1895 / 52 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 28 Feb 1895 18:00:01 GMT) scan diff

kommen. Der Schnelldampfer „Saale“ hat am 27. Februar Vor⸗ mittags Lizard passiert. 4 fer 8 H... Nachmittags die Reise von Dünkirchen nach Bremen ortgesetzt.

1 27. Februar. (W. T. B.) Hamburg⸗Amerika⸗ nische Packetfahrt⸗Aktien⸗Gesellschaft. Der Postdampfer „Dania“’ hat heute eesitt. Heh passirt.

London, 27. Februar. (W. T. B.) Der Castle⸗Dampfer „Dunottar Castle“ hat heute auf der Ausreise Madeira passirt. Der Castle⸗Dampfer „Garth Castle“ ist Dienstag auf der Heimreise von Mauritius abgegangen. . 1

Mailand, 27. Februar. (W. T. B.) In der beutigen dritten Konferenz über die Angelegenheit der Simplon⸗Bahn wurde die Berathung zu 8— geführt, und das Protokoll unterzeichnet.

iermit sind die Konferenzen geschlossen. Hiermit sün 27. Februar. (I. T. B.) Die Direktion der Zentral⸗ bahn übermittelte dem Regierungsrath die von ihr an das schwei⸗

zerische Eisenbahn⸗Departement gerichtete Eingabe wegen des Umbaus

des Baseler Bahnhofs nach dem Projekt Gleim.

Theater und Musik.

Neues Theater. 1 Bernhard Baumeister vom Hofburg⸗Theater in estern Abend eine Reihe von Gastvorstellungen als Heinrich IV“.

Herr Wien begann n Ab 1 ) G Sir John Falstaff in Shakespeare’s „König

Der Aufführung lag die bekannte Laube'sche Bearbeitung, welche

beide Theile des Dramas in ein Schauspiel in 5 Akten zu⸗ hat, iu Grunde. Die Regie des 8 Neuen Theaters hatte viele, zur Erklärung des Auftretens Falstaff's nicht nothwendige Scenen gestrichen, sodaß das Doppeldrama „König Heinrich“ hier eigentlich den Titel „John Falstaff“ hätte führen müssen. Der wohlbeleibte Ritter, den der Gast verkörperte, beherrschte vornehmlich die Scene. Man stand in Herrn Baumeister einem feinsinnigen Künstler gegenüber, der die 8 Einfälle des feisten Mannes gut pointierte und klar zum Ausdruck brachte und mit seinem zurückhaltenden trocknen Humor wiederholt lebhafte Heiterkeit erregte. Aber die behäbigen, breit angelegten launigen Züge des nie um Ausreden verlegenen Schlemmers, seine urwüchsige Lebenslust und Lebenskraft kamen nicht derb und packend genug zum Ausdruck, was zum theil durch das mangelhafte Gegenspiel verursacht sein mag. Die einheimischen Kräfte lösten trotdem besser, als erwartet werden konnte, die schwierige Aufgabe, plötzlich und unvermittelt vom modernen Schauspiel dem französischen Schwank zu Shakespeare hinaufzusteigen. Herr Otto Fricke als Prinz Heinz war von edler Erscheinung und vornehm im Spiel; er war zwar nicht der thatendurstige Prinz, den eigentlich nur die erzwungene Unthätigkeit zu tollen Streichen treibt, aber er sprach klar und zuweilen eindrucks⸗ und empfindungs⸗ voll. Der Heißsporn des Herrn Fr. Walhlner konnte bescheidenen An⸗ sprüchen genügen, wenn auch die Heftigkeit und das heiße Blut nicht immer als Folge der Naturanlage und des Wesens erschienen. Herr Schwellach gab den König Heinrich recht geschickt.

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Der Königliche Opernchor und die Königliche Kapelle haben es unternommen, im Opernhause drei Aufführungen berühmter Oratorienwerke zu veranstalten. Den Anfang machte am gestrigen Abend Händel’s „Josua“, dem später Beethoven's „Missa solemnis“ und Bach's „Matthäuspassion“ folgen sollen. Wenn der Chor hiermit in ein ihm eigentlich fern liegendes Gebiet eintritt, so erwies sich das vielfach ganz dramatisch gehaltene kriegerische Ora⸗ torium „Josua“ als eine für ihn sehr günstige Wahl. Er bewährte in der freudigen Begrüßung beim Erscheinen des Helden, in dem Ausdruck des Kampfesmuths und be⸗ onders in dem bellen Jubel über den errungenen Sieg eine im

eerlauf der Aufführung sich stetig steigernde Kraft und Lebendigkeit. Sollte in der Folge eine zweckmäßigere Aufstellung des Chors, dessen Sänger gestern an von einander sehr entfernte Stellen des Bühnen⸗ raums placiert waren, sowie die Benutzung einer Orgel ermöglicht werden können, so würde die Klangfülle und die Stimmung dadurch gewiß noch mehr gehoben werden. Daß die sonst bei Aufführungen dieses

Der Postdampfer „München“ hat au

Werks üblichen Tempobewegungen mitunter etwas schneller genommen wurden, war nur zu billigen. Die Leistungen der mitwirkenden Solo⸗ kräfte waren denen des Chors entsprechend: die Damen Herzog und Götze, wie die Herren Sylva und Krolop wurden von dem sehr zahlreich erschienenen Publikum oft mit lautem Beifall belohnt. Auch der Königlichen Kapelle unter der umsichtigen Leitung des Kapell⸗ meisters Dr. Muck gebührte ein wohlverdienter Antheil daran.

Der zu gestern angekündigte Liederabend des Herrn Raimund von Zur⸗Mühlen hatte den Saal der Sing⸗Akademie voll⸗ ständig gefüllt. Die dem ausgezeichneten Künstler eigene deutliche Aussprache, sowie die Reinheit der Intonation und die seelenvolle Ausdrucksweise ließen wiederum kaum etwas zu wünschen übrig. Zum Vortrag gelangten u. a. mehrere seltener gesungene Lieder von Rubin⸗ stein, ferner Kompositionen von Brahms, W. Berger, Gounod u. a. Dem Sänger wurde reicher Beifall zu theil.

