schaft ist so ernst, daß wir ohne den Antrag Kanitz bankerott sind. Das einzige, was man uns geboten hat, ist bis jetzt das Sprriteecfleg⸗ von dem wir auch noch nicht wissen, was daraus wird. Die Verbilligung des Transports der Düngemittel ist zu spät gekommen, denn Ende Februar hat sich schon jeder ver⸗ nünftige Landwirth mit Düngemitteln versorgt. Das Geschenk ist 8'5 gleich Null. Auch eine Zuckersteuer wurde in Aussicht gestellt.
e diese Mittel kommen aber meist dem Großgrundbesitz zu gute, nicht aber dem kleinen Bauern, der auf den Getreidebau angewiesen ist. Treibt man diesen von der Scholle, so geräth er in die Arme der Sozialdemokratie. Was helfen da alle Mittel gegen die letztere, wenn man immer neue unzufriedene Bauern sche t!. Auch unter den in der Interpellation berührten
ißständen leidet gerade der kleine Bauer, der fast immer in der Hand von Kaufleuten ist und nichts sagen darf, weil ihm jeden Tag die Kehle zugeschnürt werden kann. Auch der reelle kleine Kaufmann wird von einem Verbot von solchen Fälschungen Vortheil haben. — Vertrauen haben wir auch zu dem Staatsrath gehabt, wenn wir auch kein anderes Resultat seiner Berathungen erwartet haben. Wir sind dankbar für die dort vorgeschlagenen Maßregeln in Bezug auf den Real⸗ und Personalkredit, aber wir wünschen, daß vor solchen Maßregeln die Frage der Konvertierung gelöst sei. Auch für die Förderung der Nenten güter sind wir dankbar, aber wir wünschen, daß nicht durch unpraktisches Vorgehen neues Elend geschaffen werde; denn viele Rentengutsbesitzer sind schon jetzt bankerott. Der Abg. von Heyde⸗ brand hat im Auftrage der Fraktion gesprochen, wenn er den Antrag Kanitz empfohlen hat. Wir haben ja damit unsere Vorschläge gemacht, möge jetzt das eh stetttn andere machen. Die Viehzucht, auf die man uns hingewiesen hat, kann den Getreidebau nicht ersetzen, der überall in der Landwirthschaft die Grundlage bilden muß. Kleine Mittel begrügen wir mit Freuden, aber als einziges großes Mittel müssen wir die Hebung der Getreidepreise fordern, dazu muß uns der Minister Mittel und Wege angeben. Wir hetzen nicht, wir fühlen nur die Pflicht, königstreue Leute vor Verzweiflung zu bewahren. Wir haben die Regierung bei Zeiten gewarnt; wir tragen keine Ver⸗ antwortung, wenn wir nicht gehört werden.
Minister für Landwirthschaft ꝛc. Freiherr von Hammer⸗ stein⸗Loxten:
Meine Herren! Ich begreife nicht, weshalb wir uns noch in langen Ausführungen über die Nothlage der Landwirthschaft unter⸗ halten, die sowohl seitens der Staatsregierung als auch von seiten der Abgeordneten überall anerkannt ist. (Sehr richtig! rechts.) Ich sollte meinen: wenn darüber doch immer erneut Unterhaltungen herbeigeführt werden, so liegen dafür möglicherweise andere Gründe vor, aus denen immer erneut diese Tonart angeschlagen wird. Ich lehne es, wie ich hiermit bestimmt erkläre, ab, in die allgemeinen Erörterungen, die heute begonnen, und namentlich dem letzten Herrn Vorredner gegenüber, weiter einzugehen; ich werde mich von nun an lediglich darauf beschränken, den eigentlichen Gegenstand der Tages⸗ ordnung zu erörtern.
Es ist hier der Wunsch ausgesprochen, daß, falls der Reichstag in dieser Session nicht mehr in der Lage wäre, ein Gesetz des Inhalts, wie ihn die Interpellation wünscht, zu erlassen, dann möge erwogen werden, ob nicht im Abgeordnetenhause ein solcher Gesetzentwurf vor⸗ gelegt werden könnte. Ich werde in eine durchaus loyale Prüfung dieser Frage eintreten. Soweit ich zur Zeit die Sache übersehe, glaube ich, daß der Gegenstand zur Zuständigkeit der Reichsregierung gehört und deshalb die Betretung des Weges der preußischen Gesetzgebung unmöglich ist. Ich schließe das auch daraus, daß das Gesetz wegen Verfälschung des Weins und anderer Nahrungsmittel u. s. w. bereits vom Reich er⸗ lassen ist. Daraus ist zu folgern, daß wahrscheinlich auch dies Gesetz ausschließlich zur Zuständigkeit des Reichstags gehört, und die Reichs⸗ verfassung kann weder das preußische Abgeordnetenhaus noch die preu⸗ ßische Staatsregierung ändern.
Abg. von Pappenheim (kons.): Wenn wir auch keine Antwort auf unsere Klagen bekommen, so müssen wir sie angesichts der Noth⸗ lage der Landwirthschaft doch immer wiederholen. Gegen die Person des Ministers richten sich unsere Angriffe nicht. Wir haben noch heute Vertrauen zu dem Minister und hoffen, daß dies Ver⸗ trauen sich rechtfertigen wird. Aber bis jetzt ist kein großes Hilfsmittel in Aussicht gestellt, und selbst, wenn die sogenannten kleinen Hilfsmittel in Kraft treten, so machen sie eine Hebung der Getreidepreise nicht entbehrlich. Wir Land⸗ wirthe wünschen doch nur, daß uns wie allen anderen Gewerbetreibenden die Einbringung unserer Produktionskosten garantiert wird. Wenn der Minister die Zumuthung, die Getreidepreise festzusetzen, mit Ent⸗ rüstung zurückweist, so weist er mit Entrüstung zurück, daß die Re⸗ gierung die Pftict hat, die Karre, die sie durch die Handelsverträge in den Dreck geschoben hat, wieder herauszubringen. Wir kennen kein anderes Mittel als die Hebung der Getreidepreise.
Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer⸗ stein⸗Loxten:
Meine Herren! Ich habe die Zumuthung des Abg. von Heyde⸗ brand mit Entrüstung zurückgewiesen, weil derselbe bestimmt und klar ausgesprochen hat, der Minister sei verpflichtet, seinerseits Mittel und Wege zu schaffen, wie die Getreidepreise zu heben seien. (Unruhe rechts.)
