1895 / 39 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 13 Feb 1895 18:00:01 GMT) scan diff

Dr. Niedermair (II München),

.

ivildienst, mit Pension und mit der Erlaubniß zum

der Uniform der Abschied bewilligt. Im Sanitäts⸗Korps. 6. Februar. Hr8. Unterarzt uß⸗Art. Regt. vakant Bothmer, Dr. Schuster, Unterarzt hev. Regt. vakant Herzog Maximilian, im 5. Chev. Regt. Erzherzog Albrecht von Oesterreich, zu Assist. Aerzten 2. Kl., Assist. Arzt 1. Kl. in der Res., zum Stabsarzt, Dr. Zais, Dr. Schönbrod (I München), Lutz E“ der Res., zu Assist. Aerzten 2. Kl. der

efördert.

Beamte der Militär⸗Verwaltung.

6. Februar. Gleifenstein (Landshut), Dümlein 8. Unter⸗Apotheker der Res., zu Ober⸗Apothekern der Res.

fördert.

8. Februar. Dorner, Intend. Rath von der Intend. II. Armee⸗Korps, zu jener I. Armee⸗Korps, Hellmuth, Intend. Rath von der Intend. I. Armee⸗Korps, zum Kriegs⸗Ministerium, versetzt. Neißendorfer, charakteris. Intend. Rath und Vorstand der Intend. der 2. Div., Scholler Asessor bei der Intend. II. Armee⸗Korps, zu Intend. Räthen befördert. Städtler, Pr. Lt. vom 9. Inf. Regt. Wrede, bisher kommandiert zur Intend. II. Armee⸗Korps, unter Bewilligung des Abschieds mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform, zum Assessor vorgenannter Intend., Wagner, Bureaudiätar für den Registraturdienst von der Intend. II. Armee⸗ Korps, zum Kassen⸗Assistenten bei der Zahlungsstelle II. Armee⸗Korps, ernannt.

Durch des General⸗Kommandos . Armee⸗Korps. chwaiger, Zahlmstr. vom 10. Inf. Regt. um 1. Inf. Regt. versetzt. 1 u“

XIII. (Königlich Württembergisches) Armee⸗Korps.

Im Sanitäts⸗Korps. 8. Februar. Dr. Bonzelins Unterarzt im 8. Inf. Regt. Nr. 126 ä . Friedrich von Baden, zum Assist. Arzt 2. Kl. befördert. Dr. Beck, Stabsarzt im Drag. Regt. König Nr. 26, zum Bats. Arzt des 2. Bats. Inf. Regts. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120 ernannt. Dr. Roman, Stabs⸗ und Bats. Arzt im Inf. Regt. Kaiser Wilbhelm, König von Preußen Nr. 120, mit Pension und der Erlaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform der Abschied bewilligt.

Durch Verfügung des Korps⸗General⸗Arztes. 29. Ja⸗ nuar. Dr. Hochstetter, Oesterlen, Studierende der militär⸗ ärztlichen Bildungsanstalten zu Berlin, werden vom 15. Februar d. J. ab zu Unterärzten des aktiven Dienststandes ernannt und ersterer beim Inf. Regt. Alt⸗Württemberg Nr. 121, letzterer beim Inf. Regt. Kaiser Friedrich, König von Preußen Nr. 125 angestellt.

Preußen. Berlin, 13. Februar.

18 Seine Majestät der Kaiser und König haben,

wie „W. T. B.“ meldet, Allerhöchstihre Absicht, schon gestern Abend nach Berlin zurückzukehren, aufgegeben und werden noch bis heute Nachmittag auf Jagdschloß Hubertusstock ver⸗ weilen.

Das Staats⸗Ministerium trat heute Nachmittag 3 Uhr unter dem Vorsitz des Minister⸗Präsidenten, Fürsten zu Hohenlohe im Reichstagsgebäude zu einer Sitzung

1“]

Nach der im Reichs⸗Eisenbahnamt aufgestellten Nach⸗ weisung der auf deutschen Eisenbahnen aus⸗ . Bayerns im Monat Dezember v. J. beim

isenbahnbetriebe (mit Ausschluß der Werkstätten) vor⸗ ekommenen Unfälle waren im ganzen zu verzeichnen: 8 Entgleisungen und 5 Zusammenstöße 8 freier Bahn, 22 Entgleisungen und 17 Zusammenstöße in Stationen und 222 sonstige, meist geringere Unfälle Dabei sind im ganzen, und zwar größtentheils durch eigenes Verschulden, 240 Personen zu Schaden gekommen, sowie 73 Eisenba nfahrzeuge erheblich und 104 unerheblich beschädigt worden. Von den beförderten Reisenden wurden 5 getödtet und 11 verletzt, und zwar ent⸗ fallen: 2 Tödtungen auf die Königlich württembergischen Staatseisenbahnen, je 1 Tödtung auf die 8.pe. h, ver zac der Königlichen Eisenbahn⸗Direktionen in Berlin, in Breslau und auf die Großherzoglich badischen Staatseisenbahnen, 6 Verletzungen auf den Verwaltungsbezirk der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion in Berlin, je 1 Verletzung auf die Reichs⸗ Eisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen, auf die Verwaltungsbezirke der Königlichen Eisenbahn⸗Direktionen in Altona, in Erfurt, in Hannover und auf die Königlich württembergischen Staats⸗ eisenbahnen. Von Bahnbeamten und Arbeitern im Dienst wurden beim eigentlichen Eisenbahnbetriebe 29 getödtet und 143 verletzt, von Steuer⸗ u. s. w. Beamten 2 getödtet und 2 verletzt, von fremden Personen (einschließlich der nicht im Dienst befindlichen Bahnbeamten und Arbeiter) 32 getödtet und 16 verletzt. Außerdem wurden bei Nebenbeschäftigungen 1 Bahnarbeiter getödtet und 33 Bahnbeamte und Bahnarbeiter verletzt. Von den sämmtlichen Unfällen beim Eisenbahnbetrieb en auf: A. Staatsbahnen und unter Staats⸗ verwaltungstehende Bahnen (bei zusammen 35 616,38km Betriebslänge und 967 485 791 geförderten .h” 256 g Kn sind verhältnißmäßig, d. h. unter Be⸗ 2 der geförderten Achskilometer und der im Be⸗ triebe gewesenen Längen, auf der Main⸗Neckar⸗Eisenbahn, in dem Verwaltungsbezirke der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion (rechtsrheinische) in Köln und auf den Großherzoglich badischen Staatseisenbahnen die meisten Unfälle vorgekommen; B. Privat⸗ bahnen (bei zusammen 2301,37 km Betriebslänge und 31 207 853 geförderten —— 16 Fälle, davon sind verhältniß⸗ mäßig auf der Alt⸗Damm⸗Kolberger Eisenbahn, auf der Weimar⸗Geraer und auf der Hessischen Ludwigs⸗Eisenbahn die meift älle vorgekommen.

