1895 / 46 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 21 Feb 1895 18:00:01 GMT) scan diff

Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. von Boetticher: .

Da ich leider durch eine anderweite dienstliche Behinderung abgehalten werde, der folgenden Debatte anwohnen zu können, die ja voraussichtlich sehr instruktiv für uns werden wird, so gestattten Sie mir schon jetzt einige Bemerkungen zu dem vorliegenden Antrage. Das Ziel, welches der Antrag Hitze mittelbar verfolgt: dahin zu gelangen, daß dem Arbeiter der volle Genuß eines geordneten Familienlebens gesichert werde, ist ein solches, was jeder, der es mit den arbeitenden Klassen gut meint, nur unterschreiben und unterstützen kann. Die Regierung ist deshalb auch nicht müßig gewesen, eine genauere Kenntniß über die thatsächlichen Zustände in der Arbeiterwelt zu erlangen, wie sie sich auf Grund der Vorschriften der Gewerbeordnung herausgebildet haben. Sie ist den Wünschen, die in dem Antrage des Herrn Abg. Dr. Hitze zum Ausdruck gebracht sind, bereits zuvorgekommen und zwar nicht allein dadurch, daß die Instruktion, welche den Gewerbeaufsichts⸗ beamten ertheilt ist, die Forderung enthält, daß sie regelmäßig über die Arbeitszeit im allgemeinen und in den wichtigsten Industrie⸗

weigen über die Lage und die Dauer der Pausen, über die Durchführung besonderer Vorschriften über die Arbeitszeit und so weiter berichten sollen. Solche Berichte würden vielleicht nur ein sehr spo⸗ adisches Ergebniß geliefert haben und nicht ausreichen, eine voll⸗ ständige Kenntniß der Zustände in den industriellen Betrieben zu ge⸗

Nein, meine Herren, wir haben auch im vergangenen Jahre Rundschreibens an die Bundesregierungen die Aufforderung ergehen lassen, die Gewerbeaufsichtsbeamten dahin anzuweisen, daß sie über die Materie, welche der Antrag Hitze behandelt, in dem Jahresbericht für das Jahr 1894. sich speziell äußern möchten. Und wenn ich den Fragebogen, welchen wir den Regierungen mitgetheilt haben, jetzt kundgebe, so werden die

m Wege eines

Herren Antragsteller daraus sehen, daß in der Hauptsache fast alles

das, was sie im Wege einer besonderen Enquste festgestellt zu sehen wünschen, bereits durch diesen Fragebogen getroffen ist. Die Gewerbe⸗ ufsichtsbeamten sind angewiesen worden, für das Jahr 1894 über olgende Fragen zu berichten:

Welche Wahrnehmungen sind in Bezug auf die Durchführung und die Wirkungen der gesetzlichen Beschränkung der Arbeitszeit erwachsener Arbeiterinnen 137 der Gewerbeordnung) gemacht worden? Hat diese Beschränkung insbesondere zu Entlassungen von Arbeiterinnen geführt? Hat sie auf die Löhne und die Arbeits⸗ leistung der Arbeiterinnen einen Einfluß ausgeübt?

Hat die Beschränkung der Arbeitszeit der Arbeiterinnen auf die Arbeitszeit und die Löhne der männlichen Arbeiter einen Einfluß ausgeübt und eventuell welchen?

In welchem Umfang haben Arbeiterinnen über sechzehn Jahre, welche ein Hauswesen zu besorgen haben, den Antrag ge⸗ stellt, eine halbe Stunde vor der Mittagspause entlassen zu werden 137 Abs. 4)2 Sind Fälle bekannt ge⸗ worden, in welchen den Arbeiterinnen aus der Stellung des Antrags Nachtheile erwachsen sind, oder in welchen die Arbeiterinnen aus Besorgniß vor Nachtheilen die Stellung des Antrags unter⸗ lassen haben?

Ich glaube, daß dieser Fragebogen so ziemlich alle Forderungen des Antrags Hitze, die sich auf die Verhältnisse der Arbeiterinnen beziehen, erschöpft. Nun hat zwar der Herr Vorredner am Schluß seiner Betrachtungen gemeint, es genüge nicht, allein die Gewerbeaufsichts⸗ beamten nach diesen Dingen zu fragen, es müsse ein frischer, fröhlicher Zug durch das ganze Volk gehen, welcher dahin führt, daß jeder, der zur Sache Auskunft zu geben vermag, sich auch meldet, seine Wahr⸗ nehmungen darlegt und sein Urtheil über die etwaige Verbesserungs⸗

edürftigkeit unserer Gesetzesbestimmungen kund thut.

Es ist mir indessen, meine Herren, doch recht zweifelhaft, ob wir dieses Ziel durch eine Spezialenquste erreichen, denn die Momente, die dabei in Betracht kommen, und die Interessen sind gar zu vielseitig. Ich glaube vielmehr, daß wir wohl thun werden, ehe wir eine solche Enquste einleiten, abzuwarten, was aus dieser Berichterstattung der Gewerbeaufsichtsbeamten herauskommt. Es wird ja dann immer noch Zeit sein, wenn wir den Eindruck gewinnen, daß wir ein ausreichendes Material aus den Berichten der Gewerbe⸗ aussichtsbeamten nicht empfangen haben, dazu überzugehen, auch noch andere Stellen, also z. B. die Krankenkassen, die Krankenkassenärzte, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Wege der Rede und Gegenrede über ihre Wahrnehmungen und über ihr Urtheil imr Sache jiun vernehmen. Vorläufig möchte ich glauben, daß wir, was die weiblichen Arbeiter angeht, wohl thun, zunächst abzuwarten, was

Was nun das Verhältniß der männlichen Arbeiter anlangt, auf welche die Frage 4 des vorliegenden Antrags sich bezieht, die wohl im wesentlichen darauf hinausläuft, auch für den männ⸗ lichen Arbeiter eine Arbeitszeit herbeizuführen, die seiner Gesundheit nicht schädlich ist, so ist dieses Ziel bereits in § 120 e der Gewerbeordnung vorgezeichnet: eine Vorschrift, die dem Bundesrath die Befugniß giebt, in dieser Beziehung beschränkende Bestimmungen vorzusehen. Auf diesem Gebiet ist indessen, wie der Herr Abgeordnete seinerseits auch schon hervorgehoben hat, bereits durch die Arbeiten der Kommission für Arbeiterstatistik manches geschehen. Diese Kommission ist beschäftigt gewesen be⸗ siehungsweise gegenwärtig noch beschäftigt mit der Untersuchung der Arbeitszeit in Bäckereien, Konditoreien und Müllereien, im Gast⸗ mwirthsgewerbe und Handelsgewerbe, und es ist außerdem noch in Amksicht genommen, demnächst eine Enquste über die

