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könnten. Nur auf solchem Wege werde man die Massen wieder⸗ sewinnen; nicht durch die bloße Bekämpfung der Sozialdemokratie, jie nur ein Symptom des Uebels, der Krankheit der Gesellschafts⸗ ordnung, sei. 1
Darauf ergriff der Reichskanzler Fürst zu Hohenlohe das Wort. “ (Schluß des Blattes.) 8
1““ — In der heutigen (13.) Sitzung des Hauses der Ab⸗ eordneten, welcher der Minister für Landwirthschaft ꝛc. reiherr von Hammerstein beiwohnte, wurde die zweite erathung des Staatshaushalts⸗Etats bei dem Etat der Forstverwaltung fortgesetzt. . Der Minister für Landwirthschaft Freiherr von Hammerstein, dessen Rede wir morgen im Wortlaut nachtragen werden, leitete die Verhandlung mit statistischen Mittheilungen ein, die eine Zunahme des fiskalischen sowohl als des privaten Forstareals in dem Zeitraum von 1883 bis 1893 für alle Provinzen ergaben, mit Ausnahme West⸗ falens, das eine nicht erhebliche Abnahme aufweist. Die Gesammt⸗ bodenfläche des Privatforstbesitzes beträgt 8 153 900 ha und hat eine Zunahme von 38 500 ha erfahren, die Gesammtfläche des siskalischen Forstbesitzes beläuft sich auf 2 284 000 ha und hat um 10 000 ha zugenommen. Der Minister schloß mit der Bemerkung: sowohl die Privat⸗Forstverwaltungen wie die staatlichen seien bemüht gewesen, wo nur irgend möglich, Aufforstungen vorzunehmen. 8 Abg. Krause⸗Waldenburg (fr. kons.) bat, in der Anstellungs⸗ weise der Forst⸗Assessoren eine Aenderung eintreten zu lassen. Der frühere Landwirthschafts⸗Minister von Heyden habe sich auf eine diesbezügliche Anregung aus dem Hause schon bereit erklärt, dieser Frage näher zu treten. Die höheren Stellen in der Forstverwaltung würden mit Angehörigen des Feldjäger⸗Korps und mit Zivil⸗Assessoren besetzt, die sämmtlich auf dem Gebiete des Forstwesens die gleiche Vorbildung genossen hätten. Von den 35 durchschnittlich freien Stellen würden 28 mit Zivil⸗Assessoren, 7 mit den An⸗ gehörigen des Feldjäger⸗Korps besetzt, die letzteren nähmen also ein Fünftel aller Stellen ein. Im Jahre 1894 hätten nun 459 Zivil⸗ Affessoren und 48 Angehörige des Feldjäger⸗Korps zur Verfügung ge⸗ standen. Nach dem jetzigen Anstellungsmodus werde mithin der letzte dieser Feldjäger nach 7 Jahren, der letzte der Zivil⸗Assessoren erst nach ungefähr 17 Jahren zur Anstellung gelangen. Man müsse außerdem noch bedenken, daß unter den Angehörigen des Feldjäger⸗Korps sich vielfach noch Studierende befänden; der jüngste dieser Feldjäger, der heute noch Student sei, gelange also eine Reihe von Jahren früher zur Anstellung als der jüngste der Assessoren, der sein Examen bereits gemacht habe. Dies sei auch für die weitere Carrisre von wichtigen Folgen. Die Unzufriedenheit der Zivil⸗Assessoren und ihr Wunsch, daß der jetzige Anstellungsmodus geändert werde, sei darum durchaus berechtigt. Er hoffe, daß der Minister diesen Verhältnissen mit Wohlwollen gegenübertreten werde. 1 — 8 Abg. von Schöning l(kons.) bittet um Ueberlassung von P an kleinere Besitzer seitens der Forstverwaltung gegen Er⸗ attung der Aushebungskosten. Zugleich ersucht er, bei Abgabe dieser Pflanzen ohne Berücksichtigung des Instanzenzuges zu verfahren. Regierungskommissar Ober⸗Landforstmeister Donner erklärt, zu einer unentgeltlichen Abgabe von Forstprodukten sei die Forstver⸗ waltung nicht berechtigt, dieselben würden jedoch zu billigen Preisen abgegeben. Ein Instanzenzug komme dabei nicht in Betracht, und wenn ein Besitzer nicht berücksichtigt worden sei, so könne das nur daran liegen, daß er sich nicht rechtzeitig gemeldet habe. 1 Abg. von Kardorff (fr. kons.): Der Vertreter der Regierung hat nicht darauf geantwortet, ob es nicht möglich sei den Instanzenzug zu verkürzen. Um Zeit zu gewinnen, könnte die Abgabe von Forst⸗ produkten den Oberförstern allein überlassen werden. Regierungskommissar Ober⸗Landforstmeister Donner erwidert, daß auch jetzt schon die Oberförster allein über Abgabe von Pflanzen verfügen könnten. 8 . . Abg. von Schöning (kons.) erklärt, er habe nicht von einer unentgeltlichen Hergabe der Pflanzen gesprochen, sondern nur ge⸗ wünscht, daß nicht mehr als die Aushebungskosten zur Anrechnung kämen. 8 u““ 8 Regierungskommissar Ober⸗Landforstmeister Donner theilt mit, daß ein besonderer Fonds im Landwirthschafts⸗Ministerium dafür vorhanden sei, um kleineren Besitzern bei Anschaffung von Pflanzen behilflich zu sein. 8 8 Abe. Hefich; (nl.) führt aus, daß die Art und Weise, wie die Abgabe von Laub aus den Königlichen Forsten erfolge, zu Bedenken Anlaß gebe. Es werde bei kleineren Leuten Mißstimmung erzeugt, da sie glauben müßten, in Zeiten einer Nothlage würden die Preise erhöht. Vielleicht sei es
möglich, von Versteigerungen abzusehen und die Laubstreu nur zu
billigen Taxpreisen abzugeben. Auch für eine Verbreitung der Be⸗ nutzung von Torfstreu, namentlich durch Anlegung von staatlichen Torfstreufabriken, zu sorgen, sei vielleicht angebracht. — G egierungskommissar Ober⸗Landforstmeister Donner weist darauf hin, daß Versteigerungen von Laubstreu keineswegs allgemein üblich seien. Der Torfstreu mehr Eingang zu verschaffen, sei die Regierung unablässig bemüht und werde in diesen Bemühungen nicht nachlassen. 1 8 (Schluß des Blattes.)
