SGSGSegen eine
Beim Titel „Unterhaltung der Wege und Brücken auf den Landstraßen“ beklagt Abg. Dr. Dittrich (Zentr.), daß für die Wegebauten in Ost⸗ reußen durch den Fiskus zu wenig geschehe, während unter den itteln, der Landwirthschaft im Osten zu helfen, insbesondere wirth⸗ chaftliche Meliorationen und Hebung der Verkehrswege als noth⸗ wendig bezeichnet worden seien. - Ministerial⸗Direktor Schultz erwidert, daß die Regierung be⸗ strebt sei, die Erhaltung der Landstraßen auf die Provinzial⸗Ver⸗ waltungen zu übertragen und daß damit wohl die Wünsche des Vor⸗ redners erfüllt würden.
Nach 4 Uhr wird die Weiterberathung vertagt.
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Entscheidungen des Reichsgerichts.
In Bezug auf die Bestimmung des § 65 II 16 des Preuß. Allg. Landrechts „Ungeknüppelte gemeine Hunde, ingleichen Katzen, die auf Jagdrevieren herumlaufen, kann jeder Jagdberechtigte tödten, und der Eigenthümer muß das Schußgeld bezahlen“ — hat das Reichsgericht, VI. Zivilsenat, durch Urtheil vom 22. Oktober 1894 ausgesprochen:
1) daß der Jagdberechtigte die Befugniß zur Tödtung von fremden ungeknüppelten Hunden auf seine Bediensteten, sowie auf andere Personen übertragen kann, welche er bei den von ihm ver⸗ anstalteten Jagden als seine Gäste zuzieht; 1
2) daß, wenn eine Jagd gesetzwidrig an mehr als 3 Personen verpachtet ist, weder die Pächter noch ihre Leute zur Tödtung von fremden ungeknüppelten Hunden befugt sind.
„Das Recht zur Tödtung ungeknüppelter Hunde, die auf dem Jagdreviere aufsichtslos herumlaufen, ist dem Jagdberechtigten zum Schutze seines Jagdrechts gegen die Gefährdung des Wildstandes ver⸗
liehen. Dieser Schutz würde ein höchst unvollkommener sein, wenn die Befugniß zur Tödtung dem Jagdberechtigten nur für seine Person zustehen sollte und ihre Ausübung auf andere nicht übertragen werden könnte. Soweit der Jagdberechtigte die Erlaubniß zur Ausübung der Jagd ertheilen darf, kann ihm auch das Recht nicht versagt werden, andere Personen zur Tödtung der für die Ausübung der Jagd nach⸗ theiligen Hunde nach Maßgabe der §§ 65 bis 67 des A. L.⸗R. II 16 zu ermächtigen. Daß solche Ermächtigung nicht ohne weiteres in der Erlaubniß zum Jagen oder in der Einladung zur Theilnahme an einer Jagd zu finden ist, vielmehr einer besonderen Erklärung des Jagdberechtigten bedarf, nimmt das Berufungsgericht mit Recht an. Andererseits spricht es keineswegs aus, daß jeder Dritte zur Tödtung von Hunden ermächtigt werden könne, vielmehr erklärt es mit Rücksicht auf die hier gegebene Sachlage den Jagdberechtigten nur für befugt, die Ausübung des Tödtungsrechts auf seine Bedien⸗ steten, sowie auf andere Personen zu übertragen, welche er bei den von ihm veranstalteten Jagden als seine Gäste zuzieht. — — — Erwiese sich die Annahme, daß die N.'sche Jagd an mehr als drei Personen verpachtet war, als richtig, so wäre der Pachtvertrag nach der unzweideutigen Vorschrift des § 12 des Jagdpolizeigesetzes vom 7. März 1850 für nichtig zu erachten, und da ein nichtiger Pacht⸗ vertrag ein Jagdrecht nicht begründen kann, den Jagdpächtern die Eigenschaft von Jagdberechtigten abzusprechen. Daraus aber würde mit Nothwendigkeit weiter folgen, daß keiner der Jagdpächter auf Grund des § 65 des Allg. .K. II 16 zum Tödten von fremden Hunden auf dem N.'schen Jagdrevier befugt war, und daß die Jagd⸗ pächter ebensowenig in der Lage waren, die Ausübung einer solchen Befugniß mit rechtlicher Wirkung auf andere Personen zu über⸗ tragen.“ (203/94.)
— Unter „standesmäßiger Ehe“ im Gebiete des Gemeinen Rechts ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, III. Zivilsenats, vom 9. November 1894, nicht ohne weiteres eine stan desgleiche Ehe zu verstehen, vielmehr kann bei Stiftungsurkunden adliger Fidei⸗ kommisse des niederen Adels im Zweifel darüber, was der Stifter unter standesmäßiger Ehe verstanden hat, — d. h. wenn nicht be⸗ sondere Umstände dafür sprechen, daß der Stifter unter standesmäßiger Ehe eine standesgleiche verstanden hat — die Ehe zwischen einem Manne des niederen Adels und einer den besseren Ständen angehörigen Bürgerlichen als standesmäßig erachtet werden. „Aus dem Rechte der Stifter adliger Fideikommisse, in der Stiftungs⸗ urkunde die Successionsberechtigung von dem Erfordernisse der Ab⸗ stammung aus einer Ehe von bestimmter Beschaffenheit, namentlich aus einer Ehe mit einer ebenfalls adligen Dame, abhängig zu machen, kann keineswegs der Schluß gezogen werden, daß die in der Stiftungs⸗ urkunde eines adligen Fideikommisses enthaltene Klausel, welche allein die Nachkommenschaft aus standesmäßiger Ehe zur Nachfolge beruft, im Zweifel dahin zu verstehen ist, daß der Stifter die an sich einer Ehe mit einer Bürgerlichen zukommenden Rechtswirkungen hat ein⸗ schränken und nur die Deszendenten aus einer standesgleichen, d. h. aus einer Ehe mit einer Adligen zur Nachfolge hat berufen wollen. Auch bei Stiftungsurkunden adliger Fideikommisse ist es immer Thatfrage, was der Stifter unter einer standesmäßigen Ehe verstanden hat; bleiben im einzelnen Falle Zweifel, so müssen die allgemeinen Auslegungs⸗ regeln über die Auslegung letztwilliger Erklärungen und Verfügungen zur Anwendung kommen; keinen rechtlichen Boden hat die Annahme, daß im Zweifel als Absicht des Stifters anzunehmen sei, nur Ehen mit Adligen als standesmäßig gelten zu lassen. — Auch den Erwä⸗ gungen des Berufungsrichters kann nicht beigetreten werden, nach welchen der allgemeine Sprachgebrauch mit dem Ausdruck „standes⸗ mäßige Ehe“ einen konkreten und allgemein zutreffenden Sinn nicht verbinden und in den Verhältnissen der Stifterin der Begriff „standes⸗ mäßige Ehe“ eine feste und greifbare Bedeutung nur gewinnen soll, wenn man lediglich den Adel der Mutter entscheidend sein läßt, „während solche Bedeutung dem Begriff gänzlich fehlen würde, wenn man eine standesmäßige Ehe in allgemeiner Weise als die Ehe mit einer anständigen Person auffassen wollte.“ Für die Frage der Standesmäßigkeit der Ehe zwischen einem Manne des niederen Adels und einer Bürgerlichen fehlen nach den heutigen allgemein herrschenden Anschauungen keineswegs feste Kriterien, und es unterliegt namentlich keinem Zweifel, daß standesmäßige Ehe nicht allgemein als Ehe mit einer anständigen Person aufgefaßt werden kann, vielmehr außer der Lebensführung noch andere Verhältnisse wesentlich in Betracht kommen, um die Ehe eines Mannes des niederen Adels mit einer Bürgerlichen als standesmäßig erscheinen zu lassen.“ (178/94.)
Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.
Zuwiderhandlung gegen die Kabinets⸗Ordre vom 10. Juni 1834, betreffend die Staatsaufsicht über Privat⸗ anstalten und Privatpersonen, die sich mit dem Unterricht und der Erziehung der Ingend beschäftigen, ist, nach einem Urtheil des Ober⸗Verwaltungsgerichts, I. Senats, vom 7. März 1894, die Orts⸗Polizeibehörde regelmäßig nicht befugt, selbständig ein⸗ zuschreiten, vielmehr liegt dies, sowohl in den älteren als auch in den neueren preußischen Landestheilen, den Schulaufsichts⸗ behörden ob. — Der Landwirth J. in einem Orte der Provinz Schleswig⸗Holstein befaßte sich mit dem Privatunterricht an Kinder in der dänischen Sprache. Durch eine als „Polizeiverfügung“ bezeich⸗ nete Anordnung des Amtsvorstehers wurde die Fortsetzung dieses Unterrichts von einer Erlaubniß des Orts⸗Schulinspektors abhängig gemacht. Die von J. erhobenen Beschwerden waren erfolglos, aber auf die sodann von J. erhobene Klage erkannte das Ober⸗Verwaltungs⸗ gericht auf Aufhebung jener Polizeiverfügung. „Das Unterrichts⸗ wesen“, führt das O.⸗V.⸗G. aus, „welches die Beaufsichtigung des Privatunterrichts und der Privatschulen mit umfaßt, ist eine öffent⸗ liche Wohlfahrtseinrichtung des Staats. Die Verwaltung desselben ist, wie in den älteren, so in den neuen Landestheilen, namentlich auch in der Provinz Schleswig⸗Holstein, nicht den Polizeibehörden, sondern besonderen Behörden, den Frbvinzial⸗Schulkollegien und den Abtheilungen
der Regierungen für Kirchen⸗ und Schulwesen, in höchster Instanz
dem Unterrichts⸗Ministerium übertragen. Die Wahrung der öffentlichen Ordnung auf dem Unterrichtsgebiete liegt daber als ein Theil der Unterrichtsverwaltung den dafür bestellten besonderen Behörden ob. Diese haben die Befugniß, ihren Verfügungen nöthigenfalls durch die esetzlichen Zwangs⸗ und Strafmittel Nachdruck zu geben und können sich hierbei ihrer nachgeordneten Organe, sowie erforderlichenfalls der starken Hand der Polizei bedienen. Die Polizeibehörden sind da⸗ gegen in Schulverwaltungsangelegenheiten selbstthätig mitzuwirken nur ugtändig⸗ soweit eine solche Mitwirkung entweder durch das Gesetz ihnen ausdrücklich zugewiesen ist, wie beispielsweise bei der Festsetzung und Einziehung von Schulversäumnißstrafen, oder soweit sie sich nicht bloß aus dem Gesichtspunkte der Ordnung im Schulwesen, sondern aus einem allgemeinen polizeilichen Interesse ergiebt. Letztere Voraussetzung trifft im vorliegenden Falle nicht zu. Denn wenn es auch die Aufgabe der Polizei ist, zur Verhütung strafbarer Handlungen die nöthigen Anstalten zu treffen (§§ 2, 10 II 17 A. L.⸗R.), so ist damit doch nicht jede Verletzung öffentlich⸗rechtlicher Normen, auch der ohne Strafandrohung ergangenen, der polizeilichen vorbeugenden Fürsorge unterstellt. Eine Verletzung der öffentlich⸗rechtlichen⸗ Normen für solche Institutionen, welche nicht in erster Linie dem 3 und der Obhut der Polizei anvertraut sind, berechtigt die letztere vielmehr zum Einschreiten erst dann, wenn durch die Art oder durch die Aus⸗ dehnung, in welcher diese Rechtsverletzungen hervortreten (z. B. Tumult, Steuerverweigerung in ganzen Bezirken, feuergefährliche Beschaffenheit des Schulhauses), zugleich eine Störung der öffentlichen Ruhe oder Sicherheit, Gefahren für das Gemeinwesen entstehen (Rep. I. A. 70/93.)
Statistik und Volkswirthschaft.
8 8 Schiffsunfälle an der deutschen Küste.
Das Ende Februar dieses Jahres zur Ausgabe gelangte 1. Heft des Jahrgangs 1895 der „Vierteljahrshefte zur Statistik des Deutschen Reichs“ bringt eine Abhandlung über die Schiffsunfälle an der deutschen Küste während des Jahres 1893, d. h. über diejenigen zur amtlichen Kenntniß gelangten Unfälle, von denen Schiffe an der deutschen Seeküste selbst, auf dem Meere in einer Ent⸗ fernung von nicht mehr als 20 Seemeilen von der Küste oder auf den mit dem Meere in Verbindung stehenden, von Seeschiffen befahrenen Binnengewässern im Jahre 1893 betroffen wurden. Derartige Unfälle sind im ganzen 388. gezählt, welche (bei 141 Kollisionen zwischen je 2, 1 zwischen je 3 und 1 zwischen je 4 Schiffen) 534 Schiffe betrafen. Die Erhebungen der 4 vorhergehenden Jahre hatten ergeben für 1892: 370 Unfälle und 501 betroffene Schiffe, für 1891: 392 Unfälle und 512 Schiffe, für 1890: 255 Unfälle und 336 Schiffe, für 1889: 181 Unfälle und 237 Schiffe. Diese Unfälle haben sich demnach von 1889 bis 1891 ganz erheblich gesteigert; 1892 war wieder eine kleine Verringerung eingetreten, aber das Jahr 1893 hat nach der Zahl der betroffenen Schiffe alle Vorjahre überragt. Die Zunahme der Schiffsunfälle ist namentlich durch das Anwachsen des Schiffsverkehrs in den deutschen Häfen, wodurch sich hauptsächlich die steigende Zahl der Schiffs⸗Zusammen⸗ stöße erklärt, begründet; außerdem in einzelnen Jahren durch besonders ungünstige Witterung, so 1891 durch anhaltenden Frost und starken Eisgang, 1892 durch schwere Stürme im Juni, Oktober und Dezember, und 1893 durch Stürme und schlechte Eisverhältnisse. Von den durch Unfälle betroffenen Schiffen sind im Jahre 1893: 59 (1892: 68, 1891: 71, 1890: 52, 1889: 50) gänzlich verloren ge⸗ gangen, 288 wurden theilweise beschädigt und 187 blieben unbeschädigt. Der Verlust an Menschenleben (65) steht zwar hinter dem des Vor⸗ jahres (72) zurück, übersteigt jedoch die durchschnittliche Verlustziffer der 4 Jahre 1892 bis 1889 um 32; er berechnet sich auf 0,83 % aller an Bord gewesenen Personen (soweit deren Zahl bekannt war) egen 1,06 % im Vorjahre oder 0,32 %, 0,67 % und 0,80 % in den Jahren 1891, 1890 und 1889.
