1895 / 35 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 08 Feb 1895 18:00:01 GMT) scan diff

zum Vortbeil ändert, dann ist gewiß sowohl mit dem Herrn Finanz⸗ Minister wie mit mir zu reden.

Ich kann dem Herrn Abg. Broemel auch die Versicherung geben, daß wir nun inzwischen die Hände nicht in den Schooß legen, sondern daß wir mit den Vorermittelungen, die nothwendig sind, um demnächst an eine Tarifreform heranzutreten, vollauf fortwährend beschäftigt sind und auch mit dem Herrn Finanz⸗Minister schon für den kommenden Fall uns fortlaufend benehmen. Diese Ermittelungen schon jetzt an⸗ zustellen, habe ich für meine Pflicht erachtet, weil, wie ich mir auch schon gestattete, in der Budgetkommission auszuführen, auf dem Gebiet des Gütertarifwesens die allergrößte Vorsicht geboten ist, die aller⸗ sorgfältigsten Ermittelungen über die Folgen einer Aenderung eintreten müssen. Dabei spielen die Ermittelungen auf dem finanziellen Gebiet noch nicht einmal die Hauptrolle; die lassen sich auch viel leichter übersehen. Dagegen sind die Verschiebungen, die jede Tarifänderung, sei es nach oben oder nach unten, auf den wirthschaftlichen Gebieten hervorruft, von so weittragenden Folgen, daß der Minister, der die Verantwortung dafür übernehmen muß, wenn ein neuer Tarif ein⸗ geführt wird, jedenfalls auf einer festen Grundlage in der Beziehung stehen muß. Ich meine, meine Herren, die Erfahrungen, die wir alle zusammen in den letzten Jahren gemacht haben bezüglich der Ein⸗ führung und der Wiederaufhebung der Getreidestaffeltarife, sind dafür eine sehr ernste Mahnung.

Der Herr Abg. Broemel hat dann ferner darauf aufmerksam gemacht, daß das jetzige Eisenbahnfinanzsyvstem dahin geführt jhat, auch diejenigen Bahnbauten, die im wirthschaftlichen Interesse für die

verschiedenen Landestheile dringend nothwendig seien, mehr als gut, ja mehr als zulässig zu beschränken. Daß wir in dieser Beziehung zurück⸗ gegangen sind, will ich durchaus nicht leugnen; es hängt das ja unzweifelhaft, wie offen vom Herrn Finanz⸗Minister hier ausgesprochen worden ist, auch mit unserer gegenwärtigen Finanzlage zusammen. Allein, meine Herren, ich bitte doch, wenn jemand sich die Zahlen ver⸗ gegenwärtigt, dabei nicht außer Acht zu lassen, welche bedeutenden Summen früher in den Anleihegesetzen mit figurierten, die nicht für neue Bahnbauten ausgegeben werden sollten, sondern zur Ergänzung des alten Bahngebietes zu dienen bestimmt waren. Bis jetzt ist das sogenannte Sekundärbahnengesetz wie das Mädchen aus der Fremde um das Bild abermals zu gebrauchen noch jedes Jahr ge⸗ kommen. Meine Herren, ich hoffe, daß das Mädchen auch noch ferner dem Hause sein holdes Antlitz zeigen wird. (Heiterkeit.)

Der Herr Abg. Broemel hat dann als eine weitere nachtheilige Folge des jetzigen Systems hingestellt, daß eine nach seiner Auffassung unzulässige Sparsamkeit in der Regelung der Beamtengehälter ein⸗ getreten sei. Meine Herren, von Jahr zu Jahr haben Sie im Etat größere Summen auf unseren Antrag für die Beamtengehälter be⸗ willigt; es ist noch kein Jahr vergangen, wo wir nicht für die Ver⸗ besserung der Lage der Beamten sehr erhebliche Beträge aufgewendet hätten. Der Petitionen sind ja nicht weniger dadurch geworden; im Gegentheil, sie haben sich leider jedes Jahr vermehrt.

Meine Herren, ich bin der letzte, der nicht mit vollem Herzen den mir unterstellten Beamten, den höheren sowohl wie allen anderen, eine Besserung ihrer Lage gönnte und dazu nach Kräften mitzuwirken

bereit ist. Andererseits muß ich mir aber doch auch sagen, daß in dieser Zeit der finanziellen Ebbe des Staats und der allgemeinen wirthschaftlichen Depression der Beamte auch einige Geduld üben muß, und er kann sie meines Dafürhaltens um so eher ausüben, wenn er sich vergegenwärtigt, daß was von den produzierenden Kreisen unseres Landes ja lebhaft bedauert wird und zu den lautesten Klagen in der Presse, im Reichstag, im Landtag Veranlassung gegeben hat —, die Kaufkraft des Goldes von Jahr zu Jahr steigt (sehr richtig!),

d. h. alle Lebensbedürfnisse im Preise gesunken sind. (Sehr richtig!

rechts.) Davon hat der Beamte mit seinem festen Gehalt jedenfalls

einen nicht gering zu veranschlagenden Vortheil. (Sehr richtig! rechts.)

Das mag ja für einen einzelnen Ort und für einzelne Lebensbedürfnisse

nicht oder nur in geringem Maße zutreffen, im allgemeinen ist es aber unbestreitbar.

Der Herr Abg. Broemel hat ein Beispiel angeführt, und zwar das Beispiel der Werkmeister. Man habe sich nicht darauf beschränkt,

denselben wenigstens das bisherige Gehalt ungeschmälert zu lassen, ondern man habe sogar ihr Anfangsgehalt vermindert. Meine Herren, das letztere ist richtig. Die Werkmeister hatten früher ein Maximalgehalt von 2400 ℳ, dieses ist auf 2600 erhöht worden,

dagegen ist das Mindestgehalt von 1950 auf 1800 ermäßigt, aber der heutige Etat ist daran ganz unschuldig; das ist vor 2 Jahren geschehen. Im allgemeinen hat sich noch immerhin eine geringe Er⸗ höhung herausgestellt, und zwar um 1 ½ %. Die Herabsetzung der Minimalgehälter ist hier wie in anderen Klassen aus dem Grunde erfolgt, um einmal den Anschluß an die parallelen Klassen in anderen Zweigen der Verwaltung herbeizuführen, und weil zweitens die Be⸗ amten in früherem Lebens⸗ und Dienstalter in die Werkmeisterstellung gelangten. Es war daher an und für sich nicht ungerechtfertigt, das frübere Anfangsgehalt, welches auf ältere Leate berechnet war, zu vermindern.

