1895 / 37 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 11 Feb 1895 18:00:01 GMT) scan diff

abgeschlossenen Jahr 323 000 t Grubenhölzer, d. h. mehr als die Hälfte des Gesammtverbrauchs, bezogen.

Abg. von Eynern (nl.): Ich kann mich im großen und ganzen mit den Ausführungen des Herrn Grafen Kanitz nur einverstanden er⸗ klären; nur seinem Vorschlag, höhere Tarife für Kohlen und Koks nach Belgien einzuführen, kann ich nicht zustimmen. Der sis Finanz⸗ Minister hat auch heute wieder betont, daß er nur solche Tarif⸗ ermäßigungen befürworten könne, welche keine vüeen der Ein⸗ nahmen veranlassen. Wir dagegen verlangen, daß die Regierung auch das Risiko einer eventuellen vorübergehenden Mindereinnahme über⸗ nehme. Wir sind der Ansicht, daß jede Tarifreform auf die Dauer auch finanziell sich vortheilhafter erweisen wird, aber das läßt sich nicht in jedem einzelnen Falle ziffermäßig nachweisen. Wenn der Herr Finanz⸗Minister das verlangt, so heißt das in der That jede gesunde Tarifreform ad calendas Graecas vertagen. In solchen Fragen sollte man nach größeren Gesichtspunkten vorgehen.

Abg. Gothein (fr. Vg.) dankt dem Minister der öffentlichen Arbeiten für die Verbesserungen im Schnellzugsverkehr nach Schlesien. An der Forderung der Tarifreform werde seine Partei festhalten, selbst wenn eine vorübergehende Mindereinnahme durch einen prozentualen Zuschlag zur Einkommensteuer gedeckt werden müßte. Schlesien habe von der Eisenbahnverstaatlichung keinen Vor⸗ theil gehabt. Bei einer Ermäßigung der racht müßten zuerst die Stückgüter an die Reihe kommen, bei denen die Erhöhung der Tarife um 25 % vom Jahre 1873 noch nicht be⸗ seitigt sei. Das sei ein dringender Wunsch namentlich der Textil⸗ industrie. Von Schlesien nach Süddeutschland gingen in großer Menge ungefärbte Garne, nicht aber als Stückgut, sondern auf dem Wege des Postverkehrs, weil der letztere sich billiger stelle. Eine Tarifermäßigung für Rohzucker sei im Interesse der landwirthschaft⸗ lichen Industrie sehr erwünscht, sie würde keinen Ausfall an Ein⸗ nahmen zur Folge haben.

Wirklicher Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Fleck erwidert, daß über die Ermäßigung der Tarifsätze für Stückgüter Verhandlungen schweben. Eine Tarifermäßigung für Zucker würde wohl nicht von Nutzen sein, da das Ausland den Hauptvortheil daraus ziehen würde. Der Vorwurf, daß von der Staatsverwaltung nichts gethan worden sei, was nicht auch die Privatbahn⸗Verwaltungen gethan haben würden, sei ungerecht. Speziell auf der Oberschlesischen und der Rechten Oder⸗ ufer⸗Bahn seien vor der Verstaatlichung die Kohlenfrachten höhere gewesen als später. Die Privatverwaltung der Ober⸗ schlesischen Bahn habe freilich auf Veranlassung der Regie⸗ rung ihre Sätze nach und nach schon herabgesetzt, die Ver⸗ waltung der Rechten⸗Oderuferbahn aber habe sich den Wünschen der Regierungen gegenüber ablehnend verhalten. Ermäßigungen der Frachten habe diese Bahn nur eintreten lassen, soweit sie durch die Konkurrenz der Oberschlesischen Bahn dazu gezwungen gewesen sei. Auch die Oberschlesische Bahn habe den niedrigsten Frachtsatz erst für den 1. Januar 1885 in Aussicht genommen. Da die Bahn vier Monate vorher verstaatlicht worden sei und die Regierung den für den 1. Januar in Aussicht genommenen Tarifsatz sofort habe eintreten lassen, hätten die Interessenten auch bei der Verstaatlichung dieser Bahn noch besonders gewonnen.

Abg. Bartels (kons.) erklärt dem Abg. Grafen Kanitz gegen⸗ über, daß ihm von einem Umschwung der Auffassung der westlichen und mittleren Provinzen in Bezug auf die Staffeltarise nichts bekannt geworden sei. Er wisse als Bewohner der Provinz Sachsen, daß man während der Zeit des Bestehens der Staffeltarife Gerste aus Mähren billiger habe nach Frankfurt a. M. schaffen können, als aus der Saalegegend. Daß das System der Staffeltarife ein logisch richtig entwickeltes sei, gebe er zu. Die Verhältnisse seien aber im Osten und im Westen wie in den Mittelprovinzen nach beiden Seiten hin völlig verschiedene. Durch Einführung der Staffeltarife würden die Getreidepreise im Westen gedrückt werden. Wenn das System aber zur Geltung kommen sollte, dann bitte er auch um Maßnahmen, die es ermöglichen, den Produktionspreis für Getreide zu ermäßigen.

Abg. Ring (kons.) hält seine Forderung aufrecht: der Eisenbahn⸗ fiskus müsse die Landwirthe in den Stand setzen, Tags vorher, ehe die Wagen gestellt werden, durch einen nach der Station geschickten Boten erfahren zu können, ob sie die Wagen erhalten oder nicht. Nur so seien sie im stande, zu Hause in der Wirthschaft richtig zu disponieren und wesentliche Verluste und Unkosten zu sparen. Er bitte den Minister nochmals dringend, die Straffrachten den Land⸗ 8 wieder zurückzuzahlen und die Verfügung möglichst bald auf⸗ zuheben. 1t

Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen:

Meine Herren! Ich bedauere sehr, nochmals die Erklärung ab⸗ geben zu müssen, daß die Verfügung ohne schwere Nachtheile für Verkehr und Betrieb nicht aufgehoben werden kann. Der Herr Abg. Ring ist aber im Irrthum, wenn er glaubt, daß, wenn nun bei Be⸗ stellung eines Wagens von 10 t ihm ein solcher von 15 t gestellt wird, er dann die Fracht für 15 t zu bezahlen hätte. Das ist nicht richtig; er hat nur die Fracht zu bezahlen für 10 t, aber nach dem Normaltarif; der Ausnahmetarif ist nur gewährt für die volle Ladefähigkeit des Wagens.

Dann bedauere ich, daß der Herr Abg. Ring meinen Scherz miß⸗ verstanden hat bezüglich der Genossenschaften; ich habe damit nur ausdrücken wollen, es möchte der Herr Abg. Ring nachweisen, daß außer ihm noch einige andere Interessenten für den Anschluß an das Fernsprechnetz vorhanden seien, dann würde der Fernsprechanschluß hergestellt werden. Ich glaube, die übrigen Herren im Hause werden das wohl richtig aufgefaßt haben.

