1895 / 45 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 20 Feb 1895 18:00:01 GMT) scan diff

überhaupt noch nicht durchgeführt und stand dieselbe noch auf antiémen. Hieraus ergaben sich sehr verschiedenartige Ergebnisse, welche durch . dieses Gesetz im Interesse einer wohlwollenden Behandlung der be- troffenen Beamten zu regeln sind. Im großen ganzen sollen diese Beamten ebenso behandelt werden wie die zur Disposition gestellten Beamten der Eisenbahn⸗Verwaltung infolge der Neuorganisation de letzteren. Aber eine Reihe von Abweichungen ergeben sich aus den eben be zeichneten besonderen Verhältnissen als nothwendig, und man ist in dieser Beziehung noch etwas weiter gegangen zu Gunsten dieser Beamten, als die Eisenbahn⸗Verwaltung in ihrem Ressort es für nöthig gehalten 18

hat. Abweichende Bestimmungen sind namentlich getroffen in Be⸗ ziehung auf die Dauer der Zurdispositionsstellung, auf die theilweise An⸗ rechnung des bisherigen Einkommens aus der Verwaltung von Neben⸗ ämtern und in Betreff der Aufrechterhaltung der mit der Verwaltung dieser Nebenämter verbundenen Pensionsansprüche. Auch will der Gesetz⸗ entwurf Entscheidungen treffen in Betreff der Ermittelung des bis⸗ herigen Einkommens der Beamten, soweit dasselbe sich aus ihren nicht feststehenden Bezügen zusammenstellt, sowie wegen des Uebertritts von

es nicht die Absicht des Reichstags ist, an den Fundamenten unserer segensreichen Arbeiterversicherungs⸗Gesetzgebung zu rütteln. (Bravo!)

Abg. Grillenberger (Soz.): Der Staatssekretär hat erklärt die lange Verzögerung in der Abstellung der vorhandenen Mängel be⸗

Ich empfehle also den Antrag Auer nicht zur Annahme. Gegen das Amendement Hitze habe ich nichts zu erinnern; auch meinen Wünschen entspricht es, wenn die Arbeiten möglichst gefördert werden ich habe schon vorhin gesagt, weshalb das bisher nicht hat geschehen können und ich werde meinerseits gern bemüht sein, die Sache zu fördern.

Was den Antrag Pichler anlangt, so will ich nur notitiae causa bemerken, daß die Förderung der Zwecke, welche er in seinem An⸗ trag ins Auge gefaßt hat, doch schon bisher von den Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsanstalten nicht unbeachtet geblieben ist. Nach der mir vorliegenden Zusammenstellung haben die Anstalten Darlehen zu Zwecken der Herstellung von Arbeiterwohnungen bereits in einem Betrage von 5 740 000 hergegeben, und an Gemeinden und Korpo⸗ rationen sind zu Zwecken, die vorwiegend den Versicherten zu gute kommen, wie zu Krankenhäusern ꝛc., schon 2 400 000 aufgewendet worden, zu anderen Zwecken, wie z. B. Schulen, Wasserleitungen, Schlachthäusern, haben die Versicherungsanstalten rund 4 Millionen bereitgestellt. Es sind also ihre Aufwendungen auf diesem Gebiete

die Landwirthschaft habe durch nichts bewiesen, daß die Lasten un⸗] gegen die B 1 1 1 5 ung, 5— o des Rein⸗ Abg. Lorenzen (fr. Vg.) klagt darübe ie Fa it ertrages des wirthschaftlichen Betriebs. Ist der Besitzer sehr ver, über den 8) Rendsburg 427

Xr. chuldet, so k t das bi i 8 b Ertr 8 deute keine Stagnation der Sozialgesetzgebung. Vor einigen Wochen * Crabeng lischapeieenn enen Dfitel Versiegung verschiedener Brunnen infolge des Kanalbaues. Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. von

haben wir in diesem use sehr viel von der Stagnation dies beran. Vernßig bs 1 3 Gesetzgebung gehört; 09 -se etwhüc⸗ wurde gesagt: ma vüs E 1“” Boetticher: ich Sm. 82, Gefente⸗ * Men. en Abg. Kühn (Soz.): Der Abg. Rösicke habe heute anscheinend I.S Satz ß ei Mea s Snneemebnte sere. eee de Heer⸗ e die Verzeihung des Abg. Freiherrn von Stumm erbitten wollen für Ich eigne mir den Ser Sort Sozialdemokratie förderlich gewesen sind, so beweist das, daß fie de Srenben Fen Bfsndee Cat zerzese tegdhss sa t hele osenkewrndere Fiegen dscene nn he anbenvren n örüle 2nns ühse den Beehe sozialen Schäden wirklich . verdienten kein besonderes Lob, denn sie handelten ja in ihrem eigenen begründeter Klagen geschehen muß. Die Klagen aber, die der Herr zuhelfen. * die allgemeine Lebenshaltung der arbeitenden Kaf. Feteelle ecncsbla te dengkrattsch. Presse babe die 2 dencheer vocesnce Bat, bebe 1c 12- ercfältften haben sie Srne-l;s ereenr Einfl aict amefht 8. .8. und Fs informiert; sie habe aber mit vollem Fec⸗ die . habe angedeihen lassen, und ungeachtet meines 9J 1 hcs auf f Pbers⸗ 88 877 2 5 noch bbeile des Gesetzes konstatiert. Redner weist darauf hin, daß seinerzeit Interesses für die Provinz Schleswig⸗Holstein, nicht durchweg für ET11““ nuch das Zentrum in seiner großen Mehrbeit gegen das Gesetz gestimmt berechtigt ansehen können. 8 8⸗ und Invaliditätsgesetz die Brunnen in Büdelsdorf darunter gelitten haben, daß die Stadt Rendsburg infolge der Anlage des Nord⸗Ostsee⸗Kanals eine veränderte Wasserversorgung eingerichtet hat. Also der Schaden, der den Besitzern in Büdelsdorf erwachsen ist, ist durch die Stadt

angestellt hat. Der Vergleich mit sonstigen Versicherungsanstalten aber ergiebt für die Anstalten der Alters⸗ und Invaliditätsversicherung ein außerordentlich günstiges Resultat. Es waren im Jahre 1893 bei 31 Versicherungsanstalten im ganzen 1358 besoldete Beamte thätig, also auf rund 7700 Versicherte ein Beamter. Dagegen braucht der Preußische Beamtenverein, der, wie ich schon bemerkte, mit außer⸗ ordentlich geringen Kosten verwaltet wird, 20 Beamte auf 25 000 Ver⸗ sicherte, also einen auf rund 1250. Sie werden also auch nach der Richtung hin unseren Versicherungsanstalten schwerlich einen be⸗ gründeten Vorwurf machen können.

