Kampfes, des konfessionellen Streites und der Leidenschaften möglichst von uns fernhalten! (Bravo! rechts und links.)
Abg. Haacke (nl.) legt einer Aeußerung des Abg. Dauzenberg gegenüber aktenmäßig dar, daß die Niederlassung der Diakonissinnen in Kreuznach nothwendig und berechtigt gewesen sei und in keiner Weise als Benachtheiligung der katholischen Interessen aufgefaßt werden könne. 1 .
Abg. Dr. Freiberr von Heereman (Zentr.): Die Worte, die der Minister gesprochen hat, haben mich sehr traurig berührt und in Erstaunen gesetzt. Wir wollen den konfessionellen “ ; aber wer das will, muß beiden Theilen sein Recht geben; beide Theile müssen nachgeben. Der Minister verwechselt Staat und Konfession; bei einer solchen Auffassung werden wir nie zu einem konfessionellen Frieden kommen. Der Minister kennt die Verhältnisse im Lande zu wenig. Er hat ja den Willen, uns gerecht zu werden; aber unten bei den Behörden ist nicht das Wohlwollen. Der Minister bemißt die Menschen nach sich; wir wissen aber nicht, wer sein Nachfolger sein wird und wie wir von diesem werden behandelt werden. Diese Wistkür ist unsere Hauptbeschwerde; von dem guten Willen eines Kultus⸗Ministers ö“ ist ein un⸗ erträglicher Zustand. Die jetzigen Verhältnisse in Bezug auf die An⸗ stellung der Religionslehrer müssen geändert werden; es darf da keine andere Behörde gefragt werden als die Geistlichkeit. Will man uns gerecht werden und das Vertrauen von uns erwerben, das der Minister wünscht, dann muß die Unterlage dafür gegeben werden, dann muß diese unerträgliche Bevormundung aller katholischen Angelegenheiten beseitigt werden. Wer Vertrauen haben will, muß Vertrauen ent⸗ gegenbringen; Vertrauen will erworben werden. Wir verlangen die Beseitigung der Reste aus dem Kulturkampf und ein Schul⸗ gesetz. Unsere Schulverhältnisse geben zu großen Beschwerden Anlaß. Auf unseren Elementarschulen wird viel zu viel gelernt und viel zu wenig erzogen. Schon die Erziehung der Lehrer auf den Seminarien ist nicht derartig, daß sie die Kinder hernach in religiösem Geiste erziehen können. Den Geistlichen muß jeder mögliche Einfluß auf die Schule gewährt werden. Die Schule ist eine Veranstaltung der Gemeinschaft der Eltern unter Mitwirkung der Kirche, der Staat hat nur ein subsidiäres Recht. Nehmen wir der Schule diesen Einfluß der Eltern und der Kirche, so verbittern wir das Volk und zerstören das religiöse Leben. Will man die Schule nicht zur Staatsschule machen, muß man die berechtigten Faktoren mitwirken lassen. Die Rich⸗ tung geht aber jetzt dahin, daß man die Geistlichen nicht ein⸗ mal in den Vorstand der Schule kommen läßt. Es ließe sich sehr wohl der Zustand wieder herstellen, der vor dem Kulturkampf bestanden hat, daß der Schulinspektor von Staat und Geistlichkeit gemeinsam bestellt wird. Dann muß die Schule wirklich christlich gemacht werden; es muß betont werden, daß das Christenthum die Hauptsache in der Schule ist, das Lernen das Zweite. Die Regierung muß mit dem bisherigen Lavieren ein Ende machen; ein gedeihliches Wirken zwischen Lehrern, die gläubig sind, und solchen, die nicht auf christlichem Bodenstehen, ist nicht möglich. Die Behandlung der Krankenpflege⸗Orden kann ich
mich zur Ordnung rufen. Es ist eine Pflicht des Ministers, hier andere Bestimmungen zu treffen. Jetzt behandelt man diese Männer und Frauen, die in der uneigennützigsten Weise ihr Leben dem Wohl ihrer Mitmenschen weihen, schlimmer als die Menschen, die unter Polizeiaufsicht stehen. Ehe eine Niederlassung von Kranken⸗
western ermöglicht wird, müssen sich zwei Minister in Bewegung setzen,! Bei der Genehmigung höherer Töchterschulen werden auch ganz bedenkliche Grundsätze bethätigt. Wenn die Katholiken für sich eine höhere Töchterschule begründen wollen, so geht das die andere Konfession gar nichts an; von Störung des konfessio⸗ nellen Friedens kann da keine Rede sein. Aehnlich ist es mit den Kleinkinderbewahranstalten. Alles das zeigt. wie sehr wir hin⸗ gewiesen sind auf den guten Willen des Ministers und wie wir trotz seines persönlichen Wohlwollens den Nörgeleien der Beamten unten ausgesetzt sind. Möge also der Minister die Reste aus dem Kulturkampf beseitigen und dafür sorgen, daß die unteren Behörden anders hand In. s die Altkatholiken anlangt, so hat man einer kleinen Minderheit das Recht gegeben, in die Rechte der großen
Mehrheit einzugreifen, man hat ihnen das Recht gegeben, Unrecht zu
