E I9 2. 8 82 8
8 E11AX“
SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Ber Bezugspreis beträgt vierteljährlich 4 ℳ%ℳ 50 ₰. Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expedition
Einzelne Unmmern kosten 25 ₰. 3 2’ 88 . 8 Segeeos 8 “ 8 AM “ E 8 * 8 Berlin, Montag, den 11. März, Abends.
Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰. Inserate nimmt an:
und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers
die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers
Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32. iI11614A4““
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem praktischen Arzt, Geeamen Sanitäts⸗Rath Dr. Bette zu Magdeburg, dem evangelischen Pfarrer Fröhlich zu Thalfang im Kreise Berncastel und dem Regierungs⸗ Sekretär a. D., Rechnungs⸗Rath Rheinfels zu Stade den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, 1 dem Biidhauer Westphal zu Berlin den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, dem Steinmetzpolier Carl Dreiling zu Berlin das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold, sowie dem Maurerpolier Franz Juhre und dem Zimmer⸗ polier Pfennig zu Berlin das Allgemeine Ehrenzeichen zu 1X1X4““ 8 “ Seine M. Allergnädigst geruht: Allerhöchstihrem Hof⸗Marschall Freiherrn von und zu Egloffstein die Erlaubniß zur Anlegung der ihm verliehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, und zwar: 1 des Komthurkreuzes erster Klasse des Königlich sächsischen Albrechts⸗Ordens und des Komthurkreuzes erster Klasse des Her ernestinischen Haus⸗Ordens.
8
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Deutsches Reich.
8 Seine Majestät der Kaiser und König haben 1 Allergnädigst geruht:
dem Obersten à la suite der Armee Freiherrn von 1 Schele, vorbehaltlich weiterer Verwendung, die nachgesuchte 8 “ als Geuverneur für Deutsch⸗Ostafrika zu ertheilen.
8*
Einfuhr und Ausfuhr von Zuck im Monat Februar.
Einfuhr 100 kg netto
8 Ausfuhr:
1) von inländischem Zucker
8— des Zuckersteuergesetzes 8 . 197 269 270 383
— 11““ GC. 5 358 6 132 21 2) von ausländischem Zucker aus Niederlagen: . 8 Reffarter ee11ö11“; 23 974 30 486 ͤ111111XXX“ 3149 1 485
Berlin, den 11. März 1895.
Kaiserliches Statistisches Amt. von Scheel.
Bekanntmachung
des Königlich württembergischen Ministeriums des Innern,
betreffend die Einfuhr von Vieh aus Italien.
Im Hinblick auf die Gefahr der Einschleppung der Maul⸗ und Klauenseuche durch italienische Viehsendungen wird die durch Bekanntmachung vom 29. September v. J. (Reg⸗Bl. S. 304) ausnahmsweise ertheilte Erlaubniß zur Einfuhr von Rindvieh aus Italien in die Schlachthöfe der Städte Stutt⸗ agart, Ulm und Heilbronn vom 15. März d. J. ab zurück⸗
genommen. — nun. Mit diesem tritt das Verbot der Ein⸗ und Durchfuhr von Wiederkäuern und Schweinen aus Lrn.
(Bekanntmachung vom 14. Dezember 1893, Reg.⸗-Bl.
in vollem Umfang wieder in Kraft. Stuttgart, den 7. März 1895. Pif chek.
—
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen ordentlichen Professor D. Samuel Oettli
iu Bern zum ordentlichen Professor in der theologischen Fa⸗ ltät der Universität zu Greifswald zu ernennen, und
öe ausländischem Zucker: 1) in den freien Verkehr:
Raffinierter Zucker.. 331 e““ 62 1 2) auf Niederlagen:
3 Raffinierter Zucker 13 632
Rohzucker... 98
dem ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität zu Kiel Dr. Carl ben den Charakter
als Geheimer Regierungs⸗Rath zu verleihen. 6 1“ 3 81 “ 8 Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ 88 68
Medizinal⸗Angelegenheiten. 1e“
Bekanntmachung.
Zur Abhaltung der durch meine allgemeine Verfügung vom 31. Mai 1894 eingeführten wissenschaftlichen Prüfung der Lehrerinnen habe ich Termin auf
Mittwoch, den 5. Juni d. J., Vormittags 9 Uhr, in den Diensträumen des Unterrichts⸗Ministeriums, Unter den Linden Nr. 4, angesetzt.
Die Meldungen zu dieser Prüfung sind bis spätestens zum 10. April d. J. an mich einzureichen. 8 Ich mache noch besonders darauf aufmerksam, daß nach § 4 der Prüfungsordnung der 2. ein selbstgefertigter Lebenslauf, sowie die Zeugnisse über die besonderen Prüfungen und die bisherige Lehrthätigkeit beizufügen sind, auch die Be⸗ werberinnen die Fächer zu bezeichnen haben, in welchen sie die Prüfung abzulegen wünschen. Berlin, den 9. März 18905/.. Der Minister der geistlichen, Medizinal⸗Angelegenheiten. osse.
