“ Kunst und Wissenschaft.
den 15. d. M., * Jos. Ritter von S die photome übung halten.
Architektenhauses, 8 ½ Uhr Abends.
Der Ausfall der diesjährigen Schinkelpreis⸗ des Berliner Architekten⸗Vereins wurde in der Hauptver. Von den sechs eingelaufenen 8 8 Aufgabe aus dem Gebiete des Hochbaues, nämlich Künste auf einer Bauv.“ die Arbeit errmann in hen Regierungs⸗ die Schinkeldenkmünze zu⸗ Bauingenieurwesens, nämlich der Entwurf zu einer Thalsperre, hatte drei Bewerber ge⸗ Regierungs⸗Bauführer Nikolaus Die Arbeiten sind bis zum 13. März gleiche Anerkennung wurde dem von Herrn Biolinkonzert von Beethoven und dem mit
sammlung vom 4. d. M. verkündet. Bearbeitungen der Zebiet des Entwurfs eines Gebäudes für die bildenden Weltausstellung, erhielt nach dem „Zentr.⸗Bl. d. des Königlichen n aufül Berlin den Schinkelpreis, diejenige des Bauführers Hans Dörpfeld in Berlin erkannt. Die Aufgabe aus dem Gebiete des
Königli
funden, von denen der Königliche Holz den Schinkelpreis erhielt.
in den Stunden von 9 bis 2 Uhr im Architektenhause ausgestellt.
— Einen Wettbewerb um Entwürfe für eine „Ruhmeshalle⸗ in Barmen schreibt der für das Unternehmen gebildete Ausschuß Der Bau soll dem An⸗ denken der hochseligen Kaiser Wilhelm I. und Friedrich III. gewidmet sein und gleichzeitig die Gemäldesammlung des Barmer
aufnehmen. Die Entwürfe beim Ober⸗Bürgermeisteramt in Barmen übernommen:
daselbst unter den deutschen Architekten aus.
Kunstvereins und die städtische Bibliothek müssen bis zum 1. Juli eingereicht sein. Das Geheime Baurath, Professor Dr.
bert Stier in Hannover,
Preisgericht haben
der
ist der Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. zur Mitübernahme ersucht worden.
im Programm der Betrag von 350 — 400 000 ℳ enannt. A Prog Verft ng, weitere Ent⸗ Programm und Lage⸗
stehen 4000 ℳ, 2000 ℳ und 1000 ℳ zur würfe können für je 500 ℳ angekauft werden. plan sind vom Ober⸗Bürgermeisteramt in Barmen zu
Theater und Musik.
Theater Unter den Linden.
Abend begann das Gastspiel
Gestern
Burlesque⸗Company vom Shaftesbury⸗Theater in der Aufführung der Gesangs⸗Burleske „Moroceo⸗ Bound“ („Nach Marokko“), zu der vier Komponisten die in spezifisch englischem Volks⸗ theil recht ansprechende und originelle Musik geliefert haben. Der von F. Wilde verfaßte Text ist ohne Bedeutung; ein englischer Großgrundbesitzer, Squire Higgins, wird verleitet, sich mit seinem ch Marokko einzuschiffen, um dort vor dem Großvezier eine Vorstellung im Stil einer englischen Singspielhalle aufzuführen. Diese winzige Handlung vers chwindet aber unter dem Beiwerk, das die Hauptsache der Aufführung bildet. Wortspiele und andere Späße, Coupletwvorträge und vor allem Grotesktänze haben für die Unterhaltun llschaftliche und viraisce üc⸗ tn s8 zumeist auf englische gesellschaftliche und politische en und Ge⸗ vnec Publikum oft schwer verständlich litten und dem der vortragenden Darstellerinnen. Herren war es, nicht viel besser bestellt. Als Tanz übrig, und auf diesem wenn auch nicht schönes und lobenswerthes,
ton gehaltene und zum
ganzen gesellschaftlichen Anhang na
der Zuschauer und Zuhörer zu sorgen.
für das 1 Die Gesangsvorträge Stimmlosigkeit
bräuche beziehen, waren und zündeten wenig.
nahmslos unter der
musikalischer Schulung der gesanglichen Ausbildung der bei einer einzigen Ausnahme, wirkung blieb daher nur der leistet die Gesellschaft, so doch eigenartiges. — ungen eingeleitet und begleitet;
mitwirkenden
Alle Gesangsnummern wurden
nach deutscher Art, sondern fast nur um den sogenannten skirt-dance,
bericht vom 12. März 8 Uhr Morgens.
in 0° Celsius
im 40R
zu:2
Wetter.
Wind.
Stationen.
Bar. auf 0Gr
u. d. Meeressp
red. in Mill Temperatur
5 C.
—1 ☛
Belmullet.. NNO 2 wolkenlos Aberdeen.. WNW 2 heiter Christiansund O 2 wolki Kopenhagen. 2 Nebe Stockholm. 2 bedeckt Haparanda . 2 Schnee St Petersbg. S 2 heiter Moskau.. 1 heiter
Cork Queens⸗ halb bed.
town... Cherbourg bedeckt wolkenlos
Helder.. 8 S Nebel
182 “ Rebel) urg . Nebe Sees Nebel²)
Swinemünde halb bed. ³)
Neufahrwasser Memel halb bed. wolkenlos
n 3
Münster.. Dunst ⁴) Karlsruhe. wolkig
Wiesbaden heiter⁵) München. wolkig — Chemnitz wolkig Berlin.. wolkenl.¹) Wien.. 758 halb bed. — Breslau. 757 wolkenlos
Ile d'Aix. 748 bedeckt Triest.. 754 O 3 bedeckt
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757 758 760 762 749 753 750 750 750 755 756
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¹) Reif. ²) Dunst. ³) Dunst. ⁴) Reif. ⁵) Reif. ⁵) Reif. 8 Uebersicht der Witterung.
