Entscheidungen des Reichsgerichts.
„Der Verkauf verdorbener Nahrungsmittel unter Ver⸗ schweigung dieses Umstandes ist, selbst wenn dem Käufer beim Kauf die Beschaffenheit der Waare bekannt war, nach einem Urtheil des
Reichsgerichts, I. Strafsenats, vom 29. September 1894, au § 10 des Nahrungsmittelgesetzes zu bestrafen; nur in dem Fall, in welchem der Verkäufer wußte, daß Käufer die Beschaffenheit der Waare kennt, liegt eine strafbare Verschweigung nicht vor. ..Wenn der Angeklagte, der Verkäufer, wußte, daß der Käufer von der Beschaffen⸗ heit des verdorbenen Fleisches unterrichtet war, dann wäre der aus⸗ drückliche Hinweis auf den Mangel eine werthlose Formalität gewesen, die weder auf das Wissen noch auf den Willen des Käufers von Einfluß sein konnte. Anders, wenn der Angeklagte nicht wußte, daß der Käufer das Fleisch als verdorben erkannt habe. Dann mußte er mit der Möglichkeit rechnen, daß der Käufer solche Kenntniß nicht habe, und sein Schweigen ließ die Möglichkeit der Täuschung offen. Der Verkauf erfolgte dann unter Ausbeutung dieser Möglichkeit, wurde zum Verschweigen. Ob sodann der Käufer wirklich getäuscht war oder nicht, ist nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes zur Strafbarkeit nicht erforderlich.“ (2237/94.)
— Die widerrechtliche Entziehung der festen Kundschaft eines: Kaufmanns ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, III. Strafsenats, vom 22. Oktober 1894, als eine Vermögens⸗ schädigung zu erachten und ist als Betrug zu bestrafen, wenn sie durch Vorspiegelung falscher Thatsachen in gewinnsüchtiger Absicht geschehen ist. „Dem Bestehen eines festen Kundschaftsverhältnisses wird auch im geschäftlichen Leben ein besonderer Vermögenswerth beigelegt, und es wird als ein Eingriff in das aktuelle Ver⸗ mögen des Verkäufers, als eine Beschädigung seines Vermögens betrachtet, wenn ein Dritter widerrechtlich in dieses Kundschafts⸗ verhältniß eingreift und dessen weitere Bethätigung beein⸗
ächti oder zerstört. Gegen diese, auf einer zutreffenden Würdigung einer gewöhnlichen Erscheinung des Verkehrs⸗ lebens beruhende Auffassung darf sich das Recht nicht schlechthin ablehnend verhalten, und es wird jedenfalls dann einen derartigen un⸗ berechtigten Eingriff als eine Vermögensbeschädigung für den bis⸗ herigen Lieferer, und zwar im juristischen Sinne, in sich schließend nerkennen, wenn die besonderen thatsächlichen Umstände des zur Ent⸗ cheidung stehenden Falls den Schluß rechtfertigen, daß auch in diesem Fall der Käufer die Waare, deren er bedurfte, von seinem bisherigen Lieferer käuflich bezogen haben würde, wenn nicht der Dritte wider⸗ rechtlich dies verhindert hätte. Denn in einem solchen Falle kann sehr wohl gesagt werden, daß der Gewinn, der dem Verkäufer aus der Erfüllung des fraglichen Geschäfts erwachsen wäre, ihm von selbst und sicher zugefallen sein würde, wenn nicht das widerrechtliche Handeln des Dritten dazwischen getreten wäre. Ein solches lucrum cessans den juristischen Begriff der Vermögensbeschädigung.“ 2694/94.)
Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.
Ein „Hängeboden“, d. h. ein Raum, welcher innerhalb einer
Wohnung in seinem Fußboden höher liegt, als die anderen Wohn⸗
räume und durch eine einfache (nichtfeuersichere) Holztreppe mit
diesen verbunden ist, kann, nach einem Urtheil des ber⸗Verwaltungs⸗ erichts, IV. Senats, vom 31. März 1894, im Gebiet der Berliner
Baupolizeiordnung als Schlafraum benutzt werden, wenn er durch Fenster von ausreichender Größe unmittelbar Luft und Licht vom Hofe erhält und mindestens 2,50 m hoch ist. — Dem Miether L. zu Berlin untersagte das Polizei⸗Präsidium unter⸗ Androhung einer Geldstrafe die Benutzung eines in seiner Wohnung befindlichen Hänge⸗ bodens zum Schlafen. Zugleich setzte das Polizei⸗Präsidium den Hauswirth K. hiervon in Kenntniß unter Androhung einer Geldstrafe für jeden Fall des Zuwiderhandelns. Diese Verfügung wurde auf die Klage des Hauswirths vom Ober⸗Verwaltungsgericht außer Kraft gesetzt, indem es begründend ausführte: „Das Polizei⸗Präsidium stützt die angefochtene Verfügung auf § 37a Abs. 10 der Berliner Bau⸗ polizeiordnung vom 15. Januar 1887, welcher lautet:
„Jeder als Wohnung oder sonst zu dauerndem Aufenthalt von Menschen gesondert benutzte Gebäudetheil muß unmittelbaren, feuer⸗ 58 Zugang zu zwei Treppen oder zu einer feuerfesten Treppe aben.“
Unter einem „Hängeboden“ ist aber ein solcher Gebäudetheil nicht zu
verstehen. Der Abs. 10 behandelt den Fall des § 14 Abs. 4 daselbst,
in welchem die einzelnen Geschosse eines Gebäudes in verschiedene
Wohnungen oder sonst zu dauerndem Aufenthalt von Menschen ab⸗
getheilt sind. Wird demnach ein Theil der Geschosse des Gebäudes
in wirthschaftlicher Beziehung — denn nur darum kann es sich handeln, wie der gebrauchte Ausdruck „verschiedene Wohnungen
u. s. w.“ klar erkennen läßt — gesondert genutzt, so soll dieser
wirthschaftlich abgesonderte Theil des Gebäudes zu den im § 14
näher bezeichneten nothwendigen Haustreppen einen unmittel⸗
baren, feuersicheren Zugang haben. Unter dem gesondert genutzten
Gebäudetheil“ ist hiernach in der Regel ein wirthschaftlich zusammen⸗
benutzter Komplex von Räumlichkeiten zu verstehen, und mit diesen
Räumlichkeiten soll — wie der Abs. 5 des § 14 sich ausdrückt — die
nothwendige Treppe eine unmittelbare (feuersichere) Verbindung haben.