Meine Herren, nun komme ich zu dem letzten Punkt: den Ver⸗

derungen, die in der Staatsaufsicht mit der Reorganisation der v eintreten sollen. Meine Herren, in den Aus⸗

ans manches Wahre. Es kann auf den ersten Blick be⸗ fremden, daß man die Aussicht über die Privatbahnen nicht einer selbständigen Behörde, sondern der Staatsbahnverwaltung überträgt, Anstand nimmt, Mißstände zu rügen und auf deren m drängen, die möglicherweise auch bei ihr selbst vor⸗

kerrierendes Berbältaiß treten kann eder sich befndet. Die Prüfung büeser Frage vom praktischen Standpunkte muß die Bedenken ver⸗

aufsicht wäre unzweckmäßig und unökonomisch gewesen.

daher sämmtliche übrig gebliebenen Privatbahnen dem Königlichen Eisenbahnkommissariat in Berlin übertragen, welches nicht mit der Zentralverwaltung verbunden war, sondern als selbständige Behörde unter der Zentralverwaltung fungierte. Es zeigte sich indessen schon bald, daß diese Behörde trotz aller Tüchtigkeit und allem Eifer ihrer Beamten daran hat es nie gefehlt doch durch die Natur der Verhältnisse immer mehr zu einem rein formalen bureau⸗ kratischen Geschäft sich entwickelte. Es lag das in der Natur der Dinge; sie saßen hier in Berlin; die Privatbahn irgendwo in Hessen⸗ Nassau, in Westpreußen oder sonst in irgend einem Theil der Monarchie; und von der sahen sie nichts, als wenn gelegentlich einer der Herren auf Reisen ging und sich speziell die Sache ansah. So war jedenfalls die Staatsaufsicht bei ihrer Begründung nicht gemeint, sondern sie war so gedacht, daß ein lebendiger Verkehr, eine lebendige Aufsicht in fortlaufender Weise gehandhabt werden könne. Es fand sich aber auch sehr bald, daß mit der bloßen staatlichen Aufsicht, mit dem rein polizeilichen Theil dieser Aufgabe die Sache nur mangelhaft besorgt werden konnte. Sehr viel wichtiger ist namentlich für alle kleinen Bahnen die Kleinbahnen des Gesetzes von 1838 sowohl, als die Kleinbahnen zar“ 250 v, die unter dem Kleinbahnengesetz entstanden sind daß sie sachverständigen Rath, sachverständige Hilfe und Unter⸗ stützung finden. Die können sie beim Eisenbahnkommissariat in Berlin der Natur der Sache nach niemals in ausreichendem Maße finden. Sie sind angewiesen auf diejenige Königliche Eisenbahndirektion, die mit ihnen in demselben Verkehrsbezirk ihre Geschäfte betreibt. Darum sind bisher schon die Eisenbahndirektions⸗Präsidenten in einzelnen Fällen, wo sich das als nothwendig ergeben hatte, auch von meinem Herrn Amtsvorgänger mit den Funktionen eines Staats⸗ kommissars diesen Eisenbahnen gegenüber betraut worden. Ich will auf mich felbst exemplifizieren: ich bin als Präsident in Hannover Kommissar für verschiedene Privatbahnen gewesen, und ich glaube, wenn Herr Broemel zu einer von diesen Privatbahnen hingeht und Nachfrage hält, wird er nichts hören, was gegen diese Ordnung der Dinge irgend wie ungünstig wäre. Im Gegentheil, der Präsident der betreffenden Eisenbahndirektion wird sich jeder Zeit naturgemäß als Patron dieser kleinen Leute fühlen und ihnen mit Rath und That und auch mit materieller Unterstützung zur Seite stehen; und dies auf jede Art zu begünstigen, liegt im beiderseitigen und im Interesse des allgemeinen Verkehrs.

Nun ist die Sache noch ganz anders geworden durch das Klein⸗ bahnengesetz. Allmählich füllt sich das Land mit Kleinbahnen. Das Kleinbahnengesetz hat aber nicht bloß nach dieser Richtung hin den Anstoß gegeben, sondern es hat auch den Anstoß gegeben zu einer sehr lebhaften Entwicklung des Privatunternehmens in Eisenbahnen, die dem Gesetz vom 3. November 1838 unterliegen. Ich habe, soweit ich das irgendwie mit dem staatlichen Interesse für vereinbar erachtete, diesem Bestreben durchaus kein Hinderniß entgegen⸗ gestellt, sondern dasselbe gefördert, wo ich konnte. Denn ich habe mir sagen müssen: wo der Staat in absehbarer Zeit selbst nicht bauen kann, wäre es unrecht, zu verhindern, daß ein leistungsfähiger Unter⸗ nehmer den Bahnbau in die Hand nimmt es sei denn, daß ein wesentliches Staatsinteresse dabei gefährdet würde. Es sind infolge⸗ dessen eine ganze Reihe von solchen Bahnen entstanden.

