Zer Bemgapreis beträgt vierteljährlich 4 ℳ 50 ₰. Alle Post-Austalten nehmen Bestellung an;
Insertionspreis für den Raum einer Bruckzeile 30 ₰.
Inserate nimmt an: die Königliche Expedition
für Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expedition
SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelune Nummern kosten 25 ₰.
des Deutschen Reichs-Anzeigers
und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers
Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
No. 98.
Berlin, Mittwoch, den 24. April, Abends.
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Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Wirklichen Geheimen Ober⸗Finanz⸗Rath Gauß, vortragendem Rath im Finanz⸗Ministerium, den Stern zum Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub,
dem Vorstand des Kaiserlichen Schiffsvermessungs⸗Amts, Geheimen Regierungs⸗Rath Schunke zu Berlin den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife und der König⸗ lichen Krone,
dem Verwaltungsgerichts⸗Direktor, Geheimen Regierungs⸗ Rath von Rose zu Hildesheim und dem Gymnasial⸗Direktora. D. Schmelzer zu Hamm i. W. den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife,
dem Polizei⸗Sekretär a. D. Flögel zu Breslau den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, sowie
dem Förster a. D. Stuhr zu Neumünster im Landkreise Kiel, bisher zu Heidbunge im Kreise Schleswig, dem Kirchen⸗ ältesten, Kirchenkassen⸗Rendanten und Ackermann⸗Altsitzer Wilhelm Schröder zu Garz im zweiten Jerichowschen Kreise, den Schutzmännern Carl Drews, Friedrich Drö⸗ mer, August Mau. August Rickhoff und Karl Rost, sämmtlich zu Berlin, und dem Nachtwächter Gottfried Trumpke ebendaselbst das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Großherzoglich badischen Ober⸗Amtmann und Amts⸗ — 5-2 Muth zu Rastatt den Rothen Adler⸗Orden be ter Klasse, dem katholischen Stadtpfarrer Gugert zu Rastatt den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, sowie dem Rentner Anton Gies in Molsheim, zur Zei Straßburg i. E., den Königlichen Kron 21 zu verleihen. 8
Seine Maäjestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Hauptmann im Generalstab des X. Armee⸗Korps Friedrich Prinzen von Sachsen⸗Meiningen, Durch⸗ laucht, sowie dem Obersten z. D. von Heimburg, Ober⸗ Schloßhauptmann in Oldenburg, die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, und zwar ersterem: des Großkreuzes des Herzoglich braun⸗ schweigischen Ordens Heinrich’'s des Löwen, letzterem: des Fürstlich waldeckschen Verdienst⸗Ordens erster Klasse.
Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:
dem Hilfsarbeiter im Ministerium für Elsaß⸗Lothringen,
Regierungs⸗Rath Hermann den Charakter als Kaiserlicher Geheimer Regierungs⸗Rath zu verleihen.
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Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Allerhöchstihren bisherigen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Königlich bayerischen Hofe Freiherrn von Thielmann von diesem Posten behufs ander⸗ weiter dienstlicher Verwendung abzuberufen. Auf den Bericht vom 18. März d. J. will Ich hier⸗ durch genehmigen, daß der Zinsfuß der seitens der Stadt Königsberg i. Pr. auf Grund der Privilegien vom 22. Februar 1886 und vom 9. März 1891 ausgegebenen, auf den Inhaber lautenden, noch nicht getilgten Anlleißescheine der Serie VI der Anleihe aus dem Jahre 1886 und der Serien I. und II der Anleihe aus dem Jahre 1891 im Gesammtbetrage von 2 169 100 ℳ von vier auf drei und einhalb Prozent herabgesetzt werde, mit der Maßgabe, daß die in den Privilegien festgesetzten Tilgungsfristen innegehalten werden, sowie daß die Anleihescheine den Inhabern derselben recht⸗ zeitig für den Fall zu kündigen sind, daß die Anleihescheine dem Magistrat der Stadt Königsberg i. Pr. nicht bis zu einem von demselben festzusetzenden Termine zur Abstempelung auf 3 ½ een eingereicht werden. erlin, den 1. April 1895. Wilhelm R. 8 Miquel. von Köller.
An die Minister der Finanzen und des Innern.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Bei dem Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und
Medizinal⸗Angelegenheiten sind der Sekretariats⸗Assistent
Wilhelm Bluhm, der Zivil⸗Supernumerar Konrad
Knauth und der Assistent an der Königlichen Bibliothek zu Berlin Dr. jur. Max Lauter zu Geheimen Registratoren ernannt worden.
Am Schullehrer⸗Seminar zu Linnich ist der Lehrer Brückmann aus Brachelen als Hilfslehrer angestellt worden.
