1895 / 64 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 14 Mar 1895 18:00:01 GMT) scan diff

[75306) Im Namen des Königs! Verkündet am 23. Februar 1899. B als Gerichtsschreiber. uf den Antrag des Rentiers Carl August Zemlin zu Glienecke bei Ziesar, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Müller in Brandenburg a. H., erkennt das Königliche Amtsgericht zu Brandenburg a. H. durch den Amtsrichter Samter für Recht:

Die aus dem Hypothekenbriefe vom 18. Januar 1882 und der Auosfertigung des Schuldbekenntnisses vom 11. Januar 1882 mit dem Zessionsvermerk vom 16. September 1884 gebildete Hypotheken⸗ urkunde über die im Grundbuche von Altstadt Brandenburg Bd. VI Bl. Nr. 272 Abth. III Nr. 21. für den Rentier Carl August Zemlin zu Klein⸗Kreutz, jetzt zu Glienecke bei Ziesar, zu 5 % verzinslich ein⸗ etrugene Darlehnsforderung von 1800 Mark wird ür kraftlos erklärt. 1

Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antrag⸗ steller zur Last.

Samter.

[75308] Bekanutmachung.

Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Liebau i. Schl. vom 7. März 1895 sind die Hypothekeninstrumente über die auf Nr. 124 Liebau Abtheilung III Nr. 8 und 9 für den Weber⸗ meister Anton Krause zu Schömberg eingetragenen Darlehnsforderungen von je 100 Thalern für kraft⸗ los erklärt worden.

Lieban, den 8. März 1895. Königliches Amtsgericht.

[75310] Das Königliche Amtsgericht zu Kappeln hat durch Urtheil vom 1. März 1895 folgende Urkunden: I. die Obligation vom 12. Juli 1870 über die im Grundbuch von Mohrkirchosterholz Band II Blatt 19 Abtheilung III Nr. 1 für die Ehefrau des Pferdehändlers Hoffmann, Dorothea Catharina, ge⸗ borene Tollgaard, zu Boel eingetragene Darlehns⸗ forderung von 900 neunhundert Mark —, II. die Hypothekenurkunde vom 16. September 1885 über die im Grundbuch von Kappeln Band VIII Blatt 16 Abtheilung III Nr. 3 für die Diakonissen⸗ anstalt zu Flensburg aus testamentarischer Bestim⸗ . Bhmen eingetragene Forderung von 1000 tausend a.

III. die Obligation vom 29. November 1875 über

die im Grundbuch von Lindau Band I Blatt 13 Abtheilung III Nr. 6 für den Hufner zu Ekenis eingetragene Forderung von 3 dreitausend sechshundert Mark —, 82

für kraftlos erklärt.

Kappeln, den 1. März 189b5.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.

[75283] Durch Ausschlußurtheil von heute ist das Hypo⸗ thekendokument über das auf Gr. Schellenberg Ab⸗ theilung III Nr. 31 für Frau Rittergutsbesitzer Clara Rohde, geb. Koesling, mit Zinsen eingetragene Restkaufgeld von 30 000 aus der Schuldurkunde vom 13. März 1886 für kraftlos erklärt.

Gerdauen, den 8. März 1895.

Königliches Amtsgericht.

75309] Bekanntmachung. 8

Durch Urtheil des unterzeichneten Amtsgerichts vom 11. Februar 1895 sind die etwaigen Berechtigten folgender Hypothekenposten: 2 1) der im Grundbuche von Güsen Band I Blatt Nr. 37 in der III. Abtheilung unter Nr. 3 für den Müllermeister Moritz Friedrich Nielebock zu Güsen

8 30. November 1816 . aus dem Vertrage vom 2. Dezember ein⸗ getragenen 100 Thlr. Kaufgelderrest,

2) der im Grundbuche von Kade Band IV Blatt Nr. 163 in der III. Abtheilung unter Nr. 1b. aus dem Rezesse vom 20. Februar 1855 für Johann Ludwig Seeger eingetragenen 100 Thlr. Muttererbe nebst Zinsen, 8 8

mit ihren Ansprüchen auf diese Posten ausge⸗ schlossen, jedoch mit dem unten bezüglich der Ehefrau Schulz, geb. Seeger, ausgesprochenen Vorbehalt, und folgende Hypothekenurkunden:

1) der Kauf⸗ und Uebergabevertrag vom 13. No⸗ vember 1817 nebst Hypothekenschein über die im Grundbuche von Bensdorf Band 1 Blatt Nr. 31 in

er III. Abtheilung unter Nr. 1 für die Wittwe Ganzer, Marie Sophie Friederike, geb. Schwarzlose, eingetragenen 200 Thlr. Kurant in jährlichen Ab⸗ schlagszahlungen von 10 Thlr. fällig,

2) der Erbrezeß vom 5. November 1818 nebst Hypothekenschein über die im Grundbuche von Alten⸗ klitsche Band I Blatt Nr. 19 in der III. Abtheilung unter Nr. 1 für die Wittwe Wedding, Marie, Dorothee, geb. Wittenborn, eingetragenen 500 Thlr. Kurant in jährlichen Abschlagszahlungen von 20 Thlr.

llig,

39 der Erbrezeß vom 7./9. Februar 1840 nebst Hypothekenschein vom 27. März 1840 über die im Grundbuche von Derben Band I1 Blatt Nr. 31 in der III. Abtheilung unter Nr. 10 für Andreas Jakob August Bathe eingetragenen 35 Thlr. Kurant nebst Zinsjen,