Eine Anschauung, wonach unter Umständen jeder einzelne Raum der
Wohnung zu der nothwendigen Treppe eine unmittelbare Verbindung,
einen unmittelbaren Zugang haben müßte, ist nach den in Rede
stehenden Bestimmungen jedenfalls ausgeschlossen — wie auch kein Zweifel darüber herrschen kann, daß ein Raum um deswillen, weil er in seinem Fußboden höher liegt als die übrigen Räume und nur durch eine Leiter zugänglich ist, sich nicht als ein in wirthschaft⸗ licher Hinsicht gesondert genutzter Gebäudetheil darstellt. Durch § 37 Abs. 10 a. a. O. kann hiernach die angegriffene Anordnung nicht gerechtfertigt werden. Wenn auch die Bestimmungen der Abs. 2. und 4 des § 37 (betreffend Luft, Licht und Höhe der Wohnräume) die Ursache sind, daß Hängeböden in neuester Zeit seltener zu Schlaf⸗ räumen benutzt werden, so werden doch auch noch heute solche einge⸗ richtet und benutzt, welche jenen Vorschriften entsprechen. Liegt aber eine bauliche Einrichtung vor, deren Regelung die maßgebende Bau⸗ ordnung offenbar mit umfaßt, so können nur die Bestimmungen dieser in Anwendung kommen, nicht aber besondere Maßregeln, welche sich auf § 10 Tit. 17 Th. II des Allg. Landrechts stützen, von denen die Beauordnung nichts weiß.“ (IV. 381.)
2 — Hat die Polizeibehörde dem Ortsstatut zuwider den Baukonsens zur Errichtung eines Wohnhauses an einer noch nicht gemäß der baupolizeilichen Bestimmungen des Orts für den öffent⸗ lichen Verkehr und den Anbau fertig gestellten Straße ertheilt, so hat, nach einem Urtheil des Ober⸗Verwaltungegecichts, IV. Senats, vom 27. Juni 1894, die Ortsgemeinde, deren vermögensrechtlichen Interessen dadurch verletzt sind, kein Klagerecht im Verwaltungs⸗ streitverfahren gegen die Polizeibehörde, sondern nur das Recht der Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde wegen der geschehenen Bau⸗ onsens⸗Ertheilung. — Auf Grund des § 4 des für die Stadt Hanau in Ausführung des § 12 des Gesetzes vom 2. Juli 1875 erlassenen Ortsstatuts vom 24. Februar 1880 batte der Stadtrath zu Hanau der Ertheilung der nachgesuchten Bau⸗ erlaubniß an den Landwirth S. zur Erbauung eines Wohnhauses in der Gemarkung Hanau an einem noch nicht gemäß der für Hanau er⸗ lassenen Polizeiverordnung vom 28. August 1883 für den Anbau fertig hergestellten Wege widersprochen. Trotz dieses begründeten Widerspruchs ertheilte der Landrath des Kreises Hanau die Bau⸗ erlaubniß. Die Stadtgemeinde Hanau erhob Klage auf Aufhebung der den Baukonsens ertheilenden Verfügung, und der Bezirksausschuß etzte darauf diese Verfügung außer Kraft. Auf die Berufung des betlagten Landraths erkannte das Ober⸗Verwaltungsgericht auf Ab⸗ weisung der Klage, indem es begründend ausführte: „Das O.⸗V.⸗G. bot allerdings in zablreichen Entsche dungen anerkannt, daß zur Ein⸗ Iegun Rechtsmitteln ge en voli eiliche Verfü icht
nur der direkt in Anspruch Genommene, sondern auch derjenige legitimiert sei, in dessen Rechte durch die Ausführung der Verfügung eingegriffen, dessen Person oder Vermögen durch die Verfügung also betroffen werde. Unerläßliche Voraussetzung dabei ist aber, daß die Verfügung nicht nur indirekt die Interessen des Dritten berührt, sondern daß sie in ihm zustehende subjektive Rechte unmittelbar eingreift. Daran aber fehlt es hier. Es mag unbedenklich zugegeben werden, daß indirekt durch die streitige Ertheilung von Baukonsensen vermögensrechtliche Interessen der Stadtgemeinde Hanau berührt werden können, es steht aber derselben ein im Verwaltungsstreitverfahren zu schützendes Recht, zu verlangen, daß die Polizeibehörde einen Baukonsens versage und dadurch ihre vermögensrechtlichen Interessen wahrnehme, nicht zu. Ebensowenig aber kann es der Klägerin gestattet sein, durch Klage die Polizeibehörde zu einer Versagung des Baukonsenses lediglich um deswillen anzuhalten, weil der Bau etwa dem bestehenden Fenthchen Recht materiell zuwiderlaufe; denn zur Wahrung des öffentlichen Interesses beruft auf dem Gebiet des Baurechts das Gesetz nicht jeden Betheiligten, vielmehr ist es die Polizeibehörde allein, welche unter allen Umständen über die Ertheilung von Bau⸗ konsensen zu befinden hat. — — Glaubt die Klägerin, daß die Polizei⸗ behörde bei Handhabung des Ortsstatuts die vermögensrechtlichen Interessen der Stadtgemeinde verletzt habe, so wird sie die Thätigkeit derselben nur im Wege der Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde an⸗ greifen können; ein Klagerecht im Verwaltungsstreitverfahren steht ihr zu diesem Behufe nicht zu.“ (IV. 838.) 8
Höhe der Schneedecke in Zentimetern am Montag, den 4. Februar 1895, um 7 Uhr Morgens. Mitgetheilt Königlich preußischen Meteorologischen Institut. (Die Stationen sind nach Flußgebieten geordnet.) Oestliche Küstenflüsse.
vom
Heilsberg (Pregel) 10, Königsberg i. Pr. (Pregel) 15. Weichsel.
