1895 / 65 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 15 Mar 1895 18:00:01 GMT) scan diff

das Ober⸗Verwaltungsgericht wird auch mit diesen Fragen unter Um⸗ ständen sich zu befassen haben; nicht in dem Falle, wenn ein Gastwirth bestraft wird und richterliches Gehör nachgesucht hat, wohl aber in dem Falle und ich glaube, der Fall, den Herr Graf Strachwitz hier anführte, ist ein solcher —, wenn eine Polizeibehörde einem Gastwirth wegen wiederholter Bestrafung die Konzession entziehen will und nun das Verfahren durch die Verwaltungsgerichte geht. Da kann auch die Frage: hat der Gastwirth wiederholt öffentliche Tanzlustbarkeiten ohne Genehmigung stattfinden lassen? zur Sprache kommen. Das Ober⸗Ver⸗ waltungsgericht wird nur erkennen können: die Entziehung der Konzession in diesem Falle ist gerechtfertigt, weil du so und so oft bestraft bist wegen unerlaubten Tanzenlassens u. s. w. Also auch aus dem Erkenntniß des Ober⸗Verwaltungsgerichts werden wir schwerlich eine klare Deklaration darüber gewinnen können, was unter ge⸗ schlossener Gesellschaft zu verstehen ist.

Uebrigens sprechen bei der Frage auch noch andere Bestimmungen wie die des Vereinsgesetzes mit, und alles in allem genommen wird es nicht anders möglich sein, als die Frage auch künftig der Entscheidung der Orts⸗Polizeibehörde an erster Stelle zu überlassen. Es schließt das ja nicht aus, daß der Landrath oder der Regierungs⸗Präsident oder auch die Zentralstelle, der Minister des Innern, seine Ansicht über den Begriff der geschlossenen Gesellschaft und des öffentlichen Tanzvergnügens ausspricht. Ich glaube, das habe ich auch vorhin gethan und versucht, so gut und so schlecht es eben ging, eine Kritikder geschlossenen Gesellschaften gegenüber den Tanzlustbar⸗ keiten zu geben. Aber die definitive Entscheidung wird immer das richter⸗ liche Erkenntniß sein, und man kann hoffen, daß im Laufe der Zeit sich da eine konstante Praxis herausbildet, auf Grund deren die Amtsvorsteher dann ihres Amtes walten können.

Ich bleibe bei der Anschauung, daß zunächst die Orts⸗Polizeibehörde die Verantwortung dafür trägt, wenn im Lande zu viele und so viele Tanzlust⸗ barkeiten stattfinden, daß sie das Volk schädigen. Weiter haben die Aufsichts⸗ behörden, die Landräthe und Regierungs⸗Präsidenten ihrerseits die Verpflichtung, gegen solche Polizeibehörden, die etwa zu lax in ihren Grundsätzen sind, einzuschreiten und sie darauf auf⸗ merksam zu machen, daß sie nicht zu viel Erlaubniß geben. Endlich lehne ich auch meinerseits nicht die Verpflichtung ab, wenn die Regierungs⸗Präsidenten und die Landräthe sich nicht mehr darum kümmern sollten, auf sie in geeigneter Weise einzuwirken. Ich weiß jedoch, daß regelmäßig von den Herren Regierungs⸗Präsidenten und Landräthen sehr energisch eingeschritten wird, und ich bin den Herren dankbar, wenn sie der Unsitte und dem Uebermaß durchgreifend und nachhaltig steuern. Das kann geschehen, ohne daß man und damit will ich wiederum schließen harmlose Vergnügungen der Bevöl⸗ kerung unnütz stört.

Abg. Gothein (fr. Vg.) spricht seine Uebereinstimmung mit den Ansschten des Ministers aus. Redner plaidiert sodann für Besser⸗ stellung der Bureaubeamten der Polizei in größeren Städten und fragt weiter an, welche Zukunft den aus dem Hienst entlassenen früheren städtischen Nachtwächtern bevorstehe. Seiner Ansicht nach hätten sie bei Uebernahme des Nachtwachtwesens durch den Staat von diesem übernommen werden müssen. Im allgemeinen habe sich in Breslau die Neuregelunz des Nachtwachtwesens bis jetzt nicht bewährt. Es seien gerade in der letzten Zeit in Breslau sehr viele Einbrüche vor⸗ gekommen.

Minister des Innern von Köller:

Was zunächst die letzte Frage des Herrn Abg. Gothein betrifft, die der Nachtwächter in Breslau, so erlaube ich mir dazu zu be⸗ merken, daß in den Städten, wo gemäß dem Polizeikostengesetz der Nachtwachtdienst auf die Königlichen Polizeibehörden überging, die ausscheidenden bisherigen Nachtwächter, welche im Dienst der Kommunen gestanden haben, in ihren gegen die Kommunen etwa erworbenen Rechten durch nichts beeinträchtigt werden. Es hat nur ein geringer Theil der Leute in den Staatsdienst übernommen werden

; denjenigen, welche nicht geeignet waren, in den Staats⸗

zu treten, wurde von der Kommune so auch in Breslau gekündigt. Falls dieselben lebenslänglich angestellt waren, wird ihnen ja auf dem Klagewege, den sie gegen die Gemeinde schon beschritten haben, ihr Recht zweifellos werden. Aber aus den Rechten, die sie etwa gegen die Kommune haben, können sie doch nicht gegen den Staat, dem sie garnicht dienten, Ansprüche herleiten.