Im Königlichen Opernhause gelangt morgen Auber's „Fra Diavolo“ mit folgender Besetzung zur Aufführung: Fra Diavolo: Herr Philipp, Zerline: Frau Herzog, Lord Cookburn: Herr Schmidt, Pamela: Fräulein Rothauser, Lorenzo: Herr Sommer, Banditen: Herren Krolop, Lieban. Musikdirektor Steinmann dirigiert.

Im Königlichen Schauspielhause beginnt morgen die fünfte Gesammtaufführung von Friedrich Hebbel's Trauerspiel „Die Nibelungen“ mit dem Ersten Abend, I. Abtheilung: „Der gehörnte Siegfried“, II. Abtheilung: „Siegfried's Tod“. Die Besetzung ist nach⸗ stehen e: Siegfried: Herr Matkowsly. Hagen Tronje: Herr Molenar, Kriemhild: Frl. Poppe, Brunhild: Frl. Lindner. Ute: Frau Kahle, Frigga: Frau Stollberg, König Günther: Herr Arndt, Volker: Herr Keßler, Giselher: Herr Hertzer, Gerenot: Herr Purschian, Dankwart: Herr Heine, Rumolt: Herr Siegrist, Kaplan: Herr Kahle, Wulf: Herr Winter, Truchs: Herr Plaschke.

Im Deutschen Theater geht am Sonnabend neu einstudiert Ludwig Anzengruber’s Bauernkomödie „Der G'wissenswurm“ in Scene.

Die Kammersängerin Frau Jettka Finkenstein wird an ihrem vierten und letzten Liederabend (Saal Bechstein) am Sonntag Gesänge von Vierling, Tappert, Flügel, Moszkowski, Tofft und Gertrud Wolff zu Gehör bringen.

In dem morgen im Konzerthaus stattfindenden „Virtuosen⸗ Abend“ wird Frau Koch „La Preghiera“ für Harfe von Parish⸗ Alvars, Herr Carnier „Zigennerweisen“ für Violine von Sarasate, Herr Sasbach „Souvenir de Spa“ für Violoncello von Servais, Herr Werner „Weber's letzten Gedanken“ für Cornet à Piston von Fuchs und die Herren Liesegang und Spohr Titl's Serenade für Flöte und Horn vortragen. 8

Auf Anregung der „Kaiserin Friedrich⸗Händel⸗Gesell⸗ schaft“ werden zu Ehren Ihrer Majestät der Kaiserin Friedrich, Allerhöchstwelche das Protektorat über genannte Gesellschaft über⸗ nommen hat, im Laufe des Sommers seitens des VereinsMainzer Liedertafel und Damen⸗Gesangverein“ zwei Musterauffüh⸗ rungen der Oratorien „Heratles“ und „Deborah“ von Händel veranstaltet werden. Die Forschungsresultate des Händel⸗Kenners Dr. Chrysander, nach dessen Angaben die Einstudierung erfolgt, sollen hierbei verwerthet werden. Mit den Vorbereitungen hat der aus⸗ führende Verein bereits begonnen.

Mannigfaltiges.

In den Festsälen des Kaiserhofes ist heute ein großer Bazar

zum Besten des unter dem Protektorat Ihrer Majestät der Kaiserin

B stehenden Frauen⸗Groschen⸗Vereins eröffnet worden. ie Allerhöchste Protektorin hat eine Reihe von Handarbeiten dem guten Zweck gewidmet; Ihre Majestät die Kaiserin Auguste Viktoria schenkte ein Oelgemälde, eine Landschaft von Prestel. Den großen Mitteltisch hat die Vorsitzende des Vereins, Ihre Hoheit die Prinzessin Albert von Sachsen⸗Altenburg, mit reichen Gaben aus⸗ gestattet. Die Prinzessin schaltete heute hier selbst als Ver⸗ käuferin, unterstützt von Fräulein von Rauch und anderen jungen Damen. Am Nebentisch verkaufte die Gräfin York Erzeugnisse der Kunst und des Kunstgewerbes. Ihre Durchlaucht die Prinzessin von Hohenzollern hatte den Verkauf frischer Blumen, die Gemahlin des Vize⸗Präsidenten des Staats⸗Ministeriums, Staatssekretärs Dr. von

Boetticher und Gräfin Douglas den Verkauf künstlicher Blumen üher⸗ nommen. An dem reich ausgestatteten Buffet waren die Gemahlin des Staats⸗ Ministers Freiherrn von Berlepsch, am Theebuffer die Gemahlin des Staats⸗Ministers Freiherrn von Marschall beschäftigt. Gräfin Keyßerling hielt kunstvolle lithauische Handarbeiten feil. Der Bazar wird bis morgen Abend geöffnet bleiben.

Der General der Infanterie z. D. und General⸗Adjutant des hochseligen Kaisers Wilhelm I. Freiherr Leopold von Losn ist am 26. d. M. auf Haus Morsbroich bei Schlebusch im 78. Lebens⸗ jahre gestorben. Derselbe war zuletzt Präses der General⸗ Ordens⸗Kommission und wurde am 13. Mai 1879, in Genehmigung

zur Disposition gestellt.

Der Arbeitsausschuß der Berliner Gewerbeausstellung 1896 hat, wie derselbe mittheilt, mit einer Reihe Berliner Brauereien und anderen Firmen vortheilhafte Vereinbarungen getroffen, welche eine gute leibliche Verpflegung der Besucher sicherstellen. Am 1. April soll das internationale Preß⸗Bureau der Ausstellung in Thätigkeit treten. Um ferner den großen Verkehr, der sich im nächsten Jahre in Berlin entwickeln wird, in geregelte Bahnen zu lenken, hat der Arbeitsausschuß beschlossen, ein „Offizielles Verkehrs⸗Bureau“ zu er⸗ öffnen, dessen Aufgabe es sein wird, alle betreffenden Fragen zu erledigen. Die ausschließliche Leitung ist Carl Stangen's Reise⸗ Bureau, Berlin W., Mohrenstraße 10, übertragen worden, welches für Deutschland auch während der Chicagoer Weltausstellung damit betraut war. .

