1895 / 46 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 21 Feb 1895 18:00:01 GMT) scan diff

Thierkrankheiten Maßregeln.

Zufolge Verordnung der Lokal⸗Regierung in Malta vom 12. d. M. haben sich Herkünfte von Konstantinopel und den Häfen am Marmara⸗ Meer einer siebentägigen Quarantäne zu unterwerfen. Reisende, welche von der afrikanischen Küste zwischen Algier und Tunis kommen, müssen diejenigen Orte angeben, an welchen . sich während 20 Tagen vor ihrer Ankunft in Malta aufgehalten haben. Ergiebt sich, daß sie während der 20 Tage in Böne gewesen sind, so werden sie erst zur Landung zuge lassen, nachdem alle ihre Kleidungsstücke desinfiziert worden sind.

Spanien. 1

Durch Königliche Verordnung vom 15. d. M. ist gegen Herkünfte von Anadoli⸗Kawak Quarantäne angeordnet worden. Gleichzeitig sind alle Häfen, welche von dem genannten Orte nicht weiter als 165 km entfernt sind, für choleraverdächtig erklärt worden.

Serbien. 1

Infolge Auftretens der Cholera in Konstantinopel hat die König⸗ lich serbische Regierung angeordnet, daß Reisende aus Konstantinopel und Umgegend sich einer fünftägigen ärztlichen Beobachtung an ihrem Bestimmungsort zu unt ziehen haben.

* Cholera. ““ 1 Oesterreich⸗Ungarn. In Galizien wurden vom 4. bis 10. 11 Erkrankungen und 7 Todesfälle angezeigt. Dem „Oest. San⸗W.“ zufolge vertheilen sich dieselben auf folgende politischen Bezirke und Gemeinden: Buczacz in 3 Gemeinden 8 Erkrankte (4 Todesfälle), Husiatyn in einer Gemeinde 1 (1), Skalat in Gemeinden 1 (2), Tarnopol in einer Gemeinde 1 (0). Niederlande. Im November 1894 starben nach dem „Staats⸗ Courant“ innerhalb des Königreichs 7 Personen an asiatischer Cholera und eine an Cholera nostras. Rußland. Bis zum 26. Januar wurden dem Ministerial⸗ Departement folgende weitere Cholerafälle gemeldet: Gouvernement Petrikau 13./1. bis 19./1. 2 (0), Radom 6./1. bis 19./1. 5 (4), Su⸗ walki 13./1. bis 19./1. 8 (2), Kurland 30./12. bis 12./1. 27 (14), Hexreten 13./1. bis 19./1. 69 (37), Taurien 6./1. bis 12./1. 26 (19), Minsk 6./1. bis 12./1. 5 (3), Kursk 6./1. bis 12./1. 3 (3), Saratow 6.,/1. bis 12,/1. 3 (1). Türkei. In Konstantinopel wurden vom 29. Januar bis zum 4. Februar 46 Fälle (22 mit tödtlichem Ausgang) festgestellt. Ostindien. Kalkutta. Vom 30. Dezember 1894 bis. 5. und vom 6. bis 12. Januar d. J. starben 23 bezw. 54 Personen an Cholera, 25 bezw. 19 an Pocken 16 240 bezw. 241 an Fiebern.

est.

China. In Amop sind einige der verdächtigen Erkrankungen anfangs Januar als Fälle wirklicher Pest amtlich festgestellt worden. Die Seuche war zu jener Zeit auf die von der einheimischen Be⸗ völkerung bewohnten Stadtgegenden beschränkt.

Gelbfieber. In Havana betrug nach dem „Abstract of

anit. rep.“ die Zahl der Todesfälle vom 11. bis 17. Januar (bei etwa 7 Neuerkrankungen) 3, vom 18. bis 24. Januar (5) 2, in Rio de Janeiro und in Santos vom 22. bis 29. Dezember je 2.

Aus den im Kaiserlichen Gesundheitsamt eingegangenen Meldungen sind ferner hervorzuheben:

Pocken: Antwerpen, Edinburg je 2, London 3 Todesfälle; Edinburg 3, London 18 (Krankenhäuser), Paris 11, St. Petersburg 8 Erkrankungen; Flecktyvphus: Moskau und Odessa je 2 Todes⸗ fälle; St. Petersburg 4 Erkrankungen; Rückfallfieber: Moskau 7 Todesfälle; St. Petersburg 2 Erkrankungen; Genickstarre: New⸗ York 4 Todesfälle; Tollwuth: St. Petersburg 1 Todesfall; In⸗ fluenza: Altona, Halle je 2, Berlin 4, Hamburg 5, London 13, Moskau 4, Paris 40, New⸗York 62 Todesfälle.

Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen starben an Dip htherie und Croup (Durchschnitt aller deutschen Berichtsorte 1881/90 4,49 %): in Bochum, Dessau, Hagen, Mülhausen i. E. und Solingen.

Erkrankungen wurden in Berlin 124, Breslan 22, in den Regierungsbezirken Arnsberg 132, Düsseldorf 149, Schleswig 99, in München 47, Hamburg 23, Kopenhagen 55, Paris 89, St. Petersburg

dveeuͤͤͤͤs114“ t vom 21. Februar Theater⸗Anzeigen. V Residenz⸗Theater.

Königliche Schauspiele. 47. Vorstellung. in 3 Akten von 2 Scene gesetzt vom E111 Tetzlaff. Deko⸗ rative Einrichtung Dirigent: Kapellmeister Dr. Muck. Anfang 7 Uhr. Schauspielhaus. König Ottokars Glück und Ende. Aufzügen von Franz Grillparzer. In gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. rative Einrichtung

r Morgens.

haus.

Oper

Wind. Wetter.

= 40R.

Bar. auf 0 Gr.

[1. d. Meeressp. in ° Celsius

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Temperatur

ONO I wolkenlos NS 6 wolkig WSW 4 Regen WNW 3 Dunst W 2 Schnee NO 6 bedeckt

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Anfang 7 ½ Uhr.

