1895 / 40 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 14 Feb 1895 18:00:01 GMT) scan diff

und Prinzessinnen. Ihre Majestäten wurden auf Ihrem Rundgang auf das ehrerbietigste und freudigste von den Ballgästen begrüßt und dankten huldvoll. Nach zweimaligem Durchschreiten des Saals begaben Sich Ihre Majestäten und der Allerhöchste Hof in die Königlichen Logen. In der vorderen Reihe nahmen neben Ihrer Majestät der Kaiserin die Prinzessinnen Friedrich Karl, Heinrich und Friedrich Leopold Platz, um von hier aus dem Tanz zuzuschauen. Die der Königlichen Loge gegenüberliegende Prosceniumsloge hatten die Botschafter mit ihren Gemahlinnen inne; in den beiden Seitenlogen sah man andere Mitglieder des diplomatischen Korps mit ihren Damen. Gegen 10 Uhr begab Sich Seine Majestät in die gegenüberliegende Loge, um die Botschafter und deren Damen zu begrüßen und verweilte daselbst längere Zeit. Kurz nach 11 Uhr zog 8 der Allerhöchste Hof zurück: um 2 Uhr nahm der Ball ein b 1 8

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Der Regierungs⸗Assessor von Achenbach aus Potsdam ist der Königlichen Regierung zu Cassel zur dienstlichen Ver⸗ wendung überwiesen worden.

Der bisher bei der Polizei⸗Direktion in Posen beschäftigte Regierungs⸗Assessor Dr. Rose ist der Regierung zu Frank⸗ furt a. O. überwiesen worden.

Hannover, 14. Februar. Der Provinzial⸗Landtag überwies in seiner gestrigen Sitzung nach längerer Debatte den Gesetzentwurf wegen Ausdehnung verschiedener Be⸗ stimmungen des Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865 auf den Stein⸗ und Kalisalzbau in der Provinz Hannover an eine Kommission und setzte sodann die Berathung über die Errichtung einer Landwirthschaftskammer fort. § 4 wurde mit einem Zusatz des Abg. Denker, die §§ 5 bis 13 unverändert angenommen. Es entspann sich sodann eine Debatte über die Abstimmung. Das Haus entschied sich dafür, zuerst über den Kommissionsantrag abzustimmen. Der Antrag der Kommission wurde mit erheblicher Mehrheit angenommen und damit zugleich die Errichtung einer Landwirthschafts⸗ kammer abgelehnt. 8

Am 11. d. M. ist der Landtag vom Präsidenten von Lengerke wieder eröffnet worden. Zunächst wurde, wie der „Hann. Cour.“ erfährt, mit der ersten Lesung des Etats be⸗ gonnen. Infolge der Erhöhung der Reichsausgaben sind die Einnahmen aus der Reichs⸗Hauptkasse fortgefallen und müssen Matrikularbeiträge an das Reich abgeführt werden. Hier⸗ durch ist für das Jahr 1893 ein Defizit von 144 000, für das Jahr 1894 ein solches von 155 000 entstanden. Diese Fehlbeträge sollen aus den Beständen, die 580 000 betragen, gedeckt werden. Um das dann noch für die Etats⸗ jahre 1895/96 und 1896/97 zu befürchtende Defizit zu decken, find die Gebäude⸗, Gewerbe⸗ und Schulsteuer höher eingestellt worden und außerdem soll die Klassen⸗ und Einkommensteuer statt 12 mal 14 mal gehoben werden. Auch die Erträge der Spar⸗ und Leihkasse sind voll eingestellt worden, während früher ein Theil dieser Erträge dem Reservefonds zugeführt wurde. Die Abgeordneten der Rechten erklärten sich mit der höheren Einstellung dieser Steuern einverstanden, während die Abgeordneten der Linken sich entschieden gegen eine Erhöhung von Gebäude⸗, Schul⸗ und Klassensteuer aussprachen. Schließlich wurde beschlossen, den Etat in zweiter Lesung Posten für Posten in pleno zu berathen und etwa streitige Positionen dem Finanzausschuß zu überweisen.

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UMeber das Befinden des aee Albrecht ist gestern Mittag in Arco folgendes Bulletin ausgegeben worden: Die Nacht war durch Schmerzen gestört, die gegen Morgen nachließen und jetzt geschwunden sind. Das Fieber hatte in der Nacht mäßig zugenommen und Morgens etwas nachgelassen. Die übrigen Erscheinungen sind unverändert. Im böhmischen Landtag erklärte gestern bei der weiteren Berathung des Budgets der Statthalter Graf Thun, seine Hauptaufgabe sei, im Lande Ruhe und Ordnung zu erhalten. sei zweifellos, daß die Anschauung des patriotischen böhmischen Volks mit den Reden der Jungzechen nicht über⸗ einstimme. Der nach ernstesten Erwägungen verhängte Aus⸗ nahmezustand sei nur die Konsequenz der in den jungzechischen, an Hochverrath streifenden Brandreden enthaltenen Prinzipien. Die Aufhebung des Ausnahmezustands, der zugleich ein Schutz⸗ zustand für alle Friedliebenden sei, müsse gleichwohl auf das ernsteste erwogen werden. Der Statthalter wies sodann den Vorwurf der Beeinflussung des Richterstandes zurück und spendete diesem sowie der Polizei vollstes Lob. Er werde, so lange es der Kaiser befehle, auf seinem Posten ausharren und alle radikalen, auf Umsturz gerichteten Bestrebungen bekämpfen. Die Rede wurde begleitet von dem stürmis Beifall der Vertreter des deutschen Großgrund⸗ besitzes und der Altczechen, die den Statthalter beglückwünschten. Die Jungczechen unterbrachen den Statthalter häufig mit dem f: „Czechisch sprechen!“ Sie wurden wiederholt zur Ordnung gerufen. sprachen dann noch die Abgg. Kramarz 2. Ferdinand Lobkowitz. Der letztere vertheidigte die Koali⸗ tion, betonte den Patriotismus der konservativen Großgrund⸗ besitzer und sprach dem Statthalter unbedingtes Vertrauen aus. Hierauf warde ding⸗ Debatte F. 8.-E.ereechih sprachen noch g. Herold und Scharschmid. 1 In 23 gestrigen eene des Landtags für Görz und Gradisca waren die slovenischen Abgeordneten nicht erschienen, da zwischen ihnen und den italienischen Ab⸗ geordneten über verschiedene Fragen eine Vereinbarung nicht zu stande war. Der Landeshauptmann Graf oronini erklärte daher die Sitzung für beschlußunfähig und wird auf Grund des von dem Regierungsvertreter mitgetheilten Auftrages des Kaisers die eordneten schriftlich von der Schließung des Landtags verständigen. Der Gemeinderath von Spalato hat in einer außer⸗ seine Entrüstung über die Vorfälle in