Meine Herren, dann halte ich mich verpflichtet, den eben aus⸗ gesprochenen allgemeinen Vorwurf gegen die Staatsregierung, daß sie die Schuld an der gegenwärtigen Lage trage (Zuruf rechts: Mit!), der gewissermaßen darin gipfelt, daß allein der Abschluß der Handels⸗ verträge die Schuld der gegenwärtigen Zustände trage (Zuruf rechts: Mit!) — ja, so habe ich es verstehen müssen — den Vorwurf muß ich entschieden namens der Staatsregierung zurückweisen. Es ist aus⸗ drücklich gesagt, die Königliche Staatsregierung habe die Karre in den Dreck geschoben. (Abg. von Pappenheim⸗Liebenau: Mit!) Meine Herren, ich habe schon bei meiner ersten Etatsrede ausgeführt, daß nicht die Handelsverträge für die gegenwärtige Nothlage, in der sich die Landwirthschaft der ganzen Welt befindet, verantwortlich gemacht werden können und dürfen.
Abg. Dr. Sattler (nl.): Wenn Sie (zur Rechten) heute, wo wir soeben erst die Mittheilungen über die Verhandlungen des Staats⸗ raths erhalten haben, und wo wir wissen, daß morgen im Reichstag der Antrag Kanitz zur Berathung steht, diesen Ton anschlagen, so ist der einzige lüsselpunkt für Ihr Vorgehben die Aeußerung des Herrn von Ploetz: Was sollen wir unseren Wählern mit⸗ bringen, wenn wir fetzt nach Hause kommen? Das läßt den Verdacht aufkommen, daß Sie jetzt schon Agitation für den Fall der Auflösung“ des Reichstags vorbereiten. Auch wir wollen die Bauernstandes, aber wir pro⸗
Erhaltung des 2 . testieren dagegen, als ob unsere deutschen Bauern so leicht zu
Sozialdemokraten werden könnten! Die Nothlage des Bauernstandes verkennt niemand. Ein Mittel aber allein ist zur Besserung nicht anwendbar, viele Mittel müssen zusammenwirken. Die Lage der Getreideproduzenten kann doch nicht nur durch 22 Sung der Getreidepreise, sendern auch durch Ver⸗ illigung der Produktionskosten verbessert werden. Dazu rechne ich die Verbessetung der Verkehrsmittel und die Förderung des Real⸗ kredits. an darf aber hierbei nicht alles vom Staat erwarten. Vor allem aber müssen wir bier im Hause uns vor Verhetzung hüten und nicht das Agitationsbedürfniß in die Massen tragen. Deshalb
fu
bedauere ich die Angriffe gegen den Minister, der nach seiner ganzen Vergangenheit bereit und auch sachverständig genug ist, Hilfe zu leisten. Für Ihr heutiges Vorgehen habe ich kein Verständniß.
Abg. von Riepenhausen (kons.): Wenn wir bestrebt sind, großen Schichten der Bevölkerung zu helfen, so soll doch unsere Politik eineswegs auf die Massen berechnet sein. Wir verhetzen nicht und wir erwarten auch nicht alles vom Staat, aber wir verlangen vom letzteren ein Eingreifen, wenn es sich um eine besondere Nothlage handelt. Allerdings kann der Bauer leicht Sozialdemokrat werden, wenn er von der Scholle getrieben wird und in die Stadt ziehen muß. Wir sind der Regierung guch für die kleinsten Mittel zur Abhilfe der Noth dankbar. Die Nothlage der Landwirthschaft wird allseitig an⸗ erkannt. Nun wird uns vorgeworfen, wir hätten einen Ueberfall auf die Regierung venge und nur den Antrag Kanitz als Panier er⸗ hoben — nein, wir haben nur im Interesse der nothleidenden Massen gesprochen und begrüßen jedes Mittel, welches zur Abhilfe uns ge⸗ währt wird. Die Verschuldung im Lande hat bedeutend zugenommen, die Zwangsversteigerungen haben sich bedenklich vermehrt; dem gegen⸗ über haben wir die Pflicht, immer wieder nach Abhilfe zu rufen. Möge die Regierung aus der heutigen Debatte den Schluß ziehen, daß schnelle und gründliche Hilfe nothwendig ist.
Abg. Freiherr von Huene (Zentr.): Für die in der Inter⸗ pellation angeregte Gesetzgebung bin auch ich. Ueber die allgemeine Frage muß ich ein offenes ehrliches Wort aussprechen! o viel Sympathie ich auch mit den Herren von der Rechten habe, so muß ich bekennen, daß ich der Ueberzeugung bin, daß es mit dem Antrage Kanitz nicht geht. Wenn wir der Regierung die Verpflichtung auferlegen wollen, einen Weg zu finden, wie die Getreide⸗ preise zu erhöhen sind, so geht das über das Ziel hinaus, welches einer Volksvertretung gestellt ist. Die Regierung hat mit vollem Ernst den vorgeschlagenen Weg geprüft und hat im Staats⸗ rath allen Stoff zusammengetragen. Im Augenblick, wo die Denk⸗ schrift veröffentlicht ist, ist jäa auch mir der Mund nicht mehr über die Verhandlungen des Staatsraths gebunden. Es handelt sich beim Antrag Kanitz um eine ee. des Getreide⸗ handels, das geht aus der eingehenden Wiedergabe der An⸗ sichten der Freunde des Antrags hervor. Nun denken die Leute, nach dieser Monopolisierung wird alle Noth aufhören. Zunächst aber werden doch nur die Händler den Vortheil haben und erst nach Jahren die kleinen Besitzer. Wie denkt man sich sodann die Ausführung? Wenn man den Preis an den Ankunftsstellen, also an der Grenze, festsetzt, so werden doch in den verschiedenen Landes⸗ theilen naturgemäß Preisdifferenzen entstehen. Bei dem Bestehen der Handelsverträge wird die Maßregel ohne große Schädigung des Handels nicht durchführbar sein. Man wird verschiedene Preis⸗ bestimmungsorte schaffen müssen, wo wird aber die Grenze zwischen solchen Zonen sein? Der große Gutsbesitzer wird sich ja die . bestimmung zu Nutze machen können, nicht aber der kleine Mann, der schwer getäuscht sein dürfte. Wie soll der Staat auf den Welt⸗ markt gehen und einkaufen, wie viel Getreide und von welcher Seite? Ferner, wie soll er wieder verkaufen? Mein Verstand reicht nicht aus, wie ein Staat, wenn ich nicht an den sozialdemokratischen denke, das machen sollte. Alles das sind wir schuldig, offen vor dem Lande auszusprechen. Mit dem Antrag Kanitz geht es nicht, aber ich hoffe zu Gott, daß es gelingen wird, mit aller Energie und nach eg Perledsageh des Staatsraths die Landwirthschaft über Wasser zu halten.