Oeffentliche Vorträge über Wesen und Bedeutung der Kurzschrift werden gehalten am Montag, den 4. März, Abends 8 ½ Uhr, im Königlichen Statistischen Bureau, Lindenstraße 28, und am Dienstag Abend im Dorotheenstädtischen Real⸗Gymnasium, Georgenstraße 30/31. Im Anschluß daran veranstaltet der Stolze'sche Stenographen⸗Verein (Vorsitzender: Parlaments⸗ Stenograph Bäckler) zwölfstündige Unterrichtskurse in der ver⸗ einfachten Stolze'schen Stenographie.

Seit einigen Tagen sind in Keller's Hofjäger in der Hasen⸗ heide ein neues Zeltsystem, betitelt „Seilbockzelt“ (Spstem: Major Hahn Regierungsbaumeister Hoese), sowie einige Feld⸗ geräthe für Bivouac, Lager, Feld⸗Lazareth und Truppen⸗Uebungsplatz ausgestellt. Ein Feldkochherd und eine Dampf⸗Waschmaschine werden im Betrieb gezeigt. Eintrittsgeld wird nicht erhoben. Nicht geladene Gäste haben in Begleitung der mit Einladungen versehenen Besucher, die in Uniform erscheinenden Herren auch ohne Einladungen Zutritt. Die Besichtigung kann täglich von Vormittags 10 Uhr bis Nach⸗ mittags 3 Uhr erfolgen. Bis einschließlich Sonntag, 3. März, bleibt die interessante Ausstellung geöffnet.

New⸗York, 27. Februar. In einer der Atchison⸗, Topeka⸗ und Santa Fé⸗Eisenbahn gehörigen Kohlengrube in Cerillos (Neu⸗ Mexiko) fand laut Meldung des „W. T. B.“ eine Explosion statt. Die Werke geriethen in Brand, und durch fallende Trümmer wurde der Eingang eines Schachtes versperrt; vierzig Bergleute wur⸗

den dadurch verschüttet.

Chicago, 27. Februar. „W. T. B.“ meldet: In dem hiesigen Fabrikviertel brach heute eine große Feuersbrunst aus. Während des Brandes eylstand unter den 225 Kindern, die in einer Karamelfabrik beschäftigt waren, eine Panik. Drei Kinder wurden

todtgetreten und viele von ihnen schwer verletzt.

Algier, 27. Februar. Der bekannte Reisende de Brazza er⸗ litt dem „W. T. B.“ zufolge auf der Fahrt nach Laghouat, wohin er sch begeben wollte, einen Unfall, indem der Wagen, in welchem er sich befand, umstürzte. De Brazza wurde ziemlich schwer an der Schulter verletzt und in das Hospital in Laghouat gebracht. Sei Zustand flößt indessen keinerlei Beunruhigung ein.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

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Stationen. Wind. Wetter.

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Schnee.

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Uebersicht der Witterung.

Das barometrische Minimum, welches gestern über Südschweden lag, ist mit abnehmender Tiefe der ostpreußischen Küste fortgeschritten und scheint sich auszufüllen. Eine tiefe Depression ist nördlich von den Shetlands erschienen, während das barometrische Maximum im Westen sich etwas s verschoben hat. In Deutschland vorwiegend nördlichen bis

westli das Wetter veränderlich und andauernd kalt, vielfach ist Schnee gefallen, im Nord⸗ westen ist es kälter, im Süden wärmer geworden. eich sowie in Oesterreich⸗Ungarn hat der

elassen, Nordfrankreich hat Thauwetter.

land herrscht noch strenge

Freitag:

Sonnabend: Mädel.

Theater⸗Anzeigen. Königliche Schauspiele.

53. Vorstellung. in 3 Akten Scribe, bearbeitet von Carl Blum. In Secene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Dekorative Einrichtung vom Ober⸗Inspektor Brandt. direktor Steinmann. Schauspielhaus. . 1 Ein deutsches Trauerspiel in 3 Abtheilungen von Friedrich Hebbel. Ober⸗Regisseur Max Grube. tung vom Ober⸗Inspe Erste Abtheilung: Vorspiel in 1 Aufzug. Ein Trauerspiel Anfang 7 ½ Uhr. 8 Sonnabend: Opernhaus. 54. Vorstellung. Zauberflöte. Oper in 2 Akten von Wolfgang Amadeus Mozart. arl Ludw Giesecke, von Emanuel Schikaneder. Anfang 7 ½ Uhr. Schauspielhaus. ung. Ein deutsches Trauerspiel in 3 Abthei⸗ lungen von Friedrich H Abtheilung: Kriemhilds Rache.

Deutsches Theater. ments⸗Vorstellung): Tartüff. Anfang 7 ½ Uhr.

Sonnabend: Neu einstudiert: Der G'wiffens⸗ wurm von Anzengruber.

Sonntag, 2 Uhr: Die Weber. 7 ½ Uhr: Der G'wissenswurm.

Berliner Theater. ments⸗Vorstellung): Madame Sans⸗Gene.

Sonnabend: Heimath. Sonntag, 2 ½ Uhr: Madame Sans⸗Geéene. 7 ½ Uhr: Der Pfarrer von Kirchfeld.

Lessing-Theater. Freitag: Aus Berlin W. Anfang 7 ½ Uhr.

Sonnabend: Der Geizige. Hierauf: Niobe.