dem dortigen Staats⸗Gymnasium ausgesprochen. Es sind bereits mehrere Verhaftungen erfolgt. Die Prämie auf Er⸗ greifung des Thäters wurde auf 1000 fl. erhöht.

Im ungarischen Oberhause richteten gestern bei der Berathung über das Budgetprovisorium die Klerikalen heftige Angriffe gegen die Graf Ferdinand Zichy kündigte der Regierung das Mißtrauen der

lerikalen an, weil sie die Kirchengesetze nicht revidieren wolle und weil bei den letzten Wahlen Amts⸗ mißbräuche vorgekommen seien. Der Minister⸗Präsident Baron Banffny erwiderte, er habe bereits in seinem Programm die Durchführung der Kirchengesetze versprochen und nur bei der Vorlage über die Religionsfreiheit Zugeständnisse, die deren Wesen nicht berührten, in Aussicht gestellt. Bei den letzten Wahlen sei es nicht die Regierung gewesen, die den Klassenhaß * und die Kanzel mißbraucht habe. Nachdem noch

raf Moritz Esterhazy die katholische „Volkspartei“ ver⸗ theidigt und derselben eine siegreiche Zukunft vorausgesagt hatte, wurde das Budgetprovisorium einstimmig angenommen. Im weiteren Verlauf der Sitzung erfolgte auch die Annahme der Vorlage über das Rekrutenkontingent.

Großbritannien und Irland.

Das Unterhaus nahm gestern ohne besondere Abstim⸗ mung den Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungs⸗ comités über den Nothstand der Arbeitslosen an. Bei der Fortsetzung der Adreßdebatte beantragte Clancy ein Amendement, welches die Zeit für gekommen erklärt, eine Revision der Fälle der Gefangenen vorzunehmen, die wegen seit Jahren eine Gefängnißstrafe abbüßen. Der Staats⸗ sekretar des Innern Asquith wies den Vorwurf zurück, daß gegen die besagten Gefangenen besondere Strenge geübt werde. Er halte jedoch mit Rücksicht auf den ver⸗ abscheuungswürdigen Charakter der von einigen der Gefangenen, für die Amnestie verlangt werde, verübten Verbrechen, durch ie unerhörtes Elend über hilflose und unschuldige Menschen ge⸗ bracht worden sei, die Zeit für eine Amnestie noch nicht für ge⸗ kommen. Der Chefsekretär für Irland Morley erklärte, daß si die von ihm zu Newcastle gemachten Aeußerungen nicht au die Dynamitverbrecher bezogen hätten. Im weiteren Verlauf der Sitzung beantragte Sexton die Vertagung der Debatte. Der Schatzkanzler Sir W. Harcourt bekämpfte diesen An⸗ trag, der darauf mit 286 gegen 79 Stimmen verworfen wurde. Da jedoch inzwischen die Zeit für die Vertagung der Sitzung eingetreten war, mußte die Debatte über das Amendement Clancy dennoch auf heute vertagt werden.

Frankreich.

Die Budgetkommission hat nach Anhörung des Minister⸗Präsidenten Ribot mit 14 gegen 8 Stimmen be⸗ schlossen, die Berathung des Budgets für das Jahr 1895 von dem Gesetzentwurf über die Reform der Erbschafts⸗ steuer zu trennen.

Wie der „Soleil“ meldet, dürfte der Präsident Faure, um den nach Madagascar bestimmten Truppen seine Sympathie zu beweisen, sich nach dem Lager von Satonay begeben, wo die Truppen konzentriert sind, und dem 200. Infanterie⸗ Regiment eine Fahne übergeben.

Rußland.

Im Finanz⸗Ministerium sind, wie „W. T. B.“ aus St. Petersburg berichtet, Maßregeln ergriffen worden, um die Einführung des Branntweinmonopols in den Gouverne⸗ ments Beßarabien, Wolhynien, Jekaterinoslaw, Kiew, Podolien, Poltawa, Taurien, Cherson und Tschernigow zum 1. Juli 1896 vorzubereiten.

Hochverraths

Italien.

Ein Königliches Dekret ordnet die Revision der Ein⸗ kommensteuerrollen in den vom Erdbeben betroffenen Gemeinden Calabriens und Siciliens an. Der Bericht, der dem Dekrete beigegeben ist, hebt die reichliche Unterstützung seitens des Auslands anerkennend hervor.

Vor dem Kassationshofe wurde gestern das Kassations⸗ gesuch des französischen Hauptmanns Romani verhandelt. Der Bericht wurde von dem Rath am Kassationshofe Petrilli erstattet. Der Vertheidiger Camus befürwortete das Kassations⸗ gesuch wegen Verletzung des Art. 110 des Strafgesetzbuchs und in zweiter Linie, weil das Verbrechen Romani'’s zur Kompetenz des Schwurgerichts gehöre. Der Vertreter des General⸗Staatsanwalts gab zu, daß die Sache vor das Schwurgericht gehöre. Der Kassationshof genehmigte deshalb das Kassations⸗ gesuch, hob das Urtheil des Appellhofes von Genua auf und sandte die Akten an die Anklagekammer des Appellhofes von Genua behufs Abgabe eines neuen Urtheilsspruchs zurück.

Belgien. Die Repräsentantenkammer hat den Gesetzentwurf, betreffend die Konversion der 3 ½ proz. belgischen

Rente in 3 Proz, angenommen.

Rumänien.