Wenn der Abg. Molkenbuhr weiter eine Klage und einen Vor⸗ wurf über die Gestaltung unserer Gesetzgebung daraus hat herleiten wollen, daß die Arbeiter noch nicht die Hälfte von dem bezogen haben, was sie selbst für die Alters⸗ und Invaliditätsgesetzgebung aus⸗ gegeben haben, so beruht auch dieser Vorwurf wesentlich auf einem Miß⸗ verständniß, auf einer irrthümlichen Auslegung des Gesetzes und auf thatsächlich nicht zutreffenden Unterlagen. Es liegt hier vor mir eine Nachweisung, aus der sich ergiebt, daß im Jahre 1891 von der

auch eine gute

genossenschaften es kaum würde zu Prozessen kommen lassen cewesen sei, gehe aus der neulichen Erkläru ff

genof gehe aus ng des Abg. v

ist sehr enttäuscht worden. Die I1“ haben daß für ihn die Wiedereinführung des Crnrtalicfenvejetes daß Voraussetzung gewesen sei. Im einzelnen werde zu sehr am Buch⸗

sich zu Innungen der Großkapitalisten entwickelt und stellen in den staben des Gesetzes festgehalten. Das geschehe oft in geradezu rigoroser

ordergrund den Gesichtspunkt, möglichst wenig zu zahlen. Daß die

Gesammtheit der Arbeiter in runder Summe 47 Millionen für die Alters⸗ und Invaliditätsversicherung aufgebracht und Renten im Be⸗ trage von 15,3 Millionen ausgezahlt worden sind; im Jahre 1892 steht einem Arbeiterbeitrag von wiederum rund 47 Millionen Mark eine Rentenzahlung von 22,4 Millionen gegenüber; und im Jahre 1893 sind, während die Arbeiter rund 48 Millionen gezahlt haben, 28,1 Millionen an Rente ausgezahlt worden. Aber, meine Herren, ist denn das etwas so Bedenkliches? Wir haben bekanntlich und darauf hat der Herr Abg. Enneccerus mit vollem Rechte hingewiesen das Kapitaldeckungsverfahren; wir können also nicht, wie beim Umlageverfahren, nur die Deckung für die Renten, die in diesem Jahr ausgezahlt sind, suchen, sondern wir müssen die Prämien so bemessen, daß durch sie das Kapital geschafft wird, um dauernd die Renten, die in diesem Jahr erwachsen, sicher zu stellen; und die mir vorliegende Nachweisung ergiebt denn auch und das sage ich zur Beruhigung des Herrn Abg. Molkenbuhr —, daß in den folgenden Jahren sich das Ding ganz anders stellen wird. Bereits 1894 sind auf 48 Millionen Arbeiterbeiträge 34 Millionen Rente gezahlt worden, 1895 werden schon 41,1 Millionen gezahlt werden und 1896 wird zuerft die Summe der zu zahlenden Renten höher sein als die der Arbeiterbeiträge. Die Renten steigen fortgesetzt; meine Nachweisung schließt mit dem Jahre 1900, da werden zu zahlen sein von vornherein können wir das natürlich nicht mit Sicherheit feststellen, aber an der Hand der bisherigen Erfahrungen im Wege der Wahrscheinlichkeitsberechnung 67,7 Millionen Renten gegenüber nur 48 Millionen Arbeiterbeiträgen. (Hört! hört!) Also nur ein wenig Geduld, Herr Abg. Molkenbuhr, und das Verhältniß, welches Sie jetzt anscheinend mit Recht beklagen, wird sich um⸗ gekehrt stellen.

Ich habe noch eine andere interessante Nachweisung; aus der ergiebt sich ich will nicht alle Zahlen nennen, weil das zu weit führen würde —, daß die Arbeiter jetzt nicht ganz ein Drittel der durch sie bewirkten Belastung aufbringen, d. h. desjenigen, was sie wieder ausgezahlt erhalten.

Ich kann mich nur dem Wunsch des Herrn Abg. Dr. Enneccerus anschließen, daß auch von diesen Berechnungen und Zahlen in Ihren Versammlungen Sie sind ja jetzt Freunde dieser Gesetzgebung, also können Sie es um so leichter thun ein ausgiebiger Gebrauch gemacht und gesagt würde: wenn die Arbeiter jetzt auch anscheinend Grund hätten, um deswillen unzufrieden zu sein, weil die Gesammtheit der Arbeiter weniger erhalte als sie aufbringt, so würde sich dieses Verhältniß in Zukunft erheblich verbessern und der Arbeiter nach der Absicht des Gesetzes immer zu den Renten nur ein Drittel beitragen.

Man sprach gestern auch von der Einwirkung der sozialpolitischen Gesetzgebung auf die Armenpflege; man behauptete, daß, obwohl die sozialpolitische Gesetzgebung kolossale Summen aufbringen läßt, doch die Lasten der Armenpflege nicht geringer geworden seien. In dieser Allgemeinheit ist die Behauptung nicht richtig, die Frage hat uns früher schon hier beschäftigt, wobei ich darauf hinwies, daß, wenn die Lasten der Armenpflege nicht geringer geworden sind, das wesentlich dem Umstand zuzuschreiben ist, daß die Armenpflege jetzt eine viel intensivere ist als früher (sehr richtig!), und daß, seit der verunglückte invalide Arbeiter durch die sozialpolitische Gesetzgebung ein menschen⸗ würdigeres Loos erhalten hat, als er es früher hatte, auch die Ansprüche aller übrigen Arxmen gewachsen sind, gegenüber dem standard of life, den sie früher hatten. (Sehr richtig!) Ich bin mit einer Enquste in dieser Beziehung beschäftigt, deren Ergebniß ich Ihnen demnächst mitzutheilen hoffe. Dasselbe wird voraussichtlich einen sehr interessanten Einblick liefern in die Einwirkung unserer sozialpolitischen Gesetzgebung auf die Armenpflege. Aber auch abgesehen von dem Ergebniß einer solchen Enquste, liegt doch die Frage außer⸗ ordentlich nahe: wo bleibt denn das Geld, was wir in so großen Mengen aufbringen? Wem kommt es zu gute? Den verunglückten invaliden Arbeitern! Und der Gesetzgeber hat sich gern dazu ent⸗ schlossen, die allgemeine Arbeiterfürsorge in dieser Form einzuführen

