sch
3
8 3
9
““ 1 8
er Reichs⸗An
aats⸗Anzeiger.
Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 4 %ℳ 50 ₰.
Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an; für Berlin anßer den Post-Anstalten auch die SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Insertionspreis für den Raum einer Bruckzeile 30 ₰.
Inserate nimmt an: die Königliche Expedition
Expedition
Einzelne Rummern hosten 25 16
des DBeutschen Reichs-Anzeigers
und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers
Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, und zwar: des Ehren⸗Großkomthurkreuzes des Großherzoglich oldenburgischen Haus⸗ und Verdienst⸗Ordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig: dem Zeremonienmeister Freiherrn von Schrader; des Komthurkreuzes zweiter Klasse des Herzoglich sachsen⸗ernestinischen Haus⸗Ordens: dem Kammerherrn von Hülsen, Intendanten des König⸗ lichen Theaters zu Wiesbaden; des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens: dem Haushofmeister Mertins vom Hofstaat Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin Friedrich; des demselben Orden affiliierten silbernen Verdienstkreuzes: dem Kammerdiener Fuchs von demselben Hofstaat: der demselben Orden affiliierten silbernen Verdienst⸗Medaille: dem Kammerlakaien Schmettau von demselben Hofstagt;
ferner:
des Kaiserlich russischen St. Stanislaus⸗Ordens 1 erster Klasse: dem Hof⸗Marschall Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen 8 von Preußen, Kapitän zur See Freiherrn von Seckendorff, à la suite der Marine, und - dem Kammerherrn von Strahl, Hof⸗Marschall Seiner Königlichen Hoheit des Landgrafen von Hessen; desselben Ordens zweiter Klasse mit dem Stern: dem Kammerherrn Ihrer Königlichen Hoheit der Frau Prinzessin Heinrich von Preußen, Grafen von Hahn⸗
des Kaiserlich russischen St. Annen⸗Orden 8 dritter Klasse:
dem Hofstaats⸗Sekretär Hintze vom Hofstaat Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Heinrich von Preußen; der Kaiserlich russischen goldenen Medaille am Bande des St. Stanislaus⸗Ordens:
dem Kammerdiener Kock von demselben Hofstaat; sowie der Kaiserlich russischen silbernen Medaille am
3 Bande desselben Ordens:
dem Garderobier Schilling von demselben Hofstaat.
“
““
Dentsches Reich. 3
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann José Albano Filho an Stelle des auf seinen Antrag entlassenen bisherigen Konsuls John 5 zum Kon l in Ceara (Brasilien) zu ernennen 4““
11““
In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „R.⸗ u. St.⸗A.“ wird eine Uebersicht der Rüben⸗Verarbeitung sowie der Einfuhr und Ausfuhr von Zucker im deutschen Zersihesiet im Monat Januar 1895,
in der Dritten Beilage eine Zusammenstellung der Be⸗ triebsergebnisse der Zuckerfabriken des deutschen Zollgebiets im Monat Januar 1895 und in der Zeit vom 1. August 1894 bis 31. Januar 1895 veröffentlichk.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht, unter dem 27. v. M. Allerhöchstihrem Ober⸗Hof⸗ und Haus⸗ Marschall und Ober⸗Zeremonienmeister Grafen zu Eulen⸗ burg für seine Person fortan bei Hofe den Rang unmittelbar nach den Staats⸗M. istern zu verleihen.
8 8 1 “
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dden zum Ersten Pfarrer bei der evangelischen Gemeinde
in Muünster designierten bisherigen Superintendenten Büchsel
in Kottbus zugleich zum Konsistoria⸗Rath und Mitglied des
Konsistoriums der Provinz Westfalen — 8* 38 8 8 “ 3 8
im Neben ernennen. 188 1“
1““ —
Mar Praf Ludwig Wilhelm (3.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Dem Konzertmeister an der Königlichen Oper und Lehrer an der Königlichen akademischen Hochschule für Musik Karl Halir in Berlin ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden.
Mänisterium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.
