1895 / 80 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 01 Apr 1895 18:00:01 GMT) scan diff

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für Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expedition

SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰. Inserate nimmt an:

die Königliche Expedition

des Deutschen Reichs-Anzeigers 9

und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Fürst Bismarck vollendet heute das achtzigste Lebensjahr. Die zahllosen Beweise aufrichtiger Liebe und Verehrung, welche ihm aus diesem Anlaß von nah und fern, von hoch und niedrig in den letzten Tagen und Wochen zu theil geworden sind, legen Zeugniß davon ab, daß die Dankbarkeit für seine un⸗ sterblichen Verdienste um Deutschlands Macht und Größe unauslöschlich in den Herzen des deutschen Volkes eingegraben ist. Möchte den heißen Wünschen für sein ferneres Wohlergehen, die heute überall, wo Deutsche zusammenwohnen, zu Gott emporsteigen, Er⸗ füllung beschieden sein und Deutschlands großer Sohn noch lange Jahre hindurch die Freude haben, das von ihm im Dienste seines glorreichen Heldenkaisers geschaffene Werk der deutschen Einheit immer mehr wachsen und sich befestigen zu

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Allerhöchstihrem General⸗Adjutanten, General der Ka⸗ vallerie Grafen von Lehndorff, à la suite des Regiments der Gardes du Korps, den Schwarzen Adler⸗Orden zu

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Amtsgerichts⸗Rath von Düring zu Buxtehude den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife, M dem städtischen Forstmeister Hensel zu Frankfurt a. M. den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, 3

dem Kassendiener a. D. Wilschke zu Frankfurt a. M., bisher bei der Reichsbank⸗Hauptstelle daselbst, das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold, sowie

dem Salzsteuer⸗Aufseher Goetze

zu Lüneburg das Allge⸗ meine Ehrenzeichen zu verleihen.

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Kreisdirektor Dr. Bickell zu Zabern zum Kaiser⸗ lichen Ministerial⸗Rath im Ministerium für Elsaß⸗Lothringen, den Hilfsarbeiter im Ministerium für Elsaß⸗Lothringen, Geheimen Regierungs⸗Rath Munzinger zum Kaiserlichen Geheimen Regierungs⸗Rath und Rath im Bureau des Kaiserlichen Statthalters in Elsaß⸗Lothringen, und den ständigen Hilfsarbeiter im Bureau des Kaiser⸗ lichen Statthalters in Elsaß⸗Lothringen, Regierungs⸗Rath Dr. Dieckhoff zum Kaiserlichen Kreisdirektor in der Ver⸗ waltung von Elsaß⸗Lothringen zu ernennen.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem Eisenbahn⸗Sekretär Hermann Schüller zu Straß⸗ burg i. E. beim Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen. v“ 9

Der neunte Nachtrag zur amtlich en

Ausgabe

deutsche des Internationalen Signalbuchs, II. Auflage, 1884, ist erschienen.

Bekanntmachung.

Der Fernsprechverkehr mit Freienwalde (Oder) wird am 1. April eröffnet. Die Gebuͤhr für ein gewöhnliches Gespräch bis zur Dauer von 3 Minuten beträgt 1

Berlin C., den 30. März 1895..

Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor. In Vertretunt: Ssch ulze.

Die Nummer 11 des Reichs⸗Gesetzblatts, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter 8 8 Nr. 2221 das Gesetz, betreffend die Feststellung des Reichs⸗ haushalts⸗Etats für das Etatsjahr 1895/96. Vom 29. März 1895; unter Nr. 2222 das Geset, leihe für Zwecke der Marine und der Reichs⸗Eisenbahnen.

betreffend die Aufnahme einer An⸗ erwaltungen des Reichsheeres, der Vom 29. März 1895;

Nr. 2223 das Gesetz, betreffend die Feststellung des Haus⸗ halts⸗Etats für die Schutzgebiete auf das Etatsjahr 1895/96. Vom 29. März 1895.

Berlin, den 30. März 1895.

Maaiserliches Post⸗Zeitungsamt.