Seiner Majestät dem Kaiser und König gestiftete Wanderpreis zur Hebung des Rudersports an den höheren Lehranstalten Berlins ist gemäß dem Allerhöchsten Erlaß vom 27. Januar d. J. auf einige Wochen im Königlichen Kunstgewerbe⸗Museum ausgestellt. Das Prachtgefäß ist 8 einem Entwurf von Professor Emil Doepler d. J. von dem Leiter der Ziselierklasse des Königlichen Kunstgewerbe⸗-Museums Otto Roloff in Silber ausgeführt. Es hat die Gestalt einer gothischen zweihenkligen Weinkanne. Der Körper ist in spiegelnden, leicht gewun⸗ denen Flächen nach unten erweitert und trägt am oberen Rande die eingravierte Inschrift: Ehrenpreis Seiner Majestät des Kaisers und Königs Wilhelm II., gestiftet 1895. Darunter ist ein Streifen, auf welchem sich in leichtem ver⸗ goldeten Relief die Kaiserlichen Insignien und Lorbeerzweige absetzen. Auf dem Deckel thront der preußische Adler mit weitgespreizten Flügeln und mit dem goldenen Ruder und Lorbeerkranz in den Fängen. Die beiden Henkel laden als kräftige senkrechte Bügel aus; Knäufe und Spitzen sind von Bernstein, dem Kleinode des Meeres, gebildet, auch der untere Rand der Kanne ist mit einem goldenen Wellen⸗ ornament abgeschlossen. Die Kanne steht mit drei Knopffüßen
auf einem profilierten Sockel von graugeadertem Pavonazetto⸗
Marmor und mißt bis zur Spitze 66 cm.
Verkehrs⸗Anstalten.
Ueber Verkehrsstörungen, die durch die Witterungsverhält⸗ nisse hervorgerufen sind, und ihre Beseitigung, liegen heute folgende Meldungen des „W. T. B.“ vor:
Das Königliche Eisenbahn⸗Betriebsamt Stralsund macht be⸗ kannt: Die Strecken Altefähr — Bergen und Velgast — Barth sind wieder frei. Die Strecken Bergen —Krampas und Bergen- Lauter⸗ bach sind bis auf weiteres noch gesperrt.
Aus Schwerin wird vom gestrigen Tage gemeldet: Die Strecken Warnemünde —Lalendorf, Wismar —Rostock, Wismar — Goldberg, Grevesmühlen — Parchim— Karrow sind voraussichtlich für 24 Stunden wegen Schneeverwehungen gesperrt.
St. Petersburg, 6. Februar. (W. T. B.) Der neue Tarif für den russisch⸗belgisch⸗französischen Verkehr tritt nach amtlicher Bekanntmachung am 1. März neuen Stils in Kraft.
Th eater und Musik.
Im Königlichen Opernhause gelangt morgen Richard Wagner's „Siegfried“ („Der Ring des Nibelungen“, II. Abend) unter Kapellmeister Dr. Muck's Leitung zur Aufführung. Die Be⸗ seßung ist folgende: Siegfried: Herr Gudehus, Mime: Herr Lieban, Wanderer: Herr Stammer, Brünnhilde: Frau Sucher, Erda: Frau Götze, Alberich: Herr Schmidt, Fafner: Herr Mödlinger, Waldvogel: Fräulein Dietrich. 1
Im Königlichen Schauspielhause wird morgen der Schwank „Zum wohlthätigen Zweck“ von Schönthan⸗Kadelburg ge⸗ geben (Damen Schramm, von Mayburg, Seebach, Herren Vollmer, Blencke, Klein, Keßler, Oberländer, Hertzer, Hartmann). .
Das Deutsche Theater veranstaltet am Sonnabend eine Vor⸗ tellung zu wohlthätigem Zweck; der Reinertrag des Abends soll den nothleidenden Webern im Eulengebirge zu gute kommen. Zur Auf⸗ führung gelangen Gerhart Hauptmann's „Weber“. Der Billetverkauf für diese Vorstellung hat bereits begonnen; etwaige Ueberzahlungen werden dankbar entgegengenommen und ihrer Bestimmung zugeführt.
Zeller'sche daß die Erstaufführung der Wiener Posse „Ein armes schoben werden mußte.