In der Deputirtenkammer beantwortete der Arbeits⸗ Minister Olanesco die Ausführungen des liberalen Depu⸗ tirten Lavrancea über die Vorlage, betreffend die durch Privatunternehmen geschaffenen Eisenbahnen. Der Minister bekämpfte erfolgreich die erhobenen Anklagen, insbesondere diejenigen, welche die Ausländern gewährten Begünstigungen betreffen, und hob die Vortheile des Gesetzentwurfs hervor.

Serbien.

Der „Kölnischen Zeitung“ wird aus Belgrad gemeldet, daß der ehemalige Regent Ristic sich bereit erklärt habe, der Koalition der Liberalen, Radikalen und der kleineren Partei⸗ gruppen mit seinem Rathe beizustehen.

Bulgarien.

Die „Politische Korrespondenz“ meldet aus Sofia, die

Regierung habe ein Memorandum über die Zoll⸗ und

Accisenfrage ausgearbeitet, das sie der Pforte überweisen werde. 11“

1“

Schweden und Norwegen. e Aus Christiania meldet „W. T. B.“, der Präsident des Storthing Sivert Nielsen habe gestern ein neues Handschreiben des Königs erhalten, dessen Inhalt noch nicht bekannt sei. Es verlaute jedoch, daß das Schreiben keine Veränderung der Sachlage herbeiführe, und daß auch noch keine bestimmten onen mit der 52 des Kabinets beauftragt worden seien. Hervorragende Mitglieder der Linken hielten gestern Abend eine ung

irischen politischen

Amerika. Aus Washington erfährt „W. T. B.“, der A

für Mittel und Wege habe sich mit 8 gegen 5 Salchuß für eine Resolution wonach eine neue Ausgabe von Goldbonds nicht den Betrag von 65 116 275 Doll. und der Zinsfuß nicht 1 übersteigen solle. Der Ausschuß habe darauf einen een. mit diesen Bestimmungen Repräsentantenhause vorgelegt. Im Senat habe Vilas (Demoökrat) eine ähnliche Bill eingebracht.

8 Afien. 1

Nach einer Depesche aus Hete ens von gestern war nach den letzten dort eingetroffenen Nachrichten die Lage bei Wei⸗Hai⸗Wei folgende: Sämmtliche chinesischen Fortz auf dem Festlande waren von den Japanern genommen das Fort auf der Itisinsel zum Schweigen gebracht worden. Die chinesischen Panzerschiffe „Tingyuen“ und „Laiyuen“ sowie die Kreuzer „Chingyuen“ und „Weiyuen“ waren zum Sinken gebracht, dreizehn chinesische Torpedoboote zerstört oder genommen worden. Ein japanisches Torpedoboot war verloren gegangen, zwei andere waren dienstunfähig ge⸗ macht worden. Die übrigen chinesischen Kriegsschiffe, darunter das große Panzerschiff „Chenyuen“, sowie die Forts auf der Insel Liukungtao befanden sich noch im Besitz der Chinesen.

Aus Hiroshima von gestern wird gemeldet, eine amt⸗ liche Depesche des japanischen Seekapitäns Muros an das Hauptquartier, datiert Wei⸗Hai⸗Wei, 12. Februar, berichte, ein chinesisches Kanonenboot mit weißer Flagge habe die Mit⸗ theilung des Admirals Ting überbracht, daß er bereit sei, sich zu ergeben unter der Bedingung, daß das Leben der

iere und Mannschaften der chinesischen Schiffe sowie der

chinesischen Soldaten auf den und dasjenige der Aus⸗ länder garantiert werde. Die formelle Uebergabe solle später vereinbart werden. Der „Times“ wird aus Kobe gemeldet, nach den Aus⸗ sagen der in gefangen genommenen Chinesen be⸗ fänden sich sieben Ausländer auf der Insel Liukungtao, dar⸗ unter ein Deutscher. Die Chinesen 38 Liukungtao hätten Lebensmittel auf fünf Monate und Ueberfluß an Kohlen. Die Munition sei jedoch unzureichend. Die Garnison sei ent⸗ schlossen, den Kampf bis aufs äußerste fortzusetzen.

Nach einer amtlichen Depesche des Kommandeurs der II. japanischen Armee betrügen deren Verluste vom 29. Januar bis 1. Februar 83 Todte, darunter 5 Offtziert, und 219 Verwundete, worunter General⸗Major Otera und 3 weitere Offiziere. Auf chinesischer Seite belaufe sich der Verlust auf 700 Todte.

Die chinesischen Gesandten für die Friedensverhand⸗ lungen haben vorgestern auf der Rückreise nach Peking Nagasaki verlassen. Die japanische Regierung giebt forr⸗ dauernd ihre Geneigtheit kund, die Unterhandlungen mit den mit ausreichenden Vollmachten versehenen Gesandten wieder auf zunehmen. Der „Standard“ erfährt aus Tientsin, demnächst würden der amerikanische Gesandte in Japan Dun, Li⸗Hung⸗Tschang und der Prinz Kung oder Sir Robert Hart zu Bevollmächtigten für die Friedensunter⸗ handlungen ernannt werden.

Afrika.

Dem „Reuter'schen Bureau“ wird aus Majunga vom 8. d. M. gemeldet, daß daselbst noch alles ruhig sei. Die französische Streitmacht, welche die Stadt besetzt halte, habe bisher keinen Vormarsch landeinwärts gemacht. Die Hovas hätten einen französischen Händler in Masakao ge⸗ tödtet und in Morondava zwei französische Händler gefangen genommen.

Parlamentarische Nachrichten.

Die Schlußberichte über die gestrigen Sitzungen des Reichstags und des Hauses der Abgeordneten befinden sich in der Zweiten Beilage.