Nun denken Sie sich, wenn das gegenwärtige System der Staatsaufsicht beibehalten werden sollte, wie dann die Dinge sich entwickeln würden. In allen praktischen und thatsächlichen Fragen und Dingen müssen sie verhandeln mit der betreffenden König⸗ lichen Eisenbahndirektion. Nur da können die Fragen sachgemäß gelöst werden. Das Eisenbahnkommissariat muß immer darauf zurückgehen, und den Leuten den Rath geben: geht zunächst an die Königliche Eisenbahndirektion, ob die nicht den Anschluß günstiger gestaltet, ob sie das Grundstück nicht umsonst zur Benutzung überlassen will, ob die Eisenbahn⸗Direktion nicht die halbe Expeditions⸗ gebühr in diesem oder jenem Verkehr freigeben würde. Es würde das Schreibwerk in der Weise vermehrt werden, und jedenfalls würde dem Bureaukratismus, dessen Feind der Herr Abg. Broemel mit mir ist, der größte Vorschub geleistet. Darum ist es unter Zustimmung aller Provinzialbehörden so geordnet, wie es im gegenwärtigen Etat ge⸗ schehen. Meine Herren, ich habe auch die Privatbahnen gehört und bin mit dem Vorstand der deutschen Privatbahnen in Berathung ge⸗ treten; die Herren hatten zunächst auch Bedenken, die zum theil auf demselben Felde liegen, welche der Herr Abg. Broemel bezeichnet hat. Ich habe die Ueberzeugung, daß die Verhandlungen, die in meinem Ministerium stattgefunden haben, die Herren über einen großen Theil dieser Bedenken weggebracht haben. Einem anderen Theil dieser Be⸗ denken, der im gegebenen Falle gerechtfertigt sein kann, entgegenzutreten, bietet die Anordnung, wie sie in den allgemeinen Bemerkungen zum Etat näher erläutert ist, die nöthige Handhabe. Wo eine Konkurrenz besteht, wo irgend ein Mißverhältniß besteht, soll nicht der betreffende Präsident des Bezirks, sondern ein anderer neutraler Beamter oder, wenn die Verhältnisse dies zweckmäßig erscheinen lassen, auch ein Kommissar aus der Zentral⸗ verwaltung direkt bestellt werden. Ich bin der festen Ueberzeugung, daß in den allerseltensten Fällen hiervon Gebrauch gemacht werden wird.

Der gegenwärtige Zustand ist ungefähr der, daß dem Eisenbahn⸗ kommissariat in Berlin einige 60 Privatbahnen mit etwa 2100 km unterstellt sind. Von diesen 60 haben nur zehn 70 km und darüber, alle übrigen sind ganz kleine Bahnen, bei denen in vollstem Maße das zutrifft, was ich mir vorhin erlaubt habe auszuführen. Sie be⸗ dürfen viel weniger des Gendarmen, der sie revidiert, als der freund⸗ lichen und wohlwollenden Hilfe seitens der Staatseisenbahn⸗ Verwaltung; sonst kommen sie nimmermehr auf einen grünen Zweizg. Daß meinerseits und auch unzweifelhaft von allen meinen Nach⸗ folgern dafür gesorgt werden wird, daß nicht staatsfinanzielle Be⸗ denken ungerechtfertigter Art oder bureaukratische Alluren sich hier ein⸗ schleichen, ich glaube, davon können Sie überzeugt sein, meine Herren. Giebt es denn überhaupt wohl irgend etwas in unserem Staat, irgend welche Einrichtung, irgend welche staatliche Verwaltung, die so sehr unter Aufsicht steht, wie die Eisenbahnen. Jeder Mensch im Staat übt an seinem Theil Aufsichtsfunktionen aus und weiß sie sehr gut geltend zu machen, wenn ihm auch nur das Geringste zugemuthet wird, was ihm nicht paßt und, meine Herren, den Landtag der Monarchie

icht zu vergessen. Ich bin Ihnen dankbar für alles, was hier vorge⸗ auch dann, wenn Sie an meiner Verwaltung etwas aus⸗ haben, weil mir dadurch Gelegenheit gegeben wird, diese Aus⸗

Meine Herren, daneben besteht auch noch das Reichs⸗Eisenbahn⸗ amt, welches seine durch das Reichsgesetz geordnete Aufsicht in durchaus strenger Weise führt und führen muß. Also ich glaube kaum, daß sich innerhalb der Staatseisenbahn⸗Verwaltung und insbesondere auch auf dem Gebiete der Staatsaufsicht dunkle Mißstände einschleichen könnten, von denen die Leute da draußen oder der Landtag der Mon⸗ archie keine Ahnung hätten. Sollte wirklich eine Privatbahn ohne Grund unsanft angefaßt oder ungerecht behandelt werden und bei dem Minister keine Hilfe finden, so schreit sie ganz gewiß und wird, wenn sie im Recht ist, zu ihrem Rechte kommen. Also, meine Herren, Sie dürfen vertrauen, daß die Sache sich vollziehen wird, ohne daß daraus irgend welche Benachtheiligung des privaten Unternehmergeistes sich herausstellen wird. Sellte der Versuch wider Erwarten nicht gelingen, zu schweren Unzuträglichkeiten Anlaß geben, dann, meine Herren, ist keine große Schwierigkeit vorhanden, daß wir mit einander in Verbindung treten und andere Wege suchen, die uns besser zum Ziele führen. Zunächst aber möchte ich mit der Budgetkommission dringend bitten, es bei den geplanten Einrichtungen zu belassen, für die keineswegs die materielle Ersparniß ausschlaggebend gewesen ist. (Bravo!)

Abg. Bueck (nl.): Die Ueberschüsse aus den Eisenbahnen geben doch zu gewissen Bedenken Anlaß, da andere Zeichen auf einen wirth⸗ schaftlichen Niedergang schließen lassen. Ueder den Herrn Minister der öffentlichen Arbeiten herrscht in weiten gewerblichen Kreisen die Ansicht, daß er ein außerordentliches Verständniß und ein warmes Herz für die Bedürfnisse des Verkehrs hat. Er ist nur das Opfer eines falschen Systems in der Vertheilung der Ueberschüsse. Leider sind die Transportverhältnisse in Deutschland nicht so günstige wie in anderen Ländern, und darunter leiden Industrie und

andwirthschaft in gleicher Weise. Sobald wirthschaftliche Fragen hier gestreift wurden, wies man darauf hin, daß eine Verminderung der Produktionskosten zur Hebung der wirthschaftlichen Lage eintreten mußte. Eine Verminderung der Löhne ist nicht angebracht, es bleibt nur Herabsetzung der Transportkosten, und hier versagt die staatliche Hilfe. Alle derartigen Bestrebungen scheitern an dem Widerspruch der Staatsfinanzverwaltung. Auf Kosten der allgemeinen Steuerzahler darf keine Tarifermäßigung stattfinden, aber jetzt werden im Gegentheil allgemeine Bedürfnisse aus den Einnahmen der Bahnen bestritten, daher das Wort „Verkehrssteuer“. Ich glaube, der Herr Finanz⸗Minister hätte keine Veranlassung, aus den Eisenbahnen die letzten Einnahmen mit Beschlag zu belegen, damit unfere Finanzlage besser erscheint. Fürst Bismarck hat es ausgesprochen: die Eisen⸗ bahnen sollten vielmehr dem Dienst des Verkehrs gewidmet sein, nicht dem Dienst der Finanzen.