Groß⸗Blandau (Bobr, Narew) 16, Narew) —, Marggrabowa (Bobr, Narew) 19, Klaussen (Pissa) 14, Neidenburg (Wkra) 25, Osterode (Drewenz) 11, Altstadt (Drewenz) 5, Thorn 8, Konitz (Brahe) 34, Bromberg (Brahe)
(Ferse) 23, Marienburg (Nogat) 19.
Kleine Flüsse zwischen Weichsel und Oder.
(Rega) 14. Oder.
Leobschütz (Zinna) 10, Ratibor 9, Beuthen (Klodnitz) 7, Oppeln 13, Habelschwerdt (Glatzer Neisse) 33, Brand (Glatzer Neisse) —, Reinerz (Glatzer Neisse) —, Glatz (Glaͤtzer Neisse) 24, Görbersdorf (Glatzer Neisse) —, Friedland (Glatzer Neisse) 57, Weigelsdorf (Glatzer Neisse) 22, Rosenberg (Stober) 15, Breslau 15, Liegnitz (Katzbach) 12, Fraustadt (Landgraben) —, Grünberg 20, Krummhübel (Bober) 36, Wang (Bober) 83, Eich⸗ berg (Bober) 1, Schreiberhau (Bober) 45, Warmbrunn (Bober) 12, Bunzlau (Bober) 17, Görlitz (Lausitzer Neisse) 17, Frankfurt 15, Ostrowo (Warthe) 1, Posen (Warthe) 8, Tremessen (Warthe) —, Samter (Warthe) 9, Paprotsch (Warthe) 11, Neustettin (Warthe) 26, Deutsch⸗Krone (Warthe) 23, Landsberg (Warthe) 5, Stettin 14, Pammin (Ihna) 13, Prenzlau (Uecker) 20, Demmin (Peene) 9.
Kleine Flüsse zwischen Oder und Elbe.
Putbus 12, Rostock (Warnow) 24, Kirchdorf auf Poel 20, Sege⸗ berg (Trave) 21, Lübeck (Trave) —, Eutin (Schwentine) 26, Schleswig (Schlei) 16, Flensburg 11, Gramm (Fladsau) 14, Westerland auf Sylt 5, Wyk auf Föhr —, Husum —, Meldorf 12.
Elbe.
Torgau 20, Dessau (Mulde) 12, Rudolstadt (Saale) —, Jena (Saale) 19, Stadtilm (Saale) 29, Dingelstädt (Saale) 30, Erfurt (Saale) 16, Sondershausen (Saale) 23, Nordhausen (Saale) 20, Halle (Saale) 18, Klostermansfeld (Saale) 25, Bernburg (Saale) 15, Quedlinburg (Saale) 18, Harzgerode (Saale) —, Magdeburg 15, Neustrelitz (Havel) 18, Kottbus (Havel) 10, Dahme (Feheh 11, Berlin (Havel) 10, Blankenburg bei Berlin (Havel) 10,
pandau (Havel) 15, Heinersdorf, Kr. Teltow (Havel) 10, Potsdam (Havel) 19, Brandenburg (Havel) 9, Kyritz (Havel) 18, Gardelegen (Aland) 23, Jeetze (Aland) 24, Waren (Elde) 25, Marnitz (Elde) 32, Schwerin (Elde) 28, Uelzen (Ilmenau) 23, Lüneburg (Ilmenau) 34, Neumünster (Stör) 16, Bremervörde (Oste) 22. ““
Weser.
Liebenstein
(Werra) 33, Fulda (Fulda) 32, Cassel (Fulda) 12, Uslar 15, Herford (Werre) 25, Scharfenstein (Aller) 72, Ilsenburg (Aller) 36, Braunschweig (Aller) 20, Celle (Aller) 16, Göttingen (Aller) 13, Herzberg (Aller) 17, Klausthal (Aller) 88, Seesen (Aller) 19, Hannover (Aller) 16, Bremen 20, Oldenburg (Hunte) 8, Elsfleth 21. “
“ Kleine Flüsse zwischen Weser und Ems. Zerver —.
(Werra) 31,
Meiningen (Fulda) 28, Schwarzenborn
Ems. Gütersloh (Dalke) 14, Münster i. W. 15, Lingen 6, Osnabrück (Haase) —, Löningen (Haase) 6, Aurich 10, Emden 11.
Rhein.
Darmstadt. —, Coburg (Main) 26, Frankenheim (Main) 47, Frankfurt (Main) 11, Wiesbaden —, Geisenheim 5, Birkenfeld (Nahe) 24, Schweinsberg (Lahn) 12, Rauschenberg Feahn) 10, Mar⸗ burg (Lahn) 16, Weilburg (Lahn) 5, Schneifel⸗Forsthaus (Mosel) —, Bitburg (Mosel) —, von der Heydt⸗Grube (Mosel) 20, Trier (Mosel) 14, Neuwied 12, Siegen (Sieg) —, Hachenburg (Sieg) 24, Köln 5, Krefeld 7, Arnsberg (Ruhr) 19, Brilon (Ruhr) 15, Lüdenscheid (Ruhr) 36, Alt⸗Astenberg (Ruhr) 76, Mülheim (Ruhr) 10, Kleve —, Ellewiek (Yssel) —, Aachen (Maas) 18.
Der Höhe von l em Schneedecke entsprachen: am — Februar 1895 r,Fh mm Schmelz⸗ 4 . „ Marggrabowa zz.11 2.0 „ „Neidenburg seneae 2.6 „ Altstadt „Schivelbein „Leobschütz „Wang „ Ostrowo „ Samter „Rudolstadt „Nordhausen „Potsdam „ Brandenburg
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(Rega)
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Memel (Dange) 19, Tilsit (Memel) 20, Insterburg (Pregel) 20,
Ererwolben ( Bobr,
10, Berent
Lauenburg i. P. (Leba) 19, Köslin (Mühlenbach) —, Schivelbein
ir und Volkswirthschaft.
Stati Zur Arbeiterbewegung.
In Hannover beabsichtigen die Steinsetzer, wie imn „Vorwärts“ mitgetheilt wird, im Frühjahr bei den rbeitgebern eine Lohnerhöhung zu beantragen. t
In Stettin bestehen nach demselben Blatt zwischen den Töpfern und ihren Arbeitgebern Lohnstreitigkeiten.