Abg. Graf zu Limburg⸗Stirum (kons.): Es hat uns fern gelegen, das Haus zu überraschen. Wir hätten ja jedem einzelnen Mitglied unsere Absicht mittheilen können, wir sehen doch aber, daß es praktisch dasselbe ist, denn das Haus ist in den Fragen so unter⸗ richtet, daß es unschwer auf dieselben eingegangen ist. Wir haben vollkommen das Recht, die Sache vor der Erörterung im Reichstag auch im preußischen Landtag zu besprechen. Wir sind hier kein Kommunal⸗Landtag, sondern be⸗ rechtigtu, auch bei den Reichstag betreffenden Fragen mit⸗ zuwirken. Die ganze Streitfrage läßt sich dahin zusammenfassen: es bestehen verschiedene Auffassungen über die Schwere der Situation. Wir meinen, daß die Lage so schwer ist, daß sie mit dem größten Ernst behandelt und auch ungewöhnliche Mittel angewendet werden müssen. Andererseits hält man die Lage für weniger schwer und glaubt, die der Landwirthschaft geschlagenen Wunden würden sich von selber ausheilen. Wir meinen dagegen, daß nach dem Heilungsprozeß unser Bauernstand nicht mehr derselbe sein wird, wie heute. Darin liegt für uns die Gefahr. Wir würden eine große Verantwortung übernehmen, wenn wir nicht immer wieder auf diese Schwere der Situation hinweisen. Es ist gar nicht zu bestreiten, daß die Bauern, wenn sie als Proletarier in die Stadt geworfen werden, sehr leicht zu Sozial⸗ demokraten werden. Durch die Handelsverträge sind die einzigen Mittel, eine Einwirkung auf die Getreidepreise durch Zölle auszuüben, aufgehoben. Die jetzige Regierung ist ja dafür nicht verantwortlich, aber sie muß Mittel finden, aus der jetzigen Situation heraus⸗ zukommen. Die Person des Ministers wollen wir nicht angreifen. Wir hoffen, daß die Zeit kommen wird, wo man den Antrag Kanitz, der mit Spott und Hohn im Reichstag aufgenommen ist, als richtig anerkennen wird.
Abg. Broemel (fr. Vgg.) dankt dem Freiherrn von Huene für seine mannhaften Worte, mit denen er der gewissenlosen agrarischen Agitation entgegengetreten sei. Die Verkehrserleichterungen für Getreide bedeuteten einen Kulturfortschritt und es sei bezeichnend, daß der Staatsrath trotz seiner überwiegend agrarischen Zusammen⸗ setzung den Antrag Kanitz abgelehnt habe. Nur durch Selbsthilfe könne sich der Landwirth helfen.
Abg. Graf von Kanitz (kons.): Ich will, da mein Antrag morgen im Reichstag berathen wird, nur dem Abg. Freiherrn von Huene gegenüber einige Worte über die praktische Durchführbarkeit desselben sagen. Wenn der Abgeordnete sagt, zuerst würde der Handel
Vortheil von meinem Antrage haben, so würde sich das durch Ueber⸗
gangsbestimmungen, wie Nachversteuerung oder Nachverzollung ver⸗ hindern lassen. Selbstverständlich könnte der Preis im ganzen Lande kein Einheitspreis sein, sondern würde sich wie schon jetzt, abstufen. Die Transportkosten, die Benutzung der Wasserstraßen und der zollfreien Lager würden zu dieser Differenz beitragen. Daß man einen festen Verkaufspreis für den kleinen Bauern herstellen soll, davon ist in meinem Antrag nicht die Rede. Daß der Getreidehandel Schwierigkeiten haben wird, hat man auch bei der Einführung des Getreidezolls gesagt. Es hat sich nicht bewahrheitet. Nach wie vor führt der Handel das Getreide ein. Eine Hungersnoth ist nicht eingetreten und wird auch nicht eintreten. Die Einführung der Doppelwährung und die Börsenreform wären allerdings auch mächtige Hilfsmittel, aber auch darüber sind die maßgebenden Per⸗ sönlichkeiten ja lange nicht einig. Wir können auf das große, in meinem Antrag enthaltene Mittel nicht verzichten, sondern müssen fordern, daß es entweder durchgesetzt oder durch ein anderes Mittel ersetzt werde.
Abg. Klose (Zentr.): Der Minister ist selbstverständlich für die augenblickliche Lage nicht verantwortlich, aber er muß dafür sorgen, daß ein Mittel gefunden wird, um der Landwirthschaft zu helfen. Daß der Antrag Kanitz so großen Beifall in landwirthschaftlichen Kreisen gefunden hat, kann nicht Wunder nehmen, da er eine Febung des Getreidepreifes, welche doch das beste Mittel ür eine Hilfe der Landwirthschaft ist, beabsichtigt. Aller⸗ dings braucht man nicht auf dem Antrag Kanitz stehen zu bleiben, wenn ein anderes Mittel gefunden wird, das denselben Zweck erreicht. Der Grundgedanke des Antrags Kanitz ist offenbar ein guter. Die neue geplante Spiritussteuer bringt den kleinen Bauern ar keinen Nutzen und kann daher auch nicht als ein allgemein wirk⸗ ames kleines Mittel“ betrachtet werden. Wenn der kleine, ven seiner Scholle vertriebene Bauer nicht Sozialdemokrat wird, so ist das nur Einfluͤssen zuzuschreiben, an denen der Abg. Sattler sicher keinen Antheil hat.
Abg. Freiherr von Huene (Zentr.): Ich ,3 doch meinem Vorredner gegenüber betonen, daß die Branntweinsteuer auch den kleinen Bauern von Nutzen ist. Dagegen möchte ich darauf hinweisen,
daß auch durch die Aufhebung der Grund⸗ und Gebäudesteuer⸗
Staatssteuer vom 1. April ab den Landwirthen eine Gesälae als gewährt wird. Ich muß dabei bleiben, daß der Antrag Kanitz unausführbar ist und manchen Gegenden gar keinen Vortheil bringen würde. Wenn der Graf Abg. Kanitz auf rankreich hingewiesen hat, so be eine Zeit, wo es noch keine Effrankeic gab und die Verkehrsverhältnisse ganz andere waren. Jetzt wäre so etwas unmöglich. Der Nothstand der Landwirthschaft wird auch von uns in gleichem Maße erkannt und anerkannt wie von Ihnen, aber mit unmöglichen Mitteln kann man auch dem ärgsten Nothstand nicht steuern. Allen durchführbaren Mitteln wird das ganze Haus, davon bin ich überzeugt, gerne zustimmen.
