1895 / 99 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 25 Apr 1895 18:00:01 GMT) scan diff

Durch das Hins des am 31. März d. J. in Berlin stallmeisters von Trakehnen, Majors a. D. von Frankenberg⸗Proschlitz, ist die Königlich preußische Gestüt⸗Verwaltung eines hochbefähigten Mitarbeiters beraubt worden.

Landstallmeister von 8 war durch seine lang⸗ jährige Thätigkeit als Mitglied un als Präses Königlicher Remonte⸗Ankaufs⸗Kommissionen mit der Landes⸗Pferdezucht, namentlich aber mit derjenigen Ostpreußens, aufs innigste

.— Das Hauptgestüt Trakehnen, der Ausgangs⸗

der ostpreußischen Landes⸗Pferdezucht, hat in dem verstorbenen Landstallmeister einen Leiter verloren, welcher alle Fähigkeiten und Kenntnisse in sich vereinte, die von einem Leiter dieses großen züchterischen und land⸗ wirthschaftlichen Betriebs gefordert werden müssen. Leider waren diesem dankbaren und verantwortungsvollen Wirkungs⸗ kreise nur 8 Jahre der intelligenten, rastlosen und erfolgreichen Arbeit des verstorbenen Landstallmeisters beschieden. 1 G

Neben der erfolgreichen Thätigkeit in seinem eigentlichen Wirkungskreise hat es der verstorbene Landstallmeister von Frankenberg in seltenem Maße verstanden, den Interessen der Landes⸗Pferdezucht in Ostpreußen durch freiwillige unermüd⸗ liche Mitarbeit an allen Maßnahmen und Arbeiten zur Förderung derselben die wichtigsten Dienste zu leisten. 1 Die allgemeine, aufrichtige Theilnahme, welche das plötz⸗ liche Hinscheiden des verstorbenen Leiters von Trakehnen in allen züchterischen und landwirthschaftlichen Kreisen erweckte, bezeugt am besten, in wie hohem Grade die persönlichen Eigenschaften des Verstorbenen dazu mitgewirkt haben, die gemeinsame vereinte Arbeit der Königlichen Gestüt⸗Ver⸗ waltung mit den Fachkreisen der Provinz Ostpreußen zu festigen und zu fördern. 14““

Die Königliche Staatsregierung, insbesondere die König⸗ liche Gestüt⸗Verwaltung, bewahren der erfolgreichen treuen Arbeit und den hohen persönlichen Eigenschaften des ver⸗ storbenen Landstallmeisters von Frankenberg ein bleibendes, hochehrendes und dankbares Gedenken.

Der General er Infanterie, General⸗Adjutant und Chef des Militärkabines von Hahnke hat sich mit mehr⸗ wöchigem Urlaub nach Karlsbad begeben.

Der Regierungs⸗Assessor Dr. Reuscher zu Jüterbog ist für einige Zeit dem Landrath des Kreises Osthavelland zur Hilfeleistung zugetheilt worden.

Friedrichsruh, 24. April. Eine Deputation aus Köln unter Führung des Ober⸗Bürgermeisters Becker über⸗ reichte heute, wie „W. T. B.“ meldet, dem Fürsten Bism arck eine Apresse des Magistrats und der Stadtverordneten von Köln sowie einen goldenen Becher. Die Bürgermeister und mehrere Stadtverordnete von Lauenburg a. d. Elbe und von Mölln überbrachten die Ehrenbürgerbriefe dieser Städte. Ferner empfing der Fürst eine Deputation des plattdeutschen Vereins in Braunschweig.

Sachsen. 8 8

Am Schluß der vorgestern in Dresden abgehaltenen Parade wurde, wie das „Dresd. Journal“ berichtet, das 2. Grenadier⸗Regiment Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von Preußen, in der Nähe des Exerzierhauses nochmals aufgestellt, worauf Seine Majestät der Kaiser in Gegenwart des kommandierenden Generals, Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Georg, des Divisions⸗Kommandeurs, General⸗Lieutenants von Raab und des Brigade⸗ Kommandeurs, Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich August, eine Ansprache an das Regiment hielt. In derselben gedachte der Allerhöchste Regiments⸗Chef der Ehren⸗ tage des Regiments im Kriege 1870, namentlich des 18. August, an welchem Tage das Regiment Schulter an Schulter mit den Abtheilungen des Garde⸗Korps bei St. Privat gekämpft und den Sieg mit errungen habe. Zur Erinnerung an jene große Zeit und zur besonderen Feier des gestrigen Tages ver⸗ liehen hierauf Seine Majestät der Kaiser den Fahnen der Bataillone Fahnenbänder. Der Regiments⸗Kommandeur Oberst Hingst dankte im Namen des Regiments für den erhaltenen Gnadenbeweis und brachte ein dreimaliges „Hurrah“ auf den Allerhöchsten Regiments⸗Chef aus

In Uebereinstimmung mit den von Seiner Majestät dem Kaiser am 27. Januar getroffenen Anordnungen, betreffend die Bekränzung der Fahnen und Geschütze, hat Seine Majestät der König am 23. d. M. bestimmt, daß für die sächsischen Truppen ebenso zu verfahren sei.

Hessen.

Ihre Majestät die Königin von Großbritannien und Irland ist mit Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Beatrice gestern in Darmstadt eingetroffen und am Bahnhof von Ihren Königlichen Hoheiten dem Großherzog, der Großherzogin und der Prinzessin Heinrich von Preußen, sowie von Ihren Hoheiten dem Prinzen Wilhelm von Hessen und der Prinzessin Ludwig von Battenberg empfangen worden. Vom Bahnhofe wurde die Königin vom Großherzog und der Großherzogin durch die reichgeschmückte Rheinstraße nach dem Palais am Luisenplatz, dem Absteigequartier Ihrer Majestät, eleitet. Bei der Durchfahrt durch Karlsruhe war Ihre

ajestäat von Seiner Majestät dem Kaiser und Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog von Baden begrüßt worden. 8 “.“

Oesterreich⸗Ungarn.