In Halberstadt soll am 16., 17. und 18. April d. J. ein Kongreß der Maurer Deutschlands stattfinden, der von dem Generalbevollmächtigten Johann Stanninak einberufen wird. Auf der Tagesordnung stehen namentlich folgende Punkte: Ausstände, Unfall⸗ versicherungsgesetz und Unfallverhütung; gesetzliche Sicherstellung des Arbeitslohnes für Bauhandwerker.
In Brooklyn waren, wie „W. T. B.“ meldet, die Unruhen wegen des Ausstandes der Tramwaybediensteten am Diens⸗ tag Abend heftiger als je seit dem Abmarsch der Miliz. Die Menge griff die Tramwaywagen an und mißhandelte die neuen Angestellten. 30 Verhaftungen wurden vorgenommen.
88 8 Handel und Gewerbe,
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 5. d. M. gestellt 10 511, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. In Oberschlesien sind am 4. d. M. gestellt 4502, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen. 1t
Zwangs⸗Versteigerungen.
Beim Königlichen Amtsgericht I Berlin standen am 5. Februar die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Mauerstraße 45/46 und Wilhelmstraße 62, dem Amtsvorsteher Robert Gersbach gehörig; Nutzungswerth 86 900 ℳ; für das Meistgebot von 1 318 500 ℳ wurde Ihre Hoheit Prinzeß Louise von Hohenzollern Ersteherin. — Lychenerstraße 6, dem Kaufmann Hermann Rudzio gehörig; Fläche 10,05 a; für das Meistgebot von 175 000 ℳ wurde der Rentier Traugott Rohn, Luisenstraße 14, Ersteher.
Beim Königlichen Amtsgericht II Berlin standen die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Das im Grundbuch von Steglitz Band 30 Blatt Nr. 925 auf den Namen des Stein⸗ setzmeisters Carl Ludwig zu Groß⸗Lichterfelde und der Frau Wil⸗ helmine Ludwig, geb. Müller, eingetragene, zu Lankwitz be⸗ legene Grundstück; Fläche 31,21 a. Die Termine wurden aufgehoben. — Das im Grundbuch von Deutsch⸗Wilmersdorf Band 31 Blatt Nr. 955 auf den Namen des Steinhändlers Johannes See⸗ mann zu Charlottenburg eingetragene, zu Deutsch⸗Wilmersdorf, Pfalzburgerstraße 6, belegene Grundstück; Fläche 8,39 a; Mindestgebot 44 018 ℳ; für das Meistgebot von 45 000 ℳ wurde die Preußische
ypotheken⸗Aktien⸗Bank zu Berlin, Charlottenstraße 42, Er⸗ steherin. — Das im Grundbuch von Schöneberg Band 42 Blatt Nr. 1563 auf den Namen des Architekten Karl Schilling zu Schöneberg eingetragene, zu Schöneberg, Cranachstraße 61, be⸗ legene Grundstück; Fläche 9,31 a; Mindestgebot 1038 ℳ; für das Meistgebot von 110 000 ℳ wurde der Bäckermeister Karl Krietsch zu Berlin, Potsdamerstraße 83, Ersteher.
— Wie die „Rhein⸗Westf. Ztg.“ aus Essen meldet, wurde in der gestrigen Versammlung von E1“ des Kohlen⸗
syndikats mitgetheilt, daß die Förderung der dem Syndikat ange⸗
1894 2 921 176 t betrug, der Betheiligungsziffer
also
hörigen Zechen im Dezember zurück⸗
umn 22 143 t = 1 % hinter blieb. Für Rechnung des Syndikats gingen 87,04 % gegen 86,61 % für November heraus. Im Januar 1895 wurden 3 714 264 t, davon nur 21 587 t zur Ausfuhr, verkauft. Die esammte Betheiligung im Jahre 1894 betrug 36 978 603 t, der Rlbsatz 35 137 776 t, also die Förderungseinschränkung 1 830 827 t = 4,98 %. Die Verkäufe gehen trotz scharfer Konkurrenz Englands und der Saar glatt von statten, namentlich bei Selbst⸗ verbrauchern und Streckenhändlern. In den letzten Tagen kaufte der Norddeutsche Lloyd 375 000 t, lieferbar bis Ende 1896, und die Hamburg⸗Amerikanische Packetfahrtgesellschaft 400 000 t, lieferbar von Juli 1895 bis Juli 1897. Nach Hamburg wurden im Januar 1895 102 000 t westfälische Kohlen eingeführt, d. i. um 14 000 t mehr als im Januar 1894, englische Kohlen dagegen nur 77 000 t gegen 99 000 t im gleichen Monat des Vorjahrs.
Königsberg, 5. Februar. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen unverändert. Roggen unverändert, do. pr. 2000 Pfd. Zoll⸗ gewicht 104 — 105. Gerste unverändert. Hafer weichend, do. loko pr. 2000 Pfd. Zollgewicht 100,00. Weiße Erbsen pr. 2000 Pfd. Zollgewicht 106,00. Spiritus pr. 100 1 100 % loko 30 ½ Gd., pr. Frübjahr 32 ½ Gd.
Danzig, 5. Februar. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen loko unverändert, Umsatz 150 t, do. inländ. hochbunt und weiß 130 — 132, do. inländ. hellbunt 127 — 128, do. Transit hochbunt und weiß 97,00, do. hellbunt 94 — 95, do. Termin zu freiem Verkehr, per April⸗Mai 131,50 — 132, do. Transit per April⸗Mai 97 — 97,50, Re⸗ gulierungspreis zu freiem Verkehr 129,00. Roggen loko unverändert, do. inländ. 105, do. russischer und polnischer zum Transit 72, do. Termin pr. April⸗Mai 110,00, do. Termin Transit pr. April⸗Mai 76,00, do. Regulierungspreis zum freien Verkehr 105. Gerste große (660 — 700 g) 112. Gerste kleine (625 — 660 g) 90,00. Hafer inländischer 9 Erbsen inländische 110. Spiritus loko kontin⸗ gentiert 51,00, nicht kontingentiert 31,00.
