Auswei ind je 250 m lang in jedes Ufer 12 m tief ein⸗ dngefie 8 Der Kanal wird für den Landverkehr von Drehbrücken und Fähren überschritten. Die Ueberführung der Westholsteinischen
Eisenbahn und der Kiel⸗Flensburger Bahn sind als feste Brücken angelegt und geben für die Schiffahrt überhaupt kein Hinderniß ab, da sie den Kanal in voller Breite freilassen und die lichte Höhe über dem Wasserspiegel in dieser Breite 42 m beträgt. Die Drehbrücken
haben 50 m lichte Weite, halten also das Kanalprofil im wesentlichen frei, haben oberhalb und unterhalb auf beiden Seiten Leitwerke und Haltepfähle für Schiffe, welche nicht gleich passieren können. Die Fähren sind einfache Ziehfähren, welche den Uebergang über den Kanal zwischen den passierenden Fahrzeugen zu gewinnen haben. Für die Nacht⸗ fahrt sind beide Ufer des Kanals durch elektrische Glühlichter markiert,
weelche in den geraden Strecken in Entfernungen von rund 250 m und in den Krümmungen etwas enger steben. In den Seen sind Gasbojen ausgelegt. Im übrigen finden sich bei Schleusen und Brücken Lichter
zur Beleuchtung und als Signale angebracht. — Oestlich von Rends⸗
burg zweigt sich von dem Nord⸗Ostsee⸗Kanal der Weg nach der Unter⸗ eider ab, der bei Rendsburg für die sich bier bewegende kleinere Schiffahrt durch eine neue Schleuse von 12 m Breite, 65 m Länge führt, welche bei niedrigstem Wasserstande 5,27 m Wassertiefe auf der Schwelle hat. Schiffe, welche diesen Weg einschlagen, können ihn
jedoch nur verfolgen, wenn sie nicht tiefer als 3,3 m gehen und mit
ihrer Länge den scharf gekrümmten Lauf der Untereider zu passieren vermögen, w shalb sie nicht über 40 m lang sein dürfen.
Theater und Musik.
m Königlichen Opernhause wird morgen Humperdinck's Märchenspiel „Hänsel und Gretel“ (Fräulein Rothauser, Fräulein Dietrich) unter Musik⸗Direktor Steinmann’s Leitung gegeben. Hierauf folgt das Ballet „Carneval⸗ (Damen. dell Era, Urbanska). 8
Im Königlichen Schauspielhause findet morgen die Gesammtaufführung von Friedrich Hebbel's „Nibelungen; mit Kriemhild's Rache’ ihren Abschluß. Die Hauptrollen sind, wie folgt, besetzt: Kriemhild: Fräulein Poppe, Hagen: Herr Molenar, König Etzel: Herr Ludwig, Markgraf Rüdiger: Herr Klein, Dietrich von Bern: Herr Nesper, Gudrun: Fräulein Sauer, König Gunther: Herr Arndt, Dankwart: Herr Heine, Giselher: Herr Hertzer, Gerenot: Herr Purschian, Ute: Frau Kahle, Volker: Herr Keßler, Götelinde: Frau Stollberg. 1 “
Am Sonnabend geht im Deutschen Theater neu einstudiert Heinrich von Kleist's chauspiel „Prinz Friedrich von Homburg⸗ zum ersten Male in Scene. Die Titelrolle spielt, wie in den früheren Aufführungen, Josef Kainz: als Graf Hohenzollern tritt Ferdinand Gregori vom Stadttheater in Barmen sein Engagement an. —
Im Berliner Theater gelangt morgen Sheridan's „Läster⸗ schule“ in der neuen Bearbeitung von Hans Meery zur ersten Auf⸗ führung. 3 1 1“] Der französische Schwank „Madame Bonivard“ wird im Lessing⸗Theater von Franz Guthery in Scene gesetzt, der s. Z. in mehr als hundert Aufführungen die Rolle des Bourganeuf gespielt hat und sie nunmehr auch im Lessing⸗Theater zur Darstellung bringen wird. Marie Meyer giebt die Titelrolle.. 1
Die Operetten⸗Novität „Figaro bei Hof“ („Rokoko“) von Alfred Müller⸗Norden, Tert von Bohrmann⸗Riegen, gelangt unter Leitung des Herrn Adolf Brackl am Sonnabend im Zentral⸗ Theater zur ersten Darstellung.
Das⸗Mildwida“⸗Konzert, welches am Freitag in der Fried⸗ richs⸗Werderschen Kirche stattfindet und in welchem Ihre Hoheit die Prinzessin von Sachsen⸗Altenburg, Herr Graf Pückler, ferner die Königliche Kapelle, der Kulenkampf'sche Frauenchor und andere ge⸗ schätzte Künstler und Künstlerinnen mitwirken werden, wird von dem Königlichen Kapellmeister Herrn Dr. K. Muck geleitet. Der Ertrag des Konzerts ist für Wittwen und Waisen von Musikern bestimmt.
Mannigfaltiges
1 1
Nach Allerhöchster Bestimmung Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin findet die diesjährige Generalversammlung des Vaterlän⸗ dischen Frauenvereins am
Donnerstag, den 9. Mai 1895, Vormittags 11 Uhr,
in der Sing⸗Akademie
statt, wozu wir alle Mitglieder des Hauptvereins sowie unserer Zweig⸗ und Hilfsvereine hierdurch freundlichst einladen.
Zur Legitimation beim Ein zahlten Vereinsbeitrag. Der Vorstan
te Gräfin von Itzenplitz. 8.
