1895 / 32 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 05 Feb 1895 18:00:01 GMT) scan diff

Schlick, sogenannten Straßendünger u. s. w. herbeizuschaffen. Für die Frage, die gestreift ist, ob durch den Ausbau dieses Kanals der auswärtige Import verstärkt würde, hat der Kanal absolut keine Bedeutung. Meine Herren, Sie haben A gesagt, haben große Meliorationen im Moorgebiet angefangen, diese aber sind zu etwa ⁄1 vollendet es ist nach meiner Auffassung absolut ausgeschlossen, nun den letzten Rest der Vollendung hinauszuschieben oder ganz auf⸗ zugeben. Im übrigen ist in der Generaldiskussion die Frage der inneren Kolonisation, der Vermehrung desjenigen Gebietes, auf dem wir Getreide mit Erfolg bauen können, u. s. w., gestreift worden. Alle diese Dinge, sowohl der Kanalbau, wie die Moorkolonisation, wie die Moorkultur, liegen auf diesem Gebiet, und diesen Zwecken soll auch dieser Kanal dienen. Dieser Kanalbau ist in der Budgetkommission eingehend besprochen; soviel ich mich erinnere, ist aus den von mir hervor⸗ gehobenen Gründen in der Budgetkommission diese erstmalige Einstellung einer Summe von 90 000 einhellig dem Hause zur Annahme zu empfehlen beschlossen. Mehr, als was ich hier eben gesagt habe, wird die Staatsregierung der Budgetkommission nach der Zurückweisung auch nicht darlegen können. Also die Herren stehen vor der Frage: Wollen Sie das einmal begonnene Werk, nachdem es ⁄1ℳ des Stadiums voll⸗ endet hat, nun in dem letzten Sechstel fallen lassen oder wollen Sie in Konsequenz des früheren Verfahrens die Sache vollenden, was ich für absolut zweckmäßig, richtig, ja geradezu für nothwendig halte, weil, wenn das Werk nicht vollendet wird, die volle Rentabilität des Unternehmens nicht sicher gestellt würde. Ich bitte deshalb dringend das hohe Haus, die Einstellung der ersten Rate von 90 000 zu genehmigen.

Abg. Dr. Lotz (b. k. F.): Die Interessenten des Süd⸗Nord⸗ Kanals betonen vor allem die Nothwendigkeit einer Fortführung des Kanals nach Norden. Die Entwässerung der Moorgebiete, welche durch das Kanalsystem herbeigeführt werden sollte, hat bis jetzt den Erwartungen nicht entsprochen. Wünschenswerth ist, daß ein Stich⸗ 8 be. der Ems ausgeführt wird, um den Ueberfluß des Wassers abzuleiten.

ste Minister für Landwirthschaft ꝛec. Freiherr von Hammer⸗ ein.

Meine Herren! Der Süd⸗Nord⸗Kanal ist in der Linie, in der er projektiert ist, bereits schiffbar gemacht; er hat nur noch nicht seine volle Breite und die volle Ausrüstung bekommen; es soll dies später geschehen. Der Süd⸗Nord⸗Kanal wird schon jetzt für die Schiffahrt vielfach benutzt.

Dann hat der Herr Vorredner eine Bemerkung gemacht, die mir eigentlich darlegt, daß er, glaube ich, die Verhältnisse nicht genügend kennt. Für uns liegt viel eher die Gefahr vor, daß die Holländer unser Wasser den Kanälen entziehen. Sie wünschen, aus der Ems und durch unsere Kanäle Wasser zur Speisung für ihre Kanäle zu be⸗ kommen. Gefahr der Ueberschwemmung von holländischer Seite droht unserem Gebiet nicht, eventuell können wir dieser Gefahr dadurch be⸗ gegnen, daß an der holländischen Grenze dieses Kanals eine Sperr⸗ schleuse in Aussicht genommen ist.

Ich bitte nochmals, das hohe Haus wolle die Sache nicht ab⸗ lehnen. Ich will an dem Satz, den ich vorhin ausgesprochen, daß 8 des Kanalnetzes vollendet und nur ½l noch rückständig sei, nicht fest⸗ halten. Ich habe gewissermaßen nur zur Exemplifizierung die Zahlen genannt.

Abg. Graf zu Limburg⸗Stirum (kons.): Die Bedenken, welche gegen die Forderung der Regierung vorgebracht sind, lassen sich nicht weiteres abweisen. Wir werden daher für die Zurück⸗ verweisung an die Budgetkommission stimmen. Ich bitte aber den Herrn Minister, daraus kein Mißtrauen gegen seine Person zu ent⸗

nehmen.

Abg. Freiherr von Huene Ge. Als Vorsitzender der Budgetkommission möchte ich den Wunsch aussprechen, daß die Be⸗ denken, welche gegen eine derartige Etatsposition vorgebracht werden sollen, schon in der Budgetkommission zur Sprache gebracht werden. Ich werde für die Zurückverweisung stimmen, aber nur, weil es alter

parlamentarischer Brauch ist, einen solchen Antrag nicht abzulehnen.

Minnister für Landwirthschaft ꝛc. Freiherr von Hammer⸗ stein:

Die Staatsregierung kann sich nur einverstanden erklären, daß die Sache nochmals in der Budgetkommission geprüft werde. Viel Neues werden wir freilich dort nicht vorbringen können.

Das Haus beschließt, die Position an die Budget⸗ kommission zurückzuverweisen.

Damit ist der Etat der landwirthschaftlichen Verwaltung

erledigt.

Es folgt die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Errichtung einer General⸗Kommission für die Provinz Ostpreußen.

Abg. Dr. Paasche (nl.): Es handelt sich bei diesem Gesetz darum, eine neue Behörde durch Abzweigung der Generalkommission in Königsberg von derjenigen in Bromberg zu schaffen, und da gilt es zu prüfen, ob sich die Thätigkeit der letztgenannten General⸗ Kommission namentlich in Bezug auf die Bildung von Rentengütern bewährt hat. Wir halten allerdings das Rentengütergesetz für eine wichtige sozialpolitische Maßregel; aber es sind doch so mannigfache Klagen namentlich über die gar zu schnelle Kolonisation laut geworden, daß wir eine Prüfung der Beschwerden für durchaus nothwendig halten, ehe wir zur Bildung einer Behörde schreiten. Ich beantrage deshalb die Ueberweisung der Vorlage an eine Kommission. Die Klagen gehen hauptsächlich dahin, daß in der kurzen Zeit allzu viele Rentengüter gebildet sind, sodaß die Ge⸗ meindebildung dadurch fast unmöglich gemacht wurde, und daß der Taxwerth der Rentengüter ein zu hoher ist. Man zahlt in den öst⸗ lichen Provinzen 200 durchschnittlich für den Morgen, so viel, wie man sonst für Güter mit hoher Kultur und daraufstehenden Gebäuden zahlt. Dabei wird häufig nur eine Anzahlung von 13 % geleistet, und es ergiebt sich sonach eine hohe Verschuldung der Güter.