Sonntag: Der Fall

Friedrich-⸗Wilhelmstüdtisches Theater. Chausseestraße 25/26. Der Obersteiger. 3 Akten von M. West und Carl Zeller. Regie: Herr Fredy. Dirigent: Herr Kapellmeister Baldreich. Zum ersten osse mit Gesang in 3 Akten (6 Bildern) von Leopold Kren und Carl Lindau. C. Koch

Residenz⸗Theater.

Freitag: Opern⸗ Direktion: Sigmund Lautenburg. Fra Diavolo. Komische

von Auber. Text von Eugène arbeitung von Benno Jacobson.

kontrakt. . b

Nenes Theater.

Dirigent: Anfang 7 ½ Uhr.

59. Vorstellung. Die Nibe⸗ In Scene gesetzt vom spielers Bernhard Baumeister. Dekorative Einrich⸗ ktor Brandt. Erster Abend. Der gehörnte Siegfried. Zweite Abtheilung: Sieg⸗ in 5 Aufzügen.

Die

zügen von William Shakespeare.

Sonnabend: Abend.

Gastspiel. Der Erbförster. Dichtung nach Karl Ludwig 5 Akten von Otto Ludwig.

60. Vorstellung. Die Nibe⸗

ebbel. Zweiter Abend. Dritte Anfang 7 ½ Uhr.

Freitag (23. Abonne⸗ Duru.

Dann: Blan. meister Ferron. Die

(25. Abonne⸗ ee,ee Zum 14. Male: An⸗ 4 Akten von Wilhelm

Musik von Julius Einödshofer.

Freitag

Adolph Ernst⸗Theater.

lémencean.

„A Gaiety Girl“ onas

Operette in Held. Musik von

Blumenstraße Nr. 9.

nand’s Ehekontrakt. (Fil à la patte.) Schwank in 3 Akten von Georges Feydeau, in deutscher Be⸗ Anfang 7 ½ Uhr.

Sonnabend und folgende Tage: Fernand’'s Ehe⸗

Schiffbauerdamr Freitag: Gastspiel des K. u. K. Hofburgschau⸗

König Heinrich der Vierte. Schauspiel in 5 Auf⸗

Bühne bearbeitet von Heinrich Laube. Anfang 7 ½ Uhr. Baumeister⸗Gastspiel. König Heinrich der Vierte. b

Sonntag Nachmittags: Aufführung des Vereins für Volksunterhaltungen. Abends: Baumeister⸗

Theater Unter den Linden. Behrenstr. 55/57. Direktion: Julius Fritzsche. Freitag: Mit neuer Ausstattung: Kapitän Caricciolo. 1 Ballet in 3 Akten von Henry Chivot und Alfred Musik von Edmond Audran. gesetzt von Julius Fritzsche. Dirigent: Herr Kapell⸗ allets arrangiert vom Ballet⸗ meister Herrn Louis Gundlach. Anfang 7 ½ Uhr.

Sonnabend: Kapitän Caricciolo.

Zentral⸗Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. Direktion: Richard Schultz. Emil Thomas a. G. Novität! Große Poßfe mit Gesang und Tanz in

annstädt und Julius Freund.

In Scene vom Direktor Richard Schultz. Anfang 7 ½ U Sonnabend: Zum 15. Male: Unsere Rentiers.

treten der ersten Pirouette⸗ und Courbette⸗Tänzerin

Englands Miß Rose Batchelor vom Prince of Wales⸗

Theater in London. Ein fideles Corps. Große Ge⸗

sangsposse mit Tanz. 2e. Le r. Original von

arbeitet von Eduard Jacobson und Jean Kren.

Vorher: Gesindeball. Schwank in 1 Akt von Ed.

Jacobson und Jean Kren. Anfang 7 ½ Uhr. Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.

Birkus Renz (Karlstraße). Donnerstag, den 7. März: Unwiderruflich letzte Vorstellung (Schluß

der Saison).

Freitag, Abends 7 ½ Uhr: Letzte Komiker⸗Vor⸗ stelkung. Auftreten sämmtlicher Clowns in ihren wirkungsvollsten Intermezzi. Erstes Auftreten der excentrischen Clowns Sylvain und Carr. Erstes . Wiederauftreten der weltberühmten Bonhair⸗Truppe. Das Apportierpferd Mohr. Hierauf Prinz Carneval und sein Gefolge, vorgef. v. Herrn R. Renz. Auftr. der Schulreiterin Frau Renz⸗Stark. Auftreten der renommiertesten Reitkünstlerinnen und Reitkünstler.

Sonnabend: Parade⸗Gala⸗Vorstellung zum Benefiz für den Schulreiter und Dresseur Herrn R. Renz und die Schulreiterin Frau Renz⸗Stark.

Sonntag: 2 Vorstellungen. (Letzte Sonntags⸗ Vorstellungen.) Nachmittags 4 Uhr: Letzte Kinder⸗ Vorstellung (bei ermäßigten Preisen). Zum letzten Male: Die lustigen Heidelberger. Abends 7 ½ Uhr: Extra⸗Vorstellung. I10 Ni En.

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Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Anna Molle mit Hrn. Gerichts⸗ Assessor Adolf Kühne (Hörchen⸗Tafabaf bei Kottbus Wernigerode a. H.). Frl. artha Schmidt⸗Rimpler mit Hrn. Privatdozenten Dr. Richard Lorenz (Göttingen). Frl. Julia ven Behr mit Hrn. 2 von Sittmann (Kl. Dretng.

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hauptmann g. D. Kobligk (Bautzen). Hrn. Bruno von Rabenau (Haynau). vrs. Rittmeister Alexander 55 von der Schulenburg (Berlin). Hrn. Lient. Curt von der Groeben (Pr. Stargard). g Sehe ISeie 2eh .“

ochter: irn. Prem.⸗Lieut. H. 8 achten (Frankfurt a. O.). Hrn. Ernst Grafen Finck von Finckenstein (Köckte)h.. Re⸗

Gestorben: Fr. Wirklicher Geheimer Iers 7. gierungs⸗Rath Wiese, Natalie, geb. anng7 (Potsdam). Fr. Superintendent Clementin Fulde, geb. Seidler (Groß⸗Lichterfelde). 2 84 andrath, Geheimer Regierungs⸗Rath C 88 Eoles Malberg 1..reng. gr. Oberst a. D. Herrmann Eilert (Berlin). Ff. Anna von Saldern, geb. von Marschall (Wilsnack).

