fortfahre, Personalschu lit Hilfe der Landes⸗Kreditanstalt und anderer Darlehnskassen in Realschulden umzuwandeln, wobei regel⸗ mäßig an Zinsen erspart werde. Auch der Rest der Mehrverschuldung wird von vielen Amtsgerichten nicht auf Rechnung allgemeiner un⸗ ünstiger Verhältnisse, sondern der Eintragung von Erbtheilen, der
nlegung von Betriebseinrichtungen u. s. w. gestellt. Eine ganze Reihe von Berichterstattern, namentlich aus den Gegenden mit Rübenban, wo mehrfach erhebliche Löschungen bei Zuckerfabriken möglich gewesen sind, erklärt die Lage der Landwirthschaft in ihren Bezirken ausdrücklich für günstig; eine ziemlich ebenso lange Reihe giebt allerdings mehr der entgegengesetzten Auffassung Ausdruck, wobei als Ursachen schlechte Ernten und Preise oder auch gestiegene An⸗ sprüche der Arbeiter und Dienstboten, zum theil auch der zu große Auf⸗ wand der ländlichen Bevölkerung und ihrer Frauen angegeben werden. In den Städten waren hier, wie überall, Neubauten der Hauptanlaß zu neuen Eintragungen. 1 1 es
Vorwiegend günstig für die Städte, ungleich für das Land lauten auch die Berichte im Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Hamm; einzelne Amtsgerichte halten die Lage der Landwirthschaft ihres Bezirks für zufriedenstellend oder selbst sehr gut — namentlich in den Bezirken mit Bergbau oder Industrie wird die Zunahme der Eintragungen großentheils auf die Ansiedelung von Arbeitern zurückgeführt, welche für Ankaufs⸗ und Bauzwecke den Realkredit benutzen —, während andere “ die entgegengesetzte Auffassung bekunden. In einem Bezirk hat der Pan. eines Bankvereins zu erheblichen Neubelastungen des
rundbesitzes geführt. .
Im Ober⸗Landesgerichtsbezirk Cassel wissen nur sehr wenige Foreecerichte von guten Verhältnissen der Landwirthschaft zu berichten. Aus einer größeren Anzahl von Bezirken wird eine Verschlechterung der Lage des ländlichen Kleingrundbefitzes infolge der vorjährigen Fenestath und schlechter Preise, sowie infolge seiner Abhängigkeit von
eschäftsleuten beim Viehhandel, Grundstückskauf u. s. w. gemeldet.
An den neuen Eintragungen im Bezirk des Ober⸗Landesgerichts
zu Frankfurt a. M. ist hauptsächlich diese Stadt betheiligt; doch wird hier wie auch in den Nachbargegenden (einschließlich der länd⸗ lichen Bezirke) die Mehrbelastung lediglich durch das Steigen des Bodenwerths und fortgesetzte Bebauung erklärt. Ganz anders lauten die Berichte aus den eigentlich tändlichen Theilen des Bezirks; hier wird mehrfach fogar bei einem Ueberschusse der Löschungen eine un⸗ günstige Lage der Landwirthschaft infolge schlechter Ernte sowie un⸗ zureichender Preise v. und jener Ueberschuß vorwiegend durch die nachträgliche Löschung längst abgezahlter Hypotheken, häufig auch mit Rücksi die seit 1892 vorgeschriebene Steuererklärung erklärt, welche das Interesse an der Nichtlöschung beseitigt habe.
Im Ober⸗Landesgerichtsbezirk Köln beziehen sich die Mittheilungen der Behörden meist weniger auf die wirthschaftlichen Verhältnisse als auf die Einwirkung der in den meisten Theilen des Bezirks noch schwebenden Anlegung der Grundhücher, die es andauernd zu erschweren scheint, aus den Ziffern der Hypothekenbewegung ein zutreffendes Bild von der wirklichen Verschuldungsbewe ung zu gewinnen. Bemerkens⸗ werth ist hier die namentlich in den Ge irgsgegenden des Bezirks ge⸗ machte Beobachtung, daß trotz des Sinkens des allgemeinen Zinsfußes derjenige für Hypotheken selbst an erster Stelle vielfach noch 5 vom Hundert oder wenigstens 4 vom Hundert beträgt.
Das Gesammtergebniß der Hypothekenbewegung zeigt im Berichtsjahre bei mannigfachen Abweichungen im einzelnen doch im großen Ganzen einige deutlich erkennbare, im Laufe der Zeit sich immer schärfer ausprägende Züge. Unter diesen werden auf dem Lande die günstigen zwar keineswegs ganz vermißt, treten aber im allgemeinen weit hinter die ungünstigen zurück, während in den Städten und zwar
erade in den größten, welche sowohl der Summe wie auch dem Ver⸗
büntniß nach den erheblichsten Zuwachs der Verschuldung aufweisen, die an und für sich außerordentlich hohe Mehrverschuldung um mehr als 5 Milliarden Mark in 8 Jahren im allgemeinen nur der Steige⸗ rung des Werths der Baugründe und ihrer fortschreitenden Ve⸗ setzung mit Gebäuden zu aücge scheint.
Unter jenen bezeichnenden Zügen tritt ziemlich allgemein eine bedeutende Erleichterung des Realkredits in Stadt und Land hervor. Dieselbe drückt scch zunächst in einer wesentlichen Er⸗ mäßigung des Zinsfußes aus, und der weitaus größere Theil der Grundbesitzer scheint in der That von dieser Ermäßigung bereits Vortheil gehabt zu haben. Nach den angestellten Ermittelungen be⸗ ziffert sich der gesammte wirkliche und verzinsliche ländliche Schulden⸗ bestand nicht unter 9 bis 10 Milliarden Mark. Eine Zins⸗ ersparniß von ½ vom Hundert bedeutet also bei einer solchen Last bereits eine Erleichterung um etwa 50 Millionen Mark und bewirkt, daß die gesammte von dem ländlichen Grundbesitz aufzubringende Zinsenlast — trotz der Mehrverschuldung um weit über eine Milliarde in acht Jahren — sich nur wenig höher stellt als früher, da jene Erleichterung sich auf einen fast eben so großen Betrag be⸗ ziffert wie vermuthlich die Zinsen dieser neuen Schulden. Die günstigere Gestaltung der Verhältnisse des Realkredits zeigt sich aber nicht nur in der Ermäßigung des Zinsfußes, sondern auch in der fort⸗ schreitenden Ersetzung einzelner Privatgkäubiger durch Kreditanstalten, welche bei Er. Zinszahlung nicht so leicht zur Kündigung schreiten und bei hinreichender Sicherheit des Schuld⸗ ners sich eher als Einzelgläubiger zur Bewilligung geräumiger Rück⸗ zahlungsfristen bereit finden lassen. In dieser Bezieb umg fallen allein schon die Sparkassen sehr ins Gewicht, obgleich sie in den meisten Landestheilen noch garnicht zu den wichtigsten Kreditanstalten für den ländlichen Grundbesitz gehören; sie decken seit 1886 nahezu ein Drittel des Mehrbedarfs an Bodenkredit.