Ein barometrisches Minimum unter 742 mm liegt an der südfranzösischen Küste gegenüber einem Maximum über 775 mm über Nordrußland. Dem⸗ entsprechend wehen über Zentral⸗Europa vorwiegend nördliche bis östliche Winde, unter deren Einfluß die Temperatur meist wieder etwas berabgegangen ist. In Nordwest⸗Europa hat der Luftdruck stark zugenommen. In Deutschland ist das Wetter ruhig, vielfach heiter, im Nordwesten neblig, ohne meßbare Niederschläge, in den Küstengebieten sowie im ost⸗ deutschen Binnenlande herrscht leichter Frost. In Galizien und Ungarn hat der Frost erheblich ab⸗
Fortdauer der ruhigen Witterung mit hrscheinlich. Deutsche Seewarte.
Im Verein für deutsches Kunstgewerbe wird am Freitag, Anadel einen Vortrag über
schen Druckverfahren und deren künstlerische Aus⸗ Die Seietas findet statt im großen I
Regierungs⸗Bauführers Ismar 8 e
Wallot in Dresden, Baurath Schmieden in
u Hebfsn und der Stadt⸗Baurath Winchenbach in Barmen; außerdem Jordan in Berlin noch
Als verfügbare Bausumme ist
der Englischen
außerdem spielte der Tanz auch für ich allein eine große Rolle. Es handelt sich nicht um ein Tanzen
denn au
werthe Saale
des 8
8 encten nur durch ihre
Miß Barnet, die nicht
7
g angliche
Erwachsenen zierlich nachahmte.
1 Bewerbung 1“
S
Im Konzerthause fand ge Protektorat Ihrer Majestät der
Weber’s
1 „Freischüßlf⸗Ouvertüre Helene Jordan
essanter Vortragsweise von geführten Klavierkonzert von welches sich die Künstlerin eines klan diente. Zum Schluß erfreute Herr Fültam Vortrag der
der Professor Im Königlichen
Theater in Mannheim in der
der Tribunen“, die am 20. d. M. seitens des Ober⸗Regi scenierung erfahren. Scenen eingefügt worden, Werks wegblieben.
in Coburg gemalt. Inspektor Brandt besorgt.
An Preisen
beziehen.
Skowronnek’'s Lustspiel Damen Poppe, von Mavyburg,
London mit 1 „Die stille Wache“.
Müthel,
virtuose Herr
fast aus⸗ Mangel an
Mit
volk“ von F. Hegau, einige
Sammlung (
Herr van Eweyk.
upt⸗ 8 Herr Otto Dienel wird in
ebiete
von Tanzbewe⸗
spielen. Einlaßkarten zu
Theater⸗Anzeigen.
Königliche Schanspiele. Mittwoch: Opern⸗ haus. 64. Vorstellung. Lohengrin. Romantische Oper in 3 Akten von Richard Wagner. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Dekorative Ein⸗ richtung vom Ober⸗Inspektor Brandt. Dirigent: Kapellmeister Dr. Muck. Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 70. Vorstellung. Halali. Lust⸗ spiel in 4 Aufzügen von Richard Skowronnek. Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. — Die stille Wache. Schwank in 1 Aufzug von Richard Skowronnek. In Scene gesetzt vom Re⸗ gisseur Plaschke. Anfang 7 ½ Uhr.
Donnerstag: Opernhaus. 65. Vorstellung. Carmen. Oper in 4 Akten von Georges Bizet. Text von Henry Meilhac und Ludovic Halévy, nach einer Kovelle des Prosper Mérimée. Tanz von Emil Graeb. Anfang 7 ½ Uhr.
Schauspielhaus. 71. Vorstellung. Die Nibe⸗ lungen. Ein deutsches Trauerspiel in 3 Abthei⸗ lungen von Friedrich Hebbel. Erster Abend. Erste Abtheilung: Der gehörnte Siegfried. Zweite Abtheilung: Siegfrieds Tod. Anfang 7 ½ Uhr.
22½
Deutsches Theater. Mittwoch: Der G'wissenswurm. Anfang 7 ½ Uhr. Donnerstag: Der Kanfmann von Veuedig. Freitag (25. Abonnements⸗Vorstellung): Die
Berliner Theater. Mittwoch: Nathan der HrSun gnfens 7 ½ Uhr. onnerstag: Der Kompagnon. Freitag (27. Abonnements⸗Vorstellung): große Glocke. 8 LCessing Theater. Mittwoch: Ans Berlin w. Anfang 7 ½ Uhr. I — Fall Clémencean. reitag: Da 8 8 “ 1. Gastspiel von Fr. Haase. ersten Male: Am Spieltisch des Lebeus.
Friedrich⸗Wilhelmstädtisches Thenter. Chauffeestraße 25/26.
Mittwoch: Der Obersteiger. Operette in 3 Akten von L. Held und M. West. Musik von Carl Zeller. Herr Fredy. Dirigent: Herr Kapellmeister Baldreich. Ermäßigte Preise der Plätze eeür 7 Uhr. u“
Die 8
I“
Zum
derin un eniertem Gliederwerfen und Schwenken besteht. Die Tänze fanden am meisten Beifall und wurden bereitwillig wiederholt. — Als Groteskkomiker nahm Mr. Willie Drew in der Rolle des Squire Higgin die erste Stelle ein; er verfügt über eine staunens⸗ eweglichkeit des Körpers und über eine drastische Gesichts⸗ komik. Die Damen m Ruby Temple und Emily anzbewegungen; die Primadonna der Gesell⸗
8 tanzte, besitzt nur sehr geringe
ittel. Besonderen Beifall fanden die b nderpärchens, das die Art und Weise des Tanzens und Singens der
Konzertee.
stern zum Besten des unter dem Kaiserin und Königin stehenden „Vereins zur Beförderung der Klein⸗Kinder⸗Bewahranstalten Berlins“ ein Konzert statt, welches die an diesem Abend von dem Königlichen Musikdirektor Herrn M. S vechees Hauskapelle mit eröffnete. ug einige Lieder von Schumann, Schubert, d'Albert und anderen vor, die mit großem Beifall aufgenommen wurden;
Fräulein Mendelssohn
„ungarischen Weisen“ ublikum war leider nicht so zahlreich erschienen, wie es in An⸗ etracht des wohlthätigen Zwecks zu wünschen gewesen wäre.