thun. Von Recht soll man da nicht sprechen. Zum Schluß möchte ich den Minister fragen, weshalb es nicht möglich sein sollte, für die vielen katholischen Kinder in Berlin ein katholisches Gymnasium zu errichten. 1 b 2 8 Abg. Dr. von Jazdzewski (Pole): Die polnischen Katholiken haben noch viel mehr Anlaß zu Beschwerden, als die Katholiken im Westen, da die unteren Behörden den polnischen Katholiken gegenüber noch viel weniger entgegenkommend sind. Von Parität kann da gar keine Rede sein. Eine alte Klage ist die Frage des Unterrichts in polnischer Sprache in den Volksschulen. Der Religionsunterricht soll jetzt in der Provinz Posen in polnischer Sprache überall da ertheilt werden, wo er früher schon ertheilt worden ist. „Diese Maßregel muß meines Erachtens auf alle die Distrikte ausgedehnt werden, wo ähnliche Verhältnisse wie in der Provinz Posen herrschen; denn wenn die Sache nothwendig ist, dann muß sie auch obligatorisch auf alle analog liegenden Verhältnisse ausgedehnt werden. Das Verbot des jetzigen Ministers für die Lehrer, polnischen Privatunterricht zu ertheilen, hat viel böses Blut gemacht. Die ganze Behandlung der polnischen Sprachenfrage legt den Polen einen Gewissenszwang auf. Diesen Vorwurf kann der Minister nicht von sich abweisen. Ich betone nochmals: ein obligatorischer Religionsunterricht in polnischer Sprache muß in allen vorwiegend polnischen Distrikten eingeführt werden. Wenn der Minister, wie er betont hat, den polnischen Kindern die Religion erhalten will, dann muß er auch die Mittel zu diesem Ziele, den Religionsunterricht in polnischer Sprache, wollen. Ein Mißstand ist es auch, daß in der Provinz Posen nicht die Eltern, sondern der Kreis⸗Schulinspektor zu entscheiden hat, welches Kind als ein polnisches anzusehen ist und demgemäß in polnischer Sprache Religionsunterricht erhalten kann. Wir werden unsere Klagen immer und immer vor⸗ bringen, bis eine Abhilfe erfolgt. Minister der geistlichen ꝛec. Angelegenheiten Dr. Bosse: Meine Herren! Bevor ich mich zu den Ausführungen des Herrn Dr. von Jazdzewski wende, möchte ich mir die Bemerkung gestatten, daß ich es mir versagen werde, auf die Ausführungen des Herrn Frei⸗ berrn von Heereman eingehender zu antworten. Ich will dazu nur bemerken, daß ein Theil dieser Ausführungen offenbar darauf beruhte, daß das, was ich gesagt habe, wenigstens zum theil, nicht so ver⸗ standen worden ist, wie ich es gemeint habe. Ich bin der Meinung, daß zur Zeit die Wiederaufnahme einer Gesammtrevision aller gesetzgeberischen Kulturkampfreste nicht räthlich, dem Frieden der Kirche nicht dienlich ist, daß es vielmehr möglich ist, in einer fried⸗ samen Praxis auch von seiten der Staatsregierung der katholischen Kirche thatsächlich zu beweisen, daß sie gerecht und mit allem Wohl⸗ wollen behandelt werden soll. Wenn einzelne Beschwerden da vorliegen, nun, meine Herren, dann hat es ja die Fraktion des Zentrums in der Hand, die einzelnen Punkte, die ihr unerträglich scheinen, an uns heranzubringen, und dann ist es unsere Pflicht und Schuldigkeit, in die Prüfung einzutreten, wie weit wir da mitzuwirken haben. Ich stelle es Ihnen ganz anheim, und schließlich sind es ja Interessen, die in erster Linie auf Ihren Schultern ruhen. 3 Nun, meine Herren, was die Ausführungen des Herrn Dr. von Zazdzewsli anlangt, so war ich, nachdem ich die Reden bei der ersten Lesung des Etats und zum theil bei der zweiten Lesung des Etats für andere Ressorts gelesen hatte, der Meinung, daß es uns vielleicht diesmal erspart werden würde, die Polendebatte hier wieder zu be⸗
jedem jungen Jahr wieder in diesem Hause seit vielen, vielen Jahren wiederkehrt. Diese Hoffnung hat sich nun leider nicht erfüllt, und so sehr ich anerkenne, daß Herr Abg. von Jazdzewski in außerordentlich milder, ruhiger und besonnener Weise gesprochen und absichtlich die politische Seite der Sache ganz und gar zurückgedrängt hat, so wenig bin ich nunmehr in der Lage, meinerseits ebenfalls die politische Seite der Sache aus dem Spiele zu lassen; denn alles das, worüber der Herr Abg. von Jazdzewski geklagt hat, soweit es von uns ausgeht, beruht ausschließlich auf politischen Motiven.
Ich fange damit an, daß er die Klage erhoben hat, es sei bis jetzt kein einziger männlicher Orden in der Provinz Posen zugelassen. Das ist richtig. Aber auch da, meine Herren, kann ich nur sagen: wenn ein deutscher Orden käme, der uns für seine deutsche Gesinnung volle Gewähr böte und wollte in der Provinz Posen Krankenpflege treiben, wir würden ihn mit Freude acceptieren. Dagegen sind wir verpflichtet, die Augen aufzumachen, daß dort nicht Polonisierungsversuche gemacht werden unter der Firma einer katholischen Ordensthätigkeit. Wir haben dazu allen Grund, meine Herren; wir haben vielleicht in diesem Jahre noch mehr Grund wie jemals. Wer die Vorgänge in Galizien verfolgt, und wer die polnische Presse mit ihren maßlosen Angriffen auf das Deutschthum in der Provinz sich genauer angesehen hat, der kann darüber nicht zweifelhaft sein, daß die Regierung mit aller Vorsicht darauf Bedacht nehmen muß, das Deutschthum gegen polnische Angriffe zu schützen. Meine Herren, soweit das in den Bereich der Unterrichtsverwaltung fällt, kann ich mich dieser Pflicht durchaus nicht entziehen, so gern ich per⸗ sönlich dem Herrn Abg. von Jazdzewski entgegenkommen möchte in Bezug auf die Wünsche, die er für die Kirche und für die Schule hat.
Ich will hier nur bemerken: auch die Klagen über die mangelnde Parität in Bezug auf das höhere Schulwesen halte ich nicht für begründet. Wir haben in der ganzen Provinz Posen auf den höheren Schulen 1746 katholische, 2745 evangelische und 885 jüdische Schüler; das sind 32 % katholische Schüler. Nun sind Lehrer vorhanden: 184 evangelische, 93 katholische und 4 jüdische, d. h. 33 % katholische Lehrer; also für 32 % katholische Schüler haben wir 33 % katholische Lehrer; das ist ein ganz ver⸗ ständiges und, wie ich glaube, paritätisches Verhältniß.