Die in Verbindung mit den Nachrichten über die Hypotheken⸗ bewegung abgegebenen Meinungsäußerungen der Grundbuchbehörden über die Lage der Landwirthschaft in ihren Bezirken lauten sehr ungleichmäßig. Doch bleibt die Thatsache unbestreitbar: unter
günstigeren wie unter wenig günstigen landwirthschaftlichen Verhält⸗ nissen schreitet die Verschuldung regelmäßig fort. Unter 1250 Amts⸗ gerichten, Abtheilungen derselben oder Kreisen sind im ganzen Staats⸗ gebiet nur 176 vorhanden, welche seit dem 1. April 1886 eine Ab⸗ nahme der Buchverschuldung nachweisen, und davon entfallen noch eitaus die meisten auf die Ober⸗Landesgerichtsbezirke des Westens, welchen der Einfluß der Grundbachregulierung das wirth⸗ schaftliche Bild der Hypothekenbewegung trübt, sowie auf die Bezirke Posen und Marienwerder, in welchen die Löschungen auf Ansiedelungsgütern oder bei Zwangsversteigerungen eine erhebliche Rolle spielen. Da nun bei der geltenden Verschuldungs⸗ ordnung nicht der Grundeigenthümer, sondern der Kapitalist als Pfandbriefinhaber oder Hypothekengläubiger die am meisten beständigen Werththeile des Grundeigenthums zu „besitzen“ pflegt, so bedeutet die Zuunahme der Verschuldung selbst dort, wo sie durch eine Steigerung des Bodenwerths aufgewogen wird, eine fortschreitende Auslieferung der besseren Werkhtheile an Personen, die dem Grundbesitz an sich fremd gegenüber stehen, zugleich aber eine Verschlechterung der Stellung der Grundeigenthümer und ihrer Widerstandsfähigkeit gegen die Rück⸗ schläge der „Konjunktur“. Zur Arbeiterbewegung. “ Aus Frankfurt a. M. berichtet der „Fr. Gen.⸗An Die Lohnkutschereien, welche die Taxameter⸗Droschken einführen, boten ihren Kutschern 30 % der Tageseinnahme als Löhnung an; die e verlangen jedoch 2,50 tesp. 3 ℳ Tagelohn. Die Arbeitgeber lehnten diese Forderungen ab, wotauf eine Arbeitseinstellung der Kutscher erfolgte. 81 In Aachen ist, wie im „Vorwärts“ mitgetheilt wird, der Aus⸗ stand der Brillenarbeiter (vgl. Nr. 85 d. Bl.) durch Bewilli⸗ gung der Arbeiterforderungen sofort beendigt worden. 2 Aus Braunschweig wird der „Voss. Zrg.“ geschrieben: Kaum ist der Früͤhling ins Land gezogen so beginnen auch schon wieder die Lohnbewegungen, zunächst im Baugewerbe, in dem die Aussichten keineswegs besonders günstig liegen. Die Bauarbeiter sind 8 mit ihren Löhnen unzufrieden und verlangen Erhöhung. Den immerern wurde vor Jahr und Tag, anläßlich einer damaligen hnbewegung, ein Stundenlohn von 42 ₰ zugesichert, womit sich die Arbeiter zufrieden erklärten. Heute aber, so behaupten die Zimmerer, “ 8—
— Die seit eini ochen in Braunschweig im Gange besindliche, von der Sozial atie lebhaft unterstützte Barbiergehilfen⸗ bewegung fängt an, für die Perzte dsbensge⸗ zu werden.
werde nur noch ü seltensten Fällen ein Lohn von 42 ₰ gezahlt.
Durch Anwendung des Boykotts hat die Arbekterschaft eine Anzahl von Geschäftsin „ die hauptsächlich auf Arbeiterkundschaft an⸗
ewiesen ist, dazu vermocht, aus der Innung auszutreten, die in ihrer Gesamemtheh sich g die Lohnbewegung gewendet hat. Die Aus⸗ getretenen unterhandelten nun auf eigene d mit den Gehilfen und ihre Forderungen (Anerkennung des Arbeitsnachweises der Gehilfen und Zahlung eines Mindestlohnes von 6 ℳ für die Woche bei freier Station) bewilligt.
In Quickborn und Hasloh (Regierungsbezirk Schleswig) sind, wie der „Vorwärts“ berichtet, die Maurer und Zimmerer in eine Lohnbewegung eingetreten. Die Gesellen fordern 10 Stunden Arbeit und 35 ₰ Lohn. Wenn die Meister dies nicht bewilligen, so soll am Sonnabend der Ausstund beginnen.
In Verviers feiern, wie der „Voss. Ztg.“ berichtet wird, in⸗ folge eines in den Spinnereien ausgebrochenen erneuten Aus⸗ standes 2000 Arbeiter. — Der „Köln. Ztg.“ wird aus Verviers vom gestrigen Tage geschrieben; Der Verband hiesiger Spinnerei⸗ besitzer gab auf einer außerordentlichen uptversammlung die Er⸗
klärung ab, daß seinen Sätzungen nach kein Mitglied Forderungen seiner
Arbeiter berücksichtigen dürfe, wenn diese in den Ausstand getreten seien. Dementgegen wurde von den Fadnern und ihren Freunden im Volkshause beschlossen, die Arbeit nicht eher aufzunehmen, bis der verlangte Mindestlohn gewährt sei, und womöglich sämmt⸗ liche Fadner des Arrondissements Verviers in die ¹. Teler zu ziehen. Da auch ein in Ensival abgehaltener sozialistischer Kongreß die Forderungen der Fadner als berechtigt anerkannt und die Unterstützung der Ausständigen durch Geldmittel beschlossen hat, so erfolgen täglich neue Arbeitseinstellungen. Bis heute hat sich der Ausstand bereits auf 15 Fabriken ausgedehnt. Die Ausständigen verhalten sich ruhig und beschränken ihre Thätigkeit auf Berakhungen im Volkshause und Vertheilung von Flugblättern an ihre noch
arbeitenden Genossen. “
Literatur.
