 60 000 kg Superphosphat, 6000 kg Chile⸗ salpeter, 1400 kg Ammoniak⸗Superphosphat und 300 kg Kali. “ bei H. Klugkist in Uithuizermeeden (Groningen) er⸗
ältlich.
6. Februar. Het landbouwcasino in Beek⸗Elsloo (Limburg) bei dem Sekretär: Lieferung von 94 Ballen Chilesalpeter im Gewicht von 100 — 130 kg. Bedingungen: 15 % Gehalt; Preis per 100 kg, Lieferung vor 20. Februar franko Station Beek⸗Elsloo.
7. Februar. De commissie voor den coöperatieven aankoop voor de leden der Noorderafdeeling in Usquert (Groningen): Lieferung von ungefähr 175 700 kg Superphosphat, 5500 kg Thomasphosphat, 36 900 kg Chilesalpeter, 7000 kg Ammoniak⸗ Superphosphat, 900 kg Peru⸗Guano, 200 kg Kainit. Bedingungen
bei dem Sekretär H. Reynders in Usquert zu erfahren.
8. Februar, Abends 7 Uhr. De landbouwvereeniging Garst- huizen en Omstreken bei Wittwe Nienhuis in Garsthuizen: ee von 30 000 kg 18 % Superphosphat, 23 500 kg 14 % Superphosphat, 25 000 kg 4 % und 11 % Ammoniak⸗Super⸗ phosphat und 2000 kg Chilesalpeter. Bedingungen bei der genannten Wittwe Nienhuis erhältlich. 1
18. Februar, 12 Uhr. Ministerie van Kolonien (Cechnisch Bureau) im Haäg: Loos Nr. 163. Lieferung der Pfeiler und des metallenen Oberbaues mit Zubehör für einen Viadukt über den Bam⸗ bang und der Pfeiler mit Zubehör für die Viadukte Metro und Lawor, zu Zwecken der Staatsbahnen auf Java. Bedingungen im ge⸗ nannten Bureau zur Einsichtnahme und käuflich bei M. Nyhoff im
durch eine Zertrümmerung des Deckels, dessen Theile neben dem Gefäße lagen; verursacht wurde die Explosion
Der höchste Betriebsdruck betrug nur
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen
Handel und Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 30. d. M. gestellt 9805,
gestellt keine Wagen.
In Oberschlesien sind am 29. d. M. gestellt 4107, nicht recht⸗
zeitig gestellt keine Wagen.
— Die Statistischen Uebersichten, betreffend den aus⸗ 1 österreichisch⸗ungarischen Zoll⸗ ebiets im Jahre 1894“°, die vom Statistischen Departement im aiserlich Königlich österreichischen Handels⸗Ministerium zusammen⸗ werden, enthalten im XIII. Heft die Waaren⸗Ein⸗ und
Zuckerbericht.
Kornzucker exkl., Nachprodukte exkl., 75 % Rendement 6,60 — 7,20. Ruhiger. Brotraffinade I1 21,50. Brot⸗ Gem. Raffinade mit Faß 21,25 — 21,75. rodukt Transito 8 ö 9,27 ½ Gd., 9,35 Br., pr. März 9,27 ½ Gd., 9,35 Br., pr. Avpril⸗
wärtigen Handel des
usfuhr im Dezember 1894.
Magdeburg, 30. Januar. (W. T. B.) Kornzucker exkl., von 92 % —, neue 9,90 — 10,05. 88 % Rendement 9,30 — 9,50, neue 9,40 — 9,50.
raffinude II 21,25. Melis I mit Faß 20,75. Stetig. Rohzucker I. f. a. B. Hamburg pr. Januar 9,30 Gd., 9,42 ½
Mai —. Still. Magdeburg, 31. Januar.
Krankheit hier gestorben. München, 31. Januar.
vergangenen Nacht gestorben.
Leipzig, 30. Januar. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ pr. Februar 2,65 ℳ, pr.
handel. La Plata. Grundmuster B.
