eworfen haben, und ob nicht vielmehr die Schiffahrt zu den ten und zur Amortisation mehr als bisher herangezogen werden müßte. Zunächst würden die vorhandenen Schiffahrtsakte in dieser Beziehung zu revidieren sein. Auf natürlichen Flußläufen dürfen ja keine Abgaben erhoben werden, aber unsere Flüsse haben unter Aufwendung großer Kosten fast den Charakter von Kanälen angenommen. Bei Cisenbahnen und Chausseen werden von den Interessenten erhebliche pee. gefordert, warum sollten die Schiffahrtsinteressenten davon ganz frei bleiben? Vor jedem neuen Kanalbau wird also die Frage der Schiffahrtsabgaben zur Deckung der Kosten in erster Linie zu prüfen sein. Auch die Interessen der Anlieger werden häufig zu Gunsten der Schiffahrt bintangeseßt. Wenn ich nun auch nicht einseitig die Interessen der Landwirthschaft vertreten und die auf dem Wege des Kanalbaues gethanen Schritte zurückthun will, so rathe ich doch, auf diesem Wege mit der größten Vorsicht weiter zu schreiten. Der Abg. Gothein hätte seine Angriffe auf den Abg. Gamp doch nicht in dessen Ab⸗ wesenheit machen oder ihn vorher davon benachrichtigen sollen.
Ueber eine Petition von zwei Fuhrwerksbesitzern in Koblenz und Ehrenbreitstein, welche beantragen, „eine Er⸗ maäßigung des Brückenzolls für Fuhrwerke um mindestens die herbeizuführen“, beantragt die Budgetkommission, zur Tagesordnung überzugehen. b Die Abgg. Stötzel und Wellstein (Zentr.) bean⸗ tragen dagegen, die Petition der Regierung zur Berück⸗
Feza zu überweisen.
Auf eine Befürwortung des Antrags durch den Abg. Wellstein (GZentr.) erwidert Ministerial⸗Direktor Schultz: Die Verkehrsabgaben werden nun⸗ ehr auf den Etat des Ministeriums für öffentliche Arbeiten über⸗ ommen werden, zur Zeit unterstehen sie noch der Verwaltung der ndirekten Steuern. 1893 wurde ein Antrag an die Verwaltung es Finanz⸗Ministeriums gerichtet, den Brückenzoll auf der oblenzer Brücke Knssae.n oder herabzusetzen. Der Antrag zurde vom Finanz⸗Minister abgelehnt, da der Einnahmeausfall n sehr erheblicher sein würde, und es angebracht sei, einen Brücken⸗ oll für die Fälle zu erheben, in denen die Brückenverbindung nur inem kleinen Interessentenkreise zu gute komme. Auf diesem Stand⸗ unkte stehe die Verwaltung auch jetzt noch.
Das Haus geht nach dem Antrage der Budgetkommission
ur Tagesordnung über. 6 Beim ersten Titel der Ausgaben (Ministergehalt) er⸗ hält das Wort 8 erichterstatter Abg. von Tiedemann⸗Bomst (fr. kons.): In er Budgetkommission wurde die Frage der Neuorganisation der Bau⸗ verwaltung besprochen. Was die Hochbauverwaltung anbetrifft, so ist vorgesehen, daß die Organisation der unteren Instanzen dahin ge⸗ ndert werden soll, daß man die einzeln im Lande zerstreut ohnenden Techniker in Bauämter vereinigt. Bis jetzt ist jedoch noch nicht gelungen, mit der Feee ner wankene zu einer Verständigung zu gelangen. Anders steht es mit der Wasserbauverwaltung. Der Hauptnachtheil war bis jetzt, daß die Interessen der Schiffahrt und der Landwirthschaft kollidierten. Es sollen daher die einzelnen Stromgebiete Behörden unterstellt werden, deren Aufgabe es ist, beide Interessen zu vertreten. Ein Gesetzentwurf hierüber ist in Vorbereitung. Endlich wurde in der Kommission von einer Seite angeregt, ob nicht die Staatsbauten besser in Regie vergeben würden. Seitens des Ministers wurde jedoch mitgetheilt, daß man damit bei großen Bauten keine guten Er⸗ fahrungen gemacht habe. Bei einigen kleineren Bauten sei der Weg beschritten worden, im allgemeinen aber sei er nicht gangbar.
Abg. Jaeckel (fr. Volksp.) weist auf die großen Verwüstungen hin, die die Stadt Posen durch die Ueberschwemmungen zu erleiden habe. Das sei auch vom Kaiser anerkannt worden, aber noch immer werde keine Abhilfe geschaffen. Die Stadt Posen habe nun einen Plan ausgearbeitet; am⸗Ministerium sei es nunmehr, das weitere zu veranlassen.
Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen:
Die große Bedeutung der von dem Herrn Abg. Jaeckel berührten Frage kann ich durchaus anerkennen. Ich stimme auch darin mit dem Herrn Abg. Jaeckel überein, daß ich den dringenden Wunsch hege, daß baldigst ein Projekt möge aufgestellt werden, welches ge⸗ eignet ist, den Uebelständen abzuhelfen, denen die Stadt Posen durch Ueberschwemmung der Warthe bisher ausgesetzt war.
Es wurden, wie der Herr Abg. Jaeckel richtig ausführte, bereits seit Jahren dahin zielende Projekte aufgestellt, es ist aber bisher nicht gelungen, den Nachweis zu führen, daß diese Projekte ge⸗ eignet wären, die Uebelstände wirklich zu beseitigen. Nun ist neuerdings seitens der Stadt Posen ein Projekt vorgelegt, welches, wie Herr Abg. Jaeckel anführte, die Zustimmung der Mehrheit der Immediatkommission fand. Bei der Prüfung dieses Projekts in der Bauabtheilung des Ministeriums haben sich indessen sehr erhebliche technische Bedenken ergeben, wonach die Ausführung desselben wahrscheinlich größere Gefahren für die Stadt Posen herbeiführen würde, als enn eine Eindeichung über⸗ haupt unterbliebe. Unter diesen Umständen war es meine Pflicht, noch weitere Ermittelungen eintreten zu lassen. Das ist geschehen; die Frage liegt augenblicklich dem Königlichen Staats⸗ Ministerium zur Entscheidung vor. Meinerseits bin ich gern bereit, dahin zu wirken, daß diese Entscheidung baldigst getroffen werde.
