Ministerium unterzogen werden. Das ist geschehen, und ich glaube, daß ich ganz richtig und korrekt gehandelt habe, wenn ich gesagt habe: diese Stelle ist augenblicklich nicht nöthig, deshalb schlage ich vor, das Ge⸗ halt zu der Vortragenden Raths⸗Stelle mitzuverwenden. Wenn wir mit der Medizinalreform vorwärts kommen, wenn die Geschäfte der Nedizinal⸗Abtheilung des Ministeriums wachsen, was sehr leicht mög⸗ lich ist, dann werde ich schon zur rechten Zeit kommen und das hohe Haus bitten, mir noch eine Stelle für die Medizinal⸗Abtheilung zu ge⸗ währen. Abg. Dr. Sattler (nl.) weist darauf hin, daß das ersparte Gehalt bei Nichtbesetzung einer Stelle zu Remunerationen für höhere Beamte verwendet werde. Er halte es nicht für angebracht, höheren
Beamten besondere Remunerationen zu gewähren, auch sei der Zustand nicht auf die Dauer aufrecht zu erhalten, daß Ersparnisse derart ver⸗
wendet würden. Geistliche
Bei dem Titel Kirchen“ spricht .
Abg. Dauzenberg (Zentr.) sein Befremden darüber aus, daß die evangelischen Geistlichen höhere Staatsgehälter bezögen, als die katholischen.
Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Bosse:
Meine Herren! Die Einstellung der unter Nr. a bis f in den Bemerkungen zum Kap. 113 Tit. 1 aufgeführten Zuschüsse zur Pfarrbesoldung für evangelische Kirchengemeinden erfolgt nach der stets befolgten und auch hier anerkannten Regel: die sämmtlichen Gemeinden bringen mindestens 40 % der Ein⸗ kommensteuer als Kirchensteuer auf und in der Regel bis 200 % Kommunalsteuer.
Was die zweite Frage anbelangt, nämlich die gesetzlichen Be⸗ stimmungen, aus denen die Unterschiede hervorgehen in der Behand⸗ lung der evangelischen Geistlichen auf der linken Rheinseite, so ist das eine ganze Reihe französischer Gesetze, die ich augenblicklich hier nicht vorlesen kann; ich bin aber gern bereit, sie dem Herrn Abg. Danzenberg zur Verfügung zu stellen.
Beim Kapitel der Bisthümer bittet
Abg. Dr. von Jazdzewski (Pole) um Auskunft Patronatsrecht fiskalischer und privater Güter und über die Bedeutung der früheren Eintragungen in die Kirchenbücher.
Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Bosse:
Meine Herren! Die Anfrage des Herrn Dr. von Jazdzewski wegen des Patronats bin ich sehr gern bereit, zu prüfen. Ich will nur bemerken, daß nach gewissen Seiten seine Be⸗ sorgnisse doch nicht begründet sind. Nach einer aus dem Anfange des Jahrhunderts stammenden Allerhöchsten Bestimmung verbleibt das Patronat über ein Gut, welches der Fiskus verkauft, immer dem Fiskus; also nach der Richtung hin werden Besorgnisse nicht entstehen. Bei Rentengütern, die aus privaten Mitteln gebildet werden, wäre es denkbar, daß der Fall anders läge. Ich bin also bereit, die Sache in Betracht zu ziehen und demnächst eine Auskunft zu geben, zu welchem Resultat ich gekommen bin.
Was dagegen die Führung der Kirchenbücher anlangt, soweit sie vor dem Jahre 1874 herstammen, so muß ich daran festhalten, daß nach den gesetzlichen Bestimmungen, nach den Bestimmungen über die Ressort⸗ verhältnisse von 1817 und 1825, namentlich nach den Motiven zum Zivilstandsgesetz die Pfarrer in Bezug auf die älteren Eintragungen, die vor 1874 liegen, staatliche Funktionen üben, in dieser Eigenschaft den Regierungen unterstellt sind und deren Anweisung zu folgen haben. Daraus ergiebt sich, daß die Regierungen, wo sie es für zweckmäßig halten, den Pfarrern auch die Unterlagen geben können für die Ein⸗ tragungen, die sie ihnen vorschreiben. Aber ich möchte nicht aner⸗ kennen, daß sie dazu genöthigt sind, und ebensowenig, daß sie es sich gefallen lassen müssen, daß der Pfarrer nunmehr ihre Anordnungen kontroliert; denn der Pfarrer hat hier staatliche Funktionen auszuüben, und in diesen staatlichen Funktionen untersteht er der Königlichen Regierung und hat ihren Anordnungen einfach Folge zu leisten.
Beim Titel Bisthum Hildesheim bittet
Abg. Brandenburg (Zentr.), die Angelegenheit der Errichtung einer katholischen Knabenschule in Hildesheim möglichst zu be⸗ schleunigen.
Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Bosse:
Ich möchte nur bemerken, daß ich selbst den dringenden Wunsch habe, die Sache endlich in Ordnung zu bringen. Ich glaube auch nach den Mittheilungen, die Herr Abg. Brandenburg ge⸗ macht hat, daß jetzt die Sache soweit gefördert ist. Es ist mir kürzlich von anderer Seite über die Sache Nachricht zugegangen, sodaß ich glaube, daß dem Wunsche des Herrn Abg. Brandenburg demnächst wird entsprochen werden können. b
Beim Titel Bisthum Osnabrück beschwert sich Abg. Brandenburg (Zentr.), daß drei Niederlassungen der Franztskaner in Osnabrück infolge der falschen Anschauungen der dortigen Behörde nicht genehmigt worden seien. Diese hätte den Grund⸗ satz der Gleichberechtigung nicht zur Geltung gebracht. Obwohl über zwei Drittel der Osnabrücker Einwohner katholisch seien, habe man dort kein katholisches Magistratsmitglied. Auch der Ober⸗Präsident sei nicht genügend unparteiisch gegen die Katholiken.
Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Bosse:
Meine Herren! Die Sache ist jetzt noch in der Verhandlnug. Ich habe Veranlassung genommen, weil ich selbst den Wunsch habe, dem Wunsch des Herrn Bischofs von Osnabrück entgegenkommen zu können, nochmals durch eine Vertrauensperson mit dem Bischof von Osnabrück mich in Verbindung zu setzen, um womöglich eine beiderseitige Uebereinstimmung zu erzielen. Richtig ist, daß die Provinzial⸗ und Lokalbehörden sich einstimmig und mit großer Entschiedenheit dagegen ausgesprochen haben, in Osnabrück selbst eine Niederlassung der Franziskaner zu sehen, und daß das motiviert ist mit der von langer Zeit her in Osnabrück bestehenden gereizten Stimmung zwischen der katholischen und der lutherischen Bevölkerung. Ich hoffe aber, daß wir auf irgend eine Weise die Sache zu einem friedlichen Ende führen können.