Opernhause gelangt morgen Richar Wagner's „Lohengrin“ mit Herrn Ernst Kraus vom Hof⸗ und National⸗ Titelrolle zur Aufführung, Kapellmeister Dr. Muck dirigiert. — Richard Wagner'’s Oper Rienzi, der letzte neu einstudiert in Scene geht, hat eurs Tetzlaff eine von s sind im ersten und namentlich dritten Akt welche in der früheren Darstellung des Die Dekorationen sind im Atelier von Brückner Die dekorative Einrichtung hat der Ober⸗
Im Königlichen Schauspielhause geht „Halali“ zum 25. Mal in Schramm, die Herren Keßler, Grube, Hertzer, Heine, Purschian treten auf.
In dem Konzert der Klaviervirtuosin Fräulein Harriet von welches am Donnerstag in der Sing⸗Akademie statt⸗ findet, übernimmt Herr Prof. Karl Klindworth die Leitung des mit⸗ wirkenden Philharmonischen Orchesters. wird gelegentlich ihres erstmaligen selben Tage (Saal Bechstein) die Susannen⸗Arie aus der Oper „Die ochzeit des Figaro“ sowie Lieder von Schumann, übe. Hofmann, J. Dessauer und H. Hermann zu Gehör bringen. Der Violin⸗ Walther Cavallery hat seine Mitwirkung — Das Programm des nächsten Konzerts (Chormeister A. Zander), am Freitag, „Responsorium“ von Vittoria, „Die Nacht“ Stücke aus der Ernst Friedländer'schen armonisiert von A. Mi wirkung übernehmen die Altistin Fräulein Fellwock und der Baritonist
der Marienkirche stattfindenden Orgelvortrage die Passacaglia von Bach, das vierte Orgelkonzert von Händel und Konzertvariationen über „Deutschland, Deutschland über alles“ (le⸗ komponiert) zur Erinnerung an Kaiser Wil 1 ℳ sind bei Bote u. Bock zu haben.
Newton
Itzenplitz, SHeedehth von
Vortväge eines des Zweigvereins
führer
des Dr. med. Die Konzertsängerin Damen, die dem
elix Meyer gespielten icherer Technik und inter⸗ Sgs Schönwald aus⸗ (G-moll) zu theil, für vollen Duysen'schen Flügels be⸗ „Meyer noch durch den wohl⸗ von Ernst. Das
Krankenpflege
werden. neun ne rinnen ist
X½
neuen
Um
Grund aus neue In⸗ praktisch
dem jungen
morgen Richard in Scene. Die
Hierauf folgt der Schwank
— Fräulein Anna Schröder öffenllichen Auftretens an dem⸗
Bruch, W. Taubert,
zugesagt. der Berliner Liedertafel
Zander) ꝛc. Die solistische Mit⸗
seinem zweiten, am 22. März in Matth. 15, 21.
tere von ihm selbst elm's I. Geburtstag
Neues Theater. Schiffbauerdamm 42. /5 Mittwoch: Liebe von Heut. Volksschauspiel in 4 Akten von Robert Misch. — Vorher: Unsere Backfische. Schwank in 1 Akt. Anfang 7 ½ Uhr. Donnerstag: Der selige Toupinel. Peags Liebe von Heut. onnabend: Zum ersten Male: Haus der Lustspiel in 3 Akten von Hermann aber. Sonntag Nachmittags: Liebe von Heut. — Abends: Hans der Träumer.
Residenz-Theater. Blumenstraße Nr. 9. Direktion: Sigmund Lautenburg. Mittwoch: Fer⸗ nand’s Ehekontrakt. (Fil à la patte.) Schwank in 3 Akten von Georges Feydeau, in deutscher Be⸗ arbeitung von Benno Jacobson. Anfang 7 ½ Uhr.
Donnerstag und folgende Tage: Fernand’'s Ehe⸗ kontrakt. 8
“
Theater Unter den Linden. Behrenstr. 55/57. Direktion: Julius Fritzsche. — Für 12 Abende. Mittwoch: Gastspiel der englischen Burlesque⸗Com⸗ pany vom Shaftesbury⸗Theater in London. 50 Mit⸗ lieder) Marocco Bonnd (Nach arocco). angs⸗Burlesque in 2 Akten von F. Wilde. Musik von Warson, Carr, Tito Mattei und J. van Caryll. Dirigent: Herr Kapellmeister Harold Vicars. Anfang 7 ½ Uhr. Donnerstag: Gastspiel der englischen Burlesque⸗ Company. Marocco Bonnd.
Bentral⸗Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. Direktion: Richard Schultz. — Emil Thomas a. G.
Mittwoch: Zum 26. Male: Novität! Unsere Rentiers. Große Posse mit Gesang und Tanz in 4 Akten von Wilhelm Mannstädt und Julius Freund. Musik von Julius Einödshofer. In Scene gesetzt vom Direktor Richard Schultz. Anfang 7 ½ Uhr.
Donnerstag: Zum 27. Male: Unsere Rentiers.
Adolph Ernst⸗Theater. Mittwoch: Auf⸗ treten der ersten Pirouette⸗ und Courbette⸗Tänzerin Englands Miß Rose Batchelor vom Prince of Wales⸗ Theater in London. Ein sideles Corps. Große Ge⸗ sangsposse mit Tanz. Nach dem 2885 Original „A Gaiety Girl“ von Jonas idney frei be⸗ arbeitet von Eduard Jacobson und Jean Kren. — Vorher: Gesindeball. Schwank in 1 Akt von Ed. Jacobson und Jean Kren. Anfang 7 ½ Uhr.
Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.
onnerstag: Der Obersteiger.
