SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 4 %ℳ 50 ₰. Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an; 8 für Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Exped
Einzelne Nummern kosten 25 ₰.
½
Insertionspreis für den Raum einer Bruckzeile 30 ₰. Inserate nimmt an:
die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers u
und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Dresden den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse,
Orden vierter Klasse, sowie
beichen in Gold zu verleihen.
4
11“ Seine Majestät der König ha
ben
ercheilen, und zwar:
aes Komthurkreuzes mit dem Stern des Groß⸗ berzoglich sächsischen Haus⸗Ordens der Wachsamkeit
oder vom weißen Falken: dem Kammerherrn Freiherrn
Prinzessin Friedrich Karl von Preußen;
des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Herzoglich
sachsen⸗ernestinischen Haus⸗Ordens:
Hofrath Heyse Hilffert, und Königin Friedrich;
des demselben Orden affiliierten silbernen Verdienstkreuzes:
und dem Schatull⸗Rendanten,
der Kaiserin und Königin Friedrich; der demselben Orden affiliierten silbernen Verdienst⸗Medaille:
der Kaiserin und Königin Friedrich; sowie des Großkreuzes des Kaiserlich japanischen Ordens des heiligen Schatzes: dem Hof⸗Marschall Seiner Königlichen Hoheit des einrich von Preußen, Kontre⸗Admiral à la suite der Reiherrn von Seckendorff.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Königlich sächsischen I Le Maistre
dem Königlich sächsischen Kriminal⸗Polizei⸗Inspektor Unger beim Polizei⸗Präsidium in Dresden den Königlichen Kronen⸗
dem pensionierten Grenz⸗Aufseher Adam Weikum zu Schaffnatt a. W. im Kreise Altkirch das Allgemeine Ehren⸗
1 nädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗Insignien zu
von Wangenheim, Vorstande der Hofhaltung Ihrer Königlichen Hoheit der Frau
dem Hofstaats⸗Sekretär und Rendanten der Hofstaatskasse,
b 1 Hofrath beide vom Hofstaat Ihrer Maäjestät der Kaiserin
dem Kastellan Bennewitz vom Hofstaat Ihrer Majestät dem Kammerlakaien Girobd vom Hofstaat Ihrer Majestät
rinzen arine
Dentsches Reich. den 23. d. M., lichen Schlosse
Pantelitch ein Schreiben
Seiner Majestät
Gesandte in der gedachten beglaubigt wird.
Der Audienz wohnte der Amts, Staats⸗Minister Freiherr von Marschall bei.
Unmittelbar nach der Audienz wurde dem Gesandten die Ehre des Empfangs bei Ihrer Majestät der Kaiserin
zu theil.
Seine Majestät der Kaiser haben Alle
Sachse den Charakter als Geheimer Hofrath zu verleihen.
Keich zum ordentlichen vissenschaftlichen Straßburg zu ernennen geruht.
vhllosophischen Fakultät der Küise Straßburg ernannt worden.
Wilhelms⸗U
8 9 .
8 Bekanntmachung.
“
Malmö.
u Die zwischen Lübeck einerseits, Kopenhagen und Malmö ndererseits vom 1. April bis zum 30. September täglich ver⸗ 1 enden Dampfer der Hallandschen Dampfschiffs⸗Aktien⸗Ge⸗ schaft werden in diesem Jahre, gleichwie in den Vorjahren,
Seine Majestät der Kaiser haben am Sonnabend, um ein Uhr Nachmittags im hiesigen König⸗ G den neuernannten Königlich serbischen außer⸗ ordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister, General in Audienz zu empfangen und aus dessen Händen dn S des Königs von Serbien entgegenzunehmen geruht, durch welches der genannte genschaft bei Allerhöchstdenselben
Staatssekretär des Auswärtigen
gädigst geruht: dem im Auswärtigen Amt angestellten bisherigen Hefrath
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des s den ordentlichen Professor Dr. Weber in Göttingen Hrpfälht in der mathematischen und natur⸗
akultät der Kaiser Wilhelms⸗Universität
Die Privatdozenten Dr. Thrämer und Dr. Hensel in Straßburg sind zu außerordentlichen Professoren in der
sität
Postdampfschiffverbindung Lübeck — Kopenhagen —
wieder zur Postbeförderung benutzt werden. Der Fahrplan für diese Dampfer ist, wie folgt, festgesetzt:
aus Lübeck um 5 Uhr Nachmittags, nach Empfang der Post von den aus⸗Berlin, Lehrter Bahnhof, um 9,30 Vor⸗ mittags bez. aus Hamburg um 3,40 Nachmittags abgehenden Eisenbahnzügen;
in Kopenhagen am folgenden Tage gegen 8 Uhr früh;
in Malmö spätestens 1 ½ Uhr Nachmittags zum An⸗ schluß an den um 3 Uhr Nachmittags nach Stockholm ab⸗ gehenden Schnellzug;
aus Malmö Vormittags gegen 11 ¼ Uhr;
aus Kopenhagen spätestens 4 Uhr Nachmittags, nach Empfang der schwevischen Post vom Schnellzug aus Stockholm;
in Lübeck am folgenden Tage gegen 7 Uhr früh zum Anschluß an die Frühzüge nach Berlin und Hamburg.