Abg. Freiherr von Zedlitz⸗Neukirch (fr. kons.): In einer eigenen Kommission von 14 Mitgliedern wird zu prüfen sein, ob die Wechwerden über die Thätigkeit der General⸗Kommission berechtigt sind und wie ihnen zweckmäßig Abhilfe geschaffen werden kann. Ich habe Bedenken, ob nicht die General⸗Kommission bei der Ansiedelung neuer zahlreicher Kolonisten und der Bildung neuer Rentengüter zu wenig vorsichtig verfahren ist. Sie ist ihrer Aufgabe, die Ansiedelungen und die Rentengüter so zu gestalten daß die neuen Ansiedler dauernd eine sichere Existenz finden, nicht gerecht geworden. Das uns poorliegende statistische Material ist ja nicht nach allen Richtungen ver⸗ werthbar, weil es nicht erkennen läßt, welche von den Zahlen sich auf die sogenannten Adjazentenkäufe beziehen und wie weit es sich um die Gründung neuer besonderer Bauerngüter und um die Einsetzung von kleineren Leuten, wie z. B. Handwerkern handelt; aber es erheben sich doch Zweifel, ob nicht die Zahl der kleinen Kolonisten zu groß ist, ob man nicht die Bildung kleinerer Grundbesitzer gefördert hat zu Un⸗ gunsten der größeren Bauerngüter. Es werden neue Kolonien ge⸗

ründet, auf welchen die Angesiedelten unzweifelhaft keine sichere Existenz den können, wo sie überdies von jeder Gelegenheit zu lohnendem Nebenverdienst entfernt sind. Damit aber wird der Zweck des Gesetzes änzlich verfehlt; denn nichts könnte einen schlimmeren sozialen und wirthschaftlichen Erfolg haben, als wenn man eine Menge neuer Güter bildete, auf welchen unzufriedene Existenzen das den sozi

demokratischen Bestrebungen zugängliche Element vermehren, während ein fester Bauernstand bekanntlich die beste Schutzwehr gegen die Sozialdemokratie ist. Es sind zum theil nicht nur Stücke von rößeren Besitzungen zertheilt, sondern einfach große bauerliche Besitzungen zerschlagen worden. Die General⸗Kommission handelt auf dem Gebiet der Rentengutsbildung 1 nicht immer in Uebereinstimmung mit den Zielen, wele andere Gesetze verfolgen. Der Ministerialerlaß vom 24. Juni 1892 hat der General⸗Kommission weitgehende Befugnisse eingeräumt, doch ich glaube nicht, daß be⸗ absichtigt war, ihr auch obrigkeitliche Befugniß zu geben. Ich würde eine solche Auslegung für wenig nutzbringend halten. In dieser Be⸗ ziehung muß eine Aenderung eintreten. Wir haben in den Provinzen Westpreußen und Posen das Ansiedelungsgesetz, das gewisse staatliche Zwecke verfolgt. Jede Behörde, welche im Osten zu wirken hat, muß darauf achten, daß sie diesem Zweck nicht entgegenwirkt. Es wird vielfach beklagt, daß die General⸗Kommission direkt dem Ziel der Ansiedelungskommission ent⸗ gegenarbeitet, daß sie manche Gegend polonisiert. Ich halte es mit dem Interesse des Staats für unvereinbar, daß die Ansiedelungs⸗ kommission auf der einen Seite ihre Ziele verfolgt, und daneben unter Vermittelung polnischer Banken die Gegenden polonisiert werden. Man wird prüfen müssen, wie die Thätigkeit der General⸗Kommission in Einklang zu bringen ist mit dem Geseß von 1886. Abg. Dr. von und der Lasa (kons.): Meine politischen Freunde sind mit der Bildung der Zweigkommission ein⸗ verstanden. Um aber eine eingehende Prüfung der von den Vorrednern angeregten Gesichtspunkte zu ermöglichen, 188s wir der Ueber⸗ weisung an eine Kommission zu. Wir theilen den Wunsch des Herrn Vorredners, daß man bei der Bildung der Rentengüter mit großer Vorsicht vorgehen möge, damit nicht ein ländliches Proletariat ge⸗ schaffen werde. Auch wir haben das Bedenken, daß die Thätigkeit der General⸗Kommission in Bromberg die nationalen Ziele, die von der An⸗ siedelungskommission verfolgt werden, vielfach durchkreuzt. Die An⸗ siedelungskommission ist von vorn herein in einer schwierigeren Lage als die General⸗Kommission; denn sie darf nur Deutsche ansiedeln, die zudem noch meistens die dortigen Verhältnisse gar nicht kennen. Da⸗ egen wird die Thätigkeit der General⸗Kommission durch polnische ankinstitute in namhafter Weise unterstützt. Es ist ein ganz un⸗ leidlicher Zustand, wenn von seiten verschiedener Behörden desselben Staates die Einheitlichkeit des Staatsgedankens untergraben wird. Wir halten an den Grundsätzen, die im Ansiedelungsgesetz nieder⸗ gelegt sind, fest. Es wird zu prüfen sein, wie weit man diesen Grundsätzen in der Thätigkeit der General⸗Kommission gerecht werden kann, oder ob ein neues Gesetz erforderlich wird.

ste Minister für Landwirthschaft ꝛc. Freiherr von Hammer⸗ tein:

Meine Herren! Ich glaube, die Polendebatte, so darf ich mich wohl ausdrücken, wesentlich abkürzen zu können, wenn ich dem hohen Haufe mittheile, daß die angeregten Fragen bereits den Gegenstand ernstlicher Erwägungen bei der Staatsregierung bilden, indem seitens der Staatsregierung ermittelt wird, in welchem Umfang die Annahmen zutreffen, die die Herren eben dargelegt haben, daß ferner untersucht wird, ob und in welchem Umfange man den dadurch hervorgetretenen Uebelständen wird abhelfen können und müssen.

Dann möchte ich mir eine Bemerkung gegen Herrn von Zedlitz gestatten. Wenn ich seine Aeußerung richtig verstanden habe, so be⸗ streitet er, daß die General⸗Kommission ein, was man juristisch impe⸗- rium nennt, habe. Ich möchte ihn aber bitten, sich die Bestimmungen der einzelnen Konsolidationsgesetze, der Verkopplungsgesetze anzusehen, so wird er sich überzeugen, daß dies allerdings der Fall ist. Analog diesen Gesetzen sind auch die Befugnisse geordnet, die der General⸗Kommission für die Rentengutsgesetzgebung überwiesen sind; also möchte ich glauben, daß es zweifellos ist, daß sie auch in diesen Dingen imperium hat. Wenn Sie trotz dieser von mir abgegebenen Erklärung glauben, daß es sich empfiehlt, das Rentengutgesetz an eine Kommission zu verweisen, so kann ich dagegen nichts einwenden; in⸗ dessen möchte ich glauben, daß auch dort etwas Anderes nicht heraus⸗ kommen kann, als was ich gesagt habe. Die Sache ist bei der Staats⸗ regierung in Verhandlung und wird sehr sorgsam und ernstlich geprüft

werden.

Abg. von Czarlinski (Pole): Wir hätten für den Vorschlag, dieses Gesetz an eine Kommission zu verweisen, wenn ihm nicht von jener Seite eine gegen uns gerichtete Motivierung gegeben Wir wollen nicht fort und fort unsern Nacken neuen Ausnahmemaßregeln beugen. Man will das loyale Volk der Polen dem Moloch der Staatsraison opfern. Man will uns förmlich mit Gewalt aus dem preußischen Unterthanenverbande hinausdrängen und hat dazu einen Verein gebildet. Auf dem rechtswidrigen Wege, den Sie betreten haben, wollen Sie weeittergehen. Sind die Gesetze, betreffend die Rentengüter und die An⸗ siedlungskommission, mit einander nicht vereinbar, so ist es logisch, das Ausnahmegesetz aufzuheben. Auch die Polen sind K1 worden zum Kampf für Religion, Sitte und Ordnung. rdnung heißt aber auch Anerkennung der Staatsgrundgesetze, und diese werden verletzt, wenn die Polen von den Vortheilen der Rentengutsgesetz⸗ gebung ausgeschlossen werden. Wir Polen erkennen die Obrigkeit an, wir wollen aber auch, daß man unsere Gleichberechtigung anerkenne.

