1895 / 95 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 20 Apr 1895 18:00:01 GMT) scan diff

Richtamliche⸗

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 20. April.

Seine Majestät der Kaiser und König trafen, wie Föä 818. gestern Nachmittag 5 ¼ Uhr in Weimar ein und wurden am Bahnhofe von Seiner Königlichen 822 dem Grvßherseg van Sachsen, dem Prinzen Heinrich VII. euß j. L., dem eral⸗Adiutanten rafen Henckel von Donnersmarck und dem preußischen Gesandten Raschdau empfangen. Seine u der Kaiser und Seine Königliche Hoheit der Großherzog Sich in offenem Wagen unter lebhaften Zurufen der in Straßen der festlich geschmückten Stadt angesammelten Menge nach dem Schlosse. Nach der Begrüßung Ihrer Königlichen oheit der Ssst den Familiendiner und Marschalltafel statt. Bald nach Aufhebung der Tafel erfolgte um 8 Uhr die Ab⸗ fahrt des Kaisers und des Großherzogs nach Eisenach und die Ankunft daselbst um 9 ½ Uhr Abends. Seine Majestät der Kaiser fuhren alsbald nach Wasungen weiter, während der Großherzog in der Wartburg Wohnung nahm. 1 eute in aller Frühe begaben Sich Seine Majestät zur Auerhahnbalze in das Wasunger Revier und fuhren um 6 Uhr 50 Minuten früh von Wasungen Fach Eisenach zurück, wo die Ankunft gegen 8 Uhr erfolgte und Wagen bereit standen, welche Seine Majestät nebst Gefolge nach der Wartburg führten. Den morgigen Sonntag über gedenken des Kaisers und Königs Majestät auf der Wartburg zu verweilen. 1u“

* Das Staats⸗Ministerium trat heute Nachmittag 2 Uhr unter dem Vorsitz des Vize⸗Präsidenten, Staats⸗Ministers Dr. von Boetticher im Dienstgebäude, Leipzigerplatz Nr. 11,

Das „Militär⸗Wochenblatt“ hatte in seiner Nr. 31. eine kürzlich erschienene Broschüre „Vollkampf, nicht Schein⸗ kampf“ einer Besprechung unterzogen. Diese Besprechung kritisieren einzelne Blätter, z. B. die „Vossische Zei⸗ tung“ vom 10. April, Abends, und die „Frank⸗ furter Zeitung“ vom 11. April, Abends, indem

e hierbei von der Voraussetzung ausgehen, das „Militär⸗ Wochenblatt“ sei ein „amtliches Blatt der Militär⸗Verwaltung“ bz. „ein Organ, das einen amtlichen Charakter trägt, also aus dem Gelde der Steuerzahler unterhalten wird“.

Diese Auffassung ist irrig. Das „Militär⸗Wochenblatt“ hat seit Alters her das Voxrecht, die Personal⸗Veränderungen zuerst veröffentlichen zu dürfen; übrigens aber erhält es sich ausschließlich selbst aus den Erträgen seiner Abonnements ꝛc. Amtlicher Charakter liegt ihm nicht bei.

v1““

Der Kaiserliche Botschafter in Wien Graf zu Eulen⸗ burg hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten. Während seiner v e; fungiert der Legations⸗Rath Prinz von Lichnowsky als Geschäftsträger.

Der bisher im Reichsamt des Innern als Hilfsarbeiter beschäftigte Regierungs⸗Assessor Lohmann aus Arnsberg ist mit der kommissarischen Verwaltung des Landrathsamts im ge5 Bersenbruͤck, Regierungsbezirk Osnabrück, beauftragt worden.

Der Regierungs⸗Assessor von Krosigk in Danzig ist der Königlichen Regierung zu Köslin zur weiteren dienstlichen Verwendung überwiesen worden. 1

Der Regierungs⸗Assessor Dr. Hassenstein zu Ragnit ist der Königlichen Regierung zu Königsberg an Stelle des be⸗ urlaubten Regierungs⸗Assessors Grashoff überwiesen worden.

Friedrichsruh, 19. April. Fürst Bismarck empfing heute, wie „W. T. B.“ berichtet, eine Deputation aus Stuttgart, welche das künstlerisch ausgestattete Glück⸗ wunschschreiben der Stadt Stuttgart zum 80. Geburtstage des Fürsten überbrachte. Ferner nahm der Fürst aus den Händen des Delegirten des sächsischen Gymnasiallehrer⸗Vereins eine Glückwunsch⸗Adresse entgegen. Zugleich berichtigt das „W. T. B.“ seine neuliche Meldung dahin, daß bei dem Empfange der Vertreter der deutschen Innungen (s. Nr. 93 d. Bl.) nicht Graf Rantzau, sondern Dr. med. Weise den Trink⸗ spruch auf den Fürsten Bismarck ausgebracht hat.

Württemberg. 8 Der Zustand Seiner Königlichen Hoheit des Herzogs Albrecht ist, wie der „St.⸗A. f. W.“ meldet, andauernd ganz befriedigend. 8 8 Seitens des Staats⸗Ministeriums ist dem Präsidium des Ständischen Ausschusses der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Beschaffung von Geldmitteln für den ö und für außerordentliche Bedürf⸗ nisse der Verkehrsanstaltenverwaltung in der Finanz⸗ periode 1895/97, sowie der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Benützung der öffentlichen Gewässer, zugegangen.

Hessen.

Der „Darmstädter Zeitung“ zufolge wird Seine König⸗ liche Hoheit der Großherzog einer Einladung Seiner Majestät des Kaisers zur Einweihung des Nord⸗ Ostsee⸗Kanals Folge leisten. Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Heinrich von Preußen wird am nächsten Montag mit dem Prinzen Waldemar zum Besuch am Großherzoglichen Hofe in Darmstadt eintreffen.

Mecklenburg⸗Strelitz.

Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin wird, wie die „Lds.⸗Ztg.“ erfährt, am Montag von Neustrelitz nach ;en abreisen, um dort mehrere Monate Aufenthalt zu nehmen.

An der gestern in Wien abgehaltenen Konferenz in der Angelegen 1 Verstaatlichung der Südbahn nahmen seitens Oesterreichs der Minister⸗Präsident Fürst zu Windisch⸗

rätz, der Finanz⸗Minister Dr. von Plener und der Handels⸗ inister Graf Wurmbrand theil.