März 2,65 ℳ, pr. April 2,65 ℳ, pr. Mai 2,67 ½ ℳ, † 2,70 ℳ, pr. Juli 2,72 ½ ℳ, pr. August 2,75 ℳ, pr. September 2,75 ℳ, pr. Oktober 2,77 ½ ℳ, pr. November 2,77 ½ ℳ, pr. Dezember
2,80 ℳ, pr. Januar —. — ℳ Umsatz 70 000 kg. Mannheim, 30. Januar.
—
3 3 (W. T. B.) Der Geheime Kom⸗ merzien⸗Rath Gruson ist in der vergangenen Nacht nach kurzer
Der General⸗Direktor der Eisenbahnen Schnorr von Carolsfeld ist, wie „W. T. B.“ meldet, in der
(W. T. B.) Produktenmarkt Weizen pr. März 13,75, pr. Mai 13,75, pr. Juli 13,70. Roggen pr. März 11,35, pr. Mai 11,40, pr. Juli 11,50. Hafer pr. März 12,00,
3:
Berlin, Donnerstag, den 31. Januar
11,25, pr. Juli 11,20. Bremen, 30. Januar. Raffiniertes Petroleum.
nicht rechtzeitig Armour shield 35 ₰, Cudahy 36 —. — Wolle.
Kentucky. Hamburg, 30. Januar.
tember 76 ½, pr. Dezember 74. Zuckermarkt.
— Stetig. Wien, 30. Januar. Gem. Februar
Pest, 30. Januar.
6,04 Br.
London, 30. Januar. unverändert.
Amsterdam, 30. Januar.
pr. Juni Athen, 31. Januar.
Verhandlungen
. Untersuchungs⸗Sachen. 2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl.
3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
Oeffentlicher Anzeiger.
pr. Mai 12,15, pr. Juli 12,25. Mais pr. März 11,35, pr. Mai
(Offizielle Petroleum⸗Börse.) Stetig. Loko 5,35 Br. — Baumwolle. Matt. Upland middl. loko 28 ¼ 4. — Schmalz. Niedriger. Wilecox 35 ½ ₰,
Niedriger. Short clear middling loko 31 ½, Januar⸗Februar⸗Abladun Umsatz 91 Ballen.
b (W. T. B.) Kaffee (Nachmittags⸗ bericht.) Good average Santos pr. März 78, pr. Mai 77 ½, pr. Sep⸗ Matt. Schmalz (Schlußbericht.) Basis 88 % Rendement neue Usance, frei an Januar 9,40, pr. März 9,35, pr. Mai 9,45, pr.
der Orientbahnen betrugen in der 1. Woche (vom 1. Januar bis 7. Januar 1895) 153 600,90 Fr., Abnahme gegen das Vorjahr 10 638,67 Fr. Seit Beginn des Betriebsjahres (vom 1. Januar bis 7. Januar 1895) betrugen die Brutto⸗Einnahmen 153 600,90 Fr., Abnahme gegen das Vorjahr 10 638,67 Fr. 8
(W. T. B.) matt, pr. Frühjahr 6,59 Gd., 6,60 Br., pr. Herbst 6,94 Gd., 6,95 Br. Roggen pr. Frühjahr 5,51 Gd., 5,53 Br. Hafer pr. Frühjahr 6,02 Gd., Mais pr. Mai⸗Juni 6,26 Gd., 6,27 Fr. August⸗September 10.55 Gd., 10,60 Br.
(W. T. B.) Wollauktion.
96 % Javpazucker loko 11 ¼ ruhig, Rüben⸗Rohzucker loko 9 ¼ ruhig. — Chile⸗Kupfer 40 ¼, pr. 3 Monat 408.
good ordinary 54 ½. — Bancazinn 36 ½.
(W. T. B.) Einer Meldung des „R. B.“ zufolge ist die griechische Regierung zur Wiederaufnahme der 3 mit den Obligationsinhabern geneigt. „Tantallon Castle“ hat heute auf der Ausreise Madeira Es sollen Vorbereitungen getroffen sein, um am 1. April Kupons bis pa 1 zum Betrage von 1 200 000 Drachmen einzulösen. des neuen Kabinets ist der Wechselkurs beträchtlich gefallen.