Gesetzes werden behandelt werden, die wir auch selbst bei Vorbereitung des Gesetzes in Angriff nehmen werden. Es empfiehlt sich nicht das bemerkte ich schon neulich in der Budgetkommission —, mit einer einjelnen Korrektur einem Gesetze gegenüber vorzugehen, wenn es auch nach anderen Richtungen Lücken und Mängel zeigt, die man besser ge⸗ meinsam faßt. Ich trete Herrn Dr. Enneccerus darin bei, daß die beiden Punkte: Berufsinvalidität und Altersrenten nicht die dringendsten sind, ĩck deren das Gesetz Korrektur erheischt. Ich würde aber gar⸗ diese Fragen besonders vorzunehmen, wenn ich

daß, wenn ein solcher Gesetzentwurf, der sich auf

Fragen beschränkt, hier im Hause zur Verhandlung solchen Spezialentwurf einmal Gelegenheit, alle

in bestimmtes Gesetz laut geworden

wahrscheinlich eine sehr viel

diese beiden Punkte

Debatte hat nur dann einen

1 sie an der Hand

der gemeinnützigen Thätigkeit auf über 13 Millionen zu beziffern. Ich leugne nicht, daß nach dieser Richtung hin noch viel mehr ge⸗ schehen könnte; allein der Antrag des Herrn Abg. Pichler ist in der Form, wie er gestellt ist, kaum möglich; denn die Regierungen haben nach dem Gesetz nicht die Befugniß, in dieser Beziehung irgendwelche Vorschriften mit verbindlicher Kraft zu erlassen; sie können nur empfehlen, daß das Geld, welches die Versicherungs⸗ anstalten ansammeln, mehr als bisher zu gemeinnützigen Zwecken verwandt wird, und das ist bereits geschehen. Das Reichs⸗Versicherungs⸗ amt hat auch dies Ziel im Auge und wird nicht ablassen, fernerhin empfehlend einzutreten. Was nun endlich den Antrag des Herrn Abg. Dr. Kruse betrifft, so habe ich darauf hinzuweisen, und ich glaube, er hat gestern schon selbst in seinem Vortrage darauf aufmerksam gemacht, daß wie in der Novelle zum Unfallversicherungsgesetz, welche im vorigen Jahre publiziert worden ist, auch die Ausdehnung der Unfallversicherung auf die Seefischerei in Aussicht genommen ist. Die neulichen Unglücks⸗ fälle legen die Erwägung nahe, ob man nicht von der Befugniß, die in § 1 des See⸗Unfallversicherungsgesetzes dem Bundesrath gegeben ist, Gebrauch machen und die Seefischerei schon jetzt der Versicherungs⸗ pflege unterstellen soll. Ich bin nicht dagegen, daß man diese Frage von neuem zum Gegenstand der Erwägung macht, aber ich will nur darauf aufmerksam machen, daß es nicht ganz leicht ist, die Seefischerei unterzubringen. Die Seeberufsgenossenschaft würde vielleicht geneigt sein, die mit Dampfschiffen betriebene Hochseefischerei aufzunehmen, sie würde aber wahrscheinlich nicht geneigt sein, auch die übrigen Bootsfischer aufzunehmen, weil sie damit ganz andere, gegenüber dem eigentlichen Betriebe ihrer Genossen durchaus heterogene Gewerbe⸗ treibende in ihren Verband aufnehmen müßte. Und den Bootsfischern selber würde man einen außerordentlich geringen Gefallen damit thun, wenn man sie der Seeberufsgenossenschaft überweisen wollte; denn die Lasten, die die Zuweisung an die Seeberufs⸗ genossenschaft mit sich führen würde, würden wahrscheinlich für die Bootsfischer an unseren Küsten, die sich doch im allgemeinen in einer dürftigen Vermögenslage befinden, zu hoch sein. Deshalb hat auch die Novelle, welche wir wegen der Ausdehnung der Ver⸗ sicherungspflicht auf die Seefischer vorgelegt haben, in Aussicht ge⸗ nommen, daß gerade dieser Kategorie von Versicherungspflichtigen die Last erleichtert werden sollte. Wir hatten eine Mitwirkung der Kom⸗ munalverbände vorgesehen, wie das ähnlich auch schon im Bau⸗ Unfallversicherungsgesetz zu gewissen Zwecken geschehen ist, und wollten auf diesem Wege die Last für die Fischer erleichtern und ihnen auf billigere Weise eine Wohlthat zuweisen, die ihnen auf die Dauer gar⸗ nicht vorenthalten werden kann. Diese Frage wird jetzt wieder erwogen werden, und ich werde mich freuen, wenn es gelingt, einen Weg zu finden, der sachlich richtig ist und der möglichst bald zum Ziele führt. Was den zweiten Antrag anlangt, daß die klimatischen Krank⸗ heiten der Seeleute den Betriebsunfällen im Sinne des Unfall⸗ versicherungsgesetzes gleichgestellt werden möchten, so bin ich auch in dieser Beziehung bereits mit Verhandlungen befaßt. Die Seeberufs⸗ genossenschaft wünschte, daß die Hinterbliebenen, also die Wittwen und Waisen von Seeleuten, ganz allgemein durch die Berufsgenossen⸗ schaft versorgt würden, auch die Hinterbliebenen von solchen Seeleuten, die an klimatischen Fiebern verstorben sind. Die Berufsgenossenschaft ging dabei davon aus, daß schon die jetzigen Beiträge dazu ausreichen würden. Die Ermittelungen, welche wir über die Möglichkeit einer solchen Herstellung der Wittwen⸗ und Waisenversorgung für Seeleute angestellt haben, haben indessen sehr erhebliche Zweifel daran ergeben, ob mit den Beiträgen, die die Seeberufsgenossenschaft jetzt aufbringt, auch dieser Zweck sich werde erfüllen lassen. Es ist allerdings richtig, daß in der Seeberufsgenossenschaft das Aufkommen an Beiträgen sehr erheblich den Bedarf an Alters⸗ und Invaliditätsrenten übersteigt. Das rührt einfach daher, daß der Seemann in der Regel schon bei guten Jahren zu einem anderen Beruf übergeht oder sich selbständig macht, und also im Falle der Invalidität nicht in demselben Umfang, wie es bei anderen Gewerben der Fall ist, der Invaliditäts⸗Versicherungs⸗ anstalt zur Last fällt. Außerdem kommt bei einer solchen Organisation, wie die Seeberufsgenossenschaft sie im Auge hatte, auch die Frage in Betracht, ob es sich empfiehlt, nur allein für die Wittwen und Waisen der Seeleute eine Versicherung herzustellen, während man für die Wittwen und Waisen aller übrigen Gewerbetreibenden im Lande eine solche Fürsorge noch nicht eingerichtet hat. Es kommt weiter in Betracht, daß die Abzweigung der Seeleute von den Invaliditäts⸗Versicherungsanstalten auch nicht ganz ohne Bedenken ist, daß sie ein Beispiel werden könnte, was angezogen wird, wenn auch in sonstigen Berufskreisen der Wunsch nach einer Sezession entstehen sollte. Wir wollen aber die Versorgung von Hinterbliebenen von solchen Seeleuten, die am gelben Fieber und an⸗ deren klimatischen Krankheiten gestorben sind, nicht ad calendas Graecas vertagen und verschließen uns der Erkenntniß nicht, daß es sich innerlich rechtfertigt, die Todesfälle an diesen Krankheiten, ähn⸗ lich wie das mit den Schäden, die durch Elementarereignisse hewvorgerufen werden, geschehen ist, den Betriebsunfällen gleich zu stellen. Es sind bereits die Vorarbeiten für eine solche Regelung der Sache gemacht, und ich bin damit beschäftigt, eine Aufnahme über den Umfang der Todesfälle und die Fürsorge, die einzutreten haben würde, aufzunehmen. Also dieser Antrag ist gerade nicht nöthig, aber wenn Sie ihn annehmen wollen, wird er die Reichsverwaltung nicht weiter genieren. Im übrigen kann ich nur meine Freude wiederholen, daß die bis⸗