—Es ist nicht möglich, sämmtliche Forst⸗Assessoren in der Staats⸗Forstverwaltung gegen Entgelt zu beschäftigen. In vielen Oberförstereien bietet sich indessen Gelegenheit für die Forst⸗Assessoren, sich bei den Geschäften der Revierverwaltung sowohl im Interesse ihrer eigenen Fortbildung, als im Inter⸗ esse des Staats zu betheiligen. Die Königlichen Regierungen wollen die in Ihrem Bezirke sich aufhaltenden, zur Beschäfti⸗ gung gegen Tagegeld bisher nicht herangezogenen Forst⸗ Assessoren hierauf aufmerksam machen und ihnen auf Anfrage solche Oberförstereien bezeichnen, in welchen eine Unter⸗ stützung der Revierverwalter besonders zweckmäßig ist. Es gilt dies namentlich von denjenigen Forstrevieren, in welchen ein starker Einschlag oder ein ausgedehnter Kultur⸗ betrieb stattfindet, ferner von solchen, deren zerstreute Lage den Betkieb erschwert und deren Verwalter mit Nebengeschäften als Amtsvorsteher u. s. w. stark belastet sind. Den Forst⸗ Assessoren ist eine derartige Beschäftigung auch zur Sicherung von Pensionsansprüchen für die betreffende Dienstzeit zu empfehlen. “ Berlin, den 11. Februar 1895.. Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. von Hammerstein. 8 An sämmtliche Königlichen Regierungen, mit Ausschluß von Aurich und Sigmaringen. 8
Königliche Technische Hochschule zu Hannover.
Die Vorträge und 1- werden im Sommer⸗ Semester Montag, den 22. April 1895 beginnen. Einschrei⸗ bungen dazu erfolgen vom 1. bis 27. April 1895. — Pro⸗ gramme werden vom Sekretariat gegen Einsendung von 60 ₰ in Briefmarken event, auch gegen Nachnahme portofrei
zugesandt. Hannover, den 15. Februar 1895. Der Rektor Kohlrausch.
— Königlich Preußische Armee.
Nachweisung der beim Sanitäts⸗Korps im Monat Januar 1895 eingetretenen Veränderungen. Durch Ver⸗ fügung des General⸗Stabsarztes der Armee. 22. Januar. Weist, einjährig⸗freiwilliger Arzt beim 4. Garde⸗Regt. z. F., unter Verschugg zum Gren. Regt. Graf Kleist von Nollendorf (1. West⸗ preuß.) Nr. 6, zum aktiven Unterarzt ernannt und bei letztgenanntem Truppentheil mit Wahrnehmung einer offenen Assist. Arztstelle be⸗
auftragt. Beamte der Militär⸗Verwaltung.
Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 21. Ja⸗ nuar. Eberhagen, Schroeder, Proviantamts⸗Rendanten in Kosel bezw. Thorn, nach Thorn bezw. Kosel, Treger, Proviant⸗ 8 9 Torgau, auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhestand, EqWEG
24. Januar. Schwarzlose, troleur in Erfurt, auf seinen Antrag versetzt. 28. Januar. Lammert, Proviantamts⸗Rendant in Verden, auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhestand beeseht.
29. Januar. Doerner, Rechnungs⸗Rath, Rendant der Zah⸗ lungsstelle des XIV. Armee⸗Korps, auf as- Antrag mit Pension in den Ruhestand versetzt. Krause, Roßarzt der Landw. 2. Auf⸗ gebots, der Abschied bewilligt.
30. Januar. Martini, Fehtäistr. vom 2. Bat. Inf. Regts.
k Bad.) Nr. 111, auf seinen Antrag
ension in den Ruhestand versetzt. 31. Janugr. Grohnwaldt, Eppert, Proviantamts⸗ Assistenten in Spandau (Armee⸗Konservenfabrik bezw. Proviantamt), zum Proviantamt daselbst bezw. nach Hofgeismar versetzt. ebruar. Ricke, Ober⸗Buͤüchsenmacher bei der Gewehr⸗ fabrik anzig, zum Zeughaus⸗Büchsenmacher beim Art. Depot Wittenberg, Schlegelmilch, Werkzeu machermeister bei der Gewehr⸗ fabrik Spandau, zum Ober⸗Büchsenmacher, genannten Fee — ernannt.
6. Februar. Schwieger, Zeughaus⸗Büchsenmacher vom Art. Depot Wesel, beauftragt mit Wahrnehmung einer freien Ober⸗ Büchsenmacherstelle bei der Gewehrfabrik Spandau, unter Belassung bei der genannten Fabrik, zum Ober⸗Büchsenmacher ernannt.
9. “ Haese, Zahlmstr. vom 1. Bat. Westfäl. hufr Nr. 7, auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhestand versetzt.
Rendant, Proviantamts⸗Kon⸗ mit Pension in den Ruhestand
mit
unter Belassung bei der
Michtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 20. Februar.