(Börsen⸗Schlußbericht.)
Notierung der remer 135 000 Stück.
„Fairbanks 29 ₰. — Speck.
— Taback. Umsatz 8 Faß Orleans 5, 5,75, do. rohes 8 West. Rüben⸗Rohzucker I. Produkt behauptet, do. p. Bord Hamburg vyr. Weizen fest, ugust 9,67 ½. 57, do.
Rio Nr. 7
nach Eröffnung
Eröffnung etwas
Produktenmarkt. Weizen
Kohlraps pr. Preise nische
(W. T. B.) Java⸗Kaffee
Wetter ist schön
„8GQ8
Seit dem Antritt
rother Winterweizen vö . Februas 57, d0. 8 b Getreidefracht nach Liverpool 1 ½, Kaffee (W. T. B.) Die Brutto⸗Einnahmen do. Spring clears 2,30, Zucker 2 ¾, Kupfer 10.
Chicago, 30. Januar.
Hamburg, 30. Januar. Packetfahrt⸗Aktien⸗Gesellschaft. Schnelldampfer „Augusta Victoria“ traf, auf seiner Orientreise begriffen, heute früh wohlbehalten in Funchal (Madeira) ein. Das
Staats⸗Anzeiger.
New⸗York, 30. Januar. (W. T. B.) Die Börse eröffnete allgemein besser; unregelmäßig, der Schluß fest.
im weiteren Verlauf war das Geschäft durchweg Der Umsatz der Aktien betrug
Weizen eröffnete stetig, wurde dann fest und stieg auf wenig Verkaufsangebot, später Reaktion auf Verkäufe, darauf wieder Schluß fest. — Mais schwächte sich nach Eröffnung ectwas ab, später infolge Käufe der holt. Schluß sehr fest.
Waarenbericht. Baumwolle, etroleum matt,
steigend. Baissiers und erwartete Abnahme der Ankünfte er⸗
New⸗York 5 ⅛, do. New⸗ do. New⸗York 5,80, do. Philadelphia 6,50 nom., do. Pipe line cert. p. Februar 100, steam 6,65, do. Rohe & Brothers 2,00, Mais Januar 47 ⅛, do. p. Februar 47 ⅛, do. p. Mai 48 ⅛, 58 ½, do. Weizen p. Januar März 57⅛, do. p. Mai 58 ⅜, fair Rio Nr. 7. 16 ⅛, p. Februar 14,75, do. do. p. April 14,65, Mehl,
(W. T. B.) Weizen schwächte sich etwas ab auf lebhafte Verkäufe, später erholt auf
do. p.
wenig Verkaufsangebot. Schluß stetig. — Mais schwächte sich nach
ab, später erholt. Schluß stetig. Der Markt wurde
durch die Fluktuationen in Weizen beherrscht. Wesizen pr. Speck short clear nomin.
Januar 50 ½, px. Mai 53 †. Mais pr. Januar 41 ½. Pork pr. Januar 9,77 ½.
Verkehrs⸗Anstalten. 8
(W. T. B.) Hamburg⸗Amerik Der Hamburger
und warm. — Der Postdampfer „Bavaria“ ist
Der Castledampfer
gestern in St. Thomas angekommen. London, 30. Januar.
(W. T. B.)
6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗G
7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften. 8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.
9. Bank⸗Ausweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
1) Untersuchungs⸗Sachen. K
[64449] I Namen des Königs!