Wie „W. T. B.“ erfährt, hat der Polenklub be⸗ schlossen, im Plenum eine Interpellation über die von der deutschen Regierung verfügte Sperrung der Grenze für die Einfuhr von Vieh aus Galizien und der Bukowina einzubringen. 18

Die Nationalpartei des ungaris re⸗ beriech in ihrer gestern abgehaltenen Konferenz über Nuntien des Oberhauses und beschloß, den kirchen⸗ politischen Vorlagen gegenüber auf dem bisherigen prinzipiellen, d. h. ablehnenden zu beharren. Die Unabhängigkeitspartei und die Achtundvierziger Partei beriethen gleuhfalls die Nuntien des Oberhauses und

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beschlossen, wie bisher für die kirchenpolitischen Vor⸗ sich bg.

lagen einzutreten. 8 Bei der gestern in Neutra vorgenommenen Ersatzwahl

zum Unterhause wurde nach heftigem Wahlkampfe der Kandidat der Regierung Janics mit 923 Stimmen gewählt; der Kandidat der Volkspartei Graf Johann Zichy erhielt 847 Stimmen. Großbritannien und Irland. Bei der gestern vorgenommenen Ersatzwahl eines Mit⸗ gliedes ₰o Unterhauses für Norfolk⸗Mid wurde der liberale Unionist Gurdon mit einer Majorität von 208 Stimmen gegen den radikalen Kandidaten Wilfon ge⸗ wählt. Die Oppofition gewinnt dadurch einen Sitz. Das britische Kanal⸗Geschwader wird bei seinem Besuch in Kiel dem russischen Admiral die Einladung zu einem Besuch in Spithead überbringen. Zwei rumänische Kreuzer werden sich nach ihrer Theilnahme an den Kieler Festlichkeiten zu einem Besuch nach Spithead begeben. Der Kassationshof in Rom fällte gestern, wie „W. T. B.“ meldet, das Urtheil über die Appellation Giolitti’s. Dasselbe hebt den Beschluß der Anklagekammer auf, sowohl bezüglich der Unterschlagung von Dokumenten, wie auch bezüglich der Verleumdungsklagen. Für ein weiteres Vorgehen gegen Giolitti bedarf es daher nun der Intervention der Deputirtenkammer. u“ Niederlande. . Die Königin und die Königin⸗Regentin be⸗ sichtigten gestern in Amsterdam unter Führung des Exekutiv⸗ Comités der Ausstellung das Ausstellungsterrain.

Serbien.

Die Skupschtina nahm gestern die Anträge des Veri⸗

fikationsausschusses an, nach denen sämmtliche Mandate bis auf fünf für gültig erklärt werden. Darauf folgten die Eidesleistung und die Wahl der sechs Präsidentschafts⸗ kandidaten, aus denen der König das Präsidium er⸗ nennen wird. Heute erfolgt die feierliche Eröffnung der Skupschtina mit einer Thronred 8 8 8 1 Amerika. MNach einer gestern aus Managua in New⸗York ein⸗ gegangenen Depesche hatte der Kommandant des britischen Kreuzers „Royal Arthur“ eine zehn Minuten lange Unterredung mit dem Minister des Auswärtigen von Nicaragua und übergab ihm danach ein Ultimatum, worin eine zweitägige Frist für die Bezahlung der geforderten Entschädigung gestellt wird. Wenn die Genugthuung ausbleibe, würden die Kriegsschiffe Corinto blockieren und Truppen ausschiffen, um die Stadt zu besetzen. Dem „Reuter'schen Bureau“ ist von dem britischen Auswärtigen Amt mitgetheilt worden, daß die New⸗Yorker Telegramme über das Vorgehen Englands in Nicaragua im wesenlichen richtig seien. Dem britischen Kommandeur sei die Anweisung ertheilt worden, Corinto zu blockieren und die Zollämter zu besetzen, wenn die in dem Ultimatum gestellten Be⸗ dingungen nicht innerhalb zwei Tagen erfüllt würden.

Ein Telegramm aus Washington meldet, daß das amerikanische Kriegsschiff „Montery“, gegenwärtig in Acapulco, Befehl bekommen habe, bis auf weiteres nach Corinto zu gehen. Dieser Schritt sei nur eine Vorsichts⸗ maßregel behufs Beruhigung der in Corinto lebenden Ameri⸗ kaner und bedeute nicht, daß die Regierung der Vereini Staaten sich in die englische Aktion einzumischen beabsichtige.

In Ecuador dauert dem „W. T. B.“ zufolge die Revolution fort; die Kämpfe haben noch zu keiner Entscheidung

eführt. 8 Nach einer Meldung aus Santiago (Chile) hat der Kriegs⸗Minister seine Demission zurückgezogen. (Siehe die gestrige Nr. d. Bl.)

Asien. -

Wie der „Times“ aus Simla vom 24. d. M. ge⸗ meldet wird, giebt General Robertson, der Kommandeur der Garnison von Chitral, den während der Belagerung er⸗ littenen Verlust auf 39 Todte und 62 Verwundete an.

Der „Times“ wird aus Niutschuang vom 23. d. M. berichtet, wegen der Mißernte des letzten Jahres herrsche im Süden eeManbshmrer Hungersnoth. Die Occupation durch die feindlichen Armeen habe Stockungen der Land⸗ und Wasser⸗Transporte und eine völlige Lähmung des Handels von Niutschuang herbeigeführt. M“

Afrika.

Das „Reuter'sche Bureau“ berichtet aus Lagos, das französische Amtsblatt von Porto Novo in Dahomey kündige an, daß die Franzosen Schebe und Borgu besetzt hätten.

Paracou, Quari, Bassila und Schori befänden sich

jetzt französische Posten. Der französische Resident in Paracou werde die Beziehungen zu den Königen von Gambari, Djougou, Kodokoli, Kouande und Bonay regeln.

S Parlamentarische Nachrichten.

Die Schlußberichte über die gestrigen Sitzungen des Reichstags und des Hauses der Abgeordneten befinden sich in der Ersten Beilage.