“ 1“ 8 Geschichte. 8 ff. Publikationen aus den Königlich preuß
Staats⸗Archiven. 60. Band. Hessisches Urkundenbuch. ven Reimer, Urkundenbuch zur Geschichte der
erren von Hanau und der ehemaligen Provinz Hanau. 3. Band. Leipzig, S. Hirzel. 1894. 24 ℳ — Diese Urkunden⸗ sammlung, deren erste beide Bände vor mehreren Jahren erschienen sind, bezieht sich nicht auf ein einheitliches politisches oder historisches Gebiet, sondern auf eine Mehrheit von Territorien, die nach dynasti⸗ schen und historisch⸗politischen Gesichtspunkten zusammengestellt sind. Einerseits ist alles urkundliche Material aufgenommen, das Nachrichten über das alte Dynastengeschlecht der Herren von Hanau enthält, andererseits alles, was sich auf die spätere kurhessische Provinz Hanau bezieht, jedoch nur soweit, als diese 1866 an Preußen kam. Da nach dem Aussterben der Hanauer Dynasten nicht deren ganzes Gebiet an das spätere Kurhessen fiel, so ist das alte Hanauer Länd⸗ chen nicht vollständig behandelt und ebensowenig bei der Beschränkung auf den preußischen Antheil die später formierte hessische Provinz Hanau. Die Gebiete, die neben Hanau vornehmlich in Betracht kommen, sind Stadt und Burg Gelnhausen, mehrere Klöster wie Schüchtern und Selbold, und einige kleinere Herrschaften. Das Material, in den früheren Jahrhunderten ziemlich spärlich vorhanden, wird seit dem 13. Jahrhundert überreich, sodaß der vorliegende Band fast 900 Seiten Urkunden für den Zeitraum von 25 Jahren (1350 bis 75) enthält. Ihren Inhalt bilden meist Angelegenheiten privat⸗ rechtlichen Charakters, doch fehlen auch politische Streitigkeiten nicht, u. a. die zwischen den Herren von Hanau und dem Bischof von Würzburg. Ein Orts⸗ und Personenverzeichniß erleichtert die Be⸗ 8 dieser für jene Gebiete der Wetterau hochwichtigen Geschichts⸗ quelle.
— Geschichte der Päpste seit dem Ausgange des Mittelalters von Dr. Ludwig Pastor, Professor der Geschichte an der Universität zu Innsbruck. Zweiter Band, zweite Auflage. Freiburg i. Br., 1895. Herder'sche Verlagshandlung (geb. 12 ℳ, ungeb. 10 ℳ) — Es ist nach dem Erscheinen der ersten beiden Bände der Rechtsgeschichte Pastor’'s bereits hervorgehoben worden de 123, Jahrgang 1893 d. Bl.), daß es sich um eine unzweifelhaft beachtens⸗ werthe Arbeit handle, die nicht bloß in dem engen Kreise der Gelehrtenwelt, sondern darüber hinaus, auch in nicht katho⸗ lischen Kreisen, Interesse verdiene. Inzwischen ist bereits eine zweite Auflage des zweiten, die Zeit von der Wahl
ius' II. bis zum Tode Sixtus’ IV. umfassenden Bandes er⸗ chienen. Der erste, 1885 erschienene Band wurde schon 1891. in zweiter Auflage veröffentlicht Der Verfasser hat seit der Heraus⸗ abe des zweiten Bandes (1889) mannigfaches neues archivalisches
aterial für denselben gewonnen. Insbesondere sind die Hausarchive der vornehmen römischen Familien (Barberini, Chigi, Buoncampani u. a.) noch ausgiebiger benutzt worden. Von der neueren einschlägigen Literatur ist Pastor nichts Wesentliches entgangen. Die neue Auflage weist zahlreiche Verbesserungen auf; beispielsweise ist die Darstellung der Regierungszeit Pius' II. erheblich erweitert und das Bild dieses Papstes, der zu den interessantesten und auch ehrenwerthesten Trägern der Tiara im 15. Jahrhundert gehört, noch schärfer beleuchtet worden.
Rechts⸗ und Staatswissenschaft.
Mit dem 1. April 1895 sind bekanntlich die Bestimmungen der Gewerbeordnungs⸗Novelle vom 1. Juni 1891 über die Sonntags⸗ ruhe, soweit sie nicht bereits in Geltung waren, zugleich mit den auf Grund der gesetzlichen Vorschriften erlassenen Ausführungsbestimmungen in Kraft getreten. Damit ist das Ziel erreicht, welches in der Rich⸗ tung des Sonntagsschutzes mit der am 6. Mai 1890 erfolgten Vor⸗ legung des Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung der Gewerbe⸗ ordnung, erstrebt worden ist. Während die Sonntagsruhe im Handels⸗ gewerbe bereits mit dem 1. Juli 1892 eingeführt werden konnte, nöthigte die Verschiedenheit der Verhältnisse in den produktiven Ge⸗ werben zu einem nicht unerheblichen Hinausschieben des Termins der Inkraftsetzung. Umfangreiche Vorarbeiten mußten zunächst das Material liefern, Felches dem Bundesrath ermöglichte, auf Grund der ihm durch das Gesetz eingeräumten Befugniß diejenigen Ausnahmen von dem Verbote der Sonntagsarbeit zu erlassen, vor deren Feststellung die Sonntagsruhe nicht ohne schwere Schädigung der Arbeitgeber und Arbeiter eingeführt werden konnte. Nach Abschluß dieser bei der Bereutung des Gegenstandes für unsere vaterländische Industrie unerläßlichen Vor⸗ arbeiten konnte ein endgültiger Entwurf von Ausnahmebestimmungen aufgestellt werden, welcher dem Beschlusse des Bundesraths, wie er durch die Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 5. Februar 1895 veröffentlicht worden ist, im wesentlichen zu Grunde liegt. Die der Industriezweige, für welche Ausnahmen bewilligt
ind, ist gegenüber denjenigen Gewerben, für welche von der Zulassung von Ausnahmen abgesehen werden konnte, sehr gering. Von den 78 berücksichtigten Industriezweigen gehört zudem die Hälfte der chemischen Industrie an, in welcher insgesammt weniger Arbeiter beschäftigt werden, als in einzelnen der übrigen mit Ausnahmen ausgestatteten Industriezweige. Wenn man auf der einen Seite von den jugendlichen Arbeitern, welche an Sonn⸗ und Festtagen überhaupt nicht beschäftigt werden dürfen, und andererseits von den einzelnen Saisonindustrien absieht, für welche der Bundesrath in äußerst engen Grenzen Sonntagsarbeit zugelassen hat, so gehören unter Zugrundelegung des vorhandenen statistischen Materials noch nicht 10 % sämmtlicher in produktiven Gewerben beschäftigten Arbeiter denjenigen Industrien an, für welche der Bundesrath Ausnahmen bewilligt hat. Es kommt hinzu, daß diese Aus⸗ nahmen sich bei zahlreichen Industriezweigen nur auf einige Monate im Jahre, bei einzelnen sogar nur auf einige Wochen erstrecken, daß in der Regel keineswegs der gefammte Betrieb, vielfach sogar nur
