1895 / 30 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 02 Feb 1895 18:00:01 GMT) scan diff

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Gehölzkunde. Forstliche Exkursionen. Garten⸗Inspektor Linde muth: Gemüsebau.

2) Naturwissenschaften. a. Physikund Meteorologie.

rofessor Dr. Börnstein: Experimental⸗Physik, 2. Theil. Dioptrik. ydräulik. Physikalische Nebungen.

b. Chemie und Technologie. Professor Dr. Fleischer: Die naturwissenschaftlichen Grundlagen der Moorkultur. Chemische Uebungen in Gemeinschaft mit dem Assistenten Dr. Schmoeger. Großes chemisches eee Kleines chemisches Prafiftum. Dr. Schmoeger: Repetitorium der Chemie. rofessor Dr. Gruner: Grundzüge der anorganischen Chemie. Professor Dr. Herz fesa. uckerfabrikation. Privatdozent, Professor Dr. uck: Gährungs⸗Chemie. Privatdozent Dr. T arckwald:

nalytische Chemie. 1

c. Mineralogie, Geologie und Geognosie. Professor Dr. Gruner: Geognosie und Geologie. Die wichtigsten Bodenarten

mit Berücksichtigung ihrer rationellsten Kultur. raktische Uebungen

in der Bestimmung und Werthschätzung von Bodenarten und Meliorationsmaterialien. Kolloquium üͤber Bodenkunde. Geognostische Erkursionen.

4. Botanik und Pflanzenphysiologie. Professor Dr. Kuy- Entwickelungsgeschichte der Pflanzen. Botanisch⸗mikroskopischer Kursus, a. für Anfänger, b. für Geübtere mit besonderer Rücksicht auf die Eutwickelungsgeschichte der Pflanzen⸗ Arbeiten. für 8-e im bbotanischen Institut. —,

rofessor Dr. Frank: Experimental⸗Physiöologie der Pflanzen.

flanzenphysiologisches Praktikum. Arbeiten für Vorgeschrittene im Institut für Pflanzenphysiologie und Pflanzenschutz. Ge⸗ heimer Regierungs⸗Rath, Professor Dr. Wittmack: Systema⸗ tische Botanik, mit besonderer Berücksichtigung der Nutz⸗ und Zier⸗ pflanzen, Gräser und Futterkräuter, nebst Uebungen im Bestimmen der Pflanzen und im Bonitieren des Bodens nach den Pflanzen. Züchtung der Kulturpflanzen. Botanisches Repetitorium in der dotanischen Abtheilung des Museums. Botanische Erkursionen. Privatdozent Dr. Carl Müller: Technische Botanik: Mikroskopie der Nahrungs⸗ und Genußmittel mit besonderer Berücksichtigung der Verfälschungen. Grundzüge der Bakterienkunde. Praktische Uebungen zur Bakterienkunde. 88 1

e. Zoologie und Thierphysiologie. Professor Dr. Neh⸗ ring: Zoologie und Geschichte der Hausthiere. Ueber Fischzucht. Zoologische Uebungen. Dr. Rörig: Ueber die der Landwirthschaft üplichen und schädlichen Insekten mit besonderer Berücksichtigung der Bienenzucht und des Seidenbaues. Exkursionen. Professor Dr. Zuntz: Ueberblick der gesammten Thierphysiologie. Thierphysio⸗ logisches Fiaktikum. Arbeiten im thierphysiologischen Laboratorium für Geübtere. 8 1

3) Veterinärkunde. Professor Dr. Dieckerhoff: Sporadische Krankheiten der Hanstgiere Professor Dr. Möller: Aeußere Krankheiten der Hausthiere. Geheimer Regierungs⸗Rath, Professor Müller: Repetitorium der Anatomie der Hausthiere und De⸗ monstrationen, mit besonderer Berücksichtigung der Knochen, Muskeln, des Nervensystems und der Sinnesorgane. Ober⸗Roßarzt Küttner: Hufbeschlagslehre. 88

4) Rechts⸗ und Staatswissenschaft. Professor Dr. Sering: Nationalökonomie. Staatswissenschaftliches Seminar.

5) Kulturtechnik und Baukunde. Regierungs⸗ und Bau⸗ rath von Münstermann: Knulturtechnik. Entwerfen kultur⸗ technischer Anlagen. Meliorations⸗Bauinspektor Grantz: Bau⸗ konstruktionslehre. Erdbau. Wasserbau. Entwerfen von Bauwerken des Wasser⸗, Wege⸗ und Brückenbaues.

6) Geodäsie und Mathematik. Professor Dr. Vogler: Ausg düeö Praktische Geometrie. Geodätische Rechen⸗ übungen. eßübungen, gemeinsam mit Professor Hegemann. Professor Hegemann: Geographische Ortsbestimmung. Uebungen im Ausgleichen. Zeichenübungen. Professor Dr. Reichel: Anarnvstg. Algebra. Trigonometrie. Analytische Geometrie und Analysis. Uebungen zur Analysis. Mathematische Uebungen, zum theil in zwei Gruppen. Uebungen zur analptischen Geometrie und Elementarmathematik.

Beginn des Sommer⸗Semesters am 17. April, der Vorlesungen zwischen dem 17. und 23. April 1895. Programme sind durch das Sekretariat zu erhalten.

Berlin, den 15. Januar 1895. 1 8

Rektor de Königlichen Landwirthschaftlichen Hochschule v erner.

Forst⸗Akademie Eberswalde. Sommer⸗Semester 1895.

A1 Dr. Danckelmann: Forsteinrichtung. Forstliches Repetitorium. Forstliche Exkursionen (u. a. Durchführung einer Forsteinrichtung im Walde). Forstmeister Kunnebaum: Waldwegebau. Planxeichnen⸗ Uebungen im Feldmessen und Nivellieren. Forstliche Exkursionen. Forstmeister Zeising: Einleitung in die F orstwissenschaft. Waldwerthrechnung und forstliche Rentabilitätslehre. Forstliche Exkursionen. Forstmeister Dr. Kienitz: Forstschutz. Jagdkunde. Forst⸗ liche Exkursionen. orstmeister, Professor Dr. Schwappach: Forstliche Exkursionen. rivatdozent Dr. Schubert: Mathematische Grundlagen der seerstwiften schat (Geodäsie). Geodäsie (Instrumentenkunde). ebungen im Feldmessen und Nivellieren. Professor Dr. Schwarz: Systematische Botanik. Botanische Exkursionen. 1 Geheimer Regierungs⸗Rath, Professor Dr. Altum: Wirbellose Thiere. Zoologische Exkursionen. Peisgtdosegh Dr. Eckstein: Parasitenkunde. Geheimer Regierungs⸗Rath, EW Dr. Remelé: Minera⸗ logie und Geognosie. Geognostische Exkursionen. Fgeh. Dr. Ramann: Organische Chemie. Standorts⸗ lehre. Bodenkundliche Exkursionen. Professor Dr. Müttrich: Experimental⸗Physik. Amtsrichter Dr. Dickel: Zivilrecht (allgemeiner Theil und ö“ as Sommer⸗Semester 8t Montag, den 22. April, und endet Sonnabend, den 17. August. Meldungen sind Aten g unter Beifügung der Zeugnisse über Schulbiüvanch forftlich ehrzeit, Führung, über den Besitz der erforderlichen Subsistenzmittel, sowie unter Angabe des Militär⸗ erhältnisses an den Unterzeichneten zu richten. Der Direktor der Forst⸗Akademie. . Danckelmann. 8