Das Lagerbuch Rechnungsjahr 1. Apri 536 039 219 ℳ, Passiva Gegen das Vorjahr zu verzeichnen; der Grundbesitz, bestände, 4 bestände und
bei den Aktiven ein Zugang von 25 524 988 ℳ
337 544 ℳ Werth der Natural⸗, Material⸗, Betriebs⸗ Vorräthe und 1 141 867 ℳ Mobiliarwerthe, Samm⸗
nahme von esammtzugang am V um 7 341 412 ℳ Unter Stadt gehörigen Vermögens emeinde Ende März
eermögen der Stadtgemeinde gegen das Vorjahr Hinzurechnung des den Stiftungen der ellt sich der Vermögensstand der Stadt⸗ 1 in Einnahme auf 564 837 274 ℳ, in usgabe auf 284 906 861 ℳ, also Bestand 279 930 413 ℳ
Der Berliner Fröbelverein bhielt gestern unter Vorsitz des enheim in Keller's Festsälen seine Generalversammlung der im letzten Jahre vom Ministerium der geist⸗ ℳ und von den Gemeindebehörden halten hat und dem die Stadt auch würde bewilligt tischer Schulräume gewährte, konnte aus seinem den Schuldigen Seminar Ostern 1894 18, Michaelis 15 Schülerinnen jahr zählte das Seminar 40 Schülerinnen,
Prof. Papp ab. Der Verein, lichen ꝛc. Angelegenheiten 900 Berlins 4500 ℳ Unterstützung er die Benutzung städ Kindergärtnerinnen⸗ entlassen. Im letzten Winterhalb
In den sechs Kindergärten des Kinder verpflegt. gesammt 9231 ℳ; nur einen Ueberschuß von 47 kindergärten ergab gingen 1924 ℳ ein.
Effekten und baar. — V der Berliner Unterstützungskasse Fröbel'scher
285 ℳ Unterstützungen gewährt gegen 150 ℳ im Vorjahre.
Bei dem Brand in Brzezinka (vergl. „W. T. B.“ zufolge, 65 Besitzungen ein⸗ geringste Theil des verlorenen Guts ist Zwei Frauen und ein Knabe sind in den Flammen um⸗ handen war. mehrere Personen werden vermißt. 80 Familien sind ist traurig.
Aus Oswieziem kamen mehrere Wagen mit Lebens⸗
Breslau, 30. April. Nr. 103 d. Bl.) sind, dem chert worden;
mitteln an.
Leipzig, 1. Mai. Die Leipziger Wollk
letzten Nacht vollständig nieder. Laibach, 30. April. Vergangene Nacht um 1 Uhr 37 Minuten ; erfolgte wiederum ein starker unter rüttelnder Bewegung, des „Kotzebue“,
evölkerung wurde alarmiert „Kotzebue“ befindliche Passagiere ertranken. Die Kollision soll auf
Die die Nichtbeachtung der Regel, sich rechts zu halten, zurück⸗
Neue Schäden wurden nicht fest⸗
der über eine Sekunde dauerte. und verließ vielfach die Häuser.
„W. T. B.“ meldet: Das Leichen⸗ es Insammenstoßes der alhen mit der Bie Einwohner
t pitäns Wilson vo vohne ) Gegenwart des Kapitäns Wilson vom Saaten und richteten viel Schaden an.
Lowestoft, 30. April. schaugericht in Sachen d wurde heute in Donner und der bisberigen Rechtsbeistände Rechtsbeistand der Eigner der „ECrathie“, IJ. Nr. 103 d. Bl. unter Brügge) und
„Crathie“ Handelsamt, des Kapitäns olman, der beantragte Vertagung (verg setzte auseinander, Kreuzverhör überlebenden zu vernehmen. fortzusetzen sei. 5 Uhr 25 Minuten am
während die
Der Leichenbesch
ericht vom 1. Mai
8
2
zu Memel, wo die Temperatur 8 Grad über dem r Morgens. Miittelwerth liegt.
Belmullet.. 765 W? 8
Aberdeen . 760 SS2 halb bed.
Christiansund 766 wolkig
Kopenhagen. 771 ⁷ halb bed.
Stockholm . 772 il wolkenlos aparanda. 771 beiter t. Petersbbg. 775 il Dunst
Moskau 1768
Bar. auf 0Gr.
u. d. Meeressp
red. in Millim. Temperatur
Anfang 7 ½ Uhr.
Cork, Queens⸗ chauspielhaus. lungen. Ein deut
vE1161666 wolkig Cherbourg . 768 wolkig
1“ halb bed.
765 wolkenlos
von Friedrich
winemünde 770 1 halb bed. Memel 772 ONO I wolkenlos
28 . 770 SSO 1 wolkenlos Münster. 769 WNW 1 Nebel Karlsruhe.. 771 O ² Wiesbaden. 770 still wolkenl. /2) München 772 S 1 wolkenlos Chemnitz.. 771 SSO l wolkigs) 12 höhte Preise. w.. 770 SW 1 wolkig
769 NW 3 wolkenlos
770 NW 1 wolkig
se deAr. 768 S V Nizza 769 ONO lwolkenlos
Uebersicht der Witterung. Ein ziemlich tiefes barometrisches Minimum ist nordwestlich von Schottland erschienen, stürmische Westsüdwestwinde bei äusterst starkem Barometerfall
auf den Hebriden verursachend. Eine breite Zone Berliner Theater Pornnerstag. Zum Lustspiel in 5 Akten
hohen Luftdrucks überdeckt Zentral⸗Europa und das
Ostseegebiet. In Deutschland dauert die ruhige, Male; Die Lästerschule. warme, heitere und trockene Witterung fort, nur in von Sheridan, deutsch von H. Meery. Anfang
Abonnements⸗Vorstellung):
füdlichen Gebietstheilen liegt die Temperatur meist 7 ½ Uhr.
noch etwas unter dem Mittelwerth; stellenweise Freitag (33.
haben Gewitter stattgefunden. Die Nachmittags⸗ Lästerschule.
temperaturen erreichten in Nord⸗ und Mittel⸗ Sonnabend: Heimath.
deutschland vielfach 20 Grad, am wärmsten ist es
Theater⸗Anzeigen.