Was nun die theilweise unbedingte Zusage der Stellung einer bestimmten Anzahl bestellter Wagen betrifft, so ist die Eisenbahn⸗ Verwaltung dazu nicht verpflichtet; sie würde aber auch damit Ver⸗ pflichtungen übernehmen, die sie nicht erfüllen kann. Ich nehme an der Herr Abg. Ring hat das vorhin nicht ausdrücklich gesagt, aber das steht doch im Hintergrund daß, wenn nun die Zusage nicht erfüllt wird, der Herr Abg. Ring eine Schadensrechnung aufmacht, die von

der Eisenbahn⸗Verwaltung bezahlt werden soll. (Widerspruch des Abg. Ring.) Wenn das nicht die Meinung des Herrn Abgeordneten Ring st, dann ist doch die Zusage, die ich ertheilt habe, mindestens ebenso iel werth: daß nach Möglichkeit für die Stellung der Wagen und die Benachrichtigung des Bestellers, im Fall die Wagen nicht gestellt werden können, gesorgt werden soll.

Abg. von Riepenhausen klkons.) tritt seinem Fraktionsgenossen Ring in dessen Forderungen bei und meint, der Minister könnte dennoch in wohlwollende Erwägung ziehen, ob die betreffende Ver⸗ fügung nicht aufzuheben wäre. Dem Abg. Bartels gegenüber hält es Redner nicht für unbedenklich, die einzelnen Interessen einer Pro⸗ vinz derartig in den Vordergrund zu rücken und zwar zu Ungunsten der östlichen Provinzen. Den Nachtheil, auf die Preise zu drücken, brächten mehr noch als die Eisenbahnen, die sogenannten Transitlager, mit sich, welche die Möglichkeit böten, in jedem Momente über kolassale Mengen von Getreide zu verfügen. Was die Wasserstraßen betreffe, so hält Redner es für gerechtfertigt, wenn stromaufwärts eine Wasserstraßenabgabe für eingeführtes Getreide erhoben würde. In diesem Falle würde im Inlande des Preis des Getreides nicht in der intensiven Weise durch die Auslandseinfuhr gedrückt werden, wie

es jetzt geschehe. Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen

Meine Herren! Die Ausführungen des Herrn Abg. von Riepen⸗

hausen veranlassen mich, doch noch einmal auf die Frage der Gestellung der Wagen mit erhöhter Ladefähigkeit zurückzukommen. Die Frage ist so eminent wichtig für das Verkehrs⸗ und Betriebsinteresse der

8

Eisenbahnen, daß ich mir gestatten möchte zum theil allerdings 8

Wiederholung der vor der Budgetkommission bereits ausgeführten Gründe auf die Sache zurückzukommen. Die wesentlichen Vortheile der erhöhten Tragfähigkeit der Güterwagen sind im allgemeinen folgende: ein besseres Verhältniß der Brutto⸗ zu der Nutzlast, damit eine sehr erhebliche Ersparniß an Zug⸗ kraft; das Durchschnittsgewicht des Wagens zu 10 t beträgt 6510 kg, das des Wagens zu 15 t 7350 kg. Aus diesen Ziffern ersehen Sie bereits, daß das Verhältniß der Tara, also der todten Last zur Nutzlast, ganz erheblich besser ist bei den Wagen von 15 als bei denen von 10 t. Zweitens eine erhebliche Verminderung der im Betriebe zur Beförderung einer gewissen Last nothwendigen Wagen; infolge dessen erstens Verkürzung der Züge; der Wagen zu 10 t ist lang 6375 mm, der Wagen zu 15 t ist 6775 mm. lang. Es beträgt also die Gleislänge auf einen Wagen von 10 t 630 mm, auf einen Wagen zu 15 t 652 mm. Es ist also auch hier wieder ein erheblich besseres Verhältniß der zur Nutz⸗ last erforderlichen Gleislänge bei den Wagen zu 15 t als bei den Wagen zu 10 t. Es ist drittens eine sehr erhebliche Verminderung der Anschaffungskosten. Der Wagen zu 10 t kostet 2100 ℳ, der zu 15 kostet 2335 ℳ; es ergiebt das für die Nutzlast ein Verhältniß wie 100 zu 74. Alle diese Umstände haben die Eisenbahnverwaltung wesentlich mit in den Stand gesetzt, den Rohstofftarif mit seinen sehr mäßigen Sätzen einzuführen. Es be⸗ stand kein Zweifel darüber, daß man, wenn man die Vortheile des Rohstofftarifs, in den die Rüben auch eingereiht sind, ausnützen wolle, sich auch der Ausnützung der Ladefähigkeit unterwerfen müsse. Ist die Ladefähigkeit aus irgend einem Grunde nicht auszunutzen, so tritt die Erhöhung auf die Sätze des Spezialtarifs III ein. Meine Herren, der Provinzialverein für die Mark Brandenburg und die Handelskammern zu Halle, Magdeburg und Halberstadt haben sich auf das lebhafteste dafür ausgesprochen, daß die Rüben in diesen Tarif gesetzt werden. Auf Grund von Beschwerden infolge dieser Anordnung hat eine sehr eingehende Untersuchung stattgefunden; zugleich aber ist die Anordnung getroffen, daß erstens, wenn eben thunlich, die Versender von der Gestellung von Wagen mit höherer Tragkraft zu benachrichtigen sind, damit sie sich mit ihren Gespannen darauf einrichten, wenn sie 300⸗ oder 250⸗Zentner⸗Wagen gestellt be⸗ kommen statt 200⸗Zentner⸗Wagen, und daß bei kleineren Versendern, wenn irgend thunlich, nur Wagen von 10 t gestellt werden. Was ist schließlich das thatsächliche Verhältniß gewesen? In den Monaten November und Dezember sind innerhalb des Bezirks der Direktion Magdeburg, alsodes Bezirks, in dem die größte Rübenverladung stattfindet, im ganzen 32 295 Wagen zu 10 t und 3762 Wagen zu 15 t gestellt worden. Von den 3762 zu 15 t sind 3481 Wagen oder 92,5 % voll ausgenutzt; es sind also da keine Schwierigkeiten entstanden. 281 oder 7,5 % sind nicht voll ausgenutzt; von diesen 281 Wagen sind aber 70 noch ausdrücklich als 15⸗t⸗Wagen bestellt worden, aus irgend einem Grunde aber nicht ausgenutzt. Hieraus ergiebt sich erstens, daß die Maßregel an sich berechtigt ist; sie giebt für die Ermäßigung der Selbstkosten ermäßigte Tarife; sie gewährt die Möglichkeit, soweit irgend thunlich, sich an die Trag⸗ fähigkeit der Wagen anzupassen. Es ist ferner das vorgetragene Ergebniß der genauen Zählung aus den Monaten November und Dezember ein sicherer Beweis dafür, daß große Schwierigkeiten nicht entstanden sein können.