In der heutigen (76.) Sitzung des Reichstags, welcher die Staatssekretäre und Staats⸗Minister Dr. von Boetticher und Freiherr von Marschall, sowie der Staatssekretär Dr. Graf von Posadowsky beiwohnten, wurde die zweite Berathung der Zolltarifnovelle bei der Position: Speiseöle fortgesetzt.

Abg. Iaaen (Soz.) erklärte sich gegen die Erhöhung des Zolls auf Baumwollsamenöl, weil dieses zur Herstellung des einzigen Speisefetts benutzt werde, welches die Arbeiter noch bezahlen könnten.

Abg. Dr. Hammacher 222 begründete nochmals die Noth⸗ wendigkeit der beantragten Zollerhöhung; dieselbe sei eine Forderung der Billigkeit, da die übrigen Oele den höheren Zoll bezahlten, und sie sei eine Maßregel, die im Interesse der deutschen Industrie liege. Das aus Baumwollsamenöl hergestellte Speisefett sei ein durchaus ungeeignetes Volksnahrungsmittel. 8 89

Abg. Wenders (Zentr.) befürwortete seinen Antrag, für das denaturierte Baumwollsamenöl den bisherigen Zoll von 4 bestehen

zu laßer .

heimer Ober⸗Regierungs⸗Rath im E“—“ Henle wandte sich gegen diesen Antrag im Interesse jener Industrien, welche denaturiertes Baumwollsamenöl verwendeten.

Dr. Barth. (fr. Bc) gab der Ansicht Ausdruck, ez bandle

5 gar kein Speisefett oder sein solle. Die Zollerhöhung würde das sei für den Arbeiter

„ob den kehic ige zugängli peisefett um 3 vertheuern, und das Bachem (Zentr.) trat diesen Ausführungen entgegen. zum größten Theil vom Ausland getragen werden, Rest würden die Margarinefabriken in einer sehr guten Lage bezüglich ihr efetts sei im Verhältniß zu seinem Nahrungs⸗

zu hoch.

des Blattes.)

Die heutige (58.) S welcher der Justiz⸗

eröffnete der Präsi unächst auf

sehr bedeutend.

tragen. Dieselben befänden sich 1 ihrer Rentabilität. Der Preis des Speis

werth noch vi 2. e. wamz werden; hierbei ist jedoch zu beachten, da

itzung des Hauses der Ab⸗ Minister Schönstedt bei⸗ dent von Köller um 12 ¾ Uhr. der Tagesordnung stehende Gesetzentwurf, nzung des § 98 der Hinterlegungs⸗ März 1879, wurde in dritter Berathung

schen Gerichts⸗

geordneten,

ordnung vom 1 ohne Debatte angenommen. b

Hierauf wurde über die Entwürfe eines preußi einer Gebührenordnun

kostengesetzes 1— b r Berathung in der Generaldisk

Notare in dritte sammen verhandelt

Abg. Knebel 1 würfe als unannehmbar bezeichnet worden, auferlegten Kosten zu boch 2 56 des Gerichtskostengesetzes (ger buchsachen) hatten wir schon bei der zweiten Berathung haben uns aber gescheut, daß sie sachverständig und erst nach

ind sie nun aber als regellos perurtheilt worden. Bei hoben Werthbeträgen stellt sich ein starres Mißverhältniß zwischen Es ist von sachverständiger Seite Was die Kommission mit

Geschäftsreisen zuge⸗ Notariatsordnung ersche

Die Entwürfe sollten eine

(nl.): Von vielen Sachverständigen sind die Ent⸗ weil die dem Publikum Gegen die Tarife §§ 33 und ichtliche Beurkundungen und Grund Bedenken; wir rütteln, weil wir voraussetzten, sorgfältiger Ueberlegung

rheinischen Notare

Kosten und Leistungen heraus. ein anderer Tarif eingereicht worden.

diesem angefangen hat, billigten Gebühren des §

die ich mir denken kann. 8 kleinen Grundbesitzes herbeiführen; he von 6000, 15 000 und 20 000 ℳ, kleinen Grundstücken sind aber die Ge⸗ Ich beantra

urtheilung, Entlastung des 1 Gr. theilung von Objekten in und bei Versteigerungen von bühren nach dem Entwurf höher als bisher. ec die beiden Entwürfe an die Kommission zurückzuverweisen.

(Schluß des Blattes.)

Die Kommission des Reichstags für die „Umsturz⸗ hielt gestern und heute Vormittag unter dem Vors z. Dr. Böttcher Sitzungen behufs Feststellung Abg. Dr. von Buchka verfaßten Berichts. Bei der im 1. Casseler Wahlkreise vorgenommenen um Reichstag erhielten nach einer Meldung Vielhaben (Antisem.) 4845 Stimmen, Souchay (nl.) 1220, Dr. olksp.) 449 und Martin (hessische Rechts⸗ Vielhaben ist somit gewählt.

zum Reichstag im zweiten Eisenach⸗Dermbach) wurden nach ng im Ganzen 12 416 gültige 7950 auf den Forstkommissar sitzer Dr. Rösicke

vorlage“

Ersatzwahl

von Wächter ( Virchow (freis. V partei) 162 Stimmen.

Bei der Ersatzwahl weimarischen Wahlkreise der amtlichen Zusammenstellu Stimmen abgegeben, wovon Casselmann und 4466 auf den Gutsbe Ersterer ist somit gewählt.