Königliche Schauspiele. Donnerstag: Opern⸗ haus. 110. Vorstellung. Häusel und Gretel. Märchenspiel in 3 Bildern von E dinck. Text von Adelheid Wette. vom Ober⸗Regisseur Te vom Ober⸗Inspektor meister Weingartner. — Karneval. in 2 Aufzügen von Emil bedeckt Steinmann. Dirigent:
116. Vorstellung. sches Trauerspiel in 3 Abtheilungen gesetzt vom Dekorative Einrich⸗ Zweiter Abend. Kriemhilds Rache. Anfang 7 ½ Uhr.
ngelbert Humper⸗ aff. Dekorative Einri
Ballet⸗Burleske raeb. Musik von
usikdirektor Steinmann. Die Nibe⸗
In Scene Ober⸗Regifseur Max * b — 2 1 2 9 88 . amburg.. 70 Wé’ 2 wolkenlos b 11 G8 Trauerspiel in 5 Neufahrwasser 771 ONO l wolkig Freitag: Opernhaus. 111. Vorstellung. Martha. Romantisch⸗komische Oper i von Flotow. Text (theilweise nach dem Pla⸗ Saint Georges) von Wilhelm Friedrich. wolkenl.1) 12 Frau Marcella Semb
n 4 Akten von Friedrich
rich, Königl. Kammersängerin, Lyonel: Herr Naval, vom Stadttheater in Frank⸗ furt am Main, als Gäste.) Anfang 7 ½ Uhr. 2
Schauspielhaus. 117. Vorstellung. Der Revisor. Lustspiel in 5 Aufzügen von Nicolay Gogol, deutsch von Elsa von Schabelsky. In Scene gesetzt vom
3 wolkenlos Ober⸗Regisseur Max Grube. Anfang 7 ½ Uhr.
Deutsches Theater. Donnerstag: Weh dem, ¹) Gestern Gewitter. ²) Gestern Gewitter. der e 4* 7 ½ Uhr. 8 8 3) Gestern Gewitter. Freitag (32. Abonnements⸗Vorstellung): Lumpengesindel.
Sonnabend: Neu einstudiert: Prinz Friedrich von Homburg von H. von Kleist.
Leitung des Herrn Adolf Brakl vom Königl. Gärt
8
der Stadtgemeinde Berlin für das entfernt war,
1 1893/94 schließt folgendermaßen ab: Aktiva gelegt; unmittelbar darauf sei der Zusammenstoß erfolgt. Vor und 284 664 477 ℳ, also Bestand 251 374 742 ℳ nach demselben habe er laut gerufen und gedacht, die Rufe müßten e. von dem Mann auf dem Ausguck gehört werden. Matrose White sagte lbe setzt sich, wie folgt, zusammen: 12 474 096 ℳ aus, er habe zuerst die Lichter der „Elbe“ gesehen, als diese etwa zwei 646 ℳ ausstehende Kapitalien, 4 818 987 ℳ Kassen⸗ englische Meilen entfernt war. Er habe zuerst ein rothes und ein grünes Licht bemerkt, aber beinahe auf der Stelle sei das rothe Licht 11 1 - verschwunden und nicht wieder aufgetaucht. Das Verschwinden des⸗ Bei den Obligations⸗ und Anleiheschulden ist eine selben sei der Grund gewesen, daß er seine Beobachtungen nicht mit⸗ 18 183 576 ℳ eingetreten. Es ergiebt sich sonach ein getheilt habe, obwohl er, wie er zugiebt, dies hätte thun sollen. Der Ober⸗Steuermann Craig der „Crathie“ bestreitet die Angabe, daß er zur Zeit des Zusammenstoßes in der Kambüse gewesen sei.
Odessa,
zuführen sein.
Zeugen der „Crathie“ einem hätte er keine Gelegenheit,
Lessing⸗Theater. Donnerstag: Der Herr Senator. Anfang 7 ½ Uhr. Frettag, Der Herr Senator. onnabend: Zum ersten Male: Madame Bonivard. Schwank in 3 Akten von Alex. Bisson und A. Mars, deutsch von E. Neumann.
Friedrich⸗Wilhelmstüdtisches Theater. Chausseestraße 25/26.
Donnerstag: Der Obersteig „ Operette in 3 Akten von L. Held und M. West. Musik von Carl Zeller. Regie: Herr Unger. Dirigent: Herr Kapellmeister Ferron. Ermäßigte Preise der Plätze. Anfang 7 ½ Uhr. 8
Freitag: Der Obersteiger.
Neues Theater. Schiffbauerdamm 4a./5.
Donnerstag: Demi⸗Monde. Sittenbild in 5 Akten von Alexandre Dumas. Anfang 7 ½ Uhr.
“ Die Nervösen. (Les gens nerveux.) Schwank in 3 Akten von Victorien Sardou, deutsch von Alexander Rosen. — Vorher: Die Massage⸗ kurfs Dramatischer Scherz in 1 Akt von Robert
isch.
Sonnabend: Zum ersten Male: Die Wildente. Schauspiel in 4 Akten von Henrik Ibsen, deutsch von Ernst Brausewetter.
Residenz-Theater. Blumenstraße Nr. 9. Direktion: Sigmund Lautenburg. Donnerstag: Fer⸗ nand’s Ehekontrakt. (Fil à la patte.) Schwank in 3 Akten von Georges Feydeau, in deutscher Be⸗ arbeitung von Benno Jacobson. Anfang 7 ½ Uhr.
Freitag und folgende Tage: Fernand's Ehekontrakt.
Theater Unter den Linden. Behrenstr. 55/57. Direktion: Julius Fritzsche. — Donnerstag: Mit voll⸗ ständig neuer Ausstattung: Rund um Wien. Pantomimisches Ballet in 9 Bildern von Franz Gaul und A. M. Willner. Musik von Josef Beyer. Der choreographische Theil von Josef Haßreiter. Dirigent: Herr Kapellmeister Baldreich. — orher: Dorothea. Operette in 1 Akt von Jaques Offen⸗ bach. Anfang 7 ½ Uhr.
Freitag: Rund um Wien. — Dorothea.
Zentral⸗Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. Direktion: Richard Schultz. — Donnerstag und Freitag wegen Vorbereitung ghücfleffen.