Hihen ache erhen beleesbe sind, daß endlich in zahlreichen Fällen nur für einen Theil des Sonntags, manchmal nur für wenige
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Stunden die Beschäftigung von Arbeitern gestattet ist. Auch die Ausnahmen, welche die Verwaltungsbehörden auf Grund der §§ 105 G und 105 f der Gewerbeordnung zu bewilligen in der Lage sind, werden sich nach den in den eene. der einzelnen Bundes. regierungen aufgestellten Grundsätzen in engen Grenzen bewegen Dem Kreis der Betheiligten nun das Einleben in die durch die neuen Bestimmungen über die Sonntagsruhe geschaffenen Verhältnisse thunlichst zu erleichtern und die zahlreichen Schwierigkeiten und Zweifel zu vermindern, die sich für Arbeitgeber un iter, Be⸗ hörden und Beamte wenigstens für die erste Zeit nach dem Inkraft⸗ treten der neuen Regelung zweifellos ergeben werden bezw. schon ergeben haben, stellt sich ein Werk des Regierungs⸗Raths im Reichs⸗ amt des Innern M. Werner: „Die Sonntagsruhe in Industrie und Handwerk“ (Karl Heymann'’s Verlag in Berlin Preis 1,60 ℳ) zur Aufgabe. Der Verfasser ist selbst bei allen den umfangreichen Vorarbeiten und Erhebungen des Bundesraths, welche dem Erlaß der bezüglichen Verordnungen, insbesondere der Bekannt⸗ machung vom 5. Februar 1895 vorausgegangen sind, thätig Pasien und hat hierbei jedenfalls so gut, wie nur wenige
elegenheit und Veranlassung gehabt, sich in den Geist des hier in Betracht kommenden wichtigen Theils der modernen sozialpolitischen Gesetzgebung einzuleben. Seinen Zweck sucht das Buch durch umfäng⸗ liche An ngen und Erläuterungen zu den abgedruckten, auf die Sonntagsruhe sich beziehenden gesetzlichen Bestimmungen und Ver⸗ ordnungen zu erreichen. Abgedruckt und kommentiert sind so die ein⸗ schlagenden Paragraphen der Gewerbeordnung, die Kaiserliche Ver⸗ ordnung vom 4. Februar und die Bekanntmachung des Bundesraths vom 5. Februar d. J., sowie die preußische Anweisung, betreffend die Sonntagsruhe im Gewerbebetriebe mit Ausnahme des Handelsgewerbes,
welche übrigens mit den Ausführungsverordnungen der anderen
Bundesstaaten im wesentlichen übereinstimmt. die das Buch dem und es kann seine
1 ie Unterstützung, raktiker darbietet, ist zweifellos sehr werthvoll, nschaffung daher nur empfohlen werden. Technik. Fteer der Nivellierkunst von Professor Dr. C. Pietsch. Vierte, umgearbeitete Auflage. Mit 61 Abbildungen. Preis in Original⸗Leinenband 2ℳ Verlag von J. J. Weber in Leipzig. — Das kleine Buch enthält in knapper, gedrängter Form die Grundzüge des Höhenmessens oder Nivellierens in für Jedermann verständlicher Fassung. Der Laie, der in die Lage kommt, ohne große Vorbereitung und ohne komplizierten Apparat eine hierher gehörige Aufgabe lösen zu müssen, wird rasch und sicher in diesem Büchlein Belehrung finden. Dem Techniker oder Landmesser, der mit der Prüfung und Berichti⸗ gung oder dem Gebrauch eines seiner Instrumente nicht genau ver⸗ traut ist, wird der Katechismus ein schneller und zuverlässiger Ratz⸗ gehat sein. Der letzte Abschnitt, vom barometrischen Höhenmesse andelnd, wird namentlich den Hochtouristen interessieren, welchem dort Anleitung gegeben ist, mit Hilfe eines leicht transportablen Aneroidbarometers ohne viele Mühe die erreichten Höhen zu bestimmen. Zeitschriften.
Unter den periodischen Unterhaltungsschriften darf die in der Deutschen Verlags⸗Anstalt in Stuttgart erscheinende illustrierte Zeitschrift Ueber Land und Meer' eine der ersten Stellen beanspruchen. Mit Heft 9 gelangt soeben der zweite Band des Jahrgangs 1895 der illustrierten Oktaphefte zum Abschluß. Er beweist durch seinen Inhalt wieder, wie sich die Leitung der Zeitschrift angelegen sein läßt, dem Leser die interessantesten Ereignisse der Gegenwart in Wort und Bild vorzuführen, daneben aber auch eine Auswahl aus den besten Werken der modernen Erzähler darzubieten. Eine bunte Reihe kleinerer Aufsätze, welche die verschiedensten Lebensgebiete be⸗ treffen, geben ferner in ansprechender Form Aufschlüsse über die wichtigsten Zeitfragen. Von besonderer Anziehungskraft dürfte der Roman „Vergiftete Pfeile’ von Curt von Brewitz sein, der im Anschluß an authentisches Material das viel er⸗ örterte Kapitel von den anonymen Briefen behandelt; ebenso der gehaltvolle Sittenroman „Geschieden“ von Sophie Jung⸗ hans. Den literarischen Leistungen stehen ebenbürtig die künstlerischen zur Seite, die in den Illustrationen wie in den Kunst⸗ blättern mit jedem neuen Hefte Zeugniß von der fortschreitenden Ver⸗ vollkommnung der heutigen Reproduktionsmittel ablegen. Von den Kunstbeilagen dürften einzelne, wie die „Verkündigung“ nach Murillo, „Goldklar“ nach dem Gemälde von Grützner, lme“ nach L. Mark und „Lady Betty“ nach Philipp H. Calderon als Meisterleistungen der modernen Holzschneidekunst gelten. Neben den besprochenen Vor⸗ zügen haben die illustrierten Oktavhefte von „Ueber Land und Meer“ noch den, ungemein billig zu sein; das Heft kostet nur 1 ℳ, der ganze, nicht weniger als 512 Groß⸗Oktavseiten umfassende Band, elegant in Leinwand gebunden, 6 ℳ