5*
Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. 8
Der Kreis⸗Thierarzt Wulf zu Gerolstein ist, unter Ent⸗ bindung von seinem gegenwärtigen Amt, in die zweite Kreis⸗ Thierarztstelle des Kreises Bitburg, mit dem Amtssitz in Bitburg, versetzt worden.
Dem Thierarzt Friedrich Haertel zu Groß⸗Warten⸗ berg ist die von ihm bisher kommissarisch verwaltete Kreis⸗ Thierarztstelle für den Kreis Groß⸗Wartenberg definitiv ver⸗ liehen worden
u mp far ru ng s⸗ Ur k unde 3 betreffend die evangelischen Kirchengemeinden zu Zwölf⸗ Apostel, St. Matthäus und St. Lukas in Berlin.
Mit Genehmigung des Herrn Ministers der geistlichen ꝛc. An⸗ Flegebeten und des Evangelischen Ober⸗Kirchenraths sowie nach nhörung der Betheiligten wird von den unterzeichneten Behörden hierdurch Folgendes festgesetzt: I
Die bisher zur Zwölf⸗Apostel⸗Kirchengemeinde gehörigen Evan⸗ Lütschen in denjenigen Stadtgebieten Berlins, welche umschrieben werden:
A. im Norden: durch den Landwehrkanal von der Westseite des Bahnkörpers der Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn bis snr Grenze der Grundstücke auf der Ostseite der Genthiner⸗
raße,
im Westen: durch die letztbezeichnete Grenze bis zur Mittel⸗
linie der Lützowstraße,
. im Süden: durch die Mittellinie der Lützowstraße bis zur Westseite des Bahnkörpers der Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn (Ostseite der Flottwellftraße),
im Osten: durch die Westseite dieses Bahnkörpers bis zum Landwehrkanal; 1
B. im Norden: durch den Landwehrkanal von der Ost⸗ bis — Gbb- des Bahnkörpers der Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger
kenbahn,
im Westen: durch die Westseite dieses Bahnkörpers bis zur hinteren Grenze der Grundstücke auf der Nordseite der Yorkstraße,
im Süden: durch die letztbezeichnete Grenze bis zur Ostseite des Bahnkörpers der EEEö1uee Eisenbahn,
im Osten: durch die Ostseite dieses Bahnkörpers bis zum Landwehrkanal,
werden aus der genannten Kirchengemeinde , .
zu A in die St. Matthäus⸗Kirchengemeinde,
12u B in die St. Lukas⸗Kirchengemeinde 68 v161A4A“X“ 1 8 vV 1A1Xmpp“ 1““ Die bisher zur St. Matthäus⸗Kirchengemeinde gehörigen
Evangelischen in demjenigen Gebiet dieser Gemeinde, welches um⸗ schrieben wird: 11 im Norden: durch die jetzige Grenze gegen die Dreifaltigkeits⸗ Kirchengemeinde von deren südlichem Endpunkte nordwärts bis zur Mittellinie der Potsdamerstraße und durch diese bis zur hinteren Grenze der Grundstücke auf der Westseite der Vhee eh im Westen: durch die hintere Grenze der Grundstücke auf der Westseite der Linkstraße, einschließlich des Grundstücks Potsdamer⸗ straße 140 und der Eckgrundstücke an der Eichhorn⸗ und der Königin⸗Augustastraße, 5 im Süden: durch die jetzige Grenze gegen die Zwölf⸗Apostel⸗ Kirchengemeinde, b im Osten: durch die jetzige Grenze gegen die St. Lukas⸗ Kirchengemeinde, — werden aus der St. Matthäus⸗Kirchengemeinde in die St. Lukas⸗ Kirchengemeinde umgepfarrt.
“ 11““ 8 8 hende Bestimmungen treten mit dem 15. März 1895 in Kraft. . 8 Berlin, den 27. Februar 1895. Berlin, den 2. März 1895. Königliches Konsistorium Der der Provinz Brandenburg, Königliche Abtheilung Berlin. olizei⸗ Peisident. (L. S.) Faber. (L. S.) Freiherr von Richthofen.
Vorstehende Umpfarrungs⸗Urkunde bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß.
Berlin, den 7. März 1895. .
Königliches Konsistorium der Provinz Brandenburg,
Abtheilung Berlin.
Faber. “
betreffend die Errichtung einer epangelischen Luther⸗ Kirchengemeinde in Berlin.