„im Verkehrsgewerbe zu veranstalten. Wir dürfen vertranen, daß diese Arbeiten zu einem Urtheil darüber be⸗ sibigen werden, ob der Bundesrath Veranlassung hat, von

bm im 5 120 e gegebenen Befugniß Gebrauch zu machen. gemerelle Enquste über alle Zweige der Industrie gleich⸗ vnig vorzmneümen, wie es die Herren Antragsteller in Aussicht möchte ich nicht empfehlen. Ich glaube, es ist viel besser, schrittmeist vorzugeben und nur znnächst diejenigen In⸗ ins Ange m fasss innerhalb deren wirklich rückfichtlich der Arbeitszeit und rücksichtlich der Verhältnisse der iter unt Arbeiterimnen besondere Mißstände vorliegen. Eine Emnanxäte mürde eine so umfassende werden, sie würde ein weitschichtiges Material liefern, daß die Verarbeitung desselben in absesbarer Zeit möglich wäre. Ich halte es deshalb vorzuschreiten, den wir einmal Gewerbe herausgreifen

f

und die Mißstände, die in denselben vorliegen, sie bleiben ja nicht unbekannt, sie sind uns ja in der Hauptsache wohl allen nicht un⸗ bekannt —, untersuchen und nach Mitteln zur Abhilfe forschen.

Im übrigen ist das Ziel, nach welchem die Herren Antragsteller streben, auch das, was die verbündeten Regierungen erstreben, und in⸗ sofern kann ich gegen die Tendenz des Antrags mich ja nicht erklären.

Abg. Schall (d. kons.): Ich freue mich, die Versicherung ab⸗ geben zu können, daß wir der Tendenz des Antrages sympathisch gegenüberstehen. Wir werden alle Bestrebungen unterstützen, die darauf ausgehen, Frauen und Mädchen möglichst ihrem eigenen Gebiete, der Häuslichkeit, wiederzugeben. Freilich wird bei unserer sozialen Lage hier nur schrittweise vegeen werden können. In den staatlichen Werkstätten in Spandau haben wir die Arbeiterinnen bei der Arbeit gesehen und haben uns über die dort getroffenen Einrichtungen gefreut. In der Landwirthschaft, die der Arbeiterinnen auch nicht entbehren kann, können besonders bei der jetzigen Depression derartige Einrich⸗ tungen nicht getroffen, auch so hoher Lohn nicht gezahlt werden. Wir lauben aber, daß das Material über die moralisch⸗sittlichen Ver⸗ bältnifse der rbeiterinnen weniger durch Enquêéten als durch die Arbeit einzelner ernster Männer zu sammeln ist. Nach der Erklärung des Staatssekretärs glauben wir, nicht für den Antrag stimmen zu sollen, wenn uns diese Verhältnisse auch sehr am Herzen liegen. Wir betonen hierbei den christlichen Gesichtspunkt und unterscheiden uns dadurch besonders von den Sozialdemokraten. Die sozialdemokratischen Forderungen haben diesen sesten Boden nicht unter sich. Wir wollen eintreten für die Gesund⸗ heit und Moralität der Frauen und sie so der Familie erhalten, nicht aber ihnen politische Rechte geben, die nur zum Unfrieden ausschlagen würden.

Abg. Moeller (nl.): Der Abg. Hitze erklärt sich mit der Ab⸗ änderung der Gewerbeordnung nicht einverstanden. Er gehörte aber zu der Kommission, die die neuesten Aenderungen der Gewerbeordnung beschlossen hat, und ich hatte gehofft, daß er nun für längere Zeit keine weiteren Forderungen stellen werde. Die verheiratheten Frauen ehören auch unserer Ansicht nach ins Haus; aber lesenger welche n Fabriken arbeiten, sind zumeist durch besondere Verhältnisse dazu gezwungen. Nicht selten kommt es vor, daß solche Frauen ihre Manner ernähren müssen. Eine zu große Beschränkung der Arbeitszeit der männlichen Arbeiter wäre gleichbedeutend mit einem Monopol für gute Arbeiter. Jeder einsichtige Arbeitgeber wird, wenn möglich, selbst die Arbeitszeit verkürzen, doch kann auch dies nur schrittweise geschehen. An der Hand des von dem Staatssekretär mit⸗ getheilten Fragebogens wird so viel Material gesammelt werden, daß der Antrag Hitze dadurch schon unnöthig wird. 1

Um 5 ¼ Uhr wird die Weiterberathung vertagt.

Eutscheidungen des Reichsgerichtzs.

Die Fälschung eines mit der angeblichen Unterschrist des Post⸗ boten versehenen Vermerks auf einem anscheinend unbestellbaren Briefe: „Adressat verstorben“ oder die 1“ anderen, die Unerfüllbarkeit des der Post ertheilten Bestellungsauftrags be⸗ scheinigenden Vermerks des Postboten ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Strafsenats, vom 2. Oktober 1894, als Urkunden.⸗ fälschung zu bestrafen. „In dem fälschlich angefertigten Vermerk Fadrefsat verstorben. M. Postbote“, mit welchem der Angeklagte nach der Feststellung der Vorinstanz das an ihn adressierte und mittels der Post in .S Hände gelangte Schreiben der Viehversicherungsgesell⸗ schaft zu K. vom 3. Juli 1889 behufs Zurücksendung an den Absender zur Post gegeben hat, konnte eine beweiserhebliche Privat⸗ urkunde im Sinne des § 267 Str.⸗G.⸗B. ohne Rechtsirrthum gefunden werden. Das Merkmal der Beweiserheblichkeit der Urkunde ist dann gegeben, wenn die Urkunde im Fall ihrer Echtheit durch ihren Inhalt, sei es allein oder in Verbindung mit anderen Um⸗ ständen, geeignet sein würde, für ein Recht oder Rechtsverhältniß Beweis zu erbringen. Diese Voraussetzung trifft im vorliegenden Fall für das Rechtsverhältniß zwischen dem Absender und der Post zu, da die im. § 39 der Postordnung für das Deutsche Reich vom 8. März 1879 unter III vorgeschriebene Angabe des Grundes der Zurücksendung auf dem Brief oder der Begleitadresse ihrer Natur nach nicht dem inneren Verkehr zwischen der Postbehörde und dem dient, sondern nach § 40 1 das. mit der Sendung an den

bsender zurückgelangt und diesem die Unerfüllbarkeit des der Post er⸗ theilten Bestellungsauftrages bescheinigt.“ (27. 41/94.)