— Die am 6. April ausgegebene Nummer 2701 der „Illustrierten Zeitung“ (Verlag J. J. Weber in Leipzig; Abonnementspreis viertel⸗ jährlich 7 ℳ) enthält u. a. folgende Abbildungen: Der Besuch des Kaisers Wilhelm in Friedrichsruh am 26. März, 3 Abbildungen: Der Kaiser begrüßt den Fürsten Bismarck. Die Truxpen defilieren vor dem Kaiser, dem Kronprinzen und dem Fürsten Bismarck. Der Kaiser bringt an der Festtafel den Toast auf den Fürsten Bismarck aus. — Der Besuch der Parlamentarier in Friedrichsruh am 25. März Die Ansprache des Fürsten Bismarck. Der Ehrenpallasch des Fürfte Bismarck, Geschenk des Kaisers. — Günther Friedrich Woldemar Fürst zur Lippe † am 20. März. Adolf Prinz zu Schaumburg⸗Lippe, derzeitiger Regent von Lippe. Ernst Graf zur Lippe⸗Biesterfeld, Thron⸗Prätendent. Judas Ischarioth, nach einem Gemälde von Kunz Meyer. Die Rückkehr der Frauen vom Calvarienberg, nach einem Gemälde von P. van der Ouderaa. Lutherische Konfirmandinnen in Amsterdam, nach einem Gemälde von Therese Schwartze. Prinz Emanuel, Herzog von Aosta und seine Braut Prinzessin Helene von Orléans. Neue Erwerbung der Berliner Gemälde⸗Galerie: Rembrandt’s Porträt des Cornelius Claesz Anslo. Kurdirektor
eyl. Burghard Freiherr von Schorlemer⸗Alst, † am 17. März. Ein französisches Aluminium⸗Torpedoboot. Münchener Neubauten, 7 Abbildungen. 1
— Die „Zeitschrift für Hypnotismus, Suggestions⸗ therapie, Suggestionslehre und verwandte psycho⸗ Aaie. Forschungen“ (Verlag von Hermann Brieger in Berlin) enthält in Heft 5 und 6 des 3. Jahrgangs die Fortsetzung der psycho⸗ logischen Studie von Dr. S. Land mann (Fürth) „Ueber funktionelle Gehirnstörungen“; eine Abhandlung von Dr. med. J. Bergmann Worms a. Rh.) über 8 „Ist die Hypnofe ein physiologischer
ustand?“; ferner eine Entgegnung zum „Fall Czynski“ von Dr. reiherr von Schrenck⸗Notzing (München); eine Erwiderung auf diese Entgegnung von Dr. J. Großmann (Berlin); einen Nachtrag zum Prozes Czynski von Dr. Freiherr von Schrenck⸗Notzing (München) und zum Schluß bibliographische Anzeigen.
— In Heft 6 der bekannten Halbmonatsschrift „Aus fremden Zungen (Stuttgart, Deutsche Verlags⸗Anstalt) wird unter dem Titel „Die kleine Kirche“ die Veröffentlichung einer Uebersetzung des unterhaltenden, künstlerisch vollendeten Romans „La petite Paroisse von Alphonse Daudet begonnen. Die beiden fesselnden Romane „Wassili Tjorkin“ von P. Boborykin und „Teß“ von Thomas Hardy werden fortgesetzt. Außerdem enthält dieses Heft die kleine Erzählung Madrilène“ aus dem Amerikanischen von Grace King und in der Feuilletonrubrik „Von Diesem und Jenem“ den Anfang eines Auf⸗ satzes „Das dritte Geschlecht“ von Guglielmo Ferrero.
— Die „Zeitschrift über Vollstreckungsrecht und Zu⸗ stellungswesen unter vorzugsweiser Berücksichtigung der gesammten Aufgaben des deutschen Gerichtsvollzieherstandes“, die früher unter dem Titel: „Zeitschrift für Gerichtsvollzieher“ erschien und von Heinrich Walter, Rechtsanwalt und Notar a. D. in Berlin herausgegeben wird (Verlag: Siemenroth u. Worms in Berlin SW. 48), hat in der Nr. 6 des IX. Jahrgangs vom 31. März 1895 folgenden Inhalt: Zur gefälligen See. — Die künftigen Wechselprotest⸗ gebühren der Gerichtsvollzieher in Preußen. Ausfühbrende und er⸗ gänzende Bemerkungen und Vorschläge zu dem Entwurf eines preußischen Gerichtskostengesetzes. Von Feinrich Walter. — Oeffent⸗ licher Verkauf nach Art. 343 Satz 3 des Handelsgesetzbuchs in Württemberg. — Personal- Nachrichten. — Sprechsaal.
in Besitz gehabt hat.
Berlin, den 1. April 1895.
Untersuchun n. 16 8 Aufgebote, Zustellungen u. “ 3. Ünfal⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
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Oeffentl
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icher Anzeiger.
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6. Kommandit⸗Gesellse 7. Erwerbs⸗ und 8. Niederlassung ꝛc. von 9. Bank⸗Ausweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
ften auf Aktien u. Trten-Gefellch. irthschafts⸗Genossens 8.
chtsanwälten. “
J)) Untersuchungs⸗Sachen.
[3289] Steckbrief. Gegen den verheiratheten Bäcker Christian Hetterich von Gnadenthal, welcher flüchtig ist, ist
die Untersuchungshaft wegen betrüglichen Bankerutts
verhängt. Es wird ersucht, denselben festzunehmen und in das hiesige Amtsgerichtsgefängniß abzuliefern. Hetterich ist untersetzt, ca. 1,60 — 1,65 m groß, hat rundes Gesicht; er ließ sich am 6. April den Bart abnehmen. 1 1 1 Oehringen, den 10. April 1895. 8 K. Amtsgericht: Kehrer, A.⸗R.
[3046] Steckbriefs⸗Ernenerung. Der gegen den Agenten (Kaufmann) Hugo Bütow
wegen Urkundenfälschung und Unterschlagung unter
dem 23. Dezember 1885 in den Akten U. R. I. 730
1885 erlassene, unterm 15. Juli 1890 erneuerte
Steckbrief wird hierdurch nochmals erneuert. Berlin, den 6. April 1895.
Der Untersuchungsrichter beim Königl. Landgericht 1.
3047 Pffenes Strafvollstreckungsersuchen. Gegen den Arbeiter Jacob Mathussek aus Lubetzko, jetzt unbekannten Aufenthalts, ist durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Schöffen⸗ erichts zu Lublinitz vom 2. Oktober 1894 wegen usfriedensbruchs ꝛc. eine Geldstrafe von 30 ℳ, im Unvermögensfalle 3 Tage Gefängniß und 3 Tage ft festgesetzt. Die Zwangsvollstreckung wegen der Heig hedh war ohne Erfolg. Es wird ersucht, den⸗ selben zu verhaften und der nächsten Gerichtsbehörde uzuführen, welche um Vollstreckung der Freiheits⸗ rafen und Nachricht zu den Akten D. 226/94 er⸗
sucht wird.
Lublinitz, den 5. April 1895.
KEsKgoöbnigliches Amtsgericht.