(Soz.) 2198,

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Nach den §§ 65— 69 des Militär⸗ 1871 wird den Ganzinvaliden die; währt, wenn sie durch Dienstbeschädigung sind und ohne

ensionsgesetzes vom 27. Juni nvalidenpension I. Klasse ge⸗ gänzlich erwerbs⸗ fremde Wartung und t bestehen können, die Invalidenpension II. Klasse, wenn eschädigung gänzlich erwerbsunfähig geworden, sie durch Dienstbeschädigung und die Invaliden

Pflege nicht sie durch Dienstb die Invalidenpension III. Klasse, wenn ls erwerbsunfähig geworden, durch Dienstbeschädigung theilwe eestimmungen haben, na Zivilsenats, vom 3./19. Dezember bsunfabigkeit, d. h. die Un-. des bisherigen Berufs lmehr ist bei der Frage nach der mangelnden end, ob und in wie weit der Invalide über⸗ rperlichen und geistigen Stellung entsyrechende rage ist in jedem

größtenthei pension IV. Klasse, wenn sie d erwerbsunfähig geworden sind. einem Urtheil des Reichsgerichts, IV. 1894, nicht eine professionelle Erwer fähigkeit, einen Erwerb durch Fortsetzung zu erzielen, im Auge; vie Erwerbsfähigkeit entscheid ind in 6 haupt nicht im stande ist, durch eine seinen Kräften, seiner Vorbildung und seiner sozialen 8. Beschäftigung einen Erwerb zu erlangen, und diese beantworten. w wie ein neueres Gesetz und Altersversicherung,

(das Gesetz, vom 22. Juni s Begriffs der „Erwerbs⸗ ch auf. Es knüpft jedoch an den gkeit keine Einschränkung, und deshalb recht⸗ usdehnend zu interpretieren. Dies entspricht

des Gesetzes. Eine Feststellung der Er⸗ cksicht auf den Beruf des Invaliden emeinen Wehrpflicht, der gegenüber ecs sansprüche aller im Dienste Be⸗ nicht vereinigen den Auslegung,

zwar nicht Invaliditäts⸗

1889 § 9 Abs. 3) eine Bestimmung de unfähigkeit“ in jenem Begriff der Erwerbsunfähi fertigt es sich, den Ausdruck a auch allein der Auff werbsunfähigkeit mit sich mit dem Besteben der all eboten ist, auch die Versorgung schädigten nach gleiche Dazu tritt, daß 1 wie sie die Revision für zutreffend erac die einen bestimmten Beruf nicht ergriffen oder n. einem Maßstab, Dienstbeschädigung

findet auch in der Entstehungsgeschicht ... Eine gleiche Bestimmung des dem von demselben Reichstag ve 1871 zu Grunde, wie das Der Berufungsrichter hat

Sinne ausdrückli

sätzen zu bemessen, es im Falle einer einschränken 2 chtet, bezüglich solcher Personen, och nicht ergriffen in wie weit

entwickelte e des Gesetzes einen Anhalt. Begriffs der Erwerbsunfähigkeit rabschiedeten Haftpflicht⸗ Reichsgericht wiederholt sich, wenn er von der satz zu der pr stellt, und die Urtheils⸗ daß in thatsächlicher in jenem Sinne

se erwerbsunfähig

erwerbsunfähig

liegt auch gesetz vom 7. Juni ausgesprochen hat. allgemeinen Erwerbsunfähigkeit im Gegen nellen spricht, auf denselben Standpunkt gründe geben darüber zu keinem Z Beziehung davon ausgegangen ist, da nicht gänzlich, sondern nur größtentheils oder t sei.“ (162/94.)

weifel Raum, daß der Kläger

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

§ 15 des Strahenfluchtengesetzes vo durch Ortsstatut festgesetzt werden bei der oder bei der Verlängerun solche zur Bebauung vorhandenen, bisher un Adjazenten, so verhältnißmäßiger Einrichtung, Entwässeru Kosten geleistet werde.

m 2. Juli 1875 kann Anlegung einer neuen schon bestehenden Straße, wenn timmt ist, sowie bei dem Anbau an schon bebauten Straßen und Straßentheilen von den Gebäude an der neuen Straße errichten, eim Beitrag oder der Ersatz der zur Freilegung, und Beleuchtungsvorrichtung ese Bestimmung findet, n.

des Ober⸗Verwaltungsgerichts, II. Senats, vom 8.

keine Anwendung auf eine bereits vor dem Le treten des Ortsstatuts mit einzelnen äusern besetzte, fahrbare und von Wagen befahrene Straße, deren völlige Herstellung erst nach dem Inkrafttreten des Ortsstatuts erfolgt. Sobald eine Straße bei dem Inkrafttreten des Orts⸗ statuts bereits vorhanden war, fehlt es an der Möglichkeit, den Thatbestand der Anlegung einer neuen Straße zu konstruieren; der Anliegerbeitrag kann also von dem, der an ihr, wenngleich nach diesem Zeitpunkt, ein Gebäude errichtet hat, nicht gefordert werden. Ob eine Straße als eine vorhandene im Gegensatz zu einer neuen anzusehen ist, muß nach den jedesmaligen Verhältnissen beurtheilt

ier 3 die etwa weiter reichenden Erfordernisse, welche an eine sog. „historische“ Straße gestellt werden, hier nicht nothwendigerweise vorzuliegen brauchen, da es darauf bei dem bloßen Gegensatz von „vorhanden“ und „neu“ nicht ankommt. Der Beklagte in erster Instanz selbst angegeben, es sei schon zu Anfang des Jahres 1875, also vor dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 2. Juli 1875 und des Ortsstatuts, der Bau der in Frage stehenden Straße so weit vorgeschritten gewesen, daß sie fahrbar gewesen, und daß auch thatsächlich auf ihr ein Wagenverkehr bereits stattgefunden habe. Eine Straße aber, welche sich in einem solchen Stadium der Anlegung be⸗ findet, ist jedenfalls schon vorhanden, auch wenn die völlige Herstellung noch nicht abgeschlossen sein mag. Es kommt demnach nicht darauf an, ob die Straßenstrecke bereits ferti war, ob sie allen Anforderungen, welche an eine fertig bendes eelte Straße zu erheben waren, entsprach.“ (II. 1685.)