Beim Kapitel der Provinzial⸗Schulkollegien nimmt das Wort
Abg. von Schenckendorff (nl.): Unsere Jugendbildung bat im Laufe der Zeit immer mehr den Charakter einer uniformen Wissens⸗ bildung angenommen. Keinem ist daraus ein Vorwurf zu machen, die S ist ein Produkt ihrer ganzen Vergangenheit. Sie muß
den Bedürfnissen des Le mehr Rechnung zu tragen
ist mi ührung der Volksspiele geiche en. Der
die Natur zurückgeführt werden, körper⸗
liche und schaftliche Erziehung muß Hand in Hand gehen,
eine darf nicht auf Kosten der andern bernachlässigt werden. Die preu⸗
ische Unterrichtsverwaltung hat für unsere Bestrebungen gethan, was
f thun konnte. Ohne ihre thatkräftige Mitwirkung hätte⸗ wir nicht o erfreuliche Ergebnisse zu verzei sächli 1
„Evangelische und
ichnen, wie sie shatse
über das
sind. Ich möchte eine Frage in hüsegen bringen, die in das soziale Leben der Gegenwart tief eingreift. ie zunehmende Verwahrlosun des Familienlebens ist zum großen Theil darauf zurückzuführen, daß die Frauen vielfach nicht dasjenige Verständniß und diejenigen Vorkenntnisse haben, die zur Führung eines Hauswesens nothwendig sind, weil die Mädchen in die Fabriken gehen und keine Gelegenheit haben, sich in den Haushaltungsarbeiten zu üben. An einzelnen Orten iebt es Abendschulen für die Ausbildung zur Führung eines Haus⸗ halts. Die Einsicht, wie nothwendig ein solcher Unterricht ist, ist leider durch die Presse 1 vol breitet worden. Sowie in den Mädchen der Sinn für Ordnung, Sparsamkeit und Einfachheit der Lebensführung eweckt werden muß, müssen die Knaben möglichst mit allen 8 Kenntnissen und Fertigkeiten ausgerüstet werden, deren sie im Kampf des Lebens bedürfen. Der Schulunterricht müßte nach dieser Richtung ausgebaut werden. Ich möchte den Minister bitten, die Schulbehörde zu veranlassen, daß der Unterricht im Sinne meiner An⸗ regungen ausgebaut werde. Auf diese Weise wird die Schule gedeih⸗ lich wirken können im Kampfe für die Ordnung und Sitte, indem sie den Kindern die Wege ebnet, im späteren Leben vorwärts zu kommen.
Geheimer Regierungs⸗Rath Brandi: Es ist stets sehr erfreulich, wenn aus der Mitte des hohen Hauses des Unterrichts⸗ wesens so eingehend gedacht wird. Die einzelnen Punkte, die der Vorredner berührt hat, sind von solcher Tragweite, daß ein näheres Eingehen darauf bei dieser vorgerückten Stunde nicht möglich ist. Er hat bereits hervorgehoben, es handle sich bezüglich der Turnspiele und des HcKushaltungsunterrichts um den weiteren Ausbau bereits begonnener Einrichtungen. Er hat der Unterrichtsverwaltung auch die Anerkennung gezollt, daß sie ja bereits einen Weg eingeschlagen habe, der zu einem guten Ziele führe. Daß die Schule aber in einem gewissen Formalismus erhalten werden solle, liegt durchaus nicht in unserer Absicht. Wir werden bestrebt sein, den Anregungen des Vorredners so weit als möglich zu folgen. — 3
Beim Kapitel der Universitäteu erhält das Wort
Abg. Dr. Friedberg (nl.): Ich erachte es für außerordentlich wünschenswerth, daß die Frage der Alterszulagen für die Universitäts⸗ professoren baldigst geregelt werde. Weiter möchte ich eine im vorigen Jahre angeregte Frage wiederholen, die Frage wegen der Regelung des Promotionswesens. Die Regierung versprach eine Besserung der Verhältnisse auf diesem Gebiete zu eg trehen und ich möchte fragen, wie es damit steht. Drittens möchte ich eine Frage im Interesse der technischen Chemie anregen. Deutschland ist in der chemischen Industrie am weitesten vorgeschritten. Die Studierenden besuchen entweder eine Technische Hochschule oder die Universität. Die Univer⸗ sität wird von Gymnasialabiturienten, die die Doktorwürde erwerben wollen, bevorzugt. ie werden nur einseitig ausgebildet, da Lehrstühle für die technische Chemie fehlen. Es wäre daher gut, wenn die Regierung in den Provinzen mit ausgedehnter chemischer Industrie für Errichtung derartiger Lehrstühle Sorge tragen wollte. Viertens möchte ich anregen, ob es nicht angebracht wäre, Kurse für Versicherungswesen, die vielleicht von den Lehrern der Mathematik abgehalten werden könnten, einzurichten. Der Minister hat ja große Verdienste um den Preußischen Beamtenverein. Eine Hauptbedingung für ein gutes Gedeihen desselben ist die richtige Ver⸗ waltung der Kassen, nnd da wäre es gut, wenn den Beamten Gelegen⸗ geboten wäre, sich auch mit dem Versicherungswesen bekannt zu machen.
Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Althoff: Die Unterrichts⸗ verwaltung ist mit den gegebenen Anregungen fast überall einver⸗ standen. Die Frage wegen der Alterszulagen für Universitäts⸗ Prosfsonen beschäftigt die betheiligten Behörden, doch sind die Ver⸗ handlungen noch nicht zum Abschluß gelangt. Dasselbe ist bezüglich der zweiten Frage des Abg. Friedberg der Fall; die Regierung wird die Angelegenheit im Auge behalten und nicht verfehlen, darauf zurückzukommen. Lehrstühle für technische Chemie wären allerdings sehr wünschenswerth doch liegt die Errichtung solcher ein wenig außerhalb des Rahmens der Universität. Auch der Einrichtung von Kursen für das Ver⸗ sicherungswesen steht die Regierung sehr sympathisch gegenüber. Der Abg. Friedberg hat ja selbst gesagt, daß diese Kurse von den Lehrern der Mathematik abgehalten werden könnten; es steht also dem nichts im Wege, daß dies geschieht.
