1895 / 40 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 14 Feb 1895 18:00:01 GMT) scan diff

mmer kommt, schon hart genu edeec, de e asse 5 nter den ecmner, lon für sches der bedenk⸗ lichsten Freiheiten. Es ist das nur eine Freiheit für den Kapitalisten, den Gläubiger, und ich möchte diese Freiheit auf den kaufmännischen Stand beschränkt wissen. Wer sich bloß durch Wechsel hilft, bricht doch über kurz oder lang zusammen; ihm zu Liebe darf man nicht bessere Existenzen gefährden.

Justiz⸗Minister Schönstedt:

Meine Herren! Ueber unzeitige Zwangsversteigerungen, namentlich zur Winterszeit, ist eine Klage auch unmittelbar an mich heran⸗ etreten, aus der ich Veranlassung genommen habe, mich mit dem Herrn Landwirthschafts⸗Minister in Verbindung zu setzen und dessen

gutachtliche Aeußerung darüber zu erbitten, wie derartige Ver⸗ steigerungen zur Unzeit, die ja zweifellos höchst nachtheilig ür alle Betheiligten wirken können, zu vermeiden sind. Ich will bemerken, daß die Bestimmung der Zwangsversteigerungstermine nicht vollständig dem Ermessen der Richter überlassen ist, daß gesetzliche Maximalfristen gegeben sind, deren Ueberschreitung nur unter Zu⸗ stimmung aller Betheiligten möglich ist. Also nur innerhalb dieser gesetzlichen Grenzen würde von der Justizverwaltung möglicherweise ne Abhilfe geschaffen werden können. Im übrigen habe ich nach dem Gang der Kommissionsberathungen zwar darauf gefaßt sein müssen, daß die heutigen Verhandlungen sich mit dem beschäftigen werden, was im Etat steht, als mit dem, was nicht darin steht. Aber daß auch ie allgemeine Wechselfähigkeit hier in Betracht gezogen erden würde, darauf war ich nicht gefaßt (GHeiterkeit), sie steht nach meiner Auffassung weder mit dem Etat der Justiz⸗ verwaltung im allgemeinen, noch mit dem Gehalt des Justiz⸗ einisters speziell in einem so engen Zusammenhang, daß ich glauben ürfte, mich darauf weiter einlassen zu müssen. (Heiterkeit.) Abg. Wurmbach inl.) bittet, auf⸗Gewährung von Alterszulagen für die Richter Bedacht zu nehmen.

IJZustiz⸗Minister Schönstedt: Ich kann den Herrn Abgeordneten dahin beruhigen, daß ich in keiner Weise unsympathisch der Regelung der Richtergehälter nach Dienstaltersstufen gegenüberstehe. Ich stehe in dieser Frage auf demselben Standpunkte wie mein Herr Amtsvorgänger. Diesem war esnicht gelungen, eine geeignete Grundlage für die Herbeiführung eines bezüglichen Entwurfs it dem Herrn Finanz⸗Minister zu vereinbaren. Die Verhandlungen, in dieser Richtung gepflogen sind, haben zu keinem Ergebniß ge⸗ führt. Es wird jetzt im Justiz⸗Ministerium eine neue Vorlage aus⸗ gearbeitet, auf Grund deren ich mit dem Herrn Finanz⸗Minister in neue Verhandlungen eintreten werde. Ich hoffe, daß sie zu einem Resultat führen werden. Ich selbst bin der Ansicht, daß die Vorzüge es Alterszulagensystems für die richterlichen Beamten die damit ver⸗

streben, die vorhandenen Schwierigkeiten, die recht groß sind, zu berwinden. Weiteres zu sagen bin ich zu meinem Bedauern zur Zeit

Abg. Nadbyl (Zentr.) giebt dem Abg. Klasing Recht, daß nicht Arcvalte, die Dispositionen der Justizverwaltung

n den häufigen Vertagungen der Termine, namentlich bei den man eine engere

Berliner Gerichten, Schuld seien. Wolle 1 den Kandidaten des Richterstandes treffen, würde man bestimmte Vorschriften über Vermögen, Familienangehörigkeit und Religion aufstellen müssen. Der Redner bringt ferner zur Sprache, daß bei verschiedenen Landgerichten über die Assessoren von den Gerichts⸗Präsidenten förmliche Zeugnisse ausgestellt würden, was wenig mit der Unabhängigkeit und Selbst⸗ ständigkeit der Beamten in Einklang stehe. Ferner bemängelt Redner, man im Richterstande häufig Versetzungen vornehme, bei denen die Angehörigen der einzelnen Landestheile bunt durch einander ge⸗ worfen und ein Verständniß mit dem Publikum erschwert würde. Abg. Kircher (Zentr.) weist darauf hin, daß in Fulda nach altem Recht zur Gültigkeit der Uebernahme einer Bürgschaft die ge⸗ richtliche Einwilligung der Frau des Bürgen nöthig sei. Dies führe zu mancherlei Unzuträglichkeiten; er bitte daher um gesetzliche Auf⸗

29

hebung dieser Bestimmung.