Abg. von Riepenhausen (kons.): Ich habe von dem, was ich über die Gefahr, daß die kleinen Bauern später Sozialdemokraten werden könnten, gesagt habe, nichts zurückzunehmen und abzuschwächen und mache darauf aufmerksam, daß die Revolution in Frankreich erst so groß wurde, als sie auch das Land für sich gewonnen hatte. Mit Entrüstung muß ich es zurückweisen, daß wir eine Agitation gegen die Monarchie treiben. Wir sind royalistisch bis auf die Kno Wenn wir uns nicht allein vor der Ueberfluthung mit ausländischem, besonders russischem und amerikanischem Getreide schützen können, nun so machen wir das zusammen mit Frankreich und Oesterreich. Zum Schluß betone ich nochmals, daß wir die Agitation nicht ins Haus hineintragen, sondern im Gegentheil alles thun, um zu beruhigen.
Abg. Klose (Zentr.): Die Aufhebung der Grund⸗ und Gebäude⸗ steuer bringt den Landwirthen keine Erleichterung und ist kein Geschenk für dieselben. Eine solche Behauptung muß ich auch mit Entrüstung zurückweisen. Wir müssen nur dafür sorgen, daß nicht mehr Getreide ins Land hineingebracht wird, als wir brauchen, und wenn der Antrag Kanitz nicht eine Verminderung der Einfuhr zur Folge haben würde, so könnte ich ihm nicht den hohen Werth beimessen wie 6 snit tbüie 88. znt gescher henf G
Persönli emerk g. von Kröcher k(kons.), daß er d Minister nicht den Vorwurf habe machen wollen, er bringe schöne Worte statt Thaten; er habe ihm im Gegentheil zugestanden, daß er weniger, als es früher der Fall gewesen sei, mit schönen Worten komme. Ferner betonte der Redner, er habe nicht gesagt, die Re⸗ gierung müsse Mittel und Wege zur Hebung der Preise finden, sondern auf solche sinnen. Minister für Landwirthschaft ꝛc. Freiherr von Hammer⸗ stein⸗Loxten:
Ich kann bestimmt bezeugen, daß ich verstanden habe, daß das Wort „finden“ gebraucht ist. Es ist ja trotzdem möglich, daß ich mißverstanden habe. „Sinnen“ und „finden“ sind außerordentlich gleichartige Worte.
Wenn aber Herr von Kröcher gesagt hat, ich habe weniger schöne Redensarten gemacht, so hat er damit doch implicite gesagt, ich habe schöne Redensarten gemacht. (Keiterkeit.)
Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa erinnert den Minister für Landwirthschaft daran, daß er ihn vor einigen Tagen darauf aufmerksam gemacht habe, daß die Konservativen bei einem der kleineren Anträge aus der Fraktion auf die großen landwirthschaft⸗ lichen Fragen zu sprechen kommen würden.
Minister für Landwirthschaft ꝛc. Freiherr von Hammer⸗ stein⸗Loxten:
Nun ist mir klar, wie die Sache zusammenhängt. Ich habe ge⸗ glaubt, Herr von Heydebrand wollte bei mir im Hause gewesen sein und mit mir über die Sache gesprochen haben. Ich erinnere mich allerdings, daß Herr von Heydebrand gestern hier im Hause während der. Debatte bei mir gewesen ist, und da habe ich von ihm verstanden, daß er meinte, ob es zulässig sei, daß er bei der heutigen Interpellation auch andere Fragen, die damit zu⸗ sammenhängen, zur Sprache bringe. Daß eine große Agrardebatte hier stattfinden solle, habe ich aus der Mittheilung nicht ant⸗ nehmen können. Ich bin indessen vielleicht durch Zuhören bei den Verhandlungen zu sehr in Anspruch genommen worden, und habe vielleicht infolge dessen überhört, daß Herr von Hevrde⸗ brand mir die heutige Agrardebatte angekündigt hat. Richtig ist, daß Herr von Heydebrand gestern Morgen hier am Tische gewesen ist. Aber gestern wurde ich hier nach einander von etwa 10 Personen an⸗ gesprochen; da ist es nicht möglich, während der Verhandlung alles zu erfassen, was die Herren dann sagen. (Sehr richtig!)
Damit ist die Besprechung der Interpellation erledigt.
Schluß 4 ¼ Uhr.
Handel und Gewerbe.
Wien, 29. März. (W. T. B.), Ausweis der Südbahn in der Woche vom 19. März bis 25. März 838 851 Fl., Mindereinnahme
47781 Fl. (W. T. B.) Wollauktion. Preise
London, 28. März. fest, behauptet.
An der Küste 6 Weizenladungen angeboten.
96 % Javazucker loko 11 ⅜ stetig, Rüben⸗Rohzucker loko 8 fest. — Chile⸗Kupfer 391 ⁄16, pr. 3 Monat 397⁄16.
Liverpool, 28. März. (W. T. B.) Offizielle Notierungen. American good ordin. 31 ⁄16, do. low middling 3 16, do. middling 35,16, do. good middling 31 ⁄2, do. middling fair 35 ⁄2, Pernam fair 3 ⁄⁄6, do. good fair 3 ¾, Ceara fair 32/⁄16, do. good fair 3 ¼, Egyptian brown fair 41516, do. do. good fair 5 ¼, do. do. good 5 9⁄16, Peru rough good fair 5 ¼, do. do. good 5 ⅞, do. do. fine 5 , do. moder. rough fair 4 ½, do. do. good fair 4 , do. do. good 4 ⅞, do. smooth fair 3 ⅞, do. do. good falr 3 ½, M. G. Broach good 3, do. fine 3 ⅛⅜, Dhollerah good 2¹3/16, do. fully good 2¹5/⁄16, do. fine 3 ½, Oomra good 2¹3⁄16, do. fully good 215/18, do. fine 3 ⅛, 8 good fair 2 ½, do. good 2 ½, Bengal fully good 21118, do. fine 215/18.
Bradford, 28. März. (W. T. B.) Wolle fefster, mäßige Umsätze, Exportgarne und Stoffe thätiger. “
New⸗York, 28. März. (W. T. B.) Die Börse eröffnete träge, verblieb auch im weiteren Verlauf in träger Haltung und schloß lustlos, aber Kurse fest. Der Umsatz der Aktien betrug 160 000 Stück. 1“]
Weizen eröffnete in fester Haltung und stieg dann einige Zeit infolge trockenen Wetters, später trat infolge besserer Ernteaussichten und Verkäufe der Haussiers und Baissiers Reaktion ein. Schluß träge. — Mais fallend während des ganzen Börsenverlaufs mit wenigen Reaktionen. Schluß stetig.
