1895 / 106 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 03 May 1895 18:00:01 GMT) scan diff

über die dieser vom si ig

Wilhelmine Schneider, geb. Heiderhoff, zu Elber⸗ feld zur Sicherung für ein Darlehn von 150 nebst Zinsen zum Faustpfand gegebenen Police Nr. 23 091 über die Versicherung des Lebens der Letztgenannten für 1500 für kraftlos erklärt worden.

ankfurt a. M., den 25. April 1895. Der Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts. IV.

[7792] In wski' 1— sind durch Ausschlußurtheil vom 19. d. M. beiden 3 ½ prozentigen Litt. D. Nr. 15337 über 600 und Litt. E. Nr. 5469 über 300 für kraftlos erklärt. Königsberg i. Pr., den 25. April 1895. Königliches Amtsgericht. XI.

der Sabrowski'schen Aufgebotssache XI F. 9- ie

8121] Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Amts⸗

gerichts vom 27. April 1895 ist durch den Amts⸗ gerichts⸗Rath von Wiese für Recht erkannt und ver⸗ kündet:

Das Sparkassenbuch Nr. 22 643 der Städtischen Sparkasse in Waldenburg wird für kraftlos erklärt. Die Kosten vEe Verfahrens fallen dem Alfons Felix Brückner unbekannten Aufenthalts zur Last. Walder urg, den 27. April 1895.

Königliches Amtsgericht.

[7797] Bekanntmachung.

In der Aufgebotssache Lempertz F. 5 94 hat das Königliche Amtsgericht zu Dinslaken durch Ausschlußurtheil vom 22. April 1895 für Recht erkannt: 1 1

Die von dem Antragsteller Bahnhofswirth Johann Lempertz zu Engers am 19. Juni 1894 zu Dinslaken ausgestellten, auf die Eheleute Bahnhofswirth Wil⸗ helm Kley und Johanna, geb. Meyerpeter, gezogenen und von diesen acceptierten, am 1. September bezw. 1. Oktober 1894 zu Dinslaken zahlbaren Wechsel über je 400 ℳ, werden für kraftlos erklärt.

Dinslaken, den 22. April 1895.

Königliches Amtsgericht. [7799] Bekanntmachung. 8

Durch Ausschlußurtheil vom 24. April 1895 ist der vom Möbelhändler Hägerich hier ausgestellte, von dem Bauunternehmer Reh hierselbst acceptierte, am 5. September 1894 fällige Wechsel in Höhe von 233 für kraftlos erklärt worden.

Frankfurt a. M., den 25. April 1895.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. IV.

[7812] 1

Nachstehender Auszug aus dem Urtheil des Königl. Amtsgerichts zu Pellworm vom 19. April 1895:

Im Namen des Königs! 1

Auf den Antrag des Arbeiters Theodor Adolphsen zu Pellworm erkennt das Königl. Amtsgericht zu Pellworm durch den Amtsrichter Cramer für Recht:

Der Hypothekenbrief vom 25. Oktober 1884 über 400 ℳ, eingetragen im Pellwormer Grundbuch Band III Blatt 102 Abtheilung III Nr. 1 und Band IX Blatt 427 Abtheilung III Nr. 1 für Arbeiter Theodor Adolphsen zu Pellworm wird für kraftlos erklärt.

R. W.

wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Pellworm, den 19. April 1895. Papenbrock, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[7806]

Durch Ausschlußurtheil vom heutigen Tage ist das verloren gegangene über die im Grundbuch der Stadt Charlottenburg Bd. 98 Nr. 3764 Abth. III Nr. 11 für die verehelichte Fabrikant Martha Schottler, geb. Ulrich, einge⸗ tragenen 29 000 ℳ, bestehend aus dem Eintragungs⸗ vermerk, Hypothekenbuchauszug und Ausfertigung öö“ vom 7. April 1894, für kraftlos erklärt. 1

Charlottenburg, den 27. April 18905.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung V.

[7813] Bekanntmachung.

In der Aufgebotssache Jacobs, F. 4. 94, hat das e Amtsgericht zu Dinslaken für Recht er⸗ annt:

Die Urkunde über die für den Rentner Gerson Jacobs im Grundbuch von Löhnen Band II Art. 17 Abth. III Nr. 2 eingetragene Rest⸗Darlehns⸗Hypo⸗ thek von 7000 wird für kraftlos erklärt.

Dinslaken, den 22. April 1895.

Königliches Amtsgericht.

8 v“

[7817]1

Die Hypothekenbriefe über

a. 79 Thlr. 4 Sgr. 8 Pf. für Johann Gottlob 8 zu Uebigau, eingetragen Uebigau Blatt 46 (28) Abtheilung III Nr. 9,

b. 425 Thlr. der vexrehelichten Gärtner Amalie Ecknig zu Beiersdorf, eingetragen daselbst Blatt 18. Abtheilung III Nr. 3, 8

c. 6000 des Fleischermeisters Friedrich Hamann zu Uebigau, eingetragen daselbst Blatt 65 b. Ab⸗ theilung III Nr. 9,

sind für kraftlos erklärt. Liebenwerda, den 24. April 1895. Königliches Amtsgericht.

Im Namen des Königs! Verkündet am 23. April 18905. Habighorst, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Oekonomen Johann Boegel, gnt. Stratmann, zu Frohnhausen, erkennt das König⸗ liche Amtsgericht zu Essen für Recht:

Das Hypothekendokument über nachstehende Post des Grundbuchs von Altendorf Band III Art. 5 Abth. III Nr. 1: „600 Thlr. Kaufgeld zu 4 ½ %, Zinsen für Johann Hermann Boegel, gnt. Strat⸗ mann, zu Frohnhausen, zufolge Vertrags vom 7. März 1861 eingetragen ex decr. vom 30. März 1862, was aus Pol. 43 F. 49 hier wieder ein⸗ getragen“, wird für kraftlos erklärt.