Von der Gesammtzahl der nachgewiesenen Schiffe sind 1893: 104 gestrandet, 7 gekentert, 23 gesunken, 289 in Kollision gerathen und 111 wurden von Unfällen anderer Art betroffen. 166 Unfälle ereigneten sich im Ostseegebiet (2,08 auf je 10 Seemeilen Küsten⸗ strecke), 222 im Nordseegebiet (7,53 auf je 10 Seemeilen Küsten⸗ strecke)h. 398 der betroffenen Schiffe fuhren unter deutscher, 132 unter fremder Flagge, während von 4 Schiffen die Nationalität unermittelt blieb. Unter den infolge der Unfälle gänzlich verloren gegangenen Schiffen befanden sich 49 deutsche und 10 fremde Schiffe.
Invaliditäts⸗ und Altersversicherung.
Bei der Versicherungsanstalt Baden sind, nach der „Karlsr. Ztg.“, im Monat Februar 1895 254 Rentengesuche (66 Alters⸗ und 188 Invalidenrentengesuche) eingereicht und 194 Renten (56 + 138) bewilligt worden. Es wurden 43 Gesuche (11 + 32) abgelehnt. 128 (34 + 94) blieben unerledigt. Außerdem wurden im schieds⸗ gerichtlichen Verfahren eine Alters⸗ und eine Invalidenrente zu⸗ erkannt. Bis Ende Februar sind im ganzen 8305 Renten (4848 Alters⸗ und 3457 Invalidenrenten) bewilligt bezw. zuerkannt worden. Davon kamen wieder in Wegfall 2213 (1162 + 1051), sodaß auf lI. März 1895 6092 Rentenempfänger vorhanden sind (3686 Alters⸗ und 2406 Invalidenrentner). Verglichen mit dem 1. Februar 1895, hat sich die Zahl der Rentenempfänger ver⸗ mehrt um 118 (62 Alters. und 86 Invalidenrentner). Die Renten⸗ empfänger beziehen Renten im Gesammtjahresbetrage von 762 685 ℳ 4 ₰ (mehr seit 1. Februar 1895 14 896 ℳ 26 ₰). Der Jahres⸗ betrag für die im Monat Februar bewilligten 57 Altersrenten be⸗ rechnet sich auf 7565 ℳ 40 ₰ und für 139 Invalidenrenten auf 17 048 ℳ 40 ₰, somit Durchschnitt für eine Altersrente 132 ℳ 73 ₰, für eine Invalidenrente 122 ℳ 65 ₰. (Für sämmtliche bis 1. Januar 1895 bewilligten Renten betrug der durchschnittliche öe Altersrente 129 ℳ 50 ₰, einer Invalidenrente
ℳ ₰.
Nach Mittheilung des Statistischen Amts der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Standesämtern in der Woche vom 24. Februar bis inkl. 2. März cr. zur Anmeldung gekommen: 966 Lebendgeborene, 242 Eheschließungen, 43 Todtgeborene, 717 Sterbefälle. .
Literatur.
“ Knunstgeschichte. h“
Abriß der Kunstgeschichte des Alterthums. In syn⸗ chronistischer Darstellung von Gustav Ebe. Mit 4 Tafeln und 557 Abbildungen im Text. (675 S.) Düsseldorf, Verlag von L. Schwann, 1895. (Brosch. 26 ℳ, geb. 30 ℳ) — Die zahlreichen Entdeckungen der letzten Jahrzehnte auf dem Gebiet der antiken Denkmalskunde, vor allem die wichtigen Entdeckungen von Schliemann und Cesnola, die Ausgrabungen in Olympia, Susa und Tello sind für die Kunstgeschichte des Alterthums von weittragender Bedeutung gewesen und baben für dieselbe vielfach durchaus neue Gesichtspunkte geliefert. Insbesondere ist die historische Behandlung der mesopotamischen und egyptischen Urkunst hierdurch wesentlich geklärt und auch die Frage nach dem Ursprung der griechischen Kunst, sowie die Sonderung original arischer und übernommener orientalischer Motive in der Kunst Griechen⸗ lands erheblich gefördert worden. Es hatte sich schon längst das Be⸗ dürfniß fühlbar gemacht, das neugewonnene ausgedehnte Material übersichtlich zu vereinigen und unter Benutzung desselben die Kunst⸗ geschichte des Alterthums von Grund auf neuaufzubauen. Dieser schwierigen Aufgabe hat sich Ebe mit gutem Erfolg in dem oben gedachten Abriß unterzogen. Ebe ist ein durch seine Monumental⸗ bauten in Berlin bekannter Architekt, der sich vor einigen Jahren durch eine Geschichte der Spätrenaissance auch als Schriftsteller vor⸗ theilhaft eingeführt hat. Ausgedehnte kunsthistorische Studien und das in praktischer Uebung geschulte Fenstrn befähigten den Verfasser zu seiner Arbeit in besonderem Maße. Zu seiner Publikation können wir ihm aufrichtig Glück wünschen; sie ist ein Beweis deutscher Gründlichkeit, wobei die klare ansprechende
— der Darstellung besonders hervorzuheben it. Und auch in der appen Darstellung des umfassenden Stoffs in estalt eines Abrissez ist Ebe besonders glücklich gewesen. Mit Recht geht der Verfasser in seiner fonchronistischen vergleichenden Darstellung von dem Gesichtz. punkt aus, daß der Gang der Kunstgeschichte uns den ununterbrochenen Zusammenhang einer fortlaufenden, wenn auch vielfach verschlungenen Kette der Ueberlieferung und die stets nur von gegebener älterer Grundlage aus möglich werdende Entwicklung eines fortschreitend höheren organischen Stilwesens beweist. Ebe besonders betont. Auch darin pflichten wir dem Ver⸗ fasser bei, daß die Kunstgeschichte nicht nur eine wissenschaftliche Seite hat, sondern daß sie auch die Führerin sein muß für die im Werden begriffene Kunst der Gegenwart. Zutreffend hebt Ebe in der Ein⸗ leitung seines Buchs hervor, wie der Ausgleich zwischen der über⸗ triebenen Nachahmung des Alten und dem auf originellen Ausdruck der Zeitideen gerichteten Streben, also die erwünschte wahre Freiheit für das Kunstschaffen der Gegenwart, nicht aus der Ablehnung kunst⸗ 1 Studien, auch nicht aus der beschränkten Kenntniß eines eliebten Musterstils, sondern nur aus einer vollständigen Beherrschung des ganzen kunstgeschichtlichen Gebiets gewonnen werden kann. — Die Verlagshandlung hat sich eine treffliche Ausstattung des Buchs mit zahlreichen Tafeln und Abbildungen angelegen sein lassen. Möge der Publikation weitgehende Verbreitung zu theil werden.
eschichte.