Genossenschaftsärzte nicht nur über den Zustand des Verletzten Aus⸗ kunft geben, sondern auch den Prozentsatz der Arbeitsfähigkeit fest⸗ stellen, ist die Hauptquelle der zahllosen Klagen. Wir wünschen die Ausdehnung der Unfallversicherung auf das Handwerk, und wenn dieses die Lasten nicht tragen kann, so sind wir geneigt, eine Be⸗ stimmung in das Gesetz zu bringen, wonach das Reich Zu⸗ schüsse giebt. Nach unserer Auffassung müßten die Kranken⸗, die Unfall, und Alters⸗ und Invaliditätsversicherung in einer Organisation vereinigt und die Beiträge in Form von Steuer⸗ zuschlägen erhoben werden. An die Spitze der ganzen Organisation wäre ein selbständiges Reichs⸗Arbeitsamt zu stellen, zu welchem das Reichs⸗Versicherungsamt umzugestalten wäre. Der Abg. Enneccerus irrt, wenn er dem Abg. Molkenbuhr den Vorwurf macht, nicht auf die glänzenden finanziellen Resultate der Versicherungsanstalten hin⸗ gewiesen zu haben. Er hat nur andere Schlüsse daraus gezogen, als der Enneccerus. Am nächsten läge es doch, angesichts 2 guter Ergebnisse in der Gewährung von Invalidenrenten weniger rigoros zu sein. 8 8 Abg. Rösicke (b. k. Fr.): Es ist doch interessant, daß ein An⸗ trag, wie der Antrag Auer, von der sozialdemokratischen Partei ein⸗ gebracht wird; denn die Herren versuchen damit, die Zahl der Renten⸗ empfänger zu vermehren, also derjenigen Personen, welche sie früher immer als „30⸗Pfennig⸗Rentiers“ s die nicht leben und nicht sterben könnten. Und während die sozialdemokratische Partei immer und immer wieder versichert hat, daß es Arbeiter von 70 Jahren garnicht gebe, verlangen die Herren jetzt, daß den siebzig⸗ jährigen beitern der Nachweis der Rentenberechtigung er⸗ leichtert werde. Wenn es so fort geht, dann werden wir die Sozial⸗ demokraten hoffentlich bald als die besten Freunde der sozialpolitischen Gesetze auftreten sehen. d 1 novelle damit begründet wird, daß die soziale Gesetzgebung den Land⸗ wirthen unerschwingliche Lasten auferlege, fo ist hierfür doch kein Be⸗ weis erbracht. Das Zentrum verlangt eine ausgedehntere Verwendung der Mittel der Versicherungsgesellschaften für landwirthschaft⸗ liche Kreditzwecke. Ich halte es für bedenklich, auf diese Weise in die Selbstverwaltung jener Institute einzugreifen. Der Antrag Kruse wird sich leichter bei der in Aussicht stehenden Novelle erledigen lassen. Die See⸗Berufsgenossenschaft hat schon vor Jahren einen inhaltlich noch weitergehenden Antrag gestellt, was gewiß nicht als Zeugniß für die von dem Abg. Bebel so scharf angegriffene Selbstsucht der Rheder angesehen werden kann. Der Abg. Bebel hat die alte Methode angewandt, einzelne Vorkommnisse zu generalisieren und gegen ganze Klassen von Arbeit⸗ gebern zu verwerthen. Wir würden uns leichter mit den Sozial⸗ demokraten 1b wenn überhaupt nicht so viel Unwahr⸗ haftigkeit bei ihnen herrschte. Der Abg. Grillenberger hat auch heute wieder die Berufsgenossenschaften angegriffen. Er klagte darüber, daß dieselben nicht die vielen Prozesse über die Schadensersatzpflicht aus der Welt geschafft hätten. Die Berufsgenossenschaften haben damit aber garnichts zu thun; es sind die Arbeiter, welche Einspruch gegen die Entscheidungen erheben. Für die Richtigkeit der letzteren im allgemeinen spricht der Umstand, daß nur der achte Theil aller angefochtenen Entscheidungen im Wege des Schiedsgerichts zu Gunsten der Arbeiter verändert worden ist. Der Abg. Grillenberger hat auch den Mangel an Liberalität bei den Berufsgenossenschaften angegriffen. Die Berufs⸗ genossenschaften haben aber garnicht Liberalität zu üben, sondern ein⸗ fach als Behörden Recht zu sprechen. Der Abg. Grillen⸗ berger hat einzelne Fälle angeführt, um die Entscheidungen der Berufsgenossenschaften zu diskreditieren. Dem gegenüber könnte ich wieder Fälle anführen, in welchen die Be⸗ rufsgenossenschaften weit über das hinausgingen, wozu sie verpflichtet waren. So wurde im Hospital in Prenzlau ein Invalide verpflegt, der durch einen Unfall völlig gelähmt war und seiner Auflösung ent⸗ gegenging. Eine hohe Dame aus einem mildthätigen Verein inter⸗ essierte sich für den Mann und regte seine Ueberführung nach dem Süden an. Gegen die Ansicht der behandelnden Aerzte, welche diesen Schritt als absolut nutzlos erklärten, übernahm die be⸗ treffende Berufsgenossenschaft die Kosten für die Ueber⸗ siedelung, die freilich erfolglos blieb. Das war doch wohl liberal? Der Abg. Grillenberger verlangt die Abkürzung der Karenz⸗ zeit. In praktischer Weise haben mehrere Berufsgenossenschaften in Berlin diese Frage durch die Einrichtung von Unfallstationen gelöst, welche gleich nach dem Unfall in Thätigkeit treten sollen. Diese Unfallstationen sind aber von den Sozialdemokraten boykottiert worden. w. haben sie troßdem gute Erfolge erzielt. Die Sozialdemo⸗ raten aber sollten, wenn sie es ehrlich mit den Arbeitern meinten, die Arbeitgeber, die Gutes stiften wollen, lieber unterstützen, statt ihnen die Arme zu unterbinden. 88 Abg. Hilpert (bayr. Bauernbund): Auch wir wollen einen Schutz für die Arbeiter, aber in anderer Form, als ihn das Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsgesetz organisiert, das namentlich für die Land⸗ wirthschaft eine Last ist. Die Kosten der Invaliditäts⸗ und Alters⸗ versicherung müssen auf breiterer Grundlage und zwar in der Form einer allgemeinen Steuer vertheilt werden. ““ Abg. Meyer⸗Danzig (Rp.): Ich kann dem Staatssekretär nicht darin beistimmen, daß die Verwaltung eine sehr billige ist, und ich glaube nicht, daß der Vergleich mit den Versicherungsanstalten zutreffend ist; denn die Hauptsache fehlt. Das ist die kolossale Arbeitsleistung, über die wir uns auf dem Lande beklagen, die der Amtsvorsteher und Arbeitgeber umsonst und kostenfrei durch Aus⸗ stellen der Karten und Einkleben der Marken verrichten muß. Es ist das gerade ein Punkt, der zur Verbilligung an sich beiträgt, aber eine solche Belästigung hervorruft, daß wir eine Aenderung darin dringend wünschen müssen. Im übrigen kann ich auch nicht sagen, daß die jetzige Vertheilung der Beiträge eine ideale und schöne ist, wie der Staatssekretär annimmt, und daß wir darin keine Besserung