Magdeburg, 5. Februar. (W. T. B.) Kornzucker exkl., von 92 % —, neue 9,80 — 9,90. Kornzucker exkl., 88 % Rendement 9,20 — 9,30, neue 9,25 — 9,35. Nachprodukte exkl., 75 % Rendem. 6,40 — 6,85. Ruhig. Brotraffinade I 21,50. Brot⸗ raffinade II 21,25. Gem. Raffinade mit Faß 21,25 — 21,75. Gem. Melis I mit Faß 20,75. Stetig. Rohzucker I. Produkt Transito f. a. B. Hamburg pr. Februar 9,22 ½ bez., 9,25 Br., pr. März 9,25 bez. u. Br., pr. April 9,30 Gd., 9,32 ½ Br., pr. Mai 9,37 ⅛ bez.,
Zuckerbericht.
Verkehrs⸗Anstalten.
Bremen, 5. Februar. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd Der Postdampfer Straßburg' ist am 29. Januar von Buenos Aires nach der Weser abgegangen. Der Postdampfer „Neckar“ ist am 4. Februar Morgens von Messina nach Neapel abgegangen. Der Reichs⸗Postdampfer „Darmstadt' ist am 4. Februar Vor⸗ mittags in Hongkong angekommen. Der Reichs⸗Postdampfer „Karlsruhe“ hat am 3. Februar Abends Dover passiert. Der Reichs⸗Postdampfer „Prinz Heinrich“ ist am 3. Februar Vor⸗ mittags in Colombo angekommen. Der Postdampfer „Weimar“ ist am 3. Februar Vormittags in Baltimore angekommen. Der Reichs⸗Postdampfer „Bayern“ hat am 4. Februar Mittags die Reise von Southampton nach Genua fortgesetzt.
Wien, 6. Februar. (W. T. B.) Das Comité zur Vor⸗ berathung des Berner Uebereinkommens über den Fracht⸗ verkehr beschloß, das Handels⸗Ministerium zu ersuchen, den Re⸗ ierungsvertretern bei den demnächst in Berlin stattfindenden Vor⸗ onferenzen über das Berner Uebereinkommen zwei Mitglieder des Staats⸗Eisenbahnraths beizuordnen.
London, 5. Februar. (W. T. B.) Der Castle⸗Dampfer „Lismore Castle“ ist auf der Heimreise gestern von Capstadt bgegangen. Die Union⸗Dampfer „Norman“ und „Goth sind Montag auf der Ausreise in Capstadt angekommen.
Revpal, 5. Februar. (W. T. B.) Die Rhede ist zugefroren, die Schiffahrt eingestellt.
zum Deutschen No. 33.
Handel und Gewerbe.
Leipzig, 5. Februar. handel.
Umsatz 25 000 kg.
(W. T. B.) (Offizielle
2,80 ℳ, pr. Januar —. Bremen, 5. Februar. Raffiniertes Petroleum.
Üpland middl. loko 28 ¼ ₰.
Speck. Ruhig. Short clear middling loko
Februar⸗Abladung —. —
bericht.) Good average Santos pr. März 77, pr. tember 75, pr. Dezember 72 ¾¼. Behauptet. (Schlußbericht.)
ment neue Usance, frei an Bord H
London, 5. Februar. Stetig. über vorige Auktion.
96 % Javazucker loko 11 ¼l ruhig, ruhig. Chile⸗Kupfer 40 ½, pr. 3 Monate 40 ½.
Manchester, 5. Februar.
32r Mock Brooke 5 ⅜,
144. Stetig.
St. Petersburg, 5. Februar. markt. Talg loko 51,00, pr. August —. Roggen loko 5,20. Hafer loko 3,30.
loko 11,00. Rom, 5. Februar. (W. T. B.)
(W. T. B.)
per Aktie zu vertheilen. Amsterdam, 5. Februar. (W. T. B.) good ordinary 54 ½. — Bancazinn 36 ½.
ahnbetriebe 126 510 Fr.,
1. Untersuchungs⸗Sachen.
2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl. 3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 4. Verläufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
(W. T. B.) Kammzug⸗Termin. La Plata. Grundmuster B. pr. Februar 2,65 ℳ, pr. März 2,65 ℳ, pr. April 2,67 ½ ℳ, pr. Mai 2,67 ½ ℳ, pr. Juni 2770 ℳ, pr. Juli 2,72 ½ ℳ, pr. August 2,75 ℳ, pr. September 2,75 ℳ, pr. Oktober 2,75 ℳ, pr. November 2,77 ½ ℳ, pr. Dezember
(Börsen⸗Schlußbericht.) Notierung Petroleum⸗Börse.) Stetig. Loko 5,40 Br. — Baumwolle. Ruhig.
. — Schmalz. Ruhig. 36 ₰, Armour shield 35 ½ ₰, Cudahy 36 ₰, Fairbanks 29 ½ ₰. —
Wolle. Umsatz 128 Ballen. — Taback. ÜUmsatz 102 Packen Paraguay, 760 Seronen Carmen.
Hamburg, 5. Februar. (W. T. B.) Kaffee (Nachmittags. — 9. Mai 76, pr. Sep⸗ — Zuckermarkt. Rüben⸗Rohzucker I. Produkt Basis 88 % Rende⸗ amburg pr. Februar 9,25, pr. März 9,25, pr. Mai 9,37 ½⅜, pr. August 9,57 ½. Steetig. (W. T. B.) Wollauktion. Auftralische greasy und Merino superior combing pari bis ½
Rüben⸗Rohzucker loko 9 ½
(W. T. B.) 12r Water Taylor 8½ 30r Water Taylor 6, 20r Water Leigh 5 ½, 30 r Water Clayton 5 ⅜ 40r Mavoll 6 ⅛, 40r Medio Wilkinson 6 ½%, 32r Warpcops Lees 5 ½, 36r Warpcops Rowland 5 ⅞, 36r Warpcops Wellington 6 ⅛, 40r Double Weston 6 ¾, 60r Double courante Qua⸗ lität 9 ½, 32“ 116 vards 1616 grey Printers aus 321461
Weizen loko 8,00. Hanf loko 44,00.