Sonnabend: Zum ersten Male: Unter artistischer
zang dient die Quittung über den ge⸗] was verschiedenen Lichtern von F ooten glich; als er sich nach
89 1 8 der Kambüse begeben habe, wo das Feuer brannte, habe er den
d des Vaterländischen Frauenvereins. Steuermann und den Ausguckmann gesehen, die dort bis zum Augen⸗ 6 blick der Kollision gestanden n
sagte aus, er habe das 8
er habe das Licht des andern Dampfers, als dieses 20 bis 30 Yards
gesehen und sofort das Ruder scharf an Backbord
tten. Der Matrose Dram teuerrad um 4 Uhr Morgens übernommen;
Epinal, 30. April. „W. T. B.“ berichtet: Obgleich die Unter⸗ suchung über die Katastrophe von Bousey noch nichts Bestimmtes ergeben hat, scheint man zuzugeben, daß ein Konstruktionsfehler und der Mangel an Aufsicht die Schuld an dem Dammbruch tragen. Der Minister der öffentlichen Arbeiten Dupuy du Temps ist hier angekommen und hat dem Deputirten Krantz erklärt: er sei sich der Ver⸗ antwortlichkeit des Staats bewußt, und die pekuniäre Entschädigung
werden. Der Minister fügte hinzu, er sei entschlossen, zu ermitteln und die strengsten disziplinarischen Maß⸗
regeln zu treffen. Er besichtigte dann die Trümmer des Dammes und 8. das S ließ sich die nöthigen Erklärungen geben. Der Staatsanwalt wurde Von den Schülerinnen der Kinderpflegerinnenschule wurden im letzten! von dem Minister angewiesen, die Untersuchung über die Schuldfrage 3 mit dem Zeugniß der Reife entlassen. Der Besuch dieser mit der größten Strenge zu führen.
hat sich im letzten Jahre bis auf 41 Schülerinnen gehoben. Vereins wurden am Jahresschluß 409
gär 3 1— — St. Petersburg, 30. April. Die „Nowoje Wremja“ meldet Fünf 8b “ “ Sagcha nn Feef ühe⸗ 5 In dem Prohzeß . 32 ö ee 19 Jahre er Kindergarten in der Prinzenstraße brachte lang falsche Kreditbillet n
6 ℳ Ein Aufruf zum Besten der Volks⸗ 209oO- Uche 111“ eine Einnahme von 4804 ℳ, an Beiträgen Zwangsarbeit von 8—9 Ja Der Verein besitzt zur Zeit 25 888 ℳ in gesprochen. or der Seneee 1 85 Mit⸗ ö1“
1— terst scher Kindergärtnerinnen St. Petersburg, 1. Mai. Das Gebäude der Kaiser⸗ zur Erledigung der Geschäfte zusammen. Die Kasse, die 51 außer⸗ lichen Rechtss 8 wurde, wie „W. T. B. meldet, durch ordentliche und 60 ordentliche Mitglieder zählt, hat im letzten Jahre eine Feuersbrunst heimgesucht, die sich plötzlich durch die Ventilationsröhren verbreitete. Das Dach und die Lager sind stark beschädigt. Der Schaden soll 50 000 Rubel be⸗ tragen. — Gestern brannte die halbe Stadt Dubno, Gou⸗ vernement Wolhynien, nieder. Die Feuersbrunst verbreitete sich infolge Mangels an Löschmitteln, zumal auch keine Feuerwehr vor⸗
in Verkehr geseßt hatten, wurden 10 Personen zu bören verurtheilt und die übrigen frei⸗
Die Lage der theilweise obdachlosen Bevölkerung
30. April. Der Dampfer ‚Kotzebue“ der „Russischen Dampfschiffahrt⸗Gesellschaft“, der sich ohne 8
3 ämmerei, welche der Fahrt von Sebastopol nach Odessa befand, kollidierte 12 Werst von 2000 Arbeiter beschäftigt, brannte dem „W. T. B.“ zufolge in der Tachankut mit dem russischen Kriegsdampfer „Penderaklia“, welcher von Nikolajew nach Sebastopol ging. Der „Kotzebue⸗ erhielt einen Stoß in die Seite und ging sofort unter; der „Penderaklia“ obgleich selbst ernstlich beschädigt, rettete 37 Personen der Besatzung
assagiere auf
während drei davon und zwei zufällig auf dem
New⸗York, 30. April. Aus Guadalajara (Mexiko) wird der „World“ ein Ausbruch des Vulkans Colima gemeldet.
des Thales fliehen; Lava und Asche vernichteten die
1 Port Said, 30. April. Das französische Truppen⸗Transport⸗ schiff „Tibet“, welches nach Madagaskar bestimmte Truppen an Bord hat, ist laut Meldung des „W. T. B.“ im Suezkanal der Mannschaft der „Elbe“ stark auf Grund gerathen. “
auer entschied, daß die Verhandlung Der Koch der „Crathie“, Sharp, erklärte, als er um Morgen der Kollision auf Deck gekommen
sei, habe er, als er über die Backbordseite blickte, etwas gesehen, (Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
platz⸗Theater in München: Figaro bei Hof. (Rokoko.) Operette in 3 Akten (nach Beaumarchais⸗ Memoiren) von Bohrmann⸗Riegen. M. Alfred Müller⸗Norden.
Adolph Ernst⸗Theater. Donnerstag: Madame Suzette. Vaudeville⸗Posse in 3 Akten von Ordonneau. Musik von Edmond Audran. In Scene gesetzt von Adolph Ernst. Anfang 7 ½ Uhr.
Weitag: Dieselbe Vorstellung.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zum Besten der Hilfsbedürftigen in Laibach. Bei halben Preisen. Charley’s Tante.
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Magdalene Scholz mit Hrn. Prem.⸗ Lieutenant von Printz (Bernstadt). — Frl. Elly Wichmann mit Hrn. Gerichts⸗Assessor Eduard Nitze (Berlin). — Frl. Anna Nitze mit Hrn. Gerichts⸗Assessor Gustav Sasse (Berlin). — Frl. Ursula von Voß mit Hrn. Prem. Lieutenant Hans von Ramin (Lüssow). — Gräfin Dorothea von Arnim mit Hrn. Prem.⸗Lieutenant Walter Schmidt von Schmiedeseck (Boitzenburg).