In der heutigen (37.) Sitzung des Reichstags welcher der Staatssekretär, Staats⸗Minister Dr. vor⸗ Boetticher beiwohnte, wurde die Berathung des Etats des Reichsamts des Innern fortgesetzt. Die Verhandlung L⸗ gann mit dem Kap. 9 „Behörden für die Untersuchung ben Seeunfällen“. 1

Abg. Frese (fr. Vg.) nahm Veranlassung, auf die Besprechung der den Unfall der „Elbe“ betreffenden Interpellation zurückzugreisen und dem Reichskanzler, wie dem Hause für die Bekundung der Theilnahme an dem Unfall und für die dem Kapitän und der Mannschaft gaollte Anerkennung im Namen des Norddeutschen Lloyd und der Stadt Bremen zu danken. Im weiteren ging der Redner auf einige Punkte der an die Interpellation angeknüpften Erörterung näher ein. Selbst wenn die „Elbe“ mehr Schotten gehabt hätte, würd⸗ der Unglücksfall nicht verhütet worden sein. Die Unfälle der „Viktoria und des „Großen Kurfürst“ zeigten, daß es keinen absoluten Schuß na. Die Schotten immer geschlossen zu halten, sei unmöglich, weil

eim Betrieb der Maschine die Hitze in den Kabinen zu gros werde. Ein Doppelboden würde im gegenwärtigen r. den Unfall nur beschleunigt haben, weil die Stabilität des Schiffs verringert worden wäre. Die „Crathie“ sei von dem Vorwurf nicht freizusprechen, ihre Pflicht verabsäumt zu haben, indem sie weiter gedampft sei. Die gegen die englische Seeschiffahrt vielfach gerichteten Angriffe seien nicht gerechtfertigt; England sei die erste der see⸗ fahrenden Nationen und habe ausgezeichnete Einrichturgen; allerdings seien die kleineren Kohlendampfer nicht hinreichend bemannt. Die deutsche Rhederei halte auf d beste Material; Deutschland könne auf seine Handelsflotte stolz sein. Eine staatliche Aufsicht würde nicht durchführber und zu kostspielig sein. Es würde damit auch der technische Fort⸗ schritt verlangsamt werden. Der Germanische Lloyd dürfe nicht mehr als 5 % Dividende zahlen, bei weiteren Ein⸗ nahmen müsse er die Klassifikationsgebühren herabsetzen. Den Norddeutschen Lloyd nahm der Redner mit Entschiedenbeit gegen die Vorwürfe ungenügender Schiffsbemannung, schlechter und langen Dienstes in Schutz. So wenig die Staatsaufsicht Eisenbahnunfälle verhüte, so wenig werde sie die Seeunfälle aus der Welt schaffen. Man möge sich hüten, durch unberech Agitation das Ansehen unserer Handelsschiffahrt und unserer Seeleute herabzusetzen⸗

Für die deutschen Seeleute werde immer der Spruch gelten: Nav-

gare necesse est, vivere necesse non est!

(Schluß des Blattes.) 1

In der heutigen (20.) Sitzung des Hauses der Ad⸗ eordneten, welcher der Justiz⸗Minister Schönstedt iwohnte, wurde die zweite Berathung des Justiz⸗Etat

orige 8 gesest, byl (Zentr.) mißbilligte, daß die Unterbeamten die Postsachen noch immer an Sonntagen abholen müßten; es sei sogar

Ober⸗Verwaltungsgerichts

daß an Sonntagen Aktenstücke vom Gericht zu den elem vnd umgekehrt befördert worden seien.

Justiz⸗Minister Schönstedt erwiderte, daß ihm eine derartige Beschäftigung von Unterbeamten an Sonntagen nicht bekannt sei. Wenn sie vorkomme, würde er sie nicht billigen. Die Briespost

Vormittag geholt werden, andere

allerdings am Sonntag Pisacen nicht. 2*ꝙ Abg. Witt Har. 1 an erichten Richter zster mit einem Provisorium betraut worden seien, die nicht am Ort r Ober⸗Landesgerichts beschäftigt seien. Justiz⸗Minister Schönstedt gab zu bedenken, daß ältere Richter, die zu Hilfsrichtern berufen würden, damit einen gewissen Anspruch definitive Anstellung an den Ober⸗Landesgerichten erbielten. was ze jüngeren Richtern fortfiele. Soweit es ohne Schädigung des Fcrichtswesens angehe, würden aber die Hilfsrichter aus der Stadt, die Sitz des Ober⸗Landesgerichts sei, ausgewählt.

Abg. Brandenburg (Zentr.) führte darüber he, daß die Ober⸗Staatsanwaltschaft in Celle die strafrechtliche Verfolgung einer

ng: „Katholizismus sei Götzendienst“ abgelehnt habe. Nach § 166 des Strafgefetzbuchs sei diese Aeußerung entschieden strafbar, der Ober⸗Staatsanwalt habe aber ein Einschreiten unter der Bemerkung abgelehnt, daß zur Beschimpfung einer christlichen Kirche eine besondere Rohheit gehöre, die in dem Ausdruck nicht liege. Es seien doch aber die Zeiten vorüber, in denen Redensarten, wie sie in Luther's Tisch⸗ gesprächen vorkämen, straflos bleiben könnten. Die katholische Presse habe schon Verwahrung gegen diese Auffassung eingelegt, dasselbe zu thun sei auch Pflicht der katholischen Vertreter im Landtage.

Abg. Mies ( Zentr.) sprach sich gegen den gestern hervorgetretenen Wunsch der Errichtung eines Landgerichts in Krefeld aus, empfahl vielmehr ein solches für München⸗Gladbach, dessen lokale Verhältnisse geeigneter seien als die Krefelds.

Abg. Rickert (fr. Vg.) kam auf den Wunsch zurück, daß die Subhastationen von Grundstücken nicht im Winter stattfänden. Es liege im Interesse sowohl des Grundbesitzers, dessen Grundstück ver⸗ steigert werden solle, als auch der Gläubiger, daß die Versteigerung zu einer Zeit stattfinde, wo man den Boden auf seine Beschaffenheit din genau untersuchen könne. Ferner bezeichnete Redner es als große Härte, daß der Schuldner dem Gläubiger für eine ausgefallene Hypotbek persönlich haftbar bleibe, auch wenn der Gläubiger später das betreffende Grundstück mit Gewinn verkaufe.

Justiz⸗Minister Schönstedt erwiderte, daß der zuletzt berührte Punkt im T“ Gesetzbuch eine neue Regelung finden werde.