Versammlung und dankte gegengebrachte Interesse. — Oberst⸗Lieutenant Freiherr von Zedtwitz. Demnach erfolgte die Konstituierung vor Jahresfrist mit 42 Mitgliedern, während der Verein jetzt deren 254 zählt. Auf zwei Gebieten hat der junge Verein bisher eine ersprießliche Thätigkeit entfalten können, nämlich durch Aus⸗ bildung geschulter Krankenpflegerinnen und durch Errichtung einer Koch⸗ und Haushaltungsschule. Ausbildungskurse für Krankenpflegerinnen sind bisher zwei mit je 20 bis 25 Theilnehmerinnen unter Leitung Herm. Weber abgehalten worden; ein dritter Kursut wird im April beginnen. unentgeltlich und ohne jede Verpflichtung erfo Verein nicht angehören, theilnehmen können, werden sowohl die Zwecke bbes Kriegskrankenpflege, in der halten bei ÜUnfällen berücksichtigt. Die Koch⸗ und ist am 15. Oktober v. J. mit 10 Schülerinnen in der A Nr. 32 unter Leitung der Frau Kammergerichts⸗Rath Uhles eröffnet worden. Auch hier ist der Unterricht unentgeltlich; für Mittagessen haben die Schülerinnen, nicht mehr schulpflichtige Mädchen unbemit⸗ telter Eltern, bisher 10 ₰ pro Tag zu zahlen gehabt, für 20 ₰ können Kost. ängerinnen in der Anstalt speisen. Auch kann man sich für diesen Pees Essen holen lassen. 8 G Kursus ganz durchgemacht, die übrigen traten entweder schon vorher in Stellung oder konnten im eigenen Haushalt nicht länger entbehn Im Januar ist ein zweiter Kursus mit zwei der alten und Schülerinnen jetzt auch dreimal
Mannigfaltiges.
stern Nachmittag im großen
Unter dem Ehrenvorsitz der Prinzessin Elisabeth zu Ho
lohe⸗Schillingsfürst fand Keshe en. alais des Reichskanzlers die erste Jahresversammlung des Berline weigvereins des Vaterländischen Frauenvereins F on dem Vorstand des Hauptvereins waren die Vorsitzende Gr
Staats⸗Minister von Hofmann, Geheimer Ober⸗Regie⸗
Roux und Andere erschienen. Die Vor
Frau Oberst von dem Knesebeck begrosnece für das dem jungen Verein ent Den Jahresbericht erstattete der Schrift
Bei der Ausbildung, welche volffändg gt und an der au
wie auch die d zweckmäßige Ver
ushaltungsschule ckerstraße
Familie und das
Nur vier der Mädchen haben den ersten
eröffnet worden. Den Schuüle
die Krankenpflegerinnen auch
zu haben, Verein neuerdings der Frage
der
Königin spendett Verausgabt wurden 5240 ℳ,
Der Berliner Hauptverein des Allgemeinen evange lisch-protestantischen Missionsvereins, dessen Vorsitzene der Rektor der Universität Professor Pfleiderer ist, hielt vorgeste Abend in der Marienkirche sein Jahresfest ab. Pastor Arndt im Anschluß an Matth. 4, 4. Der Verein übt 1e Missionswerk in Ost⸗Asien, speziell in China und Japan, wohin am 3. d. M. in Potsdam ein neuer Missionar, Pastor Schiller, abgeord worden ist. In China wird durch Verbreitung christlicher und kult fördernder Schriften in chinesischer Sprache eine geräuschlos wirkende, an weitreichende literarische Thätigkeit entfaltet; Verein die Deutsch⸗Evangelischen unter Pastor meinde gesammelt. In Japan 1— b Christlieb thätig. Im Mittelpunkt ihrer Arbeit steht die Ausbildun bringt von Chorliedern u. a. japanischer Prediger an der von dem Verein begründeten theologischn von Schubert, „Todten-⸗ Akademie in Tokio; Pastor Christlieb pastoriert außerdem die beien deutsch⸗evangelischen Gemeinden in Tokio und Yokohama, an dar japanischen Hongogemeinde Minami, und in der großen Handelsmetropole Osaka sucht der japanisce,
rediger Maruyama eine sereits gegründet. —
Den Bericht erstatw
in Shanghai hat i. Hackmann zu einer Ee sind die Missionare Munzinger
in Tokio wirkt der japanische Prediger
Gemeinde zu sammeln. Auch Schulen sud Die Festpredigt hielt Pastor Scholz über
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten
Beilage.)
Konzerte. 4
Konzert-Haus. Mittwoch: Karl Mende⸗ Konzert. Ouvert. „Ein Sommernachtstraum“ Mendelssohn. „Triomphale“, Rubinstein. „Da erste Glückstag“, Auber. Vorspiel z. Op.: „Lorelg⸗ v. Bruch. Phantasie a. „Der Prophet“ v. Meyrer beer. „Melodien⸗Kongreß“, Potpourri v. Conratbe Romanze f. d. Violine v. Svendsen (Herr Carnicr „An der Weser“ f. Piston v. Pressel (Herr Wernei
114141414“*
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Elly Martens mit Ser Lieutenant von Hartmann (Libau, Rußland⸗- Angermünde). — Martha Wallroth ni Hrn. Bürgermeister Walther Mittelstaedt (Berln — Kalbe a. S.).
Verehelicht: Hr. Prem.⸗Lieutenant a. D. m Fabrikbesitzer Arthur von Kutzschenbach — 8 Emma von Welck, geb. Dowerg (Mer⸗
estpr.). 1
Geboren: Eine Tochter: Hrn. von Kalckster
(Schultitten).