8 annover, 13. Februar. Der Provinzial⸗Landtag trat in seiner gestrigen Sitzung in die Berathung der Vorlage wegen Errichtung einer Landwirthschaftskammer ein. Die Kommission, der die Vorlage zur Vorberathung überwiesen war, beantragte: „Der Provinzial⸗Landtag wolle beschließen: die Errichtung einer Landwirthschaftskammer für die Provinz Hannover 12Xg Von dem Abg. Für⸗ bringer war folgender Antrag eingebracht worden: ie vo der Landwirthschaftskammer für die

Provi over en bloc anzunehmen, jedoch die Erwartung aus⸗ vexgen daß die bei der weiteren Behandlung der

im Wesen der Sache die Erhaltung der gegenwärtigen

111X“

Organisation, wenn auch unter anderem Namen, anstrehen werde, 2) daß die bisher der Landwirthschaftsgesellschaft und dem landwirth⸗ schaftlichen Vereinswesen zugewendeten Staatsmittel jener bezw. der demnächstigen Landwirthschaftskammer nicht bloß ungeschmälert verbleiben, sondern in Gemäßheit der dem Provinzial⸗Landtag mündlich ertheilten Zusicherungen noch erhöht werden.

Im Verlauf der Generaldebatte beantragte sodann der Abg. Strenge, den § 4 der Satzungen dahin zu ändern, daß statt der dort vorgesehenen 27 Mitglie der zur konstituierenden Versammlung aus jedem Kreise ein Mitglied gewählt werde.

In der Spezialberathung wurden die §8 1, 2 und 3 ohne Debatte angenommen und die weitere Berathung sodann auf heute vertagt. F

Sachsen.

Der Finanz⸗Minister von Thümmel wurde am Montag vom Schlage getroffen und verbrachte die Nacht zu gestern bewußtlos. Die Bewußtlosigkeit, zu der eine Lähmung der linken Körperseite hinzutrat, hielt auch gestern an, bis Nach⸗ mittags 3 Uhr der Tod erfolgte. 8

Schwarzburg⸗Rudolstadt.

Der Landtag ist gestern durch den Staats⸗Minister von

Starck eröffnet worden. Demselben ist zunächst ein mit

der preußischen Staatsregierung vereinbarter Vertrag über

Herstellung einer normalspurigen Eisenbahn von Ober⸗

rottenbach nach Katzhütte mit -ee neae gee nach Königsee zur Genehmigung vorgelegt worben.

Oesterreich⸗Ungarn.

Der Kaiser ist, wie „W. T. B.“ berichtet, gestern Vor⸗ mittag gegen 11 Uhr in Mentone eingetroffen und hat sich sofort mit der Kaiserin nach Kap St. Martin begeben. Am Bahnhof waren die Behörden und eine zahlreiche Menschen⸗ menge zugegen. Sofort nach Empfang der Nachricht von der Ankunft des Kaisers auf französischem Gebiet sandte der Präsident der Republik Felix 9 ure folgendes Telegramm an Allerhöchstdenselben ab:

„Ich beeile mich, Eure Majestät bei der Ankunft auf französischem Gebiet willkommen zu heißen und der Hoffnung Ausdruck zu geben, daß der neue Aufenthalt am Kap St. Martin Eurer Majestät angenehm sein wird. Ich lege Ihrer Majestät der Kaiserin meine ehrerbietigen Huldigungen zu Füßen und bitte Eure Majestät, von meinen auf⸗ richtigen, freundschaftlichen Gefühlen überzeugt zu sein.“

Der Kaiser dankte dem Präͤsidenten telegraphisch für die Bewillkommnung. In der Depesche heißt es: Die Kaiserin und er, der Kaiser, nähmen wieder mit großem Vergnügen Aufenthalt in dem schönen Lande. Das Telegramm schließt mit dem Ausdruck der Hochachtung und aufrichtigen Freund⸗ schaft für den Präsidenten. 1

Nach einer Meldung aus Arco dauert die Besserung in dem Befinden des Erzherzogs Albrecht fort.

Der steierische Großgrundbesitz hat den Landes⸗ hauptmann Grafen Attems zum Reichsraths⸗Abgeord⸗ neten gewählt.

Der niederösterreichische Landtag begann gestern die Berathung über die Aenderung der Landesordnung und der Landtagswahlordnung. 3

Der böhmische Landtag trat gestern in die Budget⸗ berathung ein. Die Abgg. Czernohorsky, Gregr und Graf Kaunitz traten für ein böhmisches Staatsrecht ein und griffen den deutschen Groß⸗

rundbesitz, die Regierung und den Statthalter auf das heft ste an. Gregr und Graf Kaunitz wurden wegen der Aus falle auf den Statthalter zur Ordnung gerufen. Der Abg. Schlesinger erklärte die Forderung eines Staatsrechts für absolut unannehmbar, den übrigen Beschwerden werde sicherlich Rechnung getragen werden. Der Abg. Graf Palffy ermahnte die Jungczechen zum Frieden und zur Einkehr. Die Debatte wird heute fortgesetzt werden.