Das Haus tritt hierauf im Anschluß an die Position der Gütertarife in die Berathung der Petitionen von land⸗ 11“ Vereinen Schlesiens ein, welche die generelle Einführung der Staffeltarife und die Ausdehnung der in den Direktionsbezirken Berlin, Breslau und Bromber

eltenden niedrigen Frachtsätze für lebendes Vieh 8 as Gesammtgebiet der preußischen Staatseisenbahnen erbitten.

Die Budgetkommission beantragt, die Petitionen der Regierung zur Erwägung zu überweisen.

Berichterstatter Abg. Dr. Sattler (nl.) weist darauf hin, daß diese Petitionen ihre Entstehung hauptsächlich einer Broschüre des

errn Geheimen Kommerzien⸗Raths Schöller verdanken, der in der⸗ elben geschichtlich die Bedeutung der Staffeltarife in national⸗ lntomishe. Beziehung dargestellt habe. Mit Bezug auf diese Aus⸗ führungen werde die generelle Einführung der Staffeltarife gewünscht. Insbesondere aber werde die Ausdehnung der niedrigen Frachtsätze für lebendes Vieh vor allem aus dem Grunde verlangt, weil durch die jetzt geltenden ver⸗ schiedenen Fracht äße vornehmlich nur die Interessen des Berliner Viehmarkts berücksichtigt seien. In der Kommission habe man sich zu den Petitionen verschiedentlich Uenpathisch gestellt und namentlich auf die Bevorzugung von Berlin hingewiesen. Im ganzen habe man das System der Staffeltarife als theoretisch richtig anerkannt; andererseits habe man die Befürchtung ausgesprochen, daß man mit den Staffeltarifen den Schutzzöllen entgegenwirke und das Ausland Vortheil von ihnen haben werde. Für den Standpunkt der Kom⸗ mission sei die Erklärung des Ministers der öffentlichen Arbeiten entscheidend gewesen, daß er das System der Staffeltarife wirthschaftlich und finanziell als richtige Grundlage für die Gütertarife betrachte. Freilich könne nicht plötzlich eine allgemeine Neuregelung vorgenommen werden, es müsse vielmehr nach dem Maße der Nothwendigkeit individualisiert werden. Die Budgetkommission habe mit 11 gegen 8 Stimmen beschlossen, die Petitionen der Regierung zur Erwägung zu überweisen.

Abg. Jerusalem (Zentr.): Die Zeit seit Aufhebung der Staffeltarife ist noch zu kurz, um ein Urtheil über die Zweckmäßigkeit dieser Maßregel zu fällen; ich beantrage daher, über die Petition zur Tagesordnung überzugehen. 8

Abg. Ehlers (fr. Vgg.): Der Ruf nach Staffeltarifen ist gleichsam ein Kriegsruf geworden, der lediglich das Bedürfniß nach einer Tarifreform ausdrücken soll. Das Prinzip ermäßigter Tarife nach dem Wachsen der Entfernung und einer demgemäß fallenden Skala ist ein durchaus gesundes; es kommt nur darauf an, wie es durchgeführt wird. Besonders wichtig ist die Klassifikation der Güter, die mit dem gemischten System unserer Ausnahmetarife nöthig ge⸗ worden ist. Wir befinden uns jetzt in einem System von Differential⸗ tarifen, wie es ehemals nicht schlimmer war, und wir müssen suchen, auf eine gesundere und natürliche Basis zu kommen. Devrhalb kann ich dem Kommissionsbeschluß nur zustimmen, daß die Regierung die schwierige Frage in Erwägung nehmen möge.

Abg. Dr. Eckels (nl.): Ich halte ein Votum des Hauses über diesen veithen Gegenstand im gegenwärtigen Augenblick nicht für mesmädi. in aber damit einverstanden, daß die Regierung die Frage erwägt, ohne daß das Haus einen prinzipiellen Standpunkt dazu ein⸗ nimmt. Wenn heute neue generelle Gesichtspunkte über Einführung von Staffeltarifen aufgestellt werden, so können sich auch diejenigen, die die früheren Staffeltarife im Interesse des Westens bekämpft haben, einer Prüfung dieser Vorschläge nicht entziehen.

Abg. Seer (nl.) tritt für Staffeltarife für Vieh⸗ und Getreide⸗ transporte ein. Die früheren Staffeltarife hätten keine Gegnerschaft gefunden, wenn sie sich nur auf Getreide bezogen hätten; die Aus⸗ dehnung auf Mühlenfabrikate habe alles verdorben.

Abg. Gothein (fr. Vgg.): Wenn man von einer Tarifreform immer wirthschaftliche Nachtheile fürchtet, so werde man niemals zu

einer Verbilligung der Verkehrsmittel kommen. Die Staffeltarf

seien nach Aufhebung des Identitätsnachweises für den Westen keines⸗ wegs mehr gefährlich gewesen; der Westen beziehe den größten Theil des dort gebrauchten Getreides auf dem Wasserwege und aus dem Auslande. Allerdings würde eine einseitige Einführung von Staffel⸗ tarifen, wie sie früher bestanden, die Errichtung künstlicher Scheide⸗ wände bedeuten. Als Aequivalent für den nur dem Westen zu ute kommenden Mittellands⸗Kanal sollte man dem Osten generelle Stafel⸗ tarife nicht vorenthalten. 8

Abg. von Czarlinski ge. tritt zu Gunsten der Staffel. tarife für landwirthschaftliche Produkte aus dem Osten ein.