(Magdeburg). — Fr. Oberst⸗Lieutenant Lucy de Hrigalski, geb. von Petersdorff (Erfurt). — Lm “ Kuntzen Söhnchen Heinrich (Mazt⸗ urg). — Hr. Landeshauptmann Georg Schwie (Hafen von Batavia). — Verw. Fr. Predige Louise Elisabeth Wünsche, geb. Jacky (Berlin).- Fr. Hedwig von Schalscha, geb. von Feohaen bei Löwen, Schles.) — Verw. Fr. Genea Bertha von Roeder, geb. Ausset (Monnern., r. Major a. D. Felix von Flemming⸗Dorphag⸗ Rönz). — Hr. General⸗Landschafts⸗Direktor 1 Koerber (Kairo). — Hr. Pastor Julius Kinde See ee Oberschl.). — Hr. Oberförster g. * Ibert Kiesewetter (Zessel). — Hr. Bürgermeite a. D. Eduard Henke (Radzionkau, Oberschl.).
Verantwortlicher Redakteur: Siemenr oth in Berlin. Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verleg Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Zehn Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage),
„wie die nhaltsangabe zu Nr. 6 des seghin Aelders Eromer⸗aadzgefenschafe⸗g
Aktien und Aktiengesellschaften) für die vom 4. bis 9. März 1895.
“
n wöchentlich Gelegenheit gegeben
im Marienheim Flick⸗ und Handarbeitsunterricht zu erhalten. —† Gelegenheit auszubilden, ist r der Errichtung eines eigenen Krankenhauses näher getreten. Der Kassenbericht des Herrn Louis Ravené ergab eine Gesammteinnahne von 7900 ℳ Ihre Majestät die Kaiserin und Verein 300 ℳ darunter 2500 ℳ für Einrichtung und Unterhaltung der Kochschule Durch die Einnahmen des neuen Jahres ist der Bestand inzwischen auf 7000 ℳ angestiegen.
mit verr
Gestorben: Hr. Stadrath a. D. Gustav Kirchee —
Schlusse des
Königreich Preußen. Privilegium
wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihe⸗
Stadt Burtscheid im Million Mark.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
Nachdem die Stadtverordneten⸗Versammlung der Stadt Burt⸗ cheid am 11. April und 14. November 1894 beschlossen hat, die zur Tilgung älterer Schulden, zu Grund⸗ und Hausankäufen, zu Straßen⸗, Kanal⸗ und Wasserleitungsanlagen, sowie zum Bau einer Schul⸗Turn⸗ halle erforderlichen Mittel im Wege einer Anleihe zu 8 wollen Wir auf den Antrag der Stadt Burtscheid, zu diesem Zweck auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene, seitens der Gläubiger rkündbare Anleihescheine im Betrage von 1 000 000 ℳ, in Buch⸗ staben: „Eine Million Mark“ ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldnerin etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des § 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Anleihescheinen zum Betrage von 1 000 000 ℳ, in Buchstaben: „Eine Million Mark“, welche in 2000 Abschnitten zu 500 ℳ nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit drei und einem halben Prozent jährlich zu verzinsen und mittels Verloosung jährlich vom 1. Januar 1896 ab mit wenigstens ein und einem halben Pro⸗ zent des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unfere landesherrliche Genehmigung ertheilen.
Die Straßenbaukostenbeiträge, welche von den Anliegern der aus der Anleihe zu erbauenden oder ereits ausgebauten Straßen zur Er⸗ hebung gelangen, und der Erlös aus dem Verkauf von Privatgrab⸗ stätten auf dem neu erworbenen Kirchhofstheil sind zur außerordent⸗ lichen Tilgung mitzuverwenden. . 1
Die Ertheilung dieses Privilegiums erfolgt mit der rechtlichen Wakung, daß ein jeder Inhaber dieser Anleihescheine die daraus her⸗ vorgegangenen Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem Nahweise der Uebertragung des Eigenthums verpflichtet 8 sein.
Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechse Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung seitens des Staats nicht über⸗ nommen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin im Schloß, . 18. selm 1895.
ilhelm R. Niquel. von Köller.
scheine der Betrage von einer
8 Regierungsbezirk Aachen. Anleiheschein der Stadt Burtscheid III. Ausgabe Nr. Buchstabe C. 8 über Fünfhundert Mark Reichswährung.
Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums
18. Februar 1895. ö1.“ ee Regierung zu Aachen
.. Stü
xck. Seite ... und Gesetz⸗ Sammlung für 189 .. Seite 3
. .. laufende Nr. . . )
Auf Grund der von dem Bezirksausschuß zu Aachen genehmigten Beschlüsse der Stadtverordneten⸗Versammlung vom 11. April und 14. November 1894 wegen Aufnahme einer Schuld von 1 000 000 ℳ bekennen sich die unterzeichneten Bürgermeister und zwei Bevollmächtigte der Stadtverordneten⸗Versammlung der Stadt Burtscheid namens der Stadt durch diese, für jeden Inhaber gültige, seitens des Gläubigers unkündbare Ver⸗ schrebung zu einer Darlehnsschuld von 500 ℳ, welche an die Stadt baar gezahlt worden und mit drei und einem halben Prozent jährlich zu verzinsen ist. 1
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 1 000 000 ℳ erfolgt mittels Verloosung der Anleihescheine in längstens 35 Jahren, zum ersten Mal am 2. Januar 1896 aus einem Tilgungsstock, welcher mit ein und einem halben Prozent des Kapitals jährlich, unter acss der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen, der
traßenkostenbeiträge, welche von den Anliegern der aus der Anleihe zu erbauenden oder bereits ausgebauten Straßen zur Erhebung ge⸗ langen, und des Erlöses aus dem Verkaufe von Privatgrabstätten auf dem neu erworbenen Kirchhofstheile gebildet wird. Die Ausloosung geschieht in den Monaten Mai oder Juni jeden Jahres. Der Stadt Burtscheid bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungsstock zu verstärken oder auch sämmtliche noch im Umlauf befindliche Anleihe⸗ scheine auf einmal zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung er⸗ sarten Zinsen wachsen ebenfalls dem Tilgungsstock zu. 8
Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem Tage die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermin in dem „Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger“, dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Aachen, dem „Echo der Gegenwart“ und dem Politischen Tageblatt“ zu Aachen.