In der Strafsache gegen den Kaufmann Karl Paasch und Genossen: 1) ꝛc., 2) den Buchhändler Carl Minde zu Leipzig, am 6. Januar 1840 zu Schmöde b. Altenburg geboren, lutherisch, 3) bis 5) ꝛc., hat die 4. Strafkammer des Königlichen Landgerichts 1 in der Sitzung am 2. März 1894, an welcher theil⸗ genommen haben: 1 .“ 1) Martius, Landgerichts⸗Direktor,
2) Röser, Landgerichts⸗Rath, 3) Queck, Landrichter, 4) Beltzing, Landrichter, 5) Dr. Viezens, Landrichter, als Richter, Drescher, Erster Staatsanwalt, als Beamter der Staats von Kroecher, Referendar, 8 als Gerichtsschreiber, für Recht erkannt:
daß der Angeklagte Minde der Beleidigung mittels der Presse in zwei Fällen und des Vergehens gegen § 28 des Preßgesetzes in zwei Fällen schuldig und deshalb wegen der Beleidigung mit einer Gefängniß⸗ strafe von 2 — zwei — Monaten, wegen des Preß⸗ vergehens mit einer Geldstrafe von 100 — Einhundert — Mark, der im Nichtbeitreibungsfalle für je 10 — zehn — Mark ein Tag Gefängniß zu substituieren, zu bestrafen, ferner sämmtliche vorfindliche Exemplare der Druckschriften: „Offener Brief an Sr. Excellenz den Herrn Reichskanzler von Caprivi erste und zweite veränderte Auflage, Leipzig, Verlag von Carl Minde“; ferner der Druckschrift: „Geheimes Judenthum, Nebenregierungen und jüdische Welt⸗ herrschaft I. Auf Deutsche zum Kampf gegon. das Judenthum!“ Leipzig, Verlag von Carl Minde, 1892, nebst den zu ihrer Herstellung bestimmten Platten und Formen unbrauchbar zu machen;
ferner die in Beschlag genommenen Exemplare der zweiten veränderten Ausgabe von „Eine jüdische⸗ deutsche Gesandtschaft und ihre Helfer; geheimes Judenthum, Nebenregierungen und jüdische Welt⸗ herrschaft von Carl Paasch, erster und zweiter Theil, Leipzig, Commissionsverlag von Carl Minde“, ein⸗ zuziehen, endlich dem Staatssekretär des Auswärtigen Amts die Befugniß zuzusprechen, für die Beleidigten: das Auswärtige Amt und die Beamten desselben zu Berlin, den Gesandten sußer Dienst, Wirklichen Geheimen Rath von Brandt, den Legations⸗Sekretär von Ketteler, den Konsul Feindel, den
eheimen Legations⸗Rath Dr. Kayser, den Geheimen Legations⸗Rath Dr. Rudolf Lindau, den Legations⸗ Rath Dr. Cahn, den Botschafts⸗Attaché Freiherrn von Eckardstein, den General⸗Konsul Richard Lindau, den Dolmetscher Dr. Lentz, die Verurtheilung durch je einmalige Einrückung des verfügenden Theils des
rtheils in dem „Deutschen Reichs⸗ und Königlich S Staats⸗Anzeiger“ und in der Staats⸗
ürger Zeitung“ zu Berlin binnen vier Wochen nach Zustellung einer Ausfertigung des ö h. - Ürtheils auf Kosten des Verurtheilten öffentli bekannt zu machen; b
weiter die Kosten des Verfahrens, soweit Ver⸗ urtheilung erfolgt ist, dem Angeklagten Minde, soweit Freisprechung erfolgt ist, der Staatskasse auf⸗ zuenlegen Abscheift
ür richtige rift: Ne a den 26. Januar 1895. (.. 899 Tosch, Aktuar.
8
[64992] Steckbrief.
Gegen den unten beschriebenen Arbeiter Friedrich Franz Paul Schweinigel aus Weißenfels, geboren am 7. Oktober 1871 zu Uichtritz, Kreis Weißenfels, cvangelisch, welcher sich verborgen hält, soll eine durch Urtheil des Königlichen Schöffengerichts I zu Berlin, Abtheilung 137, vom 25. Mai 1893 erkannte Gefängnißstrafe von einem Monat vollstreckt werden. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das nächste Gerichtsgefängniß behufs Verbüßung der Strafe abzuliefern.
Berlin, den 23. Januar 1895.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 138.
Beschreibung: Alter 24 Jahre, Größe 1,71 m, Statur schlank, Haare blond, Nase gewöhnlich, Mund gewöhnlich, Kinn gewöhnlich, Sprache deutsch. Besondere Kennzeichen: Schnittwunde über dem linken Auge.