Die Orts⸗Polizeibehörde ist, nach einem Urtheil des Ober⸗Verwaltungsgerichts, I. Senats, vom 1. März 1895, in Preußen befugt, die zwangsweise Vorführung von Kindern zu den vom Reichs⸗Impfgesetz vom 8. April 1874 vorgeschriebenen Impfungen anzuordnen. An den Rechtsanwalt F. zu D. hatte die dortige Polizeiverwaltung eine Verfügung vom 21. November 1893 gerichtet, wonach F. sein am 19. November 1889 geborenes Kind dem Impfarzt zur Impfung bezw. zur Entscheidung, ob diese Legrsenn bleiben könne, an einem bestimmten Tage vorzustellen habe, und zugleich angedroht, daß anderenfalls die zwangsweise Vorführung des Kindes erfolgen werde. Auf die Klage des F. wurde vom Bezirks „Ausschuß jene Verfügung, soweit sie die zwangsweise Vorführung des Kindes androht, 8 oben. Auf die Berufung der Polizeiverwaltung wies das Ober⸗Verwaltungsgericht, in Abänderung ersten Urtheils, die Klage in ihrem vollen Umfange ab, indem es begründend ausführte: „Das Reichsgesetz über das Impfwesen vom 8. April 1874, welches die ganze betreffende Materie zu regeln bestimmt ist, hat nach Maß⸗ gabe der Reichsverfassung allerdings alle, dieselbe Materie regelnden Landesgesetze aufgehoben Das Reichsgesetz hat aber mehrfache nicht den Gerichten, Impfärzten, Aerzten, Schulvor⸗

ehern ꝛc., sondern lediglich der zuständigen Behörde“ zuge⸗ wiesen (§§ 3, 4, 7, 8, 13) und überhaupt die Bundesstaaten zum Erlaß von Ausführungsbestimmungen ermächtigt 18 Abs. 2); es hat somit die Zuständigkeit der Landesbehörde und deren Befug⸗ nisse bei der Ausführung des Reichsgesetzes in keiner Weise selbst ge⸗ regelt. Für beiderlei Materien bleibt daher das Landesgesetz vor wie nach maßgebend, sodaß da die reichsgesetzlichen Vorschriften auf die Abwendung von Gefahren für Leben und Gesundheit abzielen in Fresße⸗ die Orts⸗Polizeibehörden zu den diesen Vorschriften ent⸗ prechenden Anordnungen zuständig geblieben und zugleich befugt sind, zu deren Durchsetzung die landesgesetzlichen Zwangsmittel, daher diejenigen des § 132 des Landesverwaltungsgesetzes und den unmittel⸗ baren Zwang anzuwenden. Sollten ihre Befugnisse gemindert oder ausgeschlossen werden, so hätte dies durch das Reichsgesetz aus⸗ gesprochen werden müssen. Dieses läßt jedoch, während es auf landes⸗ Ffeblic⸗ Ausführungsbestimmungen ausdrücklich verweist, in seiner

ortfassung jede, auch die entfernteste bezügliche Andeutung vermissen. Gleichwohl glaubt das Berufungsurtheil einen solchen Ausspruch aus Zweck und Absicht des Gesetzes und aus den bei seiner Entstehung 8,5 Aeußerungen entnehmen zu können, dies jedoch zu Unrecht...*

Statistik und Volkswirthschaft.

Der Verkehr auf den württembergischen Fruchtmärkten 1 im Jahre 1894.

Rach den von dem Königlich württembergischen Statistischen

Landesamt zusammengestellten Tabellen über die Ergebnisse des Ver⸗

kehrsjahrs 1894 betrug in den 52 Orten, in welchen Fruchtmärkte abgehalten worden sind, der gesammte Fruchtumsatz 609 278 Doppel⸗

eentner, d. i. nahezu 6 % mehr als im Jahre 1893 mit 575 133 D.⸗Ztr.

msatz. Unter den im Jahre 1894 verkauften Früchten waren 183 778 D.⸗Ztr. Gerste (gegen 179 2650 D.⸗Ztr. im Vorj.), 173 312 D.⸗Ztr. Kernen Se 193 673 D.⸗Ztr. im Vorj.), 183 079 S Hafer (gegen 135 007 D.⸗Ztr. im Vorj.), 37 321 D.⸗Ztr. Dinkel (gegen 38 077 D.⸗Ztr. im Vorj.), 13 909 D.⸗Ztr. Weizen (gegen 11 650 D.⸗Ztr. im Vorj.), 10 286 D.⸗Ztr. Roggen (gegen 9321 D.⸗Ztr. im Vorj.), 3590 D.⸗Ztr. Hülsenfrüchte (gegen 4332 .-e im Vorj.), 3195 D.⸗Ztr. Mischlingsfrüchte (gegen 3159 D.⸗Ztr. im Vorj.), 808 D.⸗Ztr. Einkorn (gegen 654 D.⸗Ztr. im Vorj.). Aus dem Verkauf wurde im Ganzen ein Erlös von 8 080 092 erzielt gegen 9 163 242 im Vorj. und 12 084 111 im Durchschnitt der 15 Jahre 1879/93. Der Durch⸗ schnittspreis für den Doppel⸗Zentner stellt sich bei den verschiedenen Frucht⸗ gattungen wie folgt: Gerste 12,37 (im Vorj. 15,56), Kernen 14,58 (i. Vorj. 17,05), Hafer 12,71 (i. Vorj. 15,41), Dinkel 11,18 (im Vorj. 13,81), Weizen 13,67 (im Vorj. 16,72), Roggen 12,26 (im Vorj. 14,89), Hülsenfrüchte 18,80 im Vorj. 16,82), Mischlings⸗ früchte 13,02 (im Vorj. 15,98), Einkorn 12,36 (im Vorj. 15,24). Gegen den Durchschnitt der 15 Vorjahre 1879/93 weisen sämmtliche genannten Fruchtarten mit Ausnahme der Hülsenfrüchte

einen Preisabschlag aufsf.