Freitag: Fer⸗

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Zweiter Abend. Für die deutsche Dritter

Trauerspiel in

Operette mit In Scene

Unsere

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Freitag: Auf⸗

idney frei be⸗ Verantwortlicher Redakteureae J. V.: Siemenroth in Berlin. Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.

7 ½ Uhr.

Anfan ale: Ein armes

Konzerte. Konzert-Hans. Freitag:

Musik von ¹ Konz

IV. Virtuosen⸗Abend.

ddeut Buchdruckerei und Verlags⸗ Drn hert Wetin . Wilhelmstraße Nr. 32. Sieben Beilagen

Karl der⸗ arl Meohzder reßch Brrser Belage)

seines Abschiedsgesuchs, unter Ernennung zum General⸗Adjutanten,

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Königreich Preußen.

Bedingungen,

welche bei der Vergebung von Arbeiten und Liefe⸗

rungen im Bereiche der Allgemeinen Bauverwal⸗

tung, der Staatseisenbahn⸗ und Bergverwaltung zur Anwendung kommen.

Persönliche Tüchtigkeit und Leistungsfähigkeit Bewerber.

Bei der Vergebung von Arbeiten oder Lieferungen hat niemand Aussicht, als Unternehmer angenommen zu werden, der nicht für die tüchtige, pünktliche c vere ehg, Ausführung derselben auch in 1eeischer Hinsicht die erforderliche Sicherheit bietet.

9 2. Einsicht und Bezug der Verdingungsanschläge ꝛc. Verdingungsanschläge, Zeichnungen, Bedingungen ꝛc. sind an den in der Ausschreibung bezeichneten Stellen einzusehen und werden auf Ersuchen gegen Erstattung der Selbstkosten verabfolgt.

§ 3. Form und Jnhalt der Angebote.

Die Angebote sind unter Benutzung der etwa vorgeschriebenen von den Bewerbern unterschrieben, mit der in der Aus⸗ schreibung geforderten Ueberschrift versehen, versiegelt und frankiert bis zu dem angegebenen Termine einzureichen.

Die Angebote müssen enthalten:

a. die ausdrückliche Erklärung, daß der Bewerber sich den Be⸗ dingungen, welche der Ausschreibung zu Grunde gelegt sind, unterwirft;

b. die Angabe der geforderten Preise nach Reichswährung, und zwar sowohl die Angabe der Preise für die Einheiten als auch der Gesammtforderung; stimmt die Gesammtforderung mit den Einheits⸗ preisen nicht überein, so sollen die letzteren mrgdegenn sein;

c. die genaue Bezeichnung und Adresse des Bewerbers;

d. seitens gemeinschaftlich bietender Personen die Erklärung, daß sie sich für das Angebot solidarisch verbindlich machen, und die Be⸗ zeichnung eines zur Geschäftsführung und zur Empfangnahme der Nahlungen Bevollmächtigten; letzteres Erforderniß gilt auch für die

ngebote von Gesellschaften;

e. nähere Angaben über die Bezeichnung der etwa mit eingereichten Proben. Die Proben selbst müssen ebenfalls vor dem Bietungstermin eingesandt und derartig bezeichnet sein, daß sich ohne weiteres erkennen läßt, zu welchem Angebot sie gehören; zab 8 6 etwa vorgeschriebenen Angaben über die Bezugsquellen von

abrikaten.

Angebote, welche diesen Vorschriften nicht entsprechen, insbesondere solche, welche bis zu der festgesetzten Terminstunde bei der Behörde nicht eingegangen sind, welche bezüglich des Gegenstandes von der Ausschreibung selbst abweichen oder das Gebot an Sonderbedingungen knüpfen, haben keine Aussicht auf Berücksichtigung.

Es sollen indessen solche Angebote nicht ausgeschlossen sein, in welchen der Bewerber erklärt, sich nur während einer kürzeren als der in der Ausschreibung angegebenen Zuschlagsfrist an sein Angebot ge⸗ bunden halten zu wollen. § 4.

Wirkung des Angebots. Die Bewerber bleiben von dem Eintreffen des Angebots bei der schreibenden Behörde bis zum Ablauf der festgesetzten Zuschlagsfrist bezw. der von ihnen bezeichneten kürzeren Frist 3 letzter Absatz) an ihre Angebote gebunden.

Die Bewerber unterwerfen sich mit Abgabe des Angebots in Bezug auf alle für sie daraus entstehenden Verbindlichkeiten der Ge⸗ richtsbarkeit des Orts, an welchem die hücschheitenhe Behörde ihren Sitz hat, und woselbst auch sie auf Erfordern Domizil nehmen müssen.

§ 5. Zulassung zum Eröffnungstermin. Den Bewerbern und deren Bevollmächtigten steht der Zutritt zu Eröffnungstermin frei. Eine Veröffentlichung der abgegebenen ist nicht gestattet.

§ 6. Ertheilung des Zuschlagg.

Der Zuschlag wird von dem ausschreibenden Beamten oder von

der ausschreibenden Behörde oder von einer dieser übergeordneten Be⸗

hörde entweder im Eröffnungstermin zu dem von dem gewählten Unternehmer mit zu vollziehenden Protokoll oder durch besondere schriftliche Mittheilung ertheilt.

Letzterenfalls ist derselbe mit bindender Kraft erfolgt, wenn die Benachrichtigung hiervon innerhalb der Zuschlagsfrist als Depesche oder Brief dem Telegraphen⸗ oder Postamt zur Beförderung an die in dem Angebot bezeichnete Adresse übergeben worden ist.