Verehelicht: Hr. Regierungs⸗Assessor Paul Dauben⸗ speck mit Frl. Elli Poensgen (Düsseldorf).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Bauinspektor Ritzel (Neustadt O.⸗S.). — Hrn. Legations⸗Rath Frhrn. von Speßhardt (Berlin). — Eine Tochter: Hrn. Pastor Sternberg (Schnellewalde, Oberschl.). — Hrn. Pastor Ernst Bluth (Wulfflatzke).
Gestorben: Frl. Marie von Lindeiner, gen. von Wildau (Gnadenfrei). — Hr. Professor Adolf Knütgen (Heiligenstadt). — Verw. Fr. Rechnungs⸗ Rath Henriette Daehne, geb. Lange (Berlin). — Carl Theodor Ludwig Max Graf von Tauffkirchen (Stuttgart). — Reichsgräfin Louise von laten zu Hallermund, geb. Freiin von Hollen (Eutin).
— Fr. Ida von Busse, geb. von Schwerdtner
(Wernigerode).
Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin. 1
Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Acht Beilagen (einschließlich Börs en⸗Beilage).
usik von
chs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Sta
Deutscher Reichstag. 80. Sitzung vom Dienstag, 30. April. Nach Genehmigung der Rechnung der Kasse der Ober⸗
Rechnungskammer und des Rechnungshofes des Deutschen
Reichs fur die Etatsjahre 1891,92 und 1892/93 trat das e in die ech “ des Gesetzentwurfs, etreffkend Aufhebung des esetzes über die Ernennung und die Besoldung der Bürger⸗ meister und Beigeordneten in Elsaß⸗Lothringen vom 4. Juli 1887 ein. Dem Entwurfe ist der Entwurf der euen Gemeinde⸗Ordnung für Elsaß⸗Lothringen,
beigegeben, mit deren Einführung die Aufhebung des Gesetzes vom 4. Juli 1887, gleichzeitig erfolgen soll.
8 den Beginn der Verhandlung ist gestern berichtet worden. Nach dem Abg. Dr. Lieber (Zentr.) nimmt das Wort der
Staatssekretär in Elsaß⸗Lothringen, Wirkliche Geheime
Rath von Puttkamer:
Meine Herren! Die Diskussion hat sich gelegentlich der in
Elsaß⸗Lothringen neueinzuführenden Gemeindeordnung auf eine Frage
onzentriert, bezüglich deren man am allerwenigsten eigentlich erwarten
konnte, daß sie hier angeregt werden würde. Ich bestreite nicht dem Herrn
Abg. Lieber und sicherlich niemand im Hause das Recht, an uns die Frage zu richten, ob wir den Staatsrath von Elsaß⸗Lothringen gehört haben,
und darauf antworte ich dem Herrn Abg. Lieber und dem Hause: ja, wir haben den Staatsrath von Elsaß⸗Lothringen über den Entwurf
einer neuen Gemeindeordnung gehört. Die Referate und Korreferate
der Staatsräthe, die darüber berufen waren, zu referieren, liegen vor mir,
und wir sind also völlig nach Maßgabe der angezogenen Gesetzes⸗
bestimmung verfahren.
Derjenige Entwurf, über den wir den Staatsrath zur Begut⸗
achtung aufgefordert haben, ist nicht Gesetz geworden. Der Landes⸗ ausschuß in Elsaß⸗Lothringen wünschte wegen einiger speziell namhaft gemachter Punkte Modifikationen, und bei näherer Erwägung dieser
der parlamentarischen Diskussion hervorgetretenen und durch Beschlüsse des Landesausschusses festgestellten Punkte
8 haben wir demnächst, in Anknüpfung an die parlamentarischen Vor⸗ gänge, den Entwurf modifiziert, und dem Landesausschuß abermals
vorgelegt. Was der Herr Abg. Dr. Lieber sagte, kommt darauf hinaus, als ob für den elsaß⸗lothringischen Staatsrath ein parlamen⸗ tarischer Grundsatz der Diskontinuität bestände, ob jedesmal ein Gesetzentwurf, welcher einmal dem Staatsrath vorgelegt worden ist,
wenn er auch in der eingehendsten Weise der Diskussion und der
Begutachtung des Staatsraths unterlegen hat, jedesmal nachher dem
Sctaatsrath wieder vorgelegt werden müßte, sobald eine geringfügige
Abänderung erfolgt. Das ist nicht der Fall. Nirgends in unseren Gesetzen ist ausgesprochen, daß ein solches Prinzip für die Staatsraths⸗ verhandlungen besteht. Die seit dem Jahre 1879 in Elsaß⸗Lothringen
für diese Frage des öffentlichen Rechts gebildete Praxis ist die, daß,
wenn der Staatsrath einen Gesetzentwurf begutachtet hat, man manchmal in demselben Jahre, manchmal auch im nächsten Jahre, oder auch zwei Jahre darauf diesen den parla⸗ mentarischen Faktoren vorgelegt hat, mit oder ohne Modi⸗ fikationen, immer jedoch auf der Basis der Berathungen, die stattgefunden haben. Nun möchte ich in der That wohl wissen, wohin es jetzt noch führen sollte, wenn wir diesen Entwurf, der
zwischen Landesausschuß, Regierung und Bundesrath verein⸗
bart worden ist, noch dem Staatsrath zur Begutachtung vorlegen sollten. Der Staatsrath ist eine Körperschaft, die einen für die Regierung informatorischen Charakter
hat. Was soll eine Regierung, bezüglich deren die parlamen⸗
tarischen Faktoren bereits gesprochen haben, nachträglich mit den Informationen machen, die ihr gegeben werden? Wenn wir sogar in einzelnen Punkten überzeugt wären, daß dieselben sehr triftig und begründet seien, so würden wir doch, nachdem das parlamentarische Votum ergangen ist, garnicht mehr
Rücksicht darauf nehmen können. Ich würde es also verstehen, daß
man etwa ausspricht, es sei wünschenswerth gewesen, daß der Staats⸗ rath noch einmal vorher gehört worden wäre. Daß man aber im jetzigen Stadium der Gesetzgebung es für nothwendig erklärt, den Staatsrath noch einmal, und post festum, zu hören über ein bereits fertiges Gesetz, also zu verlangen, daß die Regierung noch Informationen einholen solle, mit denen sie nichts würde machen können, das ver⸗ stehe ich in der That nicht. Der Herr Abg. Lieber sagte uns, im Jahre 1879 habe man gewissermaßen den Staatsrath wegen des in Elsaß⸗Lothringen eingeführten Einkammer⸗Systems begründet. Davon ist nach der historischen Entwicklung dieser Institution keine Rede. Das Ein⸗ kammer⸗System, soweit es besteht, beruht auf den Bestimmungen, welche den Landesausschuß ins Leben gerufen haben, und datiert seit dem Jahre
1874, und die maßgebenden Vorschriften für die elsaß⸗lothringische Gesetz⸗
gebung liegen in dem Reichsgesetz von 1877, wonach Landesgesetze für Elsaß⸗Lothringen zu stande kommen können durch Uebereinstimmung des Bundesraths mit dem Landesausschuß, während der Staatsrath erst 1879 geschaffen ist.