wünschen. Wir halten gerade die Beitra 2” für eine nicht sünstige. Theoretisch macht sich das ja sehr schön, daß der Arbeiter dadurch

moralisch erzogen wird und Pflichtgefühl bekommen soll. In der dagegen ist die Sache so, daß von nfang des Gesetzes an, wenigstens sehr vielen Stellen, diese Arbeiterbeiträge ein Gegenstand des Zwistes und des Unfriedens zwischen Arbeitgebern und Arbeitern gewesen sind, i 8 der Arbeiter sich von Anfang an geweigert hat, den dar ex2 iu zahlen. Als das Gesetz in Kraft trat, weigerten sich meine Arbeiter, die Beiträge zu zahlen man ist ja ein bis ideal . bfrüglich der moralischen Erziehung der Arbeiter. Z. 8 die Beiträge nicht bezahlt, indirekt aber Lohnzulage gemacht waren sie zufrieden. Bei jedem Arbeitervechsel entstand derselbe Zwist. Wohin führt das aber bei dem F.r en Angebot ö-n-en-Ne in der Nähe großer Städte? Die Beiträge einfach auf den Arbeitgeber abgewälzt. Dadurch wird die

1X“

herige Diskussion doch die Ueberzeugung in mir bestärkt hat, daß

Ein· richtung um so härter und empfindlicher. Der Abg. Rki⸗ soct

Wenn die Nothwendigkeit einer Gesetzes⸗

ne ne⸗ e erlitten zu lange auf die Entscheidung über die Entschädigung warten. müsse entschieden Abhilfe geschaffen werden. Ce eran. wae

Betrieben die Marken nicht eingeklebt würden.

herausgestellt habe. Es seien in seiner Heimath worden, weil sie die Beiträge nicht bezahlt hätten. Wenn so etwas ge⸗ schehe, wenn die Arbeiter 2 geringe Habe deswegen verlören müsse vor allem dafür gesorgt werden, daß, Beiträge nicht ablieferten, sie wegen Unterschlagung belangt würden. Damit schließt die Diskussion. Der Antrag Krus erste Antrag Hitze unter Ablehnung des Antrags Der zweite Antrag Hitze wird abgelehnt. Wum Kapitel ikalisch⸗technische ichs⸗ anstalt“, Titel 1, Behnfbka 1n⸗9. 1.o 5 künftig wegfallende Zulage von ℳ, liegt ein Antrag des Abg. von Kardorff (Rp.) vor, die bisherige persönliche Zu⸗ lage von 9000 auf 5000 herabzusetzen. Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. von Boetticher:

Meine Herren! Wie Sie wissen, ist der hochverdiente Präsident der Physikalisch⸗Technischen Reichsanstalt, Dr. von Helmholtz im ver⸗ gangenen Spätsommer aus unserer Mitte gerufen. Mit den gebildeten Kreisen der Nation und des Auslands trauert die Reichs⸗ verwaltung um den seltenen Mann, der die Anstalt auf eine sichere Grundlage gestellt und ihr die Wege vor⸗ gezeichnet hat, auf welchen sie die ihr im Interesse der Wissenschaft und der Gewerbthätigkeit gestellten Aufgaben der Lösung entgegenführen soll. Wie das Vaterland auf diesen seinen Sohn stolz ist so dankt ihm die Regierung über das Grab hinaus sein selbstloses, ausgezeichnetes Wirken im Dienste der Menschheit. (Leb⸗ haftes Bravo!)