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3 halb bed. 5 Dunst 1 wolkig 3 halb bed. 4 bedeckt 3 2

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1 Nebel

3 wolkig still bedeckt

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Anfang 7 ½ Uhr.

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Anfang 7 ½ Uhr. ¹) Gestern Schnee. ²) Glatteis. nebersicht der Witterung. Lufteruck ist am höchsten westlich von Scattland, am niedrigsten im Ostseegebiet, sodaß die czeanische Luft nur Breiten Befst unseren Gegenden Das Thauwetter, welches 82b Fene 8— zeigte. ganze nordwestliche Deutsch⸗ land ausgebreitet, in den füdlichen Gebiets⸗ theilen die brer. Sle fortdauert. In Deutschland ist schwachen meist südwestlichen bis nördlichen Winden das Wetter meist trübe, im Süden trocken, im Norden iu Niederschlägen geneigt. Da das barometrische Marimum im Nordwesten keinerlei Aenderung zeigt und die Depression über der Ostsee südostwärts scheint, so dürfte zunächst nördliche ömung mit veränderlichem, feuchtem Wetter ohne erhebliche Wärmeänderung für

Norddeutschland zu erwarten sein.

Deutsche Seewarte.

kessel.

Der

Anfang 7 ½ Uhr. Sonnta

Freitag:

Sonnabend: Opernhaus. 48. Vorstellung. Alessau⸗ Stradella.

Wilhelm Friedrich. (Leonore: Frau Lieban⸗Globig, Stradella: Herr Petter, als Gäste.) Cavalleria rusticana (Bauern⸗Ehre.) Oper in 1 Auf⸗ zug von Pietro Mascagni. namigen Volksstück von G. Verga. Schauspielhaus. spiel in 4 Aufzügen von Richard Skowronnek. Die stille Wache.

Deutsches Theater.

ments⸗Vorstellung): Der Kaufmann von Venedig.

Sonnabend: Der Mann im Schatten. Sonntag, 2 ½ Uhr: Hamlet. 7 ½ Uhr: Mann im Schatten.

Berliner Theater. ments⸗Vorstellung): Die Kinder der Excellenz.

Sonnabend: Zum ersten Male: Schauspiel in 3 Aufzügen von Georg Engel. Zum ersten Male: Quintus Horatius Flaceus. Lustspiel in 1 Akt von Hans Müller.

Sonntag, 2 ½ Uhr: Der Pfarrer von Kirchfeld. 7 ½ Uhr: Die Kinder der Excellenz.

Lessing-Theater. Freitag: Ans Berlin W.

Sonnabend: Aus Berlin W. Ans Berlin W.

Friedrich Wilhelmstüdtisches Theater. Chausseestraße 25/26.

Der Obersteiger.

3 Akten von M. West und L. Held.

Carl Zeller. Regie: Herr Fredy. Dirigent:

Kapellmeister Ferron. Sonnabend: Der Obersteiger. 65

““

55, Wien 79

emeldet. Erkrankungen an Masern kamen in Berlin 71, Breslau 43, Frankfurt a. O. 21, in den Regierungs⸗ bezirken Arnsberg 185, Hildesheim 202, Königsberg 222, 245, in München 37, Budapest 77, Edinburg 580, Kopenhagen 127, Wien 261, an Scharlach in Berlin 49, Breslau 32, München 42, 45 34, Edinburg 39, Kopenhagen 5 Paris 40, St. Peters⸗

urg 86, Wien 88 zur Anmeldung. 8

Verdingungen im Auslande.

8 Niederlande. ““

5. März, 10 Uhr. Bureau der Genie⸗Abtheilung zu Amster⸗ dam, Plantage Lynbaansgracht Nr. 11: Lieferung von galvanisierten gewellten Eisenplatten im Schätzungswerth von 7730 Fl. Be⸗ dingungen vom 22. d. M. im bezeichneten Bureau zur Einsichtnahme. Offerten einzureichen bis spätestens 4. März, 3 Uhr.

Verkehrs⸗Anstalten.

Laut Telegramm aus Köln (Rhein) 8 die zweite englische Post über Ostende vom 20. Februar in Köln den Anschluß an den Zug 31 nach Berlin nicht erreicht. Grund: Zugverspätung in Belgien wegen Nebels.

Hamburg, 20. Februar. (W. T. B.) Hamburg⸗Amerika⸗ nische Packetfahrt⸗Aktien⸗Gesellschaft. Der Postdampfer „Phönicia“ ist heute morgen in Cuxhaven eingetroffen. 6

London, 20. Februar. (W. T. B.) Der Castle⸗Dampfer „Hawarden Castle“ hat Dienstag auf der Heimreise Madeira passiert. Der Castle⸗Dampfer „Drummond Castle“ ist heute auf der Ausreise in Durban (Natal) angekommen. Der Castle⸗ Dampfer „Lismore Castle“ hat auf der Heimreise die Kanarischen Inseln passiert. Der Castle⸗Dampfer „Methven Castle“ ist auf der Heimreise Montag in London angekommen.

8 Theater und Musik.

Konzerte.

Der als Komponist und Pianist wohlbekannte Herr Joseph Wieniawski gab vorgestern im Konzerthause mit dem von 1 Professor Robert Radecke Haus⸗Orchester ein

onzert, welches er mit einem neuen lavierkonzert eigener Kompo⸗ Dem Vorbild Henselt's folgend, ist das Werk in allen drei Sätzen stilgemäß durchgeführt, enthält fesselnde Motive und glänzt besonders durch effektvolle Passagen. Als tüchtiger Pianist mit krüͤstigem Anschlag und tadelloser Technik bewährte sich der Konzertgeber ferner in Stücken von Bach, Schumann, Chopin, Liszt und anderen; als Komponist trat er am Schluß des Abends noch mit einer Pmantischen Suite“ für Orchester hervor, die er selbst dirigierte. Sämmtliche Vorträge wurden mit lebhaftem Beifall aufgenommen. Die Kapelle des Hauses bewährte sich vortrefflich.