Nun kommt aber noch eine Thatsache hinzu, die es mir noch eigenthümlicher erscheinen läßt, daß wir den Staatsrath von Elsaß⸗ Lothringen noch einmal hören sollen. Mit Ausnahme derjenigen Mit⸗ glieder des Staatsraths, die kraft ihrer Beamtenstellung demselben an⸗ gehören, sind fast sämmtliche Staatsräthe Elsaß⸗Lothringens zugleich Mitglieder des Landesausschusses, und es hat sich nun ergeben, daß diese sämmtlichen Staatsräthe in Elsaß⸗Lothringen als Mitglieder des Landesausschusses dem Gesetzentwurf zugestimmt haben. Welchen Eindruck würde es bei diesen Herren machen, wenn wir, nachdem sie als Mitglieder des Landesausschusses ihr Votum abgegeben haben, ihnen noch einmal sagen wollten: jetzt äußern Sie Ihr Votum noch einmal als Mitglied des Staatsraths? Ist es nicht selbstverständlich, daß jemand, der als Mitglied der parla⸗ mentarischen Körperschaft Ja gesagt hat, als Mitglied des Staats⸗ raths dann nicht Nein sagen wird? Das wäre ungefähr ebenso, als
Berlin, Mittwoch, den 1. Mai
wenn man annehmen wollte, daß Mitglieder dieses Hauses, welche zugleich Mitglieder des preußischen Landtags sind, in diesem Hause Ja und über dieselbe Frage dort gleich darauf Nein sagen wollten. Solche Dinge kommen nicht vor!
Ich sage also, der Entwurf einer Gemeindeordnung ist dem Staatsrath von Elsaß⸗Lothringen vorgelegt worden, ehe er den parla⸗ mentarischen Faktoren zuging, und der Staatsrath hat über alle in Betracht kommenden Fragen dieser Gemeindeordnung in umfassendster Weise berathen und in der Form, wie dies gebräuchlich, sein Gutachten abgegeben. Dann sind wir an den Landesausschuß gegangen. Wir haben auf Grund eines Beschlusses des Landesausschusses einige Modifikationen eintreten lassen, ohne die wesentlichsten Grundgedanken der Gemeindeordnung zu alterieren, und wir haben dann allerdings über diesen modifizierten Entwurf den Staatsrath nicht mehr gehört, und das war auch über⸗ flüssig; denn wir waren über die Meinung des Staatsraths voll⸗ kommen informiert. Es ist das auch von keinem einzigen Mitglied des Staatsraths, das dem Landesausschuß angehört, moniert worden und ich wiederhole, die große Mehrzahl der Staatsräthe gehört dem Landesausschuß an, und sie haben dem Entwurf zugestimmt.
Ich nehme danach an, daß die Frage, die von Herrn Winterer angeregt und von Herrn Dr. Lieber aufgenommen wurde, in jure und de facto erledigt worden ist; in jure vor allen Dingen, weil es nicht unbedingt nothwendig ist, den Staatsrath zu hören, indem Rechts⸗ folgen an die Unterlassung seiner Anhörung nicht geknüpft sind, sondern nur eine gesetzliche Vorschrift besteht, daß man ihn hören möge. Wäre das nicht der Fall, so müßte in der Publikations⸗ formel der Gesetze gesagt werden: mit Zustimmung des Reichstags, oder des Landesausschusses, und des Bundesraths, sowie nach Anhörung des Staatsraths von Elsaß⸗Lothringen. Davon ist keine Rede. Meine Herren, es sind gewisse Gesetzentwürfe dem Staatsrath niemals vorgelegt worden, nämlich diejenigen, die aus der Initiative des Landesausschusses hervorgegangen sind, weil der par⸗ lamentarische Faktor da bereits gesprochen hatte. Natürlich hätten wir auch diese Gesetzentwürfe dem Staatsrath vorlegen können; es hätte das aber regelmäßig keinen praktischen Zweck gehabt, und des⸗ wegen haben wir es bisher nicht gethan.