8 Weberstedt.

e

Die Nummer 12 bes Reichs⸗Gesetzblatts, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter Nr. 2224 die Bekanntmachung, betreffend die Verein⸗ barung erleichternder Vorschriften fuͤr den wechselseitigen Ver⸗ kehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. Vom 29. März 1895. Berlin, den 29 egh 180.3 8 aiserliches Post⸗Zeitungsamt. Weberstedt.

In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ werden das Gesetz, betreffend die Feststellung des Reichshaushalts⸗Etats für das Etatsjahr 1895/96, vom März 1895, das Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen des Reichsheeres, der Marine und der Reichs⸗Eisenbahnen, vom 29. März1895, und das Gesetz, betreffend die Feststellung des

aushalts⸗Etats für die Schutzgebiete auf das tatsjahr 1895/96, vom 29. März 1895, veröffentlicht.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Ober⸗Präsidial⸗Raͤth von Jagow zu Posen zum Präsidenten der Regierung in Posen, sowie

auf Grund des § 28 des Landesverwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1883 (Gesetz⸗Samml. S. 195) den Regierungs⸗Rath Reich zu Liegnitz zum Mitgliede des Bezirksausschusses zu Gumbinnen und zum Stellvertreter des Regierungs⸗Präsidenten im Vorsitz dieser Behörde mit dem Titel „Verwaltungsgerichts⸗ Direktor“ auf Lebenszeit zu ernennen;

dem Regierungs⸗Rath Graeff in Wiesbaden und den Landräthen Goetze zu Stade und Freiherr von Oeyn⸗ hausen in Büren bei ihrem Ausscheiden aus dem Staats⸗ dienst den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath, sowie

den Landes⸗Ober⸗Bauinspektoren Heinrich Ostrop und Wilhelm Christian Locher zu Düsseldorf den Charakter als Baurath zu verleihen; ferner

infolge der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Solingen getroffenen Wahl den Regierungs⸗Baumeister, Stadt⸗Baurath Karl Kühne in Remscheid als besoldeten Bei⸗ geordneten der Stadt Solingen für die gesetzliche Amtsdauer von zwölf Jahren,

infolge der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Suhl getroffenen Wahl den bisherigen besoldeten Beigeordneten Janssen daselbst in gleicher Eigenschaft für eine fernerweite Amtsdauer von zwölf Jahren, und

infolge der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Graudenz getroffenen Wahl den Stadtrath Polski daselbst als unbesoldeten Beigeordneten (Zweiten Bürgermeister) der Stadt Graudenz für die gesetzliche mtsdauer von sechs Jahren

8

zu bestätigen. 8 8

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath und vor⸗ tragenden Rath bei der Ober⸗Rechnungskammer Karl August Feebenn Ehrenfried Schmidt zum Direktor bei der ber⸗Rechnungskammer zu ernennen, sowie dem Regierungs⸗Hauptkassen⸗Buchhalter Mascher zu Hildes⸗ heim und dem bisherigen Kassen⸗Rendanten der Saline zu Inowrazlaw, Ober⸗Schichtmeister Hoffmann bei ihrem Scheiden aus dem Dienst den Charakter als Rechnungs⸗Rath zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Regierungs⸗ und Forstrath Graßhoff zu Cassel zum Ober⸗Forstmeister mit dem Range der Ober⸗Regierungs⸗ äthe, sowie die Forstmeister Cusig zu Stoberau und Schaefer zu Wörsdorf zu Regierungs⸗ und Forsträthen zu ernennen.

ne Majestät der König haben Allergnädigst geruht: haus Anlaß des Uebertritts in den Ruhestand

dem Eisenbahn⸗Direktor Dietrich in Erfurt den Charakter

als Geheimer Baurath,

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dem Eisenbahn⸗Bau⸗ und Betriebs⸗Inspektor Schulte in Köln den Charakter als Baurath, den Eisenbahn⸗Sekretären Breyer in Berlin, Busch⸗ schulte in Dortmund, Graf in Berlin, Hille in Köln, irche in Berlin, Jenisch in Berlin, Jung in Köln, Aein in Bromberg, Machelett in Cassel, Rittershausen in Berlin, Viehl in Elberfeld, Wünnenberg in Köln, Zinnecker in Berlin den Charakter als Fenunee Maig⸗ sowie dem Eisenbahn⸗Sekretär Gotzel in Altona den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Dozenten an der Technischen Hochschule zu Hannover, Maler Harald Friedrich zum etatsmäßigen Professor an dieser Anstalt, sowie

