1895 / 35 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 08 Feb 1895 18:00:01 GMT) scan diff

im Schlosse Djn Altenburg stattgefunden. Den standesamt⸗ lichen Akt vollzog der Staats⸗Minister von Helldorf, die kirch⸗ liche Trauung der Konsistorial⸗Rath, Superintendent Scholl⸗ meyer. Später fand ein Souper statt, an das sich eine Gratulations⸗Cour für das hohe neuvermählte Paar anschloß. Gestern fand ein feierlicher Kirchgang statt.

8 Elsaß⸗Lothringen. 8

8- Der Landesausschuß hat in seiner vorgestrigen Sitzung ie erste Lesung des Etats beendet. 8

Oesterreich⸗Ungarn.

Der Gemeinde⸗ und Verfassungsau eschu des nieder⸗österreichischen Landtags hat die vorgeschlagenen Abänderungen der Geschäftsordnung angenommen. Danach können persönliche Angelegenheiten nur in geheimer Sitzung vorgebracht und verhandelt werden. Die Disciplinarmittel des Vorsitzenden bestehen in dem Ruf zur Sache, dem Ord⸗ nungsruf, der Wortentziehung für die Dauer der Debatte und dem Ausschluß für Dauer der betreffenden Sitzung.

Im Landtag für Steiermark wurde gestern von den Abgg. Kinzl und Gen. der Antrag eingebracht, der Landtag möge aussprechen, daß die in das Reichsbudget ein⸗ efügte Position, betreffend die Errichtung eines zwei⸗ sprachigen Gymnasiums in Cilli oder einer sloveni⸗ schen Parallelklasse, keinem kulturellen Bedürfniß ventspreche, sondern den Bruch der Verheißungen der Koalition und einen Vorstoß gegen das deutsche Sprachgebiet bedeute. Der Landtag solle sich auf das entschiedenste der geplanten Errichtung widersetzen.

Nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Budapest beabsichtige die ungarische Regierung, die beiden noch rück⸗ ständigen kirchenpolitischen Vorlagen im Oberhause, unmittelbar nachdem das Abgeordnetenhaus die Budget⸗ berathung beendet haben werde, verhandeln zu lassen. Man glaube, die Budgetdebatte werde noch im Laufe des Monats zu Ende geführt werden. Von unterrichteter Seite werde bestätigt, daß der Minister⸗Präsident Baron Banffy mit dem gemäßigten Theil der Opposition des Oberhauses Be⸗ sprechungen gepflogen habe, um in der Frage der Kon⸗ fessionslosigkeit ohne prinzipielle Zugeständnisse seitens des Kabinets einen Ausweg zu finden. Bezüglich der Rezeption der ee halte die Regierung ihre Vorlage unverändert aufrecht.

Der Kultus⸗Minister Wlassics ist in Csakathurn nach heftigem Wahlkampfe mit 1280 Stimmen gegen den Kandidaten der katholischen Volkspartei, Pfarrer Major, welcher 1220 Stimmen erhielt, zum Reichtags⸗ Abgeordneten gewählt worden.

Die Konferenz der liberalen Partei hat das Finanz⸗ budget angenommen. Der Finanz⸗Minister von Lukacs erklärte, die Regierung halte es für ihre Pflicht, das Finanz⸗ programm des früheren Kabinets unverändert aufrechtzuerhalten.

Das Unterhaus erledigte gestern die Spezialberathung des Landesvertheidigungs⸗Etats. Eine längere Debatte rief nur der Kredit für die Ausbildung der im Jahre 1894 über die Ziffer des Rekrutenkontingents hinaus einge⸗ reihten Landwehrtruppen hervor. Die Opposition bekämpfte die Forderung als auf einem ungesetzlichen Vorgange beruhend, der Minister Freiherr von Fejervary vertheidigte dieselbe erfolgreich.

Großbritannien und Irland. 8

In der gestrigen Sitzung des Unterhauses erklärte der Parlamentssekretär des Auswärtigen Amts Sir E. Grey: durch das Abkommen vom Jahre 1890 habe Großbritannien die französische Schutzherrschaft auf Madagaskar unter der Be⸗ dingung anerkannt, daß diese Schutzherrschaft keine Rechte oder Immunitäten berühre, die britische Unterthanen auf Madagaskar genössen. Im Juli 1894 sei angezeigt worden, jedwede Kon⸗ zession, die nicht von dem Residenten gebilligt und nicht bei der Generalresidenz eingetragen sei, sei null und nichtig. Darüber sei an die französische Regierung eine Anfrage gerichtet worden, aber 1-. der jetzigen Zustände sei für den Augenblick jede Erörterung dieser Frage vertagt worden. Weder Frankreich noch Madagaskar hätten angezeigt, daß sie Krieg führten, aber die Feindseligkeiten seien eröffnet. Die Frage, ob ein Transport von Kriegsmaterial für die eine oder die andere der kriegführenden Parteien zu⸗ lässig sei, werde mit den Kronjuristen erwogen. Die britische Regierung bleibe neutral. Da, wo Kriegszustand herrsche, sei es gtets schwierig aktive Schritte zum Schutze der Staats⸗ angehörigen gegen die aus dem Kriegszustand entstehenden Ge⸗ fahren zu thun. Im weiteren Verlauf der Sitzung erklärte Sir E. Grey, die Regierung habe bisher die Veröffentlichung der Schriftstücke über Armenien verweigert, weil eine derartige Publikation weder für die Armenier vortheilhaft sei, noch die so erwünschte gemeinsame Aktion der Mächte fördern, würde. Aus demselben Grunde sei es unter den jetzigen Umständen auch unmöglich, eine Publi⸗ kation dieser Schriftstücke zu versprechen; allein es sei die An⸗ nahme unbegründet, daß die Regierung der Pforte die Ver⸗ sicherung gegeben habe, sie werde vor der Hand den Schrift⸗ wechsel nicht veröffentlichen. Auf eine Anfrage Swann'’'s, ob denn die Berichte so schlimm seien, daß sie sich zur Ver⸗ en nicht eigneten, erwiderte Sir E. Grey: „Nein; aber die bisher vorliegenden Nachrichten über den Zwischenfall in Sassun sind weit ernster, als irgend etwas in früheren Schriftstücken, die sich nicht auf diesen Zwischenfall be⸗ ziehen. Der Kanzler der Schatzkammer Sir W. Harcourt gab die Erklärung ab, in der Frage der Arbeitslosen beabsichtige die Regierung, einen Unterhaus⸗Ausschuß zu er⸗ nennen, welcher den Grad des aus dem Mangel an Be⸗ schäfti resultierenden Nothstands, die gegenwärtigen Be⸗ fugnisse der Lokalbehörden zur Behandlung solcher Fälle und schließlich die Frage untersuchen solle, welche legislativen 0 administrativen Schritte zur Verhinderung oder