Die Verarbeitung der vom Ehemann gestohlenen Stoffe seitens der Ehefrau zur Erleichterung der Verwen⸗ dung und des Verbrauchs derselben ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Strafsenats, vom 5. Oktober 1894, nur dann als Begünstigung aus § 257 des I“ zu bestrafen, wenn die Ehefrau bei dieser Verarbeitung auch bezweckt hat, die Wieder⸗ erlangung der gestohlenen Stoffe dem Eigenthümer zu erschweren. Frau C. hatte Stoffe, welche ihr Ehemann aus dem Eisenbahn⸗ pacwagen entwendet und nach Hause gebracht hatte, wissend, daß die⸗ elben gestohlen waren, für ihren Ehemann, für sich selbst und für ihr Kind verarbeitet. Frau C. wurde wegen Begünstigung ver⸗ urtheilt. Auf die Revision der Frau C. hob das Reichsgericht das erste Urtheil auf, indem es begründend ausführte: „Nicht jede der Erhaltung oder Verwerthung der gestohlenen Sache und damit der Ausnutzung der Strafthat dienende Handlung unterliegt dem Ge⸗ setze, sondern nur eine solche, welche geeignet und dazu bestimmt ist, den Thäter dagegen zu schützen, daß ihm die unrechtmäßigen Vor⸗ theile aus der That wieder entzogen werden. Die Thätigkeit der Angeklagten ist aber vom Vorderrichter lediglich dahin charakterisiert, daß die Angeklagte durch die Verarbeitung die Verwendung der⸗ selben ihrem Ehemann erleichtert habe, und eine derartige „Er⸗ leichterung“ fällt mit der vom Gesetz erforderten „Sicherung“ in objektiver und subjektiver Beziehung nicht nothwendig zusammen. Eine Verarbeitung gestohlener Sachen kann allerdings auch zu dem 8 und mit der Wirkung Igeen⸗ daß die Wiedererlangung dem

igenthümer erschwert und das Behaltenkönnen auf seiten des Diebes Frhs s allein im vorliegenden Fall ist solches nicht festgestellt.“

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

Nach § 1 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juni 1891 send einkommensteuerpflichtig Aktiengesellschaften, Berggewerk⸗ chaften ꝛc. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Ober⸗Ver⸗ waltungsgericht, V. Senat, 1. Kammer, durch Entscheidung vom 9. Juni 1894 ausgesprochen: Nur Berggewerkschaften als solche sind steuerpflichtig, nicht aber ähnliche oder verwandte Bil⸗ dungen; so ist die Ausbeutung der Soolquellen in der Provinz annsver kein Bergbau, und Gesellschaften zum Betrieb von inen in Hannover sind deshalb nicht einkommensteuerpflichtige „Nur für die im § 1 Nr. 4 Ein⸗ kommensteuergesetzes aufgeführten Personenvereinigungen hat die Stererflich ausgesprochen werden sollen und ist sie ausgesprochen, daher eine Ausdehnung der Steuerpflicht auf andere, wenngleich verwandte oder ähnliche, Gesellschaften im Wege der Analogie oder unter Berufung auf die vermeintliche Absicht des Gesetzgebers unbedingt ausgeschlossen. ngt also die Besteuerung der Ealine lediglich 3 ie unter die im Gesetz speziell aufgezählten Gesell⸗

schaften zu rechnen ist, so kann nur fraglich sein, ob sie den „Berg⸗ gewerkschaften“ zuzurechnen ist. Ob eine Gesellschaft als „Berg⸗

entzogen.

Frankfurt (Main) 15, Wiesbaden —,

1

gewerkschaft“ gelten kann, ist vorwiegend nach rechtlichen G punkten zu prüfen. Unerläßliche Voraussetzung nun gür das Bahcts. einer Berggewerkschaft ist, daß sie Bergbau im rechtlichen Sinn, d. auf Grund eines vorhandenen sogenannten Bergwerkseigenthums, ze. treibt. Was Gegenstand eines solchen sein kann und ist, mmt sich nach dem örklichen Recht; Verschiedenheiten zwischen den Rechtz. gebieten können allerdings dahin führen, daß des Gegenstandes wegen eine Personenvereinigung in dem einen Rechtsgebiet keine Berggeweri⸗ schaft sein kann, während sie in einem anderen Rechtsgebiet un edenk. lich als solche aufzufassen ist. Nach der Verordnung, betreffend die Einführung des allgemeinen Berggesetzes in das Gebiet des vormaligen Königreichs Hannover, vom 8. Mai 1867, Art. II, ist die Ausbeutung von Soolquellen dem Verfügungsrechte des Grundeigenthümers nicht Daraus folgt, daß in der Provinz Hannover Gesellschaften welche die Ausnutzung von Soolanellen bezwecken, als Berggewerk⸗ schaften neueren Rechts . errichtet werden und nicht bestehen können. Somit kann die Beschwerde führende Saline keine Berg⸗ gewerkschaft neueren Rechts sein. Aber auch in dem Zeitpunkte, in welchem das allgemeine Berggesetz in Hannover eingeführt wurde, war sie keine Berggewerkschaft...“ (vV. A. 285/93.)

8 Höhe der Schneedecke in Zentimetern 1.“ Montag, den 18. Februar 1895, um 7 Uhr Morgens.

Mitgetheilt

vom Königlich preußischen Meteorologischen Institut. 11 ““

(Die Stationen sind nach Flußgebieten geordnet.) Oestliche Küstenflüsse.

Memel (Dange) 29, Tilsit (Memel) 33, Insterburg (Pregel) 35, 8

Heilsberg (Pregel) 21, Königsberg i. Pr. (Pregel) 24. Weichsel.

Groß⸗Blandau (Bobr., Narew) 20, Czerwonken (Bobr, Narew) 45, Marggrabowa (Bobr, Narew) 32, Klaussen (Pissa) —, Neidenburg (Wkra) 26, Osterode (Drewenz) 14, Altstadt (Drewenz) 5, Thorn 10, Konitz (Brahe) 40, Bromberg (Brahe) 15, Berent (Ferse) 25, Marienburg (Nogat) 22.

Kleine Flüsse zwischen Weichsel und Oder. Lauenburg i. P. (Leba) 26, Köslin (Mühlenbach) 35, Schivelbein (Rega) 20. er.