Abg. Dr. Irmer (kons—): Die Ausstellungen des Herrn Abg. Gothein sind, wie ich meine, Punkt für Punkt durch den Herrn Minister widerlegt worden. Herr Gothein bemängelt die Ver taatlichung der Bahnen immer wieder: darüber sind doch die Akten geschlossen. Daß Verbesserungen im Eisenbahnwesen möglich sind, leugnen auch wir nicht. Wenn die Privatbahnen noch beständen, dürften noch höher Ueberschüsse für die Aktionäre sich herausstellen, als der Rein⸗ 5 des Staats beträgt. Ich gebe zu, die Eisenbahnen ollten keine Finanzquelle sein; allseitig wird jedoch zugestan⸗ den, daß wir zur Zeit nicht auf diese Ueberschüsse verzichten können. Bei einer Eisenbahntarifreform liegt aber die Gefahr nahe, daß die Ueberschüsse sich verringern, unser Defizit also größer wird. Eine reinliche Scheidung des Eisenbahn⸗Etats vom Staatshaushalts⸗ Etat würde uns zur Zeit nichts nützen, da die Ueberschüsse als Ein⸗ nahmen im Staatshaushalts⸗Etat erscheinen müßten. Eine noch groͤßere Klarlegung der Finanzverhältnisse in Preußen würde auf den Reichstag doch keinen Eindruck machen. Auf die Tariffrage will ich nur insoweit eingehen, als ich vor einer zu großen Verbilligung der Tarife warnen möchte. Hierin liegt eine schwere soziale und wirthschaftliche Gefahr. Sie befördern in gewissem Sinne das Vagabondenthum, wie es die billigen Vororts⸗ tarife in Berlin thun, wenn ich auch deren Abschaffung nicht befürworten wollte. Jedenfalls aber möchte ich vor einer Uebertragung dieser Tarife auf alle Staatsbahnen warnen, zumal die Personentarife keine außerordentliche Höhe haben. Ob die jetzigen Ueberschüsse von 174 Millionen diese Höhe behalten werden, sh sehr fraglich; wir können nicht wissen, ob nicht in wenigen Jahren unser Lokomotiven⸗ vorrath nur altes Eisen ist. Bei einer Reform des Eisenbahn⸗ Garantiegesetzes werden wir daher gezwungen sein, eine stärkere Til⸗

ung der Eisenbahnschulden vorzusehen. Ich würde es für einen sreee an der Nation halten, wenn in jetziger Zeit Regierung und

ndtag in Bezug auf die Staatseisenbahnen zu Experimenten greifen würden, welche mit finanziellen Schädigungen verbunden sein könnten.

Abg. von Eynern (nl.): Der Abgeordnete Irmer sprach sich entschieden gegen jede Tarifreform aus. Er steht damit im Wider⸗ spruch mit seinen Freunden, die zu Gunsten der Landwirthschaft Tarif⸗ reformen fordern. Eine Tarifreform ist nicht immer mit einer Min⸗ dereinnahme verbunden. Ich glaube, der Herr Verkehrs⸗Minister stimmt mir hierin zu. Eine Tarifreform bedeutet in den meisten Fällen eine Mehreinnahme. Herr Irmer meint, der Reichstag mache sich nichts aus dem, was wir hier sagen; ja, meine Herren, wenn alle Wünsche der Einzelvertretungen am Reichstage abprallten, müßten wir abwarten, welchen Einfluß das Anziehen der Steuerschraube bei 30 Millionen Preußen auf die Wahlen haben würde. Dann würde der Reichstag recht bald anders zusammengesetzt sein. Wenn geper bie Erhöhung der Beamtengehälter angeführt wird, die Lebensmittel seien billiger geworden, so ist das nicht der Fall, 3eSs g, im Westen nicht. Was die technische Ver⸗ waltung der Eisenbahnen anbetrifft, so erkenne ich die Vorzüg⸗ lichkeit derselben an. Für den Bau neuer Eisenbahnen aufgewendete Mittel sind gut angelegt, sie eben in kurzer Zeit dem Staat gute Renten. Ich hoffe, daß hier keine zu große Sparsamkeit angewendet werden wird, wie sie leider aus dem vorliegenden Etat hervortritt, und wohl auch aus der Sekundärbahn⸗Vorlage hervorleuchten wird.

Die Generaldiskussion wird hiermit geschlossen und die Weiterberathung des Eisenbahn⸗Etats gegen 4 Uhr auf Freitag 11 Uhr vertagt.

Handel und Gewerbe.

New⸗York, 7. Februar. (W. T. B.) Die Börse eröffnete in ruhiger Haltung, wurde im weiteren Verlauf durchweg träge und schloß ruhig. Der Umsatz der Aktien betrug 64 000 Stück.

We izen eröffnete in fester Haltung, stieg dann infolge besserer Kabelberichte und Abnahme der Ankünfte, sowie infolge schlechten Wetters im Westen und ausländischer Käufe. Später trat infolge Realisation Abschwächung ein. Schluß schwach. Mais steigend nach Eröffnung infolge großer Käufe und Deckungen, sowie infolge Ankünfte; später Reaktion und Abschwächung. luß willig.

Waarenbericht. Baumwolle, New⸗York 5 ⅜, do. New⸗Orleans 51 ¼⁄16, Petroleum schwächer, do. New⸗York 5,95, do. Philadelphia 5,90, do. rohes 6,80, do. Pipe line cert. p. Februar 103, Schmalz West. steam 7,00, do. Rohe & Brothers 7,25, Mais willig, do. p. Februar 48 ¼, do. p. März —, do. p. Mai 49, Weizen willig, rother Winterweizen 58 ¾, do. Weizen p. Februar 57, do. p. März 57 ⅞, do. p. April —, do. p. Mai 65 Getreidefracht nach Liverpool 1 ¼, Kaffee fair Rio Nr. 7 16 , do. Rio Nr. 7 p. März 14,60, do. do. p. Mai Spring clears 2,40, Zucker 211⁄16, Kupfer 10.