Abg. Dr. Enneccerus (nl.) tritt für eine Korrektion der oberen Weser ein. Für die Korrektion der unteren Weser seien große Summen aufgewandt worden. Sollten aber See⸗ und Flußschiffahrt in einen unmittelbaren Zusammenhang gebracht werden, so müsse auch die Kortektion der oberen Weser vorgenommen werden. Die ganze Korrektion der Fulda und der größte Theil der Weserkanalisierung sei nutzlos, wenn man der Oberweser zwischen Karlshafen und Minden nicht die nöthige Minimaltiefe von 1 m unter dem niedrigsten Wasser⸗ stande gebe. Diese Tiefe werde sich durch Korrektion kaum erreichen lassen, man möge daher die Summen für die Kanalisierung der Weser Iaeen den genannten Städten auf einer Strecke von 45 km nicht
euen.
Geheimer Ober⸗Baurath Lange: Die Regulierung der Weser ist auf der Grundlage einer Tiefe von 80 cm unter dem niedrigsten Wasserstand geschaffen worden. Diese Berechnung ist nach dem Niedrigwasserstand, wie er seit Menschengedenken angenommen worden ist, gemacht worden. Nun haben sich in der letzten Zeit allerdings niedrigere Wasserstände herausgestellt, von denen man jedoch hoffen darf, daß sie wieder günstigeren Verhältnissen weichen werden. Eine Minimaltiefe von 1 m auf der Weser bis Minden zu garantieren, sei nicht möglich ohne neue kost⸗ spielige Kanalisierung. Schon unter den jetzigen Verhältnissen sei die Schiffahrt auf der Weser vier Fünftel des Jahres offen, und auch auf anderen Flüssen werde eine längere Dauer nicht erzielt.
Abg. Jaeckel (fr. Volksp.) vertheidigt das von der Stadt Pofen angefertigte Projekt zur Verhütung der Ueberschwemmungen durch die Warthe, welches auch den Beifall der dortigen Immediatkommission gefunden habe.
Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen:
Mieeine Herren! Dem Schlußsatz der Ausführungen des Herrn Abg. Jaeckel muß ich doch entgegentreten. Wenn die Stadt Posen, was Gott verhüten wolle, in diesem Jahre eine Ueberschwemmung er⸗ leiden sollte, so kann unmöglich daraus ein Vorwurf gegen die Staats⸗ regierung hergeleitet werden; denn das Projekt, mag es nun gut oder
schlecht sein, würde doch jedenfalls in diesem Jahre noch nicht aus⸗ geführt sein.
Ferner möchte ich darauf aufmerksam machen, daß von den Herren, die damals für das Projekt der Stadt Posen in der Immediatkom⸗ mission gestimmt haben, ein großer Theil überhaupt von jeder Ver⸗ antwortung für das Projekt frei ist, nicht aber der Minister der öffentlichen Arbeiten; der hat die Verantwortung zu übernehmen, daß dieses Projekt auch wirklich geeignet ist, den Gefahren entgegenzutreten, die für die Stadt Posen bestehen. Und zu der Ueberzeugung bin ich auf Grund der eingehend begründeten Gutachten der Techniker, nicht bloß aus meinem Ministerium, sondern auch aus andern Ressorts, bisher nicht gekommen. ’
Ich habe übrigens nicht gesagt, daß das Projekt in meinem Ministerium verworfen sei, sondern ich habe nur gesagt: die Ent⸗ scheidung liege zur Zeit dem Staats⸗Ministerium vor. Ich habe mich bereit erklärt, und wiederhole dieses, meinerseits dahin zu wirken, daß diese Entscheidung möglichst bald geschieht. Auf eine eingehende Kritik des Projekts der Stadt hier einzugehen, finde ich mich nicht veranlaßt.
Um 4 ⅛¼l Uhr wird die Weiterberathung vertagt.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
XXIII. Plenarversammlung des Deutschen
Landwirthschaftsraths.*) In der gestrigen vierten Sitzung stand als erster Gegenstand zur Berathung die Frage: „Welches sind die Wirkungen der Beseiti⸗ gung des Identitätsnachweises?“ — in Verbindung mit der Frage der Beseitigung der gemischten Transitläger. Der Referent, Rittergutsbesitzer von Puttkamer⸗Plauth äußerte sich ungefähr folgendermaßen: Durch Aufhebung der im Zolltarifgesetz vom 15. Juli 1879 geforderten Identität bei Ausfuhr von Ge⸗ treide und Mühlenfabrikaten habe sich die Ausfuhr deutschen Getreides nicht allein aus dem Osten, sondern zum theil auch aus Bayern und Württemberg in erfreulicher Weise gehoben; es sei dadurch eine wesentliche Entlastung des deutschen Marktes herbei⸗ geführt worden. Daß die Wirkung dieser Entlastung sich im Süden und Westen bisher nicht fühlbar machte, habe seinen Grund in den überreichen Ernten Rußlands und der überseeischen Länder, in den auf ein Minimum Prate Frachtsätzen und hauptsächlich in dem Minderwerth der Valuten in Rußland und Argentinien, die die Wirkung einer hohen Exportprämie hätten. Für die östlichen preußischen Provinzen habe sich das Gesetz vom 14. April 1894 als durchaus segensreich erwiesen, zumal an den dort hauptsächlich in Betracht kommenden Handelsplätzen Danzig und Königsberg nunmehr der volle Zollschutz zur Geltung komme. Daraus ergebe sich eine Preisbesserung von 12 bis 15 ℳ pro Tonne. Nach Aufhebung des Identitätsnachweises erscheine die fernere Beibehaltung gemischter Transitläger, mit Ausnahme der in Konkurrenz mit russischen Häfen arbeitenden preußischen Ostseehäfen nicht mehr erforderlich. So lange die gemischten Transitläger auch nur mit beschränktem Zollkredit aufrecht erhalten bleiben, böten sie sowohl für Händler, als auch für Müller einen starken Anreiz zum Bezuge ausländischen Ge⸗ treides, sie wirkten somit zum Nachtheil der inländischen Produktion. Er ersuche daher, folgendem Antrage zuzustimmen: „Der Deutsche Land⸗ wirthschaftsrath beschließt: an den Bundesrath die Bitte zurichten, die Be⸗ seitigung der gemischten Transitläger im Inlande herbeiführen zu wollen.“ — Im Laufe der Debatte, bei welcher sich eine Reihe von Rednern meist im allgemeinen mit dem Antrage einverstanden erklärte, wünschte Justiz⸗Rath Reich (Meyken in Ostpreußen), daß man bezüglich der Häfen Danzig, Königsberg und Memel eine Ausnahme eintreten lasse, weil dieselben einen großen Schaden erleiden würden, wenn man die gemischten Transitläger aufhöbe. — Der Referent änderte schließlich seinen Antrag folgendermaßen ab: „Der Deutsche Landwirthschaftsrath beschließt: an den Bundesrath die Bitte zu richten, die Beseitigung der gemischten Transitläger im Binnenlande herbeiführen zu wollen, sowie das Rendementsverhältniß b8 beeen von Mehl der wirklichen Ausbeute entsprechend fest⸗ zusetzen.