Was die Bemerkung des Herrn Abg. Gothein über die Bureau⸗ beamten bei den Königlichen Polizeiverwaltungen im allgemeinen an⸗ langt, so ist ja neulich schon vom Ministertisch aus erklärt worden, daß die Regierung wohl anerkenne, daß hier und da in den einzelnen Branchen der Beamten Härten obwalten, welche es wünschenswerth erscheinen lassen, dermaleinst mit einer anderweiten Regulierung ihrer Bezüge vorzugehen. Es wurde aber betont, es sei unmöglich, einzelne Kategorien herauszugreifen und die andern zurückstehen zu lassen. Die in dieser Beziehung laut gewordenen Wünsche werden ihre Berücksichtigung finden, wenn unsere Finanzen dermaleinst so sind, daß wir alle diese Fragen generell regeln können.

Wenn der Herr Abg. Gothein insonderheit die Kreissekretäre mit den Polizeisekretären verglich und an diesen Vergleich die Schluß⸗ folgerung knüpfte, daß die Kreissekretäre ein höheres Anfangsgehalt hätten, und schneller zum Höchstgehalt kämen alssdie Polizeisekretäre, so, glaube ich, ist hier das übersehen worden, worauf neulich schon mein Kommissar aufmerksam machte, daß nämlich den Kreissekretären nicht die Polizei⸗ sekretäre allein, sondern diese und die Polizeibureau⸗Assistenten zu⸗ sammen gegenübergestellt werden müssen, und daß beide Kategorien von Beamten das Höchstgehalt in der gleichen Zeit erreichen. Es wurde neulich hier nachgewiesen, daß die Ausgleichung der ver⸗ schiedenen Beamtenkategorien durchaus auf einer Basis erfolgt, die allen billigen Forderungen Rechnung trägt. Uebrigens freue ich mich über das Wohlwollen für die Beamten der Königlichen Polizeiverwaltungen, welches aus den Bemerkungen des Herrn Abg. Gothein hervorleuchtet. Er wolle mir gestatten, daß ich daraus die durchaus richtige Schlußfolgerung ziehe, daß er und seine Partei hier eine Erklärung hat abgeben wollen, wie sie gerade die Beamten bei den Königlichen Polizeibehörden als besonders werth ihrer Fürsorge halten und damit anerkannt haben, daß diese Beamten pflichttreue Beamten sind, die jederzeit ihren Dienst gewissen⸗ haft thun und deshalb eine besondere Berücksichtigung verdienen. Ich bin dem Herrn Abg. Gothein für diese Anerkennung, die er den Königlichen Polizeibeamten gezollt hat, sehr dankbar. (Bravo!)

Abg. Dr. Langerhans (fr. Volksp.): Ich erkenne an, daß der Dienst der Polizeibeamten ein außerordentlich schwieriger ist, und damit mag es wohl zusammenhängen, daß einzelne Mißgriffe und Unregelmäßigkeiten nicht ausbleiben. Die Sache mit dem Nacht⸗

wmachtwesen ist doch nicht so Einfach. Ich glaube, wenn das Nachtwachtwesen

an den Staat über Dheese ist, so kann man es für selbstverständlich halten, daß der Staat für die früher dabei beschäftigten Beamten sorgen 38 Einfügen möchte ich auch hierbei, daß Klagen darüber laut werden, daß das Nachtwachtwesen nicht so ausgeübt wird, wie es im Interesse der Sicherheit der großen Städte nöthig wäre. Die Sache wegen der Ansprüche der früheren städtischen Nachtwächter wird ger es⸗ entschieden werden; in Berlin ist deshalb Klage erhoben worden.

Minister des Innern von Köller:

Meine Herren! Darüber ist kein Zweifel, daß die Staats⸗ regierung für diejenigen Beamten, die sie bei dieser Gelegenheit über⸗ nommen hat, die weitere Fürsorge zu treffen hat. Der Streit, um den es sich hier handelt ich bitte um Entschuldigung, wenn ich mit ein paar Worten auf diese Berliner Angelegenheit zurückkomme (Zu⸗ rufe). Zunächst will ich auf die Bemerkungen des Herrn Abg. Langerhans eingehen, die doch speziell Berlin betreffen. Das ist meines Erachtens eine sehr wichtige Frage; ich kann nicht schweigen, nachdem der Herr Abg. Langerhans darüber eben geredet hat. Meine Herren, die Frage, die streitig ist nach der Auffassung des Herrn Dr. Langerhans und nach meiner Auffassung, ist nur die, ob die Staatsregierung auch für diejenigen Personen, die früher im städtischen Nachtwachtwesen be⸗ schäftigt waren, die sie aber nicht in den Staatsdienst übernommen hat für diejenigen Beamten, die übernommen sind, wird gesorgt zu sorgen hat. Die Frage wird ja im Wege Rechtens entschieden werden müssen. Ich habe das Polizeikosten⸗ gesetz nicht mitgemacht; aber daß die Entscheidung, welche von mir getroffen ist, nicht anders ausfallen konnte, folgt daraus, daß bei den Berathungen über das Polizeikostengesetz ausdrücklich Anträge gestellt waren, welche dahin gingen, daß der Staat auch für diejenigen Leute, die entlassen wurden, also nicht in die Verwaltung des Staats mit übernommen wurden, eine Entschädigung zu zahlen hätte, also die⸗ selben abzufinden hätte, daß aber diese Anträge, welche sowohl hier im Hause als im Herrenhause gestellt waren, beide Male abgelehnt worden sind; ich kann als Unbetheiligter nichts Anderes daraus schließen, als daß man diejenigen Männer, welche die Staatsregierung nicht übernommen hat, mit ihren Ansprüchen auf die Stadtverwaltungen hat verweisen wollen. Wenn die Sache schließlich im Prozeßwege wird entschieden werden müssen, so thut mir das leid; aber ich kann nach allem nicht anders als den Grundsatz aufrechterhalten, daß wir nur für diejenigen Personen zu sorgen haben, die bei Uebernahme des Nachtwachtdienstes auf den Staat als Beamte übernommen worden sind.