Seine Majestät der Kaiser und Köni hörten heute Vormittag den Vortrag des Chefs des Zivilkabinets und daran anschließend den Vortrag des Chefs des Marinekabinets. Um 1 Uhr empfingen Seine Majestät in Frivetrnbien den Kardinal⸗Fürstbischof Dr. Kopp, welcher für die erhaltene Ordensauszeichnung seinen Dank aussprechen wollte.
Das „Armee⸗Verordnungs⸗Blatt“ veröffentlicht in einer Hne⸗ ausgegebenen Sondernummer folgenden Allerhöchsten rmeebefehl: . Mein Heer hat mit Mir einen neuen schweren Verlust zu be⸗ klagen. Aus der Zahl seiner General⸗Feldmarschälle schied durch den Tod zu Meinem großen Schmerze Mein treuer Freund, der Erz⸗ herzog Albrecht von Oesterreich, Kaiserliche und König⸗ liche Hoheit, Chef des Gceenadier⸗Regiments König Friedrich Wilhelm I. (2. Ostpreußischen) Nr. 3. Mit ihm ist ein ruhmreicher, auf vielen Schlachtfeldern erprobter Führer und Held, ein leuchtendes Vor⸗ bild aller soldatischen Tugenden, ein treuer Pfleger der Waffen⸗ brüderschaft zwischen der österreichisch⸗ ungarischen und Meiner Armee dahingegangen, den wir mit Stolz zu den Unserigen zählen durften. Um das Andenken des Verewigten zu ehren, bestimme Ich hierdurch, daß sämmtliche Offiziere der Armee drei Tage, die Offiziere des vorgenannten Regiments, dessen Chef der General⸗Feldmarschall fast 36 Jahre gewesen, acht Tage Trauer — Flor am linken Unter⸗ arm — anlegen. Außerdem hat eine Abordnung des Regiments, be⸗ stehend aus dem Kommandeur, 1 Stabsoffizier, 1 Hauptmann und
1 Lieutenant, an den Beisetzungsfeierlichkeiten theilzunehmen. Ich be.
auftrage Sie, Vorstehendes der Armee bekannt zu machen. Berlin, den 18. Februar 18905.
An den Kriegs⸗Minister.
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr hielten heute eine Sitzung.
Das Staats⸗Ministerium trat heute Nachmittag 2 Uhr unter dem Vorsitz des Minister⸗Präsidenten Fürsten zu Hohenlohe im Reichstagsgebäude zu einer Sitzung zusammen.
8
Ein in der „Schlesischen Zeitung“ vom 12. d. M. ver⸗ öffentlichter Artikel „Umsturz und Sozialpolitik“ vertritt die Auffassung, der Handels⸗Minister Freiherr von Berlepsch habe entgegen seiner früheren Absicht einen Gesetzentwurf wegen Anerkennung der Berufsvereine und Erri tung von Arbeiterkammern im Staats⸗Ministerium nicht eingebracht oder den eingebrachten fallen 8 Das ist nicht zutreffend. Die von dem Handels⸗Minister dem Staats⸗Ministerium vorgelegten Vorarbeiten betreffen die Regelung der Korporations⸗ rechte der Berufsvereine, sie sind im Staats⸗Ministerium einer allgemeinen Besprechung unterzogen worden, eine Be⸗ schlußfassung hat noch nicht stattgefunden
1“X“ 1“
In der letzten Zeit ist mehrfach die Nachricht durch die Presse gegangen, es werde seitens der agr.rdeseaih. die Anlage einer Armee⸗Konservenfabrik im Osten des Reichs geplant. Diese Nachricht entbehrt der Begründung. Zur Zeit liegtein Bedürfniß zur Errichtung einer weiteren Armee⸗Konserven⸗ fabrik nicht vor; vielmehr werden die in Mainz und Spandau LC“ beiden Fabriken voraussichtlich noch auf eine Reihe von Jahren im stande sein, den Konservenbedarf des üeg nicht allein im Frieden, sondern auch im Falle eines rieges ausreichend zu decken. „Auch die Annahme, daß die Heeresverwaltung noch all⸗ jährlich Konserven aus dem Auslande beziehe, ist nicht zutreffend. Derartige Bezüge finden seit Jahren nicht mehr statt, es wird vielmehr der gesammte Bedarf des preußischen Heeres an Konserven in den dgensn Fabeühes her⸗ gestellt. Die geringen noch im Bestande befindlichen Vorräthe an australischem Büchsenfleisch rühren durchweg aus früherer Zeit her und werden mit Ablauf dieses Jahres verbraucht sein
8
1