Im Friedrie, Wilhelmstädtischen Theater übt die perette „Der Obersteiger“ eine derartige Pfkraft aus, ädel“ ver⸗
Herrn Direktor Ernst ist die Ehre zu theil geworden, von Seiner Königlichen erge dem Herzog von Sachsen⸗Coburg⸗Gotha eine Einladung zu erhalten, mit dem Personal des Adolph⸗Ernst⸗ Theaters am Freitag, den 8. d. M., am Hof⸗Theater zu Gotha den Schwank „Ein fideles Corps“ zur Aufführung zu bringen. Die Vorstellung im Adolph Ernst⸗Theater am Freitag fällt daher aus.
Mannigfaltiges. —
Zum Untergang des Bremer Schnelldampfers „Elb meldet „W. T. B.“ aus Lowestoft: Die Besichtigung der Leiche des bei dem Untergang der „Elbe“ ums Leben gekommenen Fried⸗ rich Ernst wurde am Dienstag eröffnet. Der Leichenbeschauer erklärte, die Untersuchung würde sich wahrscheinlich auf den gesammten Sachverhalt erstrecken. Der Vize⸗Konsul Bradbeer und der Agent des Lloyd Spashett waren bei dem Verhör anwesend. Aus den Aussagen ging hervor, daß die Brieftasche des Verstorbenen Papiere enthielt mit dem Namen „Friedrich Ernst“ und dem Vermerk, daß Ernst am 27. Januar 1875 in Magdeburg geboren sei. Nachdem eine photographische Aufnahme der Leiche zu ihrer Identifizierung durch Verwandte angeordnet war, wurde die Untersuchung bis zum 26. d. M. vertagt. — Nagh einer bei Lloyd's in London eingegangenen Depesche i der Postsack Nr. 1 des Dampfers „Elbe“ bei Southwold aufgefunden worden. — Der Kapitän der „Crathie“ ist, wie aus Rotterdam gemeldet wird, nach Aberdeen abgereist. Die Bemannung des Schiffs, die in Freiheit belassen war, bleibt vorläufig in Rotterdam. Der Dampfer löscht, um in Reparatur zu gehen.
Am 4. Februar ist die Unfallstation X, Hirtenstraße 22, in Verbindung mit der unter Leitung des Stadtraths Mielenz stehenden Sanitätswache 11, die sich bisher in der Prenzlauerstraße befand, in Wirksamkeit getreten.
8 Frantfuns a. M., 5. Februar. Die Stadtverordneten be⸗ schlossen, wie „W. T. B.“ meldet, mit 29 gegen 23 Stimmen die Eingemeindung Bockenheims. “
Darmstadt, 5. Februar. Die hiesige Polizei verhaftete einer Meldung des „W. T. B.“ zufolge eine aus 5 Mitgliedern bestehende Falschmünzerbande, die seit längerer Zeit Zweimarkstücke an⸗ fertigte und in Umlauf setzte.
Wien, 6. Februar. Das „N. Wien. Tgbl.“ meldet aus Marsala: Vorgestern Nachmittag stürzte während des Gottes⸗ dienstes die Domkirche von San Carlo ein; 75 Leichen und 35 schwerverwundete Personen wurden bis 10 Uhr Nachts aus d Trümmern hervorgezogen. 8
Montceau⸗les⸗Mines, 5. Februar. Ueber den
in Sainte Eugsnie wird weiter berichtet: Heute Morgen besuchte der Kommandant Lombard die Arbeiten zur Verhinderung weiterer Unglücksfälle und der Weiterausdehnung der Feuersbrunst und ging auch in die Häuser der Bergleute. Nach einem Beschluß des Ministerraths findet, wie der „Köln. Ztg.“ telegraphiert wird, die Beerdigung der Opfer des Grubenunglücks auf Staatskosten statt. Der Minister der öffent⸗ lichen Arbeiten Dupuy⸗Dutemps wird die Regierung dabei vertreten. Der König von Serbien hat gestern vor seiner Abreise von Paris 1000 Fr. für die Hinterbliebenen der Verunglückten gespendet.
Christiania, 5. Februar. Aus Christianssund, Molde, Aale⸗ sund und Bergen laufen Nachrichten von Erdstößen ein, die heute Nacht in der Zeit von 12 Uhr 15 bis 12 Uhr 42 Minuten verspürt wurden. Die Fensterscheiben klirrten, die Oefen zitterten. Das Erdbeben hatte die Richtung von Südost nach Nordwest. — Bei einem Schneesturz in Koärnangen (Finmarken) kamen 11 Personen ums Leben. “
Algier, 4. Februar. Der Hamburger Schnelldampfer „Augusta Victoria“ traf auf seiner Orientfahrt heute bei herrlichem Wetter wohlbehalten hier ein. Etwas früher war der Hamburger Schnelldampfer „Normannia“, von Genua nach New⸗Pork be⸗ stimmt, hier angelangt. Die gleichzeitige Anwesenheit der beiden größten deutschen Schnelldampfer im Hafen von Algier erregte, wie „W. T. B.“ meldet, lebhaftes Interesse.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)
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Wetterbericht vom 6. Februar, „ r 8 Uhr Morgens.
peratur um mehr als 20 Grad unter Null liegt; Schneehöhe zu Memel 20, zu Neufahrwasser 48 cm.
Deutsche Seewarte.
Temperatur
Stationen.
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Wind. Wetter.
Bar. auf 0 Gr. in 0 Celsius 50 R= ç4 C.
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Königliche Schanspiele. Donnerstag: Opern⸗ — haus. 35. Vorstellung. Der Ring des Nibelungen. 3 Schnee Bühnenfestspiel von Richard Wagner. Zweiter Direktion: Julius Fritzsche. — Donnerstag: Mit neuer llunzen, Kwas mittags 2 Uhr: Ret Aeet⸗
meister Dr. Muck. Anfang 7 Uhr.