Abg. Herrmann (Zentr.): Die erste Bedingung für einen er⸗ folgreichen Kampf für Religion, Sitte und Ordnung ist die Einigkeit. Der Antrag, die Polen von der Rentengutsbildung auszuschließen, entspricht aber nicht der Gerechtigkeit; er verletzt die Rechte der Es wäre das schlechteste Mittel. den Polen Liebe zum Vaterland einzuflößen. Der Erfolg würde nur sein, daß Sozial⸗ demokraten gezüchtet werden.

Abg. von Tiedemann⸗Bomst (fr. kons.): Ich werde mich nicht in eine Erörterung der Fragen einlassen, die Herr von Czarlinski angeregt hat. Die Erörterung dieser Fragen ist bei der Berathung des Etats des Ministeriums des Innern am Platz. Der Abg. von Czarlinski hat auch den Verein angegriffen, der zur Förderung des Deutschthums in den östlichen Provinzen gegründet ist. Der Verein ist nichts Anderes als ein berechtigter Gegensatz zu den Be⸗ strebungen der Polen, zu den polnischen Vereinen, die bereits seit fünfzig Jahren in Thätigkeit sind. Nur ein Unterschied besteht zwischen dem deutschen Verein und den polnischen Vereinen: der deutsche Verein ist ein wirthschaftlicher Verein, der die wirthschaft⸗ liche Existenz der Deutschen schützen will. Die Polen aber haben Hunderte von Vereinen, die dazu noch politische Bestrebungen ver⸗ folgen. Wenn wir jetzt dasselbe thun, was die Polen seit fünfzig Jahren üben, dann kommt man und wirft uns vor, wir säeten Zwie⸗ tracht und Unzufriedenheit! Wir beabsichtigen keineswegs, wie be⸗ hauptet wird, die Polen zu boykottieren; das ist vollständig durch die Statuten des Vereins ne während die Polen die Deutschen jeden Tag boykottierten. Ich beschränke mich für heute auf diese Ausführungen.

Abg. Dr. Mizerski (Pole): Im vorigen Jahre schon habe ich hier, ausgeführt, daß die Ansiedelungs⸗Kommission nicht im Einklang steht mit der Verfassung. Eine Widerlegung ist mir damals nicht zu theil geworden, und es heißt auch hier: qui tacet, consentire videtur. Der Ausschluß der Polen von den Wirkungen des Rentengutsgesetzes ist verfassungswidrig.“ Sie gleiten auf der schiefen Ebene immer weiter! Wir Polen haben eine unver⸗ wüstliche Lebenskraft und werden alle Ihre Maßnahmen überdauern. Wir werden aber nicht davon ablassen, unsere Gleich⸗ berechtigung mit den übrigen preußischen Mitbürgern zu fordern. Man giebt Gesetze gegen den Umsturz und zerstört auf der anderen Seite Religion und Familienleben bei einer ganzen Bevölkerungs⸗ klasse. Ein Königswort lautet: Gerechtigkeit erhöhet ein Volk; das Ansiedelungsgesetz aber bewirkt das Gegentheil.

worden wäre.

Abg. Graf zu Limburg⸗Stirum (kons.): Im Gegensatz zu den Rednern von dieser Seite, die sich auf den Boden des bestehenden Gesehes gestellt haben, hat der Herr Vorredner die Verfassungsfrage in ug auf das esedfiensee⸗ erörtert. Ich will ihm dabei nicht folgen. Bedauerlich ist, daß sich das Zentrum in dieser An⸗

elegenheit auf die Seite der Polen stellt und die ganze Frage ver⸗ schiebt. Religion, Sitte und Ordnung kommen hier gar nicht in Betracht, sie sollen keineswegs über den Haufen geworfen werden. Auch wollen wir durchaus nicht die polnischen An⸗ siedelungen verhindern. Die polnischen Kollegen hier im Hause sind

außerordentlich tüchtig und fleißig, polnische Beamte und polnische

Soldaten sind außerordentlich fähig und brav, aber der nationale Gegensatz besteht einmal, und dann besteht zweitens die maßgebende Thatsache, daß Sie den Gedanken an ein Zusammenfassen der polni⸗ schen Nation nicht aufgegeben haben. Wenn die Regierung Organi⸗ sationen, welche dieser Tendenz dienen, verhindert, so thut 8 nur ihre Pflicht. Das Deutschthum muß vor polnischen ngriffen geschützt werden.

wissen, ob die Herren von der polnischen Fraktion in einem schwierigen Moment die Führung in der Bewegung behalten, oder ob nicht ganz andere, dem preußischen Staate feindliche Elemente an die Spitze treten, die bestrebt sind, die polnischen Provinzen von Deutschland ab⸗ zutrennen. (Ruf bei den Polen: Wir protestieren!) Wir wollen unseren polnischen Mitbürgern durchaus gerecht werden, müssen aber bei den Deutschen in den Ostseeprovinzen die Ueberzeugung wach er⸗ halten, daß sie von uns nicht verlassen sind. 1

Abg. Dr. Sattler (nl.) weist ebenfalls auf die Gegensätze in den Maßregeln der General⸗ und der hie. I gee, hin. Wenn das Gesetz segensreich wirken solle, müsse in dieser Beziehung Wandel Eschaffen werden. Im Ansiedelungsgesetz handele es sich nur um den Schutz des Deutschthums, über den kein Pole berechtigt sei, sich zu beklagen. z

Um 4 ¼ Uhr wird die weitere Berathung auf Dienstag 11 Uhr vertagt.

Statistik und Bolkswirthschaft.

Invaliditäts⸗ und Alters⸗Versicherung.

An Anträgen auf Gewährung von Renten sind bei der Hansea tischen Versicherungsanstalt eingegangen: a. an Alters⸗ renten: im Laufe des Jahres 1891 1105, 1892 404, 1893 381, 1894 353, in der Zeit vom 1. bis 31. Januar 1895 36, zusammen 2279; b. an Invalidenrenten: im Laufe des Jahres 1892 181, 1893 301, 1894 550, in der Zeit vom 1. bis 31. Januar 1895 60, zusammen 1092; mithin sind seit Beginn des Jahres 1891 bei der Fen eatischen Versicherungsanstalt an Rentenanträgen eingegangen 3371.

on den Anträgen auf Altersrente entfallen auf das Gebiet der freien und Hansestadt Lübeck 396, Bremen 489, Hamburg 1394, und von den Anträgen auf Invalidenrente auf das Gebiet von Lübeck 141, Bremen 388, Hamburg 563. Von den Anträgen auf Alters⸗ rente sind bis Ende Januar 1895 erledigt 2235, und zwar 1959 durch Rentengewährung, 240 durch Ablehnung und 36 auf sonstige Weise. Von den Altersrentenempfängern sind inzwischen ausgeschieden 333, von diesen sind verstorben 316. Von den Anträgen auf Invaliden⸗ rente sind bis Ende Januar 1895 erledigt 1035, und zwar 772 durch Rentengewährung, 219 durch Ablehnung und 44 auf sonstige Weise. Von den Invalidenrentenempfängern sind inzwischen ausgeschieden 148, von diesen sind verstorben 138. Auf die Gebiete der drei Hansestädte vertheilen sich die noch im Bezuge der Rente befindlichen Personen olgendermaßen: Lübeck 278 Altersrenten, 72 Invdalidenrenten,

remen 364 Altersrenten, 233 Invalidenrenten, Hamburg 984 Alters⸗ renten und 319 Invalidenrenten. Die Jahressumme der bis jetzt ge⸗ währten Renten macht insgesammt 401 524,20 aus, von welchem Betrage 66 027,20 für die inzwischen ausgeschiedenen Renten⸗ empfänger abzusetzen sind. Nach den Berufszweigen vertheilen sich die 2731 Rentenempfänger auf folgende Gruppen: Landwirthschaft und Gärtnerei 188, Industrie und Bauwesen 1135, Handel und Ver⸗ kehr 467, sonstige Berufsarten 235, Dienstboten ꝛc. 706 Renten⸗

empfänger.