Mit Genehmigung des Herrn Ministers der geistlichen ꝛc. An⸗ gelegenheiten und des Evangelischen Ober⸗Kirchenraths, sowie nach Anhörung der Betheiligten wird von den unterzeichneten Behörden hierdurch Folgendes festgesetzt:
. 18 Die Evangelischen in demjenigen Stadtgebiete Berlins, welches umschrieben wird: im Norden: durch die Mittellinie der Lützswstraße von der Westseite des Bahnkörpers der Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisen⸗ bahn (Ostseite der Flottwellstraße) ab bis zur Mittellinie der
Potsdamerstraße, 1 8 im Westen: durch die Mittellinie der Potsdamerstraße bis zur Weichbildgrenze gegen Schöneberg, im Süden: durch die Weichbildgrenze gegen Schöneberg bis zur Westseite des Bahnkörpers der Berlin⸗Dresdener Eisenbahn, im Osten: durch die Westseite des Bahnkörpers der Berlin⸗ Dresdener Eisenbahn nordwärts bis zur hinteren Grenze der Grund⸗ stücke auf der Nordseite der Ferrftrae durch die letztbezeichnete Grenze westwärts bis zur Westseite des Bahnkörpers der Berlin⸗ Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn und durch dieselbe nordwärts bis zur Mittellinie der Lützowstraße, werden aus der Zwölf⸗Avpostel⸗Kirchengemeinde ausgepfarrt und zu einer selbständigen Luther⸗Kirchengemeinde vereinigt. II. Das bisherige Archidiakonat der Zwölf⸗Apostel⸗Kirchengemeinde geht als erste Pfarrstelle auf die Luther⸗Kirchengemeinde über. In derselben wird außerdem eine zweite Pfarrstelle errichtet.
III. „Für die Luther⸗Kirchengemeinde gelten bis auf weiteres die gegen⸗ wärtigen Gebührenordnungen der Zwölf⸗Apostel⸗Kirchengemeinde.
IV. Bestimmungen treten mit dem 15. März 1895
aft. Berlin. den 27. Februar 1895. Berlin, März 1895.
in
Königliches Konsistorium er
der Provinz Brandenburg, Königliche Abtheilung Berlin. Polizei⸗Präsident.
(L. S.) Faber. (L. S.) Freiherr von Richthofen.
8 862 Urkunde bringen wir hierdurch zur öffentlichen enntniß. Zugleich werden folgende Festsetzungen bezw. Anordnungen be⸗ kannt gemacht: .1) Der Luther⸗Kirchengemeinde steht vom Tage ihrer Konsti⸗ tuierung ab auf 5 (fünf) Jahre die Mitbenutzung der beiden Kirchhöfe
von Zwölf⸗Apostel zu. Dieselbe bezieht für diesen Zeitraum die Stol⸗ und Stellgebühren ür Beerdigungen aus ihrer Mitte und die Ein⸗
nahmen aus dem Verkauf von reservierten Stellen und Erbbegräb⸗ dn sofern diese von Angehörigen des neuen Kirchspiels erworben werden. 2) Der Inhaber des bisherigen Archidiakonats der Zwölf⸗Apostel⸗ Kirchengemeinde, Prediger Kramm, tritt mit dem 15. März 1895 als Erster Pfarrer zur Luther⸗Kirchengemeinde über. Derselbe wird die Anmeldung der in dem neuen Parochialbezirke wohnhaften wahlfähigen Gemeindeglieder zur Wählerliste während der noch durch Kanzel⸗ abkündigung zu bestimmenden Tagesstunden in der Sakristei der Lutherkirche und außerdem nach Möglichkeit zu jeder anderen Tages⸗ zeit in seiner Wohnung entgegennehmen.
Berlin, den 7. März 1895. Koönigliches Konsistorium der Provinz Brande X4A“ düsts en Berlin. 1 8 aber
hekunde, betreffend die Errichtung einer 81enge55en Versöh⸗ nungs⸗Kirchengemeinde in Berlin.
Mit Genehmigung des Herrn Ministers der geistlichen ꝛc. An⸗ gelegenheiten und des Evangelischen Ober⸗Kirchenraths, sowie nach Anhörung der Betheiligten wird von den unterzeichneten Behörden hierdurch Folgendes festgesetzt:
18
Die Evangelischen in demjenigen Gebiet der St. Elisabeth⸗Kirchen⸗ gemeinde in Berlin, welches umschrieben wird:
8 Norden: durch die Grenze gegen die Himmelfahrt⸗Kirchen⸗ gemeinde,
2. Westen: durch die Grenze gegen die St. Golgatha⸗Kirchen⸗ gemeinde,
im Süden: durch die hintere Grenze der Grundstücke auf der
Südseite der Bernauerstraße, mit Einschluß der Grundstücke Acker⸗