6 bedeckt ; thätigen Zweck. Lustspiel in 4 Aufzügen von 4 heiter 1 Franz von Schönthan und Gustav Kadelburg. An⸗
Freitag: Opernhaus. 36. Vorstellung. Cavalleria (Banern⸗Ehre.) Oper in 1 Auf⸗ zug von Pietro Mascagni. Tert nach dem gleich⸗ namigen Volksstück von G. Verga. — Bajazzi. (Pagliacci.) Oper in 2 Akten und einem Prolog. Thomas a. G. Anna Bäckers. erecDkt Musik und Dichtung von R. Leoncavallo, deutsch von L. Hartmann. Anfang 7 ½ Uhr.
6 Alten fungen.
von Molière. — Hierauf: Niobe.
fFriedrich-
C Donnerstag: Der Obersteiger. 3 Atten von M. West und L. Held. Musik von Carl Zeller. Regie: Herr Fredy. Dirigent: Herr Kavellmeister Abolph Ferron. Anfang 7 ½ Uhr. Freitag: Der Obersteiger. 8
arbeitung von Benno Jacobson. Freitag und folgende Tage: kontrakt.
7 wolkig . Abend: Siegfried in 3 Akten. Dirigent: Kapell⸗ Ausstattung: Der Probekuf. Dvergti in [ . . infa von Hugo Wittmann und Julius Bauer. Nusi . 1— 3 wolkig 1 Schauspielhaus. 37. Vorstellung. Zum wohl⸗ von Carl Mildöcker. In Scene gesetzt von Julius 81 „Zur. Enblichen sol G. Peis. erhent Hers, ehelne. h Allerhöchsten Geburtsfestes stattfand. Die zum
Freitag: Der Probekuß.
mit der „Elbe“ Verunglückten.
Residenz-Theater. Blumenstraße Nr. 9. Direktion: Sigmund Lautenburg. Donnerstag: Fer⸗ Klavier⸗Abend von Josef Hofmann. nand’s Ehekontrakt. (Fil à la patte.) in 3 Akten von Georges Feydeau, in deutscher Be⸗ Anfang 7 ½ Uhr.
Fernand's Ehe⸗ Anfang 8 Uhr: Lieder⸗Abend von Felix Krans
Theater Unter den Linden. Behrenstr. 55/57.
Adolph Ernst⸗Theater. Donnerstag: Wohl⸗ thätigkeits⸗Vorstellung für die Hinterbliebenen der Zum ersten Male: Gesindeball. Fastnachtsscherz in 1 Akt von Ed. Jacobson und Jean Kren — Hierauf: Ein sideles Geboren: Corps. Mit Gesangs⸗Einlagen aus den beliebtesten ¹ 8 früheren Possen. Anfang 7 ½ Uhr.
Sonnabend: Die wilde Jagd. 8 Freitag: Keine Vorstellung. Sonntag: Der Geizige. Lustspie
Sing-Akademie. Donnerstag, Anfang 7 ½ Uhr:
chwank “ Saal Bechstein. Linkstraße 42. Donnerstag,
a. Wien.
Birkus Renz (Karlstraße). Donnerstag: 2 Vor⸗ höchsten Wunsch Gala⸗Vorstellung: „Auf,
Anfan 6 Uhr. Besten der Hinterbliebenen der Verunglückten der „Elbe“ am Abend stattfindende große Parade⸗Vorstellung beginnt demzufolge erst
ZBentral-Theater. Alre Jakobstraße Nr. 30. um 8 Uhr. Aufführung des Gala⸗Fest⸗Attz. In
beiden Vorstellungen Auftreten des Schulreiters
Direktion: Richard Schultz — Letzte Woche. Emil Herrn Gustav Hüttemann (als Gast), sowie Auf⸗
Josefine Dora. treten der hervorragendsten Künstlerspezialitäten.
Dese pee 8 188 “ Komische Entrées Clowns. Auf, auf Schauspielhaus. 38. Vorstellung. Wie die Salingré's „Reise durch Berlin“) von Julius zur fröhlichen Jagd!
. Lustspiel in 4 Aufzügen von Karl Freund. Musik von Julius Einödshofer. Anfang 13 Niemann. Anfang 7 ½ Uhr. 7 ½ Uhr.
— — 8. 8 Bereenen, Fss . 3 i Vorbereitung: Unsere Rentiers. Große Berliner H* weesagegg Madame Posse mit Gesang .n Tanz in 4 Akten.
nsang r.
Freitag (22. Abonnements⸗Vorstellung): Der
— 14 Kompagnon. 8* Sonnabend: Der Pfarrer von Kirchfeld.
Lessing-Theater. Donnerstag: Thielemanns.
Anfang 7 ½ Uhr. Freitag: Ghismonda.
reitag: Große Vorstellung. Fae. Jgnelenann. Nachmittags 4 Uhr (ermäßigte Preise) und Abends 7 ½ Uhr.
Familien⸗Nachrichten.
richter Arel von Pochhammer (Berlin). — Frl. Ella von Katte mit Hrn. Lieut. Ernst Frhrn.
von Lüttwitz (Berlin). 1 1“ 8ů62. Tochter: Hrn. Regierungs⸗
Assessor Frhrn. von Massenbach (Mohrungen).
geb. von Tornow (Lieberose).
Wilhelmstädtisches Theater.
Konzerte.