Nun kommen wir auf die Zulassung des polnischen Sprach⸗ unterrichts in der Volksschule. Meine Herren, als ich im vorigen Jahre diese Maßregel, die sehr lange erwogen und überlegt ist, ehe sie ins Leben getreten ist, hier zuerst erwähnte,
92 8 fand ich Bedenken gegen die Maßregel wesentlich auf deutscher Seite. nicht so bezeichnen, wie sie es verdient; denn der Präsident würde
Es entstand die Sorge, daß dieses Verlassen der Sprachenpolitik von 1887 in den Volksschulen der Provinz Posen eine Schädigung des Deutschthums zur Folge haben könnte. Ich habe schon damals hier in diesem hohen Hause mit aller Bestimmtheit ausgesprochen, daß diese Besorgniß nicht begründet sei, daß die ganze Maßregel nicht geplant sei als eine Abweichung von dem System unserer sprachlichen Behandlung der Volksschule, das wir bisher ver⸗ folgt haben, sondern im Gegentheil, daß es dahin zielte, die Mißbräuche, die mit dem polnischen Privatunterricht getrieben waren, endgültig zu beseitigen, und daß das der wesentliche Zweck der ganzen Maßregel sei. Dazu kam, daß wir — das sollte ja auch der Privat⸗ unterricht erreichen — die Verpflichtung anerkennen, daß diejenigen Kinder polnischer Zunge, welche den Religionsunterricht polnisch empfangen, soweit im polnischen Lesen und Schreiben gebracht werden müssen, daß dieser Unterricht auch bei ihrer häuslichen Arbeit fruktifiziert werden kann, daß die Kinder also im stande sind, den Katechismus zu lernen und die biblische Geschichte zu Hause zu lernen und die Auf⸗ gaben zu lernen, die ihnen von ihren Lehrern im polnischen Religions⸗ unterricht gestellt werden. Das war der wesentliche Zweck dieser Maß⸗ regel, die ich im vorigen Jahre hier ganz präzis dargelegt habe. Die Folge davon ist gewesen, daß wir uns nun auf diesem Boden befinden, aber auch, daß wir uns in den entsprechenden Schranken halten müssen. Der Herr Abg. von Jazdzewski hat ganz Recht, daß er mir seiner Zeit gesagt hat: machen Sie entweder volle Arbeit oder gar keine; machen Sie keine halbe! — Nun muß ich sagen, ich bin mit ihm ganz darin einverstanden. Das Alllrunglücklichste, was man politisch machen kann, sind halbe Maßregeln; aber ich bestreite ihm auf das allerentschiedenste, daß es sich hier um halbe Maßregeln⸗handelt. Es handelt sich hier um eine ganz bestimmt abgegrenzte Maßregel. Ja, wenn Sie das halbe Maßregel nennen, daß wir der polnischen Agitation in der Provinz Posen nicht damit entgegenkommen, daß wir das Polnische überhaupt wieder zur Volksschulsprache machen, dann können Sie sagen, daß die Maßregel keine volle und keine ganze Arbeit macht; für das, was sie erreichen soll, macht sie volle und ganze Arbeit und ist eine ganze und nicht halbe Maßregel. Meine Herren, die Unter⸗ richtssprache in der Volksschule in der Provinz Posen ist zweifellos die deutische und muß es sein. Wir leben in einem deutschen Land, und die Kinder, die die preußische und deutsche Volksschule dort zu erziehen hat, sollen zu Deutschen und Preußen erzogen werden. Sie müssen erzogen werden in der Sprache, die sie in den Gerichten hören, in der Sprache der Armee, in der Sprache des Landes, in der Amtssprache, und diese ist die deutsche Sprache. Darüber kann auch nicht der mindeste Zweifel sein. (Bravo! rechts.) Nun habe ich allerdings gesagt, als wir den polnischen Privatunterricht, dessen Auswüchse, dessen demonstrativen Mißbrauch wir nicht länger dulden konnten, den wir beseitigen mußten, weil wir die Lehrer nicht mehr in der Hand hatten, sondern weil die Lehrer durch die Remunerationen der polnischen Aktions⸗ comités in Gefahr kamen, auf diese Comités mehr zu hören als auf ihre Schulvorgesetzten — als wir diesen polnischen Privatunter⸗ richt beseitigten, mußten wir uns sagen: wenn wir keinen Gewissens⸗ zwang unterstützen wollen, so müssen wir dafür sorgen, daß die polnisch redenden Kinder, wenn ihre Eltern es ver⸗ langen, auch soweit am Religionsunterricht theilnehmen wollen, daß er Frucht bringt. Ich habe nicht gesagt, alle Kinder, die aus polnischen Familien hervorgegangen sind, müssen durch den ganzen Lauf der Schule hindurch polnischen Religionsunterricht empfangen. Nein, meine Herren, wir haben zahllose Schulen in der Provinz Posen, wo die polnischen Kinder ausgezeichnet deutsch verstehen, und so gut deutsch verstehen, daß nach dem eigenen Zeugniß, auch der kirch⸗ lichen Organe, vortreffliche Erfahrungen und Erfolge erzielt werden. Weshalb sollten wir da polnischen Sprachunterricht ein⸗ führen? (Sehr richtig! rechts.) Wenn wir das wollten, so wären wir gerade auf dem Wege der halben Maßregel; denn würden wir heute etwas nachgeben, im nächsten Jahr würde Herr von Jazdzewski 7 inen kleinen Schritt weiterdrängen, und ehe
wir es uns versehen, hätten wir die polnische Sprache 8 deutschen Volksschulen. Nein, meine Herren, das geht nicht. habe ich nicht gewollt, — das habe ich im vorigen Jahre offen er⸗ klärt — das wird mir Herr von Jazdzewski auch zugeben; das kann er in den stenographischen Verhandlungen vom vorigen Jahre nachlesen.
Nun, meine Herren, hat sich der Herr Abg. von Jazdzeweki darüber beklagt, daß die Maßregel beschränkt, geblieben sei auf die Provinz Posen. Ja, für die anderen Provinzen nach der Motivierung, die ich hier eben gegeben habe, absolut kein Bedürfniß für die Maßregel. In den anderen Provinzen wird ja der Religionsunterricht in den oberen und Mittelschalen deutsch ertheilt und zwar nach der Bezeugung der kirchlichen Organe mit bestem Gr⸗ folg. Würden wir uns nicht selber ins Gesicht schlagen, wenn wir jetzt in der Volksschule den polnischen Schreib⸗ und Lese⸗ unterricht einführen wollten? Die Erfahrungen haben gezeigt, daß der Unterricht in der Beschränkung, wie er jetzt gegeben wird, durchaus genügt, um die Kinder dahin zu bringen, das Polnische soweit z verstehen, daß sie es lesen und schreiben und daß sie an ihrem polnischen Religionsunterricht mit Erfolg theilnehmen. Das genügt uns vollständig; damit ist der Zweck der Sache erfüllt.
Die Deutschen haben sich überzengt, daß diese Maßregel ihnen nicht geschadet hat, und den Erfolg haben wir gehabt: meine Voraussetzungen vom vorigen Jahre haben sich vollständig bestätigt. Darüber hinauszugehen, die Maßregel auszudehnen, dazu scheint mir in der That nicht die geringste Veranlassung vorzuliegen. Meine Herren, wir müssen nur das festhalten — und das wird jeder aner⸗ kennen, der von der polnischen Presse, wie sie zur Zeit ist, auch nur eine oberflächliche Kenntniß hat —, daß in der That die polnische Sprache und der polnische Theil der Beyölkerung zur Zeit zum theil unter Einflüssen steht, die über die Provinz Posen weit hinausliegen, deren Interesse getheilt und jedenfalls nicht deutsch ist, und daß wir einfach die Pflicht haben, unsere deutschen Schulen in der Erfüllung der Aufgabe zu schützen, die Kinder, die ihnen anvertraut werden und werden müssen, deutsch zu erziehen. — Das werden wir nach wie vor thun, und daran ändert auch diese Maßregel nicht das Geringste. (Bravo! rechts.)