Diese Frage nehme ich also als erledigt an und will nur noch zwei Worte sagen zu den Aeußerungen des Herrn Abg. Winterer. Der geehrte Herr Abgeordnete hat seine Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf erklärt, und insofern könnte ich ja mit seinem Vortrag ganz einverstanden sein. Ob er das mit mehr oder weniger Liebe thut, das ist eine Frage, die gleichgültig ist. Allein er hat sich doch die Gelegenheit nicht entgehen lassen, sowohl bezüg⸗ lich der Anwendung des Reichsgesetzes von 1887, als auch bezüglich dessen Entstehung den diktatorischen Geist hervorzuheben, der in Elsaß⸗Lothringen angeblich besteht. Er hat in gleicher Weise das Unterrichtsgesetz, welches die allgemeine Schulpflicht begründet, angeführt. Darüber wollen wir jetzt nicht reden. Ich habe aber ihm gegenüber doch mit einem Wort darauf zu kommen, was dieses angeblich diktatorische Gesetz 1887 eigentlich be⸗ stimmt und wie es entstanden ist. Dieses Gesetz hat einfach öffent⸗ liches Recht in Elsaß⸗Lothringen wiederhergestellt, was in der ganzen Zeit der französischen Herrschaft bestanden hat, bis zu dem Gesetz von 1870. In diesem wurde zuerst die Ernennung der Bürgermeister ge⸗ ändert durch die Vorschrift, daß jeder Bürgermeister dem Gemeinderath angehören, aus den Mitgliedern des Gemeinderaths hervorgehen müsse. Wir haben gesucht, mit diesem Gesetz, das erst aus dem Kriegsjahre datiert und in Frankreich vor der Annexion gar nicht bestand, auszukommen; aber wir sind durch die Erfahrung zu dessen Abänderung gekommen, da sich — ausnahmsweise — in einzelnen Gemeinden zeigte, daß die Gemeinderäthe und Bürgermeister sich der⸗ artig in deutschfeindlicher Richtung bewegten, daß Abhilfe dringend zu schaffen war, und da hat nun die ganze Diktatur darin bestanden, daß wir die Gesetzgebung wiederherstellten, wie sie bis zur Zeit der Annexion in Frankreich bestanden hat — Herr Winterer schüttelt den Kopf —, mit vielleicht der einzigen Ausnahme, daß die Bürgermeister nach den französischen Bestimmungen den Gemeinden angehören sollten, während nach dem Gesetz von 1870 auch das nicht nöthig war, aber wir haben das Gesetz regelmäßig in der Weise angewendet — ich werde die Ziffern gleich geben —, wie es den früheren französischen Bestimmungen entsprochen hat.
Meine Herren, die Stellung des Bürgermeisters ist nach der französischen Gemeindegesetzgebung, die bis jetzt in Elsaß⸗Lothringen besteht und die wir erst jetzt zu ändern vorschlagen, eine solche, daß keine Regierung verwalten kann, wenn sie nicht auf den Bürgermeister als einen Vertreter der Staatsinteressen sich verlassen kann. Die französische Revolution hat diese Einrichtung so geschaffen, indem sie die Vorstände der Gemeinden zugleich zu einem die Staatsinteressen lokal vertretenden Organ gemacht hat. Daran müssen wir festhalten, und die Folge ist, daß wir allerdings nicht mit Bürgermeistern auskommen konnten, die in einer antinationalen, der jetzigen staatsrechtlichen Lage des Landes entgegenarbeitenden Richtung agitiert haben. Unser Standpunkt war: wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus. Wir haben gesucht, diejenigen gesetzlichen Vorschriften zu erhalten, die wir gegen feindliche Agitationen glaubten brauchen zu müssen. Wir haben uns in loyalster Weise an den Reichstag gewendet und die Gründe auseinandergesetzt, die uns dazu geführt haben, und der Reichstag hat mit großer Majorität dem Gesetzentwurf von 1887 damals zugestimmt. Wir haben gleichzeitig versprochen, eine Reform der Gemeindeordnung vorzunehmen, und dieses Versprechen haben wir eingelöst, indem wir 1892 einen ersten Entwurf vorgelegt haben.
Nun sagt Herr Winterer, ganz diktatorisch sei das Gesetz von 1887 angewendet worden; man habe Bürgermeister in die Gemeinden geschickt, die ganz fremd gewesen seien und von deren Bedürfnissen keine Kenntniß gehabt haben, kurz es sei ohne Rücksicht auf die Lage und die Interessen der Gemeinden verfahren worden. Demgegenüber gestatten Sie mir,
einige Ziffern anzuführen, aus denen Sie ersehen werden, worin die angebliche Diktatur bestanden hat. Elsaß⸗Lothringen zählt 1697, rund 1700 Gemeinden. In 19, sage 19 Gemeinden von diesen 1700 fungieren Bürgermeister, die besoldet sind und dem Gemeinderath nicht angehören, und das nennt der Herr Abg. Winterer einen Miß⸗ brauch in der Anwendung des Gesetzes! Es sind weitere 59 Ge⸗ meinden in Elsaß⸗Lothringen, in denen Bürgermeister vorhanden sind,
die nicht dem Gemeinderath angehören. Das sind aber unbesoldete
Ehren⸗Bürgermeister, und zwar Einwohner der Gemeinden; diese zählen also nach der Begriffsbestimmung, die der Herr Abg. Winterer gegeben hat, nicht zu den Berufsbürgermeistern. Die besoldeten Bürgermeister, die der Gemeinde nicht angehören und die in einzelnen Gemeinden eingesetzt worden sind, sind, wie gesagt, 19 unter 1700. Ich glaube, meine Herren, ein jeder unter Ihnen wird mir zugeben, daß die Anwendung des Gesetzes in dieser Weise mit dieser Wirkung nur bezeichnet werden kann als eine solche, die durchaus vorsichtig in dem Rahmen des Reichsgesetzes sich hält, um dessen Anwendung es sich handelt.
Daß irgendwo ein Mißbrauch vorgekommen sein kann, will ich nicht leugnen; es ist vielleicht möglich, daß man von irgend einem Dorf oder irgend einer kleinen Stadt von ein paar hundert oder tausend Seelen sagen kann: ja mein Gott, da hätte man einen Mann ernennen können, der der Gemeinde angehört! Das kann sein; aber das sind Einzelfragen, über die hier im Hause zu diskutieren das Material fehlt. Der Gesichtspunkt, der entscheidend ist für das Urtheil, das jeder sich bilden kann, ist einfach durch die Ziffer gegeben, die ich genannt habe: von 1700 Gemeinden ist zur Zeit nur in 19 Fällen derjenige Bürgermeister angestellt, den der Herr Abg. Winterer einen Berufsbürgermeister nennen kann. Ich glaube also, daß hier von einem Mißbrauch des Gesetzes in übertriebener An⸗ wendung nicht die Rede sein kann.