3 4) der Gutsübereignungs⸗Kontrakt vom 2. April 1842 nebst Hypothekenschein vom 2. April 1842 über die im Grundbuche von Parchen Band I Blatt Nr. 13 in der III. Abtheilung unter Nr. 5 für Johann Christian Bennecke eingetragenen 15 Thlr. Kurant baar und eine Kuh nächst der Besten, Hoch⸗ zeitentheil, 8 ⁊5) a. der Erbvergleich vom 4. Mai 1843 nebst Kvypothekenschein von demselben Tage über die im Grundbuche von Parchen Band I Blatt Nr. 55 in der III. Abtheilung unter Nr. 4 a., b., d., e., f. für 5 eschwister Lindecke eingetragenen 5 mal 15 Thlr. Muttererbe, 8 b. der Kaufvertrag vom 11. April 1858 nebst Hypothekenbuchauszug vom 13. April 1858 über die in dem genannten Grundbuche in der III. Abtheilung unter Nr. 7 für Auguste Lahne eingetragene mürter⸗ liche Abfindung von 50 Thlr. nebst einem zwei⸗ schläfrigen Bette,

sch 2 8 2. Dezember 1843 8 6) der Kaufvertrag vom —27. Juli 1853 nebst othekenschein vom 13. Januar 1844 über die im

. wenn Vieritz I Blatt Nr. 23 in der III. Abtheilung unter Nr. 1a. für die Wittwe Herm, geb. Kohlhase, eingetragenen 500 Thlr. Rest⸗

kaufg 8 7) der Gutsüberlassungsvertrag vom 21. November

Kö“

1845 nebst Hypothekenschein vom 19. September 1846

über die im Grundbuche von Kützkow Band I Blatt Nr. 2 in der III. Abtheilung unter Nr. 1 für Friedrich August Görn und dessen Ehefrau Marie Dorothee, geb. Bührs, eingetragenen 400 Thlr. Restkaufgelder,

8) der Erbrezeß vom 16. Februar 1846 nebst Hypothekenschein vom 28. März 1846 über die im Grundbuche von Milow Band I Blatt Nr. 92 in der III. Abtheilung unter 7 d. und e. für Friedrich Ludwig Karl Kersten und Johann August Friedrich Kersten eingetragenen je 43 Thlr. 3 ½ Sgr. Vatererbe,

9) der Kaufvertrag vom 17. Juli 1851 nebst Hypothekenschein über die im Grundbuche von Sehe rteuke Band III Blatt Nr. 52 in der III. Ab⸗ theilung unter Nr. 10 für Friedrich Bierotte einge⸗ tragenen 35 Thlr. Abfindung,

10) die Schuldurkunde vom 16. Februar 1854 nebst Hypothekenbuchauszug von demselben Tage über die im Grundbuche von Parey Band I Blatt Nr. 143 und Band XI Blatt Nr. 578 in der III. Abtheilung unter Nr. 5 bezw. Nr. 1 für den Sattlermeister Werner Hesse in Parey eingetragenen 49 Thlr. 29 Sgr. Darlehn nebst Zinsen,

11) die Schuldurkunde vom 5. März 1859 ne Hypothekenbuchauszug vom 11. März 1859 über d im Grundbuche von Neuenklitsche Band I Blatt Nr. 13 in der III. Abtheilung unter Nr. 7 für die jetzige Wittwe Bleiß, Sophie Friederike, geb. Kurz, zu eingetragenen 305 Thr. Darlehn nebst

insen,

12) der Erbrezeß vom 30. September 1861 nebst Hypothekenbuchauszug vom 16. Oktober 1861 über die im Grundbuche von Genthin Band III Blatt Nr. 145 in der III. Abtheilung unter Nr. 14a. für Jobann Friedrich Wilhelm Hinze eingetragenen 13 Thlr. 5 Sgr. 3 Pf. väterliche Erbegelder,

13) der Erbrezeß vom 22. April 1868 nebst Hypothekenbuchauszug vom 4. Juni 1868 über die im Grundbuche von Bensdorf Band V Blatt Nr. 192 in der III. Abtheilung unter Nr. 1 b. für Karoline Friederike Auguste Kleem eingetragenen 1600 mütterliche Erbegelder,

14) das Mandat vom 18. Mai 1870 nebst Hypo⸗ thekenbuchauszug vom 3. Oktober 1870 über die im Grundbuche von Altenklitsche Band I Blatt Nr. 48 in der III. Abtheilung unter Nr. 3 für den Ritter⸗ gutsbesitzer Robert Büchting in Hohenbellin ein⸗ getragenen 33 Thlr. 28 Sgr.,

3. Dezem⸗

15) a. die Schuldurkunde vom 23. Januar 1880 ber 1874

6. April 1893 nebst Hypothekenbrief vom 4. Dezember 94

7

8 23. Januar 1880 2

Hypothekenbrief vom 25. Januar 1880,

über die im Grundbuche von Derben Band I Blatt Nr. 30 a. in der III. Abtheilung unter Nr. 5 und 6 für die Ehefrau des Ackermanns Conrades, Marie Elisabeth, geb. Kumbier, zu Bergzow, ein⸗ getragenen 300 und 150 ℳ,

für kraftlos erklärt worden.

Der Ehefrau Schulz, geb. Seeger, in Branden⸗ burg a. H. sind ihre Rechte auf die im Grundbuche von Kade Band IV Blatt Nr. 163 in der III. Ab⸗ theilung unter Nr. 1 b. aus dem Rezesse vom 20. Fe⸗ bruar 1855 für Johann Ludwig Seeger eingetragene, im Eingange ad 17 aufgeführte Hypothekenpost von 100 Thlr. Muttererbe nebst Zinsen vorbehalten.

Genthin, am 14. Februar 1895.

Königliches Amtsgericht.