Abg. von Dallwitz (kons.) bemängelt die Besetzung der Professorenstellen der medizinischen Fakultät an der Universität Breslau. Auch das Landwirthschaftliche Institut dieser Universität
bedürfe einer Ausdehnung, namentlich in Beziehung auf die praktische Ausbildung der Besitzer.
Abg. Hirt (kons.) wünscht, 8 besonders das landwirthschaft⸗ liche Maschinenwesen und die Agrikulturchemie an dem Breslauer Shbvereöschofe en Institut eine bessere Berücksichtigung finden möchten.
Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Althoff bemerkt, die Be⸗ setzung der medizinischen 11“ an der Breslauer Universität sei durchaus ausreichend. Zu wünschen sei nur, daß die jungen Mediziner mehr die Breslauer Universität besuchten, wo 2 Kliniken ihre Ausbildung bedeutend erleichterten. Was das Landwirthschaftliche Institut in Breslau betreffe, so sei dasselbe so gut ausgestattet, daß es hinter keinem andern Institut dieser Art, vielleicht mit Ausnahme desjenigen in Halle, zurückstehe. Im übrigen werde die Regierung in jeder Richtung Sorge tragen, den laut werdenden Wünschen gerecht zu werden.
Abs. Dr. Eckels (nl.) wünscht die Errichtung von kultur⸗ technischen Vorlesungen und ferner die Beschaffung eines ausreichenden Viehbestandes zum Studium für die jungen Landwirthe für das Land⸗ wirthschaftliche Institut in Göttingen.
Abg. von Heereman (Zentr.) fragt an, ob die Akademie in Münster einen katholischen Charakter trage, und regt im Anschluß daran an, ob nicht überhaupt katholische Universitäten errichtet werden sollten. Wenn er auch anerkenne, daß auf den Uni⸗ versitäten Lehrfreiheit herrsche und die verschiedenen Ansichten als gleichberechtigt betrachtet werden müßten, so hätten doch die Eltern das Recht, zu denjenigen Lehrern ihre Söhne zu schicken, deren An⸗ schauungen sie selber theilten.
Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Althoff: Was die Kon⸗ fessionalität der Akademie in Münster anlangt, so ist das eine viel erörterte Frage. Der Minister von Puttkamer hat seiner Zeit verfügt, die Akademie solle vorwiegend katholisch gehalten werden. So ist auch bisher verfahren worden. Da aber die Frage nach der Kon⸗ fessionalität immer wieder angeregt wurde, hat der Minister Veran⸗ lassung genommen, ein Rechtsgutachten einzufordern, welches zur Zeit vorliegt. Es sollen noch weitere Rechtsgelehrte zu Außerungen auf⸗
efordert werden; auf Grund dieses Materials wird sich die Frage des bg. Freiherrn von Heereman leichter entscheiden lassen. Jedenfalls habe ich
mich gefreut, aus seinem Munde die Anerkennung der Lehrfreiheit zu hören
und die Ansicht, daß die verschiedensten Ansichten auf der Universität
Kescese e herrschen müssten. Von dieser Anschauung ist auch die nterrichtsverwaltung stets ausgegangen.
Abg. Dittrich (Zentr.) bittet, die Akademie besser auszustatten, damit sich dort die katholische Wissenschaft frei entwickeln könne.
Abg. Dr. Virchow (fr. Volksp.): Der Vorredner ging weiter, als, wie ich glaube, der Abg. von Heereman gehen wollte; er sprach von einer Universität, die der katholischen Wissenschaft als solcher eine Stätte gewähren solle. Eine solche Wissenschaft haben wir bisher nicht anerkannt. Man kann sich eine Anstalt vorstellen, an der für alle Lehrer die katholische Konfession vorgeschrieben wäre; ob das zum Vortheil der Wissenschaft oder der moralischen Erziehung gereichen würde, ist noch niemals praktisch erprobt worden. Wir werden immer am besten fahren, wenn wir die Wissenschaft freilassen von allen konfessionellen Nebenrücksichten. Hier zu Lande sind wir gewohnt, bei den jungen Leuten, die zu uns kommen, gar nicht sehr nach ihren Glaubensbekenntnissen zu fragen. Ich will nicht sagen, daß nicht eine gewisses Kliquewesen existiert, daß nicht die Leute zusammenhalten und eine gewisse Nachzucht beranbilden — das
kommt ja vor, und ich wünschte, daß die Regierung dem möglichst
noch nicht genügend im Volke ver⸗
entgegentrete. Aber ich meine, es ist auch wünschenswerth, daß wir uns aller konfessionellen Nebenrücksichten thunlichst enthalten.
Abg. Dittrich (Zentr.) ersucht, die für die christlich⸗archäologis Sammlung am Lyceum Hosianum in Braunsberg alljährlich bewilligten Summen als feste Position in den Etat einzustellen.
Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Althoff erwidert, daß dies für den vorliegenden Etat nicht mehr angängig sei. Der Antragsteller möge seine Wünsche im nächsten Jahre wiederholen.
Ein Antrag des Abg. Dr. von Jazdzewski (Pole): die für Studierende deutscher Herkunft zum Zweck späterer Verwendung derselben in den Provinzen Westpreußen und Posen in Höhe von 100 000 ℳ eingestellte Summe dem all⸗ gemeinen Unterstüungsfonds für würdige und bedürftige
tudierende zuzuschreiben, wird gegen die Stimmen der Polen und des Zentrums ohne Diskussion abgelehnlhltt.
Die weitere Berathung wird hierauf vertagt.
Schluß 4 ½ Uhr. .
8
Statistik und Volkswirthschaft.
