1895 / 67 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 18 Mar 1895 18:00:01 GMT) scan diff

ihun vermag, damit nun ohne weiteres für die Gesammtheit seiner Mitbürger die Verpflichtung schafft, wenn dieses Vertrauen getäuscht wird, mit allgemeinen Mitteln einzutreten und die Giebigkeit dieser Forderungen zu sichern. Das würde den Kreis unserer Verpflichtungen in einer Weise erweitern, die ich kaum mit dem Gesammt⸗ interesse verträglich erachten könnte. Es sind in den Jahren 1881 bis 1889 im ganzen griechische Anleihen emittiert worden im Betrage von etwa 485 Millionen Mark, und von diesen befinden sich nach einer ziemlich genauen Schätzung zur Zeit noch etwas über 200 Millionen Mark in den Händen von deutschen Staatsangehörigen. Für einen sehr erheblichen Theil dieses Betrages, nämlich 360 Millionen Mark, sind seiner Zeit bei der Emission der Dar⸗ lehen seitens der griechischen Regierung gewisse staatliche Einkünfte, Hypotheken, Zölle, Steuern ausdrücklich verpfändet worden.

Im Dezember 1893 hat nun das damalige griechische Ministerium den Kammern einen Gesetzentwurf unterbreitet, in welchem unter der Begründung, daß Griechenland seine Verpflichtungen nicht mehr zu erfüllen vermöge, den Kammern angesonnen wird, zu beschließen, daß fortan die Inhaber auswärtiger Titres nur noch 30 % der ihnen ge⸗ schuldeten Zinsquoten erhalten und die verpfändeten Einkünfte in die Staatskasse fließen sollen. Sofort nach dem Erscheinen dieses Gesetzentwurfs hat der deutsche Gesandte in Athen diesseits den Auftrag erhalten, mündlich gegen diesen Gesetzentwurf als einen schweren Rechtsbruch zu protestieren; das Gleiche hat der französische Gesandte gethan. Trotzdem ist der Gesetz⸗ entwurf von den griechischen Kammern angenommen worden und hat demnächst auch die Sanktion der Krone gefunden. Es ist zu⸗ treffend, was der Herr Vorredner ausführte, daß die einheimischen Gläubiger günstiger behandelt werden nach diesem Gesetzentwurf als die auswärtigen; sie erhalten den vollen Betrag ihrer Zinsen, aber allerdings nicht in Gold, sondern in Papier, sodaß sie zur Zeit auch nicht sehr viel besser gestellt sind als die auswärtigen Gläubiger. Nachdem der Entwurf Gesetz geworden war, hat der deutsche Gesandte in Athen den Auftrag erhalten, eine schriftliche Protestnote an die griechische Regierung zu richten des Inhalts, daß dieser Gesetzentwurf einen Bruch feierlicher Zusicherungen enthalte und deshalb für deutsche Staatsangehörige eine rechtliche Wirkung nicht auszuüben vermöge.

Inzwischen haben sich sowohl in Deutschland wie in Frankreich und England Comités der Gläubiger gebildet; dieselben haben unter steter Fühlung mit der betreffenden Regierung berathen und im Sommer vorigen Jahres Delegirte nach Athen zu dem Zweck ernannt, um mit der griechischen Regierung eine Verständigung anzubahnen. Diese Verständigung ist gescheitert, obgleich die aus⸗ wärtigen Gläubiger bis an die Grenze der Möglichkeit den Wünschen der griechischen Regierung entgegenkamen; sie waren bereit, sich einen sehr erheblichen Abzug an den Zinsen gefallen zu lassen, sie bestanden nur darauf, daß der Ueberschuß der verpfändeten Anlehen proportional so vertheilt werde, daß die Hälfte davon in die griechische Staatskasse fließe, die andere Hälfte dagegen zur allmählichen Aufbesserung ihres Zinsgenusses und zur Amortisation verwendet werde. Gerade an dieser meines Erachtens durchaus billigen und gerechten Forderung der proportionalen Vertheilung des Ueberschusses der verpfändeten Einnahmen ist die Verständigung gescheitert, weil das damalige griechische Ministerium mit Entschiedenheit diese Forderung ablehnte und darauf bestand, daß jährlich nur 1 % zu der betreffenden Zinsquote zuwachse und von diesem 1 % zur Amortisation Wund nur ⅛6 % 0zu Gunsten der Vermehrung des Zins⸗ genusses verwendet werde. Diese Vorschläge der griechischen Regierung sind im Oktober vorigen Jahres durch die Ver⸗ sammlung aller Comités in Paris verworfen worden; demnächst hat die deutsche Regierung sich sowohl mit der französischen wie mit der englischen Regierung in Verbindung gesetzt, um eine gemeinsame démarche in Athen zu Gunsten der nothleidenden Gläubiger ein⸗ treten zu lassen. Es ist auch eine Verständigung erreicht, und im Dezember vorigen Jahres von seiten des englischen, des französischen und des deutschen Vertreters in Athen eine identische Note an das griechische Ministerium mit dem Verlangen gerichtet worden, es möge die griechische Regierung sofort die Verhandlungen mit den auswär⸗ tigen Gläubigern auf Grund der letzten, von den Gläubigern gemachten Vorschläge wieder aufnehmen. Diese Note hat das damalige griechische Ministerium ablehnend beantwortet und zwar unter Gründen, die ich in keiner Weise für stichhaltig erachten kann. Kurze Zeit darauf fiel das griechische Ministerium Trikupis, es kam ein anderes an seine Stelle; wir haben sofort wiederum Versuche gemacht, bei dem neuen Ministerium ein besseres Resultat zu erzielen. Bis jetzt ohne Erfolge und zwar wesentlich aus dem Grunde, weil das gegen⸗ wärtige griechische Ministerium sich selbst lediglich als ein proviso⸗ risches Geschäfts⸗Ministerium betrachtet und unter Hinweis auf die im nächsten Monat stattfindenden Wahlen die Ansicht kundgiebt, daß entscheidende Schritte seinerseits überhaupt nicht unternommen werden könnten, und daß man die Bildung eines neuen parlamentarischen Ministeriums abwarten müßte.

Das ist der gegenwärtige Stand der Verhandlungen. Ich kann dem Herrn Vorredner nur versichern, daß wir mit vollem Nachdruck nach Maßgabe der eben entwickelten Grundsätze die gerechten Forde⸗ rungen der deutschen Gläubiger bei der Regierung von Griechenland unterstützen werden; allerdings mit dem kategorischen Imperativ, zu zahlen, wird ohne weiteres gegenüber einem Schuldner nichts zu erreichen sein, der erklärt, daß er nicht zahlen kann. Und daß Griechen⸗ land in diesem Augenblick seinen Verpflichtungen nicht vollauf ge⸗ nügen kann, darüber kann kein Zweifel bestehen.