Königlich Preußische Armee. 1 ziere, Portepee⸗Fähnriche c. Ernennungen⸗ eförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. erlin, 29. Januar. Gebser, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Herwarth on Bittenfeld (1. Westfäl.) Nr. 13, zur Dienstleistung bei der Ar⸗ iterabtheil. in Magdeburg kommandiert. Schütze, Major z. D., uletzt Bats. Kommandeur vom Inf. Regt. Freiherr Hiller bon Gaer⸗ ringen (4. Posen.) Nr. 59, kommandiert zur Dienstleistung bei dem Bekleidungsamt des XIV. Armee⸗Korps, unter Ertheilung der Er⸗ laubniß zum ferneren Tragen der Uniform des Braunschweig. Inf. Regts. Nr. 92, zum Vorstand des Bekleidungsamts des IX. Korps ernannt. Beamte der Militär⸗Verwaltung.

Zahlmstr. von der Reitenden Abtheil. Feld⸗Art. Regts. von Scharn⸗ borst (1. Hann.) Nr. 10, bei seinem Ausscheiden aus dem Dienst mit Pension der Charakter als Rechnungs⸗Rath verliehen.

Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 9. Ja⸗ nuar. Mecke, Regterungs⸗Baumeister und technischer Hilfsarbeiter bei der Intend. des Garde⸗Korps, Schmidt, Regierungs⸗Baumeister und technischer Hilfsarbeiter bei der Intend. des VII Armee⸗Korps beide vom 1. Januar 1895 ab zu Garn. Bauinspektoren ernannt.

10. Januar. Littmann, Roßarzt vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 33, unter Versetzung zum Hannov. Hus. Regt. Nr. 15, zum Ober⸗Roßarzt, Hildebrandt, Unter⸗Roßarzt der Res., zum Roßarzt des Beurlaubten⸗ standes, ernannt. 8

19. Januar. Domning, Zeughaus⸗Büchsenmacher vom Art. Depot Wittenberg, beauftragt mit Wahrnehmung einer freien Ober⸗ Büchsenmacherstelle bei der Gewehrfabrik Erfurt, unter Belassung bei der genannten Fabrik, zum Ober⸗Büchsenmacher ernannt.

21. Januar. Beyer, Zahlmstr. Aspir., zum Zahlmstr. beim XVII. Armee⸗Korps ernannt.

Durch Verfügung der General⸗Kommandos. Zahl⸗ meister. a. Versetzt. Wohlenberg von der 2. zur 1. Lehr⸗ abtheil. der Feld⸗Art. Schießschule, Hetgen vom 4. zum 2. Bat. 4. Garde⸗Regts. zu Fuß, Beelitz vom 2. zum 3. Bat. Inf. Regts. von Alvensleben (6. Brandenburg.) Nr. 52, Kurtzhalß vom 3. zum 2. Bat. desselben Regts., Provinzki vom 2. Bat. Gren. Regts. Graf Kleist von Nollendorf (l. Westpreuß.) Nr. 6 zum 4. Bat. 3. Niederschles. Inf. Regts. Nr. 50, Br üsen dorff vom letzt⸗ genannten Truppentheil zum 2. Bat. Gren. Regts. Graf Kleist von Nollendorf (1. Westpreuß.) Nr. 6, die beiden Letzteren zum 1. April 1895, Hoffmann vom 1. Bat. 3. Oberschles. Inf. Regts. Nr. 62 zum 3. Bat. 4. Niederschles. Inf. Regts. Nr. 51, Schubert vom letztgenannten Bat. zum 1. Bat. 3. Ober⸗

Nr. 7 zum Kür. Regt. von Driesen (Westfäl.) Nr. 4, Baesecke vom 2. zum 3. Bat. Inf. Regts. von Manstein (Schleswig.) Nr. 84; b. infolge Ernennung zugetheilt: Krüger der 2. Lehrabth. der Feld⸗ Art. Schießschule, Popiske dem 4. Bat. Inf. Regts. Nr. 141, Strauch dem 1. Bat. Inf. Regts Nr. 97, Limpert dem 2. Bat. Rhein. dese Regts. Nr. 8, Neumann der Betriebsabth. der Militär⸗Eisenbahn, Steffen dem 2. Bat. Inf. Regts. Graf Bose (1. Thüring.) Nr. 31, Neitzel dem 4. Bat. Inf. Regts. Nr. 140.