[64959] Steckbriefs⸗Erledigung. Der gegen den Handlungskommis, späteren Kol⸗ porteur, jetzigen Hausdiener Friedrich Wilhelm Gustav Ries, in den Aklten J. 683. 91 unterm 22. Mai 1891 erlassene Steckbrief ist erledigt. Potsdam, den 26. Januar 1895. Königliche Staatsanwaltschaft.
[648191 K. Staatsanwaltschaft Ulm. Oeffentliche Ladung.
Die nachstehenden abwesenden Wehrpflichtigen, nämlich:
1) Karl Baur, geb. am 21. Mai 1872 in Ober⸗ kirchberg, O.⸗A. Laupheim, zuletzt wohnhaft daselbst,
2) Michael Braungart, Kellner, geb. 17. De⸗ zember 1871 in Rottenacker, O.⸗A. Ehingen, zuletzt wohnhaft daselbst,
3) Christian Hetterich, Schlosser, geb. 23. Juni 1871 in Ulm, zuletzt wohnhaft daselbst,
4) Johann Baptist Jaud, geb. 14. Januar 1872 in Mietingen, O.⸗A. Laupheim, zuletzt wohnhaft in Laupheim,
5) Anton Knapp, Gießer, geb. 13. November 1871 in Ehingen, zuletzt daselbst wohnhaft,
6) Max Knoll, geb. 15. August 1871 in Ober⸗ bersschar O.⸗A. Ehingen, zuletzt wohnhaft in
aupheim,
7) Sebastian Maier, Bierbrauer, geb. 16. Juli 1871 in Hundersingen, O.⸗A. Ehingen, zuletzt wohn⸗ haft in Berg, O.⸗A. Ehingen,
8) Michael Mayer, geb. 10. März 1871 in Emerkingen, O.⸗A. Ehingen, zuletzt wohnhaft in Algershofen dess. Ober⸗Amts,
9) Peter Müller, geb. 30. April 1872 in Stetten, O.⸗A. Laupheim, tulaß wohnhaft in Laupheim,
10) Franz Xaver Rauchmüller, geb. 4. Sep⸗ tember 1870 in Wertingen, Kgr. Bayern, zuletzt wohnhaft in Ulm, 1
11) Hugo Schaible, geb. 14. Februar 1871 in Rißtissen, O.⸗A. Laupheim, zuletzt wohnhaft daselbst,
12) Karl Schultheiß⸗ Frisenn. geb. 18. August 1872 in Laupheim, zuletzt wohnhaft daselbst,
13) Josef Volz, Dienstknecht, geb. 5. Oktober 1872 bin Selmen ingen, O.⸗A. Laupheim, zuletzt wohnhaft daselbst,
9 Adolf Wieland, Konditor, geb. 3. Februar 1871 8 ““ O.⸗A. Ehingen, zuletzt wohn⸗ aft daselbst, . b 15) Karl gi 28. März 1871 in Ehingen, zuletzt wohnhaft daselbst,
ing be lätzigr als “ in der Absicht, sich dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß ent⸗ weder das Gebiet des Deutschen Reichs verlassen oder nach erreichtem milit rpflichtigen Alter sich
außerhalb des Gebiets des Deutschen Reichs auf⸗ gehalten zu haben; Vergehen im Sinn des § 140 Abs. 1 Nr. 1 des R.⸗St.⸗G.⸗B. Dieselben werden auf Samstag, den 6. April 1895, Vormittags 9 Uhr, zur Hauptverhandlung vor die I. Straf⸗ kammer Kgl. Landgerichts Ulm geladen.
Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach § 472 der St.⸗P.⸗O. von den mit der Kontrole der Wehrpflichtigen beauftragten Behörden über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärungen ver werden. “ 8
Den 24. Januar 1895. 8
H Staatsanwalt: (Unterschrift).
IAnixRas warlenserEnKINXErEEirFxesrn emnn.
2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.