Abg. Stengel Kr. kons.): Einer Erwägung der Frage der Staffeltarife will auch ich nicht entgegentreten. Wir können den schlesischen Vereinen und Herrn Geheimem Rath Schöller nur dankbar sein, wenn sie uns praktische Vorschläge in dieser Frage machen. Die Herren überschätzen aber doch wohl die Wirkung der Staffeltarife: denn während von Schlesien nach Sachsen ebenso ermäßigte Tarif⸗ für Viehtransporte bestehen wie nach Berlin, geht doch das schlesische Vieh über den Berliner Viehmarkt mit seinen praktischen Einrichtungen nach Sachsen. Wenn Herr Graf Kanitz meint, daß die allgemeine Meinm⸗ Staffeltarife fordert, so muß ich ihm doch entgegenhalten, daß wir hier im Hause selbst, ebenso wie der Landes⸗Eisenbahnrath, gegen die Staffel⸗ tarife entschieden baben. Vielfach wird doch auch die Ersparniß von Transportkosten auf weitere Entfernung bestritten; bei Stückgütern und Wagenladungen, die öfter auf andere Strecken übergehen, tritt diese Ersparniß nicht ein. Wenn r Graf Kanitz an verantwort⸗ licher Stelle stände, würde er selbst wohl nicht so leicht für ein System eintreten, was so schwere wirthschaftliche Verschiebungen zur Folge haben muß. Die Zuckerkrisis auf Tarifänderungen zurückzu⸗ führen, halte ich nicht für richtig; sie ist eine Folge des Zuckersteuer⸗ gesetzes von 1891. Ein prinzipieller Gegner der Staffeltarife bin auch ich nicht; wir haben ja Staffeltarife schon auf verschiedenen Ge⸗ bieten. In einzelnen Fällen kann man ja die Nützlichkeit prüfen, aber man darf sie nicht generell einführen. Ich hoffe, daß die Regierung die Frage mit Objektivität und Ruhe in jedem einzelnen Falle er⸗ wägen wird.

Abg. Dr. Gerlich (fr. kons.): Ich freue mich, daß auch der Herr Vorredner kein prinzipieller Gegner der Staffeltarife ist. Daß die Händler aus Sachsen hierher kommen, um ihr Vieh einzukaufen, kann kein Beweis gegen die Staffeltarife sein; sie kommen hierher, weil sie am günstigsten am hiesigen großen Markt kaufen. Dat finanzielle Ergebniß der Aufhebung der Staffeltarife ist für mich ausschlaggebend, und der Herr Minister würde uns einen Dienst er⸗ weisen, wenn er uns angäbe, wie viel sich die Einnahmen der Eisenbahn seit Aufhebung der Staffeltarife verringert haben. Ein großer Theil der Getreidetransporte aus dem Osten ist auf den Seetransport und zwar sehr häufig auf einen solchen auf ausländischen Schiffen angewiesen. Beim Mehl ist dieser Weg allerdings ausgeschlossen. Das weitere Sinken der Getreidepreise im Osten ist nicht durch Aufhebung des Identitätsnachweises, sondern durch schlechte Ernten aufgehalten worden. Industrielle Unternehmungen sind im Osten unmöglich ge⸗ macht, weil der Absatz erschwert ist. Die natürlichen Kräfte für die Industrie sind vorhanden, man muß sie nur durch billige Transporte am Leben erhalten. Das Prinzip der Staffeltarife ist allgemein an⸗ erkannt; gewisse Sphären von Interessenten werden allerdings dadurch geschädigt, die Gesammtheit aber hat nur Vortheile. Gegenüber den Zollbedingungen für das Ausland muß man im Inland erleichterten Absatz schaffen. Staffeltarife sind wirthschaftlich und finanziell richtig.

Geheimer Ober.Regierungs⸗Rath Möllhausen: Ich komme der Bitte des Herrn Vorredners, ihm Zahlen über die Wirkungen der Staffeltarife auf die Eisenbahneinnahmen zu geben, nach. Die Güter, welche über 200 km überhaupt transportiert wurden, machten in dem Jahre der Einführung der Staffeltarife 10,2 % der ge⸗ sammten Transporte aus, sie stiegen dann in den drei Jahren der Staffeltarife auf 18,3 % und fielen nach Aufhebung der letzteren wieder auf 10,3 %. Die Einnahme aus den Ge⸗ treidetransporten betrug 29,6 % der Gesammteinnahmen vor Einführung der Staffeltarife, sie stieg in den drei folgenden Jahren auf 35,9 %, 46,6 % und 49 % und fiel dann nach der Aufhebung der Staffeltarife, also seit August 1894, wieder auf 31,3 %. Die Klagen, die hauptsächlich erhoben werden, gehen dahin, daß das Getreide von Osten jetzt nicht mehr nach der Provinz Sachsen ge⸗ führt werden kann; ob die Ursache dafür in der Aufhebung der taffel⸗ tarife oder nicht theilweise oder ganz in anderen Verhältnissen liegt, will ich hier nicht untersuchen. 16

Nachdem sich auch die Abgg. Schmieding (nl.) und Hirt (kons.) für den Kommissionsantrag ausgesprochen haben, stimmt das Haus der Ueberweisung der Petition an die Regierung zur Erwägung zu.

Um 4 ¼ Uhr wird die Weiterberathung auf Montag,

11 Uhr, vertagt.

1 Entscheidungen des Reichsgerichts.

Der Verleher einer bEEEEEbbö“ eit⸗ schrift ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, III. Strafsenatz vom 11. Oktober 1894, nicht wegen fahrlässigen Nachdruckt eines von seinem Redakteur aus eigenem Antriebe widerrechtlich auf⸗ genommenen fremden wissenschaftlichen Artikels zu bestrafen, wenn er im Vertrauen auf die bessere Sachkenntniß seines fachwissen⸗ schaftlich gebildeten Redakteurs selbst den Artikel auf die Legalität nicht geprüft hat. „Der Angeklagte Dr. B. ist lediglich Verleger und Drucker einer von Dr. S. redigierten Fachzeitschrift. Letzterer sendet der Offizin des B. das zu veröffentlichende Material zu, Angeklagter hat einen seiner Komtoristen damit beauftragt, die Weiterbeförderung an die Druckerei weiter zu beauf⸗ sichtigen, und solchergestalt ist es geschehen, daß ohne Wissen und Willen des Angeklagten B. von S. aus einer anderen Fachzeitschrift entnommene, als „wissenschaftliche Ausarbeitungen“ zu qualifizierende Artikel zum Abdruck in der von B. verlegten Heitschrift gelangt sind. Die Einrede B.'s, daß er sich auf S., dessen wissenschaftliche Be⸗ fähigung und die von S. erfolgte Vorprüfung des für den Abdruck in jeder einzelnen Nummer bestimmten Stoffes verlassen habe, wird mit der Erwägung abgewiesen, es enthielte schuldhafte Fahrlässigkeit, daß B. das von S. gesammelte Material weder „selbst auf die Legalität geprüft“, noch auch den fraglichen Komtoristen „mit eingehender In⸗ struktion zu solcher Prüfung versehen“ hat. Erwägt man jedoch, daß die ganze Strafbarkeit des fraglichen Nachdrucks von der wissenschaftlichen Qualifikation der fraglichen Artikel abhing, daß es sich hierbei um Fragen der Wissenschaft der Optik, Mikroskopie und der damit zu⸗ sammenhängenden Technik handelte, so springt das Unschlüssige der obigen Begründung der Fahrlässigkeit in die Augen. Es in nicht abzusehen, wie durch solche Vorprüfung des B. oder seines Komtoriften nothwendig der wissenschaftliche Charakter der fraglichen Aufsätze erkannt werden mußte, wenn man es nicht etwa aleichzeitig Beiden zur Schuld anrechnen will, daß sie sich mit dem Verlag einer Fach⸗ zeitschrift befaßt haben, ohne selbst Fachgelehrte zu 8 Unter den vorliegenden konkreten Umständen mgß es als entschuldbar gelten, wenn der Verleger dem besseren Sachverstande des Redakteurs mehr