XX. Plenarversammlung des Deutschen Handelstags.)
Im weiteren Verlauf der vorgestrigen zweiten und letzten Sitzung wurden die statutenmäßig aus dem Ausschuß ausscheidenden Ausschuß⸗ mitglieder: Abg. Dr. Hammacher (Berlin), Geheimer Kommerzien⸗ Rath Diffens (Mannheim), Dr. Jansen (Düsseldorf), Geheimer Kommerzien⸗Rath Michel (Mainz), Kaufmann Merkel (Stuttgart), Geheimer Kommerzien⸗Rath Vogel (Chemnitz), Dr. Websky (Schweid⸗ nitz), General⸗Konsul Russel (Berlin) und Kaufmann Karl Königs (Krefeld) wieder⸗ und Kommerzien⸗Rath Hultzsch (Dresden), Kaufmann Meaeie (Halle) und Schüller (Bayreuth) neu in den Ausschuß gewählt. 8
Den nächsten Gegenstand der Verhandlung bildete die Kündigung des Handelsvertrags mit Argentinien. Das Präsidium des Deutschen Handelstags hat auf Grund der von den deutschen Handels⸗ kammern, kaufmännischen Korporationen und wirthschaftlichen Vereinen eingeholten Gutachten, die sich sämmtlich gegen die Kündigung des Vertrags erklärt haben, eine umfangreiche Denkschrift dem Reichstage mit der Bitte eingereicht: dem Antrag der Abgg. Heyl und Genossen auf Kündigung des deutsch⸗argentinischen Handelsvertrags seine Zu⸗ stimmung zu versagen. Der Referent betreffs dieses SGee a Geheime Kommerzien⸗Rath Frentzel, Berlin, empfahl unter ein⸗ gehender Motivierung die Annahme folgender Resolution:
„Der Deutsche Handelstag richtet an den Reichstag die dringende Bitte: Derselbe wolle dem auf Kündigung des deutsch⸗argentinischen Freundschafts⸗, Handels⸗ und Schiffahrtsvertrags vom 19. September 1859 gerichteten Antrage der Abgg. Freiherr Heyl zu Herns⸗ heim und Genossen und ebenso dem auf Einführung eines Schutzzolls auf Quebrachoholz, die daraus hergestellten Extrakte und Präparate, 18 auf andere überseeische Gerbstoffe seine Zustimmung ver⸗ agen.“
In der Debatte erklärte sich der Lederfabrikant Müller⸗Van⸗ volxen (Trier) für den Antrag des Referenten; nur müsse er sich im Namen der Trierer Handelskammer für Einführung eines Zolls auf Quebrachoholz aussprechen. Er ersuche also, den Antrag Frentzel mit der Aenderung anzunehmen, daß der zweite Theil gestrichen und anstatt dessen gesagt werde: „und nimmt von der Beurtheilung, ob Que⸗ brachoholz im Interesse unserer vaterländischen Püaftrih nit hal zu be⸗ legen ist, Abstand.“ — Geheimer Kommerzien⸗Rath Michel (Mainz): Durch Einführung des geforderten Zolls würde die deutsche Gerber⸗ Schuh⸗ und Färberei⸗Industrie aufs empfindlichste geschädigt werden und der Vortheil dem Auslande zu gute kommen. Er ersuche, dem Ar⸗ trage des Referenten zuzustimmen.
Der Antrag Müller wurde hierauf gegen 4 Stimmen abgelehrt der Antrag des Referenten dagegen mit demselben Stimmenverhälcf unverändert angenommen. Auf Antrag des Abg. Seyffarth (Kreic wurde noch beschlossen, in dem Antrage Michel hinter „Gerbstefe einzuschalten: „Gambia, Katechu, Sumach und Dividi“.
Zu dem folgenden Gegenstand der Tagesordnung, dem Geset⸗ entwurf, betreffend Abänderung der Gewerbeordnung, befürwortete der Referent Geheimer Kommerzien⸗Rath Michel (Mainz) die Annahme nachstehender Resolution:
„Der Deutsche Handelstag spricht sich für Ablehnung des Art.7 aus, wonach das Aufsuchen von auf Waaren nur bei Gewerbetreibenden gestattet werden soll, in deren Gewerbe⸗ betrieb Waaren der angebotenen Art Verwendung finden. Er erblickt in diesem Verbot einen ungerechten, tiefen Ein⸗ griff in die bestehenden Geschäftsgewohnheiten, welche durch das Bedürfniß von Käufer und Verkäufer entstanden und durch die neuere Gesetzgebung über die Sonntagsruhe mehr als je unentbehrlich geworden sind, sowie ein Herabdrücken einer großen Anzahl von Ge⸗ schäftsreisenden auf den Stand des Hausierers. Die dem Bundesrath zu ertheilende Ermächtigung, für bestimmte Waaren Ausnahmen zu⸗ zulassen, vermag die grundsätzliche Stellung gegen die Vorlage um so weniger zu ändern, als diese Befugniß für eine große Anzahl von Gewerbetreibenden den Zustand beständiger Unsicherheit hervorrufen muß. Sollte der Entwurf dennoch Gesetz werden, so wäre es un⸗ erläßlich, die Waaren, für welche das Verbot gelten soll, im Gesetze selbst zu nennen, und dürfte davon namentlich der Artikel Wein keinen⸗ falls betroffen werden.“ 8
Die Resolution gelangte nach einiger Debatte mit großer Mehr⸗ heit zur Annahme, jedoch mit der Aenderung, daß die letzten Worte: „nur dürfte davon namentlich der Artikel Wein keinesfalls betroffen werden,“ gestrichen wurden. 1
Es folgte die Frage der Ausdehnung der Unfallversiche⸗ rung auf das Handelsgewerbe. Nach einem längeren Referat des General⸗Sekrekars. Konsuls z. D. Annecke (Berlin) nahm der Handelstag folgenden, von dem Referenten befürworteten Antrag an: „Der deutsche erklärt, daß die Ausdehnung der Unfal⸗ versicherung auf das Handelsgewerbe, in welchem die Gehilfen und Lehrlinge besonderen Unfallgefahren nicht ausgesetzt sind, betreffs der etwaigen Versicherungspflichtigen durch die Verhältnisse nicht geboten ist. Betreffs der Unternehmer erblickt er darin nichts weiter als eine denselben aufgelegte Last, welcher keine entsprechende Wohlthat für die Angestellten gegenübersteht.“ 1
Den letzten Gegenstand bildete die EEEEE1A sprechgebühren. Handelskammer⸗Sekretär Dr. Anschütz (Sonne⸗ berg) befürwortete die Annahme folgender Resolution: „Der Fern⸗ sprecher hat in Deutschland, von den größeren und großen Städten ab⸗ esehen, nicht in dem Maße Eingang gefunden, wie es bei der Natur und der
Zedeutung dieses Verkehrsmittels erwartet werden durfte. Der Grund hierfür kann nur in der für mittlere und kleine Städte unverhältniß⸗ maͤßig hohen Gebühr gesucht werden. Der Deutsche Handelstag ist deshalb der Ansicht, daß der Fernsprecher nur dann ein Verkehrsmitte im Dienst der Allgemeinheit wird werden können, wenn die Jahres⸗ gebühr in mittleren und kleinen Plätzen eine wesentliche Ermäßigung erfährt. Als namentlich nothwendig wird eine Abstufung nach der Größe der Städte und der Ausdehnung der Netze erachtet, derart zwar, daß für die kleineren Städte die Taxe 50 ℳ nicht ger steigs.