Im ungarischen Unterhause entwickelte gestern bei der weiteren Berathung des Budgets der Finanz⸗Minister von Lukacs sein Programm. Dasselbe solle nicht von der bisherigen so erfolgreichen Finanzpolitik abweichen. Eine direkte Reform werde auf Grund der Vorarbeiten seines Vorgängers angestrebt werden. Das Monopol für den Verkauf von Spiritus bedeute nur für HOesterreich eine Steuererhöhung, werde in Ungarn aber den Fabriken den Absatz sichern. Die Operation zur Valuta⸗Regulierung würde 8 Stocken fortgesetzt werden. Die Einziehung der Staatsnoten dürfte bereits in der Mitte des Jahres 1896 beendigt sein. Ungarn besitze mehr Gold, als zur Aufnahme der Baarzahlungen nothwendig sei. Oesterreich habe soeben den noch erforderlichen Bedarf beschafft, von einer Ver⸗ ögerung der Aktion sei daher keine Rede. Das Haus nahm ie Erklärungen des Ministers sehr freundlich auf.

Großbritannien und Irland.

In der gestrigen Sitzung des Unterhauses erklärte der Schatzkanzler Sir W. Harcourt, die Regierung sei im all⸗ gemeinen unterrichtet von den in Deutschland und den Ver⸗ einigten Staaten von Amerika stattfindenden Untersuchungen über die Noth der Landwirthschaft. Die Regierung wisse auch, daß dem amerikanischen Staat eine Bill vorliegt, wonach das Börsenspiel in landwirthschaftlichen Erzeugnissen verboten werden solle, sie habe aber keine Mittheilungen darüber empfangen und auch keine Unterhandlungen darüber mit anderen Staaten angeknüpft. Er glaube, daß die Zeit noch nicht gekommen sei, wo ein solches Börsenspiel mittels eines internationalen Abkommens unterdrückt werden könne. Hierauf wurde die Adreßdebatte fortgesetzt. Hierbei beantragte Naorodji ein Amendement, das sich dafür aus⸗ spricht, daß einen billigen und ausreichenden Theil der Zivil⸗ und Militärverwaltungskosten Ostindiens trage. Der Staatssekretär für Indien Fewler räumte ein, daß zwischen dem Schatzamt des Gesammtreichs und dem indischen Schatzamt ernste Schwierigkeiten betreffs der Vertheilung der Einkünfte entstanden seien, und erklärte, daß eine Untersuchung hierüber stattfinden werde; doch könne er das Amendement Naorodji’s nicht annehmen. Dieser zog hierauf seinen An⸗ trag zurück. Der Oberst Nolan beantragte ein Amendement, worin das Bedauern darüber ausgesprochen wird, daß der Nothstand in Irland in der Thronrede unerwähnt gelassen worden sei. Der Chessekretär für Irland Morle erklärte, er habe sich seit dem Herbst mit der Frage beschäfzigt Als im Januar Berichte eingelaufen seien, daß in fünfzig nrch spielen Noth herrschen werde, habe die Regierung, obwohl

unmittelbarer Mangel nur in dreizehn Kirchspielen zu be⸗

86 11“ 8

13 Stimmen abgelehnt.

fürchten gewesen sei, Straßenbauten angeordnet, bei denen viele Arbeiter beschäftigt werden könnten. Hierdurch werde die Gefahr abgewandt, daß infolge der Noth Menschenleben zu Grunde gingen. Die Lokalbehörden seien ebenfalls angewiesen worden, Pilße u gewähren. Es müsse für ungefähr 5400

milien Arbeit beschafft werden; er werde daher vorläufig bei dem Hause einen Kredit von 80 000 Pfd. Sterl. beantragen Das Amendement Nolan's wurde hierauf mit 200 gegen

Frankreich.

Der Deputirte Pelletan hat sich, wie „W. T B.*

berichtet, geweigert, vor der Kommission, welche die Untersuchung gegen Raynal führt, auszusagen, weil er sich mit der Kommission üͤber den Modus der Untersuchung nicht in Uebereinstimmung befinde.

Aus Algier wird berichtet, Brazza häbe in einem nterview erklärt, der E“X“ che Vertrag chere Frankreich den Zugang zu dem Nil⸗Thal und den ukünftigen Besitz des Gebiets des Bahrel Ghazal; er

halte es fuͤr leicht, das Congogebiet mit dem Sudan zu ver⸗ binden und die gegenwärtig muselmanischem Bekehrungseinfluß unterworfene Bevölkerung von Darfur, die sein Vorrücken gern gesehen habe, zu Frankreich herüberzuziehen 8

Italien.

Auf Anordnung der Kongregation der Propaganda werden dem W. T. B.“ zufolge die französischen barmherzigen Schwestern aus Erythräa abberufen und durch italienische St. Anna⸗Schwestern ersetzt.

Die Bedeutung der Niederlage der Radikalen und Sozialdemokraten bei den Munizipalwahlen in Mailand wird in den in Rom erscheinenden Blättern sehr hervorgehoben.

In Acera ist die Ruhe wieder hergestellt. Aus Anlaß der dortigen Unruhen wurden zwölf Personen verhaftet.

regelmäßig. 8 Belgien.

In der Repräsentantenka chte gestern der Minister des Aeußeren Graf Merode die Vorlage, betreffend die Genehmigung des am 9. Januar abgeschlossenen Ueber⸗ einkommens über die des Congo⸗ staats an Belgien, ein. Die Vorlage wurde einer Kommission von 21 Mitgliedern überwiesen, von denen 7 der Linken angehören. Der Finanz⸗Minister de Smet de Nayen brachte eine Gesetzesvorlage, betreffend die Kon⸗ version der 3 ½ . belgischen Anleihe in eine 3 prozentige, ein. uf Antrag des Ministers genehmigte die Kammer für diese Vorlage die Dringlichkeit.

Wie die „Politische Korrespondenz“ aus Sofia meldet, wäre die bulgarische Regierung geneigt, im Prinzip die österreichisch⸗ungarischen Forderungen in der Accise⸗ frage zu acceptieren.

Montenegro.