Leobschütz (Finna) 37, Ratibor 30, Beuthen (Klodnitz) 41, Oppeln 30, Pbelschwgrde, latzer Neisse) 50, Brand lazc, Neisse) 105, Reinerz Glatzer Neisse) 85, Glatz (Glatzer Neisse) 39, -. (Glatzer Neisse) —, Weigelsdorf (Glatzer Neisse) 54, Rosenberg (Stober) 35, Breslau 22, iegnitz (Katzbach) 22, Fraustadt (Landgraben) 30, Grünberg 26, Krummhübel (Bober) 43, Wang (Bober) 101, Eich⸗ berg (Bober) —, Schreiberhau (Bober) 55, Warmbrunn (Bober) 25, Bunzlau (Bober) 42, Görlitz (Lausitzer Neisse) 26, Frankfurt 22, Ostrowo (Warthe) 8, Posen (Warthe) 7, Tremessen (Warthe) —, Samter (Warthe) 11, Paprotsch (Warthe) 18, Neustettin (Warthe) 26, Deutsch⸗Krone (Warthe) 28, Landsberg (Warthe) 8, Stettin 12 Pammin (Ihna) 21, Prenzlau (Uecker) 26, Demmin (Peene) 37.

Kleine Flüsse zwischen Oder und Elbe.

Putbus 37, Rostock (Warnow) 33, Kirchdorf auf Poel 32, Sege berg (Trave) 22, Lübeck (Trave) 19, Eutin (Schwentine) 29, Schleswi (Schlei) 16, Flensburg 22, Gramm (Fladsau) 17, Westerland 8 Sylt 7, Wyk auf Föhr 7, Husum 17, Meldorf 16.

Elbe. Torgau 35, Dessau (Mulde) 12, Rudolstadt (Saale) —, Jena Saale) 32, Stadtilm (Saale) 39, Dingelstädt (Saale) 40, rfurt (Saale) 34, Sondershausen (Saale) 37, Nordhausen Saale) 26, Halle (Saale) 24, Klostermansfeld (Saale) 46, ernburg (Saale) 32, Quedlinburg (Saale) —, Harzgerode (Saale) —, Magdeburg 22, Neustrelitz (Havel) 23, Kottbus (Havel) 20, Dahme (Havel) —, Berlin (Havel) 18, Blankenburg bei Berlin (Havel) 19,

pandau (Havel) —, Heinersdorf, Kr. Teltow (Havel) —, Potsdam 82787 27, Brandenburg (Havel) 19, Kyritz (Havel) 35, Gardelegen (Aland) 30, Jeetze (Aland) 31, Waren (Elde) 35, Marnitz (Elde) 29, Schwerin (Elde) 38, Uelzen (Ilmenau) 24, Lüneburg (Ilmenau) 24, Neumünster (Stör) 14, Bremervörde (Oste) 18. 8

Weser. 8

Meiningen (Werra) 43, Liebenstein (Werra) —, Fulda (Fulda) 40, Schwarzenborn (Fulda) 49, Cassel (Fulda) 22, Uslar (Werre) 24, Herford (Werre) 28, Scharfenstein (Aller) 102, Ilsenburg (Aller) 54, Braunschweig (Aller) 25, Celle (Aller) 19, Göttingen (Aller) 22, Herzberg (Aller) 28, Klausthal (Aller) 103, Seesen (Aller) 42, Hannover (Aller) 16, Bremen 18, Oldenburg (Hunte) 6, Elsfleth 21. .““

Kleine Flüsse zwischen Weser und Ems. Zever 12. 8 8 m S.

8 1A1A1A4A1AA“ Gütersloh (Dalke) 14, Münster i. W. 14, Lingen 2, Osnabrück Haase) 0, Löningen (Haase) 5, Aurich 17, Emden 14. Rhein. Darmstadt 23, Coburg (Main) 35, Frankenheim (Main) 76, Geisenheim 12, Birkenfeld 89,9 36, Schweinsberg (Lahn) 17, Rauschenberg (Lahn) 18, Mar⸗ urg (Lahn) 16, Weilburg (Lahn) 18, Schneifel⸗Forsthaus (Mosel) 60, Bitburg (Mosel) 27, von der Heydt⸗Grube (Mosel) 22, Trier Mosel) 12, Neuwied 16, Siegen (Sieg) —, Hachenburg (Sieg) 31, öln 8, Krefeld 6, Arnsberg gute 26, Brilon (Ruhr) 32, Lüdenscheid (Ruhr) 39. Alt⸗Astenberg (Nuhr) 89, Mülheim (Ruhr) 11, Kleve 7, Ellewiek (Yssel) —, Aachen (Maas) 25.

Der Höhe von 1 cm Schneedecke entsprachen:

am 17. Februar 1895 in Czerwonken S 8 828 Marggrabow

17. 15. 18. 17. 17. 15. 16. 25* 15.

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Rath Evert (Berlin) zunächst über „die

Nr. 1 des „Ministerial⸗Blatts für die gesammte innere Verwaltung in den r. preußischen Staaten“, berausgegeben im Bureau des Ministeriums des Innern, vom 31. Januar, hat folgenden Inbalt: I. Allgemeine Verwaltungssachen. Zirkular, betr. die Verabfolgung von Formularen un die mit Dienstaufwands⸗Entschädigungen ausgestatteten einzeln

nden Beamten. Zirkular, betr. die Besetzung der Subaltern⸗ id Unterbeamtenstellen in der Verwaltung der Kommunal⸗Verbände mit Militäranwärtern. Allerhöchste Ordre, betr. die Besetzung der Stellen von Schutzmännern der Polizeiverwaltungen. Zirkular betr. die Einführung der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen und Lieferungen im Bereiche der Verwaltung des Innern. Verfügung, betr. die Uebernahme einer

thenstelle seitens Seiner Majestät des Königs. II. Organisations⸗ 2 Behörden und Beamte. Zirkular, betr. das dienstliche Verhältniß der Vorsitzenden der Einkommensteuer⸗Veranlagungs⸗ ꝛc. Kommissionen zu den ihnen nachgeordneten Behörden und Beamten. III. Kirchliche Angelegenheiten. Verfügung, betr. das Verbot von Lotterien zu Kirchenbauten. IV. Verwaltung der Kommunen, Korporationen und Institute. Zirkular, betr. die Uebertragung der Zustimmungs⸗ Erklärung zur Genehmigung von Gemeindebeschlüssen auf die Ober⸗ und Regierungs⸗Präsidenten. Zirkular, denselben Gegenstand betreffend. Verfügung, betr. die Festsetzung von Gebühren für die Genehmigung und Beaufsichtigung von Neubauten. Verfügung, betr. die Vereinigung einer mit Schulzen⸗Dienstland oder anderem Grundbesitz ausgestatteten Gemeinde mit einem Gutsbezirk. V. Polizei⸗Verwaltung. A. Im Allgemeinen. Zirkular, betr. die Beschleunigung aller Strafsachen, insbesondere der Haft⸗ und Preß⸗ sachen. Zirkular, betr. die der Anwendung des § 3 des Freizügigkeitsgesetzs. B. Gewerbe⸗Polizei. Ver⸗ fügung, betr. den Gewerbebetrieb der Tingel⸗Tangel. C. Jagd⸗ und Feldpolizei. Verfügung, betr. die Ausstellung und Gültig⸗ keitsdauer von Jagdscheinen. D. Gefängnißwesen, Straf⸗ und Besserungs⸗FAnstalten. Verfügung, betr. die Kosten der ersten Ausstattung und der Einlieserung landarmer Zwangs⸗ zöglinge. Zirkular, betr. die Verwendung von Strafgefangenen zu landwirthschaftlichen Meliorationen. Zirkular, betr. den Betrieb der Land⸗ und Viehwirthschaft bei den Strafanstalten. E. Paß⸗ und Fremdenpolizei. Zirkular, betr. den Durchtransport Ausgewiesener durch die deutschen Bundesstaaten und Elsaß⸗Lothringen. F. Presse und Buchhandel. Zirkular, betr. die Empfehlung des Buches „die Versorgung der Hinterbliebenen von Angehörigen des Reichsheeres“. VI. Militär⸗ und b Verfügung, betr. die Auslegung des § 4 des Pferde⸗Aushebungs⸗Reglements.