Die Handels⸗ und Gewerbekammer für Oberbayern eümebe⸗ „Der Handelstag wolle beschließen: Es sei durch das Präsidium die Reichsregierung sowohl als an die bayerische Staatsregicrung Ersuchen zu richten: die jährliche Abonnementsgebühr für Teler 2 benutzung von 150 ℳ auf 100 ℳ herabzusetzen.“ Für diesen Antrag trat Kommerzien⸗Rath Maison (München) ein. Antrag
Das Resultat der Debatte und Abstimmung war, daß der fälbes Anschütz mit der Modifikation zur Annahme gelangte, daß veefenen hinzugefügt wurde: „Die Telephongebühren dürfen in größeren S nicht über 150 ℳ betragen.“ öö“
Die Plenarversammlung wurde hierauf mit den üblichen D reden geschlossen. 8
. ») Vgl. die Nrn. 47 und 48 d. Bl., 2. Beilage.
Handel und Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien.
An der Ruhr sind am 23. d. M. gestellt 11 414, nicht rechtzeitig
gestellt 176 Wagen. I
In Oberschlesien sind am 22. d. M. gestellt 4799, nicht recht⸗
zeitig gestellt keine Wagen.
Berlin, 23. Februar. Wochenbericht
Stärkefabrikate und Hülsenfrüchte von Max Saberskvy. Ia. Kartoffelstärke — Kartoffelstärke
rität Berlin 9,25 ℳ, Frankfurter Syrup⸗Fabriken zablen nach
erkmeister's Bericht fr. Fabrik 8,90 ℳ, gelber Syrur 18 ½ — 19 , Kap.⸗Syrup 19 ½ — 20 ½ ℳ, Kap.⸗Export 21.— 21 ½ ℳ, Kartoffelzucker do. Kap. 20 — 21 ℳ, Rum⸗Kuleur 33 — 34 ℳ,
la. Kartoffelmehl 17 — 17 ½ ℳ,
IIa. Kartoffelmehl 12 — 15 ½ ℳ, feuchte
ier⸗Kuleur 32 — 34 ℳ, Dextrin, gelb und weiß, (kleinst.) 25 — 26 ℳ, und Schlesische
do. sekunda 20 — 22 ℳ, Weizenstärke Weizenstärke grrß t.) 33 — 34 ℳ, FKallesche 34 — 36 ℳ, ehstärre (Strahlen) 49 — 50 ℳ, 47 — 48 ℳ, Maisstärke 30 — 32 ℳ, Viktoria⸗Erbsen 14 — 19 ℳ, Kocherbsen Bohnen 22 — 24 ℳ,
weiße Flachbohnen
12 — 12 ½ ℳ, Leinsaat 20 — 21 ℳ, Mais
kleie 7 ¼½ — 7 ¾¼ ℳ, Weizenkleie 7 ¼ —-7 ¾ ℳ
5 Jahres 1895 vorgetragen. — Die
dem Vorschlag der Direktion, eine Dividende von theilung zu bringen.
8 ö s⸗Sachen.
8. hufag ote, Zustellungen u. 8
3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
Schabestärke 13 — 18 ℳ Erbsen 13 — 19 ℳ, Futtererbsen 11 ½ — 12 ½ ℳ, inländische weiße — 23 — 25 ℳ, Bohnen 19 — 21 ℳ, galizische und russische Bohnen 17 — 19 ℳ, roße neue Linsen 28 —38 ℳ, mittel Linsen 16 — 28 ℳ, kleine Linsen (92216 ℳ, Mohn, blauer nom. 28 — 40 ℳ, do weißer nom. 44 — 60 ℳ, Hirse, weiße 18.— 20 ℳ, gelber Senf 14 — 22 ℳ, Hanfkörner 18 ½ bis 20 ℳ Buchweizen 13 ½ — 15 ℳ, Wicken 12 — 12 ½ ℳ, Pferdebohnen loko 11 — 13 ℳ, Kümmel 54 — 60 ℳ, Leinkuchen 11 ½ — 12 ½ ℳ, Rapskuchen 10 ½ — 11 ½ ℳ, pa. marseill. Erdnußkuchen 10 ½ — 12 ℳ, pa. doppelt gesiebtes Baum⸗ wollensamenmehl 58 % 10 ½ — 12 ℳ, pa. helle getr. Biertreber 28 bis 30 % 9 ½ — 10 ½ ℳ, pa. getr. Getreideschlempe 31 — 34 % 11 — 12 ¼ ℳ, a. getr. Mais⸗Weizenschlempe 35 — 40 % 11 ½ — 12 ½ ℳ, Maisschlempe 40 — 42 % 11 ½ — 12 ½ ℳ, Malzkeime 7 ½ — 9 ℳ, (Alles per 100 kg ab Bahn Berlin bei Partien von mindestens 10 000 kg.)
— Der Aufsichtsrath der Süddeutschen Bodencreditbank in München hat beschlossen, der auf den 23. März einzuberufenden Generalversammlung folgende Verwendung des Gewinnsaldos vorzu⸗ schlagen: 1) Der Spezialreserve für das Pfandbriefgeschäft werden 100 000 ℳ überwiesen; 2) zur Bestreitung der statut⸗ und vertrags⸗ mäßigen Tantièmen sind 84 822 ℳ zu verwenden; 3) die Dividende wird auf 7 % = 1 680 000 ℳ wie in den Vorjahren festgesetzt; 4) der Pensionskasse der Angestellten werden 10 000 ℳ zugewendet; 198 085 ℳ werden auf die Gewinn⸗ und Verlustrechnung des
Generalversammlung der Vaterländischen Hagel⸗ Versicherungsgesellschaft zu Elberfeld beschloß, entsprechend
“
theilt werden. Magdeburg, 23. Februar. Kornzucker exkl., von 92 % —,
75 % Rendem. 6,25 — 6,90. raffinade II 21,25. Melis 1 mit Faß 20,75. zucker I. Produkt Transito f. a. 9,12 ½ Br., 9,10 Br., Leipzig, 23. Februar. handel. La Plata. März 2,92 ½ ℳ,
für Stärke,
17 — 17 ¼ ℳ, Fracht⸗
Ia. 23 — 24 ℳ,
3,05 ℳ, pr. Januar 3,05. do. (Stüͤcken) Mannheim, 23. Februar. 30 — 31 ℳ, grüne 1 8 pr. Mai 12,30, pr. Juli 12,40.
11,35, pr. Juli 11,30. Bremen, 23. Februar. Raffiniertes Petroleum. Petroleum⸗Börse.) Fest. Upland middl. loko 28 ½ ₰.
ungarische
Abladung 30 ¾.
bericht.) tember 76 ½, pr. pa. getr. (Schlußbericht.)
Roggen⸗
Wien, 24. Februar.
wird eine neue
1965 tilgbar sein.