Dieser “ Antrag gelangte sodann unter Streichung der Worte „im Binnenlande“ und unter Ablehnung des Antrags Reich mit großer Mehrheit zur Annahme.
Es folgte die Berathung über die Abänderung des Brannt⸗ weinsteuergesetzes. Der Referent, Gutsbeftze Seydel (Chelchen in Ostpreußen) befürwortete nachstehenden Antrag: „Die fünfjährige Kontingentierung, Aufhebung des Zwanges, das Kontingent jährlich abzubrennen ꝛc. sind anscheinend unverändert aus der Novelle vom Dezember 1892 übernommen. Anzunehmen ist, daß auch die damals vorgeschlagene Beschränkung neu zu kontingentierender Brennereien auf ein Kontingent von höchstens 80 000 1 wiederkehrt. Der Deutsche Landwirthschaftsrath hat diese Grundsätze bereits gebilligt. Dieselben sind auch seßt noch geeignet, die Lage des Brennereigewerbes erheblich zu bessern. Die ferner angekündigte progressive Betriebssteuer soll einer übermäßigen Ausdehnung der Betriebe, namentlich der Großbrennereien, vorbeugen und zugleich die Mittel für Hebung des Exports durch Ersatz des die Produktionskosten erhöhenden Schwundes liefern. Diese Maßregel erscheint erwünscht unter der Voraussetzung, daß Mehreinnahmen für das Reich daraus nicht resultieren. Die beständig wachsende Ge⸗ fahr des Ueberhandnehmens der Melassebrennerei läßt es in hohem Grade wünschenswerth erscheinen, daß das zu erwartende Gesetz sobald als möglich, spätestens am 1. Juli d. J. in Kraft trete. Ohne über die vielseitig angestrebten Monopolprojekte ein Urtheil abzugeben, erkennt der Deutsche Landwirthschaftsrath an, daß eine schleunige Hilfe für das Brennereigewerbe nöthig und die in Aussicht genommene Vorlage ge⸗ eignet ist, nach dieser Richtung zu wirken.“ — Der Korreferent Frei⸗ herr von 1e. (Unterfranken) beantragte, den Satz in dem Antrage des eferenten: „ohne über die vielseitig ange⸗ strebten Monopolprojekte ein Urtheil abzugeben“, zu streichen und dafür zu sagen: „So lange keine Aussicht besteht, durch baldige Ein⸗ führung des Rohsprit⸗Monopols das landwirthschaftliche Brennexei⸗ stabilen Verhältnissen entgegenzuführen, erkennt der Deutsche
andwirthschaftsrath an“ ꝛc. Nach kurzer Debatte wurde dem Antrage des Referenten in dieser ver eete J h ag zugestimmt.
Der nächste Gegenstand war das Zuckersteuergesetz. Der Referent, Geheime Regierungs⸗Rath Professor Dr. aercker (Halle a. S) stellte, in Gemeinschaft mit dem Korreferenten, Ritter⸗ setsesther von Arnim (Güterberg in der Uckermark) folgenden Antrag: „Das bestehende Zuckersteuergesetz vom Jabre 1891 hat die vorhandene Ueberproduktion zum größten Theile mitverschuldet, sich auch nicht bewährt und ist zu beseitigen. Bei dem neuen Gesetz ist die Ausfuhrvergütung, solange dieselbe in anderen maßgebenden Ländern besteht, erheblich zu erhöhen. Dabei ist zunächst erwünscht, zu dem gemischten System von Material⸗ und Gebrauchs⸗ abgabe zurückzukehren, doch müßte nach Art des französischen Gesetzes die Freiheit der Wahl zwischen der Material⸗ oder den reinen Verbrauchsabgaben bleiben. Bei der vorhandenen Ueberproduktion ist auf eine Kontingentierung Bedacht zu nehmen, durch welche die bestehenden, nicht aber die entstehenden kleineren Betriebe wohlwollend berücksichtigt werden könnten. Auf eine Vermehrung des Inlandkonsums, besonders in den billigeren Sorten, ist bei Festsetzung der Verbrauchsabgaben hinzuwirken. Eine Besteuerung des Saccharins ist zu verlangen. Eine besondere Be⸗ lastung der Melasse⸗Entzuckerungsanstalten ist nicht zu empfehlen. An die Reichsregierung ist die Bitte zu richten, durch internationale Verträge die Ausfuhrvergütungen zu beseitigen.“
*) S. a. Nr. 57 und 58 d. Bl., Zweite Beilage
Graf von Arnim⸗Güterberg befürwortete noch folgenden Zusatzantrag: „Eine Betriebsabgabe von verschiedener Höhe für kleine und Poße Fabriken ist zu verwerfen.“
Geheimer Regierungs⸗Rath, Professor Dr. Maercker trat da⸗ gegen für nachstehenden Zusatzantrag ein: „Es empfiehlt sich eine wohlwollende Berücksichtigung der kleinen Fabriken durch eine niedrigere Bemessung einer event. einzuführenden Betriebsabgabe.“ .