fl. Archiv für Landes⸗ und Volkskunde der Provinz Sachsen nebst angrenzenden Landestheilen. Herausgegeben von Alfred Kirchhoff. 4. Jahrgang. 1894. Halle, Tausch und Grosse. — In diesem Heft ist von historischem Werthe der Aufsat von Eduard Damköhler, die Bevölkerung des Harzgebietes. Der Ver⸗ fasser führt an der Hand sprachlicher Unterfuchungen aus, daß die Harj. bevölkerung keineswegs einheitlich ist, sondern verschiedenen deutschen Stämmen angehört: mitteldeutsche Thüringer bewohnen den Süd⸗ abhang des Harzes und die Bergstädte, wo sie in der Reformations⸗ zeit eingewandert sind; im Norden und Westen sitzen Niederdeutsche, die wiederum in mehrere Sprachzweige zerfallen. Von besonderem Interesse ist, daß die Gegend von Elbingerode (südlich von Wernige⸗ rode) von Nordalbingern besiedelt ist, und daß in die Goldne Aue niederländische Gärtner im 12. Jahrhundert eingewandert sind, deren Nachkommen bis heute zäh an der Beschäftigung mit dem Gartenbau festhalten. Endlich fehlen auch wendische Ansiedlungen nicht, sind jedoch von geringer Bedeutung. — Zu erwähnen ist dann der Aufsa über die Teufelsmauern bei Blankenburg und Thale von Radoß Steinhoff, der eine Anzahl Sagen zusammenstellt, die auf diese Berge Bezug haben. 3
ff. Zeitschrift des Vereins für Lübeckische Geschichte und Alterthumskunde. Bd. 7. Heft 1. Lübeck, Schmersahl, 1894.— In diesem Heft schildert zunächst Dr. H. Virck die Versuche der evan⸗ gelischen Fürsten im Jahre 1536, Lübeck zum Anschluß an den Schmal⸗ kaldischen Bund zu bewegen. Lübeck war bei dem ersten Abschluß des Bundes zwar beigetreten, aber ausschließlich in der Hoffnung, von ihn Hilfe gegen Dänemark zu erhalten. Da diese Hoffnung nicht in Er⸗ füllung ging, zog es sich mehr und mehr zurück, und als der Bund ablief, war es zur Erneuerung nicht zu bewegen. Vergeblich bemühten sich die Fünbres des Bundes, der Kurfürst von Sachsen und der Landgraf von Hessen, die für den Schutz der Evangelischen Norddeutschlands so wichtige Stadt dem Bunde zu erhalten; allen Vorstellungen der Ge⸗ sandten erwiderten die Lübecker: die Nothlage ihrer Stadt erlaube ihnen nicht, die Bundesbeiträge aufzubringen; am gemeinsamen Glauben wollten sie festhalten, dem Bunde könnten sie aber nicht wieder bei⸗ treten. — Von den übrigen Beiträgen ist noch zu erwähnen derjenige von Lindström, der die Rathslinie der alten Hansestadt Wisby mit Hilfe urkundlichen Materials und der Inschriften 7 Grabsteinen zu⸗ sammenstellt; die andern sind von ausschließlich lokalhistorischem Interesse.
Karten.
Die wohlbekannte kartographische Verlagsanstalt von G. Freytag und Berndt in Wien publizierte soeben eine „Weltverkehrs⸗ karte“ (Pr. 2 ℳ) Auf derselben sind sämmtliche Eisenbahn⸗, Dampfer⸗, Post⸗ und Telegraphen⸗Linjen der Erde eingezeichnet und die General⸗Konsulate und Konsulate des Deutschen Reichs in den verschiedenen Ländern markiert. Vier Kartons veranschaulichen ferner in praktischer Weise die Beförderungsdauer von Briefen, Brief⸗ Packet⸗, Postanweisungs⸗ und Telegrammgebühren. Weitere Diagramme in vielfarbiger Ausführung ermöglichen eine vergleichende Uebersicht der Größe und Bevölkerung aller Staaten, der Länge der Eisenbahnen und der Telegraphen, sowie der Bodenverwerthung. Ferner ist in an⸗ regender Fasen eine Uebersicht über die Entwicklung und gegen⸗ wärtige Länge der Eisenbahnen in den Hauptländern der Erde gegeben, welche die fortschreitende Zivilisation in den einzelnen Zeit⸗ abschnitten erkennen läßt. Einen besonderen Schmuck endlich bilden die farbigen Abbildungen der Handelsflaggen aller Staaten. Die Karte empfiehlt sich als geeignetes Orientierungsmittel in Verkehrs⸗ sachen für Bureaux, Komtors von Kaufleuten ꝛc.
Zeitschriften.
Wum 80. Geburtstage des Fürsten Bismarck bringt das Märzheft von „Nord und Süd“ aus der Feder Felix Dahn's einen Artikel, der, historische Betrachtung und patriotische Begeisterung vper⸗ einend, den Charakter einer Festrede hat. Das Märzheft enthält ferner eine der köstlichen Seegeschichten Heinrich Kruse's: „Jung' oder Dirn';?“, einen Aufsatz des bekannten Dramatikers und Aesthetikerz Heinrich Bulthaupt — dessen Porträt in Radierung den künstlerischen Schmuck des Heftes bildet — über „Berlin als Kunsthauptstadt', einen beachtenswerthen Artikel von L. Fürst über „Moderne Diphtherie⸗ schutzbestrebungen“, der die Mahnung enthält: durch die Erfolge des Heil⸗ serums — dessen Bedeutung und Werth nicht verkannt wird — sich nicht zur Vernachlässigung der zweckmäßigen prophylaktischen Maßregeln, mit denen der Verfasser den Leser bekannt macht, verführen zu lassen. Richard Zimmermann hat einen Aufsatz über die Wandlungen, welche die die menschliche Phantasie so mächtig anziehende Vorstellung von den „Inseln der Seligen“ im Laufe der Jahrhunderte erfahren, bei.
esteuert. Oberst⸗Lieutenant A. Rogalla von Bieberstein berichtet auf eigener Informationen an Ort und Stelle über den gegen⸗ wärtigen „Stand der Befestigungen des Bosporus“ und erörtert im Anschluß daran die Chancen eines russischen „Angriffs zur See auf Konstantinopel“; Hans Marbach ist mit einer Novelle „Ihre Rache vertreten; die Reihe der umfangreicheren Beiträge beendet ein inter⸗ essanter Artikel über die „Logik des Kindes“ von Bernhard Münz Mit einer reichhaltigen illustrierten Bibliographie schließt das Heft ab.
— Die „Zeitschrift über Vollstreckungsrecht und Zustellungswesen unter vorzugsweiser Berücksichtigung der ge⸗ sammten Aufgaben des deutschen Gerichtsvollzieher⸗ standes“ (bisher unter dem Titel: „Zeitschrift für Gerichte⸗ vollzieher“), die in Verbindung mit deutschen Rechtsgelehrten und Fachmännern von Heinrich Walter, Rechtsanwalt und Notar a. D. in Berlin, herausgegeben wird (Verlag: Siemenroth & Worm⸗ in Berlin SW., 48), hat in den Nummern 2/3 des IX. Jahrgangt vom 27. Februar folgenden Inhalt: Allgemeine Verfügung des preufi⸗ schen Justiz. Ministers vom 5. Januar 1895, betreffend die Berechnun des pensionsfähigen Diensteinkommens der Gerichtsvollzieher. — Denk⸗ schrift zu der beabsichtigten Aenderung des Zustellungswesens und der Stellung der Gerichtsvollzieher, herausgegeben vom Verein da Gerichtsvollzieher im Ober⸗Landesgerichtsbezirk Naumburg a. d. Saale — Rechtsprechung. — Ober⸗Landesgerichtliche Entscheidungen. — Per⸗ sonal⸗Nachrichten.