Geht eines dieser Blätter ein, so wird an dessen Stelle von der Stadtverordneten⸗Versammlung mit Genehmigung der Königlichen Regierung zu Aachen ein anderes Blatt bestimmt. Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in jährlichen Terminen, am 2. Januar, von heute an gerechnet, mit drei und einem halben Prozent jährlich verzinst. b 1
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung bei der Stadtkasse zu Burtscheid und
Rheinprovinz.
war auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden
eit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten 8 chuldverschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zins⸗ schane wird der Betrag vom Kapital abgezogen. Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rück⸗ nütungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb fünf Jahren Ablauf des Kalenderjahrs, in welchem sie fälig geworden, nicht nbobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadt Burtscheid.
8c Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder vernichteter 8 zuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der §§ 838 und ff. der ReGrozeßordnung für das Deutsche Reich vom 30. Januar 1877 8 G.⸗Bl. Seite 83) bezw. nach dem § 20 des Ausführungsgesetzes Zivilprozeßordnung vom 24. März 1879 (Gesetz⸗Samml.
Seite
Zinsscheine können weder aufg 1 ü geboten noch für kraftlos erklärt Doch soll demjenigen, welcher den Verlust von Zinsscheinen . der fünfjährigen Verjährungsfrist bei der Stadtverwaltung 88. det und den stattgehabten Besitz der Zinsscheine durch Vor⸗ Feeenng der Schuldverschreibungen oder sonst in glaubhafter Weise 2n dcch eblant. der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten ausgezablt 1 ht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung it dieser Schuldverschreibung sind Jahreszinsscheine bis zum fär zede Jahres 1905 ausgegeben, die ferneren Zinsscheine werden⸗ sur zehnjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer
neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadtkasse zu Burt⸗ scheid gegen Ablieferung der der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Anweisung. Beim Verlust der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtung haftet die S nett he ernssen n 15 Steuerkraft. dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigun er Unterschrift ertheilt. uu. Burtscheid, den Der Bürgermeister. . 8 - 1 (Unterschrift. 8 “ Die zwei Bevollmächtigten der Stadtverordneten⸗Versammlung. (Unterschrift.) (Unterschrift.)
Rheinprovinz. Riegierungsbezirk Aachen. Zinsschein
1 . te Reihe zu der Schuldverschreibung der Stadt Burtscheid III. Ausgabe N über Fünfhundert Mark zu drei und einem halben Prozent Zinsen über 17 Mark 50 Pf.
Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rück⸗ sere in der Zeit vom 2. Januar 1... 8g dis vor⸗ — Mchulwwerschräzbung n. 88 EEE
Mark fünfzi eennig“ bei
Phn Henet fünf g g“ bei 8 zu Burtscheid
Die zwei Bevollmächtigten der (Fadgvegprhneten HeFsanmesung.
aksimile. aksimile.) Der Rendant der Stadtkasse. 3 (Unterschrift.)
Rheinprovinz. Regierungsbezirk Aachen. b Anweisung zum Anleihescheine der Stadt Burtscheid III. Ausgabe
über 500 ℳ Nr
Der Bürgermeister. (Faksimile.)
Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu der 828 Schuldverschreibung die ... te Reihe von Zinss 1888 für die zehn Jahre 1.. bis I.. . bei der Stadtkasse zu Burt⸗ scheid, sofern nicht rechtzeitig von dem als solchen sich ausweisenden Inhaber der Schuldverschreibung dagegen Widerspruch erhoben wird. Burtscheid, den W1 5 ; Die zwei Bevollmächtigten Der Bürgermeister. der Stadtverordneten⸗Versammlung. ile) Faksimile.) (Faksimile.) Der Rendant der Stadtkasse. (Unterschrift.)
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Anweisung, betreffend die Sonntagsruhe im Gewerbebetrieb mit Ausnahme des Handelsgewerbes.
„In Ausführung der Vorschriften des Gesetzes, betreffend die Ab⸗ änderung der Gewerbeordnung vom 1. Juni 1891 (R.⸗G.⸗Bl. S. 261) über die Sonntagsruhe im Gewerbebetrieb — mit Ausnahme des Handelsgewerbes — (§§ 105 a, 105 b Abs. 1, 105 c bis 105 i) wird hierdurch Folgendes bestimmt: 8 A. Allgemeines. (§§ 105 a, 105 b Abs. 1, 105g, 105 h Abs. 1 und 105 i)
I. Das im § 105 b Abs. 1 der Gewerbeordnung enthaltene Ver⸗ bot der Sonntagsarbeit gilt nicht für die Land⸗ und Forstwirthschaft, den Weinbau, den Gartenbau, die Viehzucht, den Geschäftsbetrieb der Apotheker, die Ausübung der Heilkunde und der schönen Künste und die im § 6 Abs. 1, Satz 1 a. a. O. bezeichneten Gewerbe. Ferner sind kraft besonderer Vorschrift von dem Verbot der Sonntagsarbeit ausgenommen Gast⸗ und Schankwirthschaftsgewerbe, Musikauffüh⸗ rungen, Schaustellungen, theatralische Vorstellungen und sonstige Lust⸗ barkeiten, sowie die Verkehrsgewerbe (§ 105 i).
II. In denjenigen Handelsgewerben, in welchen beim Ladenver⸗ kauf an den Waaren Aenderungs⸗ oder Zurichtungsarbeiten vor⸗ enommen werden (z. B. Gewerbe der Hutmacher, Blumenhändler,
hrmacher, Fleischer), ist die Beschäftigung mit diesen Arbeiten als Beschäftigung im Handelsgewerbe zu betrachten und deshalb an Sonn⸗ und Festtagen während der für das betreffende Handelsgewerbe frei⸗ gegebenen be gestattet.