Die Mutter des Fürsten ist, nach einer Meldung des „W. T. B.“, in der Nacht zu gestern in Venedig gestorben.

Schweden und Norwegen.

Wie „W. T. B.“ aus Christiania meldet, hat der König an den Präsidenten des Storthing Sievert Nielsen ein L gesandt, worin es heißt:

ie Voraussetzungen für die Bildung des neuen Kabinets, welche ich Ihnen mündlich hervorgehoben habe, bringe ich hiermit, um jedem Mißverständniß e. schriftlich zur Kenntniß. Ich hbabe gesagt: „Ohne ein beiderseitiges Entgegenkommen ist die Sicherung einer dauernden Vereinigung der beiden selbst⸗ ständigen Reiche unmöglich. Die Verschiedenheiten in den Auffassungen müssen durch eine Uebereinkunft beseitigt werden. Die Majorität des Storthing darf mithin nicht den Weg der Verhandlungen abweisen, wenn es Veränderungen in den gemeinsamen Verhältnissen, die seit 1814 bestanden haben, gilt, falls meine Absicht, konstitutionelle Rath⸗

ausgeführt werden soll. Es ist mein aufrichtiger Wunsch, daß jede Veranlassung zu Streitigkeiten zwischen den beiden Brudervölkern beseitigt werde. Falls mit diesem Endzweck vor Augen Reformen der obengenannten Art vorgeschlagen werden sollen, muß ich die Sicherheit haben, daß in Uebereinstimmung mit der Reichsakte eingeleitete Unionsverhandlungen jeder Entscheidung vorausgehen müssen, die sich auf Veränderungen in der Ordnung des Konsulatswesens und der äußeren Verwaltung bezieht. Sch bitte Sie um schriftliche Beantwortung dieses Schreibens, sobald Sie Gelegen⸗ heit gehabt haben, mit Ihren Meinungsgenossen zu konferieren.“

Die Vereinigung der Linken des Storthing beschloß gestern Nachmittag, das Königliche Handschreiben folgender⸗ maßen zu beantworten:

Indem die Linke des Storthing auf die in der Reichsakte ge⸗ gebene, vom Storthing wiederholt betonte Grundlage des Verhält⸗ nisses zwischen den beiden vereinigten Ländern, nämlich Souveränität jedes Reichs in allen nicht von der Reichsakte als unionell bezeich⸗ neten Angelegenheiten hinweist, spricht sie aus, daß sie solche Verhand⸗ lungen zwischen den beiden Ländern, die mit dem Prinziy vereinbar sind, nicht abweisen wird. Bezüglich der Ausführung der in dem Königlichen Handschreiben erwähnten Absicht wird nach all⸗ gemeinen konstitutionellen und parlamentarischen Grundsätzen ange⸗ nommen, daß die Verhandlungen mit dem Manne, welchem der König die Bildung einer mit der Storthingsmehrheit zusammenwirkenden Regierung anvertraue, eröffnet werden müssen.

Die Antwort sollte dem König gestern Abend überbracht

werden. Amerika.

Der Schatzsekretär Carlisle begab sich, wie der „Times“ aus Philadelphia gemeldet wird, in die Kommission für Mittel und Wege, die in geheimer Sitzung den Vertrag mit dem Syndikat, das dem Schatze Gold gegen Obligationen beschaffen soll, berieth. Die republi⸗ kanischen Mitglieder der Kommission erklärten sich bereit, dem eine Bill wegen der Ausgabe von drei⸗ prozentigen Obligationen vorzulegen.

Afrika.

Das „Reuter'sche Bureau“ meldet aus Pretoria, bei

der gestrigen Eroͤffnung des Volksraads habe der Präfident

Krüger erklärt, es sei Pflicht der Regierung, unverzuglich die

letzte Swazi⸗Konvention dem Volksraad zu unterbreiten. a-

Regierung werde die 5và zur Abänderung de Kommandogesetzes im Sinne des Abko

Loch beantragen.

Parlamentarische Nachrichten. Die Schlußberichte über die gestrigen Sitzungen des

ichstags und des Hauses der Abgeordneten befinden 8 der Ersten Beilage.

Der Reichsta Sitzung, welcher der Reichskanzler Fürst zu Staatssekretär, Staats⸗Minister Dr. von die Staats⸗Minister Bronsart von Schellendorff und von Köller beiwohnten, über Initiativanträge aus der Mitte des Hauses.

ur zweiten Berathung der von den Abgg. Auer u. 4 g. Colbus u. Gen. (Els.⸗Lothr.) eingebrachten Anträge auf Aufhebung der dem Statt⸗ halter von Elsaß⸗Lothringen übertragenen außer⸗ ordentlichen Gewalten nahm das W

Abg. Bueb (Soz.). Derselbe suchte aus den Protokollen des Landesausschusses von Elsaß⸗Lothringen den der Staatssekretär von Puttkamer im Lande heit des Diktaturparagraphen vor den Reichstag verwiesen habe, während er sie im Reichstag für eine Landessache erkläre. üchly (Els.⸗Lothr.) tadelte die Vernachlässigung der französischen Sprache in den Schulen Elsaß⸗Lothringens und erging sich dann in einer Kritik der dortigen Verhältnisse, wobei er vom Präsidenten unter Verweisung auf den Gegenstand der Berathung unterbrochen wurde.

Die Anträge wurden mit nicht erheblicher Mehrheit an⸗ genommen. Dagegen stimmten die Parteien der Rechten und die nationalliberale Partei.

Abgg. Dr. 22 Auer u.

berieth in seiner heutigen (36.) ohenlohe, der oetticher und

Gen. (Soz.) und den Abg

Nachweis zu führen, daß sausschuß die Angelegen⸗

aus die erste Berathung der von den nicke (fr. Vg.), Ancker u. Gen. (fr. Volksp.) en. (Soz.) eingebrachten Anträge, die Volks⸗ vertretung in den Bundesstaaten betreffen Antrag des Abg. von Frege (kons.), über diese Tagesordnung überzugehen, war vorläufig zurückgezogen worden.