— Friedreich's Blätter für gerichtliche Medizin und Sanitätspolizei. Herausgegeben von Dr. Otto Messerer⸗ K. Landgerichtsarzt u. a. ö. Prof. der gerichtlichen Medi in. Nür⸗ berg, Friedrich Korn. — Jahrgang 46, Heft 1 enthält: Ueber Haut⸗ gangräne an den Füßen bei subakuter Vergiftung durch Phosphor, bvor Dr. A. Heberda⸗Wien. Eine Karbolsäurevergiftung, von Dr. Reubold⸗ Würzburg. Tod durch Schlagfluß oder Mord, von Dr. Rüth⸗Passau Ueber kataleptische Todesstarre, von Dr. H. Schlesinger⸗Wien. Wescn und Wirkungen des Schlachthauszwanges, von Ober⸗Bürgermeitt Paul am Ende⸗Dresden. Wohngebäude im Bezirksamt Wolfstein von Dr. C. Vanselow⸗Wolfstein.
Dieser Gedanke wird von
eutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußisch
Land⸗ und Forstwirthschaft.
XXIII. Plenarversammlung des Deutschen Landwirthschaftsraths.*)
In der gestrigen fünften und letzten Sitzung wurde die Be⸗
rathung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Tuber⸗
kulose fortgesetzt und auf Antrag des Rittergutsbesitzers von Putt⸗ kamer (Plauth) beschlossen: dem bereits mitgetheilten Antrag der Referenten hinzuzufügen: c. die periodische Veröffentlichung des amt⸗ lich festgestellten Vorkommens der Tuberkulose beim Rindvieh zu ver⸗ anlassen. Danach gelangte der Antrag mit der von Prof. Dr. Orth beantragten Aenderung zur Annahme, daß es sub I heißt: „Die Herausgabe einer kurzen volksthümlichen Druckschrift⸗ u. s. w.“, und weiter unten die Worte „in ausführlicher Weise“ ge⸗ strichen werden. 8 8 *
Nach einer Erörterung über Vorschläge, betreffend die Aenderung der inneren Organisation des Deutschen Landwirthschaftsraths, die einen ausschließlich internen Charakter trug, folgte als weiterer Verhandlungsgegenstand: die Stellungnahme zum Taback⸗ steuer⸗Gesetzentwurf. Der Referent, Oekonomie⸗Rath Klein (Wertheim in Baden) befürwortete die Annahme folgenden Antrags:
„Der Deutsche Landwirthschaftsrath erklärt: daß der dem Reichs⸗ tag vorliegende Entwurf einer Tabackfabrikatsteuer der Stellung ent⸗ spricht, welche der Deutsche Landwirthschaftsrath seit Erlassung des Gesetzes von 1879 über die Besteuerung des Tabacks in seinen Ver⸗ handlungen wie in verschiedenen Denkschriften eingenommen hat. Der vorliegende Gesetzentwurf beseitigt eine Reihe von Unzuträglich⸗ keiten und Belästigungen, welche die bestehende Gesetzgebung für die z hatte, vor allem die ungerecht wirkende, den Werth des Tabacks nicht berücksichtigende Gewichtssteuer. Aber in einem wesentlichen Punkte entspricht er den berechtigten Forderungen nicht, welche die Tabackpflanzer fort und fort erhoben haben. Es ist dies der ungenügende Zollschutz für unseren inländischen Taback, welcher bei der Annahme des Gesetzes sich noch weit fühlbarer wie seither machen und dem einheimischen Tabackbau schwere Schädigung zringen wird. Es ist daher zur Erhaltung desselben durchaus erforder⸗ lich, daß der Zoll auf Taback ganz wesentlich erhöht werde.“
Nach kurzer Debatte wurde dieser Antrag mit großer Mehrheit unverändert angenommen.
Den letzten Gegenstand der Tagesordnung bildete der Bericht der in der vorjährigen Plenarversammlung gewählten Kommission über die Lage der ländlichen Arbeiterverhältnisse. Die Kom⸗ mission, der die Aufgabe gestellt war, Vorschläge über Maßregeln zu machen, welche eine günstigere Gestaltung der ländlichen Arbeiter⸗ verhältnisse herbeizuführen geeignet erscheinen, war am 16. und 17. Ok⸗ tober 1894 unter dem Vorsitz des Freiherrn von Cetto versammelt. Zunächst wurde die Frage in Berathung gezogen, auf welche Weise die der Kommission gestellte Aufgabe zu lösen sei. Die allgemeine Anschauung in der Kommission ging dahin: daß dies nur dann in erfolgreicher Weise geschehen könne, wenn eine Zergliederung der Frage stattfinde, und die einzelnen Theile derselben nach und nach auf Grund der ermittelten einschlägigen Ver⸗ hältnisse eine erschöpfende Behandlung erführen. Demzufolge wurde nachstehendes Arbeitsprogramm entworfen: I. Reform der Arbeiter⸗ verfassung: a. Geld⸗ oder Naturallöhnung, b. Gewinn⸗ betheiligung, c. Gesindehaltung, Verhältniß zur Familie, Be⸗ schäftigung im Winter, Disziplin, Revision der Gesinde⸗ ordnung, d. Tagelöhner (besonders im östlichen Deutsch⸗ land: 1) Wohnungsfrage, 2) Wohlfahrtseinrichtungen: geselliges Leben, Krankenpflege, Erziehung und Versorgung der Kinder, Sparkassen und Konsumvereine, Volksbibliotheken ꝛc., 3) Seßhaftmachung: Arbeiter⸗ pacht, Rentengüter (Größenverhältnisse derselben), Bildung von neuen Landgemeinden. II. Unmittelbare Fürsorge für reichliche Versorgung des Arbeiterbedarfs: a. Arbeitsvermittelung und Arbeitsnachweis, b. Schulung von Arbeitergefangenen und Korrigenden zu ländlicher Arbeit durch Einführung des landwirthschaftlichen Betriebes bei Arbeiterkolonien, Verpflegungsstationen, Straf⸗ anstalten. Zu diesem Behuf wurden sämmtliche deutschen Staatsregierungen ersucht, über die Schulung von Strafgefangenen und Korrigenden zu ländlicher Arbeit durch Einführung des land⸗ wirthschaftlichen Betriebs bei Arbeiterkolonien, Verpflegungsstationen, Straf⸗ und Besserungsanstalten Aufschluß zu ertheilen. Dem an die Staatsregierungen unterm 10. Februar v. J. gerichteten Schreiben war ein Fragebogen beigegeben. Wie der Referent über diese Frage, Frei⸗ herr von Cetto, mittheilte, gehe aus den Antworten der Regierungen hervor, daß die Beschäftigung der Strafgefangenen und Korrigenden mit ländlicher Arbeit in ausgedehnter Weise geschehe, und daß damit sehr wohlthätige Erfolge erzielt worden seien. An⸗ seüichts der lebhaften Agitation der Sozialdemokraten unter der länd⸗ ichen Bevölkerung bezeichnete Referent es als dringend geboten, daß die Kommission ihre Arbeiten zur Hebung der Lage der ländlichen Arbeiter mit Energie fortsetze. Die Versammlung erklärte sich mit dem Arbeitsprogramm der Kommission einverstanden und beauftragte dieselbe, ihre Arbeiten in der bisherigen Weise fortzusetzen. „
Der Vorsitzende theilte hierauf mit, daß der Vorstand im Auf⸗ trage des Deutschen Landwirthschaftsraths dem Fürsten Bismarck zu dessen 80. Geburtstag eine Glückwunschadresse überreichen werde.