Bei dem Etat der landwirthschaftlichen Ver⸗ waltung beantragen die Abgg. Knebel (nl.) und von Detten (Zentr.):

Die Regierung aufzufordern, in den Staatshaushalts⸗Etat für 1896/97 zur Förderung der Land⸗ und Forstwirthschaft in den Ge⸗ birgsgegenden der Provinzen Rheinland und Westfalen, in welchen der Kleinbesitz vorherrscht (Hunsrück, Hochwald, Westerwald, Bergisches und Sauerland), weitere Mittel einzustellen.

Abg. von Woyna (fr. kons.): Wir stehen auf dem politischen Standpunkt, daß wir derartige dauernde Zuwendungen für die bethei⸗ ligte Bevölkerung für nicht günstig halten, wir glauben vielmehr, daß sie eine leichtsinnige Lebensauffassung begünstigen und eine fortwährende Erhöhung der Summen erfordern. Zudem halten wir viele andere Gegenden, insbesondere in Hessen und Schlesien, für ebenso bedürftig wie die im Antrage aufgeführten. Da es sich hier um eine Geld⸗ bewilligung handelt, so beantragen wir die Vorberathung in der Budget⸗ kommission. B

Abg. Jerusalem (Zentr.): Ich muß Einspruch dagegen er⸗

heben, als ob in der Bevölkerung der Eifel eine leichtsinnige Lebens⸗ auffassung Platz greifen könne. Die Bewohner der Eifel müssen sich die ausgeworfenen Summen durch schwere Arbeit bei Drainagen und sonstigen Meliorationen erwerben. Ebenso bedürftig ist aber die Be⸗ völkerung des Westerwaldes und der Hunsrück, für welche auch die Provinzialverwaltung schon in gleicher Weise eingetreten ist. Abg. Nölle (nl.): Auch für die kleinen rheinischen und west⸗ fälischen Bauern muß ich die Annahme ablehnen, 82 sie durch der⸗ artige Zuwendungen zu einer leichtsinnigen Lebensauffassung kommen würden. Auch dort werden die Summen zu nützlichen und noth⸗ wendigen Meliorationen verwendet werden.

Abg. Krahwinkel (nl.) bestätigt, daß man in den vom Vorredner erwähnten Landestheilen hauptsächlich auf Verkehrsverbesserungen mit den erhaltenen Summen bedacht sein werde.

Abg. von Kröcher (kons.) macht geltend, daß in vielen Distrikten, insbesondere auch in den Flußniederungen der Elbe und in der Neu⸗ mark, ebenso schlechte Verhältnisse beständen, wie in den im Antrage 8. egenden. Seine Partei werde deshalb den Antrag ablehnen.

Der Abg. Dasbach (Zentr.) hebt die besondere Bedürftigkeit der kleinen Leute des Westerwaldes hervor, die vielfach kein Stück Vieh hätten und keine Einkommensteuer zahlten.

Abg. von Woyna (fr. kons.): Die Eifel ist von jeher das Schoßkind der Staatsfürsorge gewesen. Der Bauer im Hunsrück ist sparsamer und weniger vergnügungssüchtig als der der Eifel, und ich glaube, daß bei diesem der leichte Zug durch die vielfache Fürsorge des Staats nur gefördert wird. Ich halte es daher für verkehrt, wenn von Staatswegen dauernd für einen Bezirk gesorgt wird. Die Leute müssen endlich so weit kommen, daß sie allein ertig werden. Ich kann also von meinen Behauptungen nichts zurücknehmen.

Antrag wird der Budgetkommission überwiesen.