Justiz⸗Minister Schönstedt:

Meine Herren! Ich würde in der That kein großes Bedenken tragen, eine Vorlage in dem vorgeschlagenen Sinne vor den Landtag zu bringen, wenn ein erhebliches Bedürfniß dafür vorläge. Aber

erade die Bedürfnißfrage ist bei den früheren Erwägungen verneint worden. Das Gesetz, das sich noch in der Fuldaer Gegend in Kraft be⸗ ndet, hat einen doppelten Inhalt. Es verlangt für die Rechtsverbindlichkeit der Bürgschaft des Ehemanns in der dort herrschenden allgemeinen Gütergemeinschaft einmal die ustimmung der Ehefrau, und zweitens, daß diese Zu⸗ immung in gerichtlicher Form erklärt werde. Formell steht das esetz noch in seinem ganzen Umfange in Kraft; es hat aber an Be⸗ eutung wesentlich verloren durch die Bestimmungen des Handels⸗ esetzbuchs insoweit, als letzteres zur Anwendung kommt, und das ird, wie ich glaube, von den Genossenschaften nicht genügend berück⸗ chtigt, wenn sie über die Bestimmungen dieses Gesetzes sich be⸗ Es steht in Theorie und Praxis unstreitig fest, daß die zu Gunsten eines Kaufmanns in dessen Handelsgewerbe übernommene Bürg⸗ chaft den Bestimmungen über Handelsgeschäfte und daher nur den Form⸗ orschriften des Handelsgesetzbuchs unterliegt, nicht aber den etwa ab⸗ weschenden Bestimmungen des Zivilrechts. Genossenschaften aller Art eingetragene Genossenschaften gehören aber zu den Kauf⸗ leuten im Sinne des Handelsgesetzbuchs, für eine ihnen gegenüber übernommene Bürgschaft bedarf es daher einer gerichtlichen Zustim⸗ mung feitens der Ehefrau nicht. Es ist richtig, daß einmal in einem solchen Fall vom Ober⸗Landesgericht in Cassel ich glaube im Jahre 1885 eine Bürgschaft wegen fehlender gerichtlicher Zustimmung der Ehe⸗ frau für ungültig erklärt worden ist. Die Einsicht der Akten hat aber ergeben, daß in diesem Falle die Frage von der Einwirkung des Handelsrechts gar nicht angeregt und zur Erörterung gekommen ist, ¹ sodaß angenommen werden muß, es habe sich dabei lediglich um ein Versehen gehandelt. Gegen dieses Urtheil ist Revision nicht ein⸗ gelegt, und ich glaube mit Bestimmtheit sagen zu können, daß, wenn eingelegt worden wäre, das Urtheil aufgehoben sein ürde. Es ist eben von dem Herrn Abg. Kircher ein anderes Urtheil angeführt worden, in dem ganz ausdrücklich ausgesprochen sein soll und zwar im Jahre 1887, daß es für die Zustimmung der Ehefrau zur Bürgschaft ihres Mannes der gerichtlichen Form noch mmer bedarf. Die Sache selbst ist mir nicht bekannt, aber ich möchte nehmen, daß es sich hier um die Bürgschaft zu Gunsten eines Nicht⸗

Ich bedauere, daß Herr Freiherr von Heereman sich aus den Zeiten

in der Lage, aus dem Urtheil diesen Zweifelspunkt aufzuklären. Anders liegt ja die Sache gegenüber den Nichtkaufleuten, insbesondere auch gegenüber den Sparkassen und, wie ich soeben höre, soll auch seitens der Forstverwaltungen bei den Holzverkäufen auf diese Be⸗ stimmung neuerdings Werth gelegt sein; ich gebe zu, daß daraus gewisse Erschwerungen entstehen können, über deren Umfang man ver⸗

schiedener Meinung sein kann. Es ist richtig, wenn der Herr Abg. Kircher die Erwartung aus⸗

gesprochen hat, daß in dem künftigen Bürgerlichen Gesetzbuch diese nur noch ganz vereinzelt vorkommenden Bestimmungen ihre Beseitigung finden werden. Eine lange Frist kann ja bis dahin nicht vergehen, und ich möchte glauben, daß deshalb auch das Interesse an der sofortigen Aufhebung dieser Bestimmungen nicht so groß ist, da nach der eigenen Auffassung des Herrn Abg. Kircher nicht beab⸗ sichtigt wird, in das materielle Güterrecht der bereits bestehenden Ehen einzugreifen. Es würde daher, auch wenn dem Antrage Kircher Folge gegeben würde, doch immer dabei bleiben, daß die Ehefrau in den bereits bestehenden Ehen auch fernerhin ihre Zustimmung zu den Bürgschaften ihres Ehemannes zu erklären hat, und nur die gericht⸗ liche Form fiele weg, die, wie ich eben ausführte, gegenüber Kauf⸗ leuten und Genossenschaften schon jetzt nicht mehr erfordert wird. Möchte trotz alledem großer Werth darauf gelegt werden, daß sofort an die Aufhebung dieses Gesetzes heranzutreten sei, so würden, wie gesagt, vom Standpunkt des Justiz⸗Ressorts aus irgendwelche Bedenken dagegen nicht zu erheben sein. Auffallend ist es mir, daß der Provinzial⸗Landtag niemals bisher eine An⸗ regung dazu gegeben hat, der nach den bestehenden Vorschriften über diese Frage, da es sich um ein provinzielles Gesetz handelt, zunächst gehört werden müßte; dadurch würde von vornherein die Sache bis zum nächsten Jahre verschoben.

Also ich mochte dem Herrn Abg. Kircher nochmals zu erwägen geben, ob nicht nach der Aufklärung, die ich gegeben habe, die Sache für ihn und seine Auftraggeber an Interesse so wesentlich verliert,