Das Wort nahm zuerst der Abg. Richter (fr. Volksp.).

(Schluß des Blattes.)

In der heutigen (19.) Sitzung des Hauses der Ab⸗ der Justiz⸗Minister der Justizverwaltung zur

nträge zur

Der Steuerdienst funktioniert unter Zuhilfenahme der Truppen

geordneten, Schönstedt

beiwohnte, stand der Etat Berathung. - um Einnahme⸗Titel: „Arbeitsverdienst der Ge⸗ nen“, der mit 1 877 000 eingestellt ist, bemerkte der erichterstatter Abg. Im Walle (Zentr.): Nach einer Kabinets⸗ ordre des Jahres 1859 wurde den Gefangenen ein Drittel ihres Arbeits⸗ verdienstes gegeben, das zweite Drittel erhielt die Staatskasse, das dritte wurde zur Hälfte zur Remuneration der Gefängnißbeamten älfte dem Provinzial⸗Waisenfonds zu dem Etatsjahre 1892/93 ist das dem Waisenfonds zufa den anderen Theilen zugeschrieben worden. nun ist im Plenum wie in der Budgetkommission angeregt worden, den der Staatskasse zufallenden Antheil für die fangenen zu verwenden, oder den Vereinen zur lassenen Strafgefangenen zu überweisen. Die Justizverwaltung trat inanz⸗Ministerium deshalb in Verbindung, doch ist bis escheid ertheilt worden. Abg. Brandenburg (Sentr.): keinen Anspruch auf ihren Verdienst machen können, da sie der Justiz⸗ verwaltung mehr kosten, als sein, den der Staatskasse zufa

verwendet, zur H ende Sechstel

Seit zwei Jahren

amilien der Ge⸗ esserung der ent⸗

Wenn auch die Gefangenen

so dürfte es angebracht enden Theil für die Familien der Gefan⸗ genen zu verwenden. Zur Zeit müssen die Gemeinden für diese Familien im Reichstag ein Gesetz eingebracht worden, wonach der flicht für unschuldig Verurtheilte anerkennt. Familien der Gefangenen leiden auch unschuldig. Andererseits würde bei Abmessung der Strafen nicht mehr, wie es bei den Schöffen⸗ gerichten öfter geschieht, auf die Familien der zu Verurtheilenden Rücksicht genommen werden, wenn der Staat für sie eintritt. Justiz⸗Minister Schönstedt: Folge zu leisten, würde nur im Wege eines denn die Verwendung des Arbeitsverdienstes ist durch die Kabinets⸗ die Justizverwaltung bindenden e dem Vorredner gegen⸗ daß eine Verpflichtung des eines Verurtheilten

ie ihr einbringen,

sorgen. Nun ist Staat seine Ersa

Der Anregung des Vorredners

esetzes möglich sein; von 1859 in

terwahrung aussprechen, nothleidende Familie sorgen, nicht vorliegt. Das würde so aussehen, als wenn die Gerichte Schuld für die Noth träfe, in die diese Familie durch die Ver⸗ urtheilung ihres Ernährers geräth. Es ist gewiß ein Unglück, wenn ilienangehörigen der Ernährer entzogen wird, aber es ist nicht anders, als wenn bei Unfällen andere mitgetroffen werden. Die Sorge für die Nothleidenden müssen wir den Armenverbänden

geber unter den Gesinnungsgenossen der Majorität zu wählen,

ie Einnahmen wurden genehmigt und die Verhand⸗

lung wandte sich dann dem Aus gaben⸗Etat zu. Abg. Rintelen (Zentr.) rügte einige Mißstände am Kammer⸗ gericht. Dadurch, daß die Verhandlungen oft 6 bis 8 Stunden währten, werde nicht nur die Arbeitskraft der Richter vorzeitig auf⸗ rieben, sondern es leide darunt er auch die Behandlung der Sachen. ine fünfstündige Sitzung gen üge, um die geistige Spannkraft des Richters ttelbarkeit der Verhandlung könne Eine bloße Vermehrung der bedürfe einer Revision der auf der Grundlage einer neuen Auffassung. Der herausgeschafft werden; r in die Hand des Ge⸗

Von einer Unmi im Kammergericht keine Rede Richterstellen schaffe keine Abhilfe; es ivilprozeßordnun ormalismus müsse aus der Zivilprozeßordnun vor allem müsse die Prozeßleitung wieder me ts gelegt werden. Redner tadelte ferner die jetzige Ausbildung der ssessoren und regte die Einführung eines juristischen Zwischenexamens an.

(Schluß des Blattes.)

Nach dem amtlichen Wahlresultat wurde bei der am im 7. Wahlkreise des Regierungsbezirks Düssel⸗ ehabten Ersatzwahl zum Reichs⸗ entrum) mit 12 687 aniel (fr. kons.) er⸗ Stimmen, Hofrichter 156 Stimmen, Baum⸗ Liebermann von Sonnenberg

men waren zersplittert.

örs⸗Rees) stat tag der Amtsgerichts⸗ een gewählt; der Landrat

Stimmen, Stimmen; 31 Stim

m Hause der Abgeordneten ist der Nachweis über g der durch das Gesetz vom 14. Juli 1893 zu ende Schulgemeinden ꝛc. zu Volks⸗ echnungejahr 1894/95 bereit gestellten

erwendun en an unv bauten für

000 zugegangen.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

§ 16 des Reichs⸗Preßgesetzes sind öffentliche Auf⸗ en mittels der Presse zur Aufbringung der wegen einer ndlung erkannten Geldstrafen und auf diese Bestimmung hat das Reichsgericht, Urtheil vom 1. Oktober 1894 ausgespro t sich nur auf die erkannten Geldstrafen und die er⸗ n Kosten, nicht aber auf andere, dem Verurtheilten er⸗ Auslagen und Nachtheile erstr