XIII. (Königlich Württembergisches) Armee⸗Korps. Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Veiseßungen. Im aktiven Heere. 27. Januar. v. Fischer, Oberst und Kommandeur des Inf. Regts. Alt⸗Württemberg Nr. 121, unter Versetzung zu den Offizieren à la suite der Armee, zum Gen. Major befördert und bis zur Verwendung als Brig. Kommandeur in das Kriegs⸗Ministerium kommandiert. v. Schnürlen, Oberst und Abtheil. Chef im Kriegs⸗Ministerium, zum Kommandeur des Inf. Regts. Alt⸗Württemberg Nr. 121 er⸗ nannt. Körber, Oberst⸗Lt., kommandiert nach Preußen als Kom⸗ mandeur des Feld⸗Art. Regts. von Peucker (Schles.) Nr. 6, Bau⸗ mann, Oberst⸗Lt. à la suite des Ulan. Regts. König Karl Nr. 19, kom⸗ mandiert nach Preußen als Kommandant von Glogau, zu Obersten be⸗ fördert. Muff, Major und Bats. Kommandeur im 8. Inf. Regt. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden, unter Versetzung in das Gren. Regt. König Karl Nr. 123, mit den Funktionen des etatsmäß. Stabsoffiziers dieses Regts. beauftragt. Frhr. Varnbüler v. u. zu Hen mingen, Major à la suite des Gren. Regts. Königin Olga r. 119, unter Enthebung von dem Kommando als Adijutant bei der 27. Div. (2. Königl. Württemberg.), als Bats. Kommandeur in das 8. Inf. Regt. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden versetzt. Frank, Major und Eskadr. Chef im Ulan. Regt. Köni Wilhelm I. Nr. 20, ein Patent seiner Charge verliehen. Schlegel, Rampacher, Hauptleute u. Komp. Chefs im Gren. Rgt. König Karl Nr. 123, unter Be⸗ förderung zu überzähl. Majors, dem Regt, aggregiert. Schaefer, Hauptm. im Kriegs⸗Ministerium, zum Major befördert. Ruthardt, Hauptm. und Komp. Chef im Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Nr. 120, in das Inf. Regt. Kaiser Friedrich, König von Preußen Nr. 125 versetzt. Bokmayer, Hauptm. und Komp. Chef im Inf. Regt. Kaiser Friedrich, König von Preußen Nr. 125, unter Stellung à la suite des Regts., nach Preußen behufs Ver⸗ wendung als Lehrer bei der Kriegsschule in Hersfeld kommandiert. Fehl, Hauptm. im Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120, von Besserer⸗Thalfingen, Nopper, Hauptleute im Gren. Regt. König Karl Nr. 123, zu Komp. Chefs ernannt. Stoll, Hauptm. im Inf. Regt. König Wilhelm I. Nr. 124, als Komp. Chef in das Gren. Regt. König Karl Nr. 123 versetzt. Andersch, Sec. Lt. im 4. Inf. Regt. Nr. 122 Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn, unter Versetzung in das Gren. Regt. König Karl Nr. 123, Altmann, Sec. Lt. im Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120, zu Pr. Lts., Schneider, Sec. Lt. im Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120, zum überzähl. Pr. Lt., Dinkelmann, Sec. Lt. im Inf. Regt. Kaiser Friedrich, König von Preußen Nr. 125, unter Versetzung in das Inf. Regt. König Wilhelm 1. Nr. 124, Lutz, Sec. Lt. im Gren. Regt. König Karl Nr. 123, zu Pr. Lts., befördert. SrS Rittm. und Eskadr. Chef im Drag. Regt. Königin Olga Nr. 25, als Adjutant zur 27. Div. (2. Königl. Würt⸗ temberg.) kommandiert. Frhr. v. Groll, Rittm. und Eskadr. Chef im Ulan. Regt. König Wilhelm I. Nr. 20, Hofacker, Rittm. und Eskadr. Chef im Drag. Regt. Königin Olga Nr. 25, ein Patent ihrer Charge verliehen. v. Vischer⸗Ihingen, Pr. Lt. im Ulan. Regt. König Wilhelm I. Nr. 20, unter Versetzung in das Drag. Regt. Königin Olga Nr. 25, zum Rittm. und Eskadr. Chef, Frhr. v. Tessin I., Sec. Lt. im Ulanen⸗Regiment König Wilhelm 1. Nr. 20, zum überzähligen Pr. Lt., befördert. Schmahl, Hauptm. im Feld⸗Art. Regt. König Karl Nr. 13, zum Battr. Chef ernannt. Kaiser, Sec. Lt. in demselben Regt., Klotz, Sec. Lt. im 2. Feld⸗Art. Regt. Nr. 29 Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern, Koch, Sec. Lt. im Feld⸗Art. Regt. König Karl Nr. 13, zu überzähl. Pr. Lts. befördert. Mackeldey, Königl. preuß. Pr.⸗Lt. im Pion. Bat. Nr. 13, Heßloehl, Königl. reuß. Sec. Lt. in demselben Bat. von dem Kommando nach Württemberg behufs Verwendung in der 3. Ingen. Insp. enthoben. Klipstein, Königl. preuß. Pr. Lt., bisher in der 3. Ingen. Insp., kommand. nach Württemberg, Rose, Königl. preuß. Sec. Lt., bisher im Hannov. Pion. Bat. Nr. 10, kommand. nach Württemberg, in das Pion. Bat. Nr. 13 eingetheilt. Die Port. Fähnrs.: Nuber im Inf. Regt. Alt⸗Württemberg Nr. 121, mit einem Patent vom 9. Februar 1894, Ruoff in dem⸗ selben Regt, v. Marchtaler, Graf v. Normann⸗Ehrenfels im Feld⸗Art. Regt. König Karl Nr. 13, Bader im Pion. Bat. Nr. 13, Eisenmenger im Inf. Regt. Alt⸗Württemberg Nr. 121, Günther im Inf. Regt. König Wilhelm I. Nr. 124, Frhr. von Ellrichshausen im Inf. Regt. Alt⸗Württemberg Nr. 121, Graeter im Inf. Regt. Kaiser Friedrich, König von Preußen Nr. 125, Kamm im 8. Inf. Regt. Nr. 126 Großherzog e von Baden, Moschner im 4. Infanterie⸗Regiment r. 122 Kaiser 8 Joseph von Oesterreich, König von Ungarn, Bernhold im Inf. Alt⸗Württemberg Nr. 121, Fihr. von Gültlingen im Gren. Regt. Königin Olga Nr. 119, Erhardt, Specht im 8. Inf. Regt. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden, Hange im Gren. Regt. König Karl Nr. 123, Ruthardt im Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120, zu Sec. Lts.; die Unteroffiziere: Heigelin im Inf. Regt. Kaiser Fesednich König von Preußen Nr. 125, Rosenstock v. Rhöneck im Feld⸗Art. Regt. König Karl Nr. 13, v. Greiff im 8. Inf. Regt. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden, Zimmermann im Gren. Regt. Königin Olga Nr. 119, v. Graevenitz im Drag. Regt. Königin Olga Nr. 25, zu Port. Fähnrs., befördert. Im Beurlaubtenstande. 27. Januar. Die Sec. Lts.: Dörterach I. von deer Re. des Ulan. Regts. König Karl Nr. 19,

v. Wischer⸗Ihinwen von er Kav. 1. Aufgebots vom Landw. Bez.

lingen, 2 von der B 4 Königi Durch Alkerböckster Abschieb. 17. Janusr. Begnegy, Eßlingen, Lempp Res. des Drag. Regts. Königin Olga

Nr. 25, zu Pr. Lts., Glbel, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk

Ellwangen, zum Sec. Lt. der Res. des Gren. Regts. König Karl 8 Nr. 123, Faber, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Eßlingen, er Reserve des Feld⸗Art. Regts. König Karl Nr. 1

zum Sec. Lt. d befördert.

Kaiserliche Marine.

nnungen, Beförderungen, Ver⸗ Ascher, Korv. Kapitän, von dem Kommando zur Dienstleistung beim Vüllers, Korv. Kapitän, mit dem von dem Kommando zur m Reichs⸗Marineamt kom⸗ pril d. J. von der

Offiziere ꝛc. setzungen ꝛc. mit dem 1. Juni d. J. Reichs⸗Marineamt entbunden. . Entbindun Werft in Kiel, zur Dienstleistung mandiert. Bauer, Kapitän⸗Lt., mit dem 1.

beim Torpedo⸗Versuchs⸗Kommando entbunden. mit dem 1. April d. J. zum Referenten beim r v. Gehrmann, Korv. Kapitän z. D., unter Entbindung von der Stellung als Assist. des Ausrüstungs⸗ Direktors der Werft zu Kiel, zum Direktor der Marine⸗Telegraphen⸗ schule in Lehe, ernannt. . Sanitäts⸗Korps. Berlin, 28. Januar. Marine⸗Ober⸗Stabsarzt 1. Kl., unter Entbindung von der Stellung als Garn. Arzt zu Wilhelmshaven, station der Nordsee,-Dr. Groppe, Arzt zu. Wilhelmshavend ernannt. Marine⸗Assistenz⸗Arzt 1. Klasse, befördert., Dr. Hildebrandt,

28. Januar.

bringen.