Wir bleiben der griechischen Regierung gegenüber auf dem Stand⸗ punkte bestehen und werden ihn mit vollem Nachdruck geltend machen, daß die Forderung der Gläubiger, es solle ein Theil der ver⸗ pfändeten Ueberschüsse zu Gunsten der Aufbesserung des Zinsgenusses und der Amortisation entsendet werden, durchaus allen Gründen der Billigkeit und Gerechtigkeit entspricht. Ich habe die Erwartung, daß die griechische Regierung sich der Erkenntniß nicht verschließen wird, daß das Eingehen auf dieses Verlangen nicht nur den Grundsätzen⸗ des Rechts, sondern auch in hohem Maße ihren eigenen Interessen entspricht.

Ich habe vorhin gesagt, daß das nicht der erste Fall sei, und die Befürchtung daran geknüpft, daß wir auch späterhin uns hier in diesem Hause mit ähnlichen Fällen werden beschäftigen müssen. Man sollte glauben, daß derartige Vorgänge doch eine recht ernste War⸗ nung für alle diejenigen bilden, welche Geld anzulegen haben, nament⸗ 1h solche, welche 85 saurer und schwerer Arbeit erspartes Geld

zinstragend anlegen wollen. Wenn ich aber sehe, welche mannigfachen Faktoren dabei zusammenwirken: der Wunsch, höhere Zinsen zu ge⸗ nießen, als sie das Inland gewähren kann, die Geneigtheit alles zu glauben, was in einem gedruckten Prospektus steht, andererseits das begreifliche Interesse mancher Kreise, aus der Emission derartiger Papiere ein lukratives Geschäft zu machen so ist meine Hoffnung auf eine Besserung der Dinge allerdings sehr geringg. Der Herr Vorredner hat den Finger auf eine wunde Stelle gelegt, wenn er auf die Thatsache hinwies, daß, so oft derartige Fonds nothleidend werden, wir sehen, daß der weitaus größte Theil dieser nothleidenden Fonds sich nicht etwa in den Händen reicher Kapitalisten, Ieaas in den Händen armer und mittlerer Leute befindet, und ich muß leider die Thatsache auch bestätigen, daß sowohl bezüglich der portugiesischen wie bezüglich der griechischen Fonds zahlreiche Leute vorhanden sind, die die Er⸗ sparnisse ihres ganzen Lebens in solchen Fonds angelegt haben. Wie dem zu helfen ist, das zu untersuchen ist nicht meine Aufgabe. Ich bin der Ansicht, daß das allererste Erforderniß ist, daß die Leute, die ihr Geld anlegen wollen, selbst die Augen aufmachen (sehr wahr!), daß sie nicht alles glauben, was ihnen erzählt wird, und daß sie sich gegenwärtig halten den Satz, der alle Zeit wahr gewesen ist, daß die Höhe des Zinsfußes in dem umgekehrten Verhältniß steht zu der Sicherheit des Kapitals.

Abg. Schmidt⸗Warburg (Zentr.) dankt dem Staatssekretär für seine Mittheilungen, weist aber darauf hin, daß bei der fortwährenden Beunruhigung, denen die preußischen Konsols wegen einer etwaigen Konvertierung unterworfen seien, die Vorliebe des ärmeren Mannes für ausländische Papiere wohl zu erklären sei.

Abg. Graf zu Limburg⸗Stirum (dkons.): Jeder, der in⸗ ländische Staatspapiere kauft, weiß von vornherein, daß dieselben der Kündigung und eventuellen Konvertierung unterliegen. Richtig ist es, daß mit der größeren Höhe des Zinsfußes die Sicherheit eines Papieres geringer wird; für die Besitzer preußischer Papiere giebt es aber eine Entschuldigung. Seit Griechenland selbst⸗ ständig geworden ist, wurde es das Schoßkind von ganz Europa, und man sagte, die Griechen hätten in kurzer Zeit Enormes geleistet. Das entschuldigt die Besitzer griechischer Papiere einigermaßen. Was die Reichsregierung bisher gethan hat, erscheint mir durchaus korrekt. Wir haben mit allen orientalischen Staaten die Erfahrung gemacht, daß sie, wenn die europäischen Mächte nicht fest auftreten, alle möglichen Ausflüchte ver⸗ suchen, um sich ihren Verpflichtungen zu entziehen. Wenn alles Andere nicht hilft, so ist es nothwendig, einige ordentliche Panzer⸗ schiffe hinaus zu schicken. Das Deutsche Reich kann natürlich auf diesem Wege nicht allein vorgehen; ob es aber nicht möglich wäre, eine gemeinschaftliche Aktion zu veranstalten, weiß ich nicht. Erwünscht wäre eine solche Aktion sehr. Früher hatte das Deutsche Reich in solchen Dingen die Führung. Ob das jetzt noch der Fall ist, weiß ich nicht; ich möchte es aber dringend wünschen.

Abg. Graf von Arnim (Rp.): Gegenüber den Ausführungen des Staatssekretärs, welche sich gegen die Käufer von exotischen Pa⸗ pieren richteten, möchte ich auf die dringliche Nothwendigkeit ver⸗ weisen, gegen die Emissionen solcher Papiere vorzugehen. Die kleinen Leute kaufen derartige Papiere nicht spontan, sondern nur auf Zureden der Agenten der Emissionshäuser. Dieser Art von Emissionen sollte möglichst bald durch die Börsenreform, die uns nun schon seit langen Jahren versprochen ist, beseitigt werden.

Zur versuchsweisen Zutheilung landwirthschaftlicher Sach⸗ verständigen an die größeren Kaiserlichen Missionen sind im Etatsvoranschlag 75 000 ausgeworfen. Die Budgetkom⸗ mission beantragt, die Disposition dahin abzuändern, daß die verlangte Summe ‚zur versuchsweisen Entsendung landwirth⸗ schaͤftlicher Sachverständiger an Kaiserliche Missionen“ be⸗ willigt wird.

Der Abg. von Salisch beantragt, hierin zu setzen: land⸗

und forstwirthschaftlicher Sachverständiger. Reeferent der Budgetkommission Abg. Prinz von Arenberg (Zentr.): In der Budgetkommission wurden die Vortheile, welche mit den Kaiserlichen Missionen in Verbindung stehende landwirth⸗ schaftliche Sachverständige für die Kenntniß der Landwirthschaft in fremden Ländern und damit indirekt für die einheimische Landwirth⸗ schaft bieten, durchaus anerkannt. Es wurde aber darauf hingewiesen, deß es verfehlt sei, die geplante Maßregel auf die größeren Kaiser⸗ lichen Missionen zu beschränken, da verschiedene von diesen weniger zu einer Förderung des erstrebten Zweckes geeignet seien, als eine Reihe von Missionen in kleineren, aber „wirthschaftlich mächtig aufstrebenden Ländern. Andererseits wurde es nicht für nothwendig erachtet, daß diese Sachverständigen beständig den Kaiserlichen Mis⸗ sionen zugetheilt seien. Auch der Antrag des Abg. von Salisch kam in der Budgetkommission zur Sprache. Man war aber überwiegend der Meinung, daß es so schon schwer sein würde, die geeigneten Per⸗ sönlichkeiten zur Ausführung der geplanten Maßnahme zu gewinnen, und daß die Annahme des Antrags des Abg. von Salisch diese Schwierigkeit nur vermehren würde.