vertraute, als seinem eigenen Urtheil. Die in Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen Bd. 20 S. 430 befindliche Entscheidung

des Reichsgerichts hat einen Rechtsfall zum Gegenstande, in welchem der Verleger einer politischen Zeitschrift selbst den von ihm gesammelten Stoff dem Redakteur zum Abdruck übergeben hat und die allerdings verfehlte Einrede erhoben wurde, die Existenz eines verantwortlichen Redakteurs exculpiere ohne weiteres den Verleger. Der vorliegende Fall 1 in jeder Hinsicht anders gestaltet.“ (2713/94.)

zum Deut

Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeige

Statistik und Volkswirthschaft. 25, 30 % - 10 ¼. ℳ, pa. Getreideschlempe 31 33 % 11 ½ bis (Schlaßbericht.) 12 t ℳ, pa. Maisschlempe 40 42 % 12 ½ 13 ℳ, Malzkeime ment neue UÜsance, frei an Bahn Berlin bei Partien von März 9,900, pr. Mai 9,12 ½ vr. August 9,35 Flau. (W. T. B.) Pss Bekenmerst 6 r. 8 Hafer pr. Früh⸗ Mais pr. Mai⸗Juni 6,19 Gd., 6,21 Br. mber 10,50 Gd., 10,60 Br.

(W. T. B.)

Zur Arbeiterbewegung. 8 „Köln. Volksztg.“, daß der in der 3—9 (Alles per 100 kg ab

mindestens 10 000 kg.)

18 8* 1. 9 88 S n. 3 reins deutscher Ingenieure am 6. Februar d. J. hielt Herr 6,89 Br. Roggen pr. Frühjahr 5,42 Gd., 5,44 Br.

E. Blum, Direktor der Berlin⸗Anhaltischen Maschinenbau⸗Aktien⸗ lges he. Jeügahr „Ermittelung der Selbst. Kohlraps pr. August⸗Septe Er wies auf die Bedeutung hin, London, 9. die im Maschinenbau schwierigen 11 ¼ ruhig, Rüben⸗n ohzucker loto 9 ruhig.

8 Aus Aachen berichtet die Weberei der Firma M. Meyer die Vermittelung der Beamten der Königlichen Gewerbe⸗ die Arbeiter angerufen hatten,

u. Co. ausgebrochene

schnell wieder beigelegt wurde. Bereits Februar fand eine Besprechung der Inhaber der Firma mit den Vertretern der Arbeiter statt, die infol ständnisse zu einer vollständigen Einigung führ In der Tuchfabrik von Arnold u. am Sonnabend, wie der „Köln. Ztg. die Arbeit niedergelegt und fordern. In Schmölln dauert, wie die Nachricht entgegen berichtet, der Ausst der Firma Naundorf u. Wagner f Lohntarif nicht zum Aushang brachte un kommission nicht verhandeln wollte. eingeleiteten Vergleichsverhandlungen si (Vgl. Nr 32 d. Bl.) In Lissabon haben, wie

Arbeiter in den Werkstätten der Königli ortugiesisch . Eisenbahngesellschaft die Arbeit rrfn bor. Pesgschen der Vortragende vorlegte und welche zur Wiedergabe des reichen In⸗

halts nöthig sind, verbieten es, auf den Vortrag näher einzugehen; es Konkurrenz sei jedoch bemerkt, daß voraussichtlich eine Veröffentlichung desselben Spiritusfabrikanten hin der Feinr chrift des Vereins deutscher Ingenieure stattfinden wird absichtigt das

allen Industriellen das Studium des Vortrags empfohlen geführten russis

ge beiderseitiger Zuge⸗

Schüll in Aachen haben * telegraphiert wird, 110 Weber Lohnerhöhung.

Geraer Ztg.“ einer früheren and der Knopfarbeiter Geschäfte wurden h

ort, da die Firma den neuen 2 d daraufhin mit der Arbeiter. bücher und Materialienbücher

Die von dem Bürgermeister nd ohne Ergebniß geblieben.

„W. T. B.“ meldet,

hat Sicherheitsmaßregeln getroffen.

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks werden kann. an der Ruhr und in Oberschlesien. 6., Die Einnahmen der Lübeck⸗Büchener Eisenbahn betrugen M. gestellt 10 928, nicht rechtzeitig im Monat Januar 1895 nach vorläufiger Feststellung 333 371 Athen, gegen 302 316 im Monat Januar 1894, mithin mehr 31 055 „R. B.“ zufolge (W. T. B.) Zuckerbericht. Vorschläge der Inh neue 9,80 9,95. Kornzucker exkl., unbefangen in E 88 % Rendement 9,15 9,30, neue 9,25 9,/40. Nachprodukte exkl., sind, wird die Regierung bereitwillig Ruhig. Brotraffinade I. 21,50. Ein etwaiges Arrangement könnte aber nicht ohne Brotraffinade II 21,25. Gem. Raffinade mit Faß 21,25 21,75. Gem. Deputirtenkammer ab Rohzucker I. Produkt Transito New⸗York, 9. Februar. (W. T. B.) Die B urg Gd., 9,12 ½ Br., pr. März 9,07 ½ bz., in träger Haltung, im weiteren Verlaufe gaben die Kurse etwas nach. Diut b. 9,10 Br., pr. April 9,10 bz., 9,15 Br., pr. kai 9,20 bz u. Br. Ruhig. Der Schluß war schwach. Der Umsatz der Aktien betrug 64 000 Stück. belegene Grundstügk; sSlacigmeers. s Hale. Seee de 8 p0 8 Bii Nhas net ni⸗ f w ; ; under Spielkarten⸗Fabri iengesel aft hat, wie gesunken. Mindestgebot 879 ℳ; für das Meistgebot von 96 000 wurde der je H . ; 1 Kaufmann Leopold Cohn zu Berlin, Lindenstraße 53, Ersteher. 1.“ die Hallesche Spielkarten⸗Fabrik Ludwig u. Schmidt Das im Grundbuch von Tempelhof Band 11 Blatt Nr. 501 auf

An der Ruhr sind am 9. d. gestellt kein

zeitig gestellt keine Wagen.

Zwangs⸗Versteigerungen.