Chicago, 7. Februar. (W. T. B.) Weizen einige Zeit steigend nach Eröffnung infolge besserer Kabelmeldungen und Abnahme der Eingänge; später trat auf Realisierungen schwächung ein. Schluß träge. Mais anfangs steigend und lebhaft bewegt infolge 2ae en der Baissiers, spaͤter Reaktion und Abschwa ung. Schluß willig.

eizen pr. Februar 50 ½, pr. Mai 538. 42 ¼. Speck short clear nomin k pr. Feb

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Berlin, Freitag, den 8. Februar

No. 35.

Die prenßische Hauptverwaltung der Staatsschulden. *)

II

Gleichzeitig mit der Berufung des Vereinigten Landtags waren durch drei Verordnungen vom 3. Februar 1847 die durch die Ver⸗ ordnung vom 17. Januar 1820 den Reichsständen vorbehaltenen zunktionen in Bezug auf das Staatsschuldenwesen, nämlich die Mit⸗ wirkung bei gewissen Akten der Verwaltung, das Präsentationsrecht für erledigte Stellen und die Prüfung der Rechnungen über die Staatsschuldenverwaltung theils dem Vereinigten Landtag selbst, theils einem aus seiner Mitte gebildeten ständischen Ausschuß und einer ebenso gebildeten ständischen Deputation übertragen worden. Mit dem Vereinigten Landtag selbst kamen auch diese Organe schon im rühjahr 1848 wieder in Wegfall, ohne daß die aufgehobenen Be⸗ stimmungen des Gesetzes vom 17. Januar 1820 wieder in Kraft ge⸗ setzt wurden; es entstand so für das Staatsschuldenwesen eine Lücke in der Gesetzgebung. Am 14. April 1848 wurde der Staats⸗Minister von Rother von seinem Amt als Präsident der Haupt⸗ verwaltung der Staatsschulden entbunden und der Geheime Ober⸗ Finanz⸗Rath Natan mit der einstweiligen Verwaltung der Präsidenten⸗ stelle beauftragt; am 27. Mai 1848 starb das erste Mitglied, der Wirkliche Geheime Ober⸗Finanz⸗Rath von Berger, sodaß die Behörde auf einen Bestand von drei Mitgliedern zusammengeschmolzen war. Die Hauptverwaltung der Staatsschulden brachte aus allen diesen Gründen bei der Regierung in Antrag, daß ein Gesetzentwurf über die künftige Organisation der Behörde ausgearbeitet und den Kammern vorgelegt werde. Zu dieser Vorlage kam es aber nicht, so lange die Verhandlungen über den Erlaß einer Verfassungsurkunde schwebten. Die endgültig am 31. Januar 1850 als Staatsgrundgesetz publizierte Verfassungsurkunde enthielt in den Artikeln 103 und 104 nur fol⸗ gende Semrngen über das Staatsschuldenwesen: die Aufnahme von Anleihen für die Staatskasse und die Uebernahme von Garan⸗ tien zu Lasten des Staats findet nur auf Grund eines Gesetzes statt. Die allgemeine Rechnung über den Staatshaushalt jeden

Jahres einschließlich einer meeen der Staatsschulden wird mit

den Bemerkungen der Ober⸗Rechnungskammer zur Entlastung der Staatsregierung den Kammern vorgelegt. Aber schon in der Sitzung der Ersten Kammer vom 26. Januar 1850 wurde ein dringender Antrag, betreffend das Staatsschuldenwesen, gestellt, der im wesent⸗ lichen die Einsetzung einer Kommission mit dem Auftrage verlangte, daß sie eine der konstitutionellen Regierungsform angemessene Organi⸗ sation der Staatsschulden⸗Verwaltungsbehörde in Erwägung zu ziehen und Vorschläge zu machen habe über die Wiederbesetzung der erledigten Stellen des Präsidenten und eines Mitglieds der Hauptverwaltung

*) Nach der von dem Präsidenten von Hoffmann verfaßten Gedenk⸗ schrift: „Die preußische Hauptverwaltung der Staatsschulden vom Jahre 1820 bis 1895* (vergl. die gestrige Nummer d. Bl., Erste Beilage).