Waarenbericht. Baumwolle, New⸗Pork 6 ⁄16, do. Nemw⸗ Drleans 5 ¾. Petroleum New⸗York 7,10, do. Philadelphia 7,05, do. rohbes 7,00, do. Pipe line cert. p. April 114 nom., Schmalz West. steam 7,27, do. Rohe & Brothers 7,55, Mais stetig, do. pv. März —, do. p. Mai 51 ⅞ do. p. Juli 51. Weizen kaum behauptet, rother Winterweizen 61 ½, do. Weizen p. März 60, do. p. Mai 60 ½, do. p. Juli 61, do. p. Dez. 64 ⅛, Getreidefrackt nach Liverpool 2 ½, Kaffee fair Rio Nr. 7 16 ½, do. Rio Nr. 7 p. April 15,20, do. do. p. Juni 14,90, Mehl, Sypring clears 2,40, Zucker 2¹1/16, Kupfer 9,40. 8 88
Chicago, 28. März. (W. T. B.) Weizen anfangs fest infolge ungünstigen Wetters und Deckungen der Baissiers, später trat Abschwächung ein. Schluß träge. — Mais einige Zeit nach Er⸗ öffnung steigend, später Reaktion. Schluß stetig.
Werzen pr. März 54, pr. Mai 55 ½. Mais pr. März 45t.
s. short clear nomin. Pork pr. März 12,30
1. Untersuchungs⸗Sachen.
2. Seer. n Pe lacgen u. dergl.
3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.
4 Vertänfe Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
Oeffentlicher
Anzeiger.
6. Feumandit.escn cfasten auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. 7. Erwerbs⸗ und W schafts⸗ “ 8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten 9. Bank⸗Ausweise. “ 10. Verschiedene Bekanntmachungen.
enossenschaften.
1) Untersuchungs⸗Sachen.
[78911] Eé. Der gegen den Drechsler Karl Ludwig Wilhelm Kolaß, geboren am 15. März 1864 zu Friedrichs⸗ dorf bei Frankfurt a. M., wegen Diebstahls in den Akten U. R. J. 681. 83 unter dem 27. Oktober 1883 erlassene Steckbrief ist erledigt. 86
Berlin, den 21. März 1895.
Der Erste Staatsanwalt
am Königlichen Landgericht I. mxxEBvDNHBTAAeAnuTxSeeveHaeme.
2) Aufgebote, Zustellungen
In Sachen des Herzoglichen Finanzkollegiums, Abtheilung für Leihhaussachen, hier, Klägers, wider den Maurer August Vollrodt und dessen minder⸗ jährigen Sohn Oskar Vollrodt, beide hier, Be⸗ klagte, wegen Hypothekzinsen, wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme der dem Beklagten, minderjährigen Oskar Vollrodt, gehörigen ideellen Hälfte des Nr. 217e 1 Blatt I des Feldrisses Hagen an der Hagen⸗ und Wiesenstraße belegenen
rundstücks zu 3a 81 qm sammt Wohnhause Nr. 3999 zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 21. März 1895 verfügt, auch die Ein⸗ tragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 22. März 1895 erfolgt ist, Termin zur Zwangs⸗ versteigerung auf den 20. August 1895, Morgens 19 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgericht Braunschweig, Auguststraße 6, Zimmer Nr. 37, angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu über⸗ reichen haben.
Braunschweig, den 25. März 1895.
Herzogliches Amtsgericht. X.
Nolte. [790400) 8
In Sachen des Herzoglichen Finanzkollegiums, Abtheilung für Leihhaussachen hier, Klägers, wider den Maurer August Vollrodt und dessen Ehefrau, Anna, geb. Jürgens, beide hier, Beklagte, wegen Hypothekzinsen, wird der behufs Zwangsversteigerung der dem Beklagten Ehemann Vollrodt gehörigen ideellen Hälfte des Nr. 217 c Blatt I des Feld⸗ risses Hagen an der Hagen⸗ und Wiesenstraße hie⸗ selbst belegenen Grundstücks zu 3 a 81 qm sammt Wohnhaus Nr. 3999 auf den 24. Mai 1895, Morgens 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Herzoglichen Amtsgericht, Auguststraße 6, Zimmer 37, anberaumte Termin, nachdem inzwischen die andere ideelle Hälfte des bezeichneten Grundstückes zum Zwecke der Zwangsversteigerung ebenfalls beschlag⸗ nahmt ist, auf Antrag des Klägers damit aufgehoben und behuf Vornahme der Zwangsversteigerung des ganzen fraglichen Grundstücks in einem Termin auf den 20. August 1895, Morgens 10 Uhr, verlegt. Auch dieser neue Termin wird vor dem Herzoglichen Amtsgerichte Braunschweig, August⸗ straße 6, Zimmer Nr. 37, stattfinden. Die hypo⸗ thekarischen Gläubiger haben die Hypothekenbriefe im Termine zu überreichen. u“
Braunschweig, den 24. März 1895.
Herzogliches Amtsgericht. X. — Nolte.
[79035] 1 6
In Sachen des Rentners Friedrich Japke in Vors⸗ felde, Klägers, wider den Mühlenbesitzer Wilhelm e. und dessen Ehefrau, Mathilde, geb.
ettmer, in Vorsfelde, Beklagte, wegen Hypothek⸗ zinsen, ist nachbezeichnetes Grundstück der Beklagten durch Beschluß vom heutigen Tage, eingetragen in das Grundbuch eod. die behuf der Zwangs⸗ versteigerung beschlagnahmt: Reihestelle No. ass. 82 sammt Zubehör nebst Windmühle No. ass. 129 hierselbst. Termin zur Zwangsversteigerung ist auf Freitag, den 29. Inni 1895, Mor⸗ ens 10 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte VCorsfelde in der Oehlmann’schen Gastwirthschaft hierselbst angesetzt. Die hypothekarischen Gäu⸗ biger haben die Hypothekenbriefe im Termine zu überreichen. Die Versteigerungsbedingungen, laut welcher jeder Bieter auf Verlangen eines Betheiligten Sicherheit bis zu 10 % seines Gebotes durch Baar⸗ zahlung, Niederlegung kursfähiger Werthpapiere oder geeignete Bürgen zu leisten hat, sowie der Grundbuch⸗ auszug können innerhalb der letzten zwei Wochen vor dem Versteigerungstermine auf der Gerichts⸗ schreiberei eingesehen, auch die Grundstücke selbst be⸗ sichtigt werden. 8 Vorsfelde, den 18. März 1895. 9
Herzogliches Amtsgericht. 8— Horenburg.