Zur Arbeiterbewegung. Aus Schmölln wird der „Geraer Ztg.“ zum Ausstand der

Steinnußkn opfarbeiter unter dem 21. d. M. geschrieben: Die

Leiter haben, um den Ausstand zu verlängern, am letzten Sonnabend bei Auszahlung der Unterstützungsgelder zu dem Mittel gegriffen, jeden Ausständigen durch Untersch einer Erklärung zu verpflichten, die Arbeit vor Beendigung des Ausstands nicht aufzunehmen. Entgegen⸗ gesetztenfalls müssen e die Rückzahlung aller empfangenen Beträge versprechen. Die meisten Arbeiter unterschrieben das Schriftstück. (Vgl. Nr. 79 d. Bl.) . w

In Geestemünde beim Bau des Fischereihafens und in Bremerhaven beim Erweiterungsbau des Kaiserhafens haben, wie im „Vorwärts“ mitgetheilt wird, die Zimmerer am Dienstag die Arbeit niedergelegt. Als Grund werden Lohnstreitigkeiten mit dem Unternehmer angegeben. 8

Aus Paris berichtet „W. T. B.“: Der Ausstand der Omnibusbeamten scheint an Umfang abzunehmen. Gestern kamen noch einige bedeutungslose Zwischenfälle vor, auch wurden einige Verhaf⸗ tungen vorgenommen. Nachmittags sammelten sich zahlreiche Ausständige, überwacht von der Polizei, auf der Place de la Républigue und in der Um⸗ gebung, um dort den Beginn der Versammlung der Ausständigen im Tivoli⸗ Vauxhall abzuwarten. Die Verwaltung der Omnibusgesellschaft machte den Ausständigen zwar einige Zugeständnisse, aber die Ver⸗ sammlung im Tivoli⸗Vauxhall erachtete diese Seeeease für unzulänglich und beschloß, den Ausstand fortzusetzen. Die Versammlung ging ohne weiteren Zwischenfall aus⸗ einander. Zwei Hauptführer in dem Omnibusausstande, Proust und Deville, wurden gestern verhaftet. Das Ausstandscomité des Syndikats der Omnibusangestellten protestierte gegen diese Verhaftung und erklärte jeden Ausgleich bis zur Freigabe der Leiter für un⸗ möglich. Die Ausständigen wurden zum heutigen Vormittag zu einer Versammlung zusammenberufen.

Aus Verviers wird der Köln. Ztg.“ zum Fadner⸗Auzstande viele dortige Spinnereien 8 renzgebiets aus

Handel und Gewerbe.

olltarif hat vor kurzem hinsichtlich 1 sitionen Aenderungen Die neuen Zollsätze sind am 4. April d. J. in Kraft getreten und lauten:

E. Peege as

2* „Der schwedische deutschen G der Zollsätze einiger

Kunst und Wissenschaft.

In der letzten Sitzung des Königlich sächsischen Alter⸗ thumsvereins zu Dresden, unter dem Vorsitz lichen Hoheit des Prinzen Georg, Herzogs zu Sachsen, machte Professor Dr. Cornelius Gurlitt Mittheilung von einer wichti auf Albrecht Dürer. be t Dürer in den Jahren 1501—5 mit dem Kur⸗ fürsten Friedrich dem Weisen von Sachsen⸗Wittenberg in enger Ver⸗ Der bekannte Dresdner Altar, ein auch ein Bild im den Weisen

Seiner König⸗

deckung in Bezu bekannt, da

Nummer des Zolltarifs

bindung gestanden hat. aus Dürer's Frühzeit, und wahrscheinli Erzbischofs von Wien, sind für Friedri Auch ließ der Kurfürst auf seine Kosten bei Albrecht Dürer einen ausbilden. Wer dies gewesen ist und ob er es später einem Namen in der Kunstgeschichte gebracht hat, ist unbekannt. Gleichzeitig war nach Gurlitt's Forschungen „Meister Jacob, der welsche Meister“ im Dienste des Kurfürsten, Barbari, den Dürer als seinen Meister verehrte und dess zu ihm Thausing in seiner Dürer⸗Biographie endgü festgestellt hat. Weiter fand Gurlitt im Staats⸗Archiv zu Weimar in den Baurechnungen des Schlosses Wittenberg einzelne Posten, Albrecht Dürer im Jahre 1503 in diesem die sogenannte kleine Der eine

feines Kleinbrot, Backwerk, Kakes, Pfeffer⸗ kuchen und anderes derartiges Gebäck, welches nicht zu den Konfitüren werden kann, einschließlich des der nächsten Umschließung..

andere Arten.. 8

aus Getreide; siehe Getreide. Reis und Reismehl.. andere Arten..

ehl:

aus Getreide; siehe Getreide.

aus Arrowroot und anderen Vegetabilien, die nicht als Getreide anzusehen sind, noch zu den Medizinalien gerechnet werden

Reis ungeschält, oder Paddo 8 Reisgries und Reismehl; siehe Gries.

semalt worden. „Malerjungen“

offenbar Jacopo de’ Ver

welche beweisen, da Schlosse zwei Säle

Saal wird in den Akten als die „geschnitzte Stube“ bezeichnet. Weitere Studien in den Archiven zu Dresden ergeben, daß dieser geschnitzte Saal bis mindestens zum Jahre 1611 mit seinen Malereien unversehrt erhalten geblieben ist. Später hört man nich 1 Das Schloß ist im dreißigjährigen und im siebenjährigen Kriege beschossen worden; nach dem Napoleonischen Kriege wurde es bombensicher eingewölbt. Jedenfalls sind die Malereien Gewölbe der Kirche vernichtet, Gewölbe eingestürzt sind. Dagegen liegt die Möglichkeit vor, daß die Malereien im Schlosse noch unter sind. Das Schloß wird jetzt als Kaserne benutzt. Hoheit der Großherzog von Sachsen, gelegenheit vortragen durfte, hat das Interesse Seiner Majestät des Kaisers dafür zu erwecken gewußt, und Allerhöchstderselbe hat eine Untersuchung in Aussicht gestellt.

„Petersburger „Swjet“ Regierungs⸗Spezialkommission einen Gesetzentwurf zum Schutze literarischen und künstlerischen Eigenthums Rußland ausgearbeitet; danach soll unbefugter druck unter Umständen mit Gefängniß bestraft werden.

agdeburg, Merseburg und

hört man nichts mehr davon.

ungemahlen:

Roggen, Weizen, Gerste, Mais sowie Erbsen und Bohnen *.

b. fer und Wicken. bebeeebeee] d. andere Arten, nicht spezifiziert..

b Mehl und Gries (Graupen, Grütze).

denn man weiß, daß

dem Kalkbewurf vorhanden Seine Königliche welchem Gurlitt die A

meldet, hat Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 24. d. M. gestellt 11 248, nicht recht⸗

jeitig gestellt keine Wagen.