Bei dem Etat des Ministeriums der geistlichen ec. Angelegenheiten bemerkt

bo. Winckler (kons.), eine Anweisung der Regierung zu Merse⸗

burg an die Schulvorstände ländlicher Volksschulen bedeute thatsächlich ein Stück Volksschulgesetz. Es würden durch diese Anweisung die und die Befugnisse der Schulvorstände sowie die

ermögensverwaltung geregelt, und zwar vielfach in diametral ent⸗ vvee, n ee⸗ Sinne wie bisher. Dadurch sei nicht nur eine große Verwirrung eingetreten, sondern die Anweisung stehe auch im direkten Gegensatz zu dem verfassungsmäßigen Snasaß der möglichsten Kommunalisierung der Schullasten. Hauptsächli werde durch die Anweisung auch das Band zwischen Kirche und Schule einseitig durch eine einzelne Behörde gelockert. Die Geistlichen auf dem Lande empfänden unter solchen Umständen die Schul⸗ inspektion immer mehr als eine Last, der sie sich zu entziehen suchen würden. Die Sozialdemokraten hätten in dieser Maßregel eine wirksame Handhabe für ihre Zwecke erkaunt und sie als solche benutzt; ihre Agitatoren wären sofort bei den Wahlen zu den Schulvorständen auf dem Platz gewesen. Die Schulvorstände würden durch die An⸗ weisung geradezu demokratisiert, auch werde durch eine so einseitige Regelung der Schulangelegenheiten die ministerielle Verantwortlichkeit wesentlich beschränkt und einem demnächstigen Schulgesetz bedenklich präjudiziert. Der Redner fragt schnehin den Minister, ob er Kennt⸗ niß von der Verfügung habe und sie billige. (Beifall rechts.)

Minister der geistlichen ꝛec. Angelegenheiten Dr. Bosse:

Meine Herren! Der Herr Abg. Winckler hat Ihnen ein recht düsteres Bild gezeichnet von den schrecklichen Folgen, die der Erlaß einer Geschäftsanweisung für die Schulvorstände im Regierungsbezirk Merseburg durch die Abtheilung für Kirchen und Schulen dieser Re⸗ gierung gehabt haben soll. Ich kann hier zur Zeit nicht feststellen, ob die dunklen Farben dieses Bildes zutreffend sind oder nicht. Ich kann nur sagen, daß ich kaum glaube, daß die Königliche Regierung zu

Merseburg die Absicht gehabt hat oder sich auch nur dessen gewesen ist, daß sie die Schulvorstände und die Schulsozietäten üörs Bezirks in der Weise, wie es der Herr Abg. Winckler dargestellt in hat demokratisieren wollen. (Unruhe rechts.) Meine Herren, bis vor 14 Tagen und das ist 8 der Antworten auf die an mich gestellten Fragen

ich von der Sache überhaupt nichts gewußt 8&

hört!), und nur rein zufällig, in einer hiesigen Gesellschaft, n

durch einen Bekannten mir von dem Erlaß dieser Geschäftsanweffee erzählt worden, einem Bekannten, der im Regierungsbezirk Mersebnn angesessen ist, und der sich durch diese neue Geschäftsanweisung si die Schulvorstände verletzt fühlte, weil seiner Meinung nach de Rechte des Schulpatronats nicht genügend gewahrt wären. Mir se die Sache dergestalt auf, daß, obwohl ich zunächst gar keinen amtliche Anlaß dazu hatte, ich doch sofort von der Regierung in Merseburg Beriht über die ganze Angelegenheit eingefordert habe. Dieser Bericht ij noch nicht eingegangen (hört! hört! rechts und im Zentrum),

meine Herren, ehe ich diesen Bericht nicht habe, ehe ich nicht auch

anderen Theil gehört habe, kann ich unmöglich hier hinterrücks de ganze Maßregel der Regierung mißbilligen. Das thue ich nicht; das bin ich der Regierung auch schuldig, daß ich sie hören muß, und ich prüfen muß, was sie gethan hat. (Sehr richtig! links.)

Eins will ich anerkennen, meine Herren: Der Herr Vorredne hat gesagt: die Regierung habe diese Maßregel erlassen, ohne 8 Landräthe zuvor zu hören, und ohne sich mit den Lokalinstanzen ins Benehmen zu setzen, die dem praktischen Leben nahestehen. Wenn das wahr ist und die Anhörung nicht geschehen ist, dann kann ich schen hier jetzt erklären, daß ich das auf das ernsteste mißbilligen würze (Bravo!)

Ich will keine bureaukratische Regiererei von oben, vom grüng Tisch her (Bravo!); ich will, daß man Fühlung sucht mit da praktischen Leben, mit unserem Volk. Denn es handelt sich auch hin um eine einschneidende Maßregel, die tief hinein greift in das Leha unseres Volkes. Meine Herren, ich würde es auch sehr beklagen, wem dort eine Maßregel getroffen wäre, die zu einer wesentlichen 2 des Bandes zwischen Kirche und Schule führt; ich wünsche das nicht Es ist möglich und unter Umständen nothwendig, daß gewiß Zusammenhänge zwischen Kirche und Schule, in externis namentiij gelockert werden müssen, weil auf beiden Seiten klare Verhältriß geschaffen werden. Seitdem die evangelische Landeskirche, die Gs⸗ meinden bei uns organisiert sind, ist es ganz von selbst und natürkiz dahin getommen, daß man auch in den beiderseitigen Rechnungswes eine gewisse Sonderung hat eintreten lassen, und ich glaube nitz daß sich das wird allgemein vermeiden lassen. Wenn im übrigen

Band zwischen Kirche und Schule nicht noch in anderer und tiegt

gehender Weise gelockert wird, als auf diesem Gebiete, so habe ij keine große Sorge über die Folgen, die daraus entstehen. (Na! N

rechts.)