Konzert-Haus. Donnerstag: Karl Meyder⸗
Konzert. Quv. „Santa Chiara“, E. H. 1. S. erette in „Die diebische Elster“. Rossini. Rübezahl“,
Flotow. Phantasie a. „Il Trovatore“ v. Verdi. „Hochzeitslieder“, Walzer (neu) v. Strauß Berzeuse f. Violine v. Godard (Herr Carnier) The lost chord f. Piston v. Sullivan (Herr Werner).
Verlobt: Frl. Lili von Lattorff mit Hrn. Amts⸗
Gestorben: Fr. Regierungs⸗Assessor Annie Berg, geb. Halle (Berlin). — Fr. Pauline von Schmeling,
Verantwortlicher Redakteur: J. V.: Siemenroth in Berlin.
-
Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Sechs Beilagen leinschließlich Börsen⸗Beilage)
Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗
Deutschen Reichs⸗
Königreich Preußen.
Auf den Bericht vom 19. Dezember d. J. will Ich gemäß 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 dem Provinzial⸗ Verbande der Provinz Westfalen zur Ausstellung auf den Inhaber lautender Anleihescheine bis zum Betrage von 25 Millionen Mark und der erforderlichen Zinsscheine und Anweisungen auf Grund des nebst Anlagen zurückfolgenden Regulativs durch gegenwärtiges Privilegium die landesherr⸗ liche Genehmigung ertheilen. Die Ertheilung erfolgt mit der rechtlichen Wirkung, daß ein jeder Inhaber dieser Anleihe⸗ scheine die daraus hervorgehenden Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem Nachweise der Uebertragung des Eigen⸗ thums verpflichtet zu sein. Uebrigens wird dieses Privilegeam vorbehaltlich der Rechte Dritter und ohne dadurch für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewähr⸗
leistung seitens des Staats zu übernehmen, ertheiilt.
Neues Palais, den 31. Dezember 1894.
1b Wilhelm R. Miquel. von Köller. von Hammerstein.
An die Minister der Finanzen, des Innern und für
Landwirthschaft, Domänen und Forsten.
88
8
Negulativ,
betreffend die Ausgabe auf den Inhaber lautender
Anleihescheine des Provinzial⸗Verbandes der Provinz
Westfalen durch Vermittelung der Landesbank der 8 Provinz Westfalen.
1.
Der Provinzial⸗Verband der Provinz Westfalen hat die Befugniß zur Fehgrkani der Betriebsmittel der Landesbant 8 Provinz West⸗ falen in Münster, und zwar durch Vermittelung der Landesbank, Geld anzuleihen und darüber auf den Inhaber lautende, seitens der Gläubiger unkündbare Schuldverschreibungen unter der Bezeichnung
„Anleiheschein des Provinzial⸗Verbandes der Provinz Westfalen“ auszustellen und nach Bedarf, über welchen der Provinzial⸗Ausschuß zu entscheiden hat, auszugeben.
Der Gesammtbetrag der auszugebenden Anleihescheine darf die
Summe von 25 Millionen Mark nicht überschreiten.
1.“““ Anleihescheine werden in von dem Provinzial⸗Ausschusse f zusetzenden Abschnitten, deren Nominalbetrag auf la,hansch Feles. sich belaufen muß, nach dem beigefügten Muster (Anlage 1) aus⸗ gefertigt. Die Unterschrift des Landeshauptmanns und zweier Mit⸗ glieder des Provinzial⸗Ausschusses sowie des Kontrolbeamten ist erforderlich und genügend. Der Landeshauptmann hat insbesondere darüber zu wachen, daß die fünfundzwanzig Millionen Mark icht überschritten werden. .“ Die Ausfertigung ist öffentlich bekannt zu machen. 8
§ 3. Die Anleihescheine werden alljährlich je nach Bestimmung dur den Provinzial⸗Ausschuß, mit drei, dreieinhalb oder vier vom Hadvech verzinst und die Zinsen halbjährlich am 1. April und 1. Oktober ge⸗ zahlt. Den Anleihescheinen werden zu diesem Zweck Zinsscheine auf je zwanzig halbe Jahre nebst Anweisungen nach dem beigefügten Muster (Anlage II und III) beigegeben.
Die Zahlung der Zinsen erfolgt gegen Rückgabe der betreffenden Zinsscheine vom Verfalltage ab durch die Landesbank der Provinz Westfalen in Münster oder an den von dieser bekannt gegebenen Zahlstellen. 8 8
Das Forderungsrecht aus einem solchen Zinsschein erlischt, wenn derselbe innerhalb vier Jahren, vom Ablauf des ab, in welchem er fällig geworden ist, nicht zur Zahlung vorgezeigt wird. Mit dem Ablauf der zehnjährigen Zeiträume werden nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung die neuen Zinsscheine dem Einlieferer der Anweisung ausgereicht.
1 Bei dem. 8 ö erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheine na auf der für die Umwechselung bestimmten Frist an den Inhaber des Anleihescheins.