Li des Nothstands erforderlich seien. Der Fescben des Handelsamts Bryce erklärte, er habe

noch keinen Bericht erhalten, daß das Wrack der „Elbe“ die Schiffahrt hemme, obgleich viele Boote die Gegend, wo das Wrack liege, kreuzten und die Wassertiefe dort nur 60 bis 120 Fuß betrage. Das Handelsamt habe keine Be⸗ fugniß, Wracks zu zerstören, aber das Trinity⸗House thue dies im geeigneten Fall. Bei dem in Rede stehenden Fall würde vermuthlich das Trinity⸗House vor etwaigen Schritten sich mit den Rhedern der „Elbe“ ins Einvernehmen setzen

Heute gelangt der Justiz⸗Etat zur Berathung.

Darauf führte 21een die Debatte über den Unterantrag Jeffrey's zu der Adresse fort und regte dabei die Erhebung eines Einfuhrzolles auf Gerste an, ferner eine neue Eintheilung der Lokal⸗ abgaben und Maßregeln zur Milderung der aus aus⸗ wärtigen Valutenänderungen sich für England er⸗ gebenden Wirkungen. Der Präsident der Lokalverwal⸗ tung Shaw⸗Lefevre erklärte es für unmoöglich, Maßregeln zu treffen, bis die hierzu eingesetzte Kommission ihren Bericht erstattet haben werde. eir⸗Hardie meinte, die Zustände in den arbeitenden Klassen seien schlimmer als je. Angesichts der von dem Schatzkanzler Sir W. Har⸗ court angekündigten Einsetzung eines Untersuchungs⸗Ausschusses für die Nothstandsfrage wolle er das Ergebniß der Unter⸗ suchung abwarten. Er glaube indessen, daß nur eine Reorga⸗ nisation der Industrie auf sozialistischer Basis das vorhandene Uebel beseitigen werde.

Frankreich.

Der Präsident der Republik Faure hat dem „W. T. B.“ ufolge ein Dekret unterzeichnet, durch welches dem italienischen

Botschafter Reßman das Großkreuz des Ordens der Ehren⸗

legion verliehen wird. Die Insignien des Ordens sollen dem Botschafter bei Ueberreichung seines Abberufungsschreibens

übergeben werden. RNußland.

Der Kaiser und die Kaiserin beabsichtigen, wie „W. T. B.“ aus St. Petersburg meldet, sich heute nach Zarskoje Sselo zu begeben. Dem Vernehmen nach würden, Allerhöchstdieselben im Laufe des Sommers der Königin von England einen Besuch abstatten.

Der Minister für Verkehrswege Fürst Chilkow beab⸗ sichtigt, in seinem Ressort durchgreifende Reformen zur Ver⸗ minderung des Schreibwerks einzuführen.

Der „Regierungsbote“ bringt folgende Mittheilung: Am 14. Januar erfolgte die Genehmigung zur Ausführung der Vorschläge, betreffend die sratlichen Getreideeinkäufe, welche durch einen besonderen Ausschuß, bestehend aus dem Kriegs⸗Minister, dem Minister des Innern, dem ö und dem Ackerbau⸗Minister unter dem orsic des Staatssekretärs Solsky ausgearbeitet wurden. anach soll der Einkauf von Roggen und Weizen, als der für die russische Landwirthschaft wich⸗ tigsten Getreidearten, in einer nach Maßgabe des Ver⸗ laufs der Operation und unter Berücksichtigung der Umstände festzusetzenden Menge vorgenommen werden zur Belebung und sur Hebung der Unthätigkeit und Flauheit des Markts.

oggen und Weizen werden ausschließlich bei den

Produzenten, privaten Grundbesitzern und Bauern, gekauft werden. Das einzukaufende Getreide ist sowohl zur Deckung der Verpflegungsbedürfnisse der Bevölkerung, als auch zur bestimmt. Wenn Verkäufe des⸗ selben an Privatpersonen saattünden sollen dieselben nur so allmählich und bei solchem Stande der Getreidepreise er⸗ folgen, daß die Veräußerung der staatlichen Vorräthe keine herabdrückende Wirkung auf die Stimmung des Markts aus⸗ üͤben kann. Mit der allgemeinen Leitung dieser Operation wird der Finanz⸗Minister betraut und deren direkte Verwaltung dem Handels⸗Departement übertragen. Die Getreideeinkäufe werden ausgeführt durch die Kreis⸗ oder Gouvernements⸗ Semstwos auf Grund Beschlusses der Semstwo⸗Versammlungen, ferner durch kommunale Institutionen oder durch vom Finanz⸗ Minister dazu bestimmte Personen.

Italien. Der „Riforma“ zufolge hat der Minister⸗Präsident Crispi ein Schreiben Ras Makonen's erhalten, worin dies klã wolle stets ein Freund Italiens bleiben.

Spanien.

Der Finanz⸗Minister erklärte in der Kammer, er sei

gegenwärtig mit der Erwägung einer Operation bezüglich der schwebenden Schuld beschäftigt, doch seien die Einzelheiten noch nicht festgestellt.

Der marokkanische Spezialgesandte eine Unterredung mit Martinez Campos und

Schweiz.

Die Kommission des Nationalraths berathung der Vorlage über die Errichtung einer Bundes⸗ bank hat nach einer Meldung des „W. T. B.“ gestern mit 7 gegen 4 Stimmen beschlossen, für die Vorlage des Pundesrathe ein⸗ zutreten und den Antrag Ador auf Errichtung einer ge⸗ mischten Bank abzulehnen. 9

Rumänien. Bei der vorgestern in Plojeschti vorgenommenen Stichwahl für die Deputirtenkammer wurde der konser vative Kandidat mit sehr großer Majorität gewählt.

atte gestern oret

Amerika.