Der Verwaltungsrath der G1“ Bank von Italien beschloß heute, eine Dividende von 15 Lire
Java⸗Kaffee
Brüssel, 5. Februar. (W. T. B.) Die Einnahmen der Prinz “ betrugen in der dritten Januar⸗Dekade: aus dem 8 aus den Minen 10 579 Fr., Gesammt⸗
— nzeiger und Königlich Preußi
Berlin, Mittwoch, den 6. Februar
New⸗York, 5. Februar.
nachgebend, erholte si
der Bremer Schluß fest. Wilcoy
britannien 46 000, do. Häfen des Kontinents 38 000, nach Großbritannien —,
32, Januar⸗
Orleans 5, 5,80, do. rohes 7,00, do. Schmalz “ bs 8 eizen behauptet, Schluß. 57 ¼, do. p. März 58, Fenreidesracht na do. Rio Nr. 7 p. Der Werth der in
Vorwoche. Chicago, 5. Februar.
fügbaren Vorräthe. Weizen pr. Februar 50 ½, 41 ⅛. Speck short clear nomin.
Produkten⸗
Leinsaat
Southern Mahratta Railway London EC.:
irniß u. s. w.,
Oeffentlicher Anzeiger.
einnahmen 137 090 Fr., Mehreinnahmen gegen die endgültigen Ein⸗ nahmen im entsprechenden Zeitraum des vorigen Jahres 19 985 Fr. . (W. T. B.) Die Börsez, anfangs
b im weiteren Verlauf und schloß recht fes Der Umsatz der Aktien betrug 156 000 Stück. Weizen fest während des ganzen Börsenverlaufs auf reichliche Deckungen der Baissiers und unbedeutende Ankünfte im Nordwesten. Schluß recht fest. — Mais fest und etwas steigend nach Eröffnung auf geringe Antünfte, dann Reaktion auf Verkäufe und auf Reali⸗ sierungen, dann wieder steigend entsprechend der Festigkeit des Weizens.
Weizen⸗Verschiffungen der atlantischen Häfen der Vereinigten nach Frankreich —, do. do. von Kalifornien und Oregon do. nach anderen Häfen des Kontinents
rs. Waarenbericht. Baumwolle, etroleum träge, g9. New⸗York 5,85, do. Philadelphia ipe West. steam 6,80, do. p. Februar 47, do. p. März —, rother S.aünh. 58 ⅛½, do. Weizen p. Februar F ch Liverpool 1 ¾, Kaffee fair Rio Nr. 7 März 14,45, do. do. p. Mai Spring clears 2,30, Zucker 2 ¾, Kupfer 10. der vergangenen Woche ausgeführten Waaren betrug 7 306 318 Dollars gegen 4 931 536 Doll
1 1 (W. T. B.) Weizen allgemein fest während des ganzen Börsenverlaufs auf bessere Kabelberichte und auf Meldungen, daß Käufe für Rechnung des Auslandes stattfinden. — Mais durchweg fest auf Abnahme der für Kontraktlieferungen ver⸗
pr. Mai 53 ⅛. Mais pr. Februar Pork pr. Februar 9,75.
Verdingungen im Auslande. 82
Großbritannien.
12. Februar, Mittags. M. Edw. L. Thornton, Secretary of the Company, 44 Finsbury Circus, Lieferung von 1) Phosphor⸗Bronze, 2) Herzstücke und sonstige Weichentheile, 3) Pufferfedern, 4) Eisenketten, 6) Werkzeuge und verschiedene Artikel, 7) Bolzen, chraubenmuttern, Scheiben und Nietstifte u. s. w., 8) Leinen u. s. w.
Provi
letzten Woche von den taaten nach Groß⸗ nach anderen
17. April. New⸗York 5 ⅛, do. New⸗ line cert. p. Februar 102 ¼, Rohe & Brothers 7,10, Mais do. p. Mai 47 ⅞,
58 ¼, 16 ¼, 14,25, Mehl,
April —, do. p. Mai Sünde
50 000 k
Chile⸗Salpeter,
ars in der phosphat.
5) Farben,
6. Kommandit⸗Gesellschaften a 7. Erwerbs⸗ und 8. Niederlassung ꝛc. von 9. Bank⸗Ausweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
1) Untersuchungs⸗Sachen.
[66467] Steckbrief. 3
Gegen den unten beschriebenen Schneidermeister Ferdinand Zimmermann von hier, geboren am N. November 1843 zu Rössel, welcher flüchtig ist, ist in den Akten U. R. II 20. 95 die Unter⸗ suchungshaft wegen gewerbsmäßigen Wuchers ver⸗ hängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungsgefängniß hierselbst, Alt⸗ Moabit 12 a, abzuliefern.
Berlin, den 4. Februar 1895.
Der Untersuchungsrichter beim Königl. Landgericht I.
Beschreibung: Alter 51 Jahre, Größe 1,65 m, Statur untersetzt, Haare dunkelblond, Stirn niedrig, Augenbrauen dunkelblond, Augen blau, klein, ein listiger Ausdruck in denselben, Nase gewöhnlich, Mund gewöhnlich, Zähne vollständig, Gesicht oval, Gesichtsfarbe blaß, Sprache deutsch, etwas heiser, Bart: kurzgehaltener dunkelblonder Vollba
Kinn etwas spitz. 8 “
[64826] Oeffentliche Ladung.
Friedrich Wilhelm Johannes Moll, geboren am 19. Dezember 1862 zu Alt⸗Beelitz, Kreis Friedeberg N.⸗M., letzter Aufenthaltsort unbekannt, wird beschufbigt, als Wehrpflichtiger in der Absicht, sich dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß entweder das Bundesgebiet verlassen zu haben oder nach rreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebiets aufzuhalten. Vergehen gegen § 140 Abs. 1 Nr. 1 Str.⸗G.⸗B. Derselbe wird auf den 29. März 1895, Vormittags 9 Uhr, vor die Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Lands⸗ regg a. W., Richtstraße Nr. 72/73, zur Haupt⸗ verhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Aus⸗ bleiben wird derselbe auf Grund der nach § 472 der Strafprozeßordnung von dem Herrn Zivil⸗ Vorsitzenden der Ersatzkommission zu Friedeberg
.-M. über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärungen verurtheilt werden. II. Mi. 3/95.