Abg. von Salisch (dkons.): Ich gebe zu, daß die Lösung der Personenfrage eine sehr schwierige sein wird. Die Ausfüllung der neuzuschaffenden Posten erfordert nicht nur gründliche Kenntniß der Landwirthschaft im allgemeinen und der landwirthschaftlichen Ver⸗ hältnisse des betreffenden Landes im besondern, sondern auch eine umfassende Kenntniß fremder Sprachen. Mein Antrag würde aber den Kreis der geeigneten Persönlichkeiten nicht nur nicht verengern, sondern erweitern; denn zahlreiche Forstmänner sind mit der Landwirthschatf vollständig genügend vertraut, um die Inter⸗ essen derselben wahrzunehmen. Wenn man die aus eigener Initiative unserer Forstmänner hervorgegangenen Leistungen betrachtet, wird man den Ausschluß der Forstmänner von der geplanten Neuerung nicht verstehen. G

Abg. Graf von Arnim (Rp.): In der Erforschung der land⸗ wirthschaftlichen Verhältnisse müssen besonders Süd⸗Amerika und Australien berücksichtigt werden. Allerdings ist es wichtig, daß wir die landwirthschaftlichen Verhältnisse in den Ländern, welche eine stabile Landwirthschaft aufweisen, wie Frankreich, Oesterreich und Italien, genau kennen lernen, aber besonderen Werth lege ich unserer Handelsbeziehungen wegen auf Argentinien und Australien. Die dortigen landwirthschaftlichen Verhältnisse und deren Entwicke⸗ lung zu beobachten, ihre Zukunft zu prognostizieren, ist ebenso wichtig, als die industriellen und Handelsverhältnisse im Auge zu behalten. Ob die Konsuln auch über die landwirthschaftlichen Verhältnisse Be⸗ richt erstatten, weiß ich nicht; ich glaube auch, sie können es nicht, Wir müssen darum Sachverständige hinschicken. Der Agrarier wird die Sprache des fremden Landes nicht so leicht erlernen, aber ich bin überzeugt, daß die Leute, die man hinschickt, den erforderlichen Scharf⸗ blick für die dortigen Verhältnisse haben werden. Es werden viele bereit sein, die heimathliche Scholle zu verlassen, um eine derartige B“ b5

g. Prinz zu Schönaich⸗Carolath (nl.) tritt für den Antrag des Abg. von Salisch ein, der die Dendrologie, die in Deutschland sehr vernachlässigt worden sei, zu heben geeignet scheine.

Der Antrag der Komission wird darauf mit dem Antrag des Abg. von Salisch angenommen.

Beim Titel des Konsulats in Sansibar bringt der 4 Abfe Molkenbuhr (Soz.) einen Fall zur Sprache, in welchem ein Maschinist von dem Konsul in Sansibar in gesetzwidriger Weise zur sofortigen Entlassung verurtheilt worden sei.

Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Staats⸗Minister Freiherr von Marschall:

Meine Herren! Mir ist von der ganzen Sache, von der der Herr Vorredner gesprochen hat, absolut nichtes bekannt. Ich entnehme

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Beschwerde an das Auswärtige Amt zu richten. Ich würde d

nur aus den Aeußerungen, daß es sich hier um eine Thätigkeit Konsuls als Seemannsamt gehandelt hat, daß gegen die Entscheid des Konsuls Appell an das Gericht ergriffen worden ist, und daß Gericht in Hamburg diese Entscheidung des Konsuls abgeändert (Zwischenruf.) Es mag Fn, daß die Entscheidung des Konsulz nicht richtig war. Dafür war wieder das Rechtsmittel gegen die Entsche dungen vorhanden. Sollte der betreffende Herr wirklich durch 8 Entscheidung des Konsuls geschädigt sein, so möchte ich bitten, die darüber Erhebungen anstellen lassen. e

Abg. Dr. Hasse (nl.) bringt zur Sprache, daß zwische Leitern der deukschen Schulen in Moskau und Belgrad 80neh. 8 hörden eine Spannung bestehe.

Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Staats⸗Minis Freiherr Marschall: 8 ts⸗Miniser

Es ist richtig, was der Herr Vorredner ausgeführt hat, daß die protestantische deutsche Gemeinde in Belgrad vor kurzem beschlossen hat, sich vom preußischen Ober⸗Kirchenrath loszulösen und unter die serbische Landesregierung zu stellen. Dieser Beschluß hängt mit per⸗ sönlichen Streitigkeiten zusammen. Ich habe, weil ich mit dem Herrn Vorredner diesen Beschluß im Interesse der Deutschen in Serbien lebhaft beklagte, Anlaß genommen, die Persönlichkeiten, die Anlaß zu diesen Differenzen gaben, von Belgrad zu beseitigen, und inzwischen hat die Gemeinde ihren Beschluß wieder zurückgenommen

Was die Anregung wegen Moskau betrifft, so will ich sehr mas diese Angelegenheit prüfen und hoffe, daß ich den Wünschen des Hermn Vorredners nachkommen kann. (Bravo!)

Gegen 6 Uhr vertagt darauf das Haus die weitere Be⸗ rathung auf Montag 1 Uhr. 9

Entscheidungen des Reichsgerichts.

““ Endet auf der Rückseite eines Wechsels die Unterschrift

hinter welcher die Stempelmarke Bgeh. en ist, mit einem Schlußschwung, der so viel Raum neben sich freiläßt, daß noch andere Vermerke eingeschoben werden können, wenn die Marke erst unterhalb des Auslaufs des Schlußschwungs angebracht wird, so ist nach einem Urtheil des Reichsgerichts, I. Strafsenats, vom 3. De⸗ zember 1894, die Marke ohne Rücksicht auf den Schlus⸗ schwung in dem unmittelbar unter dem Buchstaben der Unterschrit befindlichen leeren Raum aufzukleben. Ein hiergegen begangene Verstoß ist als Wechselstempelhinterziehung zu e strafen. In dem zu Grunde liegenden Fall endete iee Unterschrift auf der Rückseite des Wechsels, hinter welcher die Stempelmarke aufzukleben war, mit einem Schlußschwunge, de ziemlich senkrecht nach unten und etwas nach links sich wendete, se⸗ daß von dem linken Rande des Wechsels noch ein breiter Raum fre blieb. Die Stempelmarke wurde auf dem Raume unterhalb des Schlußschwungs aufgeklebt. Die Strafkammer verurtheilte der Stempelpflichtigen wegen Wechselstempelhinterziehung, indem sie an⸗ nahm, daß die Stempelmarke unmittelbar unter die Unterschrift und neben den Schlußschwung hätte geklebt werden müssen. Die R⸗ vision des Angeklagten wurde vom Reichsgericht verworfen, indem es begründend ausführte: „Dem Schlußschwunge ist für die Frage, ob die Marke unmittelbar unter dem Buchstaben der letzten Unterschrift oder erst unter dem Schluß⸗ schwunge anzubringen sei, eine entscheidende Bedeutung nn dann beizumessen, wenn der Schwung den Zwischenraum derarte deckt, daß durch ihn zum mindesten die Anbringung eines weiten Vermerks zwischen Unterschrift und Marke ausgeschlossen erscheim falls die Marke erst unter dem Schlußsechwunge angebracht wird Läßt dagegen, wie hier, der Schlußschwung direkt unter den Buth⸗ staben der Unterschrift so viel Raum frei, daß bequem noch andere Vermerke eingeschoben werden können, wenn die Marke erst unterhalh des Auslaufs des Schlußschwungs angebracht wird, so entspricht es dem Zweck der Vorschrift, wenn die Vorinstanzen verlangen, daß die Marke ohne Rücksicht auf den seitlich sich herabziehenden Schluß⸗ schwung in dem direkt unterhalb der Buchstaben der letzten Unterschrit befindlichen freien Raum anzubringen sei.“ (3442/94.)