[79039] 8
In Sachen des Schuhmachermeisters Th. Zimmer⸗ mann hier, Gläubigers, wider den Schneidermeister Andreas Schoppe hier, Schuldner, wegen Forderung, wird, nachdem auf Antrag des Gläubigers die Beschlagnahme des dem Schuldner gehörigen, sub No. ass. 1338 in hiesiger Juliusstadt belegenen Wohnhauses nebst Zubehör zum Zwecke der Zwangs⸗ versteigerung durch Beschluß vom 21. März 1895 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 21. März 1895 erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den 17. Juli 1895, Morgens 11 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte Wolfenbüttel angesetzt, in welchem die Hypothek⸗ gläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben.
Wolfenbüttel, den 23. März 1895.
Herzogliches Amtsgericht. (Unterschrift.)
[79037] Bekanntmachung.
In der Zwangsvollstreckungssache des Guts⸗ besitzers Louis Wienrich in Bartholfelde, Klägers, gegen den Mühlenbesitzer Christian Rohmann jun. in Neuhof, Beklagten, wegen Forderung, werden die Glaubiger aufgefordert, ihre Forderungen unter Angabe des Betrages an Kapital, Zinsen, Kosten und Nebenforderungen binnen zwei Wochen bei Vermeidung des Ausschlusses hier anzumelden.
Zur Erklärung über den Vertheilungsplan, sowie zur Vertheilung der Kaufgelder wird Termin auf Sonnabend, den 27. April 1895, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amts⸗ gerichte anberaumt, wozu die Betheiligten und der Ersteher hiermit vorgeladen werden. mE
Walkenried, den 25. März 18905.
ASHKerzogliches Amtsgericht.
Voges.
[79048] Ladung.
In der gerichtlichen Theilungssache, betreffend
A. die Gütergemeinschaft, welche zwischen den verlebten Eheleuten Johann Weber, Bergmann, und Maria, I.“ Kiefer, ohne Stand, beide zu Hosten⸗ bach wohnhaft gewesen, bestanden hat;
B. den Nachlaß des genannten Weber,
C. den Nachlaß der genannten Maria Kiefer, wird hiermit der Glasmacher Bernhard Fritz, früher zu Hostenbach, dann zu Pittsburg in Nord⸗ Amerika, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufent⸗ haltsort, unter abschriftlicher Mittheilung des am 15. März 1895 bei dem Unterzeichneten gestellten Theilungsantrages, vorgeladen, zu dem auf Diens⸗ tag, den 18. Juni 1895, Nachmittags 2 Uhr, auf der Amtsstube des unterzeichneten Notars zu Saarlouis anberaumten Verhandlungs⸗ termin zu erscheinen mit der Verwarnung, daß gegen den Ausbleibenden angenommen werden wird, er sei mit der Vornahme der Theilung einverstanden.
Saarlonis, den 20. März 1895. 1
Der Königliche Notar: (L. S.) gez. Kausen.
Folgt Abschrift des obenbezogenen Theilungsan⸗
trages.
Wadgassen, den 15. März 1895. An den Königlichen Notar Herrn Kausen, Wohl⸗ geboren, Saarlouis.
In der gerichtlichen Theilungssache Weber Kiefer Q. 1/95 ist der Eröffnungsbeschluß rechtskräftig ge⸗ worden. In dem Beschlusse sind die Betheiligten vor Sie, Herr Notar, zur Theilung und Ausein⸗ andersetzung verwiesen worden.
Ich stelle nunmehr den ergebenen Antrag:
A. die Gütergemeinschaft Weber“]. Kiefer in der Weise zu theilen, daß davon die eine Hälfte der Rachlaß Johann Weber und die andere Hälfte der Nachlaß der Maria Kiefer erhält, 8
B. den Nachlaß des Johann Weber,
C. den Nachlaß der Maria Kiefer 8 in der Weise zu theilen, daß davon je erhält:
a. Barbara Weber, ohne Stand, zu Hostenbach, Ehefrau des Glasmachers Bernhard Fritz, ohne näher bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort in Amerika 6,
b. Peter Weber, Bergmann, ohne bekannten Wohn⸗ öc1111165655
c. Jacob Weber, Bergmann zu Hostenbach. %
d. Margaretha Weber ohne Stand, Ehefrau des Bergmanns Peter Haberstroh zu Hostenbach. ⅛
e. Georg Weber, Bergmann zu Wadgassen. ⁄⁄ 8 5 Amalia Weber, ledig, ohne Stand zu Heften.
M111111“ Gleichzeitig beantrage ich die An Verhandlungstermins.
Mit Hochachtung (gez.) Georg Weber. Beglaubigt: (L. S.) Zimmt, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[79034] Aufgebot. Der Kossath Karl Jaenicke in Osternienburg, als Vormund der minorennen Marie Beier daher, hat das Aufgebot des angeblich verloren gegangenen, auf den Namen seiner Pllegebefoblenen, der ꝛc. Marie Beier lautenden Sparkassenbuches der Kreissparkasse zu Cöthen Nr. 35 888 über 36,75 ℳ beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 7. Oktober 1895, verens 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anbe⸗ raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird. Cöthen, den 26. März 1895. Herzoglich Anhaltisches Amtsgeri Schwencke. Ausgefertigt: Cöthen, den 26. März 1895. (L. 8.) Jaenicke, Bureau⸗Assistent, Gerichtsschreiber Herzogl. Amtsgerichts, i. V.
[64260] Aufgebot. 1
Das Sparkassenbuch der hiesigen städtischen Spar⸗ kasse I Nr. 128 457, gültig über 2432 ℳ 69 ₰ nebst Zinsen seit dem 1. Januar 1895, ausgefertigt für den Friedrich Gottschalk, ist angeblich verloren gegangen und soll auf den Antrag des Krugpächters Friedrich Gottschalk in Kampkenhöfen, vertreten durch den Rechtsanwalt Malkwitz hier, zum Zweck der neuen Ausfertigung für kraftlos erklärt werden. Es wird daher der Inhaber des Buchs aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin den 21. September 1895, Vormittags 11 ¼ Uhr, bei dem unter⸗ zeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 36, seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.
Königsberg, den 21. Januar 1895.