Die Tilgung der Anleihescheine geschieht durch allmähliche Ein⸗ lösung aus einem zu diesem Zweck gebildeten Tilgungsstock mit jähr⸗ lich mindestens einhalb vom Hundert der ausgegebenen Anleihescheine unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten nleihescheinen. derns. Provinzial⸗Verband hat das Recht, den Tilgungsstock zu estärken. Die Tilgung beginnt nach Ablauf des auf die ers . “ ch f f erste Ausgabe fol Die Einlösung wird im Wege der Aufkündigung na Herig Bestimmung durch das Loos Se dhü ee Die Ausloosung. erfolgt durch die Landes bank, unter Zuziehung von mindestens zwei Mitgliedern des Kuratoriums, während des Monats Februar, die Bekanntmachung der ausgeloosten und zu kündigenden Anleihescheine, welche die letzteren nach Reihe, Nummer und Betrag bezeichnen muß, innerhalb der Monate März und Juni, 8. Einlösung am 1. Oktober desselben Jahres. Der Provinzial⸗ ö 88 das Recht, sämmtliche noch umlaufenden Anleihescheine n. „Anstatt der Ausloosung können Anleihescheine auch im Wege des
*
üctas wieder erworben und zur planmäßigen Tilgung verwendet Im Falle des Rückkaufs zum Zweck der Tilgung hat auch die Bekanntmachung des stattgehabten Ankaufs unter An 88 des Betra 2 2 8 86 8. der angekauften Anleihescheine stattzufinden. — 8*
§ 5.
Die Auszahlung des Kapitals für die aus eloosten Anleihescheine erfolgt nach dem Nennwerth derselben durch 8 Landesbank 88 die von dieser zu bezeichnenden Zahlstellen an den Vorzeiger der Anleihe⸗ scheing hegen Pganse nselbfn.
it den Anleihescheinen sind zugleich die ausgereichten, nach dem Zahlungstermin fällig werdenden Zinsscheine 8 8 Der Betrag der fehlenden Zinsscheine wird vom Kapital gekürzt und zur Einlösung dieser Zinsscheine verwendet. Die Nummern der ausgeloosten, nicht zur Einlösung eingereichten Anleihescheine sind in den nach § 4 zu erlassenden Bekanntmachungen in Erinnerung zu bringen. V erden die Anleihescheine dessen ungeachtet binnen dreißig “ nach dem Zahlungstermin nicht zur Einlösung vorgezeigt, 8 ist deren Aufgebot und Kraftloserklärung (§ 7) innerhalb vüeser 1 nicht beantragt worden, so werden die Anleihescheine nach Ab⸗ r der gedachten Frist zum Besten des Provinzial⸗Verbandes als
§ 6. Alle die Anleihescheine betreffenden Bekanntmachungen erfol⸗ gen durch den „Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Etaats⸗An⸗
1 getilgt angesehen.
Eeaar die ⸗Berliner Börsenzeitunge, die „Kölnische⸗, „Rheinisch⸗
fälische Zeitung“ und den „Münsterschen Anzeiger“
8 u“
Sollte eins dieser Blätter eingehen oder die Landesbank andere Blätter für die Veröffentlichung wählen, so muß die Wahl anderer Blätter in den bisher benutzten und noch erscheinenden Blättern bekannt gemacht werden.
Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder ver⸗ nichteter Anleihescheine erfolgt nach Vorschrift der §§ 838 ff. der Zivilprozeßordnung für das Deutsche Reich vom 30. Januar 1877 (Reichs⸗Gesetzblatt S. 83), beziehungsweise nach § 20 des Ausführungsgesetzes zur Deutschen Zivilprozeßordnung vom 24. März 1879 (Gesetz⸗Samml. S. 281). Zinsscheine und Anweisungen können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Es kann jedoch nach dem Ermessen der Landesbank demjenigen, welcher vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist (§ 3) den Verlust eines Zinsscheins bei der Landesbank anmeldet und bescheini st, der Betrag des Zins⸗ scheins, wenn 8 bis zum Ablauf der Verjährungsfrist nicht vor⸗ gezeigt worden ist, nach Ablauf derselben ausgezahlt werden.
§ 8.
Für die Sicherheit der ausgegebenen Anleihescheine und deren Zinsen haftet der Provinzial⸗Verband mit seinem Vermögen und mit mn. öö”
Der Gesammtbetrag der ausgegebenen Anleihescheine muß jeder⸗ zeit gedeckt sein durch Forderungen aus Darlehen, welche ”— bank nach Maßgabe ihrer statutarischen Bestimmungen gewährt hat.
Landeshauptm b 8 86 die Bef er Der Landesha ann überwacht die Befol der d . bank überwiesenen Geschäfte. gung er Landes
So beschlossen in der Sitzung des Provinzial⸗Ausschusses am 14. November 1894 auf Grund der Ermächtigung des 35. Westfälischen Provinzial⸗Landtags vom 20. Februar 1894. Miünster, den 24. November 1894. Der Landeshauptmann der Provinz Westfalen.f (L. S.) Overweg, Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath.
1“
Anleiheschein des Provinzial⸗Verbandes der Provinz Westfalen
w...6ter Ausgabe Buchstabe . . .. über . . . Mark Reichswährung.
Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom 31. Dezember 1894 (Amtsblätter der Regierungen Münster, Minden und Arnsberg für 189 . Seite .. . bezw. . . . und .... und Gesetz⸗Sammlung für 189 .. Nr. .. Seite .. laufende Nr.. 92
Auf Grund des von den Herren Ministern des Innern und der “ bestätigten Beschlusses des 35. Provinzial⸗Landtags der Provinz Westfalen vom 20. Februar 1894, beziehungsweise des Provinzial⸗Ausschusses vom 14. November 1894 wegen Aufnahme einer Schuld im Betrage bis zu 25 Millionen Mark be⸗ kennt sich der Provinzial⸗Verband von Westfalen durch diesen, für jeden Inhaber gültigen, seitens des Gläubigers unkündbaren Anleiheschein zu einer Darlehnsschuld von 5
met.. welche an den Provinzial⸗Verband baar gezahlt worden und mit Prozent jährlich zu verzinsen sind. Die Bestimmungen des umseitig abgedruckten Regulativs finden auf diese Darlehnsschuld Anwendung. Münster, den Namens des Provinzial⸗Verbandes der Königlich preußischen Provinz Westfalen. Der Landeshauptmann. Mitglieder des Provinzial⸗Ausschusses. (Unterschriften.)