Meine Herren, ich bin gefragt worden, ob ich es billige, wen eine Regierung im Instruktionswege gewissermaßen dem künstig Schulgesetz präjudiziert. Nun, meine Herren, ich kann hier die Be⸗ fugniß der Regierung zum Erlaß dieser Instruktion, dieser Geschäfts⸗ anweisung, nicht genau untersuchen, bis ich das Material han bekommen habe. Wenn aber diese Geschäftsanweisung nur a die Stelle einer früher bestehenden Instruktion für die Schulvorstünde getreten ist, und wenn sie in den Befugnissen und den Anordnunga, die sie trifft, über die Grenzen der früher bestandenen Instrukticn nicht hinausgreift, so hat die Regierung diese ihre Befugniß nicht überschritten. Im übrigen erkenne ich an, daß es der Regierung m Pflicht gemacht werden muß und ich werde das auch thun —, solche allgemeinen Anordnungen, die irgendwie tiefer in das Schulwesen und seine Organisation hineingreifen, angesichts der Erfahrungen, die ui auf dem Gebiet des Schulgesetzes gemacht haben, nicht für sich i ihrem Bezirk zu treffen, sondern sich vorher an mich mit der Anftag zu wenden, ob ich damit einverstanden bin. (Bravo!l rechts.)

Der Herr Vorredner hat gemeint, die ministerielle Verantwon⸗ lichkeit würde dadurch geschmälert, wenn die Regierung auf eigen Faust derartige Anordnungen erließe. Ich bin umgekehrt der Ansickt die ministerielle Verantwortlichkeit wird dadurch geschärft. Schließlih muß ich doch dafür eintreten. Ich habe die Pflicht, wenn ich sebe daß die mir unterstellten Behörden falsche Maßregeln ergreifen, sie ab⸗ zustellen und die Behörden zu veranlassen, daß sie diese Maßregel wieder aufheben. (Bravo! rechts.) Ich werde das thun, wenn 5 die Ueberzeugung gewinne, daß die Regierung in Merseburg hier nick richtig gehandelt hat. Ich kann dem hohen Hause nur versichen Bericht ist erfordert. Es ist auch heute bei mir eine Beschwerde er⸗ gegangen, die mir ebenfalls Anlaß geben wird, der Sache naͤher i treten. Sie soll gründlich geprüft werden. Ist die Maßregel false gewesen, so wird sie ganz gewiß ihre Remedur finden. (Bravo!)

Abg. Graf zu Limburg⸗Stirum (kons—): Meine Freunke erklären sich vorläufig mit der Erklärung des Ministers für befriedigt sie hoffen, daß eine gründliche Prüfung und gegebenen Falls ein Remedur eintreten wird. Im übrigen kann ich mich des Eindrush nicht erwehren, daß die Zeit zwischen dem alten mun dem neuen res. dazu benutzt werden soll, der⸗ endete Thatsachen zu schaffen, die den Tendenzen der Mais rität dieses Hauses nicht entsprechen. Man kann sich daher nich wundern, wenn wir in unseren Beziehungen zur Unterrichtsverwalte sehr vorsichtig werden. Ich bitte den Minister, darauf zu achten, deß in der das, was er will, nicht anders ausgeführt wird, als s und dieses Haus es wollen.

Abg. Rudolphi (Zentr.) klagt darüber, daß die Stans⸗ aufwendungen für Kirche und Schule in der Rheinprovinz für de Kopf der evangelischen Bevölkerung eine höhere Summe 85 als für den Kopf der katholischen Bevölkerung. Ferner erhalte e evangelischen Predigerseminar zu Koblenz jeder Zögling außer freg Wohnung und Kost monatlich 25 baar, in den katholi 85 Priesterseminaren dagegen sei dies nicht der Fall. Er bitte de Minister, die Zöglinge der verschiedenen Seminare gleich zu stele Auch sei in den katholischen Gegenden ein besonderer Fonds vorhande aus denen die evangelischen Geistlichen Unterstützungen erhielten, un die in der Diaspora lebenden Evangelischen öfter zu besuchen; für e in der Diaspora lebenden Katholiken sei nicht in derfelben Wan⸗ gesorgt. Die Polen in Westfalen würden un Aufwendung von S 1 der katholischen Polen bleibe den katholischen ve den überlassen. Im allgemeinen würden die evangelif Gemeinden und Geistlichen in bedeutend höherem Maße untert als die katholischen. Aus den Mitteln der Ferne zur Aufbessers der Verhältnisse der Geistlichen beider Konfessionen seien zahlr evangelische Hilfsgeistliche angestellt worden; von Anstellung 1 lischer Hilfsgeistlichen aus diesen Mitteln habe er nichts gehört.

12

taatsmitteln pastorisiert, die Pastorisiemt,;

8) Aufgebote, Zueelungen

7 —- 8 8

2

Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Bosse: Meine Herren! Daß bei der dritten Lesung des Etats wir noch⸗ M Reihe so eingehender Paritätsbeschwerden heimgesucht konnte man in der That nicht erwarten. Ich will 18 auch auf die Sache im einzelnen nicht eingehen; ich erkenne vollkommen

mals mit einer werden rürden,

emn: der Herr Vorredner hat mit sehr warmem Herzen für die Inter⸗ 8g ngesetzt. Ich nehme ihm das gar⸗ Tricht übel, aber wenn wir auf diese Einzelheiten uns nochmals mündlich einlassen wollten ja, meine He April ganz gewiß nicht fertig werden. will nur einige Punkte hervorheben, worin ich dem Herrn Vorredner erwidern muß. Er hat sich darüber gewundert, daß in 18 den cvangelischen Prediger⸗Seminaren die Zöglinge gewisse Stipendien die Kreise der Gesellschaft, aus rekrutieren,

esen seiner Kirche sein Bestes eingesetzt.