Im Namen des Königs! Verkündet am 2. März 1895. Schulte, Gerichtsschreiber. In Sachen betreffend das Aufgebot der im nach⸗ stehenden Urtheile genannten Posten und Hypotheken⸗ urkunden hat das Königliche Amtsgericht zu Güters⸗ loh durch den Amtsgerichts⸗Rath Paleske in dem Termine vom 2. März 1895 für Recht erkannt, daß: I. die eingetragenen Berechtigten folgender im Grundbuche eingetragenen Posten und deren etwaige Rechtsnachfolger: 1) der im Grundbuche von Hollen, Bd. VII,

Bl. 25, in Abtheilung III eingetragenen Post von

150 Thlr. Kurant als ein zur Ingrossation nicht angemeldeter, bei Berichtigung des tituli possessionis anerkannter Brautschatzrest für den Kolon Ramfort zu Niehorst Nr. 4 und für den Kolon Hollmann zu Holtkamp Nr. 1, welcher auf Grund der gerichtlichen Verschreibung vom 19. Mai 1798 in dem Konsens⸗ buche des vormaligen Amtes Brackwede bereits in⸗ grossiert worden ist, eingetragen ex decreto vom 10. Juli 1820,

2) der im Grundbuche von Kattenstroth Bd. I, Bl. 45, Abrheilung III unter Nr. 7 auf den Mar⸗ kotten Ottomasing zufolge Antrag des vormundschaft⸗ lichen Gerichtes vom 16. November 1844 laut Ver⸗ fügung vom 28. November 1844 eingetragene Post: Fünfundzwanzig Thaler Kaution für alle Schäden und Kosten, welche dem minorennen Wilhelm Otto⸗ masing zu Kattenstroth, aus der vormundschaftlichen Verwaltung seines Vermögens durch den Kolon Christoph Ottomasing erwachsen könnte,

3) der im Grundbuche von Hollen, Bd. V, Bl. 48, Abtheilung III eingetragenen, angeblich dem Kom⸗ missionär Oberreindorf in Beelefeld zedierten Post: Zweihundert Thaler für gelieferte Baumaterialien, vom 1. Januar 1872 mit 5 % verzinslich, nach 6monatlicher Kündigung zu zahlen, eingetragen für den Mühlenbauer August Schröder Nr. 142, Feld⸗ mark II zu Bielefeld, auf Grund der Schuldurkunde vom 30. Dezember 1872 am 27. Januar 1873,

4) der im Grundbuche von Bornholte, Bd. III, Bl. 4, Abtheilung III unter Nr. 2 eingetragenen 100 Thlr. theils rückständige Kaufgelder, theils

arlehn nebst 5 % Zinsen seit 28. Juni 1867, für den Kaufmann Simon Porta zu Neuenkirchen, aus der Urkunde vom 28. Juni 1867, eingetragen am 6. September 1867. Die Post ist am 19. September 1874 für eine den Kindern des Kötters Heinrich Hemschemeier in Bornholte, aus der Schichtungs⸗ verhandlung vom 11./31. Juli 1873 zustehenden Ab⸗ findung von 147 Thlr. 13 Sgr. 10 Pf. verpfändet worden,

5) der im Grundbuche von Isselhorst, Bd. I, Bl. 53, Abtheilung III unter Nr. 3 eingetragenen Post: die den 4 Geschwistern Imkamp Nr. 116 zu Isselhorst laut Urkunde vom 6. Mai und 21. Juni 1862 gebührenden Abfindungen, nämlich:

a. 20 Thlr. für Heinrich August, b. 20 Thlr. für Friedrich Wilhelm, c. 20 Thlr. für Peter Adolf und

d. Thlr. für Christine Louise

auf Nr. 1—6 eingetragen zufolge Verfügung vom 23. Juni 1862, .

6) der im Grundbuche von Hele. Bd. V Bl. 34, Abtheilung III unter Nr. ex decreto vom 12. August 1829 eingetragenen Post, von der, wie urkundlich nachgewiesen, 36 Thlr. 5 Sgr. 7 Pf. am 29. Januar 1850 bezahlt sind: Siebenzig Thaler ver⸗ schuldet 87. 8 seiner Schwester Hanne Louise, ver⸗ wittwete Hülsmann, jetzt verehelichte Riewe, nach näherem Inhalt der Stätteverschreibung 16. Dezember 1817,

mit ihren Rechten und Ansprüchen auf die auf⸗ geführten Posten ausgeschlossen;

II. folgende Urkunden:

1) das über die unter 2 genannte Post, Ab⸗ theilung III Nr. 7 des Grundbuchs von Kattenstroth Bd. I Bl. 45, am 17. Dezember 1844 entworfene und am 11. Januar 1845 zu den Vormundschafts⸗ akten gebrachte Hypothendokument,

2) das über die unter 4 genannte Post, Abthei⸗ lung III Nr. 2 des Grundbuches von Bornholte Bd. III Bl. 4 gebildete Hypothekendokument

für kraftlos erklärt sind;

III. die Kosten des Verfahrens den Antrag⸗ stellern zur Last fallen. Von Rechts Wegen

vom

[75129] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Amts⸗ gerichts vom 28. Februar 1895 ist für Recht erkannt:

I. A. Folgende Hypothekenbriefe:

1) über 120 Thaler Kurant nebst Zinsen als Ab⸗ findung für die minorennen Geschwister Matthäus und Rosine Krupper, eingetragen aus dem Rezesse vom

31. 1“] 1835 ex decreto vom 30. März 1850

3. September in Abtheilung III unter Nr. 1 des Grundbuchblattes über Nr. 9 Kringelsdorf,

2) über 200 Thaler rückständige Kaufgelder nebst Zinsen des Besitzers Christoph Mattick für den Vor⸗ besitzer Geoorge Hoppenz aus dem Kaufkontrakte vom 24. September 1847 zufolge Verfügung vom 28. Sep⸗ tember 1847 eingetragen in Abtheilung III unter Nr. 4 des Grundbuchblattes Nr. 39 Weigersdorf,

3) über 100 Thaler Kaufgeld nebst Zinsen aus dem Kaufvertrage vom 20. Mai 1857 für Johann August Kubanik abgetreten an dessen Ehefrau Eleonore, geborene Dittrich, zufolge Ver⸗ fügung vom 17. Juni 1857 eingetragen in Ab⸗ theilung III unter Nr. 2 des Grundbuchblattes Nr. 102 Kodersdorf,

4) über 1500 Mark als Rest von 3000 Mark Erbe⸗ gelder nebst Zinsen für die Wittwe Agnes Vorwerk, geborene Baldeweg, in Niesky auf Grund der Aus⸗

3 20. August 1 einandersetzung vom gus 1876 eingetragen

5. Oktober am 12. Oktober 1876 und zuletzt abgetreten an den Braumeister Emil Keiler zu Niesky in Abtheilung III unter Nr. 10 des Grundbuchblattes Nr. 1 Niesky,

B. der Grundschuldbrief über 600 Mark nebst Zinsen, eingetragen für den Restbauergutsbesitzer Gottlieb Thiele zu Alt⸗Särichen am 11. Mai 1875 in Abtheilung III unter Nr. 12 des Grundbuch⸗ blattes Nr. 25 Särichen,

werden für kraftlos erklärt.