Im Königlichen Opernhause gelangt morgen Richard Wagner's „Lohengrin“ zur Aufführung. Herr Kraus vom Hoftheater 5 Mannheim singt den Lohengrin als Gast, Kapellmeister Dr. Muck

irigiert.

Im Königlichen Schauspielhause geht morgen Franz Grillparzer's Trauerspiel „König Ottokar's Glück und Ende“ neu ein⸗ studiert in Scene, und zwar mit folgender Besetzung: Ottokar: Herr Matkowsky, Margarethe von Oesterreich: Frau Kahle, Benesch: Herr Kahle, Milota: Herr Molenar, Zawisch: Herr Keßler, Bertha: Frau von Hochenburger, Braun von Olmütz: Herr Oberländer, Kunigunde von Masovien: Fräulein Poppe, Rudolf von Habsburg: Herr Ludwig, Friedrich Zollern: Herr Arndt, der alte Merenberg: Herr Nesper, Seyfried Merenberg: Herr Purschian. In Scene gesetzt vom Ober⸗ Regisseur Grube. Dekorative Einrichtung vom Ober⸗Inspektor Brandt.

m Deutschen Theater spielt Herr Nissen morgen zum ersten Mal den Graziano im „Kaufmann von Venedig“; den Shylock giebt Herr Reicher, den Bassanio Herr Kainz. Frau Sorma hat eine kürzere gelöst und kann infolge dessen in nächster Woche noch zweimal, am Montag und Donnerstag, zusammen mit Herrn Kainz in „Weh dem, der lügt!“ auftreten; am Dienstag spielt

sition eröffnete.

Direktor Lautenburg dargestellt wird.

8 9 sie zum letzten Mal die „Nora“. Beide Künstler gehen Anfan auf Urlaub. 8Mern Im Neuen Theater findet am 28. d. M. eine Wohlthäti keits⸗Vorstellung zum Besten der Hinterbliebenen 24 auf der „Elbe“ Verunglückten statt. Zur Aufführun gelang üe von Barnhelm“ mit Frau Niemann⸗Raabe als Franzis und Bernhard Baumeister vom Wiener Hofburg⸗Theater als Wact⸗ meister Werner, während der Riccaut de la Marlinisre von Herrn

Im Theater Unter den Linden geht morgen die Milloͤcker'sche Operette „Der Probekuß“ vorläufig zum letzten Mal in Szene. Am Sonnabend gelangt die Audran'sche Operette „Kapitän Caricciolo“ zur ersten Aufführung.

Für das große Konzert, welches unter Leitung des Köni lichen Kapellmeisters Dr. Muck am Sonnabend im neuen Reichg⸗ tagsgebäude zum Besten der Hinterbliebenen der mit der „Elbe“ Verunglückten und der untergegangenen Hoch⸗ seefischer stattfindet, ist nunmehr folgendes Programm fefstgestellt: Trauermarsch aus der „Götterdämmerung’, Prolog von E. von Wildenbruch (Herr Königlicher Schauspieler Molenar); Ouvertüre zu der Oper „Der fliegende Holländer“ von R. Wagner; Ozean⸗Arie aus „Oberon“ von Weber (Frau Katharine Klafsky); Geistliches Lied von J. S. Bach; Ave verum von Mozart; Psalm 54 von Albert Becker (der König⸗ liche Dom⸗Chor); Kaisermarsch von R. Wagner. Billets zu 20 und 10 sind bei Bote u. Bock zu haben.

Der junge amerikanische Komponist Howard Brockwagy giebt am 23. d. M. in der Sing⸗Akademie ein Orchester⸗Konzert unter Mitwirkung der Herren Professoren Heinrich Barth (Klavier) und Emanuel Wirth (Violine). Von rein orchestralen Werken werden zur Aufführung kommen: eine Ballade in G= moll, op. II und eine Symphonie in D-dur, op. 12. Ferner stehen auf dem Programm eine Sonate in G. -moll (op. 9). für Klavier und Violine, eine Cavatine für Violine mit Orchester⸗ begleitung (op. 13) und eine Reihe von Klavierstücken. Der Cello⸗ Virtuose Luigi Abbiate veranstaltet am 25. d. M. im Saal Bechstein sein zweites Konzert. Die Sopranistin Fräulein Marie Rost hat auch für diesen Abend ihre Mitwirkung zugesagt.

Mannigfaltiges.

Das 1. Garde⸗Dragoner⸗Regiment Königin von Groß⸗ britannien und Irland begeht Feute die Feier seines 80 ähri⸗ gen Bestehens.

Der Deutsche Sparkassen⸗Verband wird am 23. d. M. seine ordentliche Generalversammlung hierselbst, im Geschäftshause des Kreises Teltow, Viktoriastraße 18, abhalten. Auf der Tages⸗ ordnung stehen außer der Erledigung der geschäftlichen statutarischen Angelegenheiten u. a. folgende Punkte: Die Auf⸗ gabe der Sparkassen gegenüber der Arbeiter⸗Wohnungsfrage; Bericht⸗ erstatter: die Herren Geheimer Regierungs⸗Rath Knebel⸗Köln und Landrath Dr. jur. Seidel⸗Schmiegel. Die Gewährung von Amor⸗ tisations⸗Darlehen seitens der Sparkassen; Berichterstatter: die Herren Stadtrath Peterson⸗Breslau und Rentier Homeger⸗Hittfeld. Das Ab⸗ holen von Spareinlagen; Berichterstatter: Herr Bürgermeister Lehmann⸗ Landsberg a. W. Die Einführung von Kontrol⸗Marken bei den Sparkassen; Berichterstatter: die Herren Direktor Drape⸗Hannover und Direktor Mertens⸗Lüneburg.

Triest, 20. Februar. In Oberitalien herrscht große Kälte Die Temperatur ist, wie „W. T. B.“ meldet, bis 17 und 19 Grad⸗ Celsius unter Null gefallen.