Alsdann wurden: Rittergutsbesitzer von Arnim⸗Güterberg, Frei⸗ herr von Cetto (Reichertshausen), Domänen⸗Rath Rettich (Rostock), Abg. Freiherr von Erffa (Wernburg in Sachsen), Freiherr von Hövel (Herbeck in Westfalen) und Justiz⸗Rath Reich (Meyken in Ostpreußen) neu resp. wieder in den Ausschuß gewählt.
Danach war die Tagesordnung erledigt. Der Vorsitzende, Landes⸗ hauptmann von Röder (Ober⸗Ellguth) erklärte mit einem dreifachen Hoch auf Seine Majestät den Kaiser, die deutschen Bundesfürsten und die freien deutschen Städte die 23. Plenarversammlung des Deutschen Landwirthschaftsraths für geschlossen.
Posen. Zur Freude der Hopfenbauer des hiesigen Bezirks hat ihr Vertreter auf der Versammlung des Deutschen Hopfenbau⸗Vereins in Nürnberg den Fortbestand des Hopfen⸗Versuchsgartens in Paprotsch auf Kosten des genannten allgemeinen Vereins erreicht.
Der österreichische Agrartag berieth gestern, wie „W. T. B.“ aus Wien berichtet, eine Resolution, betreffend die Organisation des Grundbesitzes und der Landwirthschaft, wonach die Errichtung von Bezirks⸗ und Landesgenossenschaften und der obligatorische Beitritt der Besitzer landwirthschaftlicher Liegenschaften durch Reichsgesetz aus⸗ gesprochen werden soll. Der Landesgesetzgebung soll es überlassen bleiben, ob solche Genossenschaften zu errichten sind. Im Fortgange der Berathungen sprach jic der Agrartag für Bildung landwirthschaft⸗ licher Berufsgenossenschaften mit Beitrittszwang aus und lehnte die Be⸗ stimmung ab, wonach die Entscheidung über deren Errichtung der Landesgesetzgebung überlassen bleiben solle. Hingegen wurde ein An⸗ trag angenommen, wonach der weitere Ausbau der Genossenschaften im Wege der Landesgesetzgebung erfolgen solle. Nach längerer De⸗
obatte gelangte ferner eine Resolution zur Annahme, worin aus⸗ gesprochen wird, daß der vom Ackerbau⸗Ministerium eingebrachte
*) S. a. Nr. 57, 58 und 59 d. BI.
3w eite Beilage
Berlin, Sonnabend, den 9. März
Gesetzentwurf, betreffend die Errichtung von Rentengütern, nur unter der Voraussetzung wesentlicher Veränderungen desselben zur Erfüllung der dem Entwurf zu Grunde liegenden Absicht dienen könne.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.
½ Spanien. Durch Königliche Verordnung vom 1. d. M. ist gegen Herkünfte von Montevideo Quarantäne angeordnet worden. Gleichzeitig werden alle Häfen, welche von dem genannten Ort nicht weiter als 165 km entfernt sind, für choleraverdächtig erklärt. ““
Rumänien. “ Die im Hafen von Sulina für die Quarantäne vpon einlaufenden Fahrzeugen geltenden Bestimmungen sind durch Beschluß der Königlich rumänischen Regierung dahin abgeänbert worden, daß Dampsschiffe von einem Tonnengehalt bis zu 600 t, welche für See⸗ und Fluß⸗ fahrten eingerichtet sind, sowie die Segelschiffe von gleichem Tonnen⸗ Phalt, solange dieselben der ärztlichen Beobachtung im Hafen von ulina unterworfen sind, an der linken Seite des Kanals und zwar von dem Eingang in den letzteren an bis zu dem sechsten Meilenzeiger zu stationieren haben. (Vgl. „R.⸗Anz.“ Nr. 65 vom 16. März 1893 4 Absatz 3.)
“ G11.“
Sterblichkeits⸗ und Gesundheitsverhältr
während des Monats Januar 1895.
Gemläß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts sind im Monat Januar von je 1000 Einwohnern, auf das Jahr berechnet, als gestorben gemeldet: in Berlin 15,5, in Breslau 25,6, in Altona 17,8, in Frankfurt a. M. 16,3, in Hannover 22,1, in Cassel 14,5, in Köln 20,4, in Königsberg 24,2, in Magdeburg 17,4, in Stettin 25,4, in Wiesbaden 15,1, in München 20,8, in Nürnberg 19,2, in Augsburg 25,4, in Dresden 18,8, in Leipzig 17,2, in Stuttgart 17,7, in Karlsruhe 15,2, in Braunschweig 20,5, in Hamburg 15,9, in Straß⸗ burg 18,8, in Metz 14,2, in Amsterdam 15,5, in Brüssel 29,2, in Budapest 24,5, in Christiania 17,5, in Dublin 32,5, in Edinburg 23,7, in Glasgow 27,6, in Kopenhagen 17,1, in Krakau 36,7, in Liverpool 27,2, in London 18,6, in Lyon 33,6, in Moskau 34,4, in Odessa 19,0, in Paris 24,9, in St. Petersburg 28,3, in Prag 23,8, in Rom (Dezember) 22,2, in Stockholm 20,6, in Triest 28,8, in Turin (Dezember) 21,1, in Venedig 26,4, in Warschau 23,0, in Wien 22,6, in New⸗York 24,1. (Für die nichtdeutschen Städte ist der Zeitraum von 5 Wochen, vom 30. Dezember a. pr. bis 2. Februar 1895, zu⸗ sammengefaßt worden.)