[7815] Bekanntmachung. 1b Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom asgen Tage ist der über die im Grundbuche

[7514⁴]

Rekognitionsschein vom 7. Dezember 1838 für kmeft⸗ los erklärt worden.

[7816]

gerichts zu Lippstadt Hypothekeninstrument vom die Abtheilung III Lippstadt Vol. XV Fol.

Ostpreußischen Pfandbriefe 200 Thalern nebst 5 % Zinsen für kraftlos erklärt worden.

Tremessen, den 26. April 1895. Königliches Amtsgericht.

Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗

vom 26. April 1895 ist das 15. Dezember 1862 über

4 des Grundbuchs von

28 für den Josef Müller

eingetragene Darlehnsforderung von

Nr. in Lippstadt

L adt, den 27. April 1895. vün Königliches Amtsgericht.

[7808] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des Königl. Amtsgerichts zu Prökuls vom 25. April 1895 ist das Hypotheken⸗ instrument vom 7. August 1840 über die im Grund⸗ buche des Grundstücks Muiszeninken Nr. 3 (fr. 1463) in Abtheilung III unter Nr. 2 für die 3 Geschwister Jurgis, Ilsze und Anne Killus eingetragenen väter⸗ lichen Erbgelder von 226 Thaler 13 Sülbergroschen 8 Pfennig für kraftlos erklärt worden. Prökuls, den 26. April 1895.

Königliches Amtsgericht. [6330] Bekanutmachung. Durch Urtheil vom 22. ds. Mts. sind; I. die Dokumente über folgende Hypothekenposten: 1) Milussen Bd. II Bl. 38, alte Nr. 9 Abth. III

r. 6,

2) Rumeyken Bl. 26, alte Nr. 7a. Abth. III. Nr. 3 a., c. und d., 8

3) Bartossen Bd. I Bl. 17, alte Nr. 17 Abth. III.

Nr. 1,

4) Makoscheyen Bd. III Bl. 45, alte Nr. 12 Abth. III Nr. 1, 2 und 3, 1 5) Neuendorf Bd. V Bl. 88, alte Nr. 3, 5 und 6, Bd. V Bl. 91, alte Nr. 9 und Bd. V Bl. 93, alte Nr. 11, Abth. III Nr. 10 a. bezw. 1 a. und bezw. 3 a., 6) Kiehlen Bd. II Bl. 25 und 46, Abth. III Nr. 19 und 14, für kraftlos erklärt; II. die Berechtigten mit ihren Ansprüchen auf folgende Hypothekenposten: 1) Monken Bl. 2 Abth. III Nr. 4, 2) Rostken Cl. Bd. III Bl. 58 und 62, Abth. III Nr. 16 und 17 bezw. 4 und 5, 3) Duttken Bd. I Bl. 12, Abth. III Nr. 16 und 17, 4) Wyssocken Bd. III Bl. 50, alte Nr. 18 Abth. III Nr. 1, 5) Makoscheyen Bd. III Bl. 45, alte Nr. 12 Abth. III Nr. 1 und 2, 8 1 auch bezüglich aller mitverhafteter Grundstücke, aus⸗

geschlossen. Lyck, 23. März 1895. Königliches Amtsgericht.

[7805] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 18. April 1895 sind der Franz Kaspar Philipp Risse auf der Haar oder dessen Rechtsnachfolger mit ihren Ansprüchen an die im Grundbuche von Allagen Band VII Blatt 35 und von Mellrich Band IX. Blatt 19 eingetragenen Posten: 1) aus den Verhandlungen vom 9. Juli und 3. Dezember 1839 eine Abfindung von 782 Thlr. 18 Sgr. und eine Kaution in Höhe von 3560 Thlr. für Franz Kasper Philipp Risse auf der Haar;

2) eine an derselben Stelle für den verstorbenen Karl Joseph Risse eingetragene Abfindung und Kaution in gleicher Höhe, soweit Franz Kaspar Philipp Risse als Miterbe daran betheiligt ist,

ausgeschlossen worden. Warstein, den 20. April 1895. . Königliches Amtsgericht.

[7803] 8 Bekauntmachung. 9 Das Königliche Amtsgericht zu Münster hat in der Aufgebotssache Oelschlaeger am 19. April 1895 für Recht erkannt: Die Eigenthumsprätendenten auf die Parzellen der Steuergemeinde Amelsbüren Flur 8 Nr. 207/20 und 220/20, eingetragen in den Grundakten von Amelsbüren Bd. 4 Bl. 21, und auf die nach Fort⸗ schreibung der letzteren Parzelle neu erstandene Par⸗ zelle der Steuergemeinde Amelsbüren Flur 5 Nr. 384/20, eingetragen dortselbst Bd. 2 Bl. 252, fämmtlich eingetragen auf den Namen der Eheleute Franz Werner Hummelt, werden mit ihren An⸗ sprüͤchen auf diese Grundstücke ausgeschlossen; die Umschreibung derselben soll auf den Namen des Antragstellers, Kötters und Arbeiters Anton Oel⸗ schlaeger zu Lövelingloh erfolgen. F. 39/94. Münster, den 22. April 1895. . Königliches Amtsgericht. Abtheilung VI. [7811] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts sind die Inhaber der auf Blatt Nr. 21. Neu⸗Kupp Abth. III Nr. 3 aus der Urkunde vom 5. November 1862 für den Auszügler Louis Woeffler zu Wengern eingetragenen Darlehnsforderung von 50 Thlrn. mit ihren Ansprüchen auf die betreffende Post ausgeschlossen. 8 Kupp, den 27. April 1895. Königliches Amtsgericht. —J. DSDeffentliche Zustellung. 8 In Ehesachen der Tagearbeiterin Auguste Ernestine verehel. Engler, geb. Hoer, in Gießmannsdorf, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Justiz⸗Rath Martini in Bautzen, als Prozeßbevollmächtigten, Klägerin, gegen den Bergarbeiter Ernst Gustav Engler, zu⸗ letzt in Gießmannsdorf, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung, ladet Klägerin den Beklagten zu dem Termin zur Leistung des ihr in dem Urtheile vom 5. Februar 1895 auferlegten Eides und zur Fortsetzung der Verhandlung vor die Zwelte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Bautzen auf den 5. Juli 1895, Vormittags 110 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug des Schriftsatzes bekannt gemacht. Bautzen, den 27. April 1895.