Das Repräsentantenhaus hat, nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Washington, gestern die Bill Springer wegen Ausgabe von Obligationen mit 161 gegen 134 Stimmen abgelehnt. Springer ersuchte das Haus, nochmals abzustimmen, doch wurde dieser Antrag mit 135 gegen 123 Stimmen abgelehnt. Vor der IT der Springer’'schen Bill wurde ein von Reed eingebrachter Gesetz⸗ entwurf abgelehnt auf Emission von Obligationen mit langer Verfallzeit und nir ge m Fen t. in Metallgeld rückzahlbar sein sollten. Die Republikaner hatten zu Gunsten dieses Gesetzentwurfs gestimmt. Der „Times“ wird gemeldet, der Präsident des Hauses habe erklärt, der von Bland eingebrachte Gesetzentwurf, betreffend die freie Silberausprägung, sei unzulässig. Das Re⸗ präsentantenhaus habe diese Entscheidung bestätigt.

Asien.

In Hiroshima eingetroffene Depeschen des Komman⸗ deurs der japanischen Flotte vor Wei⸗Hai⸗Wei melden, daß das fliegende Geschwader am 3. d. M. die chinesischen Forts Natao, Liukungtao, Luchiaotsuoi und Lungmiartsuoi beschossen habe. Die chinesischen Kriegs⸗ schiffe hätten gemeinsam mit den chiinesischen Forts ein Geschützfeuer gegen die Japaner bis Sonnen⸗ untergang unterhalten. Die andauernd kräftige Kanonade der Japaner sei nicht im stande gewesen, die chinesischen Batterien zum Schweigen zu bringen. Der Admiral Ting scheine entschlossen, die Forts und die Insel Liukungtao zu halten und mit den Schiffen einen hart⸗ näckigen Widerstand zu leisten

ur Vor⸗

giebt.“

Aus Shanghai meldet das reau“ gestern daselbst eingegangenen Depeschen zufolge wären die chinesischen Panzerschiffe „Chingyuen“ und „Ting⸗ yuen“ am 6. d. M. mittels Torpedos von den Japanern im Hafen von Wei⸗Hai⸗Wei zum Sinken gebracht worden. Von heute meldet dasselbe Bureau ebendaher, daß die Japaner sich während eines Nachtangriffs der Insel Liukungtao bemächtigt hätten.

Aus Chefoo von gestern wird berichtet, die japanische Streitmacht habe gestern Mittag begonnen die westlichen Forts von Chefoo zu beschießen. Alle Fremden seien unter Waffen; die Thore der Stadt seien geschlossen und Barrikaden errichtet worden. Man glaube, es handele sich 28 nn Scheinangriff, um eine neue Truppenlandung zu verdecken.

Parlamentarische Nachrichten.

ie Schlußberichte über die gestrigen FFe. des Reichstags und des Hauses der Abgeordneten efinden sich in der Ersten Beilage. “““

Der Reichstag setzte in seiner heutigen (32.) Sitzung, welcher der Staatssekretär, Staats⸗Minister Dr. von Boetticher und die Staats⸗Minister eiherr von Berlepsch und von Köller beiwohnten, die Besprechung der von den Abgg. Dr. Hitze und Dr. Lieber eingebrachten - pellation in Betreff einer gesetzlichen Organisation der Arbeiter fort.

Abg. Freiherr von Heyl (nl.) erklärte, daß die große Mehrzahl seiner Partei die Lösung der in dem Erlaß vom Februar 1890 ge⸗ stellten Aufgabe in einer Ausgestaltung der Berufsgenossenschaften nach Art der Knappschaftskassen suche. Zweck derselben würde sein, Einigungsämter, Arbeitsnachweis, Versicherung gegen Arbeits⸗ losigkeit und Fürsorge für Wittwen und Waisen der Arbeiter zu e Es sei nicht zu verstehen, wie man in unserer Zeit, bei den der Sozialdemokratie, empfehlen könne, den Arbeiter⸗Berufsvereinen durch die gesetzliche Anerkennung eine Stärkun zuzuführen; es würde das eine moralische und gleichzeitig eine finanzielle Stärkung der Sozialdemokratie bedeuten. Man sollte den historischen e der Entwickelung unserer gewerblichen Verhältnisse nicht ver⸗ assen.

(Schluß des Blattes.)

In der heutigen (15.) Se Hauses der Ab⸗ geordneten, welcher der Finanz⸗Minister Dr. Miquel und der Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen bei⸗ wohnten, wurde die Berathung des Etats der Eisenbahn⸗ Verwaltung fortgesetzt, und zwar bei den Einnahmen aus dem Personen⸗ und Güterverkehr.

Der Berichterstatter Abg. Dr. Sattler (nl.) machte auf Einzel⸗

8

heiten aufmerksam, die bei der Berathung des Titels in der Budget⸗

Kommission zur Sprache gekommen seien. So sei die Frage angeregt worden, ob nicht durch die Bahnsteigsperre die Einnahmen aus den Bahnhofsrestaurationen sich vermindert hätten. Dies sei nach Mit⸗ theilungen der Regierung nicht der Fall gewesen. Ferner sei eine Erhöhung der Tarife für die erste Wagenklasse angeregt worden, weil in⸗ folge der geringen Benutzung derselben das finanzielle Resultat ein sehr geringes sei. Seitens der Regierung sei erwidert worden, daß nur noch in 61 % der Züge die erste Klasse geführt werde. Die Benutzung sei eine geringe, soweit bezahlte Jahr⸗ karten in Frage kämen, dagegen sei die Bennganc der Klasse durch Personen, denen infolge irgendwelcher Privile⸗ ien reikarten zur Verfügung ständen, keine so geringe. it Bezug auf die veränderte Abnahme der Fahrkarten sei von seiten der Regierung bemerkt worden, daß infolge der E“ der Kontrole die Zahl der Unglücksfälle sich vermindert habe. Während hierbei im Jahre 1893/94 nur ein Todesfall und 11 Verletzungen zu verzeichnen seien, habe die Zahl der Unglücksfälle im vorhergehenden Jahre vier Todesfälle und 34 Verletzungen betragen. 8 Abg. Pleß (Jentr. wünschte eine Reform der Personentarife durch Herabsetzung der Fahrpreise. Bei niedrigen Produktionspreisen erhöhe sich überall der Umsatz, dies werde auch bei den Eisenbahnen der Fall sein. Der Weltpostverein sei ein Beispiel dafür, daß der Verkehr bei den niedrigeren Transportpreisen zunehme. Die Reform der Personentarife sei leicht auszuführen, später würde zu erwägen sein, ob auch für die Gütertarife eine Ermäßigung einzuführen sei. Die erste Wagenklasse habe infolge ihrer geringen Einnahmen kein Recht auf fernere Beibehaltung, noch immer habe die vierte Klasse den größten Antheil an den Eisenbahneinnahmen. Der Einwand, daß es an Mitteln zur Durchführung einer Tarifreform fehle, sei nicht stichhaltig. Jedenfalls müsse der vom Abg. von Eynern gegen den Reichstag gerichtete Vorwurf, daß dieser auf die Wünsche des Land⸗ tages keine Rücksicht nehme und durch sein Verhalten in den Steuer⸗ fragen die Schwierigkeit verschuldet habe, zurückgewiesen werden. Der Reichstag möge aber aus der Situation eine Warnung entnehmen, nicht Ausgaben zu beschließen, für welche keine Deckung vorhanden sei.