Abg. Jansen (Ztr.) wünschte eine Statistik der ländlichen Kredit⸗ und Grundschuldverhältnisse.

(Schluß des Blattes.) 1

Dem Hause der Abgeordneten ist der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die von der Umgestaltung der Kassen im Bereich der Verwaltung der direkten Steuern betroffenen Beamten, zugegangen.

Nr. 7 der „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Ge⸗ sundheitsamts“ vom 13. Februar hat folgenden Inhalt: Mediz.⸗ statist. Mitth. a. d. Kais. Gesundh.⸗A., II. Bd., Heft 2. Ankündi⸗ gung. Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten (Cholera u. s. w.). Zeitweilige Maßregeln gegen Cholera ꝛc. Bewegung der Bevölkerung in Italien, 1892. Aus dem japanischen Sanitäts⸗ bericht, 1890. Gesetzgebung u. s. w. (Deutsches Reich). Arzneitaxe. (Anhalt). Maul⸗ und Klauenseuche. (Elsaß⸗Lothringen). Wasseruntersuchung. (Oesterreich). William's poröses Pflaster. (Nieder⸗Oesterreich). e⸗ ⸗Impfungsanstalt gegen Wuth. (Steiermark). Arzneimittel in Materialwaarenhandlungen. (Schlesien). Oeffentliche Schlachthäuser. (Triest). Tuber⸗ kulose. (Egypten). Quarantänerath und Sanitätsanstalten. Gang der Thierseuchen in Italien, 30. September bis 29. Dezember. Zeitweilige Maßregeln gegen Thierseuchen. (Württemberg, Schweiz). ö“ (Reichsgericht.) Lübecker Hebammen⸗Instruktion Vereine, Kongresse u. s. w. (Deutsches Reich.) Deutscher Verein für öffentliche Gesundheitspflege. Ver⸗ mischtes: (Schweiz.) Vertheilung der Aerzte. Wochentabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 40 000 und mehr Einwohnern. Desgl. in größeren Städten des Auslandes Erkrankungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte. Desgl. in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. Witterung. Beilage: Gerichtliche Entscheidungen jum Nahrungsmittelgesetz (Wurst; lebende, verendete, kranke Thiere).

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Als „Kleie“, welche nach dem Zolltarif vom 22./24. Mai 1885 jollfrei ist, sind, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, I. Straf⸗ senats, vom 4. Oktober 1894, Mehlabfälle zu verstehen, welche nicht verbackungsfähig sind und sich nicht zur Nahrung von Menschen eignen, sondern nur als Viehfutter zu verwenden sind. „Sache des erkennenden Gerichts war es, selbständig und unbe⸗ einflußt von dem der Zollbehörde durch Verwaltungsvorschriften ange⸗ wiesenen Standpunkte, die Feststellung darüber zu treffen, ob die hier in Rede stehende Waare „Kleie“ (Nr. 1 b des Zolltarifs) oder „Mehl“ Nr. 25 92 Zolltarifs) gewesen ist, oder ob es in Anbetracht ihres Gehalts an Mehl objektiv zweifelhaft hat sein müssen, ob sie der ersteren oder der letzteren Kategorie beizuzählen sei (Anmerkung zur Position „Kleie“ im amtlichen Waarenverzeichniß zum Zolltarif, wonach die Waare in solchen zweifelhaften Fällen in Ansehung der Zollpflicht als „Mehl“ behandelt werden solle). Das Gericht der Vorinstanz hat nach den Ergebnissen der Beweisaufnahme eine solche

weifelhaftigkeit für nicht vorliegend, vielmehr die Eigenschaft der PZaare als „Kleie“ für festgestellt erachtet. Diese Feststellung würde in der Revisionsinstanz nur dann mit Erfolg beanstandet werden können, wenn derselben ersichtlich oder doch möglicherweise ein Rechtsirrthum, insbesondere etwa ein Ver⸗ kennen der Begriffe des Zolltarifs „Kleie“ bezw. „Mehl“ zu Grunde läge. Diese Voraussetzung trifft aber nicht zu. Es ist daher, sofern gegentheilige Anhaltspunkte in den Gesetzen ꝛc. mangeln, rechtlich nicht zu beanstanden, wenn der erste Richter, wie aus dem Zusammenhange der Urtheilsgründe hervorgeht, auf die von den vier dem Kaufmannsstande bezw. der Mühlenindustrie angehörigen Sach⸗ ändigen in Uebereinstimmung mit dem vernommenen Chemiker angegebenen Kriterien: Backfähigkeit und Sicheignen zur Nahrung von Menschen (Mebl) oder aber Mangel dieser Eigenschaften (Kleie) entscheidendes Gewicht gelegt und auf Grund erselben nach den Ergebnissen der Beweisaufnahme jede Zweifelhaftig⸗ keit für ausgeschlossen erachtet sodaß ein Fall der Anwendung für die An⸗ merkung zur Pesition „Kleie“ im amtlichen Waarenverzeichniß überhaupt nicht gegeben war und vielmehr das Unterfallen der in Rede stehenden, wenngleich im Handelsverkehr unter besonderen Bezeichnungen als Roggendunst“ oder „Roggenfuttermehl“ erscheinenden Waare unter die Zolltarifsposition „Kleie“ festgestellt hat... . Nach allem diesem cheint der oben hervorgehobene, in der Entscheidung des Landgerichts adoptierte Gesichtspunkt der erwähnten Sachverständigen zur Unter⸗ scheidung aes „Mehl“ und „Kleie“ auch in zolltarifarischer Hin⸗ sicht wohl berechtigt; demnach konnte die hier in Frage stehende Lare, wenn sie nicht verbackungsfähig und vielmehr unter nor⸗ Ralen Zuständen nur als Viehfutter zu verwenden war, ohne Rechtsirrthum der Tarifposition „Kleie“ beigezählt werden.“ (2105/94.)