St. Petersburg, 21. Februar. Nach einer Depesche de „Nowoje Wremja“ aus Tambow stieß in der Nacht zum 17. ein aus Koslow abgelassener Schnellzug bei der Station Drjasz (Woronesher Linie) auf einen Güterzug. Drei Wagen des Schue zugs und sieben Wagen des Güterzugs sind zertrümmert; sieben †. sonen wurden getödtet.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

Freitag: Opern⸗ Lohengrin. Romantische lichard Wagner. In

kontrakt.

Neues Theater.

vom Ober⸗Inspektor Brandt. 52. Vorstellung. Neu einstudiert: Trauerspiel Scene Deko⸗

vom Ober⸗Inspektor Brandt. Moser.

1 Akt. Anfang 7 ½ Uhr.

riedrich von Flotow. Text von Abends: Der selige Toupinel.

Text nach dem gleich⸗ Anfang 7 ½ Uhr.

53. Vorstellung. Halakt. Lust. Birektion: Julius Fripschee ⸗.

Ausstattung: Der Probekuß.

Schwank in 1 Aufzug von bon

Sonnabend: Zum ersten Male:

AMonne⸗ riciolo.

Freitag (22.

D b ZBentral-Theater.

Freitag: Zum 7. Male:

Freitag (24. Abonne⸗

Musik von Julius Einödshofer. Der Hexen⸗

Adolph Ernst⸗Theater.

sangsposse mit Tanz.

„A Gaiety Girl“ von Jonas

Jacobson und Jean Kren.

Blumenstraße Direktion: Sigmund Lautenburg. nand’'s Ehekontrakt. (Fil à la patte.) Schwank in 3 Akten von Georges Feydeau, in deutscher Be⸗ arbeitung von Benno Jacobson. Anfang 7 ½ Uhr. Sonnabend und folgende Tage: Fernand’s Ehe⸗

Schiffbauerdamm 4a. /5

Freitag: Der selige Toupinel. 3 Akten von Alexandre Bisson, deutsch von G. von Vorher: Unsere Backfische.

Sonnabend: Liebe von Heut.

Sonntag, Nachmittag 3 Uhr: Vorstellung des Vereins für Volksunterhaltungen. Dorf und Stadt.

Theater Unter den Linden. Behrenstr. 55/57. reitag: Mit neuer perette in 3 Akten von 11— dund Julius Bauer. 5 8 8 HCarl Millöcker. In Scene gesetzt von Julius Richard Skowronnek. Anfang 7* Uhr. Frißsche. Dirigent: Herr Kapellmeister Federmann. Hierauf: Tanz⸗Divertissement. Anfang 7 ½ Uhr. Kapitän Car⸗ Ausstattungs⸗Operette in 3 Akten Chivot und Duru. Musik von Audran. Die Ballets arrangiert vom Balletmeister Louis Gundlach.

Alte Jakobstraße Nr. 30. Direktion: Richard Schultz. Emil Thomas a. G. T Novität! Rentiers. Große Posse mit Ges 4 Akten von Wilhelm Mannstädt un

ang und Tanz in d Julius Freund. In Scene gesetzt vom Direktor Richard Schultz. Anfang 7 ½ Uhr. Sonnabend: Zum 8. Male: Unsere Reutiers.

Freitag: treten der ersten Firtpuetge und Courbette⸗Tänzerin Englands Miß Rose Batchelor vom Prince of Wales⸗ Theater in London. Ein fideles Corps. Große Ge⸗ Nach dem e Original arbeitet von Eduard Jacobson und Jean Kren. Vorher: Gesindeball. Schwank in 1 Akt von Ed. Anfang 7 ½ Uhr Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.

„Frühlingskinder“, Walzer v. Waldteufel. Berreute

tr. 2. 78Violine v. Renard (Herr Carnier).

Freitag: Fer⸗

Birkus Renz (Karlstraße).. Nur noch kurd Zeit! Freitag: Große Komiker⸗Vorstellung. Humer⸗ Witz! Laune! Auftreten sämmtlicher Clowns un des „August“ Mr. Lavater Lee in ihren wirkungs vollsten Entréses. Außerdem: das Aportierpfen Mohr, hierauf: Prinz Carneval und sein Gefolg⸗ vorgef. von Herrn R. Renz. Das Schulpfer Schwank in Beautiful, hierauf irländ. Springpferd Blitz, g.

Fesn s 5 Nn.Sen

Volksschauspiel Hengst in der hohen ule geritten von Hem

schausp 8 Renz. ITjo Ni En. (Beim Jahreswechsel n Peking). Neue Musik⸗Einlagen. 1

Sonnabend: Auf vielseitiges Verlangen: Wieder holung der Parade⸗Vorstellung, wie solche Donnen⸗ tag, den 7. Februar, bei Allerhöchster Anwesenber Fßter Majestäten des Kaisers und der Kaiserin Auf, auf zur fröhlichen

agd!

Sonntag, 2 Vorstellungen. Nachmittags 4 Un⸗ (ermäßigte Preise): Die lustigen Heidelberger Abends 7 ½ Uhr: Tjo Ni En.

Schwank in

Musik

von Familien⸗Nachrichten. Verlobt: Frl. Elisabeth Wernher mit Hrn. Lier⸗ Maximilian Frhrn. Röder von Diersburg (Dam stadt). Frl. Stephanie von Doetinchem de mit Hrn. Regierungs⸗Rath Ruffmann (Berlik⸗ Peieheh Frida Gräfin Eckbrecht von Dir⸗

Unsere heim⸗Montmartin mit Hrn. Lieut. Sais

von Meldegg (Hannover). . Frietz

Jellinghaus mit Hrn. Pastor Richard Her

(Potsdam Mansbach, Hessen). Geboren: Eine Tochter: Irn. Prem· Lierg

h 8— Mauve, gen. von Schmidt (Erch

8 ichterfelde).