II. Bezüglich der folgenden Hypothekenposten über

1) 114 Thaler, 24 Silbergroschen 6 Pfennige Muttererbe nebst Zinsen für die minorennen Kinder des Häuslers Gottfried Pohl, Namens Gottlieb und George Pohl zu Nieder⸗Rengersdorf laut Schuld⸗ und Hypothekeninstruments vom 12. September 1829, eingetragen zufolge Verfügung vom 15. Sep⸗ tember 1829,

2) 500 Thaler Kaufgeldforderung des Vorbesitzers Gottfried Pohle zu Nieder⸗Rengersdorf nebst Zinsen aus dem Vertrage vom 15. Juli 1856 kraft Ver⸗ fügung vom 15. Juli 1856,

zu 1 unter Nr. 1, zu 2 unter Nr. 3 in Abthei⸗ lung III des Grundbuchblattes Nr. 35 Nieder⸗

Rengersdorf,

3) 400 Thaler Darlehn nebst Zinsen für den herrschaftlichen Vogt Heinrich Hofmann zu Koders⸗ dorf abgetreten an die taubstumme Marie Rosine Jäckel zu Nieder⸗Seifersdorf auf Grund der Urkunde vom 31. März 1862 zufolge Verfügung vom

31. März 1862 eingetragen in Abtheilung III unter

Nr. 3 des Grundbuchblattes Nr. 122 Kodersdorf,

4) 50 Thaler Kurant Renterückstand nebst Zinsen für den Gutspächter Heinrich Ingelt zu Kodersdorf aus der Schuld⸗ und Pfandverschreibung vom 18. März 1851 eingetragen kraft Verfügung vom 22. März 1851 in Abtheilung III unter Nr. 4 des Grundbuchblattes Nr. 27 Kodersdorf, 3

5) 50 Thaler rückständige Kaufgelder nebst Zinsen für die verehelichte Töpfer Günther, Anna Rosine, geborene Reimann, zu Nieder⸗Kosel aus dem Ver⸗

4. Januar 2 b trage vom 1854 eingetragen zufolge Verfügung vom 4. Dezember 1854,

6) 59 Thaler 15 Silbergroschen 9 Pfennige rechts⸗ kräftige Forderung nebst Zinsen für die unverehelichte Dienstmagd Johanne Christiane Zumpe zu Förstgen eingetragen auf Grund des Erkenntnisses vom 21. April 1857 zufolge Verfügung vom 15. Juli 1857,

zu 5 unter Nr. 4, zu 6 unter Nr. 5 in Abthei⸗ des Grundbuchblattes Nr. 12 von Nieder⸗ Kosel,

werden die Rechtsnachfolger der Gläubiger mit ihren Ansprüchen auf die bezeichneten Hypotheken⸗ posten ausgeschlossen.

Dem Wäschefabrikanten Carl Krug in Potsdam und dem Buchbinder Carl Eduard Pohl in Muskau werden ihre Rechte auf die zu II Nr. 1 genannte Hypothek, der Wittwe Johanne Christiane Schmidt, geborene Raschke, zu Nieder⸗Rengersdorf, werden ihre Rechte auf die Post zu II 2 vorbehalten.

III. Die Kosten des Verfahrens werden den An⸗ tragstellern auferlegt.

Niesky, den 1. März 1895.

Königliches Amtsgericht. 88 Hahn. 8

[75312 Bekanntmachung. b Durch Urtheil des Königlichen Amtsgerichts zu Kosel vom 5. März 1895 ist für Recht erkannt worden:

Die eingetragene Gläubigerin und deren Rechts⸗ gechfelges werden mit ihren Ansprüchen auf die für Rosalie Blacha auf Blatt 16 Kobelwitz Abth. III Nr. 1 vig. decr. vom 19. November 1 mit 5 %

kammer des Königlichen Landgerichts zu

Zinsen eingetragenen 21 Thaler Erbegelder aug

ossen. Kosel, den 5. März 1895. Königliches Amtsgericht. Abth. III.

[75286]

Die unbekannten Prätendenten, welche Eigentünge ansprüche an den 5n von dem —— Landwirth Lübbe Lüppen Bünting in Westersante gekauften Grundstücken:

I. 19 Acker auf dem Lepellande, von Lübbe Gans⸗ in Westersander durch Kaufkontrakt vom 10. Oktate 1850 erworben, ..

II. a. 2 Aecker auf dem neuen Kamp,

b. 1 unter Westersander belegener Kamp, „Ne⸗ leeglandskamp“, ad II von den Erben ben Nacherben der weil. Eheleute Focke Gerdes, Rade macher und Anna Gerdes, geb. Saathoff, zu sander durch Kaufkontrakt vom 13. Juli 1861 „. worben, 1

eingetragen im Grundbuche von Westersander; I. in Tom. 39 Vol. 1 Nr. 84 Pag. 665 sub q. 2e Titels, zu II. in Tom. 40 Vol. 2 Nr. 85 8 ad a. sub Ib., ad b. sub I G. des Titels, nicht a⸗ gemeldet haben, sind mit ihren etwaigen Eigenthunt ansprüchen durch Urtheil vom 19. Februar cr. auf. geschlossen, und es kann mit Berichtigung des Grun. buchs verfahren werden. 1

Aurich, den 4. März 1895. .

Königliches Amtsgericht. III.