ö„III. Verboten ist an Sonn⸗ und Festtagen jede Art der Be⸗ schäftigung von Arbeitern „im Betriebe“ der unter § 105b Abs. 1 fallenden Gewerbe, also im Betriebe von Bergwerken, Salinen, Auf⸗ bereitungsanstalten, Brüchen und Gruben, von Hüttenwerken, Fa⸗ briken und Werkstätten, von Zimmerplätzen und Bauhöfen, von Werften und Ziegeleien.
Durch die Worte „im Betrieb“ ist zum Ausdruck gebracht, da das Verbot nicht nur räumlich für die Betriebsstätte, in welcher si der betreffende Gewerbebetrieb regelmäßig abzuwickeln pflegt, sondern für jede zu dem Gewerbebetriebe gehörige Thätigkeit gelten soll. So dürfen z. B. Monteure, Schlosser⸗, Glaser⸗, Maler⸗, Tapezier⸗, Barbier⸗ gehilfen während der Sonntagsruhe auch außerhalb der Betriebsstätte nicht beschäftigt werden, soweit nicht etwa die betreffenden Arbeiten gemäß den Vorschriften der §§ 105 c bis f statthaft sind.
IV. Das Verbot der 1 gilt auch für „Bauten aller Art“, d. h. für Hoch⸗, Tief⸗, Wege⸗, Eisenbahn, und Wasser⸗ bauten, sowie für Erdarbeiten, sofern diese nicht Ausfluß eines land⸗ oder forstwirthschaftlichen Betriebes, des Weinbaues oder des Garten⸗ baues sind, ferner nicht nur für Neubauten, sondern auch für Aus⸗ besserungs⸗ und Instandhaltungsarbeiten, z. B. auch das Schornstein⸗ fegergewerbe.
„V. Das Verbot der Sonntagsarbeit gilt für gewerbliche Arbeiter im weitesten Sinne, also nicht nur für Gesellen, Gehilfen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter und andere im Betriebe beschäftigte Handarbeiter, son⸗ dern auch für Betriebsbeamte, Werkmeister und Techniker. 1 VI. Die den Arbeitern zu gewährende Ruhe soll mindestens auern:
für einzelne Sonn⸗ und Festtage 24 Stunden,
für zwei auf einander folgende Sonn⸗ und Festtage 36 Stunden,
für das Weihnachts⸗, Oster⸗ und Pfingstfest 48 Stunden.
Diese Ruhezeiten müssen auch in solchen Betrieben, die an Werk⸗ tagen ununterbrochen mit regelmäßiger Tag⸗ und Nachtschicht arbeiten, fwährt werden, soweit nicht etwa für diese Betriebe gemäß §§ 105 c is e Ausnahmen von dem Verbot der Sonntagsarbeit platzgreifen. Während aber in Betrieben, die nur bei Tage oder in unregelmäßigen Schichten zu arbeiten pflegen, die Ruhezeit stets von 12 Uhr Nachts an gerechnet werden soll, kann in Betrieben mit regelmäßiger Tag⸗ und Nachtschicht die Ruhezeit schon frühestens um 6 Uhr Abends des vorhergehenden Werktags und spätestens erst um 6 Uhr Morgens des Sonn⸗ oder Festtags beginnen, wenn für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden 24 Stunden der Betrieb ruht. 8
Für alle Fälle gilt die Vorschrift, daß die Ruhezeit an zwei
aufein ander folgenden Sonn⸗ und Festtagen stets bis 6 Uhr Abends des zweiten Tages dauern muß. Demnach beträgt die Ruhezeit in Betrieben, die keine regelmäßigen Tag⸗ und Nachtschichten haben, nicht nur 36 Stunden, sondern mindestens 42 Stunden (von dem Beginn — der Mitternachtsstunde — des ersten Tages bis 6 Uhr Abends des zweiten Tages). „VII. Jugendliche Arbeiter dürfen in Fabriken und den in §§ 154 Abs. 2 und 154 a bezeichneten gewerblichen Anlagen an Sonn⸗ und Festtagen überhaupt nicht beschäftigt werden (§ 136 Abs. 3 d. G.⸗O., vgl. auch unten zu B 4).
VIII. Während im Handelsgewerbe, soweit es in offenen Ver⸗ kaufsstellen betrieben wird, auch die Sonntagsarbeit der Arbeit⸗ gehen Beschränkungen unterliegt (§ 41 a), ist in den hier in Rede stehenden Gewerben den Arbeitgebern und selbständigen Gewerbe⸗ treibenden die Sonntagsarbeit durch die ordnung nicht verwehrt.
Indessen ist es der Landesgesetzgebung vorbehalten, die Arbeit an Sonn⸗ und Festtagen in größerem Umfange, als dies in der Ge⸗ werbeordnung geschehen, einzuschränken, h nicht nur für die Arbeiter eine ausgedehntere als die in der Gewerbeordnung vor⸗
esehene Someteg eehe vorzuschreiben, sondern auch die gewerbliche rbeit von selbs⸗ ändigen Gewerbetreibenden an Sonn⸗ und Festtagen ganz oder theilweise zu untersagen (§ 105h Abs. 1).
Zu diesen landesgesetzlichen Bestimmungen zählen au “ insbesondere diejenigen über die e;
altung der Sonn⸗ und Festtage.