Arbeitsnachweis.

Die Errichtung einer allgemeinen Arbeitsnachweisstelle für Kiel und Umgegend war von der Kieler Gesellschaft freiwilliger Armen⸗ freunde angeregt worden. Nach dem Bericht der Kieler Handels⸗ kammer hat diese sich bereit erklärt, zu den Kosten einer solchen Einrichtung für das laufende Rechnungsjahr einen Beitrag von 200 beizusteuern. Zur Arbeiterbewegung.

In Leipzig fand am Sonnabend eine von etwa 200 Personen besuchte Versammlung der Metallarbeiter statt, die sich mit dem Ausstand in der Metalldreherei von Grieß u. Co. be⸗ schäftigte. (Vergl. Nr. 18 d. Bl.) Die zur Verhandlung mit dem Arbeitgeber gewählte Kommission berichtete, daß zwar zugesagt worden sei, einige in der -S. gerügte Uebelstände abzuschaffen, daß der Fabrikherr aber die Wiedereinstellung der Ausständigen abgelehnt habe, weil ihre Stellen sämmtlich besetzt seien und weil seine Arbeiter sich weigern, mit den Entlassenen wieder zusammen zu arbeiten. Die Versamm⸗ lung beschloß, dem deutschen Metallarbeiter⸗Verbande die Entschließung darüber zu überlassen, welche Schritte wegen der „Maßregelung“ seiner Mitglieder zu thun seien, und einstweilen die Ausständigen weiter zu unterstützen. Die Mittel zur Unterstützung der Ausständigen sollen durch Sammlungen in den Werkstätten aufgebracht werden.

Aus Schmölln wird der „Geraer Ztg.“ berichtet, daß der Ausstand der Knopffabrik⸗Arbeiter, nachdem auch die Firma Naundorf und Wagner die früher gezahlten Löhne wieder zugestanden hat, als beendigt anzusehen sei.

Aus Wien meldet „W. T. B.“: Eine am Sonntag abgehaltene Versammlung jugendlicher Hilfsarbeiter verlief stürmisch und wurde aufgelöst. Ein Webergehilfe, der den Vertreter der Re⸗ gierung beschimpfte, wurde verhaftet. .

In Argenta bei Bologna zogen am Sonntag 400 Lohnarbeiter vor das Rathhaus und verlangten drohend Beschästigung. Der Bürgermeister versprach, der Regierung zu telegraphieren, damit die zugesagten Regulierungsarbeiten im Renoflusse sofort in Angriff ge⸗ nommen würden. Es gelang hierdurch, wie der „Voss. Ztg.“ ge⸗ meldet wird, die Menge zu beruhigen, die sich zerstreute, ohne daß die Ordnung gestört wurde.

Kunst und Wissenschaf

A Sonderabdruck des „Archäologischen Anzeigers“ von 1894

erschien vor kurzem ein von dem archäologischen Dirigenten der

Reichs⸗Limeskommission Professor Hettner in Trier verfaßter Bericht über die Thätigkeit dieser Kommission vom Ende November bis Mitte Dezember 1894, dem Forgeaheh entnommen ist: Mit dem Aufsuchen resp. Ausgraben der Kastelle, wischenkastelle, Erd⸗ schanzen und der Limesarten sind achtzehn und außerdem sechs Herren noch mit der Untersuchung der römischen Straßen als Strecken⸗ und Straßenkommissare beschäftigt gewesen. Trotz der sehr ungünstigen Witterungsverhältnisse im August und September, welches gerade die für diese Zwecke günstigsten Mo⸗ nate sind, wurden doch die Forschungsarbeiten wesentlich gefördert und Entdeckungen gemacht, die von der größten Tragweite sind und die über das Wesen und die Geschichte des Limes weitere und sichere Auf⸗ schlüsse geben werden. Im ganzen wurde an 18 Hauptkastellen ge⸗ arbeitet; davon wurden 11 vollständig beendet, 3 er⸗ heblich gefördert, 4 nur mit Voruntersuchungen bedacht. Von Zwischenkastellen wurden 5 fertiggestellt, während bei 6 anderen die Ausgrabungen nur theilweise erfolgten oder sich nur auf vorläufige beschränkten. In Württemberg sind es die Kastelle Wahlheim, Welzheim, Oehringen, Cannstatt und Hahlheim l(letzteres ist ein Zwischenkastell im Oberamt