schulden auch

der Staatsschulden. Dieser Antrag wurde einer Kommission über⸗ wiesen, die seine Annahme empfahl und ferner beantragte, das Staats⸗ Ministerium zu ersuchen, die verheißene Gesetzvorlage im Sinne des Antrags in möglichst kurzer Frist zu machen. Diese Kommissions⸗ anträge wurden von der Ersten Kammer am 4. Februar 1850 an⸗ genommen. Ein Antrag gleicher Art war am 1. Februar auch in der Zweiten Kammer gestellt worden. Der verlangte Gesetz⸗ entwurf wurde auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 6. Fe⸗ bruar 1850 zunächst der Zweiten Kammer vorgelegt und bereits am 24. Februar 1850 wurde das neue „Gesetz betreffend die Verwaltung des Staatsschuldenwesens und die Bildung einer Staatsschulden⸗ kommission“ veröffentlicht. Das Gesetz bestimmt in den beiden ersten Paragraphen: Die Hauptverwaltung der Staatsschulden ist eine von der allgemeinen Finanzverwaltung abgesonderte selbständige Behörde, die jedoch der obern Leitung des Finanz⸗Ministers insoweit unterliegt, als dies mit der ihr nach § 6 des Gesetzes beigelegten Unabhängigkeit ver⸗ einbar ist; sie ist unter die fortlaufende Aufsicht einer besonderen Staatsschuldenkommission gestellt. Die Hauptverwaltung der Staats⸗ schulden soll fortan aus einem Direktor und drei Mit⸗ gliedern bestehen, die vom König ernannt werden. Der Direktor darf nicht zugleich Minister sein. In dem § 6 wird dann festgesetzt, daß die Hauptverwaltung der Staats⸗ künftighin unbedingt verantwortlich bleibt a. in Bezug auf die An⸗ und Ausfertigung und Aus⸗ reichung der verzinslichen und unverzinslichen Staatsschulden⸗Doku⸗ mente ꝛc.; b. für die Feststellung noch nicht anerkannter oder noch illiguider Provinzial⸗Staatsschulden ꝛc.; c. für die regelmäßige Ver⸗ zinsung der ihr überwiesenen Staatsschulden und für die unverkürzte Verwendung der der Staatsschulden⸗Tilgungskasse zur Tilgung über⸗ wiesenen Fonds ꝛc.; insbesondere d. für die unverkürzte Verwendung der Domänen⸗Veräußerungs⸗ und Ablösungsgelder zur Schulden⸗ tilgung; e. für die Löschung, Kassation und Aufbewahrung der ein⸗ gelösten verzinslichen und unverzinslichen Staatsschulden⸗Dokumente bis zu ihrer gänzlichen Vernichtung. Ueber die Staatsschulden⸗ kommission bestimmt der § 10, daß sie die fortlaufende Kontrole über alle der Hauptverwaltung der Staatsschulden unter eigener Verant⸗ wortlichkeit übertragenen Geschäfte übt; sie besteht aus je drei Ab⸗ geordneten der Ersten und der Zweiten Kammer und aus dem Präsidenten der Ober⸗Rechnungskammer. Unter dem 22. März 1850 wurde der bisherige interimistische Leiter der Hauptverwaltung der Staatsschulden Natan zum Direktor und der Geheime Finanz⸗Rath Rolcke zum Dritten Mitgliede ernannt. Um diese Zeit wurde auch die unver⸗ zinsliche Schuld des Staats, das Staats⸗Papiergeld, Gegenstand gesetzgeberischer Verhandlung. Das Staatsschuldengesetz vom 17. Ja⸗ nuar 1820 führte die unverzinslichen Schulden mit 11 242 347 Thlr. im Etat auf. Obwohl nun in dieser Verordnung bestimmt war, daß über die in dem zugehörigen Staatsschulden⸗Etat angegebene Summe hinaus kein Staatsschuldschein oder anderes Staatsschuldendokument ausgestellt werden dürfe, hatte eine Allerhöchste Kabinetsordre vom

. zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗An

22. April 1827 die Vermehrung der Kassenanweisungen um 6 000 000 Thlr. gegen Einziehung eines gleichen Betrags außer Kurs zu setzender Staatsschuldscheine oder Domänen⸗Pfandbriefe angeordnet. Gleich⸗ zeitig wurde angeordnet, daß die Zinsen der außer Kurs esetzten Staatspapiere fortan dem Staatsschatz zufließen und als ein besonderer Fonds aufgesammelt werden sollten, um bei einem etwaigen starken Andrange zur Realisation der v1“ benutzt zu werden. Ferner erging am 5. Dezember 1836 eine A erhöchste Kabinetsordre über die Einziehung der Bank⸗ und Seehandlungs⸗Kassenscheine, sowie der Pommerschen Bankscheine zu 5 Thlr. und ihr Ersatz durch Kassen⸗ anweisungen zu 5, 100 und 500 Rthlr. Es handelte sich hierbei im ganzen um 5 500 000 Thlr. Wiederum wurden für diese Kassenscheine entsprechende Beträge von Staatsschuldscheinen bei der Hauptverwaltung der Staatsschulden deponiert. End⸗ lich wurde am 9. Mai 1837 eine Vermehrung der Kassen⸗ anweisungen um 3 000 000 Thlr. gegen Hinterlegung des gleichen Betrags in Staatsschuldscheinen oder Obligationen der Anleihe von 1830 angeordnet. Die Hauptverwaltung der Staatsschulden hat in allen drei Fällen die angeordneten Maßregeln anstandslos zur Aus⸗ führung gebracht; hingegen erhoben sich bei der Behörde Bedenken, als durch die Allerhöchste Kabinetsordre vom 11. April 1846 über die Ausgabe von Banknoten der Preußischen Bank die Hauptverwaltung der Staatsschulden mit der Kontrole über die Anfertigung der Banknoten und insbesondere darüber betraut wurde, daß der auf 10 000 000 Thlr. festgesetzte Gesammtbetrag der auszugebenden Bank⸗ noten niemals überschritten werde. Es wurde deshalb eine besondere Immediatkommission mit dieser Kontrole beauftragt. Ein Monitum, das die ständische Deputation des Vereinigten Landtags wegen der Ausgabe der 14 500 000 Thlr. Kassenanweisungen gegen Hinterlegung von Staatsschuldscheinen aufstellte, gelangte im Vereinigten Landtag nicht mehr zur Erledigung. Auch in den Kammern ist das Monitum nicht Gegenstand einer Beschlußfassung geworden; aber in Verbindun mit der Berathung eines neuen Gesetes über die unverzinslich Staatsschuld, das nach seiner Genehmigung durch die Kammer am 7. März 1850 publiziert wurde, gelangten die dem Monitum zu Grunde liegenden Verhältnisse in den Kammern zur Erörterung un fanden durch dieses Gesetz ihre endgültige Erledigung. Der § I dieses Gesetzes bestimmte nämlich, daß die unverzinsliche Staatsschuld fortan aus den im Steaatsschulden⸗Etat vom 17. Januar 1820 aufgeführten 11 242 347 Thlr., ferner aus den in Gemäßheit der Kabinets⸗Ordre vom 22. April 1827 in Umlauf gesetzten Kassenanweisungen im Betrage von 6 000 000 Thlr., aus den gemäß der Kabinets⸗Ordre vom 5. Dezember 1836 ausgefertigte Kassenanweisungen von 2 500 000 Thlr. und aus den von der Preu⸗ ßischen Bank nach der Bankordnung vom 5. Oktober 1846 noch mit 1 100 000 Thlr. abzuliefernden Kassenanweisungen bestehe und somit einen Gesammtbetrag von 20 842 347 Thlr. habe. Im § 2 wird dann über die bei der Hauptverwaltung der Staatsschulden hinter⸗ legten Staatsschuldscheine Verfügung getroffen.