Mit dem ungarischen Minister⸗Präsidenten Baron Banffy haben sich gestern auch die übrigen in Wien anwesenden ungarischen Minister nach Budapest begeben. Wie verlautet, wird sich der österreichische Handels⸗Minister Graf Wurm⸗ brand zur Fortsetzung der Verhandlungen über die Ver⸗ staatlichung der Südbahn wahrscheinlich in der nächsten Woche nach Budapest begeben.

Großbritannien und Irland.

Die heute erschienene „Times“ veröffentlicht den Wortlaut des Schreibens des Papstes an das englische Volk bezüg⸗ lich der Einigung der anglikanischen Kirche mit der katho⸗ lischen. Der Papst sagt darin, er wünsche sehnlichst, daß seine Anstrengungen zur Förderung des großen Werkes, die Eini⸗ gung der Christenheit zu erreichen, beitragen möchten, fordert dann die Katholiken in England auf, ihn dabei zu unterstützen, und ruft den Schutzpatron und die Heiligen Englands und die Mutter Gottes an, vor dem Throne Gottes seine Fürbitter zu sein. Schließlich verheißt der Papst allen denen, welche das dem Briefe beigefügte Gebet andächtig beteten, einen Ablaß von 300 Tagen.

Frankreich.

Wie „W. T. B.“ aus Havre berichtet, besuchte der Präsident Faure gestern den britischen Kreuzer „Australia“ und nahm an dem von dem Kommandanten ihm zu Ehren gegebenen Lunch theil. Im Verlauf desselben dankte der Kommandant dem Präsidenten für den Besuch, versicherte denselben seiner aufrichtigen und herzlichen Freundschaft für Frankreich und gab dem Wunsche Ausdruck, dieselbe möge cfür immer andauern. Präsident Faure antwortete in englischer Sprache, dankte dafür, daß England die „Australia“ gesandt habe, und lobte die Schönheit des Fahr⸗ zeuges. Später besuchte der Präsident auch noch den fran⸗ zösischen Kreuzer „Jean Bart“. Gestern Abend wohnte der Präsident einer Galavorstellung im Großen Theater bei und wurde bei seinem Eintritt in das Theater von den Zuschauern enthusiastisch begrüßt. Auch die Offiziere des britischen Kriegs⸗ schiffes „Australia“ waren im Theater anwesend. Der bri⸗ tische Konsul und der Kommandant der „Australia“ wurden von dem Präsidenten in seine Loge gebeten.

Türkei.

Nach einer Meldung der „Politischen Korrespondenz“ aus Konstantinopel sind die Ehren⸗Adjutanten des Sultans von der Goltz Pascha und Kamphoevener Pascha zu Marschällen ernannt worden.

Die Wahlen zur Skupschtina sind, wie „W. T. B.“ aus Belgrad berichtet, im ganzen Lande in bester Ordnung vollzogen worden und haben eine überwiegend regierungs⸗ In einzelnen Bezirken be⸗

freundliche Majorität ergeben. theiligten sich auch die Liberalen.

Schweden und Norwegen.

Der schwedische Reichstag beschloß vorgestern in ge⸗ meinschaftlicher Abstimmung beider Kammern, daß von dem Gewinn der Reichsbank im Jahre 1894 2 340000 Kronen der Staatskasse zu überweisen und 263187 Kronen der Reichsbank zu überlassen sümnß Außerdem wurden 895 300 Kronen zur Anschaffung von neuen Handfeuerwaffen, 450 000 Kronen zur Anschaffung von Mobilisierungsmunition für Handfeuerwaffen und 1 500 000 Kronen zur Anschaffung von neuem Schiffs⸗ material bewilligt.

Dänemark.

Das Folkething hat die Gültigkeitserklärung der Wahlen in Saxkiöbing und Skanderborg, wo Freunde des Ausgleichs mit kleinen Majoritäten gewählt worden waren, aber Unregelmäßigkeiten vorgekommen sein sollen, verschoben. Die übrigen Wahlen wurden gutgeheißen. Zum Ersten Präsidenten wurde Sophus Hsbs⸗ zum Ersten Vize⸗Präsidenten Christensen Stadil, zum Zweiten Hermann Trier ge⸗ wählt, sämmtlich Gegner des Ausgleichs. Der Reichstag wird heute geschlossen.

Eine in Madrid eingetroffene amtliche Depesche aus Havanna meldet, daß die Insurgenten bei einem Angriff auf den Ort Doscaminos mit einem Verlust von vier Todten und mehreren Verwundeten 1.ee worden seien. Der Marschall Martinez Campos habe sein Hauptquartier nach Manzanillo verlegt. 8

In New⸗York ist aus Havanna die Meldung eingetroffen, daß die Insurgenten eine Pflanzung in Dosamigos angezündet hätten. Zwei Millionen Arrobas Zucker seien dabei zerstört worden. Ferner wird berichtet, daß in der Provinz Santiago mehrere Personen von den Aufständischen mißhandelt und ermordet worden seien. Einer Depesche aus Tampa zufolge hätten 750 Insurgenten versucht, die Stadt Guan⸗ tanamo zu nehmen, sie seien aber durch eine 4500 Mann starke Truppenabtheilung zurückgeschlagen worden. Der Verlust der Aufständischen habe sich auf 14 Todte belaufen.

Asien.