Auf⸗ Gestorben: Frl. Emilie von Gaffron ESesder i. Schles.). Fr. Thekla von Bünau, Seebach (Karolath). Fr. Flora Gräfin Schweinitz Krain, Freiin von Kauder, g Hilvety (Breslau). 8

idney frei be⸗

Verantwortlicher Redakteur: J. V.: Siemenroth in Berlin.

Operette in Nusik von Herr

Konzert-Haus. Freitag: Konzert. ramis“,

Adam.

Anfang 7 ¼ Uhr. Rossini.

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Konzerte.

Karl

Ouv. „Marco Spada“, Auber. „Die Puppe von Nürnberg“, „Bilder vom Rhein“, Suite v. Schumacher.

Verlag der Expedition (Scholz) in Berlis⸗

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Menvder⸗ Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 2

b ene 8 Acht Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).

Anz

Auf Ihren Bericht vom 7. Dezember d. J. bestimme Ich, daß am 1. April 1895: I. die als Anlage a wiederbeifolgende Verwaltungsordnung für die Staatseisenbahnen“ an Stelle ber durch landesherrlichen Erlaß vom 24. November 1879 enehmigten „Organisation der Verwaltung der Staatseisen⸗ ahnen und der vom Staat verwalteten Privatbahnen“ ein⸗ eführt wird, II. die zur Ausführung der bisherigen Orga⸗ nisation eingesetzten Eisenbahn⸗Direktionen und Eisenbahn⸗ Betriebsämter aufgelöst werden, III. zur Ausführung der neuen Verwaltungsordnung (Nr. 1) Eisenbahn⸗Direktionen in Altona, Berlin, Breslau, Bromberg, Cassel, Köln, Danzig, Elberfeld, Erfurt, Essen a. Ruhr, Frankfurt a. Main, Halle a. Saale, Hannover, Kattowitz, Königs⸗ berg i. Preußen, Magdeburg, Münster i. Westfalen, Posen, St. Johann⸗Saarbrücken und Stettin mit den sich aus der Anlage b ergebenden Bezirken errichtet werden, IV. das Eisenbahn⸗Kommissariat zu Berlin aufgelöst wird. Zugleich will Ich Sie ermächtigen, etwa künftig erforderlich werdende Aenderungen der Verwaltungsordnung zu 1, insoweit sie nicht grundsätzlicher Natur sind, zu veranlassen. Dieser Erlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlung zu veröffentlichen.

Neues Palais, den 15. Dezember 1894.

Wilheln RER. Thielen. An den Minister der öffentlichen Arbeiten.

Anlage a. erwaltungsordnu 1 für die 8 Staatseisenbahnen.

Allgemeine Verwaltung. Eisenbahnverwaltungs⸗Behörden.

1) Die Verwaltung der im Betriebe sowie der im Bau befind⸗ lichen Staatseisenbahnen und vom Staat verwalteten Privateisen⸗ bahnen erfolgt unter der oberen Leitung des Ressort⸗Ministers durch die Königlichen Eisenbahn⸗Direktionen.

2) Werden für besonders umfangreiche Bauausführungen durch landesherrlichen Erlaß Königliche Eisenbahn⸗Baukommissionen ein⸗ gesetzt, so trifft der Minister über deren Geschäftsordnung und Be⸗ setzung nähere Bestimmung. 1 3) Die KsEniglichen Eisenbahn⸗Direktionen sind dem Minister unmittelbar unterstellt. Sitz und Bezirk werden durch landesherrlichen Erlaß festgestellt. Die Feststellung der Grenzpunkte zwischen den Eisenbahn⸗Direktionsbezirken im einzelnen ist dem Minister überlassen.

BVorbehalte des Ministerrsrs. -““ 1) Im

1) Dem Minister bleibt die einheitliche Regelung des Dienstes innerhalb des gesammten Bereichs der Staatseisenbahnen vorbehalten, insbesondere der Erlaß einheitlicher Geschäfts⸗ und Dienstanweisungen, die Festsetzung von Grundzügen für Dienstanweisungen, deren Fest⸗ stllung im einzelnen den Königlichen Eisenbahn⸗Direktionen für ihren Bezirk überlassen ist, sowie der Erlaß einheitlicher Vor⸗ shriften für die Ordnung der Rechts⸗ und Dienstverhältnisse der Be⸗ amten und Arbeiter, für das Kassen⸗ und Rechnungswesen und die en Dienstzweige im Betrieb und im Baue der Staatseisen⸗ ahnen.

2) Der Minister entscheidet über die gegen die Verfügungen und Beschlüsse 7) der Königlichen Eisenbahn⸗Direktionen erhobenen Beschwerden. Gegen die auf Beschwerde ergangenen Verfügungen der Fühtglichen Eisenbahn⸗Direktionen steht den Beamten eine Berufung ni zu. 3 ““ E“ 2) Bezüglich der 11“

1

von der für besondere Fälle vorgeschriebenen höheren bleibt dem Minister bezüglich der Betriebsverwaltung vorbehalten:

a. die Genehmigung zur Einstellung des Betriebs auf Bahn⸗ strecken, welche zur Beförderung von Personen oder Gütern im öffent⸗ schen Verkehr dienen und zur Aenderung des Betriebs durch Ein⸗ führung oder Aufhebung der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands; 8

b. die Feststellung und Abänderung des Fahrplans der zur Personen⸗ und Postbeförderung bestimmten Züge bei Beginn der Winter⸗ und Sommerperioden, sowie die Genehmigung der in der Zwischenzeit beabsichtigten Aenderungen, wenn dadurch die Zahl und Gattung der Züge berührt wird, oder wenn eine Einigung der be⸗ 8w Eisenbahn⸗Verwaltungen und Postbehörden nicht erzielt

orden ist;