Ausweis der
76 652 Fl. Budapest, 23. Februar.
7 ½ % zur Ver⸗
Oeffentlicher Anzeiger.
Mitteldeutschen Kreditbank
für 1894 ergiebt das Gewinn⸗ und Verlust⸗Konto einen Ueberschuß von 1 733 700 ℳ Hiervon soll nach Abschreibungen für Reserve und Tantièmen eine Dividende von 5 % gegen 4 ½ % im Vorjahre ver⸗
— Nach dem Abschluß der
neue 9,80 — 9,90. Kornzucker exkl., 88 % Rendement 8 9,20 — 9,40. Nachprodukte exkl. Ruhig. Gem. Raffinade mit Faß 21,00 — 21,75. Gem. Ruhig, Preise theilweise nominell. B. Hamburg pr. Februar 9,05 Gt., pr. März 9,02 ½ Gd., pr. Mai 9,12 ½ Gd., 9,17 ½ Br. (W. Grundmuster B. pr. Februar —,— ℳ, pr. pr. April 2,92 ½ 2,97 ½ ℳ, pr. Juli 2,97 ½ ℳ, pr. August 3,00 ℳ, pr. Septembeꝛ 3,02 ½ ℳ, pr. Oktober 3,05 ℳ, pr. November 3,05 ℳ, pr. Dezember Umsatz 25 000 kg. (W. T. B.) Weizen pr. März 13,90, pr. Mai 13,75, pr. Juli 13,75. Roggen pr. März 11,30, pr. Mai 11,40, pr. Juli 11,50. Hafer pr. März 12,00,
(W. T. B.) (Börsen⸗Schlußbericht.) (Offizielle Loko 5,50 B. — Baumwolle. . — Schmalz. 35 ½ ₰, Armour shield 35 ₰, Cudahy 35 ¾ ₰, Fairbanks 29 ₰. — Speck. Ruhig. Short clear middling loko 30 ¾, Januar⸗Februar
Hamburg, 23. Februar. (W. T. B.) Kaffee (Nachmittags⸗ Good average Santos pr. März 78, pr. Mai 77 ½, pr. Sep⸗ Dezember 73 ¼. Rüben Rohzucker I. Produkt Basis 88 % Rende⸗ ment neue Usance, frei an Bord Hamburg pr. Februar 9,07 ½, pr. März —, pr. Mai 9,12 ½, pr. August 9,37 ½. 1 Die N. fr. Pr.“ meldet: Zum Zwecke der Konversion der fünsprozentigen Staatsbahn⸗Prioritäten dreiprozentige Anleihe im 90 Millionen Mark aufgenommen werden. schließlich für den deutschen Markt bestimmt ist, wird bis zum Jahre Die Inangriffnahme der Konversion ist für die ersten Tage des Monats März in Aussicht genommen. 1 österreichisch⸗ungarischen Staatsbahn (österreichisches Netz) für 11. bis 20. Februar 556 040 einnahme gegen den entsprechenden Zeitraum des vorigen Jahres
(W. T. B.) Der Direktionsrath der Ungarischen Kreditbank genehmigte die Bilanz für 1894, welche mit einem Reingewinn von 1 712 671 Fl. abschließt. Der Direktions⸗ rath wird in der am 19. März stattfindenden beantragen, daß als Dividende für 1894 22 Fl. vertheilt, 40 000 Fl.
(W. T. B.) Zuckerbericht.
flau, pr.
Brotraffinade I 21,50. Brot⸗
London,
Roh⸗ loko 11 ruhig,
9,05 Br., pr. April 9,05 Gd., Still. Kammzug⸗Termin⸗
T. B.)
ℳ, pr. Mai 2,95 ℳ, pr. Juni
Schluß war
Produktenmarkt. 73 000 Stück.
Mais pr. März 11,35, pr. Mat Auslandes.
Bremer Ruhig. Wilcoy
Notierung der 8878
Ruhig.
ruhig,
Ruhig. — Zuckermarkt Etwas schwächer.
Maximalbetrage von
Die Anleihe, die aus⸗ woche.
Fl., Miuder⸗
42 ⅛.
eneralversammlung
Zürich, 23. Februar. der Eidgenössischen Bank beschloß die Vertheilung einer vier⸗ prozentigen Dividende. 3
Amsterdam, good ordinary 54. — Bancazinn 36 ¼.
New⸗York, 23. Februar. ruhig, im weiteren Verlauf war das Geschäft durchweg träge, der unregelmäßig.
Weizen eröffnete rubig, schwächte sich Nachfrage etwas ab und stieg später auf Käufe für Rechnung des Schluß stetig. — ganzen Börsenverlaufs, stieg auf Käufe für Chicagoer Rechnung; die Besserung hielt an infolge geringen Angebots.
Waarenb
Petroleum matt, do. 6,05, do. rohes 6,80, do. Pipe line cert. p. Februar 104 nom., Schmalz West. steam 6,75, do. Rohe & Brothers 7,00, Mais do. p. Februar 48 ⅞, do. p. März —, Weizen matt, rother Winterweizen 58, do. Weizen p. Februar 56 ¼, do. p. März 57, do. p. April —, 8 nach Liverpool 2, Kaffee fair Rio Nr. 7 16 ⅞, do. Rio Nr. 7 p. März 15,20, Zucker 211 16, Kupfer 9,65.
Baumwollen⸗Wochenbericht. häfen 81 000 Ballen, Ausfuhr nach Großbritannien 56 000 Ballen, Ausfuhr nach dem Kontinent 55 000 Ballen, Vorrath 939 000 Ballen.
Der Werth der in der vergangenen Woche eingeführten Waaren betrug 11 658 963 Doll. gegen 6 293 023 Doll. in der Vor⸗
Chicago, 23. Februar. lebhafter Verkäufe, dann trat auf Grund besserer Kabelmeldungen Reaktion ein, der anläßlich großer Ankünfte im Nordwesten wieder Abschwächung folgte. — Mais fallend während des ganzen Börsen⸗ verlaufs mit wenigen Reaktionen. Fluktuation in Weizen beherrscht. Weizen pr. Februar 50 ½, pr. Mai 55 v½. Mais pr. Februar
Speck short clear nomin. Montreal, 23. Februar. Pacificbahn setzte die Dividende für die Vorzugsaktien auf 2 % fest und beschloß, wegen des Niedergangs des Handels auf die Stamm⸗ aktien keine Dividende zu zahlen.
als außerordentliche Abschreibung vom Bankgebäude verwendet und 37 140 Fl. auf neue Rechnung vorgetragen werden. Konsortialgeschäften sind nur insoweit berücksichtigt, als sie bis 31. De⸗ zember gänzlich abgerechnet waren.