Fut bis zum 1.

Ich vkämen. Ja, meine Herren,

denen si unsere evangelischen Geistlichen richt so reich (Widerspruch), daß sie in ohne Unterstützung existieren könnten, Wir haben den 1 achen, ob wir künnten angesichts

ohne

nicht

der

diese Wenn der

nachzusehen, so hätte er dort gefunden, daß bei der

neu vorgesehenen Prediger⸗Seminars ausdrücklich ste

endien fortfallen sollen.

Was dann den Reiserostenfonds der Konsistorien anlangt, so göchte ich ebenso wie in dem vorher genannten Fall den mer bitten, doch davon abzusehen, bei jedem einzelnen Posten die Wenn wir es um⸗ ciehrt machen wollten: schlagen Sie mal das Kap. 114 auf und sin Sie, was dort für die Bischöfe steht! (Widerspruch im Zentrum.) Er kann man es meines Erachtens nicht machen, das giebt keine Ver⸗ kindigung; das können Sie selbst nicht wünschen; auf diese Weise ist eine Parität zu schaffen; und wie wir es den Herren Bischöfen überlassen, wie e für die theologischen Koͤnvikte und Seminare die ausgeworfenen Mittel verwenden wollen, so überlassen wir es auch unseren kirchlichen Behörden, wie sie die Staatsmittel, die für geistliche Zwecke aus⸗ wworfen sind, verwenden wollen und müssen. Ueberflüssig viel sind

Fatholiken mit den Evangelischen zu vergleichen.

nicht, das kann ich Ihnen sagen.

Was die Polen in der Diaspora betrifft, so heißt es, die evange⸗ schen Polen würden von Geistlichen pastoriert, die aus Staatsmitteln en. Wenn ein Antrag an mich herangekommen wäre von tten der Bischöfe, daß ich dafür Mittel bewilligen müßte, so würde Aber auch diese Mittel sind elche, die der kirchlichen Behörde angewiesen sind, die für die Leute

ezahlt würden. ne das selbstverständlich erwogen haben.

n Westfalen, in der Diaspora, sorgt.

Dann hat der Herr Vorredner gefragat, warum denn für katho⸗ iche Pfarreien keine Zuschüsse bewilligt worden seien, während für Wenn der Herr Vorredner die te gehabt hätte, sich die Bemerkung zum Kap. 116 anzusehen, so

ungelische so viele bewilligt seien.

Herren, dann würde unser

wenigstens Versuch gemacht und wollen ihn jetzt noch 6) 1 Stipendien

S. sehr geringen Mittel, diese Zwecke bewilligt werden. llich die Mühe Pgeben hätte, bei Kap. 113 Tit. 1 die Bemerkung zu 8 des dort ht, daß diese Sti⸗

Herr Vorredner 9 8

Zweite

Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußisch

der Einnahme an Wechselstempelsteuer im Deu

Beilage

15. März

en Staats⸗Anzeiger.

1895

Deutsches Reich.

Nachweisung

tschen Reich für die Zeit vom 1. April 1894 bis zum Schlu

4. 1. 6.

Hierzu Einnahme in den Vormonaten

Einnahme im Monat

Einnahme in dem⸗ selben Zeitraum

In 1894/95

des Vorjahres mehr (Spalte 4) weniger

Zusammen

1) Königsberg 8

2) Gumbinnen ..

3) Danzig.

Ul 4) Berlin.

8) Potsdam 1 8 Frankfurt a. O.

Stettin 8

8) Köslin.

eren, sind Seminaren

nicht

den

auskommen 7) die uns für osen Bromberg. Breslau

12) Liegnitz.

13) Oppeln.

14) Magdeburg

15) Halle a. S.

16) Erfurt.

17) Kiel. .

18) Hannover.

19) Münster

20) Minden

21) Arnsberg JJ 23) u a. M. B11“ 25) Aachen.

26) Koblenz.

27) Düsseldorf.

28) Trier.

29) Dresden

30) Leipzig.

31) Karlsruhe.

32) Konstanz

33) Darmstadt

34) Schwerin i. M. 35) Oldenburg

36) Braunschweig 37) Bremen

38) Hamburg.

10) 11)

Herrn Vor⸗

ine er gefunden haben, daß acht Positionen für Neubewilligungen 8 t. G.

er jolche Zwecke dort aufgeführt sind, und zwar ausschließlich für tbolische. (Zuruf.) Jawohl: künftig wegfallend! (Unruhe im Zentrum.)

Ja, meine Herren, ich glaube, es ist am besten, ich beschränke mich Ich wiederhole nochmals: ich nehme es dem Herm Vorredner nicht übel, wenn er für die Interessen seiner Kirche ntri Aber das ist auch gewiß: auf diese ein äußerliche Weise eine Parität herstellen zu wollen, das wird nicht gelingen und wird auch keinem Minister gelingen!

eir aber bei den Evangelischen ebenso. auf diese Bemerkungen. eintritt, das ist in der Ordnung.