klagt gegen ih Nock, unbekannten Aufenthalts, - mit dem Antrage auf Trennung der Ehe und Er⸗ klärung des Beklagten für den allein schuldigen Theil, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die Dritte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Allenstein auf den 30. September 1895, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 11“ Allenstein, den 30. April 1895.

Königli

bestellen.

[7686] . OCeffentliche Zustellung. Die Frau Emmeline Julienne Sofie Bellmas, zu Berlin, vertreten durch den Rechtsanwalt Glatzel daselbst, klagt gegen ihren Ehemann, den Musik⸗ lehrer Johann Friedrich Wilhelm Otto Wiegand, zuletzt zu Berlin, jetzt unbekannten böslicher Verl

scheidung: die

Beklagte für den allein schuldigen Th und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ es Rechtsstreits vor die 22. Zivilkammer des chen Landgerichts I zu Berlin, Jüdenstr. 59 II, Zimmer 119, auf den 17. September 1895, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung Auszug der Klage bekannt gemacht. Berlin, den 26. April 1895. Schmidt, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I. Zivilkammer 22.

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wird dieser

[8123]

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Zimmer 139, mittags 10 ½

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[8122]

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[8113]

in Hof, jetzt scheidung, mit I. die

Theil erklärt;

Hof auf Vormittags

zu bestellen.

[8181] Nr. 5547.

handlung des

stellen. wird dieser

57

[8126]

klagten für

und

von Grochowisko 6838. Blatt 14 in Ab⸗ theilung III Nr. 1 für Anna Rosine Ziebarth ein⸗ getragenen 100 Reichsthaler Muttererbtheil gebildete

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts: 1 Sekretär Hempel.

niglichen

[81244) DOeffentliche Zustellung. Die Losmannsfrau Caroline Nock vertreten durch den Rechtsanwalt Schey in Allenstein,

ren Ehemann, den Arbeiter Friedrich

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Tung. Ehe der Parteien zu trennen und den

Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Bertha Wilhelmine Johanna Glitzky, geb. Fläͤmming, zu Berlin, Chorinerstr. 83, Hof IV. bei Strohmayer, vertreten durch den Rechtsanwalt klagt gegen ihren Ehemann, den Land⸗ und Bäcker Friedrich t Glitzky, früher zu Berlin, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, wegen Ehescheidung, und ladet den Beklagten von neuem zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 20. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts I zu Berlin, Jüdenstr. 59 II Tr.,

dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Berlin, den 30. April 1895. 8

des Königlichen Landgerichts I. Zivilkammer 20.

Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Maria Koestering, geb. Stolzenberg,

Dr. Wolff zu Essen, klagt gegen den Lumpensammler Carl Koestering, zuletzt in Essen, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehebruchs, mit dem Antrage, das zwischen Parteien der . trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur münd⸗ Verhandlung III. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Essen (Ruhr) auf den 20. September 1895, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Oeffentliche Zustellung.

rau Johanna Schuberth in Hof, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Ströbel daselbst, klagt gegen ihren Ehemann Andreas

Die Webersf

bei dem genannten Gerichte zugelassenen Rechtsanw

Oeffentliche Zustellung.

ruhe, vertreten durch klagt gegen seine Ehefrau Anna geb. Lang, früher zu Karlsruhe, mit dem Antrage auf Ehescheidung w und grober Verunglimpfung, klagten, und ladet die Beklagte

Gerichtsschreiber des

Die Tischlerfrau Marie

Parteien bestehende Ehe zu trennen und den B den allein schuldigen Theil zu erklären, ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die Erste Zivilkamm

Landge se den 1

zu Leynau,

wegen Ehescheidung,

e⸗

Gessat, 8 .“

Wiegand, geb.

Aufenthalts, wegen

mit dem Antrage auf Ehe⸗

Theil zu erklären,

R. 274. 94. Z.⸗K. 20.

Johann Christoph

auf den 13. Juli 1895, Vor⸗ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei

hmann, Gerichtsschreiber

vertreten durch den Rechtsanwalt

bestehende Band der Ehe zu

des Rechtsstreits vor die

26. April 1895.

Hirsch

unbekannten Aufenthalts, dem Antrage:

II. der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen bezw. zu erstatten;

und ladet den Beklagten zur mün lung vor die Zivilkam Freitag,

9 Uhr, mit der Aufforderung,

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Hof, den 30. April 1895.

Gerichtsschreiberei des Königlichen

Landgerichts. Kirndorfer.

Der Wilhelm Pallmer zu Karls

begangen von der

Rechtsstreits vor die IV. Zivilkamme

des Großherzoglichen Landgerichts zu Karlsruhe auf forderung bei dem Königl. Donnerstag, mittags 9 Uhr, mit der Aufforde dem gedachten Gerichte zugelassenen Zum Zwecke d Auszug der Klage bekannt gemacht. Karlsruhe, den 1. Mai 1895.

den 27. Juni 1895,

der öffentlichen Zustellun

r. Höfele,

Oeffentliche Zustellung.