„ow. die Feststellung und Aenderung der Tarife für Personen, Güter, lebende Thiere und Leichen, soweit die Bestimmung darüber nicht den Königlichen Eisenbahn⸗Direktionen überlassen wird;

d. die Genehmigung von Bauausführungen, für welche den König⸗ E.““ Geldmittel nicht zur Verfügung ge⸗

eellt sind;

e. die Feststellung derjenigen Entwürfe und Kostenanschläge, deren Kosten den Betrag von 50 000 im einzelnen übersteigen, soweit nicht die Feststellung für Bauten von höherem Werth den Königlichen Eisenbahn⸗Direktionen besonders übertragen wird, sowie die Feststellung der Entwürfe und Kostenanschläge für Bauten von Feingekem Werth, für welche die höhere Prüfung und endgültige

eststellung bei Ueberweisung der Geldmittel vorbehalten ist;

f. die Feststellung und Aenderung der Normalentwürfe und Nor⸗ malanordnungen für bauliche und maschinelle Anlagen sowie für Be⸗ triebsmittel und mechanische Betriebseinrichtungen;

g. die Ermächtigung zum Abschluß freihändiger Lieferungs⸗ und Arbeitsverträge, deren Gegenstand den Werth von 50 000 übersteigt, sowie zur uschlagsertheilung in öffentlichen und engeren Verdingungen ei Gegenständen jedes Loos für sich gerechnet von 1 als 150 000

3 3) Bezüglich der Neubauverwaltung.

3 4.

In gleicher Weise bleibt dem Minister bezüglich der Neubau⸗ verwaltung vorbehalten: ü di a. die Anordnung der allgemeinen und ausführlichen Vorarbeiten, ie Feststellung des zur Ausführung bestimmten Entwurfs und des zugehörigen Hauptkostenanschlags sowie die Genehmigung des Bau⸗ ausführungsplans für neue Bahnlinien; d b. die Feststellung derjenigen Entwürfe und Kostenanschläge, . Kosten den Betrag von 50 000 im einzelnen übersteigen, licreit nicht die ee für Bauten von höherem Werth den König⸗ lu en Eisenbahn⸗Direktionen besonders übertragen wird, sowie die Feststel⸗

ng der Entwürfe und Kostenanschläge für Bauten von geringerem

Abgesehen Genehmigung

mehr als 300 000

1“

Er

Berlin, Donnerstag, den 21. Februar

Werthe, für welche die höhere Prüfung und endgültige Feststellung bei Ueberweisung der Geldmittel vorbehalten ist;

c. die Feststellung und Aenderung der Normalentwürfe und Normalanordnungen für bauliche und maschinelle Anlagen sowie für Betriebsmittel und mechanische Betriebseinrichtungen;

d. die Eröffnung des Betriebs auf fertiggestellten Bahnstrecken, welche zur Beförderung von Personen oder Gütern im öffentlichen Verkehr bestimmt sind;

e. die Ermächtigung zum Abschluß freihändiger Lieferungs⸗ und Arbeitsverträge, deren Gegenstand den Werth von 100 000 über⸗ steigt, sowie zur Zuschlagsertheilung in öffentlichen und engeren Ver⸗ bei Gegenständen jedes Loos für sich gerechnet von

4) Bezüglich . Personalien.

Bezüglich der Personalien der Staats⸗Eisenbahnve waltung bleibt dem Minister vorbehalten:

a. die Anstellung, Versetzung, Entlassung, sowie die Regelung der Besoldungsverhältnisse der etatsmäßigen höheren Beamten ein⸗ schließlich der Rechnungs⸗Direktoren und öö Rendanten, sowie die Ueberweisung der diätarischen höheren Beamten an die Königlichen Eisenbahn⸗Direktionen;

b. die Versetzung von Beamten aus dem Bezirk einer Königlichen Eisenbahn⸗Direktion in den Bezirk einer anderen, soweit die be⸗ theiligten Behörden verschiedener Meinung sind;

c. die Gewährung von Remunerationen und Unterstützungen, soweit sie im Laufe eines Rechnungsjahres den Betrag von 300 übersteigen;

¹d. die Gewährung von Urlaub über 4 Wochen an die unter a bezeichneten, über 6 Wochen an die übrigen Beamten.

Die Königlichen Eisenbahn⸗Direktionen. Geschäftsbereich der Königlichen V.“ im allgemeinen.

1) Den Königlichen Eisenbahn⸗Direktionen obliegt mit den den Provinzialbehörden zugewiesenen Rechten und Pflichten die Ver⸗ waltung aller zu ihrem Bezirk gehörigen, im Betrieb oder im Bau befindlichen Eisenbahnstrecken.

.2) Die Königlichen Eisenbahn⸗Direktionen bestehen aus einem Präsidenten, den mit der ständigen V tie a e e Präsidenten be⸗ auftragten beiden Mitgliedern (Ober⸗Regierungs⸗Rath, Ober⸗Baurath) und der erforderlichen Anzahl weiterer Mitglieder. Der Präsident wird vom König ernannt.

3) Die Stellvertretung des Präsidenten durch die damit beauf⸗ Hegten Mitglieder der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion regelt der

inister.

4) Die Königlichen Eisenbahn⸗Direktionen über die gegen die Verfügungen und Anordnungen der Vorstände der Eisen⸗ bahn⸗Betriebs⸗, Maschinen⸗ Verkehrs⸗, Werkstätten⸗ und Telegraphen⸗ inspektionen sowie der Bauabtheilungen 9) erhobenen Beschwerden. Sie vertreten in allen Angelegenheiten innerhalb ihres Geschäfts⸗ bereichs die Verwaltung, sodaß sie durch ihre Rechtshandlungen, Ver⸗ träge, Prozesse, Vergleiche u. s. w. für die Verwaltung Rechte er⸗ werben und Verpflichtungen übernehmen.