Und dann können wir doch nicht

neg.Bes. en Re (1),

Ellwangen), die als beendet angesehen werden können, und Aalen, bei welchem nur die Umfassungen sichergestellt sind. In Rottweil wurde nur eine kurze Grabung an einer Stelle vorgenommen, an welcher das Praetorium zu vermuthen ist. An besonders werthvollen Funden in und bei den Kastellen u. s. w. sind zu verzeichnen: eine Ara mit Inschrift im Kastell Welz⸗ heim. Diese Inschrift lautet vervollkommnet: J(ovi) o(ptimo) m(aximo) pro salut(e) dominor(um) imp(eratorum) Mlarcus) Octavius Severus c(enturio) leg(ionis) VIII Aug(ustae), prae- posit, us) (numori) Britstonum et expll(oratorum)]. Ebenda zwei Ziegelplatten mit dem Stempel NBI. Diese beiden Funde lehren, daß die Besatzung des Kastells aus den numeri Brittonum bestanden hat. Da einige dieser numeri Brittonum ihre Beinamen zweifellos von Flüßchen, an denen ihre Standlager waren, hernahmen (wie Elantienses, Murrenses), so wird auch das L der Welzheimer Brittones vermuthlich als Leinenses oder ähnlich auf⸗ zulösen sein und der Name des Flüßchens Lein, an welchem Welz⸗ heim liegt, von daher abgeleitet werden dürfen. An Ziegelstempeln wurden gefunden: im Kastell Aalen ein Stempel der ala II Flavia, ähnliche Stempel wurden schon früher in der Nähe des Kastellplatzes von Aalen gefunden —; im Kastell Wahlheim ein solcher der l1eg. VIII Aug.; in Hofheim Stempel der 14., 21. und 22. Legion; in Okarben an der Nidda solche der 14. und 21. Legion; in Friedberg Stempel der leg. XI, XIII, XXI R(apax) und der coh. IIII Vindelicorum, sowie der coh. I Damascenorum; im Kastell Zugmantel Stempel der XXII. Legion; im Kastell Niederbieler ein Bronzekopf Gordian's III., zwei vergol⸗ dete Buchstaben aus Bronze und ein Theil eines Bronzestücks mit der Inschrift I. N. H. D. D. Im Zwischenkastell Langendiebach fand sich ein Stempel der XXII. Legion vor. Die von dem Baumeister Jakobi im vorigen Jahre entdeckte „Versteinung der Reichsgrenze“ oder „Grenz⸗ markierung“ wurde in diesem Jahre fast auf allen Strecken einer genauen Untersuchung unterzogen. Dabei ergab sich eine Fülle ver⸗ schiedener Erscheinungen. Soviel aber scheint jetzt sicher nachgewiesen zu sein, ö Grenzmarkierung sowohl längs der Mauer, wie längs des Walls, also überall am ganzen Limes vorhanden war. Ja und das ist von großer Tragweite sie wurde selbst an der binteren Linie, der Neckar⸗Mümlinglinie, gefunden. Die Markierung ist verschieden; nicht überall fanden sich im Gräbchen Steine, Kohlen, Asche und Scherbenreste vor; auch die Art, wie die Steine eingesetzt oder angebracht waren, zeigte sich in den einzelnen Gegenden der Limeslinie verschieden. Bei Gleichen und am Stahlhof (O.⸗A. Oehringen) wurde die Markierung im einem straßenähnlichen Zustand angetroffen und unter dieser Beschotterung die eigentliche Absteinung in Gestalt von Läufern nachgewiesen. Die Lage dieser Grenz⸗ markierung zur Grenzmauer bezw. zum Grenzwall ist einem fortwährenden Wechsel unterworfen. Bald läuft sie mehr oder weniger vor, bald ist sie gleichlaufend, bald zeigt sie sich mehr oder weniger hinter Mauer und Wall. Was nun die neu entdeckte Grenzmarkierung der Neckar⸗Mümlinglinie anbelangt, so ist die Forschung über die Bedeutung, das Alter und den eigent⸗ lichen Zweck derselben noch nicht beendigt und darüber die Frage ent⸗ standen, ob sie sich auf eine Reichsgrenze oder nur auf eine Territorial⸗ grenze beziehe. Wenn aber die Main⸗Neckarlinie einmal eine Reichs⸗ grenze bildete, so kann sie auf die Remsthallinie gestoßen sein, und dann müssen an der letzteren in der Gegend von Schorndorf und Waiblingen sich noch Kastelle finden lassen. Eine weitere hochwichtige Entdeckung, die in diesem Jahre nach Professor Hettner's Bericht ge⸗ macht wurde, ist das Auffinden einer Pallisadierung bei der rätischen Mauer, die an der bayerisch⸗württembergischen Grenze im Bayerischen und Württembergischen gefunden worden ist. Diese Pallisadenreihe wurde auf eine Strecke von 15 km in fast ununterbrochenem Laufe nach⸗ gewiesem Bezüglich der Bedeutung u. s. w. dieser Erscheinung gehen die Meinungen der bei der Limeskommission beschäftigten Herren noch weit auseinander, doch scheint soviel sicher zu sein, daß sie mit der Grenzmarkierung nichts gemein hat, sowie daß sie mit der Grenzmauer nicht gleichzeitig im Gebrauch war. Als Beweis für die Richtigkeit letzterer Behauptung kann eine westlich von Gundelshahn untersuchte Stelle dienen. Dort wurden die Pallisaden erst südlich, dann nördlich und dann wieder südlich der Grenzmauer gefunden. Die geradlinig geführte Grenzmauer schnitt also zweimal die in flachem Bogen hinziehende Pallisadenreihe; ja, eine Schnittstelle ergab sogar unter der Mauer noch Reste eines Pfahls. Die früh auftretende Bezeichnung „Pfahl“ für die Grenzmauer und den Grenzwall würde auf eine An⸗ ordnung Kaiser Hadrian's, wie sie Spartian beschreibt, hinweisen und ihre Erklärung finden: In plurimis locis, quibus bar- bari non fluminibus sed limitibus dividuntur, stipitibus magnis in modum muralis saepis funditus jactis atque conexis barbaros separavit. Den sogenannten Begleithügeln wurde auch in diesem Jahre die nöthige Beachtung geschenkt, doch ist man über das Wesen derselben noch zu keinem sicheren Resultate ge⸗ kommen. Die E“ der Römerstraßen wurde fortgesetzt und auf der ganzen Linie in Angriff genommen. Verschiedene schon bekannte oder als römisch angenommene Straßen wurden angegraben, mehrere neue gefunden und auch in dieser Richtung die Limesforschung wesentlich gefördert.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗

Maßregeln. 8

Nachweisung

über den Stand von Thierseuchen im Deutschen Reich am 31. Januar 1895.

(Nach den Berichten der beamteten Thierärzte zusammengestellt im Kaiserlichen Gesundheitsamt.)

Nachstehend sind die Namen derjenigen Kreise (Amts⸗ ꝛc. Bezirke) verzeichnet, in welchen Rotz, Maul⸗ und Klauenseuche oder Lungen⸗ seuche am 31. Januar herrschten. Die Zahl der betroffenen Ge⸗ meinden und Gehöfte sind letztere in Klammern bei jedem Kreise vermerkt.

A. Rotz (Wurm).

Preußen. Reg.⸗Bez. Königsberg: Heiligenbeil 1 (1). Reg.⸗ Bez. Danzig: Berent 1 (1). Reg.⸗Bez. arien werder: Löbau 1 (1). Stadtkreis Berlin 1 (2). Reg.⸗Bez. Potsdam: Nieder⸗ barnim 2 (2), Stadtkreis Charlottenburg 1 (1), Teltow 2 (2), Beeskow⸗ Storkow 1 (1). Reg.⸗Bez. Stettin: Ueckermünde 1 (1). Reg.⸗ Bez. Köslin: Belgard 1 (1). Reg.⸗Bez. Posen: Jarotschin 1 (I), Posen West 1 (1), Samter 1 (1), Rawitsch 1 (2), Koschmin 1 (1). Reg.⸗Bez. Bromberg: Znin 1 19 Reg.⸗Bez. Breslau: Neu⸗ markt 3 (3), Brieg 1 (1). „Reg.⸗Bez. Liegnitz: Grünberg 2 (2). 1 Rybnik 1 (1). Reg.⸗Bez. Erfurt: Langen⸗ salza 1 (1). Reg.⸗Bez. Hildesheim: Osterode a. H. 1 (2), Duder⸗ stadt 2 (2), Münden i. Hann. 1 (1). Reg.⸗Bez. Arnsberg: Iser⸗ lohn 1 (1). Reg.⸗Bez. Wiesbaden: Unterwesterwaldkreis 1 1). Reg.⸗Bez. Düsseldorf: Mülheim a. Ruhr 1 (1), Landkreis Essen 1 (1). Reg⸗Bez. Aachen: Stadtkreis Aachen 1 (1), Landkreis Aachen 1 (1). Bayern. Reg.⸗Bez. Oberbayern: München 1 1 (1). Reg.⸗Bez. Niederbayern: Landbezirk Deggendorf 2 (2), Grafenau 2 (2). Württemberg. Donaukreis: Laupheim 1 (1). Hessen. Provinz Oberhessen: Friedberg 2 (2). Elsaß⸗Lo⸗ thringen. Ober⸗Elsaß: Mülhausen 1 (1). Zusammen 45 Ge⸗ meinden ꝛc. und 48 Gehöfte.

B. Maul⸗ und Klauenseuche.

Preußen. Reg.⸗Bez. Königsberg: Wehlau 1 (1), WFefrng burg 1 (2), Hez (2). Reg.⸗Bez. Marienwerder: Thorn (1), Kulm 2 (2). eg.⸗Bez. Potsdam: Templin 1 (1), Nieder⸗ barnim 7 (14), Osthavelland 1 (2), Westhavelland 1 (4). Reg.⸗Bez. Stettin: Randow 1 (1). Reg.⸗Bez. Posen: Grätz 1 (3). Reg.⸗ Bez. Breslau: Neumarkt 1 (1), Landkreis Breslau 1 (1). Reg.⸗ Bez. Oppeln: Landkreis Beuthen 1 (1), Pleß 1 (1), Leobschütz 3 (24). Magdeburg: Jerichow 1 1 (1), Kalbe 6 (13), Wanz⸗ Stadtkreis Magdeburg 1 (1), Neuhaldensleben 2 (3). Bez. Merseburg: Bitterfeld 7 (16), Stadtkreis Halle a. S.