Ausweis

bdruck und Nach⸗

1 d dem Berliner Schlachtviehmarkt vom 24. April 1895. Auftrieb und Markt⸗ preise nach Schlachtgewicht mit Ausnahme der Schweine, welche nach scht gehandelt werden. (Durchschnittspreis für 100 kg.) I. Qualität —,— ℳ, II. Qualität ℳ, III. Qualität 90 98 ℳ, Auftrieb 8903 Stück.

den Verkehr Schulwesen.

Das Königliche Gymnasium zu Hanau, vordem „Die hohe Landesschule“ (Direktor Dr. Ph. Braun), besuchten nach dem eingesandten Jahresbericht am Schluß des Schuljahres 1894/95 ins⸗ gesammt 184 Schüler (gegen 189 am 1. Februar 1894), und zwar 1 18 Katholiken und 11 Juden, 39 Auswärtige und 16 Ausländer. Das Zeugniß für die Berechtigung zum einjährig⸗freiwilligen Militärdienst 21 Schüler erhalten, von denen fünf zu einem praktischen Beruf ab⸗

Lebendgewicht 228 Stück.

IV. Qualität 80 86 (Durchschnittspreis für 100 kg.) Mecklenburger 80 82 ℳ, Landschweine: a. gute 76 78 ℳ, b. geringere 70 74 ℳ, Galizier —,— ℳ, leichte Ungarn —,— bei 20 % Tara,

27,5 kg Tara pro (Durchschnittspreis .Qualität 0,90 0,98 ℳ, III. Auftrieb 1775 Stück.

155 Evangelische, 129 Einheimische, Len. Ostern 1894 Stück. Kälber. Auftrieb 2435 Stück. 1,00 1,10 ℳ, 0,88 Schafe.

Qualität 0,74— V (Durchschnittspreis für 1 kg.) I. Qualität 0,88 1,02 ℳ, II. Qualität 0,80 0,84 ℳ, III. Qualität —,—

In der Generalversammlung der Preußischen Lebens⸗ 1b erungs⸗Aktien⸗Gesellschaft „Friedrich Wilhelm“ zu Berlin wurde die Vertheilun Jahresüberschusses nach den Vorschlägen der Verwaltung gene darnach erhalten die Aktionäre 90 000 = 12 % des eingezahlten Aktienkapitals, die mit Antheil am Gewinn Versicherten 216 969,37 = 20 % Dividende auf die im Jahre 1894 gezahlten Prämien. Vorstand wurde Entlastung ertheilt, und die aus dem Aufsichtsrath ausscheidenden Mitglieder wurden wiedergewählt. Nach schäftsbericht ist das Jahr 1894 das günstigste seit dem 29 jährigen Bestehen der Gesellschaft gewesen.

zu Ostern entlassen, von denen je zwei Theologie (ein Evangelischer und ein Katholik) und Rechtswissenschaft (ein Evangelischer und ein Jude), drei (zwei Evangelische und ein Jude) Medizin und je einer (sämmt⸗ lich evangelisch) Zahnheilkunde, Geodäsie und Kulturt Soldatenstand zum künftigen Beruf wählten. bestand am Schlusse des Schuljahres aus 14 Mitgliedern. Jahresbericht ist der erste Theil einer in lateinischer Sprache ge⸗ schriebenen Abhandlung über „Illustris scholae Hanoviensis leges et album civium academicorum inde ab anno 1665 usque ad annum 1812“ von Direktor Dr. Ph. Braun beigegeben.

E Garantie ⸗Versich

Das Lehrerkollegium

s Es wurden 159 354 neue Lebens⸗ versicherungsanträge über 33 279 972 Kapital und 12 890,02 Jahresrente eingereicht, von denen 129 143 über 25 328 und 12 735 Jahresrente zur Annahme gelangten. Versicherungsbestand erhöhte sich auf 474 811 Versicherungen über 129 782 4599 Kapital und 116 657,56 Jahresrente; mithin be⸗ trägt der Reinzuwachs 84 841 Versicherungen über 15 206 298 Kapital und 8491,42 Jahresrente. Die von der Gesellschaft betriebene „Arbeiterversicherung; hat einen weiteren Aufschwung ge⸗ In dieser Abtheilung allein wurden im Jahre 1894 123 173 neue Versicherungen über 17 066 528 Kapital abgeschlossen, sodaß sich der Versicherungsbestand Ende 1894 auf 432 488 Ver⸗ sicherungen über 62 660 596 Kapital stellte.

rämieneinnahme um 685 934

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten Maßregeln.

Cholera. 1 edizinal⸗Departeme 30. März folgende weiteren Cholerafälle angezeigt: in den Gouverne⸗ ments Wolhynien vom 24. Februar bis 9. März 69 Erkrankungen 44 Todesfälle), vom 10. bis 16. März 56 (4), Podolien vom 3. is 9. März 5 (3) und vom 10. bis 23. März 11 (6).

und Absperrungs⸗

Der Gesammt⸗

Rußland. nt wurden bis

1 Einer Mittheilung aus Kanton vom 12. März zu⸗ folge fordert die Pest in dem Distrikt Tungkun zahlreiche Opfer. Gelbfie ber.

Die Zahl der Todesfälle betrug nach dem „Abstr. of sanit. rep.“ in Havana vom 15. bis 21. März 1 (bei etwa 5 Neu⸗ erkrankungen), in Vera Cruz in derselben Zeit 1, in Rio de Janeiro vom 20. bis 26. Januar 10, vom 17. bis 23. Februar und vom 24. Februar bis 2. März je 8, in Santos vom 10. bis 16. Februar 20, vom 17. bis 23. Februar 35.

Influenza.