8

[75287) Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Känir⸗ li Amtsgerichts vom heutigen Tage sind die Jo⸗ haber folgender Hypothekenposten:

a. 200 Reichsthaler gemein Geld Darlehn 2 vierteljährliche Kündigung mit den Zinsen zu oder wenn die Zinsen prompt am Verfalltage, zes 11. November, gezahlt werden, zu 4 % und Kosten aus der notariellen, von ihren Kindern nehmigten Obligation der Wittwe Bernhard Heinris Serres, Theodora, geb. Renfort, vom 11. Novemte 1814 für den Vikar Franz Holthoff und def Schwester Anna Gertrud Holthoff zu Dattei eingetragen im Grundbuch vom Recklingh⸗ Stadt Band 17 Blatt 14 in Abtheilung unter Nr. 1;

b. die Abfindung der Geschwister des Conzz

Münch, so wie solche in dem gerichtlichen Vertre vom 6. November 1835 verzeichnet ist und son diese Rechte gesetzlich sub rubr. II des Hypothete buches Eenu. eingetragen im Grundbuche d Recklinghausen Stadt Band 24 Blatt 1 in theilung II unter Nr. 4 und Band 4 Blatt 3 Abtheilung II unter Nr. 8;

mit ihren Ansprüchen auf die bezeichneten Pa

ausgeschlossen; doch sind der Ehefrau Ackerer I⸗7

Althoff get. Hetfeld zu Leveringhausen ihre am meldeten Rechte vorbehalten. 1 Recklinghausen, den 4. März 1895.

Königliches Amtsgericht.

[75300] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichtz vom 8. März cr. sind die Rechtsnachfolger da Hypothekengläubigerir Johanna Schochow mit i Ansprüchen auf die in Abth. III Nr. 15c. Grundstücks Graudenz Bl. 317 eingetragene Hrre thekenpost von 500 Thalern ausgeschlossen.

Grandenz, den 8. März 1895.

Königliches Amtsgericht.

[75472] Bekanntmachung.

Durch Urtheil vom 6. März 1895 sind die 31

bekannt gewordenen Inl aber der im Grundbuche

Grundstücks Dziekanowice Nr. 24 Abth. III Za

eingetragenen Post von 59 Thalern 11 Sgr. 7 ½˖ 2† Muttererbtheile, Antheil der am 22. Mai 1885

storbenen Marianna Sobkowiak, verehelichten (.

czvüöska, mit ihren Ansprüchen auf diese Hypothe

post ausgeschlossen worden.

Gnesen, den 7. März 1895.

Königliches Amtsgericht. [75475] Bekanntmachung.

Der Hypothekenbrief über 900 Forderung, en getragen aus der Schuldurkunde vom 21. Juli 18 für den Zimmermeister Behrensdorff in Thorn in der III. Abtoeilung unter Nr. 3 des dem Besit Theodor Harbarth gehörigen Grundstücks Moc Blatt 458 ist durch Urtheil vom 9. März 1875 kraftlos erklärt.

Thorn, den 10. März 1895.

Königliches Amtsgericht.

[75469]

Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amtz gerichts hierselbst vom 8. März 1895 hat dasselbe für Recht erkannt:

Der über die auf dem Grundstück Bd. Bl. Nr. 49 des Grundbuchs von Köritz in 2 theilung III Nr. 1 eingetragene also lautende Post „20 Thlr. des Johann Friedrich und des Friedr Schmidt, Vatergut derselben, laut Testament ven 23. März 1832 und der Verhandlung vom 15. Oktoda 1834“ gebildete Hypothekenbrief vom 21. Oktebe 1834 wird zum Zwecke der Löschung der Post fir kraftlos erklärt.

Wusterhausen a. D., den 8. März 1895. Königliches Amtsgericht v“

[753181 Oeffentliche Zustellung.

Der Tagelöhner Georg Adam Schaefer zu Erh heim, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Sel sohn zu Wiesbaden, klagt gegen seine Ehefrau Li geb. Krause, z. Z. mit unbekanntem Aufenthal wegen Herstellung des ehelichen Lebens aus williger Verlassung mit dem Antrage, die . kostenfällig zu verurtheilen, zu ihrem Ehemm zurückzukehren, und ladet die Beklagte zur mündlich Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Jirn

auf den 8. Juni 1895, Vormittags 9 Uhr⸗ mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge richt zugelassenen Anwalt zu bestellen. Fen Zmee⸗ der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug de Klage bekannt gemacht. .“ iesbaden, 11. März 1895.

8114)

2 2 —⸗

Zweite Beilage s⸗-Anzeiger und Königlich Preußischen

Berlin, Donnerstag, den 14. März

1. Untersuchungs⸗Sachen. 2 Aafgebote, Zustellungen u.

3 Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Verthpapieren.

Oeffentlicher Anzeiger.

6. Kommandit⸗Gesellse

7. Erwerbs⸗ und Wirthse 8. Niederlassung ꝛc. von 9. Beee .

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

en auf Aktien 2e Efrer Gefera. eenossenschasten. n

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

5151] Oeffentliche Zustellkuug.

8 Aluszug.

Die ledige minderjährige Taglöhnerstochter Anna von Hirschling und der Taglöhner Michael von dort, letzterer als gesetzlicher Vertreter enannten und als Vormund über deren außer⸗

iches Kind Faver Metz haben Klage erhoben den Landkrämer Michael Rückl von Heiling⸗ zur Zeit unbekannten Aufenthalts, mit dem

ntrage, das zuständige Königliche Amtsgericht Re⸗ enstauf wolle erkennen: 71 Der Beklagte ist schuldig, die Vaterschaft zu ben von Anna Metz am 26. Juni 1894 außerehelich enen Kinde „Kaver“ anzuerkennen und hat für gselbe einen in monatlich vorauszahlbaren Raten leistenden Ernährungsbeitrag mit Inbegriff

g Kleidungskosten von 60 auf die ersten 14

bensjahre des Kindes sowie die Hälfte des Schul⸗ und der Krankherts⸗ und Beerdigungskosten, das Kind innerhalb der Alimentationsperiode

hemken oder versterben sollte, zu bezahlen.