General⸗Sekretär Steinmeyer (Danzig) beantragte, zu be⸗ schließen, daß Zucker, aus ausländischen Rüben produztert, keine Exportprämie genießen dürfe. Im weiteren beantragte der Redner die Worte in dem Antrage des Referenten: „Eine besondere Be⸗ lastung der Melasse⸗Entzuckerungsanstalten ist nicht zu empfehlen⸗ zu streichen und ferner, anstatt „kleineren Betriebe“ zu sagen: „weniger leistungsfähigen Betriebe’. — Dr. Buhl (Deidesheim) proponierte, in dem Antrage des Referenten die Worte: „nicht aber die ent⸗ stehenden“ zu streichen.
Es entspann sich über diese Anträge eine sehr lange Debatte. Nach Beendigung derselben gelangte der Antrag des Referenten, unter Streichung der Worte: „Eine besondere Belastung der Melasse⸗ Entzuckerungsanstalten ist nicht zu empfehlen“, unverändert, ebenso der mitgetheilte Zusatzantrag des Referenten und endlich der Antrag Steinmeyer: „Zucker aus ausländischen Rüben genießt keine Export⸗ prämie“, mit großer Mehrheit zur Annahme.
Es folgte die Berathung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Tuberkulose. Der Referent Dr. Eber (Dresden) befürwortete in Uebereinstimmung mit dem Korreferenten, Bezirks⸗Präsidenten Freiherrn von Hammerstein (Metz) folgenden Antrag:
„I. Die Herausgabe einer volksthümlichen Druckschrift über Vor⸗ kommen, Wesen, Erkennung, Verlauf, Verhütung und Tilgung der Tuberkulose unserer Hausthiere, in welcher insbesondere auf die neuesten praktischen Erfolge und die mehrseitige Verwendbarkeit des Tuberkulins als Erkennungsmittel der Tuberkulose in ausführlicher Weise hingewiesen wird, ist dringend zu befürworten und für mög⸗ lichste Verbreitung unter den Landwirthen Sorge zu tragen. II. Zur Ermöglichung einer einheitlichen Reichsgesetzgebung über Tilgung der Tuberkulose unserer Hausthiere den Herrn Reichskanzler zu ersuchen: a. in allen Staaten des Reichs nach Möglichkeit die Veranstaltun von diagnostischen Tuberkulinimpfungen ganzer Rindviehbestände na⸗ Art der in Dänemark zur Ausführung gelangten Impfungen zu ver⸗ anlassen, b. unter Gewährung einer Beihilfe versuchsweise in einzelnen hierfür besonders geeigneten Wirthschaften eine Tuberkulosetilgun nach den von Professor Bang auf dem VII. internationalen Kongre für Hygiene und Demographie in Budapest dargelegten Grundsätzen ins Werk zu setzen.“
„Nach beendigtem Referat wurde gegen 5 Uhr Nachmittags die weitere Berathung und auch die Sitzung auf heute (Freitag), Vor⸗ mittags 10 Uhr vertagt.
Aus Wien von gestern wird dem „W. T. B.“ berichtet: Heute Vormittag fand hier die Eröffnung des fünften österreichischen Agrartages statt. Der Ackerbau⸗Minister Graf Falkenhayn, welcher der Eröffnungssitzung beiwohnte, sagte zu, die Regierung werde die Wünsche und Anregungen des Agrartages auf das sorgfältigste in Erwägung ziehen. Zedwitz berichtete über die Gesetz⸗ entwürfe, betreffend die Berufsgenossenschaften der Lnd⸗ wirthe und die Errichtung von Rentengütern. Die M. träge des Referenten erklären die Bildung von Benfs⸗ genossenschaften für nothwendig, verlangen Bezirksgenossenschaften, Landesgenossenschaften und den obligatorischen Beitritt der landwirth⸗ schaftlichen Grundbesitzer auf Grund eines Nn8 egee während nähere Bestimmungen auf dem Wege der Landesgesetzgebung zu treffen sein sollen. Ferner verwerfen die Anträge die Bildung von Rentengütern im Sinne der Regierungsvorlage und erklären es für dringend nothwendig, daß Staat und Einzelländer gemeinsam mit den Berufsgenossenschaften der zunehmenden Verschuldung, insbesondere
des bäuerlichen Besitzes, durch Studium der Frage der Konvertierung
ungünstiger Hypothekar⸗Darlehen entgegentreten. Nach lebhafter Debatte gab der 8 eine Darlegung der Grundsätze, von denen die Regierung bei der Rentengütervorlage ausgegangen sei.
Die Abstimmung über die Anträge findet am zweiten Verhandlungs⸗ tage statt. 8 8
8
Handel und Gewerbe. 1
Magdeburg, 7. März. (W. T. B.) Zuckerbericht. Kornzucker exkl., von 92 % —, neue 9,85 — 10,05. Kornzucker erkl, 88 % Rendement 9,20 — 9,45, neue 9,35 — 9,50. Nachprodukte ecxkl. 75 % Rendem. 6,45 — 7,10. Ruhig, stetig. Brotraffinade I—. Brot⸗ raffinade II —. Gem. Raffinade mit Faß 21,25 — 21,75. Gem. Melis I mit Faß 20,75. Fest. Rohzucker I. Produkt Transite f. a. B. Hamburg pr. März 9,20 Gd., 9,30 Br., pr. April 9,25 be. 8 83 pr. Mai 9,32 ½ Gd., 9,35 Br., pr. Juli 9,52 ½ Gd., 9,55 Br.
uhig.
Leipzig, 7. März. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. pr. März 2,87 ½ ℳ, pr. April 2,90 ℳ, pr. Mai 2,92 ½ ℳ, pr. Juni 2,95 ℳ, pr. Juli 2,95 ℳ, pr. August 2,97 ½ ℳ, pr. September 3,00 ℳ, pr. Oktober 3,00 ℳ, pr. November 3,02 ½ ℳ, pr. Dezember 3,05 ℳ, pr. Januar 3,07 ½ ℳ. Umsatz 125 000 kg.
Kämmlingsauktion. Viele Käufer anwesend, Stimmung sehr lebhaft. Angeboten waren 387 000 Kilo, wovon 240 000 Kilo verkauft wurden. Gute Australische und Sugar⸗Buenos Aires 84 fennig, übrige Genres 15 Pfennig höher als letzte Auktion ezahlt.