Trifft die Benachrichtigung trotz rechtzeitiger Absendung erst nach demjenigen Zeitpunkt bei dem Empfänger ein, für welchen dieser bei ordnungsmäßiger Beförderung den Eingang eines rechtzeitig abge⸗ sendeten Briefes erwarten darf, so ist der Empfänger an sein An⸗ gebot nicht mehr gebunden, falls er ohne Verzug nach dem verspäteten 1 der Zuschlagserklärung von seinem Rücktritt Nachricht ge⸗ geben hat.

Nachricht an diejenigen Bewerber, welche den Zuschlag nicht er⸗ halten, wird nur dann ertheilt, wenn dieselben bei Einreichung des vesetsts unter Beifügung des erforderlichen Frankaturbetrags einen desfallsigen Wunsch zu erkennen gegeben haben. Proben werden nur dann zurückgegeben, wenn dies in dem Angebotsschreiben ausdrücklich verlangt wird, und erfolgt alsdann die Rücksendung auf Kosten des behre nten Bewerbers. Eine Rückgabe findet im Fall der Annahme des ngebots nicht statt; ebenso kann im Fall der Ablehnung des⸗ selben die Rückgabe insoweit nicht verlangt werden, als die Proben bei den Prüfungen verbraucht sind.

Eingereichte Entwürfe werden auf Verlangen zurückgegeben.

Den Empfang des Zuschlagsschreibens hat der nehmer um⸗ gehend schriftlich zu bestaͤtigen. 8

Vertragsabschluß.

Der Bewerber, welcher den Zuschlag erhält, ist verpflichtet, auf Erfordern über den durch die Ertheilung des Zuschlags zu stande ge⸗ kommenen Vertrag eine schriftliche Urkunde zu vollziehen.

z. „Sofern die Unterschrift des Bewerbers der Behörde nicht bekannt ist, bleibt vorbehalten, eine Beglaubigung derselben zu verlangen.

„Die der Ausschreibung zu Grunde liegenden Verdingungsanschläge, Zeichnungen ꝛc., welche bereits durch das Angebot anerkannt sind, hat der Bewerber bei Abschluß des Vertrags mit zu unterzeichnnn. 8

§ 8. 8 Kautionsstellung. nnerhalb 14 Tagen nach der Ertheilung des Zuschlags hat der Unternehmer die verorse ezeben Kaution zu hteite, Zuschlaga hqt die

ehörde befugt ist, von d t ü 36 - ersatz zu em Vertrage zurückzutreten und Schaden

8

§ 9. Kobsten der Ausschreibung.

Zu den durch die Ausschreibung selbst entstehenden Kosten hat

der Unternehmer nicht beizutragen. II.

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Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung

der Bauten.*)

§ 1. 8 Gegenstand des Vertrages.

Den Gegenstand des Unternehmens bildet die Herstellung resp. Ausführung der im Vertrage bezeichneten Bauwerke resp. der Arbeiten und Lieferungen. Im einzelnen sich Art und Umfang der dem Unternehmer obliegenden Leistungen nach den Verdingungs⸗ anschlägen, den zugehörigen Zeichnungen und sonstigen als zum Ver⸗ trage gehörig bezeichneten Unterlagen. Die in den Verdingungs⸗ anschlägen angenommenen Vordersätze unterliegen jedoch denjenigen näheren Feststellungen, welche ohne wesentliche Aenderung der dem Vertrage zu Grunde gelegten Bauentwürfe bei der Ausführung der betreffenden Bauwerke sich ergeben.

Abänderungen der Bauentwürfe anzuordnen, bleibt der bau⸗ leitenden Behörde vorbehalten. Leistungen, welche in den Bau⸗ entwürfen nicht vorgesehen sind, können dem Unternehmer nur mit seiner Zustimmung übertragen werden.

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§ 2. Berechnung der Vergütung.

Die dem Unternehmer zukommende Vergütung wird nach den wirklichen Leistungen bezw. Lieferungen unter Zugrundelegung der ver⸗ tragsmäßigen Einheitspreise berechnet.

Die Vergütung für Tagelohnsarbeiten erfolgt nach den vertrags⸗ mäßig vereinbarten Lohnsätzen.

Ausschluß einer besonderen Vergütung für NReben⸗ leistungen, Vorhalten von Werkzeug und Geräthen, Rüstungen ꝛc.

Insoweit in den Verdingungsanschlägen für Nebenleistungen sowie für das Vorhalten von Werkzeug und Geräthen, Rüstungen und für Herstellung und Unterhaltung von Zufuhrwegen nicht besondere Preis⸗ bacäse vorgesehen sind, umfassen die vereinbarten Preise und Tage⸗ lohn e zugleich die Vergütung für die zur planmäßigen Herstellung des Bauwerks resp. für die Erfüllung des Vertrags gehörenden aller Art, insbesondere auch für die Heranschaffung der zu den Bauarbeiten erforderlichen Materialien aus den auf der Baustelle befindlichen Lagerplätzen nach der Verwendungsstelle am sowie die Entschädigung für Vorhaltung an Werkzeug, Ge⸗ räthen ꝛc.

Auch die Gestellung der zu den Absteckungen, Höhenmessungen und Abnahmevermessungen erforderlichen Arbeitskräfte und Geräthe liegt dem Unternehmer ob, ohne daß demselben eine besondere Ent⸗ schädigung hierfür gewährt wird, jedoch wird diese Gestellung für die Höhenmessungen bei den Wasserbauten nicht verlangt. .

8 3. Mehrleistungen gegen den Vertrag. Ohne ausdrückliche schriftliche Anordnung oder Genehmigung des bauleitenden Beamten darf der Unternehmer keinerlei vom Vertrag abweichende oder im Verdingungsanschlag nicht vorgesehene Arbeiten oder i; ausführen.