Nach einer Meldung der Zeitung Nischi Nischi Schimbun“, des bedeutendsten Blattes von Tokio, sind die Bedingungen des zwischen Japan und China abgeschlossenen Friedensvertrags folgende: China erkennt die Unab⸗ hängigkeit Koreas an und tritt die Insel Formosa, die Pescadores⸗Inseln sowie das Gebiet ab, welches süd⸗ lich einer von der Mündung des Flusses Liao nach der Mündung des Yalu⸗Flusses zu ziehenden Linie liegt, mit Einschluß von Ninkow, dem Hafen für Niutschwang, Haitscheng und Kiulientscheng. China bezahlt an Japan eine Kriegsentschädigung von 200 000 000 Taels, die innerhalb 7 Jahren nebst 5 Proz. Zinsen zu entrichten sind; sollte die Kriegsentschädigung inner⸗ halb 3 Jahren gezahlt werden, so werden keine Zinsen berechnet. Japan sichert sich die Rechte einer meist⸗ begünstigten Nation, sowie das Recht der Schiffahrt an dem Tschungkiang und in den Gewässern von Sutschau und von Hongkong, der zollfreien Einfuhr von Maschinen und gewissen Waaren und das Recht der Errichtung von Faktoreien. Ein neuer Handels⸗

vertrag soll zwischen China und Japan auf Grund der be⸗ stehenden e mit den fremden Mächten eschlosf werden mit der Maßgabe, daß China sich mit den in n he stehenden Zolltarifen begnügt. Die in Japan ansässigen chinesischen Unterthanen sollen der sapanas en Jurisdiktion unter⸗ liegen, während Japan fortfährt, das Recht der Exterri⸗ torialität auszuüben. Als Sicherheit für die Be⸗ ahlung der Kriegsentschädigung besetzt Japan Wei⸗ Ai . ein Theil der Occupationskosten wird von China etragen. Die Ratifikationsurkunden sollen innerhalb dreier ochen ausgetauscht werden.

Der „Times“ wird aus Peking von gestern gemeldet dem Vernehmen nach habe China alle Forderungen Japans bewilligt mit Ausnahme derjenigen, aus einen offenen Hafen zu machen. Li⸗Hung⸗Tschang leide an hoch⸗ gradigem Fieber. In den letzten Tagen hätten die Chinesen in Peking den Ausländern gegenüber eine mehr herausfordernde Haltung ö

Das „Reuter'sche Bureau“ meldet aus Söul von gestern, daß der am Mittwoch zurückgekehrte I1“ Gesandte in Japan am folgenden Tage verhaftet worden sei. Ueber den Grund der Verhaftung verlaute noch niches.

Das „Reuter'sche Bureau“ meldet aus Tanger, vier Mauren, die an der Ermordung Rockstroh’s betheiligt gewesen seien, wären gefangen genommen worden. e der Bevölkerung von Marakesch und den Rahamna⸗Stämmen habe ein Gefecht stattgefunden. Die Köpfe von 20 dabei getödteten Rahamnas seien nach Fez ge⸗ schickt worden.

Aus Bloemfontein (Oranje⸗Freistaat) wird von gestern gemeldet, der Volksraad habe eine Resolution angenommen, wonach an die Regierung von Transvaal das Ersuchen gerichtet werden solle, eine Deputation zu empfangen, um mit ihr über die Frage einer Föderation zu verhanden.

Parlamentarische Nachrichten.

Für die am Dienstag, den 23. d. M., stattfindende 74. Plenar⸗ sitzung des Reichstags (Beginn: 2 Uhr Nachmittags) ist folgende Tagesordnung festgesetzt: Zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Abänderung des Zolltarifs, auf Grund des Berichts der VIII. Kommission, in Verbindung mit der dritten Berathung der Allerhöchsten Verordnung, betreffend die Erhebung eines Zollzuschlags für aus Spanien und den spanischen Kolonien kommende Waaren, vom 25. Mai 1894.

Der von der Stadt Stettin präsentierte Ober⸗Bürger⸗ meister, Geheime Regierungs⸗Rath Haken daselbst ist als Mitglied des Herrenhauses auf Lebenszeit berufen worden.

Auf der Tagesordnung für die 56. Plenarsitzung des Hauses der Abgeordneten am Dienstag, 23. April, steht die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Errichtung einer General⸗Kommission für die Provinz Ostpreußen.

Eutscheidungen des Reichsgerichts.

Weder die er. der Aktiengesellschaft als solche noch die Eigenschaft der Aktionäre als solche ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, I. Zivilsenats, vom 29. Dezember 1894, durch das Vorhandensein von Aktien⸗Urkunden bedingt, namentlich kann die Aktiengesellschaft, so lange die Aktienbeträge nicht voll ein⸗ gezahlt sind, ohne jede urkundliche Verkörperung der Altienrechte be⸗ stehen. „Aktien im eigentlichen Sinne sollen nach Art. 215 c Abs. 3 des Handelsgesetzbuchs vor der Volleinzahlung der Aktienbeträge nicht ausgegeben werden, und die Ausgabe von Interimsscheinen ist im Gesetz nicht vorgeschrieben. Ist ein so Stadium auch nach der Entstehung der Gesellschaft noch zulässig, so ist während desselben weder eine Veräußerung der ienrechte ausgeschlossen, noch kann dem Aktionär die Ausübung des Stimmrechts in der Generalversamm⸗ lung deswegen versagt werden, weil er keine Aktienurkunden besht Die Bestimmung des Art. 190 Abs. 1 H.⸗G.⸗B.: „Jede Aktie gewä das Stimmrecht“ ist für diesen Fall sachgemäß dahin auszulegen, daß unter der Aktie das Aktienrecht zu verstehen ist. Darüber, wie in einem solchen Fall derjenige, welcher das Stimmrecht in der General⸗ versammlung ausüben will, sich als Aktionär zu legitimieren habe, ist weder aus dem Gesetz, noch aus dem Gesellschaftsvertrag etwas zu entnehmen. . .. Wenn es sich um die Gründer oder im Falle der Successivgründung um die ersten Zeichner handelt, so bieten sich als Mittel der Legitimation der Errichtungsakt und die Zeichnungsscheine dar. Wenn dagegen jemand als Aktionär auftritt, der nicht zu den Gründern oder den Zeichnern des Grundkapitals gehört, so kann verlangt werden, daß er sich über den Erwerb der von ihm prätendierten Aktienrechte ausweise Es kann nicht für unzulässig erachtet werden, daß von W. sich in der Generalversammlung durch Bezugnahme auf seine Eintragung in das Aktienbuch der Beklagten als Aktionär legitimiert und auf Grund dieser Legitimation das Stimmrecht aus⸗ geübt hat. Denn wenngleich hier, da Aktienurkunden nicht ausgegeben find, die Art. 182, 183, 220 H.⸗G.⸗B. nicht anwendbar erscheinen, so enthält doch die Eintragung immerhin as Anerkenntniß der Aktiengesellschft, daß der Eingetragene sich zur Zeit der Eintragung als Aktionär ausgewiesen habe. Daß das Aktienbuch in der Generalversammlung nicht ver⸗ gelegt werden konnte, ist unerheblich, da die erfolgte Eintragung voen den anwesenden Mitgliedern des Aufsichtsraths ausdrücklich bestätigt worden ist. Ebensowenig ist von Bedeutung, daß von W. im

buch der Beklagten nicht als „Aktionär’, sondern als „bemgk⸗ berechtigt“ bezeichnet ist. Denn dadurch hat zum Ausdruck

werden sollen, daß derselbe als Erwerber der Aktienrechte bei

der Aktien einen Anspruch auf Auslieferung einer entsprechenden 1 von Aktienurkunden habe.“ (311/94.)