Landsberg a. W., den 18. Januar 1895. Königliche Staatsanwaltschaft.
.
[668344, Bekanntmachung.
Das hinter den Militärpflichtigen Johann Car Gustav Krause und Genossen unter dem 19. Mai 1894 in Nr. 132 unter 15 989 dieses Anzeigers er⸗ lassene Strafvollstreckungs⸗Ersuchen ist bezüglich des darin unter Nr. 4 aufgeführten Jacob Kaiser, ge⸗ boren am 7. Mai 1868 in Wronke, Kreis Samter, erledigt. II M¹ 12/94. 8
Landsberg a. W., 1. Februar 1895 Der Erste Staatsanwalt.
sasmcmt. Pee ehlbachealesk es
[66346] Offenes Strafvollstreckungsersuchen. Die Heerespflichtigen: 1) Karl Wilhelm Emil Kindel, zuletzt wohnhaft in Jäer geboren zu Föhrde am 27. April 1858, ohann Heinrich Berg aus Potsdam, daselbst am 13. Oktober 1859 geboren, ““
3) Paul Karl Wilhelm Brinkmann aus Pots⸗ dam, daselbst am 5. April 1859 geboren,
4) Johann August Max Fritze aus Potsdam, da⸗ selbst am 24. Juni 1859 geboren,
5) Hermann Arthur Sobiesky aus Potsdam, da⸗ selbst am 6. April 1859 geboren,
6) Wilhelm Ludwig Heinrich Gronau, am 24. Juni 1860 zu Potsdam geboren,
7) Ernst August Schumann, am 2. November 1860 zu Potsdam geboren,
8) Josef Hurtig alias Scholz, zuletzt wohnhaft in Potsdam, am 27. Mai 1858 zu Rosenberg O.⸗Schl. geboren,
9) Karl Emil Hermann Kuhnow, am 9. No⸗ vember 1859 zu Fahrland geboren, zuletzt dort wohnhaft,
sind durch vollstreckbares Urtheil der Strafkammer des hiesigen Königlichen Landgerichts vom 17. No⸗ vember 1882 wegen Verletzung der Militärpflicht zu einer Geldstrafe von je 180 (Einhundert und achtzig) Mark welcher für je nicht bezahlte 6 ℳ ein Tag Gefängniß substituiert ist, verurtheilt worden.
Es wird ersucht, von den vorgedachten Angeklagten, wo sie betroffen werden, die Geldstrafe im Wege der Zwangsvollstreckung beizutreiben, im Unvermögensfalle die substituierte Freiheitsstrafe zu vollstrecken und hierher zu den Untersuchungsakten M ¹ 110/82 Mit⸗ theilung zu machen.
Potsdam, den 31. Januar 1895.
Koönigliche Staatsanwaltschaft.
[66345] Beschluß.
Auf Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft wird gegen die Wehrpflichtigen:
1) Franz August Damerau, zuletzt in Alten⸗ weddingen,
2) Karl Friedrich Maiberg, zuletzt in Alten⸗ weddingen,
3) Julius Heinrich Robert Deicke, zuletzt in Groß⸗Ottersleben, 9 Fenhun Arndt, zuletzt in Wanzleben, 5 alther Julius Andreas Hasse, zuletzt in Welsleben, huß⸗ Emil Franz Max Fricke, zuletzt in Wester⸗ üsen, 8 Karl Wilhelm Kopp, zuletzt in Klein⸗Wanz⸗ eben, 9 Schmied Erich Schmidt, 9) Schneider Gustav Naumann, 10) Buchhändler Max Lude, 1)) Schlosser Franz Hermann Lehma 12) Karl Konrad Walther Schröter,
13) Paul Brede,
14) Zimmergesellen Karl Bruno Poenitz,
zu 8 bis 14 zuletzt in Magdeburg,
welche hinreichend verdächtig erscheinen, als Wehr⸗ pflichtige, in der Absicht, sich dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu ent⸗ ziehen, ohne Erlaubniß entweder das Bundesgebiet verlassen zu haben oder nach erreichtem militär⸗ pflichtigen Alter lich außerhalb des Bundegebiets auf⸗ zuhalten, Vergehen gegen § 140 St.⸗G.⸗B., das Hauptverfahren eröffnet. Die Untersuchungshaft wird nicht angeordnet. Das im Deutschen Reich befindliche Vermögen der Angeklagten wird zur Deckung der jeden derselben treffenden höchsten Geldstrafe
und der Kosten des Verfahrens mit Beschlag belegt. (§ 140 Abs. 3 Str.⸗G.⸗B. §§. 480, 326 St.⸗P.⸗O.) Magdeburg, den 19. Januar 1895. Königliches Landgericht. IV. Strafkammer. Bithorn. Bourzutschky. Hentrich.
2) Aufgebote, Zustellungen unnd dergl.
[66390] Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von Berlins Königstadt Band 9 Nr. 689 auf den Namen des Gutsbesitzers Gustav Gottschalk eingetragene, hier Grenadierstraße 5 belegene Grund⸗ stück am 5. April 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrich⸗ straße 13, Hof, Erdgeschoß, Eingang C., Saal 40, versteigert werden. Das Grundstück ist mit 11 570 ℳ Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie be⸗ sondere Feeöb. können in der Gerichts⸗ schreiberei ebenda, Eingang D., Zimmer 17, eingesehen werden. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 9. April 1895, Vor⸗ mittags 11 Uhr, im vorangegebenen Saal 40 ver⸗ kündet werden. Berlin, den 26. Januar 1895. 8 Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 88
8
(66392] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Fürseba von den Umgebungen im Kreise Nieder⸗ barnim Band 93 Nr. 3778 auf den Namen des Schlossermeisters Gustav Peters und Tischlermeisters August Fabert eingetragene, hier Wittstocker⸗ straße 4 belegene Grundstück am 5. April 1895, Vormittags 10 ¼ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Erdgeschoß, Eingang C., Saal 40, versteigert werden. as Grundstück ist bei einer Fläche von 0,06,20 ha mit 7900 ℳ Nutzungswerth zur Gebäudesteuer ver⸗ anlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachwei⸗ sungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Eingang D., Zim⸗ mer 17, eingesehen werden. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 9. April 1895, Vormittags 11 ¼ Uhr, im vorangegebenen Saal 40 verkündet werden.