Königliches Amtsgericht. IX
[49870] Aufgebot. 1
Das angeblich verloren gegangene Sparkassenbuch Nr. 3798 der hiesigen städtischen Sparkasse über 92,75 ℳ, ausgestellt für Ida Gruendel in Münster⸗ berg am 15. Mai 1876, wird auf Antrag des Vor⸗ mundes der letzteren, des Maurermeisters Oscar Haunschild zu Münsterberg, hiermit aufgeboten. Der Inhaber des Buchs wird aufgefordert, seine Rechte spätestens im Aufgebotstermin, den 18. Juni 1895, Vormittags 9 ½ Uhr, Zimmer Nr. 20, bei uns anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt wird.
Münsterberg, den 17. November 1894.
Königliches Amtsgericht. Horlitz.
[648355 Alufgebot. Auf Antrag des Bergrevisors
1 F. Hartenfeld in Eisleben, Bevollmächtigter,
1) der Frau Regierungs⸗ und Sanitäts⸗Rath
Wilhelmine Gabriele Elisabeth von Hasselberg, geb. Fleischer, in Stralsund, 8 2) des Professors Dr. Herrmann Anton Moritz Fleischer in Berlin, 1 3) der Frau Dr. Klara Eduarde Susette Fil⸗ singer, geb. Fleischer, in Dresden, 1 b 4) des Professors Dr. Richard Fleischer in Er⸗ langen und 3 5) der Frau Rechtsanwalt Elisabeth Rosal ie Marie Häckermann, geb. Fleischer, in Greifswald, wird der Inhaber der angeblich verloren gegan⸗ genen Forderungsurkunde der zu Paris am 8. Ja⸗ nuar 1894 verstorbenen Frau Eduarde Bottier ver⸗ wittwet gewesenen Seidensticker, geb. Ritterich, wonach dieser eine jährliche Leibrente von 1400 Thlr. gegen den Pastor Hermann Eggert in Halle a. S., das Fräulein Therese Eggert in Leipzig, den Pro⸗ fessor Dr. Moritz Fleischer in Dresden und die ver⸗ wittwete Frau Dr. Dammann, Alwine, geb. Bieler, in Halle a. S., zustand, bestehend aus der beglan⸗ bigten Abschrift des Theilungsrezesses, d. d. Halle, Leipzig, Dresden, 13. September 1873 und den 4 damit verbundenen Hypothekenbuchsauszügen vom 30. September 1872 über je 350 Thlr., zusammen 1400 Thlr., aufgefordert, seine Rechte auf diese Urkunde spätestens im Aufgebotstermin, am 21. September 1895, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls dieselbe für kraftlos erklärt werden wird.
Eisleben, den 18. Januar 1895.
3 Koönigliches Amtsgericht.
Aufgebot.
Auf dem Anwesen Haus Nr. 33 des Oekonomen Johann Walter in Neuhaus ist im Hypotheken⸗ buche für Neuhaus Bd. I S. 136, 511, 514, 735 und Bd. II S. 363, 365 für die ledige Bauers⸗ tochter Barbara Siegmann von Neuhaus seit 21. Januar 1865 ein Erbtheil von 1600 Fl. und ein Voraus von 133 Fl. in Summa 1733 Fl., als Hypothek eingetragen. Da die Nachforschungen nach dem rechtmäßigen Inhaber dieser Forderungen fruchtlos geblieben und vom Tage der letzten auf diese For⸗ derungen sich beziehenden Handlung an gerechnet 30 Jahre verstrichen sind, so werden auf Antrag des Bauerssohns Johann Walter in Neuhaus als Bevollmächtigten seines Vaters Johann Walter Haus Nr. 33 in Neuhaus diejenigen, welche auf ge⸗ nannte Forderungen ein Recht zu haben glauben, zur Anmeldung innerhalb sechs Monaten, längstens aber in dem Aufgebotstermine, welcher hiermit auf Samstag, den 3. August 1895, Vormittags 9 Uhr, beim hiesigen Gerichte anberaumt wird, unter dem Rechtsnachtheil öffentlich aufgefordert, daß im Fall der Unterlassung der Anmeldung die Forderungen für erloschen erklärt und im Hypo⸗ thekenbuche gelöscht würden.
Hollfeld, am 23. Januar 1895.
ggl. Bayer. Amtsgericht. (gez.) Kreger. 3 Zur Beglaubigung:
Hollfeld, am 24. Januar 1895.
Gerichtsschreiberei des Kgl. Amtsgerichts. (L. S.) Kaufmann.
[79038] Alufgebot. Auf Antrag der Benefizialerben des verstorbenen Gastwirths Johannes Samuel Behrmann, nämlich: 1) der Wittwe desselben, Petrine Henriette Ottilie, geb. Kellner, 2) des Otto Heinrich Nicolaus Behrmann und 3) des minderljährigen Kindes des 7S näm⸗ lich des John Max Fritz Ludwig Behrmann, vertreten durch seine unter 1 genannte mütter⸗ liche Vormünderin und die Vormundschafts⸗ assistenten Heinrich Behrmann und Johannes „Cyhristian Heinrich Schreiber, sämmtlich vertreten durch den hiesigen Rechtsanwalt Adolph Schwarz, wird ein Aufgebot dahin erlassen: Es werden alle, welche an den abseiten der Antragsteller laut Bescheinigung des Amtsgerichts Hembürg vom 27. Februar 1895 mit der echtswohlthat des Inventars angetretenen Nachlaß des hierselbst am 18. Januar 1895 ver⸗ storbenen Gastwirths Johannes Samuel Behr⸗ mann, Erb⸗oder sonstige Ansprüche zu haben ver⸗ meinen, hiermit aufgefordert, folche Ansprüche bei der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amts⸗ erichts, Poststraße 19, 2. Stock, Zimmer Nr. 51, spätestens aber in dem auf Freitag, den 24. Mai 1895, Nachmittags 1 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin, im Justizgebäude, Dammthor⸗ straße 10, Parterre links, Zimmer Nr. 7, an⸗ zumelden — und zwar Auswärtige thunlichst unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevoll⸗ mächtigten — bei Sesee des Ausschlusses und unter dem Rechtsnachtheil, daß die nicht ange⸗ meldeten Ansprüche gegen die vorgenannten Benefizialerben nicht geltend gemacht werden können. 111“ Hamburg, den 21. März 1895. Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotsfachen. 1 (gez.) Tesdorpf Pr. Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehilfe.
[79079] Bekanntmachung.
In der Pauline Wilhelmine Dorn'schen Auf⸗ gebotssache F. 3/94 ist im Termin am 22 März 1895 folgendes Ausschlußurtheil verkündet worden:
Die unbekannten Erben der durch Urtheil des hiesigen Amtsgerichts vom 24. Februar 1892 für todt erklärten unverehelichten Pauline Wilhelmine Dorn aus Pr. Stargard werden mit ihren An⸗ sprüchen auf den Nachlaß derselben nach Maßgabe der §§ 494—498 Th. I Titel 9 A.⸗.⸗R. aus⸗ geschlossen.