Schwerin i. Mecklb., 7. März. (W. T. B.) In Parchin hat die Kreditbank fallit gemacht, was mehrere Konkurse in Parchim zur Folge hat. Zwei Konkurse sind bereits angemeldet, der der Victoria⸗Mühle und der der Firma Klaehn. 300 000 ℳ festgesetzten Aktienkapital der Kreditbank nur 84 000 ℳ baar eingezahlt sind, müssen die Aktionäre nachzahlen.
New⸗York, ärz. (W. T. B.) Die Börse eröffnete in ruhiger Haltung, wurde im weiteren Verlauf durchweg träge und schloß ruhig. Der Umsatz der Aktien betrug 262 000 Stück.
Weizen eröffnete schwach, fiel dann heftig infolge günstigen Wetters, kräftigte sich dann auf Kaufordres und ausländische Käufe sahrs auf Abnahme in den Ernteschätzungen, später trat infolge chwächerer Kabelberichte und dringender Angebots für St. Louiser Rechnung abermalige Abschwächung ein. Schluß stetig. — Mait fest und etwas steigend nach Eröffnung, später auf Verkäufe und er⸗ wartete Zunahme der Ankünfte Reaktion, dann abermalige Aufwärts⸗ bewegung infolge Deckungen. Schluß fest.
Waarenbericht. Baumwolle, New⸗York 5 ⅞, do. Nen⸗ Orleans 5 ¼. Petroleum matt, do. New⸗York 6,40, do. Phil⸗ delphio 6,35, do. rohes 7,00, do. Pipe line cert. p. April 105 ⅞ non Schmalz West. steam 6,80, do. Rohe & Brothers —, fest, do. p. März 49 ½, do. p. Mai 49, do. p. Juli 4. Weizen stetig, rother Winterweizen 60, do. Weizen p. März 58 do. p. Mai 59, do. p. Juli 59 ¼, do. p. Dez. 62 ⅞, Getreidefracht nach Liverpool 2 ½⅛, Kaffee fair Rio Nr. 7 16 ¼, do. Rio Nr. 7 p. April 14,95, do. do. p. Juni 14,75, Mehl, Spring clears 2,40, Zucker 211⁄16, Kupfer 9,55.
Nachbörse: Weizen ½ Ct. höher. 5*
Chicago, 7. März. (W. T. B.) Weizen fallend einige Zeit nach Eröffnung infolge Nachrichten aus Liverpool, dann trat auf Kabelberichte aus Frankreich Reaktion und Erholung ein, die jed auf Berichte, welche die Ernteschäden in Frankreich in Abrede stellen, wieder verloren ging. Schluß stetig. — Mais einige Zeit steigend nach Eröffnung, später Reaktion. Schluß träge, aber fest.
Weizen pr. März 51 ¾, pr. Mai 53 %. Mais pr. März 428½. Speck short clear nomin. Pork pr. März 10,65.
Mexiko, 7. März. (W. T. B.) Die Ein⸗ und Ausfuhr⸗ zölle betrugen im Monat Februar 1 518 000 Doll. gegen 1 823 000 Doll. im Monat Januar.
v“
Da von dem auf
8 zum 1— gnn
1. Untersuchungs⸗Sachen.
2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl. 3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
Zweite Beilage 8— Anzeiger und Königlich Preußisch
Berlin, Freitag, den 8. März
8-Anzeiger.
Kommandit⸗G Alscecgen auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. Erwerbs⸗ und Wi 8. Niederlassung ꝛc. von
9. Bank⸗Ausweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
1) Untersuchungs⸗Sachen.
[73636] Steckbrief. - 1
Gegen den unten beschriebenen Maurer Friedrich Wilhelm Ortmann, geboren am 11. Juni 1861 zu Cbstorf, Kreis Uelzen, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Körperverletzung mit tödt⸗ lichem Ausgang verhängt. Es wird ersucht, denselben⸗ zu verhaften und in das Landgerichtsgefängniß zu
nau abzuliefern.
Hanau, den 2. März 1895.
Der EE
bei dem Königlichen Landgerichte. 8
Beschreibung: Größe 1,66— 68 m, Statur unter⸗ setzt, Haare blond, Bart, blonder Kinnbart, Nase . „Kleidung: Sackrock darunter wollenes
mms, helle Hose, dunkler Schlapphut. Besondere Kennzeichen: auf einem Auge (dem linken2) blind. Der Steckbrief gegen Friedrich Hartmann aus Ham⸗ burg Nr. 62 829 und Nr. 63 747 ist damit erledigt.
[73562] K. Staatsanwaltschaft Stuttgart. Vermögensbeschlagnahme.
Durch Beschluß der Strafkammer II des K. Land⸗ erichts Stuttgart vom 22. Februar 1895 ist das im eutschen Reiche befindliche Vermögen folgender abwesender Wehrpflichtigen:
1) Wilhelm Friedrich Beerkircher, geboren 8. No⸗ vember 1874 zu Allmersbach, Hausknecht,
2) Wilhelm Adolf Bühler, geboren 23. November 1872 zu Gaisburg, Metzger,
3) Gustav Adolf Gminder, 1874 in Stuttgart, Metzger,
4) Wilhelm Gottlieb Schwab, nuar 1872 in Degerloch,
5) Arthur
uar 1874 in Stuttgart, g. en welche das Hauptverfahren wegen der Pehrpflicht eröffnet ist, gemäß § 140 Abs. Str.⸗G.⸗B. und §§ 326 und 480 Str.⸗P.⸗O. je bis zum Betrage von 800 ℳ mit Beschlag belegt worden.
Den 5. März 1895.
Staatsanwalt Cleß.
geboren 8. Nsvember geboren 29. Ja⸗
geboren 4. Fe⸗
[73563] K. Staatsanwaltschaft Stuttgart. Vermögensbeschlagnahme. 8 Durch Beschluß der Strafkammer II des K. Landgerichts Stuttgart vom 22. Februar 1895 ist das im Deutschen Reich. befindliche Vermögen folgender abwesender Wehrpflichtigen: 1) Heinrich Jilbelm Bernlöhr, 25. Mai 1872 in Kaltenthal, — 2) Johann Wilhelm Frank, geboren 8. Oktober 1872 in Hohebuch, Schmiede, Gemeinde Westernach, 3) Jakob Rain, geboren 21. Januar 1872 in Harthausen, Bürstenmacher, “ 4) Samuel Gottlob Schwarz, geboren 28. April 1872 in Kaltenthal, Schlosser, gegen welche das Hauptverfahren wegen Verletzung der Wehrpflicht eröffnet ist, gemäß § 140 Abs. 3 Str.⸗G.⸗B. und §§ 326 und 480 Str.⸗P.⸗O. je bis zum Betrage von 800 ℳ mit Beschlag belegt worden. Den 5. März 1895. Staatsanwalt Cleß.