Pest, 23. Februar. Frübjahr 6,85 Br. Roggen pr. Frühjahr 5,38 Gd., 5,40 Br. Hafer pr. Früh⸗ jahr 6,00 Gd., 6,02 Br. Kohlraps pr. August⸗September 10,50 Gd., 10,55 Br. 23. Februar.
Gewinne von
(W. T. B.) Produktenmarkt. Weizen 6,42 Gd., 6,43 Br., pr. Herbst 6,84 Gd.,
Mais pr. Mai⸗Juni 6,16 Gd., 6,17 Br. Milde.
(W. T. B.) 96 % Javazucker
Rüben⸗Rohzucker loto 9 ruhig. (W. T. B.) Die Generalversammlung
23. Februar. (W. T. B.) Java⸗Kaffee
(W. T. B.) Die Börse eröffnete Der Umsatz der Aktien betrug infolge unerheblicher
Mais allgemein fest während des
ericht. Baumwolle, New⸗York 5 ⅛, do. New⸗Orleans
Nem⸗York 6,10, do. Philadelphio
do. p. Mai 49 ½&,
do. p. Mai 58 ⅛, etreidefracht do. do. p. Mai 14,95, Mehl, Spring clears 2,40,
Zufuhren in allen Unions⸗ 9
(W. T. B.) Weizen fiel infolge
Der Markt wurde durch die
Pork pr. Februar 9,95. (W. T. B.) Die Canadische
6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesell 7. Erwerbs⸗ und Ll 6 1
schafts⸗Genossenschaften
8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. 9. S 10. Verschiedene Bekanntmachungen.
G 1) Untersuchungs⸗Sachen.
[70615] Bekanntmachung.
In der Untersuchungssache gegen den Rekruten des 2. Württ. Feld⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 29 Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern, Wilhelm Merz aus Seitingen, Tuttlingen, hat das Kgl. Militär⸗ Revisionsgericht zu Stuttgart am 13. Februar 1895 zu Recht erkannt:
es solle das dem Rekruten Wilhelm Merz gegen⸗ wärtig zustehende oder künftig anfallende Vermögen der Rechte Dritter mit Beschlag be⸗ egt sein.
Stuttgart, den 20. Februar 1895.
Kommando der 51. Infanterie⸗Brigade. (1. K. Württ.)
[70618] Bekanntmachung.
In der Untersuchungssache gegen den zum 2. Württ. Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 29 Prinz⸗Regent Luit⸗ pold von Bayern ausgehobenen Rekruten Ludwig Meng aus Ladenburg, Mannheim, hat das K. Militär⸗Revisionsgericht zu Stuttgart am 13. Februar 1895 zu Recht erkannt:
es solle das dem Rekruten Ludwig Meng gegen⸗ wärtig zustehende oder künftig anfallende Vermögen der Rechte Dritter mit Beschlag belegt ein.
Stuttgart, den 20. Februar 1895.
Kommando der 51. Infanterie⸗Brigade. (1. K. Württ.)
[70616] Bekanntmachung.
In der Untersuchungssache gegen den zum 8. Württ. Infanterie⸗Regiment Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden ausgehobenen Rekruten Hugo Wecker aus
irschberg in Schlesien hat das Kgl. Militär⸗Revi⸗
onsgericht zu Stuttgart am 13. Februar 1895 zu echt erkannt:
es solle das dem Rekruten Hußo Wecker gegen⸗ wärtig zustehende oder künftig anfallende Vermögen Fübeschädet der Rechte Dritter mit Beschlag belegt ein.
Stuttgart, den 20. Februar 1895.
Kommando der 51. Infanterie⸗Brigade. (1. K. Württ.)
[70617] Bekauntmachung. In der Untersuchungssache gegen den Gefreiten der Landwehr⸗Infanterie I. Aufgebots Heinrich Dietmann, geboren am 25. November 1863 zu Ils⸗ hofen, Hall, hat das Königl. Militär⸗Revisions⸗ “ zu Stuttgart am 13. Februar 1895 zu Recht annt: es solle das dem Heinrich Dietmann gegenwärtig sustehende oder künftig anfallende Vermögen unbe⸗ chadet der Rechte dritter mit Beschlag belegt sein. Stuttgart, den 20. Februar 1895. Kommando der 51. Infanterie⸗Brigade (1. K. Württ.)
[70619] K. Staatsanwaltschaft Heilbronn.
In der Strafsache gegen Gotthilf Henoch Her⸗ BSann von Kirschenhardthof, Gemeinde Erbstetten, 9.⸗A. Marbach, wegen Verletzung der Wehrpflicht, ist durch Ürtheil der hiesigen Strafkammer vom
. Februar 1895 die am 12. April 1894 an⸗
geordnete Vermögensbeschlagnahme aufgehoben worden.
ee 21. Februar 1895. 1 Staatsanwalt Hartmann
2) Aufgebote, Zustellungen “
27] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von Berlins Königstadt Band 105 Nr. 5036 auf den Namen des Malermeisters Theodor Zeuge eingetragene hier, Schliemann⸗Straße angeblich 15 belegene Grundstück am 26. April 1895, Vormittags 10 ¼ Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Erdgeschoß, Eingang C., Saal 40, versteigert werden. Das Grundstück ist bei einer Fläche von 0,09,73 ha noch nicht zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichts⸗ schreiberei, ebenda, Eingang D., Zimmer 17, ein⸗ gesehen werden. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 30. April 1895, Vor⸗ mittags 11 ¼ Uhr, im vorangegebenen Saal 40 verkündet werden.
Berlin, den 13. Februar 1895.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 88.
1““
(7
[70726] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Invalidenhaus⸗Parzellen Band 12 Nr. 411 auf den Namen der Kommandit⸗ gesellschaft in Firma Soenderop & Co. hier einge⸗ tragene, in der Pflugstraße Nr. 6 belegene Grund⸗ stück am 13. April 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße Nr. 13, Hof, Flügel C., par⸗ terre, Saal 40, versteigert werden. Das Grundstück ist bei einer Fläche von 9 a 63 qm mit 15 500 ℳ Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grund⸗ buchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie be⸗ sondere Kaufbedingungen können in der Gerichts⸗ chreiberei ebenda, Zimmer 41, eingesehen werden. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks henfs hen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach ece tem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 13. April 1895, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben, ver⸗ kündet werden.
Berlin, den 18. Februar 1895.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 86.