8 Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 24. April.
Seine Majestät der Kaiser und König sind gestern Abend von Dresden abgereist und heute Vormittag zu einem kurzen Besuch bei Ihren Königlichen Hoheiten dem Groß⸗ herzog und der Großherzogin von Baden in Karls⸗ ruhe eingetroffen. Heute Nachmittag gedachten Seine Majestät Sich, begleitet von Seiner Königlichen Hoheit dem Erbgroß⸗ herzog von Baden, nach Kaltenbronn im Schwarzwalde zu be⸗ geben und dort bis zum Sonnabend Vormittag zu verbleiben.
Aus Dresden vom gestrigen Tage meldet „W. T. B.“ noch Folgendes: Mittags 1 Uhr fand Parade vor Ihren Majestäten dem Kaiser und dem König von Sachsen statt. Seine Majestät der Kaiser wurden beim Erscheinen auf dem Paradefelde und beim Verlassen desselben von einer viel⸗ tausendköpfigen Menge begrüßt. Um 3 Uhr fuhren der Kaiser mit dem König von Sachsen unter den an⸗ dauernden Hochrufen des Publikums nach Strehlen zurück, wo später in der Königlichen Villa Familientafel stattfand. Abends 6 Uhr traten Seine Majestät der Kaiser nach herz⸗ licher Verabschiedung von der Königlichen Familie mit dem Gefolge von der Station Strehlen aus die Weiterreise nach Karlsruhe an.
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Die heute ausgegebene Nummer des „Armee⸗Verordnungs⸗ blatts“ veröffentlicht nachstehende Allerhöchste Kabinets⸗ ordre, betreffend die diesjährigen Kaisermanöver:
Im Anschluß an Meine Ordre vom 17. Januar 1895 bestimme Ich: Das III. und IX. Armee⸗Korps nehmen an den letzten drei Uebungstagen der vor Mir abzuhaltenden Manöver des Garde⸗ und
[II. Armee⸗Korps tbeil. Die hieraus entstehenden Mehrkosten sind
durch angemessene Einschränkung der diesjährigen Herbstübungen — in erster Linie bei den vier betheiligten Armee⸗Korps — zu decken. Das Kriegs⸗Ministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen. Berlin, den 9. April 1895. Wilhelm.
Bronsart von S An das Krie
Die im Reichs⸗Eisenbahn⸗Amt aufgestellte Ueb t der Betriebs⸗Ergebnisse deutscher Eisenbahnen im Monat März 1895 ergiebt für 68 Bahnen, die schon im März 1894 im Betriebe waren, Folgendes:
Gesammtlänge: 38 581,60 km.
im gegen auf gegen Ganzen das Vorjahrs 1 km das Vorjahr
ℳ ℳ ℳ ℳ für alle Bahnen im März 1895
aus dem Per⸗ .“ 23 658 225 — 3 974 394 625 — 114 - 15,43
sonenverkehre aus dem Güter⸗ verkehre 74 204 647 + 3 335 245 1 929 + 65 + 3,49 für die Bahnen mit dem Rechnungsjahre 1. April — 31. März in der Zeit vom 1. April 1894 bis Ende März 1895 aus dem Per⸗
sonenverkehre 283435081 + 2 545 642 9193 58— 0,61
aus dem Güter⸗ verkehre 736340622 + 8 625 988/ 23 472 — 70 — 0,30 für die Bahnen mit dem EEEööö 1. Januar — 31. Dezember in der Zeit vom 1. Januar
bis Ende März 1895
aus dem Per⸗ sonenverkehre 11 285 364 — 1 227 775 1 654 — 184 - 10,01
aus dem Güter⸗ verkehre .. . 28 877 711 + 456 671] 4 182 + 55 + 1,33 Im Jahre 1894 fiel das Osterfest in den] März, im Jahre 1895 in den April. . 8 b
Einnahme
Der General⸗Lieutenant Ising, Kommandant des Zeug hauses, ist hierher zurückgekehrt.
Der Regierungs⸗Assessor John zu Löwenberg i. Schl. der Königlichen Regierung zu Gumbinnen zur weiteren dienst lichen Verwendung überwiesen worden.
Der Regierungs⸗Assessor Steudell zu Stade ist mit der kommissarischen Verwaltung der Stelle des Hilfsbeamten des Landraths im Kreise Bleckede zu Neuhaus a. d. Elbe Regierungsbezirk Lüneburg, beauftragt worden.