5) Dem Minister bleibt vorbehalten, die Erledigung bestimmter hierzu geeigneter Geschäfte für mehrere Eisenbahn⸗Direktionsbezirke oder den gesammten Staatseisenbahnbereich Einer Königlichen Eisenbahn⸗Direktion zu übertragen. 8

6) Die Fetespetren der Königlichen Eisenbahn⸗Direktionen, welche als ständige Kommissare für die 1Sv des Aufsichtsrechts des Staats über Privateisenbahnen in dem ihnen vom Minister zu⸗ gewiesenen Aufsichtsbezirke bestellt sind, haben in Gemeinschaft mit den als ihre ständigen Vertreter bestimmten beiden Mitgliedern der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion (Ober⸗Regierungs⸗Rath, Ober⸗Bau⸗ rath) die Rechte und Pflichten auszuüben, welche zur Zeit den gemäß § 46 des Gesetzes über die Eisenbahnunternehmungen vom 3. No⸗ vember 1838 (Gesetz⸗Samml. S. 505) eingesetzten Aufsichtsorganen übertragen sind.

Geschäftserledigung durch die Frmicglichen Eisenbahn⸗Direktionen.

Die Mitglieder der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion bilden für die Erledigung der nachstehenden zu ihrem Geschäftsbereich gehörenden Angelegenheiten ein Kollegium, dessen Beschlüsse nach absoluter Stimmenmehrheit mit der Maßgabe gefaßt werden, daß bei gleicher Stimmenzahl die Stimme des Präsidenten den Ausschlag

für die von den Beamten der erwaltung erhobenen Beschwerden gegen Verfügungen, welche die unfreiwillige Entlassung wider⸗ eußlich oder kündbar angestellter Beamten oder eine die Hälfte des monatlichen Gehaltsbetrages übersteigende Geldstrafe zum Gegenstande haben.

8.

1) In allen anderen, zu dem Geschäftsbereiche der Königlichen Eisenbahn⸗Direktionen gehörenden Angelegenheiten ist der Präsident nach Maßgabe der vom Minister zu erlassenden Geschäftsordnung über die eeslaang zu bestimmen bqußt.

2) Dem Minister bleibt vorbehalten, für die Erledigung der Geschäfte der Königlichen Eisenbahn⸗Direktionen Abtheilungen zu bilden, deren Geschäftsbereich zu bestimmen und die Abtheilungs⸗ Dirigenten zu bestellen. 1 8

3) Für die Bearbeitung der nicht gemäß § 7 zur Fuständigkeit des Kollegiums gehörigen Sachen hat der Präsident na Maßgabe der Verwaltungs⸗ und der Geschäftsordnung einen Geschäftsplan aufzustellen. .

4) Mit der Einschränkung, daß die Bearbeitung der Etats⸗, Kassen⸗ und Rechnungssachen in allen Fällen dem Kassen⸗Rath zuzu⸗ theilen ist, bleibt dem Präsidenten überlassen, diejenigen Sachen zu bestimmen, welche er sich zur Bearbeitung vorbehalten will. Als ständiger Vertreter wird dem Kassen⸗Rath der Rechnungs⸗Direktor bei⸗ egeben. Die Amtsbefugnisse des Rechnungs⸗ Direktors werden vom

inister durch eine Geschäftsanweisung festgestellt, durch welche ihm auch bestimmte Geschäfte des Kassen⸗Raths bei Anwesenheit des letzteren übertragen werden können.

5) Dem Präsidenten obliegt die Sorge für die Regelung des Geschäftsgangs. Insbesondere ist er seo. für die sach⸗ und ord⸗ nungsmäßige Vertheilung der Geschäfte, wie für alle diejenigen Ver⸗ fügungen und Erklärungen der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion, welche zu seiner Mitzeichnung gelangen, verantwortlich. Im übrigen obliegt den Mitgliedern der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion die Verant⸗ wortung für die form⸗ und sachgemäße Erledigung der ihnen zur Bearbeitung überwiesenen Geschäfte. 1 88

6) Der Präsident kann mit Genehmigung des Ministers seine beiden ständigen Vertreter (Ober⸗Regierungs⸗Rath, Ober.Baurath) beauftragen, ihn in bestimmten Angelegenheiten auch bei seiner An⸗ wesenheit zu vertreten; auch ist er befugt, einzelnen Mity liedern der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion gewisse Geschäfte ein für alle Mal zur selbständigen Erledigung zu übertragen.

7) Für die Verbindlichkeit der von der Königlichen Eisenbahn⸗ Direktion abzugebenden schriftlichen Erklärungen genügt die Unter⸗ schrift des Präsidenten oder eines g der Königlichen Eisenbahn⸗ Direktion. Die Hilfsarbeiter der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion sind nur in so weit zur selbständigen Erledigung der ihnen zur Be⸗ arbeitung überwiesenen Geschäfte befugt, als ihnen diese Befugniß

nach den vom Minister gegebenen Vor chriften übertragen worden ist.

eiger und Königlich Preußi

1895.

II. Besondere Verwaltungszweige. 1) Im 91 S e

Für die Ausführung und Ueberwachung des örtlichen Dienstes nach den Anordnungen der Königlichen Eisenbahn⸗Direktionen sind Betriebs⸗, Maschinen⸗, Verkehrs⸗, Werkstätten⸗ und Telegraphen⸗ inspektionen, sowie für die Leitung der Neubauausführungen nach den Anordnungen der Königlichen Essenbahn⸗Direktionen, insoweit nicht hiermit Beamte der Betriebsverwaltung betraut werden können, Bauabtheilungen einzurichten. Den Vorständen der Inspektionen und der Bauabtheilungen kann von dem Minister die Befugniß zu vor⸗ läufigen Kassenanweisungen, zur Beurlaubung der unterstellten Be⸗ amten mit verwaltungsseitiger Uebernahme der Stellvertretungskosten sowie zur selbständigen Vergebung von Arbeiten und Lieferungen

ertheilt werden. 2) Im besonderen. 1 a. Betrie e hfestssen.