Fhnen Beifall.)

Um 3 ¾ Uhr wird die weitere Berathung vertagt.

39) Straßburg i

Das machen 40) Metz

II. Bayern III. Württemberg.

Im Reichs⸗Postgebiet.

152 369 93 253 81 153

141 100 92 292

117 886 82 970

102 693 32 644 69 494

158 978 68 125

289 252

162 573 62 545 43 735

432 588 19 480

181 939

448 234

202 458 69 263

128 644 34 837 * 38 561 62 709

180 246

830 312

161 804 29 880

113 620

113 693 40 286 V

39 999 92 885 997 863 43 499 74 433 88 480 20 103 52 763 47 551 166 961 2

101 703 88 511 155 485 99 528 128 853 89 832 111 904 35 351 76 238 174 909 74 975 313 665 176 530 67 385 47 451 473 205 21 319 197 504 492 088 * 218 931 75 640 140 921 37 262 42 035 68 682 195 760 910 930 175 357 32 130

59 30 30 40 30 25 20

91 667 976 259 47 102 73 972 93 478 18 460 56 322 41 055 164 297 102 445 84 602 156 712 107 315 123 639 86 317 101 786 7 35 153 6 72 337 173 867 69 495 356 147 169 568

68 719 46 180 478 356

20 269 183 765 487 996 245 051

69 414 138 9883 37 538 40 836

66 051 222 508 940 107 173 432

33 512 8

3 901 1 042 5 480 42 481 6 961 1 334 1 270 5 150 1 049 13 739 4 092 26 119 6 226 1 937 275 1 198 2 630 26 747 29 176 1 925 1 382

IrI*44lIrrlIInInnnn

Summe I.

539 530 56 546 19 414

6 022 803 609 209 223 963 2

6 562 333

6 608 632 659 179

46 298 6 575 12 471

665 755 2

243 377

4+

Ueberhaupt 8 Berlin, im März 1895.

615 490 6 855 976

Biester.

1. Untersuchungs⸗Sachen. 2. nufgtbote Fastellartgen u. 58

3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 4 Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

7 471 466

717 27 250

Haupt⸗Buchhalterei des Reichs⸗Schatzamts.

Oeffentlicher Anzeiger.

6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch 7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaf 8

8. Niederlassung ꝛc. von 9. Bank⸗Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

ften. Kechtsanwälten.

h) Untersuchungs⸗Sachen.

13376] Steckbriefs Erledigung.

Der gegen den Schlächtergesellen Franz Nierzwicke egen schweren Diebstahls in den Akten U. R. II. 49. 83/0. IIIc. 210. 82 unter dem 31. Mai 1883 klassene und unter dem 20. Oktober 1885 erneuerte teckbrief wird zurückgenommen.

Berlin, den 8. März 1895. .“

Königliche Staatsanwaltschaft. W.

0)

In der Strafsache gegen den abwesenden Georg mold, geboren am 6. Juni 1872 zu Nordeck, zu⸗ pßt wohnhaft daselbst, wegen Entziehung der Wehr⸗ licht, ist durch Beschluß der Strafkammer . Königlichen Landgerichts Marburg vom 9. März 8890 die dem Angeschuldigten Arnold gegen inen Bruder Eberhard Arnold in Nordeck zu⸗ lehende von 200 nebst lnsen mit Beschlag belegt worden, was hiermit in Lemäßheit des § 326 Absatz 1 der Str. Pr. O. offentlicht wird.

Marburg, den 12. März 1895.

ter Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Strafkammer.

8877] Bekanntmachung. [Durch Beschluß der Strafkammer des Kaiserlichen endgerichts zu Zabern vom 7. März 1895 ist se im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Fhaüg Constanz Kaestler, Senaen zu Harzweiler 114. Oktober 1873, zuletzt ebendaselbst wohnhaft,

82 eschlag belegt worden.

abern, den 9. März 1895. 1“ Der Kaiserliche Erste Staatsanwalt: Hasemann.

2468] Zwan 4 e gsversteigerung. In Wege der Zangsdollstrecun soll das im e von Alt⸗Schöneberg Band 1 Nr. 21 alla. oramen der Frau Marschner, Martha, geb.

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i, eingetragene, hier, Kurfürstenstraße 1,

belegene Grundstück am 14. Mai 1895, Vor⸗ mittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Erdgeschoß, Eingang C., Saal 40, versteigert werden. Das Grundstück ist bei einer Fläche von 0,06,08 ha mit 8260 Nutzungs⸗ werth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuch⸗ blatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grund⸗ stück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda, Eingang D., Zimmer 17, eingesehen werden. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 17. Mai 1895, Vormittags 11 ½ Uhr, im vorangegebenen Saal 40 verkündet werden.

Berlin, den 6. März 1895.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 88

[75439] Zwangsversteigerung.