Abg. Dr. von Jazdzewski (Pole): Es handelt sich bei dieser Sprachenfrage gar nicht um polnische Agitation, es ist nur eine rein pädagogische Frage. Unter den jetzigen Umständen ist es gar nicht möglich, die polnischen Kinder in die Kenntnisse der Religion ein⸗ zuführen, und aus diesem Grunde allein muß eine Aenderung ein⸗ treten. Wenn der Minister eine Niederlassung eines deutschen Ordens uns verschaffen will, so haben wir nichts dagegen, wenn wir allerdings auch glauben, daß die Ordensmitglieder die Sprache des Distrikts, in dem sie wohnen, kennen müssen.
Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Bosse:
Meine Herren! Ich will auf die Bemerkung des Herrn Abg. Dr. von Jadzdzewski nur Folgendes erwidern: Auch die Zulassung weiblicher Orden zur Uebernahme von höheren Töchterschulen hat ihre politischen Gefahren. Da kann unter den obwaltenden Verhältnissen in der Provinz Posen auch in dieser Beziehung von einer vorsichtigen Prüfung der Sachlage nicht abgesehen werden. Die Gefahr liegt hier zu nahe, daß die Kinder polonisiert werden und daß in diesem Fall die Ordensniederlassung benutzt wird als ein Angriffspunkt gegen das Deutsch⸗ thum, das wir in erster Linie zu pflegen haben. Das erkenne ich nickt an, daß durch unsere Sprachenpolitik irgend ein Gewissenszweg geübt wird; ich bin darin durch die Wahrnehmung bestärkt, daß der Versuch, durch zahlreiche Petitionen eine Ausdehnung dieser Maßregel herbeizuführen, im großen und ganzen nicht gelungen ist. Die Petitionen, die an mich gelangt sind, waren fabrik⸗ mäßig zusammengebracht; andere sind garnicht zu stande gekommen. Ja, ein großer Theil von kleinen polnischen Leuten in der Provinz Posen haben sich geweigert, obwohl gerade polnische Geistliche sie dazu zu bewegen suchten, derartige Petitionen zu unter⸗ schreiben, und das ist es gerade, was wir beklagen. Es ist zur Zeit in der Provinz Posen ein helllodernder Brand in Bezug auf den Gegensatz zwischen polnisch und deutsch. Wenn alle polnischen Geistlichen so loval gesinnt und so legisch, so besonnen, so vorsichtig, so patriotisch, wie Herr von Jazdzewski wären, dann ließe sich vielleicht darüber reden, ob nicht hie und da einmal unter günstigen Umständen die Zügel ein wenig gelockert werden könnten. (Große Heiterkeit.) — Da das aber zur Zeit noch nicht der Fall ist, muß ich bessere Zeiten abwarten, ehe ich in die Erwägung eintreten kann, ob ich die sehr vorsichtige Handhabung der Ertheilung des polnischen Sprachunterrichts in den Volksschulen der Provinz Posen vertrauensvoll allmählich etwas ausdehnen könnte.
Abg. Knörcke (fr. Volksp.): Wenn die Volksschule zu dem zurückgedrängt würde, was den Grundsätzen des Freiherrn von Heereman entspricht, dann würde das Gegentheil von dem eintreten, was er davon erhofft. Wenn der Geistliche allein über die Schule zu sagen hätte — ja, meine Herren, ich glaube, das kennen Sie noch nicht. Ich verweise nur auf die romanischen Staaten, in denen die Kirche die Hauptrolle spielt. Meiner Ansicht nach müßte man das gesammte Lokal⸗ schulaufsichtswesen den Geistlichen nehmen und Fachmännern übertragen. Bei den höheren Schulen ist immer noch ein großer Mißstand die große Zahl von Hilfslehrern. Man sollte doch lieber mehr Oberlehrer⸗ stellen schaffen. Jetzt kommt ein akademisch gebildeter Lehrer erst mit 35 Jahren in eine feste Anstellung. Es herrscht über diese Zustände eine große Erbitterung in den Lehrerkreisen. Ein mir bekannter Lehrer sagte sogar, daß die Unzufriedenheit so groß sei, daß eine große Za Lehrer drauf und dran seien, ins sozialdemokratische Lager überzugehen. Eine alte und berechtigte Forderung der Oberlehrer ist auch die ihrer Gleichstellung im Range mit den Richtern. Man solle den Hilfs⸗ lehrern auch wie den Assessoren Remunerationen geben, und auch in gleicher Höhe. 1
Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Bosse:
Meine Herren! Ich möchte um die Erlaubniß bitten, die spezielle Antwort auf die von dem Herrn Abg. Knörcke vorgebrachte Angelegen⸗ heit mir vorbehalten zu dürfen. Ich war nicht darauf gefaßt, ich die Zahlen, die ich darüber habe zusammenstellen lassen, gerade bei dem Titel „Ministergehalt“ gebrauchen würde. Ich werde aber bei dem betreffenden Etatstitel näher darauf eingehen, überhaupt auf die Beschwerden der höheren Lehrer, über die sich manches Wort sagen läßt. (Hört! hört! rechts.) Während ich immer geglaubt habe, die höheren Lehrer hätten jetzt, abgesehen von den Hilfslehrern, alle Ursache, zufrieden zu sein, sind sie gerade diejenigen, die in der That recht weitgehende Ansprüche er. heben. (Hört! hört! rechts. Zustimmung.) Ich werde mich darüber noch des näheren aussprechen.
Abg. Pleß (Zentr.): Wenn der Minister meinte, unsere Be⸗
en
schwerden beträfen doch nur verhältnißmäßig geringe Uebelstände — nun,
dann kann er doch diese kleinen Mißstände um so leichter beseitigen
8
e Kaufleute würden niemals in die
t der kirchenpolitischen Gesetze ist ein Damoklessch wert, das Feee über unserem Häͤupte schwebt. Dieses Schwert möge der Mnister beseitigen. Mit Worten allein ist uns nicht gedient. Wir müfsen Thaten von ihm sehen. 1b Der Titel Gehalt des Ministers wird angenommen. Darauf wird die weitere Berathung vertagt.