I. Derselbe hat die Kosten des Rechtsstreits zu

II. Das Urtheil wird bezüglich der verfallenen Uiemte für vorläufig vollstreckbar erklärt.

Ir Klagspartei wurde antragsgemäß zum mmrechte zugelassen und die öffentliche Zustellung e Klage bewilligt. Verstehendes wird dem Michael Rückl hierdurch it dem Bemerken eröffnet, daß Termin zur münd⸗ cchen Verhandlung über die Klage auf Freitag, 26. April 1895, Vormittags 10 Uhr, n Sitzungssaale des K. Amtsgerichts Regenstauf an⸗ maumt ist. Zu diesem Termine wird der Beklagte termit vorgeladen. bieese Regenstauf, den 4. März 1895.

Gerichtsschreiber des K. Amtsgerichts: (L. S.) Zinke, K. Sekretär.

75196] Oeffentliche Zustellung. . 1) Die minderjährige Anna Louise Müller in Moos⸗ im, vertreten durch ihren Altersvormund, den Wald⸗ teiter Friedrich Emil Eidam daselbst, Klägerin, die ledige Anna Franziska Müller, früher in Nosheim, jetzt in Erlau, Mitklägerin,

kagen gegen den Geschäftsreisenden Ernst August Versich, zuletzt in Moosheim wohnhaft, jetzt unbe⸗

benten Aufenthalts, wegen Ansprüchen aus außerehe⸗

her Schwängerung, mit dem Antrage, 1) den Be⸗ aaten zu verurtheilen: a. die Mitklägerin, im Falle se nicht ehelichen will oder kann, mit 60 zu ent⸗ „b. ihr die durch Geburt und Taufe der dügerin erwachsenen Kosten mit 21 zu vergüten, zum Unterhalte der Klügerin, von deren am .februar 1894 erfolgter Geburt an bis zum er⸗ ie vierzehnten Jahre, einen monatlichen Beitrag 8 8 zu gewähren, und zwar die schon verfallenen bnage sofort in ungetrennter Summe an die 8 die künftig verfallenden aber in monat⸗ Vorauszahlungen an den Vormund der Klägerin, stzustellen, daß der Beklagte, falls die Klägerin erfülltem vierzehnten Jahre sterben sollte, die die Beerdigung entstehenden nothwendigen sten zu bezahlen habe, 3) das Urtheil zu 1 für g vollstreckbar zu erklären, und laden den ten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ teits vor das Königliche Amtsgericht zu Roßwein den 25. April 1895, Vormittags 9 Uhr. um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser uszug der Klage bekannt gemacht. Roßwein, am 12. März 1895. hPöö Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Ladung. 1 T. 10 948. In Sa des unehelichen Kindes tledigen Dienstmagd Frieda Ziegler in Mann⸗ eim, Namens Frieda Elise Ziegler, vertreten durch den lauvormund Gabriel Müller, Holzarbeiter daselbst, gen Karl Schorr, Flaschenbierhändler, früher wohn⸗ aft in Heidelberg, z. Zt. an unbekannten Orten sich ufhaltend, wegen Alimentation, ist Termin zur Fort⸗ bung der mündlichen Verhandlung auf Dienstag, 30. April 1895, Vormittags 9 Uhr, Gr. Amtsgericht hier, Zimmer Nr. 7, II. St,, stimmt, wozu der Klagvormund den Beklagten tet. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird sser Abszug bekannt gemacht. eidelberg, 9. März 1895.

8 Fabian, Gerichtsschreiber des Gr. Amtsgerichts.

4=‧ SOeffentliche Zustellung. 7 g Handelsfrau büche. Marie, geb. Hartung, F klichen Beistande, zu Frankfurt a. O., vertreten ng den Rechtsanwalt Löser zu Frankfurt a. O., dligegen den Konditor Max Boedner, zuletzt in in wohnhaft, zur Het unbekannten Aufenthalts, sedenossen wegen Zahlung von 106,85 und mit dem Antrage, die Beklagten solidarisch 8 Frrtheilen, an Klägerin 106 85 nebst Estes nsen seit 6. Januar 1895 zu zahlen und die nSs Rechtsstreits zu tragen, das Ürtheil auch 1 vollstreckbar zu erklären, und ladet den aüsan c. Konditor Max Boedner, zur mündlichen intsgeriung des Rechtsstreits vor das Königliche gegericht zu Fürstenwalde, Müncheberger⸗ auf den 11. Juni 1895

Vor⸗

mittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Stein, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[75145] Oeffentliche Zustellung.

Der Wurstfabrikant 85188 Kedziorek zu Gnesen, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Marcuse zu Gnesen, klagt gegen den Fleischermeistee Heimann Zöllner aus Gnesen, jetzt in Amerika unbekannten Aufenthalts, aus dem Wechsel vom 12. August 1894, mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von 350 nebst 6 % insen seit dem 24. Januar 1895 sowie von 4 Wechselunkosten zu verurtheilen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Gnesen auf den 14. Mai 1895, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Gnesen, den 12. März 1895.

„Trustaedt, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerich

[75148]†⁄ SOeffentliche Zustellung. 1“

Die Victoria zu Berlin, Allgemeine Versicherungs⸗ Actiengesellschaft zu Berlin, Lindenstraße 20/21, ver⸗ treten durch den Justiz⸗Rath Contenius zu Berlin, Charlottenstraße 48, klagt gegen den Dr. phil. Arone Mauriciu Taubes, fruͤher zu Berlin, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts II. O. 72. 95. Z.⸗K. 5, aus Darlehnsforderungen, mit dem Antrage: den Be⸗ klagten kostenpflichtig zu verurtheilen, an die Klägerin 545 nebst 5 % Zinsen seit dem 1. Januar 1893 zu zahlen und das Ürtheil gegen Sicherheit für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die fünfte Zivilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts I zu Berlin, Jüdenstr. 59, 1 Trevppe, Zimmer 54, auf den 30. Mai 1895, Vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

(L. S.) Nothe, als Gerichtsschreiber

des Königlichen Landgerichts I. Zivilkammer 5.

[75147] Oeffentliche Zustellung.