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

Versicherungsagenten, welche nur als Beamte der Ver⸗ sicherungsgesellschaft thätig sind, sind nach einer Entscheidung des Ober⸗Verwaltungsgerichts, VI. Senats, 1. Kammer, vom 11. Ot⸗ tober 1894, von der Gewerbesteuer befreit, dagegen unterliegen sie der Gewerbesteuer, insoweit sie gegen Entschädigung Geschäfte mit der Versicherungsgesellschaft vermitteln, gleichviel ob die be⸗ treffende Gesellschaft selbst gewerbesteuerpflichtig ist oder nicht. Der Generalagent einer Hagelversicherungsgesellschaft auf Gegenseitigkeit für eine preußische Provinz war als Gewerbetreibender zur Gewerbe⸗ steuer veranlagt. Sein Einspruch und sodann seine Berufung, in denen er als Beamter der von ihm vertretenen Gesellschaft Steuer⸗ freiheit beanspruchte, wurden zurückgewiesen. Auf die Beschwerde des Generalagenten wurde die Sache vom Ober⸗Verwaltungsgericht zur anderweiten Entscheidung zurückgegeben, indem es begründend aus⸗ führte: „. Personen, welche nur als Beamte der Versicherungs⸗ gesellschaft thätig sind, deren Thätigkeit also nicht als selbständiger Betrieb eines Gewerbes erscheint, müssen steuerfrei gelassen werden. Diejenigen Generalagenten, welche lediglich als Vertreter einer Ee⸗ sellschaft die Verträge mit den von den Spezialagenten aufgesuchten Personen abschließen und nicht auch daneben unmittelbar, ohne Ver⸗ mittlung von Spezialagenten, gegen Entschädigung Geschäfte vermitteln, sind als Beamte anzusehen und deshalb der Gewerbesteuer nicht unterworfen. Hiernach muß, wenn ein Versicherungsagent Steuerfreiheit beansprucht, nach den konkreten Verhältnissen geprüft werden, ob der⸗ selbe als Beamter anzusehen ist oder selbständig das Gewerbe als Agent betreibt. Gleichgültig ist dabei, ob die Versicherungsgesellschaft für die der Agent thätig ist, selbst steuerfrei gelassen werden muß oder nicht; es handelt sich lediglich darum, ob der Betrieb der Agentur en selbständiger Gewerbebetrieb ist.“ (VI. G. 497,94.)

„— Das fortgesetzte oder regelmäßig wiederholte Vermiethen möblierter Zimmer oder Wohnungen in Badeorten odern in sonstigen Orten ist, nach einer Entscheidung des Ober⸗Ver waltungsgerichts, VI. Senats, 1. Kammer, vom II1. Oktober 1899 ewerbesteuerpflichtig, gleichviel ob dieser Erwerbszweig de Mittel zur Lebensunterhaltung oder nur Nebeneinnahmen beschaffen soll. Der Beschwerdeführer besitzt in einem Seebadeort eine Vils mit mehreren eingerichteten Wohnungen, welche theils von ihm und seinen Angehörigen bewohnt, theils an Badegäste vermiethet wird Der Miethsertrag beträgt 1200 1300 ℳ. Da Anlage⸗ und Betrieds kapital mehr als 3000 beträgt, so war er wegen gewerbsmäßloe⸗ Vermiethens möblierter Zimmer in der Gewerbesteuerklasse 1” ma einem Steuersatze von 12 veranlagt worden. Die Beschwern wurde vom Ober⸗Verwaltungsgericht zurückgewiesen, indem es k gründend ausführte: „Die Vermiethung möblierter Zimmer er⸗, Wohnungen ist nothwendiger Weise mit der Absicht der Gewin⸗ erzielung verbunden. Die längere Fortsetzung oder regelmãßige Wier holung der Vermiethung macht diesen Erwerbszweig zu einem 8 Gleichgültig ist es, ob der Erwerbszweig die Mittel zum Lebensunkae halt oder nur Nebeneinnahmen beschaffen soll, wie es überhaupt nich, zu den Merkmalen des Gewerbebetriebes gehört, daß die erwerbeqr

hätigkeit den ausschließlichen oder überwiegenden Beruf des G.

bildet. Wenn das Vermiethen möblierter Zimmer in orten vordem war, so beruhte dies lediglich ausdrücklichen, gesetzlichen Ausnahme 16 des Gesetzes vom auf Su 1861), welche mit dem nkrafttreten des Gewerbesteuergesetzes 19. Hr Juni 1891 ihre Geltung verloren hat. Nach der Absicht —2 ozteren ist das Zimmervermiethen in Badeorten nicht anders als des 5 Erwerbszweig in sonstigen Orten zu beurtheilen und unter we- hüt den Beschwerdeführer zutreffenden längerer Dauer oder regelmäßiger Wiederholung für einen steuerpflichtigen Hewerbebetrieb zu erachten.“ (VI. G. 553/94.)

Statistik und Volkswirthschaft.

Die Gemeindesteuern in den größeren Preußens. (Stat. Korr.) Bekanntlich stellt das Kommunalabgabengesetz vom 4. Juni 1893, welches am 1. April 1895 in Kraft tritt, eine Reihe lineneiner Grundsätze für die Aufbringung der Gemeindeabgaben, Mmesondere auch für das Verhältniß der Heranziehung von persön⸗ lchen und Realsteuern auf, welche voraussichtlich für die Zukunft die Freuerverfassungen der Gemeinden erheblich gleichmäßiger machen werden, als dies bisher der Fall war. Erschöpfende Zusammen⸗ ftelungen über diese Verfassungen in ihrer bisherigen Gestalt sind noch siccht vorhanden. Jedoch hat die Wahlstatistik der letzten Jahre die Gelegenheit geboten, wenigstens die bezüglichen Verhältnisse der Städte von mehr als 10 000 Einwohnern, in welchen während der Jahre 1891, 1892 und 1893 Gemeindewahlen nach dem Dreiklassensystem siattgefunden haben, klarzustellen und zusammenzufassen. Das kürzlich erschienene Ergänzungsheft XVII zur „Zeitschrift des Königlich vreußischen statistischen Bureaus“ vermag demnach auch eine Uebersicht der Prozentsätze der Gemeindezuschläge zu den direkten “““ in jenen drei Jahren für insgesammt 139 Städte von mehr als 10000 Einwohnern zu lieferr. Faßt man das letzte der drei Berichtsjahre, nämlich das Jahr