Pr. Stargard, den 23. März 1895.
Königliches Amtsgericht. [79083] Im Namen des Königs!
Auf den Antrag der verwittweten Polizeiwacht⸗ meister Rautenberg, Johanne Marie Therese, geb. Haase zu Berlin, NO. Kaiserstraße 19/20 part. rechts, vertreten durch den Thuringiabeamten Lorenz Reichardt
in Erfurt, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Erfurk, Abtheilung VIIi, für Recht: t
Die auf den Namen des verstorbenen Schutz⸗ mannes Carl Leopold Rautenberg in Berlin, ge⸗ boren am 30. März 1835, lautende Lebensversiche⸗ rungspolice Nr. 38 863 Litt. B. der Versicherungs⸗ gesellschaft Thuringia in Erfurt, vom 1. Januar 1866 über 100 Thaler, wird für kraftlos erklärt. Verkündet am 13. März 1895.
79096]
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Amts⸗ gerichts vom 13. März 1895 ist die auf Inhaber lautende Obligation der 3 ½ % Lübeckischen Staats⸗ prämien⸗Anleihe vom 1. April 1863 Serie 829 Nr. 16 572 im Nominalbetrage von 50 Thalern Preußisch Kurant für kraftlos erklärt.
Lübeck, den 25. März 1895. Das Amtsgericht. Abth. 4.
[79084] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil Herzoglichen Amtsgerichts hier vom 15. März cr. sind nachgenannte Dokumente für kraftlos erklärt worden: I. Die für Frau Henriette Seiler, geb. Herzog, in Leipzig ausgefertigte Schuld⸗ und Pfandverschreihung vom 26./28. September 1885 über 12 000 ℳ For⸗ derung an den Photographen Carl Koch in Hessau. II. Der unterm 4. April 1893 von der Anhalt⸗ Dessauischen Landesbank hierselbst für Fräulein Marie Rathmann hier ausgestellte Hinterlegungsschein Nr. 632 über einen verschnürten und versiegelten Blechkasten. III. Das Sparkassenbuch Nr. 5762 der Kreis⸗ sparkasse zu Dessau über 166 ℳ 96 ₰, auf den Namen Henriette Thiemicke in Pötnitz lautend. IV. Die von der Berlinischen Lebensversicherungs⸗ Gesellschaft d. d. Berlin, den 30. Juni 1879, für den Rouleauxmaler Christian Friedrich Schulze in Dessau ausgestellte Empfangsquittung über die Police der genannten Gesellschaft Nr. 28 654, durch welche das Leben des ꝛc. Schulze mit 1500 ℳ versichert ist. V. Der vom Amtsgericht Dessau für Frau Amalie Herrmann, geb. Drawiel, in Dessau als Schuld⸗ dokument über 2925 ℳ in Verbindung mit der Zession vom 2. April 1892 ausgefertigte Kaufvertrag vom 16. Dezember 1885, Forderung an den Handels⸗ mann Gustab Schulze hierselbst. u VI. Die vom Amtsgericht Dessau für die minder⸗ jährigen Geschwister Elsa und Bruno Haecke hier ausgefertigte Schuld⸗ und Pfandverschreibung vom
0. Septemb 20-Spürmber 1887 über 2500 ℳ Forderung an den
Restaurateur Christoph Hartwig in Dessau. Dessau, den 31. März 1895. * Herzoglich Anbagtiches Amtsgericht ast. 6
Verkündet am 21. März 1895. 8 Thönnes, Gerichtsschreiber. 1 Im Namen des Königs!
In der Aufgebotssache Gieselmann erkennt das Königliche Amtsericht zu Gelsenkirchen durch den Amtsrichter Schwiete für Recht:
1) Das Sparkassenbuch Nr. 17 828 der Sparkasse zu Gelsenkirchen über 126 ℳ 40 ₰ für den Bäcker⸗ gesellen Wilhelm Gieselmann zu Ueckendorf aus⸗ gestellt, wird für kraftlos erklärt.
2) Die Kosten fallen dem Antragsteller zur Last.
[79070) Im Namen des Königs!
Verkündet am 21. März 1895. Refdr. Metz, als Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag der Wittwe des weiland Brauers Johann Peter Thöme, Dorothee Wilhelmine, geb. G“ in Lüneburg, vertreten durch den Justiz⸗
ath Gravenhorst daselbst, erkennt das Königliche Amtsgericht, Abthl. 3, in Lüneburg durch den Amtsgerichts⸗Rath Steltzer für Recht:
Die Hypothekenurkunde, auf Grund welcher im Grundbuche von Lüneburg Bd. XXXVI Bl. 40 Abthl. 3 Nr. 1 für den Brauer Hartwig b Pommerien in Lüneburg zu Lasten der Schießgraben⸗ gesellschaft daselbst ein mit 4 % zu verzinsendes Kapital von 200 Thlrn. Kassenmünze eingetragen ist, wird für g 8g. . 88
16“
[79057]
In Sachen Sperber Anna, Kaufmannsehefrau in Bamberg, gegen Sperber, Hans, Kaufmann dahier, nun unbekannten Aufenthaltes, wegen Ehescheidung, wird Beklagter zu dem am Mittwoch, den 26. Juni 1895, Vormittags 9 Uhr, vor der I. Zivilkammer des Kgl. Landgerichts dahier an⸗ stehenden Termin behufs weiterer Verhandlung hiemit geladen.
Bamberg, den 24. März 1895.
Gerichtsschreiberei des K. Landgerichts Bamberg.
Der K. Ober⸗Sekretär: (L. S.) Schwemmer.
[79044] Oeffentliche Zustellung. 88 Die Ehefrau Maurer Friedrich Scheessel zu Ueckendorf, Kampstraße 6, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Rühr zu Essen, klagt gegen ihren genannten Ehemann, früher zu Ueckendorf, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehebruchs, mit dem Antrage: das zwischen Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu verklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Essen (Ruhr) auf den 8. Juli 1895, Vor⸗ mittags 9 Uhr, Zimmer 40, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Essen, den 23. März 1895.
Hirsch, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerich
[79052] Oeffentliche Zustellung. In Sachen des Schneidermeisters Andreas Würth dahier, vertreten durch Rechtsanwalt Vollhardt hier⸗ selbst, gegen seine Ehefrau Christine Magdalena Würth, geb. Wagner, unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, wurde die öffentliche Zustellung der Klage