Mit Klage des Maurermeisters A. Eybert dahier, vertreten durch Rechtsanwalt Martin dahier, be⸗ antragt derselbe die kostenfällige vorläufig vollstreck⸗ bare Verurtheilung des Kartonnagefabrikanten Matthäus Schwarzmeier, früher hier, nun un⸗ bekannten Aufenthalts, zur Zahlung von 140 rückständigen Miethzins für die Ziele Lichtmeß und Valburgi 1894 sammt 5 % Zinsen hieraus vom 2. Mai 1894 an und von 23 76 Kosten eines früheren Prozesses. Zur Verhandlung dieser Sache hat das Kgl. Amtsgericht Nürnberg Termin auf Freitag, den 3. Mai 1895, Vormittags 9 Uhr, im Zimmer Nr. 15 des hiesigen Justiz⸗ gebäudes anberaumt, zu welchem der ꝛc. Schwarz⸗ meier hiemit öffentlich geladen wird.

Nürnberg, 7. März 1895.

Der geschäftsleitende Gerichtsschreiber

des K. Amtsgerichts:

(L. S.) Hacker, K. Ober⸗Sekretär.

[75146) Oeffentliche Zustellung. 1“

Der Bäcker Leonard Huby zu Weismes, vertreten durch Geschäftsmann Poncin zu Malmedy, klagt gegen die zu Stavelot wohnenden Ehe⸗ und Ackersleute Servatius Huby und Theresia, geb. Solheid, aus einem Schuldschein, mit dem Antrage auf kosten⸗ fällige Verurtheilung der Beklagten zur Zahlung von 300 nebst 5 % Zinsen seit dem Klage⸗ zustellungstage, und ladet die Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das König⸗ liche Amtsgericht zu Malmedy auf den 7. Mai 1895, Vormittags 9 Uhr. um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemächt.

Krings, Aktuar, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[75133] Oeffentliche Zustellung. Der A. Peter, Wirth und Krämer zu Zillisheim, klagt gegen 1) den Julius Grinnenberger, 2) den Josef Grinnenberger, beide in Amerika, ohne be⸗ kannten Wohnort abwesend, als Erben ihrer ver⸗ storbenen Mutter geb. Anna Maria Boll, Ehefrau ypolite Grinnenberger, wegen Forderung aus Waaren⸗ ieferung, mit dem Antrage auf kostenfällige Ver⸗ urtheilung der Beklagten zur Zahlung von 103,60 nebst 5 % Zinsen vom Klagetage sowie vorläufige Vollstreckbarkeitserklärung des ergehenden Urtheils, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amts⸗ gericht zu Mülhausen i. Els. auf den 3. Mai 1895, Vormittags 9 Uhr, Saal 14. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. C. 568 /95. 1 Der Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts. J. V.: Dürr.

[75149] Oeffentliche Zustellung.

Die offene Handelsgesellschaft Otto Schulz, vorm. A. Lichterfeld, zu Berlin, Potsdamerstraße 37, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Eugen Cohn in Berlin, Jerusalemerstraße 43, klagt gegen

1) den Malermeister Gustav Adomat, früher in Schöneberg, jetzt unbekannten Aufenthalts, 8

b 2) den Malermeister Georg Adomat in Schöne⸗ erg,

mit der Behauptung, daß die Bauschlosserei W. G den Beklagten auf vorherige Bestellung zum

u ihres zu Schöneberg, Neue Vintaflöstre 52, belegenen, im Grundbuche des Königlichen Amts⸗ gerichts II zu Berlin von Schöneberg Band 45 Blatt 1643 verzeichneten Grundstücks Schlosser⸗ arbeiten zum Betrage von 3700,92 geliefert hat, daß die noch bestehende Restforderung von 1250,92 durch Zession vom 4. Dezember 1894 auf Klägerin übergegangen ist und daß wegen dieser Restforderung nebst Zinsen auf ihren Antrag durch Beschluß des Königlichen Landgerichts I, Zivilkammer 19, in actis Schulz ¹%3. Adomat O. 73 94 Z. K. 19 eine Vormerkung in das Grundbuch eingetragen worden ist, mit dem Antrage:

1) die Beklagten solidarisch zu verurtheilen, an Klägerin 1250,92 nebst 6 % Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung zu zahlen,

.2) den Beklagten die Kosten einschließlich der⸗ jenigen der voraufgegangenen einstweiligen Verfügung Q. 73 94 Z. K. 19 und der Eintragung der Vor⸗ merkung aufzuerlegen,

r.3) das Urtheil gegen Sicherheitsleistung für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären,

und ladet den Beklagten zu 1 zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 19. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts I zu Berlin. Jüden⸗ straße 59, Sitzungssaal 139, auf den 27. Mai 1895, Vormittags 10 Uhr, mit der Auf⸗ üu einen bei dem gedachten Gerichte zuge⸗ lassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage be⸗ kannt gemacht.

Berlin, den 9. März 1895.

„Rempel, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I. Zivilkammer 19.

[75143] Oeffentliche Zustellung.

Der Fabrikant Robert Nelz zu Dingelstädt, Eichs⸗ feld, klagt gegen den Reisenden Joseph Weinrich, zuletzt in Dingelstädt, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus der Hingabe eines Darlehns mit dem Antrage auf Zahlung von 151 ℳ, buchstäblich Einhundert⸗ einundfünfzig Mark, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht 1 zu Dingelstädt, Eichsfeld, auf den 27. April 1895, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

qe als Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts. Abth. I.

[75150] Oeffentliche Zustellung.