Kosten ver⸗

I. Strafsena mmens mit Sir Henra das Verb

„Das Gesetz verbietet

noch andere Nachtheile erwachsen, ist ihm z. B. die Zahlung einer Buße auferlegt, so kann hiernach, ohne gegen das Gesetz zu verstoßen, zu einer Sammlung der hierzu erforderlichen Mittel auch durch die Presse aufgefordert werden. Die Entstehungsgeschichte des Precgesches ergiebt auch, daß der Gesetzgeber mit dem Ausdrucke „er⸗ kannte ldstrafen und Kosten“ einen über den Wortlaut hinaus⸗ gehenden Sinn nicht hat verbinden wollen Es ist hiernach rechtsirrthümlich, wenn das Gericht zu den wegen einer strafbaren indlung erkannten Kosten im Sinne des § 16 die Mittel zur Ent⸗ chädigung eines vom Angeklagten unmittelbar geladenen Zeugen des⸗ b rechnet, weil diese zu den pekuniären Folgen der Verurtheilung bhen Sie fallen unter den § 16 vielmehr nur dann, wenn es osten sind, über welche erkannt worden ist.“ (2238/94.)

Die von einem Kaufmann arcsbemeh geübte Aus⸗ kunftertheilung (in einem sog. Auskunftbureau sn nach einem Urtheil des Reichsgerichts, VI. Zivilsenats, vom 5. November 1894, als ein Handelsgeschäft anzusehen, und der Inhaber des Auskunft⸗ bureaus ist bei seiner Auskunftertheilung zur Sor falt eines ordentlichen Kaufmanns verpflichtet. „.. Volle Sicherheit können die Auskunftbureau zwar nicht gewähren, jedenfalls sind sie aber nicht dazu bestimmt, nfragende durch Unwahrheiten, sei es bös⸗ willig oder in unverantwortlicher Leichtfertigkeit, irre zu führen. Die Aewen han der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns weist auch diesen Anstalten den richtigen Weg Gewissenhaftigkeit in der Erforschung und Gewissenhaftigkeit in der Mittheilung. Die Benutzung von Hllfskräften „kann selbstverständlich nicht ent⸗ behrt werden. Der sorgfältige Kaufmann wird auch die eerlettasket der Quelle vrüfen und unsichere Ergebnisse nach ihrem Verthe und nicht als sichere Thatsachen berichten. Auf Erfüllun dieser Pflicht kann und muß der Anfragende rechnen. Verläßt er si hierauf und richtet er hiernach seine Schritte ein, so begeht er keine Leichtfertigkeit. Die Pege einer Täuschung fallen demgemäß dem Auskunftertheilenden zur Last, der seine Pflicht gröblich verletzt hat. Mit den aus der Verpflichtung zur Sorgfalt eines ordentlichen Kauf⸗ manns sich ergebenden Anforderungen wird von den Auskunftanstalten nichts Unmögliches verlangt. Die sich hiernach bemessende Aufgabe derselben führt keineswegs zu der Nothwendigkeit der Gestattung des d Haftung 1. gobe, Fabeiagtatat Die ““ ürde vielmehr gerade den Zwe reiteln, den der Anfragende verfolgt.“ (190/94.)

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

Die Zurücknahme der Genehmigung zum Betriebe der Schankwirthschaft kann, nach einem Urtheil des Ober⸗ Verwaltungsgerichts, III. Senats, vom 19. November 1894, wegen wiederholter Ueberschreitung der Polizeistunde erfolgen, gleichviel ob dabei eine fhaite set der Gäste statrgefunden hat oder nicht. Der Restaurateur R. zu Stettin hatte in der Zeit vom Sommer 1892 bis dahin 1893 die auf 10 Uhr Abends festgesetzte Polizeistunde elfmal überschritten, ohne sich durch die in⸗ zwischen eingetretenen zahlreichen Bestrafungen aus § 365 Str.⸗ G.⸗B. von weiteren Verfehlungen abhalten zu lassen. Im übrigen hatte R. sowohl in wie außerhalb seines Gewerbebetriebes zu Aus⸗ stellungen keine Veranlassung gegeben, auch waren ihm einzelne Fälle der Ueberschreitung der Polizeistunde wegen der Veranlassung dazu nicht sehr schwer anzurechnen. Auf die Klage der Polizei⸗Direktion zu Stettin erkannte der Bezirksausschuß zu Stettin auf Zurücknahme der Schankkonzession des R., indem er feststellte, daß aus den von dem Beklagten begangenen zahlreichen Ueberschreitungen der Polizeistunde zu erkennen sei, er werde auch künftig sein Gewerbe zur Förderung der Völlerei mißbrauchen (§§ 33, 53 der Reichs⸗Gewerbeordnung). Auf die Berufung des Beklagten bestätigte das Ober⸗Verwaltungsgericht die Entscheidung des Bezirksausschusses, indem es begründend ausführte: „Der Gerichtshof hat wiederholt daß die Völlerei nicht nur derjenige fördert, welcher der Unmäßigkeit im Genuß geiftiger Getränke Vorschub leistet, sondern auch der, welcher die von dem Gesetz dem Genuß geistiger Getränke gezogene Grenze überschreitet. Eine solche Grenze zieht der § 365 Abs. 2 des Strafgesetzbuchs, indem er verbietet, daß ein Wirth das Verweilen seiner Gäste über die ge⸗ botene Polizeistunde, d. h. die von der Polizei vorgeschriebene Stunde dulde. Das Dulden von Gästen über die Polizeistunde stellt daher e der Völlerei im Sinne des § 33 der Reichs⸗Gewerbeordnung dar, leichgültig, ob dabei eine Unmzzsigkeit der Gäste Ee hat oder

nicht.“ (III. 1277.