Stellung als Referent Recke, Kapitän⸗Lt., Torpedo⸗Versuchs⸗Kommando,

Dr. Braune,

um Stationsarzt der Karine⸗Ober⸗Stabsarzt 1. Kl.,-

Dr. Gudden,

zum überzähligen Marine⸗Stabsarzt

Dr. Harmsen, Marine⸗Assistenz⸗ Patente ihrer Charge erhalten. Dr. Weber, Drr. 2. Nl. der Marine⸗Res. im

ezw. Halle und Hamburg, Die nach Vorstehendem ten ein Patent Altersgenossen in

zum Garn.

Aerzte 1. Kl., Dr. Fischer, Assist. Aerzte Landw. Bezirk I München Aerzten 1. Kl. der Marine⸗Res. befördert. beförderten bezw. zu patentierenden Marine⸗Aerzte erhal von dem Tage, an welchem die Beförderung ihre

schles. Inf. Regts. Nr. 62, Pankoke vom Westfäl. Train⸗Bat. der Armee ausgesprochen wird.

28. Sitzung vom Freitag, 1. Februar. Der Sitzung wohnen der Staatssekretär, Staats⸗Minister oetticher und der Staats⸗Minister Freiherr

betreffend die gewerbe),

Dr. von von Berlepsch bei.

Die erste Berathung des Gesetzes, Gewerbeordnung (Wander Verbindung mit der ersten Berathung des desselben Gegenstandes von den Abg Hitze und Genossen (Zentr.) eingebrachten Ge⸗ etzentwurfs. Das Wort nimmt

Abg. von Strombeck (Zentr.): Ich hab artei den Auftrag, mich gegen den enossen zu erklären. So sehr wir mit der Regierungs⸗ sind, so wenig können wir den Bestimmungen urch sie würden die 26 000

Abänderung der Gröber,

e seitens einer Mino⸗ rität meiner Antrag der Abgg. Gröber und vorlage einverstanden des Antrags Gröber zustimmen; denn d die es in Deutschland giebt, empfindlich geschädigt werden, der Zweck, dem seßhaften Kleingewerbe zu nützen, errei Der Wortlaut’ des Gröber'schen vielen Städten der Willkür der Behörden einen großen Spielraum eben und viele Personen, die sich jetzt ehrlich ernähren, an den Bettel⸗ tab bringen. Das Hauptmotiv des Antrags Gröber ist die Fern⸗ bequemen Konkurrenz; die weitgehende Beschränkung, ein unberechtigter Eingriff in die persönliche die Absicht, dem Kleingewerbe zu helfen, durch⸗ aber das vorgeschlagene Mittel kann ich nicht billigen; denn das chwachen auf Kosten des noch Schwächeren stützen. über den Hausierhandel kommen zumeist aus dem Süden; man kann doch nicht verlangen, Landestheile in Mitleidenschaft gezogen werden. die Beschränkung eines einzelnen Gewerbes di so führt man ein ganz neues Ich hoffe, daß die Kommission 5 die Zustimmung versagen wird. Wenn der so hätten die verbündeten Regierungen die

Die Gegensätze zwischen dem seßhaften ewerbebetrieb im Umherziehen sind uralt. gesagt worden ist, ist keines⸗ 120 Jahren Justus Möser in Die Hausiererfrage ist und ich erkenne an, daß die Regierungs⸗ im allgemeinen richtig beurtheilt, wenn Frage nach ewerblichen Kreisen herrscht das zeigen die verschie⸗ V1 ir nun im großen festhalten und nicht darüber der Richtung des Antrags ich für meine Person eine Amendierung des § 69 Seit mehreren Jahren haben

haltung der un die er empfiehlt, wäre

heißt den S

daß auch die nördlichen Wenn man durch e Konkurrenz einschränkt, Wirthschaftsleben ein. dem Antrage der Abgg. Gröber und eichstag diesen

Prinzip in unser

Antrag annehmen sollte, Pflicht, ihr Veto einzulegen Abg. Hasse Gewerbe und dem r das, was hier über den Hausierhandel wegs neu. Alles das hat schon vor seinen „Patriotischen Ph nicht generell zu behandeln, vorlage die

antasieen“ gesagt.

Verhältnisse Behandlung der Waare unterscheidet. keineswegs Uebereinstimmung über die Frage, denen Gutachten der Handelskammern. und ganzen an der Regierungsvorlage hinausgehen wollen, namentlich nicht in chs⸗Gewerbeordnung empfehlen.

Markthallen

dieser Unternehmungen hallenzwang bedingt. sich ein lebhafter Ver geboten werden, entw sehr schlimme Konkurrez. ordnung einen im Einverständniß

ist aber von dem sogenannten Markt⸗ Wenn nun in der Nähe solcher Markthallen kehr mit Waaren, die in der Markthalle feil⸗ ickelt, so erwächst daraus den Markthallen eine Ich möchte daher zur Reichs⸗Gewerbe⸗ welcher den Ortspolizeibehörden ge⸗ mit den städtischen Behörden das Feil⸗ Gegenständen des Wochenmarkts in der zu verbieten. den Kolportage orlage ihn nicht ausdrücklich nennt. ch das vorgeschriebene Bücherverzeichniß sehr ein⸗ sbehörde über die Zulässigkeit der einzelnen ist der Zustand andel gelungen ist, den Grund⸗ ls ständiger Gewerbetrieb

z empfehlen,

bieten von Markthallen Angriffe ge

andel ist schon dur engt, weil jede Verwaltung ruckschriften ihre besondere nur dadurch, daß es dem Kolportagebuchh zur Geltung zu br

fortgesetzten buchhandel bedenklich machen, Dieser Buch⸗

Ansicht hat.

ingen, daß er a n Ul der Antrag Gröber ändern.

die davon betroffen worden; ielsweise verabschiedete Offiziere. deutsche Verlagsbuchhandel darauf an⸗ unmittelbar nahe zu

etwa minderwerthige Persönlichkeiten, vielfach befinden In steigendem Maße ist der ewiesen, seine Erzeugnisse

ch darunter

den Konsumenten buchhändlerische Unternehmungen, ur Erscheinungen des Büchermarkts, wissenschaft sind ohne dies garnicht denkbar.

sationslexika und an die Unternehmungen Höchstens ein Prozent der ge⸗ soll um eines Fingers ie wollen ja allerdings Ausnahmen zu gestatten; aber er Gunst des Bundesraths pruch, im Gesetz nach Billigkeit be⸗

er Entwurf deckt si

vornehmsten hein künstlerische Publikationen, erinnere nur an die Konver Velhagen und Clasing. n ist zu verurtheile eschnitten werden?

der Firma sammten Bücherproduktio willen der ganze Arm abgesch⸗ dem Bundebrath die Befugniß geben, der Buchhandel darf nicht von d emacht werden, er hat den Ans andelt zu werden. Dr. Hitze (Zentr.): Un sion vom Jahre 1893;

aths abhängig

mit den Be⸗

schlüssen der Kommis die Kritik des A en Auffassung aus, daß der Ha berechtigt ist mit dem stehenden Ge manns in der Gemein re, als die des Hausierers. zu Dorf gehenden Hausierer mit fester Kund⸗ en sich durch die Entwickelung der Wir wollen armen Gegenden äft nicht erschweren; wir haben vielmehr im Ab

Wir gehen von usierhandel nicht gleich⸗ Die ganze Stellung des de und gegenüber seinen Kunden

ansässigen Kauf ber seinen Kunder

ist eine wesentlich ande mehr mit dem von Do schaft zu thun; die Verhältnisse ha Verkehrsmittel vollko das Hausiergesch

mmen umgestaltet.