(Schluß des Blattes.)

Die X. Kommission des Hauses der Abgeordneten zur b

Vorberathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Errichtung einer Generalkommission für die Provinz Ostpreußen, hat sich konstituiert und zum Vorsitzenden den Abg. Dr. Dittrich, zu dessen Stellvertreter den Abg. Conrad (Flatow) und zu Schriftführern die Abgg. von Brockhausen und Graw gewählt.

Die XI. Kommission des Reichstags zur Vorberathung: a. des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung (Wandergewerbe), und b. des von den Abgg. Gröber (Württemberg), Dr. Hitze, Dr. Schaedler, Spahn, Letocha, Marbe, Metzner (Neustadt), Euler eingebrachten Gesetzentwurfs, be⸗ treffend die Abänderung der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich (Wandergewerbe), hat sich konstituiert und zum Vorsitzenden den Abg. von Holleufer, zu dessen Stellvertreter den Abg. Dr. SFaedler und zu Schriftführern die Abgg. Engels, Schmidt (Berlin) und Schwarze gewäbhlt.

Von den Abgg. Freiherr von Stumm⸗Halberg und Freiherr von Manteuffel ist im Reichstag folgende Inter⸗ pellation eingebracht worden:

Beabsichtigen die verbündeten Regierungen, Maßregeln zu er⸗ reifen, um den durch den Untergang von Seeschiffen verursachten erlust von Menschenleben, mehr, als dies bisher gelungen ist, zu

verhüten?

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Nach der Bekanntmachung des Bundesraths vom 29. April 1892 Nr. I darf in Hechelräumen ꝛc. jugendlichen Arbeitern während des Betriebs eine Beschäftigung nicht gewährt und der Auf⸗ enthalt nicht gestattet werden. In Nr. II der Bekanntmachung ist bestimmt: „In Fabriken mit Räumen der unter Nr. I fallenden Art muß in den Räumen, in welchen jugendliche Arbeiter beschäftigt werden, neben der nach § 138 Abs. 2 der Gewerbeordnung aus⸗ zuhängenden Tafel eine zweite Tafel ausgehängt werden, welche in deutlicher Schrift die Bestimmungen unter Nr. I wieder⸗ Das Zuwiderhandeln gegen diese Vorschrift ist, nach

1 Urthei 1894, als Uebertretung aus § 149 Ziff. 7 der Gewerbe⸗ oronung mit Geldstrafe bis zu 30 oder Haft bis zu 8 Tagen u strafen. „Die Strafandrohung des § 146 Nr. 2 der erbeordnung („Mit Geldstrafe bis zu 2000 event. mit Ge⸗ fängni bis zu 6 Monaten werden bestraft Gewerbetreibende, welche den auf Grund der §§ 139 und 139 a getroffenen Verfügungen zu⸗ widerhandeln“) ahndet Zuwiderhandlungen gegen die auf Grund des § 139 a G.⸗O. getroffenen Verfügungen, und im § 139 a G.⸗O. wird der Bundesrath ermächtigt, die Beschäftigung jugendlicher Ar⸗ bester in gewissen Fabrikationszweigen gänzlich zu untersagen oder von besonderen Bedingungen abhängig zu machen. Von dieser Ermäch⸗ igung hat der Bundesrath in Nr. I der erwähnten Gebrauch gemacht. Dagegen schreibt unter Nr. II der Bekanntmachung gleichzeitig der Bundesrath vor, es solle noch eine zweite Tafel aus⸗ ehängt werden. Die Gründe, welche die Vorinstanz dafür seibringt, in dieser Norm der Nr. II lediglich eine Ordnungsvorschrift zu erblicken, erscheinen überzeugend. Unter Nr. 139 a Nr. 1 der Gewerbeordnung ließe sich die Anordnung der Nr. I1. der Bekannt⸗ machung nur herunterbegreifen, wenn man in der Anbringung der Tafel eine „besondere Bedingung“ der Verwendung jugendlicher Arbeiter in dem fraglichen Fabrikationszweige finden wollte. Dem widerspricht lepoch der natürliche Wortsinn, wie das Wesen der Sache. Unter den „besonderen Bedingungen“ des § 139 a Nr. 1 Gewerbe⸗ ordnung sind im Gegensatze der „gänzlichen Untersagung“ der Ver⸗ wendung materielle Beschränkungen zu verstehen, welche die Be⸗ schäftigung jugendlicher Arbeiter zwar zulassen, sie aber nach Zeit, Ort, Lokalität, Arbeitsdauer, Betriebszweig u. dgl. im sanitätspolizeilichen und Wohlfahrtsinteresse besonders begrenzenden Arbeitsmodalitäten unterwerfen. Als solche materielle Arbeitsmodalität kann die Affi⸗ chierung der fraglichen Tafel keineswegs angesehen werden. An⸗ dererseits erscheinen dagegen die Bedenken nicht von Gewicht, welche gegen die Anwendbarkeit der §§ 138, 149 Nr. 7 G.⸗O. im angefoch⸗ tenen Urtheil geltend gemacht werden. . . . Ein Zuwiderhandeln gegen die Norm der Nr. II enthält somit ein Zuwiderhandeln gegen § 138 G.⸗O. und fällt unter die Strafbestimmung des § 149 Z. 7 G.⸗O.“ 2530/94.)