Berlin W., den 17. März 1895. 1 1
Reichs⸗Postamt, I. Abtheilung.
Auf der mmnfer⸗Linte gielRaßsör, hon gcht⸗
Bekanntmachung.
nunmehr auch die dänischen Schiffe die fahrplanmäßigen fahrten wieder aufgenommen.
Berlin W., den 25. März 1895. Reichs⸗Postamt. I. Abtheilung.
8 Bekanntmechung, betreffend den Sitz der Unfall⸗Schiedsgerichte für die Königlich preußischen Eisenbahn⸗Direktionen, deren Bezirke über die Grenzen des preußischen 4 Staats hinausgehen. *) Vom 20. März 1895. .“
Mit der durch den Allerhöchsten Erlaß vom 15. Dezember 1894 angeordneten, am 1. April 1895 in Kraft tretenden Umgestaltung der Königlich preußischen Eisenbahnbehörden sind die Bezirke der zur neu ücfäang der bisherigen Organisation eingesetzten Königlichen Eisenbahn⸗Direktionen anderweitig abgegrenzt worden.
ie bisher sind die Königlichen Eisenbahn⸗Direktionen als
Ausführungsbehörden im Sinne des § 2 des Ausdehnungs⸗
esetzes bezeichnet, und es ist für den Bezirk einer jeden Aus⸗ gücriagste örde ein Schiedsgericht errichtet worden.
Das Reichs⸗Versicherungsamt hat im Einvernehmen mit den betheiligten Landes⸗Zentralbehörden gemäß § 46 Absatz 3 des Unfallversicherungsgesetzes (§ 1 des Ausdehnungsgesetzes) als Sitz der Schiedsgerichte für diejenigen Eisenbahn⸗ Direktionen, deren Bezirke über die Grenzen des preußischen Staats hinausgehen, den Sitz der betreffenden Eisenbahn⸗ Direktion selbst bestimmt.
In Abänderung der diesseitigen Bekanntmachungen,
betreffend die Sitze derjenigen Schiedsgerichte der Privatbahn⸗ und der Straßenbahn⸗Berufsgenossenschaft, sowie der Reichs⸗ und Staatsbetriebe, deren Bezirke über die Grenzen eines Bundesstaats hazgchen. vom 25. September 1885 (Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A. 1885 Seite 251 Buchstabe D), und betreffend die Organisation der Unfallversicherung vom 1. Mai 1894 (e. Nachrichten des R.⸗V.⸗A. 1894 werden daher als Sitze der hier in Frage kommenden Schieds⸗ gerichte die folgenden bestimmt:
—
Lfd. Bezirk V Si tz Nr. des Schiedsgericht s. 1]ʃMBezirk der Eisenbahn⸗Direktion Altona Altona. 2 11I1 „ Bretzlau Breslau. 3 “ “ Cassel Cassel. 4 1 Erfurt Erfurt. 5 u“ 5 Frankfurt a. M. Irafs a. M. 6 1“ 8 Halle a. S. alle a. S. 7 8 Pnagies nnover. 8 8 8 agdeburg agdeburg. 9 .“ . St. Johann⸗ St. Johann⸗ Saarbrücken Saarbrücken. 10 c11““ Stettin
Berlin, den 20. März 1895. Das Reichs⸗Versicherungsamt. “ Dr. Bödiker. “ 8
*) Der preußische Minister der öffentlichen Arbeiten hat als Sitz der iedsgerichte für diejenigen Eisenbahn⸗Direktionen, deren Bezirke über die Grenzen des preußischen Staats nicht hinaus⸗ ehen (Berlin, Bromberg, Köln, Danzig, Elberfeld, Essen a. d. Ruhr, aattowitz, Königsberg i. Pr., Münster i. Westfalen, Posen), gemäß § 46 Abs. 3 des Unfallversicherungs esetzes (§ 1 des Ausdehnungs⸗
—QCqꝑn 8
gesetzes) den Sitz der betreffenden Eisenbahn⸗Direktion bestimmt.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht⸗ dem Ober⸗Präsidenten Magdeburg zu Cassel den Charakter als Wirklicher Geheimer Rath zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Regierungs⸗ und Medizinal⸗Räthen Dr. Grun zu Febeseen und Dr. Hoelker in Münster den Charakter als eheimer Medizinal⸗Rath zu verleihen.