daß er nicht auf seinem Antrag besteht. Abg. Brandenburg (Zentr.): Was die Vakanzen im Richter⸗ stand anlange, so hoffe er, daß dieselben bald besetzt werden würden. Die Einführung der Gehaltserhöhung nach Dienstaltersstufen in der Justizverwaltung halte er nicht für fraglich; wohl aber sei es nicht klar, wie es während der Uebergangszeit mit der unvermeidlichen Mehrausgabe werden würde. Er hoffe, daß diese vorübergehende Mehrausgabe nicht auf die spätere Gestaltung der Gehälter nach⸗ irken werde. 2 8 kegen Wetekamp (fr. Volksp.) bemängelt die Dienststunden für die Breslauer Gerichtsbeamten, die auf die Stunden von 8—1 und von 3—6 Uhr zelegt seien. Er wünscht, daß die Tischzeit ausfalle und der Schluß fruͤher eintrete, da die Entfernungen in Breslau so große seien, daß eine Tischzeit von zwei Stunden kaum genüge. Justiz⸗Minister Schönstedt erwidert, daß die Regelung der Dienststunden am Ober⸗Landesgericht dem Ober⸗Landesgerichts⸗Prä⸗ sidenten zustehe. 8 1 Ubg. von Heereman (Zentr.): Eine beliebige Aus⸗ wahl unter den zum Richterstand qualifizierten Personen zu treffen, würde ich für falsch und unzulässig halten. Will man bestimmten Personen nicht das Vertrauen schenken, so müssen die Bedingungen dafür gesetz⸗ lich festgelegt werden. Der Minister kann auch selbst gar nicht wünschen, eine solche Freiheit zu haben. Wenn das Ansehen der Richter abgenommen hat, so liegt das zum großen Theil daran, daß die Richter den Bewegungen der Zeit sehr stark nachgegeben haben; sie haben das, wie ich zugebe, bona fide gethan. Will man gewisse Elemente, denen man die zum Richteramt nöthigen geistigen und Charakter⸗ eigenschaften nicht zutraut, vom Richteramt ausschließen, so muß das am Anfang der Carriêre und auf Grund bestimmter Thatsachen ge⸗ schehen. Eine willkürliche Einsetzung in den richterlichen Stand würde mit der Selbständigkeit und Unabsetzbarkeit desselben nicht vereinbar sein. Der König, dessen Ernennungsrecht ich anerkenne, hat 8 in diesem Recht selbst Freeir indem er das Examen als einzige Vor⸗ zingung anerkannt hat. 1 8 Abge⸗ Graf zu Limburg⸗Stirum (kons.): Das Bestehen des Examens ist doch nicht die einzige v“ für die Ernennung zum Richter: es ist nur eine Vorbedingung. jiee Prüfung, ob der Kandidat zum Richter paßt, ist vorbehalten und nothwendig, um eine verständige und gute Verwaltung zu führen. Wenn der Richter unabsetzbar sein soll, so muß die Verwaltung darauf achten, daß nur brauchbare und ordentliche Elemente hineinkommen. Es geschieht den Herren gar kein Unrecht, wenn sie vorher darauf achten müssen, daß sie nicht mit Sicherheit auf eine Anstellung rechnen dürfen. Die Abwägungen über den Charakter eines Menschen gesetzlich festzulegen, ist einfach unmöglich. Bequemer ist es ja für die Verwaltung, eine gesetzliche Richtschnur zu haben und als solche das Examen allein gelten zu lassen; sie wird sich aber der Prüfung der Imponderabilien nicht entziehen können, und je tüchtiger die Verwaltung ist, desto weniger Fehler werden dabei vorkommen. Wir haben zwei Möglichkeiten, erstens: es wird jeder Ge⸗ prüfte angestellt, oder es wird einmal ein Fehler bei der Aus⸗ wahl gemacht. Sie sprechen von der Tüchtigkeit des Richterstandes; nun, im Ministerium sitzen doch auch Richter, haben Sie doch zu denen Vertrauen. Eine schablonenhafte Behandlung der Frage ist unmöglich.

des Kulturkampfes ein so herbes Urtheil bewahrt hat. Wohl hatten die Herren damals zu Klagen Anlaß, aber sie mögen doch bedenken, daß es sich um Ausnahmegesetze handelte, deren Bestimmungen auf heutige normale Verhältnisse nicht zutreffen.

Abg. Dr. Freiherr von Heereman (Zentr.): Wenn manden Kultur⸗ kampf mitgemacht hat, so ist man vorsichtig geworden. Wir haben auch jetzt noch viele gesetzliche Bestimmungen aus der Kulturkampf⸗ zeit, und wir werden beim Kultus⸗Etat den Herrn Grafen bitten, an deren Aufhebung mitzuwirken. Wir sind gebrannt und scheuen uns, auf das Gebiet des Vertrauens zu treten, nachdem wir erlebt haben, daß gerechte und ungerechte Maßregeln gegen uns ergriffen worden sind.

Justiz⸗Minister Schönstedt:

Als einziges anwesendes Mitglied der Staatsregierung kann ich die letzte Bemerkung des Herrn Abg. von Heereman, daß die Staats⸗ regierung durch ungesetzliche Maßregeln seine Partei ehemals gedrückt habe, doch nicht unwidersprochen lassen und muß in dieser Be⸗ ziehung namens der Staatsregierung Verwahrung einlegen.

Der Titel „Ministergehalt“ wird hierauf bewilligt und gegen 5 Uhr die Weiterberathung auf Donnerstag 11 Uhr vertagt.

Literatur.