46 den ehrlichen Versuch gemacht, solchen Gegenden entgegenzu⸗

Fommen. Die Zahl der Detailreisenden ist größer, als im allgemeinen

angenommen wird; denn auch der kleinere und mittlere seßhafte Kauf⸗ öen wird mehr und mehr zur Aufsuchung von Kundschaft durch die Ueberhandnahme der Konkurrenz genöthigt. Die Regierungsvorlage will hier dadurch Abhilfe schaffen, daß der Detailreisende dem ausierer gleichgestellt wird. Das würde eher schaden als nützen. irkliche

Hilfe kann nur die Einschränkung des Gewerbebetriebs im Umher⸗

wehen, sowohl bezüglich der Personen, als der feilgebotenen Waaren

Staats⸗Minister Freiherr von Berlepsch:

Meine Herren! Ich habe nur die Absicht, über zwei Punkte

Ihnen einige Worte zu sagen, und zwar über diejenigen Theile des Antrags Gröber, die meiner Auffassung nach als die bedeutsamsten anzusehen sind: die Frage, ob es gerathen ist, durch Einführung der Erörterung des Bedürfnisses die Hausiererzahl zu beschränken, und die andere, ob durch die Einschränkung des Waarenkreises, der den

Hausierern zu überlassen ist, dem Hausierhandel Einhalt gethan werden kann. Man muß ohne weiteres zugeben, daß das die beiden

Mittel sind, mit denen man, wenn man will, den Hausierhandel nicht nur einschränken, sondern sehr leicht todt machen kann, und deshalb, glaube ich, ist es gerathen, den Standpunkt der verbündeten

Reslerungen diesen Fragen gegenüber mit einigen Worten darzulegen.

Die preußische Regierung hat über die Frage, ob es möglich ist, das Bedürfniß nach dem Hausierhandel für einen bestimmten Bezirk feczzustellen, ihre Behörden gefragt und sie hat die fast übereinstim⸗

8 mende Antwort bekommen, daß es eine unerfüllbare Zu⸗ mmuthung sei, mit einigem Anspruch auf Gerechtigkeit und Richtig⸗

keit diese Bedürfnißfrage richtig zu behandeln. (Sehr richtig!)

Die Behörden wehren sich mit Hand und Fuß dagegen, daß ihnen eine derartige Zumuthung gestellt wird, und ich meine, wenn man mit

einiger Objektivität diese Frage ansieht, so muß man ihnen Recht geben. Welch eingehende Kenntniß aller, auch der kleinsten Verhält⸗ nisse eines Bezirks würde dazu gehören, um richtig festzustellen, wie viel Hausierwaaren verschiedener Art in diesen Bezirk hereingelassen werden müssen, um die Bedürfnisse der Bevölkerung zu befriedigen. (Sehrrichtig!)

Und wenn das nun wirklich gelungen wäre und man sich solch ein

Bild gemacht hätte, so würde man immer noch keinen Maßstab für die Zahl der auszugebenden Hausiergewerbescheine haben, denn der eine Haustierer vertreibt sehr viel, der andere sehr wenig. (Sehr richtig!) Also, wenn eine bestimmte Zahl von Hausierscheinen ausgestellt wird, so weiß man noch nicht, welches Quantum an Waaren in den Bezirk kommt; dem gewissenhaften Beamten, der wirklich dem Bedürfniß entsprechend verfahren will, bleibt nichts Weiteres übrig, als sich zu fragen, wie⸗ viel Meter Leinwand, wieviel Meter Wollenwaaren muß dieser Bezirk im Wege des Hausierhandels beziehen? Ich frage: ist es wirklich denkbar, daß derartige Erörterungen auch nur annähernd zu einem Resultat führen können? Es ist meines Erachtens die ganz unerläßliche Folge dieser Bestimmung, daß willkürlich gegriffen wird. (Sehr richtig!) Wenn das aber nun geschieht, so wird meines Erachtens die Unbilligkeit,

die darin liegt, daß in dem einen Bezirk Hausierer zugelassen werden, in dem andern nicht, noch sehr viel größer. Nun denken Sie sich den

Fall, es wird für jeden Bezirk das Bedürfniß festgestellt; in dem einen

1 sagt der betreffende Verwaltungschef, hier lasse ich so und so viel

Hausierer zu; der Nachbar sagt, ich lasse nur die Hälfte

derselben zu und der dritte Nachbar, der nächste sagt, ich

lasse überhaupt gar keinen zu, in diesem Artikel ist kein Bedürfniß. Nun kommt der Hausierer mit seinem Pack auf dem Rücken, in den ersten Bezirk, da darf er hausieren, in dem zweiten wird er be⸗ reits angehalten, es wird ihm gesagt: nein, hier darfst du nicht hin, hier sind bereits so und so viel Hausierscheine ausgegeben, weiter darfst du nicht. Den dritten giebt er von vornherein auf, also er muß sich auf die Eisenbahn setzen, bis er nach so und soviel Meilen wieder in einen Bezirk kommt, wo er einen Schein bekommt. Die Folge ist die, daß gerade den kleinen Hausierern, die ihre Waaren mit sich herumtragen, die Existenz vernich tet wird durch diese Bestimmung. (Sehr richtig!) Sie können diese Opfer nicht ertragen, sie sind darauf angewiesen, daß sie bei dauerndem Wandern ihre Waaren absetzen und sobald sie den Verkauf bewirkt haben, kehren sie zurück und holen sich frische, dann wandern sie weiter aber große Bezirke aussperren von ihrer Thätigkeit bedeutet meines Erachtens, wie gesagt, diesen Hausierhandel der Kleingewerbtreibenden aufhören machen. Ganz anders liegt das selbstverständlich für die größeren und namentlich für die Detailreisenden. Die setzen sich auf die Eisenbahn, überspringen die betreffenden Bezirke und suchen die Orte auf, wo sie die Waaren am besten los werden. Ja, die Folgen dieser Bestimmungen würden die sein, daß sie zwar den kleinen Hausierhandel treffen, aber dem Detailreisenden und dem größeren Hausierer würden Sie mit dieser Bestimmung wenig Schaden bringen und so würde das Gegentheil von dem eintreten, was die Herren Antragsteller, die immer den Schutz der Schwachen betonen, wollen. Etwas anders das muß ich zugeben liegt es mit der Aus⸗ schlieung von Waaren. Auch in dieser Frage sind die preußischen Behörden gehört worden. Das Urtheil darüber, was zweckmäßiger⸗ weise vom Hausierhandel ausgeschlossen werden soll, ist ein außer⸗ ordentlich verschiedenes. Der eine sagt: ja, die Tuchwaaren und die Wollwaaren können zwar ausgeschlossen werden, aber die Wollwaaren, die in meinem Bezirk hergestellt werden, dürfen natürlich nicht aus⸗ geschlossen werden. Ganz dieselbe Sache ist es mit der Lein⸗ wand, wie mit einer Reihe] von anderen Waaren auch. Kurz, die Anschauungen darüber, was vom Hausierhandel ausgeschlossen werden soll, sind, obgleich im großen“ und ganzen die Neigung, den Hausierhandel einzuschränken, vorherrscht, so außerordentlich ver⸗ schieden, daß die verbündeten Regierungen sich nicht entschließen können, weiter zu gehen, als geschehen. Sie fürchten, ein an sich erlaubtes Geschäft ohne nachgewiesenes Bedürfniß zu ver⸗ hindern oder ein vorhandenes Bedürfniß zu beschränken und außerdem die Existenz einer großen Menge kleiner Gewerbtreibenden zu unter⸗ graben, die auf den Hausierhandel angewiesen sind, und man kann ja sagen seit Jahrhunderten im Hausierhandel ihren legitimen Lebens⸗ unterhalt gefunden haben.