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

Die Ortspolizeibehörden sind, nach einem Urtheil des „IV. Senats, vom 1. Dezember 1894, nicht

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befugt, durch Verordnung die Errichtung von Anlagen, welche bei regelmäßigem Betriebe durch Verbreitung schädlicher oder belästigender Dünste bezw. starken Rauchs oder durch Erregung ungewöhnlichen Geräusches zwar keine Gefahr, wohl aber eine Belästigung des Pn blikums herbeiführen können, zu untersagen, es sei denn, daß die etreffende Anlage die Ordnung, Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf öffentlichen Wegen stören kann. „Der § 1 der Polizeiverordnung vom 4. Dezember 1891 für Düsseldorf schreibt vor, daß in einem bestimmten Bezirk der Stadt Düsseldorf, zu welchem auch der hier streitige Bauplatz Fidört. solche Anlagen, welche bei regelmäßigem Betriebe durch Ver⸗ reitung schädlicher oder belästigender Dünste bezw. starken Rauchs oder durch Erregung ungewöhnlichen Geräusches Gefahren, Nachtheile oder Belästigungen des Publikums herbeiführen können, nicht errichtet werden dürfen. Diese Vorschrift ist bezüglich ihrer rechtlichen Gültigkeit nicht unbedenklich. Das Ober⸗Verwaltungsgericht ist stets davon ausgegangen, daß das Verordnungsrecht der Ortspolizeibehörden in sachlicher Hinsicht sich innerhalb der durch den § 10 II 17 Allg. Landrechts umschriebenen Grenzen halten müsse, soweit nicht dieselben durch den § 6 des Polizeigesetzes eine Erweiterung erfahren haben. Darnach aberkönnen solche Bestim mungen nur soweit b auf Rechts⸗ wirkung haben, als sie bestimmt sind, Gefahren vorzubeugen, von welchen das Publikum und seine Mitglieder bedroht sind. Be⸗ lästigungen, wie sie die erwähnte Polizeiverordnung anführt, können nur loweit in Frage kommen, als durch solche Anlagen die Ordnung, Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf öffentlichen en ꝛc. berührt würde. Jede weitergehende Berücksichtigung von Belästigungen durch solche Betriebe würde rechtsungültig sein. Da nun das hier in Rede stehende Fabrikgebände offenbar ziemlich weit von dem öffentlichen Wege entfernt liegt, so wird von einer Belästigung des Verkehrs auf demselben durch die Fabrik kaum die Rede sein können. Ob im übrigen die Voraussetzungen der genannten Verordnung, soweit sie hiernach noch in Betracht kommen können, im vorliegenden Fall zutreffen, kann nach dem zur Zeit vorliegenden Material nicht beurtheilt werden. Jedenfalls wird bei etwaiger weiterer Behandlung eines erneuten Baugesuchs daran festzuhalten sein, daß Dünste, starker Rauch und ungewöhnliches Ge⸗ räusch nur dann abgesehen von der Einwirkung auf den Verkehr auf öffentlichen Wegen ꝛc. die Errichtung solcher Anlagen hindern können, wenn feststeht, daß sie geeignet sind, dem Publikum oder ein⸗ zelnen Mitgliedern desselben Gefahr zu bringen.“ (IV 1486.)

Statistik und Volkswirthschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

Aus Schweidnitz berichtet der „Vorwärts“, daß zwischen den dortigen Drechslern und der Firma Hugo Roithner u. Co. (vgl. Nr. 39 d. Bl.) eine Einigung erzielt und deshalb die Sperre wieder aufgehoben worden ist.

In Neustadt bei Stolpen dauert nach demselben Blatt der

vor vier Wochen ausgebrochene Ausstand der Steinarbeiter unverändert fort.

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Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Ab Maßregelnl.

L.“ Die Königlich rumänische Regierung hat folgende Quarantäne⸗

maßregeln getroffen:

1) Der Hafen von Konstantinopel gilt als choleraverseucht.

2) Die Häfen von Constanza und Mangalia sind für Herkünfte von Konstantinopel zu schließen. 11 In dem Hafen von Sulina treten die in Betreff der Des⸗ infizierung der Fabrzenge, der Reisenden und deren Effekten in den See⸗ und Flußhäfen Rumäniens geltenden Maßregeln für Herkünfte aus Konstantinopel oder anderen Häfen des Schwarzen Meeres, wo etwa Cholerafälle vorkommen sollten, in Kraft.

errungs⸗

Cholera. DOesterreich⸗Ungarn. In Galizien wurden, dem „Oest. San.⸗Wesen“ zufolge, vom 28. Januar bis 3. Februar 24 Er⸗ krankungen und 7 Todesfälle amtlich gemeldet, und zwar aus den einzelnen politischen Bezirken und Gemeinden: Borszcezow in einer Gemeinde 2 Erkrankte (0 Gestorbene), Brzezany in einer Ge⸗ meinde 3 (0), Buczacz in zwei Gemeinden 7 (3), Husiatyn in drei Gemeinden 5 (2), Skalat in fünf Gemeinden 6 (1), Tarno⸗ pol in einer Gemeinde 1 (1). Nach dem Ergebniß der bakterio⸗ logischen Untersuchung hat es sich bei den 4 Erkrankungsfällen in einer g des politischen Bezirks Drohobycz nicht um asiatische Cholera gehandelt.

Rußland. Vom 22. Dezember v. J. bis 19. Januar d. J. wurden dem Medizinal⸗Departement folgende Cholerafälle angezeigt: im Gouvernement Petrikau vom 23./12 bis 12./1. 13 Erkran⸗ kungen (7 Todesfälle), Radom vom 30./12. bis 5./1. 17 (3), Kowno vom 23./12. bis 29./12 2 (2), Kurland vom 23./12. bis 29./12. 5 (3), Wolhynien vom 16./12. bis 12./1. 55 (17), Podolien vom 23./12 bis 12./1. 227 (103), Bessarabien vom 23./12 bis 12./1. 5 (3), Taurien vom 30./12. bis 5./1. 9 (3), Kiew vom 23./12 bis 29./12 2 (0), Tschernigow vom 16./12 bis 22./12. 0 (1), Mohilew vom 16./12. bis 22/12. 1 (1), Minsk vom 23./12. bis 29./12 6 (2), Witebsk vom 23./12. bis 12./1. 12 (6), Rjäsan vom 16./12. bis 5./1. 4 (3), Sa⸗ ratow 16./12. bis 29./12. 1 (0).