Städten

1893/⁄94, ins Auge, so zeigt sich eine sehr große Mannigfaltigkeit der

Steuersysteme in den Gemeinden. Die wenigen Städte, welche be⸗ sondere Realsteuern, namentlich eine Miethssteuer besitzen, haben naturgemäß eine entsprechend niedrige Belastung der direkten Staats⸗ steiern. So erhob Berlin nur 85 v. H. Zuschlag zur Einkommen⸗ siuer und gar keine Zuschläge zur Grund⸗, Gebäude⸗ und Gewerbesteuer, ebensowenig Halle bei 100 % Zuschlag zur Staatseinkommensteuer. Danzig allerdings hatte neben der Miethssteuer 228 v. H. Zuschlag zur Staatseinkommensteuer sowie 75 v. H. zur Grund⸗ und Gebäudesteuer. Bei den übrigen Städten eeigt sich eine große Verschiedenheit sowohl in der Höhe der Zuschlags⸗ prozente wie in deren Umlegun auf die einzelnen Steuerarten. Es jebt Städte, die bei sehr hoher Belastung der Einkommensteuer simmtliche Realsteuern ganz frei lassen, wie Elbing mit 270 Brom⸗ berg und Beuthen in Oberschlesien mit 200, Stargard in Pommern mit 210 und Waldenburg in Schlesien mit 225 v. H. Zuschlag zur Ein⸗ kommensteuer. Zahlreiche andere Gemeinden erheben zwar mäßige Zuschläge für Grund⸗ und Gebäudesteuer, dagegen keine zur Gewerbesteuer, so unter den größeren Städten Breslau, Magdeburg, Königsberg, Danzig, Charlottenburg, Erfurt, Görlitz u. a. m. Im allgemeinen erscheinen dicher die Realsteuern erheblich weniger herangezogen als die Ein⸗ fommensteuer; doch finden sich auch Ausnahmen; unter den größeren Städten hatte insbesondere Potsdam dieselben Zuschläge für die Einkommen⸗ wie für die Grund⸗, Gebäude⸗ und Gewerbesteuer, nämlich 133 ½ %. Die direkte Steuerverfassung der zehn größten Städte, über welche für 1893/94 Nachrichten vorlagen, ergiebt sich aus folgender Zusammenstellung. In Hunderttheilen betrugen die

Zuschläge: 8 Einkommen⸗ Grund⸗ Gebäude⸗ Gewerbe⸗ 8 steuer steuer steuer steuer 111616““ 85 1111A“”“ 150 Köln 1“ 150 burg. 145 Fönigsber . 200 üseldorf 8. 150 Eerfeld.. 242 ö. 228 Stettin 1 150 56 b14121255 30 30 30 Neben diesen Zuschlägen wird in Berlin noch Miethssteuer und e eni⸗ in Magdeburg eine „Pflastersteuer“ erhoben. Die Ein⸗ onmen von nicht über 900 sind in zahlreichen Städten mit niedrigeren Zuschlagssätzen belastet als die höheren.

zur zur zur zur

Zur Arbeiterbewegung.

In Berlin fand am letzten Freitag eine Sitzung der sozial⸗ demokratischen Gewerkschaftskommission statt, in welcher, wie die Berliner „Volks⸗Ztg.“ berichtet, wiederum Klage über die Gleich⸗ bültigkeit der Arbeiterschaft gegenüber den Organisationen geführt wurde, welchen nur 7,4 % der Berliner Arbeiter angehörten. Ferner wurden über Verstöße der Brauereien gegen die Beschlüsse betr. den Arbeitsnachweis und die Wiedereinstellung der während des Boykotts entlassenen Arbeiter Beschwerden laut.

Aus Athen meldet „W. T. B.“, daß der Ausstand der Kutscher durch die Intervention des Kronprinzen, der Ehren⸗ Präsident der Vereinigung der Kutscher ist, beigelegt wurde. (Vgl.

r. 63 u. 65 d. Bl.)

Literatur. 8

Feldmarschall Erzherzog Albrecht, ein Lebensbild von Oskar Teuber. Wien 1895. Verlag von Franz Kreisel. Preis 60 ₰. In schlichten Worten schildert der Verfasser kurz das Leben des unlängst verstorbenen Erzherzogs Albrecht von Oesterreich als Kind, Jüngling, Gatte und Familienvater, sowie als kommandierender

eneral in Wien und als Gouverneur in Ungarn. Besonders ein⸗ bühnd würdigt er denselben dann als Feldherrn und Sieger von ustozza sowie in seiner Thätigkeit als General⸗Inspektor des öster⸗ reichisch⸗ungarischen Heeres. Auch seine ..S. als Wohlthäter und als Schriftsteller werden gebührend hervorgehoben. Ein besonderes Kapitel ist ferner noch der Ernennung des Erzherzogs zum preußischen eneral⸗Feldmarschall gewidmet, und zum Schluß wird der Verlauf er tödtlichen Krankheit und die unter allgemeinster Theilnahme in Gegenwart Seiner Majestät des Kaisers Wilhelm II. in Wien er⸗ folgte Beisetzung beschrieben. Die kleine lesenswerthe Schrift ist mit dem farbigen Bildniß des G und drei Textbildern geschmückt. rdkunde.

3 Justus Perthes' See⸗Atlas. Eine Ergänzung zu Justus perthes; Taschenatlas von Hermann Habenicht. 24 kolorierte Karten in Kupferstich mit 127 Hafenplänen. Mit nautischen Notizen und Tabellen von Erwin Knipping. Preis 2 40 ₰. Den vee Justus Perthes herausgegebenen und in vielen Tausend Exemplaren erbreiteten beiden Taschenatlanten tritt nun als dritter der oben be⸗ 5 nete hinzu. Er bildet eine Ergänzung zu dem ältesten der Reihe nb ist von demselben Verfasser entworfen. Auch an Umfang und usstattung, in seinen 24 gefällig kolorierten und sauber in Kupfer gfstochenen Kärtchen sowie in dem vorangeschickten, zahlreiche nautische otizen und Tabellen enthaltenden Text, gleicht der neue See⸗Atlas ganz den beiden älteren Atlanten. Die Reihe der Karten beginnt mit zwei Uümmelsaufnahmen, an denen die originelle Darstellung der Stern⸗ seber zur leichteren Orientierung hervorzuheben ist. Hierauf folgen Ünnen Weltkarten zur Uebersicht der Kolonien und Hauptverkehrs⸗ sohfr⸗ des Erdmagnetismus, der Isothermen und Meeresströmungen be2 der Isobaren und Winde. Auf den dann folgenden Ozean⸗ vicht ist zum ersten Mal der Versuch gemacht, außer den mastigen Hafenplätzen und Tiefenlinien (200 m), Angaben über gnetische Deklination, Seegras, Fischerei u. s. w., die auf eeren meist sehr regelmäßigen Wind⸗ und Regenzonen