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

Die Verheirathung einer zur staatlichen Einkommenstener herangezogenen Zensitin an eine im Offiziersrang stehende Militär⸗ person des Friedensstandes und die damit verbundene Ueber⸗ fiedelung der jungen Frau nach dem Wohnorte des Ehemannes nach einem Urtheil des Ober⸗Verwaltungsgerichts, II. Senats, vem 3. November 1894, zur Folge, daß die Wohnsitzgemeinde des Cbe⸗ mannes die Ehefrau zur Gemeinde⸗Einkommensteuer von ihrem Kapital, vermögen bis zum Schluß des Steuerjahres selbständig nich heranziehen kann. Die Ehegattin des Lieutenants von F. üee⸗ bis zu ihrer Verheirathung im November 1892 in S. gewohnt war daselbst für das Steuerjahr 1892/93 zur Staats⸗ mit 118 veranlagt worden. Infolge ihrer Verheirathung fians sie nach L., dem damaligen Wohnsitz ihres ber, 3

ier wurde sie für die drei Monate Januar, Februar, März 1 zur Gemeinde⸗Einkommensteuer mit 972 40 = 320 % Jus zum Staatssteuersatz herangezogen. Der Ehemann erhob Einf gegen die Höhe der Steuer, indem er sich auf das Gesetz vom 29. Junt 1886, betreffend die Heranziehung von Militärpersonen zu Abgaben

wonach Offiziere nur ein Viertel der er, also vorliegend nur 23 60 ₰, zu zahlen haben. Der spruch hatte keinen Erfolg, und auf die Klage des Ehemanns ite der Bezirksausschuß auf Abweisung der Klage, indem er aus⸗ führte: Der Art. 78 der unter dem 5. Auguft 1891 erlassenen Aus⸗ führungsanweisung zum Einkommensteuergesetz vom 24. Juni 1891 imme in seinem letzten Absatz: 8 3 . Verheirathung begründet einen Abzug nicht; vielmehr wird auch sie Steuer einer etwa bereits vorher selbständig veranlagten Ehe⸗ frau bis zum Schluß des Steuerjahres, in welchem die Heirath geschlossen ist, forterhoben und nach § 5 des für die Stadt L. geltenden Einkommensteuer⸗ Regulativs seien die zur Staatseinkommensteuer herangezogenen Steuer⸗ pflichtigen unmittelbar aus der Staatssteuerrolle zu übernehmen. Auf die Revision des Klägers hob das Ober⸗Verwaltungsgericht die Entscheidung des Bezirksausschusses auf, indem es begründend aus⸗ führte: „Da es sich in Bezug auf die Gemeindesteuer um eine neue Veranlagung handelt, scheidet die Frage, ob und inwieweit etwa der Vorgang einer im Laufe des Steuerjahres sich vollziehenden Ver⸗ heirathung einer Zensitin auf den rechtlichen Bestand einer bereits vorher erfolgten Veranlagung derselben einwirkt, hier über⸗ haupt aus; es fragt sich nur, ob nach den Verhältnissen der Zeit, da die Veranlagung bezw. von wo an dieselbe neu erfolgte, eine solche zulässig war. Es ist daher vor allem das Gesetz, betr. die Heran⸗ ijehung von Militärpersonen, vom 29. Juni 1886 zu tigen. Nach § 2 das. ist Gegenstand der Kommunaleinkommen⸗Besteuerung das außerdienstliche selbständige Einkommen der Abgabepflichtigen unter Hinzurechnung des etwaigen besonderen Ein⸗ kommens der zu ihrem Haushalte gehörigen Fa⸗ milien mitglie der. Hiernach findet eine selbständige Heran⸗ jiehung der Familienglieder bezüglich des nach diesem Gesetz in Frage kommenden Einksmmens nicht statt; es war also auch die Veranlagung der Ehefrau des Klägers zur Gemeinde⸗Einkommensteuer von einem solchen Einkommen unzulässig. Gleichwohl mußte davon abgesehen werden, die pöllige der Ehegattin des Klägers von der Gemeinde⸗Einkommensteuer eintreten zu lassen, da Kläger im Streitverfahren nur in eben dem Umfange, in dem er der Besteuerung schon rechtzeitig im Einspruchverfahren entgegengetreten war, Frei⸗ stellung in Anspruch nehmen durfte, in seinem Einspruch aber nur die Ermäßigung der Steuer auf †¼ beansprucht hatte.. ..“ (II. 1490.)

Nach dem Gesetz vom 26. Februar 1877, betreffend die Voraus⸗ leistungen zu Wegebauten ꝛc. in der Provinz Hannover, kann, wenn Gemeindewege oder Landstraßen infolge des Betriebes von Fabriken, Bergwerken, Steinbrüchen, Ziegeleien oder ähnlichen Unternehmungen in erheblicher Weise dauernd abgenutzt werden, auf den Antrag derjenigen, deren Unterhaltungslast 9 solche Unternehmun vermehrt wird, den Unternehmern na Verhältniß dieser Mehrkosten ein angemessener Beitrag zu den Kosten der Unterhaltung des betreffenden Weges auferlegt werden. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Ober⸗Verwaltungsgericht, IV. Senat, durch Urtheil vom 24. November 1894 ausgesprochen:

1) Für die Anwendbarkeit des Gesetzes vom 26. Februar 1877 kommt es nicht darauf an, ob die Unternehmungen, durch deren Betrieb die erhebliche und dauernde Abnutzung einer eees herbeigeführt wird, in der Provinz Hannover liegen, und ebenso⸗ wenig darauf, ob die Unternehmer selbst, gegen welche auf Grund dieses Gesetzes der Anspruch auf Leistung eines Präzipualbeitrags erhoben wird, ihren Wohnsitz innerhalb dieser Provinz haben. „Auch wenn beide Voraussetzungen nicht zutreffen, kann der Anspruch begründet sein, vorausgesetzt nur, daß die Wegestrecke selbst, für deren Abnutzung derselbe erhoben wird, in dem Geltungsbereiche des Gesetzes gelegen ist und daß im übrigen die Voraussetzungen zu⸗ treffen, unter denen dieses Gesetz einen solchen Anspruch anerkennt. Inwieweit etwa darnach auch weit entfernt liegende Unter⸗ nehmungen zu Präzipualleistungen herangezogen werden können, braucht hier nicht erörtert zu werden, da die Beklagten in dem unmittelbar an die Provinz Hannover angrenzenden Kreise 8 ihren Wohnsitz haben und ebendort auch ihre Steinbrüche belegen sind.“

2) Der Unternehmer ist zur Leistung eines Präzipualbeitrages verpflichtet, auch wenn er nicht selbst die in seinem Betriebe ge⸗ wonnenen Sachen seinen Abnehmern zufährt, sondern diesen die Abholung und Abfuhr überläßt. „Unerheblich ist es ferner, ob die Beklagten selbst die Steine, die in ihren Steinbrüchen gebrochen worden sind, ihren Abnehmern zufahren, oder ob sie letzteren die Abholung oder Abfuhr überlassen. Denn auch wenn dies letztere, wie die Beklagten behaupten, der Fall sein sollte, bleibt die hierdurch veranlaßte Vekturanz eine solche, welche infolge des Betriebes der den Beklagten gehörigen Steinbrüche entstanden ist und für welche daher die Beklagten zu Präzipualleistungen herangezogen werden können, wofern durch dieselbe eine erhebliche und dauernde Abnutzung eines Gemeindeweges oder einer Landstraße herbeigeführt wird.“ ,3.) Die Abnutzung eines Gemeindeweges ist eine dauernde im Sinne des Gesetzes, wenn sie sich alljährlich wiederholt, wenn⸗ gleich sie innerhalb eines jeden Jahres keine gleichmäßige ist und sich auf einzelne Monate oder Wochen zusammendrängt. „Es bedarf nicht einer Abnutzung, die mit einer gewissen Gleichmäßigkeit während des ganzen Jahres g vielmehr muß, da mit der dauernden Ab⸗ nutzung nur der Gegensatz zu einer vorübergehenden bezeichnet werden sollte, auch diejenige als dauernde angesehen werden, welche sich all⸗ jährlich wiederholt, wenngleich sie innerhalb eines jeden Jahres keine gleichmäßige ist und sich vielleicht, wie dies bei einzelnen Unter⸗ nehmungen sehr wohl der Fall sein kann, auf einzelne Monate oder Wochen zusammendrängt. Der Begriff der Dauer liegt eben auch in der regelmäßigen Wiederholung“. (V. 1444.)

Gemeindezwecke, berief,

Statistik und Volkswirthschaft.

,“

Im Jahre 1894 sind in Preußen 1480 selbständige Personen naturalisiert, bezw. in den Staatsverband aufgenommen worden; darunter definden sich der Religion nach 1050 veres; und 406 katholische Christen und 24 Juden, der seitherigen Staats⸗ angehörigkeit nach 75 Russen, 189 Oesterreicher und vasee. 250 Holländer, 117 Nord⸗Amerikaner (meistens ehemalige Deutsche), 360 Dänen, 204 Angehörige anderer deutscher Bundesstaaten und 285 Angehörige sonstiger Staaten. Ehefrauen und minderjährige Kinder sind in den mitgetheilten Zahlen nicht enthaltethnan.

Zur Arbeiterbewegung.

In Dortmund befinden sich die Maler⸗ und Feftrslcbergehen seit Ostern im Ausstand (pgl. Nr. 93 d. Bl.). Wie die „Rhein.⸗ Westf. Ztg.“ mittheilt, hat am Donnerstag eine vorberathende Sitzung des Dortmunder Gewerbegerichts stattgefunden, um, wenn es gefordert wird, zur Beilegung des Ausstandes in Thätigkeit zu treten. Ob das

ewerbegericht angerufen werden wird, steht noch dahin. d In Regensburg ist, wie der „Vorwärts“ berichtet, ein Theil er Zimmerleute in einen Ausstand eingetreten.

Aus Wien meldet „W. T. B. E1ö der Ziegelei⸗ rbeiter. Die österreichische „Volksztg.“ erfährt aus Mödling: Am Freitag Nachmittag drangen gegen 300 ausständige Ziegelarbeiter 4 sämmtliche fünf in Neudorf und Guntramsdorf besas ichen Ziegel⸗ erke, woselbst die Arbeit eingestellt wurde. Nur sieben Gendarmen waren anwesend. nn Einer Londoner Meldung des „W. T. B.“ zufolge hat die Ver⸗ f ittlung des Handelsamts in dem Streit der Schuhwaaren⸗ rikanten und der Schuhwaarenarbeiter gestern na vesch Dauer des Ausstandes von sechs Wochen zu einem Ausglei nie in Luzern hahen die Küfer die Arbeit eingestellt. Sie fordern, wie im „Vorwärts“ mitgetheilt wird, den Zehnstundentag, einen

arbeit und

Nach Mittheilung des Statistischen Amts der Stadt Berlin sind bei den h Standesämtern in der W vom 88. Pegendet 12 Shesalehatarn, A8 Pablgeberene, il 8 orene, eschließungen,

Sterbefälle.