Diesem Verbot zuwider einseitig von dem Unternehmer bewirkte Leistungen ist der bauleitende Beamte ebenso wie die bauleitende Be⸗ hörde befugt, auf dessen Gefahr und Kosten wieder beseitigen zu lassen; auch hat der Unternehmer nicht nur keinerlei Vergütung für derartige Arbeiten und Lieferungen zu beanspruchen, sondern muß auch für allen Schaden aufkommen, welcher etwa durch diese Abweichungen vom Vertrag für die Staatskasse entstanden ist v1I1

Minderleistungen gegen den Vertrag.

Bleiben die ausgeführten Arbeiten oder Lieferungen zufolge der von der bauleitenden Behörde oder den bauleitenden Beamten ge⸗ troffenen Anordnungen unter der im Vertrage festverdungenen Menge zurück, so hat der Unternehmer Anspruch auf den Ersatz des ihm nachweislich hieraus entstandenen wirklichen Schadens. Nöthigenfalls entscheidet hierüber das Schiedsgericht 19).

8

Beginn, Fortführnng und Vollendung der Arbeiten AL.,

Konventionalstrafe.

Derr Beginn, die Fortführung und Vollendung der Arbeiten und Lieferungen haben nach den in den besonderen Bedingungen festgesetzten Fristen zu erfolgen.

Ist über den Beginn der Arbeiten ꝛc. in den besonderen Be⸗ dingungen eine Vereinbarung nicht enthalten, so hat der Unternehmer spätestens 14 Tage nach schriftlicher Aufforderung seitens des bau⸗ leitenden Beamten mit den Arbeiten oder Lieferungen zu beginnen.

Die Arbeit oder Lieferung muß im Verhältniß zu den bedungenen Vollendungsfristen fortgesetzt angemessen gefördert werden.

Die Zahl der zu verwendenden Arbeitskräfte und Geräthe, sowie die Vorräthe an Materialien müssen allezeit den übernommenen Leistungen entsprechen.

Eine im Vertrage bedungene Konventionalstrafe gilt nicht für erlassen, wenn die verspätete Vertragserfüllung ganz oder theilweise ohne Vorbehalt angenommen worden ist.

Eine tageweise zu berechnende Konventionalstrafe für verspätete Ausführung von Bauarbeiten bleibt für die in die Zeit einer Ver⸗ zögerung fallenden Sonntage und allgemeinen Feiertage außer Ansatz.

§ 6.

Hinderungen der Bauausführung.

Gllaubt der Unternehmer sich in der ordnungsmäßigen Fort⸗ ührung der übernommenen Arbeiten durch Anordnungen der bau⸗ leitenden Behörde oder des bauleitenden Beamten oder durch das nicht gehörige Fortschreiten der Arbeiten anderer Unternehmer behindert, so hat er bei dem bauleitenden Beamten oder der bauleitenden Behörde hiervon sofort Anzeige zu erstatten.

Anderenfalls werden schon wegen der unterlassenen Anzeige keinerlei auf die hefte fensen. angeblich hindernden Umstände begründete An⸗ sprüche oder Einwendungen zuͤgelassen.

Nach Beseitigung derartiger Hinderungen sind die Arbeiten ohne weitere Aufforderung ungesäumt wieder aufzunehmen.

Der bauleitenden Behörde bleibt vorbehalten, falls die bezüglichen Beschwerden des Unternehmers für begründet zu erachten sind, eine angemessene Verlängerung der im Vertrage festgesetzten Vollendungs⸗ fristen längstens bis zur Dauer der betreffenden Arbeitshinderung zu bewilligen.

Für die bei Eintritt einer Unterbrechung der Bauausführung bereits ausgeführten Leistungen erhält der Unternehmer die den ver⸗

*) Anmerkung. Durch Erlaß des Herrn Ministers der öffent⸗ lichen Arbeiten vom 26. Oktober 1888 sind bezüglich der Ausführung von 1 und Lieferungen für die Königlich preußische Staats⸗ eisenbahn⸗Verwaltung besondere Allgemeine Vertragsbedingungen“ festgestellt worden.

tragsmäßig bedungenen Preisen entsprechende Vergütung. Ist für verschiedenwerthige Leistungen ein nach dem Durchschnitt bemessener Einheirspreis vereinbart, so ist unter Berücksichtigung des höheren oder geringeren Werths der ausgeführten Leistungen gegenüber den noch rückständigen ein von dem verabredeten Durchschnittspreis entsprechend abweichender neuer Einheitspreis für das Geleistete besonders zu er⸗ mitteln und darnach die zu gewährende Vergütung zu berechnen.

Außerdem kann der Unternehmer im Fall einer Unterbrechung oder gänzlichen Abstandnahme von der Bauausführung den Ersatz des ihm nachweislich entstandenen wirklichen Schadens beanspruchen, wenn die die Fortsetzung des Baues hindernden Umstände entweder von der bauleitenden Behörde und deren Organen verschuldet sind oder insoweit zufällige, von dem Willen der Behörde unabhängige Um⸗ stände in Frage stehen sich auf Seiten der bauleitenden 2 ehörde zugetragen haben.

Eine Entschädigung für entgangenen Gewinn kann in keinem Falle beansprucht werden.

„In gleicher Weise ist der Unternehmer zum Schadensersatz ver⸗ pflichtet, wenn die betreffenden, die Feei eren des Baues hindernden Umstände von ihm verschuldet sind oder auf seiner Seite sich zu⸗ getragen haben.

Fst die Unterbrechung durch Naturereignisse herbeigeführt worden, so kann der Unternehmer einen Schadensersatz nicht beanspruchen.

Auf die gegen den Unternehmer geltend zu machenden Schadens⸗ ersatzforderungen kommen die etwa eingezogenen oder verwirkten Kon⸗ ventionalstrafen in Anrechnuung. Ist die Schadensersa forderung niedriger als die Konventionalstrafe, so kommt nur die etztere zur Einziehung.

In Ermangelung gütlicher Einigung entscheidet über die bezüg⸗ lichen Ansprüche das Schiedsgericht 19).