meneen

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

Ist in einem Raume, welcher nach der Baupolizeiordnung zum dauernden Aufenthalt für Menschen nicht benutzt werden der;, ohne polizeiliche Genehmigung ein Ofen gesetzt worden, so ist nach einem Urtheil des Ober⸗Verwaltungsgerichts, IV. Senats, vom 4. Juli 1894 im Gebiete der Berliner Baupolizeiordnung vom 15. Januar 1887 die Polizeibehörde befugt, dem Hauseigenthümer die Entfernung des Ofens aus dem Raume aufzugeben, wenn dieser nicht nachzuweisen vermag, daß der Ofen nicht für Wohnzwecke, son⸗ dern für einen anderen, die Heizung erheischenden Verwendungs⸗ zweck dient. In dem unter der Herrschaft der älteren Baupolizei⸗ ordnung vom 21. April 1853 erbauten Hause des H. in Berlin befinden sich verschiedene Zwischengeschoßräume, welche wegen ihrer geringen Höhe sowohl nach der früheren als auch nach der jetzt geltenden Bauordnung zum dauernden Aufenthalt für Menschen nicht benutzt werden dürfen und in den zur Genehmigung eingereichten Bauvorlagen als „Speise⸗ kammern“ bezeichnet sind. Ohne polizeiliche Genehmigung wurden sie

demnächst mit Oefen versehen und ein Theil dieser Räume diente so dann Wohnzwecken. Das Polizei⸗Präsidium untersagte den Miethern

diese Benutzung und gab dem H. durch Verfügung vom 19. September 1892 auf, die Oefen aus den fraglichen Räumen zu entfernen. Die veeeeseen des H., daß diese Räume, auch wenn sie nicht zum dauernden Aufenthalt von Menschen, sondern anderweit benutzt würden, der Erwärmung bedürften, wurden vom Polizei⸗ . verworfen, weil ein stichhaltiger Grund, weshalb die frag⸗ lichen Räume, welche ferner nur als Wäsche⸗ oder Spindenzimmer ꝛc. benutzt werden sollen, der Feizung bedürfen, weder ersichtlich noch an⸗ gegeben worden sei. Die Klage des H. auf Aufhebung der Polizei⸗ verfügungen wurde vom Bezirksausschuß abgewiesen, und das Ober⸗ Verwaltungsgericht bestätigte auf die Berufung des Klägers die Vor⸗ entscheidung, indem es begründend ausführte: „Es ist irrig, baß Feuerungsstätten und Oefen etwas ganz Verschiedenes seien, und da nach der Verordnung vom 21. April 1853 ein Ofen allgemein ohne volizeiliche Genehmigung gesetzt werden könne, insofern damit keine Ver⸗ inderung der Feuerstätte verbunden sei. Die Ausnahme in Nr. 10 des § 1 ℳ.9.O. zeigt klar, daß das erstmalige Setzen von Oefen (in bisher noch nicht bewohnten Räumen) überall der Genehmigung bedurfte. Ohne diese Genehmigung hat der Kläger die Räume, um sie bewohnbar zu machen, mit Oefen versehen. Es lag also, als dieses zur Kenntniß der Behörde gelangte, ein illegaler Zustand vor. Bei Prüfung der Frage, ob derselbe beibehalten werden kann, ist aber in einem solchen Falle nach bekannten Rechtsgrundsätzen das jetzt geltende Recht maß⸗ gebend. Die maßgebende Verordnung vom 15. Januar 1887 läßt nach § 37 a Abs. 4 nicht zu, daß Räume von der Höhe, wie die hier streitigen, zum dauernden Aufenthalt von Menschen benutzt werden. Allerdings verbietet die genannte Verordnung nicht allgemein, daß solche Räume mit Oefen versehen werden dürfen, und die zustaͤndige Behörde ge⸗ stattet auch nach Maßgabe der §§ 16 und 26 zu b. a. a. O. die Her⸗ stellung von Feuerstätten in solchen Räumen, wenn für den einzelnen Raum im konkreten Falle nachgewiesen wird, daß der sonstige genau bestimmte Zweck, für welchen der Raum enußt werden soll und darf, ohne Erwärmung des Raumes nicht erfüllt werden kann. Davon ist aber hier überall nicht die Rede. Nach Lage des Falles und den thatsächlichen Feststellungen der ersten Instanz leidet es keinen Zweifel, daß in den hier streitigen Räumen die Oefen gesetzt sind, um die Räume bewohnbar zu machen, wie sie denn auch zu Wohnzwecken zum theil benutzt gewesen sind.“ (IV. 880.)

88 1s Statistik und Volkswirthschafr.

Zur Arbeiterbewegung. olingen wird dem „Vorwärts“ berichtet, us⸗

stand der Federmesser⸗Reider (pgl. Nr. 4 u. fißder d. Bl.)

dauere fort. Eine große Anzahl der Fabrikanten habe zwar die orderungen der Arbeiter bewilligt, andere blieben aber fest bei der Ablehnung des Lohntarifs. Die Verhandlungen werden weitergeführt. In Leipzig wurde der dort bestehende sozialdemokratische „Allgemeine Bildungsverein für Frauen und Mädchen“ von der Polizeibehörde aufgelöst, weil er sich, wie die „Lpz. Ztg.“ mittheilt, der vereinsgesetzlichen Vorschrift zuwider mit einem aus⸗ wärtigen, ebenfalls öffentliche Angelegenheiten betreibenden Vereine in Verbindung gesetzt hatte. Eine von dem Verein für den gestrigen bend einberufene Versammlung wurde verboten. Etwa 200 Holz⸗ arbeiter (Tischler ꝛc.) hatten sich am Mittwoch versammelt, um über die kürzlich erfolgte polizeiliche Auflösung des gesetzwidrig ein⸗ Ffrichteten Zweigvereins des Deutschen Holzarbeiterverbandes (vgl. Nr. 31 d. Bl.) zu verhandeln. Es wurde in Abrede gestellt, daß der aufgelöste Zweigverein wirklich bestanden habe, trotzdem aber beschlossen, gegen die Auflösung Beschwerde einzulegen.

Kunst und Wissenschaft.