Rechts⸗ und Staatswissenschaft. in besonderer Beziehun gegeben von Rassow, 1cc ganzen Reihe, der 5.

folgenden Abhandlungen: Uebertragun rechts von Reichsgerichts⸗Rath Dr. Bo

der Ausübung eines

Kr. iträge zur Erläuterung des deutschen Rechts, 8E“ auf pegh 18 zuth x dels⸗ und Wechselrechts („Gruchot’s Beiträge“). Heraus⸗

7. Hae sgerichts⸗Rath, Dr. Küntzel, Wirk⸗ er Geheimer Ober⸗Justiz. Rath, Dr. Eccius, Ober⸗Landesgerichts⸗ Präsident. Berlin, 1895, Franz Vahlen. Von dem 39. Band der Folge 4. Jahrgangs, erschien soeben 85 ni⸗ Zur Behandlung des Irr⸗

richter Burchardt⸗Berlin; traditio brevi manu und constitu ossessorium von Regierungs⸗Assessor Dr. E. von Grimm⸗Koblenz; eiträge zur Beurtheilung der fortgesetzten Gütergemeinschaft v Amtsrichter Brenken⸗Lüdinghausen; Bericht über den Entwu eines bürgerlichen Gesetzbuchs, zweite Lesung (Fortsetzung), von Regierungs⸗Rath von Jecklin⸗Berlin. Den Abschluß macht eine Aus⸗ wahl anderweit nicht veröffentlichter Entscheidungen des Reichsgerichts. Es ist die einzige Zeitschrift, welche im Gebiet des Allgemeinen preußischen Landrechts von Dauer war. Wenn dies der festen Haltung des Begründers in seiner redaktionellen Thätigkeit zu verdanken ist, so erscheint in der jetzigen vorsichtigen Redaktion der Fortbestgnd ge⸗ sichert, wie das der Inhalt der Abhandlungen und die Namen der meisten Verfasser, welche auf eine praktische Erfahrung zurückblicken könn und nicht einen Erstlingsversuch in die Oeffentlichkeit senden, beweisen. Um diese Zeitschrift noch in erhöhtem Maße nu zu machen, sei angeregt, daß dieselbe in allen preußischen Gerichtshöfen unter den Richtern in Umlauf gesetzt werden möchte. Wird auch im amtlichen Geschäftsdrange nicht alles gelesen, so ist schon die Kenntniß von dem Vorhandensein einer Untersuchung eine Förderung.

Kr. Die staatsrechtliche Natur und Stellung des Bundesraths. Von Dr. jur. Ernst Kliemke. Berlin, 1894, Julius Springer. 8. S. 56. 1,80 Der Verfasser, welcher mit Sorgfalt das reiche Material angesammelt hat, stellt die mannigfaltigen Ansichten einander gegenüber und vertritt selbst die Ansicht, daß der Bundesrath ein aus abhängigen Organen der Einzelstaaten zusammen⸗ gesetztes (unter Leitung des Reichskanzlers stehendes) unabhängiges Reichs⸗ organ (S. 40) und zwar das oberste Organ (S. 46) sei. Als die höchsten Glieder des Reichs werden im Gegensatz zu Gierke die Einzeln⸗ staaten bezeichnet (S. 29). Diererschiedenen in Gegensatz stehenden Ansichten werden unausgeglichen bleiben, denn beweisend können schließlich nur die Thatsachen werden. Das Operieren mit dem Wort „Organ⸗ oder die Beweisführung durch Bilder (S. 14, Anm. 3) mag anregend sein, aber eine Ueberzeugung kann damit nicht abgewonnen werden. Der Verfasser, welcher seine Ansicht scharf ausspricht, hat mit der Schrift einen immerhin beachtenswerthen Beitrag für das deutsche Staatsrecht geliefert. ““ 8 e 21. Juli 1852, betreffend die Dienstvergehen der nichtrichterlichen Beamten, die Versetzung derselben auf eine andere Stelle oder in den Ruhestand und seine Ergänzungen, erläutert von F. Seydel, Geheimer Regierungs⸗Rath und vortragender Rath im Ministerium der öffentlichen Arbeiten. 2. Auflg. erlin, 1894, Carl Heymann’'s Verlag. 8. 375 S. 7 Der vor etwa zehn Jahren erschienenen ersten Auflage ist erwünscht diese zweite Auflage gefolgt, welche erweiternd die neuere Gesetzgebung sowie die Entscheidungen der obersten Gerichtshöfe und der Verwaltungsbehörden aufgenommen hat. Es kann nicht Aufgabe eines solchen Werks sein, selbständig Ansichten zu entwickeln: vollständig und zuverlässig soll berichtet werden, das gesammte Material soll zur Hand liegen. In dieser Beziehung wird bis zum Schluß des Jahres 1893 alles geboten, in mustergültiger An⸗ ordnung. Ein chronologisches und ein alphabetisches Register weisen sicher das Gesuchte nach.

Geschichte. ff. Oberbayerisches Archipfürvaterländische Geschichte. Herausgegeben von dem Historischen Vereine von Oberbayern. 48. Band. München 1893/94, Wolf. Der Band wird eröffnet durch eine Studie des Grafen Rambaldi über das oberbayerische Schloß Eurasburg und seine Besitzer. Seit dem frühen Mittelalter im Besitz eines Geschlechts Iring, ging das Schloß im 14. Jahr⸗ hundert an die Familie vom Thor über, die es kurz vor dem dreißig⸗ jährigen Krieg an den Herzog von Bayern abtrat. Nach einigen Menschenaltern kam es wieder in andere Hände und wechselte seitdem seine Besitzer sehr häufig. Die Ausführungen des Verfassers beruhen zum großen Theil auf urkundlicher, also zuverlässiger Grundlage, nur theilt er uns zu wenig über die politische und soziale Bedeutung der älteren Schloßherren mit; der Stammbaum der Familie Thor, den er beifügt, würde an Interesse bedeutend gewinnen, wenn man mehr von den einzelnen Personen wüßte. In einer Untersuchung des älteren Volksschulwesens der Stadt Landsberg am Lech belehrt uns sodann Hans Krallinger, daß es dort bereits im 15. Jahrhundert Privatschulen unter obrigkeitlicher Aufsicht gab, von denen freilich erst in späterer Zeit nähere Nachrichten vorliegen. Ein regelmäßiger Unterricht, von gebildeten Pädagogen ertheilt, existierte allerdings noch nicht; die Lehrer waren mitunter Handwerker, die oft genug ihre Hauptaufgabe in der strengen Aufrechterhaltung der Schuldisziplin sahen und hierzu, wie manche ernste und scherzende Ueberlieferung beweist, den Stock nicht schonten. Die Einführung des Schulzwangs im 18. Jahrhundert gestaltete dann das Schulwesen gründlich um; es wurden öffentliche Schulen mit staatlich besoldeten Lehrern begründet, die die Privatschulen überflüssig machen sollten. Anfangs wollte dies nicht sogleich gelingen; wir hören noch manche Klage, daß die Winkel⸗ schulen den staatlichen Volksschulen Konkurrenz machen. Immerhin vermehrte der Schulzwang die Schülerzahl so beträchtlich, daß die Lehrer sich gelegentlich nach Hilfskräften umsehen mußten, um den Unterricht bewältigen zu können. Ferner bringt der Band öin interessante kunstgeschichtliche Studien von Dr. Hager über die Bau⸗ und Kunstdenkmäler des Klosters Weingaden und über die 8 thätigkeit im Kloster Wessobrunn. Vornehmlich der zweite ist r. voll. Wessobrunn, im 8. Jahrhundert gegründet, Fet kunstgechihn zweimal hervor: im 13. Jahrhundert und in der Periode des Baton und Rokoko; in der zweiten Epoche waren insbesondere die Wesso⸗ brunner Stuckatoren der Mittelpunkt der Stuckaturkunst Deutsc, lands. Dem Band liegt bei die Monatsschrift des Vereins, die Berichte über die auf den Vereinsversammlungen gehaltenen 8s träge und Mittheilungen aus dem inneren Leben des Vereins 8