Beim Königlichen Amtsgericht II Ber

nachbenannten Grundstücke zur Versteigeru

von Deutsch⸗Wilmersdorf Band 36

Namen des Maurermeisters August Vogel zu Deutsch⸗Wilmers⸗ dorf, Günzelstraße 39,

Hannoverschestraße,

lin gelangten die Das im Grundbuch t Nr. 1093 auf den

eingetragene,

zu Tempelhof,

Zossenerstr. 50, und der Malermeister Carl Drabandt zu Berlin, Hagelsbergerstr. 55, Ersteher.

Wochenbericht für Stärke, einzelne Gattungen bis Oktober 1895 angeboten, woraus hervorgeht, Weizen behauptet, rother Winterweizen 58 ⅞, t einen dringlichen Arbeiterbedarf 57 ½, do. p. März 57 ⅞, do. p. 8 Getreidefracht nach Liverpool 1 ¼¾, Kaffee fair Rio Nr. 7 do. Rio Nr. 7 p. März 14,60, do. do.

zu Berlin,

Stärkefabrikate und Hülsenfrüchte von Max Sabersky. Ia. Kartoffelmehl 17 17 ½ ℳ, 2 IIa. Kartoffelstärkemehl 12 16 ℳ, feuchte Kartoffelstärke Fracht⸗ Leipzig, 9. Februar. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ parität Berlin 9,30 ℳ, Frankfurter Syrup⸗Fabriken zahlen nach handel. La Plata. Grundmuster B. pr. Februar 2,75 ℳ, pr. Spring clears 2,40, Zucker 211316, Kupfer 10. März 2,77 ½ ℳ, pr. April 2,77 ½ ℳ, pr. Mai 2,77 ½ ℳ, pr. Juni t c. niedriger. . August 2,85 ℳ, pr. September Der Werth der in der vergangenen Wo 2,85 ℳ, pr. Oktober 2,87 ½ ℳ, pr. November 2,87 ½ ℳ, pr. Dezember Waaren betrug 9 698 195 Doll. gegen 9 020 82 woche, davon für Stoffe 3 513 233 Doll. gegen 3 875 076 Doll. in

ir. (W. T. B.) Weizen anfan steigend infolge besserer Kabelberichte, dann Reaktion au und unbedeutende Realisierungen, später trat Erholung ein.

Ia. Kartoffelstärke 17 17 ½

Werkmeister's Bericht fr. Fabrik 8,90 ℳ, gelber Syrur 18 ½ 19 ℳ, 19 ½ 20 ½ ℳ, Kap.⸗Export 21. 21 ½ ℳ, Kartoffelzucker do. Kap. 20 21 ℳ, Rum⸗Kuleur 33 34 ℳ, ier⸗Kuleur 32 34 ℳ, Dextrin, gelb und weiß, Ia. 23 24 ℳ, 2,87 ½ ℳ, pr. Januar 2,90. Umsatz 10 000 kg. (kleinst.) 25 26 ℳ, Mannheim, 9. Februar.

Kap.⸗Syrup Aber 18 ½ 19 ℳ,

Weizenstärke oßft.) 33 34 ℳ, eisstärke (Strahlen) 49 50 ℳ, ℳ, Schabestärke 30 31 ℳ,] pr. Mai 12,20, pr. Juli 12,30. 13 18 grüne 11,40, pr. Juli 11,40. 13 19 ℳ, Futtererbsen 12 12 ½ ℳ, inländische meihe Bremen, 9. Februar. (W. T. B.) (Börsen⸗Schlußbericht.) nach Eröffnung, später Reaktion und Abschwächung. e Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer Petroleum⸗Börse.) Fest. Loko 5,50 Br. Baumwolle. Stetig. 42 ¼. Speck short clear nomin. Schmalz. Fest. Wilcox Buenos Aires, 11. Februar. 6, 36 ½ ₰, Armour shield 36 ₰, Cudahy 36 ¾ ₰, Fairbanks 29 ½ 3. Einfuhr hat im Jahre 1894 um fünf Million se, weiße 18— 20 ℳ, gelber Senf 16 22 ℳ, Hanfkörner 19 bis Speck. Fest. Short clear middling loko 31, Januar⸗Februar⸗ nommen, wogegen sich der Werth der Ausfuhr um neun Millionen Buchweizen 13 ½ 15 ℳ, Wicken 12 12 ½ ℳ, Pferdebohnen Abladung —. loko 11 12 ℳ, Hamburg, 9. Februar. (W. T. B.) Kaffee (Nachmittags⸗ Kümmel 54 60 ℳ, Leinkuchen 12 13 ℳ, Rapskuchen 11—12 ℳ, bericht.) Good average Santos pr. März 77, pr. Mai 76, pr. Sep⸗ Roggenkleie 7 —7 ℳ, Weizenkleie 7 —7 ½ ℳ, pa. helle getr. Biertreber tember 75, pr. Dezember 72 ¾.

er Anzeiger.

do. sekunda 20 22 ℳ, Weizenstärke 34 36 ℳ, 47 48 ℳ, Maisstärke

Viktoria⸗Erbsen 14 19 ℳ, Kocherbsen

Flachbohnen 23 25 ℳ, ungaris

Bohnen 19 —21 ℳ, galizische und russische Bohnen 17 19 ℳ, roße neue Linsen 28—38 ℳ, mittel Linsen 16 28 ℳ, kleine Linsen Üpland middl. loto 28 ¾ A. 2 16 ℳ, Mohn, blauer nom. 28 40 ℳ, do weißer nom. 44 56 ℳ,

Bohnen 22 24 ℳ,

Leinsaat 20 21 ℳ, Mais

1. Untersuchungs⸗Sachen. ustellungen u. dergl. 3. ÜUnfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. V 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

5. Verloosung ꝛc. von .“

ersicherung. erthpapieren.

wrwöwr

Uebersicht behufs

und d

sind am 8. d. M. gestellt 4723, nicht recht⸗ Magdeburg, 9. Februar.

Kornzucker exkl., von 92 % —, 75 % Rendem. 6,40 6,95.

haben werden.

Oeffentlich

1) Untersuchungs⸗Sachen.

Steckbrief.

Gegen den unten beschriebenen Kaufmann Otto Andreas Abel, welcher sich verborgen hält, ist in den Akten U. R. I 378. 94 die Untersuchungs⸗ haft wegen wiederholten Betruges und betrüglichen Es wird ersucht, den ꝛc. Abel u verhaften und in das Untersuchungsgefängniß ier, Alt⸗Moabit 12a, abzuliefern.