1 8 Mit ungewöhnlichem Geschmack hat Frau Vilma Parlaghy eine Sonderausstellung ihrer Werke im ersten Geschoß eines vornehmen Kaufhauses Unter den Linden 8 arrangiert. Ueber hundert Gemalde der Künstlerin schmücken die Wände der vier Salons, zu denen man durch einen mit persischen belegten, mit alter⸗ thümlichem Hausrath, Gobelins, Holzschn und Bildern ge⸗

ten Vorraum gelangt. Mit feinem Takt ist die Vermischung von dekorativen Zuthaten und den eigentlichen Gegenständen der Ausstellung vermieden. Der Vorraum mit seinem Schmuck

giebt uns ein Bekenntniß von den Neigungen der Künstlerin und führt

des Reichsgerichts, III. Strafsenats, vom 11. Oktober

uns in den Bannkreis ihrer Persönlichkeit, die in den Gemälden un⸗ gestört durch ablenkendes Beiwerk zu uns spricht. „Vilma Parlaghy, eine Schülerin Lenbach's, hat sich gleich ihrem Meister fast ausschließ⸗ lich der Bildnißmalerei zugewendet. Gleich Lenbach sieht sie in den Werken der holländischen und spanischen Meister des siebzehnten Jahrhunderts die tiefsten Offenbarungen der Porträtkunst. Eifrig hat sie diese Altmeister studiert, wie die zahlreichen Kopien nach 2 Hals, de Kayser, van Dyck, Velazquez, Rubens und Tizian beweisen. Die feine Abstimmung des Bildes auf einen Ton, die Durchbildung des Ausdrucks in den Köpfen, die meist aus dem Dunkel des Hintergrundes wirkungsvoll hervorleuchten, sind Vorzüge, die ihren Werken oft schon nachgerühmt wurden und in dieser imposanten Vereinigung ihrer wichtigsten Arbeiten besonders deutlich hervortreten. In einzelnen früheren Pübern, wie in dem Porträt des Grafen Konrad Preysing (10), erscheint die fanatische Vorliebe für die schmutziggrauen Töne und die flotte Vortragsweise des Frans

ls etwas übertrieben. Aber schon das 1885 gemalte lebensgroße Bildniß Ludwig Kossuth's erscheint als eine ausgeglichene Leistung, die auch durch wiederholte Prämiierung anerkannt wurde. Diesem reiht sich das Porträt des Dichters Eduard von Bauernfeld ebenbürtig an.

uch die Züge des Berliner Schriftstellers Rodenberg (23) sind mit charakteristischer Schärfe erfaßt und sorgfältig wiedergegeben: schon bei seiner ersten Ausstellung trug dieses Bild den Sieg über das gleichzeitig gemalte Porträt des Grafen Caprivi (17) wie über das Selbstbildniß der Malerin (8) davon. Im zweiten Saal fesselt den Beschauer besonders das ausgezeichnete Bildniß Ludwig Windthorst's; daneben überraschen mehrere Stillleben und Blumenstücke durch pikante und doch nicht aufdringliche Koloristik, während die Studie zu einem Christus 82 gleich andern verwandten Darstellungen (72, 80, 87, 84, 97) einem Sommeraufenthalt in Ober⸗ ammergau ihre Entstehung verdankt; mit kräftiger Energie sind die Köpfe der bäuerlichen Schauspieler in biblischem Kostüm skizziert. Einen Versuch, die Tonskala der altmeisterlichen Porträtmalerei zu Gunsten einer lebhafteren eelta zu durchbrechen, stellt das S der Frau Boetzow (54) dar; indeß scheint es, als habe die

bei diesem Experiment die Sicherheit des Vortrags verlassen.

Der dritte Saal enthält u. a. das Bildniß Seiner Majestät des Kaisers in der Uniform der Gardes du Korps, das indeß hinter dem zweiten Porträt des Monarchen in rother Husarenuniform an Wirkung zurücksteht. Die zweifellos hervorragendste Schöpfung Vilma Par⸗ laghy's, das Bild des Erzbischofs von Stablewski, das wenig gelungene Porträt des General⸗Feldmarschalls Grafen Moltke sowie ein flottes Bildniß des Botschafters von Szögyény und einige Interieurs aus oberbayerischen Bauernhäusern befinden sich ebenfalls in diesem Saal. Von den im letzten Raum vereinigten Werken heben wir als besonders gelungen das im Ge⸗ schmack van Dyck's gemalte Bildniß der Gräfin Arnim⸗Muskau, das schwarz auf schwarz gestimmte Porträt einer Frau Schlesinger und ein Selbstporträt der Malerin im Empirekostüm hervor, das in der Behandlung des Stofflichen ebenfalls stark an van Dyck erinnert.

Die Ausstellung, deren Erträgnisse einem wohlthätigen Zweck be⸗ stimmt sind, weckt nicht nur durch die künstlerische Leistung, sondern auch durch das Stück Heitgeschichte das sich in diesen Porträts wider⸗ spiegelt, allgemeines Interesse. 3 8

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗

Maßregeln.

Italien. Durch Ministerialverordnung vom 30. v. M. sind die Häfen von

Argentinien und Uruguay für choleraverdächtig erklärt worden.

1—

Handel und Gewerbe,

Ausstellungs⸗Nachrichten. 1“

In der Zeit vom 4. bis 7. Mai d. J. findet in Wien ein von der dortigen Landwirthschaftsgesellschaft ver⸗ anstalteter internationaler Maschinenmarkt statt. Anmeldungen sind nach dem Programm bis zum 15. März an das Comité, Wien I, Herrengasse 13, zu richten. Die Annahme der Gegenstände beginnt am 22. April und endet am 30. April. Bis 3. Mai müssen alle Gegenstände auf den ihnen zugewiesenen Plätzen aufgestellt und nach Schluß des Markts bis 14. Mai wieder entfernt sein.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks

an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 7. d. M. gestellt 10 489, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen.

In Oberschlesien sind am 6. d. M. gestellt 4455, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen. 8

Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlacht⸗ viehmarkt vom 6. Februar 1895. Auftrieb und Marktpreise nach Schlachtgewicht mit Ausnahme der Schweine, welche na Lebendgewicht gehandelt werden. Rinder. zuftrieb 200 Stück. (Durchschnittspreis für 100 kg.) I. Qualität ℳ, II. Qualitaͤt ℳ, III. Qualität 94 104 ℳ, IV. Qualität 86 90) Schweine. Auftrieb 8187 Stück. (Durchschnittspreis für 100 kg.) Mecklenburger 98 100 Landschweine: a. gute 94 96 ℳ, b. geringere 88 92 ℳ, Galizier ℳ, leichte Ungarn bei 20 % Tara, Bakonyer 86 bei 27,5 kg Tara pro Stück. Kälber. Auftrieb 1440 Stück. (Durchschnittspreis für 1 kg.) I. Qual. 1,12 1,20 ℳ, II. Qual. 0,92 1,10 ℳ, III. Qualitãt 0,76 0,90 Schafe. Aurtrieb 1235 Stück. (Hurchschnittspreis für 1 kg.) I. Qualität 0,92 1,06 ℳ, II. Qualität 0,80 0,88 ℳ, III. Qualität