[1370 Aufruf. “ In einer Strafprozeßsache kommt es auf die Fest⸗ stelung an: wer in der Zeit vom 1. Juli 1892 bis 14. Februar 1893 folgende Werth⸗ papiere — oder das eine oder andere davon —
1) den unkündbaren Pfandbrief der Norddeutschen Grundkredit⸗Bank Litt. A. Ser. III Nr. 40056 über 3000 ℳ, 8 8
2) die 4 % Preußischen Konsols, Anleihe de 1880,
Litt. E. Nr. 344357 108460 108461 672413 751689
über je 300 ℳ
Wahrscheinlich waren die Papiere ver⸗ pfändet.
Ich ersuche jedermann, den es angeht, recht dringend, sich dieser Feststellung an der Hand seiner Bücher zu unterziehen und mir eventuell möglichst schleunige Mittheilung zu machen.
Magdeburg, den 29. März 1895. Der Untersuchungsrichter I beim Königl. Landgericht.
[3298] Ladung. .“ Der Drehorgelspieler Giovanni Reguli, z. Z. un⸗ bekannten Aufenthaltsorts, zuletzt in Berlin wohn⸗ haft gewesen, am 8. Mai 1829 in Cosali de Mo⸗ nesterum geboren, katholisch, welchem zur Last gelegt wird, zu Drewitz im September 1893 ohne einen Gewerbeschein eingelöst zu haben, ein der Steuer vom Gewerbebetrieb im Umherziehen unterworfenes Gewerbe, das des Drehorgelspielens, betrieben zu haben — Uebertretung gegen § 18 d. Pr. Ges. v. 3. Juli 1876 — wird auf Anordnung des König⸗ lichen Amtsgerichts hierselbst auf den 7. Inni 1895, Vormittags 9 ¼ Uhr, vor das Königliche Schöffengericht zu Potsdam, Lindenstr. 54, Zimmer Nr. 1, zur Hauptverhandlung geladen. Auch bei un⸗ entschuldigtem Ausbleiben wird zur Hauptverhandlung geschritten werden. Potsdam, den 4. April 1895. Balke, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abtheilung V.
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2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.
[3404) Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Nieder⸗Schönhausener Parzellen Band 4 Nr. 161 auf den Namen des Fräuleins Marie Okroy eingetragene, hier, Schwedterstraße Nr. 238 belegene Grundstück am 14. Inni 1895, Vormittags 10 ¼ Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Erd⸗ eschoß, Eingang C., Saal 40, versteigert werden. Das rundstück ist bei einer Fläche von 0,06,02 ha zur Grundsteuer und zur Gebäudesteuer nicht ver⸗ anlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, erwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda. Eingang D., Zimmer It, eingesehen werden. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 18. Juni 1895, Vor⸗ mittags 11 ¼ Uhr, im vorangegebenen Saal 40 verkündet werden.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 88.
(3121] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Band 164 Nr. 7145 auf den Namen des Kaufnaanns Julius Auerbach hierselbst eingetragene, zu Bahlin in der Danziger⸗
aße (Nr. ), nach dem Kataster Nr. 29, früher
r. 40, belegene Grundstück am 5. Juni 1895, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht — an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstr. 13, Hoß
lügel C. part., Saal 40, versteigert werden. Das
rundstück hat eine Fläche von 2 a 81 qlm und ist mit 4700 ℳ Nutzungswerth zur Gebäudesteuer ver⸗
Carl Bra
anlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Zimmer 41, eingesehen werden. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schlus des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 5. Juni 1895, Nachmittags 12 ½ Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben, verkündet werden. Berlin, den 3. April 1895. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 86. .
[3379]
Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt ge⸗ machten Proklam finden zur Zwangsversteigerung des dem Tischlermeister Magnus Koop zu Schwerin gehörigen Wohngrundstücks Nr. 47 A. an der Hospital⸗ straße daselbst mit Zubehör Termine
1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu⸗ lierung der Verkaufsbedingungen am Mitt⸗ woch, den 22. Mai 1895, Vormittags 11 Uhr,
2) zum Ueberbot am Mittwoch, den 12. Juni
1 1895, Vormittags 11 Uhr,
im Zimmer Nr. 7 (Schöffengerichtssaal) des hiesigen Amtsgerichtsgebäudes statt. Auslage der Verkaufs⸗ bedingungen vom 6. Mai 1895 an auf der Gerichts⸗ schreiberei und bei dem zum Secquester bestellten Rechtsanwalt Müller zu Schwerin, welcher Kauf⸗ liebhabern nach vorgängiger Anmeldung die Besich⸗ tigung des Grundstücks mit Zubehör gestatten wird.
Schwerin i. M., den 9. April 1895.
Großherzogliches Amtsgericht.
13129)
In Sachen des Gemeindevorstehers Lüders in Emmerstedt, Klägers, wider den Mühlenbesitzer Reuter, daselbst, Beklagten, wegen Zinsenforderung, wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlag⸗ nahme der dem Beklagten gehörigen Grundstücke,
1) des Anbauerwesens No. ass: 100 sammt Zu⸗ behör zu Emmerstedt,
2) der mit den Buchstaben a. b. c. d. a. bezeich⸗ neten Fläche zu 16,68 a des Planes No. 348 der Karte „am Leimberge“, daselbst zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 20. März 1895 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche an demselben Tage erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf Dienstag, den 9. Juli 1895, Morgens 9 ½ Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte Helmstedt angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu über⸗ reichen haben. Die Veristeigerungs⸗Bedingungen, laut welchen jeder Bieter auf Verlangen eines Be⸗ theiligten Sicherheit bis zu 10 % seines Gebotes durch Baarzahlung, Niederlegung kursfähiger Werth⸗ papiere oder geeignete Bürgen zu leisten hat, sowie die Grundbuchauszüge können innerhalb der letzten zwei Wochen vor dem Versteigerungstermine auf der Gerichtsschreiberei eingesehen, auch die Grundstücke selbst besichtigt werden.
Helmstedt, den 4. April 1895. G
“
[3402] 1114““ 11“
In der Zwangsvollstreckungssache des Rentners Wilhelm Vorreyer in Helmstedt, Klägers, wider den Kaufmann E. O. Domernicht daselbst, Beklagten, wegen Forderung, werden die Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen unter Angabe des Betrages an Kapital, Zinsen, Kosten und Nebenforderungen binnen zwei Wochen bei Vermeidung des Ausschlusses hier anzumelden. Zur Erklärung über den Vertheilungs⸗ plan, sowie zur Vertheilung der Kaufgelder wird Termin auf Dienstag, den 7. Mai 1895,
Morgens 9ũ ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Amts⸗ gerichte anberaumt, wozu die Betheiligten und der
Ersteher hiermit vorgeladen werden. Helmstedt, den 4. April 1895. Herzogliches Amtsgericht.