ℳ½ 442*

ürin. Ee. . er. umen 4 Euach

84 (jahreszeitlich unkerschieden), Bahnen von Sturmzentren, warme und kalte, starke und schwache Meeresströmungen in Ver⸗ bindung mit den hauptsächlichsten wahren Dampfer⸗ und Segelkursen (ebenfalls jahreszeitlich unterschieden) gemeinschaftlich dar⸗ zustellen. Hierdurch ist man nicht nur in den Stand gesetzt, un⸗ mittelbar die Gründe für den oft wunderbaren Verlauf der Kurse zu finden, sondern der Seefahrer kann auch nöthigenfalls seinen Kurs aus diesen Kärtchen annähernd bestimmen. Pen Binnenmeeren: Nord⸗ und, Ostsee, Mittelmeer, ost⸗ und westindischen Gewässern sind speziellere Karten gewidmet. Jeder Meereskarte ist eine Menge nütz⸗ licher und interessanter Hafenpläne n mit Angaben von Tiefen, Leuchtfeuern, Rettungsstationen. Baken, Bojen u. s. w. Den Schluß bilden zwei Polarkärtchen. Der begleitende Text enthält in seinen nautischen Tabellen und Notizen verschiedene Maß⸗ tabellen, Vorschriften für die Betonnung der Fahrstraßen, die Regeln für das Ausweichen der Schiffe, die Erklärung einiger Signale, ein Verzeichniß der Kohlen⸗ und Dockstationen, einen kurzen Ueberblick der Seekartenprojektion, sodann einige Regeln über Lothen, Loggen, Kompaßdeviation, Abstandmessungen, Besteckrechnung, eine Uebersicht der Windsysteme und einige astronomische Daten, wie sie bei der Breiten⸗ und Längenbestimmung an Bord gebraucht werden, zuletzt auch noch einiges über Schiffstypen und eine knappe statistische Uebersicht über Kriegs⸗ und Handelsflotten, wesentlich deutscher Flagge. Der Terxt steht sonach an Mannigfaltigkeit hinter den Karten nicht zurück und verleiht dem Werkchen den vollen Charakter eines zum Nachschlagen und Nachschauen bestimmten Taschenbuchs, das sowohl dem angehenden praktischen Seemann, wie auch dem erholungs⸗ bedürftigen Seereisenden eine reiche Fülle belehrenden und anregenden Inhalts bietet. Zeitschriften.

Die „Zeitschrift der Zentralstelle für Arbeiter⸗ Wohlfahrtseinrichtungen“, die von Dr. Jul. Post, Geheimem Regierungs⸗Rath und vortragendem Rath im Königlich preußischen Ministerium für Handel und Gewerbe (Berlin), Professor Konrad Hartmann, Regierungs⸗Rath und ständigem Mitglied des Reichs⸗Ver⸗ icherungsamts (Berlin) und Dr. H. Albrecht (Groß⸗Lichterfelde) heraus⸗ gegeben wird, hat in der Nr. 5 des II. Jahrgangs vom 1. März folgenden Inhalt: Wohlfahrtseinrichtungen: Die Wanderkochkurse im Dillkreis. Der deutsche Werkmeisterverband. Berichte und Korrespondenzen: Allgemeines. Ernährung. Unterstützungswesen. Wohnung. Unfallverhütung. Gewerbehygiene und Unfallverhütung: Zur Respiratorenfrage. Mittheilungen des Vereins deutscher Re⸗ visions⸗Ingenieure.

Die illustrierte Familien⸗Zeitschrift „Für alle Welt“ (Berlin W., Deutsches Verlagshaus Bong u. Co.; Preis des vier⸗ zehntäglich erscheinenden Hefts 40 ₰) enthält in ihrem 18. Heft eine Beschreibung der „Katastrophe von Lowestoft“ mit vielen Abbildungen. Unter letzteren findet man Ansichten des verunglückten Dampfers „Elbe“ von außen, sowie von dem prächtigen Salon und dem Anrichteraum, mit dem derselbe ausgestattet war; auch eine Ab⸗ bildung des englischen Kohlendampfers „Crathie“, der das Unglück veranlaßt hat, sowie ein Porträt des wackeren Kapitäns von Gössel fehlen nicht. Ein schöner großer Holzschnitt nach einem Gemälde von G. Dawant bietet als Ergänzung dazu die ergreifende Schilderung eines Schiffbruchs auf hoher See bei Tage und giebt so eine Vor⸗ stellung davon, wie sich jenes furchtbare nächtliche Seedrama ähnlich abgespielt haben mag. Bemerkenswerth sind auch die Textworte dazu, aus der Feder der seekundigen Frau Helene Pichler. Auch das vorhergehende Heft 17 brachte Schilderungen einer vom Meere, wenn auch in anderer Art verursachten Katastrophe, nämlich von den Ver⸗ heerungen, welche die Sturmfluth am Morgen des 23. Dezember 1894 am Strande von Helgoland angerichtet hat. Besonders drastisch sind die Ansichten von dem demolierten Innern des Postgebäudes und den Zerstörungen an dem bekaännten Bredau'’schen Restaurations⸗Pavillon. Erfreulicher muthen in diesem Heft die kolorierten Holzschnitte an, welche dem Leser die landschaftlichen Reize „Neu⸗Oesterreichs“ (Bosniens und der Herzegowina) und Typen seiner Bewohner vor Augen führen. Die den Heften beigegebenen großen, künstlerisch ausgeführten Holz⸗ schnitte, in denen die hochvervollkommnete Technik sich glänzend offen⸗ bart, vermitteln durch die gewählten Originalgemälde demjenigen, der fern von den Kulturmittelpunkten weilt, einen achtbaren Bruchtheil der modernen Kunstthätigkeit. Da außerdem noch durch fesselnde Romane, Erzählungen, aktuelle illustrierte Mittheilungen der ver⸗ schiedensten Art auch für die Unterhaltung gesorgt ist, so erklärt sich der Beifall, den diese billige reichhaltige Zeitschrift gefunden hat, hinreichend.

„Amsler u. Ruthardt's Wochenberichte’ bringen in den Nrn. 19 u. 20 (III. Jahrg.) einen Beitrag von Peter Hille, betitelt: „Darstellender Kunst Vergeistigung“. Von dem etwas eigenartigen Stil abgesehen, bietet der Aufsatz viel interessante Beobachtung und zeugt von einer feinsinnigen Auffassung besenders in Bezug auf die Symbolik in der Kunst. Außerdem enthalten diese beiden Nummern eine Beschreibung nebst Reproduktion der bei Amsler u. Ruthardt ausgestellt gewesenen chinesisch⸗japanischen Kriegsbilder sowie ferner Kunstbriefe aus Paris, .” Florenz und München. Aus Nr. 22 verdient Hervorhebung ein Artikel von Oscar Linke, welcher unter dem Titel „Ein perikleischer Gedanke“ den Kaiserlichen Plan der Ausschmückung der Sieges⸗Allee nach seiner Bedeutung für die Kunst der Gegenwart würdigt. In Nr. 23 findet der Leser Aufsätze über die italienische Dichterin Ada Negri und den Aquarellmaler Adolf Müller. Die Beilage „Im Künstlerland“ zu Nr. 19, 21 und 23 enthält illustrierte Beiträge von Eduard von Gebhardt, Ernst Hausmann und Curt Herrmann. Als eine erfreuliche Neuerung zu bezeichnen ist es, daß die „Wochenberichte“ jetzt den aktuellen Ereignissen auf den Gebieten: Bildende Kunst, Literatur, Theater und Musik, Kunstgewerbe, in kurz zusammen⸗ fassenden Referaten mehr Raum gewähren und so einen Ueberblick über das gesammte moderne Streben in künstlerischer und geistiger Richtung darbieten. „Amsler u. Ruthardt's Wochenberichte, illustrierte eet für Kunst, Kunsthandel und Kunstgewerbe“ (Verlag: Berlin W., Behrenstr. 29 a) kosten im Abonnement (52 Nummern mit vielen Gratisbeilagen) jährlich 12 3