Die Neubesetzung der Stelle war, als der Etat, der Ihnen zur Berathung vorliegt, aufgestellt wurde, noch nicht in sichere Aussicht genommen. Heute sind die Verhandlungen mit dem voraussichtlichen Nachfolger des Herrn von Helmholtz soweit gediehen, daß ich Ihnen vorschlagen kann, den Etatstitel zu modifizieren. Bei der Frrichtung der Physikalisch⸗Technischen Reichsanstalt sagte man sich, daß es nicht möglich sein werde, einen Phvysiker ersten Ranges für einen Gehaltssatz, wie solcher für den Präsi⸗ enten der Anstalt mit 15 000 ausgewiesen wurde, für die ünstalt gewinnen zu können, es wurde deshalb sofort eine als „künftig wegfallend“ bezeichnete persönliche Zulage von 9000 in den Etat mufgenommen. Diese Zulage ist unter den gegenwärtigen Umständen nicht mehr in vollem Umfange erforderlich. Es wird vielmehr mög⸗ lich sein, eine Kraft ersten Ranges zu gewinnen für das Gehalt und für eine Zulage von 5000 Ich bin deshalb dem Herrn Abg. von Kardorff dankbar dafür, daß er Ihnen den Antrag unterbreitet hat, den Etatstitel dahin zu korrigieren, daß statt 9000 nur 5000 und zwar mit der Bezeichnung „künftig wegfallend“ bewilligt werden sollen, und ich stelle Ihnen anheim, in diesem Sinne zu beschließen.

Abg. Schultz⸗Lupitz (Rp.) dankt dem Staatssekretär für den warmen Nachruf, den er Herrn von Helmholtz gewidmet bcf und wünscht, daß die Errungenschaften der Anstalt, der der Verstorbene vorgestanden hat, nicht nur der Hauptstadt, sondern auch dem ganzen Lande zugänglich gemacht würden. Redner betont, daß die Ergebnisse der Forschungen dieser Anstalt auch vorzugsweise der Landwirthschaft su set. kommen könnten und auch sollten, da gerade die Landwirth⸗ sche in jeder Hinsicht der größten Fürsorge bedürfe. Publikationen ollten also den weitesten Kreisen zugänglich gemacht werden.

Staatssekretär des S S ⸗Minist Hoeftschee es Innern, Staats⸗Minister Dr. von Ich will ganz kurz sein.

1 Was die Publikation anlangt, so ist die zweite Abtheilung der Reichsanstalt bisher bemüht gewesen, das Ergebniß ihrer Arbeiten den interessierten Kreisen zugänglich zu machen; sie hat verschiedene Drgane dazu benutzt, ist aber bisher nicht dazu übergegangen, in allen Kreisblättern zu verkünden, was sie an Erfolgen zu verzeichnen hat. Ich werde mich sehr freuen, wenn die Presse aus den Anregungen des derm Vorredners Veranlassung nimmt, den Publikationen eine noch weitere Verbreitung zu geben.

Die im Tit. 7 mehr geforderten 9400 sind für die Publikation er Arbeiten der I. Abtheilung der Physikalisch⸗Technischen Reichs⸗ anstalt bestimmt. Die Arbeiten sind wesentlich wissenschaftliche und infolgedessen auch für das große Publikum nicht bestimmt; sie haben nur ein Interesse für die engeren Kreise der Wissenschaft. 8 Was die zweite Anregung anlangt, so würde ich außerordentlich glücklich sein, wenn das Reichsamt des Innern ein Scherflein zur Fürderung der landwirthschaftlichen Interessen auf dem Gebiet bei⸗ Faeas in der Lage wäre, das der Herr Vorredner berührt hat. Ich 8 aber nicht, daß die Physikalisch⸗Technische Reichsanstalt die 8 sein würde, die sich mit der Vertilgung der Schädlinge, welche 8 der Landwirthschaft beeinträchtigen, zu beschäftigen haben neh sondern ich möchte glauben, daß man diese Schädlinge der 8 aus folgen läßt und sie dem Kaiserlichen Gesundheitsamt zur übergiebt. (Heiterkeit.) as Kapitel wird bewilligt mit der durch den An 28 Kardorff bedingten Mobffik ation bercd. er Rest des Etats des Reichsamts des Innern. b Beim Extraordinarium protestiert 88

2

hätten, müßten oft viel Hier Abg. Hofmann (Soz.) tadelt, daß sehr häufig auch von großen In Chemnitz seien fast 30 000 Marken nicht eingeklebt worden, was sich bei der Fnfeine Leute ausgepfändet