11“
8a In Sachen der Wittwe des Hof⸗Handschuhfabri⸗ kanten Dubois, Hermine, geb. Bornhardt, hier, Klägerin, wider den Kaufmann August Grove hier, Beklagten, wegen Hypothekzinsen, wird, nachdem auf Antrag der Klägerin die des dem Beklagten gehörigen Nr. 129 c. Blatt III Hagen am Mittelwege zu Braunschweig belegenen Grundstücks zu 6 aà 50 qm nebst Wohnhause No. ass. 6027 zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom „Februar 1895 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 8. Februar 1895 erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den 12. Juni
[1895, Morgens 10 Uhr, vor Herzoglichem
Amtsgerichte Braunschweig, Auguststraße 6, L Nr. 37, angesetzt, in eee die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben. “ den 11. Februar 1895. 8 C““ Nolte.
8
[70729]
In Sachen des Rentners Wilhelm Hilgentag hierselbst, Klägers, wider den Gärtner Emil Giese⸗ mann hierselbst, Beklagten, wegen Forderung, wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme des dem Beklagten gehörigen, in der Wilhelmithor⸗ feldmark zu Braunschweig Blatt IV Nr. 30 in vor⸗ derster Laffertskampe belegenen Grundstücks zu annoch 54 a 71 qm zum Zwecke der Zwangsverstei⸗ gerung durch Beschluß vom 5. Februar 1895 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 8. Februar 1895 erfolgt ist, Termin zur Zwangs⸗ versteigerung auf den 31. Mai 1895, Morgens 10 ½ Uhr, vor Ferzogligem Amtsgerichte hierselbst, Auguststraße 6, Zimmer Nr. 41, angese t, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu über⸗ reichen haben. “
Braunschweig, den 16. Februar 1895. Herrzogliches Amtsgericht. VIII.
8 Rhamm. “ 8 [70728]
In Sachen der unverehelichten Johanne Meyer zu Helmstedt, Klägerin, wider den Arbeiter Bernharod Kosse daselbst, Beklagten, wegen Forderung, wird, nachdem auf Antrag der Klägerin die Beschlagnahme der dem Beklagten gehörigen Grundstücke, als:
1) des Theilstücks vom Plane Nr. 867 a. der Karte am Weinberge hieselbst zu 1,85 a, und
2) des Theilstücks vom Plane Nr. 868 a. der Karte bolerhs zu 75 qm, auf welche ein Wohnhaus er⸗
aut ist,
zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 10. sebchar 1895 verfügt, auch die Ein⸗ tragung dieses e im Grundbuche an demselben Tage erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf Dienstag, den 21. Mai 1895, Morgens 9 ½ Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte Helmstedt angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die — ekenbriefe zu überreichen haben. Die Ver⸗ teigerungsbedingungen, laut welcher jeder Bieter auf Verlangen eines Urtheilägtehn Sicherheit bis zu 10 % seines Gebots durch Baarzahlung, Niederlegung kursfähiger Werthpapiere oder geeignete Bürgen zu leisten hat, sowie der Grundbuchauszug können inner⸗ halb der letzten zwei Wochen vor dem Versteige⸗ rungstermine auf der Gerichtsschreiberei eingesehen, auch die Grundstücke selbst besichtigt werden.
Helmstedt, den 19. Februar 1895. Heerzogliches Amtsgerich. Hassel. 1
[70725] v In Sachen der Gemeindekasse in Vorsfelde, Klägerin, wider den Mühlenbesitzer Wilhelm Hein⸗ richs und dessen Ehefrau, geb. Dettmer, in Vors⸗ felde, Beklagte, wegen Forderung ist der auf den T. Mai 1895, Morgens 10 Uhr, in der Oehlmann'schen Gastwirthschaft hierselbst angesetzte Termin zur Iwnb eeier aufgehoben Vorsfelde, den 19. Februar 1895.
Herzcelich. Amrssgericht.
e.
[70741] Aufgebot. 1) Die Friederike, verw. Fietsch, geb. Werner, in Dürrenebersdorf, 2) die Louise, verw. Weiser, geb. Liebold, in Schleiz, haben das Aufgebot folgender Urkunden, und zwar: zu 1 des Schuldbuchs der Fürstl. Sparkasse zu Gera Nr. 42 616 Litt. C. 4 pag. 928, ausgestellt auf Henriette Werner über 5300 ℳ, zu 2 des Staatsschuldscheins des Fürstenthums Reuß j. L., auf Grund des Gesetzes vom 26. Februar 1872 Nr. 590 Serie V über 20 Thaler beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 14. No⸗ vember 1895, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Lee 2 Tr., Z. 6, an⸗ beraumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunden erfolgen wird. Gera, den 20. Februar 1895. Fürstliches Amtsgericht. Abtheilung für Zivilprozeßsachen. 8 Münch.
[70734] Aufgebot.
Der Postmeister Georg Wilhelm Stein zu Greußen, Schwarzburg⸗Sondersbausen, hat das Aufgebot des Legscheines vom 3. November 1879 beantragt, in welchem die Providentia, Frankfurter Versicherungs⸗ gesellschaft zu Frankfurt a. M., bekennt, die von ihr ausgestellte Police Nr. 13 013, laut deren das Leben des Antragsstellers mit 3000 ℳ bei ihr versichert ist, für ein Darlehen von 450 ℳ nebst Zinsen zur Sicherung als Faustpfand erhalten zu haben. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefor⸗ dert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 18. Sep⸗ tember 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 29, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.
Frankfurt a. M., den 19. Februar 1895.
Der Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts. IV.
[70737] Aufgebot.
Die Sterbekasse des Hardenberger Land⸗ wehrvereins zu Neviges, vertreten durch ihren Vorstand und den Anstreichermeister Edmund Glander zu Neviges als Vorsitzenden, hat das Aufgebot des auf den Namen der vorbesagten Sterbekasse ausge⸗ stellten Quittungsbuchs der Sparkasse der Bürger⸗ meisterei Hardenberg zu Neviges vom 15. Januar 1892, lautend über 150 (Einhundertfünfzig) Mark, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf den 18. September 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ eichneten Gerichte im Feee anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.
Langenberg, den 21. Februar 1895.
Königliches Amtsgericht.
[70739] Aufgebot.
Auf Antrag des Bahnarbeiters Conrad Güde zu Bochum als Vormund der minderjährigen Anna Luise Schweinsberg wird der Inhaber des an⸗ geblich verloren gegangenen Sparkassenbuchs der Stadt Bochum Nr. 2829I1I, lautend über 132,23 ℳ und ausgestellt für die oben genannte Minderjährige, auf⸗
gefordert, spätestens in dem auf den 5. November