fk. Zeitschrift des Vereins für Hambürgische ge schichte. Bd. IX, 3. Heft. Hamburg, Lütcke und Wulff. 18. 88 Im ersten Aufsatz dieses Hefts behandelt C. Amsinck die I der ersten Hamburger Versicherungsgesellschaft für Seeschiffa r 8 Jahre 1720. Das erste Viertel des vorigen Jahrhunderts eh Zeit großer finanzieller Unternehmungen; in ganz West⸗Europa S die Spekulation wie nie zuvor, aber wie unsolide zum theil die nehmungen und Gründungen waren, zeigt der klägliche Züsammendnen der bekannten Law'schen Bank in Paris. Ohne unsolide br war auch das Hamburger Unternehmen nicht; noch ehe die Gesellsca definitiv konstituiert war, wurden die Aktien an der Feare. bgn gehandelt und zu schwindelhafter Höhe getrieben. Um diesem Pnaeeh zu steuern, löste der Senat die Gesellschaft auf, da er einen 1 Ausgang wie in Paris befürchtete, und ließ vor der S * neue Gründung zu. Einen Beitrag zur Geschichte des Schulw ser in Hamburg bringt Otto Rüdiger. Er weist auf Grund ncgcfter. gefundener Urkunden nach, daß im 18. Jahrhundert die eese b. d. h. die Eigenthümer der damals zahlreichen Privatschulen, Zunft Kirchengemeinde den merkwürdigen Versuch machten, sich zu v. zusammenzuschließen. Die damalige Zeit drängte auf allen ⸗⸗ des öffentlichen Lebens zur Herthlnng was keineswegs fhese g 1 Vortheil des betreffenden Gewerbes ausschlug; oft wurden v solche Mißstände herbeigeführt, daß die Regierungen dagegen 8 schritten. So scheint es auch in diesem Falle geschehen zu läßt sich nicht feststellen, wie weit die Bestrebungen der ; Erfolg hatten. Ferner enthält das Heft eine Zusammens werstäten Hamburger Studenten an deutschen und ausländischen Uhese Lü. von Max Heraeus. Mit Hilfe der Universitätsmatrikel gie 1.g0 be Verzeichniß der Hamburger, die in der Zeit von 8-95 8 Fostock Hochschulen besuchten; die meisten finden wir im benach arten ss dann in Wittenberg, Leyden und Frankfurt a. O., einige zogen sbbevoll Krakau und Bologna. Ganz vollständig ist freilich das meüdnagg Verzeichniß nicht, da die Universitätsmatrikeln keineswegs Li v58 ün. geführt worden sind, sondern zum theil recht erhebliche Ge sfellschat weisen. Einen Beitrag zur Geschichte der vornehmen hülbte de amburgs bringt endlich F. Sedechen mit einer vzdeen geit. E Marstalls vom 14. Jahrhundert bis zur mo

aufmanns gehandelt habe; in diesem Falle würden die Genossenschaften dabei garnicht interessiert sein. Vielleicht ist der Herr Abg. Kircher

thums in der heutigen Praxis und im ftigen

Recht von Amts⸗

1) Königsberg

[66578]

8

8

schen Reichs⸗A

e

nzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Donnerstag, den 14. Februar

der Einnahme an Wechsel

Deutsches Reich. Nach weisung eich für die Zeit vom 1. Apri

l 1894 bis zum

3.

S

5.

6.

8 chluß des Monats Januar 1895.

Ober⸗Postdirektions⸗Bezirke

Einnahme im Monat in den

Hierzu Einnahme Januar Vormonaten

Einnahme in dem⸗ selben Zeitraum des Vorjahres

(Spalte 4)

In 1894/95

+ mehr

weniger

12

I. Im Reichs⸗Postgebiet.

2) Gumbinnen

3) Danzig.

J8L

5) Potsdam ..

6) Frankfurt a. O.

7) Stettin 1

8) Köslin.

9) Pesen

19 romberg.

11) Breslau

12) Liegnitz.

89 Oppeln.

14) Magdebur

15) Halle a.

16) Erfurt.

17) Kiel.

18) Hannover.

19) Münster

20) Minden

21) Arnsberg

ö“

23) Frankfurt a. M.