Schluß 4 Uhr.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
In Bezug auf § 266 Z. 2 des Strafgesetzbuchs: „Wegen Un⸗ “ bestraft: Z.2 frzafgeseb welche über For⸗ mrungen oder andere Vermögensstücke des Auftraggebers absichtlich vm Nachtheile desselben verfügen“ — hat das Reichsgericht, I. Strafsenat, durch Urtheil vom 28. September 1894 ausgesprochen, eiß der Bevollmächtigte aus dieser Bestimmung auch dann zu be⸗ frafen ist, wenn die Vermögensstücke der ausschließlichen Herrschaft des Machtgebers zivilrechtlich unterworfen sind, zbne ihm persönlich zu gehören. — In dem Konkurse über ea Vermögen der offenen Handelsgesellschaft X. und Y., wurde der gesellschafter X. vom Konkursverwalter beauftragt, einen Rest des ur Masse gehörigen Waarenlagers im ganzen zu verkaufen. X. erkaufte hierauf diesen Rest an seinen Schwiegervater für 5 ℳ, obwohl ihm von einem Dritten dafür 210 ℳ geboten waren. † wurde von der Strafkammer wegen Untreue verurtheilt, und die swision des Verurtheilten wurde vom Reichsgericht verworfen, indem z begründend ausführte: „Der Konkursverwalter gehört nach der zellung, welche ihm von der Konkursordnung angewiesen ist, zu den § 266 Z. 1 Str.⸗G.⸗B. bezeichneten Personen. Der Angeklagte aite infolge des ihm vom Konkursverwalter ertheilten Auftrags die ziellung eines Bevollmächtigten des letzteren und es fragt sich, ob in um solchen Fall der § 266 Nr. 2 des Str.⸗G.⸗B. Platz greifen inn, obgleich durch diese Bestimmung die Untreue nur dann mit Shafe bedroht ist, wenn sie durch Verfügung über Forderungen oder ndere Vermögensstücke des Auftraggebers zum Nachtheil des⸗ selben begangen wird. Die Frage würde zu verneinen sein, wenn ut diejenigen Vermögensstücke in Betracht gezogen werden uirtten, welche zu dem persönlichen Vermögen des Auftrag⸗ riers gehören; indessen ist dies in dem Gesetz nicht ausgesprochen und kann dies nicht gemeint sein. Die fragliche Gesetzesvorschrift knn, dem Zweck des Gesetzes entsprechend, nur die Bedeutung haben, iß die Verfügung, um als Untreue strafbar zu sein, Vermögensstücke betreffen muß, welche nach dem maßgebenden Zivilrecht der ausschließ⸗ schen Herrschaft des Machtgebers unterworfen sind. Dies trifft auch kezüglich des Konkursverwalters in Betreff der zur Konkursmasse nbörigen Vermögensstücke zu, welche seiner Obhut mit der Befugniß zar alleinigen rechtlichen Verfügung anvertraut sind, und für die er aher verantwortlich ist. Treulose Verfügungen seines Bevoll⸗ nächtigten gereichen ihm als Repräsentanten dieses Vermögens zum Kachtheil. (2449/94.)
Statistik und Volkswirthschaft.
Plenarversammlung des Deutschen Handelsta gs.
Den nächsten Berathungsgegenstand der gestrigen Sitzung (vergl. gestr. Nr. d. Bl., 2. Beilage) bildete der Erlaß des preußi⸗ scen Handels⸗Ministers überdie Reformder preußischen handelskammern.
Der Referent, Kaufmann Götz⸗Rigaud (Frankfurt a. M.) be⸗ irwortete die Annahme folgender Resolution: „Der Deutsche kandelstag erklärt den freiwilligen Zusammenschluß der Handels⸗ rstände, wie er im Deutschen Handelstage bereits besteht, für die kein richtige Form einer Zentralvertretung, lehnt die Verleihung nes amtlichen Charakters für diese Zentralstelle ab, erklärt es da⸗ her für wünschenswerth, daß Gesetzentwürfe und Verordnungen, che die Interessen von Handel und Gewerbe berühren, den Handels⸗ enständen rechtzeitig zur gutachtlichen Aeußerung vorgelegt werden, uddaß die letzteren über alle den Abschluß oder die Erneuerung von ordlzverträgen betreffende Fragen gehört werden“. Nach kurzer deirte gelangte diese Resolution einstimmig zur Annahme. Geheimer Kommerzien⸗Rath Michel (Mainz) referierte sodann ite den Gesetzentwurf zur Bekämpfung des unlauteren Bettbewerbs. Er erkannte den Entwurf als eine brauchbare und denknswerthe Grundlage für ein solches Gesetz an, erklärte denselben
als noch einer sorgfältigen Ueberarbeitung bedürftig, damit nicht eechtigte Arten des Wettbewerbs, die den minder Berufs⸗ rnossen unbequem seien, als unlauter verfolgt und dadurch das Fort⸗ streiten von Handel und Gewerbe gehemmt werde. Der Redner bean⸗ vagte sodann die Annahme einer Anzahl Thesen, die darauf hinausgehen, Gesetz nicht zu einem Polizeigesetz werden zu lassen, sondern es dem koürfniß entsprechend zu gestalten — Kaufmann Patow (Ham⸗ rg) wandte sich in längerer Rede gegen den ganzen Gesetzentwurf. Es ensche im deutschen und erkehr noch Treue d Glauben, und dieses Gesetz würde nach der Meinung des Redners in Denunziantenthum Thür und Thor öffnen. Es sei jedenfalls sicht darauf berechnet, die Geisteskräfte des Kaufmanns zu schärfen. Lem deutschen Handel werde es aus eigener Kraft gelingen, die vor⸗ endenen Mißstände zu beseitigen. Er ersuche daher um Ablehnung des ertwurfs. — Inzwischen war Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Hauß imn Reichsamt des Innern erschienen, welcher etwa Folgendes aus⸗ dörte: Die Veröffentlichung des Entwurfs sei gerade zu dem Zweck colgt, um den betheiligten Kreisen Gelegenheit zur Aussprache zu ven. Gewiß sei auch jetzt noch Treu und Glauben die Grundlage nseres Handels und unserer Industrie; jedenfalls hätte letztere 7n Vergleich mit anderen Ländern nicht zu scheuen. Der Gesetz⸗ wurf bezwecke keineswegs, die Freiheit des Handelsverkehrs zu be⸗ dränken und den Wettbewerb einzuengen, er richte sich nur gegen die 2 unlanterer Basis beruhenden Auswüchse des Wettbewerbs. All⸗ mine Bestimmungen über unlauteren Wettbewerb hülfen nichts, Gesetzentwurf bemühe sich vielmehr mit Recht, dem Richter klipp
ar zu sagen, worin Unlauterkeit zu erblicken sei. Red⸗ Verlegenheit kommen, verfallen. Der Redner Bestimmungen des Gesetz⸗ b elungen des zweiten Referenten; gerer habe seine speziellen Hamburger Interessen zweifellos zu sehr malsiert. Auf zivilrechtlichem Wege würde die Gefahr des Faunziantenthums absolut nicht nahe gebracht werden; die Besorg⸗ gn dieser Hinsicht seien gänzlich unberechtigt. Die Bemängelung Hestimmungen, welche die der Quantitätsangaben nnäglich machen sollen, treffe nicht zu. Allein viele höchst reelle 2 en seien nicht mehr im stande den Konkurrenzkampf zu bestehen, Uten sie nicht zu einer gleichen Verschleierung greifen en diel Namentlich aus den Kreisen der Garnindustriellen ver dringende Wünsche nach Abstellung jebiger Uebelstände an
Fsierung gelangt. Die Bestimmungen über den Verrath von aftemsgebeimnissen sollten durchaus nicht bezwecken, junge, strebsame cmnifse in ihrem Fortkommen aufzuhalten. Der Begriff des Ge⸗ nchu sei feststehend, und er hoffe, man werde zu der Recht⸗ * ℳ as Vertrauen haben, daß sie diesen Begriff so festhalten Bezu ie er im Gesetze gemeint sei. Die Regierung werde gerade iasche auf diesen § r alle ihr entgegentretenden sachverständigen ürfe prüfen, der Hauptzweck müsse aber festgehalten werden: Berricicht mehr möglich sein, aus dem Verrath von Geschäfts⸗ giezentma sgeheimnissen geradezu einen Erwerb zu machen. Der
Ei möge ja verbesserungsfähig sein; der Regierung lägen tren — vor, welche anerkennen, daß er geeignet sei, den
Nach mde tbewerb stark einzudämmen.