Dauert die der Bauausführung länger als 6 Monate, so steht jeder der beiden Vertragsparteien der Rücktritt vom Ver⸗ trage frei. Die Rücktrittserklärung muß schriftlich und spätestens 14 Tage nach Ablauf jener 6 Monate dem anderen Theil zugestellt werden; andernfalls bleibt unbeschadet der inzwischen etwa er⸗ wachsenen Ansprüche auf Schadensersatz oder Konventionalstrafe der Vertrag mit der vesabe in Kraft, daß die in demselben aus⸗ bedungene Vollendungsfrist um die Dauer der. Bauunterbrechung ver⸗ längert wird. 8

7. Güte der Arbeitsleistungen und der Materialien.

Die Arbeitsleistungen müssen den besten Regeln der Technik und den besonderen Bestimmungen des Verdingungsanschlags und des Vertrags entsprechen.

„Bei den Arbeiten dürfen nur tüchtige und geübte Arbeiter be⸗ schäftigt werden.

Arbeitsleistungen, welche der bauleitende Beamte den gedachten Bedingungen nicht entsprechend findet, sind sofort und unter Ausschluß der Anrufung eines Schiedsgerichts zu beseitigen und durch untadel⸗ hafte zu ersetzen. Für hierbei entstehende Verluste an Materialien hat der Unternehmer die Staatskasse schadlos zu halten.

Arbeiter, welche nach dem Urtheil des bauleitenden Beamten un⸗ küchtig sind, müssen auf Verlangen entlassen und durch tüchtige ersetzt werden.

Materialien, welche dem Anschlage bezw. den besonderen Bedin⸗

ungen oder den dem Vertrage zu Grunde gelegten Proben nicht ent⸗ sprechen, sind auf Anordnung des bauleitenden Beamten innerhalb einer von ihm zu bestimmenden Frist von der Baustelle zu entfernen.

Behufs Ueberwachung der Ausführung der Arbeiten steht dem bauleitenden Beamten oder den von demselben zu beauftragenden Per⸗ sonen jederzeit während der Arbeitsstunden der Zutritt zu den Arbeits⸗ plätzen und Werkstätten frei, in welchen zu dem Unternehmen gehörige Arbeiten angefertigt werden. 8

Exfüllung der dem Unternehmer Handwerkern und Arbeitern gegenüber obliegenden Verbindlichkeiten.

„Der Unternehmer hat der bauleitenden Behörde und dem bau⸗ leitenden „Beamten über die mit Handwerkern und Arbeitern in Betreff der Ausführung der Arbeit geschlossenen Verträge jederzeit auf Er⸗ fordern Auskunft zu ertheilen.

Sollte das angemessene Fortschreiten der Arbeiten dadurch in Frage gestellt werden, daß der Unternehmer Handwerkern oder Ar⸗ beitern gegenüber die Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrage nicht oder nicht pünktlich erfüllt, so bleibt der bauleitenden Behörde das Recht vorbehalten, die von dem Unternehmer geschuldeten Beträge für dessen Rechnung unmittelbar an die Berechtigten zu zahlen. Der Unternehmer hat die hierzu erforderlichen Unterlagen, Lohnlisten ꝛc. der bauleitenden Behörde bezw. dem bauleitenden Beamten zur Ver⸗ fügung zu stellen. 8

§ 9. Entziehung der Arbeit ac. Diee bauleitende Behörde ist befugt, dem Unternehmer die Arbeiten und Lieferungen ganz oder theilweise zu entziehen und den noch nicht vollendeten Theil auf seine Kosten ausführen zu lassen oder selbst für seine Rechnung auszuführen, wenn

a. seine Leistungen untüchtig sind, oder

„b. die Arbeiten nach Maßgabe der verlaufenen Zeit nicht genügend gefördert sind, oder

c. der Unternehmer den von der bauleitenden Behörde gemãß § 8 getroffenen Anordnungen nicht nachkommt.

Vor der Entziehung der Arbeiten ꝛc. ist der Unternehmer zur Behgeittua. der vorliegenden Mängel bezw. zur Befolgung der ge⸗ troffenen Anordnungen unter Bewilligung einer angemessenen Frist aufzufordern.

Vson der 8b Arbeitsentziehung wird dem Unternehmer durch eingeschriebenen Brief Eröffnung gemacht.

Auf die Berechnung der für die ausgeführten Leistungen dem Unternehmer zustehenden Vergütung und den Umfang der Verpflich⸗ tung desselben zum Schadensersatz finden die Bestimmungen im § 6 gleichmäßige Anwendung. 1

Nach beendeter Arbeit oder Lieferung wird dem Unternehmer eine Abrechnung über die für ihn sich ergebende Forderung und Schul⸗ mitgetheilt.

Abschlagszahlungen könn Unternehmer nur innerhalb 9 welcher als sicheres Guthaben desselben unter Berücksichtigung der entstandenen Gegenansprüche ermittelt ist.

„Ueber die infolge der Arbeitsentziehung etwa zu erhebenden ver mögensrechtlichen Ansprüche entscheidet in Ermangelung gütlicher Eini gung das Schiedsgericht 19). § 10.

Ordnungsvorschriften.

Der Unternehmer oder dessen Vertreter muß sich zufolge Auf⸗ forderung des bauleitenden Beamten auf der Baustelle einfinden, so oft nach dem Ermessen des letzteren die zutreffenden baulichen An⸗ ordnungen ein mündliches Benehmen auf der Ba f machen. Die sämmtlichen auf dem Bau beschäftigten evollmächtigten Gehilfen und Arbeiter des Unternehmers sind bezüglich der Bau⸗ ausführung und der Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Bauplatz den Anordnungen des bauleitenden Beamten bezw. dessen Stellvertreters unterworfen. Im Fall des Ungehorsams kann ihre sofortige Ent⸗ fernung von der Baustelle verlangt werden.

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