Statistik und Volkswirthschaft.

Roheisenproduktion des Deutschen Reichs.

Nach den statistischen C des Vereins deutscher Eisen⸗ und Stahlindustrieller belief sich die Roheisen⸗ produktion des Deutschen Reichs (einschl. Luxemburgs) im Monat Januar 1895 auf 489 575 t; darunter Puddelroheisen und Spiegel⸗ eisen 153 950 t, Bessemerroheisen 33 166 t, Thomasroheisen 226 649 t, Gießereiroheisen 75 810 t. Die Produktion im Januar 1894 betrug 426 418 t, im Dezember 1894 498 233 t.

XX. Generalversammlung der Vereinigung der Steuer⸗ und Firtb bafeszesozatr.

In der gestrigen zweiten und letzten Si ung referierte Regierungs⸗ 1 ätigkeit der Vereinigung der Steuer⸗ und Wirthschaftsreformer und des Kongresses deutscher Landwirthe von 1874 bis 1894.“

Den folgenden Gegenstand bildete das Thema: „Deutschlands bandelspolitische Beziehungen zu Amerika.“ Der Referent, Privat⸗ dozent Dr. Ruhland (Zürich) befürwortete folgende Resolution:

„Die XX. Generalversammlung der Vereinigung der Steuer⸗ und Virthschafts⸗Reformer erklärt: 1) Der Handelsvertrag Nord⸗Amerikas ust Preußen vom Jahre 1828 sowie die Verträge der Nordamerika⸗ nichen Union mit einigen anderen deutschen Staaten, welche seitens w Deutschen Reichs zur Zeit als Grundlage der gegen⸗ sitigen Handelsbeziehungen angenommen werden, sind für das Deutsche Reich als bindend nicht anzusehen. Bei der künftigen Re⸗ selung der Handelsbeziehungen zu Nord⸗Amerika sind die deutschen Interessen wirksamer zu wahren, als dies seit 1891 geschehen ist. II. Die Einigung aller produktiven Interessen der Kulturvölker gegen das internationale Großkapital ist bei großen volkswirthschaftlichen Maßnahmen niemals außer Acht zu lassen.“

Nach dem Korreferat des Grafen von Kanitz (Podangen) und einer sich anschließenden kurzen Debatte wurde die Resolution ein⸗ ttimmig angenommen. 1

In den Ausschuß wurden gewählt: Landrath Freiherr von Man⸗ teuffel (Krossen), Freiherr von Hammerstein (Berlin), Major Endell Kieckerz), Graf von Mirbach (Sorquitten), Kammerherr Graf von Kanitz (Podangen), Landrath Graf von Klinckowström (Korcklack), Kammerherr von Oldenburg (Januschen), Kammerherr von Jagow (Kalberwisch), Haupt⸗Ritterschafts⸗Direktor von Kröcher (Dinzelberg) und Kammer⸗ herr 1 von Thielemann (Jakobsdorff).

Mit einem dreifachen Hoch auf Seine Majestät den Kaiser wurde

sdann die Generalversammlung geschlossen.

Kohlen⸗ und Salzgewinnun im Halleschen

Ober⸗Bergamtsbezirk. 8

Im letzten Vierteljahr des Jahres 1894 war im Ober⸗Bergamts⸗ bezirk Halle 1 Steinkohlenbergwerk in Betrieb (1893 2), dessen mittlere Belegschaft sich auf 42 (1893 49) Arbeiter belief; unter diesen befanden sich 26 (1893 33) dgatlich ergarbeiter. Die Förderung belief sich mit Einschluß des Bestandes von 606 (1893 1627) t auf 2736 (1893 2424) t; der 88 belief sich ohne den eigenen Bedarf auf 2139 (1893 2552) t im Werthe von 18 865 (1893 22 475) ℳ, d. i. für 1 t 8,82 (1893 8,81) Braunkohlenberg⸗ werke standen 277 (1893 290) im Betrieb; ihre mittlere Belegschaft belief sich auf 24 333 (1893 25 140) Arbeiter, von welchen 17 031 (1893 17 769) eigentliche Bergarbeiter waren. Die Förderung betrug, mit Einschluß eines Be⸗ standes von 348 527 (1893 317 501) t, 4 904 251 (1893 4 664 815) t; der Absatz belief sich ohne den eigenen Bedarf auf 3 742 146 11883 3583 289) t im Werthe von 8977 247 (1893 8956 733) ℳ, d. i. für 1 t 2,40 (1893 2,53) Steinsalzbergwerke sanden 5 (1893 5) in Betrieb; ihre mittlere Belegschaft betrug 573 (1893 709) Mann, von welchen 370 (1893 469) eigentliche Berg⸗ nbeiter waren. Die Förderung belief sich mit Einschluß des Be⸗ tandes von 1994 t 668 kg (1893 2971 t 790 kg) auf 62 046 t 866 kg (1893 68 727 t 496 kg); der Absatz einschl. der Deputate üef ich auf 42 677 t 764 kg (1893 56 164 t 459 kg); zur Be⸗ bütung anderer Produkte einschl. Einmaß wurden verwandt 17 156 t. 8 kg (1893 10 262 t 200 kg). Die Kalisalz⸗Förderung wurde d 7 (1893 6) Werken betrieben, die eine mittlere Vebgscha von 3548 8 93 3360) Mann hatten; unter diesen waren 2822 (1893 2558) Fentliche Bergarbeiter. Die Förderung betrug mit Einschluß des berstandes von 6431 t 447 kg (1893 6235 t 476 kg) 280 225 t. p t kg (1893 254 815 t 325 kg); der Absatz aschtesc der De⸗ 8n ate berechnet sich auf 273 616 t (1893 249 927 t 843 kg); zur Mreitung anderer e. einschließlich Einmaß wurden 22 t d1a (1893 18 t 633 kg) verbraucht. Siedesalz wurde auf 1189898 6) Werken erzeugt, die eine mittlere Bele⸗ schaft von 680 üch 676) Mann hatten; unter diesen waren 293 (1893 242) figent. schle Bergarbeiter. Es wurde gewonnen an Speisesalz mit Ein⸗

eines Bestandes von 5586 t 114 kg (1893 5972 t 703 kg)