3 Hassel.
3403
— 981 der Feron svollstreckungssache des Kaufmanns Lbusch in Peine, vertreten durch den Rechts anwalt Silberschmidt in Braunschweig, Klägers, wider den Müller Carl Fuhrberg, früher in Wahle, jetzt in Beckum, Beklagten, wegen Forderung, werden die Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen unter Angabe des Betrages an Kapital, Zinsen, Kosten und Nebenforderungen binnen zwei Wochen bei Ver⸗ meidung des Ausschlusses hier anzumelden. Zur Er⸗ klärung über den Vertheilungsplan, sowie zur Ver⸗ theilung der Kaufgelder wird Termin auf den 16. Mai 1895, Morgens 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht anberaumt, wozu die
Betheiligten und der Ersteher hiermit verhelal Vechelde, den 5. April 1895..
Herzogliches Amtsgericht.
(Unterschrift.)
— 1961 dem Verfahren, betreffend die Zwangsver⸗
eüernes des dem Kaufmann Albert Babst zu
Roostock früher gehörigen, allhier an der Lagerstraße sub Nr. 1427 belegenen Hausgrundstücks ist zur Er⸗
klärung über den Theilungsplan, sowie zur Vornahme der Vertheilung ein Termin auf Dienstag, den 23. April 1895, Vormittags 11 Uhr, im Amtsgerichtsgebäude Zimmer Nr. 1 hierselbst an⸗ beraumt, und werden die bei der Zwangsversteigerun Betheiligten dazu mit dem Bemerken geladen, da der Theilungsplan zu ihrer Einsicht auf der Gerichts⸗ schreiberei niedergele t ist. ““ Rostock, den 5. ril 1895. Großherzogliches Amtsgericht. Piper.
—
[3136] Bekanntmachung.
In der Theilungssache Michler gegen Michler hat der mit den Theilungsverhandlungen beauftragte Königliche Notar Justiz⸗Rath Mügel zu Saarbrücken, auf desfallsigen Antrag, durch Ordonanz vom 16. März d. J., zur Fortsetzung der Verhandlungen und Aufnahme der Schlußliquidation, Termin auf den 20. Mai d. J., Vormittags 9 Uhr, in seiner Amtsstube bestimmt. Zu diesem Termine wird der Mitbetheiligte August Michler, Kaufmann, früher zu Köln, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthalts⸗ ort im Wege der öffentlichen Zustellung hiermit geladen.
Saarbrücken, den 29. März 1895.
Koster Gerichtsschreiber des Kgl. Landgerichts. I. Z.⸗K.
[3123]1 Aufgebot. “
Es ist das Aufgebot folgender angeblich abhanden gekommener bezw. vernichteter Schuldverschreibungen 2 e konsolidierten vierprozentigen Staats⸗ anleihe:
1) von 1883 Litt. F. Nr. 269 690, 269 691 und 269 695 über je 200 ℳ von der Ehefrau des Böttchers Wrede, Auguste, geb. Mendel, zu Schöne⸗ beck a. Elbe, vertreten durch den Rechtsanwalt Krumbhaar ebenda,
2) von 1880 Litt. B. Nr. 88 094 bis 88 096 über je 2000 ℳ, Litt. D. Nr. 163 480 und 163 481 über je 500 ℳ, Litt. E. Nr. 151 786 bis 151 816 über je 300 ℳ von dem Freiherrn Franz von Bottlen⸗ berg⸗Schirp zu Baldeney, vertreten durch die Firma Rebling und Rehn zu Essen,
3) von 1882 Litt. A. Nr. 106 467 bis 106 469 über je 5000 ℳ von der Providentia, Frankfurter Versicherungsgesellschaft zu Frankfurt a. M., ver⸗ treten durch den Rechtanwalt Dr. Boerne hierselbst,
4) von 1882 Litt. E. Nr. 543 947 über 300 ℳ von dem Major von Seydlitz zu Braunschweig be⸗ antragt. Die Inhaber der Urkunden werden aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf den 24. April 1896, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte, Neue Friedrichstr. 13, Hof, Flügel B. part., Saal 32, anberaumten Aufgebots⸗ termine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.
Berlin, den 3. April 1895.
Das Königliche Amtsgericht I. Abtheilung 82.
[3127] Aufgebot.
Auf den Antrag der Breslauer Wechsler⸗Bank beziehungsweise der Filiale der Breslauer Wechsler⸗ Bank (vorm. Louis Pollack) zu Liegnitz wird der Inhaber des angeblich verloren gegangenen Schlesischen landschaftlichen 3 ½ % Pfandbriefes Litt. C. Ser. II Nr. 2191 über 1500 ℳ aufgefordert, sein Recht auf diesen Pfandbrief spätestens im Aufgebotstermin, den 27. Dezember 1895, Vorm. 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 89 im II. Stock des Gerichtsgebäudes am Schweidnitzer Stadtgraben Nr. 4 anzumelden und den Pfandbrief vorzulegen, b die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.
Breslau, den 1. April 1895.
Königliches Amtsgericht.
8
¶[312
6] Aufgebot. Der von der Königlich Westpreußischen Ritter⸗ schaftlichen Provinziallandschaftsdirektion zu Marien⸗ werder zum Zinsfuße von 4 Prozent für das Gut Opalenitza ausgefertigte Pfandbrief Opalenica Nr. 47 über 300 ℳ ist verloren gegangen und soll auf den Antrag des Pflegers des Nachlasses der letzten In⸗ haberin der ÜUrkunde, der verstorbenen Frau Friederike Joost, geborenen Kelpin, zu Heiligenbrunn bei Danzig aufgeboten werden. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin am 15. Januar 1896, Vormittags 12 Uhr, seine Rechte bei dem Gerichte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung er⸗ folgen wird. (III. F. 3/95.) trasburg, den 3. April 1895. Königliches Amtsgericht 1““
Es ist das Aufgebot folgender Fundsache 1
8 des von dem Sattler Markmann hierselbst am 6. Oktober 1894 an der Ecke der Straße Unter den Linden und der Neuen Wilhelmstraße gefundenen alten Wagenplans von grauem Segeltuch und alten Matratzenbezugs von rothem Drell,
2) des von der Wittwe Winter hierselbst am 15. November 1893 in der Friedrichstr. gefundenen, von gst Brillanten umgebenen Rubinknopfs (Busen⸗ nadel),
3) des von der verehelichten Stadtmissionar Rohr⸗ bach hierselbst im Oktober 1894 in der Friedrichstr. nahe der Kochstr. gefundenen, anscheinend goldenen Armbands mit der Inschrift A. J. d. 14. November 1882 und Seherbeif tin 3
4) der dem August Wolter hierselbst anfangs Fe⸗ 8 1895 zugelaufenen grauen unechten deutschen
ogge,
5) des von dem Kutscher Carl Weber hierselbst am 13. Oktober 1894 auf der Promenade der Greifs⸗ walderstr. gefundenen Jagdhundes von weißer und brauner Farbe, .