Vom Berliner Pfandbrief⸗Institut sind bis zum 31. Januar 1895 18 784 500 3 ½ %, 21 545 400 4 %, 45 684 600 4 ½ % und 9 706 500 5 % alte Pfandbriefe und 954 600 3 ½ % neue, zusammen 96 675 600 Pfandbriefe aus⸗ gegeben worden, wovon noch 16 397 400 3 ½ %, 12 493 500 4 %, 13 143 000 4 ½ % und 2 286 600 5 % alte Pfandbriefe und 954 600 3 ½ % neue, zusammen 45 275 100 Pfandbriefe von den Grundstückseigenthümern zu verzinsen sind. Angemeldet zur Be⸗ leihung in Neuen Berliner Pfandbriefen sind bis 31. Januar 1895 31 Grundstücke mit einem Feuerversicherungswerthe von 5 981 300 Zugesichert, aber noch nicht abgehoben sind 7940 200 3

Der fitaras⸗ der Schlesischen Boden⸗Kredit⸗ Aktien⸗Bank hat auf Grund der von dem Vorstand vorgelegten Bilanz beschlossen, der diesjährigen ordentlichen Generalversammlung die Festsetzung einer Dividende von 7 %, zu empfehlen. Der Vor⸗ stand theilte gleichzeitig mit, daß die beschlossene Statutenänderung die Allerhöchste Genehmigung erhalten habe, und daß nunmehr die Eintragung in das Handelsregister beantragt werden wird. Erst nach der Eintragung können die zur Ausübung des Bezugsrechts neuer Aktien gefaßten vorbereitenden Beschlüsse zur Ausführung gelangen.

Börse zu B orf. (Amtlicher Preisbericht vom 7. Februar 1895.) Die Lage des Eisen⸗ und Kohlenmarkts hat sich seit dem letzten Bericht nicht verändert. (Be⸗ rechnung in Mark für 1000 kg und, wo nicht anders be⸗ merkt, ab Werk). Kohlen und Koks. 1) Gas⸗ und 1.e. Gaskohle für Leuchtgasbereitung 10,00 11,00,

eneratorkohle 10 —11, Gasflammförderkohle 8,20 9,20; 2) Fett⸗ kohlen: Förderkohle 7,50 8,50, melierte beste Kohle 8,50 —9,50, Kokskohle 6,50 7. 3) Magere Kohlen: Foͤrderkohle 7—8, melierte Kohle 8—10, Nußkohle Korn II (Anthracit) 18,00 20,00; 4) Koks: Gießereikoks 13,00 14,50, Hochofenkoks 11,00, Nußstokg, gebrochen 13,75 15,50; 5) Briquets 8,50 11,00. Erze: 1) Roh⸗ spath 7, 2) Gerösteter Spatheisenstein 9,50 10,50, 3) Som⸗

morrostro f. o. b. Rotterdam —, 4) Nassauischer Rotheisenstein mit ca. 50 % Eisen 8,00 8,50, 5) Rasenerze franko —,—. Roheisen: 1) Spiegeleisen Ia. 10 12 % Mangan 51, 2) Weiß⸗ strahliges Qualitäts⸗Puddelroheisen: a. rheinisch⸗westfälische Marken, b. Siegerländer und 3) Stahleisen je 43 44 mit Fracht ab Siegen, 4) Englisches Bessemereisen ab Verschiffungs⸗ afen —,—, 5) Spanisches Bessemereisen Marke udela cif. Rotterdam —,—, 6) Deu do. —,—, 7) Thomaseisen frei Verbrauchsstelle 47,00, 8) Puddeleisen (Luxemburger Qualität) 37,00, 9) Englisches Roheisen Nr. III ab Ruhrort 54,00, b-Le. Ses. burger Gießereieisen Nr. III ab Luxemburg 45,00, 11) utsches Gichereiei en Nr. I 63, 9 do. Nr. II —, 13) do. Nr. III 54, 14) do. ämatit 63, 289 Spanisches Hämatit Marke Mudela ab Ruhrort 1 72. Stabeisen: Gewöhnl. Stabeisen 102 105. Bleche: 1) Gewöhnliche Bleche aus Flußeisen 110 115, 2) Kesselbleche aus Flußeisen 120 125, 3) Kesselbleche aus Schweißeisen 150 165, 4) 115 125. Draht: 1) Eisenwalzdraht —,—, 2) Stahl⸗ walzdraht —,—.

Wie die „Rhein.⸗Westf. Ztg.“ mittheilt, beschloß der Auf⸗ sichtsrath des Essener Bergwerkvereins „König Wilhelm“, der Hauptversammlung die Vertheilung einer Dividende von 5 % für die Aktien und von 10 % für die Vorzugsaktien (gegen 3 % und 8 % für das Jahr 1893) vorzuschlagen.

Magdeburg, 7. Februar. (W. T. B.) Zuckerbericht. Kornzucker exkl., von 92 % —, neue 9,80 9,90. Kornzucker exkl., 88 % Rendement 9,20 9,30, neue 9,25 9, 35. Nachprodukte exkl., 75 % Rendem. 6,40 7,00. Ruhig. Brotraffinade I 21,50. Brot⸗ raffinade II 21,25. Gem. Raffinade mit Faß 21,25 21,75. Gem. Melis I mit Faß 20,75. Ruhig. Rohzucker I. Produkt Transito f. a. B. Hamburg pr. Febrhee 9,12 ½ Gd., 9,17 Br., pr. März 9,12 ½ Gd., 5,15 Br., pr. April 9,17 bs., 9,20 Br., pr. Mal 9,22 ½ Gd., 9,27 ½ Br. Ruhig.

Frankfurt a. M., 7. Februar. Für die Norfolk⸗Western⸗ bahn sind, wie der „Frkf. Ztg.“ gemeldet wird, Receivers ernannt

worden.

Leipzig, 7. Februar. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. pr. Februar 2,70 ℳ, pr. März 2,70 ℳ, pr. April 2,72 ½ ℳ, pr. Mai 2,72 ½ ℳ, pr. Juni 2,77 ½ ℳ, pr. Juli 2,77 ½ ℳ, pr. August 2,80 ℳ, pr. September 2,80 ℳ, pr. Oktober 2,82 ½ ℳ, pr. November 2,82 ½ ℳ, pr. Dezember 2,85 ℳ, pr. Januar 2,85. Umsatz 85 000 kg.