9

Schuberth, früher wegen Ehe⸗

dlichen Verhand⸗ mer des Königlichen Landgerichts

den 18. Oktober 1895, einen alt

Rechtsanwalt Dr. Friedberg, Albertine Wilhelmine,

wegen Ehescheidung, egen Ehebruchs Be⸗ zur mündlichen Ver⸗

Vor⸗ rung, einen bei Anwalt zu be⸗

Großherzoglichen Landgerichts.

Pohl, geb. Szygulla, zu Posen, vertreten durch den Rechtsanwalt Schönlank zu Posen, klagt gegen ihren Ehemann, den Tischler⸗ esellen Emil Pohl, unbekannten Aufenthalts, wegen Fhescheidung, mit dem Antrage, die zwischen den

tober 1895, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Posen, den 26. April 1895.

Flachshar, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[8212] Oeffentliche Zustellung.

Franz Becker, Metzger, zu Niederwürzbach wohn baft, Kläger, vertreten durch Rechtsanwalt Trier in Zweibrücken, klagt gegen seine Ehefrau Maria Vogelgesang, ohne Gewerbe, nunmehr ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort abwesend, Beklagte, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage:

„Gefalle es dem K. Landgerichte, Zivilkammer, die Ehescheidung zwischen den Parteien auszusprechen 8 der Beklagten die Prozeßkosten zur Last z egen.“ Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Ver⸗ handlung der Sache in die öffentliche Sitzung der Zivilkammer des K. Landgerichts Zweibrücken vom 12. Juli 1895, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem genannten Gerichte zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Zwecks öffent⸗ licher Zustellung an obige unbekannt wo abwesende Beklagte wird dieser Klageauszug bekannt gemacht. Zweibrücken, den 29. April 1895. Ke. Landgerichtsschreiberrtii. Sues, K. Sekretär.

[7794 Deffentliche Zustellung mit Ladung. In Sachen Werner, Margaretha, Gerbergesellens⸗

anwalt, Justiz⸗Rath Meisner hier, gegen Wirth, Markus, Müllergesellen in Glockenau, zuletzt wohn⸗ haft in Bamberg, nun unbekannten Aufenthalts, wegen Forderung, wurde mit Endurtheil des K. Amtsgerichts Bamberg I vom 22. Januar 1890 die Klage vom 12. Juli 1889 abgewiesen und die Klä⸗ gerin zur Tragung der Prozeßkosten verurtbeilt. Gegen dieses Urtheil wurde von dem genannten klägerischen Anwalt die Berufung zum K. Land⸗ gericht Bamberg eingelegt mit dem Antrage, wolle erkannt werden:

I. Das Urtheil des K. Amtsgerichts Bamberg I vom 22. Januar 1890 wird aufgehoben. 1 II. Der Beklagte ist schuldig, an die Klägerin 295 Hauptsache nebst 5 % Zinsen vom Tage der Klags⸗ zustellung an zu bezahlen und hat die Kosten des I. und II. Rechtszuges zu tragen.

III. Das Urtheil wird für vorläufig vollstreckbar erklärt.

Mit Beschluß des K. Landgerichts Bamberg vom 18. April d. Js. wurde bei unbekanntem Aufenthalt des Beklagten die öffentliche Zustellung der Be⸗ rufungsschrift mit Ladung bewilligt und wurde auch von dem stellvertretenden Vorsitzenden der I. Zivil⸗ kammer zur mündlichen Verhandlung der Sache Termin auf Mittwoch, den 18. September 1895, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale des K. Landgerichts Bamberg, Kammer für Zivil⸗ sachen, anberaumt.

Zu diesem Termine wird Beklagter mit der Auf⸗ forderung geladen, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen.

Bamberg, 29. April 1895.

Gerichtsschreiberei des K. Landgerichts Bamberg. Der K. Ober⸗Sekretär: (L. S.) Schwemmer.

[8116] Oeffentliche Zustellung. 8 Die Firma B. Kauffmann Söhne zu Bruchsal klagt gegen den Wirth Maier zum badischen Hof zu Sulzfeld aus Wein⸗ und Branntwein⸗Kauf und (Leihe von Fässern mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 57 60 ₰, 5 % Verzugszinsen vom Zustellungstag und Rückgabe der geliehenen Fässer, sowie vorläufige Vollstreckbarkeits⸗ erklärung des Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großherzogliche Amtsgericht zu Eppingen auf den 11. Juni 1895, Vormittags ½49 r. wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Eppingen, den 29. April 1895.

Ehe der Streitstheile wird dem Bande nach Schütz getrennt und der Beklagte für den allein schuldigen

Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.

[8114] Oeffentliche Zustellung. 1“

Der Uhrmacher und Goldarbeiter Georg Schäfer, große Eschenheimerstraße 24 zu Frankfurt a. M., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Humser daselbft, klagt gegen den Kaufmann E. Holthaus, früher im Hotel Noack, Kaiserstraße Nr. 59 zu Frankfurt a. M., aus Wechsel vom 25. Dezember 1894 mit dem An⸗ trage auf Verurtheilung zur Zahlung von 150 nebst 6 % Zinsen seit 26. März 1895 und 5,50 Protest. und Retourspesen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht Izu Frankfurt a. M. auf den 1. Juli 1895, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus⸗ „zug der Klage bekannt gemacht.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts I. 3. [8211] Oeffentliche Ladung.

Kommissionär Hans Gritscher, hier, hat namens des Gastwirths Fritz Kramer in Hiltensweiler gegen den Kaufmann Alois Waibel, früher in Bregenz, r. nun unbekannten Aufenthalts, wegen Darlehens⸗ Amtsgericht Lindau Klage Amtsgericht wolle

mit dem Antrag erhoben, Königl. erkennen: 8 8

I. Beklagter ist schuldig an Kläger 35 nebst g. 5 % Verzugszinsen vom 27. April 1895 zu bezahlen.

II. Derselbe hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen bezw. zu ersetzen. 8 88

1II. Das Urtheil wird für vorläufig vollstreckbar erklärt.