1. Untersuchungs⸗Sachen.

2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl.

3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 4. Verlünfe Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

b Oeffentlicher Anzeiger.

6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch.

7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften.

8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.

9. Bank⸗Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

1) Untersuchungs⸗Sachen.

Keine.

Termine:

den 9.

2) des Wohngrundstücks c. p. Nr. 400 daselbst

1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu⸗ lierung der Verkaufs⸗Bedingungen am Sonnabend, 1895, Vormittags 10 Uhr, 2) zum Ueberbot am Sonnabend, den 30. März

Brüel, den 29. Januar 1895.

heute an zur Einsicht der Betheiligten auf der Gerichtsschreiberei niedergelegt sein.

Freyer, Gerichtsschreiber des Großherzogl. Mecklenburg⸗ Schwerinschen Amtsgerichts.

über 1500 ℳ, zahlbar nach dem Tode des Antrag⸗ stellers an dessen Erben, 8 zu 2 der Nummer 33 689 vom 9. März 1876 über 3000 ℳ, zahlbar wie zu 1, zur Zeit nur noch für 1500 in Kraft, zu 3 der Nummer 12 857 vom 6. April 1872

14,40, Mehl,

Mais pr. Februar 10,15

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl. [66915]

In Sachen des Herzoglichen Finanz⸗Kollegiums, Abtheilung für Leihhaussachen hierselbst, Klägers, wider den Maurer August Vollroth und dessen Ehe⸗ frau Anna, geb. Jürgens, hier, Beklagte, wegen Hypothekzinsen, wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme der dem Beklagten Ehemann Vollroth gehörigen ideellen Hälfte des Nr. 217 1 Blatt I des Feldrisses Hagen an der Hagen⸗ und Wiesenstraße zu Braunschweig bele enen Grundstücks zu 3 a 81 qm sammt Wohnhause Nr. 3999 zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Be⸗ schluß vom 11. Januar 1895 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 14. Januar 1895 erfolgt ist, Termin zur Zwangsver⸗ steigerung auf den 24. Mai 1895, Morgens 10 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte Braun⸗ schweig, Auguststraße 6, Zimmer Nr. 37, angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypotheken⸗ briefe zu überreichen haben.

Braunschweig, den 22. Januar 1895.

Szehs 8 olte.

In Sachen des Sanitäts⸗Raths Dr. med. Franz Wilhelm Prael hier, Klägers, wider den Kaufmann August Grove hier, Beklagten, wegen dypothek⸗ zinsen, wird, nachdem auf Antrag des Klä ers die Beschlagnahme des dem Beklagten gehörigen, Nr. 130 c. Blatt III des Feldrisses Hagen am Mittelwege hieselbst belegenen Grundstücks zu 6 a 0 qm sammt Wohnhause Nr. 5965 zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 25. Ja⸗ nuar cr. verfügt, auch die Eintragung dieses Be⸗ schlusses im Grundbuche am 26. Januar cr. erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den 31. Mai 1895, Morgens 10 Uhr, vor Herzog⸗ lichem Amtsgerichte Braunschweig, Auguststraße 6, Zimmer Nr. 37, angesetzt, in welchem die Hypo⸗ zhekgläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen aben.

Brannschweig, den 30. Januar 1895. ; aen X Nolte.

8

1egng Nach heute .. seinem ganen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt gemachtem Proklam finden zur Zwangsversteigerung der zur Konkursmasse des Müllermeisters Ernst Schroeder zu

eukalen Phöͤrigen Grundstücke:

1) des Mühlen rundstücks c Pp

zaren. Nr. II zu Neu⸗

1895, Vormittags 10 Uhr, . 3) zur Anmeldung dinglicher Rechte an die Grundstücke und an die zur Immobiliarmasse der⸗ selben gehörenden Gegenstände am Sonnabend, den 9. März 1895, Vormittags 10 Uhr, im hiesigen Amtsgerichtsgebäude statt. Auslage der Ver⸗ kaufsbedingungen vom 23. Februar 1895 an auf der Gerichtsschreiberei. Der Konkursverwalter Rechts⸗ anwalt Bürgermeister Dr. Stegemann in Neukalen wird Kaufliebhabern nach vorgängiger Anmeldung 5 Besichtigung der Grundstücke mit Zubehör ge⸗ atten.

Neukalen, den 25. Januar 1895. Großherzogl. Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht. Beschreibung der Grundstücke:

Die mit den Ackerstücken Nr. 505 A, 506 A, 5074A, 508 Aim SalemerSchlage zu einem Komplex(Gesammt⸗ röße 408 Ruthen) vereinigte sogenannte Holländische

indmühle Nr. II hat 2 französische Gänge, einen deutschen und einen Graupengang, sowie eine Korn⸗ walze. Die noch neue Mühle befindet sich in vor⸗ züglichem baulichen Zustande. Das Wohngrundstück ist mit massivem Wohnhaus, desgleichen Stall und Scheune bebaut. Alle Gebäude sind neu, haben feste Bedachung und befinden sich in vorzüglichem bau⸗ lichen Bu zande Das Wohnhaus enthält: 6 heiz⸗ bare Stuben, 2 Kammern, Küche, Speisekammer, Keller, Räucherkammer und Kornboden; der Stall: einen geräumigen Schweinestall, große Waschküche und eine Kammer; die Scheune: einen Pferdestall, einen Kuhstall und eine Häckselkammer.

[66913] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von Zacharzew Band I Blatt Nr. 10 auf den Namen der Wirth Josef und Rosalie, geb. Walczak, Kempiüski'schen Eheleute eingetragene Grund⸗ stück am 9. April 1895, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle versteigert werden. Das Grundstück ist mit 33,90 Thlr. Reinertrag und einer Fläche von 9,52,40 ha zur Grundsteuer veranlagt. Das Urtheil über die Er⸗ theilung des Zuschlags wird am 10. April 1895, Vormittags 10 Uhr, an Gerichtsstelle v werden.

Ostrowo, den 5. Februnr 1895.

Königliches Amtsgericht.