Ministerium für Handel und Gewerbe. *
Bei dem Berggewerbegericht 8 Beuthen O.⸗S. ist an Stelle des Bergwerks⸗Direktors, Bergraths Sanner der
Bergwerks⸗Direktor, Berg⸗Assessor a. D. Braetsch zu Katto⸗ witz vom 1. April d. J. ab zum Stellvertreter des Vor⸗ sitzenden sowie zum Vorsitzenden der Kammer Mygslowitz⸗ Kattowitz und zum Stellvertreter im Vorsitz der Kammer Kattowitz des Gerichts ernannt worden.
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Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ un
Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der Kreis⸗Wundarzt des Kreises Obornik Dr. Schlieper
in Rogasen ist zum Kreisphysikus des Kreises Wongrowitz ernannt worden. 1u6“
Bekanntmachung.
Das Jahrbuch der geologischen Landesanstalt und Berg⸗Akademie für das Jahr 1893 ist soeben er⸗ schienen und der Simon eeee h Hof⸗Landkartenhandlung, J. H. Neumann, zum Vertrieb überwiesen worden. Der Preis für ein Exemplar desselben beträgt 15 ℳ
Berlin, den 22. März 1895. 8
Die Direktion der Königlichen geologischen Landesanstalt und Berg⸗Akademie.
8 8 2 8
Die Nummer 8 der Gesetz⸗Sammlung, welche von heute ab e Ausgabe gelangt, enthält unter Nr. 9717 die Verordnung, betreffend die Abänderung der Bestimmungen über die Tagegelder und Reisekosten der Beamten der Staatseisenbahnen und der unter der Verwaltung des Staats stehenden Privateisenbahnen. Vom 4. März 18952 und unter Nr. 9718 die Verordnung, betreffend die Abänderung der Bestimmungen über die Umzugskosten der Beamten der Staats⸗ eisenbahnen und der unter der Verwaltung des Staats stehen⸗ den ECE“ Vom 4. März 1895. erlin W., den 25. März 1895. 1 Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt. Weberstedt.
Preußen. Berlin, 25. März.
Beide Kaiserlichen und Königlichen Ma Fohrtin gestern Vormittag dem Gottesdienst in der irche bei.
Seine Majestät der Kaiser und König arbeiteten heute Vormittag zunächst mit dem Chef des Zivilkabinets und nahmen darauf die Marine⸗Vorträge entgegen.
Ihre Majestät die Kaiserin und Königin er⸗ theilten am Sonnabend Nachmittag dem neuernannten König⸗ lich serbischen Gesandten, General Pantelitch die nachgesuchte Antritts⸗Audienz. “
“ her estäten arnison⸗
Seine Königliche Hoheit der Großherzo Sachsen hat gestern fruͤh Berlin verlassen und Weimar zurückbegeben.
von
ich nach
Seine Majestät der Kaiser und König haben am Sonnabend Nachmittag an den Fürsten von Bismarck nachstehendes Telegramm abgesandt: 8
„An den Fürsten von Bismarck, Herzog von Lauenburg Friedrichsruh.
Eurer Durchlaucht spreche ich den Ausdruck tiefster Entrüstung über den eben gefaßten Beschluß des Reichstags aus. Derselbe steht im vollsten Gegensatz zu den Gefühlen aller deutschen Fürsten und ihrer Völker. Wilhelm. I. R.*