Türkei. In Konstantinopel wurden vom 14. bis 19. No⸗ vember 4 Erkrankungen (2 Todesfälle), vom 16. bis 21. Dezember 2 (0), vom 9. bis 28. Januar 15 (8) festgestellt, die Zwischenzeiten waren anscheinend cholerafrei. Von den im Januar gemeldeten Fällen er⸗ eigneten sich 6 in der Militärbäckerei, 2 andere unter Gärtnern eines dieser benachbarten Gemüsegartens. Anfang Februar hat die Ver⸗ breitung der Krankheit zugenommen. In Armenien, besonders in der Provinz Van, wurden während des Januar fortgesetzt Cholerafälle gemeldet. In Adalia erkraakten (starben) vom 29. De⸗ zember bis 27. Januar 73 (35), in Siwerek, Vilajet Diarbekir, vom 8. bis 21. Januar 48 (31) Personen.

Rumänien. Die verdächtigen Erkrankungen in Sulina werden nunmehr als Fälle von Magen⸗Darmkatarrh bezeichnet. Im Januar sind angeblich 21 solche Erkrankungen mit 3 Todesfällen ge⸗ zählt worden.

Ostindien. Kalkutta. Vom 16. bis 22. und vom 23. bis 29. Dezember 1894 starben 26 bezw. 30 Personen an Cholera, 2 bezw. 14 an Pocken und 207 bezw. 215 an Fiebern.

Brasilien. Die Cholera ist während des ersten Drittels des Januar auf das ursprünglich ergriffene Thal des Parahyba⸗ Flusses beschränkt geblieben.

Gelbfieber.

In Havana wurden nach dem „Abstract of sanit. rep.“ vom 28. Dezember bis 3. Januar 3 Todesfälle (bei etwa 8 Neu⸗ erkrankungen) festgestellt, vom 4. bis 10. Januar ebenfalls 3 (8), in San Juan (Porto Rico) von 3. bis 9. Januar 1, Curagçao vom 30. Dezember bis 5. Januar 3, Vera Cruz vom 28. Dezember bis 3. Januar und vom 4. bis 10. Januar je 2, San Salvador vom 18. bis 24. Dezember 3, vom 2. bis 8. Dezember 1.

ocken. Türkei. In der zu Konstantinopel herrschenden Epidemie ist eine Abnahme nicht erfolgt. Vom 13. Dezember bis 13. Januar erlagen der Seuche 153 Feeeee. entsprechend 12,6 % aller Sterbe⸗ Sn; In der Woche vor dem 29. Januar starben 33 Personen an ocken.

Aus den im Kaiserlichen Gesundheitsamt eingegangenen Meldungen sind ferner folgende hervorzuheben: Pocken: London 2, Moskau 4, Warschau 2 Todesfälle; Edin⸗

burg 6, London, Paris je 21, St. Petersburg 6 Erkrankungen;

Flecktyphus: St. Petersburg 2 Erkrank ; Genickstarre: Regierungsbezirk Posen und New⸗York je 2 Todesfälle; gleichzeiti sind aus dem Regierungsbezirk Posen 2 Erkrankungen abiich dieselben Fälle) gemeldet worden; Influenza: London 16, N. York 79, Paris 45 Todesfälle. Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen starben an Masern (Durchschnitt aller deutschen Berichtsorte (1881/90: 1,30 %): in Straßburg Erkrankungen kamen vor in Berlin 73, in den Regierunosbenisen Arnsberg 271, 1* b Minden 500, Münster 108,

osen 299, Schleswig 107, Budapest 110, Edinburg 354, Kopen⸗ agen 127, Wien 229 an Diphtherie und Croup (1881/90: 4,49 %): in Dessau, Frankfurt a. O., Halle, Osnabrück Er⸗ krankungen sind in Berlin 111, in den Regierungsbezirken Arnsberg 106, Düsseldorf 159, Aecgt 125, Wiesbaden 185, mburg, Budapest Christiania 23, Kopenhagen 56, Paris 91, St. Peters⸗ burg 51, Wien 66 angemeldet worden an Scharlach (1881/90: 1,39 %): in Rixrdorf Erkrankungen sind angezeigt in Berlin 64, Breslau 39, Hamburg 26, Edinburg 51, Kopenhagen 53, Paris 58, St. Petersburg 59, Wien 62 Erkrankungen an Unterleibs⸗ typhus in St. Petersburg 39.

„Handel und Gewerbe.

In der Reichsbank fand heute Vormittag 10 Uhr eine Sitzung des Zentralausschusses statt. In derselben wurde der Jahresbericht nebst der Bilanz und Gewinnberechnung, welche der definitiven Festsetzung seitens des Neichskanzlers unterliegen, vorgelegt und begutachtet. Aus den Be⸗ merkungen des L Reichsbank⸗Präsidenten, Wirklichen Geheimen Raths Dr. Koch über die Lage der Bank ist hervorzuheben, daß dieselbe sich weiter gekräftigt hat. Der Metallvorrath ist um 210 Mill. Mark größer als 1894, 201 Mill. größer als 1893; die fremden Gelder sind ebenfalls um 116 bezw. 115 Mill. Mark höher als in den beiden letzten Jahren, während die Anlage jetzt auch unter das Niveau des vorigen Jahres gesunken ist. Die Ueberdeckung der Banknoten, welche in den beiden Vorjahren erst am 15. Februar be ann, ist bis auf 106 Mill. gewachsen. Bei der auch am offenen Markt noch gesteigerten Geldflüssigkeit liegt trotz der ge⸗ stiegenen Wechselkurse kein Anlaß zu einer Diskonterhöhung vor, zumal Goldabflüsse in das Ausland bisher nicht zu be⸗ merken gewesen sind. 8

Posen dgs 197, Königsberg 262,

Tägliche Wagengestellung für Koh an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 13. d. M. gestellt 11 067, nicht rechtzeitig üia. 8 n 1 In Oberschlesien sind am 12. d. M. gestellt 4653, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen. b

len und Koks

Zywangs⸗Versteigerungen.