Der Regierungs⸗Assessor Sayffaerth zu Neuhaus a. d Elbe ist dem Königlichen Polizei⸗Präsidium zu Berlin zur weiteren dienstlichen Verwendung überwiesen worden. 1
Der Regierungs⸗Assessor Umpfenbach zu Königsberg i. Pr. ist dem Königlichen Polizei⸗Präsidium zu Magdebur zur dienstlichen Verwendung überwiesen worden.
Der Regierungs⸗Assessor Bayer in Magdeburg ist vom
1. Mai cr. ab der Königlichen Regierung zu Stade zur weiteren 8
dienstlichen Verwendung überwiesen worden.
Der Regierungs⸗Assessor Graf von Kospoth, welcher zur Zeit dem Landrath des Landkreises Liegnitz zur Hilfeleistung üͤberwiesen ist, ist vom 1. Mai d. J. ab bis auf weiteres dem Landrath des Kreises Oels zur Hilfeleistung zugetheilt worden.
Der E von Lücken zu Oels ist de Königlichen Regierung zu Liegnitz zur weiteren dienstliche Verwendung überwiesen worden.
Wrürttemberg.
Von dem Staats⸗Minister der Finanzen Dr. von Riecke ist dem Präsidium des ständischen Ausschusses ein Nachtrag zu dem Entwurf des Finanzgesetzes und des Haupt⸗Finanz⸗Etats für 1895/97 rehc Einleitung der verfassungsmäßigen Berathung in der Ständeversammlung, zunächst in der Kammer der Abgeordneten, zugegangen In diesem Nachtrag erscheinen weitere Forderungen f Zwecke des Departements des Innern und des Depar tements des Kirchen⸗ und Schulwesens, insbesonder zur Ermöglichung der Anstellung eines weiteren voll beschäftigten pfychiatrischen Mitglieds des Medizinalkollegiums, zur Erhöhung des Fonds für Beiträge an Gemeinden zu den Gehalten ihrer Schulstellen und zur Bereitstellung von Mitteln für außerordentliche Bedürfnisse der landwirth schaftlichen Anstalt Hohenheim. In der Hauptsache aber ent hält der Nachtrag die Vorschläge der Regierung zur Beseitigung des bei Einbringung des Haupt⸗Finanz⸗Etats am 1. Februa 2 J. noch offen gelassenen Fehlbetrags von 5 822 751 ℳ
Die Zweite Kammer beschloß in ihrer gestrigen Sitzun mit allen gegen 15 Stimmen wiederholt die von der Erste Kammer abgelehnte und von der Regierung bekämpfte Ein führung der staatlichen Klassenlotterie und beharrte ferner mit großer Mehrheit auf der Zulassung der Feuer bestattung im Großherzogthum. Der Präsiden theilte hierauif mit, daß der Abg. Metz (Darmstadt den Antrag eingebracht habe, die Staatsregierung zu er suchen, gegen die Annahme des sogenannten „Umsturzgesetzes im Bundesrath zu wirken. Der Antrag wurde zunächst dem 4. Ausschuß zur Berichterstattung überwiesen. Nachdem jedoch der Abg. Metz (Darmstadt) im Laufe der weiteren Verhand lungen den Antrag gestellt hatte, ohne Ueberweisung an eine Ausschuß über den Antrag in pleno zu berathen, wurde ein stimmig diesem Antrag gemäß beschloffen. Der Präsident setzt darauf die Berathung des Antrags auf die Tagesordnung de heutigen Sitzung. 8
Ihre Hoheiten der Herzog und die Herzogin sowi Ihre Durchlaucht die Prinzessin Alexandra werden, wi der „Anh. St.⸗Anz.“ erfährt, am 27. d. M. von Cernobbi am Comersee abreisen, um sich über Luzern, wo kurze Aufenthalt genommen wird, nach Baden⸗Baden zu begeben Die Ankunft daselbst ist auf den 29. d. M. vorg Mai gedenken die Höchsten Herrschaften in einzutreffen.
Der Landtag trat gestern zu sammen. Es wurde, wie „W. T. B.“ berichtet, von der Majorität in vertraulicher Sitzung beschlossen Antrag eingereicht, mit Zustimmung des Regenten folgendes Ge c anzunehmen: „Seine Durchlaucht de Prinz Adolf von Schaumburg⸗Lippe wird al Regent bestätigt, bis die Frage wegen der Thronfol entschieden ist. Alsdann übernimmt der d0 d Entscheidung meistberechtigte Thronfolger die Regent schaft. Die Regelung hat durch einen Gerichtshof zu erfolgen Tritt das Ableben Seiner Durchlaucht des Fürsten Alexande ein, ohne daß eine Regelung erfolgt ist, so erlischt die Regent⸗ schaft. Tritt aus diesem Grunde oder sonst eine Vakanz in
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