Berlin, den 28. Januar 1895.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 88.
[66389] Zwangsversteigerung. “ Das im Grundbuche von den Umgebungen Band 159 Blatt Nr. 6984 auf den Namen des Maurermeisters Heinrich Ellrott und der Frau Tischlermeister Nadler, Elisabeth, geb. Piotrowski, hierselbst zu gleichen Rechten und Antheilen ein⸗ etragene, in der Cuvrystraße Nr. 5 belegene Grund⸗ tück soll auf Antrag der beiden obengenannten Mit⸗
27. Februar. Bukarest: Lieferung von 20 000 JIsolatoren in Porze Format und 23 000 kleines Format.
23. Februar, Mittags. (Sekretariat der Königlichen Eisenbahnverwaltuͤng) in Stockholm: Lieferung von 18 000 kg Olivpenöl, 300 000 kg Petroleum, 2500 k Gazoline, 12 000 kg ungekochtes Leinöl, 42 000 kg gekochtes Leinök, 130 000 kg Mineralöl für Zylinder, 60,000 kg desgleichen für Loko⸗ motiven (Sommeröl), 140 000 kg desgleichen (Winteröl), 130 000 kg Mineralöl für Waggons, 111 000 kg Rapsöl, 35 000 kg Talg, 24 000 kg Schmierseife, 100 000 kg Baumwollabfälle. Nähere Aus⸗ kunft im Bureau des Chef⸗Direktors der Material⸗Sektion, Zentral⸗ bahnhof, Stockholm.
Lastenheft im Bureau der Gesellschaft für 1 Pfd. Sterl. für die Loose 1 bis 6, und für 5 sh. für die Loose 7 und d. 1—
Italien.
t. .12. Februar. Ministerium der öffentlichen Arbeiten in Rom:
Lieferung von Bolzen, Schienenlaschen,
die Eisenbahn⸗Sektion Catanzaro —Salva-Settingiano. 15. Februar, Mittags. Stadtverwaltung von
bauung einer Leitung für trinkbares Wasser.
sorische Kaution 4500 Fr.,
frist 6 Monate, definitive Zutheilung den 4. März, Mittags.
Krampen für Schienen für Catanzaro: Er⸗
Kostenanschlag 85 000 Fr. definitive 9000 Fr. Ausführungs⸗
Spanien.
9. März, 1 Uhr. General⸗Direktion der öffentlichen Arbeiten in
Madrid: Arbeiten zur I11] des Wirkungskreises des eisernen Molo im Hafen von Huelva. s Kaution 6094 Peseta. Ausführungsfrist 8 Monate. Ebenda: bahn von Catalaynel nach de Valence über Teruel und Segorbe. Kaution 432 395 Pesetas. Aus⸗ kunft bei der genannten Verwaltungsstelle.
tenanschlag 121 875 Peseta.
utheilung der Konzession für die Eisen⸗ agunto oder nach dem Hafen von Gras
Niederlande.
9. Februar, 3 Uhr. M. Jac. Buysrogge, Sekretär der „Land- bouwersvereeniging Eigen Hulp, te Hontenisse“ in Kr. (Zélande): 8 Chile⸗Salpeter.
10. Februar. Verwaltung der Genossenschaft von Loppersum und Omstreken in Loppersum:
ooste⸗ eferung von 65 000 kg Kunstdünger und
Lieferung von Peruanischem Guano,
Superphosphat, Kalnit und Ammoniak⸗Super⸗
Bedingungen bei M. S. D. Jensema in Loppersum.
Rumänien. General⸗Direktion der Posten und ö in an großes
Schweden und Norwegen. Kongl. Jernvassyrelsens Registrator
pAnhn u. Aktien⸗Gesellsch. irt “ enossenschaften. 8 Rechtsanwaͤlten.
eigenthümer hierselbst zum Zwecke der Auseinander⸗ setzung unter den Miteigenthümern am 1. April 1895, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrich⸗ 1 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 36, zwangsweise versteigert werden. Das Grundstück ist mit 15 000 ℳ Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichts⸗ schreiberei, ebenda, Flügel D., Zimmer 41, eingesehen werden. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grund⸗ stücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach deer tna Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 1. April 1895, Nachmittags 12 ¾ Uhr, an Gerichtsstelle verkündet werden.
Berlin, den 29. Januar 1895.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 85.
[66391] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Band 151 Nr. 6735 auf den Namen des Maurerpoliers Hermann Franck in Berlin eingetragene, in der Rügenerstraße 16 be⸗ legene Grundstück am 4. April 1895, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Ein⸗ gang C., Erdgeschoß, Saal 40, versteigert werden. Das Grundstück hat eine Fläche von 6 ist mit 9470 ℳ Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige näschähamngen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda, Eingang D., Zimmer 42, eingesehen werden. Diejenigen, welche das Eigen⸗ thum des Grundstücks beanspruchen, werden auf⸗
efordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die instellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigen⸗ falls nach Eesolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zu⸗ schlags wird am 8. April 1895, Vormittags 11 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben angegeben, verkündet werden. 5 Berlin, den 29. Januar 1895. 1 Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 87.
[63321] Aufgebot. Nr. 1940. Die minderjährigen Georg Felix Ben⸗ kert und Arthur Leonhard Benkert, vertreten durch ihre Vormünderin Melitta Benkert, wohnhaft zu Washington, Distrikt Colombia, Nord⸗Amerika, diese vertreten durch das Bankhaus Christian Mez in Füfthn i. B., hat das Aufgebot für die 4 % Bad. isenbahn⸗Obligation von 1875 Litt. B. Nr. 6240 zu ℳ 1000 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird Ssdhe a 2i spätestens in dem auf Dienstag, den 3. September 1895, Vormittags 9 Uhr, vor dem Großh. Amtsgerichte hierselbst, Akademie⸗