[65077] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Band 33 Nr. 2121 auf den Namen des Kaufmanns Paul Lemcke zu Berlin eingetragene, an der Schönhauser Allee Nr. 166 belegene Grundstück am 3. April 1895, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrich⸗ straße 13, Hof, Flügel C., part., Saal 40, versteigert werden. Das Grundstück ist bei einer Fläche von 10 a 42 qm weder zur Grundsteuer noch zur Ge⸗ bäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer⸗ rolle, beglaunbigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende sowie besondere Kauf⸗ bedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda, Zimmer 41, eingesehen werden. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Erthei⸗ lung des Zuschlags wird am 3. April 1895, Nachmittags 12 ½ Uhr, an Gerichtsstelle wie oben verkündet werden.
Berlin, den 21. Januar 1895.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 86
[65070] Zwangsversteigeruuug.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Niederbarnim Band 52 Nr. 2467 auf den Namen der Frau Malermeister Bertha Dallmann, eb. Boh, hier eingetragene, in der Perlebergerstr. Nr. 23 a. belegene Grundstück am 27. März 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstr. 13, Hof, lüget C., parterre, Saal 40. versteigert werden. Das Grundstück ist bei einer Fläche von 7 a 12 qm mit 10 530 ℳ Nutzungs⸗ werth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grund⸗ buchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie be⸗ sondere Kaufbedingungen können in der Gerichts⸗ schreiberei ebenda, Zimmer 41, eingesehen werden. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die
Ertheilung des Zuschlags wird am 27. März 1895,
Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben, verkündet werden. Berlin, den 22. Januar 1895. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 86.
[65071] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Niederbarnim Band 74 Nr. 3199 auf den Namen des Kaufmanns Emil Ranzmeier hier eingetragene, Beusselstraße 59 belegene Grundstück am 28. März 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrich⸗ straße 13, Hof, Eingang C., Erdgeschoß, Zimmer 40, versteigert werden. Das Grundstück hat eine Fläche von 8 a 5 28 und ist mit 10 110 ℳ Nutzungs⸗ werth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuch⸗ blatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grund⸗ stück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf⸗ bedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda, Zimmer 42, eingesehen werden. Diezenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigen⸗ falls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zu⸗ schlags wird am 1. April 1895, Vormittags 11 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben angegeben, verkündet werden.
Berlin, den 25. Januar 1895.
Königliches Amtsgericht I. Abt [65081] 1
Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt gemachtem Proklam finden zur Zwangsversteigerung des dem Ackerbürger Dehn gehörigen Wohnhauses Nr. 288 W zu Crivitz mit Zubehör Termine:
1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu⸗ lierung der Verkaufs⸗Bedingungen am Sonnabend, den 20. April 1895, Vormittags 11 Uhr,
2) zum Ueberbot am Sonnabend, den 11. Mai 1895, Vormittags 11 Uhr,
3) zur Anmeldung dinglicher Rechte an das Grundstück und an die zur Immobiliarmasse des⸗ selben gehörenden Gegenstände am Sonnabend, den 20. April 1895, Vormittags 11 Uhr, im Zimmer Nr. 5 des hiesigen Amtsgerichtsgebäudes statt. Auslage der Verkaufsbedingungen vom 1. April an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zum Sequester bestellten Kaufmann Schmidt zu Crivitz, welcher Kaufliebhabern nach vorgängiger Anmeldung die Besichtigung des Grundstücks mit Zubehör gestatten wird. 8
Crivitz, den 26. Januar 1895.
Großherzogl. Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht. [65084] 8
Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt gemachtem Proklam finden zur Zwangsversteigerung des dem Erb⸗ pächter W. Busse gehörigen kanonfreien Erbpacht⸗ gehöfts Nr. 5 zu Warlow mit Zubehör Termine:
1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regulie⸗ rung der Verkaufsbedingungen am Freitag, den 19. April 1895, Vormittags 11 Uhr,
2) zum Ueberbot am Freitag, den 17. Mai 1895, Vormittags 11 Uhr, 3) zur Anmeldung dinglicher Rechte an das Grund⸗ stück und an die zur Immobiliarmasse desselben ge⸗ hörenden Gegenstände am Freitag, den 19. April 1895, Vormittags 10 ½ Uhr, im Schöffen⸗