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tie Maschen des Gesetzes zu heidigte alsdann die einzelnen zurfs gegenüber den Bemän
den Antrag stimmten die Handelskammern
Breslau, Kolberg,
Halle a. S., Hamburg, Königsberg i.¹ Memel, Sonneberg, Sorau ung Stolh . Es entspann sich sodann eine
wurden. den wurde
Kaufmann Patow (Hamburg) ganzen § 1 des Entwurfs abzulehnen. jedoch verworfen. Von einer
sammlung zur Prüfung zu überweisen.
Vye . 88 Uhr vertagt. In der heutigen zweiten und letzte Spezialdebatte üb 82s des unlauteren Wettbewerbs, fort esetzt. rathung über Wahrung des Geschafts. geheimnisses.
gestellten, Arbeiter und Lehrlinge bez bei der Unmöglichkeit, den Begriff
werde, was als Geschäfts⸗ des Gesetzes anzusehen ist. Dritte ist auch für den Z des Dienstverhältnisses unter Strafe zu pflichtet zum Schadenersatz, während die erworbenen Kenntnisse im eigenen Geschäft stattet bleiben soll, wenn und zwischen dem vormaligen Geschäftsinhaber heerl ten dies verbieten oder von der Zahlung arten Buße abhängig machen.“
Der § 7 des Regierungsentwurfs lautet: Betriebsgeheimnisse, die ihm als Angestellten, eines Geschäftsbetriebes vermöge
Die Mittheilun
3 ’1 dieser eitraum von zwei
jenem Geschäftsbetriebe unbefugt an andere verwerthet, wird mit Geldstrafe bis zu 3000 bis zu einem Jahre Schadens verpflichtet.“
des Regierungsentwurfs als etwas zu scharf gefaßt.
so weit gehen, daß man einem Angestellten verbiete, lecpstände gemacht, die erworbenen Geschäfts⸗ und nisse für
sich entschieden gegen den § 7 und ebenso auch gegen den denn es sei absolut unmöglich, festzustellen, Betriebsgeheimniß zu gelten habe. Es das Geschäfts⸗ oder Betriebsgeheimniß mann Zweiniger (Eeipzig) erklärte entwurfs für unannehmbar; höchstens seien
strafen. Geheimer Ober⸗Retierungs⸗Rath Hauß:
Klagen eingegangen seien, wonach in ganz besonders moralisch verwerflichster Art in Menge arge Beschädigungen für das
verständlich. Hiergegen müsse doch durch gewährt werden.
vorkomme.
was als Geheimniß zu gelten habe; es müsse dem Richter überlassen werden. Die
Sache, bereit, Vorschläge Interesse ja das Gesetz geschaffen werden solle, — Kommerzien⸗Rath Woentig (Sittau) lehnung des ganzen Paragraphen, geheimniß zu schützen. — Fabrikbesitzer Dr. (Berlin): Den Begriff „Geheimniß“ genau festzustellen, einzelnen Fall der Beurtheilung des Richters überlassen Dadurch dürften aber die ärgsten Gefahren Verkehr entstehen. Das Aeltesten⸗Kollegium der mannschaft stehe auf dem Standpunkt, den
dann beantrage das Aeltestenkollegium: Ablauf des Dienstverhältnisses geschehe.
wertheten, oder
Geheimniß
wenn diese wüßten wissen
nehmen.
vorgenommener Abstimmung mit 47 gegen gabe angenommen, daß der Die weiteren Paragraphen Anlaß. Eine Abstimmung darüber Damit war dieser Gegenstand erledigt.
wurde
Literatur. Rechts⸗ und Staatswissenschaft.
Kronland 3 Böhmen [Maul⸗ und Klauenseuche Mähren
[ Lungenseuche.... Lungenseuche. Ober⸗Oesterreich.
Maul⸗ und Klauenfeuche 1 Maul⸗ und Klauenseuche Galizien Lungenseuche. u
26. Dezember 1894. Komitate: Orte: Höfe:
“
8 ngerer Debatte wurde in namentlicher ch Handels⸗ 8 vorgenommener Abstimmung der Antrag der Ham⸗
Maul⸗ und Klauenseuche 15 44 312 Lungenseuche “ 33 33
“
burger Handelskammer: „Der deutsche Handelstag lehnt den Gesetz⸗ entwurf im ganzen ab“, mit 77 segen 23 Stimmen verworfen.