Ich kann die Stellungnahme des Herrn Abg. Hitze nicht theilen, der davon ausgeht, daß der seßhafte Kaufmann seiner ganzen sozialen und sonstigen Position nach einen derartigen Vorzug vor dem Hausierer verdiene, daß die Gesetzgebung einschreiten und dem Hausierer die Konkurrenz dem seßhaften Kaufmann gegenüber unmöglich machen müßte. Das halte ich nicht für gerechtfertigt. An sich ist der Hausierhandel nach meiner Ueberzeugung geradeso legitim, wie der seßhafte Handel, d. h. wo er ein Bedürfniß ist; wo kein Be⸗ dürfniß vorhanden ist, tritt er von selbst zurück. Wo das nicht ge⸗

schieht, da ergeben sich allerdings leicht die Auswüchse, die uns allen denen entgegenzutreten ja auch die Regierungs⸗ ein Hausierer,

Existenzberechtigung sozialpolitischen

vorlage durchaus bereit sein Geschäft solid betreibt,

seßhafter Kaufmann. Aufgaben, die Herr Hitze dem seßhaften Kaufmann zuschreibt er sprach sogar von einer Vermittlung der Gegensätze zwischen Ar⸗ beitgebern und Arbeitnehmern sind doch nicht vorzugsweise diesem Im Laden besorgen beide aber nicht ein besonders günstiges wirthschaftlicher der viel auf Reisen ist, kann zwar innerhalb der Gemeinde nicht das leisten, was der seßhafte Mann leisten kann, indessen in dieser Be⸗ ziehung konkurriert er mit vielen anderen Erwerbsarten. Der Arzt der kleinen Stadt, der eine große Landpraxis hat, ist auch oft den ganzen Tag nicht zu Hause. Ich will damit nicht etwa den Arzt mit dem Hausierer auf denselben Standpunkt stellen, es sind ja zwei sehr verschiedene Berufs⸗ ärten; ich will nur sagen, aus dem Moment, daß das Mitglied einer Ge⸗ meinde sich zu seinem Erwerb häufig auf Reisen befindet, kann man meines Erachtens eine soziale Unterwerthigkeit an sich nicht schließen. ordentliche und so viel werth als der ordenkliche und solide Kaufmann; und und unsolide Hausierer sst gerade so wenig werth als der unordentliche und unsolide Kaufmann. Dieser Satz ist richtig, und wir brauchen uns nicht in Untersuchungen einzulassen, was die Geschichte uns erzählt: ob das seßhafte Gewerbe das ältere ist oder das umherziehende; zweifelhaft sein; vielleicht ließe es sich nachweisen, daß das umherziehende Aber, wie gesagt, das ist zur Beurtheilung dieser Frage ganz gleichgültig; die Gegenwart mit ihren Bedürfnissen hat über solche Fragen zu entscheiden und nicht die Vergangenheit.

Nun, meine Herren, habe ich mich noch dagegen zu verwahren, daß der Herr Abg. Schaedler leider ist er nicht anwesend ausgesprochen hat, daß man aus der Vorlage wie schwer die verbündeten Regierungen in Bewegung zu setzen seien so ungefähr hat er gesagt —, wenn es sich um die Beseitigung Ja, meine Herren, da ist eben die Vor⸗ auzsetzung, daß der Herr Abg. Schaedler mit seiner Behauptung Recht hat, daß hier ein sozialer Mißstand in dem von ihm behaupteten Ueber die Ausdehnung dieses standes und die anzuwendenden Mittel sind eben die verbündeten Regierungen anderer Meinung. Der Herr Abg. Schaedler hätte nur sagen können: man sieht hieraus, wie schwer die Regierung zu bestimmen ist, einen Antrag des Herrn Abg. Schaedler zu acceptieren. Gegen seine Bemerkung muß ich mich also verwahren, ebenso wie sich ja auch sein Fraktionsgenosse Herr Abg. von Strombeck dagegen verwahrt hat, der mit der Regierung auf demselben Standpunkt steht. Im übrigen wird die Regierung ja bereit sein, in der Kommission über die Einzelheiten, auch über die Anträge der Herren Abgg. Gröber und Genossen, zu verhandeln, und sie hat denselben guten Willen, den der Herr Abg. Hitze gegenüber dem Hausiererstand für sich in Anspruch genommen bat, sowohl für den Hausierer, wie für den seßhaften Kaufmann.

Abg. Schmidt⸗Berlin (Soz.): Auch diese Vorlage wird es nicht fertig bringen, den Mittelstand zu stärken. Ich hätte gewünscht, daß sie in mancher Richtung weiter ginge, als es der Fall ist. wäre es durchaus gerechtfertigt gewesen, durch die Bestimmungen über Schauspielunternehmungen die Schauspieler vor der schmählichen Aus⸗ t betrieben wird und welche geradezu hat gemeint, man solle mehr auf die ehen; die Verletzung der rt und Weise, wie heute

Ich meine,

Berufsstande gestellt. darin liegt doch Versöhnung

Gegensätze.

Ich meine,

der unordentliche (Sehr richtig!)

ich meine, das kann sehr

Gewerbe das ältere sei.

der Regierung erkennen könne,

sozialer Mißstände handle.