Nr. 9 der vaterländischen Wochenschrift „Der Bär“, herausgegeben von Fr. Zillessen und R. George hat folgenden Inhalt: Aus Deutschlands Vergangenheit oder Der Schlangenring.

istorischer Roman von C. Gründler. (Fortsetzung.) Die rrscher⸗Galerie in der Sieges⸗Allee zu Berlin. Von Ernst Friedel. Fortsetzung.) M. G. Caphir. Zur hundertjährigen Wiederkehr seines Geburtstages. Von Dr. Gustay Albrecht. Kleine Mit⸗ theilungen: F der Große und die Titelsucht. Eine neue Speise. Vereins⸗Nachrichten. X

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 16. d. M. gestellt 11 915, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. 4 In Oberschlesien sind am 15. d. M. gestellt 4303, nicht recht⸗

zeitig gestellt keine Wagen. 1

eess; er Angee . Beim enng r Amtsgericht II Berlin standen am 16. März die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Das im Grundbuch von Weißensee, Kreis Niederbarnim, Band 41 Blatt Nr. 1209 auf den Namen des Maklers Emil Hommel ein⸗ etragene, zu Neu⸗Weißensee, an der Straßburger⸗ und Wörther⸗ feazen a belegene Grundstück; Fläche 6 a; Mindestgebot 50 320 ℳ; ür das Meistgebot von 95 100 wurde der Kaufmann Reinhold Kobligk zu Berlin, Katzbachstraße 2/66, Er⸗ steher. Das im Grundbuch von ö1u Kreis Nieder⸗ Barnim, Band 6 Blatt Nr. 177 auf den Namen der Frau Gärtner Anna Engel, geb. Wahl, eingetragene, 5 Rosenthal belegene Grundstück; Fläche 83,05 a; Nutzungswerth 150 ℳ; Mindestgebot 12 988 ℳ; für das Meistgebot von 33 500 w

AE

urde der Rentier Carl

Linge zu Berlin, Karlstr. 14, Ersteher. Das im Grundbuch von n Band 39 Blatt Nr. 1135 auf den Namen des Schäfte⸗ fabrikanten Hartmann Kaul isch zu Weißensee eingetragene, zu Neu⸗Weißensee belegene Grundstück; Fläche 12,80 a; Nutzungs⸗ werth 3548 ℳ; Mindestgebot 39 690 ℳ; für das Meistgebot von 40 000 wurde der Kaufmann Berthold Jacoby zu Berlin, Greifswalderstraße 208, Ersteher. Das im Grundbuch von Weißensee Band 7 Blatt Nr. 173 auf den Namen des Zimmer⸗ manns Ferdinand Wenzel und Frau eingetragene, zu Neu⸗ Weißensee belegene Grundstück; Fläche 3,34 a; Nutzungswerth 1850 ℳ; Mindestgebot 544 ℳ; für das Meistgebot von 545 wurde die Spezial⸗Prediger⸗Wittwen⸗ und Waisen⸗Stiftung der Petri⸗Kirche zu Berlin Ersteherin.

Berlin, 16. März. Wochenbericht für Stärke, Stärke⸗ fabrikate und Hülsenfrüchte von Max Sabersky. la. Kartoffelmehl 16 ¾ 17 ¼ ℳ, Ila. Kartoffelstärke 16 ¾ 17 ¼ ℳ, IIa. Kartoffelmehl 12 ½ 15 ℳ, feuchte Kartoffelstärke Fracht⸗ parität Berlin 9,156 ℳ, Frankfurter Syrup⸗Fabriken zahlen nach Werkmeister's Bericht fr. Fabrik 8,80 ℳ, gelber Syrup 18 ¼ - 19 ½ ℳ, Kap.⸗Syrup 20 20 ½ ℳ, Kap.⸗Export 21 21 ½ ℳ, Kartoffelzucker gelber 18 ¾ 19 ½ ℳ, do. Kap. 21 21 ½ Rum⸗Kuleur 33 34 ℳ, Bier⸗Kuleur 332 34 ℳ, Dextrin, gelb und weiß, Ia. 23 24 ℳ, do. sekunda 20 22 ℳ, Weizenstärke (kleinst.) 25 26 ℳ, Weizenstärke großst. 33 34 ℳ, Hallesche und Schlesische 34 36 ℳ, eisstärke (Strahlen) 49 50 ℳ, do. (Stücken) 47 48 ℳ, Maisstärke 30 32 ℳ, Schabestärke 30 31 ℳ, Viktoria⸗Erbsen 14 —19 ℳ, Kocherbsen 13 —18 ℳ, grüne Erbsen 13 19 ℳ, Futtererbsen 12 13 ℳ, inländische weiße Bohnen 22 24 ℳ, weiße Flachbohnen 23 25 ℳ, ungarische Bohnen 19 21 ℳ, galizische und russische Bohnen 17 19 ℳ, große neue Linsen 28 38 ℳ, mittel Linsen 16 28 ℳ, kleine Linsen 12 16 ℳ, Mohn, blauer nom. 28 40 ℳ, do. weißer nom. 44 60 ℳ, Hirse, weiße 18 20 ℳ, gelber Senf 14 22 ℳ, Hanfkörner 18 ½ bis 20 Buchweizen 13 ½ 15 ℳ, Wicken 12 12 ½ ℳ, Pferdebohnen 12 12 ½ ℳ, Leinsaat 20 21 ℳ, Mais loko 11 ¼ —- 13 ½ ℳ, Kümmel 54 60 ℳ, Leinkuchen 13 16 ℳ, Rapskuchen 10 ½ 11 ½ ℳ, pa. marseill. Erdnußkuchen 11 12 ½ ℳ, pa. doppelt gesiebtes Baum⸗ wollensamenmehl 58 % 11 12 ½ ℳ, pa. helle getr. Biertreber 28 bis 30 % 9 ½ 10 ½ ℳ, pa. getr. Getreideschlempe 31 34 % 11 12 ¾ ℳ, pa. getr. Mais⸗Weizenschlempe 35 40 % 12 12 ¾ ℳ, pa. jgetr. Maisschlempe 40 42 % 12 12 ¾ ℳ, Malzkeime 7 ½ 9 ½ ℳ, Roggen⸗ kleie 7 ½ —8 ℳ, Weizenkleie 7 ½ 8 ½ (Alles per 100 kg ab Bahn Berlin bei Partien von mindestens 10 000 ka.)