Kunst und Wissenschaft.

unt Protektorat Seiner Majestät des Kaisers und Königs wird die hiesige Akademie der Künste im Jahre 1896 ihr zweihundertjähriges Bestehen feiern. von einer beson⸗ deren Kommission der akademischen Körperschaft berathene Programm der Jubelfeier hat die Allerhöchste Billigung gefunden. Als Hauptbestand⸗ theil der Jubelfeier ist eine internationale Kunstausstellung in Aussicht genommen. Für die Veranstaltung und Leitung dieser Ausstellung kommen die im Jahre 1893 erlassenen Satzungen für die von der ge⸗ sammten Künstlerschaft zu veranstaltenden großen Berliner Kunstausstel⸗ lungen in Anwendung. Mit tauf den festlichen Anlaß und auf den sich daraus ergebenden besonderen Charakter der Ausstellung wird jedoch nach Allerböchster Bestimmung die nach den Satzungen aus sechs in Berlin ansässigen Mitgliedern der Genossenschaft der Akademie der Künste und sechs Mitgliedern des Vereins Berliner Künstler sowie drei Mitgliedern der Künstlerschaft Düsseldorfs zu bildende Aus⸗ stellungskommission für das Jahr 1896 durch den Direktor der Hoch⸗ schule für die bildenden Künste und durch fmef weitere Mitglieder des Senats (Sektion für die bildenden Künste) verstärkt werden. Die Ausstellungskommission wird alsbald gebildet werden.

An der Humboldt⸗Akademie werden am Montag, den 22., und Dienstag, den 23. April, Nachmittags und Abends, noch folgende Vortragscyeclen und Unterrichtskurse im Dorotheenstädtischen Realgymnasium, Georgenstraße 30/31 (NW.) eröffnet. Montags, 5 ½ bis 7. Uhr: Dr. A. Chr. Kalischer, Lateinisch (Kursus, II. Quartal); 7 bis 8: Derselbe, Geschichte der Ethik II: Die christliche Zeit bis zu Cartesius; Dr. D. Joseph, Die Baukunst der Etrusker und Römer (mit Museumsbesuch); Dozent Ch. Marelle, Littérature françgaise contemporaine (ꝝv Cyelus); 8 bis 9 Uhr: Dr. Th. S. Flatau, Hygiene: Ausgewählte Abschnitte der Gesundheitslehre; Dr. L. Kaemmerer, Hauptepochen und Stätten der christli Kunst. Dienstag 6 ½ bis 8 Uhr: G. Sacerdoti, Italienische Grammatik (II. Kursus); 7 bis 8 Uhr: Dr. H. Gra⸗ velius, Einleitung in die Himmelskunde: Die Kräfte im Weltall; Professor Dr. F. Kirchner, Metrik und Poetik (Kursus); 8 bis 9 Uhr: Derselbe, Pädagogik; Dr. M. Klein, Philosophische Uebungen (Kraft und Stoff von L. Büchner). Mittwoch, den 24., 7 bis 8 Uhr, eröffnet Dr. R. Schneider seinen Cyclus über „Das kleinste Leben und die Bazillen“, und Donnerstag, den 25., 6 bis 7 beginnt Dr. H. Gravelius, Meteorologie (mit Demonstrationen). Der erste Vortrag jedes Cyelus ist für jedermann frei. Alles Nähere enthalten die die gratis in den bekannten Buchhandlungen und im „Invalidendank“ (Unter den Linden 24) zu haben sind.

In der gestrigen Sitzung des XI. deutschen Geographen⸗ tages in Bremen, welche unter dem Vorsitz des Geheimen Admiralitäts⸗Raths, Professors Dr. Neumayr⸗Hamburg und des Senators Dr. Ehmcke⸗Bremen stattfand, wurden zunächst zahlreiche Glückwunsch⸗Telegramme und „Schreiben Lu der 25 jährigen Jubelfeier der „Bremer Geographen⸗Gesellschaft“ mitgetheilt. Unter den Vorträgen erntete namentlich der des Lieutenants Grafen von Götzen über seine Reise durch Zentral⸗Afrika in den Jahren 1893 und 1894 lebhaftesten Beifall. Nachmittags fand eine Besichtigung der Sehenswürdigkeiten von Bremen statt, und Abends schloß sich eine

esellige Zusammenkunft im Rathskeller an. Zum Ort für die nächste agung wurde Jena gewählt.

Im Museum von Olympia ist, wie dem „W. T. B.“ aus Athen gemeldet wird, am Donnerstag die Büste des Geheimen Regierungs⸗Raths, Professors Ernst Curtius unter großer Be⸗ theiligung von griechischen und ausländischen Archäologen feierlich auf⸗ gestellt worden. Die Direktoren des französischen und des deutschen archäologischen Instituts hielten Reden, welche mit großem Beifall aufgenommen wurden. Ihre Majestät die Kaiserin Friedrich hatte einen prachtvollen Lorbeerkranz gesandt.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Schweden.

Durch Königliche Verordnung vom 8. d. M. ist die Bekannt⸗ machung vom 15. September 1893, betreffend die Einfuhr von Waaren, welche der Verbreitung von Cholera verdächtig sein können, dahin abgeändert worden, daß Lumpen aus ganz Deutschland unter den bestimmten Bedingungen zur Einfuhr in weden zugelassen werden. (Vergl. „R.⸗Anz.“ Nr. 239 vom 5. Oktober 1893.)

Handel und Gewerbe.

Zwangs⸗Versteigerungen.

Beim Königlichen Amtsgericht I Berlin standen am 19. ril die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Steglitzerstraße 3, dem Kaufmann Alb. Krause gehörig; Flache 10,43 a; Nutzungswerth 21 960 ℳ; Meistbietender blieb der Rentier W. Rauenbusch zu Neu⸗Weißensee mit dem Gebot von 360 000 Wollinerstraße 13, dem Kaufmann Max Pauls und seiner Ehefrau, geb. Vogt, gehörig; Fläche 10,33 a; Nutzungswerth 16 050 ℳ; mit dem Gebot von 238 000 blieb der Königliche Amts⸗ erichts⸗Sekretär Hugo Nitschky, Veteranenstraße 13, Meist⸗ ietender. Fennstraße 3, dem Maurermeister Joh. Gottl. K. Richter gehörig, Fläche 9,03 a; Nutzungswerth 14 760 ℳ; mit dem Gebot von 184 000 blieb der Prediger Julius Bonnet, Klosterstraße 43, Meistbietender.