6) des dem H. Seidel hierselbst im Januar 1895 zugelaufenen Hundes, Art Ulmer Dogge,
7) der von dem Schutzmann Runk bierselbst am 1. Dezember 1894 in der Wartenburgstr. vor dem Hause Nr. 16 gefundenen Pelzboa mit Marderkopf,
8) der von der unverehelichten Emma Ruesch hier⸗ selbst am 25. Februar 1895 in der Königin⸗Augusta⸗ straße gefundenen, in einem Armband enthaltenen silbernen Damenuhr,
9) der von dem Jacob Teschemacher aus Char⸗ lottenburg am 24. Oktober 1894 in der Leipzigerstr. gefundenen goldenen Damenuhrkette (Chatelaine),
von den Findern bezw. deren Vertretern beantragt.
Die Verlierer oder Eigenthümer dieser Gegenstände werden hierdurch aufgefordert, spätestens in dem auf den 31. Mai 1895, Vorm. 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Neue Friedrichstr. 13, Hof
Flügel B., part., Saal 32, anberaumten Termin
ihre Ansprüche und Rechte anzumelden, widrigenfalls ihnen nur der Anspruch auf Herausgabe des durch den Fund erlangten und zur Zeit der Erhebung des Anspruchs noch vorhandenen Vortheils vorbehalten, jedes weitere Recht derselben aber ausgeschlosse
werden wird. 8
Berlin, den 2. April 1895.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 82.
[3122] Aufgebot. 8
Es ist das Aufgebot folgender angeblich abhanden gekommener bezw. vernichteter Sparkassenbücher
A. der hiesigen städtischen Sparkasse:
1) Nr. 113 363 über 268,86 ℳ, lautend auf die minderjährige Ilse Sperling, Nr. 139 845 über 40,55 ℳ, lautend auf das Dienstmädchen Bertha Rosenthal, Nr. 350 887 über 55 ℳ, lautend auf das Dienstmädchen Johanna Beleck, von dem Kauf⸗ mann Georg Svperling hierselbst, vertreten durch den Rechtsanwalt Seldis, CFöö16“
2) Nr. 98 028 über 75 ℳ, lautend auf Fräulein Emilie Schüttler, von der ꝛc. Schüttler in Tegel,
3) Nr. 234 978 über 25,88 ℳ, lautend auf Fri Niebuhr, und Nr. 326 893 über 169,61 ℳ, lauten auf die verehelichte Schneider Niebuhr, Luise, geb. Kühnemann, von der ꝛc. Riebuhr und ihrem Ehemanne Adolf Niebuhr hierselbst,
4) Nr. 154 693 über 35,64 ℳ, lautend auf das Dienstmädchen Martha Reimann, von der ꝛc. Reimann hierselbst,
5) Nr. 140 968 über 101,64 ℳ, lautend auf die abwesende Handelsfrau Pohl, Anna, geb. Wolke, und Nr. 333 664 über 217, 41 ℳ, lautend auf die minderjährige Regina Laser, von dem Vormund bezw. Vater, Kaufmann Laser hierselbst,
B. des Kreises Teltow Nr. 39 458 über 124,46 ℳ, lautend auf Fräulein Selma Thäsler, von der ꝛc. Thäsler hierselbst, beantragt. 1
Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 1. November 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel B., part. Saal 32, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.
Berlin, den 2. April 1895.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 82.
[3133] Aufgebot. .
Auf den Antrag des Kasernenwärters Gottfried Wirths zu Düsseldorf, in seiner Eigenschaft als Vormund der minderjährigen Bertha Bauernkämper, wird der Inhaber des angeblich verloren gegangenen Sparkassenbuches der hiesigen städtischen Sparkasse Nr. 55 701 über 400 ℳ, ausgestellt für die genannte Bertha Bauernkämper, aass orhelt. spätestens in dem auf den 5. November 1895, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch vorzu⸗ legen, andernfalls dasselbe für kraftlos erklärt werden wird. 3
Düsseldorf, den 5. April 1895.
Königliches Amtsgericht.
[74648] Aufgebot.
Der Arbeiter August Neigefind aus Königszelt, früher in Schweidnitz wohnhaft, hat das Aufgebot folgender von der städtischen Sparkasse zu Schweidnitz ausgestellter Sparkassenbücher:
1) Nr. 3272, ausgestellt Martha Neigefind, 2) Nr. 3289, ausgestellt auf die minorenne Anna Neigefind, 3) Nr. 3316, ausgestellt auf den minorennen Paul Neigefind, seine Kinder, lautend auf je 26,97 ℳ, welche an⸗ eblich verloren gegangen sind, beantragt. Der In⸗ e der Sparkassenbücher wird aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf den 1. Oktober 1895, Vor⸗ mittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 11, anberaumten 8e seine Rechte anzumelden und die Sparkassenbücher vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben olgen wird. b Schweidnitz, den 5. März 1895. Königliches Amtsgericht. Abtheilung V.
[3100] Aufgebot.
Nachstehende Dokumente
1) das Sparkassenbuch der Sparkasse zu Coswig Nr. 13 971 über 305 ℳ 18 ₰, lautend auf den Schuhmachermeister Friedrich Walter in Coswig, 2) eine Abschrift des Kontrakts vom 12. Mär 1869 mit Zession vom 23. September 1870, wona die verstorbene Wittwe Friederike Ganzer, geb. Ganzer, in Griebo gegen Verpfändung des jetzt Döring'schen Wohnhauses in Möllensdorf Nr. 10. die Summe von 450 ℳ zu fordern hat, welche Forderung äm 12. Januar 1892 an den Oekonomen Friedrich Joachim in Wahlsdorf zediert worden ist,
sind angeblich verloren gegangen. 8
Es haben nun zu 1 der Schuhmachermeister Füher Walter in Coswig, zu 2 der Rentier riedri
auf die minorenne
24*½
Ganzer in Griebo das Aufgebot dieser Ur⸗ unden beantragt, und werden demzufolge die In⸗ haber der letzteren hierdurch aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 19. November 1895, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte an⸗ zumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Coswig, den 4. April 1895. 8 Herzoglich Anhaltisches Amtsgericht. (gez.) Dr. Beyer. 8 dissgets Coswig i. Anh., den 6. April 1895. L. S.) (Unterschrift), Sekretär, erichtsschreiber des Herzogl. Amtsgerichts.
[3130] Aufgebot. . Die Firma Alexander Seelig in Berlin, Gr. Hamdurgerstraße 20, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Hentschel in Berlin, Roßstr. 2 II, hat das Aufgebot des am 31. Dezember 1894 ausgestellten, am 15. Februar 1895 fällig gewesenen, von der irma Alexander Seelig in Berlin auf Ernst
in Gera gezogenen und von diesem