Berlin, den 5. Der Untersuchungsrichter beim Köni

18. August 1868 in Stolpe, Größe 1,71 m, Statur

untersetzt, Haare blond, Stirn frei, Bart fehlt,

Augenbrauen

wöhnlich, Mund gewöhnli

Heh breit und voll, Gesichtsfarbe gesund, Sprache utsch.

Bankerutts verhängt.

ebruar 1895. I. Landgericht I.

Zähne gut, Kinn oval,

G Beschluß. Auf Antrag der Königlichen S wird gegen den Militärpflichtigen Friedrich Rummel, m zu Durmersheim, eidenau, wegen Vergehens gegen § 140 St.⸗G.⸗B. 1s Hauptverfahren vor der Strafkammer bei dem Königlichen Amtsgericht zu Siegen eröffnet. Zugleich wird beschlossen, daß das im Deutschen eich befindliche Vermögen des Angeklagten zur licherweise treffenden höchsten ten des Verfahrens in Höhe 140 Abs. 5

8 5 taatsanwaltschaft

g der ihn Geldstrafe und der Ko

on 500 mit Beschlag zu belegen. St.⸗G.⸗B.) Arusberg, 28. Januar 1895. Königliches Landgericht. Strafkammer III. neidewind. Brisken.

[67342] Garnison Ludwigsburg. Vermögensbeschlagnahme.

Durch Urtheil des Kgl. Militär⸗Revisions⸗Gerichts Stuttgart vom 31. Januar 1895 wurde der Dragoner Heinrich Miller aus Baierbach, O.⸗A. Oehringen, der Fahnenflucht §. 69 M.⸗St.⸗G.⸗Bs. in contumaciam für schuldig erklärt und das ihm gegenwärtig zustehende oder künftig anfallende Ver⸗ mögen mit Beschlag belegt.

Den 7. Februar 1895.

Dragoner⸗Regiment Königin Olga (1. Württ.) Nr. 25. ee-—-1-1-1-—“]

2) Aufgebote, Zustellungen

[67397] Versteigerungs⸗Bekanntmachung.

In Sachen der Sparkasse in Lamspringe, Klägerin, wider den Kleinköther Wilhelm Wielert und dessen Ehefrau Caroline, geb. Schmidtmann, in Linnenkamp, Beklagte, wegen Forderung, wird, nachdem auf Antrag der Klägerin die Heschlacnaamn⸗ des der Mitbeklagten vs. Wielert gehörigen Kleinkothhofs No. ass. 17 zu Linnenkamp sammt Zubehör zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 29. Ja⸗ nuar 1895 verfügt, auch die Eintragung dieses Be⸗ schlusses im Grundbuche an demselben Tage erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf Mittwoch, den 10. April 1895, Nachmittags 2 ½ Uhr, vor unterzeichnetem Herzoglichen Amtsgerichte in der Kreikenbohm'schen Gastwirthschaft zu Linnenkamp angesetzt, in welchem die Hypothekengläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben.

Stadtoldendorf, den 30. Januar 1895.

nogice; Amtsgericht. Oehlmann.

8 4

gesellschaßt 1 über 8 1 osten im Maschinenbau“. te. (Vgl. Nr. 34 d. Bl.) welche es für eine Fabrik hat, ohne und kostspieligen Inventuraufnahmen jederzeit das Gewinnergebniß 11. Februar. eines abgelaufenen Bruchtheils eines Jahres aus den Büchern mit trugen in der Woche vom 2. genügender ö ermitteln zu können. Die Vortheile einer solchen Beurtheilung der laufenden und neu abzuschließenden Malzgerste 24 122

ervorgehoben und der Weg angegeben, wie Lohn⸗ J x. ů 4 . in Verbindung mit Kalkulations⸗ büchern zu führen seien, um vorstehenden Zweck zu erreichen. Es Montevideo vom 10. d. M.: wurde darauf hingewiesen, daß zur Feststellung der Unterlagen die leihe in der Mitwirkung des Ingenieurs Bedingung sei, und der Wunsch aus⸗ Zeit bevorstehe achthundert Feprvchen, daß der Ingenieurstand sich mehr mit dieser kaufmännischen rage beschäftige. Die zahlreichen Formulare und Tabellen, welche

Melis I mit Faß 20,75. Still. f. a. B. Hamburg pr. Februar 9,05

daß die Fabriken noch vor Herbf

2,82 ½ ℳ, pr. Juli 2,85 ℳ, pr.

Berlin, Montag, den 11. Februar

i (W. T. B.) Produktenmarkt. der Vorwoche. Wund Schlesische Weizen pr. März 13,90, pr. Mai 13,75, pr. Juli 13,70. Roggen pr. Chicago, 9. Februar. do. (Stücken) März 11,30, pr. Mai 11,40, pr. Juli 11,50. Hafer pr. März 11,90, Mais pr. März 11,55, pr. Mai

6. Kommandit⸗G 7. Erwerbs⸗ und 8. Niederlassung ꝛc. von 9. Bank⸗Auswe

10. Verschiedene

G 67464] Ausfertigung.

Weyl⸗Vertheilung. In dem Verfahren, betreffend die Vertheilung des

durch Zwangsvollstreckung gegen den Postsekretär g. D. Friedrich Weyl in Berlin, Thurmstraße Nr. 80, aus dessen Pension beigetriebenen und hinter⸗ legten Betrages von 361,36 ℳ, ist zur Erklärung über den vom Gerichte angefertigten Theilungsplan sowie zur Ausführung der Vertheilung Termin auf den 8. April 1895, Vormittags 11 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst im II. Stock, Zimmer Nr. 91, bestimmt worden. Der Theilungsplan liegt vom 1. April 1895 ab auf der Gerichtsschreiberei IV., Zimmer Nr. 92, zur Einsicht der Betheiligten aus. Zu diesem Termine werden *8 auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts geladen.

Breslan, den 5. Februar 1895. Schur, 8 Se des Königlichen Amtsgerichts.

n 1) den Agenten Herrn August Daniels, angeblich in England, 2) die Schuhmacher A. Silcherodt’schen Erben aus Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts.

In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung des

n Maurer A. Rehm'schen Wohnhauses c. p. B. IV. Nr. 15 c. an der Plauerstraße zu Güstrow ist zur Abnahme der Rechnung des Sequesters, zur Er⸗ klärung über den Theilungsplan sowie zur Vor⸗ nahme der Vertheilung Termin auf Montag, den 4. März 1895, Vormittags 11 Uhr, be⸗ stimmt. Der Theilungsplan und die Rechnung des Sequesters werden vom 22. Februar 1895 an zur Einsicht der Betheiligten auf der Gerichtsschreiberei, Abtheilung für Zwangsvollstreckungen und Konkurse, niedergelegt sein. [67543]

Güstrow, den 4. Februar 1895. Großherzogliches LuX“

hzucker I. Produkt Basis 88 % Rende-. Februar 9,00, pr.