den Oberlehrer am Gymnasium zu Meseritz Theodor Matschky und den Oberlehrer am Gymnasium zu Mörs, Professor Ernst Fischer zu Gymnasial⸗Direktoren zu er⸗ nennen;

der Wahl des Oberlehrers am Humboldt⸗Gymnasium zu Berlin, Professors Dr. Heinrich Meusel zum Direktor des Köllnischen Gymnasiums zu Berlin,

der Wahl des Oberlehrers am Andreas⸗Realgymnasium zu Berlin, Professors Wilhelm Georg Adolf Hamann zum Direktor der genannten Anstalt,

der Wahl des Professors Christoph Beelte am Gymnasium Josephinum in Hildesheim zum Direktor dieser Anstalt, und

der Wahl des Professors am Kaiser Wilhelms⸗Gymnasium hierselbst Dr. Philipp Both zum Direktor des Gymnasiums nebst Realgymnasium zu Goslar die Allerhöchste Bestätigung zu ertheilen; ferner

dem Kreisphysikus, Sanitäts⸗Rath Dr. Heinrich Eduard Ferbinand Joens in Kiel die nachgesuchte Entlassung aus dem Staatsdienst unter Beilegung des Charakters als Geheimer Sanitäts⸗ v““

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Seine Majestät der König haben Allergnädigt geruht: dem Kommerzien⸗Rath Joseph Pinkus zu Neustadt in Oberschlesien den Charakter als Geheimer Kommerzien⸗Rath, sowie ddeem Fabrikanten und Stadtrath Gottfried Rechenbach in Mühlhausen in Thür. und dem Fabrikbesitzer Heinrich Ribbert zu Holthausen im Landkreise Hagen den Charakter als Kommerzien⸗Rath zu verleihen. 1 1u“

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Ministerium für Handel und G

Der Ober⸗Bergamts⸗Markscheider Bimler ist von Breslau in gleicher Eigens aft nach Dortmund versetzt worden.

Finanz⸗Ministerium.

Dem Regierungs⸗Assessor Semler zu Trier ist die Stelle des Stempelfiskals und Vorstehers des Erbschaftssteueramts zu Trier und

dem Regierungs⸗Assessor Heindrichs zu Koblenz die Stelle des Stempelfiskals und Vorstehers des Erbschaftssteuer⸗ amts zu Koblenz verliehen worden. .“ 8

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗- und Medizinal⸗Angelegenheiten. 8

Der Dr. Alfred Goetze ist zum Direktorial-Assistenten bei den Königlichen Museen in Berlin ernannt worden.

Dem Gymnasial⸗Direktor Matschky ist die Leitung des Gymnasiums zu Fraustadt, und

dem Gymnasial⸗Direktor, Professor Fischer ist die Direktion des Gymnasiums zu Saarbrücken übertragen worden.

Dem Oberlehrer am Gymnasium zu Krefeld Dr. Jo⸗ hannes Diekmann ist der Charakter als „Professor“ bei⸗ gelegt worden.

Dem ordentlichen Seminarlehrer Adolf Favre zu Posen ist bei seinem Ausscheiden aus dem Amt das Prädikat „Oberlehrer“ verliehen worden.

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1 1 8 Felix Mendelssohn⸗Bartholdy⸗Staats⸗Stipendien⸗ für Musiker.

Am 1. Oktober cr. kommen zwei Stipendien der Felix Mendelssohn⸗Bartholdy'schen Stiftung für befähigte und streb⸗ same Musiker zur Verleihung. Jedes derselben beträgt 1500 Das eine ist für Komponisten, das andere für ausübende Ton⸗ künstler bestimmt. Die Verleihung erfolgt an Schüler der in Deutschland vom Staat subventionierten musikalischen Ausbildungs⸗Institute ohne Unterschied des Alters, des Geschlechts, der Religion und der Nationalität. b W

ö“ ist nur derjenige, welcher mindestens ein halbes Jahr Studien an einem der genannten Institute ge⸗