Reg.⸗Bez. Oppeln:

Querfurt 1 (1), Merseburg 6 (10). Reg.⸗ Bez. Erfurt: Langensalza 1 (1). Reg.⸗Bez. Cassel: Eschwege 1. (1), Landkreis Hanau 1 (1), Schmalkalden 1 (1). Reg.⸗Bez. Wiesbaden: Landkreis Wiesbaden 1 (1), Obertaunuskreis 1 (4). Reg.⸗Bez. Sigmaringen: Haigerloch 1 (1). Bayern. Reg.⸗Bez. Pfalz: Kaiserslautern 8 (11), Kusel 1 (4), Landau 2 (3), Lud⸗ wigshafen a. Rh. 2 (3), Pirmasens 1 (2). Reg.⸗Bez. Ober⸗ pfalz: Sulzbach 1 (2). Reg.⸗Bez. Oberfranken: Stadt⸗ bezirk Kulmbach 1 (1), Landbezirk Bamberg I1 1 (1), Land⸗ bezirk Kulmbach 1 (1), Lichtenfels 2 (3). Reg.Be. Mittel⸗ franken: Stadtbezirk Nürnberg 1. (1), Hersbruck 2 (2), Landbezirk Rothenburg a. T. 2 (5), Uffenheim 7 (32); Reg.⸗Bez. Unterfranken: Alzenau 1 (1), Landbezirk Aschaffenburg 1 (65), Gerolzhofen 1 (3), S 1 (1), JS 1 (1), Königshofen 1 (1), Lohr 1 (1), Marktheidenfeld 5 (6), Obernburg 3 (28), Land⸗ bezirk Schweinfurt 4 (6), Landbezirk Würzburg 3 (5); Reg.⸗Bez. Schwaben: Landbezirk Kaufbeuren 1 (1). Sachsen. Kreishauptm. Leipzig: Grimma 1 (2). Württemberg. Neckarkreis: Backnang 5 (57), Besigheim 1 (2), Böblingen 3 (3), Cannstatt 1 (1), Heilbronn 1 (1), Maulbronn 1 (1), Neckarsulm 1 (1), Vaihingen 2 (3); Schwarz⸗ waldkreis: Calw 1 (2), Freudenstadt 5 (16), Herrenberg 2 (3), Horb 3 (5), Nagold 1 (2), Nürtingen 1 (1), Oberndorf 4 (8), Rotten⸗ burg 1 (1), Rottweil 2 (4), Sulz 1 (2), Tübingen 1 (1); Jagst⸗ kreis: Crailsheim 1 (1), Gerabronn 3 (3), Künzelsau 2 (12), Mergentheim 6 (44), Oehringen 1 (1), Schorndorf 1 (1); Donau⸗ kreis: Biberach 3 (16), Geislingen 1 (1), Ravensburg 1 (2), Waldsee 1 (1). Baden. Landeskommiss. Konstanz: Donaueschingen 2 (6); Landeskommiss. Freiburg: Breisach 1 (1), den 908, 2 (2),

1 (1), Saalkreis 1 (1),

Ettenheim 2 (3), Lörrach 2 (5), Müllheim 1 (1), Kehl 2 (2), Ober⸗ kirch 1 (2), Offenburg 1 (1); Landeskommiss. Karlsruhe: Bühl 1 (1), Rastatt 1 (1), Bretten 2 (3); Landeskommiss. Mannheim: Mannheim 1 (1), Heidelberg 1 (16), Buchen 2 (2), Tauberbischofs⸗ heim 5 (17), Wert eim 1 (1). Hessen. Provinz Starkenburg: Bensheim 3 (5), Dieburg 7 (8), Groß⸗Gerau 5 (9), Heppenheim 1 (1); Provinz Oberhessen: Büdingen 1 (1); Provinz Rhein⸗ hessen: Mainz 1 (1), Oppenheim 4 (6), Worms 2 (2). Braun⸗ schweig. Wolfenbüttel 1 (2), Helmstedt 3 (20). Sachsen⸗ Meiningen. Hildburghausen 2 (2). Sachsen⸗ Coburg⸗Gotha. Herzogthum Coburg: Stadtbezirk Coburg 1 (1), Landbezirk Coburg 1 (1); Herzogth. Gotha: Landbezirk Gotha 1 (1), Landbezirk Waltershausen 5 (5). Anhalt: Cöthen 3 (4), Zerbst 1 (1), Bern⸗ burg 2 (3). Schwarzburg⸗Sondershausen. Gehren 1 (1). Schwarzburg⸗Rudolstadt. Königsee 2 (3). Reuß jüngerer Linie. Gera 1 (1). Elsaß⸗Lothringen. Unter⸗Elsaß: Landkreis Straß⸗ burg 6 (6), Hagenau 4 (6), Molsheim 1 (2), Weißenburg 8 (18), Zabern 4 (8); Ober⸗Elsaß: Colmar 1 (1), Mülhausen 1 (1).

Zusammen 274 Gemeinden ꝛc. und 692 Gehöfte.

C. Lungenseuche. 6 Reg.⸗Bez. Posen: Bomst 1 (1). Reg.⸗Bez. Magdeburg: Kalbe 1 (1), Wolmirstedt 3 (5), Neuhaldensleben 3 (3); Reg.⸗Bez. Merseburg: Querfurt 1 (1); Reg.⸗Bez. Hildes⸗ heim: Daderstadt 1 (1); Landkreis Göttingen 1 (1), Einbeck 1 (1). Bayern. Reg.⸗Bez. Oberfranken: Rehau 1 (1). Sachsen. Kreishauptm. Leipzig: Borna 1 (2); Kreishauptm. Zwickau: Schwarzenberg 1 (1), Oelsnitz 2 (2). Anhalt: Cöthen 3 (4). Zusammen 20 Gemeinden ꝛc. und 24 Gehöfte. B

Preußen.