Die offene Handelsgesellschaft in Firma Otto Schulz vorm. A. Lichterfeld zu Berlin, Potsdamer⸗ straße 37, vertreten durch Rechtsanwalt Eugen Cohn in Berlin, Jerusalemerstraße 43, klagt gegen den Malermeister Gustav Adomat, früher zu Schöne⸗ berg, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit der Be⸗ hauptung, daß die Bauschlosserei W. Petsche dem Beklagten auf vorherige Bestellung zum Bau seines Straße 87 Abtheilung XI zu Berlin belegenen, im Grundbuch von den Umgehungen Band 176 Nr. 7507 verzeichneten Grundstücks Schlosserarbeiten zum Betrage von 536,68 geliefert hat, daß diese Forderung durch Zession vom 4. Dezember 1894 auf Klägerin übergegangen ist, und daß wegen dieser Forderung nebst Zinsen auf ihren Antrag durch Be⸗ schluß des Königlichen Landgerichts I Zivilkammer 19 in actis Schulz c. Adomat Q. 74. 94. Z.⸗K. 19 eine Vormerkung in das Grundbuch eingetragen worden ist mit dem Antrage:

a. Beklagten zu verurtheilen, an Klägerin 536,68 nebst 6 % Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung zu zahlen,

b. dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits einschließlich derjenigen der voraufgegangenen einst⸗ weiligen Verfügung Q. 74. 94. Z.⸗K. 19 und der Eintragung der Vormerkung aufzulegen,

„c. das Urtheil gegen Sicherheitsleistung für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären,

und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 19. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts I zu Berlin, Jüden⸗ straße 59, Zimmer 139, auf den 27. Mai 1895, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 9. März 1895.

Rempel, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I, Zivilkam mer 19.

[75317]

Die Margaretha Schmidt, ohne Stand, Ehefrau des Bergmanns Theobald Rech, beide zu Elvers erg wohnhaft, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Mülzel zu St. Johann, klagt gegen ihren genannten Ehemann auf Gütertrennung. 88 Verhandlung ist die Sitzung der II. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Saarbrücken vom 3. Mai 1895, Vormittags 9 ½ Uhr, bestimmt.

Saarbrücken, den 9. März 1895.

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts

[75135] Durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Land⸗ perichte Zivilkammer 2, zu Düsseldorf vom 12. Fe⸗ ruar 1895 ist zwischen den Eheleuten Martin Hubert rina Pauline,

Thyssen, Kartonagefabrikant und Ca eb. Hochbruck, beide z ld

mit rechtlicher Wirkung seit dem 18. Dezember 1894 ausgesprochen. Düsseldorf, den 4. März 1895.

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

ur rtheil des Königlichen Landgerichts 1. Zivilkammer, zu Düsseldorf vom 29. Se 95 ist zwischen den Eheleuten Schneider August Seeling und Anna, geb. Bender, zu Düsseldorf die Güter⸗ trennung mit rechtlicher Wirkung vom 29. No vember 1894 an ausgesprochen worden. Düsseldorf, den 5. März 1895.

1I1“ Gerichtsschreiber des Königl Landgerichts.

[75137] Durch Urtheil des Königlichen 1. Zivilkammer, zu Düsseldorf vom 5. ist zwischen den Eheleuten Küfer Moritz Feistel und Anna, geb. Mendel, zu Düsseldorf die Güter⸗ trennung mit rechtlicher Wirkung vom 16. Dezember

1894 an ausgesprochen worden. Düsseldorf, den 5. März 1895.

11““ Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts.

[75140]

Durch Urtheil des Königl. Landgerichts, 1. Zivil⸗ kammer, zu Düsseldorf vom 5. Februar 1895 ist zwischen den Eheleuten Schuhmacher Caspar Schoene und Sophie, geb. Zils, zu Düsseldorf die Gütertrennung mit rechtlicher Wirkung vom 10. De⸗ zember 1894 an ausgesprochen worden.

Düsseldorf, den 5. März 1895.

v“ Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts.

[75136] Durch Urtheil des Königlichen Landgerichts, 1. Zivil⸗ kammer, zu Düsseldorf vom 5. Februar 1895 ist zwischen den Eheleuten Restaurateur Jean Fritsch und Friederike Wilhelmine Maria, geb. Geslien, zu Düsseldorf die Gütertrennung mit rechtlicher Wirkung vom 7. Dezember 1894 an ausgesprochen worden Düsseldorf, den 5. März 1895.

Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts.

e-

Durch Urtheil des Königlichen Landgerichts, Zivil⸗ kammer 1, zu Düsseldorf vom 12. Februar Seen ist zwischen den Eheleuten Bäcker Wilhelm Beyen⸗ burg und Karoline, geb. Bolten, zu Düsseldorf die Gütertrennung mit rechtlicher Wirkung vom 14. Dezember 1894 an ausgesprochen.

Düsseldorf, den 7. März 1895. Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts.

[75141] 1 Durch Urtheil der II. Zivilkammer des Köni Landgerichts zu Elberfeld vom 14. Februar 18 ist die zwischen den Eheleuten Schreiner und Wirth Karl Schroeder zu Burg und der Emilie, geb. Sesselmann, daselbst, bisher bestandene eheliche Güter⸗ gemeinschaft mit Wirkung seit dem 13. De⸗ zember 1894 für aufgelöst erklärt worden. Peber un Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

751344 Gütertrennung.

Durch Beschluß des Kaiserlichen Landgerichts Mülhausen i. E. vom 6. März 1895 ist zwischen Carolina Treffzer und deren Ehemann Heinrich Braendli, Angestellter, beide zu Brunstatt i. E. wohnhaft, die Gütertrennung ausgesprochen worden.

Mülhausen i. E., den 11. März 1895.

Der Landgerichts⸗Sekretär: Stahl.

13121-1-2“““ 3) Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ c. Versicherung.

Landgerichts, Februar 1895

8 8

4) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

Keine.

5) Verloosung ꝛc. von Werth⸗ papieren. 75291

4 ½ % Hypothekar⸗Anleihe der Firma Siemens & Halske.

Wir sind beauftragt, die am 1. April 1895 fälligen Kupons obiger Anleihe vom 15. d. M. ab einzulösen.

erlin, im März 1895. General⸗Direction der Sechandlungs⸗Societät. Deutsche Bank. Berliner Handels⸗Gesellschaft. Direction der Disconto⸗Gesellschaft. Dresduer Bank. S. Bleichröder. Delbrück, Leo & Co Robert Warschauer & Co.

tha die Gütertrennung!