Vom oberschlesischen Eisen⸗ und Zinkmarkt be⸗ richtet die „Schl. Ztg.“: Die Lage des oberschlesischen Eisenmarktes hat im allgemeinen eine Wendung zum Befferen genommen; der Beschäftigungsgrad in der letzten Woche war auf sämmtlichen Werken im Steigen begriffen. Die Abfuhr von Roheisen zu den Walz⸗ werken war eine gegen die Vorwochen wesentlich regere, und dürfte an Puddelroheisen theilweise bald Mangel eintreten, ein Zeichen sich bessernder Konjunktur. Auch die Erzzufuhr im Felance ist wieder stärker aufgenommen worden. Die Walzwerke sind für die nächsten Wochen auf Grund der vorliegenden und weiter zahlreich ein⸗ Aufträge voll beschäftigt, und es hat infolge dessen die Ver⸗ aufsstelle des schleflsch mitteldeutschen Walzwerkverbandes den Grund⸗ preis für Walzeisen um 5 per Tonne erhöht. Am 18. d. M. ist der neue Oderhafen bei Kosel dem Verkehr übergeben worden. Dieses Ereigniß ist für die neSnn ndustrie, insbesondere die Montanindustrie, hochbedeutsam. Es steht zu erwarten, daß sich der Versand zu Wasser auf der Oder bedeutend erweitern wird. Infolge des langen Winters und des darauf 20. enden Hoch⸗ wassers erfolgt in diesem Jahre die Eröffnung der Uüiffahrt außer⸗ ordentlich spät, und große Mengen Walzeisen harren noch des Ver⸗ sandes. Binnen kurzem werden sich die Magazine 21 den Werken sehr f.eeee haben. Das Auslandsgeschäft ist, insbesondere nach Rußland, selbst bei den unzulänglichen Preisen ein sehr stilles. Die 22 Nachfrage richtet sc hauptsächlich auf die mittleren Waleeisen⸗ ortimente, sowie auf Träger und U⸗Eisen. Feineisen ist noch unzulänglich gefragt. Die Stahlwerk e sind mit Anfertigung von Eisenbahnschienen ꝛc. ziemlich gut beschäftigt, und auch bei den übrigen Branchen hat sich die Lage gebessert. ür Fein⸗ bleche gehen die Aufträge in esse eirn nzahl ein,

ist der Absatz für Grobbleche noch unzu⸗ reichend. Die größeren Eisengießereien haben nunmehr auch ziemlich zahlreiche Aufträge auf Bauguß erhalten, sodaß nur noch

die kleineren Werke, welche sich mit Anfertigung von Handelsguß beschäftigen, über Geschäftslosigkeit klagen. Im Zinkgeschäft war die Tendenz auch in der letzten Woche eine steigende, und der Rohzinkpreis ist nach englischer Notierung von 13 Pfd. Sterl. 5 sh. auf 14 Pfd. Sterl. 2 . 6 d. bis 14 Pfd. Sterl. 5 sh. erhöht worden. Hier sind recht bedeutende Posten zu Preisen bis 27,80 und theilweise noch etwas darüber umgegangen. Gute gew. Marken werden heute 28 ℳ, G. von Giesche's Erben W. H. Marke auf 30 gehalten. Für zweites Vierteljahr dürften bei den schlesischen

ütten nur noch beschränkte Mengen erhältlich sein. In Walzzink

ist der Umsatz ein reger, und steht auch hier eine Erhöhung der

Preise bevor.

Börse 8 Düsseldorf. (Amtli Kursbericht vom 18. April, aufgestellt unter Mitwirkung der Börsenkommi 1on Das Geschäft auf dem Kohlen⸗ und Eisenmarkt hat sich in ruhigen Bahnen bewegt. (Berechnung in Mark für 1000 kg und, wo nicht anders bemerkt, ab Werk). Kohlen und Koks. 1) Gas⸗ und Flamm⸗ kohlen: Gaskohle für Leuchtgasbereitung 10,00 11,00, Generatorkohle 10 11, Gasflammförderkohle 8,20 9,20; 2) Fettkohlen: Förder⸗ kohle 7,50 8,50, melierte beste Kohle 8,50 9,50, Koks⸗ kohle 6,50 7. 3) Magere Kohlen: Förderkohle 7—8, melierte Kohle 8 10, Nußkohle Korn II (Anthracit) 18,00 20,00; 4) Koks: Gießereikoks 13,00 14,50, Hochofenkoks 11,00, Nußkoks, sebechen 13,75 15,50; 5) Briquetts 8,50 11,00. Erze: 1) Roh⸗ path 7, 2) Gerösteter Spatheisenstein 9,50 10,50, 3) So⸗ morrostro f. o. b. Rotterdam —, 4) Nassauischer. Rotheisenstein mit ca. 50 % Eisen 8,00 8,50, 5) Rasenerze franko —. Roh⸗ eisen: 1) Ia. 10 12 % Mangan 50 51, 2) Weiß⸗ strahliges Qualitäts⸗Puddelroheisen: a. rheinisch⸗westfälische Marken, b. Siegerländer und 3) Stahleisen je 44,00 mit Frach ab Siegen, 4) Englisches Be ab Verschiffungs⸗

afen —,—, 5) Spanisches Bessemereisen Marke Mudela

cif. Rotterdam —,—, 6) Deutsches do. —,—, 7) Thomaseisen frei Verbrauchsstelle 46,00, 8) Puddeleisen emburger Qualität) 36 37, 9) Englisches Roheisen Nr. III a uhrort 54,00, 10) Luxem⸗ burger Gießereieisen Nr. III ab Luxemburg 45,00, 11) eutsches Gießereieisen Nr. I 63, 1) do. Nr. II —, 13) do. Nr. III 54, 14) do. Hämatit 63, 89 Spani 85 ämatit Marke Mudela ab Ruhrort 71 - 72. Stabeisen: Gewöhnl. Stabeisen 102 105. Bleche: 1) Gewöhnliche Bleche aus Flußeisen 110 115, 2) Kesselbleche aus Flußeisen 120 125, 3) Kesselbleche aus Schweißeisen 150 165, 4) 115 125. Draht: 1) Eisenwalzdraht —,—, 2) Stahl⸗ walzdr. —,—.