Der Gesundheitsstand im Monat Januar war in der überwiegenden Mehrzahl der deutschen sowohl wie der nichtdeutschen Berichtsorte ein ziemlich günstiger, die Sterblichkeit in den deutschen Orten zumeist eine niedrigere als im Dezember, in den west⸗ und südeuropäischen Städten jedoch vielfach eine größere als im Vormonat. Die Zahl der deutschen Orte mit sehr geringer Sterblichkeit (unter 15,0 pr. M. u. J.) stieg von 25 im Dezem⸗ ber auf 30 im Januar, und zwar erfreuten sich Beuthen O.⸗S., Eis⸗ leben, Erfurt, Fierft M.⸗Gladbach, Glogau, Cassel, Kottbus, Küstrin, Neunkirchen, Ohligs, Rheydt, Saarbrücken, St. Johann, Siegen, Thorn, Wesel, Wilhelmshaven, Witten, Hof, Annaberg, Bautzen, Gmünd, Ludwigsburg, Ulm, Gießen, Apolda, Lübeck, Bremerhaven, Metz einer solch niedrigen Sterblichkeit. Die Zahl der deutschen Orte mit hoher Sterblichkeit (Sterblichkeitsziffer über 35,0 pr. M.) stieg von 2 im Vormonat auf 5 (in Greifswald, Kolberg, Herne, Stolp, Löbtau und von nichtdeutschen Städten: in Krakau.) Das Sterblichkeitsmaxvimum, das im Dezember 40,7 betrug, erreichte im Januar Herne mit 62,7 pr. M. (infolge von 34 an akuten Entzündungen der Athmungsorgane ge⸗ meldeten Todesfälle). Ansehnli Ete ee⸗ war die Zahl der deutschen Orte mit günstiger Sterblichkeit (Sterblich⸗ keitsziffer 15,0 bis 20,0 pr. M.) auf 112 von 96 im Vormonat und wollen wir aus der großen Zahl derselben hier nur Aachen, Altona, Aschersleben, Barmen, Berlin (mit den Vororten Weißensee und Schöneberg), Bielefeld, Brandenburg, Bromberg, Charlottenburg, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Elberfeld, Frankfurt a. M., Geestemünde, Giebichenstein, Gleiwitz, Görlitz, Göttingen, Halberstadt, Halle, Harburg, Hirschberg, Kiel, Königshütte, Krefeld, Liegnitz, Magdeburg, Marburg, Merseburg, Minden, Nordhausen, Osnabrück, Potsdam, Spandau, Stendal, Wiesbaden, Bay⸗ reuth, Furth, Ingolstadt, Kaiserslautern, Nürnberg, Sppeyer, Dresden, Leipzig, Meißen, Reichenbach, Zittau, Eßlingen,
eilbronn, Stuttgart, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim, Darmstadt, Nainz, Worms, Güstrow, Rostock, Schwerin i. M., Eisenach, Weimar, Coburg, Gotha, Zerbst, Greiz, Gera, Bremen, Hamburg, Colmar, Hagenau, Straßburg i. E. und von nichtdeutschen Städten Amsterdam, Christiania, Kopenhagen, London, Odessa nennen. Auch die Zahl der deutschen Orte mit mäßig hoher Sterb⸗ lichkeit (Sterblichkeitsziffer bis 23,0 pro Mille) war größer als im Dezember (45 gegen 39) und erwähnen wir aus der Jaht derselben hier nur Essen, Flensburg, Frankfurt a. O., Guben, Insterburg, Köln, Landsberg a. W., Memel, Münster, aderborn, Ratibor, Bamberg, Ludwigshafen, München, Würzburg, Crim⸗ mitschau, Freiberg i. S., Cannstatt, Freiburg i. B., Wismar, Braun⸗ schweig, Altenburg, Bernburg und von nichtdeutschen Städten Rom (Dezember), Turin (Dezember), Stockholm und Wien.
Die W1I1“ des Sänglingsalters an der Ge⸗ sammtsterblichkeit blieb eine kleine; von je 10 000 Lebenden starben, aufs Jahr berechnet, in Berlin 41, in Hamburg 42, in Dresden 52, in Stuttgart 56, in München 66 See Diese geringe Säuglingssterblichkeit basierte auch in diesem Monat auf dem im allgemeinen nicht häufigen Vorkommen von akuten Darm⸗ krankheiten, die in deutschen Orten nur in Berlin, Breslau, Köln, Glauchau, Leipzig, Löbtau eine gesteigerte Zahl von Todesfällen hervorrief. Aus nichtdeutschen Orten Krankheitsformen vielfach zahlreicher 1 wie aus Amsterdam, Brüssel, Budapest, London, Odessa, Paris, St. Petersburg, Stockholm, Turin (Dezember), Warschau, Wien, New⸗York u. a. Dagegen war die Sterblichkeit in den höheren Altersklassen allgemein eine ge⸗ steigerte und zwar hauptsächlich durch das allgemein häufigere Vorkommen von akuten Entzündungen der Athmungs⸗ organe, die in vielen Orten, namentlich des Auslandes, zahlreiche Opfer forderten. So war die Zahl der Sterbefälle an diesen Krank⸗ heitsformen in Barmen, Bochum, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle, I Herne, Fehfech Augsburg, Leipzig, Stuttgart, Darmstadt, Bremen, Hamburg, Mülhausen und Straßburg i. E., Brüssel, Buda⸗ pest, Christiania, Krakau, London, Lyon, Moskau, 8 St. Peters⸗ burg, Prag, Stockholm, Triest, Venedig, Warschau, Wien, New⸗ Gleich groß wie im Vormonat blieb die Nürnberg, Würzburg, Braun⸗ Berlin, Charlottenburg, Magdeburg, Stettin, Hervorgerufen
als im Dezember gemeldet,
York u. a. eine gesteigerte. ahl der Todesfälle in Altona, schweig, Prag und war in Aachen, Danzig, Düsseldorf, Elberfeld, Essen, Köln, München, Dresden, Moskau kleiner als im Dezember.