735611 K. Staatsanwaltschaft Heilbronn. b In 18 Strafsache gegen Gottlob Christof Eisen⸗ mann von Weiler, O.⸗A. Weinsberg, wegen Ver⸗ letzung der Wehrpflicht, ist durch Beschluß der hiesigen Straftammer vom 27. Februar 1895 die am 1. Juni 1888 angeordnete Vermögensbeschlagnahme aufgehoben worden. 1 3 Den 5. März 1895. “ Staatsanwalt (Unterschrift).
IrsRfExcFsaAAALUIxETEESRCLASTAIA.bFFere gxNN.
2) Aufgebote, Zustellungen und derll.
[73696] Zwangsversteigerung. . Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von der Königstadt Band 94 Nr. 4702 auf den Namen des Maurermeisters Hermann Jansen zu Berlin eingetragene, in der Hagenauerstr. 2 belegene Grundstück am 2. Mai 1895, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Eingang C., Erdgeschoß, Zimmer 40, versteigert werden. Das Grundstück hat eine Fläche von 4 a 86 qm und ist mit 6640 ℳ Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer⸗ rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts etwaige Abschätzungen und andere das Grundstüch betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf⸗ bedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda, Eingang D, Zimmer 42, eingesehen werden. R dörs welche das Eigenthum des
geboren
Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor luß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem “ das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch, an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Ürtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 6. Mai 1895, Vormittags 11 Uhr, an Gerichts stelle, wie angegeben, verkündet werden. Berlin, den 28. Februar 1895. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 87.
[73727]
In Sachen der Herzoglichen Kreiskasse, hier, Klägerin, wider den Herhoelichen sc Louis Wedler, hier, Beklagten, wegen rückständiger Gerichtskosten
wird, nachdem auf Antrag der Klägerin, die Be⸗
Braunschweig belegenen Grundstückes zu 6a 26 qm sammt Wohnhaus No. ass. 4148 und übrigem Ia⸗ behör zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 16. Februar 1895 verfügt, auch die heea dieses Beschlusses im Grundbuche am 19. Februar 1895 erfolgt ist, Termin zur Zwangs⸗ versteigerung auf den 21. Juni 1895, Morgens 10 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte Braunschweig, Auguststraße 6, Zimmer Nr. 37, angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu über⸗ reichen haben.
Braunschweig, den 22. Februar 1895.
“ “ b.80 olte.
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Tischlermeisters Gustav Möhnke hieselbst ist auf Antrag des Konkursverwalters, des Kaufmanns F. Sallentien hier, Termin zur Zwangsversteigerung der nachstehend genannten Grundstücke: 1) des Wilhelmithorfeldmark Blatt I Nr. 83 an der belegenen Grundstücks zu 2 a 97 qm sammt Wohnhause No. ass. 5761, ) des Wilhelmithorfeldmark Blatt I Nr. 83 b. an der Kramerstraße belegenen Grundstücks zu 2 a 72 qm sammt Woöhnbause No. ass. 5793, auf den 15. Juni 1895, Morgens 11 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte hieselbst, Auguststraße 6, Zimmer Nr. 41, anberaumt, zu welchem die Hypo⸗ e die Hypothekenbriefe zu überreichen ahen. Braunschweig, den 25. Februar 1895. Herzogliches Amtsgericht. VIII.
[73692] 1“ In der Zwangsvollstreckungssache beite! Friederike Soyk zu Braunschweig und des Speise⸗ wirths August Jörns daselbst, als Vormundes des minderjährigen Karl Soyk, Kläger, gegen den minder⸗ jährigen Karl Verwohlt in Warbsen, vertreten durch den Maurer Karl Verwohlt daselbst, Beklagten, wegen Forderung, werden die Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen unter Angabe des Betrages an Kapital, Zinsen, Kosten und Nebenforderungen binnen zwei Wochen bei Vermeidung des Aus⸗ schlusses hier anzumelden. 8 “
Holzminden, den 2. März 1895. 8 Herzogliches Amtsgericht. 8 . Schönemann. [73702] In Vertheilungssachen gegen den Hauptmann a. D. von Berckefeldt hier steht vor dem unterzeichneten Amtsgerichte Termin zur Erklärung über den Thei⸗ lungsplan und zur Ausführung desselben auf Donnerstag, den 6. Juni d. J., Vormittags 11 Uhr, Zimmer 91, an, wozu der Bergmann und Restaurateur Louis Brandt, früher in Grund, dann in Breslau, jetzt unbekannten Aufenthalts, hierdurch geladen wird. Hannover, den 20. Februar 1895. Königliches Amtsgericht. VJ.
[73807] Aufgebot.
Der Oberst und Regiments⸗Kommandeur Karl Julius Amadeus Blohm in Leipzig hat das Auf⸗ ebot eines Pfandbriefes der Deutschen Grundkredit⸗ ank zu Gotha I. Abtheilung, Serie 2102 Nr. 42 033 nicht 4203) über 300 ℳ nebst Talon und Kupons tr. 12 — 31 zum Zweck der Kraftloserklärung des⸗ selben beantragt. Der Inhaber dieser Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 27. April 1895, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand findet nicht statt. 8 8 1
Gotha, den 5. März 1895.
Herzogl. S. Amtsgericht. I.
Oschmann.
[73740] Aufgebot. b
Der Stadtsekretär Brinkmann in Ludwigslust, Kurator des ruhenden Nachlasses des am 31. De⸗ zember 1894 verstorbenen Pastors omer. Johann Lüllihp Bernhardt Wendt in Ludwigslust, hat das
ufgebot von 4 Schuldverschreibungen der Ersparniß⸗ und Vorschuß⸗Anstalt in Schönberg, nämlich: 1) einer Schuldverschreibung d. d. 12. Februar 1886 über 11 000 ℳ, ausgestellt auf den Namen des Pastors B. Wendt in Süderhastädt, 2) einer desgleichen d. d. 25. Januar 1882 über 3000 ℳ, 3) einer des⸗ gleichen d. d. Antoni 1883 über 1200 ℳ — nach Rückzahlung von 200 ℳ am 9. Juni 1885 — jetzt noch lautend über 1000 ℳ und 4) einer desgleichen d. d. 24. September 1885 über 2800 ℳ beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 25. Oktober 1895, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzu⸗ legen, die Kraftloserklärung der Ur⸗ kunden erfolgen wird. 3 1
deee i. M., den 4. März 1895.