In Bezug auf § 12 des Baufluchtengesetzes vom 2. Juli 1875: „Durch Ortsstatut kann festgestellt werden, daß an Straßen der Straßentheilen, welche 8n nicht gemäß der baupolizei⸗ lichen Bestimmungen des Orts für den öffentlichen Verkehr und den Anbau hrcig he ee sind, Wohngebäude, die nach diesen Straßen einen Ausgang haben, nicht errichtet werden dürfen“ hat das Ober⸗Verwaltungsgericht, IV. Senat, durch Urtheil vom 1. Dezember 1894 folgende Sätze ausgesprochen:

1) Diese Bestimmung findet keine Anwendung auf Fabrik⸗ Febede⸗ selbst wenn sich darin ständig, auch in der Nacht, ein eaufsichtigender Wächter befindet. „Zwar geht auch der Bezirks⸗ ausschuß von dem richtigen Satz aus, daß s8 das Bauverbot nur auf Wohngebäude bezieht; er meint jedoch, daß auch das Fabrikgebäude ein Wohnhaus darstelle, da doch mindestens ständig ein Meister in demselben nächtigen würde. Dem ist nicht zuzustimmen. Es kommt darauf an, ob das Gebäude, wenn auch nur bezl. eines kleinen Theils, zum Wohnen bestimmt ist. Das ist nach den vorgelegten Plänen nicht der 3 und nicht ersichtlich, worauf die Annahme des Bezirksausschusses, 58 ein Meister dort wohnen würde, beruht. Meint aber der Bezirksausschuß, daß etwa der ständige Aufenthalt einer dec hecgtigenden Nachtwache das Gebäude zu einem Wohnhause mache, so irrt er. Die Errichtung des geplanten Fabrikgebäudes wird also von dem Bauverbot aus § 12 a. a. O. nicht berührt.“ 1

2) „Unter den Begriff „baupolizeiliche Bestimmungen“ fallen alle allgemeinen polizeilichen Maßnahmen, mögen sie in Gestalt von Verordnungen, Bekanntmachungen, Regle⸗ ments oder Anordnungen im weitesten Sinne servoffen werden. Dafür, daß die baupolizeilichen Bestimmungen über die Anforderungen an fertig hergestellte Straßen, welche im § 12 des Gesetzes vom 2. Juli 1875 erwähnt sind, nur in Form eines Gesetzes erlassen findet sich nirgends auch nur eine Andeutung.“ IV. 1

8*

Kunst und Wissenschaft. 8 Die Anthropologische Gesellschaft in Wien feierte estern ihr fünfundzwanzigjähriges Jubiläum durch ein Festmahl. Wie „W. T. B.“ berichtet, nahmen an dem Mahle theil: der Herzog Wilhelm von Württemberg, der Minister⸗Präsident Fürst Windischgrätz, die Professoren Virchow, Waldeyer, Voß und Bartels aus Berlin, von Ranke aus München und zahlreiche andere inländische und ausländische Vertreter der Wissenschaft und Kunst.“ Der Prä⸗ sident der Gesellschaft Freiherr von Andrian begrüßte die Gäste, edachte alsdann der Fhrtersttbang seitens der Regierung und sprach die Pankbarkeit der Gesellschaft für Seine Majestät den Kaiser Franz Joseph aus. Professor Waldeyer beglückwünschte die Gesellschaft namens der Deutschen anthropologischen Vesellschaft rranf übermittelte vi fessor Virchow, stürmisch begrüßt, die Glückwünsche der Berliner anthropologischen Gesellschaft und wies auf die Zwecke der Gesell⸗ schaften hin. Professor von Ranke überreichte eine Adresse namens der Münchener Gesellschaft. Aus fast allen Hauptstädten Europas

der Presse

öffentliche Aufforderungen strafbaren Handlung 1“ 114“

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14“ 8

kannten Geldstrafen und Kosten. Sind dem Verurtheilten

Doberan—Rostock und Verkehr offen. 8

Dampfer vom Norden aus bis Göteborg passier ist die Fahrt nicht ohne Gefahr.

englische Po 1 den Anschluß an Zug 31 nach Berlin nicht erreicht. Grund: Abwarten des verspäket eingetroffenen Anschlußzugs von Paris in Herbesthal. 1

Saatenstand in Rumänien. Das ungewöhnlich milde Wetter hat in fast ganz Rumänien, wie im Dezember, so auch während des Monats Januar an ehalten. Erst in den letzten Tagen des Januars fiel überall reichtich Schnee, mancher Orten jedoch untermischt mit Regen, welcher an der Ober⸗ flãche Eiskrusten bildete, die allgemein als schädlich angesehen werden wenn sie längere Zeit anhalten sollten. Die milde Witterung hat es ermöglicht, daß vielfach das Land bereits jetzt geackert und der Früh⸗ jahrsanbau, für welchen größere Flächen als im Vorjahr reserviert sind, vorbereitet worden is k. Auch hat dieselbe die Biebüberwinterung besonders bei dem im östlichen Rumänien herrschenden Futtermangel in jeder Beziehung erleichtert, insofern als z. B. in der Dobrudscha ven 6 8 die Weide getrieben werden konnte und daselbst genügend utter fand.

sen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln. 8

““ Preußen.

Regierungsbezirk Oppeln. Amtlicher Mittheilung zufolge sind

die Sperrmaßregeln bezüglich der Grenzübergänge sämmtlich aufge⸗ hoben worden. Zuletzt war dies bei dem Grenzübergange Baingow⸗ Czeladz im Kreise Kattowitz der Fall, dessen Oeffnung durch Ver⸗ fügung vom 12. November 1894 angeordnet-worden ist; ferner ist das Ver⸗ bot der Ertheilung von Grenzlegitimationsscheinen zum Verkehr innerhalb des dreimeiligen mkreises jenseits der Grenze mittels Rundverfügung des Regierungs⸗Präsidenten vom 2. November 1894 mit der Maßgabe T. worden, daß notorischen Schmugglern und liederlichen Per⸗ sonen au fernerhin derartige Scheine nicht ertheilt werden dürfen; endlich ist die durch Verfügung vom 25. Juli 1894 angeordnete Kon⸗ trole der auf der Przemsa verkehrenden Galeerenschiffer in Brzczinka mittelst Verfüung vom 19. November 1894 außer Kraft gesetzt worden. Türkei.