25) Aachen.

2) Koblenz.

27) Düsseldorf.

28) Trier.

29) Dresden

30) Leipzig..

31) Karlsruhe.

32) Konstanz.

33) Darmstadt..

34) Schwerin i. M.

35) Oldenburg

36) Braunschweig

E1““

38) 1“ Straßburg i. E.

39) 40) Metz.

94 405 32 446 76 235 816 324 35 987 61 081 73 309 16 898 43 361 38 512 137 579 83 908 72 568 125 760 83 191 105 444 74 770 91 470 29 000 62 289 141 900 60 751 259 516 145 074 56 155 39 186 385 559 17 493 163 181 402 547 179 358 61 611 115 511 30 424 34 127 56 055 161 980 746 720 144 222 26 722

29 736 17 499 6 389 4 549 47 029 1 986 18 758 45 686 23 099 7 652 13 133 4 412 4 434 6 654 18 266 83 592 17 582 3 157

105 000 36 558 84 973

924 728 39 797 68 033 81 087 18 576 48 552 43 464

152 369 93 253

81 153

141 100 92 292 117 886 82 970 102 693 32 644 69 494 158 978 68 125 289 252 162 573 62 545 43 735

432 588

19 480 181 939 448 234 202 458

69 263 128 644

34 837

38 561

62 709 180 246 830 312 161 804

29 880

103 718 36 782 85 247

893 703 43 348 67 880 84 815 16 989 51 733 38 024

151 388 94 459 77 891

141 718 97 150

112 168 78 998 92 937 31 737 65 520

158 690 63 102

329 321

154 856 62 720 41 741

435 203 18 346

168 012

444 527 226 276

62 342 126 863

35 065 37 288 60 251

206 955

862 439

157 689 30 890

40 30 30 10

05 30 60 15 70 80 20 60 90

10 50 30 30 60 70 90

90 20 40 70 80 60 40 30 20 40

30

XIrIrIXIII4rrrIITIIIISI

1 282 224 274

31 025

3 551 153

3 727

1 587

3 181

5 440 980

1 206

3 262 617

4 858

5 717

3 972

9 756 907

3 974 287

5 023 40 068 7 717 175

1 994 2 614 1 133 13 927 3 706 23 818 6 920 1 781 228

1 273 2 458 26 708 32 126 4 115 1 010

50 10 10 70 40 75 10 30 15 80 60 30 50 30 70

70

30

20

10

85 60 70

90

60 30 50 70 70 90 20 60 50 10

70 20

Summe 1 II. Bayern 4 III. Württemberg 1

640 157 67 256 25 379

p

5 382 646

198 583

6 022 803 609 209 223 963

6 048 797 598 557

25 993 10 652

Ueberhaupt Berlin, im Februar 1895.

1. Untersuchungs⸗Sachen.

2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl.

3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ 2ꝛc. Versicherung. 4. Verfäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

732 793 V 50

Haupt⸗Buchh⸗ lterei

541 953 V

6 123 182

Biester.

85 6 855 976 V 33

des Reichs⸗Schatzamts.

1) Untersuchungs⸗Sachen.

[68250] Steckbriefs ⸗Erledigun

Der gegen den Arbeiter Fribbrich Franz Paul d Oktober 1871 zu Kreis Weißenfels, evangelisch, am 23. Ja⸗ nuar 1895 in den Akten 137 D. 310. 93 erlassene

Schweiniegel, geboren am 7. Uichtritz, Kreis

Steckbrief ist erledigt. Berlin, den 9. Februar 1895. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 138.

[68251]

An dem Dienstknecht Andreas Major aus Deutsch⸗ Weichsel ist wegen Uebertretung der F.eiaevdansc

eine Strafe zu vollstrecken.

Es wird gebeten, den ꝛc. Major im Betretungs falle zu verhaften und Nachricht anher zu geben. Mieiningen, 4. Februar 1895.

Herzogl. Amtsgericht. Abth. II. 1 W

1“

1 Ladung.

Der Arbeiter August Lehmann, 45 Jahre alt zuletzt in Potsdam wohnhaft, unbekannt ist Nedlitz am eingelöst zu betriebe im Umherzieh Handel mit Wurst, tretung

wird au hierselbst auf Uhr, vor das Potsdam, Lindenstr. 54, Zimmer Nr. 1, zur Haupt⸗ kahandlung geladen. Auch bei unentschuldigtem mengleiben wird zur Hauptverhandlung geschritten

Sdam, den 2. Februar 1895. 827 Bealke, Gerichtsschreiber öniglichen Amtsgerichts. Abtheilung V.

dessen Aufenthalt

und welchem zur Last gelegt wird, zu 1. Mai 1890, ohne einen Gewerbeschein

haben, ein der Steuer vom Gewerbe⸗ sen unterworfenes Gewerbe, den

betrieben zu haben, Ueber⸗ egen § 18 des Preuß. Ges. v. 3. Juli 1876, Anordnung des Königlichen Amtsgerichts den 2. April 1895, Vormittags Königliche Schöffengericht zu

Anzeiger.

1895. Handel und Gewerbe.

München, 13. Februar. (W. T. B.) Die „Allg. theilt folgende Preisangebote mit, die auf die von den Fargeih. Bahnen ausgeschriebene Submission auf Lieferung von Kohlen eingegangen sind: Ruhrkohlen 12,30 bis 13,50 frei Gustavsburg, Saarkohlen 10,50 bis 11,00 frei Zechenstation sächsische Kohlen 10,70 bis 15,25 frei Zechenstation, böhmische Schwarzlohlen 10,40 bis 12,00 frei Eger resp. Zechenstation. Leipzig, 13. Februar. ( T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. pr. Februar 2,97% ℳ, pr. März 2,97 ½ ℳ, pr. April 3,00 ℳ, pr. Mal 3,00 ℳ, pr. Junt 3,05 ℳ, pr. Juli 3,05 ℳ, pr. August. 3,05 ℳ, pr. September 3,07 ½ ℳ, pr. Oktober 3,10 ℳ, pr. November 3,10 ℳ, pr. Dezember 3,10 x“ 3-o Umsatz 145 000 kg.