Auf den Pfälzischen Eisenbahnen betrug die Einnahme im Februar 1 454 105 (— 111 328) und seit 1. Januar d. J. überhaupt 2 903 280 (— 125 336) 1

Die Hessische Ludwigs⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft vereinnahmte im Februar 1895 auf den nichtgarantierten Linien 1 115 675 (— 108 666) und seit dem 1. Januar d. J. überhaupt 2 364 889 (— 119 681) ℳ; auf den garantierten Linien im Februar 147 428 (— 13 693) und seit dem 1. Januar d. J. überhaupt 299 848 (— 14 057)

Das „Gewerbeblatt aus Württemberg“, welches von der Königlichen Zentralstelle für Gewerbe und Handel in Stuttgart herausgegeben wird, hat in der Nr. 11 vom 16. März folgenden Inhalt: An die Gewerbevereine. Bekanntmachung, betreffend die Veranstaltung freiwilliger Lehrlingsprüfungen. Ausstellung von Schülerarbeiten gewerblicher Fortbildungsschulen. Die Lehrwerk⸗ stätte. Verschiedene Mittheilungen. Mittheilungen aus dem Vereinsleben. Aus dem Lesezimmer der Königlichen Zentralstelle.

Das „Gewerbeblatt für das Großherzogthum Hessen“, Zeitschrift des Landesgewerbvereins, hat in der Nr. 11 vom März 1895 folgenden Inhalt: Statistische Mittheilungen aus dem Großherzogthum Hessen. Aus den Orts⸗Gewerbevereinen. Fürth. Groß⸗Umstadt. Michelstadt. Mörfelden. Ober⸗Ingelheim. Roß⸗ dorf. Verschiedene Mittheilungen. Patente von im Großherzog⸗ thum Hessen wohnenden Erfindern. Oberhessische Gewerbe⸗Industrie⸗ Ausstellung zu Alsfeld 1895. Literatur. Das Schleifen, Polieren, Färben und künstlerische Verzieren des Marmors. Häuslicher Rath⸗ geber. Vom Fels zum Meer. Rheinische Chronik in Wort und Bild. Böse Zustände im Gewerbe. Die Anfertigung der Kitt⸗ und Klebemittel. Schriftenschatz. Die Anlage von Arbeiter⸗ wohnungen. Der Wagenkasten und sein Plan.

Magdeburg, 16. März. (W. T. B.) Zuckerbericht. Kornzucker exkl., von 92 % —, neue 9,85 10,00. Kornzucker exkl., 88 % Rendement 9,20 9,35, neue 9,35 9,45. Nachprodukte exkl., 75 % Rendem. 6,60 7,10. Stetig. Brotraffinade I 21,50. Brot⸗ raffinade II 21,25. Gem. Raffinade mit Faß 21,25 21,75. Gem. Melis I mit Faß 20,75. Fest. Rohzucker I. Produkt Transito f. a. B. Hamburg pr. März 9,27 ½ Gd., 9,32 ½ Br., pr. April 9,27 ½ bez., 9,30 Br., pr. Mai 9,35 Gd., 9,40 Br., pr. Juli 9,57 bez., 9,60 Br.

Leipzig, 16. März. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. pr. März 2,97 ½ ℳ, pr. April 3,00 ℳ, pr. Mai 3,00 ℳ, pr. Juni 3,05 ℳ, pr. Juli 3,05 ℳ, pr. August 3,07 ½ ℳ, pr. September 3,07 ½ ℳ, pr. Oktober 3,10 ℳ, pr. November 3,10 ℳ, pr. Dezember 3,10 ℳ, pr. Januar 3,12 ½ ℳ., pr. Februar 3,12 ½ ℳ, Umsatz 100 000 kg.

Mannheim, 16. März. (W. T. B.) Produktenmarkt. Weizen pr. März 14,60, pr. Mai 14,45, pr. Juli 14,45. Roggen pr. März 12,25, pr. Mai 12,25, pr. Juli 12,25. Hafer pr. März 12,190 pr. Mai 12,15, pr. Juli 12,40. Mais pr. März 12,25, pr. Mal

11, 75 GSI1.S5 1 8

Bremen, 16. März. (W. T. B.) (Börsen⸗Schlußbericht.) Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer Petroleum⸗Börse.) Besser. Loko 6,50 bez. Baumwolle. Sehr fest. Upland middl. loko 30 ¼ 4B. Schmalz. Fest. Wilcor 36 ¾ ₰, Armour shield 36 ₰, Cudahy 37 ₰, Fairbanks 29 ₰. Speck. Fest. Short clear middling loko 31 ¼. Taback. Umsatz: 12 Faß Ohio, 710 Seronen Carmen.

Berichtigung. Am 9. Februar d. J. mußte die Notiz für Petroleum Loko richtig lauten 5,50 bez., nicht, wie in Nr. 37 d. Bl. irrthümlich angegeben wurde, 5,50 Br. 1 1

Hamburg, 16. März. (W. T. B.) Kaffee. (Nachmittags⸗ bericht.) Good average Santos pr. März 77 ½, pr. Mai 76 ½, pr. Sep⸗ tember 76, pr. Dezember 73 ½. Ruhig. Zuckermarkt. (Schlußbericht.) Rüben⸗Rohzucker I. Produkt Basis 88 % Rende⸗ ment neue Usance, frei an Bord pr. März 9,30, pr. Mai 9,40, pr. August 9,70, pr. Oktober 9,82 ½. Fest.

Pest, 16. März. (W. T. B.) Produktenmarkt. Weizen Steigend, pr. Frühjahr 6,93 Gd., 6,95 Br., pr. Herbst 7,20 Gd., 7,21 Br. Roggen pr. Frühjahr 5,88 Gd., 5,90 Br. Hafer pr. Früh⸗ jahr 6,36 Gd., 6,38 Br. Mais pr. Mai⸗Juni 6,39 Gd., 6,41 Br. Kohlraps pr. August⸗September 10,90 Gd., 11,00 Br. 8

London, 16. März. (W. T. B.) Wollauktion. Preise fest, unverändert.

An der Küste 5 Weizenladungen angeboten.

1 % Javazucker loko 11 stetig, Rüben⸗Rohzucker 9 ¼ fest.

18. März. (W. T. B.) Die Getreidezufuhren be⸗ trugen in der Woche vom 9. März bis 15. März: Engl. Weizen 2846, fremder 30 369, engl. Gerste 1819, fremde 34 949, engl. Malgfest. 20 090, fremde —, engl. Hafer 2030, fremder 983 QOrts., engl. Mehl 20 560, fremdes 13 636 Sack und 10 Faß.

St. Petersburg, 16. März. (W. T. B.) Ein Kaiserlicher Ukas vom 3./15. d. M. erhöht den Deckungsfonds der Kredit⸗ rubel um 98 061 276 Rbl. Gold aus dem Reichs⸗Schatzamt. Da der Fonds bisher 276 939 000 Rbl.⸗, betrug, erreicht er nunmehr 375 Millionen, abgerechnet 75 Millionen, welche die Kreditbillets temporärer Emission Rubel für Rubel decken. Außerdem verfügt der Ukas, alles im Deckungsfonds ee. Silber, in Summa 1 125 682 Rbl., durch Gold aus dem Reichs⸗Schatzamt zu ersetzen; dem⸗ gemäß beträgt jetzt der Nominalbetrag des Goldes des Deckungsfonds mehr als ein Drittel des Nominalwerths der Kreditbillets beständiger

loko