Umfange vorliegt. sozialen Miß⸗

schützen, die je Der Abg. Schädler hat Seite bei den Theaterkonzessionen Sittlichkeit ist aber am ärgsten bei der die Theaterunternehmungen betrieben werden. Der Schauspieler ist igsfrist gebunden, während der Theaterunter⸗

an eine bestimmte Kündigun Ein Kontrakt, der

nehmer zu jeder beliebigen von deutschen Bühnenvereinen ausging, enthält die Bestimmung, daß die erste Liebhaberin nicht verheirathet sein dürfe. Zentrums wird die Vernichtung des Kleinhausierhandels herbeiführen und die Zahl der Arbeitslosen vermehren; denn durch die Beschränkung des Hausierhandels und der Detailreisenden wird nicht der Großkauf⸗ d sondern die von den Unternehmern abhängigen Personen. Diese meist mittellosen⸗Personen werden aus ihrem Berufe erden meist nicht im stande sein, einen anderen 1 Einem Gesetzentwurf, Existenzen untergräbt, können wir nicht zustimmen.

(Reformp.): Das alte Sprichwort währt, wird gut“ trifft bei diesem Gesetzentwurf nicht zu. Er giebt den Betheiligten Steine statt Brot. Ich hätte gewünscht, daß den rößere Freiheit gewährt würde. nspflicht der Vranntweinverkauf bin diesen Vereinen

eit kündigen darf.

Der Antrag des

mann getroffen,

erissen werden und n eruf zu ergreifen. der Tausende von

Abg. Gräfe „Was lange

eschränkun den Bier⸗ 8 schon weil Agitations⸗

Droguisten Konsumvereine einverstanden, und Orga⸗ Auf dem Boden i hätte aber für das⸗ d. h. man hätte ver⸗

eines der wirksamsten nisationsmittel der Sozialdemoskratie erbli des Sonntagsruhegesetzes stehen auch wir; ma selbe erst die Vorbedingungen schaffen müssen, daß den kleinen Kaufleuten in den Landstädten, durch den Hausier⸗ So wie die

hüten sollen, Sonntags nur einige Stunden öffnen dürfen, handel das Geschäft aus der Hand genommen wird. Dinge jetzt liegen, züchtet man durch diese Maßregel gerad

ausierhandel, und es wäre dringend zu wünschen, daß in den

tädten die Einschränkungen möglichst gemildert oder ganz aufgehoben würden. Wanderlager und große Kaufbazare müßten mit einer Umsatz⸗ steuer belegt, Filialgeschäfte in mehreren Städten ganz verbote ausierern gleich gestellt werden. retten, so ist es die höchste Zeit dazu; zu diesem Zweck würden aber die Anträge des Zentrums das sein, was wir verlangen müßten; halbe M weil sie eine gründliche Reform hinausschieben würden. bg. Dr. Meyer⸗Halle (fr. Vg.): lage hauptsächlich die Bestimmung nicht, behörde, die doch die

die Detailreisenden den Regierung das Handwe

aßregeln wären nur schädlich,

in der Vor⸗ daß nicht die Gemeinde⸗ sten kennt, sondern

das Wandergewerbe zu zusierhandel sich zumeist dann will man zu dem derte Stellung nehmen. Ich habe in mehreren ung des Wortes „Drogue“ habe ich zu einer

Mir gefällt

lokalen Bedürfnisse am be die Verwaltungsbehörde Erlaubnißscheine für ertheilen haben soll, während gerade der nach den örtlichen Bedü Droguenhandel eine verän deutschen Wörterbüchern nach der Bedeut ügende Aufklärung zu finden; dann lopädie gegriffen und darin gefun

Industrie, die Ernährung und die r wieder etwas unklar: was ist denn ir schaffen, wenn wir dem Richter in solchen Fällen eine ganz unerträgliche Rechtsunsicherheit. richtet sich auch gegen den Kolportage⸗

Buchhandlungen

guter Werke, von denen zu wünschen ist, Kreisen der Bevölkerung Eingang finden. ein reisendes Gewerbe Wege der Handel einsch In diesen wieder ehe ich kein

rfnissen richtet.

eesucht, ohne gen ranzösischen Enecy 1 „ein Bedarfsartikel für die Kunst, Arzneikunst“ ist, un keine Drogue? die Definition überlassen, Der Zentrumsantrag buchhandel.

vertreiben jetzt eine Reihe daß sie in recht weiten 3 Der Handel ist von jeher seiner ewesen und wird es auch bleiben; welche ll, kann man ihm ni een der Erschwerung des ese neueste Novelle hat ihren Beruf verfeh

d nun war mi

Kolportage⸗

cht vorschreiben. des Hausierhandels

Die Diskussion wird geschlossen. Nach einem Schlußwort des Abg. Schwarze für den Antrag Gröber beschließt das Haus, die 2 rungsvorlage und den Antrag Gröber an eine Kom⸗ mission von 21 Mitgliedern zu überweisen. Schluß 5 ½ Uhr. 1 Nächste Sitzung Dienstag 1 Uh

Haus der Abgeordneten. 10. Sitzung vom Freitag, 1. Februar.

In der fortgesetzten zweiten Berathung Jdes Etats der landwirthschaftlichen Verwaltung (s. den Anfangs⸗ bericht in der gestrigen Nummer d. B19 nimmt nach dem Geheimen Regierungs⸗Rath Sachs das Wort der

Abg. Dr. Paasche(nl.) und bittet um Aufbesserung der Gehaltsver⸗ hältnisse der Bureau⸗Assistenten bei den General⸗Kommissionen und der Sekretäre bei den Spezjalkommissionen.

Geheimer Ober⸗Finanz⸗Rath Lehnert erwidert, daß man diese Beamtenklassen nicht herausgreifen und höher besolden könne, wenn

man nicht in meiten Kreisen anderer Beamtenkategorien Unzufrieden⸗

heit hervorrufen wolle. Die Regierung werde bestrebt sein, der Ge⸗

haltsaufbesserung der Unterbeamten auch eine solche der mittleren

Beamten folgen zu lassen. Es werde gegenwärtig erwogen, Assistenten und Sekretäre in eine Klasse zu setzene und dadurch eine Besserung herbeizuführen. 8

Abg. Parisius (fr. Volksp.) nimmt dem Abg. von Brockhaufen

gegenüber die „Güterschlächter“ in Hinterpommern in Schutz, von denen namentlich zwei besonders segensreich gewirkt hätten; der eine von ihnen sei allerdings ein jüdischer Mann, der andere aber ein konservativer Rentner gewesen.

Abg. Rickert (freis. Vgg.): Der Regierungskommissar hat selbst die Thätigkeit des einen Güterschlächters gelobt. Die Regierung kann sich gratulieren, daß sie so geschickte Agenten hat. Was soll es nun heißen, wenn man die jüdischen Güterschlächter hier denunziert? Die Bauern können froh sein, wenn sie reelle Güterschlächter finden, die thun dem Vaterlande und dem Bauernstande einen Dienst. Ich bedauere, daß Sie (zur Rechten) hier das Geschäft der Antisemiten betreiben. Das öffentliche Vertrauen zu den Güterschlächtern wird durch solche Denunziationen erschüttert, aber Sie brauchen ja für Ihre Agitation Aufregung und Unzufriedenheit.