Barmen, Berlin, Bingen ndelskammer), er Eisen⸗ und Frankfurt a. O., Leer, Lennep, Lübeck,
westliche G⸗ des “ — b estli ruppe des Vereins deut Stahlindustrieller), Elberfeld, Elbing, 1 a. M.,
— sehr lange und lebhafte Spezial⸗ debatte, in der zahlreiche Ergänzungen und Abänderungen beantragt stellte den Dieser n jen förmlichen Abstimmung über die einzelnen Paragraphen wurde Abstand genommen; die Ver⸗ 1 hielt es für genügend, die verschiedenen zu Tage getretenen einungen protokollarisch festzustellen und der Regierung dieses Material
Gegen 3 Uhr Nachmittags wurden die Verhandlungen auf heute
1 Sitzung wurde die er den Gesetzentwurf, betreffend Bekämpfung Es folgte die Be⸗ Wund Betriebs
„Geheimer Kommerzien⸗Rath Michel (Mainz) beantragte zu be⸗ schließen: „Der Deutsche Handelstag s es zum Behuse 8. An⸗ ihrem ferneren Fortkommen und b 1— Zegriff „Geschäfts⸗ und Betriebsgeheim⸗ nisse“ genau bestimmt zu umschreiben, für unbedingt nothwendig, daß diesen Personen seitens des Geschäftsinhabers bei Antritt des Dienst⸗ verhältnisses oder während desselben ganz besonders schriftlich gesagt
und Betriebsgeheimniß i eheimnisse an ahren nach Auflösung
stellen Verwerthung nach wie vor ge⸗ ere Verträge und dem früheren An⸗ einer im voraus verein⸗
insoweit nicht besond
merken, daß an das Reichsamt des Innern eine ganze Reihe von - der Geschäftswelt, im Fabrikbetrieb, Verrath von Geheimnissen in Menr Daß dadurch geschäftliche
ie Gesetzgebung ein Schu 188 werden. Er müsse allerdings bekennen, 8— der § 7 ch⸗ Allgemeines mustergültig sei; es sei aber ganz unendlich schwer, genau zu definieren 8 1 de aben m übe egierung erachte selbstver⸗ ständlich den § 7 für verbesserungsbedürftig und sei, wie in keiner anderen aus den Kreisen des Handelsstandes, entgegenzunehmen. erklärte sich für Ab⸗ höchstens sei das Max Weigert werde in jedem en werden müssen. für Handel und Berliner Kauf⸗ 1 1 „ den § 7. überhaupt abzulehnen; wenn die Regierung jedoch auf demselben bestehen sollte, in! Aeltesten nur dann den Verrath der Geschäfts⸗ ꝛc. Geheimnisse für strafbar zu erklären, wenn derselbe vor b he. — Handelskammer⸗Syndikus Schloßmacher (Offenbach a. M.) äußerte sich in ähnlichem Sinne. Auch er beantragte: nur den Verrath während der Dauer des Dienstver⸗ hältnisses und auch die Bestrafung derjenigen, die das Geheimniß ver⸗ müßten, durch eine strafbare Handlung erlangt war. — Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Hauß: Die Regierung sei der Anregung des Herrn Schloßmacher sehr dankbar und werde sich dieselbe ad notam P
Der § 7 wurde hierauf in namentlicher, nach Handelskammern 8 42 Simmen mit der Maß⸗
Kr. Das Staatsrecht des Deutschen Reichs. Dr. Philipp Zorn, Geheimem Justiz⸗Rath, ordentlichem Professor
.
Für
Antrag, Antrag
im Sinne
ver⸗ der
und
— Kauf⸗ Gesetz⸗
müsse be⸗
und
sei selbst⸗
in deren
daß das di
Von
Nachrich
hierkrankheiten im Auslande im Jahre 1894/95. Oesterreich.
7. Januar.
8
8“
Ungarn.
Zahl der verseuchten
34 34
„Die Kolonien (Schutzgebiete)“. Den Abschluß welches in der 1. musls 82 ——,
liegende rechts ist Rechts, Freiburg i. B. ergiebt sich damit, da — W ung der Lehrbücher des deutschen Reichsrechts nicht so brei e wie die umfassenden Werke von bNaic 5 “ 2G dee 1893), aber es dürften dort angeregte unerwähnt 1e2e sein, und durch den in den Anmerkungen era weis und die daselbst kundgegebenen kurzen Beurt sverschiedener sich bekämpfender Ansichten ist ein ständigkeit hergestellt. Besonders hervorzuheben nach einer Parteistellung Werk vornehmlich zum Band II bald erscheinen.
Kr. Lehrbuch der ärztlichen Sachver
Literaturna
keit
auf die Gutachten der gewiesen. stellung der anatomischen und seiner Theile sowie deren Beziehung Individuums dem Richter diejenigen Unterlagen Entscheidung des Falls nothwendig sind. Thätigkeit des Arztes „Wer Geschäfts⸗ oder e gestellten, Arbeiter oder Lehrling 3 8 des Dienstverhältnisses anvertraut 8 oder sonst zugänglich geworden sind, vor Ablauf von zwei Jahren seit des Beendigung des Dienstverhältnisses zu Zwecken des Wettbewerbes mit k mittheilt — t b ℳ oder mit Gefängniß bestraft und ist zum Ersatz des entstandenen
seiner ärztlichen Kenntnis und eigenartigen Beziehungen
umfassenden Werk Anordnung desselben ist nachstehende: beglichsrung 1 iche Organisation der Unfallversicherung in Deutf Unfall im Betriebe, Körpe b ’ keit (33 — 37), theilweise zeitweise Erwerbsunfähigkeit (43 — 45), Verletzung Th. II „Spezielles“ Allgemeine Erschütterung
rosen) und die den Körper i Schädelverletzungen (110—1 der Augen (127 — 130);
die medizinische Beurtheilung d 8 verwerthet werden müssen, Verhältniß Leistungsfaähigkeit und Erwe⸗ sind die den einzelnen Ab Verzeichnisse hohem Interesse und dazu angethan, au trotz der unendlichen Die reiche Erfahrung Berufsgenossenschaften ihm zur gedeihlichen urtheilung der Aerzte als begutacht
eitschrift ab.
werden. Hofrath recht und Landre zahlreiche,
und zivilprozessualen
.
der Rechte in Königsberg i. Pr. 2. völlig neu bearbeitete J. Guttentag. — Die erste Auflage 65 Die Anor ist aus Buch 6 die
Berlin 1895. Bd. I wies 460 S. auf, jetzt 635 S. lichen dieselbe geblieben, jed
dem Bd. II vorbehalten, während der
Auflage. erschien 1880, und nung ist im wesent⸗ 6 die „Militärverwaltung“ „Kaiserliche Oberbefehl“ in §7
Absch. III „Kaiserthum“ eingeordnet ist. Buch 5 „Die Rechtsbildun hinzugefügt ist Buch
ist als Buch 3 eingestellt.
Neu age für das gesammte Werk
ma
t ein Sachregister, dem Bd. II bei⸗
egeben war. Hierdurch ist gekennzeichnet, daß Bd. I „Das Ver⸗
assungsrecht“ ein für sich gesch (auch nach: Laband,
1894 J. C. B.
für die Unfall⸗ und ezirks⸗Physikus. Richard Schoetz, 6. 8 ℳ — Zur Ausführung und Invaliditatsversicherung
icher .S.