Bremen, 7. Februar. (W. T. B.) (Börsen⸗Schlußbericht.) Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer Petroleum⸗Börse.) Höher. Loko 5,50 Br. Baumwolle. Fester. Upland middl. loko 28 ¼ 4. Schmalz. Besser. Wilcox 36 ¼ ₰4, Armour shield 35 ¾ ₰, Cudahy 36 ¾ ₰, Fairbanks 29 ½ ₰. Speck. Höher. Short clear middling loko 30 ¾, Januar⸗ C“ —. Wolle. Umsatz 58 Ballen. Taback. Umsatz 40 Faß Kentucky, 20 Faß Virginy.

„Hamburg, 7. Februar. (W. T. B.) Kaffee (Nachmittags⸗ bericht.) Good average Santos pr. März 77 ½, pr. Mai 76 ½, pr. Sep⸗ tember 75 ¾, pr. Dezember 73 ½. Behauptet. Zuckermarkt. (Schlußbericht.) Rüben⸗Rohzucker I. Produkt Basis 88 % Rende⸗ ment neue Usance, frei an Bord Hamburg pr. Februar 9,17 ½, pr. März 9,15, pr. Mai 9,25, pr. August 9,47 ½. Ruhig. 8

London, 7. Februar. (W. T. B.) 96 % Javazucker lok 11 ¼ ruhig, Rüben⸗Rohzucker loko 9 ½ ruhig. Chile⸗Kupfer 40 61 pr. 3 Monate 40 916.

Liverpool, 7. Februar. (W. T. B.) Offizielle Noti rungen. American good ordin. 22⁄32, do. low middling 2 , d middling 3, do. good middling 3 ⁄62, do. middling fair 319⁄27 Pernam fair 3 ⅜, do. good fair 3 916, Ceara fair 3 ⅛, do. good fai 3 3⁄16, Egyptian brown fair 4 ½, do. do. good fair 4 ⅛, do. 62 goo 4 ¼, Peru rough fair —, do. do. good fair 5 7⁄16, do. do. good 55/1. . do. do. fine 513⁄16, do. moder. rough fair 31 ⁄16, do. do. good fair 45/16, do. do. good 4 ¼, do. smooth fair 3 ⁄16, do. do. good fair 35/16§, M. G. Broach good 2 ¼, do. fine 3 ⅛, Dhollerah good 29/⁄16, do. fully goo 2¹1⁄16, do. fine 2 ⅛, Oomra good 2 ⁄16, do. fully good 21116, do. fin nn. Seinde good fair 2, do. good 2 ¼, Bengal fully good 2 ⁄16, do

ne 2 /16.

St. Petersburg, 7. Februar. (W. T. B.) Im Laufe d Monats Februar wird im Finanz⸗Ministerium eine Versammlun der Petroleum⸗Exporteure stattfinden, um über Maßregel zur Ausdehnung des Petroleum⸗Exports zu berathen.

Im März wird ein Kongreß der Schafzüchter abgehalte zur Berathung über die Frage der Ausfuhr von Hammeln.

Genua, 7. Februar. (W. T. B.) Die elektrische Be⸗ leuchtung der Stadt Genua ist der Allgemeinen Elektrizitäts⸗ Gesellschaft in Berlin übertragen worden.

Amsterdam, 7. Februar. (W. T. B.) Ja va⸗Kaffee

Die Regierun

good ordinary 54 ½. Bancazinn 36 ½. Buenos Aires, 7. Februar. (W. T. B.)

hat die Zinsen für die Eisenbahngarantien für das letzt

Vierteljahr 1894 gezahlt.

Verkehrs⸗Anstalten.

Laut Telegramm aus Köln (Rhein) hat die erste eng lische Post über Ostende vom 7. Februar in Köln der Anschluß an Zug 91 nach bezw. Berlin nich erreicht. Grund: Verspätetes Eintreffen des Schiffs in Ostend wegen ungünstiger Witterung. Die zweite englische Pos⸗ über Ostende hat den Anschluß in Köln an Zug 31 nach Berlin über Hildesheim nicht erreicht wegen Zugverspaͤtung in Belgien durch langsames Fahren infolge starken Frostes. Wie ferner aus Herbesthal gemeldet wird, ist die dritte englische Post über Ostende vom 7. d. M. wegen Zugverspätung 8 in England und Belgien ausgeblieben. 8

Stralsund, 7. Februar. (W. T. B.) Das Eisenbahn⸗ Betriebsamt Stralsund macht bekannt: Die Strecke Bergen Fenterzhch ist wieder frei, die Strecke Bergen —Krampas ist noch verschneit.

Bremen, 8. Februar. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Haftderählen „Willehad“, vom La Plata kommend, hat am 6. Februar Abends St. Vincent passiert. Der Schnelldampfer „Lahn“ hat am 7. Februar Morgens die Reise von Southampton nach Bremen fortgesetzt; er überbringt 364 Passagiere und volle Ladung. Der Schnelldampfer „Saale“ hat am 7. Februar Vor⸗ mittags L Mats passiert. Der Postdampfer „Pfalz“ ist am 7. Fe⸗ bruar in Montevideo angekommen. Der Reichs⸗Postdampfer „Habsburg“ hat am 7. Februar Morgens die Reise von Port Said nach Neapel fortgesetzt. 8

London, 7. Februar. (W. T. B.) Der Castle⸗Dampfer „Hawarden Castle“ ist Mittwoch auf der Heimreise von Kap⸗ stadt abgegangen. Der Castle⸗Dampfer „Granfully Castle“ hat heute auf der 8h.G Madeira passiert. Der Castle⸗Dampfer „Doune Castle“ hat Mittwoch auf der Heimreise die Canarischen Inseln passiert. Der Union⸗Dampfer „Athenian“ ist Donnerstag auf der Heimreise von Madeira

übgee.her.

Libau, 7. Februar. (W. T. B.) Die Schiffahrt üf tro der Kälte unbehindert; ein nach Reval bestimmter Dampfer i hier eingelaufen. Die Domesnaes⸗Passage und die Passage nach Riga sind durch Eis gesperrt Der Export aus Libau ist lebhaft, be⸗

sonders wird Hafer viel ausgeführt.

Theater und Musik.

Adolph Ernst⸗Theater. .“ Die Direktion veranstaltete gestern eine Wohlthätigkeitsvorstellung für die Hinterbliebenen der mit dem Dampfer „Elbe“ Verunglückten. Dem Schwank „Ein fideles Corps“ ging ein kleiner Fastnachts⸗ Lcherz in einem Akt „Gesindeball“ voran, der von Eduard Jacobson und Jean Kren mit Benntzung einer aͤlteren Idee ver⸗