Pest, 9. Fedruar. preishaltend, pr. Frühjahr 6,51 Gd., 6,52 Br.,

jahr 6,01 Gd., 6,02 Br. 96 % Javazucker loko

(W. T. B) Die Getreidezufuhren be⸗ Februar bis 8. Februar: Engl. Weizen engl. Gerste 1799, fremde 11 034, „fremde 276, engl. Hafer 1922, fremder 62 641 Orts., ehl 17 637, fremdes 35 242 Sack.

London, 11. Februar.

3026, fremder 52 571,

1 „Times“ meldet aus Die Emission einer inneren An⸗ Höhe von vier Millionen Dollars ist für die nächste Wie mitgetheilt wird, hat die schlossen, das Projekt der deutschen Firma Luther würfe der in Montevideo geplanten Hafenbauten anz St. Petersburg, 10. Februar. ausländischen auf den asiatischen Märkten be⸗ inanz⸗Ministerium den nach diesen Märkten aus⸗ een Spiritus von der Accise zu befreien. (W. T. B.)

(W. T. B.) Die

Regierung be⸗ für die Ent⸗

(W. T. B.) Wegen der

9. Februar. Java⸗Kaffee Meldung des Minister sich bereit, neue aber griechischer Werthe ernstlich und Falls die Vorschläge günstig andlungen eingehen. die Ratifikation der

Amsterdam, good ordinary 54 ½. Bancazinn 36 ½. 11. Februar. erklären die neuen

(W. . Sh

rwägung zu ziehen. auf Unterh

geschlossen werden. 3 örse eröffnete

Die Reserve des Schatzamts ist auf 41 498 333 Dollars Weizen eröffnete fest und etwas steigend auf Käufe der später trat auf die Mattigkeit des Mais dann wieder steigend. Mais einige Zeit steigend nach Eröffnu schwächung auf erwartete Zunahme der

Der Auffichtsrath des Halleschen Bankvereins beantragt vau sterg und Baissiers, os. er den Namen der Frau Bauunternehmer Minna Albrecht, geb. va he, die Vertheilung 888 Dwidende 88 218 %. 1““ vrcznin folge emiges Lö““ Ringbahnstr. 58, eingetragene, zu Tempelhof. Ringbahn⸗ Köln, 9. Februar. (W. T. B.) Die „Köln. Ztg.“ meldet: straße 7, belegene Grundstück; Fläche 9,79 a; Nutzungswerth 7350 ℳ; Die heutige Verdingung von fg c4 8 18 dag Ee seg 121 99 ““ bei der Königlichen Eisenbahn⸗Di andelsgesellscha Kuhnert u. Kühne zu Charlottenburg⸗ im wesentlichen die gleichen Preise, wie die letzte Vergebung. Neu ist 51 ¼1 8 etroleum fest, Martinikenfeld, die Frau Fabrikant Minna Bourbiel, geb. Luͤck, der Mitbewerb der vereinigten Königs⸗und Laurähütte Das Ausland be⸗ 18 theiligte sich diesmal bis auf eine Mailänder Firma nicht. Die Ab⸗ Schmalz West. steam 6,87, lieferung der sämmtlichen Wagen wurde bis Mitte August, bezw. für kaum behauptet, do. p. Februar 48 ½, do. p. März

Reaktion und Ab 4462 verschiedenen Güterwagen Schluß träge. rektion Köln, rechtsrheinisch, brachte Waäagrenbericht. Baumwolle, New⸗York 5 ⅛, do. New⸗Orleans New⸗York 6,05, do. Philadelphia p. Februar do. Rohe & Brothers 7,15, Mais „do. p. Mai 48 ½,

do. Weizen p. Februar

6,00, do. rohes 6,80,

14,30, Mehl, Nachbörse:

che eingeführten 1 Doll. in der Vor⸗

sowie auf günstige Wetterberichte, Schluß fest. Mais einige Zeit steigend Schluß träge. 53 ¼¾. Mais pr. Februar Pork pr. Februar 9,77.

(W. T. B.)

Weizen pr. Februar 50 ¾, pr. Mai

Der Werth der en Pesos abge⸗

Pesos erhöht hat. Tunis, 10. Februar.

öffentlicht ein Dekret, durch welches

Schleppend. Zuckermarkt. von Biserta für den Handel gestattet w

B.) Das amtliche Blatt ver⸗ Oeffnung des Hafens

Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. kechtsanwäͤlter

ekanntmachungen.

A

Es ist das Aufgebot folgender Urkunden beantragt:

I. folgender Depotscheine der Reichsbank zu Berlin:

1) Nr. 162 138 vom 2. April 1881, ausgestellt auf Anordnung des Vormundschaftsgerichts für Dr. Rudolf Loewenstein hier als Pfleger des minder⸗ Hofmann über 1000 4 % preuß. kons. Staatsanleihe mit Zinsscheinen vom 1. Juli 1881

von dem Buchhän P

un hierselbst,

jährigen Paul

ab und Anweisun Richard Franz Ho

2) fällt fort,

3) fällt fort,

4) Nr. 476 564, ausgestellt auf Anordnung des Vormundschaftsgerichts am Hermann Ketzlin hier als Vormund der minderjährigen Geschwister Wilhelm und Erich Netzebandt über 2100 4 % Berliner Stadtanleihe 1. April 1889 folgende und Anweisung, Milchhändler Herman

5) Nr. 788 750, ausgestellt am 7. Februar 18. für den Unter⸗Lieutenant zur See Walter Fromman in Kiel über 4600 Fl. 4 % ungarische Goldrent

1. Juli 1894 folgende un orgenannten Frommann, jetz

scheinen, fäll

Ketzlin zu Berlin,

orgenannten,

mit Zinsscheinen, fälli Anweisung, von dem auf S. M. Schiff. „Gneisenau“,

6) Nr. 360 981, ausgestellt am 6. Mai 1886 den Maler Robert Horn zu Berlin als Vormun des minderjährigen Friedrich Karl Wilhelm Valle über 900 4 % preuß. kons. Staatsanleihe mi Zinsscheinen, fällig 1. Juli 1886 folgende und An weisung, von dem Vorgenannten Horn

II. des Depotscheins der Kur⸗ und Ritterschaftlichen Darlehnskasse zu Berlin Nr. 3044 a. ausgestellt am 28. April 1892 für den Lieutenan Erich von Langenn⸗Steinkeller zu Neu⸗Strelitz zur Verfügung des Rittergutsbesitzers von Langenn⸗ Steinkeller zu Birkholz über 3600 land 3 ½ % Zentral⸗Pfandbriefe mit Kupons N

Neumärkischen