Das Königl. Amtsgericht Lindau hat durch Be⸗ schluß vom Heutigen die öffentliche Ladung gestattet und Termin zur Klageverhandlung auf Freitag⸗ 28. Juni 1895, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale anberaumt. Demgemäß wird der Be⸗ klagte zu diesem Termin mit dem Bemerken vor⸗ geladen, daß die betreffenden Schriftstücke auf der unterfertigten Gerichtsschreiberei hinterlegt sind.

Lindau, 30. April 1895. Z

tsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts. 8 Hanauer, Königk. Sekretär.

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wittwe in Bamberg. Klägerin, vertreten durch Rechts⸗

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Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung

No. 106.

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Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen

Berlin, Freitag, den 3. Mai

Staats⸗

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1. Untersuchungs⸗Sachen.

3 3 dachtbae csekaanes u. dergl.

3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, 2

5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

Oeffentlicher

8. N. 9. B 10. V.

Anzeiger.

1

7. Erwerbs⸗

r und Wirthf iederlassung ꝛc. von 2 ank⸗Ausweise.

erschiedene Bekanntmachungen.

6. Feeene e agchesten auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch.

fts⸗Genossens⸗ Leenslesgcbeben

2) Aufgebote, Zustellungen uüunnd dergl.

[7903] Oeffentliche Zustellung. Der Pferdebahn⸗Inspektor Max Righler in Zerbst, vertreten durch den Rechtsanwalt Gröpler in Dessau, klagt gegen 1) seine Ehefrau Bertha Rießler, geb. Köppe, früher in Herbst. keßt unbekannt abwesend, 2) den Bauunternehmer Christian Köppe in Dessau, wegen Rückgabe von Seghs mit dem Antrage, ein vorläufig vollstreckbares Urtheil unter dem Er⸗ bieten der Sicherheitsleistung, sofern von dieser die vorläufige Vollstreckbarkeitserklärung abhängt da⸗ hin zu erlassen, daß die Beklagten schuldig sind, an den Kläger diejenigen Gegenstände, welche in einem auf der Gerichtsschreiberei des Herzoglichen Land⸗ gerichts zu Dessau niedergelegten und einem weiteren an der Gerichtstafel angehefteten Verzeichnisse notiert sind und welche die Beklagten am 2. September 1894 aus der Wohnung des Klägers geräumt haben, wieder zurückzugeben, und ladet die Mitbeklagte, verehelichte Bertha Rießler, geb. Köppe, zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zweite Zivilkammer des Herzoglichen Landgerichts zu Dessau auf den 25. September 1895, Vormittags 10 Uhr, mit der einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Dessau, den 27. April 1895. „Mapyländer, Kanzlei⸗Rath, Gerichtsschreiber des Herzoglichen Landgerichts.

[8115] Oeffentliche Zustellung.

Die unverehelichte Arbeiterin Marie Veier in Gr. Stöckheim, vertreten durch die Rechtsanwalte Eyferth I. und II. hier, klagt gegen den Arbeiter Johannes Jünemann, früher hierselbst, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, aus einem Darlehen, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurtheilung des Be⸗ klagten zur Zahlung von 90 nebst 5 % Zinsen seit Klagzustellung durch vorläufig vollstreckbares Urtheil, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Herzogliche Amts⸗ zu Wolfenbüttel auf den 9. Juli 1895,

ormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Bestehen wird dieser Auszug der Klage bekannt ge⸗ macht.

Wolfenbüttel, den 30. April 1895.

Schwanneke,

als Gerichtsschreiber des Herzoglichen Amtsgerichts.

[8132] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau des Speisewirthes Jacob Müller, Maria, geb. Eider, ohne Gewerbe, zu Bonn, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Justiz⸗Rath Wassermeyer zu Bonn, klagt gegen ihren Ehemann auf Güter⸗ trennung. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor der I. Zivilkammer des Königl. Land⸗ gerichts zu Bonn ist Termin 1895, Vormittags 9 Uhr. Taentzscher, Landgerichts⸗Sekretär.

[8134] Die Ehefrau des Agenten Joseph Visca, Anna Gertrud, geb. Job, zu Köln⸗Ehrenfeld, Prozeßbevoll⸗ mächtigter Rechtsanwalt Gottschalk in Köln, klagt gegen ihren Ehemann auf Gütertrennung. Termin zur Verhandlung ist bestimmt auf den 11. Juli 1895, Vormittags 9 Uhr, vor dem Königlichen Landgericht zu Köln, III. Zivilkammer. Köln, den 26. April 1895. Der Gerichtsschreiber: Köhler.

[8133]

Die Ehefrau des Metalldrehers Friedrich Klas⸗ meyer, Maria, geb. Sorges, zu S riede bei Kalk, Prozeßbevollmächtigter Rechtsanwalt Dr. Schnitzler in Köln, klagt gegen ihren Ehemann auf Güter⸗ trennung. Termin zur Verhandlung ist bestimmt auf 8⸗ 11. Juli 1895, Vormittags 9 Uhr, vor sees Königlichen Landgericht zu Köln, III. Zivil⸗ ammer.

öln, den 29. April 1895. Der Gerichtsschreiber: Köhler.

[8182] Bekanntmachung. „Die zum Armenrecht zugelassene Catharina Schmahl, geborene Mettel, Ehefrau des Zapfers Franz Schmahl in Metz, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Dr. Müller daselbst, hat gegen ihren Ehe⸗ hünn Klage dif getertke isc erhoben. Zur münd⸗ dchen Verhandlung über diesen Antrag ist die itzung der I. Zivilkammer des Kaiserlichen Land⸗ serichts hierselbst vom 9. Juli 1895, Vor⸗ mittags 9 Uhr, bestimmt.

den 25. Juni

Gütertrennung rechtli er Wirk 4. Februar 1895 Fee.s ler z Düsseldorf, den 23. April 1895.