Handel und Gewerbe

1“ Zwangs⸗Versteigerungen. 8 11“ Beim Königlichen Amtsgericht II Berlin standen am 31. Januar und 2. Februar die nachbenannten Grundstücke zur Ver⸗ steigerung: Das im Grundbuche von Groß⸗Lichterfelde Band 6 Blatt Nr. 180 auf den Namen der verwittweten Frau Dr. Peters⸗ dorf, verwittwet gewesenen Dr. Spranger, Theophania, geb. Adami, eingetragene, zu Groß⸗Lichterfelde, Karlstraße 1, be⸗ legene Grundstück; Fläche 10,60 a; Nutzungswerth 1200 ℳ; Mindest⸗ gebot 540 ℳ; für das Meistgebot von 23 900 wurde der Dr. phil. Siegismund Bernstein zu Steglitz, Fichtestraße 27, Ersteher. Das im Grundbuche von Groß⸗Lichterfelde Band 6 Blatt Nr. 181 auf den Namen der vorgenannten Frau Dr. Petersdor f eingetragene, zu Groß⸗Lichterfelde, Karlstraße 2, belegene Grundstück; Fläche 11,51 a; Nutzungswerth 1500 ℳ; Mindestgebot 671 ℳ; für das Meistgebot von 29 300 wurde der Unternehmer für Erd⸗ arbeiten Moritz Rühle zu Berlin, Gneisenaustraße 62, Ersteher. Das im Grundbuch von Schöneberg Band 42 Blatt Nr. 1538 auf den Namen des Eigenthümers Eduard Küster zu Berlin, Swinemünderstraße 136, eingetragene, zu Schöneberg belegene Grund⸗ stück; Fläche 5,22 a; Mindestgebot 760 ℳ; für das Meistgebot von 72 010 wurde die Frau Kaufmann Marie Greve, geb. Gehrke, zu Berlin, Leipzigerstraße 12, Ersteherin. Das im Grundbuch von Lichtenberg Band 21 Nr. 688 auf den Namen des Rittergutsbesitzers Emil Kaempffe, früher zu Rötzenhagen bei Schlawe, jetzt in Amerika, eingetragene, zu Lichtenberg, Jungstr. 6, belegene Grund⸗ stück, Fläche 4,56 a, Nutzungswerth 3500 ℳ, Mindestgebot 400 ℳ; für dieses wurde der Major a. D. Eugen Kaempffe zu Aurich Ersteher. Endlich das im Grundbuch von Lübars Band 4 Blatt Nr. 131 auf den Namen des Kistenfabrikanten Eduard Seidel zu Berlin eingetragene, jetzt seinen Erben Wilhelm Reinhold Robert und Joh. Friedr. Hermann Seidel gehörige, zu Lübars belegene Grundstück; Fläche 28,54 a; Mindestgebot 141 ℳ; für das Meistgebot von 150 wurde der Klempnermeister Her⸗ mann Naeumann zu Berlin, Kesselstr. 41, und die unverehel. Bertha Langenbeck ebenda, Rathenowerstr. 85, gleichberechtigt, Ersteher. Aufgehoben wurde das Verfahren der Zwangsversteigerung wegen der nachbenannten Grundstücke: die im Grundbuch von Lichtenberg Band 15 Blatt Nr. 519 und 523 auf den Namen des Maurermeisters Gustav Borsdorff eingetragenen, zu Lichtenberg belegenen Grundstücke. Die Termine am 4,, 8. und 13. März 1895 fallen fort. Das im Grundbuch von Schöne⸗ berg Band 41 Blatt Nr. 1537 auf den Namen der Berliner Immobilien⸗Aktienbank eingetragene, zu Schöneberg, Sedanstraße Nr. 47 belegene Grundstück. Die Termine am 12. und 16. März fallen fort. Das Fuhrherr F. Reusch'sche Grund⸗ stück, zu Reinickendorf belegen. Beim Königlichen Amtsgericht I Berlin standen am 4. Februar die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Kleine Andreasstraße 15, dem Fabrikanten F. Volz gehörig; 4,85 a; Nutzungswerth 7900 ℳ; Meistbietender blieb Fr. Mahncke zu Schöneberg, Hohenstaufenstraße 79, mit dem Gebot von 140 000 Der Zuschlag erfolgt am 7. d. M. Theilung halber Naunynstraße 77, dem Kaufmann Jos., genannt Gust. Fried⸗ laender, und dem F. K. R. Hallert gehörig; Nutzungswerth 6050 ℳ; Ersteher wurde der Extrahent Jos. Friedlaender zu Berlin mit dem Gebot von 95 010 Der Zuschlag wurde aus⸗ gesetzt. Aufgehoben wurde das Verfahren der Zwangsver⸗ hühgvng. wegen des Sachs'schen Grundstücks, Stargarder⸗ raße

Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlacht⸗ viehmarkt vom 2. Februar 1895. Auftrieb und Marktpreise nach Schlachtgewicht mit Ausnahme der Schweine, welche nach Lebendgewicht gehandelt werden. Rinder. Auftrieb 3849 Stück. (Durchschnittspreis für 100 kg.) I. Qualität 114 122 ℳ, II. Qualität 100 112 ℳ, III. Qualität 88 94 ℳ, IV. Qualität 80 86 ℳ% Schweine. Auftrieb 6734 Stück. (Durchschnittspreis für 100 kg.) Mecklenburger 100 Landschweine: a. gute 96 98 ℳ, b. geringere 90 94 ℳ, Galizier ℳ, leichte Ungarn bei 20 % Tara, Bakonyer 84 86 bei 27,5 kg Tara pro Stück. Kälber. Auftrieb 779 Stück. (Durchschnittspreis für 1 kg.) I. Qual. 1,12 1,20 ℳ, II. Qual. 0,92 1,10 ℳ, III. Qualität 0,76 0,90 Schafe. Auftrieb 9902 Stück. (Durchschnittspreis für 1 kg.) I. Qualität 0,92 1,06 ℳ, II. Qualität 0,80 0,88 ℳ. III. Qualität 8

SDie iaße Fachausstellung, welche der Berliner Konditorge ilfen⸗Verein zur Feier seines 20. Stiftungsfestes in dem mit Fahnen reich geschmückten großen Saale von Keller's Etablissement (Köpenickerstraße Nr. 96,97] veranstaltet hat, ist heute Vormittag eröffnet worden. Die Ausstellung ist von 89 Gehilfen und industriellen Firmen beschickt und enthält Erzeugnisse der Konditorei⸗, Honigkuchen⸗, Konfitüren⸗, Bonbon⸗, Chokoladen⸗, Mar⸗ ipan⸗ und Gates sabeiken die auf 5 langen Tafeln ausgestellt sind, sowt Backöfen, ismaschinen, Attrappen und Hilfsmittel des Kondi⸗ oreigewerbes aller Art. Die Stadt Berlin hat drei Preise gestiftet; außerdem werden 13 Ehrenpreise, 6 goldene, 9 silberne und 12 bronzene Medaillen zur Vertheilung kommen. Die Betriebseinnahmen der Ostpreußischen Südbahn im Januar 1895 betrugen nach vorläufiger Feststellung im Personen⸗ verkehr 55 807 ℳ, im Güterverkehr 282 037 ℳ, an Exrtra⸗ ordinarien 14 000 ℳ, zusammen 351 844 ℳ, darunter auf der Strecke Fischhausen Palmnicken 53858 ℳ, im Januar 1894 provi⸗ sorisch 393 511 ℳ, mithin gegen den entsprechenden Monat des Vorjahres weniger 41 667 ℳ, gegen definitiv 402 510 im Vor⸗ jahr, mithin weniger 50 666

Wie dieRhein.⸗Westf. Ztg.⸗ meldet, hat die gestrige Monats⸗ versammlung des Westfälischen Kokssyndikats in Bochum be⸗ schlossen, die Produktionseinschränkung für den Monat Februar a 10 % (gegen 5 % im Monat Januar) festzusetzen. Die Umlage be⸗ trägt wie bisher 23 %. Der Versand der Kokereien des Syndikats im Jahre 1894 betrug 4 736, 000 t gegen 4 396 000 im Jahre 1893.

Der Aufsichtsrath der Bergbau⸗Aktiengesellschaft „Concordia“' bei Oberhausen beschloß der „Rhein. Westf. Ztg zufolge, der Hauptversammlung die Vertheilung einer Dividende vo 5 ½ % gegen 4 % im Jahre 1893 vorzuschlagen.

—. Einer Meldung der „Köln. Ztg.“ zufolge hat die Hamburg Amerikanische Packetfahrt⸗Aktiengesellschaft mit de rheinisch⸗westfälischen Kohlensyndikat auf zwei Jahre zusammen 400 000 t Kohlen abgeschlossen. 54

Magdeburg, 4. Februar. (W. T. B.) Zuckerbericht. Kornzucker exkl., von 92 % —, neue 9,85 9,95. Kornzucker exkl 88 % Rendement 9,20 9,30, neue 9,25 9,35. Nachprodukte exkl

Brotraffinade 1 21,50. Brot⸗

75 % Rendem. 5,50 5,00. Ruhig.

raffinade II 21,25. Gem. Raffinade mit Faß 21,25 21,75. Gem. Melis I mit Faß 20,75. Stetig. Rohzucker I. Produkt Transito f. a. B. Hamburg pr. Februar 9,15 bez. u. Br., pr. 9,12 ½ Gd., 9,15 Br., pr. April 9,17 ½ Gd., 9,22 ½ Br., pr. 9,25 bez., 9,27 ½ Br. Ruhig.