1“X““ 1XA1X“X“ Der Kontrolbeamte. (Unterschrift.)
Anlage II. Reihe
N . (. Provinz Westfalen V8 zu dem Anleiheschein des Provinzial⸗Verbandes der Provinz Westfalen v..ter Ausgabe “ .. Pfg. zu Prozent Zinsen. Der Inhaber d nsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom . 189 .. ab die Zinsen des vorbenannten eiheehcng für das Halbjahr vom ... 11 .... Mark. Pfennig bei der Landesbank der Provinz Westfalen in Münster oder den von dieser bekannt zu machenden Einlösestellen. Münster, den. A6“ Namens des Provinzial⸗Verbandes der Königlich preußischen Provinz Westfalen. Stempel Der Landeshauptmann. Mittgglieder des Provinzial⸗ der Provinz (Faksimile.) Ausschusses. Westfalen. sr. (Faksimile.) Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetra nicht bis zum 31. Dezember 1 .. .. erhoben, oder wenn die Vorderseite durch⸗ strichen oder eine Ecke abgeschnitten ist. g
. III. I. Reihe. Provinz Westfalen. Anweisung zum Empfang neuer Zinsscheine zu dem Anleiheschein des Provinzial⸗Verbandes der Ee Westfalen. w. ter Ausgabe Buchstabe. . Nr..... über Mark zu Prozent Zinsen. Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu dem vorbezeichneten Anleiheschein die .... Kethe Zinsscheine für die zehn Jahre voo 1. . bisg . 1.. bei der Landes⸗ bank der Provinz Westfalen in Münster, gofemn von dem Inhaber des Anleihescheins nicht rechtzeitig Widerspruch erhoben ist. 1111“X“”“ 1 Namens des Provinzial⸗Verbandes der Königlich preußischen Provinz 8 Westfalen. Stempel Der Landeshauptmann. Mitglieder des Provinzial⸗ der Provinz (Faksimile.) Ausschusses. t 3 (Faksimile.)
Eingetragen in das Register der Landesbank der Provinz West⸗
Deutscher Reichstag. 29. Sitzung vom Dienstag, 5. Februar.
Ueber den Beginn der Sitzung ist gestern berichtet worden. Nachdem der Antrag Ancker u. Gen. auf 8 neue Ab⸗ grenzung der Wahlkreise von der Tagesordnung abgesetzt worden ist, geht das Haus zu der ersten Berathung der auf die Volksvertretung in den Bundesstaaten bezůg⸗ u “ Seg. dies:
er Antrag des Dr. Pachnicke (fr. Vg.): Dem Art. 3 der Verfassung den Zußaz zu geben: 95 In jedem Bundesstaat muß eine aus Wahlen der Be⸗ völkerung hervorgegangene Vertretung bestehen, deren ustimmung zu jedem Landesgesetz und zur Feststellung des Staats⸗ aushalts erforderlich ist.“ der Antrag der Abgg. Ancker u. Gen. (fr. Volksp.):
„In jedem Bundesstaat muß eine aus allgemeinen, gleichen und
g bestehen, deren Zustimmung zu j eststellung des Staatshaushalts erforderlich ist.“ und der Antrag der Abgg. Auer u. Gen. (Soz.): „In jedem Bundesstaat und in Elsaß⸗Lothringen muß eine auf
Grund des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrechts
gewählte Vertretung bestehen. Das Recht zu wählen und gewähl
zu werden, haben alle über 20 Jahre alten Reichsangehörigen ohn
Unterschied des Geschlechts in dem Bundesstaat, in dem sie ihren
Wohnsitz haben. Die Zustimmung dieser Vertretung ist zu jedem
Landesgesetz und zur Feststellung des Staatshaushalts⸗Etats er
forderlich.“ Abg. Dr. Pachnicke (fr. Vg.): Mit der vorliegenden Angelegenhei ist bereits der Reichstag des Rorddeutschen Bundes befaßt Damals ist ein Antrag, wie der meinige, mit großer Mehrheit an⸗ genommen worden. Ebenso im Deutschen Reichstag im Jahre 1875 Trotzdem ist bis jetzt nichts geschehen, und Mecklenburg ist noch immer das einzige Glied des Deutschen Reichs, welches bis heute einer Volks⸗ vertretung entbehrt. Nicht allein das; die gesammte staatliche Ein⸗ richtung entbehrt der Einheitlichkeit und beruht auf den veralteten Grund⸗ lagen von 1735. In Mecklenburg herrscht heute noch das ritterschaftliche Element; zwei Drittel der Bevölkerung entbehren jeder Vertretung und sind in der Gesetzgebung völli rechtlos. Die mecklenburgischen Stände verdienen den Namen eines arlaments in keiner Beziehung. Wird vielleicht der Geist des zwanzigsten Jahrhunderts stark genug sein, um mit diesen Resten der Vergangenheit aufzuräumen? Es heißt die Mecklenburger demüthigen, wenn man sie nicht für fähig hält, ebenso wie die anderen Deutschen an der Leitung ihrer Geschicke theilzunehmen. Die Beseitigung des Staatsgrundgesetzes von 1849, welches eine Volksvertretung in Aussicht nahm, ist auf rechtswidrigem Wege erfolgt. Das einzige Hinderniß für die Einführung einer neueren Verfassung ist die Selbstsucht der