8 öu“

35 519 t 363 kg (1893 33 247 t 846 kg); der Absatz einschließlich der Deputate belief sich auf 25 901 t (1893 25 703 t 194 kg); zur Be⸗ reitung anderer Produkte einschließlich Einmaß wurden 2529 t 982 kg (1893 2673 t 477 kg) verbraucht. An Vieh⸗ und Ge⸗ werbesalz mit Einschluß eines Bestandes von 112 t 132 kg (1893 224 t 941 kg) wurden gewonnen 2655 t 152 (1893 2881 t 870 kg); der Absatz einschließlich der Deputate beli

332 kg (1893 2707 t 590 kg). v111“

Zur Arbeiterbewegung. 8

Aus Solingen theilt der „Vorwärts“ mit, daß der Ausstand der dortigen Federmesserreider nunmehr endgültig aufgehoben sei. Die Fabrikanten, die dem ¹eeee e 2. T.n. haben die Forderungen der Reider bewilligt (vgl. Nr. 4 u. flgde. d. Bl.). Hier in Berlin verhandelte eine Versammlung der Musik⸗ instrumentenarbeiter am Montag u. a. wieder über den Aus⸗ stand in der Pianofabrik von Görs u. Kallmann. Es wurde mitgetheilt, daß der Ausstand unverändert fortdauert. Von den sstch isn sind nur noch 27 ohne Arbeit; der größere Theil ist inzwischen anderweitig untergebracht worden. Ein Antrag, mit der Aufhebung des Ausstandes so lange zu warten, bis die Kom⸗ mission einen Vorschlag hierüber mache, wurde angenommen.

Aus Soignies wird der „Köln. Ztg.“ berichtet: Die Stein⸗ brecher von Eccuissines, Ffelu, Lessines und Soignies, mehrere Tausend an der Zahl, haben für den 1. März den allgemeinen Aus⸗ stand beschlossen, falls die Steinbruchbesitzer sich weigern, die ver⸗ langten neuen Lohnsätze anzunehmen.

Handel und Gewerbe.

Nach einem in der spanischen „Gaceta“ publizierten, am 11. d. M. in Kraft getretenen Gesetz ist der spanische Einfuhrzoll für Weizen um 2,50 Peseta pro 100 kg erhöht worden, sodaß der Zoll dafür nunmehr statt 8 Peseta 10,50 Peseta beträgt. Ferner ist für Weizenmehl ein Zuschlag von 4 Peseta 12 Cen⸗ times und für Kleie ein solcher von 2 Peseta eingeführt worden. Weizenmehl ist daher statt mit 13,20 Peseta nunmehr mit 17,32 Peseta zu verzollen, und für Kleie, die bisher nach dem Maximaltarif einem Zoll von

1,30 und nach dem Minimaltarif einem solchen von 1,00 Peseta

unterlag, beträgt der Zoll jetzt 3,30 bezw. 3,00 Peseta.

Der neue Zollsatz ist zunächst bis zum 31. Dezember d. J. zu erheben, es kann jedoch, falls an diesem Tage die Cortes nicht schon seit einem Monat versammelt sein sollten, der an⸗ gegebene Zeitraum durch Königliches Dekret bis vier Wochen nach erfolgter Wiederaufnahme der parlamentarischen Ver⸗ handlungen verlängert werden.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien.

An der Ruhr sind am 20. d. M. gestellt 11 605, nicht rechtzeitig gestellt 397 Wagen.

In Oberschlesien sind am 19. d. M. gestellt 4420, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen. ““

Zwangs⸗Versteigerungen.

Beim Königlichen Amtsgericht I Berlin standen am 20. Februar die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Kochstraße 27 und Markgrafenstraße 19, der Deutschen Kapital⸗ und Sparbank zu Berlin gehörig; Fläche 9,80 a; Nutzungswerth 45 420 ℳ; Mindestgebot 668 000 ℳ; für das Meist⸗ gebot von 775 000 wurde der Rittergutsbesitzer Hans von Westernhagen, Französischestraße 11/12, Ersteher. Elßholz⸗ straße 13, der Gesellschaft für Bauunternehmungen, Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung gehörig; Fläche 8,13 a; für das Meistgebot von 160 000 wurde der Kaufmann Gustav Glinicke zu Berlin Ersteher. Bei dem am 16. d. M. versteigerten Grund⸗ stück Französischestr. 595, dem Kaufmann F. L. C. H. Beyerlein gehörig, wurden 26 000 über die Hypothekenbelastung geboten, sodaß dem Subhastaten nach Abzug der restierenden Zinsen und der Kosten etwa 20 000 im Kaufgelderbelegungstermin ausgehändigt werden müssen.

Beim Königlichen Amtsgericht II Berlin standen zur Versteigerung: Grundstück zu Tempelhof, Ringbahnstr. 59 belegen, dem Bautechniker Chr. Herzig gehörig; Fläche 11,65 a; für das Meistgebot von 157 050 wurde die Ehefrau des Subhastaten Ersteherin. Grundstück zu Deutsch⸗Wilmersdorf, Pfal⸗ burgerstraße belegen, dem Tischlermeister Richard Kuhne gehörig; für das Meistgebot von 171 300 wurde der Restaurateur Carl Hesse zu Deutsch⸗Wilmersdorf, Uhlandstr. 44, Ersteher.

Das Kuratorium der Preußischen Hypotheken⸗Aktien⸗ bank hat auf Antrag der Direktion beschlossen, die ordentliche Generalversammlung auf den 18. März d. J. einzuberufen und dieser die Vertheilung einer Dividende von 6 ½ % vorzuschlagen. 8

Die Generalversammlung der Berliner Hagel⸗ Assekuranz⸗Gesellschaft von 1832 genehmigte die 83. Ba res⸗ rechnung nebst Bilanz und ertheilte dem Aufsichtsrath und Vorstand die ea das vorige Jahr.