Sachverständigen, des Arztes ist es, und funktionellen
Die Aufgabe
Thätigkei z verlangt von inschlägigen Gesetzesbestin
—2
s8 Individuums auf erwerblichem Gebiet. linischen ischen
Auflagen) anerkannt ist,
erweitert, welches obe
Thl. 1
zu deren
Verletzungen der Verletzung
Verletzun Verletzung der 98
der Krankheit
unter
Angabe der
Mannigfaltigkeit der
egene Ausstattung gewährt. — Sächsisches Archiv
ofbuchhandlung. — Mit
evision des Konkursrechts
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗Maßregeln.
ten
14. Sanner, 85 21. Januar. de t Höfe: Bhuch .
9. Januar. 16. Jangat.
Höfe: 65
Kom.: Orte:
136 30 30
3 ossenes Ganzes bildet. erk das letzterschtenene im Gebiet des d ein Handbuch des Mo es an Stoff alles als ein Theil der G
nicht zu bemerken sein d Studium empfiehlt.
se, sowie Erfahrun
Lehrer an den Universitäten wird Arzt wichtigen Verhältnisse bisher we die Nothwendigkeit einer zielb Entscheidung berufenen Richte wird daher vielfach empfunden. Geheimer Kommerzien⸗Rath Michel (Mainz) bezeichnete den § 7 sets nag der Arbeits⸗ und Er Man könne nicht nachdem er sich 1 Betriebsgeheim⸗ sich zu verwerthen. Er ersuche daher, dem Antrage der Mainzer Handelskammer zuzustimmen. — Kaufmann Patow (Hamburgj erklärte Antrag Michel, was als Geschäfts⸗ bezw. gebe eben kein Rezept, zu wahren. den § 8 5 8 vurfs 1 1 0 abrik⸗ geheimnisse zu schützen und erschlichene Geschäftsgeheimnisse zu be⸗
ewußten Beleh r wie der Ae Der Verfasser, werbsfähigkeit n hat diese klei
„Allgemeines“
rverletzung (23 — 33), völl Erwerbsunfähigkeit (37
Folgen (45—71), hat nach einer Einleitung
mmende Verhältnisse (318 enthält namentlich 20 Beispiele ein alphabetisches Register. inneren Medizin ür die Unfallversiche
er Invalidität im so giebt der Verfasser und Verletzungsfälle z rbskraft eine erste Grun schnitten der Unfallsversi zugebilligten f eine gleiche Beurtheilung einzelnen Fälle hinzuwirken. „welche dem Verfasser als Vertrauen und Schiedsgerichten z Förderung, Sicherung und mö enden Sa
verst orden. Die Verlagsbuchhandlung hat dem 89
für bürgerliches R rozeß. Herausgegeben von Ober⸗Justiz⸗Rath S. Hoff Landgerichts⸗Rath Dr. Frdr. Wulfert.
eit Heft 11 und 12 schli tschr Landgerichts⸗Rath Dr. Herm. Paragraph verbesserungsbedürftig sei. darin eine Abhandlung, in welcher die mannigfaltigen gaben nur zu einer kurzen Debatte R
wohlgeordnet vorgetragen nicht vorgenommen.
rey⸗Leipzig erörtert unter der Bezeich te den § 757 Abs. 1 Zivilprozeßordnu reiche, anderweit nicht veröffentlichte Urtheile. gewiesen sei auf die Zusammenstellung der wichtigeren Bestimmungen in der Gesetzgebu Bundesstaaten vom Jahre 1894 (Landrichter Dr. Abschluß macht ein ausfü trefflichen Zeitschrift ist Preis 14
Fführliches alphabetisches 1— ist für den neuen V. Band (1 ℳ, ein stetiger Zuwachs an Lesern zu
(2. Aufl.) und Hänel ( und behandelte Fragen kaum
2
8
Wenn das vor⸗ deshe ehice öffentli hr, Paul Siebeck), so Vorhandene erschöpft. uttentag'schen Samm⸗
egebenen eilungen ine erfreuliche Voll⸗ ist, daß eine Färbung bürfte, womit sich das Hoffentlich wird auch
chverständigen⸗Thätig⸗ Invaliditäts⸗Versich sebgebnng, bearbeitet von Dr. Q Becker, Sanitä
8 35
Unfall⸗
erungs⸗ ts⸗Rath und König⸗ Berlin 1895. Louisenstr. 36. 852 Beichegesebf über die Unfa . 1 in erufsgenossenschaften, Schiedsgerichte und Reichsversicherungsamt bei Shecnceassän chefter vornehmlich der Aerzte an⸗ durch die möglichste Klar⸗ Beschaffenheit des Körpers zur Leistungsfähigkeit des zu bieten, welche zur Solche Sachverständigen⸗ demselben Kenntniß der amungen und Uebung in der Verw C ng für die vielge von Körperschäden zur Leistungsf
“] ähigkeit
In den Vorlesungen der auf diese für den prak
rung im Kreise der zur rzte als Sachverständig dessen „Anleitung zur Be ach Verletzungen“ (bereits nere Arbeit jetzt zu einem n angezeigt wird. S. 1 — 279 ist der Unfall⸗ behandelt die gese schland (S. ige Erwerbsunfähig t. (37— 43), dauernde und ursächliches Verhältniß der Simulation (71 — 84)
Di
3 — 23),
folgende Eintheilung
des ganzen Körpers (traumatische Neu in ganzen schädigenden Ein 27); Verletzungen des Gesichts ausschließlich letzungen des Gehörorgans (154 — 160); 2 Aaer “ 1 tunge 3 Gehörorgans (154 — 160); Verletzungen
der Wirbelsäule (160 — 170); I1ö1“ Unterleibsbrüche (199 — 205); (206 — 267); S. 299 — 352 ist der Invaliditä
flüsse (89 — 110)
der Brust (171 — 198); der oberen Gliedmaßen unteren Gliedmaßen (267 — 298.) 2 ist zitätsversicherung gewidmet; Theil 1. 5 erörtert die gesetzliche Organisation der Invaliditäts⸗ und Altersversicherung (299 — 306), darunter Erwerbsunfähigkeit (307 anderweitige in Betracht ko zweite Theil „Spezielles“ Gutachten. Den Abschluß macht an die klinischen Lehrer der ebenso wie die Chirurgen es f hoc thun sln. in 8. ie Erörterung darüber fortzulassen, Fabrik⸗ Arbeitsleistung des Individuums einwirken und
wie ihre Folgen für
Sinne des Gesetzes überhaupt für das ur Minderung der ndlage. Namentlich cherung beigefügten
Rente von
34 2 sarzt von ur Seite steht, ist von glichst gleichen Be⸗ ständigen verwerthet erk eine entsprechende ge⸗
echt und Sehs. macen nnd
eipzig, Roßberg'sche eßt der IV. Band der Ortloff⸗Weimar bringt Vorschläge zur und beurtheilt nung „Reichs⸗ ng. Es folgen Besonders hin⸗ privatrechtlichen ng der deutschen
nger⸗Leipzig). Den
Register.
wünschen.
Der vor⸗ 2 Hefte zu 4 Bogen),
22. Januar.
Kom.: Orte: 10
Bd. 1
FFefcngn
— 317), — 320); der einschlägiger Wenn S. 323 das Ersuchen ergeht, ’1 rung thun und immer der Besprechung der Krankheiten nicht in welcher Weise sie auf die