1 Ochs, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[8127] Durch Urtheil des Königl. Landgerichts, 1. Zivil⸗ kammer, zu Düsseldorf vom 19. März 1895 ist es den Eheleuten Möbelfabrikant Johann Kaufmann und Maria, geb. Fehring, zu Düsseldorf die Güter⸗ trennung mit rechtlicher Wirkung vom 23. Januar 1895 ab ausgesprochen worden. 1“ Düsseldorf, den 25. April 1895.

1 „Bleäartsch, k11“ Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts. [813050 ““

Durch Urtheil des Königlichen Landgerichts, 1. Zivil⸗ kammer, zu Düsseldorf vom 26. März 1895 ist zwischen den Eheleuten Buchbinder Richard Berger und Hermine, geb. Künnecke, zu Düsseldorf die Güter⸗ trennung mit rechtlicher Wirkung vom 24. Januar 1895 an ausgesprochen worden. 8 .

Düsseldorf, den 25. April 1895.

I1“ Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[8128] Durch Urtheil des Königlichen Landgerichts, 1. Zivil⸗ kammer, zu Düsseldorf vom 26. März 1895 ist zwischen den Eheleuten Heinrich Moers, ohne Ge⸗ schäft, und Anna Maria, geb. Simons, zu Düssel⸗ dorf die Gütertrennung mit rechtlicher Wirkung vom 25. Januar 1895 an ausgesprochen worden. Düsseldorf, den 25. April 1895.

vEEI1“ Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [8129]

Durch Urtheil des Königlichen Landgerichts, 1. Zivil⸗ kammer, zu Düsseldorf vom 2. April 1090 ist

zwischen den Eheleuten Hermann Fastrich, ohne Geschäft, und Gertrud, geb. Forstmann, 88 Düssel⸗ dorf die Gütertrennung mit rechtlicher Wirkung vom 31. Januar 1895 an ausgesprochen worden. Düsseldorf, den 26. April 1895.

Bartsch, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[8135] Durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Land⸗ gerichts, II. Zivilkammer, zu Koblenz vomm 8. April 1895 wurde die zwischen den Eheleuten Nikolaus Geiermann, Bäcker, und Elisabeth, geborene Laux, ohne Geschäft, beide zu Mertloch, bestandene eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt und die Parteien zur Auseinandersetzung und Liquidation vor den Königlichen Notar zu Münstermaifeld verwiesen. rennig, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[8136] „Güttertrennung.

Durch Urtheil des Kaiserlichen Landgerichts zu Mülhausen i. E. vom 23. April 1895 ist zwischen Marie Philomene Brunner, gewerbslos in Mül⸗ hausen i. Els. und deren Ehemann Emil Gille, Handelsangestellter daselbst, die Gütertrennung aus⸗ gesprochen worden.

Mülhausen i. E., den 30. April 1895.

Der Landgerichts⸗Sekretär: (L. S.) Stahl.

[7807] 8 Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu SrI Stnir vom 22. Februar 1895 ist die zwischen den Eheleuten Hauptlehrer Peter Huchens, früher zu Fraulautern, jetzt oohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, und Johannette Thome, zu Fraulautern wohnhaft, bestehende eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt, und sind die Parteien zur Auseinandersetzung vor den Königlichen Notar Hoffstadt zu Saarlouis verwiesen worden. 1““ Saarbrücken, den 29. April 1895. 1 . Cüppers, v14“ Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

3) Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ꝛc. 8 Keine. 1 mereAeneRAmneEeSnRmnEz

4) Verkäufe, Verpachtungen,

Wilbhelmstraße 10, kostenfrei zu beziehen. daselbst.

glaubhafte Termins, spätest

1 eens in demse Die

ben auszuweisen.

mänen⸗Rentamts II

uns bezogen werden.

Besichtigung der Domäne ist na Anmeldung bei dem Domänenpächter, O Fahrenbach gestattet.

Cassel, npan 29*

1 iche Regierung. Abtheilung für gicerte * . und Forsten. v. Hauteville.

[79688 SOeffentliche Verpachtung. 8 „Das der Landesschule Pforta gehörige, 28 der Bahn⸗ linie Naumburg Artern gelegene Schulgut Amt sen. 85 5 Zet vom 1. Juli 1896 ab

8 aufeinanderfolgende Ja

veden 8 g Jahre neu verpachtet

Zur gabe der Pachtgebote ist Termin a Dienstag, den 28. Mai 1895, ermittan 10 Uhr, im Hotel „Zur Sonne“ in Artern an⸗ Feee as Gutsareal beträgt 259 ha 48 a 20 qm. Die Pachtbedingungen und zugehörigen Verzeichnisse sowie die Lizitationsbedingungen können in der Registratur des Königlichen rovinzial⸗Schulkollegiums zu vI und in der biesigen Registratur ein⸗ Pcaen werden; zur örtlichen Information ist Herr mtsrath Loesener zu Voigtstedt bereit. Das Pacht⸗ gelderminimum ist auf 25 000 ℳ, das nachzuweisende disponible Vermögen des Pächters auf 180 000 die Pachtkaution auf 15 000 und die etwa zu er. legende Bieterkaution auf 10 000 festgesetzt. Zur Landwirthschaft qualifizierte Pachtbewerber werden zu dem gedachten Termin eingeladen. Die Srelj-hesng 5 erfolgt, sofern ein Meist⸗ is dahin erzielt ist, um 2 Uhr N. ittags. Pforta, den 1. Mai 1895. Der Prokurator.