Großherzogliches Amtsgericht.
(gez.) Dr. r E. Hahn. Veröffentlicht W. Wetzel, Gerichtsschreiber.
73693 Aufgebot.
BBosl Zacer Ernst Schlieper zu Düsseldorf hat
das Aufgebot des Niederlagescheines des Königlichen auptsteueramtes zu Düsseldorf, Konto 24, Blatt 244
ge 10, über 100 Kolli Rosinen von br. 5690 kg.,
von denen 71 Kolli mit 4056 kg bereits abgemeldet,
chlagnahme des dem Beklagten gehörigen Nr. 14 b Zlatt 1 des Feldrisses Hagen an der Karlstraße zu
beantragt. Der Inhaber d
gefordert, spätestens in dem auf den 18. September 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte, Marienstraße 2, Zimmer 24, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Ürkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Düsseldorf, den 4. März 1895. Königliches Amtsgericht.
[73697] Aufgebot. 8 Die Wittwe Weber Ludwig Henrici, Sophie, geb. Dietrich, zu Höxter, hat das Aufgebot des angeblich verloren gegangenen Sparkassenbuchs Nr. 5164 der Sparkasse der Stadt Höxter, lautend auf den Namen ihres verstorbenen Ehemannes Ludwig Henrici zu Höxter und gültig über eine Resteinlage von 205 ℳ beantragt. Der etwaige Inhaber des⸗ selben wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 21. September 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ ebotstermine seine Rechte anzumelden und das parkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls 8 Kraftlos⸗ erklärung desselben erfolgen wird. .“ Höxter, den 15. Februar 1895. Königliches Amtsgericht.
[73725] Aufgebot. . Der Arbeiter August Berg in Wahlow bei Malchow hat das Aufgebot des auf seinen Namen ausgestellten Quittungsbuches der Mecklenburgischen Sparbank in Schwerin i. M. Nr. 9177, über 398,99 ℳ nebst Zinsen vom 1. Januar 1895 ab beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 21. November 1895, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte, Zimmer 7, anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die ÜUrkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.
Schwerin, den 1. März 1895. Großherzogl. Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht.
Ausgefertigt: (L. S.) Fr. Heitmann, Gerichtsschreiber.
[45317] Aufgebot. Das von der Kreissparkasse in Karthaus unter Nr. 4185 in der Paul Tessa'schen Pupillensache ausgestellte Sparkassenbuch, lautend über 117 ℳ 16 ₰, ist angeblich verloren gegangen. Auf Antrag des Vormundes, Besitzers August Walkusch in Czeczonken werden daher die unbekannten Inhaber des Sparkassenbuchs aufgefordert, spätestens in dem auf den 14. Juni 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ ebotstermine ihre Rechte anzumelden und das Spar⸗ assenbuch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung desselben erfolgen wird. 8 Karthaus, den 25. Oktober 1894. Königliches Amtsgericht.
[66663] Aufgebot. 1“ Das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Duisburg Nr. 23 560 über 309 ℳ, ausgefertigt für Helene Zimmermann, ist angeblich verloren ge⸗ angen und soll auf den Antrag der Eigenthümerin, thefrau Former Wilhelm Wevers, Felene geb. Zimmermann, zu Duisburg zum Zweck der neuen Ausfertigung amortisiert werden. Der Inhaber des Buches wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 20. September 1895, Vormittags 10 ¾ Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 42, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird. Duisburg, den 31. Januar 1895.
Königliches Amtsgericht.
[45314] Bekanntmachung. 1
Auf Antrag der verwittweten Bertha Siefert, geb. Luckow, zu Berlin, Skalitzerstraße 103, wird der In⸗ haber des angeblich durch einen Brand zu Alt⸗Ranft im März 1894 vernichteten Sparkassenbuches der SsS des Kreises Oberbarnim zu Freienwalde a. O. Nr. 862 über 2303,72 ℳ, 8ee d für die unverehelichte Bertha Luckow zu Cöthen i. M. am 8. Oktober 1859, aufgefordert, spätestens im Auf⸗ gebotstermim am 30. Mai 1895, Mittags 12 Uhr, seine Rechte bei dem unterzeichneten Ge⸗ richte anzumelden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt werden wird.
Freienwalde a. O., den 27. Oktober 1894.