L“ Pr. 19. April. (W. T. B.) Eine Ver⸗ sammlung der Mitglieder der Korporation der Kaufmannschaft und der kaufmännischen Vereine, welche von dem Vorsteheramt der Kauf⸗ mannschaft für heute Abend einberufen worden war, nahm nach einem Vortrage des Sekretärs der Kaufmannschaft 5. Simon einstimmig eine Entschließung an, welche die Goldwährung als eine der wichtigsten Grundlagen der deutschen Volkswirthschaft bezeichnet und sich entschieden gegen die bimetallistischen Bestrebungen ausspricht.

„St. Petersburg, 19. April. (W. T. B.) .Die „Novosti“ berichten aus Lodz, daß infolge der zunehmenden Geschäfts⸗ flauheit alle Fabriken den Arbeitstag um ein Viertel verkürzten.

Warschau, 20. April. (W. T. B.) In den letzten Monaten waren in Rußland gefälschte Hundertrubelscheine in Umlauf; die Hundertrubelscheine hatten bisher für unnachahmbar gegolten. Un⸗ mittelbar nach der ersten Entdeckung der Fälschungen wurden von der

olizei in allen Orten lebhafte Nachforschungen veranstaltet, die jedoch Üechs Monate ohne Ergebniß blieben. Endlich gelang es, dieFälscherwerkstatt in Lodz zu entdecken, wo sie als eine Metallpolitur⸗ und galvano⸗ plastische Anstalt angemeldet war. Die Falschmünzer wurden ver⸗ haftet, die Clichés und eine große Zahl von Rubelscheinen beschlag⸗ Fhamt. In ganz Rußland zirkulieren noch zahlreiche gefälschte eine. 3

Verkehrs⸗Anstalten.

Odessa, 19. April. (W. T. B.) Die russische Dampfschiff⸗ fahrts⸗Gesellschaft eröffnete die regelmäßige Dampfschiffverbin⸗ dung mit den russischen Ostseehäfen und fertigte dorthin als ersten Dampfer die „Kaiserin Maria“ ab.

Theater und Mufik.

Berliner Theater. Oskar Blumenthal's schon in anderen hiesigen Theatern mit

gutem Erfolge aufgeführtes vieraktiges Lustspiel „Der Probe⸗

g pfeil“ hat gestern Abend auch im Berliner Theater vor gefülltem Hause einen bemerkenswerthen Erfolg errungen und allgemeinen Bei⸗ fall gefunden. Mit dem Reiz der Handlung deckte sich allerdings auch der der Darstellung. 1 Nuscha Butze leistete als Intrigantin e. von Walnack selbst mit hohem Maßstab Fmessen ganz „. die glückliche Mischung vornehmer Gewöhnung und Haltung und liebenswürdiger Natürlichkeit in dieser Gestalt kam öchst anmuthig zur Erscheinung. Nicht der kleinste Theil der schauspielerischen Leistung und des Erfolgs gebührte ferner Herrn Suske, der als Rittmeister von Dedenroth einen Heiterkeitssturm entfesselte. Auch der Komik in den Rollen des Pianisten Krasinski und des liebenswürdigen eleganten Bonvivants Baron von der Egge wurde durch die Herren Schönfeld und Rieckhoff volles Recht. Sehr anmuthig war endlich die kleine Beate des Fräulein Milly Riska, die durch innige Herzenstöne rührte und erfraute.

Konzerte.

Die Altistin Agnes Ziegler ließ sich sestern im Saal Bechstein hier zum ersten Mal hören. Sie htb eine kräftige, hfengege Stimme, die jedoch noch nicht sorgfältig genug aus⸗ gebildet ist; oftmals schwankte die Reinheit der Intonation recht be⸗ denklich, auch ist der Vortrag nicht belebt genug, wie dies in Gluck’s Arie „Ach erbarmt euch“ aus „Orpheus“ und in den Liedern von ean „Im Herbst“ und „Er ist gekommen“ zu erkennen war.

rahms' „Wiegenlied“ und „Still wie die Nacht“ von C. Behm, welches auf Wunsch wiederholt wurde, gelangen der Sängerin am besten. Von den Herren Behm (Klavier), Krelle (Violine) und Lüdemann (Cello), welche den Abend mit der wohl⸗ elungenen E des Trios, op. 70, von Beethoven eröffnet atten, erfreuten die beiden Letztgenannten noch durch einige Pidècen, die sehr beifällig aufgenommen wurden. v 8

Im Königlichen Wagner'’s Rieczi⸗ mit

wird morgen Richard Herrn Syplva in der Titelrolle unter Kapellmeister Dr. Muck's Leitung gegeben (Adriano: Frau Goetze, Irene: Fräulein Hiedler, Friedensboten: Damen Weitz, Dietrich, Rothauser, Krainz, Deppe, Pohl). Am Montag wird Rossini's „Barbier von Sevilla“ mit Herrn Bulß in der Titelrolle gegeben (Rosine: Fräulein Dietrich, Almaviva: Herr Sommer Basilio: Herr Mödlinger, Bartolo: Herr Schmidt). Hierauf fo das Ballet „Die Puppenfee.. Die Königliche K. sa Frau Marcella Sembri eröffnet am Montag, den 29. d. M.,

auf nur wenige Abende berechnetes Gastspiel als Violetta in Verdi's „La Traviata.“

m Königlichen Schauspielbaufe wird morgen Mer'g Wilhelm Tell' gegeben. Die Hauptrollen sind, wie folgt, besetzt Fell: eerr Nesper, Geßler: Herr Klein, Attinghausen; Herr Kable, Stauffacher: Herr Molenar, Rudenz: Herr Herter, Melchthal; Herr Purschian, Bertha: Fräulein Lindner, Gertrud; Frau Kable Hedwig: Frau von Hochenburger, Armgart: Fräulein Poppe, Parricida: Herr Ludwig, Walther Tell; Felieitas Cerigtoli. 8 ee gehen Arel Delmar's Drama „See“ und Benedir „Dien boten“ in Scene.

Im De 1eh Theater kommt die dreiaktige Tragikomödie „Das Lumpengesindel“ von Ernst von Wolzogen morgen Abend, au Dienstag und Freitag (als 31. Abonnemenksvorstellung) zur Auf⸗ führung. Morgen Nachmittag wird „Der Talieman“ gegeden.

Opernhause