B. Ausnahmen von den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 105c bis 105 f und 105h Abs. 2.) 1) Ausnahmen von dem Verbot der Sonntagsarbeit treten ein: 1 kheaf Verschrht. 8 105 c), . kra er vom Bundesrath auf Grund des 105 ͥd be⸗ scotesenee “ boh 8 “ c. kraft der von der höheren Verwaltungsbehörd § 1. ö“ ““ d. kraft der von der unteren Verwaltungsbehörde a § 105 f ertheilten besonderen Erlaubniß. 8 E abf e. kraft der von der Landes⸗Zentralbehörde auf Grund des § 105 h
3 etreffenen Frtschliezung. 2) Nach den Vorschriften der Bekanntmachung vom 4. Mär 1892 (M.⸗Bl. f. d. i. V. S. 115) ist zu ö . 2. unter der „höhere Verwaltungs behörde“ im Sinne des § 105 e Abs. 1 in der Regel der Regierungs⸗ Präsident, für die Stadt Berlin der Polizei⸗Präsident, — 5 unter der e EEEEET eit e um das Verfahren na 105 e 2 r Hwfi bedhe du⸗ 8 § s. 2 handelt, de c. für die der Aufsicht der Bergbehörden unterstellten Betriebe als „höhere Verwaltungsbehörde“ im Werf des § 105 e das “ G G unter der Bezeichnung „untere Verwaltungsbehörde“ (§§ 105 f und 105 c Abs. 4) für die der Aufsicht der Berghehörden unterstehenden Betriebe der Bergrevierbeamte, im übrigen in der Regel der Landrath, für Städte mit mehr als 10 000 Einwohnern die Orts⸗Polizeibehörde, für diejenigen Städte der Provinz Hannover, für welche die VEöö“ u 2 Ffan 1858 gilt — mit Ausnahme er im § 27 Abs. 2 der Kreisordnung für diese Provinz vom 6. Mai 1884 bezeichneten Städte — der Magistrat. G .3) Soweit gemäß den nachstehenden Bestimmungen zu Ziffer I bis V in Fabriken und den in §§ 154 Abs. 2 und 154 a der Ge⸗ öö“ Anlagen Ausnahmen von dem Verbot der Sonntagsarbeit platzgreifen, sind in diesen Betrieben bei der Beschäftigung von Arbeiterinnen außer den allgemeinen Be⸗ dingungen, an welche die Zulassung der Sonntagsarbeit geknüpft ist, auch noch die Vorschriften des § 137 und die 8 Grund der §§ 139 und 139 2a erlassenen Bestimmungen zu beachten. 4) Da in den unter 3 bezeichneten Betrieben die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter an Sonn, und Festtagen im allgemeinen verboten ist und Ausnahmen von diesem Verbot nur auf Grund der §§ 139 und 139a zugelassen werden können, 8 dürfen jugendliche Arbeiter in diesen Betrieben auch zu den nach Ziffer I bis V zu⸗ lässigen Sonntagsarbeiten nur in so weit herangezogen werden, als diese Beschäftigung auf Grund des § 139 oder des § 139 a an Sonn⸗ und Festtagen ausdrücklich gestattet ist. I. Ausnahmen kraft gesetzlicher Vorschrift. (§ 105 c
1) Unter denjenigen Arbeiten, auf die das Verbot der Sonntags⸗ arbeit kraft Gesetzes keine Anwendung findet, werden im § 105 - an erster Stelle solche Arbeiten gerechnet, die in Nothfällen oder im öffentlichen Interesse unverzüglich vorgenommen werden müssen. 9 den „Arbeiten in Nothfällen“ gehören solche Arbeiten, die zur Be⸗ seitigung eines Nothstandes oder zur Abwendung einer Gefahr sofort vorgenommen werden müssen, ferner aber auch dringende Arbeiten, die durch Todesfälle, Erkrankungen, unvorhergesehene, erhebliche geschäft⸗ liche Zwischenfälle u. s. w. erforderlich werden und nicht wohl auf den nachfolgenden Werktag verschoben werden können; dagegen kann nicht etwa schlechthin die Erledigung eiliger Arbeiten hierher gerechnet werden. — Unter „öffentlichem Interesse“ ist nicht nur das Interesse des Staats oder der Gemeinde, sondern auch dasjenige des Publikums zu verstehen.
2) Die Herugnißh Reinigungs⸗ und Instandhaltungsarbeiten, durch die der regelmäßige Fortgang des eigenen oder eines fremden Betriebes bedingt ist, Arbeiten, von denen die Wiederaufnahme des vollen werktägigen Betriebes abhängi ist, sowie solche Arbeiten vor⸗ zunehmen, die zur Verhütung des Verderbens von Rohstoffen oder des Mißlingens von Arbeitserzeugnissen erforderlich sind, ist davon abhängig gemacht, daß die genannten Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können (§ 105 Abs. 1 Ziffer 3 und 4).
Die Möglichkeit ihrer Vornahme an Werktagen ist nach den Umständen des einzelnen Falles und den besonderen Verhältnissen der einzelnen Betriebe zu beurtheilen. Die Befugniß zur Ausführung der bezeichneten Arbeiten wird für den einzelnen Gewerbetreibenden nicht schon dadurch ausgeschlossen, daß andere Betriebe derselben Gattung, deren Einrichtungen indessen wesentlich verschieden sind, der Sonntagsarbeit nicht bedürfen. Wohl aber finden die Bestimmungen keine Anwendung, wenn und sobald es dem Gewerbetreibenden möglich ist, ohne erhebliche Unzuträglichkeiten für den Betrieb oder die Ar⸗ beiter und ohne unverhältnißmäßige Opfer sich so einzurichten, daß er ohne Sonntagsarbeit auskommen kann.
3) Die Bestimmungen des § 105 c finden auch auf solche Be⸗ triebe Anwendung, für die nach den §§ 105 d bis f und § 105 h besondere Ausnahmen zugelassen sind.
4) Werden Arbeiter an Sonn⸗ und Festtagen mit Arbeiten be⸗ schäftigt, die kraft gesetzlicher Vorschrift zulässig sind, so müssen die Gewerbetreibenden in das im § 105 c Abs. 2 bezeichnete Verzeichniß für jeden einzelnen Sonn⸗ und Festtag, an dem eine solche Beschäfti⸗ gung stattgefunden hat, die Zahl der beschäftigten Arbeiter, die Dauer der Beschäͤftigung durch Angabe der Lage der Arbeitsstunden, sowie die Art der vorgenommenen Arbeiten eintragen.
Das Verzeichniß muß über sämmtliche während des betreffenden
Vorschriften der Gewerbe⸗
die eilig⸗
Kalenderjahres auf Grund des § 105 c vorgenommenen Sonntags⸗ arbeiten Auskunft gebbeen.