Königliches Amtsgericht. 1
[69853] Aufgebot. I. 1) Die Hypothekenurkunde über 100 Thlr. theils Darlehn, theils Waarenforderung nebst 5 % Zinsen, eingetragen für den Destillateur August Hildebrand zu Liegnitz in Abtheilung III Nr. 4 des dem Tagearbeiter Herrmann Doehring gehörigen Grundstücks Nieder⸗Rüstern Nr. 18, gebildet aus der Schuldurkunde vom 12. Juli 1847, dem Eintragungs⸗ vermerk vom 4. August 1847 und dem Hypotheken⸗ buchsauszuge vom 13. Juli 1847, 1
2) die Hypothekenurkunden über folgende auf dem Grundstücke Nr. 10 Groß⸗Beckern, dem Kräuterei⸗ besitzer Ewald Pohl daselbst gehörig, in Abthei⸗ lung III haftende Posten:
a. unter Nr. 1 von 48 Thlrn. an das Sauer⸗ v- Depositum d. d. cessionis jur. real. von der Thomas'schen Hypothek (den 2. März 1784),
b. unter Nr. 3: von 20 Thlr. Muttererbtheil für den minderjährigen Christian Gottlob Pohl, einge⸗ tragen auf Grund der gerichtlichen Schuldverschrei⸗ bung vom 15. Januar 1830 am 13. Februar 1830,
3) die Hypothekenurkunde über 25 Thlr. Darlehn
rkunde wird auf⸗ “ 8 u“
nebst 4 % Zinsen, eingetragen für den Freiherrn Edwin a Rolätircrach zu Panthenau in Ab⸗
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theilung III Nr. 6 des dem Stellenbesitzer Wilhelm Geister zu Raischmannsdorf gehörigen Grundstücks Raischmannsdorf Nr. 9, gebildet aus der Schuld⸗ urkunde vom 20. Januar 1856 und dem Ein⸗ tragungsvermerk und Hypothekenbuchsauszug vom 12. Februar 1856, sind abhanden gekommen und sollen auf Antrag der Grundstückseigenthümer zum Zwecke der Löschung der Posten für kraftlos erklärt werden. Es werden deshalb die Inhaber der gedachten Hypothekenurkunden aufgefordert, spätestens im Auf⸗ gebotstermin den 28. Mai 1895, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 29, ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der⸗ selben erfolgen wird. II. Eingetragen stehen: 1) Im Grundbuche des dem Gutsbesitzer Louis Kunick in Barschdorf gehörigen Grundstücks Nr. 2 Barschdorf Abtheilung III Nr. 4: 250 Thlr. rück⸗ ständige Kaufgelder, in jährlichen Terminen von 10 Thlr. zahlbar, nebst Beitreibungskosten, für den Auszügler Johann Gottfried Benjamin Kirchner, eingetragen auf Grund der Verfügung vom 10. Juni 1840 an demselben Tage, 88 1 2) im Grundbuche des dem Stellenbesitzer Wil⸗ helm Joppig zu Raischmannsdorf gehörigen Grund⸗ stücks Nr. 5 Raischmannsdorf Abtheilung III Nr. 2: 63 Thlr. 10 Sgr. rückständige Kaufgelder, welche Mitbesitzer Johann Gottlieb Berger seiner Mutter, der Wittwe Berger, Marie Elisabeth, geb. Werner, zu Raischmannsdorf, schuldet, und von denen 50 Thlr. vom 15. Mai 1854 ab in halbjährigen Raten mit 4 % verzinslich sind, eingetragen auf dem bisher dem Gottlieb Berger gehörigen und den durch den Vertrag vom 15. Mai 1854 von ihm erworbenen Antheilen an diesem Grundstücke auf Grund jenes Vertrages zufolge Verfügung vom 25. Januar 1855,
3) im Grundbuche des dem Stellenbesitzer Herr⸗ mann Hoppe in Schützendorf gehörigen Grundstücks Nr. 17 Schützendorf Abtheilung III Nr. 3: 49 Thlr. 29 Sgr. 10 Pf. nebst 4 ½ % Zinsen für das General⸗ upillen⸗Depositorium zu Rausse und dessen Fleischer Fckert'sche Mündelmasse, welche durch Attest des Gerichtsamts für Rausse vom 23. April 1846 dem Karl Gottlob Leopold Eckert zum alleinigen Eigen⸗ thum überwiesen und durch dessen Zession vom 21. Oktober 1846 auf den Wirthschaftsbeamten Gottfried Strietzel in Prinsnig gediehen ist, welcher wiederum die Post durch Zession vom 8. April 1853 an Auguste Hoffmann, später verehelichte Gendarm Hanke, in Haynau, abgetreten hat. Im Wege des Erbgangs ist sie sodann auf den Gendarm Karl Friedrich Hanke und dessen Tochter Anna Hulda Hanke übergegangen und durch Zession vom 3. Ja⸗ nuar 1857 an den am 30. Mai 1884 verstorbenen Lehrer Eduard Hoffmann zu Nicolstadt abgetreten worden.
Sämmtliche Posten sind angeblich getilgt und sollen gelöscht werden. 8
Auf den Antrag der Grundstückseigenthümer werden deshalb die unbekannten Berechtigten der bezeichneten Posten, und namentlich die 8ves Lohngärtner Raschke, geb. Berger, unbekannten Aufenthalts, Johann August Berger, in den Jahren 1851 bis 1854 nach Stralsund verzogen, und die Anna Rosina Johanna Christiane Berger, später verehelichte Tischler Landmann, welche Anfang Mai 1853 nach Warnomboll in Australien ausgewandert ist und deren Aufenthalt unbekannt ist, aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf die vorbezeichneten Posten spätestens im Aufgebotstermine, den 28. Mai 1895, Vormittags 10 Uhr, bei dem unter⸗ zeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 29, anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen auf die Posten werden ausgeschlossen werden.
Liegnitz, den 12. Februar 1895.
Kovobhnigliches Amtsgericht.
[73764] Aufgebot. Der Gutsbesitzer Oskar Jänsch zu Groß⸗Baudiß hat das Aufgebot des verloren gegangenen Zweig⸗ hypothekenbriefes vom 3. Oktober 1877 über die auf dem Grundbuchblatte Nr. 5 Groß⸗Baudiß in Ab⸗ theilung III Nr. 5 für die
Hulda,
v Geschwister Jänsch zu Mönchhof,
Meta, eingetragene Theilforderung von 2400 Thalern zum Zwecke der Löschung der Post beantragt. Der In⸗ haber der vorstehend bezeichneten Hypothekenurkunde wird aufgefordert, seine Rechte spätestens in dem Aufgebotstermine vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 29, am 14. Juni 1895, Vorm. 10 Uhr, anzumelden und die Hypothekenurkunde vorzulegen, widrigenfalls dieselbe für kraftlos erklärt werden wird. 8
Liegnitz, den 4. März 1895. Königliches Amtsgeri
[73739] b.“] b 1“ Die Erben des zu Bernau am 16. Januar 1895 verstorbenen Ziegeleibesiter Wilhelm Reuter, näm⸗ lich 1) der Kaufmann Johann Carl Wilhelm Reuter zu Rixdorf, 2) der Schuhmachermeister Carl Emil Reuter zu Berlin, haben das Aufgebot des über die im Grundbuche von Bernau Band XIV Blatt Nr. 42 in Abtheilung III unter Nr. 1 auf dem Grundstück des Seidenwirkermeisters Julius Damis zu Bernau eingetragene Post von 6000 ℳ gebildeten Pwothes abriese vom 18. Oktober 1876 beantragt. er Inhaber der Urkunde wird aufgefordert spätestens in dem auf Dienstag, den 30. Jnli 1895, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗
zeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine
11““ 8 6b