Das im Grundbuche von Berlins Umgebungen Band 43 Nr. 2450 auf die Namen des Kaufmanns Rudolph Müller, des Thierarztes Paul Müller, der Frau Esch, Antonie, geb. Müller, des minderjährigen Rudolph Müller, der Wittwe Schreib, Pauline, eb. Müller, und der Frau Maus, Elisabeth, geb. Müller, eingetragene, hier, Brunnenstraße Nr. 134, belegene Grundstück soll auf Antrag der fünf groß⸗ jährigen Miteigenthümer zum Zwecke der Aus⸗ einandersetzung am 17. Mai 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Erdgeschoß, Eingang C, Saal 40, zwangsweise versteigert werden. D Grundstück ist mit 13 120 Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer⸗ rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuch⸗ blatts, etwaige S Segs. und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie be⸗ sondere Kaufbedingungen können in der Gerichts⸗ schreiberei ebenda, Eingang D, Zimmer 17, eingesehen werden. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach er⸗ folgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 21. Mai 1895, Vormittags 11 ÜUhr, im vorangegebenen Saal 40 verkündet werden. Berlin, den 6. März 1895. ,

z Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 88.

[75438] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von der Louisenstadt Band 55 Blatt Nr. 2675 auf den Namen des Geheim⸗Sekretärs Johann Witt hierselbst eingetragene, in der Dresdener⸗ straße Nr. 52 u. 53 und Annenstraße Nr. 42 u. 43 belegene Grundstück in einem neuen Termine am 10. April 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 36, versteigert werden. Das Grundstück ist mit 52 850 ℳ, jetzt mit 59 720 Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer⸗ rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf⸗ bedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda, Flügel D., Zimmer 41, eingesehen werden. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellun des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls na erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 10. April 1895, Nachmittags 12 ¼ Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben angegeben, verkündet werden.

Berlin, den 11. März 1895.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 85.

[75432] Subhastations⸗Patent. In der Subhastationssache des Martin Rüttchen, Stellmacher zu Linnich, Gläubiger und Extrahenten, vertreten durch Geschäftsmann Hütter zu Aldenhoven, gegen die Eheleute Heinrich Dussard und Maria, eb. Küpper, ersterer früher zu Linnich, jetzt ohne ekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort im Inlande, letztere ohne Gewerbe zu Linnich, Schuldner und Subhastaten, sollen in öffentlicher Sitzung des Königlichen Amtsgerichts im Rathhaussaale zu Linnich am 21. Mai 1895, Vormittags 10 Uhr, die nachstehend beschriebenen, durch Ver⸗ fügung vom 17. Januar 1895 in gerichtlichen Be⸗ schlag genommenen Immobilien zu den von den Extrahenten gemachten Erstgeboten öffentlich zur Versteigerung ausgestellt und dem Meist⸗ und Letzt⸗ bietenden zugeschlagen werden, nämlich: Gemeindebezirk Linnich, Kreis Jülich.

der Stadt, Haushofraum, 34 m groß, begrenzt von Werth, Martin, und Lenzen, Johannes, zu Linnich; Jahressteuer 60 ₰, Erstgebot 200 ℳ, jährlicher Nutzungswerth 18

„Das auf dieser Parzelle stehende Wohnhaus, be⸗ zeichnet mit Nr. 24, hat nach der Falkengasse zu im Erdgeschosse ein Fenster und im ersten Stock eben⸗ falls ein Fenster. Die Eingangsthüre befindet sich nach der rechts vom Hause gelegenen, mit den Nach⸗ barn w-g Auffahrt. Der Hausthüre gegenüber liegt die Düngerstätte. Das Haus ist in Stein gebaut und mit Ziegeln gedeckt. Die Reali⸗ täten werden von den Schuldnern eigenthümlich be⸗ sessen und miethweise benutzt von Johann Küpper, Tagelöhner zu Linnich.

2) Gemarkung Linnich, Flur A. Nr. 1448/111 in der Stadt, Hofraum ꝛc., groß 36 m, begrenzt von Prell, Wilhelm, und Coenen⸗Staß, Eduard, aus Linnich; Jahressteuer 60 ₰, Erstgebot 200 ℳ, jähr⸗ licher Nutzungswerth 18

Das auf dieser Parzelle stehende Wohnhaus an der Falkengasse, bezeichnet mit der Haus⸗Nr. 27, hat nach der vor demselben gelegenen, mit den Nach⸗ barn gemeinschaftlichen Auffahrt hin die Eingangs⸗ thüre und rechts von derselben n geh und im ersten Stock zwei Fenster. Dem Wohnhaus gegen⸗ über liegt die Düngerstätte und der Stall. Die Fesbe sind in Stein gebaut und mit Ziegeln gedeckt. .

Die Realitäten werden von den Schuldnern eigen⸗ thümlich besessen und von der Schuldnerin Ehefrau Dussard und dem Joseph Küpper, Tagelöhner zu Linnich, von diesem letzteren jedoch miethweise, be⸗

nutzt.

Hie vollständigen Auszüge aus den Steuerrollen sowie die Kaufbedingungen sind auf der Gerichts⸗ schreiberei des unterzeichneten Gerichts offen gelegt. Die Bekanntmachung dieses Patents in gesetzlicher Weise wird verordnet.

Aldenhoven, 14. Februar 1895. Königliches Amtsgericht. (gez. chmitz. 1“ Beglaubigt: Peters, als Gerichtsschreiber.

[75440] . Nach heute erlassenem, seinem senßen Inhalte nach dur vee clag an die Gerichtstafel bekannt gemachtem nden zur

1) Gemarkung Linnich, Flur A. Nr. 1020/111 in

Weemnorwer teigerang des zur er

er lam onkursmasse des Erbpachthofbesitzers Robert Schu⸗