Beim Königlichen Amtsgericht I Berlin standen am 13. Februar die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Großgörschenstr. 26, den Maurer⸗ und Zimmermeistern Fritz Magnus und Ernst Eggert gehörig; Fläche 8,02 a; Mindestgebot 12 100 ℳ; für das Meistgebot von 144 000 wurde der Verlags⸗ buchhändler C. G. E. Paetel zu Berlin Ersteher. Vertagt wurde das Verfahren der Zwangsversteigerung wegen des Carow⸗ schen Grundstücks Rosenthalerstr. 60 und Steinstr. 23.

Beim Königlichen Amtsgericht II Berlia standen die nachbenannten Grundstücke zur Versteigerung: Das im Grundbuch von Groß⸗Lichterfelde Band 6 Blatt Nr. 158 auf den Namen des Bauunternehmers Edmund Ehrhardt zu Groß ⸗Lichterfelde eingetragene, zu Groß⸗Lichterfelde angeblich an der Dürerstraße

belegene Grundstück; Fläche 12,77 a; Mindestgebot 609 ℳ; für das Meistgebot von 45 000 wurde der Rentier Friedrich Eichler zu Berlin, Alexanderstraße 37, Ersteher. Das im Grund⸗ buch von Wilmersdorf Band 44 Blatt Nr. 1333 auf den Namen des Steinhändlers Johannes Seemann zu Charlotten⸗ burg eingetragene, zu Deutsch⸗Wilmersdorf, Pfalzburgerstraße 7, belegene Grundstück; Fläche 8,48 a; Mindestgebot 43 747 ℳ; für das Meistgebot von 45 000 wurde die Preußische Hypotheken⸗ Aktien⸗Bank zu Berlin, Charlottenstraße 42, Frsteherin. Auf⸗ gehoben wurde das Verfahren der Zwangsversteigerung wegen des Maurermeister Friedrich Gutschmidt 'schen Grundstücks zu Halensee, Booth⸗ und Hobrechtstraße belegen. b

Der Aufsichtsrath der Deutschen Hypothekenbank in Berlin hat beschlossen, der zum 15. März einzuberufenden General⸗ versammlung die Vertheilung einer Dividende von 7 %, wie in den Vorjahren, vorzuschlagen.

Dem Geschäftsbericht der Direktion der Preußischen EEETTTTTETEEö für das Geschäftsjahr 1894 ind folgende Mittheilungen entnommen: Die Versicherungssaison begann schon am 16. April und endete am 20. August. In dieser Zeit vermittelte die Gesellschaft 9036 Policen mit 59 856 016 Ver⸗ sicherungssumme und 448393 Prämie (1893 8764 Policen mit 57 744 494 Versicherungssumme und 434169 Prämie). An Prämien⸗Rabatt auf mehrjährige Versicherungen wurden 16345 und an Rabatt für hagelfreie Jahre 5850 gewährt; hinzu tritt noch die durch Reduzierung der Versicherungserträge bei Feststellung der Entschädigungen, den Versicherungsbedingungen gemäß, zurück⸗ vergütete Prämie mit 333 Die Durchschnitts⸗Versicherungssumme betrug auf die Police 6624 gegen 6588 im Vorjahre. Der BurcscnitePrämbefa für 100 Versicherungssumme betrug inkl. des Beitrags zum Reservefonds und inkl. des Nachschusses 97 ₰. Die Hagelschadensaison verlief insofern ungünstig, als nach den warmen März⸗ und Apriltagen schon im Mai ein rapider Temperaturwechsel eintrat, der auch den ganzen Sommer über anhielt, wodurch die vielen Schäden, 456 mehr als 1893, herbeigeführt wurden. Vorzugsweise von Hagelwettern wurden heimgesucht die Provinzen Pommern, Posen und Hessen⸗Nassau. Von den abgeschlossenen 9036 Policen verhagelten 1109. Es wurden in 90 Hageltagen 1207 Schäden registriert und für diese bezahlt eine Entschädigungs⸗ summe inkl. Regulierungskosten von 343 570 Die Schäden be⸗ rechnen sich auf 0,57 % der Versicherungssumme gegen 0,38 % aus dem Vorjahre und absorbierten von der Prämien⸗Einnahme 80,67 % Pgen 53,68 % von 1893. Da zur Deckung der Schäden zuzüglich der

erwaltungskosten die Prämien nicht ausreichten, wurde ein Prämien⸗ nachschuß von 25 % eingefordert; außerdem wurde ½ des bestehenden Reservefonds mit 37 018 verwendet. Die neue Campagne wird mit einem Reservefonds von 74 036 und einer Spezialreserve von 47 069 begonnen.

Die dem Aufsichtsrath der Berliner Bank vorgelegte Bilanz für 1894 ergiebt einen Bruttogewinn von 646 793 (1893 571 658 ℳ) und nach Abzug für Unkosten, Steuern, Utensilien ꝛc. im Betrage von 184 178 (1893 170 594 ℳ) einen Reingewinn von 462 615 (1893 401 064 ℳ). Die Direktion schlägt vor, auf das Aktienkapital von 5 000 000 eine Dividende von 6 % (1893 5 %) zu vertheilen und den nach Dotierung des ordentlichen Reservefonds mit 23 130 (1893 20 053 ℳ) und nach Zahlung der Tantièmen verbleibenden Gewinnrest von 81 860 (1893 91 717 ℳ) dem Spezial⸗ reservefonds zuzuführen, dem statutengemäß die Abschreibungen mit 55 087 (1893 55 271 ℳ) entnommen

Vom oberschlesischen Steinkohlenmarkt berichtet die „Schl. Ztg.“”: Den Schwankungen des Wetters in diesem Winter entsprachen auch diejenigen im Kohlengeschäft, sodaß auf Thauwetter sofort Mangel an Absatz, und zwar vorzugsweise an Stückkohlen, und bei eintretendem Froft größere Nachfrage nach allen Sortimenten eingetreten ist. Während in 19 Woche bei milder Witterung auf mehreren Gruben nur in drei Schichten gefördert wurde, ist in der letzten Woche infolge des eingetretenen und anhaltenden Frostes ein

bedeutender Umschwung zum Besseren eingetreten, und Feserschichten