Zufolge Beschlusses des internatioualen Gesundheitsraths in Konstantinopel unterliegen Pilgerschiffe, welche sich von Konstantinopel nach dem Hedjaz begeben, einer zehntägigen Quarantäne im Lazareth von Clazomene. Die Pilger werden gelandet und ihre getragenen Sachen und Effekten einer strengen Desinfektion unterzogen. Kranke werden ins Lazareth gebracht. Die Schiffe werden desinfiziert, das Kielwasser wird ausgepumpt und neues Trinkwasser an Bord genommen. ie Effekten und schmutzige Wäsche der Schiffsmannschaft werden einer Dampfdesinfektion unterzogen.

Bulgarien.

Zufolge Beschlusses des bulgarischen Gesundheitsraths unterliegen Reisende, welche direkt aus Konstantinopel in Bulgarien eintre en, einer einfachen ärztlichen Untersuchung ohne Desinfektion 18 Gepäcks und ihrer Kleidungsgegenstände. Außerdem aber haben sich solche Reisenden an ihrem Bestimmungsort noch einer ärztli Beobachtung von 5 Tagen zu unterziehen.

Der Gesundheitsstand in Berlin war auch in der Woche vom 27. Januar ln 2. ein Vünstiger und die Sterblichkeit eine niedrige, wenn au eine etwas höhere als in der vorhergegangenen Woche (von je 1000 Einwohnern starben, aufs Jahr berechnet, 15,5). Häufiger als in der Vorwoche kamen infolge der anhaltend kälteren Temperatur der Luft akute Entzündungen der Athmungs⸗ organe zum Vorschein, doch blieb der Verlauf im allgemeinen ein milder und die Zahl der durch sie bedingten Sterbefälle eine beschränkte. Erkrankungen an Grippe haben etwas abgenommen, doch wurden immer noch 4 durch dieselben veranlaßte Todesfälle bekannt. Er⸗ krankungen an akuten Darmkrankheiten zeigten sich gleichfalls etwas häufiger, als in der Vorwoche als Todesursachen. Die Theil⸗ nahme des Felincealtens an der Sterblichkeit blieb eine kleine: von je 10 000 Lebenden starben, aufs Jahr berechnet, 42 Säuglinge. Von den Infektionskrankheiten kamen Erkrankungen an Unterleibstyphus nur in wenigen Fällen, Erkrankungen an Scharlach in gesteigerter, an Masern und Diphtherie in etwas verminderter Zahl zur Anzeige, und zwar kamen Erkrankungen an Masern aus der Schöneberger Vorstadt und aus dem Wedding, an Scharlach aus der jenseitigen Luisenstadt, an Diphtherie aus der 8 Luisenstadt, dem Spandauer Viertel, der Rosen⸗ thaler Vorstadt und aus Moabit am zahlreichsten zur Mel⸗ dung. Erkrankungen an Kindbettfieber wurde nur 1 bekannt. Rosenartige Entzündungen des Zellgewebes der ut wurden etwas häufiger beobachtet; auch Erkrankungen an Keuchhusten waren etwas zahlreicher, doch behielten sie überwiegend ihren milden Verlauf. Rheumatische Beschwerden der Muskeln traten häu iger zu Tage, während akute Gelenkrheumatismen im Vergleich zur orwoche keine wesentliche Veränderung in ihrem Vorkommen aufwiesen.

Verkehrs⸗Anstalten. 3 G Die Geschäftsräume der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion

Berlin befinden sich vom 20. Februar d. J. ab nicht mehr. König⸗ Feherftraße 132, sondern in dem neuerbauten Verwaltungsgebäude

erlin W., Schöneberger⸗Ufer 1—4. Die mittels des Reichs⸗Postdampfers „Habsburg“ beförderte

Post aus Australien (Abgang aus Adelaide am 9. Januar) ist in gex; eingetroffen und sollte in Berlin heute Abend gelangen.

Ueber Verkehrsstörungen, die durch d ungsverhält⸗

nisse verursacht wurden bezw. deren Beseitigung liegen heute folgende Meldungen des „W. T. B.“ vor:

Die regelmäßigen Post⸗Dampfschiffahrten auf den Linien Kiel⸗

Korsör und arnemünde Gjedser sind eingetretener Eis⸗ hindernisse wegen eingestellt worden. Auf der Linie Warnemünde⸗ Gjedser wird eine täglich einmalige Verbindung durch den Eisbrechdampfer Rügen in folgender „Weise aufrecht erhalten: Abfahrt aus Warnemünde 1 Uhr 16 Min. Nachm. nach Ankunft des Schnellzuges aus Berlin (in Warnemünde 1 Uhr 1 Minute Nach⸗ mittags) zum Anschluß an den Schnellzug nach Kopenhagen (aus Giedser 3 Uhr 42 Minuten Nachmittags); Abfahrt aus Gjedser bei Tagesanbruch anschließend an den Schnellzug aus Kopenhagen 7 Uhr 15 Minuten Abends, zum Anschluß an den Zug nach Berlin, au Warnemünde 10 Uhr 42 Minuten Vormittags.

Die am 11. d. M. als Ferrt gemeldeten Strecken Wismar- ismar Karow sind wieder für den

Neustrelitz, 12. Februar. Das Eisenbahn⸗Betriebsamt mach

bekannt: Der Betrieb auf der Strecke Blankensee Woldegk Strasbur (Uckermark) ist wieder aufgenommen.

Flensburg, 12. Februar. Das Eisenbahn⸗Betriebsamt macht

bekannt: Die Züge werden wieder bis Frederikshavn vncchgefacie

Kopenhagen, 12. Februar. Das Fatkegst Ks für vüft 1 ar, weiter südwärts

Laut Fbopr nam aus Köln (Rhein) hat die zweite

über Ostende vom 12. Februar in Köln

Hamburg, 12. Februar. (W. T. B.) Hamburg⸗Amerika⸗ ce Haseee Der Postdampfer ersia“ hat gestern Nachmittag Scilly passiert. Der Post⸗

n dampfer „Dalmatia“ ist heute in St. Thomas angekommen.

1*2n 12. Februar. (W. T. B.) Der Castle⸗Dampfe

„Tantalon Castle“ ist auf der Ausreise heute in Kapstad

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