Ritterschaft. Die Ritterschaft rühmt sich dessen, was sie für die Bauernschaft in Mecklenburg gethan habe. Freilich besitzt Mecklenburg einen in materieller Hinsicht blühenden Bauernstand, aber politisch ist er mundtodt. Anzuerkennen ist, daß die Ständevertretung ein gutes Wildschadengese geschaffen hat, aber das ist erst auf Andrängen der Liberalen geschehen. Die innere Kolonisation macht keine Fortschritte, weil die Ritterschaft die ehf enug⸗ des Erbrechts verhindert. Auch die Entwicklung des Schulwesens hindert die Ritterschaft; Mecklen⸗ burg allein kennt nog Lehrer erster und zweiter Klasse. Die Regie⸗ rung hat eine Verbesserung der Lehrergehälter in Vorschlag gebracht, aber die Ritterschaft hat davon noch 50 ℳ heruntergehandelt. Der hochverdiente Schulmann, der diese Dinge mit mir be⸗ sprochen hat, sagte: da sieht man, wie der Mangel einer Volksvertretung wirkt — es fehlt das mahnende Ge⸗ wissen. Die Verwaltungsorganisation in Mecklenburg sieht eine gewisse Selbständigkeit der Gemeinden vor. Die Ritterguts⸗ besitzer aber sind vollständig jedem Einfluß der Gemeinde entrückt; sie sind auf ihren Gütern völlig selbstherrlich. Das LEbTö und Vereinsrecht ist auf das äußerste eingeschränkt. Die Beschlüsse, welche der Reichstag in der mecklenburgischen Frage bereits gefaßt hat, werden von den beiden mecklenburgischen Regierungen ignoriert. Es handelt sich nicht um Personen, sondern um Institutionen. Die Personen sind vielfach ganz wohlmeinend, aber sie hängen alten Vorurtheilen an. Unser Vorgehen wird in Mecklenburg anerkannt; eine Versammlung Rostocker Bürger hat uns ihre volle Zustimmung erklärt. Ein Einwand wird von den Gegnern besonders angeführt; sie erklären, der Parlamentarismus werde neue Steuern nach sich ziehen, und Mecklenburg habe gegenwärtig die geringste Steuer. Ist denn die Einführung einer Verfassung nothwendig mit neuen Steuern ver⸗ knüpft? Gewiß nicht. In den Motiven zu dem Gesetz über die Landesvertretung von Elsaß⸗Lothringen ist ausgeführt, daß die Reichs⸗ verfassung es zwar nicht ausdrücklich auss reche, daß sie aber das Be⸗ stehen von Volksvertretungen in allen Bundesstaaten voraus⸗ setze. Der Bundesrath selbst hat am 20. Oktober 1875 ausgesprochen, daß er positiv erwarte, es werde der mecklenburgischen egierung gelingen, mit dem Landtag eine Einigung über die Schaffung einer Volksvertretung zu erzielen.é Aber die Versuche scheiterten am Starrsinn der Ritterschaft, und im Jahre 1880 sprach der Groß⸗ herzog Friedrich Franz sein Bedauern darüber aus, daß seine Be⸗ mühungen mißlungen seien. „Die Schuld an den jetzigen Zuständen trägt also einzig und allein die Ritterschaft. Der jetzige Finanz⸗ Minister Dr. Miquel hat als Abgeordneter einen ähnlichen Antrag, wie den vorliegenden, eifrig unter tützt; hoffentlich macht er seinen Einfluß im preußischen Staats⸗Ministerium jetzt in unserem Sinne geltend, um eine Einwirkung auf Mecklenburg herbeizuführen, der auch die Ritterschaft sich nicht entziehen kann. Wir werden unsere Be⸗ strebungen fortsetzen, wir werden an dem alten Bau weiterrütteln; einmal muß er doch fallen.
Mecklenburgischer Staats⸗Minister von Oertzen:
Der Herr Abg. Dr. Pachnicke hat Ihnen zur Begründung seines Antrags ein Bild von Mecklenburg, der mecklenburgischen Verfassung und der mecklenburgischen Verhältnisse entworfen. Ich überlasse es Ihrem Geschmack, meine Herren, wie weit Sie diese Bilder ver⸗ werthen wollen; für mich sind es alte, gute Bekannte. (Leider! links.) Es sind sozusagen Prunkstücke aus der festlichen Zeit der Reichstags⸗ wahl. (Sehr gut!) Ich selbst versage es mir, Ihnen hier einen Vortrag zu halten über die mecklenburgische Verfassung und mecklen⸗ burgischen Verhältnisse; denn ich bin der Meinung, daß es nicht Sache dieses hohen Hauses ist, über mecklenburgische Interna zu entscheiden, und daß die mecklenburgische Regierung es nicht nöthig hat, dem Reichstag Rechenschaft über ihre inneren Angelegenheiten zu geben! (Hört! hört!)
Das einzige, worüber sich hier streiten lassen könnte, wäre das, ob die mecklenburgische Verfassung im Einklang steht mit der Reichs⸗ verfassung. Diese Frage ist schon im Jahre 1869 erörtert und bejaht, also erledigt. Uebrigens scheint Herr Dr. Pachnicke diese Frage auch
nicht verneinen zu wollen, denn sein Antrag bezweckt ja eben die Her⸗