Die Zahl der deutschen Orte, aus welchen Angaben über oder Erkrankungen der Woche vom 7. bis 13. April wochen erheblich verringert. der Todesfälle s der unmittelbar vorangehenden Woche. Berlin 18 gegen 16, im Osten in Frankfurt a. O. 3 gegen 1, im Nordosten in Danzig 4 gegen 3. Weiter werden im Norden aus Flensburg 2 Todesfälle gegen 2 in der Vorwoche, aus Altona 3 nur 3 Erkrankungen gegen aus Magdeburg In Mitteldeutschland ging die Zahl der Todesfälle in Dresden von 12 auf 7 herunter, dort die Gesammtsterbeziffer von 30,4 auf 28,8 Verhältniß zu je 1000 Einwohnern. In Leipzig und Gera orwoche, 3 und 2 Todesfälle zur Meldung, in Im Westen wiesen

Die gesammte und Rentenversicherungen wuchs 3 die Zinsen⸗Einnahme 75 000 auf 807 921 Von der somit um 760 934 auf 5 965 559 gewachsenen Jahreseinnahme an Prämien und Zinsen Zahlung an die Versicherten ohne die Dividenden⸗ zu verwenden ossen zu der Prämienreserve und den Fämie. auf 18 808 710 angewachsen sind. ie gesammten Aktiva der Gesellschaft haben sich gegen das Vorjahr um 2 531 846,57 vermehrt und betr Aufsichtsrath der P. Aktien⸗Bank in Liqu. hat beschlossen, eine zweite Liquidationsrate leich 20 für jede Aktie, am 15. Mai d. J ktien sind mit doppeltem Nummernverzeichniß vom 15. Mai ab bei der Kasse der Preußischen Boden⸗Kredit Aktien⸗Bank in Berlin zur Auszahlung und Abstempelung vorzulegen.

Vom oberschlesischen

5 157 637 ℳ,

2 076 179,76 2 272 850,55 = 38,1 % ämienüberträgen, die dadur

ugen Ende 1894 24 084 204,22 ℳ.

. gegenüber den Vor⸗ Immobilien In einzelnen Orten war die an dieser Seuche allerdings etwas höher als

So betrug dieselbe für

reußischen von 300 000 ℳ,

Steinkohlenmarkt berichtet Die Lage des oberschlesischen Kohlengeschäfts blieb en konnten theils infolge s auch des Hochwassers

aus Hamburg dagegen 1 Todesfall Todesfälle gegen 7

die „Schl. Ztg.“: im allgemeinen unverändert. der nur schwach eingehenden Aufträge, thei een nicht verstärkt werden, und die Grubenverwaltungen waren zu Wie alljährlich ist 1 wach, da in der Zeit der bestellung die Kohlenabfuhr der Landwirthschaft fast gänzlich ruht, die Ziegeleien infolge des späten Frühjahrs und de betrieb immer noch zu kalten und feuchten Witterun bezügen nur ganz vereinzelt angefangen haben. Kohlenabfuhr stärker aufnehmen werden und die Wasserverladung regerer wird, hofft man auf eine Aufbesserung des jetzt ziemlich dar⸗ niederliegenden Geschäfts. Für die gröberen Kohlensorten ist gegen⸗ wärtig die Nachfrage sehr unzulänglich, die kleineren Sorten finden S besseren Absatz, weil sie größtentheils im Revier selbst als Betriebskohlen Verwendung finden.

Die V mitgetheilt. Die Verladun

zeitig ermäßigte sich weiterer Einschränkun

in dieser Zeit der Ko

kamen, wie in der gegen 1, in Erfurt 3 gegen 6. armen 4 Todesfälle gegen 5 in der Vorwoche, Elberfeld 6 gegen 6 und Frankfurt a. M. 2 gegen 2, im Süden Nürnberg 31 Er⸗ Von den Städten in Wien nur 1 Todesfall und 17 in der Vorwoche, 24 bekannt erung in der Verbreitung der Influenza für Moskau, wo 13 Todesfälle gegen 11, und besonders für St. Peters⸗ egen 49 zur Anzeige gelangten, bemerkbar. ahl der Erkrankungen von 66 auf 70, gegen 554 bei 8 Todes⸗

r für den Ziegelei⸗ mit ihren Kohlen⸗

krankungen rst wenn diese die

landes sind an der Seuche gegen nur 4 Erkrankungen machte sich eine weitere Stei

gegen 66 auf.

Betrieb der Kokes⸗

eine Aenderung nicht eingetreten; nur mit der ochofenbetriebes kann sich das oberschlesische Kokes⸗ Theer und Theerprodukte finden

burg, wo deren 59

Stockholm ferner st

während Kopenhagen nur 25 1 ällen gegen 17 zu verzeichnen hatte. Eine Abnahme trat ferner für msterdam (19 Todesfälle gegen 21 in der Vorwoche), London (46

aris (5 gegen 13) hervor. In New⸗York war die

ahl der Todesfälle an Influenza um 1 (20 gegen 19) erhöht.

Verschiedene Erkrankungen.

Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen starben an Diphtherie und Croup (Ducchschnitt aller deutschen Berichtsorte 1881/90: 4,49 %) in Beuthen, Bochum, Rostock Erkrankungen sind ge⸗

eldet in Berlin 89, Breslau 24, Hamburg 25, Wien 45, Kopen⸗ ris 95, St. Petersburg 39 an Masern in 176, Kopenhagen 59, St. P mburg 30, Wien 74,

werke ist bis je Verstärkung des geschäft wieder heben. gegenwärtig lebhaftere Nachfrage. 3

Die nächste Börsen⸗Versammlung zu Essen findet am 29. April im „Berliner Hof' statt. Bern, 24. April.

Erkrankungen

igen 63) und 5 Ein Syndikat, bestehend aus der Berner Kantonalbank, der Banque de Paris et des Pays-Bas, dem Baseler Bankverein und der Handelsbank in Basel, der Kredit⸗ anstalt in Zürich und der Union financière in Genf unterzeichnete Konversion der 3 ½ % en im Betrage von 50 Millionen in 3 %. Die Ratifikation durch die Regierung und den Großen Rath hat binnen 10 Tagen zu erfolgen.

Brüssel, 24. April.

(W. T. B.)

heute Mittag den Vertra Berner Staats⸗Anlei

est 40, Edinbu burg 31 an Scharlach in P Edinburg 32, Kopenhagen 28, Paris 76, St. Petersburg 46.

(W. T. B.) Die „Gazette“ theilt mit, daß die Regierung der Frage der Verstaatlichung der „Grand