dann wenn Arbeitgeber die

e wird angenommen, ebenso der

Rendsburg verursacht, und da diese aus Reichsfonds ent⸗ schädigt worden ist für die Veränderung ihrer Wasserversorgung, so hatte die Kanalkommission vollständig Recht, wenn sie den ihr gegenüber erhobenen Anspruch ablehnte; denn andernfalls würde sie und eventuell ich vom Rechnungshof verantwortlich gemacht sein für die Leistung von Zahlungen, zu denen der Reichsfiskus nicht verpflichtet ist. Solche Zahlungen dürfen wir nicht leisten, und wenn der Herr Vorredner sich beruft auf das Verhältniß der Nachbar⸗ gemeinde, so war dort durch sachverständiges Gutachten festgestellt, daß die Versiegung der Brunnen veranlaßt sei durch den Bau des Nord⸗Ostsee⸗Kanals. Hier mußte die Entschä⸗ digungspflicht anerkannt werden, während sie bei Büdelsdorf nicht begründet war. Was den Tod des Pastors Bischoff anlangt, so ist der Unglücks⸗ fall ja überaus beklagenswerth. Ich hätte gern das Meinige gethan, um den Hinterbliebenen eine Unterstützung zu erwirken, bin daran aber dadurch gehindert worden, daß gegen den Reichs⸗ fiskus ein Prozeß angestrengt worden ist, und es mir so un⸗ möglich gemacht wurde, während der Dauer des Prozesses (sehr richtig!) irgend eine Unterstützung zu gewähren. Wer der hinter⸗ bliebenen Mutter gerathen hat, den Rechtsweg zu beschreiten, mag die Verantwortung dafür tragen, daß sie jetzt bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Prozesses warten muß. Wenn sie gewartet hätte auf den Bescheid, auf die in ihrem Interesse angebrachte Immediat⸗ vorstellung, so würde sie wahrscheinlich schon jetzt empfangen haben, was sie billigerweise verlangen kann.

1 Was die Verbesserung der Einrichtungen an der Nobiskruger Fähre anlangt, so bin ich selbst an Ort und Stelle gewesen an einem sehr verkehrsreichen Markttage. Ich habe gesehen, wie sich der Verkehr gestaltet, und ich habe bei dem Interesse, was ich daran besitze, daß berechtigte Beschwerden nicht aufkommen, an Ort und Stelle die Anweisungen ertheilt, die nöthig sind, um den Verkehr möglichst schnell zu bewältigen. Daß man bei einer Fähre nicht in jedem Moment hinüberfahren kann, namentlich, wenn der Fährprahm auf der gegenüberliegenden Seite sich befindet, ist klar. (Heiterkeit.) Das ist doch unzweifelhaft, meine Herren. (Heiterkeit.) Es ist aber ausdrücklich angeordnet worden, daß an verkehrsreichen Tagen und Stunden ein zweiter Fährprahm in Betrieb gesetzt wird, und ich bitte den Herrn Vorredner, sich und die Interessenten darüber zu beruhigen, daß die Reichsverwaltung in dieser Beziehung nichts versäumt hat. Die Polizeiverordnung, über welche sich der Herr Abgeordnete beschwert hat, und welche unter anderem bestimmt, daß die Pferde bei Benutzung der Fähre abgesträngt werden sollen und daß der Kutscher absteigen soll so ist diese nicht von uns erlassen. Die König⸗ liche Regierung in Schleswig hat das gethan, und er wird sich, wenn er Abhilfe begehrt, an den Herrn Regierungs⸗Präsidenten wenden müssen.

Was endlich den Mann mit dem ausgeschossenen Auge anlangt, so kommt es vor, daß auch Leute mit zwei Augen warten müssen, wenn der Verkehr augenblicklich nicht möglich ist. (Heiterkeit.) Das Extraordinarium wird bewilligt, ebenso die Einnahmen.

Schluß 6 ½ Uhr.

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.

23. Sitzung vom Dienstag, 19. Februar.

Der Sitzung wohnen der Finanz⸗Minister Mi und der Feftn hendfhr Schteebds E Pr. Mtgusk Zur ersten Berathung steht der Gesetzentwurf, betreffend die von der Umgestaltung der Kassen im Bereich der Verwaltung der direkten Steuern betroffenen Be⸗ amten.

Finanz⸗Minister Dr. Miquel: Meeine Herren! Der Gesetzentwurf, betreffend die von der Um⸗ gestaltung der Kassen im Bereich der Verwaltung der direkten Steuern betroffenen Beamten, hat den Zweck, für diejenigen Beamten, welche durch die Umgestaltung unseres Kassenwesens infolge Ueber⸗ tragung der Steuererhebung auf die Gemeinden berührt werden, in thunlichst wohlwollender Weise Sorge zu tragen. Die Herren wissen, daß, nachdem die Steuererhebung der ganzen Monarchie mit dem 1. April auf die Geumeinden übergehen wird, 337 Steuerkassen zur Aufhebung gelangen, und zwar entfallen 9 auf die 7 östlichen, 328 auf die 5 westlichen Provinzen. Die Herren wissen auch, wie verschiedenartig die Verhältnisse in dieser Beziehung in den östlichen und in den westlichen Provinzen bisher gelegen haben. Während in den östlichen Provinzen wesentlich schon bisher die Indi⸗ vidualerhebung der direkten Steuern den Gemeinden oblag, war umgekehrt in den westlichen Provinzen diese Elementarerhebung den Steuerkassen übertragen, welche zugleich in Rheinland und Westfalen die Steuer⸗ erhebung auch für die Gemeinden besorgten. Die Gemeinden waren aber bisher nicht verpflichtet, ihre Gemeindesteuererhebung auf die Steuer⸗ kassen zu übertragen, sie konnten darüber selbständig verfügen; in den meisten Fällen aber war die Erhebung der Staats⸗ und Gemeindesteuern bei den Steuerkassen vereinigt. Theil⸗ weise waren die Inhaber und Verwalter der Steuerkassen in den Einnahmen fixiert, soweit der Staat in Frage

den ⸗Abg. Frese namens des Bremer Lloyd gegen die Vorwü di eeselben ezüglich der mangelnden Bortmantlen gemacht bI

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Beamten in nicht staatliche, insbesondere kommunale Dienststellungen.

Wenn die Herren sich die Einzelbestimmungen des Gesetzes an⸗ sehen, so werden sie sich überzeugen, daß man in Beziehung auf die zukünftigen Verhältnisse dieser Beamten soweit gegangen ist, wie irgend möglich. Wir haben sogar zur dauernden Regelung der Verhältnisse derselben eine Anzahl von Fragen rechtlicher Natur zu Gunsten der Beamten entschieden, auf welche sie allerdings bisher keinerlei Anspruch hatten. Diejenigen Nach⸗ richten und Beschwerden der Beamten, welche aus der bis⸗ herigen Unsicherheit ihrer Verhältnisse hervorgingen, konnten wir natürlich, da nun einmal eine solche Neuorganisation stattfinden muß, nicht beseitigen; aber in Zukunft werden die Beamten in ihren Verhältnissen größtentheils noch gesicherter stehen als vorher: materielle Verluste werden sie in keiner Weise in der Regel erleiden, und ich hoffe daher, daß das hohe Haus den Gesetzentwurf, wie er hier vorliegt, auch seinerseits in wohlwollender Weise behandelt.