Das Bankgeschäft der Firma J. Simon Ww. u. Söhne in Königsberg i. Pr. ist in eine Aktiengesellschaft unter der Firma Ost⸗ deutsche Bank, Aktiengesellschaft, vormals J. Simon Ww. u. Söhne, umgewandelt worden. Das Aktienkapital beträgt 7 Millionen Mark und ist vollgezahlt. Zum Vorstand der Gesellschaft wurde Reichsbank⸗Vorsteher Richard Kraschutzki als Direktor und Eugen Simon als stellvertretender Direktor gewählt.

Nach dem Geschäftsbericht der Oberlausitzer Bank für das Jahr 1894 sollen von dem Gewinn von 191 873 9434 für den Reservefonds, 9434 für den Aufsichtsrath und 9434 für Direktoren und Beamte, sowie 162 000 als 6 % Dividende auf 2 700 000 Aktienkapital verwendet und 1569 auf das neue Jahr vorgetragen werden. b

Einer Meldung der „Rhein.⸗Westf. Ztg.“ zufolge hat die gestrige außerordentliche Gewerkeversammlung der Zeche Ewald bei Herten die Herstellung einer neuen Schachtanlage beschlossen. Der Vorstand wurde zur Kündigung der alten Anleihe und zur Aufnahme einer neuen 4 % Anleihe bis zum Betrage von 2 ½ Millionen Mark

ermächtigt.

Der Aufsichtsrath der Bank für Handel und Industrie afmstadter ank) hat, wie gestern bereits mitgetheilt wurde, be⸗ chlossen, der Generalversammlung die E“ einer Dividende von 7 % für das abgelaufene Geschäftsjahr vorzuschlagen. Die Bank erzielte einen Reingewinn von 6 305 959 ℳ, gegenüber 4 505 155 im Jahre 1893. Das Gewinn⸗ und Verlust⸗Konto für 1894 ergiebt folgende Ziffern (die entsprechenden Ziffern des Vorjahres sind in Klammern beigefügt): 1) Gewinn aus Effekten*) 1 060 398 (14 040); 2) Gewinn aus industriellen Unternehmungen*) 49 079 (145 619); 3) Gewinn aus Finanzoperationen 1 378 376 (528 206); 4) Vereinnahmte Zinsen 4 644 695 (4 868 815); 5) Provisionen 1 049 136 (969 573); 6) Erträgnisse der Kommanditen über 4 % Zinsen 338 552 (239 314); 7) Gewinn an Valuten 117 764 (60 642); 8) Geschäftsunkosten inkl. Steuern, ezahlte Provisionen und Gratifikationen an die Beamten 1 224 646 1 249 150); 9) Verausgabte Zinsen 1 060 397 (1 044 307); 10) Abschreibung auf obilien und Immobilien 100 000 (103 525); 11) Gewinn⸗Vortrag auf 1895 47 713 (44 348). Die Bilanz wird folgende Ziffern ergeben: I. Passiva: Aktien⸗ kapital 80 000 000 (80 000 000); Reserven inkl. Spezial⸗ Reserve für Kommanditen und für diverse Risiken 17 611 169

*) Ueber die 4 % Buchzinsen hinaus.

1X““

sch auf 3467 t

(17 620 169); Delkredere⸗Konto I und II 820 987 (819 152); Tratten 34 231 331 (22 323 159); Avale 4 332 715 (4 638 266). Konto⸗ korrent⸗Kreditoren; a. täglich fällige Verbindlichkeiten 30 187 252 (25 341 369), b. Verbindlichkeiten mit längeren Terminen 27 419 725 (10 598 185), zusammen 57 606 978 (35 939 555), noch nicht ab⸗ lösbare Hypothek auf das Berliner Bankgrundstück 435 000 (435 000). II. Aktiva. Disponible Fonds 73 558 967 (60 381 263) nämlich: Wechsel 24 795 714 (17 609 312), Kassa inkl. Koupons 9 111 360 (12 488 383), Nostri⸗Guthaben 9 194 855 (6 216 281), Reports und Lombards 30 457 037 (24 067 276), Börsengängige Effekten 22 042 147 (8 645 700), Debitoren ins⸗ gesammt 70 689 339 (59 020 693). Hiervon bedeckte Kredite inkl. Guthaben aus Konsortialgeschäften 62 964 775 (48 138 671), theilweis bedeckte Kredite 5 351 4322 (7 031 852) [hiervon nicht bedeckt 1 669 000 (1 650 000)], unbedeckte Kredite 2 373 131 (3 850 169), Aktienbethetligungen bei industriellen Unternehmungen 855 422 (1 050 270), Laufende Operationen (einschließlich Bethei⸗ ligung bei 2 Terraingeschäften im Betrage von etwa 1 463 000 19 326 012 (21 657 429), Kommanditen 8 477 528 (9 034 681), Mobilien und Immobilien abzüglich Amortisation 6 411 704 (6 507 951). 5 8

Die Einnahmen der Königlich württembergischen Staatseisenbahnen betrugen im Januar d. J. 2 244 231 (— 126 209) und vom 1. April 1894 bis Ende Januar 1895 31 651 925 (+ 539 337) 3

Der Aufsichtsrath der Braunschweigischen Kohlen⸗ werke hat nach Vorlegung der Bilanz und der Gewinn⸗Abrechnung

für das am 31. Dezember 1894 abgelaufene Geschäftsjahr beschlossen,

der auf den 16. März d. J. einzuberufenden Generalversammlung eine Dividende von 5 % auf die Stammprioritäten und von 4 %⸗ auf die Stammaktien (wie im Vorjahr) in Vorschlag zu bringen.

Magdeburg, 20. Februar. (W. T. B.) uckerbericht. Kornzucker exkl., von 92 % —, neue 9,80 9,90. Kornzucker exkl., 88 % Rendement 9,10 9,25, neue 9,25 9,35. Nachprodukte exkl., 75 % Rendem. 6,25 6,85. Ruhig. Brotraffinade I 21,50. Brot⸗ raffinade II 21,25. Gem. Raffinade mit Faß 21,00 21,75. Gem. Melis I mit Faß 20,75. Ruhig. Rohzucker I. Produkt Transito f. a. B. Hamburg pr. Februar 9,12 ½ Gd. u. Br., pr. März 9,10 Gd., 9,17 ½ Br., pr. April 9,15 Gd., 9,17 ½ Br., pr. Mai 9,22 ½ Gd., 9,27 ½ Br. Ruhig.

Leipzig, 20. Februar. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. pr. Februar 2,90 ℳ, pr. März 2,92 ½ ℳ, pr. Avpril 2,92 ½ ℳ, pr. Mai 2,92 ½ ℳ, pr. Juni 2,95 ℳ, pr. Juli 2,97 ½ ℳ, pr. August 3,00 ℳ, pr. September 3,02 ½ ℳ, pr. Oktober 3,02 ½ ℳ, pr. November 3,02 ½ ℳ, pr. Dezember 3,05 ℳ, pr. Januar 3,05. Umsatz 35 000 kg.