Mannheim, 13. Februar. (W. T. B.) Produktenmarkt. Weizen pr. März 14,00, pr. Mai 13,80, pr. Juli 13,75. Roggen 18 März 11,30, pr. Mai 11,40, pr. Juli 11,50. Hafer pr. März 12,00 pr. Mai 12,20, pr. Juli 12,30. Mais pr. März 11,40, pr. Mal

11,40, pr. Juli 11,40. eimar, 13. Februar. (W. T. B.) Die Generalversamm⸗ lungen der Weimar⸗Geraer Eisenbahn finden am 23. März statt. Pest, 13. ebruar. (W. T. B.) Produktenmarkt. Weizen behauptet, pr. Frübjahr 6,52 Gd, 6,53 Br., pr. Herbst 6,91 Gd., 5,47 Br. Hafer pr. Früh⸗

6,93 Br. Roggen pr. Frühjahr 5,45 Gd., jahr 6,04 Gd., 6,06 Br. Mais pr. Mai⸗Juni 6,23 Gd., 6,25 Br. 10,65 Br.

Kohlraps pr. August⸗September 10,60 Gd., (W. T. B.) Die hier versammelte Kom⸗

““; Februar. 8 mission des tänderaths zur Vorberathung des Gesetzentwurf über Einschränkung des Stimmrechts e etbn Aktionäre und Betheiligung der staatlichen Behörden bei der Ver⸗ waltung der Eisenbahngesellschaften beschloß mit 5 gegen 2 Stimmen, für den Gesetzentwurf einzutreten, und stimmte in der Einzelberathung dem Entwurf des Bundesraths ohne wesentliche oder rundsätzliche Aenderungen zu. Zur endgültigen Feststellung der Beschlüfse ndet

später eine weitere Sitzung der Kommission statt. Amsterdam, 13. Februar. (W. T. B.) Java⸗Kaffe: Wollauktion.

good ordinary 54. Bancazinn 36 ¼. Antwerpen, 13. Februar. (W. T. B.) Angeboten 1948 Ballen Laplata. Verkauft 1035 Ballen Laplata. Preise unverändert. New⸗York, 13. Februar. (W. T. B.) Die Börse eröffnete Kursen. Der Umsatz

und verlief fest, schloß aber lustlos bei festen der 110 000 Stück. ie Goldreserve des Schatzamts betrug heute W nee.. Hrllaes 8 v.“

eizen anfangs fest und einige Zeit steigend auf Käufe Rechnung des Auslands und bessere Febein edeangen. spüler Fefenfür auf Bradstreetsberichte. „Schluß träge. Mais schwächte sich nach Eröffnung etwas ab, später erholt auf Exportkäufe und Berichte aus St. bh 84 .

garenbericht. Baumwolle, New⸗York 5½, do. New⸗Orlea 51 ₰16, Petroleum matt, do. New⸗York 8 88 Pön Oelenns 6,00, do. rohes 6,80, do. Pipe line cert. p. Februar 107 nom., Schmalz West. steam 6,87 ½, do. Rohe & Brothers 7,15, Mais behauptet, do. p. Februar 48 ½, do. p. März —, do. p. Mai 49, Weizen stetig, rother Winterweizen 58 ⅛, do. Weizen p. Februar 56 ¾ do. p. März 97 ½, do. p. April —, do. p. Mai 58 3½, Getreidefracht nach Liverpool 2, Kaffee fair Rio Nr. 7 16 do. Rio Nr. 7 p. März 14,75, do. do. p. Mai 14,50, Met, Spring elears

266 211/⁄16, 1 9,90.

icago, 13. Februar. (W. T. B.) Weizen fallend einige Iöt nach Eröffnung, dann lebhafte Reaktion, später wieder fagt cinige Mais allgemein fest während des ganzen Börsenverlaufs.

Mai 53 ⅛. Mais pr. Februar

Weizen pr. Februar 50 ¼, pr.

42 ¾. Speck short elear nomin. Pork pr. Februar 10,00.

———————xüõ 6. Kommandit⸗Gefellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. 7. Erwerbs⸗ und Wirt. schafts⸗Genossenschaften. feh

8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.

9. Ben. Nünnehe

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

und dergl.

[68270]

einer Fläche von 1,6044

anlagt. Auszug aus

buche verm nicht hervorging, 1 von Kapital,

widrigenfalls dieselben bei

auf den Anspruch

an Gerichtsstelle verkündet werden.

termin vor der Aufforderung zur Ab boten anzumelden und, falls der betreibende Gläu⸗ biger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, Feststellung des ge⸗ ringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum der Grundstücke beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die felgtelung des Verfahrene derbenn aheen, widrigen⸗ alls na⸗ olgtem Zuschlag das Kaufge

an 8 Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 1. April 1895, Vormittags 10 Uhr,

2) Aufgebote, Zustellunge

Zwangsversteigerung. 8 Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die im Grundbuche von Gelliehausen Band II Artikel 17 auf den Namen des Bäckers Wilhelm Schneider in Gellishausen eingetragenen, in der Gemarkung von Gelliehausen belegenen Grundstücke am Freitag, den 29. März 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte im Henkel'schen Gasthause zu Gelliehausen versteigert werden. Die Grundstücke sind mit 13,82 Thaler Reinertrag und Hektar zur Grundsteuer, mit 72 Nutzungswerth zur Gebäudesteuer ver⸗ der Steuerrolle Abschrift des Grundbuchartikels, etwaige A und andere die Grundstücke betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichts⸗ vom 1. März 1895 an eingesehen werden. lle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund⸗ ur Zeit der e. des Versteigerungs⸗ nsbesondere derartige Zinsen, wiederkehrenden hebungen oder Kosten, spaͤtestens im Versteigerungs⸗ gabe von Ge⸗