Meine Herren, auf die Gemeindeordnung selbst gehe ich ebenso wenig ein, wie die Herren Vorredner; ich kann aber doch nicht umhin, der Meinung Ausdruck zu geben, daß die Auffassung des Herrn Abg. Winterer, er stimme zwar der Aufhebung des Gesetzes vom Jahre 1887 zu, aber eigentlich nur ungern, weil die Gemeindeordnung, die an die Stelle gesetzt sei, ihm auch nicht gefalle, eine Auffassung ist, die in Elsaß⸗Lothringen, wenigstens in parlamentarischen Kreisen, wenig getheilt wird. Der Landesausschuß hat diese Gemeindeordnung fast einstimmig angenommen. In der Minderheit von vier Mit⸗ gliedern befand sich allerdings der Herr Abg. Winterer, und ich finde es völlig erklärlich und verständlich, daß er, da eine Reihe von Bestimmungen ihm nicht gefällt, diesem Mißfallen auch Aus⸗ druck gegeben hat. Allein, ich muß demgegenüber konstatieren, daß der Herr Abg. Winterer in parlamentarischen Kreisen in Straß⸗ burg sich in einer sehr kleinen Minderheit befindet und daß die große Majorität des Landesausschusses und, wie ich annehme, auch der Be⸗ völkerung dieser Gemeindeordnung gern und freudig zustimmen.
Denn, meine Herren, das kann man sagen: was die Selbst⸗ ständigkeit der Gemeinden betrifft, was die Selbstverwaltung der Gemeinden durch die Gemeinderäthe angeht, so giebt dieses Gesetz der Bevölkerung von Elsaß⸗Lothringen Rechte und Befugnisse, die zu keiner Zeit der Geschichte seit der großen Revolution bestanden haben, auch nicht entfernt. Die Bestimmung, daß alle Beschlüsse der Gemeinderäthe regelmäßig der Genehmigung durch den Krreisdirektor unterliegen, eine Bestimmung, die in der That eine Bevormundung darstellt, die in Deutschland unerhört erscheint, diese Bestimmung ist mit einem Schlage weggefegt. Die Gemeinderäthe entscheiden, mit Ausnahme weniger im Gesetz festgestellter Fälle, souverän, mit völliger Selbst⸗ ständigkeit, und damit ist in der That, wie ich sage, ein Zustand ein⸗ geführt, der für Elsaß⸗Lothringen bisher nicht bestanden hat, eine Selbständigkeit für die Gemeinden begründet, wie sie den deutschen Anschauungen entspricht, und von der ich hoffe, daß sie in ihren Wir⸗ kungen dahin führen wird, die Bevölkerung mit diesem Gesetz und demnächst auch mit dem Einleben in die neuen Zustände mehr und
mehr vertraut zu machen.
Abg. Preiß (b. k. F.): Wir sind einestheils damit einverstanden, daß das Ausnahmegesetz von 1887 aufgehoben wird, anderentheils sind wir entschiedene Gegner der neuen Gemeindeordnung, die an die Stelle des Ausnahmegesetzes treten soll. Es könnte uns alfg eigentlich ziemlich gleichgültig sein, wie der Reichstag heute abstimmt; denn der Rechts⸗ zustand, welcher durch die neue Gemeindeordnung eschaffen wird, ist genau derselbe wie der, welcher unter dem Gesetz von 1887 be⸗ standen hat. An dem Recht, der Regierung, die Bürger⸗ meister zu ernennen, wird kein Jota geändert. Auch nach der neuen Gemeindeordnung wird man im Stande sein, den Ge⸗ meinden die Bürgermeister aufzuzwingen. Uebrigens existierten am 1. Januar nicht 19, sondern 91 solcher aufgezwungenen Bürger⸗ meister in Elsaß⸗Lothringen. Bei einer Bevolterung; die nach dem eigenen Zeugniß der Regierung absolut friedlich und ruhig ist, ist das eine hohe Zahl. Wir erklären: Wir wollen, daß das Ausnahme⸗ gesetz beseitigt wird; aber wir wollen nicht, daß ohne unseren Wider⸗ spruch die neue Gemeindeordnung in Kraft tritt. Die Berufung auf die Genehmigung dieser neuen Gemeindeordnung durch den Landes⸗Ausschuß hat keinen Werth. Der elsaß⸗lothringische Landes⸗Ausschuß, der in seiner Mehrheit aus abhängigen Beamten besteht, kann nicht als die Vertretung des elsaß⸗lothringischen Volks gelten. In der gesammten unabhängigen elsaß⸗lothringischen Presse ist die neue Pennesnhe ordnung verworfen worden, und wir elsaß⸗lothringischen Reichstags⸗ abgeordneten erheben entschieden Protest gegen ein Gesetz, das die Bürgermeister zu Dienern des Kreis⸗Direktors macht. Die Nicht⸗ vorlegung der neuen Gemeindeordnung beim elsaß⸗lothringischen Staatsrath ist eine Gesetzwidrigkeit, die der Reichstag nicht billigen kann.
Abg. Bueb (Soz.): Die sozialdemokratische Partei nimmt gegen⸗ über der neuen Gemeindeordnung denselben ablehnenden Standpunkt ein, wie die beiden Vorredner aus dem Hause, weil sie eine Ver schlechterung des bisherigen Zustandes, namentlich des Wahlrechts, be⸗ deutet. Die Regierung in Elsaß⸗Lothringen hat so viele Mittel in Händen, jede Regung der Deutschfeindlichkeit niederzuhalten, daß si einer solchen Gemeindeordnung nicht bedarf. Der Berufsbürger meister ist als eine Antwort auf die Wahlen von 1887 eingeführt Die Anwendung dieses Gesetzes erfolgte ganz in dem Geiste des⸗ jenigen Herrn, dem die Leitung der Geschäfte des Innern von Elsaß⸗ Lothringen anvertraut war und der jetzt an der Spitze des Ministeriums des Innern in Preußen steht. Dadurch ist es begreiflich,
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