§ 10. 1) Den Betriebsinspektionen obliegt:

a. die Ausführung und Ueberwachung des Betriebsdienstes, inso⸗ weit nicht einzelne Zweige den Maschineninspektionen 11), Ver⸗ kehrsinspektionen 12), Werkstätteninspektionen 13) oder Telegrapheninspektionen 14) zugewiesen sind;

„b. die Unterhaltung und Beaufsichtigung der im Betriebe befind⸗ lichen Strecken sowie die Verwaltung der Bahnpolizei innerhalb ihres Geschäftsbereichs. 1 1 2) Bezirk und Geschäftsanweisung der Vorstände der Eisenbahn⸗ Betriebsinspektionen bestimmt der Minister. 3) Dem Vorstand der Eisenbahn⸗Betriebsinspektionen kann von dem Minister die Befugniß zur selbständigen Verpachtung der Dis⸗ positionsländereien, Lagerplätze, Grasnutzungen, Pflanzungen u. s. w.

beigelegt werden. b.

1) Den Maschineninspektionen obliegt: die Ausführung und Ueber⸗ wachung des Maschinen⸗ und Betriebswerkstättendienstes. 2) Bezirk und Geschäftsanweisung der Vorstände der Maschinen⸗ inspektionen bestimmt der Minister. c. E1.“]

1) Den Verkeyrsinspektionen obliegt: die Ausführung und Ueber⸗ wachung des Verkehrs⸗, Abfertigungs⸗ und Kassendienstes. .2,) Bezirk und Geschäftsanweisung der Vorstände der Verkehrs⸗ inspektionen bestimmt der Minister.

3) Die Vorstände der Verkehrsinspektionen sind befugt, nach näherer Bestimmung des Ministers bis zu einer von ihm festzusetzenden Höhe innerhalb ihres Geschäftsbereichs Anträge auf Rückerstattung von Fahrgeld und Gepäckfracht, sowie auf Ersatz⸗ oder Entschädigungs⸗ leistung aus dem Frachtvertrag selbständig zu entscheiden, auch die auf

Grund der Bestimmungen der Verkehrsordnung oder der Frachttarife

zu berechnenden Nebengebühren und Konventionalstrafen ganz oder zum theil zu erlassen. d. SSbI

1) Den Werkstätteninspektionen obliegt: die Ausführung und Ueber⸗ wachung des Werkstätten⸗ und Werkstättenmaterialiendienstes. .2,) Bezirk und Geschäftsanweisung der Vorstände der Werkstätten⸗ inspektionen bestimmt der Minister. 0. 1“

1) Den Telegrapheninspektionen obliegt: die Unterhaltung, Ueber⸗ wachung und Ausgestaltung der elektrischen Telegraphen⸗, Signal⸗ 18 sonstigen zur Sicherung des Eisenbahnbetriebs dienenden elektrischen

nlagen. . 2) Bezirk und Geschäftsanweisung der Vorstände der Telegraphen⸗ inspektionen bestimmt der Minister. I

. vW

1) Den Bauabtheilungen obliegt: die Leitung der Neubauaus⸗ führungen. 8

2) Bezirk und Geschäftsanweisung der Vorstände der Bau⸗ abtheilungen bestimmt der Minister.

III. Allgemeine Bestimmungen über die Anstellung im Staatseisenbahndienst

Art der 8b

1) Das für den Staatseisenbahndienst anzunehmende Personal wird nach den von dem Minister festzustellenden Grundsätzen in dem Verhältniß unmittelbarer Staatsbeamten angestellt oder gegen Lohn beschäftigt. Die Anstellung der Beamten erfolgt der Regel nach zu⸗ nächst auf Probe, sodann im Kündigungsverhältniß und später, soweit zulässig, unkündbar. G

2) Der Verleihung etatsmäßiger Stellen hat die Erfüllung der vorgeschriebenen Bedingungen, insbesondere die Ablegung der bestim⸗ mungsmäßigen Prüfungen, voranzugehen. Bis zur etatsmäßigen An⸗ tellung werden die Beamten, soweit nicht Ausnahmen durch den Minister angeordnet sind, gegen feste, monatlich zu zahlende Be⸗ soldungen beschäftigt. 12

3) Billetdrucker, Kassen⸗ und Bureaudiener, Lokomotivheizer, Maschinenwärter, Trajektheizer, Magazin⸗Aufseher, Portiers, Bahn⸗ steigschaffner, Weichensteller 1. Klasse, Weichensteller, Krahnmeiste Brückengeld⸗Einnehmer, Schiffsbrücken⸗Aufseher, Schiffsbrückenwär“ Brückenwärter, Schaffner, Bremser (Wagenwärter), Matrosen, B ahn und Krahnwärter, sowie Nachtwächter werden nur im Kündigun sver⸗ hältniß etatsmäßig angestellt. 8

4) Die unkündbare Anstellung der sonstigen unteren und der gittleren

Beamten ist zulässig, wenn der Beamte eine ren Stelle be⸗

kleidet und sein Amt mindestens fünf Jahre lang in Weise versehen hat. Erfordernisse der Anstellung.

sriedigender

1) Zur Anstellung als Mitglied einer Königl“. ij Direktion, als Vorstand einer Eisenbahn⸗Betriebs⸗, 5 58 Eitenss⸗ stätten⸗ oder Telegrapheninspektion ist der Regel nach die Ablegun der höheren Staatsprüfungen erforderlich. Tyie Feststellung der sonstigen ““ und Bedingungen, von welchen die Anstellung in einer der bezeichneten Stellen abhängig zu. machen ist, bleibt be- Hest cxamnunms Eeeeehnen. e

2 m übrigen dürfen die bei der SStaats⸗Eisenbahn anzustellenden Beamten beim Eintritt im den Cilenbohargrbantang das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ausnahmen unterliegen hin⸗ 8 sichtlich der höheren Beamten der Genehmigung des Ministers, hinsichtlich der übrigen Beamten der Genehmigung des Präsidenten der König⸗ Le 8

. ie Bestimmungen des Bundesraths über das Le⸗ 3 Eisenbahnbetriebsbeamten werden hiervon nicht berührt.

wree Nehhebn 8

1) Für die Besetzung derjenigen Beamtenstellen, Militäranwärtern veisschrießlich ederg de mtfef 8 8

bleiben die über die Versorgung die ärter erlasse inen Vorschriften maßgebend. ssenen allgemeinen

xrx..