In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung des dem Kaufmann Hermann Zossenheim zu Berlin ehörigen Wohnhauses Nr. 45 zu Brüel hat das

roßherzogliche Amtsgericht zur Abnahme der Rech⸗ nung des Sequesters, zur Erklärung über den Thei⸗ lungsplan sowie zur Vornahme der Vertheilung Termin auf FWaesr den 25. Februar 1895, Vormittags 10 ½ Ühr, bestimmt. Der Theilungs⸗ plan und die Rechnung des Sequesters werden von

166914]

bei Vermeidung doppelter Zahlun

[66905]

In dem Verfahren, betreffend die Zwangsver⸗ steigerung des dem Bäcker Wilhelm Meyer zu Rostock früher gehörigen, allhier am Burgwall sub Nr. 1378 belegenen Hausgrundstücks ist zur Erklärung über den Theilungsplan, sowie zur Vornahme der Vertheilung ein Termin auf Sonnabend, den 16. Februar 1895, Vormittags 11 Uhr, im Amtsgerichtsgebäude Zimmer Nr. 1 hierselbst an⸗ beraumt, und werden die bei der Zwangsversteigerung Betheiligten dazu mit dem Bemerken geladen, daß der Theilungsplan zu ihrer Einsicht auf der Gerichts⸗ schreiberei niedergelegt ist.

Rostock, den 31. Januar 1895.

8 Großherzogliches Amtsgericht.

Piper.

[29261] Aufgebot.

Nachdem 1) der Gemeindevorstand zu Kundert den Erwerb und Verlust der Schuldverschreibung der Nassauischen Landesbank Litt. K a. Nr. 2273 über 200 und 2) der Gemeindevorstand zu Altendorf (Kreis Oberlahn) den Erwerb und Verlust der Schuldverschreibung der Nassauischen Landesbank Litt. L. b. Nr. 2840 über 500 glaubhaft gemacht und Einleitung des Aufgebotsverfahrens und Kraft⸗ loserklärung der betr. Schuldverschreibungen beantragt haben, so wird a. der Nassauischen Landesbank die 8aebe. an den etwaigen Ueberbringer dieser

schuldverschreibungen bis zum Austrage dieser Sache untersagt und b. den etwaigen Inhabern dieser Schuldverschreibungen aufgegeben, dieselben binnen fünf Jahren vom Tage dieser Aufforderung an, spätestens aber in dem auf den 22. September 1899, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anbe⸗ raumten Termine bei Vermeidung des Verlustes ihrer Rechte aus denselben und der Kraftloserklärung dieser Schuldverschreibungen vorzulegen. Wiesbaden, den 14. Juli 1894.

Königliches Amtsgericht. IV.

[66909ö90) Aufgebot. 18 1) Der Restaurateur Andreas Kölbel zu Hof, 2) der Gastwirth Theobald Sprotte zu Sarze, 3) die verwittwete Frau Tischlermeister Louise Jahnke zu Neukirch, 88 4) der Arbeiter⸗Invalide Andreas Christian Karl Koch, genannt Obenauf, zu Staßfurth, zu 1—4 vertreten durch den Justiz⸗Rath Engels und den Rechtsanwalt Averdunk zu 11. haben das Aufgebot der nachstehend bezeichneten, verloren Policen der Deutschen Lebens⸗, Fseehr. und Renten⸗Versicherungs⸗Gesellschaft auf Gegen⸗ seitigkeit in Potsdam (jetzt genannt: Deutsche Lebens⸗ versicherung Potsdam) beantragt, nämlich: 1 zu 1 der Nummer 59 493 vom 22. Juli 1884

66906]

über 100 Thaler, zahlbar nach dem Tode des Tischler⸗ meisters Karl Ludwig Jahnke in Neukirch an dessen Ehegattin eventl. an seine Kinder,

zu 4 der Nummer 47 432 vom 16. Oktober 1879 über 1000 ℳ, zahlbar nach dem Tode des Antrag⸗ stellers an dessen Ehefrau Minna, geb. Niehoff. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 4. November 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, 54/55, Zimmer 10 Vorder⸗ haus, eine Treppe hoch anberaumten Aufgebots⸗ termine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Potsdam, den 2. Februar 1895.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.

Aufgebot. Auf den Antrag des Landwirths Arthur Ertmann zu Kellaren und der Frau Leokadia Ertmann, geb. v. Saß Jaworska, ebendaselbst, als Rechtsnachfolger der verstorbenen Wittwe Marie Ertmann, geb. Trinkwitz, zu Kellaren, wird der Inhaber des an⸗ geblich verloren gegangenen Depositalscheins der land⸗ schaftlichen Darlehnskasse zu Königsberg vom 4. De⸗ zember 1882 über 3700 3 ½ % ige Ostpreußische Pfandbriefe aufgefordert, seine Rechte auf diesen Schein spätestens im Aufgebotstermin 20. Sep⸗ tember 1895, 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 34, anzumelden und den Schein vorzulegen, widrigenfalls derselbe wird für kraftlos erklärt werden. Königsberg, den 30. Januar 1895. Königliches Amtsgericht. X.

Aufgebot.

Auf den Antrag des Herrn Präsidenten des König⸗ lichen Oberlandesgerichts zu Marienwerder werden

[66940)

diejenigen unbekannten Gläubiger des früheren Gerichtsvollziehers Baumgart hierselbst, welchen Ansprüche aus solchen Rechtsgeschäften zustehen, für welche die von dem Genannten bestellte Amtskaution haftet, aufgefordert, diese Ansprüche spätestens im Aufgebotstermin am 9. April c., Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 1, anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren An⸗ sprüchen an die Kaution ausgeschlossen werden und die Rückgabe der Kaution erfolgen wird. Marienburg, Wpr., den 6. Februar 1895. Königliches Amtsgericht.

[54635] Aufgebot. 4 Auf Antrag der Wittwe Ackerers Ludwig Homrig⸗ hausen, Maria, geb. Riedesel, zu Wunderthausen wird der Inhaber des angeblich verloren gegangenen Sparkassenbuchs der hiesigen Kreis⸗Sparkasse Nr. 171 über 434 70 ₰, ausgestellt für den Ludwig Homrighausen (Wetzels) zu Wunderthausen, aufgefordert, spätestens in dem an hiesiger Gerichts⸗