[4264]

.Meiftbietende Verpachtung. ie Universitätsgüter Boltenhagen und Alt⸗Ungna Hof I/II und Hof III sollen von Johannis 1896 g. auf 18 Jahre neu verpachtet werden. Boltenhagen enthält 155,993 ha, Grundsteuer⸗ Reinertrag 4540 ℳ, bisherige Pacht 5840 ℳ, Alt⸗Ungnade, Hof 1/II = 202,187 ha, Grund⸗ steuer⸗Reinertrag 4000 ℳ, bisherige Pacht 5475 ℳ, Hof III = 202,277 ha, Grundsteuer⸗Reinertrag 4000 ℳ, bisherige Pacht 6200 Verpachtungstermin Dienstag, den 14. Mai d. J., für Boltenhagen 10 ½ Uhr, füfr Alt⸗Ungnade 11 ½ Uhr Vorm., im Kuratorial⸗Bureau Steinbeckerstr. 15 biexfelzst „Spätestens am Tage vor dem Termin ist ei . fügbares Vermögen von mindestens 5 8 45 000 für Boltenhagen, 1 56 000 für Hof /ll, 51 000 für Hof III. 8 .“ erpachtungsbedingungen können hier einges oder gegen Erstattung der Sehrnfan b,-⸗ 8 Eüüs- mir bezogen werden. Vefichtigumg 89 8 kann nach vor⸗ heri An ng bei dem Unterzeichne jetzigen Pächtern erfolgen. ööu“ Greifswald, den 12. April 1895. Der Königliche Universitäts⸗Kurator: Rsauusen .

8 .

15700] ief Die Lieferung von zwölf bis fünfzehn Milli

unbedruckter FahFarten im Ganzen 18 gesmeilkonen zwar einfarbige Karten gegen zwölf Millionen und mehrfarbige Karten gegen drei Millionen, soll ver⸗ dungen werden. Angebote sind bis zum Verdingungs⸗ termin, den 6. Juni d. J., Vorm. 11 Uhr mit entsprechender Aufschrift versehen an uns einzu⸗ reichen. Der Zuschlag wird binnen 14 Tagen ertheilt. Die Bedingungen zur Bewerbung und Lieferung sind im „Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger“ Nr. 61 vom 11. März 1891 bekannt gemacht. Die besonderen Bedingungen sowie Bietungsmuster sind auf portofreien Antrag von der Fahrkarten⸗Verwaltung hierselbst, Friedrich⸗ 5 Die . öffnung und Verlesung der Angebote erfolgt .

Bromberg, den 16. April 1895. Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

Menz, den 30. April 1895. Der Landgerichts⸗Sekretär: Bach.

15

[8137] Bekanntmachun g. 4 Durch Beschluß der I. Zivilkammer des Kaiserlichen londgerichts zu Colmar i. Els. vom 24. April 5 wurde die Trennung der zwischen den Ehe⸗ leuten Ludwig Schmitt, Schuhmacher und Schuh⸗ garenhändler, und Maria Walther in Colmar be⸗ ehenden Gütergemeinschaft ausgesprochen. Landgerichts⸗Sekretär: Weidig.

[8131] .

Durch rtheil des Köͤniglichen Landgeri —— 2, zu Düsseldorf vom 2e nsarichte; Jivin chen den Eheleuten Johann Metzer, Handels⸗

6012]

5 km von Mönchehof, Station der Eisenb Cassel —Schwerte gelegene D soll von Johannis hin bis dahin 1914, öffentlich meist Penahn,⸗Jcg Wies

. a, Wiesen 21,1524 ha, Grundsteuer⸗Rein⸗ ertrag 10 622,40 Bisheriger Pachtzins 17 634,44 8

den 20. Mai 1895, Vormittags 11 Uhr, im oberen Sitzungssaale des Regierungsgebäudes vor dem Regierungs⸗Assessor von Geyso anberaumt.

mögen von haben

Verdingungen ꝛc.

22. Domänen⸗Verpachtung. Die im Kreise Hofgeismar, 12 km von I und omäne Frank berae. domäne Frankenhausen 1896 ab auf 8 Jahre, mit⸗ ietend verpachtet

Gesammtfläche 316,7883 ha, darunter Acker

Oeffentlicher Bietungstermin ist auf Montag,

Für Pachtübernahme ist ein verfügbares Ver⸗ rEe Pactbewerbe e

mann, und Anna, geb. Pohl, beide zu Rheydt, die

wirths⸗

1111““

[8179]

loosung von Schuldbriefen Domänenkasse, ablösungsgesetzes vom 5. März 1876 von Entschädigungen für abgelöste Berechtigungen umnd Vergsinftigungen an den Herzoglichen Domänen⸗ ber ausgegeben sind, sind die nachbezeichneten

Ieugnifse, . vor Beginn des die Pachtbedingungen liegen i änen⸗ Registratur hierselbst, swse 1 bde-.eeees zu Cassel offen und

Erstattung der Schreibgebühren und Druckkosten von

vorheriger er⸗Amtmann

teuern, Domänen

den Kalenderjahre kann

Die Inhaber dieser Schuldbriefe werden hi aufgefordert, dieselben nebst den dazu Feshe⸗ u nicht fälligen Zinsabschnitten und den Zinsleisten in der Zeit bis zum 1. November 1895 bei der Herzoglichen Staats⸗ und Domänen⸗Kassen⸗ verwaltung hier einzureichen und dagegen den Nennwerth der Schuldbriefe in baarem Gelde, so⸗ wie auch die laufenden Zinsen bis zum Tage der Kapitalzahlung, sofern diese vor dem 1. November 1895 erfolgt, in Empfang zu nehmen. 4* 62 weehee e. hört die Ver⸗ ng der oben aufgeführten Schuldbrie 1 Gotha, den 25. April 1895. 8 Herzoglich S. Staats⸗Ministerium Departement IVaA. Schmidt.