Abg. von Pappenheim (kons): Im Rezierungs⸗Bezirk Cassel hat sich das Bedürfniß herausgestellt, eine landwirthschaftliche Mittelschule zu errichten. Ich ersuche die Königliche Staatsregierung, dieses Bedürfniß anzuerkennen und mit der Bezirksverwaltung wegen der Einrichtung einer solchen Schule in Verhandlung zu treten. Die Stadt Marburg würde sich wohl am besten dafür eignen. 6

Abg. Barthold (fr. kons.): Es ist allgemein mit Freuden be- grüßt worden, als im Jahre 1875 von der Regierung anerkannt wurde, den jungen Leuten, die sich der Landwirthschaft widmen wollen, durch Errichtung von landwirthschaftlichen Mittelschulen Gelegenheit zur Vorbereitung und Ausbildung für ihren Beruf zu geben. Die Einrichtungen dieser landwirthschaftlichen Mittelschulen kranken in⸗ dessen an mannigfachen Uebelständen. Erstens ist es ein Uebelstand daß der Normalbesoldungs⸗Etat der Lehrer nur mit Hilfe freiwilliger Beiträge durchgeführt werden kann. Freiwillige Beiträge aber ge⸗ währen für die Zukunft keine Sicherheit. Auch ist der Normal besoldungs⸗Etat nicht an allen Schulen durchgeführt. Zweitens ist es ein Fehler, daß die Lehrer außerhalb der Pensionsberechtigung stehen. Die im Etat angesetzten 12 000 zur Versorgung der Wittwen und Hinterbliebenen sind eine viel zu geringe Summe, wo wir 16 land⸗ wirthschaftliche Mittelschulen mit durchschnittlich je acht Lehrern haben. Ein weiterer Mißstand ist es, daß die Stellung der Lehrer, die ihnen gebührt, nicht anerkannt wird. Wenn einmal eine gewisse Rang⸗ ordnung bei den Lehrern eingeführt ist, muß man sie auch allen den⸗ jenigen, die darauf Anspruch zu machen haben, zuwenden. Die Lehrer an den landwirthschaftlichen Mittelschulen werden danach streben, eine andere Anstellung zu bekommen, wo ihnen alles das geboten wird, was sie hier vorläufig entbehren. Man muß bestrebt sein, die einmal angestellten Lehrer, wenn sie brauchbar und gut sind, der Anstalt zu erhalten. Denn es ist schwer, sich ein gutes

ehrerpersonal zu verschaffen. Um der Noth der Landwirthschaft zu steuern, müssen die Hebel von unten angesetzt werden. Man muß tüchtige Landwirthe heranbilden. Es sind nicht genügende Mittel für die landwirthschaftlichen Schulen in den Etat eingestellt. Man sagt, der Finanz⸗Minister wolle nicht mehr geben. Aber da er selbst die Noth der Landwirthschaft anerkennt, hoffe ich, wird er auch auf diesem Gebiet uns wohlwollend entgegenkommen.

Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Thiel: Es ist das Bestreben der landwirthschaftlichen Verwaltung, den Normalbesoldungs⸗Etat der anderen höheren Schulen in den landwirthschaftlichen Mittelschulen durchzuführen. Dies konnte aber nicht ausschließlich auf Kosten des Staats geschehen, auch die Schulunternehmer ihrerseits mußten sich an den Lehrkosten Se. Diese Bestrebungen sind von Erfolg be⸗ gleitet: in dreizehn Mittelschulen ist der Normal⸗Etat eingeführt worden, wobei die Schulunternehmer die feste Verpflichtung über⸗ nahmen, ihre Beiträge zum Normal⸗Etat auch in Zukunft zu liefern. Mit den drei übrigen landwirthschaftlichen Mittelschulen stehen wir noch in Verhandlung. Bei dieser Gelegenheit ist auch da⸗ für gesorgt worden, die Pensionsberechtigung derjenigen Lehrer zu regulieren, die bis dahin noch nicht pensionsberechtigt waren. Auch sind wir bestrebt, ihnen eine Wittwenversorgung zu sichern, ohne daß sie selbst Beiträge zu leisten hätten. Freilich müßten auch hierbei die Schulunternehmer einen Theil der Kosten tragen. Die landwirth⸗ schaftliche Verwaltung ist mit dem Vorredner der Meinung, daß in Bezug auf Rang und Stellung der Lehrer Parität in den Schulen herrschen muß. Die Anträge auf Verleihung der entsprechenden Titel wären auch erfolgreich gewesen, wenn man nicht die Erledigung dieser Frage mit Recht verschoben hätte, bis die Gehaltsfrage erledigt fei. Da der Normal⸗Etat jetzt schon fast überall eingeführt ist wird die Verwaltung die Frage der Rangverhältnisse wieder aufnehmen.

Abg. Dr. Glattfelter (Zentr.): Es wäre wünschenswerth, den ländlichen Fortbildungsschulen mehr den Charakter von landwirth⸗ schaftlichen Fach⸗Fortbildungsschulen zu geben. Die ländlichen Fort⸗ bildungsschulen werden zu wenig für die Landwirthschaft nutzbar ge⸗ macht. Würden die in diesen Schulen an Ort und Stelle die neuen Errungenschaften der Landwirthschaft und ihre ünstigen Wirkungen kennen lernen, so würden die Bauern für Neuerungen leichter zugänglich sein als jetzt. Es fehlt den Bauern meistens an Geld, ihre Söhne nach außerhalb in die landwirthschaft⸗ lichen Schulen zu schicken. Auch wollen sie nicht gern ihre Kinder fern vom heimischen Boden und von der Zucht und Ordnung des Hauses wissen. Als Lehrer müßte man die Elementarlehrer verwenden.

Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Thiel: Die landwirthschaft⸗ schaftliche Verwaltung steht der Anregung des Vorredners sympathisch ge enüber. Die Schwierigkeit liegt in der Beschaffung geeigneter ehrkräfte. Es ist bedenklich, die Schüler von Elementarlehrern in landwirthschaftlichen Dingen unterrichten zu lassen. Die Frage, wie man die Elementarlehrer dazu am besten qualifiziert, i vielleicht dadurch zu erledigen, daß man in dem Lehrerseminar einen landwirth⸗ schaftlichen Kursus einrichtet. Aber das wird auf Schwierigkeiten stoßen. Im Landes⸗Oekonomie⸗Kollegium wird über diese Angelegen⸗ heit verhandelt werden.

Abg. Krawinkel (nl.) bittet, die landwirthschaftlichen Fort⸗ bildungsschulen nicht zu viel mit wissenschaftlichen Fragen zu be⸗ schäftigen, sondern den praktischen Bedürfnissen des kleinen Bauern anzupassen.

Abg. von Berg (kons.) beschwert sich über die Be der Körordnung der Provinz Brandenburg, wonach die