wurden Sterbefälle an diesen
waren diese Erkrankungen der Athmungsorgane zumeist durch die an⸗ haltend rauhe Temperatur der Luft, die in ganz Europa während des Monats vorherrschte und die besonders in den west⸗ und südeuropäischen Städten häufiger tödtlich endeten als in den nord⸗ und osteuropäischen. — Auch Erkrankungen an Grippe wurden häufiger beobachtet; doch blieb der Verlauf meist ein milder, nur in London, Paris und New⸗ Vork endeten sie häufiger tödtlich. So werden aus Breslau, Elber⸗ feld, Frankfurt a. M., Frankfurt a. O. und Budapest je 2, aus Oldenburg 3, aus Stockholm 4, aus Hamburg 5, aus Kopenhagen und Moskau je 9, aus Berlin 17, aus London 75, aus Paris 94, aus New⸗York 247 Todesfälle an Grippe gemeldet. — Die Zahl der Todesfälle an Schwindsucht war etwas kleiner als im Dezember. — Die Mittheilungen über den Rückgang der Cholera lauteten fast allgemein günstig. In dem Deutschen Reich ist kein Cholera⸗ fall mehr zur Feststellung gekommen. Aus Oesterreich⸗Ungarn kamen aus Galizien (vom 31. Dezember a. pr. bis 3. Februar 1895) 332 Erkrankungen mit 144 Todesfällen zur Meldung. Unter den er⸗ griffenen Bezirken waren es nur Buczacz, Husiatyn, Skalat und Tarnopol, in denen die Epidemie noch eine größere Zahl von Er⸗ krankungen hervorrief, doch war zu Ende des Monats die Zahl der⸗ selben nur noch eine kleine, sodaß das baldige Erlöschen zu erwarten ist. In Rußland zeigte sich die Epidemie nur noch in größerer Verbreitung in Podolien und Wolhynien; in den Gouverne⸗ ments Petrikau, Kowno, Radom, Suwalki (Stadt Augustowo), Minsk, Witebsk war die Zahl der gemeldeten Erkrankungen nur eine kleine, in Kursk und Sawarow eine nur vereinzelte. Aus der Türkei wird der Wiederausbruch der Cholera in Konstantinopel gemeldet. Vom 9. Januar bis 4. Februar wurden daselbst 61 Erkrankungen mit 30 Todesfällen festgestellt. In Armenien war die an (besonders der Ort Adalia), im Vilajet Diarbekir der Ort Siwerek stärker befallen. In Rumänien zeigten sich Ende Januar verdächtige Darmkrankheiten unter den Lastträgern in Sulina. In Brasilien kam Anfang Januar die Cholera im Thale des Parahyba⸗Flusses zum Vorschein. 1
VVpon den anderen Infektionskrankheiten kamen Todesfälle an Ma⸗ sern, Scharlach, Diphtherie und Typhus etwas weniger, an Keuch⸗ husten und Pocken etwas mehr zur Mittheilung als im Dezember. Insbesondere haben Masern weniger Sterbefälle veranlaßt, wenn sie auch noch immer zahlreich beobachtet wurden und in einigen Orten (Herne, Oberhausen, Brüssel, Edinburg, Glasgow, Wien) eine ansehnliche Zahl von Todesfällen bedingten. Erkrankungen kamen aus Berlin, Breslau, amburg, Budapest, Edinburg, Kopenhagen, Stockholm, Paris, St. Petersburg, Wien und aus den Aachen, Arnsberg, Düsseldorf, Hildesheim Münster, Posen, Schleswig u. a. zwar noch in großer, aber doch meist erheblich geringerer Zahl im Dezember zur Anzeige. — Sterbefälle an Scharlach waren in Berlin, Leipzig, München, Bukarest, Moskau, St. Petersburg, Stockholm, Wien, New⸗York vermehrt, in Breslau, Budapest, Glasgow, Liverpool, London, Odessa, Warschau vermindert. — Die Sterblichkeit an Diphtherie und Croup war in Berlin, Breslau, Halle, Dresden, Leipzig, Stuttgart, Hamburg, Christiania, Kopenhagen, Odessa, Stockholm, Triest, Wien eine zum theil erheb⸗ lich kleinere als im Dezember, dagegen in Barmen, Dortmund, Hannover, ildesheim, Chemnitz, Dessau, Mülhausen i. E., Budapest, Edinburg, London, Paris, St. Petersberg, Prag, Warschau, New⸗York eine größere, in Aachen, Düssel⸗ dorf, Königsberg, Magdeburg, Augsburg, München, Krakau, Moskau die gleich große wie im Vormonat. Erkrankungen kamen aus Berlin, Hamburg, München, Budapest, Kopenhagen, Paris, St. Petersburg, Wien und aus den Regierungsbezirken Dü eldorf und Schleswig in großer Zahl zur Anzeige. Das Vorkommen von Unterleibstyphus blieb in fast allen Großstädten ein beschränktes, in Dublin und Liverpool war die Zahl der Sterbefälle etwas größer als im Dezember. An Flecktyphus kamen aus Borbeck 1, aus Warschau 2, aus Moskau 8 Todesfälle, aus dem Regierungs⸗ bezirk Düsseldorf sowie aus Edinburg vereinzelte, aus St. Peters⸗ burg 14 Erkrankungsfälle zur Mittheilung. An Genick⸗ starre wurde aus Altenessen und Prag je 1, aus New⸗ York 19 Todesfälle, aus Breslau, Nürnberg, Kopenhagen sowie aus den Regierungsbezirken Düsseldorf, Stettin vereinzelte, aus dem Regierungsbezirk Posen 6 Erkrankungen gemeldet. Dem Keuch⸗ husten erlagen in Berlin, Glasgow, London mehr Kinder als im Vormonat. Aus München kam eine Erkrankung an Trichinosis, aus Moskau 1 Todesfall an Milzbrand, aus Moskau und St. Petersburg je 1 Todesfall an Tollwuth zur Anzeige. — Pocken zeigten sich häufiger; aus Amsterdam, London und Warschau wurde je 1 Todesfall, aus Budapest, Glasgow, Mailand je 2, aus Odessa und Paris je 3, aus Antwerpen und New⸗York je 4, aus Edin⸗ burg, Liverpool, Moskau je 6, aus Dublin 38 Todesfälle gemeldet. In Konstantinopel herrschten die Pocken seit Dezember in recht bösartiger Weise; vom 13. Dezember bis 13. Januar starben daselbst 153 Personen, vom 23. bis 29. Januar allein 33 Personen an Pocken. Auch in Konstantine (Algier) traten die Pocken bösartig auf. Erkrankungen an Pocken wurden aus Prag, Wien und den Regierungsbezirken Aachen, Arnsberg, Königsberg und Posen in vereinzelten Fällen gemeldet; aus Budapest gelangten 5, aus Edinburg 28, aus St. Petersburg 39, aus don 43, aus Paris 82 Erkrankungen zur Anzeige. — Das Gelbfieber trat im De⸗ zember in Havanna, Cienfuegos, Vera Cruz, San Salvador, San Juan (Porto Rico), Rio de Janeiro und Santos sehr mild auf.
Handel und Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 8. d. M. gestellt 11 011, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. 1 1 In DSeee elten sind am 7. d. M. gestellt 3741, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen. 14“
Zwangs⸗Versteigerungen. 8 1
Beim Königlichen Amtsgericht I Berlin standen am 8. März die nachbezeichneten Grundstücke zur ersteigerung: Soldinerstraße 35, dem Baumeister David Isseph zu Berlin gehörig; Fläche 6,34 a; Nutzungswerth 7380 ℳ; e 400 ℳ; mit dem Gebot von 83 750 ℳ wurde die Handelsgesellschaft Reiß⸗ ner, Wohl u. Co, Oranienburgerstraße 60/63, Meistbietende. — Bremerstraße 47, dem Mauremeister Carl Karras gehörig; Fläche 17,75 a; Nutzungswerth 23 600 ℳ; Mindestgebot 740 ℳ; Meistbietender blieb der Steinhändler Alb. Krester zu Charlotten⸗ burg mit dem Gebot von 308 000 ℳ — Scharnhorststraße 13, der Frau M. Roesner gehörig; Fläche 5,17 a; Nutzungswerth 8630 ℳ; Mindestgebot 1600 ℳ; mit dem Gebot von 140 000 ℳ blieb der Fouragehändler Chr. Kurowski, Schiffbauerdamm 19, Meistbietender.
Beim Königlichen Amtsgericht II Berlin standen die nachbenannten Grundstücke zur Versteigerung: Das im Grundbuch von Pankow Band 1 Blatt Nr. 20 auf den Namen der Frau Rittergutsbesitzer Margarethe † r t geb. Dziobeck, zu Präsidensitz bei Liebenwalde eingetragene, zu Pankow belegene Grundstück; Fläche 16,60 a; Nutzungswerth 2410 ℳ; Mindestgebot 51 771 ℳ; das Ver⸗ fahren wurde eingestellt und ein neuer Bietungstermin soll an Ort und Stelle (Pankow) anberaumt werden. — Das im Grund⸗