Mannheim, 20. Februar. (W. T. B.) Produktenmarkt. Weizen pr. März 13,85, pr. Mai 13,70, pr. Juli 13,70. Roggen pr. März 11,30, pr. Mai 11,40, pr. Juli 11,50. Hafer pr. März 12,00 pr. Mai 12,20, pr. Juli 12,30. Mais pr. März 11,35, pr. Mai

11,35, pr. Juli 11,35.

Bremen, 20. Februar. (W. T. B.) (Börsen⸗Schlußbericht.) Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer Petroleum⸗Börse.) Ruhig. Loko 5,50 bez. Baumwolle. Stetig. Upland middl. loko 28 ½ 3. Schmalz. Ruhig. Wilcox 36 ₰, Armour shield 35 ½ ₰, Cudahy 36 ¼ ₰, Fairbanks 29 ½ ₰. Speck. Ruhig. Short clear middling loko 31, Januar⸗Februar Abladung 31. Wolle. Umsatz: 45 Ballen.

Hamburg, 20. Februar. (W. T. B.) Kaffee (Nachmittags⸗ bericht.) Good average Santos pr. März 79, pr. Mai 78, pr. Sep⸗ tember 77, pr. Dezember 74. Ruhig. Zuckermarkt (Schlußbericht.) Rüben⸗Rohzucker I. Produtt Basis 88 % Rende⸗ ment neue Usance, frei an Bord Hamburg pr. Februar 9,17 ½, pr. März 9,10, pr. Mai 9,20, pr. August 9,45. Ruhig.

Pest, 20. Februar. (W. T. B.) 11““ Weizen matt, pr. Frühjahr 6,53 Gd., 6,54 Br., pr. Herbst 6,93 Gd., 6,94 Br. Roggen pr. Frühjahr 5,45 Gd., 5,46 Br. Hafer pr. Früh⸗ jahr 6,05 Gd., 6,06 Br. Mais pr. Mai⸗Juni 6,21 Gd., 6,22 Br. Kohlraps pr. August⸗September 10,50 Gd., 10,55 Br.

London, 20. Februar. (W. T. B.) 96 % Japazucker loko 11 ruhig, Rüben⸗Rohzucker loko 9 ½ ruhig. Chile⸗Kupfer 39 9⁄16, pr. 3 Monat 3915/16.

St. Petersburg, 20. Februar. (W. T. B.) Nach den „Birshewija Wiedomosti“ soll die Aufhebung des Freihafen⸗ zustandes an der Küste des Pacific⸗Meeres von Wladiwostok bis Uden eine fest beschlossene Sache sein; etwas Anderes sei es mit der Küste des Ochotzkischen Meeres, wo die Einführung eines Zolles auf Ziegelthee nicht opportun erscheine.

Amsterdam, 20. Februar. (W. T. B.) Java⸗Kaffee good ordinary 54. Bancazinn 36 ¾.

Die Gesammteinnahmen der Niederländisch⸗Südafri⸗ kanischen Eisenbahn⸗Gesellschaft an Frachten, Zöllen und Steinkohlen betrugen im Januar 1895 (prov.) 1 026 000 Fl., gegen Jannar 1894 (prov.) 685 488 Fl., mithin 1895 mehr 340 512 Fl.

Washington, 20. Februar. (W. T. B.) Wegen der starken Londoner Zeichnungen auf die neue Anleihe soll nur ein kleiner Theil den Vereinigten Staaten zufallen, da das Syndikat vorzieht, über den größeren Theil der Anleihe im Ausland zu verfügen, und zwar geschieht dies im Interesse der Goldreserve des Schatzamts, welche auf der erforderlichen Höhe zu erhalten das Syndikat sich ver⸗ pflichtet hat. 23 Millionen Dollars Gold wurden in den Schatz eingezahlt.

Auf die Berathung der Resolutionen der Senatoren Jones und Wolcott zu Gunsten der freien Silberprägung werden die An hänger nicht mehr bestehen. Die Frage kommt daher für die geg wärtige Session nicht mehr in Betracht.

ew⸗York, 20. Februar. (W. T. B.) Die Gesammtsumm der Zeichnungen auf die neue Anleihe wird zweifellos den Betrag der Emiission übersteigen. Das Spndikat deponierte heute den Rest der in den Vereinigten Staaten zur Emission gelangenden Hälft der Anleihe, außerdem wurde gegen Greenbacks die Summe vo 1 123 000 Dollars deponiert. Auf die neuen Obligationen wurde bereits Angebote zum Kurse von 118 gemacht. 1 .

New⸗York, 20. Februar. (W. T. B.) Die Börse eröffnet tubig, späterhin stiegen die Kurse; der Schluß war fest. D der Aktien betrug 120 000 Stück. 1

Weizen schwächte sich nach Eröffnung etwas ab auf große An künfte im Nordwesten, war später erholt auf Deckungen der Baissiers Nachrichten vom Kontinent und auf Berichte von Ernteschäden au Frankreich. Schluß fest. Mais schwächte sich nach Eröffnung etwas ab auf erwartete Zunahme der Ankünfte, war später erholt ent⸗ spreche der Festigkeit des Weizens. Schluß fest.

aarenbericht. Baumwolle, New⸗Yort 5 ⅛, do. New⸗Orleans

5 7⁄16, Petroleum matt, do. New⸗York 6,10, do. Philadelphia 6,05, do. rohes 6,80, do. Pipe line cert. p. Februar 104 ½ nom., Schmalz West. steam 6,75, do. Rohe & Brothers 7,00, Mais fest, do. p. Februar 48 ⅝, do. p. März —, do. p. Mai 48 , Weizen fest, rother Winterweizen 58 ¼, do. Weizen p. Febr. 56 ¾, do. p. März 57, do. p. April —, do. p. Mai 58 ⅛, Gerreidefracht nach Liverpool 2t, Kaffee fair Rio Nr. 7 16 ⅛, do. Rio Nr. 7 p. März 15,00, do. do. p. Mai 14,80, Mehl, Spring clears 2,40, Zucker 211⁄16, Kupfer 9,75. e““ Chicago, 20. Februar. (W. T. B.) Weizen schwächte sich nach Eröffnung etwas ab auf große Ankünfte im Nordwesten, dann auf Berichte von Ernteschäden aus Frankreich allgemein fest während des ganzen Börsenverlaus. Mais entsprechend der des Weizens allgemein fest während des ganzen Börsenverlaufs.

Weizen pr. Februar 50 ¾, pr. Mai 53 ½.. Mais pr. Februar

Speck short clear nom. Pork pr. Februar 10,00

8 11“