Abg. Krawinkel (nl.): Daß die Beamten in keiner is materielle Verluste erleiden werden, trifft in gewissen Fällen nie 88 denn sie hatten vielfach Nebeneinnahmen aus den Kommunal assen, auf die in dieser Vorlage keine Rücksicht genommen wird. So kommt es, daß sie theilweise nur 43 % ihres früheren Einkommens erhalten werden. Die Eisenbahnbeamten sind in dieser Hinsicht viel besser estellt. Die rheinischen Rentmeister haben bisher erhebliche Neben⸗ ezüge gehabt; ich bitte den Finanz⸗Minister, gerade dieser

ategorie von Beamten in dieser Vorlage mehr Wohl⸗ wollen entgegenzubringen. Es müßte eine vollständige Entschädigung für das Gesammteinkommen eintreten. Bei der Lotterieverwaltung ließen sich meiner Ansicht nach wohl Beamte, die durch die Steuer⸗ reform überflüssig werden, beschäftigen, ebenso auch bei den Spar⸗ kassen. Ich hoffe, der Finanz⸗Minister wird den durch die Verände⸗ rung geschaffenen Bedürfnissen Rechnung tragen.

Geheimer Ober⸗Finanz⸗Rath Wallach erwidert, das Einkommen aus Nebenämtern könne bei Rentmeistern ebensowenig als pensions⸗ berechtigt betrachtet werden, wie bei den anderen Staatsbeamten. vög an den durch das Gesetz aufgestellten Grundsätzen fest⸗

Abg. von Bockelberg k(kons.) befürchtet, daß durch die Neu⸗ organisation die Arbeit der E bände e werde. Er befürwortet, in dieser C“ zu treffen. Redner beantragt die Budgetkommission.

Abg. von Eynatten (SZentr.) ist d Fehs seeer 9 büsngene sderhaunige nnfict. ea, g din ( Lage s Rateriele 4 1 her meister mehr, als in der Vorlage geschehen, Finanz⸗Minister Dr. Miquel: Mieine Herren! Wenn die Frage, die zuletzt von Herrn von Eynatten angeregt ist, und die ich vorher auch schon erörterte, in der Budgetkommission zur Verhandlung kommt, so werden Sie sich über⸗ zeugen, daß eine generelle Regelung der Frage wegen Entschädigung für den Verlust von Nebenämtern mit Ausnahme derjenigen, die aus den Kommunalkassen bezahlt wurden, unmöglich ist. Sie stoßen da auf verschiedenartige Verhältnisse in Beziehung auf diese Nebenämter selbst, daß man eine generelle gesetzliche Regelung, wenn sie auch an sich zulässig und mit den allgemeinen Prinzipien der Staatsverwaltung in Einklang zu bringen wäre, nach meiner Mei⸗ nung überhaupt nicht finden kann. Haben denn auch die Rentmeister auf einen großen Theil ihrer Bezüge aus den Nebenämtern irgend einen Anspruch gehabt, oder waren sie auch nur sicher, wenn sie selbst auch Rentmeister blieben, thatsächlich diese Bezüge unverändert zu be⸗ halten? Wenn die Landeskreditkasse in Hessen, die früher ihre ausstehenden Forderungen an Zinsen und Amortisationsbeträgen durch die Rentmeister einziehen ließ, beschloß, davon abzusehen, so mußten die Rentmeister sich darin fügen und haben sich darein gefügt. Wenn irgend eine Feuersozietätskasse, z. B. in Ostpreußen, die Vergütung für die Er hebung ihrer Sozietätsbeiträge herabsetzte, so mußten die Rentmeister sich darin fügen und haben sich darein gefügt. Sie hatten also in dieser Beziehung keinerlei sichere Bezüge. Es wird pöllig unmöglich sein, darüber generelle Bestimmungen zu treffen, die auf den einen Fall passen mögen, und eine gewisse Billigkeit für sich haben, in dem andern Fall aber eine ganz unbe⸗ rechtigte Begünstigung darstellen. Gerade deswegen sieht der Gesetz⸗ entwurf vor, daß für Fälle, wo besondere Härten entstehen ich er⸗ kenne durchaus an, daß solche entstehen können der Finanz⸗Minister einen Fonds zur Disposition bekommt, um solche Härten im einzelnen Falle auszugleichen. Wir haben ja schon in dieser Beziehung Positionen in den Etat eingestellt, und die Herren können ganz sicher sein, daß ich in Anerkennung der besonderen Verhältnisse durchaus geneigt sein werde, in dieser Beziehung mit voller Billigkeit und mit vollem Wohlwollen zu verfahren. Aber eine gesetzliche Anerkennung, daß für die Zukunft ein Recht auf Nebenämter und deren Bezüge konstituiert würden durch dieses Gesetz, was bisher auch niemals bestand, und was allen Prinzipien der Staatsverwaltung zuwider laufen würde, halte ich nicht für möͤglich. Im übrigen bin ich ganz damit einverstanden und freue mich darüber, daß dieses Gesetz in der Budgetkommission eingehend und sachlich geprüft wird. Ich glaube, es wird dann noch klarer werden, wie das in der generellen Diskussion im Hause klar werden kann, daß die Staatsregierung wirklich unter voller Berücksichtigung der schwie⸗ rigen Lage, in die durch die Neuorganisation ein großer Theil dieser Beamten gekommen ist, mit vollem Wohlwollen denselben entgegen⸗ zukommen bereit und entschlossen ist.

Abg. von Eynern (nl.) erklärt, so sehr er das des Ministers anerkenne, so müsse er die Abhängigkeit, 88 vihgehe

Richtung vorbeugende Maßregeln Verweisung der Vorlage an die

kam, Festrah und in bens Regierungsbezirk war diese Fixierung

Beamten von einer persönlichen Entscheidung des Ministers gebracht