Leipzig, 4. Februar. (W. T. B.) Kammzug⸗Termir handel. La Plata. Grundmuster B. pr. Februar 2,65 ℳ, pr. März 2,65 ℳ, pr. April 2,65 ℳ, pr. Mai 2,67 ½ ℳ, IZu 2,67 ½ ℳ, pr. Juli 2,70 ℳ, pr. August 2,72 ½ ℳ, pr. Septembe 2,75 ℳ, pr. Oktober 2,75 ℳ, pr. November 2,75 ℳ, pr. Dezembe 2,77 ½ ℳ, pr. Januar —. Umsatz 20 000 kg.

Bremen, 4. Februar. (W. T. B.) (Börsen⸗Schlußbericht Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer Petroleum⸗Börse.) Stetig. Loko 5,40 Br. Baumwolle. Matt. Upland middl. loko 28 ½¼ 43. Schmalz. Höher. Wilco 36 ₰, Armour shield 35 ½ ₰, Cudahy 36 ₰, Fairbanks 29 ½ ₰. Speck. Fest. Short clear middling loko 32, Januar⸗ Februar⸗Abladung —. Wolle. Umsatz 79 Ballen. Taback. Umsatz 88 Faß Kentucky, 85 Faß Stengel.

amburg, 4. Februar. (W. T. B.) Kaffee (Nachmittags bericht.) Good average Santos pr. März 77 ¼, pr. Mai 76 ½, pr. Sep tember 75 ½, pr. Dezember 72 ¾. Behauptet. Zuckermarkt (Schlußbericht.) Rüben⸗Rohzucker I. Produkt Basis 88 % Rende ment neue Usance, frei an Bord Hamburg pr. Februar 9,15, pr März 9,17 ½, pr. Mai 9,30, pr. August 9,52 ½. Stetig.

Wien, 4. Februar. (W T. B.) Die Generalversammlung der Oesterreich⸗Ungarischen Bank genehmigte den Bericht de Generalraths und ertheilte Decharge. Der Reinertrag der Bank er⸗ giebt eine Jahresdividende von 42,90 Fl. Der Bericht hebt hervor das Jahr 1894 sei der v h daf nshn Entwickelung der Monarchi im allgemeinen wenig günstig gewesen und die Ausfuhr mehrere der bedeutendsten Handelsartikel habe eine weitere Ver minderung gegen das Vorjahr erfahren. Erfreulich sei dagegen, da die Grundlagen der wirthschaftlichen Unternehmungen gesund un intakt geblieben seien, daß die Kapitalbildung Fortschritte gemacht und der Konsum neuerdings zugenommen habe. Die Lage des Geldmarktes sei insofern eine befriedigendere gewesen, als der Geldstand und der Zinsfuß größere Stetigkeit gezeigt hätten.

„Wien, 4. Februar. (W. T. B.) Ausweis der öster reichisch⸗ungarischen Staatsbahn (öEsterreichisches Netz) für den Monat Januar 1 940 156 Fl., Mindereinnahme gegen den ent⸗ sprechenden Zeitraum des vorigen Jahres 78 517 Fl.

London, 4. Februar. (W. T. B.) Wollauktion. Preise und Tendenz unverändert.

96 % Javazucker loko 11 ¼ ruhig, Rüben⸗Rohzucker loko 9 ½ ruhig. Chile⸗Kupfer 40 ⁄16, pr. 3 Monate 40 716. 8

Glasgow, 4. Februar. (W. T. B.) Die Verschiffungen von Roheisen betrugen in der vorigen Woche 5108 Tons gegen 4155 Tons in der gleichen Woche des vorigen Jahres.

Bradford, 4. Februar. (W. T. B.) Wolle fester, Mohair⸗ wolle stetig, Wolle allgemein gefragter, Exportgarne ruhig, Ge⸗ schäft in Stoffen gut.

Amsterdam, 4. Februar. (W. T. B.)

Die „Agenzia Stefani“

good ordinary 54 ½. Bancazinn 36 ½.

Rom, 4. Februar. (W. T. B.) meldet, daß durch Königliches Dekret von gestern aus ökonomischen und Verwaltungsgründen der Generalrath der Bank von Neapel sowie der Hauptverwaltungsrath dieser Bank und die Verwaltungs⸗ räthe ihrer Succursalen aufgelöst worden sind. Zum außerordentlichen Königlichen Kommissar bei der Bank von Neapel ist der General⸗ Direktor im Finanz⸗Ministerium Simeoni ernannt worden. Das Dekret wird heute Abend im Amtsblatt veröffentlicht werden mit einem Bericht des Schatz⸗Ministers über die ökonomischen und Ver⸗ waltungsgründe, die diese Maßregel veranlaßt haben. .

New⸗York, 4. Februar. (W. T. B.) Die Börse eröffnet schwach zu niedrigen Kursen, wurde im weiteren Verlauf fest und schloß recht fest zu höchsten Tageskursen. Der Umsatz der Aktien betrug 184 000 Stück. 1

Weizen eröffnete schwach und fiel einige Zeit nach Eröffnung; dann trat infolge umfangreicher Käufe für Rechnung des Westens vorübergehend bessere Stimmung ein, die aber am Schluß auf Zu⸗ nahme in den englischen Versorgungsmengen wieder schwand. Schluß schwach. Mais ging nach Eröffnung im Werth zurück, erholte sich aber infolge geringer Ankünfte. Später ging jedoch die Auf⸗ besserung, entsprechend der Mattigkeit in den Weigenmärkien wieder

verloren. Visible supply an Weizen 83 376 000 Bushels, do. an New⸗York 5 ⅛, do. New⸗

Mais 12 720 000 Bushels.

Waarenbericht. Baumwolle, Orleans 5, Petroleum träge, do. New⸗York 5,85, do. Philadelphia 5,80, do. rohes 7,00, do. Pipe line cert. p. Februar 102 ½, Schmalz West. steam 6,75, do. Rohe & Brothers 6,70, Mais kaum behauptet, do. p. Februar 46 ⅜, do. p. März —, do. p. Mai 47, Weizen kaum behauptet, rother Winterweizen 58, do. Weizen p. Februar 56 ½, do. 4 März 57 ½, do. p. April —, do. p. Mai 57 ⅞, Getreidefracht nach Liverpool 1 ¾, Kaffee fair Rio Nr. 7 16 ¼, do. Rio Nr. 7 p. März 14,50, do. do. p. Mai 14,25, Mehl, Spring clears 2,30, Zucker 2 ¾, Kupfer 10.

hicago, 4. Februar. (W. T. B.) Weizen ging infolge

der Abnahme der Vorräthe und der unterwegs befindlichen Hufahren sowie auf Abnahme der Visible supplies im Preise wesentlich höher, fiel aber später, da sowohl Haussiers als Baissiers Verkäufe vor⸗ nahmen. Mais stieg nach Eröffnung, später trat Reaktion ein. Schluß träge.

Weizen pr. Februar 49 ⅛, pr. Mai 52 ½. Mais pr. Februar 40 ½. Speck short clear nomin. Pork pr. Februar 9,65.

Java⸗Kaffee