Reinhausen, den 1. Februar 1895. FKFhnigliches Amtsgericht.

beglaubigte bsch

in Bezug

ätzungen

[68271]

[40720]

bu desselben

[68291]

Oeffentliche Ladung. Als Eigenthümer der Parzellen des Artikels 52 der Grundsteuermutterrolle der Gemeinde Oderscheid Flur 6 Nr. 115 An der Klobeich, Pob, und Flur 12 Nr. 466/253, Zu Hentgesnaaf, roß, finden sich im Kataster derzeit oseph Eikamp zu Clev in Overath angegeben, während das Eigenthum an diesen Parzellen nspruch genommen wird. haben bei den bis⸗ nlegung des Grund⸗ elt werden können und werden hiermit aufgefordert, späͤtestens in dem nachbenannten

arten, 65 qm noch die Erben

neten

i

Nachdem der bisherige in Klenze in den Ru Rückgabe der von dems in Frage steht, werden auf Landesgerichts⸗Präsidenten z kannten Personen, welche aus der Dienstfü ꝛc. Hübner Ansprüche an d haben glauben, aufgefordert auf Mittwoch, den 10. April 1895, Vor⸗ mittags 10 Uhr, anstehenden Aufgebotstermine anzumelden, widrigenfalls sie ihrer Ansprüche an die Amtskaution verlustig erklärt und nur an die Person des ꝛc. Hübner verwiesen werden sollen.

Lüchow, den 9. Februar 1895. Königliches Amtsgericht. III.

Aufgebot.

Das von der Kreis⸗Sparkass Nr. 546 in der Anna Krause'’schen Kuratelsache K. 313 des Königlichen Amtsgerichts in Karthaus für Josef Krause ausgestellte Sparkassenbuch, lautend angeblich verloren gegangen. Arbeiters Josef Krause in ie unbekannten Inhaber des ätestens in dem auf ags 10 Uhr, vor Gerichte anberaumten Aufgebots⸗ echte anzumelden und das Sparkassen⸗ vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung erfolgen wird. Karthaus, den 6. Oktober 1894. Königliches Amtsgericht.

über 82 80 ₰, ist Auf den Antrag des Mehsau werden daher d Sparkassenbuchs aufgefordert, sp den 7. Juni 1895, Vormitt dem unterzei termine ihre

von anderen Personen in Die gedachten Erben Eikam herigen FeeFches eac zur buchs nicht ermitt

eeee⸗ erichtsvollzieher Hübner hestand versetzt ist und die elben gestellten Amtskaution Antrag des Herrn Ober⸗ u Celle biesenigen unbe⸗

essen Amtskaution zu , ihre Ansprüche in dem

olzung, 71 a 14 qm

e in Karthaus unter

Termin, nämlich am 19. April er., Vormittags 10 Uhr, ihre etwaigen Rechte an den obigen Parzellen vor dem hiesigen Amtsgericht, Abtheilun III, geltend zu machen, widrigenfalls ohne ihre Einwillsgun die Grundbucheintragung der Eigenthümer erfolgen wird. Bensberg, den 11. Februar 1895. Der Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts, Abth. III: Brill, Gerichts⸗Aktuar.

rung des

[68264]

Der Bruno Wiesel, früher zu Breitenbenden

bezw. in Denrath, jetzt angeblich auf einem Kohlen⸗ bergwerke in oder bei Essen, wird in Sachen be⸗ treffend die Anlegung des Grundbuchs zu dem auf den 22. März 1895, Vorm. 9 ¼ Uhr, anbe⸗ raumten Termine im hiesigen Gerichtsgebäude, Zimmer Nr. 8, hiermit vorgeladen zur Vernehmung über den von dem Ackerer und Wirth Mathias Wiertz zu Breitenbenden erhobenen Eigenthums⸗ anspruch auf die b Flur 7 Nr. 764, „Am schmalen Siefen“, Weide, 3 a 83 qm. Im Falle des Nichterscheinens des Bruno Wiesel in dem angegebenen Termine wird der vorgenannte Mathias Wiertz als Eigenthümer der obigen Parzelle im Grundbuche eingetragen werden.

Gemünd, am 4. Februar 1895. Gerichtsschreiberei des ö Abth. IV.

Auf Antrag des Bäckermeisters William Hagemann zu Münden ist durch heutiges Urtheil des unterzeich⸗ neten Amtsgerichts die zweite gerichtliche Ausfertigung der Kaufvertragsurkunde vom 29. Juni 1877 ald Hppothekenurkunde über die im Grundbuche von Münden Band II Art. 73 Abth. III Nr. 1 ein⸗ getragene Post von 9000 nebst 4 % Zinsen seit 1. Oktober 1877 gegen vierteljährige Kündigung, Lüngetragen am 4. Oktober 1877 im alten Hypo⸗ thekenbuch Bez. XII Abth. I Band I1 Fol. 136 Pag. 271 Nr. 2 für die Wittwe Geiger, Friederike, Knochenhauer, in Münden, Frau Senator Wüstenfeld, Elise, geb. Knochenhauer, daselbst,

räulein Louise Knochenhauer daselbst, Frau

etjen, Henriette, geb. Knochenhauer, in Bremen Frau Paniel, Amalie, geb. Knochenhauer, daselbst⸗