deheeg wer i eaahe die Ausgabe seitens der Inhaber unkündb (verloosbarer) 3 prozentiger Schuldverschrei⸗ bungen der Landeskreditkasse zu Cassel rund der §§ 9 und 11 des Gesetzes vo 25. Dezember 1869, die Landeskreditkasse scs Casee betreffend, des Gesetzes vom 18. März 1885 (G.⸗S. S. 101) und des Gesetzes vom 10. Mai 1886 (G.⸗S. S. 151) soll zufolge Beschlusses des Landes⸗ Ausschusses des Regierungsbezirks Cassel vom 5. Februar d. J. unter nachstehenden, von dem Herrn am 18. Februar d. J. ge⸗ nehmigten 2 edingungen die siebenzehnte Serie seitens der Inhaber unkündbarer Schuld⸗ verschreibungen der Landeskreditkasse aus⸗ egeben werden. Dieselbe umfaßt diejenigen Schuldverschreibungen, welche auf Grund dieses Emissions⸗Beschlusses bis zum Ende des Jahres 1902 zur Ausgabe gelangen werden. Die Schließung der Serie kann durch die Direktion der Landeskreditkasse auf Anordnung des Landes⸗Ausschusses schon früher zu jeder Zeit erfolgen. Andererseits kann vom Jahre 1902 ab von drei zu drei Jahren eine dreijährige 1“ auf Anordnung s8 Landes⸗Ausschusses mit Genehmigu He Ober Mäfidenten stattfinden. ö“ ie zuldverschreibungen w sgege schreibungen werden ausgegeben svon 2000 % itt. 2 1000 B 500 1 N0 1. Dieselben lauten auf den Inhaber, können aber auf Verlangen auf den Namen gestellt werden. 2) Die Schuldverschreibungen werden zu 3 %. jährlich in halbjährlichen, je am 1. März und. 1. September fälligen Raten verzinst. „Dieselben können seitens der Inhaber überhaupt nicht, seitens der Landeskreditkasse aber jederzeit, sowohl insgesammt, als zum theil, unter Ein⸗ haltung einer dreimonatlichen Kündigungsfrist (§§ 16 und 18 des Gesetzes vom 25. Dezember 1869), gekündigt werden. 3) Alljährlich kommt mindestens derjenige Betrag der ausgegebenen Schuldverschreibungen zur baaren Einlösung, welcher in dem vorausgegangenen Ka⸗ lenderjahre auf die mittels derselben gewährten Dar⸗ lehen durch ordentlichen oder außerordentlichen Ka⸗ pital⸗Abtrag baar eingegangen ist und zedeszeit mindestens ½ % der Emission betragen muß. 4) Die Kündigung und Einlösung nur eines Thee ver euesegebenen, noch im Umlauf befind⸗ Schuldverschreibungen hergehender Ausloosung. 1e“ Bis zu dem auf die Sericsamg der Serie folgen⸗ a- ie jährliche Einziehun einzulösenden Schuldverschreibungen Vmühhche caaf 88 Sus E“ Der zur Verloosung zu bringende Betrag ist, unter Berücksichtigung der als Kapital⸗Abtrag ag if. gelangten Stücke (siehe Ziffer 8), unter die verschie⸗ denen Literas der ausgegebenen Schuldverschreibungen möglichst gleichmäßig nach Verhältniß deren Werth⸗ b“ 1 die Kündigung erfolgt durch Bekanntmachun 5 dem Amtsblatt der Königlichen 88 Cassel, sowie im „Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger“. 0) Die gekündigten Schuldverschreibungen werden insoweit solche nicht schon vorher seitens der Direktion eingelöst sind, nach Ablauf der Kündigungsfrist zum vollen Nennwerth mit Zinsen bis zum Fälligkeits⸗ termin ausgezahlt. Jedoch wird für diejenigen ge⸗ kündigten uldverschreibungen, deren Einlösung erst nach Ablauf eines Vierteljiahres, vom Fälligkeitstage an gerechnet, erfolgt, eine von letzterem an be⸗ ginnende Zinsvergütung von 2 % jährlich bis zum Tage der Einlösung, falls nicht inmittels Ver⸗ jährung eingetreten sein sollte, gewährt 18 des

5) Verloosung ꝛc. von Werth⸗ Bei der am 22. dss. Mts. stattgehabten Aus⸗ der Herzoglichen auf Grund des Forst⸗ zur Gewährung

welche

zuldbriefe, nämlich:

Litt. A. Nr. 77 96, “““ Litt. C. Nr. 31 77,

Litt. D. Nr. 114 147,

Litt. E. Nr. 25 38 135,

ch über diesen itz und über ihre land⸗ Fühuce und sorftsas Befähigung durch

8

ausgeloost und zur Auszahlung bestimmt worden.

Gesetzes vom 18. Mäaͤrz 1885)

—8) Die Schuldverschreibungen der siebenzehnten Serie werden bei allen Rückzahlungen auf die mittels derselben gewährten Darlehen und zwar sowohl bei deren gänzlicher Abtragung, als auch bei aba. schläglichen Zahlungen einschließlich der tilgung⸗ planmäßigen Kapitalabträge jederzeit zum Nenn-⸗ werthe von der Landeskreditkasse in Zahlung an⸗ Ummen.. Fee fung e hehenseessh auf. d ungsstatt gegebenen uldver findet nicht statt. 0 Ln8c .

gelangten Schuldverschreibungen werden, ebenso wie die nach Ziffer 3 bis 8 zurückgezahlten Schuldver⸗

schreibungen, vernichtet.

Cassel, am 1. April 1895.

Die Direktion der Landeskreditkasse.

Lotz.

Die solchergestalt an die Landeskreditkasse zurück..